Schlussrechnung - Teilschlussrechnung

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Bauobjekt:
Bauherr:
Straße, Nr.:
Ort:
Datum:
Rechnungs-Nr.:
Steuer-Nr.:
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Rücksendung der geprüften Schlussrechnung
Sehr geehrte
,
anliegend reichen wir Ihre Schlussrechnung innerhalb der Prüffrist zurück.
Folgendes ist anzumerken:
Massenmehrungen/-minderungen
In der Position
der Schlussrechnung liegt eine Massenmehrung um mehr als 10 % vor. Wir
verlangen gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B Anpassung des Einheitspreises. Einstweilen mussten
wir daher diese Position in der Rechnung streichen, soweit eine Mehrmasse von mehr als 110 %
berechnet wurde.
In der Position
der Schlussrechnung liegt eine Massenminderung um mehr als 10 % vor.
Wir verlangen gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B Anpassung des Einheitspreises. Einstweilen
mussten wir daher diese Position insgesamt streichen.
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie einen neuen Einheitspreis aufgrund
Massenmehrung oder Massenminderung um mehr als 10 %. Leider werden durch Sie die Ihnen
tatsächlich entstandenen Mehr- und Minderkosten nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt.
Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen.
Teilkündigung
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie die vereinbarte Vergütung, obwohl die
Leistung vollständig entfallen ist. Gemäß § 2 Nr. 4 i.V.m. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht Ihnen
insoweit die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu, was Sie infolge des Entfalls der Leistung
an Aufwendungen erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben
haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend
dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen.
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie „entgangenen Gewinn“ aufgrund des
vollständigen Entfalls der Position. Gemäß § 2 Nr. 4 i.V.m. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht Ihnen
insoweit die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu, was Sie infolge des Entfalls der Leistung
an Aufwendungen erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben
haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend
dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen.
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Geänderte Leistung
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie die vereinbarte Vergütung, obwohl die
Leistung mit Änderungen ausgeführt wurde. Insoweit ist gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ein neuer Preis
unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu berechnen. Dies ist bisher nicht bzw. nicht
hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen.
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie eine andere Vergütung als vereinbart,
da die Leistung mit Änderungen ausgeführt wurde. Insoweit ist gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ein neuer
Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu berechnen. Dies ist bisher nicht bzw.
nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen.
Zusätzliche Leistung
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie eine zusätzliche Leistung. Gemäß § 2
Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hätte der Mehrvergütungsanspruch vor Beginn der Ausführung
angezeigt werden müssen. Dies war nach unseren Unterlagen nicht der Fall. Einstweilen mussten
wir daher diese Position insgesamt streichen.
In der Position
der Schlussrechnung berechnen Sie eine zusätzliche Vergütung. Gemäß §
2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach den Grundlagen der
Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten
Leistung. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher
diese Position insgesamt streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Verteiler
–2–
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