Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009

Werbung
BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V.
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009
Name, Klasse
Platznr.
Geschichte des Wahlrechts
Korrekturen:
Fehler:
Note:
Das parlamentarische Prinzip wurde in England über
Jahrhunderte hinweg im Interesenskonflikt mit den Monarchen
errunge. Das Wahlrecht war allerdings an Stand und Klasse
gebunden. In der Französischen Revolution und in der deutschen
Revolution waren alle männlichen Staatsbürger wahlberechtigt.
Die Verienigten Staaten entwickelten ihr Wahlrecht nach diesen
Vorbildern, betrachteten allerdings sehr lang Ureinwohner und
Schwarze nicht als vollwertige Bürger. Im 19. Jahrhundert
bereite sich das parlamentarische Prinzip immer weiter aus.
Das Wahlrecht war jedoch meistens durch Bedingungen an Stand,
Besitz, Bildung oder Steuerleistung auf einen kleineren Teil
der Gesamtbevölkerung beschränkt. Frühe Ausnahmen waren die
USA (seit 1830), die Schweiz(1848) und Deutschland (1871), wo
das allgemeine Wahlrecht (für Männer) galt. Es wurd ein
Österreich 1907 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für
Männer setzte sich in Europa vor allem ab 1918 durch. Oft
gleichzeitig, in einigen Ländern aber auch deutlich später (z.
B. Schweiz), kam das Wahlrecht für Frauen hinzu. Das Wahlalter
wurde zumeist mit der gesetzlichen Volljährigkeit eines
Staatsbürgers gekoppelt, die mit ursprünglich 24 Jahren, dann
lange Zeit 21 Jahren und heute vielfach mit 18 vollendeten
Lebensjahren definiert ist. In Österreich wurde das Wahlalter
zuletzt auf 16 Jahre gesenkt, das Volljährigkeitsalter blieb
bei 18 Jahren. Elektronische Wahlverfahren über das Internet
und die Frage des Wahlrechts für Minderjährige, ausgeübt durch
ihre Eltern, stehen in Diskussion. War die Ausübung des
Wahlrechts lange Zeit an das persönliche Erscheinen vor der
zuständigen Wahlkommission gebunden, so sind heute in vielen
Ländern für Reisende bzw. im Ausland lebende Staatsbürger auch
diverse Formen von Wahlkarten (zur Stimmabgabe vor einer
Wahlkommission außerhalb des Wohnortes des Wählers) und der
Briefwahl (Einsendung des ausgefüllten Stimmzettels per Post=
in Gebrauch.
Deutschland
Otto von Bismarck führte 1867 im Norddeutschen Bund das
allgemeine Wahlrecht ein, um die Liberalen zu schwächen.
Richtigerweise ging er davon aus, dass die breite Bevölkerung
auf dem Lande eher konservativ wählen werde. Langfristig
jedoch stärkte das algemeine Wahlrecht die oppositionelle
Sozialdemokratie. 1871 erhielt auch das neugegründete Deutsche
Reich das Männerwahlrecht. In Preußen, dem wichtigsten
Einzelstaat , wurde nach dem Steueraufkommen des Einzelnen
unterschiedlich gewichtet. Auch andere deutsche Staaten hatten
diskriminierende Regeln.
Es ist zu berücksichtigen, dass 1871 noch 35 Prozent der
deutschen Gesamtbevölkerung jünger als 15 Jahre alt waren
BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V.
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009
Name, Klasse
Platznr.
Korrekturen:
Fehler:
Note:
(1933 24 Prozent, Bundesrepublik 1980 18 Prozent). Ein
Wahlalter von mindestens 25 Jahren schloss also einen großen
Prozentsatz der Bevölkerung aus. So kam es, das 1871 nur knapp
zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung wählen durften, trotz
allgemeinen Männerwahlrechts. Erst nach Ende des Ersten
Weltkrieges und der Einführung der Weimarer Republik wurde mit
dem 19. Januar 1919 das Frauenwahlrecht in Deutschland
erstmalig umgesetzt. Gleichzeitig wurde auch das bis dahin in
Preußen noch geltende Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, das
die besitzenden (z. B. Hausbesitzer) und ein einkommensstarken
Bevölkerungsschichten bei der Zuteilung von Mandaten im
Preußischen Landtag bis dahin bevorzugt hatte, und das aktive
und passive Wahlalter auf 20 Jahre gesenkt. Außerdem wurde
Deutschland damals eine parlamentarische Demokratie, da der
Reichstag über die Zusammensetzung der Regierung mitbestimmen
konnte.
Bundestagswahl
2009 ist ein Superwahljahr. Die Bundestagswahl dient der
Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie
findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode
kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages
verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Das bei der
Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das
Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige
Besonderheiten wie die Fünf-Prozent-Hürde und die Existenz von
Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom
Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung unden
Bundesländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz
bestimmt.
Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei
einer Wahl zu wählen. Die Wahlen zu allen Volksvertretungen
sind allgemein (jeder Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist,
kann wählen), ummittelbar (jede Stimme wird direkt dem
Bewerber gegeben), frei (kein Wähler wird überwacht; kein
Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) udn geheim
(es darf nicht bekannt swerden, wem der Wähler seine Stimme
gegeben hat).Wahlberechtigt ist jeder Deutche, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen
Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil
eines Gerichtsurteiles entzogen werden können. Bei Vorliegen
gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland leende
Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines
Mitgliedstaates des Europarates leben,können an der
Bundestagswahl teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als
fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik
BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V.
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009
Name, Klasse
Platznr.
Korrekturen:
Fehler:
Note:
Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben
erwähnten vier Voraussetzungen erfüllen. Bei Europa- und
Kommunalwahlen sind auch Eu-Angehörige wahlberechtigt. In
einigen Bundesländern liegt das Wahlalter ei den kommunalen
Wahlen bei sechzehn Jahren.
Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in
Deutschland erstmals wählen.
In der Bundesrepublik besteht die Möglichkeit,an folgenden
politischen Wahlen teilzunehmen:
zum Bundestag (Wahlperiode vier Jahre
zum Europaparlament (Wahlperiode fünf Jahre)
zum Landesparlament (meist Landtag) des jeweiligen
Bundeslandes (Wahlperioden meist fünf Jahre)
zum Stadtrat bzw. Gemeinderat, in kreisangehörigen Gemeinden
auch zum Kreistag, bei kreisfreien Städten meist auch zur
Bezirksvertretung/zum Bezirksparlament (letzteres auch in den
Stadtstaaten), (Wahlperiode meist fünf Jahre)
in den meisten Bundesländern auch des
Bürgermeisters/Oberbürgermeisters (sowie bei kreisangehörigen
Gemeinden des Landrates (Wahlperiode je nach Bundesland
zwischen fünf und acht Jahren)
Es finden weiter Wahlen zu den Vertreterversammlungen der
Sozialversicherunge (Sozialwahlen) statt.
In Betrieben und Verwaltungen besteht ein Wahlrecht der
Beschäftigten zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates
(ggf. auch zur Jugend- und Auszubildendenvertretung oder
Schserbehindertenvertretung)
Kirchenmitglieder sind in der Regel berechtigt, die
kirchlichen Gremien zu wählen (Kirchengemeindeleitung).
Diese drei Wahlen sind keine politischen Wahlen. Es gelten
zwar die allgemeinenWahlrechtsgrundsätze (allgemein, frei,
geheim, gleich), ansonsten können aber andere Voraussetzungen
gegeben sein.
Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland
Personen, die unter Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die
Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist, oder die
sich in strafrechtlicher freiheitsentziehender Unterbringung
(§ 63 Strafgesetzbuch) befinden. Der letztgenannte
Wahlrechtsausschlussgrund ist nicht bei jeder Wahl gegeben.
Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht vom Volk,
sondern von der Bundesversammlung gewählt.
BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V.
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009
Name, Klasse
Platznr.
Korrekturen:
Fehler:
Note:
Das passive Wahlrecht (auch Wählbarkeit genannt) ist das
Recht, bei einer Wahl, beispielsweise zum Deutschen Bundestag,
von anderen Wahlerechtigten gewählt zu werden.
Gemäß EG-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in
seinem Gastland das Wahlrecht bei Kommunalwahlen und
Europawahlen. Damit können sic h EU-Bürger also sowohjl in
Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder
Kommunalamt wählen lassen. Rechtskräftig verurteilten
Straftätern kann das passiver Wahlrecht aberkannt werden (sog.
Ausschließungsgründe). Entsprechende Bestände sind zum
Beispiel Hochverrat und Landesverrat.
IN Deutschland genießen alle Bürger ab 18 Jahren das passiver
Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene. Auf Landesebene
liegt das Alter für die Wählbarkeit in Hessen bei 21 Jahren,
in allen übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. Bei den
Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in
Deutschland erstmals gewählt werden.
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland
Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre
Richter aqm Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In
Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister : am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§46
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise
unterschieldiche Regelungen in anderen Bundesländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren
gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Ausschließungsgründe:
wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu
einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt
wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf
Jahre (§ 45 StGB)
bei bestim,mten anderen politischen Straftaten (z. B. Hochoder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann
außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf
Jahre entzogen werden.
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland (GG) verankert.
Art. 20 Abs. 2 GG:
BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V.
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009
Name, Klasse
Platznr.
Korrekturen:
Fehler:
Note:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtgsprechung
ausgeübt.
Art. 38 Abs. 1 GG:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt. Sie sind ertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungenn nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Art. 38 GG legt zwar die Wahlprinzipien fest, lässt aber die
Einzelheiten des Wahlrechtes, insbesondere auch die Frage des
Wahlsystems (Verhältniswahl oder Mehrheitswahl) offen. Die
Einzelheiten des Verfahrens bei den Bundestagswahlen sind im
Bundeswahlgesetz (BWahlG) geregelt. Demnach gibt es zwei
Stimmen: Die Bürger der Bundesrepublik wählen ihre
Bundestagsabgeordneten nach einem Wahlsystem, das Verhältnisnd Mehrheitswahl in der sogenannten personalisierten
Verhältniswahl miteinander verbindet. Von den 598 Mandaten des
Bundestages wird die Hälfte durch Mehrheitswahl in 299
Wahlkreisen vergeben. Dabei wählen die Bürger mit ihrer
Erststimme einen konkreten Kandiadaten. Für jeden Wahlkreis
wird nur ein Mandat vergeben. Den Wahlkreis gewinnt der
Kandidat, der mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen auf
sich vereinen kann. Zugleich aber wählen die Bürger mit ihrer
Zweitstimme - der so gbenannten Kanzlerstimme - die
Landesliste einer bestimmten Partei. Ausschließelich aus den
bunesweit abgegebenen Zweitstimmenergibt sich dann die Stärke
der Parteien im Bundestag. Beachtung finden allerdings nur
jene Parteien, die die Sperrklausel, die Fünf-Prozent-Hürde,
überwunden haben. Für die Verteilung der Sitze ist dies dann
wichtig, wenn von einer Partei mehr Direktkandidaten mit der
Erststimme in den Bundestag gelangen, als diese Partei
anteilig über die Zweitstimmen erreichen konnte.
Aus diesem Zustand heraus entstehen die so genannten
Überhangmandate, die den Bundestag über die Zahl von 598
Abgeordneten hinaus vergrößeren können.So sind beispielsweise
in der aktuellen 16. Wahlperiode durch 16 Überhangmandate
insgesamt 614 Abgeordnete im Bundestag vertreten.
Nach der Errichtung der nationalsozialistischen EinparteienDiktatur hatten Wahlen zwar keine relevante politische
Bedeutung mehr. Trotzdem wurde Frauen das passiver Wahlrecht
1933 entzogen; Juden hatten theoretisch ab März 1936 kein
Wahlrecht mehr.
Die Grunsätze für die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland
sind im Grundgesetz aufgelistet, Details der Wahl bestimmt das
Bundeswahlgesetz.
Herunterladen