Sexualstraftäter: krank oder kriminell? Prof. Dr. Jürgen Hoyer Klinische Psychologie und Psychotherapie TU Dresden Die gleiche Frage in überzeichneter Form Krank oder kriminell? Mad or bad? Man or monster? Notiz zu einem aktuellen Film Das Monster als Mensch Annäherung an den Knabenmörder Jürgen Bartsch: "Ein Leben lang kurze Hosen tragen" Von Matthias Heine 1 Mad or bad? Die amerikanische Praxis Öffentliche Liste von Sexualstraftätern, mit Daten und - soweit vorhanden - mit Foto vom USJustizministerium im Internet veröffentlicht Argument pro „krank“ „Wer so etwas tut, muss nach allgemeinem Verständnis krank sein“ „Wer andere Menschen sexuell nötigt, angreift oder missbraucht, ist grundsätzlich nicht normal.“ 2 Pro „kriminell“ Täter sind Täter und selbst wenn eine Krankheit vorliegt, ist Krankheit keine Entschuldigung: „Jeder kann seine Impulse kontrollieren“. Nicht die (sexuellen) Impulse sind strafrechtlich relevant, sondern ihnen nachzugehen. Wer dies tut, handelt kriminell. Frank G., 32 Jahre Insgesamt seit dem 17. Lj. über 9 Jahre im Strafvollzug Zahlreiche Gewaltdelikte, darunter gefährliche Körperverletzung, bewaffneter Raub Wechselnde Beziehungen mit erwachsenen Frauen Zuletzt verurteilt wegen Vergewaltigung 3 Ziel des Vortrags Besser differenzieren können: Welche Sexualstraftäter sind a) nach unserem Rechtsverständnis und b) nach unserem psychopathologischen Verständnis krank, welche kriminell, welche beides? Überblick Sexualstraftaten: Was ist das und wie häufig sind Sexualstraftaten? Juristische Einteilung Psychopathologische Einteilung Die Paraphilien Sind Sexualstraftäter krank oder kriminell: die Antwort Sexualstraftaten: Was ist das und wie häufig sind Sexualstraftaten? 4 Definition des sexuellen Missbrauchs Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen (Bange & Deegener, 1996). Die häufigsten Sexualstraftaten Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) Vergewaltigung (§ 177 StGB) Sexuelle Nötigung (§ 178 StGB) Exhibitionistische Handlungen (§ 183, 183a StGB) Die häufigsten Sexualstraftaten Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) Vergewaltigung (§ 177 StGB) Sexuelle Nötigung (§ 178 StGB) Exhibitionistische Handlungen (§ 183, 183a StGB) 5 Der Begriff „Sexualtäter“ ...beschreibt keine Diagnose oder Störung, sondern Männer, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben. Kriminalstatistik 2001 Insgesamt 52.099 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (0,8% aller Straftaten) Sexueller Missbrauch: 15.117 Fälle Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung: 7.891 Fälle Exhibitionistische Handlungen: 9.780 Fälle Strafverfolgungsstatistik 1999 Sexueller Missbrauch von Kindern insgesamt: 4837 Jungen, 14594 Mädchen Sexueller Missbrauch mit Todesfolge: 3 Jungen, 3 Mädchen Von 2364 Angeklagten wegen sexuellen Kindesmissbrauchs wurden 2001 verurteilt, von denen 576 wirklich ins Gefängnis gingen 6 Erster Periodischer Sicherheitsbericht (Juli 2001) polizeiliche Statistik weist auf Rückgang im Bereich der Sexualdelinquenz gegen Kinder hin (seit 1997) auch im Dunkelfeld ist ein Rückgang anzunehmen, obwohl die meisten Delikte gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden die bekannt gewordene Rückfälligkeit liegt zwischen 13 und 20% (weniger als in der Öffentlichkeit angenommen) Wahrscheinlichkeit einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei Vorliegen eines Traumas (%) Kessler et al., 1995 Perkonigg et al., 1997 Maercker et al., 1999 Vergewaltigung / sexueller Mißbrauch 55,5 50,0 52,5 Sex. Belästigung 19,3 -- 22,5 Körperliche Gewalt 11,5 1,7 13,1 Unfälle 7,6 0 2,7 Zeuge (v. Unfällen, Gewalt) 7,0 2,4 2,6 Feuer, Naturereignisse 4,5 0 5,0 Die juristische Bewertung von Sexualstraftaten 7 § 20 § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. § 21 § 21 Verminderte Schuldfähigkeit Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. Anmerkung zu § 20, 21 Ex- bzw. Dekulpierung erfolgt nicht allein aufgrund der Feststellung bestimmter Krankheiten, sondern nur aufgrund der definierten Auswirkungen der Krankheiten zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tatzeitpunkt) und bezüglich eines bestimmten Geschehens (der inkriminierten Tat). „Krankheit“ determiniert eine Tat niemals allein, sondern immer nur im Zusammenspiel verschiedener Faktoren (Situation, Person). 8 Maßregeln zur Besserung und Sicherung § 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. LKH Moringen Zwickau Lebenslange Haft für Ayla-Mörder, 11.1.06 Der Mörder der sechsjährigen Ayla ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Zwickauer Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung des Täters nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. Der Verurteilte, ein 37 Jahre alter Mann, war wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs vorbestraft. Er hatte gestanden, Ayla im Mai vergangenen Jahres auf dem Weg zur Schule entführt, sexuell misshandelt und getötet zu haben. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Forderung nach Sicherheitsverwahrung wurde allerdings nicht entsprochen. Die Staatsanwaltschaft hat die anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigung sah dazu keine Notwendigkeit. Während des Prozesses waren zwei Gutachter zur Schuldfähigkeit des Angeklagten gehört worden. Sie kamen jedoch zu unterschiedlichen Urteilen. 9 Fazit • • (und Ergänzung) Ob Bestrafung oder Behandlung im Vordergrund stehen, hängt nach unserem Rechtsverständnis zunächst entscheidend davon ab, ob die Störung („Krankheit“, „Abnormität“) so ausgeprägt ist, dass der Täter mangels Einsicht und/oder mangels Steuerungsfähigkeit keine Verantwortung für sein eigenes strafbares Handeln übernehmen kann. Weil nach diesem Grundsatz aber eine große Gruppe von Sexualstraftätern überhaupt nicht behandelt werden würde und Strafe allein schlecht vorbeugt, sollen nach dem Gesetz zur Verhinderung von Sexualstraftaten alle Sexualstraftäter eine Behandlung erhalten. Psychopathologische Faktoren bei Sexualstraftaten Sexuelle Erregbarkeit durch Kinder Nur bei einem Drittel der Täter, die wegen Kindesmissbrauchs auffällig wurden, liegt eine eindeutige pädophile Präferenz vor (Barbaree & Marshall, 1989; Langevin et al., 1998) Bei 18% der normalen Vergleichspersonen zeigte ich eine leichte sexuelle Erregbarkeit durch Abbildungen von Kindern (Barbaree & Marshall, 1989). 10 Sexuelle Erregbarkeit durch Gewalt 45% einer Gruppe von Gewalttätern zeigte auf sadistische Inhalte Erregung, aber nur 5% der Kontrollgruppe (Fedora et al., 1992). Aus sexuellen Phantasien und sexueller Erregbarkeit kann nicht zwangsläufig eine Verhaltensdisposition abgeleitet werden. Die Mehrzahl der Vergewaltiger wird auch durch Stimuli einer einwilligenden Partnerin erregt, eine sexuell sadistische Präferenz ist selten (Baxter et al., 1986). Evolutionsbiologische Erklärung der Vergewaltigung Evolutionsbiologische Theorien nehmen an, dass sexuelle Aggression eine biologische Basis hat, weil sie den Reproduktionserfolg erhöht. Aber: Biologische Faktoren allein können menschliches Verhalten nicht erklären. Triebtäter? Hypersexualität? Triebstau? Spezifische biologische oder hormonelle Ursachen sexueller Delinquenz konnten bislang nicht abgesichert werden! 11 Begriffsklärung Abweichendes Sexualverhalten Paraphilien Störungen der sexuellen Orientierung Kriterien für Paraphilien (allgemein) Hauptmerkmale (nach DSM-IV-TR) wiederkehrende intensive sexuell erregende Phantasien, sexuelle dranghafte Bedürfnisse oder Verhaltensweisen, die sich im allgemeinen auf 1. nichtmenschliche Objekte 2. das Leiden oder die Demütigung von sich selbst oder seines Partners 3. Kinder oder andere nicht einwilligende oder nicht einwilligungsfähige Personen beziehen und die über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auftreten (Kriterium A). Die Person hat das sexuell dranghafte Bedürfnis ausgelebt, oder die sexuell dranghaften Bedürfnisse oder Phantasien verursachen deutliches Leid oder zwischenmenschliche Schwierigkeiten. (Kriterium B). Beispiele für Paraphilien Über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestanden wiederkehrende, starke sexuelle Impulse, Handlungen und/oder sexuell erregende Phantasien, ...die das Entblößen der eigenen Geschlechtsteile gegenüber einem nichtsahnenden Fremden beinhalten (Exhibitionismus, F 65.2, DSM 302.4). ...die den Gebrauch lebloser Objekte (z.B. weibliche Unterwäsche) beinhalten (Fetischismus, F 65.0, DSM 302.81). ...die im Zusammenhang mit weiblicher Kleidung bei einem heterosexuellen Mann bestanden (Transvestitismus, F65.1, DSM 302.3). ...die die Beobachtung argloser Personen, die nackt sind, sich gerade entkleiden oder sexuelle Handlungen ausführen, beinhalten (Voyeurismus, F 65.3, DSM 302.82). … 12 Beispiele für Paraphilien (2) Über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestanden wiederkehrende, starke sexuelle Impulse, Handlungen und/oder sexuell erregende Phantasien, ...die das Berühren und Sich-Reiben an Personen betreffen, die mit der Handlung nicht einverstanden sind (Frotteurismus, F 65.8, DSM 302.89). ...die mit einem realen, nicht simulierten Akt der Demütigung, des Geschlagen- und Gefesseltwerdens oder sonstigen Leidens verbunden sind (Masochismus, F 65.5, DSM 302.83). ...die sexuelle Aktivität mit Tieren beinhaltet (Sodomie F 65.8, DSM 302.9). ...die obszöne Telefonanrufe beinhalten mit Personen, die ahnungslos oder damit nicht einverstanden sind (Erotophonie, F 65.8, DSM 302.9). Kriterien für Pädophilie Diagnostische Kriterien A. Über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten wiederkehrende intensive sexuell erregende Phantasien, sexuell dranghafte Bedürfnisse oder Verhaltensweisen, die sexuelle Handlungen mit einem präpubertären Kind oder Kindern (in der Regel 13 Jahre oder jünger) beinhalten. B. Die Person hat das sexuell dranghafte Bedürfnis ausgelebt, oder die sexuell dranghaften Bedürfnisse oder Phantasien verursachen deutliches Leid oder zwischenmenschliche Schwierigkeiten. C. Die Person ist mindestens 16 Jahre alt und mindestens 5 Jahre älter als das Kind oder die Kinder nach Kriterium A. Beachte: Spätadoleszente, die sich in einer fortdauernden sexuellen Beziehung mit einem 12-13jährigen Partner befinden, sind nicht einzubeziehen. Kriterien für sexuellen Sadismus Diagnostische Kriterien A. Über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten wiederkehrende intensive sexuell erregende Phantasien, sexuell dranghafte Bedürfnisse oder Verhaltensweisen, welche (reale, nicht simulierte) Handlungen beinhalten, in denen das psychische oder physische Leiden (einschließlich Demütigung) des Opfers für die Person sexuell erregend ist. B. Die Person hat das sexuell dranghafte Bedürfnis mit einer nicht einverstandenen Person ausgelebt, oder die sexuell dranghaften Bedürfnisse oder Phantasien verursachen deutliches Leid oder zwischenmenschliche Schwierigkeiten (Kriterium B). 13 Fallbeispiel Jürgen Bartsch Fallbeispiel Jürgen Bartsch Bartsch gehörte zu den sadistisch veranlagten, zu Gewalttaten neigenden Tätern, die auf Kinder fixiert sind. Die sadistische Neigung offenbarte sich bereits im Jugendalter, im katholischen Internat in Marienhausen. Dort stellte Jürgen Bartsch zum ersten Mal fest, dass er sich zu Knaben sexuell hingezogen fühlte. Er versuchte, die von ihm als anormal empfundene Homosexualität mit Gewalttätigkeiten gegenüber seinen Kameraden zu kompensieren. Einer seiner Lehrer berichtete später, dass Bartsch sich gern balgte und die Schüler auch würgte. Psychologische Gutachten bestätigten, dass der nach außen äußerst freundlich wirkende Bartsch pädosexuell veranlagt war, unter Paraphilien litt und seine seine Taten unter einem „unwiderstehlichen Drang“ ausgeführt hatte. Buchtipp 14 Weiteres Fallbeispiel: multifaktorielles Bedingungsmodell sexueller Devianz 1. Sexuelle Entwicklung: - geprägt durch Tabus und Ängste - mit 13 Jahren das erste sexuelle „Spiel“ mit einer 7jährigen - erfolglose Suche nach Sexualpartnerinnen - erster Geschlechtsverkehr mit 27 Jahren - Heirat mit 28 Jahren 2. Starkes sexuelles Interesse – „Nachholbedarf“ 3. Hohe Erwartungen an eheliche Sexualität; wenig eheliche Sexualität aufgrund einer Luststörung und primären Anorgasmie der Frau Fallbeispiel zum multifaktoriellen Bedingungsmodell sexueller Devianz (2.Teil) 4. Frust in ehelicher Sexualität 5. Sexuelle Phantasien und Erregung beim Anblick von Frauen auf der Straße („Wie wäre es wohl mit der“); aus Angst vor Misserfolg keine Versuche, Frauen anzusprechen 6. sexueller Frust 7. pädophile Impulse Entstehung und Aufrechterhaltung pädophiler Neigungen eines 35jährigen Mannes, der mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von 7- bis 11jährigen Mädchen auffällig wurde Begehen alle Menschen mit sexuellen Abweichungen Sexualstraftaten? Sicher nicht (Dunkelfeldstudien) Es muss also etwas hinzukommen 15 Warum schlägt er trotz hohen Entdeckungsrisikos wieder zu? Aktuell gesucht in DD – Vergewaltiger eines 9-jährigen Mädchens Mangelnde Fähigkeit zum Belohnungsaufschub Gehirnabnormitäten bei Mördern Voll schuldfähig Unschuldig wegen Geisteskrankheit Die Patienten mit psychischen Störungen haben weniger Aktivität im präfrontalem Kortex (Zentrum der Handlungssteuerung). http://www.holah.karoo.net/raine.htm 16 Adrian Raine Raine, A. (1993). The psychopathology of crime. San Diego: Academic Press Weitere relevante Störungen Alkoholabhängigkeit oder andere substanzbezogene Störungen Borderline-Persönlichkeitsstörung Antisoziale Persönlichkeitsstörung Mangelnde Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit Psychotische Störungen (z.B. Schizophrenie) Schwere geistige Behinderung 17 Indirekte Einflüsse durch psychische Störungen Beispiel Soziale Angst/Soziale Isolation Anders herum gedacht: Gibt es Täter ganz ohne psychische Störungen? Vermutlich ja Dies bleibt ein definitorisches Problem! Dissozialität Kriminogene Verhaltensdispositionen, die korrigiert werden können - auch wenn keine psychische Störung vorliegt. 18 Täter ganz ohne psychische Störungen Zahlen: Wie viele sind im Strafvollzug, wie viele im Maßregelvollzug? „der weitaus größte Teil derjenigen, die wegen schwer Sexualdelikte verurteilt werden, verbüßen ihre Freiheitsstrafen in einer JVA“ (Stolpmann, 2001) Sind Sexualstraftäter krank oder kriminell: die Antwort Sexualstraftäter: krank und/oder kriminell! krank ja nein ja z.B. Pädophiler mit krimineller Sozialisation z.B. Täter aus Gewaltmotivation nein z.B. geistig behinderter Pädophiler - kriminell 19 Die Antwort: (1)Viele Sexualstraftäter haben psychische Störungen. (2)Das sind in der Minderzahl der Fälle sexuelle Störungen. (3)Psychische Störungen werden meist erst im Zusammenspiel mit anderen Faktoren (Extrembelastungen, Konflikte, Drogen) zum Risikofaktor für Sexualstraftaten. (4)Die psychischen Störungen sind selten so ausgeprägt, dass keine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gegeben ist. Die Antwort (2): (5)Deswegen sind die meisten Sexualstraftäter sowohl „krank“ als auch kriminell. (6)Aus dem gleichen Grund gilt aber auch: Sie sind meistens auch behandelbar. (7)Bei einer sehr kleinen Gruppe ist das Risiko zu groß (keine ausreichende Selbststeuerung zu erwarten.) Was fehlt Genaue wissenschaftlich-diagnostische Untersuchungen zu folgenden Fragen fehlen weitgehend: • • • Wie verändert sich die Rückfälligkeit/Basisrate mit der Diagnose? Wie verändert sich die Ansprechbarkeit auf bestimmte Behandlungsmethoden mit der Diagnose? Sind die Therapiemethoden, die heute als state of the art gelten bei (fast) allen Tätern gleichermaßen wirksam? 20 Ein kurzer Ausblick zur Behandlung Behandlung: Die Tätertypologie ist wichtiger als die Tattypologie! Ein kurzer Ausblick zur Behandlung • Oft gilt das Prinzip der Rückfallprophylaxe (no cure but control). • Die sexuelle Orientierung ist meist nicht veränderbar. • Andere Risikofaktoren aber durchaus. • Beispiele: 9 9 9 9 9 9 Empathie Soziale Kompetenz Frustrationstoleranz Umgang mit Konflikten Soziale Anpassung Alkohol- und Drogenmissbrauch Ein kurzer Ausblick zur Behandlung • Das geringere Rückfallrisiko nach Behandlung ist belegt. • Noch kaum umgesetzt ist aber eine diagnosespezifische Behandlung, die viel höhere Erfolgsaussichten hätte. 21 Buchempfehlung 22