,3 Brüssel, den 28.März 2001 .RPPLVVLRQ HUJUHLIW 0DQDKPHQ JHJHQ 9HUOXVW GHU ELRORJLVFKHQ9LHOIDOW 'LH (XURSlLVFKH .RPPLVVLRQ YHUDEVFKLHGHWH KHXWH HLQH JDQ]H 5HLKH YRQ $NWLRQVSOlQHQ]XU(LQEH]LHKXQJGHV6FKXW]HVGHUELRORJLVFKHQ9LHOIDOWLQGLH /DQGZLUWVFKDIWV )LVFKHUHL 8PZHOW XQG (QWZLFNOXQJVSROLWLN GHU (8 (LQH JURHELRORJLVFKH9LHOIDOWLVWZLFKWLJGDPLWXQVHUHU*HVHOOVFKDIWGLHYRQLKU EHQ|WLJWHQ *UXQGVWRIIH ]XU 9HUIJXQJ VWHKHQ 6LH ELOGHW GLH 9RUDXVVHW]XQJ IU HLQH ODQJIULVWLJ QDFKKDOWLJH /DQGZLUWVFKDIW XQG )LVFKHUHL XQG GLH *UXQGODJH IU YLHOH LQGXVWULHOOH 9HUIDKUHQ XQG GLH +HUVWHOOXQJ QHXHU $U]QHLPLWWHO 'DV =LHO GHU $NWLRQVSOlQH EHVWHKW GDULQ GHQ 5FNJDQJ GHU $UWHQYLHOIDOW GHQ 9HUOXVW YRQ gNRV\VWHPHQ 3IODQ]HQVRUWHQ +DXVWLHU XQG )LVFKDUWHQ DXI]XKDOWHQ 'LH 3OlQH HQWKDOWHQ NRQNUHWH $NWLRQHQ XQG 0DQDKPHQ PLW PHVVEDUHQ =LHOVHW]XQJHQ XP GHQ JHJHQZlUWLJHQ 7UHQG XP]XNHKUHQ ,KU $XVJDQJVSXQNW LVW GLH DQJHQRPPHQH 6WUDWHJLH GHU (XURSlLVFKHQ *HPHLQVFKDIW ]XU (UKDOWXQJ GHU ELRORJLVFKHQ 9LHOIDOW LQ GHU VLFK GLH .RPPLVVLRQ YHUSIOLFKWHWH NRQNUHWH 6FKULWWH ]XU 9HUZLUNOLFKXQJ GLHVHU VWUDWHJLVFKHQ =LHOH XQG ]XU 8PVHW]XQJ GHV LQ 5LR JHVFKORVVHQHQhEHUHLQNRPPHQVEHUELRORJLVFKH9LHOIDOWYRU]XVFKODJHQ In Bezug auf die Pläne erläutert Margot Wallström, das für Umweltfragen zuständige Kommissionsmitglied: „Diese Aktionspläne zeigen die Entschlossenheit der Kommission, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche zu integrieren. Sie sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung, die auf dem Europäischen Rat von Göteborg im Juni verabschiedet werden soll.“ Nach Ansicht von Franz Fischler, dem für Landwirtschaft und Fischerei verantwortlichen Kommissionsmitglied, ist eine „große biologische Vielfalt Teil des weltweiten Kapitals, von dem die Bevölkerung abhängt. Wir müssen den Verlust der Pflanzen und Tiere aufhalten, denn die Gesellschaft kann ohne diese Ressourcen nicht überleben. Ein Verlust an biologischer Vielfalt bedeutet einen Verlust an wirtschaftlichen Möglichkeiten, auch für Bauern und Fischer.“ Poul Nielson, in der Kommission zuständig für Entwicklung und humanitäre Hilfe, hebt hervor: „Der Großteil der biologischen Vielfalt auf der Erde befindet sich in den Entwicklungsländern. Die Zerstörung dieser Vielfalt vermindert gerade in diesen Ländern die Entwicklungschancen künftiger Generationen und beeinträchtigt die Fähigkeit der Ökosysteme, sich an Veränderungen anzupassen.“ 'LH%HGURKXQJ In den letzten Jahrzehnten hat sich trotz der Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten der Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa dramatisch beschleunigt. Dafür einige Beispiele: • 64 in Europa heimische Pflanzenarten sind ausgestorben, 45 % aller Schmetterlingsarten, 38 % der Vogelarten und etwa 5 % aller wild lebenden Weichtierarten werden als vom Aussterben bedroht betrachtet. • Durch die Intensivierung der Landwirtschaft sind in den letzten Jahrzehnten rund 60 % der Feuchtgebiete verloren gegangen. • Gleichzeitig sind 97 Haustierrassen bereits ausgestorben und gelten gegenwärtig fast 30 % der überlebenden Haustierrassen als bedroht. • Aufgrund der Überfischung befinden sich einige unserer Fischbestände gegenwärtig in einem alarmierenden Zustand. Das Problem ist keineswegs auf Europa begrenzt – weltweit sind über 11 000 Pflanzen- und Tierarten in naher Zukunft vom Aussterben bedroht. Ihr Schicksal zeigt jedoch auch, wie angeschlagen die entsprechenden weiteren Ökosysteme sind. 'LH$QWZRUW Eine traditionelle Naturschutzpolitik genügt nicht, um die biologische Vielfalt auf der Welt zu erhalten. Spezielle Schutzmaßnahmen für wichtige Arten und Lebensräume sind von grundlegender Bedeutung, reichen allein aber auch nicht aus, um dem Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten. Daher legte die Kommission 1998 eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor. Diese Strategie stellt einen Rahmen für Maßnahmen dar, um das Problem der biologischen Vielfalt in alle relevanten Politikbereiche zu integrieren, z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie wirtschaftliche und Entwicklungszusammenarbeit. Die nun angenommenen Aktionspläne geben die Schritte vor, die notwendig sind, um dem Verlust an biologischer Vielfalt in jedem der Bereich entgegenzuwirken. Sie enthalten auch Orientierungen zur Festlegung geeigneter Indikatoren für die Überwachung und Bewertung der Durchführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Aktionen und Maßnahmen. 'HU $NWLRQVSODQ IU GLH (UKDOWXQJ GHU QDWUOLFKHQ 5HVVRXUFHQ zeigt die Entschlossenheit der Kommission, die Vogel- und Habitatrichtlinie vollständig umzusetzen und die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der nach diesen Richtlinien ausgewiesenen Gebiete zu unterstützen. Was noch wichtiger ist, er legt dar, wie die allgemeinen Umweltinstrumente – wie Wasserrahmenrichtlinie, Strategie für einen integrierten Schutz der Küstengebiete und Umweltverträglichkeitsprüfung – genutzt werden sollen, um zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der gesamten Europäischen Union beizutragen. Der Plan enthält auch spezifische Umweltschutzmaßnahmen für die Überwachung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die biologische Vielfalt, die von den Anstrengungen zur Berücksichtigung dieser Belange in anderen Bereichen ausgehen (z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Forstwirtschaft). 2 Schließlich dient der Aktionsplan der Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten und Synergiewirkungen mit den einschlägigen internationalen Übereinkommen und Prozessen1. Die kohärente Vorbereitung und Abwicklung dieser Tätigkeiten ist dringend geboten, um mögliche Bedrohungen abzuwenden und für die biologische Vielfalt einen möglichst hohen Nutzen zu erzielen. 'HU $NWLRQVSODQ IU GLH /DQGZLUWVFKDIW beginnt mit einer Analyse der Wechselwirkungen zwischen Landwirtschaft und biologischer Vielfalt. Es liegt auf der Hand, dass Größenordnung, Anwendungsbereich und Art der Produktionstechniken enorme Auswirkungen auf die Landschaft und auf natürliche Lebensräume haben. Intensive Anbautechniken scheinen besonders negative Effekte zu haben. Andererseits zeugen zahlreiche landschafts- und ortstypischen Umweltmerkmale von einem reichen landwirtschaftlichen Erbe. Der Aktionsplan nennt sieben vorrangige Bereiche, in denen die landwirtschaftliche Tätigkeit und die biologische Vielfalt gegenseitig Nutzen bringen können: • • ein vernünftiges Maß an Intensivierung der Landwirtschaftspraktiken, Erhaltung einer wirtschaftlich lebensfähigen und sozial verträglichen landwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere in Gebieten mit reicher biologischer Vielfalt, in denen diese Tätigkeiten geschwächt wurden, • sinnvolle Anwendung von sowohl auf die Landwirtschaft als auch die Umwelt ausgerichteten Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, • Erhaltung einer ökologischen Infrastruktur auf dem ganzen Gebiet der Gemeinschaft, • Unterstützung von Maßnahmen zur Erhöhung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Erhaltung lokaler, herkömmlicher Pflanzensorten und Haustierrassen, • Förderung des Absatzes von an örtliche und regionale Verhältnisse angepassten Haustierrassen und Pflanzensorten, • Verhütung der Verbreitung und Überhandnahme nicht heimischer Arten. Der Aktionsplan enthält darüber hinaus viele Anstöße für ein vertieftes Nachdenken über die Gemeinsame Agrarpolitik, das immer notwendiger wird. 'HU $NWLRQVSODQ IU GLH )LVFKHUHL beschäftigt sich mit den Bedrohungen, die sowohl von der herkömmlichen Fischerei als auch von der Aquakultur ausgehen. In diesem kurz- bis mittelfristigen Aktionsplan sind Maßnahmen auf drei Stufen vorgesehen: • • • 1 Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischbestände, Schutz von durch Beifang beeinträchtigten Arten, von Lebensräumen und Ökosystemen vor Fischereitätigkeiten, Verhütung von Auswirkungen der Aquakultur auf verschiedene Ökosysteme. Insbesondere CITES-, Klimaschutz-, Wüstenbildungs-, Barcelona- und OSPARÜbereinkommen, die Protokolle von Cartagena und Montreal, WTO/TRIPS, FAO und der international Prozess für die Wälder. 3 Auf den beiden ersten Stufen erstrecken sich die geforderten Maßnahmen auf die Verminderung der Fischereitätigkeiten, die Anwendung technischer Maßnahmen sowie den Ausbau von Forschung und Überwachung. Im Bereich der Aquakultur sind die Maßnahmen auf eine Minderung der Umweltauswirkungen dieser Kulturen, die Vermeidung des Einführens nicht heimischer, überhandnehmender Arten, die Gewährleistung der Gesundheit der Tierpopulationen und den Ausbau der Forschung zur Vertiefung der diesbezüglichen Kenntnisse ausgerichtet. Kontinuierliche Forschung und Überwachung sind für den Erfolg der im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Diese Maßnahmen entsprechen voll und ganz dem Ansatz, der auch mit der kürzlich verabschiedeten Mitteilung über die Einbeziehung des Umweltschutzes in die Fischereipolitik im Rahmen des Cardiff-Prozesses und mit dem Grünbuch über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik verfolgt wird. 'HU $NWLRQVSODQIUGLH:LUWVFKDIWVXQG(QWZLFNOXQJV]XVDPPHQDUEHLW ist vor allem auf die Bekämpfung der Armut gerichtet, denn biologische Vielfalt und Entwicklung hängen eng miteinander zusammen. Der Großteil der biologischen Vielfalt und die am meisten bedrohten Gebiete liegen in den Wäldern, Feuchtgebieten und Korallenriffen der Entwicklungsländer. Sie werden nur allzu oft in einem genau das Gegenteil bewirkenden Streben nach kurzfristiger Entwicklung zerstört. Arme Menschen leiden besonders an der Beeinträchtigung der natürlichen Ressourcen und sind auf eine große Pflanzenvielfalt angewiesen, um unter ihren schwierigen Bedingungen leben zu können. Die EU steht in der Pflicht, diesen Ländern zu helfen, damit sie ihre natürlichen Ressourcen erhalten, die für das Wohl ihrer Gesellschaften unverzichtbar sind. Im Aktionsplan wird auf die Notwendigkeit verbesserter Verbindungen zwischen EUMitgliedstaaten und den mit der internationalen Entwicklungszusammenarbeit beauftragten Stellen, Programmen und Institutionen der Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene (beispielsweise Weltbank und Internationale Umweltfazilität) hingewiesen. Ferner wird erwogen, ob der Aufbau von Kapazitäten zur Lösung von Entwicklungs- und Umweltproblemen innerhalb der Kommission notwendig ist. Im Aktionsplan sind anzuwendende „Leitgrundsätze“ (einschließlich Ökosystemkonzept, Mitwirkung interessierter Kreise, Berücksichtigung in einem breiteren strategischen Rahmen) und die auf den drei nachstehenden, in Wechselwirkung stehenden Gebieten zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt: • Intensivproduktionssysteme (Landwirtschaft, Viehzucht, Aquakultur, Baumpflanzungen usw.) unter Beachtung ihrer lebenserhaltenden Funktionen und Dienste, der Erhaltung der genetischen Vielfalt, der Gefahr des Einschleppens nichtheimischer, stark überhandnehmender Arten sowie lebender genetisch veränderter Organismen; • auf nichtdomestizierten Arten basierende Produktionssysteme (Forstwirtschaft, Nutzung von Wildtieren und -pflanzen, Fischerei usw.), bei denen es vor allem darum geht, in produktionsorientierten Landschaftstypen eine Reihe von Ökosystemen und Habitaten zu erhalten; • Schutzgebiete, für die eine klarere Verbindung zwischen Schutzmaßnahmen und nachhaltiger Entwicklung erforderlich ist. Im Plan wird nachdrücklich eine verbesserte Anwendung der strategischen Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert; er konzentriert sich auf die Unterstützung beim Aufbau diesbezüglicher Kapazitäten. 4 Die Kommission wird eine Sachverständigengruppe für biologische Vielfalt einrichten, der auch Vertreter der Mitgliedstaaten, von Nichtregierungsorganisationen und andere Interessenvertreter angehören werden. Dadurch sollen eine gegenseitige Ergänzung und Synergiewirkungen mit den nationalen Strategien für die biologische Vielfalt, die in den Mitgliedstaaten bestehen oder derzeit entwickelt werden, erreicht werden. Darüber hinaus werden die Aktionspläne als Grundlage für den künftigen politischen Dialog mit Entwicklungsländern dienen. Bei der Verabschiedung der Pläne hoben die Kommissionsmitglieder Wallström, Fischler und Nielson hervor, dass „tragfähige Lösungen nur dann möglich sind, wenn wir es schaffen, die biologische Vielfalt in alle relevanten Politikbereiche und -instrumente einzubeziehen. Die Aktionspläne für biologische Vielfalt sind unser Hauptinstrument dafür." Den vollständigen Text der Aktionspläne finden sie unter den folgenden WebAdressen: http://europa.eu.int/comm/environment/biodiversity/index_en.htm und http://biodiversity-chm.eea.eu.int 5