Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien ja erfüllt nein * Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in der Labortierhaltung (Käfighaltung) entfällt Checkliste Modul XI Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Verantwortliche Leitung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Erstellt durch: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Erstbeurteilung: Ja Anzahl der Beschäftigten: Klicken, um Anzahl einzugeben. Mitarbeiter, die im Tierhaltungsbereich arbeiten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Es wird mit folgenden Labortieren (Käfighaltung) umgegangen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Raum-Nummer/n: Klicken, um Zahlen einzugeben. ☐ Nein ☐ Datum: Datum eingeben. Letzte Beurteilung am: Datum eingeben. erfüllt ja nein * entfällt 1. Für die Tierhaltung besteht eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG). ☐ ☐ ☐ 2. Der Tierhaltungsbereich ist von anderen Bereichen abgetrennt. ☐ ☐ ☐ 3. Die Tierhaltungsräume sind abschließbar. ☐ ☐ ☐ 4. Der Zugang ist geregelt, nur berechtigten Personen möglich und dies ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet. ☐ ☐ ☐ 5. Die Tiere werden fluchtsicher gehalten. ☐ ☐ ☐ 6. Alle Tiere sind leicht und versuchsbezogen zu identifizieren. ☐ ☐ ☐ 7. Die Herkunft, Art und das Verhalten der Versuchstiere sind allen Mitarbeitern im Tierhaltungsbereich bekannt. ☐ ☐ ☐ 8. Amtstierärztliche Untersuchungen finden gemäß der gesetzlichen Vorgaben statt. ☐ ☐ ☐ 9. Es ist sichergestellt, dass nur im Umgang mit Tieren geschultes Personal Zugang zu den Tieren hat. Die Mitarbeiter werden regelmäßig in artspezifischer und verletzungsfreier Tierhaltung und -handhabung geschult. ☐ ☐ ☐ Vorgaben aus dem geltenden Arbeitsschutzrecht, dem Stand der Technik oder den Standards der UzL 1. Grundsätzliches * falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 1 Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien ja erfüllt nein * entfällt 10. Mitarbeiter werden in die von den Tieren ausgehenden Gefährdungen wie Bisse, Kratzer, Anspringen, Vergiftungen und deren Vermeidung unterwiesen. ☐ ☐ ☐ 11. Es ist sichergestellt, dass beim Umgang mit giftigen oder besonders bedrohlichen Tieren (z.B. Schlangen) nicht alleine gearbeitet wird. ☐ ☐ ☐ 12. Den Mitarbeitern ist bekannt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sofort nach einer Verletzung durch Tiere oder in der Tierbehandlung ergriffen werden müssen. ☐ ☐ ☐ 13. Nach einer Verletzung durch Tiere wird der Verantwortliche informiert. ☐ ☐ ☐ 14. Regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge findet statt. ☐ ☐ ☐ 15. Die empfohlenen und angebotenen Schutz- und Auffrischungsimpfungen werden angenommen und regelmäßig durchgeführt. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 19. Der Tierhaltungsbereich verfügt über eine Notstromversorgung. ☐ ☐ ☐ 20. Der Tierhaltungsbereich ist in Abhängigkeit von der Belegungsdichte und Tierart ausreichend belüftet. ☐ ☐ ☐ 21. Der Tierhaltungsbereich ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren. ☐ ☐ ☐ 22. Zugangstüren sind mit einem Sichtfenster versehen und öffnen in Fluchtrichtung. ☐ ☐ ☐ 23. Der Fußboden ist rutschsicher, auch an Feuchtarbeitsplätzen wie z.B. in der Käfigaufbereitung. ☐ ☐ ☐ 24. Vorfälle, die die Sicherheit betreffen, werden dem Bereich Arbeitsschutz gemeldet. ☐ ☐ ☐ 25. ☐ ☐ ☐ 26. ☐ ☐ ☐ 1. Den Mitarbeitern wird geeignete Schutzausrüstung zum verletzungsfreien Handhaben, Umsetzen oder Behandeln der Tiere zur Verfügung gestellt und diese wird auch benutzt. ☐ ☐ ☐ 2. Speziell für in diesem Bereich benötigte Schutzausrüstung (wie z.B. Lederhandschuhe, grobe Plastikschürzen, Gummistiefel, Quarantäne-Vollschutzanzug ☐ ☐ ☐ 16. Es sind räumliche und technische Maßnahmen getroffen, die ein Entweichen der Tiere als auch das Eindringen von fremden Tieren und Vektoren wirkungsvoll verhindern. 17. Die Lagerung von Käfigeinstreu und Futtermittel findet so statt, dass eine Staubentwicklung, Eindringen von Feuchtigkeit, Zersetzungsprozesse und ungewollte Zuwanderung von Fremdorganismen verhindert wird. 18. Zum Transportieren von schweren Gebinden (z.B. für Einstreu, Futtermittel) und Geräten stehen geeignete Wagen oder Vorrichtungen zur Verfügung und werden genutzt. 2. Handhabung der Tiere und allgemeine Arbeiten ¹ Zutreffendes ankreuzen * falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 2 Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien ja etc.) wird unter Punkt 6. extra aufgeführt. 3. Spezielle, zusätzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. verschiebbare Wände, Abschirmung des Käfigschließmechanismus, ferngesteuerte Futterzufuhr, etc. werden unter Punkt 6. extra aufgeführt. erfüllt nein * entfällt ☐ ☐ ☐ 4. Die von den Mitarbeitern getragene Schutzausrüstung verhindert eine Übertragung von Krankheiten von Tieren auf den Menschen (Zoonosen, Zooanthroponosen) und Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe. 5. Die Schutzausrüstung der Beschäftigten ist geeignet toxische Wirkungen und Allergien auf Tierhaare, Tiereinstreu und Tierproteine zu verhindern und wird auch getragen. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 6. Es ist sichergestellt, dass Arbeitsmittel oder Medikamente zum Ruhigstellen der Tiere vorhanden sind. ☐ ☐ ☐ 7. Mitarbeitern mit Latex-Allergie werden latexfreie Schutzausrüstung und latexfreie Behandlungsgeräte zur Verfügung gestellt. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 9. Gentechnisch veränderte Tiere der Risikogruppe 1 werden in Räumen der Sicherheitsstufe 1 gehalten. ☐ ☐ ☐ 10. Gentechnisch veränderte Tiere der Risikogruppe 2 werden in Räumen der Sicherheitsstufe 2 gehalten. Sicherheitseinrichtungen an den Abzügen werden nicht manipuliert und außer Kraft gesetzt. ☐ ☐ ☐ 11. Die Erreger von kranken oder infizierten Tieren sind bekannt und in eine Risikogruppe eingestuft. ☐ ☐ ☐ 12. Die Arbeiten mit Krankheitserregern finden unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers nach §44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und §2 Tierseuchenerregerverordnung (TierSEV) statt, die gesetzlichen Vorgaben des IfSG, der TierSEV und der BiostoffV werden eingehalten. ☐ ☐ ☐ 13. Der Umgang wurde den Aufsichtsbehörden angezeigt und die Auflagen und Nebenbestimmungen der Bescheide werden eingehalten. ☐ ☐ ☐ 14. Die Mitarbeiter werden zum sicheren Umgang mit Kanülen, Spritzen, Skalpellen, Scheren, Sägen und Glaspipettenspitzen eingewiesen und halten sich an die Vorgaben. 15. Es stehen durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen/ Skalpellen/ Glaspipetten bereit und werden genutzt. Nach Erreichung der Füllstandsmarkierung wird der Deckel drucklos arretiert und der gesamte Behälter entsorgt. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 16. In den Unterweisungen und Methodenbeschreibungen wird auch das gefahrlose Zubereiten von Tierfutter erläutert, falls erforderlich. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 8. Die Haltung von gentechnisch veränderten Tieren wurde der zuständigen Gentechnikbehörde im Ministerium (MELUR) angezeigt, es liegt der entsprechende Bewilligungsbescheid vor und die Auflagen und Nebenbestimmungen des Bescheides, als auch die gesetzlichen Vorgaben des GenTG und der GenTSV werden eingehalten. 17. Beim Umgang mit Zentrifugen und Geräten mit rotierenden Teilen werden die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Erforderliche Betriebsanweisungen sind vorhanden. 18. Beim Umgang mit Druckgasflaschen und Druckbehältern werden die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Erforderliche Betriebsanweisungen sind vorhanden. 19. ¹ Zutreffendes ankreuzen * falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 3 Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien ja erfüllt nein * entfällt ☐ ☐ ☐ 1. Ein aktueller Hygieneplan liegt vor, ist allen Mitarbeitern bekannt, jederzeit einsehbar und wird eingehalten. ☐ ☐ ☐ 2. Die Hände werden nach dem Umgang mit Tieren und Tiermaterial, nach Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe und nach Beendigung der Tätigkeiten im Tierhaltungsbereich ggf. desinfiziert, gewaschen und mit einer geeigneten Handcreme gepflegt. ☐ ☐ ☐ 3. Geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel sind vorhanden. ☐ ☐ ☐ 4. Es sind Umkleideräume mit getrennter Aufbewahrungsmöglichkeit von Straßenkleidung und Schutzkleidung für den Tierhaltungsbereich vorhanden. ☐ ☐ ☐ 5. Den Mitarbeitern stehen Waschräume mit Körperduschen zur Verfügung. ☐ ☐ ☐ 6. Ein geeigneter Aufenthaltsraum mit Tageslicht steht den Mitarbeitern des Tierhaltungsbereichs zur Verfügung. ☐ ☐ ☐ 7. Händewasch- und Desinfektionsmittelspender werden nur mit originalen Spenderflaschen bestückt. ☐ ☐ ☐ 8. ☐ ☐ ☐ 9. ☐ ☐ ☐ 1. Beim Umgang mit Narkotika oder Betäubungsmitteln werden die Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt. ☐ ☐ ☐ 2. Medikamente und Betäubungsmittel befinden sich in einem abgeschlossenen Schrank und werden nur von sachkundigem Personal eingesetzt. ☐ ☐ ☐ 3. Der Einsatz von Betäubungsmitteln erfolgt nur unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers nach §4 Betäubungsmittelgesetz. ☐ ☐ ☐ 4. Die regelmäßigen Unterweisungen schließen auch die Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung mit ein. ☐ ☐ ☐ 5. ☐ ☐ ☐ 6. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 20. 3. Personalhygiene 4. Medikamente und Gefahrstoffe 5. Entsorgungs-, Desinfektions- und Reinigungsarbeiten 1. Tierische Abfälle, Käfigeinstreu und Tierkadaver werden sachgerecht entsorgt. ¹ Zutreffendes ankreuzen * falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 4 Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien ja erfüllt nein * entfällt 2. An der Abwurfstation für Käfigeinstreu wird die Staubentwicklung durch technische Maßnahmen verhindert (z.B. lokale Absaugung, nach unten abgesaugter Arbeitstisch). ☐ ☐ ☐ 3. Die Betriebsanweisung Käfigwaschanlage ist aktuell, allen bekannt, jederzeit einsehbar und wird eingehalten. Darin ist auch die Service-Nummer für Störfälle angegeben. ☐ ☐ ☐ 4. Allen Mitarbeitern ist bekannt, dass die Waschanlage erst nach Beendigung des Programms und nach Abkühlung (Verbrühungsgefahr) geöffnet werden darf. ☐ ☐ ☐ 5. Das Gefahrstoffpotential der verwendeten Wasch- und Desinfektionsmittelkonzentrate ist allen bekannt. ☐ ☐ ☐ 6. Die Betriebsanweisungen für den Umgang mit Wasch- und Desinfektionsmitteln sind aktuell, jederzeit einsehbar und werden eingehalten. ☐ ☐ ☐ 7. Beim Umgang mit Konzentraten (ätzend oder reizend) werden Schutzbrille bzw. Gesichtsschutz und geeignete Schutzhandschuhe getragen. ☐ ☐ ☐ 8. Zubereitungen aus ätzenden oder reizenden Konzentraten werden unter dem Abzug oder bei ausreichender technischer Belüftung hergestellt. ☐ ☐ ☐ 9. Beim Einsatz größerer Mengen (z.B. Flächendesinfektion) wird für ausreichende Lüftung gesorgt. ☐ ☐ ☐ 10. Im Tierhaltungsbereich befindet sich ein Autoklav mit Abluftfiltration. ☐ ☐ ☐ 11. Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist vorhanden und jederzeit einsehbar. ☐ ☐ ☐ 12. Eine Betriebsanweisung für Autoklaven ist vorhanden und den Mitarbeitern bekannt. ☐ ☐ ☐ 13. Der Autoklav wird regelmäßig gewartet und geprüft, das Prüfergebnis wird dokumentiert und ist dem Verantwortlichen bekannt. ☐ ☐ ☐ 14. Anzeigegeräte, Sicherheitsventile und Warneinrichtungen werden vor jedem Einsatz geprüft. (Sichtprüfung) ☐ ☐ ☐ 15. Der Autoklav wird nur von berechtigten Personen, die ausreichend fachkundig und eingewiesen sind, bedient. ☐ ☐ ☐ 16. Zum Sterilisieren von Flüssigkeiten werden Autoklaven mit thermisch gesteuerter Deckelverriegelung eingesetzt. ☐ ☐ ☐ 17. Wurde der zulässige Betriebsüberdruck oder die zulässige Betriebstemperatur überschritten, wird der Autoklav durch eine Überwachungsstelle auf weitere Verwendbarkeit geprüft. ☐ ☐ ☐ 18. Käfige aus einem RG2-Bereich werden vor Reinigung autoklaviert oder nach einem anerkannten Verfahren desinfiziert. ☐ ☐ ☐ 19. Im Tierhaltungsbereich befindet sich ein H2O2-Generator. ☐ ☐ ☐ 20. Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist vorhanden und jederzeit einsehbar. ☐ ☐ ☐ 21. Eine Betriebsanweisung für den Generator ist vorhanden und den Mitarbeitern bekannt. ☐ ☐ ☐ ¹ Zutreffendes ankreuzen * falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 5 Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien ja erfüllt nein * entfällt 22. Erforderliche Wartungs- und Prüfintervalle für den Generator werden eingehalten. ☐ ☐ ☐ 23. Der H2O2-Generator wird nur von berechtigten Personen, die ausreichend fachkundig und eingewiesen sind, bedient. ☐ ☐ ☐ 24. Es ist sichergestellt, dass die Räume während einer Begasung nicht betreten werden. ☐ ☐ ☐ 25. ☐ ☐ ☐ 26. ☐ ☐ ☐ 6. Sonstige Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen Gefährdung Schutzmaßnahmen (vorhanden) Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. 7. Zusätzliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Realisierung (Datum) zu Punkt Beschreibung Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Maßnahmen ¹ Zutreffendes ankreuzen * falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 6 Checkliste Modul IV Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Eingabe Klicken, um Text einzugeben. Klicken, um Text einzugeben. Datum Die Beurteilungsbögen dieser Checkliste Modul IV zur Beurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Laboratorien stellen zusammen mit den Beurteilungsbögen der Checkliste Modul I für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten und ggf. erforderlicher Checklisten weiterer Module die vollständige Gefährdungsbeurteilung dar. Zutreffendes wurde in den Beurteilungsbögen gekennzeichnet (X). Vorhandene (bereits getroffene) Schutzmaßnahmen sind wirksam. Noch zu treffende Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen sind mit Termin für deren Umsetzung aufgeführt. Besondere Gefährdungen und Maßnahmen, die nicht in den Beurteilungsbögen vorgegeben sind, wurden ergänzt. Ich bestätige, dass eine erneute Beurteilung durchgeführt wird, wenn sich die Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsbedingungen oder die Arbeitsorganisation und die damit verbundenen Gefährdungen wesentlich ändern; sich Arbeitsunfälle ereignen; arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten; bei Begehungen Mängel festgestellt werden. Name der Verantwortlichen Leitung Klicken, um Text einzugeben. Unterschrift Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Esther Wachholz, Verwaltungs-Service-Center Dezernat VI, Arbeitssicherheit Tel. 0451/500-4647 (Intranet der Universität zu Lübeck unter http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/arbeitsschutz.html). Stand: Juni 2016 – Modul XI - Seite 7