Medizinethische Materialien - Zentrum für Medizinische Ethik

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MEDIZINETHISCHE MATERIALIEN
Heft 78
INFORMIERTE ZUSTIMMUNG ALS VORSTUFE ZUR AUTONOMIE DES PATIENTEN
Hans-Martin Sass
September
1992
1
ZUSAMMENFASSUNG
Das Prinzip INFORMED CONSENT wird als ein notwendiges bioethisches Prinzip
im Übergang von einer paternalistischen hippokratischen zu einer partnerschaftlichen
nachhippokratischen Arzt Patient Interaktion beschrieben. Der weitere Fortschritt vor allem
der prädikativen und präventiven Medizin macht eine weitere Verlagerung des
Schwerpunktes der Bioethik weg von der Arztethik und hin zu einer Patienten- oder
Bürgerethik notwendig, zu einer Ethik der Gesundheitsmündigkeit. Zwei vernetzte
nachhippokratische Tugendkataloge werden vorgestellt, einer für den Patienten und einer für
den Arzt.
ABSTRACT
The INFORMED CONSENT principle marks an important transitory step from
previously paternalistic Hippocratic towards post-Hippocratic patient-physician interaction in
partnership. Future progress in predicitve and preventive medicine require even more a –
major shift in bioethics away from traditional emphasis on physician ethics towards citizen
ethics or patient ethics and the ethics of health literacy. Two interrelated lists of postHippocratic virtue ethics are presented, one for thee patient and one for the physician.
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VORWORT
Die Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und das Zentrum für
Medizinische Ethik Bochum veranstalteten im SS 92 gemeinsam eine Ringvorlesung unter
dem Oberbegriff ,,Informed Consent“. Die Einwilligung des Patienten für nichttherapeutische
Vorhaben im Rahmen medizinischer Forschung am Patienten wurde durch Ministerialerlasse
schon zu Beginn dieses Jahrhunderts verfügt, in ausführlicher Form aber erst während der
Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse 1946-1949 unter dem Stichwort ,,Informed Consent“
formuliert („Nuremberg Code“).
Der Grundsatz der informierten Zustimmung des Patienten ist - ausgehend von in den
USA besonders umfangreich erarbeiteten medizinethischen Grundlagen - inzwischen
verpflichtender Grundsatz weit über den Bereich biomedizinischer Forschung hinaus auch für
diagnostische und therapeutische Eingriffe geworden.
Schon immer galt die Einwilligung des Patienten nicht nur als moralische und
ethische, sondern auch als rechtliche Voraussetzung dafür, ärztliche Eingriffe von der Schuld
der Körperverletzung zu entbinden. Nähere Anforderungen an die Qualität dieser
Einwilligung sind vor allem durch die Rechtsprechung über immer weiter ausgedehnte
Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Arztes erarbeitet worden.
Das Arzt-Patient-Verhältnis ist seiner Natur nach deutlich paternalistisch geprägt. Der
hilfesuchende Patient ist nicht selten in einer Lage, in der die Hoffnung auf Hilfe die Furcht
vor möglichen Gefahren diagnostischer oder therapeutischer Eingriffe überlagert. Der Arzt ist
dem Patienten gegenüber in der Situation, ihm auftragsgemäß Wege zur Heilung oder doch
Linderung aufzuzeigen, statt ihn über alle nur möglichen Nebenwirkungen oder Gefahren zu
unterrichten. Schon von dieser Grundsituation her, ist der Patient kaum in der Lage, wirklich
autonom, d.h. unbeeinflusst eine eigene, auf Kenntnis und Einsicht gegründete Entscheidung
zu treffen. Er will es in vielen Fällen wohl auch gar nicht.
Noch schwieriger sind die Probleme dann, wenn der Patient wegen der Schwere seiner
Erkrankungen, wegen seines körperlichen oder geistigen Zustandes, wegen seiner
Abhängigkeit, wegen seiner Jugend oder seines hohen Alters an der Einsicht und
Wahrnehmung gehindert ist, die eine volle willentliche Zustimmung voraussetzt. In all diesen
Situationen ist die Verantwortung des Arztes besonders groß, die Selbstbestimmung des
Patienten zu beachten, soweit es die Umstände nur irgend ermöglichen.
Die Ringvorlesung.(des Sommersemesters 1992 fasst Erfahrungsberichte und
Reflexionen gerade aus solchen Bereichen der Medizin zusammen, in denen die
Zustimmungsfähigkeit des Patienten infrage steht oder nicht gegeben ist. Sie zeigt die
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Bindungen auf, denen der Arzt auch in diesen Fällen unterliegt, und versucht Regeln zu
entwickeln, die auch in Grenzbereichen eine begründete und vertretbare Entscheidung für das
ärztliche Handeln ermöglichen.
Obwohl von Seiten unserer Studierenden oft Klage darüber geführt wird, medizinethische Fragen würden im Unterricht nicht ausreichend berücksichtigt, hat die Ringvorlesung
nicht das Echo gefunden, das sie nach Bedeutung und Gewicht der Beiträge verdient hätte.
Umso mehr ist es zu begrüßen, dass einige der Vortragenden sich bereitgefunden haben, ihre
Ausführungen zu einem druckreifen Manuskript auszuarbeiten.
In dem vorliegenden Heft ist der zweite Beitrag aus dieser Vorlesungsreihe nun einem
größeren Interessenkreis zugängig.
Dank gebührt allen Beteiligten an der Ringvorlesung; an dieser Stelle aber besonders
dem Autor dieses Heftes.
Für das Zentrum für Medizinische Ethik
Prof. Dr. K. V. Hinrichsen
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INFORMIERTE ZUSTIMMUNG ALS VORSTUFE ZUR AUTONOMIE DES
PATIENTEN
Hans-Martin Sass
MEDIZINISCHE ETHIK JENSEITS VON HIPPOKRATES
Wenn der Philosoph und Ethiker im Rahmen einer Ringvorlesung der Medizinischen
Fakultät spricht, so wird von ihm erwartet, dass er zu den speziellen Aspekten des Informed
Consent Stellung nimmt, wie sie sich aus der Sicht der akademischen Philosophie und Ethik
ergehen. Häufig wird dieser Erwartung damit Rechnung getragen, dass der Redner zunächst
seine Reverenz vor der Jahrtausende alten Tradition der hippokratischen Ethik zum Ausdruck
bringt, denn für viele Mediziner fallen auch heute noch medizinische Ethik und
hippokratischer Eid zusammen. Ich will dieser Erwartung gerne nachkommen und bestätigen,
dass der hippokratische Eid und das hippokratische Ethos dem medizinischen Beruf wie sonst
keinem anderen Berufsstand von außen Autorität und Anerkennung und von innen
Richtschnur und Regeln der Integration von Ethik und Expertise gegeben haben.
Aber der Hippokratische Eid gehört heute eher in die Geschichte der Medizin, denn in
die moderne Klinik. Wir können heute wenig mit ihm anfangen, können und dürfen ihn nur
noch historisch verstehen, auch wenn er von berühmten Klinikern auf Festveranstaltungen
immer noch als die Flagge einer ethisch reflektierenden und verantwortlichen Medizin gehisst
wird. Der hippokratische Eid ist Teil der Medizingeschichte; unsere Probleme sind anders. Sie
werden vom hippokratischen Eid nicht mehr voll abgedeckt und sein paternalistischer Ansatz,
die Vorannahme, dass der Arzt schon wisse, was das Beste für den Patienten sei, ist für die
allermeisten Szenarien der Patienten-Arzt-Interaktion in der modernen Medizin nicht nur
überholt, sondern unangebracht, unakzeptabel und irreführend.
Der Hippokratische Eid ist nicht etwa nur deswegen überholt, weil in ihm das Prinzip
des Informed Consent, der - wie die Medizinjuristen es übersetzen - Einwilligung nach
Aufklärung - nicht vorkommt. Er ist überholt, weil mit den kulturellen Änderungen der letzten
Jahrtausende, vor allem seit der europäischen Aufklärung, auch die Kultur des Arzt-PatientenVerhältnisses sich ändert, - und er ist überholt, weil die Medizin sich ändert. Ich will zunächst
von den medizininternen und medizinexternen Gründen des Aufkommens des Informed
Consent Prinzips sprechen und danach das Informed Consent Prinzip in der Interaktion mit
anderen medizinethischen Prinzipien skizzieren, drittens die geänderten neuzeitlichen
Szenarien der Kultur der Arzt-Patient-Interaktion beschreiben; viertens werde ich von der
notwendig werdenden Aufmerksamkeitsänderung in der Medizinethik, weg von der Arztethik
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und hin zu der Patientenethik sprechen, die eigentlich erst die Ausfüllung des Prinzips der
Selbstbestimmung in Ansehung von Krankheit und Gesundheit ist.
Wir leben im Zeitalter der nachhippokratischen Medizin, „jenseits von Hippokrates“.
Dieser Ausdruck stammt nicht von mir, sondern von dem Internisten und langjährigen
Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, Hanns-Peter Wolff.
Ich zitiere: „Die kritische Auswertung des Corpus hippokraticum aus dem Blickwinkel der
medizinischen Gegenwartsproblematik hat die zeitlose Gültigkeit der in der Eidesformel
enthaltenen Verpflichtung zu Hilfeleistung, Verschwiegenheit und Achtung menschlichen
Lebens nicht angetastet. Sie macht andererseits deutlich, dass tragende Elemente des heutigen
A:rztPatienten-Verhältnisses wie Wahrhaftigkeit und Verantwortlichkeit des Arztes und
Selbstbestimmung des Patienten fehlen. Diese waren der antiken Mentalität fremd. Sie stellt
auch die Verbindlichkeit der apokryphen Postulate des primum nil nocere und der
Verlängerung des Lebens bei einigen der zahlreichen moralischen Dilemmata der modernen
Medizin in Frage, für die die hippokratische Tradition keine Lösungen bietet.“ [in: Medizin
und Ethik, hg. H M Sass, 1989, 191f].
VIER GRÜNDE FÜR DIE TRANSFORMATION DER MEDIZIN
Von den vier Gründen, die für die Transformation der Medizin und nachfolgend der
Arzt-Patient-Interaktion
verantwortlich
sind,
nenne
ich
zunächst
die
zwei
wissenschaftsexternen, welche mit der Transformation von weltanschaulich geschlossenen
Gesellschaften in offene, pluralistische Gesellschaften, ja oft multikulturelle Gesellschaften
zusammenhängen. Spätestens seit der Aufklärung sieht unsere öffentliche und politische
Kultur den Schwerpunkt von Güterabwägungen und Wertentscheidungen hei dem mündigen,
selbstverantwortlichen und aufgeklärten Individuum in der Rolle des Bürgers, der kein
Untertan mehr ist. Nicht mehr die Kirche oder der obrigkeitliche Staat oder der Despot sind
die Subjekte verantwortlicher Entscheidungen, sondern der mündige und aufgeklärte Bürger.
In die Welt und Sprache der Medizin übersetzt bedeutet das theoretisch und generell, dass
nicht mehr der Arzt paternalistisch und heteronom [wie Kant sagen würde], sondern dass der
Patient selbstbestimmend oder autonom [wie Kant sagen würde] über Intervention oder
Nichtintervention oder über Interventionsalternativen soll entscheiden können müssen. Das
Arzt-Patient Verhältnis wird zum Experten-Klienten Verhältnis, in dem der eine
Dienstleistung erbringt, die der andere nachfordert; wie in anderen Dienstleistungsberufen ist
auf der einen Seite Expertise und guter Service gefordert, für deren Gewährleistung und
Haftung im Regelfall das Vertragsverhältnis die adäquate Form der Interaktion ist.
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So ist auch im wesentlichen unter bezug auf die aufklärerischen und bürgerrechtlichen
Traditionen bioethisch die Forderung nach der Einführung des Informed Consent Prinzips in
die ärztliche Praxis von Beauchamp und Faden in ihrem bahnbrechenden Buch mit dem
gleichnamigen Titel 1985 begründet worden; der Japaner Rihito Kimura spricht von der
Bioethik als einer Bürgerrechtsbewegung. Die UNESCO hat auf einer Expertentagung im
August 1991 die weltweite Verbreitung von Bioethik als eines Instruments zur Realisierung
von human rights gefordert, damit „künftige Generationen sich auf die konkreten und
ethischen Implikationen der Veränderungen in der medizinischen, epidemiologischen und
gesundheitlichen Landschaft“ [UNESCO, Human Rights Teaching VII, 1991, 31] einrichten
können; Informed Consent spielt eine wichtige Rolle bei der Transformation von
Menschenrechten in den Raum der Medizin. Allerdings macht die UNESCO Deklaration
deutlich, dass es Szenarien und Fälle geben kann, in denen das „Recht auf Nichtwissen“ und
auf Nichtinformation ebenfalls den Rang eines Menschenrechts haben kann, dass also in
solchen Fällen abgewogen werden muss, entweder vom Patienten oder vom Arzt [1 c, 30].
Wenn das Ziel der medizinischen Intervention „das beste Interesse“ des Patienten ist, „aegroti salus suprema lex“ -, dann kann nur in weltanschaulich geschlossenen Systemen der
Arzt wissen, was denn im besten Interesse des Patienten liegt, so lautet das Argument. In
offenen Gesellschaften bestimmt der Patient sein Interesse selbst. Für den Arzt ändert sich die
Maxime aegroti salus suprema lex in das aegroti voluntas suprema lex: nicht das Heil des
Patienten, vom Arzt definiert, sondern der Wunsch des Patienten, vom Patienten definiert, ist
das höchste Gebot, -wie hätten Sie es denn gerne? Was sind das für Ziel- und
Lebenswertvorstellungen, die in diesem Wunsch ausgedrückt sind?
Die Moderne kennt eine ganze Reihe von unterschiedlichen Wert- und Lebenszielen,
hedonistischen, solchen des Macht- und Gelderwerbs, der sozialen oder wissenschaftlichen
oder politischen oder kulturellen Anerkennung, der Wunsch nach einer Familie, nach
Kindern, nach Schönheit, nach Schmerzfreiheit, nach Beendigung des Lebens, nach
Lebensverlängerung usw.; jeder von uns hat seine eigenen Prioritäten unter diesen Werten,
wie soll der Arzt heteronom bei einer bestimmten Intervention das „salus“ in einem konkreten
Fall feststellen? Wie soll der Arzt das wissen? Er kann es nur wissen, wenn er den Patienten
fragt; - und damit beschreiben wir die kopernikanische Wende der Erwartungen an die
Medizin in all den Fällen, in denen es um mehr geht als bloße Routinebehandlung mit implizit
schon durch das Aufsuchen des Arztes vorausgesetzter und dokumentierter Zustimmung zur
Behandlung. Das sind dann die Fälle, die nach Viktor v. Weizsäcker durch die Parameter von
„Not und Hilfe“ als dem „wirklichen Wesen des Krankseins“ gekennzeichnet sind (Ges.
5
Schriften, Bd. 5, 13]; dies ist aber nur eines von vielen Szenarien der modernen Medizin und
dazu noch eines, das durch den Fortschritt der Medizin gegenüber anderen Szenarien in seiner
Häufigkeit und Härte zurückgedrängt werden kann und wird.
Diesen Sachverhalt macht die Diskussion der beiden medizininternen Gründe deutlich,
die zu einer Transformation der Arzt-Patient Interaktion entweder schon geführt haben und
noch führen werden. Es sind Fortschritte in der Therapie und in der Diagnostik.
An erster Stelle sollen hier die Fortschritte in der modernen Therapie oder besser
Interventionsmedizin genannt werden, in der Antibiotikabehandlung, in der Chemotherapie
und Radiologie, bei den Psychopharmaka und bei der Lebensverlängerung, in der Chirurgie
und bei der Organtransplantation, auf den Intensivstationen. Ist der Einsatz eines künstlichen
Hüftgelenks bei einem bestimmten Patienten von einem bestimmten Lebensalter in dessen
bestem Interesse oder nicht, ist es der nochmalige Versuch einer chemotherapeutischen
Behandlung eines Patienten mit infauster Prognose, ist es die IFV bei einem kinderlosen
Ehepaar oder bei einer alleinstehenden Frau ohne Partner aber mit Kinderwunsch, ist es die
Methadonersatztherapie bei einem Heroinsüchtigen? Fragen über Fragen, die in einer weniger
entwickelten und weniger leistungsfähigen Medizin nicht vorkamen, wo die Abwägung
zwischen dem Nichtschadensgebot und dem Hilfsgebot, dem primum nil nocere und dem
bonum facere leichter waren. Hier wird das Prinzip des Informed Consent als Instrument
eingesetzt, die vom Arzt geplante Intervention dem individuellen, bestimmten Interesse des
Patienten anzupassen, genauer: dem Patienten Gelegenheit zu geben, zu dem vom Arzt
vorgeschlagenen und geplanten Weg zustimmend Stellung zu nehmen.
Eine besondere Rolle spielt die Frage nach dem Subjekt der Verantwortung bei
chronischen Krankheiten, welche nicht heilbar, sondern nur symptomatisch zu betreuen sind
wie Bluthochdruck, Diabetes, auch der Morbus Parkinson und die Hemodialyse. Hier wird der
Patient zum Partner, ja zum Spezialisten seiner eigenen Krankheit. Er ist beteiligt an
Kontrolle, Dosierung und Behandlung der Symptome, ja häufig wird er der eigentlich
Handelnde und der Arzt wird in die sekundäre Rolle des Beraters, Controllers und Einstellers
zurückgedrängt; das Scheitern oder die Verschlechterung der Intervention ist wesentlich dem
Patienten, nicht dem Arzt zuzuschreiben. Diese Form der Interaktion wird schon nicht mehr
vom Prinzip des Informed Consent abgedeckt, eher von Prinzipien der Patientenmündigkeit,
der Gesundheitsverantwortung: educated partnership, responsible self-management oder comanagement wären die angemesseneren Ausdrücke, wenn man denn schon englische
Ausdrücke verwenden will.
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Die zweite Gruppe der medizininternen Gründe für eine Änderung der Arzt-Patient
Interaktion sind die Fortschritte der Diagnose, insbesondere der langfristigen prädiktiv
genannten genetischen Diagnose, welche die Interaktionsszenarien zwischen Arzt und Patient
weg von der akuten, oft paternalistisches Handeln erfordernden Krisenintervention zu einer
nichtakuten, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Patienten, auch des
präsymptomatisch diagnostizierten Bürgers beratenden präventiven und prädiktiven Medizin
zu nennen. Aber die Interaktion zwischen Arzt und präsymptomatischem Bürger in der
prädiktiven Medizin ist deutlich anders als bei der Behandlung von chronischen Krankheiten.
Prädiktion und Prävention erfolgen sinnvollerweise, wenn der Bürger als potentieller Kranker
noch präsymptomatisch ist. Erst die langfristig mögliche Diagnostik auf Prädispositionen für
individuelle Gesundheitsrisiken, Bluthochdruck, Diabetes, kardiovaskulare oder onkologische
Prädispositionen machen individuelle Prävention und routinemäßige Kontrolle möglich und
notwendig. Prävention geschieht nichtakut, präsymptomatisch. Die Interaktion zwischen Arzt
und Patient wandelt sich von der momentanen akuten Intervention zur langandauernden
nichtakuten Begleitung und Beratung. Auch der Krankheitsbegriff und seine bisher relativ
saubere Trennbarkeit zum Gesundheitsbegriff geraten ins Wanken. Ist ein zwanzigjähriger
präsymptomatischer Träger einer genetischen Abnormalität, die in der Regel erst vom vierten
Lebensjahrzehnt symptomatisch und behandlungsbedürftig wird, gesund oder krank; und was
ist mit dem im Mutterleib heranwachsenden Fötus eines prasymptomatischen Trägers oder
eines präsymptomatischen oder auch schon symptomatischen Vaters? Ich spreche von heute
durch DNA Marker posinatal, pränatal, auch präimplantativ diagnostizierbaren genetischen
Aberrationen wie den autosomal dominant vererbbaren polizystischen Nierenerkrankungen
[ADPKD], auch schwereren Abnormalitäten wie der Zystischen Fibrose, der Chorea
Huntington oder leichteren und später einsetzenden wie Prädispositionen für bestimmte
Kreislauf- oder Krebskrankheiten oder Formen von Demenz. Wie übersetzt man denn hier das
primum nil nocere oder das bonum facere, das Gebot des Nichtschadens und das Gebot des
Helfens und Heilens in diese neuen Situationen; wer bestimmt und wie bestimmt er das „salus
aegroti“, das beste Interesse des Patienten? Wer ist denn Patient bei einer pränatalen oder
präimplantativen [die allerdings zur Zeit in der Bundesrepublik im Gegensatz zum
Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation verboten ist] Diagnostik, die Mutter
oder die Eltern beide, die kein genetisch schwerbelastetes Kind wollen oder das Ungeborene,
die Zygote oder der Nasciturus, für den Prävention einer unheilbaren genetischen Belastung
„Prävention des Lebens“ bedeutet; was aber heißt Prävention für ein Leben, das durch Abort
oder Interruption terminiert wird? Dies sind Fragen, die sich nicht diesseits, sondern jenseits
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von Hippokrates stellen und die nach dem Prinzip des Informed Consent gerufen haben, aber
mit ihm auch nicht gelöst werden können.
INFORMED CONSENT ALS TRANSITORISCHES PRINZIP GUTER KLINISCHER
PRAXIS
Die vier von mir genannten wissenschaftsinternen und wissenschaftsexternen
Faktoren, die zu einer Transformation der Patient-Arzt-Interaktion jenseits von Hippokrates
führen, können gut erklären, wieso das Informed Consent Prinzip in dieser Zeit des Umbruchs
der Medizin zunehmend eine Rolle spielt. Gleichzeitig machen die genannten Gründe aber
auch deutlich, dass das Prinzip der „Einwilligung nach Aufklärung“ nicht der Weisheit letzter
Schluss ist, dass es immer noch Situationen gibt, wo die stellvertretende heteronome
verantwortliche Entscheidung des Arztes wie zu Zeiten des Hippokrates gefordert ist, und
dass es Situationen gibt, wo es längst nicht ausreicht, weil partnerschaftliche Lösungen oder
besser: mehr und mehr autonome Entscheidungen mündiger Bürger, Patienten und
potentieller Patienten gefragt sind.
Die Geschichte der Medizin zeigt auch, dass das Informed Consent Prinzip zunächst
nicht in der klinischen Ethik, sondern in der Forschungsethik aufgebracht wurde und erst von
dort in die nichtforschende klinische Medizin transportiert wurde. Ein Erlass des Preußischen
Kultusministers zu Fragen der Klinischen Forschung vom Jahr 1900 fordert, meines Wissens
erstmals, die Aufklärung des Probanden und seine unzweideutige Zustimmung bei
nichttherapeutischen Forschungen; ähnlich fordern die Reichsrichtlinien zur Forschung am
Menschen von 1931 die Unverzichtbarkeit der Einwilligung bei nichttherapeutischen und die
in der Regel unerlässliche Einwilligung bei therapeutischen Versuchen. Erst der Kodex von
Nürnberg und dann die Helsinki-Tokyo-Deklaration zur biomedizinischen Forschung hat das
Prinzip des Informed Consent dann weltweit für die Forschung, nicht aber für die sonstige
klinische Praxis, verbindlich gemacht. Im Genfer Ärztegelöbnis von 1948 und in der
Verpflichtungsformel für deutsche Ärzte von 1979 kommt es nicht vor, ist jedoch inzwischen
über Standes- und Verwaltungsvorschriften zu einem wesentlichen Instrument geworden, das
für den Arzt Haftungsprobleme regelt und dem Patienten ein gewisses Maß an Mitsprache bei
Interventionen erlaubt. Insgesamt scheint nicht so sehr das Prinzip an sich, sondern die Art
und Weise seiner Implementierung im klinischen Alltag das eigentliche ethische Problem
darzustellen. Es stellt eine für ein bestimmtes Szenarium der Patient-Arzt-Interaktion
differenzierte Anwendung des Prinzips der Autonomie und Selbstbestimmung dar. Es steht
damit in einem engen Interaktionsverhältnis mit anderen für das Arzt-Patient Szenarium
8
entscheidenden ethischen Prinzipien, die einer weiteren Differenzierung und Abwägung im
Einzelfall bedürfen.
Für den erfahrenen Kliniker ist diese Forderung nach der Differenzierung und
Präzisierung der ethischen Befunderhebung ebenso wenig neu wie die Forderung nach der
Differenzierung in der Differentialdiagnose. Deshalb sprechen wir heute in der medizinischen
Ethik auch von der Differentialethik, d. h. der Notwendigkeit kontrolliert, nachprüfbar,
begründet und vor allem differenziert über ethische Prinzipien und Implikationen bei der
Prognosestellung, dem Gespräch mit dem Patienten und den Optionen der Therapie zu
sprechen. Traditionell haben nämlich in der Medizin nicht so sehr die genannten generellen
ethischen Begriffe, sondern eng und präzise gefasste sogenannte mittlere ethische Prinzipien
bei der Abwägung von Interventionsalternativen eine Rolle gespielt. Zu diesen mittleren
ethischen Prinzipien, die aus den Rohstoffen der allgemeinen ethischen Werte als
Halbfertigprodukte ethischer Arbeit in dar Medizin entwickelt worden sind, gehören
Prinzipien wie Schweigepflicht, Respekt vor der Intimsphäre des Patienten, das primum nil
nocere, das bonum facere, der therapeutische Vorbehalt, das „beste Interesse des Patienten“,
und natürlich die „Einwilligung nach Aufklärung“, informed consent und das Gegenstück
dazu, die „Verweigerung nach Aufklärung“, informed denial.
Alle diese medizinethischen Prinzipien stehen in einer natürlichen Spannung
zueinander, so z. B. das Prinzip des nil nocere zu dem des bonum facere. Der Arzt kann es oft
nicht vermeiden, dem Patienten Schmerzen zuzufügen oder dessen Gesundheit durch
Eingriffe oder Medikamente zu beeinträchtigen. Vor- und Nachteile und Risiken
unvermeidbarer Nebenwirkungen sind gegeneinander abzuwägen. Das erfordert eine
differenzierende Mikroanwendung und Mischanwendung der mittleren Prinzipien. Selten ist
die Durchsetzung eines und nur eines ethischen Prinzips auf Kosten der anderen gefordert.
Die vier grundlegenden Prinzipien, nil nocere, bonum facere, Selbstbestimmung des
Patienten und Ärztliche Verantwortung bilden das Spannungsverhältnis, in dem sich
Vertrauen zwischen Arzt und Patient entwickeln muss und in dem die Integration
medizinischer Ethik und medizinischer Expertise zu erfolgen hat. Es gibt keinen
medizinischen Einzelfall, in dem diese vier Prinzipien, vom Vertrauen als dem fünften
Prinzip zusammengehalten und es begründend, nicht vorkommen. Alle nur möglichen Risiken
in Praxis, Klinik und Forschung lassen sich innerhalb dieses Rahmens beschreiben.
Die weiteren ethischen Prinzipien, wie die Schweige- und Aufklärungspflicht, sind
demgegenüber von sekundärer Bedeutung, ebenso zusätzliche Prinzipien, die das
Außenverhältnis der Arzt-Patient Beziehung betreffen; ihre Missachtung oder falsche
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Integration kann einerseits zu gefährlichen Risiken führen, andererseits werden sie oft um der
Durchsetzung der grundlegenderen mittleren Prinzipien wegen übertreten.
Wie schon erwähnt, sind aber diese mittleren Prinzipien selbst erst noch
Halbfertigprodukte, die für eine konkrete Situation einer weiteren Präzisierung und
Differenzierung, einer weiteren Engführung der Begrifflichkeit bedürftig sind. Das „primum
nil nocere“, das Gebot des Nichtschadens differenziert sich je nach Fall in so unterschiedliche
Kriterien wie: leichte oder schwere Formen von Unwohlsein, Schmerz, Stress, Verletzung der
Intimsphäre, auch vorübergehende oder andauernde, individuell erträgliche oder unerträgliche
Beeinträchtigung,
Körperverletzung,
Verletzung
oder
Verlust
von
Organen
oder
Beeinträchtigung ihrer Funktion. Das „bonum facere“, das Wohl des Patienten, kann in der
Beseitigung von Ursachen oder von Schmerzen oder von Symptomen bestehen, in der
Verbesserung des Wohlbefindens oder des Wohlseins oder einer Organfunktion, in der
Prävention oder in der akuten Krisenintervention, in der Verlängerung des Lebens oder in der
Verbesserung der vom Patienten oder vom Arzt oder von beiden gemeinsam zu
bestimmenden Lebensqualität, auch am Lebensende und hei infauster Prognose, liegen.
Ähnlich ist das Prinzip des informed consent zu differenzieren zwischen Totalinformation und
Teilinformation, Verzicht auf Information unter therapeutischem Vorbehalt, schließlich auch
in Abwägung mit dem Prinzip des informed denial, der „Verweigerung nach Aufklärung“, ein
Prinzip das leider viel zu selten in der Literatur und im klinischen Alltag ernst genommen
wird; dabei ist es die Kehrseite des informed consent, beides ist Ausdruck der
Selbstbestimmung und Autonomie des Patienten und des Respekts vor der Würde
selbstverantwortlicher Entscheidungen.
Schauen wir uns nun im dritten Teil an, wie im einzelnen diese differenzierenden
Abwägungen zwischen einzelnen medizinethischen Prinzipien, unter ihnen das Prinzip des
Informed Consent, in unterschiedlichen Szenarien der Arzt-Patient Interaktion erfolgen.
DIE FÜNF SZENARIEN DER ARZT-PATIENT-INTERAKTION
Ich stelle Ihnen fünf unterschiedliche Szenarien vor, von denen mindestens vier so
relativ neu sind, dass sie die medizinische und medizinethische Situation „jenseits von
Hippokrates“ gut kennzeichnen können. Für die Reduktion von medizinischen und ethischen
Unsicherheiten und Risiken in allen fünf Szenarien ist das partnerschaftliche Ermitteln
Abwägen, Entscheiden und Überprüfen gemeinsam mit dem Patienten das wohl beste
Instrument. Die Begründung für die partnerschaftliche Analyse, Bewertung und Intervention
ist eine doppelte: (1) Der technische Fortschritt lässt unterschiedliche Optionen für
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Intervention, inklusive des Verzichts auf Intervention zu. Da es bei der medizinischen
Intervention um Leben, Lebensqualität und die Würde auch des Sterbens oder Altwerdens
geht, kann nicht der Arzt oder das Team oder der Gesetzgeber oder die Krankenkasse
stellvertretend für den einzelnen diese Entscheidungen treffen. (2) Aber auch wenn es nicht
die unterschiedlichen Interventionsalternativen der modernen Medizin gäbe, würde die
Pluralität unterschiedlicher Verständnisse von Lebensqualität, Lebensfreude und Lebenssinn
es nicht erlauben, dass paternalistisch der Spezialist über den Bürger, auch nicht in der Rolle
des Patienten, stellvertretend entscheidet.
Die nachhippokratische Medizin kommt nicht ohne Patientenethik aus; wir brauchen
den tugendsamen Arzt und den tugendsamen Patienten; deshalb werde ich Ihnen zum Schluss
einen Tugendkatalog für Patienten vorstellen und die Forderung aufstellen, dass wir in
Zukunft, wenn wir von Medizinethik sprechen, nicht nur die Arztethik, sondern zunehmend
und künftig vordringlich die Patientenethik im Auge haben müssen. Eine partnerschaftliche
und patientenorientierte Reduktionsstrategie klinischer Risiken könnte sich, wie der von uns
im Bochumer Zentrum für Medizinische Ethik entworfene Arbeitsbogen für die
medizinethische Praxis an folgenden acht Schritten orientieren: 1. medizinisch-technische
Diagnose; 2. medizinisch-ethische Diagnose; 3. Integration axioskopischer und medizinischer
Fakten; 4. Patientengespräch über technische und ethische Risiken; 5. Zustimmung des
Patienten; 6. vertrauensgestützte Kommunikation und Kooperation; 7 routinemäßige
Überprüfung von Behandlung und Kommunikation; 8. Sicherstellung der Möglichkeit von
Abbruch
oder
Modifikation.
Eine
solche
partnerschaftliche
Risikoanalyse
und
Risikobewertung trägt damit (1) zu einer Präzisierung der medizinisch-ethischen Diagnostik
und einer Differenzierung von Prognose und Interventionsalternativen bei, (2) zu einer
risikoreduzierten partnerschaftlichen Verantwortung für die Intervention und ihre
Überprüfung
durch
Vermeidung
von
paternalistischen
oder
heteronomen
Fremdentscheidungen, (3) zu einer generellen Verschiebung der Risikobilanz weg vom Arzt
und näher hin zum Bürger und Patienten, wie es dem neuzeitlichen Verständnis von
Selbstbestimmung, die Gesundheitsmündigkeit nicht ausschließen darf, und einer künftigen
Medizin, die durch eine Transformation von der akuten Krisenintervention hin zu einer
nichtakuten prädiktiven und präventiven Serviceleistung gekennzeichnet ist, besser entspricht.
Das gilt heute für die Feststellung von Konzeptionen von Lebensfreude, Lebenszielen und
Lebensqualität bei einer nur marginal effektiven, aber patienten-orientierten Intensivmedizin
und morgen bei professionellen Informationen, Beratungen und Behandlungen in der sich
rasch entwickelnden präventiven und prädiktiven Medizin.
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Bei der partnerschaftlichen Interaktion zwischen Arzt und Patient kommt es, wie
schon beschrieben zu den notwendigen Abwägungen zwischen beruflicher Verantwortung des
Arztes und der Autonomie des Bürgers als Patienten, auch zu den Risikoabwägungen
zwischen Schaden und Nutzen. Allerdings sind die Abwägungen unterschiedlich je nach
Situation; auch die aktive Beteiligung der Partner unterscheidet sich nicht nach ethischer
Theorie, sondern nach situativer Voraussetzung.
Empirisch lassen sich fünf unterschiedliche Rollen des Arztes beschreiben, die auch
die unterschiedlichen Rollen des Bürgers/Patienten widerspiegeln, welche nach einer
Patientenethik als Ausdruck und Realisierung der Autonomie des Bürgers verlangen: der Arzt
als Partner, der Arzt in der klassischen Rolle des hippokratischen Arztes, der Arzt als Berater,
der Arzt als Forscher, der Arzt als Funktionsträger der organisierten Medizin. Die Rollen
können sich mischen, sind daher distinkt unterschiedlich. Das Modell der Partnerschaft in der
Entscheidungsfindung und dem Management der Behandlung ist das der modernen Medizin
am angemessenste. Für lebensstilrelevante oder chronische Gesundheitsrisiken ist es das
allein zweckmäßige, weil es dem Patienten die notwendige Teilverantwortung für Gesundheit
und Lebensqualität auferlegt; der Arzt ist mehr als bloß Berater, er ist Partner und Experte
zugleich
und
hilft
dem
Patienten,
die
Therapieentscheidungen
mitzutragen
und
mitzuverantworten. Das Prinzip des Informed Consent zeigt den Weg zum partnerschaftlichen
Interaktionsverhältnis, deckt es aber nicht ab. Deshalb kann es nur transitorisch verstanden
werden und muss zu einer soliden und vertrauensgestützten Risikopartnerschaft führen, bei
welcher der Patient oft der aktivere und verantwortungsreichere, der Arzt und das Team die
passiveren, kontrollierenden, einstellenden und beratenden Partner sind.
Das hippokratische Modell bezieht sich auf die „anthropologische Situation von Not
und Hilfe“, die ich einleitend schon im Anschluss an Viktor v. Weizsäcker skizziert habe. Es
ist für den Arzt durch Autorität und die Tugend voller Verantwortung und für den Patienten
durch Abhängigkeit und die Tugend der Kompliance beschreibbar; das Informed Consent
Prinzip kommt nicht zum Tragen. Wir finden es vor, wenn beim Patienten eine zeitweise oder
grundsätzlich
eingeschränkte
Fähigkeit
zur
partnerschaftlichen
oder
selbständigen
Entscheidung vorliegt; alle klassischen Prinzipien der hippokratischen Tugendlehre behalten
in diesem Modell ihre Funktion. Patientenbriefe, Patiententestamente und Patientenanwälte,
value histories, advanced directives and proxy decision making, sind Instrumente, die
Autonomie des Bürgers und die Einwilligung des Patienten indirekt in solche Situationen
einfließen zu lassen. Hier ist noch viel Forschungsarbeit bei der optimalen Aufstellung solcher
Instrumente und noch viel mehr bei Bürgern und Ärzten und Juristen bei der Akzeptanz
12
solcher Instrumente zu leisten. Insgesamt ist dieses Modell sowohl aus den medizininternen
wie aus den medizinexternen Gründen nicht mehr zeitgemäß, deshalb werden solche
Hilfsinstrumente entwickelt, um seinen Einsatz erträglicher zu machen.
Das Beratungsmodell kommt überall dort zum Tragen, wo die prognostische Expertise
des Arztes gefragt ist. Gesundheitsberatung und -information gehören zu den ethischen
Pflichten des Arztes als Berater; das weite Feld der Prävention und Gesundheitserziehung ist
mit reicherem ethischen und medizinischen Gewinn aber wohl eher im Partnermodell als im
Vertragsmodell anzusiedeln. Das Beratungsmodell wird mit den schon vorhandenen und sich
abzeichnenden Fortschritten der prädiktiven Medizin gewaltig zunehmen. Ich glaube, es ist
nicht zuviel gesagt, wenn ich prognostiziere, dass es in Zukunft noch das partnerschaftliche
Szenarium an Zahl und medizinischer wie ethischer und gesellschaftlicher Bedeutung
übertreffen wird. Täglich werden neue genetische Informationen für Prädispositionen von
Krankheiten, schweren und leichteren, von behandelbaren und von unbehandelbaren, von früh
oder sehr spät im Leben einsetzenden gefunden. Eine Revolution der Medizin bahnt sich an.:
die Begriffe von Krankheit und Gesundheit sind neu zu definieren, auch die Begriffe von
Prävention, Gesundheitsverantwortung und Recht auf Gesundheit, ebenfalls die Modelle der
solidarischen Versicherung und Finanzierung von Gesundheitsberatung, Prävention und
akuter Intervention; der Begriff der Gesundheitsmündigkeit ist neu zu prägen und zu besetzen.
Bei all diesen Aufgaben sprechen wir nur noch ganz am Rande von Arztethik, aber zentral
von Gesundheitsethik im weiteren Sinne, von einer Transformation der öffentlichen Kultur
und der individuellen Einstellung zu dem neuen Wissen, der Pflicht zum Wissen und dem
Recht auf Nichtwissen. Der Arzt wird zum Berater; er ist nicht mehr der zentral Handelnde.
Seine ethische oder unethische Einstellung ändert wenig an den Herausforderungen, vor die
Bürger und Gesellschaft durch die Transformation der Medizin weg von der akuten
Krisenintervention und hin zur nichtakuten langfristigen Beratung, Begleitung und Betreuung
gestellt sind. Hier ist die Stelle, wo ich das mir für heute gestellte Thema „Informierte
Zustimmung als Vorstufe zur Autonomie“ als These und Prognose unterstreichen und
formulieren muss: angesichts der medizinischen Revolution durch die prädiktive Medizin wird
das Schwergewicht künftiger Medizinethik sich von der Arztethik auf die Patienten- und
Bürgerethik
verlagern
müssen:
die
Entwicklung
von
Gesundheitsmündigkeit
und
Gesundheitsrisikokompetenz ist die ethische und kulturelle Antwort auf die technischen
Fortschritte in der modernen Medizin.
Im vierten Modell, dem der medizinischen Forschung steht der forschende Arzt in der
besonderen Situation zwischen dem besten Interesse des Patienten und den Interessen des
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medizinischen Fortschritts abwägen und unter hohen Graden von Unsicherheit und Risiko
arbeiten zu müssen; das verlangt eine besondere Mischung partnerschaftlicher und
paternalistischer Verantwortung und Risikoabwägungskompetenz. Wie schon erwähnt, ist für
diese Szenarien zuerst für die nichttherapeutische und nun auch, von seltenen und zu
begründenden Ausnahmen abgesehen, für die therapeutische Forschung das Prinzip des
Informed Consent in die klinische Forschung eingeführt worden. Hier hat es seinen Platz und
wird dem Konzept einer Risikopartnerschaft gerecht. Allerdings ist das Prinzip hier auch an
Grenzen der Leistungsfähigkeit gekommen, denn was heißt „Information“ bei einem
Forschungsprozess, der ja gerade durch hohe Grade von Prognoseunsicherheit und Risiko
gekennzeichnet ist, Grade, die höher sind als sie in der nichtforschenden Medizin
vorkommen. Die Risiken für den Patienten oder Probanden werden durch genaue
Vorschriften, der Helsinki-Tokyo Deklaration und dem Arzneimittelgesetz folgend, durch die
Einschaltung einer Ethikkommission und die sorgfältige Formulierung des Informationstextes
für den Probanden/Patienten gemildert. Das Forschungsrisiko bleibt bestehen und kann durch
den Informed Consent nicht gemildert, sondern nur partnerschaftlich verteilt werden.
Im fünften Modell, dem des staatlich organisierten Gesundheitswesen stehen Arzt und
Patient/Bürger als Funktionsträger innerhalb eines Systems organisierter Medizin in
unterschiedlichen Verantwortungsverhältnissen dem Team, der Institution, dem Fachverband,
der Versicherung und den staatlichen Verordnungen und Gesetzen gegenüber. Sie bilden Teil
eines „Systems“, zu dem sie in einem Verhältnis teils informierter, teils wenig informierter
Zustimmung stehen. Sie können aus dem System nicht aussteigen; der Arzt könnte höchstens
seinen Beruf aufgeben; der Bürger hat nicht einmal diese Alternative, aber auch kein
institutionalisiertes Mitspracherecht. Jedenfalls kann kein Arzt seine Arbeit ohne dieses Netz
von Unterstützungen nicht so tun, wie er es tut. Andererseits tendieren Institutionen
medizinischer
Versorgung
wie
alle
Institutionen
dahin,
Handlungsrollen
und
Entscheidungsmodelle zu standardisieren und persönliche Verantwortung und Zuwendung
durch institutionell vorgegebene Rollen oder Krankheitsbegriffe oder Behandlungsmuster zu
ersetzen, hierzu kann dann die formale Einholung der „Einwilligung nach Aufklärung“ in
rechtsverbindlicher Form gehören, eine Schwundform dessen, was die Beachtung des Prinzips
aus den vier eingangs genannten Gründen notwendig gemacht hatte. Auch das im
wesentlichen auf die Akutintervention hin organisierte System der Gesundheitsversorgung hat
noch nicht die neuen ethischen und medizinischen und epidemiologischen Herausforderungen
der neuen prädiktiven und präventiven Möglichkeiten der Medizin erkannt oder auf sie
reagiert. Das Modell der solidarischen Verteilung der Kosten und Risiken von Krankheit und
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Gesundheit muss neu durchdacht werden in einer Zeit, in der die Prävention und Prädiktion
erlaubt, Risiken zu vermeiden oder zu mildern. Das Prinzip der solidarischen
Gesundheitsverantwortung und -mündigkeit muss gleichberechtigt neben das Prinzip der
solidarischen Kostenverantwortung und Versicherung treten. Die Einführung des Konzepts
der Gesundheitsmündigkeit jedoch mit allen seinen Rechten und Pflichten in das System der
Kostenfinanzierung wird eine kopernikanische Revolution in der Gesundheitsversorgung
hervorrufen,
gegenüber
der
die
Diskussionen
in
der
konzertierten
Aktion
im
Gesundheitswesen um die bessere Verteilung der Ressource sich wie Sandkastenspiele
ausnehmen. Diese Sandkastenspiele werden jedoch wenig nützen, da tendenziell die Kosten
der Akutintervention steigen werden, wenn sie das einzige Szenarium bleibt, das die
ordnungsethischen und medizinpolitischen Parameter für die Verhandlungen der Konzertieren
Aktion abgibt. Das Prinzip des Informed Consent ist ungeeignet, die Erwartungshaltung von
Bürgern und Patienten an die Unerschöpflichkeit des bequemen, aber mit ethischen,
medizinischen und ökonomischen Risiken behafteten Reparaturbetriebes der Akutmedizin zu
modifizieren. Das Bürgerrecht auf Gesundheit. besteht in erster Linie in dem Recht und der
Pflicht auf Informationen der Prädiktion und Prävention, und danach auch in dem Recht auf
Solidarität in der Gesundheitsverantwortung und der Schonung der Ressourcen, schließlich in
dem Recht, bei infauster Prognose oder bei Multimorbidität im hohen Alter nicht alle
technischen Möglichkeiten der Medizin ausschöpfen zu müssen, weil die Gesellschaft und
auch zum Teil das medizinische Establishment den Tod als Feind verdrängt, statt ihn als
Normalität des Endes eines gelungenen Lebens zu akzeptieren. Auch diese Problematik geht
weit über die Informed Consent Problematik hinaus. Man könnte höchstens die Rollen
vertauschen und vom Arzt Informed Consent verlangen, d.h. die Forderung nach der Pflicht
des Arztes aufstellen, selbst in diejenige Behandlung einzuwilligen, über die der Patient ihn
durch Patiententestamente oder Patientenbeauftragte oder Patientenbriefe oder im direkten
Gespräch informiert hat (vgl. Sass, Kielstein: Die Wertanamnese, Bochum 1992). Das ist eine
ungewohnte Forderung, die aber, wenn ich es recht sehe, in Zukunft häufiger erhoben werden
wird, auf die einige Ärzte generell oder im Einzelfall mit informed denial, der Verweigerung
nach Information, antworten werden, und an die das Rechtssystem sich noch wird gewöhnen
müssen, wenn die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen und seine
Selbstbestimmung auch in den letzten Tagen und Wochen des Lebens und auch gegenüber
einer sich nur technisch selbstmissverstehenden Apparatemedizin geschützt werden soll.
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DIE FORDERUNG NACH EINER PATIENTENETHIK
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen. Die vielbeschworene Autonomie des
Patienten - oder: die Selbstbestimmung des Bürgers auch in der Rolle als Patienten oder
potentiellen Patienten - kann nur ansatzweise und transitorisch durch das Prinzip des
INFORMED CONSENT, realisiert werden, also durch eine Modifikation des tradierten
paternalistischen Szenariums. Dieses Szenarium spielt auch, wie ich versucht habe zu zeigen,
eine zunehmend geringere Rolle und sollte aus medizinischen und ethischen Gründen durch
die päventiven und prädiktiven Szenarien der Partnerschaft, Beratung und Selbstbestimmung
ersetzt werden. Das ist aber keine Frage der Arztethik im engeren Sinne, sondern eine
Herausforderung an unsere öffentliche Kultur und an die Ordnungsethik des Umgangs mit
den Gesundheitsrisiken. Die Autonomie des Bürgers auch in seiner Rolle als potentieller
Patient
kann
nur
von
ihm
selbst
in
einer
kopernikanischen
Wende
der
Verantwortungstransformation weg vom Arzt und hin zum Bürger realisiert werden. Auch das
vielbeschworene Recht auf Gesundheit ist dann keines mehr, das vom Bürger von anderen,
den Ärzten und den Steuerzahlern, eingeklagt werden kann, sondern das es durch die
Realisierung
von
Gesundheitsmündigkeit
und
Kompetenz
in
Ansehung
von
Gesundheitsrisiken wahrzunehmen und zu akzeptieren gilt. In dieser Perspektive erscheint die
Autonomie des Patienten nicht so sehr als ein Recht dem Arzt oder dem Gesundheitssystem
gegenüber, sondern als eine individuelle Pflicht zur Gesundheitsmündigkeit und
Risikokompetenz im Umgang mit der Prädiktion und der Prävention, schließlich auch im
Umgang mit den Lebensqualität sichernden und erhaltenden technischen Möglichkeiten der
akuten und der intensiven Medizin.
Was wir brauchen, und wozu das Modell der Mitbeteiligung des Patienten an
Interventionsentscheidungen mittels des Instruments Informed Consent ein Zwischenschritt
war, ist die Orientierung an einem Tugendkatalog für Bürger in ihrer Rolle als Patienten oder
potentielle Patienten, so wie die Ärzte der Vorzeit sich an dem hippokratischen
Tugendkatalog orientierten. Die Fortschritte der modernen Medizin und die Pluralität unserer
Wert- und Weltbilder, nicht zuletzt auch die Grenzen der Finanzierbarkeit aller nur denkbaren
ethischen oder unethischen technischen medizinischen Interventionen, rufen nach einer
Patientenethik. Nur eine Konzentration der Medizin, der Medizinethik und der öffentlichen
Kultur auf die Ausbildung von Gesundheitsmündigkeit und Gesundheitsverantwortung wird
die technischen Möglichkeiten der modernen optimal ausnutzen können.
Ein Tugendkatalog für Patienten kann nicht autonom sein, er muss vernetzt sein mit
einem den Möglichkeiten und Grenzen der modernen angepassten Tugendkatalog für den
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Arzt. Das Grundmuster beider Tugendkataloge ist die optimale Integration von Ethik und
Expertise, das Recht und die Pflicht des Bürgers und Patienten auf Gesundheit, ihre Erhaltung
und Verbesserung, das Recht auf einen menschenwürdigen Tod, und die Pflicht des Arztes zu
professioneller Expertise und einer patientenorientierten, nicht apparate-orientierten Beratung,
Begleitung und Intervention.
Bevor ich Ihnen den mit dem Tugendkatalog für Ärzte vernetzten Tugendkatalog für
Patienten zur Diskussion vorstelle, möchte ich noch hinweisen auf eine im letzten Herbst
erfolgte Aktualisierung der „Gesundheit für Alle“, Initiative der europäischen Sektion der
Weltgesundheitsorganisation, die nach einem sehr ausführlichen Konsultationsprozess ein
zusätzliches Ziel Nummer 38 für das Jahr 2000 vorgestellt hat: Gesundheit und Ethik. Danach
wird gefordert: „Ethik als Curriculumschwerpunkt in der Aus- und Fortbildung der
Gesundheitsberufe, - verstärkte Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit, unter Politikern
und Entscheidungsträgern im Hinblick auf ethische Fragen, - ein ethischer Praxiskodex für die
Gesundheitsberufe,
in
dem
auch
die
Beziehung
zwischen
gesundheitlichem
Leistungserbringer und Patienten behandelt wird“ [Eur/RC41/InfDoc/1Rev1 vom 21. Nov
1919] Hier ist noch nicht von dem Verantwortungskodex für den europäischen Bürger die
Rede; aber die verstärkte Beschäftigung mit ethischen Fragen der Gesundheit und der
Medizin wird zwangsläufig die Diskussion so thematisieren wie wir es heute getan haben.
NACHHIPPOKRATISCHE VERNETZTE TUGENDKATALOGE FÜR PATIENTEN
UND ÄRZTE
REGELN FÜR DEN PATIENTEN
1. Suche Dir einen Arzt Deines Vertrauens.
2. Entwickle Verantwortung und Mündigkeit für Deine Gesundheit und die Kriterien der
Qualität Deines Lebens.
3. Vermeide Gesundheitsrisiken und nutze die Möglichkeiten der prädiktiven und präventiven
Medizin.
4. Erwarte von der Medizin Heilung oder Milderung, aber sei Dir der Grenzen und der
Risiken der medizinischen Intervention bewusst.
5. Sei ein verantwortlicher und zuverlässiger Partner für Ärzte und ihre Mitarbeiter bei einer
notwendig werdenden Behandlung.
6. Erwarte vom Arzt, dass er Dich über Risiken und Ziele einer akuten Behandlung oder einer
Prognose hinreichend informiert und diskutiere diese mit dem Arzt.
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7. Erkenne auch in Krankheit oder Behinderung Möglichkeiten und Herausforderungen zur
Entwicklung individueller Lebensqualität.
8. Sei Dir bewusst, dass unterschiedliche Lebensstufen, auch das Alter, nicht durch reduzierte,
sondern durch modifizierte Formen von Lebensqualität sich unterscheiden.
9. Diskutiere mit Deinem Arzt, mit Freunden und Familie, Deine Kriterien von Lebensqualität
für den Fall, dass andere einmal für Dich über Behandlungsrisiken entscheiden müssen; halte
Deine Vorstellungen schriftlich fest und beauftrage einen Vertrauten mit stellvertretenden
Entscheidungen.
10.
Trage Deinen Teil bei zu einem verantwortlichen und solidarischen Umgang mit den
Kosten des Gesundheitswesens.
REGELN FÜR DEN ARZT
1. Behandle Deinen Patienten als Mitmenschen, nicht nur seine oder ihre Symptome oder
Krankheiten.
2. Hilf Deinem Patienten zu Gesundheitsverantwortung und Gesundheitsmündigkeit.
3. Integriere die Befunde von „Blutbild“ und „Wertbild“ Deines Patienten und mache sie zur
Grundlage von Prognose, Intervention und Interventionsüberprüfung.
4. Sei Dir der Grenzen des technisch Machbaren bewusst und diskutiere diese mit Deinem
Patienten.
5. Entscheide, so weit wie möglich, in Partnerschaft mit dem Patienten über Optionen oder
Verzicht von Intervention.
6. Entwickle eine differenzierte und individualisierte Strategie für Intervention und Beratung.
7. Hilf Deinem Patienten bei der langfristigen Erstellung von Wertbildern, die bei Koma,
Demenz oder Multimorbidität adjuvantiv oder regulativ herangezogen werden können.
8. Wähle für klinische Studien Patienten nicht nur nach dem Krankheitsprofil, sondern auch
nach ihrem Wertprofil aus.
9. Verbinde Ethik mit Expertise zur Reduktion technischer und zur Vermeidung ethischer
Risiken.
10.
Trage Deinen Teil bei zu einem verantwortlichen und solidarischen Umgang mit den
Kosten des Gesundheitswesens.
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