• • • • • • Bauobjekt: Bauherr: Straße, Nr.: Ort: Datum: Rechnungs-Nr.: Steuer-Nr.: • • Rücksendung der geprüften Schlussrechnung Sehr geehrte , anliegend reichen wir Ihre Schlussrechnung innerhalb der Prüffrist zurück. Folgendes ist anzumerken: Massenmehrungen/-minderungen In der Position der Schlussrechnung liegt eine Massenmehrung um mehr als 10 % vor. Wir verlangen gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B Anpassung des Einheitspreises. Einstweilen mussten wir daher diese Position in der Rechnung streichen, soweit eine Mehrmasse von mehr als 110 % berechnet wurde. In der Position der Schlussrechnung liegt eine Massenminderung um mehr als 10 % vor. Wir verlangen gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B Anpassung des Einheitspreises. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie einen neuen Einheitspreis aufgrund Massenmehrung oder Massenminderung um mehr als 10 %. Leider werden durch Sie die Ihnen tatsächlich entstandenen Mehr- und Minderkosten nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. Teilkündigung In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie die vereinbarte Vergütung, obwohl die Leistung vollständig entfallen ist. Gemäß § 2 Nr. 4 i.V.m. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht Ihnen insoweit die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu, was Sie infolge des Entfalls der Leistung an Aufwendungen erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie „entgangenen Gewinn“ aufgrund des vollständigen Entfalls der Position. Gemäß § 2 Nr. 4 i.V.m. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht Ihnen insoweit die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu, was Sie infolge des Entfalls der Leistung an Aufwendungen erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. –1– Geänderte Leistung In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie die vereinbarte Vergütung, obwohl die Leistung mit Änderungen ausgeführt wurde. Insoweit ist gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu berechnen. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie eine andere Vergütung als vereinbart, da die Leistung mit Änderungen ausgeführt wurde. Insoweit ist gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu berechnen. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. Zusätzliche Leistung In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie eine zusätzliche Leistung. Gemäß § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hätte der Mehrvergütungsanspruch vor Beginn der Ausführung angezeigt werden müssen. Dies war nach unseren Unterlagen nicht der Fall. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. In der Position der Schlussrechnung berechnen Sie eine zusätzliche Vergütung. Gemäß § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Dies ist bisher nicht bzw. nicht hinreichend dargelegt. Einstweilen mussten wir daher diese Position insgesamt streichen. Mit freundlichen Grüßen Verteiler –2–