Reglement Mutter- und Tochter-Wettbewerb 2016 www.szv-sg.ch Anforderungen Die Grundanforderungen entsprechen denjenigen wie sie im Marktreglement formuliert sind. Zugelassen zum Wettbewerb sind nur Tiere, die für den 103. Ostschweizerischen Widder- und Zuchtschafmarkt Sargans angemeldet sind und aufgeführt wurden. Entscheidend ist der Katalogeintrag aus welchem eindeutig hervorgehen muss, dass es sich bei den beiden angemeldeten Tieren um Mutter und Tochter handelt. Beide Tiere müssen im Besitz desselben Ausstellers sein. Besitzer eines Tieres ist derjenige, dessen Name und die Katalognummer mit dem Katalogeintrag übereinstimmen. Die Anmeldung zum Mutter- und Tochter-Wettbewerb erfolgt bis spätestens am Samstag 24. September 2016 um 17.00 Uhr (Anmeldeschluss) beim Marktbüro. Anmeldeformulare können im Marktbüro bezogen werden. Es steht jedem Aussteller frei, mit mehreren Mutter-Tochter-Paaren am Wettbewerb teilzunehmen. Durchführung Der Mutter- und Tochter-Wettbewerb wird am Sonntag, 25. September 2016 ab 10.00 Uhr durchgeführt. Es müssen mindestens drei Paare der gleichen Rasse angemeldet sein. Klassierung Die Klassierung erfolgt durch einen geladenen Gast der Schafzucht. Sämtliche Mutter-Tochter-Paare derselben Rasse konkurrieren untereinander, es werden keine Altersklassen oder andere Kategorien gebildet. Die Tiere werden im Ring klassiert, für das Vorführen ist jeder Aussteller selber verantwortlich, die Marktorganisation stellt kein Personal zur Verfügung. Ehrenpreise Dem Siegerpaar des Mutter- und Tochter-Wettbewerbs der jeweiligen Rasse wird ein Ehrenpreis überreicht. Die Zweitplazierten Tiere finden als Vize-Paar Anerkennung, die Drittplazierten Tiere als Ehrenerwähnung. Alle im Reglement nicht aufgeführten Fälle unterliegen dem Entscheid der Marktkommission. Uznach / Ebnat-Kappel, Juli 2016 Die Marktkommission