Ausgabe: 31/15 Rubrik: Ideenschmiede e.V Titel: Hartz IV: Anwalt zeigt Bundesagentur für Arbeit an Weil laufende Verfahren mit Mahnungen sabotiert werden, zeigt ein Rechtsanwalt "unbekannte" Zuständige in der BA wegen Erpressung an. Laufende Widerspruchs- und Klageverfahren halten die Jobcenter nicht davon ab, im Auftrag der BA außenstehende Gelder einzufordern. Dies geschieht obwohl über die Rechtsmäßigkeit noch nicht entschieden ist. Mit Androhungen und Mahnungen, die durchaus die Ankündigung enthalten können, dass bei Nichtzahlung binnen der nächsten 2 Wochen die Vollstreckung betrieben wird. "Keine Fälligkeit, keine Vollstreckung", so RA Dr. Preiß-Jankowski aus Bremen, der auf Folgendes aufmerksam macht: Wenn gegen den vorliegenden Bescheid des Jobcenters rechtzeitig Widerspruch eingelegt und im Falle eines daraufhin ablehnenden Widerspruchsbescheids gegen diesen eine Anfechtungsklage erhoben wurde, hat dies aufschiebende Wirkung. Womit es sich bei einer solchen, ohne abgeschlossene rechtliche Klärung angedrohten Vollstreckung um eine rechtswidrige Vollstreckung handelt. Dazu führt er auch den § 253 StGB (Erpressung) an, Abs. 1 lautet: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines Anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Bei der Drohung mit einer rechtswidrigen Vollstreckung dürfte es sich somit um eine Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des § 253, Abs. 1 StGB handeln, so Dr. Preiß-Jankowski, der deshalb zu mehreren Fällen bei der Staatsanwaltschaft Bremen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Mahnungen der BA erstattet hat. Gegen "Unbekannt" deswegen, weil nicht klar ist, wer die Mahnungen zu verantworten hat. Infos: https://ideenschmiedeev.wordpress.com , Email: [email protected]