BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 Name, Klasse Platznr. Geschichte des Wahlrechts Korrekturen: Fehler: Note: Das parlamentarische Prinzip wurde in England über Jahrhunderte hinweg im Interesenskonflikt mit den Monarchen errunge. Das Wahlrecht war allerdings an Stand und Klasse gebunden. In der Französischen Revolution und in der deutschen Revolution waren alle männlichen Staatsbürger wahlberechtigt. Die Verienigten Staaten entwickelten ihr Wahlrecht nach diesen Vorbildern, betrachteten allerdings sehr lang Ureinwohner und Schwarze nicht als vollwertige Bürger. Im 19. Jahrhundert bereite sich das parlamentarische Prinzip immer weiter aus. Das Wahlrecht war jedoch meistens durch Bedingungen an Stand, Besitz, Bildung oder Steuerleistung auf einen kleineren Teil der Gesamtbevölkerung beschränkt. Frühe Ausnahmen waren die USA (seit 1830), die Schweiz(1848) und Deutschland (1871), wo das allgemeine Wahlrecht (für Männer) galt. Es wurd ein Österreich 1907 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Männer setzte sich in Europa vor allem ab 1918 durch. Oft gleichzeitig, in einigen Ländern aber auch deutlich später (z. B. Schweiz), kam das Wahlrecht für Frauen hinzu. Das Wahlalter wurde zumeist mit der gesetzlichen Volljährigkeit eines Staatsbürgers gekoppelt, die mit ursprünglich 24 Jahren, dann lange Zeit 21 Jahren und heute vielfach mit 18 vollendeten Lebensjahren definiert ist. In Österreich wurde das Wahlalter zuletzt auf 16 Jahre gesenkt, das Volljährigkeitsalter blieb bei 18 Jahren. Elektronische Wahlverfahren über das Internet und die Frage des Wahlrechts für Minderjährige, ausgeübt durch ihre Eltern, stehen in Diskussion. War die Ausübung des Wahlrechts lange Zeit an das persönliche Erscheinen vor der zuständigen Wahlkommission gebunden, so sind heute in vielen Ländern für Reisende bzw. im Ausland lebende Staatsbürger auch diverse Formen von Wahlkarten (zur Stimmabgabe vor einer Wahlkommission außerhalb des Wohnortes des Wählers) und der Briefwahl (Einsendung des ausgefüllten Stimmzettels per Post= in Gebrauch. Deutschland Otto von Bismarck führte 1867 im Norddeutschen Bund das allgemeine Wahlrecht ein, um die Liberalen zu schwächen. Richtigerweise ging er davon aus, dass die breite Bevölkerung auf dem Lande eher konservativ wählen werde. Langfristig jedoch stärkte das algemeine Wahlrecht die oppositionelle Sozialdemokratie. 1871 erhielt auch das neugegründete Deutsche Reich das Männerwahlrecht. In Preußen, dem wichtigsten Einzelstaat , wurde nach dem Steueraufkommen des Einzelnen unterschiedlich gewichtet. Auch andere deutsche Staaten hatten diskriminierende Regeln. Es ist zu berücksichtigen, dass 1871 noch 35 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung jünger als 15 Jahre alt waren BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 Name, Klasse Platznr. Korrekturen: Fehler: Note: (1933 24 Prozent, Bundesrepublik 1980 18 Prozent). Ein Wahlalter von mindestens 25 Jahren schloss also einen großen Prozentsatz der Bevölkerung aus. So kam es, das 1871 nur knapp zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung wählen durften, trotz allgemeinen Männerwahlrechts. Erst nach Ende des Ersten Weltkrieges und der Einführung der Weimarer Republik wurde mit dem 19. Januar 1919 das Frauenwahlrecht in Deutschland erstmalig umgesetzt. Gleichzeitig wurde auch das bis dahin in Preußen noch geltende Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, das die besitzenden (z. B. Hausbesitzer) und ein einkommensstarken Bevölkerungsschichten bei der Zuteilung von Mandaten im Preußischen Landtag bis dahin bevorzugt hatte, und das aktive und passive Wahlalter auf 20 Jahre gesenkt. Außerdem wurde Deutschland damals eine parlamentarische Demokratie, da der Reichstag über die Zusammensetzung der Regierung mitbestimmen konnte. Bundestagswahl 2009 ist ein Superwahljahr. Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die Fünf-Prozent-Hürde und die Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung unden Bundesländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt. Aktives Wahlrecht Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen. Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann wählen), ummittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber gegeben), frei (kein Wähler wird überwacht; kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) udn geheim (es darf nicht bekannt swerden, wem der Wähler seine Stimme gegeben hat).Wahlberechtigt ist jeder Deutche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteiles entzogen werden können. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland leende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben,können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 Name, Klasse Platznr. Korrekturen: Fehler: Note: Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben erwähnten vier Voraussetzungen erfüllen. Bei Europa- und Kommunalwahlen sind auch Eu-Angehörige wahlberechtigt. In einigen Bundesländern liegt das Wahlalter ei den kommunalen Wahlen bei sechzehn Jahren. Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen. In der Bundesrepublik besteht die Möglichkeit,an folgenden politischen Wahlen teilzunehmen: zum Bundestag (Wahlperiode vier Jahre zum Europaparlament (Wahlperiode fünf Jahre) zum Landesparlament (meist Landtag) des jeweiligen Bundeslandes (Wahlperioden meist fünf Jahre) zum Stadtrat bzw. Gemeinderat, in kreisangehörigen Gemeinden auch zum Kreistag, bei kreisfreien Städten meist auch zur Bezirksvertretung/zum Bezirksparlament (letzteres auch in den Stadtstaaten), (Wahlperiode meist fünf Jahre) in den meisten Bundesländern auch des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters (sowie bei kreisangehörigen Gemeinden des Landrates (Wahlperiode je nach Bundesland zwischen fünf und acht Jahren) Es finden weiter Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Sozialversicherunge (Sozialwahlen) statt. In Betrieben und Verwaltungen besteht ein Wahlrecht der Beschäftigten zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates (ggf. auch zur Jugend- und Auszubildendenvertretung oder Schserbehindertenvertretung) Kirchenmitglieder sind in der Regel berechtigt, die kirchlichen Gremien zu wählen (Kirchengemeindeleitung). Diese drei Wahlen sind keine politischen Wahlen. Es gelten zwar die allgemeinenWahlrechtsgrundsätze (allgemein, frei, geheim, gleich), ansonsten können aber andere Voraussetzungen gegeben sein. Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland Personen, die unter Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist, oder die sich in strafrechtlicher freiheitsentziehender Unterbringung (§ 63 Strafgesetzbuch) befinden. Der letztgenannte Wahlrechtsausschlussgrund ist nicht bei jeder Wahl gegeben. Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 Name, Klasse Platznr. Korrekturen: Fehler: Note: Das passive Wahlrecht (auch Wählbarkeit genannt) ist das Recht, bei einer Wahl, beispielsweise zum Deutschen Bundestag, von anderen Wahlerechtigten gewählt zu werden. Gemäß EG-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Europawahlen. Damit können sic h EU-Bürger also sowohjl in Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder Kommunalamt wählen lassen. Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passiver Wahlrecht aberkannt werden (sog. Ausschließungsgründe). Entsprechende Bestände sind zum Beispiel Hochverrat und Landesverrat. IN Deutschland genießen alle Bürger ab 18 Jahren das passiver Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene. Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit in Hessen bei 21 Jahren, in allen übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals gewählt werden. Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen: Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre Richter aqm Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag. Bürgermeister : am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschieldiche Regelungen in anderen Bundesländern) Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden. Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden. Ausschließungsgründe: wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB) bei bestim,mten anderen politischen Straftaten (z. B. Hochoder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden. Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankert. Art. 20 Abs. 2 GG: BAYERISCHER STENOGRAFENVERBAND e. V. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 Name, Klasse Platznr. Korrekturen: Fehler: Note: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtgsprechung ausgeübt. Art. 38 Abs. 1 GG: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind ertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungenn nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Art. 38 GG legt zwar die Wahlprinzipien fest, lässt aber die Einzelheiten des Wahlrechtes, insbesondere auch die Frage des Wahlsystems (Verhältniswahl oder Mehrheitswahl) offen. Die Einzelheiten des Verfahrens bei den Bundestagswahlen sind im Bundeswahlgesetz (BWahlG) geregelt. Demnach gibt es zwei Stimmen: Die Bürger der Bundesrepublik wählen ihre Bundestagsabgeordneten nach einem Wahlsystem, das Verhältnisnd Mehrheitswahl in der sogenannten personalisierten Verhältniswahl miteinander verbindet. Von den 598 Mandaten des Bundestages wird die Hälfte durch Mehrheitswahl in 299 Wahlkreisen vergeben. Dabei wählen die Bürger mit ihrer Erststimme einen konkreten Kandiadaten. Für jeden Wahlkreis wird nur ein Mandat vergeben. Den Wahlkreis gewinnt der Kandidat, der mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Zugleich aber wählen die Bürger mit ihrer Zweitstimme - der so gbenannten Kanzlerstimme - die Landesliste einer bestimmten Partei. Ausschließelich aus den bunesweit abgegebenen Zweitstimmenergibt sich dann die Stärke der Parteien im Bundestag. Beachtung finden allerdings nur jene Parteien, die die Sperrklausel, die Fünf-Prozent-Hürde, überwunden haben. Für die Verteilung der Sitze ist dies dann wichtig, wenn von einer Partei mehr Direktkandidaten mit der Erststimme in den Bundestag gelangen, als diese Partei anteilig über die Zweitstimmen erreichen konnte. Aus diesem Zustand heraus entstehen die so genannten Überhangmandate, die den Bundestag über die Zahl von 598 Abgeordneten hinaus vergrößeren können.So sind beispielsweise in der aktuellen 16. Wahlperiode durch 16 Überhangmandate insgesamt 614 Abgeordnete im Bundestag vertreten. Nach der Errichtung der nationalsozialistischen EinparteienDiktatur hatten Wahlen zwar keine relevante politische Bedeutung mehr. Trotzdem wurde Frauen das passiver Wahlrecht 1933 entzogen; Juden hatten theoretisch ab März 1936 kein Wahlrecht mehr. Die Grunsätze für die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland sind im Grundgesetz aufgelistet, Details der Wahl bestimmt das Bundeswahlgesetz.