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Biolandbau – Rinder
RINDER
BMLFUW/AMA-Bioarchiv/Dall
Mu(h)ss man wissen...
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Gras, Heu, Silage  Basis für eine wiederkäuergerechte Fütterung
60 % der Tagesration  Raufutter
Wasser in Trogtränken anbieten
Ausscheidungen müssen im Stall entweder über Stroh gebunden
werden oder 1-2 x täglich entmistet werden
im Stall für gute Luftverhältnisse sorgen
regelmäßige Klauenpflege ist besonders wichtig
für Kratzmöglichkeiten (Bürsten) sorgen
Enthornung nur nach Rücksprache mit der Kontrollstelle und nur in den
ersten Lebenswochen empfohlen
Rinder lieben tiefe Stalltemperaturen, ein Schutz vor Hitze ist im
Sommer wichtig
Weide ist die artgemäße Fütterung im Sommer
Rinder brauchen zum Aufstehen und Abliegen Platz nach vorne und
eine weiche Liegefläche
genügend Platz im Stall und Auslauf ins Freie sind Basis für eine stabile
Rangordnung
die Trennung des Kalbes von der Mutter sollte etwa am 2. Lebenstag
erfolgen
Haltungssysteme
Laufställe
Laufställe für Milchkühe sind üblicherweise
Mehrflächensysteme, d. h. für das Liegen,
Fressen, Trinken und das Melken werden
eigene Bereiche eingerichtet. Die einzelnen
Bereiche müssen den Verhaltensweisen der
Tiere angepasst sein.
Mindeststallfläche: 6 m2 je Tier
Schema eines Laufstalles mit
Mindestauslauffläche: 4,5 m2 je Tier
nicht unterteilter Liegefläche
Breite der Laufgänge: mind. 2,5 m
Fressplatz: abhängig vom Tiergewicht, die
Barnsohle soll mindestens 10 cm höher liegen als die Standfläche.
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Biolandbau – Rinder
Mindestmaße für die Fressplatzbreite
Durchschn. Tiergewicht
Bis 150
Bis 220
Bis 350
Bis 500
Bis 650
Über 650
Fressplatzbreite/Tier
40
45
55
60
65
75
Formen von Laufställen
 Liegeboxenlaufstall
Trennung von Bewegungsflächen (Gängen) und Liegeflächen; der
Liegebereich ist durch Trennbügel in jeweils genau auf ein Tier angepasste
Einzelflächen unterteilt. Damit rangniedrige Tiere immer ausweichen können,
dürfen die Gänge keine Sackgassen aufweisen und müssen an den engsten
Stellen mindestens 2,5 m breit sein (im Fressbereich mindestens 3,2 m und
bei Einbahnwegen mindestens 90 cm). Für die Länge und Breite der
Liegefläche ist die Körperlänge und die Widerristhöhe der größten Tiere der
Herde entscheidend.
 Tretmiststall
Die Liegefläche ist nicht unterteilt; Liege- und Bewegungsflächen sind
begehbar. Beim Tretmiststall ist die Liegefläche gut eingestreut (ca. 5 kg
Stroh/Rind, Tag) und zu einer Entmistungsachse hin leicht geneigt (5-10 %).
Durch das Herumgehen und das Gewicht der Tiere wird der Mist ohne
menschliche Nachhilfe selbstständig nach unten getreten, wo er an der
Abbruchkante abreißt. Nur auf der unten liegenden Bewegungsfläche wird der
Mist regelmäßig (am besten täglich) abtransportiert.
 Tiefstreustall
Das Raumkonzept ist ähnlich wie beim Tretmiststall. Wie auch beim
Tretmiststall sind für einen gleichmäßigen Klauenabrieb eine nicht
eingestreute Bewegungsfläche und ein befestigter Auslauf ins Freie
notwendig.
Die Liegefläche ist nicht geneigt. Das täglich eingestreute Stroh (ca. 10
kg/Rind, Tag) vermischt sich mit dem Kot und Harn der Tiere und baut sich so
über längere Zeit (4 Wochen bis mehrere Monate) zu einem Mistbett auf. Die
Mistmatratze der ganzen Liegefläche wird erst nach dieser Zeit mit dem
Traktor entmistet.
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Biolandbau – Rinder
Anbindeställe
Länge und Breite der Stand- und Liegefläche müssen sich an den
Größenverhältnissen der Tiere orientieren. Ist hinten eine Kotstufe vorhanden,
darf diese weder höher als 15 cm sein noch darf sie scharfe Kanten
aufweisen. Ist hinten eine Kotstufe vorhanden, darf diese weder höher als 15
cm sein noch darf sie scharfe Kanten aufweisen. Bei einem Abschluss durch
einen Gitterrost ist auf eine genügend große Auftrittsfläche und Gratfreiheit zu
achten.
Kurzstand: Beim Kurzstand steht den Tieren der Raum über der Futterkrippe
jederzeit zur Verfügung. Bei den heutigen Tiergrößen muss ein Kurzstand
mindestens 180 cm lang und 120 cm breit sein.
Mittellangstand: Der Mittellangstand ist gekennzeichnet durch einen hohen
Krippensockel und ein absperrbares Fressgitter, d.h. der Raum über der
Futterkrippe steht den Kühen nur während der Fresszeiten zur Verfügung.
Dadurch werden die Tiere untertags nach hinten gedrängt, wodurch sich in der
Regel ein gegenüber dem Kurzstand um 20-30 cm längerer Stand ergibt.
Bodenbeschaffenheit: Die Stand- und Liegefläche muss für das Stehen trittfest
und dauerhaft rutschsicher, für das Aufstehen, Abliegen und Körperpflegen vor
allem weich und rutschsicher sowie für das Liegen weich und verformbar sein.
Reichlich eingestreute Böden erfüllen diese Eigenschaften am ehesten.
Anbindung: Hauptziel der Anbindung sollte sein, dass alle Tiere möglichst
unbehindert abliegen, liegen, aufstehen und sich pflegen können. Aufgrund
des weit vorreichenden Kopfschwunges beim Aufstehen und Abliegen muss
das Anbindesystem unabhängig von anderen Details eine freie Beweglichkeit
in Längsrichtung der Kuh von mindestens 60 cm erlauben.
Problembereiche der Anbindehaltung:
 Die Anbindehaltung ist laut EU-VO 2092/91 grundsätzlich verboten
(Ausnahmen bis Ende 2010), sie entspricht nicht den Erwartungen der
Konsumenten an die Tierhaltung in der Biologischen Landwirtschaft.
 Das Leben der Tiere beschränkt sich auf einen vom Menschen
zugewiesenen Platz von etwa 2 m2.
 Eine tierfreundliche Gestaltung des Stand- und Liegeplatzes, die alle
Verhaltensweisen der Kühe miteinbezieht, ist nicht möglich.
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Biolandbau – Rinder
Rinderfütterung
 Die Rinderfütterung beruht vorrangig auf betriebseigenem Grundfutter.
 Eine besonders gute Grundfutterqualität aus artenreichen Beständen
(Gräser: Leguminosen : Kräutern = 50 - 70 : 10- 30 : 10 - 30) ist
besonders wichtig.
 Eine stets frei zugängliche Wasserversorgung mit hochwertigem
Trinkwasser muss selbstverständlich sein. Rinder trinken etwa 30 - 80
Liter Wasser pro Tag.
 Regelmäßige Futtermittelanalysen sind notwendig zur Erstellung von
leistungsgerechten Rationen.
 Zumindest jedes 2. Jahr sollten die hofeigenen Futtermittel untersucht
werden.
Fütterung von Milchkühen
Milchkühe benötigen eine Fütterung mit ausreichender Struktur bei gleichzeitig
ausreichen hoher Energie- und Eiweißkonzentration (=hoher Grundfutteranteil
mit Kraftfutterergänzung). Der Kraftfuttereinsatz sollte auch bei hoher
Einsatzleistung 4 kg pro Tag nicht übersteigen.
Fütterung von Mutterkühen
Wesentlich zur Erzeugung von Jungrindfleisch sind gute Weidebedingungen
und gute Grundfutterqualitäten für die Winterfütterung. Die Grasaufnahme der
Kälber in Mutterkuhherden beginnt mit etwa 3 Monaten und bleibt wegen der
überwiegenden Milchaufnahme auch bis zum 9. Monat relativ gering. Der
Kraftfuttereinsatz beschränkt sich jedenfalls auf ein Minimum und richtet sich
nach der Qualität der Versorgung über das Grundfutter.
Fütterung von Kälbern und Kalbinnen
Kälberfütterung
 Ziel der Fütterung von Kälbern in der Biologischen Landwirtschaft ist die
möglichst rasche Entwicklung zum Wiederkäuer.
 Biestmilchfütterung: Um das neugeborene Kalb möglichst rasch gegen
die stallspezifischen Keime zu immunisieren, muss es in der ersten
Lebenswoche mit ausreichend Kolostralmilch (Biestmilch) versorgt
werden (3 x täglich). Die erste Biestmilchgabe (ca. 1 Liter) sollte
spätestens 3 Stunden nach der Geburt erfolgen.
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Biolandbau – Rinder
 Mindesttränkezeit: Laut Vorgaben der EU-VO 2092/91 müssen Kälber 3
Monate auf Basis natürlicher Milch versorgt werden (der Einsatz von
Milchaustauschern ist verboten!). Mit der Zufütterung
von gutem, weichen Raufutter (frisches Weidegras oder früher erster
Schnitt) und kleine Mengen Kälberergänzungsfutter kann aber bereits in
der 2. Lebenswoche begonnen werden. Sodass sich Pansen und
Wiederkautätigkeit frühzeitig einstellen.
 Auf eine gute Versorgung mit frischem Wasser muss immer geachtet
werden.
Jungviehfütterung
 Ziel sind nicht zu frühreife, gesunde und fruchtbare Jungtiere. Eine
mittlere Aufzuchtintensität ist Basis für eine tiergerechte Ernährung.
Jungrinder sollen mit 12 Monaten 50 % ihres Endgewichtes und mit 24
Monaten 80 % des Endgewichtes erreichen.
 Basis der Jungrinderfütterung ist eine möglichst lange Weideperiode.
Durch die relativ niedrigen Bedarfswerte ist eine ausreichende
Nährstoffversorgung auch bei mäßiger Bestandeshöhe bis in den Herbst
des zweiten Jahres sichergestellt. In der Winterfütterung ist die
Versorgung über rohfaserreiche Grundfuttermittel und die Ergänzung
mit Kleie und Rübenschnitten ideal.
Fütterungsfehler und Folgen
 Ketose (Azetonämie): Ist eine Stoffwechselstörung, die durch Abfall des
Blutzuckergehaltes durch länger anhaltenden Energiemangel zu Beginn
der Laktation auftritt. Ursache dafür ist eine energiereiche Fütterung
während der Trächtigkeit und Energiemangel zu Beginn der Laktation.
Die Folgen sind Ketonkörperanreicherung im Blut und Geweben,
Leistungsrückgang
und
im
schlimmsten
Fall
schwere
Leberschädigungen.
 Pansenacidose: Tritt immer dann auf, wenn Wiederkäuer zu
kraftfutterreich und rohfaserarm ernährt werden. Durch die geringe
Speichelproduktion
(Pufferwirkung)
fällt
der
pH-Wert
des
Panseninhaltes unter 6 ab. Es kommt meist zu Appetitstörungen und
Leistungsrückgang,
aber
auch
kolikartige
Zustände
mit
Schweißausbruch.
 Milchfieber: Kalzium-Unterversorgung vor allem kurz nach der Geburt
bei hoher Einsatzleistung ist die Ursache dafür. Es kommt zur
Abkühlung des Körpers und schlaffer Lähmung sowie Festliegen bei
allgemeiner Schwäche der Tiere.
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Biolandbau – Rinder
„Bio“ braucht seine Zeit
Tierische
Produkte
gelten
grundsätzlich
24
Monate
nach
Kontrollvertragabschluss als Bio-Produkte. Ein Umstellungshinweis für
tierische Produkte ist nicht möglich.
Im Bereich der Tierhaltung besteht jedoch die Möglichkeit der vorzeitigen
Teilanerkennung eines bestimmten Betriebszweiges. Voraussetzung ist dabei
die Haltung der Tiere nach Bio-Richtlinien sowie die Fütterung mit
Umstellungs- bzw. Bio-Futtermittel. Zudem sind folgende Fristen für eine
Teilanerkennung einzuhalten:
Tierart
Mastrinder
Milcherzeugung
Frist für Teilanerkennung
12 Monate
6 Monate
Umstellungsfahrplan
Konventionelle Ware
Biologische Ware
24 Monate
Kontrollvertrag
Richtlinien
Tierzukauf
Biobetrieben ist es nicht gestattet, konventionelle Masttiere zuzukaufen.
Tiere für die Zucht können unter gewissen Umständen und mit gewissen %Sätzen bei folgenden Ausnahmen zugekauft werden: Katastrophenfälle,
Bestandeserneuerung/-ergänzung, Zukauf weiblicher Zuchttiere, Zukauf
männlicher Zuchttiere und Aufbau eines neuen Betriebszweiges.
Fütterung
Seit 1. Jänner 2008 dürfen an Rinder nur mehr Bio-Futtermittel verfüttert
werden. Dazu gibt es keine Ausnahmen mehr!
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