Kommission ergreift Maßnahmen gegen Verlust der biologischen

Werbung
,3
Brüssel, den 28.März 2001
.RPPLVVLRQ HUJUHLIW 0D‰QDKPHQ JHJHQ 9HUOXVW GHU
ELRORJLVFKHQ9LHOIDOW
'LH (XURSlLVFKH .RPPLVVLRQ YHUDEVFKLHGHWH KHXWH HLQH JDQ]H 5HLKH YRQ
$NWLRQVSOlQHQ]XU(LQEH]LHKXQJGHV6FKXW]HVGHUELRORJLVFKHQ9LHOIDOWLQGLH
/DQGZLUWVFKDIWV )LVFKHUHL 8PZHOW XQG (QWZLFNOXQJVSROLWLN GHU (8 (LQH
JUR‰HELRORJLVFKH9LHOIDOWLVWZLFKWLJGDPLWXQVHUHU*HVHOOVFKDIWGLHYRQLKU
EHQ|WLJWHQ *UXQGVWRIIH ]XU 9HUIJXQJ VWHKHQ 6LH ELOGHW GLH 9RUDXVVHW]XQJ
IU HLQH ODQJIULVWLJ QDFKKDOWLJH /DQGZLUWVFKDIW XQG )LVFKHUHL XQG GLH
*UXQGODJH IU YLHOH LQGXVWULHOOH 9HUIDKUHQ XQG GLH +HUVWHOOXQJ QHXHU
$U]QHLPLWWHO 'DV =LHO GHU $NWLRQVSOlQH EHVWHKW GDULQ GHQ 5FNJDQJ GHU
$UWHQYLHOIDOW GHQ 9HUOXVW YRQ gNRV\VWHPHQ 3IODQ]HQVRUWHQ +DXVWLHU XQG
)LVFKDUWHQ DXI]XKDOWHQ 'LH 3OlQH HQWKDOWHQ NRQNUHWH $NWLRQHQ XQG
0D‰QDKPHQ PLW PHVVEDUHQ =LHOVHW]XQJHQ XP GHQ JHJHQZlUWLJHQ 7UHQG
XP]XNHKUHQ ,KU $XVJDQJVSXQNW LVW GLH DQJHQRPPHQH 6WUDWHJLH GHU
(XURSlLVFKHQ *HPHLQVFKDIW ]XU (UKDOWXQJ GHU ELRORJLVFKHQ 9LHOIDOW LQ GHU
VLFK GLH .RPPLVVLRQ YHUSIOLFKWHWH NRQNUHWH 6FKULWWH ]XU 9HUZLUNOLFKXQJ
GLHVHU VWUDWHJLVFKHQ =LHOH XQG ]XU 8PVHW]XQJ GHV LQ 5LR
JHVFKORVVHQHQhEHUHLQNRPPHQVEHUELRORJLVFKH9LHOIDOWYRU]XVFKODJHQ
In Bezug auf die Pläne erläutert Margot Wallström, das für Umweltfragen zuständige
Kommissionsmitglied: „Diese Aktionspläne zeigen die Entschlossenheit der
Kommission, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung in alle
Politikbereiche zu integrieren. Sie sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer
Strategie der nachhaltigen Entwicklung, die auf dem Europäischen Rat von
Göteborg im Juni verabschiedet werden soll.“ Nach Ansicht von Franz Fischler, dem
für Landwirtschaft und Fischerei verantwortlichen Kommissionsmitglied, ist eine
„große biologische Vielfalt Teil des weltweiten Kapitals, von dem die Bevölkerung
abhängt. Wir müssen den Verlust der Pflanzen und Tiere aufhalten, denn die
Gesellschaft kann ohne diese Ressourcen nicht überleben. Ein Verlust an
biologischer Vielfalt bedeutet einen Verlust an wirtschaftlichen Möglichkeiten, auch
für Bauern und Fischer.“ Poul Nielson, in der Kommission zuständig für Entwicklung
und humanitäre Hilfe, hebt hervor: „Der Großteil der biologischen Vielfalt auf der
Erde befindet sich in den Entwicklungsländern. Die Zerstörung dieser Vielfalt
vermindert gerade in diesen Ländern die Entwicklungschancen künftiger
Generationen und beeinträchtigt die Fähigkeit der Ökosysteme, sich an
Veränderungen anzupassen.“
'LH%HGURKXQJ
In den letzten Jahrzehnten hat sich trotz der Anstrengungen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten der Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa dramatisch
beschleunigt. Dafür einige Beispiele:
•
64 in Europa heimische Pflanzenarten sind ausgestorben, 45 % aller
Schmetterlingsarten, 38 % der Vogelarten und etwa 5 % aller wild lebenden
Weichtierarten werden als vom Aussterben bedroht betrachtet.
• Durch die Intensivierung der Landwirtschaft sind in den letzten Jahrzehnten
rund 60 % der Feuchtgebiete verloren gegangen.
• Gleichzeitig sind 97 Haustierrassen bereits ausgestorben und gelten
gegenwärtig fast 30 % der überlebenden Haustierrassen als bedroht.
• Aufgrund der Überfischung befinden sich einige unserer Fischbestände
gegenwärtig in einem alarmierenden Zustand.
Das Problem ist keineswegs auf Europa begrenzt – weltweit sind über 11 000
Pflanzen- und Tierarten in naher Zukunft vom Aussterben bedroht. Ihr Schicksal
zeigt jedoch auch, wie angeschlagen die entsprechenden weiteren Ökosysteme
sind.
'LH$QWZRUW
Eine traditionelle Naturschutzpolitik genügt nicht, um die biologische Vielfalt auf der
Welt zu erhalten. Spezielle Schutzmaßnahmen für wichtige Arten und Lebensräume
sind von grundlegender Bedeutung, reichen allein aber auch nicht aus, um dem
Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten. Daher legte die
Kommission 1998 eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt vor. Diese Strategie stellt einen Rahmen für Maßnahmen dar, um das
Problem der biologischen Vielfalt in alle relevanten Politikbereiche zu integrieren,
z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie
wirtschaftliche und Entwicklungszusammenarbeit. Die nun angenommenen
Aktionspläne geben die Schritte vor, die notwendig sind, um dem Verlust an
biologischer Vielfalt in jedem der Bereich entgegenzuwirken. Sie enthalten auch
Orientierungen zur Festlegung geeigneter Indikatoren für die Überwachung und
Bewertung der Durchführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Aktionen und
Maßnahmen.
'HU $NWLRQVSODQ IU GLH (UKDOWXQJ GHU QDWUOLFKHQ 5HVVRXUFHQ zeigt die
Entschlossenheit der Kommission, die Vogel- und Habitatrichtlinie vollständig
umzusetzen und die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der nach diesen Richtlinien
ausgewiesenen Gebiete zu unterstützen. Was noch wichtiger ist, er legt dar, wie die
allgemeinen Umweltinstrumente – wie Wasserrahmenrichtlinie, Strategie für einen
integrierten Schutz der Küstengebiete und Umweltverträglichkeitsprüfung – genutzt
werden sollen, um zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der gesamten
Europäischen Union beizutragen.
Der Plan enthält auch spezifische Umweltschutzmaßnahmen für die Überwachung
und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die biologische Vielfalt, die von den
Anstrengungen zur Berücksichtigung dieser Belange in anderen Bereichen
ausgehen (z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Forstwirtschaft).
2
Schließlich dient der Aktionsplan der Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten und
Synergiewirkungen mit den einschlägigen internationalen Übereinkommen und
Prozessen1. Die kohärente Vorbereitung und Abwicklung dieser Tätigkeiten ist
dringend geboten, um mögliche Bedrohungen abzuwenden und für die biologische
Vielfalt einen möglichst hohen Nutzen zu erzielen.
'HU $NWLRQVSODQ IU GLH /DQGZLUWVFKDIW beginnt mit einer Analyse der
Wechselwirkungen zwischen Landwirtschaft und biologischer Vielfalt. Es liegt auf der
Hand, dass Größenordnung, Anwendungsbereich und Art der Produktionstechniken
enorme Auswirkungen auf die Landschaft und auf natürliche Lebensräume haben.
Intensive Anbautechniken scheinen besonders negative Effekte zu haben.
Andererseits zeugen zahlreiche landschafts- und ortstypischen Umweltmerkmale
von einem reichen landwirtschaftlichen Erbe. Der Aktionsplan nennt sieben
vorrangige Bereiche, in denen die landwirtschaftliche Tätigkeit und die biologische
Vielfalt gegenseitig Nutzen bringen können:
•
•
ein vernünftiges Maß an Intensivierung der Landwirtschaftspraktiken,
Erhaltung einer wirtschaftlich lebensfähigen und sozial verträglichen
landwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere in Gebieten mit reicher
biologischer Vielfalt, in denen diese Tätigkeiten geschwächt wurden,
• sinnvolle Anwendung von sowohl auf die Landwirtschaft als auch die Umwelt
ausgerichteten Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der
biologischen Vielfalt,
• Erhaltung einer ökologischen Infrastruktur auf dem ganzen Gebiet der
Gemeinschaft,
• Unterstützung von Maßnahmen zur Erhöhung der genetischen Vielfalt in der
Landwirtschaft und Erhaltung lokaler, herkömmlicher Pflanzensorten und
Haustierrassen,
• Förderung des Absatzes von an örtliche und regionale Verhältnisse
angepassten Haustierrassen und Pflanzensorten,
• Verhütung der Verbreitung und Überhandnahme nicht heimischer Arten.
Der Aktionsplan enthält darüber hinaus viele Anstöße für ein vertieftes Nachdenken
über die Gemeinsame Agrarpolitik, das immer notwendiger wird.
'HU $NWLRQVSODQ IU GLH )LVFKHUHL beschäftigt sich mit den Bedrohungen, die
sowohl von der herkömmlichen Fischerei als auch von der Aquakultur ausgehen. In
diesem kurz- bis mittelfristigen Aktionsplan sind Maßnahmen auf drei Stufen
vorgesehen:
•
•
•
1
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischbestände,
Schutz von durch Beifang beeinträchtigten Arten, von Lebensräumen und
Ökosystemen vor Fischereitätigkeiten,
Verhütung von Auswirkungen der Aquakultur auf verschiedene Ökosysteme.
Insbesondere CITES-, Klimaschutz-, Wüstenbildungs-, Barcelona- und OSPARÜbereinkommen, die Protokolle von Cartagena und Montreal, WTO/TRIPS, FAO und der
international Prozess für die Wälder.
3
Auf den beiden ersten Stufen erstrecken sich die geforderten Maßnahmen auf die
Verminderung der Fischereitätigkeiten, die Anwendung technischer Maßnahmen
sowie den Ausbau von Forschung und Überwachung. Im Bereich der Aquakultur
sind die Maßnahmen auf eine Minderung der Umweltauswirkungen dieser Kulturen,
die Vermeidung des Einführens nicht heimischer, überhandnehmender Arten, die
Gewährleistung der Gesundheit der Tierpopulationen und den Ausbau der
Forschung zur Vertiefung der diesbezüglichen Kenntnisse ausgerichtet.
Kontinuierliche Forschung und Überwachung sind für den Erfolg der im Aktionsplan
festgelegten Maßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Diese Maßnahmen entsprechen voll und ganz dem Ansatz, der auch mit der kürzlich
verabschiedeten Mitteilung über die Einbeziehung des Umweltschutzes in die
Fischereipolitik im Rahmen des Cardiff-Prozesses und mit dem Grünbuch über die
Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik verfolgt wird.
'HU $NWLRQVSODQIUGLH:LUWVFKDIWVXQG(QWZLFNOXQJV]XVDPPHQDUEHLW ist vor
allem auf die Bekämpfung der Armut gerichtet, denn biologische Vielfalt und
Entwicklung hängen eng miteinander zusammen. Der Großteil der biologischen
Vielfalt und die am meisten bedrohten Gebiete liegen in den Wäldern,
Feuchtgebieten und Korallenriffen der Entwicklungsländer. Sie werden nur allzu oft
in einem genau das Gegenteil bewirkenden Streben nach kurzfristiger Entwicklung
zerstört. Arme Menschen leiden besonders an der Beeinträchtigung der natürlichen
Ressourcen und sind auf eine große Pflanzenvielfalt angewiesen, um unter ihren
schwierigen Bedingungen leben zu können.
Die EU steht in der Pflicht, diesen Ländern zu helfen, damit sie ihre natürlichen
Ressourcen erhalten, die für das Wohl ihrer Gesellschaften unverzichtbar sind.
Im Aktionsplan wird auf die Notwendigkeit verbesserter Verbindungen zwischen EUMitgliedstaaten und den mit der internationalen Entwicklungszusammenarbeit
beauftragten Stellen, Programmen und Institutionen der Mitgliedstaaten und auf
internationaler Ebene (beispielsweise Weltbank und Internationale Umweltfazilität)
hingewiesen. Ferner wird erwogen, ob der Aufbau von Kapazitäten zur Lösung von
Entwicklungs- und Umweltproblemen innerhalb der Kommission notwendig ist.
Im
Aktionsplan
sind
anzuwendende
„Leitgrundsätze“
(einschließlich
Ökosystemkonzept, Mitwirkung interessierter Kreise, Berücksichtigung in einem
breiteren strategischen Rahmen) und die auf den drei nachstehenden, in
Wechselwirkung stehenden Gebieten zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt:
•
Intensivproduktionssysteme
(Landwirtschaft,
Viehzucht,
Aquakultur,
Baumpflanzungen usw.) unter Beachtung ihrer lebenserhaltenden Funktionen
und Dienste, der Erhaltung der genetischen Vielfalt, der Gefahr des
Einschleppens nichtheimischer, stark überhandnehmender Arten sowie
lebender genetisch veränderter Organismen;
• auf nichtdomestizierten Arten basierende Produktionssysteme (Forstwirtschaft,
Nutzung von Wildtieren und -pflanzen, Fischerei usw.), bei denen es vor allem
darum geht, in produktionsorientierten Landschaftstypen eine Reihe von
Ökosystemen und Habitaten zu erhalten;
• Schutzgebiete, für die eine klarere Verbindung zwischen Schutzmaßnahmen
und nachhaltiger Entwicklung erforderlich ist.
Im Plan wird nachdrücklich eine verbesserte Anwendung der strategischen
Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert; er konzentriert sich auf
die Unterstützung beim Aufbau diesbezüglicher Kapazitäten.
4
Die Kommission wird eine Sachverständigengruppe für biologische Vielfalt
einrichten,
der
auch
Vertreter
der
Mitgliedstaaten,
von
Nichtregierungsorganisationen und andere Interessenvertreter angehören werden.
Dadurch sollen eine gegenseitige Ergänzung und Synergiewirkungen mit den
nationalen Strategien für die biologische Vielfalt, die in den Mitgliedstaaten bestehen
oder derzeit entwickelt werden, erreicht werden. Darüber hinaus werden die
Aktionspläne als Grundlage für den künftigen politischen Dialog mit
Entwicklungsländern dienen.
Bei der Verabschiedung der Pläne hoben die Kommissionsmitglieder Wallström,
Fischler und Nielson hervor, dass „tragfähige Lösungen nur dann möglich sind, wenn
wir es schaffen, die biologische Vielfalt in alle relevanten Politikbereiche und
-instrumente einzubeziehen. Die Aktionspläne für biologische Vielfalt sind unser
Hauptinstrument dafür."
Den vollständigen Text der Aktionspläne finden sie unter den folgenden WebAdressen:
http://europa.eu.int/comm/environment/biodiversity/index_en.htm
und
http://biodiversity-chm.eea.eu.int
5
Herunterladen