für PC - Universität zu Lübeck

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Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
ja
erfüllt
nein *
Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in der Labortierhaltung (Käfighaltung)
entfällt
Checkliste
Modul XI
Organisationseinheit
(Abteilung / Klinik / Institut):
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Verantwortliche Leitung:
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Erstellt durch:
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Erstbeurteilung:
Ja
Anzahl der Beschäftigten:
Klicken, um Anzahl einzugeben.
Mitarbeiter, die im
Tierhaltungsbereich
arbeiten:
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Es wird mit folgenden
Labortieren (Käfighaltung)
umgegangen:
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Raum-Nummer/n:
Klicken, um Zahlen einzugeben.
☐
Nein
☐
Datum: Datum eingeben.
Letzte Beurteilung am: Datum eingeben.
erfüllt
ja
nein *
entfällt
1. Für die Tierhaltung besteht eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz
(TierSchG).
☐
☐
☐
2. Der Tierhaltungsbereich ist von anderen Bereichen abgetrennt.
☐
☐
☐
3. Die Tierhaltungsräume sind abschließbar.
☐
☐
☐
4. Der Zugang ist geregelt, nur berechtigten Personen möglich und dies ist
durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
☐
☐
☐
5. Die Tiere werden fluchtsicher gehalten.
☐
☐
☐
6. Alle Tiere sind leicht und versuchsbezogen zu identifizieren.
☐
☐
☐
7. Die Herkunft, Art und das Verhalten der Versuchstiere sind allen
Mitarbeitern im Tierhaltungsbereich bekannt.
☐
☐
☐
8. Amtstierärztliche Untersuchungen finden gemäß der gesetzlichen Vorgaben statt.
☐
☐
☐
9. Es ist sichergestellt, dass nur im Umgang mit Tieren geschultes Personal Zugang
zu den Tieren hat. Die Mitarbeiter werden regelmäßig in artspezifischer und
verletzungsfreier Tierhaltung und -handhabung geschult.
☐
☐
☐
Vorgaben aus dem geltenden Arbeitsschutzrecht, dem Stand der
Technik oder den Standards der UzL
1. Grundsätzliches
* falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren.
Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 1
Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
ja
erfüllt
nein *
entfällt
10. Mitarbeiter werden in die von den Tieren ausgehenden Gefährdungen wie Bisse,
Kratzer, Anspringen, Vergiftungen und deren Vermeidung unterwiesen.
☐
☐
☐
11. Es ist sichergestellt, dass beim Umgang mit giftigen oder besonders bedrohlichen
Tieren (z.B. Schlangen) nicht alleine gearbeitet wird.
☐
☐
☐
12. Den Mitarbeitern ist bekannt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sofort nach einer
Verletzung durch Tiere oder in der Tierbehandlung ergriffen werden müssen.
☐
☐
☐
13. Nach einer Verletzung durch Tiere wird der Verantwortliche informiert.
☐
☐
☐
14. Regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge findet statt.
☐
☐
☐
15. Die empfohlenen und angebotenen Schutz- und Auffrischungsimpfungen werden
angenommen und regelmäßig durchgeführt.
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
19. Der Tierhaltungsbereich verfügt über eine Notstromversorgung.
☐
☐
☐
20. Der Tierhaltungsbereich ist in Abhängigkeit von der Belegungsdichte und Tierart
ausreichend belüftet.
☐
☐
☐
21. Der Tierhaltungsbereich ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren.
☐
☐
☐
22. Zugangstüren sind mit einem Sichtfenster versehen und öffnen in Fluchtrichtung.
☐
☐
☐
23. Der Fußboden ist rutschsicher, auch an Feuchtarbeitsplätzen wie z.B. in der
Käfigaufbereitung.
☐
☐
☐
24. Vorfälle, die die Sicherheit betreffen, werden dem Bereich Arbeitsschutz gemeldet.
☐
☐
☐
25.
☐
☐
☐
26.
☐
☐
☐
1. Den Mitarbeitern wird geeignete Schutzausrüstung zum verletzungsfreien
Handhaben, Umsetzen oder Behandeln der Tiere zur Verfügung gestellt und diese
wird auch benutzt.
☐
☐
☐
2. Speziell für in diesem Bereich benötigte Schutzausrüstung (wie z.B.
Lederhandschuhe, grobe Plastikschürzen, Gummistiefel, Quarantäne-Vollschutzanzug
☐
☐
☐
16. Es sind räumliche und technische Maßnahmen getroffen, die ein Entweichen der
Tiere als auch das Eindringen von fremden Tieren und Vektoren wirkungsvoll
verhindern.
17. Die Lagerung von Käfigeinstreu und Futtermittel findet so statt, dass eine
Staubentwicklung, Eindringen von Feuchtigkeit, Zersetzungsprozesse und ungewollte
Zuwanderung von Fremdorganismen verhindert wird.
18. Zum Transportieren von schweren Gebinden (z.B. für Einstreu, Futtermittel) und
Geräten stehen geeignete Wagen oder Vorrichtungen zur Verfügung und werden
genutzt.
2. Handhabung der Tiere und allgemeine Arbeiten
¹ Zutreffendes ankreuzen
* falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren.
Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 2
Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
ja
etc.) wird unter Punkt 6. extra aufgeführt.
3. Spezielle, zusätzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. verschiebbare
Wände, Abschirmung des Käfigschließmechanismus, ferngesteuerte Futterzufuhr, etc.
werden unter Punkt 6. extra aufgeführt.
erfüllt
nein *
entfällt
☐
☐
☐
4. Die von den Mitarbeitern getragene Schutzausrüstung verhindert eine Übertragung
von Krankheiten von Tieren auf den Menschen (Zoonosen, Zooanthroponosen) und
Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe.
5. Die Schutzausrüstung der Beschäftigten ist geeignet toxische Wirkungen und
Allergien auf Tierhaare, Tiereinstreu und Tierproteine zu verhindern und wird auch
getragen.
☐
☐
☐
☐
☐
☐
6. Es ist sichergestellt, dass Arbeitsmittel oder Medikamente zum Ruhigstellen der
Tiere vorhanden sind.
☐
☐
☐
7. Mitarbeitern mit Latex-Allergie werden latexfreie Schutzausrüstung und latexfreie
Behandlungsgeräte zur Verfügung gestellt.
☐
☐
☐
☐
☐
☐
9. Gentechnisch veränderte Tiere der Risikogruppe 1 werden in Räumen der
Sicherheitsstufe 1 gehalten.
☐
☐
☐
10. Gentechnisch veränderte Tiere der Risikogruppe 2 werden in Räumen der
Sicherheitsstufe 2 gehalten. Sicherheitseinrichtungen an den Abzügen werden nicht
manipuliert und außer Kraft gesetzt.
☐
☐
☐
11. Die Erreger von kranken oder infizierten Tieren sind bekannt und in eine
Risikogruppe eingestuft.
☐
☐
☐
12. Die Arbeiten mit Krankheitserregern finden unter der Verantwortung eines
Erlaubnisinhabers nach §44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und §2
Tierseuchenerregerverordnung (TierSEV) statt, die gesetzlichen Vorgaben des IfSG,
der TierSEV und der BiostoffV werden eingehalten.
☐
☐
☐
13. Der Umgang wurde den Aufsichtsbehörden angezeigt und die Auflagen und
Nebenbestimmungen der Bescheide werden eingehalten.
☐
☐
☐
14. Die Mitarbeiter werden zum sicheren Umgang mit Kanülen, Spritzen, Skalpellen,
Scheren, Sägen und Glaspipettenspitzen eingewiesen und halten sich an die
Vorgaben.
15. Es stehen durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen/ Skalpellen/
Glaspipetten bereit und werden genutzt. Nach Erreichung der Füllstandsmarkierung
wird der Deckel drucklos arretiert und der gesamte Behälter entsorgt.
☐
☐
☐
☐
☐
☐
16. In den Unterweisungen und Methodenbeschreibungen wird auch das gefahrlose
Zubereiten von Tierfutter erläutert, falls erforderlich.
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
8. Die Haltung von gentechnisch veränderten Tieren wurde der zuständigen
Gentechnikbehörde im Ministerium (MELUR) angezeigt, es liegt der entsprechende
Bewilligungsbescheid vor und die Auflagen und Nebenbestimmungen des
Bescheides, als auch die gesetzlichen Vorgaben des GenTG und der GenTSV
werden eingehalten.
17. Beim Umgang mit Zentrifugen und Geräten mit rotierenden Teilen werden die
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Erforderliche Betriebsanweisungen sind
vorhanden.
18. Beim Umgang mit Druckgasflaschen und Druckbehältern werden die
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Erforderliche Betriebsanweisungen sind
vorhanden.
19.
¹ Zutreffendes ankreuzen
* falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren.
Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 3
Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
ja
erfüllt
nein *
entfällt
☐
☐
☐
1. Ein aktueller Hygieneplan liegt vor, ist allen Mitarbeitern bekannt, jederzeit
einsehbar und wird eingehalten.
☐
☐
☐
2. Die Hände werden nach dem Umgang mit Tieren und Tiermaterial, nach
Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe und nach Beendigung der Tätigkeiten
im Tierhaltungsbereich ggf. desinfiziert, gewaschen und mit einer geeigneten
Handcreme gepflegt.
☐
☐
☐
3. Geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel sind vorhanden.
☐
☐
☐
4. Es sind Umkleideräume mit getrennter Aufbewahrungsmöglichkeit von
Straßenkleidung und Schutzkleidung für den Tierhaltungsbereich vorhanden.
☐
☐
☐
5. Den Mitarbeitern stehen Waschräume mit Körperduschen zur Verfügung.
☐
☐
☐
6. Ein geeigneter Aufenthaltsraum mit Tageslicht steht den Mitarbeitern des
Tierhaltungsbereichs zur Verfügung.
☐
☐
☐
7. Händewasch- und Desinfektionsmittelspender werden nur mit originalen
Spenderflaschen bestückt.
☐
☐
☐
8.
☐
☐
☐
9.
☐
☐
☐
1. Beim Umgang mit Narkotika oder Betäubungsmitteln werden die
Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt.
☐
☐
☐
2. Medikamente und Betäubungsmittel befinden sich in einem abgeschlossenen
Schrank und werden nur von sachkundigem Personal eingesetzt.
☐
☐
☐
3. Der Einsatz von Betäubungsmitteln erfolgt nur unter der Verantwortung eines
Erlaubnisinhabers nach §4 Betäubungsmittelgesetz.
☐
☐
☐
4. Die regelmäßigen Unterweisungen schließen auch die Unterweisung nach
Gefahrstoffverordnung mit ein.
☐
☐
☐
5.
☐
☐
☐
6.
☐
☐
☐
☐
☐
☐
20.
3. Personalhygiene
4. Medikamente und Gefahrstoffe
5. Entsorgungs-, Desinfektions- und Reinigungsarbeiten
1. Tierische Abfälle, Käfigeinstreu und Tierkadaver werden sachgerecht entsorgt.
¹ Zutreffendes ankreuzen
* falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren.
Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 4
Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
ja
erfüllt
nein *
entfällt
2. An der Abwurfstation für Käfigeinstreu wird die Staubentwicklung durch technische
Maßnahmen verhindert (z.B. lokale Absaugung, nach unten abgesaugter
Arbeitstisch).
☐
☐
☐
3. Die Betriebsanweisung Käfigwaschanlage ist aktuell, allen bekannt, jederzeit
einsehbar und wird eingehalten. Darin ist auch die Service-Nummer für Störfälle
angegeben.
☐
☐
☐
4. Allen Mitarbeitern ist bekannt, dass die Waschanlage erst nach Beendigung des
Programms und nach Abkühlung (Verbrühungsgefahr) geöffnet werden darf.
☐
☐
☐
5. Das Gefahrstoffpotential der verwendeten Wasch- und
Desinfektionsmittelkonzentrate ist allen bekannt.
☐
☐
☐
6. Die Betriebsanweisungen für den Umgang mit Wasch- und Desinfektionsmitteln
sind aktuell, jederzeit einsehbar und werden eingehalten.
☐
☐
☐
7. Beim Umgang mit Konzentraten (ätzend oder reizend) werden Schutzbrille bzw.
Gesichtsschutz und geeignete Schutzhandschuhe getragen.
☐
☐
☐
8. Zubereitungen aus ätzenden oder reizenden Konzentraten werden unter dem
Abzug oder bei ausreichender technischer Belüftung hergestellt.
☐
☐
☐
9. Beim Einsatz größerer Mengen (z.B. Flächendesinfektion) wird für ausreichende
Lüftung gesorgt.
☐
☐
☐
10. Im Tierhaltungsbereich befindet sich ein Autoklav mit Abluftfiltration.
☐
☐
☐
11. Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist vorhanden und jederzeit einsehbar.
☐
☐
☐
12. Eine Betriebsanweisung für Autoklaven ist vorhanden und den Mitarbeitern
bekannt.
☐
☐
☐
13. Der Autoklav wird regelmäßig gewartet und geprüft, das Prüfergebnis wird
dokumentiert und ist dem Verantwortlichen bekannt.
☐
☐
☐
14. Anzeigegeräte, Sicherheitsventile und Warneinrichtungen werden vor jedem
Einsatz geprüft. (Sichtprüfung)
☐
☐
☐
15. Der Autoklav wird nur von berechtigten Personen, die ausreichend fachkundig und
eingewiesen sind, bedient.
☐
☐
☐
16. Zum Sterilisieren von Flüssigkeiten werden Autoklaven mit thermisch gesteuerter
Deckelverriegelung eingesetzt.
☐
☐
☐
17. Wurde der zulässige Betriebsüberdruck oder die zulässige Betriebstemperatur
überschritten, wird der Autoklav durch eine Überwachungsstelle auf weitere
Verwendbarkeit geprüft.
☐
☐
☐
18. Käfige aus einem RG2-Bereich werden vor Reinigung autoklaviert oder nach
einem anerkannten Verfahren desinfiziert.
☐
☐
☐
19. Im Tierhaltungsbereich befindet sich ein H2O2-Generator.
☐
☐
☐
20. Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist vorhanden und jederzeit einsehbar.
☐
☐
☐
21. Eine Betriebsanweisung für den Generator ist vorhanden und den Mitarbeitern
bekannt.
☐
☐
☐
¹ Zutreffendes ankreuzen
* falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren.
Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 5
Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
ja
erfüllt
nein *
entfällt
22. Erforderliche Wartungs- und Prüfintervalle für den Generator werden eingehalten.
☐
☐
☐
23. Der H2O2-Generator wird nur von berechtigten Personen, die ausreichend
fachkundig und eingewiesen sind, bedient.
☐
☐
☐
24. Es ist sichergestellt, dass die Räume während einer Begasung nicht betreten
werden.
☐
☐
☐
25.
☐
☐
☐
26.
☐
☐
☐
6. Sonstige Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen
Gefährdung
Schutzmaßnahmen (vorhanden)
Klicken, um Text einzugeben.
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7. Zusätzliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Realisierung
(Datum)
zu
Punkt
Beschreibung
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Datum
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Datum
Maßnahmen
¹ Zutreffendes ankreuzen
* falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren.
Stand: Juni 2016 - Modul XI - Seite 6
Checkliste
Modul IV
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Laboratorien
Eingabe
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Datum
Eingabe
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Datum
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Datum
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Datum
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Datum
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Datum
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Datum
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Datum
Die Beurteilungsbögen dieser Checkliste Modul IV zur Beurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten in
Laboratorien stellen zusammen mit den Beurteilungsbögen der Checkliste Modul I für alle Arbeitsplätze
und Tätigkeiten und ggf. erforderlicher Checklisten weiterer Module die vollständige Gefährdungsbeurteilung dar.
Zutreffendes wurde in den Beurteilungsbögen gekennzeichnet (X). Vorhandene (bereits getroffene)
Schutzmaßnahmen sind wirksam. Noch zu treffende Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen sind
mit Termin für deren Umsetzung aufgeführt. Besondere Gefährdungen und Maßnahmen, die nicht in den
Beurteilungsbögen vorgegeben sind, wurden ergänzt.
Ich bestätige, dass eine erneute Beurteilung durchgeführt wird, wenn
 sich die Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsbedingungen oder die Arbeitsorganisation und die damit
verbundenen Gefährdungen wesentlich ändern;
 sich Arbeitsunfälle ereignen;
 arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten;
 bei Begehungen Mängel festgestellt werden.
Name der Verantwortlichen Leitung
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Unterschrift
Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Esther Wachholz, Verwaltungs-Service-Center
Dezernat VI, Arbeitssicherheit Tel. 0451/500-4647 (Intranet der Universität zu Lübeck unter
http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/arbeitsschutz.html).
Stand: Juni 2016 – Modul XI - Seite 7
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