Der österreichische Wohlfahrtsstaat – Soziale Exklusion, Dualismus oder stratifizierende Inklusion?1 Bettina Leibetseder In der Soziologie zur sozialen Ungleichheit wird immer mehr über die verstärkte Stratifizierung der Gesellschaft debattiert. Gegenwärtig wird in der Sozialpolitik ein neuer Begriff eingeführt, der in einem engen Bezug steht: Dualisierung der Bismarck’schen Wohlfahrtsstaaten. Darin werden alle Staaten subsummiert, deren Sozialsystem größtenteils auf der Sozialversicherung aufbaut. Eine verstärkte soziale Ungleichheit wird über ein Schrumpfen der Mittelklasse, über eine verlangsamte Aufwärtsmobilität, über eine Verfestigung von Armut und Reichtum sowie eine größere Kluft zwischen Armen, Reichen und der Mittelklasse der Gesellschaft attestiert. Ein Dualismus in der Sozialpolitik zeigt sich an der Verbreiterung der Differenzen zwischen jenen, deren Lebensstandard im Risikofall aufgrund von Sozialversicherung und privater Vorsorge abgesichert ist, und jenen, die in einem solchen Fall auf bedarfsgeprüfte Leistungen zurückgreifen müssen und deren Existenz nur gesichert ist. In diesem Beitrag wird zuerst die Stratifizierungsfunktion des Wohlfahrtsstaates beschrieben und dann die These des Dualismus vorgestellt. Dann wird auf die soziologische Debatte zu sozialer Schließung näher eingegangen. Dabei werden zwei Dimensionen betrachtet. Zum einen setzt man sich mit dem Dualismus auseinander, das Drinnen und das Draußen, und zum anderen mit der fehlenden Betrachtung der Auswirkungen von Sozialpolitik auf Individuen und Haushalte, etwa innerhalb einer Lebensbiographie oder verschiedenen zyklen, im Querschnitt oder über einen Längsschnitt. Eine fehlende Betrachtung dieser wesentlichen Dimensionen führt zu einer starken Vereinfachung der Debatte, die das gesellschaftskritische Potential gegenüber einer vertiefenden Analyse der Auswirkungen der Sozialpolitik auf die gesellschaftliche Stratifizierung beeinträchtigt. 1 Erste Version, bitte nicht zitieren 1 Stratifizierung in einem Wohlfahrtsstaat Man hat das Gefühl, dass viel über den sozialen Abstieg oder über das Ende der Mittelschicht geredet wird. Betrachtet man diese Mittelschicht, wird aber ersichtlich, dass diese ein Ideal der Umverteilung in einem wachsenden Wohlfahrtsstaat nach dem Zweiten Weltkrieg war. Noch dazu in einer besonderen Situation, in der es fast nur sozialen Aufstieg und so eine Aufwärtsmobilität gab, da niemand absteigen musste: Soziale Rechte sollten allen die Möglichkeit der ökonomischen, politischen und sozialen Partizipation geben, unabhängig von ihrer schichtspezifischen Herkunft. T. H. Marshall nutzte hier für die gesellschaftliche Schichtung die Metapher von einem Wolkenkratzer, der zu einem Bungalow werden sollte. Eine breite Mittelschicht, so lautete der gesellschaftliche Konsens. „Classabatement is still the aim of social rights, but it has acquired a new meaning. It is no longer merely an attempt to abate the obvious nuisance of destitution in the lowest ranks of society. It has assumed the guise of action modifying the whole pattern of social inequality. It is no longer content to raise the floor-level in the basement of the social edifice, leaving the superstructure as it was. It has begun to remodel the whole building, and it might even end by converting a sky-scraper into a bungalow.“ (Marshall 1950, 47) Für T. H. Marshall ging es nicht nur um eine Sicherung des Mindeststandards der ärmsten Schichten der Bevölkerung. Das Ziel sozialer Rechte sollte vielmehr die Abschaffung aller verschiedenen Formen sozialer Ungleichheiten in einer Gesellschaft sein. Gleichzeitig war dies ein Ideal des keynesianistischen Wohlfahrtsstaats im sogenannten „goldenen“ Zeitalter bis in die 1970er Jahre. Zugleich darf man eine wesentliche Kritik nicht vergessen am Wohlfahrtsstaat: Dieser ist nicht dazu da, eine einzige Mittelschicht zu bilden. ‘The welfare state is not just a mechanism that intervenes in, and possibly corrects, the structure of inequality; it is, in its own right, a system of stratification. It is an active force in the ordering of social relations.’ (EspingAndersen 1990, 23) 2 Ein Wohlfahrtsstaat verteilt so immer innerhalb einer Gesellschaft. Er kann soziale Ungleichheit verhindern, gleichzeitig strukturiert er und teilt in einer Gesellschaft zu, er schafft also eine Stratifizierung. Ein frühes Zeugnis findet sich dabei in Georg Simmels Aufsatz über den Armen. Für ihn war die Rolle der Armenfürsorge ganz klar umschrieben: ‚Aus diesem Sinn der Armenpflege heraus wird klar, daß sie, indem sie dem Wohlhabenden nimmt und dem Armen gibt, doch keineswegs auf ein Gleichwerden dieser individuellen Positionen geht, daß ihr Begriff nicht einmal der Tendenz nach die Differenzierung der Gesellschaft in Arme und Reiche aufheben will. (...) Ihr Sinn ist gerade, gewisse extreme Erscheinungen der sozialen Differenziertheit so weit abzumildern, daß jene Struktur weiter auf dieser ruhen kann.’ (Simmel 1908, 459-460) Er zeigt in seinem Aufsatz einen klaren Unterschied zwischen denen, die eine Versicherungsleistung erreicht haben, und denen, die auf eine Fürsorgeleistung angewiesen sind, die durch das Handeln der Gesellschaft so bestimmt wurde. Eine solche Unterscheidung wird noch immer getroffen in Sozialstaaten der Bismarck’schen Prägung (Tálos und Obinger 2010). So gibt es auf der einen Seite eine Sozialversicherung nach dem Äquivalenzprinzip, die statussichernd wirkt, und auf der anderen Seite eine Sozialhilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip, das nur eine nachrangige staatliche Hilfe vorsieht (Tálos 2006) und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. So wurde noch 1980 dem österreichischen Wohlfahrtsstaat attestiert, dass aufgrund der Einbindung von vor allem Männern in eine Erwerbstätigkeit und dem Erreichen einer Vollbeschäftigung die Anzahl der Bezieher/innen einer Sozialhilfe immer weiter zurückgehen würde und diese nur mehr für Randgruppen zuständig sein werde (Tálos 1981). Sozialversicherungsleistungen sollten, so das Ideal, entweder über eigene Erwerbstätigkeit oder über Mitversicherung im Familienverband alle einschließen. Eine Entwicklung, die so nicht eintrat. Seit Ende der 1980er wird eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft diskutiert. Immer mehr Menschen sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen (Tálos 2003, 2004), was eine neue Form der Armut darstellt. So sind es nicht mehr nur marginale Gruppen (Paugam 2008), sondern es 3 werden auch neue Gruppen und andere Schichten mit einem zu geringen Einkommen oder Sozialversicherungsleistungen zunehmend über die Sozialhilfe abgesichert (Tálos 2004). Die Reformprozesse des österreichischen Wohlfahrtsstaats führen, so Tálos und Obinger (2010), zum Erstarken der dualen Struktur. Die These des Dualismus geht davon aus, dass es zu einer verstärkten Abgrenzung von In- und Outsidern kommt: zwischen jenen, die einer langfristigen Vollzeitbeschäftigung nachgehen, und jenen, die eine bedarfsgeprüfte Unterstützung erhalten und schneller in den Arbeitsmarkt (re-)integriert werden sollen. Eine Dualisierung bedeutet dabei nicht nur eine verstärkte Leistungsdifferenzierung, eine solche impliziert auch einen schrumpfenden Anteil von in der Sozialversicherung Inkludierten und einen steigenden im Bereich der aus der Sozialversicherung Ausgegrenzten (Palier 2010b). Für Seeleib-Kaiser et al (2011) verläuft die Grenze in einem konservativen Wohlfahrtsstaatstyp, wie von Simmel beschrieben, ursprünglich noch klarer: die Arbeitenden und die Armen. Gegenwärtig gibt es die Tendenz zu einer neuen Form der Grenzziehung bzw. zu einer Verstärkung der schon bestehenden Unterschiede: ‚Social protection insiders are defined as individuals covered either through comprehensive public/statutory social protection or those whose public/statutory entitlements are complemented or supplemented by private/occupational social protection to a level that maintains living standards. In contrast, outsiders are defined as those that would have to rely on modest (largely means-tested) public provision, primarily intended to ameliorate poverty.’ (Seeleib-Kaiser et al 2011, 6) Das institutionelle Sicherungssystem baut noch immer auf eine Anbindung an eine Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Beitragsleistungen, um eine angemessene Unterstützung und die Sicherung des Lebensstandards zu erhalten. Trotzdem wird ein Wandel sichtbar: ‚As we have seen, beside the remaining – but more individualized and partly privatized – social insurance schemes, a secondary world of work and welfare is developing for outsiders, made up of secondary „atypical“ jobs, activation policies and income-tested benefits. This is a new architecture for the Bismarckian welfare 4 systems, with the social insurance still central, but not hegemonic. This new architecture has created new forms of vertical dualism in society and will probably generate more social inequalities.’ (Palier 2010b, 383) So wird aufgrund der Zunahme an prekären und/oder atypischen Beschäftigungen und eines zunehmenden Auf- und Ausbaus der privaten und teilweise freiwilligen Vorsorge die Exklusionstendenz durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen verstärkt. Jemand, der/die über ein geringeres und unregelmäßigeres Einkommen verfügt, wird kaum selbst in einen Pensionsfonds einzahlen können. Gleichzeitig sind solche Menschen auch kaum in betriebliche Vorsorgesysteme eingebunden. So konstatiert Bruno Palier (2010b, 383), dass ‚(s)ocial protection reforms thus contributed to increase inequalities between insiders and outsiders.’ Drinnen und/oder Draußen oder Dazwischen? Es stellt sich nun zuerst die Frage, ob die duale Definition von In- und Outsidern zulässig ist. Gibt es die einen, die drinnen sind, und die anderen, die draußen sind? Die Reformen, wie sie oben beschrieben werden, würden bedeuteten, dass die, die schon inkludiert sind, sich die Rechte gegenüber denen, die draußen sind, sichern können. Solche Prozesse der sozialen Schließung sind schon lange Teil soziologischer Theorien. Max Weber (1976) beschrieb soziale Schließung ausführlich. Bei ihm geht es darum, Chancen, sei es nach Erwerb oder nach Ressourcen, etwa Zünfte oder Konsumgesellschaften, zu regulieren. Gewisse Gruppen haben größere Möglichkeiten und schließen andere Akteure davon aus, es handelt sich somit um geschlossene soziale Beziehungen. Norbert Elias und John Scotson (1965) beschrieben die Lebenssituationen von neu hinzugezogenen Arbeiter/innen in einem Ort im Vergleich zu denen der länger ansässigen Arbeiter/innen, und wie sich die Differenzierungen in einem Prozess etablierten. Wie sie von den ‚Insiders’ aufgrund des größeren Zusammenhalts untereinander und eines größeren Selbstwertgefühls gegenüber den ‚Outsiders’, den Neuzugezogenen Eigenschaften zuschreiben können. Hier wird der Prozess der sozialen Schließung an einem Ort dargestellt, die Etablierten können aufgrund 5 ihres Einflusses sich nach den Besten ihrer Mitglieder definieren, während sie die Neuen anhand der Menschen beschreiben, die gesellschaftlich weniger anerkannte Eigenschaften aufweisen. Auch Pierre Bourdieu (1987) zeigt mit dem sozialen Kapital einen Weg der sozialen Schließung auf: Menschen, die ausgeprägtere soziale Beziehungen besitzen, erhöhen ihren Handlungsspielraum und ihre Möglichkeiten, schließen aber andere aus. Somit bedeutet dies, dass die Schließungsmechanismen von der Mitte oder jenen mit mehr Rechten ausgehen. In anderen Worten, die Privilegierteren nützen ihre sozialen Beziehungen und Ressourcen, um sich schützen und ökonomische Risiken auf andere zu verteilen. Dabei handelt es sich um eine vertikale soziale Ausschließung (Haller 2008), da die verschiedenen Gruppen in einer hierarchischen Ordnung zueinander stehen: mit und ohne Einbindung in eine Sozialversicherung und anderen privaten Vorsorgenmaßnahmen, die eine Lebensstandardsicherung ermöglichen.2 In einer vertikalen Ausschließung kann dann von einer Ausbeutung (Haller 2008) ausgegangen werden, wenn die Insider sich ökonomische Vorteile verschaffen können, indem sie ihre gesellschaftliche Position nützen und eine Gruppe von den sozialen Leistungen ausschließen, um so ihr eigenes Einkommen erhöhen. Dies lässt sich nicht durch mit einer funktionalen Differenzierung begründen. In anderen Worten würden im Bereich des Sozialsystems die ‚Outsider’ spätestens dann ausgebeutet werden, wenn die ‚Insider’ von den Beiträgen der ‚Outsider’ noch einen Anteil erhalten. 1) Ein Kontinuum – nicht die Ein- und nicht die Ausgrenzung Zuerst gilt es, sich mit dem Konzept des ‚Dualismus’ auseinandersetzen. Bedeuten sozialpolitische Reformen in den letzten Jahrzehnten nur eine Eingrenzung für die einen und eine Ausgrenzung für die anderen? Wie oben angesprochen, wird eine Inklusion in die 2 Im Falle einer horizontalen Ausschließung würde man davon ausgehen, dass sich eine Trennung ohne eine hierarchische Unterordnung etabliert: etwa die Sozialversicherung für Selbstständige, Bauer/Bäuerinnen sowie Arbeiter/innen und Angestellte. 6 Sozialversicherung und private Vorsorge sowie eine Sicherung des Lebensstandards im Risikofall als Voraussetzung gesehen, um ein ‚Insider’ zu sein. ‚Outsider’ sind im Gegenzug solche, die auf keine Lebensstandardsicherung im Risikofall zurückgreifen können bzw. überhaupt auf bedarfsgeprüfte, universelle und sogenannte ‚in-work’-Sozialleistungen angewiesen sind (Palier 2010a, 2010b, Palier & Thelen 2011, Seefeld et al 2011,). Dabei wird eine Trennung, die in der Wirtschaft besteht, durch die Institutionen der Sozialpolitik fortgeschrieben, weil nun der Unterschied zwischen den „Normalarbeitsverträgen“ und sonstigen atypischen Beschäftigungen verstärkt zu einer Differenzierung der sozialen Rechte führt. Soziale Rechte sind in Anlehnung an T.H. Marshall ein Teil jener Rechte, die eine Teilhabe an der Gesellschaft sicherstellen. Neben den politischen und zivilen Rechten stellen soziale Rechte einen Teil der staatsbürgerlichen Rechte dar; gleichzeitig sind soziale Rechte für den Zugang zu den politischen und bürgerlichen Rechten eine notwendige Voraussetzung. Für Marshall sichern soziale Rechte das Lebensnotwendige und darüber hinaus eine Teilhabe an der Mittelschicht, die benötigt wird, damit man entsprechend am zivilen und politischen Leben partizipieren kann. Somit wird hier ersichtlich, dass es um das Mehr jenseits des Existenznotwendigen geht: Es geht darum, soziale Gleichheit zu erreichen. Was bedeutet nun soziale Gleichheit? Für Stuart White (2007) untergliedert sich diese in Statusgleichheit und Absenz von Dominanz im privaten und öffentlichen Bereich. Statusgleichheit ist dann erreicht, wenn jede/r von Institutionen und Personen gleich respektiert wird. Statusgleichheit erfordert keine ökonomischen Rechte per se. Wird aber eine Freiheit von Dominanz gefordert, muss soziale Gleichheit weiter definiert werden, da man sich nicht der Herrschaft eines/r anderen unterwerfen muss. Formen der Dominanz können im Privaten bestehen, etwa aufgrund einer ökonomischen Abhängigkeit in einer Paarbeziehung oder der Beziehung der Eltern zu den Kindern, und am Arbeitsmarkt, wenn man sich aufgrund der Notwendigkeit, ein Einkommen zu erzielen, in ein solches Abhängigkeitsverhältnis zu stark ungleichen Bedingungen begeben muss. Einerseits kann es in beiden Fällen sein, dass das Gesetz 7 solche Machtungleichheiten nicht verhindert bzw. sie sogar vorsieht, andererseits kann auch aufgrund eines Mangels an sozialen Rechten eine solche Abhängigkeit (re)produziert oder verstärkt werden, weil es keine oder nur eine zu geringe staatliche Unterstützung gibt (White 2007). Nun stellt sich die Frage, wie soziale Gleichheit in der Sozialpolitik gemessen werden kann. Betrachtet man Georg Simmels Aussage über die Beschreibung der Rolle der Armen zu Beginn des 20. Jahrhundert, so ergeben sich erste Ansatzpunkte für eine Analyse. Zunächst handelt es sich bei der Armenfürsorge um eine soziale Konstruktion: Es erhält nur jemand Unterstützung, der von der Gesellschaft dort zugeordnet wird. Dies gilt auch für andere Formen der sozialen Sicherung. Im Gegensatz dazu geht es bei der Sozialhilfe aber nun nicht um eine Lebensstandardsicherung, einen Anschluss an die gesellschaftliche Mitte, sondern um eine Absicherung des gesellschaftlichen Status quo. Nur extreme Formen der sozialen Ungleichheit sollen abgeschwächt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Form der Ausgrenzung, sondern um eine Form der besonderen Einbindung, da die Gesellschaft eine Unterstützung gewährleistet und mit der Sozialhilfe ein ‚Inside’ herstellt. Anknüpfend an Georg Simmels Beschreibung des Status der Armen als ungleich, hat Martin Kronauer die Leistungen der Sozialhilfe (2002, 149) als ‚institutionalisierte Gleichzeitigkeit des Drinnen und des Draußen’ bezeichnet. Menschen erhalten zwar eine Leistung, können aber nichts fordern und werden als Objekte der Verwaltung behandelt. Sozialhilfe kann weder rechtlich eine Angleichung an die Sozialversicherung noch monetär einen Zugang zu Lebensstandards erwirken. Trotzdem leistet sie eine Anbindung an die Gesellschaft, wenn auch nur bis zu einem gewissen Grad. Gleichwohl erlaubt eine solche graduelle Definition eine kritische Distanz zum Dualismus des ‚Inside’ und ‚Outside’. Betrachtet man nämlich die Diskussion über Inklusion und Exklusion, so wird hier oft ebenso nur ein Entweder oder ein Oder formuliert, was auf eine unkritischen Reflexion der gesellschaftlichen Gegebenheiten rückschließen lässt. 8 Was bedeutet ein solcher Dualismus im Fall der Inklusions- und Exklusionsdebatte und was kann daraus für die Debatte des Dualismus im Wohlfahrtsstaat abgeleitet werden? Nun kann man einerseits einen Reformbedarf feststellen: ‘The solution implied by a discourse of social exclusion is a minimalist one: a transition across the boundary to become an insider rather than an outsider in a society whose structural inequalities remain largely uninterrogated.’ (Levitas 2005, 7) So ist die sozialpolitische Reaktion auf die Exklusion eine verstärkte Aktivierung, die auf eine raschere Re-Integration in den Arbeitsmarkt von Individuen abziel(t)en (Barbier & LudwigMayerhofer 2004). Dies führte sehr oft zu einer ‚politique d’insertion’, die den so Aktivierten einen speziellen, stigmatisierten Status zuspricht (Castel 2000b). Wiederum wird hier argumentiert, dass die Menschen unterstützt werden, aber aufgrund der residualen und spezifischen Konstruktion eben anders behandelt würden. Würde man einer kritischen Definition von sozialer Exklusion folgen, wäre der Analysefokus auf die strukturellen Gegebenheiten und den darin zugrundeliegenden Mechanismen der Exklusion zu legen, wobei auch das stratifizierende Element der Sozialpolitik näher betrachtet werden muss (Barry 2002, Byrne 2005, Hills 2002, Castel 2002a, 2002b, Kronauer 2000, 2006, Bude & Willisch 2006, Veit-Wilson 1998). So fordert Robert Castel eine ‚politique d’intégration’, in der grundsätzliche alle sozialen Leistungen auf ihre Inklusionsfunktion hin verbessert werden. Ein Blick auf Ökonomie und Sozialpolitik kann helfen, strukturelle Ursachen offen zu legen, gleichzeitig wird der Fokus von den ‚Rändern’ ins ‚Zentrum’ der Gesellschaft gelegt. Grundsätzlich verschiebt der Terminus ‚Dualismus’ den Fokus vom Rand, von den Exkludierten zum System und den strukturellen Ursachen: der sozialpolitischen und ökonomischen Transformation, was grundsätzlich eine Stärke des Begriffs in Vergleich zu dem der sozialer Exklusion darstellt. Insbesondere der Blick auf den institutionellen Aufbau mit dem sozialpolitischen und ökonomischen Wandel kann 9 Differenzierungstendenzen, die in der Mitte ihren Ursprung haben, sichtbar machen. In all diesen Theorien wird die Verschiebung des Dualismus von Arbeiter/innen und Armen zu gut abgesicherten Arbeitnehmer/innen und ungenügend abgesicherten Arbeitnehmer/innen diskutiert. Geht man zurück zu Georg Simmel, wird ebenfalls eine Abgrenzung angesprochen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass diese nicht ‚Draußen’ sind, sondern mit der Armenfürsorge eingebunden sind. Mit der Verwendung des Begriffs ‚Outside’ bei der Dualismus-These wird suggeriert, dass die Gruppe der ungenügend Abgesicherten keine Leistung mehr erhält, obwohl sie mit niedrigeren, meistens einkommensgeprüften Leistungen unterstützt wird. Mit einem Rückgriff auf die Diskussion über soziale Exklusion wird ein weiteres Dilemma der Verwendung ‚Inside’ und ‚Outside’ sichtbar. Grundsätzlich wird so ein statisches Verständnis impliziert. Jemand kann sich nicht von einem Zustand zum anderen Zustand bewegen, man verharrt also in seiner/ihrer Position. Ebenso lässt, wie bereits erwähnt, die Theorie kein Dazwischen zu. Beides führt zu einem rigiden Raster der Zuordnung. So kann man zwar davon ausgehen, dass die einzelnen Lebensbiographien brüchiger werden und die Normalerwerbsbiographie seltener oder eben die Mittelschicht weniger stark von Aufstiegsmobilität geprägt ist (Burzan 2010). Zugleich kann es nicht sein, dass alle zu den ‚Outsiders’ gezählt werden. Graduelle Veränderungen werden so nicht angezeigt. So kann jemand, der/die zu den ‚Insiders’ zählt, ebenso vermehrt Druck oder Arbeitsplatzunsicherheit erfahren. Im Fall von Arbeitslosigkeit könnte auch hier eine Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz dazu führen, dass jemand eher eine neue Tätigkeit annimmt, die zu Dequalifizierung und Einkommensverlust führt. Ferner soll hier nicht der Einfluss der institutionellen Komponente als Meso-Ebene auf Umverteilung und Ressourcenzugängen vergessen werden (Burzan 2010). Diese Formen der sozialpolitischen Unterstützung weisen zwar keine ausreichende Lebensstandardsicherung auf, aber trotzdem ein Mehr an Unterstützung als eine Existenzsicherung durch stark einkommensgeprüfte 10 Leistungen. Berthold Vogel (2009) spricht in diesem Zusammenhang von einem ‚prekären Wohlstand’ oder einem Zustand der ‚sozialen Verwundbarkeit’ für die Mittelschicht, wo der Wohlfahrtsstaat zwar keine ausreichende Statussicherheit mehr gewährleistet, gleichzeitig aber noch vielen einen Status zugänglich gemacht hat. Hier kann wieder ein Vergleich mit sozialer Exklusion gezogen werden, die als ein Prozess des ‚becoming detached from the organisations and communities of which the society is composed and from the rights and obligations that they embod.’ (Room 1995) definiert werden kann. Serge Paugam (1995) und Robert Castel (2000a) beschreiben in ihren Auseinandersetzungen mit sozialen Exklusion verschiedene Phasen oder Stufen der Exklusion als ein ‚Kontinuum von Positionen’, ohne rigide Definition von ‚Inside’ und ‚Outside’. In den Ausführungen zur These des ‚Dualismus’ wird nicht zwischen Individual- und Haushaltsebene unterschieden. Zwar kann beispielhaft die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung für das Individuum eine zu geringe soziale Absicherung bedeuten, insgesamt aber kann dies auf Haushaltsebene eine wesentliche Verbesserung darstellen. Vor allem bei einem Wandel der Aufteilung zwischen Care- und Erwerbsarbeit zwischen den Partner/innen und neuen Formen des Zusammenlebens kann die Analyse des Zusammenspiels zwischen Sozialpolitik und Arbeit auf der Ebene des Haushalts wie des Individuums zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Eine weitere wesentliche Frage stellt sich mit der Abgrenzung nach ‚oben’. Gibt es soziale Schichten, die sich ganz aus der Sozialversicherung verabschiedet haben und nur mehr über private Vorsorge und Kapitalerträge Risiken abdecken? Eine solche Abgrenzung würde eine Schließung nach oben hin bedeuten, die in der Exklusionsdebatte oftmals gestellt wurde und als gefährdend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesehen wird (Barry 2002, Giddens 1998, Levitas 2005). Bei der These des ‚Dualismus’ wird diese Gruppen einfach dem ‚Inside’ zugeordnet. Oder gehören sie doch zum ‚Outside’, da sie keine Lebensstandardsicherung durch den Wohlfahrtsstaat erfahren? 11 Eine weitere Vereinfachung betrifft die Gruppe ‚Outside’. So werden nun zwei in der Debatte ganz unterschiedliche Gruppen in ‚eine’ zusammengefügt. So handelt es sich bei einer Gruppe, um eine, die noch eine Verbindung zur Erwerbstätigkeit haben ‚in-work’-Leistungen erhalten oder ihren Lebensunterhalt, wenn sie beschäftigt sind, bestreiten können. Die andere Gruppe lebt von bedarfsgeprüften Leistungen und erfährt keine Anbindung an den Erwerbsmarkt mehr, sie werden sogar als ‚Überflüssige’ bezeichnet, die nicht einmal mehr zur industriellen Reservearmee gezählt werden können (Bude 1998). Für Claus Offe (1996) stratifiziert die Gesellschaft auf einer vertikalen Dimension in Exklusion und ‚normale’ Teilhabe. Als Gewinner/innen, Verlierer/innen und ‚Nicht-Komponent/innen’ definiert Claus Offe die Rollen in Anlehnung an die Spieltheorie. Die Gewinner/innen und Verlierer/innen verhandeln über die Verteilung, während die ‚Nicht-Komponent/innen gar nicht mehr daran teilnehmen und die ‚wahren’ Exkludierten darstellen. Die Verlierer/innen sind in Vergleich zu diesen noch immer privilegiert, insofern sie aushandeln können und somit noch Handlungsmacht besitzen. ‘The tripartition of modern societies suggested above into winners, losers and those who are actually disqualified from participation (…) implies two demarcation lines: the upper one, along which occur institutionalized distributional conflicts, and the lower one, along which occur battles for recognition, assistance, and inclusion.’ (Offe 1996, 372) 2) Dimension der individuellen Lebensbiographien, über die Zeit und im Querschnitt Wie oben gezeigt, können Debatten, die eine solche Form der Ausgrenzung und Eingrenzung thematisieren, stark vereinfachend sein, weil sie keine zeitliche Dimension berücksichtigen. So können drei unterschiedliche Formen der Messung angedacht werden: Der Wandel von individuellen Lebensbiographien und der Zugang zu Leistungssystemen kann hier eine Messung von Umverteilung über Lebenszyklus und -biographien im 12 Zeitvergleich geben: Welche Lebensphasen (etwa Kindheit, Berufseinstieg etc.) bergen aufgrund welcher Umstände Ausgrenzungspotenzial? Durch welche Leistungen werden Risiken genügend abgedeckt? Ein solcher Ansatz ermöglicht die Perspektive auf das Leistungssystem vom Individuum aus und kann Rückschlüsse geben, bei welchen Risiken und persönlichen Lebensumständen das Versicherungs-, Fürsorge- oder Versorgungsprinzip (nicht) greift. Insbesondere kann hier aufgezeigt werden, wann die Umverteilung durch den Staat, Markt oder Familie präferiert wird und wie sich die Formen von Umverteilung im Lebenszyklus über Kohorten hinweg gewandelt haben. Dabei soll ein besonderes Augenmerk etwa auf den Wechsel von einer Berufstätigkeit in die Arbeitslosigkeit, in die Pension oder ganz generell auf die Geburt eines Kindes gelegt werden. Wünschenswert wäre ein Blick auf die Haushaltszusammensetzung, um die Umverteilungswirkung für Männer wie Frauen mit unterschiedlichen Biographien besser abbilden zu können. Gegenwärtig wird versucht, die These des Dualismus der Bismarck’schen Wohlfahrtsstaaten über den Ausgaben- und Einnahmenwandel sowie die sozialpolitischen Reformen der nationalen Wohlfahrtsstaaten zu argumentieren. Vergessen wird dabei oft, wie sich die Reformen auf die Einkommen von Haushalten und Individuen auswirken. Längsschnittuntersuchungen können den Wandel der Umverteilung innerhalb und zwischen sozialen Schichten gut abbilden. Neben (freiwilligen und verpflichtenden) privaten Vorsorgeleistungen, Sozialversicherungs- und Fürsorgeleistungen soll die Umverteilungswirksamkeit von Steuern und Versorgungsleistungen berücksichtigt werden. Ebenso geht es darum, den Grad der Unterstützung durch verschiedene Formen von Leistungen für bestimmte Haushalte und/oder für Individuen im Querschnitt zu vergleichen, etwa im Fall von Arbeitslosigkeit, Geburten, Scheidung, Ausbildung. Zudem ist davon auszugehen, dass sich nicht nur der Grad der Unterstützung für bestimmte Gruppen ändert, sondern ebenso deren Anteil an der Bevölkerung. Wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht unbedingt ein Anstieg von Sozialhilfebezieher/innen mit einem Anstieg von Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen (oder einer Verschlechterung im 13 Arbeitslosenversicherungsgesetz) gleichzusetzen ist: Eine Verbesserung im Sozialhilfegesetz kann den Zugang vereinfachen. So muss schlussendlich eine Verknüpfung von sozialpolitischen Reformen mit dem gesellschaftlichen und ökomischen Wandel erfolgen. Die Transformation der Gesetze sowie der soziodemografischen Anspruchsvoraussetzungen und der ökonomischen Leistungen Gegebenheiten, und deren die Generosität und Outcome hinsichtlich der gesellschaftlichen Stratifizierung und des individuellen Ressourcenzugangs sind relevante Größen. Nur unter Berücksichtigung der Umverteilung über Lebenszyklen sowie eines Längs- und Querschnitts auf Individual- und Haushaltsebene kann jene Frage nach der ‚Dualisierung’ der Bismarck’schen Wohlfahrtsstaaten beantwortet werden: Ob die Reformen in den letzten Jahrzehnten nur die Eingrenzung für die einen und die Ausgrenzung für die anderen verstärken, oder es sich doch um eine differenziertere Entwicklung handelt. 14 Bibliographie Barbier, Jean-Claude & Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (2004) Introduction. 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