Anstellungsvertrag Personal Kuhalp

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Anstellungsvertrag für Rindvieh-Hirten
Alp
(Genossenschaft)
Arbeitgeber
(Alpmeister)
Name/Vorname
Adresse
PLZ/Ort
Telefon
ArbeitnehmerIn
(ÄlplerIn)
Name/Vorname
Adresse
PLZ/Ort
Telefon
Funktion auf der
Alp
Dauer des Anstellungsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis umfasst die effektive Alpzeit, zusätzlich _________ Tage Vorbereitungs- und
Abschlussarbeiten. Die Alpzeit dauert üblicherweise von ___________ bis ________________
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Abschluss der effektiven Alpzeit, bzw. nach Ablauf der
vereinbarten Tage zur Erledigung der Abschlussarbeiten.
Kündigung
Aus wichtigem Grund kann das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer aufgelöst werden (Art. 337 OR). Im Streitfall entscheidet der Richter, ob der wichtige Grund
eine Kündigung rechtfertigt.
Befehlsbefugnisse
Der direkte Vorgesetzte des Arbeitnehmers ist ____________________________________________
Einführung
Der Alpmeister ist verpflichtet, das Personal umfassend in die Arbeiten einzuführen. Er orientiert
insbesondere auch über Besonderheiten, die nicht ortsüblich sind.
Übernahme
Der Alpmeister übergibt bei Arbeitsantritt Gebäude, Mobiliar, Anlagen und Geräte in funktionstüchtigem Zustand und instruiert über den Gebrauch. Beim Vorhandensein eines Inventars ist dieses
zu kontrollieren. Schäden und Mängel sind vom Personal beim Antritt und während der Alpzeit
unverzüglich zu melden.
Aufzeichnungen
Folgende Aufzeichnungen (Tierlisten, Fabrikationskontrolle, Milchrapport usw.) müssen geführt
werden:
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__________________________________________________________________________________
Meldewesen
Der Hirt meldet dem Alpmeister unverzüglich:




Fehlende, kranke und verletzte Tiere, Probleme in der Herde
Störungen und Defekte von Gebäude, Anlagen und Einrichtungen
Fabrikationsstörungen bei der Milchverwertung.
Ungereimtheiten im Alpbetrieb
Weiteres __________________________________________________________________________
Tiere
Der Alpmeister ist dafür besorgt, dass die Tiere gekennzeichnet sind und zu Beginn eine genaue
Bestösser- und Tierliste vorliegt (TVD) Das Personal ist verpflichtet, die Tiere nach bestem Wissen
und Gewissen zu betreuen. Es werden klare Absprachen getroffen über:





den Einsatz von Medikamenten, Tierbehandlungen durch das Personal
den Beizug des Tierarztes (Kompetenzabsprache)
das Melde- und Rettungswesen
Massnahmen bei Schneewetter
Einstallung der Tiere
Weiteres __________________________________________________________________________
Melken
Bezüglich Melken, Schalmtestkontrolle, Zitzentauchen, Galtstellen, Massnahmen bei euterkranken
Tieren, Milchmessung erlässt der Alpmeister klare Weisungen. Es wird folgendes vereinbart:
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Eigene Tiere
Wird dem Älpler die Möglichkeit geboten, eigene Tiere zu sömmern, wird folgendes vereinbart:
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Hunde
Haftpflichtversicherung für Hund
 durch Hundebesitzer
Bezüglich der Haltung von Hirtenhunden wird folgendes vereinbart:
 durch Alp
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Schweine
Bezüglich der Haltung, Pflege und Fütterung der Alpschweine wird folgendes vereinbart:
__________________________________________________________________________________
Weide
Der Alpmeister orientiert über: die gewünschte Weidenutzung, Abgrenzung des Weidegebietes,
besondere Absturzgefahren, Standort der Brunnen, Ausscheidung von Schutzgebieten, Erstellen der
Zäune, Mithilfe des Personals bei Pflegemassnahmen, Hofdüngerwirtschaft.
Weitere Abmachungen: ______________________________________________________________
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Milchverwertung
Art und Fabrikation des Käsetyps
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Gewünschte Butterausbeute
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Butter (Verteilung, Transport usw.)
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Kulturen (Bestellung, Transport usw.) __________________________________________________
Käseverteilung
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Regelung bei Bewirtung und Direktverkauf auf der Alp
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Besucher
Besuche von Verwandten und Bekannten in normaler Häufigkeit sind erlaubt. Längerfristige Besuche
sind dem Alpmeister zu melden. Die Frage der Entschädigung ist im Voraus abzusprechen. Für nicht
angestelltes Personal lehnt der Arbeitgeber jede Haftung ab (Unfall, Brand, Diebstahl usw.)
Versicherungen
Der Arbeitgeber ist dafür besorgt, dass die Versicherungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
abgeschlossen werden: Unfall (UVG), Berufliche Vorsorge (BVG), Krankenpflege, Krankentaggeld.
Verpflegung / Unterkunft
Der Arbeitnehmer ist für seine Verpflegung selber besorgt (Selbstverpflegung). Von der Alp können
für den eigenen Bedarf Milch- und Milchprodukte unentgeltlich bezogen werden. Der Arbeitgeber ist
für eine zweckmässige Unterkunft besorgt. Diese bezogenen Leistungen sind mit dem Lohn
abgegolten
Ferien, Freizeit
Der gesetzliche Anspruch von Ferien und Freizeit kann auf dem Alpbetrieb nicht bezogen werden und
wird ausbezahlt. Im vereinbarten Lohn ist die Entschädigung der gesetzlichen Ansprüche für Ferien
(9%) und Freizeit (18%) enthalten.
Übergabe
Am Ende des Alpsommers hat der Arbeitnehmer die benützten Räume und Einrichtungen sauber zu
übergeben. Der Alpmeister kontrolliert die Übergabe. Im Weiteren ist folgendes zu erledigen:
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__________________________________________________________________________________
Weitere Vereinbarungen
__________________________________________________________________________________
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Lohnabrechnung (Anleitung siehe Anhang)
Der Arbeitgeber ist dafür besorgt, dass eine saubere Lohnabrechnung erstellt wird, aus der Zuschläge
und Abzüge klar ersichtlich sind. Er sorgt zudem für eine klare Abrechnung mit der AHV. Wer
Familienzulagen beansprucht, muss diesen Anspruch mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen bei
der zuständigen AHV-Gemeindezweigstelle am Wohnsitz anmelden.
Ziff. 1
Bruttolohn (inkl. 9% Ferien- und 18% Freizeitentschädigung)
Fr.
Besondere Leistungen
Fr.
Ziff. 2
Bruttolohn AHV-pflichtig
Fr.
Ziff. 3
Ziff. 4
Ziff. 5
Ziff. 6
Ziff. 7
Ziff. 8
AHV, IV, EO (5.125%) ALV (1.1%), total 6.225%
Nichtberufsunfall (Ansatz AGRI-global 1.681%)
Krankentaggeld (½ von AGRI-global-Prämie = 0.3%)
Berufliche Vorsorge (BVG) je nach Alter, Lohnhöhe, Geschlecht
Unterkunft (Fr. 11.50 pro Tag)
Nettolohn
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Ziff. 9
Ziff. 10
Ziff. 11
Ziff. 12
Krankenkasse (gemäss Angaben des Versicherers
Quellensteuer (Ansätze sh. Quellensteuer-Tarife)
Vorschuss
Kinder-/Familienzulagen
Fr.
Ziff. 13
Rückvergütung von Spesen
Fr.
______________
Fr.
Fr.
Fr.
______________
Fr.
Auszahlung
Weitere Vereinbarungen
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Ort und Datum:
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(Unterschrift Arbeitgeber)
(Unterschrift Arbeitnehmer)
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Anhang: Anleitung Lohnabrechnung
1. Bruttolohn: Richtlohn pro Tag x Anzahl Tage
(Achtung: Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten gelten auch als Arbeitszeit)
2. Bruttolohn AHV-pflichtig: wie Ziffer 1 falls keine besonderen Leistungen abgegolten werden
3. AHV, IV, EO, ALV: Es müssen 6.225% von Ziffer 2 in Abzug gebracht werden
4. Nichtberufsunfall (UVG): Es müssen 1.681% von Ziffer 2 in Abzug gebracht werden
5. Krankentaggeld (KTG):
Es müssen entweder 1.20 % (ab 1. Tag) oder 0.55% (ab 14. Tag) oder 0.3% (ab 31. Tag) von Ziffer 2 in
Abzug gebracht werden. Diese Tarife gelten für die Globalversicherungslösung der AGRISANO Die
Variante ist in der Police ersichtlich.
6. Berufliche Vorsorge (BVG):
50% der Prämie: Die Prämie kann vom Tarifblatt BVG AGRI-global entnommen werden. Pflichtig, falls:



Dauer: z.B. 05.06.2016 – 05.09.2016, d.h. 90 Tage und mehr
Bruttolohn: mehr als 1762.50.-/Monat
Alter: ab 1. Januar nach Erreichung vom 17. Geburtstag
7. Unterkunft:
Normalerweise wird nur die Unterkunft in Abzug gebracht! Abzug = Anzahl Tage x Fr. 11.50.8. Nettolohn: Ziffer 2 ./. Ziffer 3 ./. Ziffer 4 ./. Ziffer 5 ./. Ziffer 6 ./. Ziffer 7
Falls unter Ziffer 9 - 13 nichts eingetragen wird: Nettolohn = ausbezahlter Lohn.
Achtung: Entspricht nicht dem Nettolohn auf dem Lohnausweis (Differenz: Unterkunft und Prämie
Krankentaggeld)
9. Krankenkasse: Falls vom Arbeitgeber bezahlt, soll die Prämie hier in Abzug gebracht werden (nur
bei Ausländer relevant).
10. Quellensteuer: Die Tarife sind im Dokument Quellensteuer Tarife ersichtlich. (nur bei Ausländer
relevant).
11. Vorschuss: Wurde ein Vorschuss gewährt, soll dieser hier in Abzug gebracht werden.
12. Kinderzulagen: Normalerweise werden die Zulagen dem Arbeitgeber ausbezahlt. Ist dies der Fall,
müssen diese in dieser Position dem Arbeitnehmer weitergeleitet werden.
13. Rückvergütung von Spesen: Allfällige Spesen werden in dieser Position rückvergütet.
14. Ausbezahlter Lohn: Ziffer 8 ./. Ziffer 9 ./. Ziffer 10./. Ziffer 11 + Ziffer 12 + Ziffer 13
Bemerkungen:
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Ziffer 2: Der AHV-pflichtige Bruttolohn ist nach dem Alpsommer der Ausgleichskasse Wallis
melden.
Ziffer 4-5: Ziffer 2 ist der zuständigen Unfallversicherung zu melden.
Ziffer 6: Ziffer 2 und die taggenaue Anstellungsdauer ist nach dem Alpsommer der
zuständigen Pensionskasse mittels zugestellten Formulars zu melden.
Ziffer 9: Die Unterlagen der Quellensteuer stehen ebenfalls auf der Webseite OLK.
Der Lohn kann auch mittels Excel-Tabelle auf der Webseite der OLK berechnet werden.
Diese Excel-Tabelle ist für die Lohnabrechnung während der Alpzeit gedacht. Sie sollte nicht
für Jahresbetriebe verwendet werden.
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