Rechte und Pflichten des Azubi

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3. Rechte und Pflichten des Auszubildenden
Im Ausbildungsvertrag ist folgendes geregelt:
3 a) Pflichten des Ausbildenden (Betrieb)
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Der Ausbildende muss dem Lehrling alles beibringen, was dieser braucht, um das
Ausbildungsziel zu erreichen. Das heißt, dass er die Prüfung schaffen kann.
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Der Ausbildende muss dem Lehrling die Inhalte persönlich beibringen oder
jemanden dazu beauftragen.
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Der Ausbildende muss dem Lehrling die Ausbildungsmittel kostenlos zur
Verfügung stellen. Das sind Werkzeuge, Werkstoffe und Fachbücher.
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Der Ausbildende muss den Lehrling für die Berufsschule freistellen. Er muss ihn
auch dazu anhalten, dass er die Berufsschule besucht.
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Der Ausbildende darf dem Lehrling nur solche Arbeiten übertragen, die dem
Ausbildungszweck dienen. Die Arbeiten müssen den körperlichen Kräften des
Lehrlings angemessen sein.
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Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass der Lehrling charakterlich gefördert
wird. Das bedeutet, dass der Ausbildende für eine gute Erziehung des Lehrlings
sorgt. Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass der Lehrling sittlich und
körperlich nicht gefährdet wird.
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Der Ausbildende muss sich vom Lehrling eine Bescheinigung vorlegen lassen, dass
dieser vor Beginn der Lehre und vor Ablauf des ersten Lehrjahres ärztlich
untersucht worden ist.
 Ordne diese Überschriften zu:
Ausbildungsbezogene Tätigkeiten / Ausbilder / Ausbildungsziel /
Ärztliche Untersuchungen / Ausbildungsmittel / Sorgepflicht /
Besuch der Berufsschule
3 b) Pflichten des Lehrlings (Auszubildender, Azubi)
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Der Lehrling muss sich bemühen, dass er alles das lernt, was er braucht, um das
Ausbildungsziel zu erreichen.
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Der Lehrling muss die Aufgaben, die er bekommt, sorgfältig ausführen. Er ist
verpflichtet zu lernen.
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Der Lehrling muss am Berufsschulunterricht, an den Prüfungen und an
außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.
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Der Lehrling muss den Anweisungen des Ausbildenden, des Ausbilders oder einer
weisungsbefugten Person folgen.
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Der Lehrling muss die Ordnung beachten, die für den Ausbildungsbetrieb gilt.
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Der Lehrling muss Werkzeug, Maschinen und die Einrichtung sorgfältig und
pfleglich behandeln. Er darf diese Sachen für die aufgetragenen Arbeiten
verwenden.
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Der Lehrling darf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weiter erzählen.
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Der Lehrling muss ein vorgeschriebenes Berichtsheft ordnungsgemäß führen und
regelmäßig vorlegen.
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Wenn der Lehrling die Berufsschule nicht besuchen kann oder nicht zum
Arbeiten in den Betrieb gehen kann, muss er unverzüglich Berufsschule bzw.
Betrieb benachrichtigten.
 Ordne diese Überschriften zu:
Berichtshefte / Weisungsgebundenheit / Betriebsgeheimnisse /
Lernpflicht / Benachrichtigung / Berufsschulunterricht /
Betriebliche Ordnung / Sorgfaltspflicht / Lernpflicht
Fälle zu den Rechten und Pflichten des Azubi:
Wie würdest du entscheiden?
Belege deine Antwort mit der entsprechenden Überschrift!
1. Hans macht eine Ausbildung zum Maurer. Seit vier Wochen ist er im
Betrieb für die Brotzeit zuständig. Jeden Tag muss er von 7 Uhr bis 9.30
Uhr Wurstsemmeln belegen und anschließend an die Mitarbeiter
verkaufen.
2. Jens muss zu Beginn der Ausbildung 50 Euro für das Werkzeug bezahlen,
das er für seine Arbeit benötigt.
3. Caro arbeitet in einer Bäckerei. Ihre Mutter möchte das Backrezept des
leckeren Birnenbrotes erfahren, das schon einen Preis gewonnen hat.
4. Im dritten Ausbildungsjahr muss Günther noch immer ausschließlich die
gleichen Arbeiten erledigen, die er schon im ersten Jahr gemacht hat.
5. In der Gärtnerei Flowerpower soll Karin am Berufsschultag im Betrieb
arbeiten, weil so viele Mitarbeiter krank sind.
6. Oskars Chef will, dass dieser ihm einmal in der Woche seinen
Arbeitsbericht zeigt.
7. In der Metzgerei Bockensack und Keule ist in einer betrieblichen Ordnung
geregelt, dass Kopfhaube, Schürze und Gummistiefel getragen werden
müssen. Mehmet findet, dass er damit überhaupt nicht cool aussieht und
lässt die Sachen weg.
8. Eugen findet, dass ihm der strenge Ausbilder gar nichts zu sagen hat. Er
will nur Anweisungen vom Chef entgegen nehmen.
9. Lisa (3. Ausbildungsjahr) bekommt den Auftrag, den Laden zu kehren. Lisa
gibt die Arbeit an Monika (1. Ausbildungsjahr) weiter.
10. Der Ausbilder einer Metallwerkstatt zieht dem Lehrling Uwe die Kosten
für das Werkzeug vom Lohn ab.
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