Die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft Proviande Genossenschaft Brunnhofweg 37 • Postfach • CH-3001 Bern +41 (0)31 309 41 11 • +41 (0)31 309 41 99 [email protected] • www.proviande.ch Medienmitteilung 18.01.2017 Branchenlösung zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande suchte nach einer Lösung zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Tieren der Rindviehgattung. Sie erarbeitete eine entsprechende Fachinformation, welche am 1. Februar 2017 in Kraft tritt. Die Schlachtung trächtiger Rinder und Kühe ist in der Schweiz und im Ausland ein viel diskutiertes Thema. Eine im Rahmen einer Untersuchung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen durchgeführte Befragung bei betroffenen Tierbesitzern ergab, dass heute nur rund 30% der Viehhalter ihre Tiere vor dem Verkauf auf Trächtigkeit untersuchen. Unklare Diagnosen, mangelhafte Informationen beim Zwischenhandel und unkontrollierte Natursprünge können weitere Gründe dafür sein, dass trächtige Tiere zur Schlachtung gelangen. Arbeitsgruppe erzielt Branchenlösung Mit dem Ziel, die Schlachtung von trächtigen Tieren der Rindviehgattung künftig zu vermeiden, wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande nach einer Branchenlösung gesucht und diese in einer Fachinformation festgehalten. In der Arbeitsgruppe waren folgende Organisationen vertreten: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Interessengemeinschaft öffentliche Märkte Bell Schweiz AG Micarna SA Fachgruppe industrielle Schlachtbetriebe Schweizer Fleisch-Fachverband Mutterkuh Schweiz Schweizer Bauernverband Schweizerischer Viehhändler Verband Schweizer Tierschutz Was ist zu tun? Im Zentrum der Fachinformation steht die Pflicht des Halters, bei Rindern ab einem Alter von 18 Monaten und bei Kühen, welche vor mehr als fünf Monaten letztmals gekalbt haben, bei Ungewissheit vor dem Verkauf eine Trächtigkeitsuntersuchung durchzuführen. Das Dokument schreibt zudem vor, dass trächtige Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen und Notfällen (Unfall, unheilbare Krankheit) geschlachtet werden dürfen, definiert die Verantwortung der Tierhalter, Transporteure, Händler und Schlachtbetriebe, Document1 umfasst eine Reihe von Massnahmen sowie Dokumentationsvorschriften beim Verstellen von Tieren, unterstützt die Tierhalter bei der Wahrnehmung ihrer ethischen Verantwortung zum Wohl und Schutz von Mutter- und Jungtieren. Die erarbeitete Branchenlösung soll nicht nur zur Vermeidung der Schlachtungen trächtiger Tiere führen, sie wird auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des guten Images der Schweizer Rindviehproduktion leisten. Die Fachinformation steht online unter https://www.proviande.ch/2223 zur Verfügung. Kontaktperson: Peter Schneider, Leiter Geschäftsbereich Klassifizierung & Märkte, Proviande/«Schweizer Fleisch» Tel: 031 309 41 40 oder 079 751 75 73 E-Mail: [email protected] Seite 2 / 2