1 Der österreichische Wohlfahrtsstaat – Soziale Exklusion

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Der österreichische Wohlfahrtsstaat – Soziale Exklusion,
Dualismus oder stratifizierende Inklusion?1
Bettina Leibetseder
In der Soziologie zur sozialen Ungleichheit wird immer mehr über die verstärkte
Stratifizierung der Gesellschaft debattiert. Gegenwärtig wird in der Sozialpolitik ein neuer
Begriff eingeführt, der in einem engen Bezug steht: Dualisierung der Bismarck’schen
Wohlfahrtsstaaten. Darin werden alle Staaten subsummiert, deren Sozialsystem größtenteils
auf der Sozialversicherung aufbaut. Eine verstärkte soziale Ungleichheit wird über ein
Schrumpfen der Mittelklasse, über eine verlangsamte Aufwärtsmobilität, über eine
Verfestigung von Armut und Reichtum sowie eine größere Kluft zwischen Armen, Reichen
und der Mittelklasse der Gesellschaft attestiert. Ein Dualismus in der Sozialpolitik zeigt sich
an der Verbreiterung der Differenzen zwischen jenen, deren Lebensstandard im Risikofall
aufgrund von Sozialversicherung und privater Vorsorge abgesichert ist, und jenen, die in
einem solchen Fall auf bedarfsgeprüfte Leistungen zurückgreifen müssen und deren
Existenz nur gesichert ist.
In diesem Beitrag wird zuerst die Stratifizierungsfunktion des Wohlfahrtsstaates beschrieben
und dann die These des Dualismus vorgestellt. Dann wird auf die soziologische Debatte zu
sozialer Schließung näher eingegangen. Dabei werden zwei Dimensionen betrachtet. Zum
einen setzt man sich mit dem Dualismus auseinander, das Drinnen und das Draußen, und
zum anderen mit der fehlenden Betrachtung der Auswirkungen von Sozialpolitik auf
Individuen und Haushalte, etwa innerhalb einer Lebensbiographie oder verschiedenen zyklen, im Querschnitt oder über einen Längsschnitt. Eine fehlende Betrachtung dieser
wesentlichen Dimensionen führt zu einer starken Vereinfachung der Debatte, die das
gesellschaftskritische Potential gegenüber einer vertiefenden Analyse der Auswirkungen der
Sozialpolitik auf die gesellschaftliche Stratifizierung beeinträchtigt.
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Stratifizierung in einem Wohlfahrtsstaat
Man hat das Gefühl, dass viel über den sozialen Abstieg oder über das Ende der
Mittelschicht geredet wird. Betrachtet man diese Mittelschicht, wird aber ersichtlich, dass
diese ein Ideal der Umverteilung in einem wachsenden Wohlfahrtsstaat nach dem Zweiten
Weltkrieg war. Noch dazu in einer besonderen Situation, in der es fast nur sozialen Aufstieg
und so eine Aufwärtsmobilität gab, da niemand absteigen musste: Soziale Rechte sollten
allen die Möglichkeit der ökonomischen, politischen und sozialen Partizipation geben,
unabhängig von ihrer schichtspezifischen Herkunft. T. H. Marshall nutzte hier für die
gesellschaftliche Schichtung die Metapher von einem Wolkenkratzer, der zu einem
Bungalow werden sollte. Eine breite Mittelschicht, so lautete der gesellschaftliche Konsens.
„Classabatement is still the aim of social rights, but it has acquired a new meaning. It is no longer merely an
attempt to abate the obvious nuisance of destitution in the lowest ranks of society. It has assumed the guise of
action modifying the whole pattern of social inequality. It is no longer content to raise the floor-level in the
basement of the social edifice, leaving the superstructure as it was. It has begun to remodel the whole building,
and it might even end by converting a sky-scraper into a bungalow.“ (Marshall 1950, 47)
Für T. H. Marshall ging es nicht nur um eine Sicherung des Mindeststandards der ärmsten
Schichten der Bevölkerung. Das Ziel sozialer Rechte sollte vielmehr die Abschaffung aller
verschiedenen Formen sozialer Ungleichheiten in einer Gesellschaft sein. Gleichzeitig war
dies ein Ideal des keynesianistischen Wohlfahrtsstaats im sogenannten „goldenen“ Zeitalter
bis in die 1970er Jahre. Zugleich darf man eine wesentliche Kritik nicht vergessen am
Wohlfahrtsstaat: Dieser ist nicht dazu da, eine einzige Mittelschicht zu bilden.
‘The welfare state is not just a mechanism that intervenes in, and possibly corrects, the structure of inequality; it
is, in its own right, a system of stratification. It is an active force in the ordering of social relations.’ (EspingAndersen 1990, 23)
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Ein Wohlfahrtsstaat verteilt so immer innerhalb einer Gesellschaft. Er kann soziale
Ungleichheit verhindern, gleichzeitig strukturiert er und teilt in einer Gesellschaft zu, er
schafft also eine Stratifizierung. Ein frühes Zeugnis findet sich dabei in Georg Simmels
Aufsatz über den Armen. Für ihn war die Rolle der Armenfürsorge ganz klar umschrieben:
‚Aus diesem Sinn der Armenpflege heraus wird klar, daß sie, indem sie dem Wohlhabenden nimmt und dem
Armen gibt, doch keineswegs auf ein Gleichwerden dieser individuellen Positionen geht, daß ihr Begriff nicht
einmal der Tendenz nach die Differenzierung der Gesellschaft in Arme und Reiche aufheben will. (...) Ihr Sinn ist
gerade, gewisse extreme Erscheinungen der sozialen Differenziertheit so weit abzumildern, daß jene Struktur
weiter auf dieser ruhen kann.’ (Simmel 1908, 459-460)
Er zeigt in seinem Aufsatz einen klaren Unterschied zwischen denen, die eine
Versicherungsleistung erreicht haben, und denen, die auf eine Fürsorgeleistung angewiesen
sind, die durch das Handeln der Gesellschaft so bestimmt wurde. Eine solche
Unterscheidung wird noch immer getroffen in Sozialstaaten der Bismarck’schen Prägung
(Tálos und Obinger 2010). So gibt es auf der einen Seite eine Sozialversicherung nach dem
Äquivalenzprinzip, die statussichernd wirkt, und auf der anderen Seite eine Sozialhilfe nach
dem Subsidiaritätsprinzip, das nur eine nachrangige staatliche Hilfe vorsieht (Tálos 2006)
und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. So wurde noch 1980 dem
österreichischen Wohlfahrtsstaat attestiert, dass aufgrund der Einbindung von vor allem
Männern in eine Erwerbstätigkeit und dem Erreichen einer Vollbeschäftigung die Anzahl der
Bezieher/innen einer Sozialhilfe immer weiter zurückgehen würde und diese nur mehr für
Randgruppen zuständig sein werde (Tálos 1981). Sozialversicherungsleistungen sollten, so
das
Ideal,
entweder
über
eigene
Erwerbstätigkeit
oder
über
Mitversicherung
im
Familienverband alle einschließen. Eine Entwicklung, die so nicht eintrat. Seit Ende der
1980er wird eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft diskutiert. Immer mehr Menschen
sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen (Tálos 2003, 2004), was eine neue Form der
Armut darstellt. So sind es nicht mehr nur marginale Gruppen (Paugam 2008), sondern es
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werden auch neue Gruppen und andere Schichten mit einem zu geringen Einkommen oder
Sozialversicherungsleistungen zunehmend über die Sozialhilfe abgesichert (Tálos 2004).
Die Reformprozesse des österreichischen Wohlfahrtsstaats führen, so Tálos und Obinger
(2010), zum Erstarken der dualen Struktur. Die These des Dualismus geht davon aus, dass
es zu einer verstärkten Abgrenzung von In- und Outsidern kommt: zwischen jenen, die einer
langfristigen Vollzeitbeschäftigung nachgehen, und jenen, die eine bedarfsgeprüfte
Unterstützung erhalten und schneller in den Arbeitsmarkt (re-)integriert werden sollen. Eine
Dualisierung bedeutet dabei nicht nur eine verstärkte Leistungsdifferenzierung, eine solche
impliziert auch einen schrumpfenden Anteil von in der Sozialversicherung Inkludierten und
einen steigenden im Bereich der aus der Sozialversicherung Ausgegrenzten (Palier 2010b).
Für
Seeleib-Kaiser
et
al
(2011)
verläuft
die
Grenze
in
einem
konservativen
Wohlfahrtsstaatstyp, wie von Simmel beschrieben, ursprünglich noch klarer: die Arbeitenden
und die Armen. Gegenwärtig gibt es die Tendenz zu einer neuen Form der Grenzziehung
bzw. zu einer Verstärkung der schon bestehenden Unterschiede:
‚Social protection insiders are defined as individuals covered either through comprehensive public/statutory social
protection
or
those
whose
public/statutory
entitlements
are
complemented
or
supplemented
by
private/occupational social protection to a level that maintains living standards. In contrast, outsiders are defined
as those that would have to rely on modest (largely means-tested) public provision, primarily intended to
ameliorate poverty.’ (Seeleib-Kaiser et al 2011, 6)
Das institutionelle Sicherungssystem baut noch immer auf eine Anbindung an eine
Erwerbstätigkeit
mit
entsprechenden
Beitragsleistungen,
um
eine
angemessene
Unterstützung und die Sicherung des Lebensstandards zu erhalten. Trotzdem wird ein
Wandel sichtbar:
‚As we have seen, beside the remaining – but more individualized and partly privatized – social insurance
schemes, a secondary world of work and welfare is developing for outsiders, made up of secondary „atypical“
jobs, activation policies and income-tested benefits. This is a new architecture for the Bismarckian welfare
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systems, with the social insurance still central, but not hegemonic. This new architecture has created new forms
of vertical dualism in society and will probably generate more social inequalities.’ (Palier 2010b, 383)
So wird aufgrund der Zunahme an prekären und/oder atypischen Beschäftigungen und eines
zunehmenden Auf- und Ausbaus der privaten und teilweise freiwilligen Vorsorge die
Exklusionstendenz durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen verstärkt. Jemand, der/die über
ein geringeres und unregelmäßigeres Einkommen verfügt, wird kaum selbst in einen
Pensionsfonds einzahlen können. Gleichzeitig sind solche Menschen auch kaum in
betriebliche Vorsorgesysteme eingebunden. So konstatiert Bruno Palier (2010b, 383), dass
‚(s)ocial protection reforms thus contributed to increase inequalities between insiders and
outsiders.’
Drinnen und/oder Draußen oder Dazwischen?
Es stellt sich nun zuerst die Frage, ob die duale Definition von In- und Outsidern zulässig ist.
Gibt es die einen, die drinnen sind, und die anderen, die draußen sind? Die Reformen, wie
sie oben beschrieben werden, würden bedeuteten, dass die, die schon inkludiert sind, sich
die Rechte gegenüber denen, die draußen sind, sichern können. Solche Prozesse der
sozialen Schließung sind schon lange Teil soziologischer Theorien. Max Weber (1976)
beschrieb soziale Schließung ausführlich. Bei ihm geht es darum, Chancen, sei es nach
Erwerb oder nach Ressourcen, etwa Zünfte oder Konsumgesellschaften, zu regulieren.
Gewisse Gruppen haben größere Möglichkeiten und schließen andere Akteure davon aus,
es handelt sich somit um geschlossene soziale Beziehungen. Norbert Elias und John
Scotson (1965) beschrieben die Lebenssituationen von neu hinzugezogenen Arbeiter/innen
in einem Ort im Vergleich zu denen der länger ansässigen Arbeiter/innen, und wie sich die
Differenzierungen in einem Prozess etablierten. Wie sie von den ‚Insiders’ aufgrund des
größeren Zusammenhalts untereinander und eines größeren Selbstwertgefühls gegenüber
den ‚Outsiders’, den Neuzugezogenen Eigenschaften zuschreiben können. Hier wird der
Prozess der sozialen Schließung an einem Ort dargestellt, die Etablierten können aufgrund
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ihres Einflusses sich nach den Besten ihrer Mitglieder definieren, während sie die Neuen
anhand der Menschen beschreiben, die gesellschaftlich weniger anerkannte Eigenschaften
aufweisen. Auch Pierre Bourdieu (1987) zeigt mit dem sozialen Kapital einen Weg der
sozialen Schließung auf: Menschen, die ausgeprägtere soziale Beziehungen besitzen,
erhöhen ihren Handlungsspielraum und ihre Möglichkeiten, schließen aber andere aus.
Somit bedeutet dies, dass die Schließungsmechanismen von der Mitte oder jenen mit mehr
Rechten ausgehen. In anderen Worten, die Privilegierteren nützen ihre sozialen
Beziehungen und Ressourcen, um sich schützen und ökonomische Risiken auf andere zu
verteilen. Dabei handelt es sich um eine vertikale soziale Ausschließung (Haller 2008), da
die verschiedenen Gruppen in einer hierarchischen Ordnung zueinander stehen: mit und
ohne Einbindung in eine Sozialversicherung und anderen privaten Vorsorgenmaßnahmen,
die eine Lebensstandardsicherung ermöglichen.2
In einer vertikalen Ausschließung kann dann von einer Ausbeutung (Haller 2008)
ausgegangen werden, wenn die Insider sich ökonomische Vorteile verschaffen können,
indem sie ihre gesellschaftliche Position nützen und eine Gruppe von den sozialen
Leistungen ausschließen, um so ihr eigenes Einkommen erhöhen. Dies lässt sich nicht durch
mit einer funktionalen Differenzierung begründen. In anderen Worten würden im Bereich des
Sozialsystems die ‚Outsider’ spätestens dann ausgebeutet werden, wenn die ‚Insider’ von
den Beiträgen der ‚Outsider’ noch einen Anteil erhalten.
1) Ein Kontinuum – nicht die Ein- und nicht die Ausgrenzung
Zuerst gilt es, sich mit dem Konzept des ‚Dualismus’ auseinandersetzen. Bedeuten
sozialpolitische Reformen in den letzten Jahrzehnten nur eine Eingrenzung für die einen und
eine Ausgrenzung für die anderen? Wie oben angesprochen, wird eine Inklusion in die
2
Im Falle einer horizontalen Ausschließung würde man davon ausgehen, dass sich eine Trennung
ohne eine hierarchische Unterordnung etabliert: etwa die Sozialversicherung für Selbstständige,
Bauer/Bäuerinnen sowie Arbeiter/innen und Angestellte.
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Sozialversicherung und private Vorsorge sowie eine Sicherung des Lebensstandards im
Risikofall als Voraussetzung gesehen, um ein ‚Insider’ zu sein. ‚Outsider’ sind im Gegenzug
solche, die auf keine Lebensstandardsicherung im Risikofall zurückgreifen können bzw.
überhaupt auf bedarfsgeprüfte, universelle und sogenannte ‚in-work’-Sozialleistungen
angewiesen sind (Palier 2010a, 2010b, Palier & Thelen 2011, Seefeld et al 2011,). Dabei
wird eine Trennung, die in der Wirtschaft besteht, durch die Institutionen der Sozialpolitik
fortgeschrieben, weil nun der Unterschied zwischen den „Normalarbeitsverträgen“ und
sonstigen atypischen Beschäftigungen verstärkt zu einer Differenzierung der sozialen Rechte
führt.
Soziale Rechte sind in Anlehnung an T.H. Marshall ein Teil jener Rechte, die eine Teilhabe
an der Gesellschaft sicherstellen. Neben den politischen und zivilen Rechten stellen soziale
Rechte einen Teil der staatsbürgerlichen Rechte dar; gleichzeitig sind soziale Rechte für den
Zugang zu den politischen und bürgerlichen Rechten eine notwendige Voraussetzung. Für
Marshall sichern soziale Rechte das Lebensnotwendige und darüber hinaus eine Teilhabe
an der Mittelschicht, die benötigt wird, damit man entsprechend am zivilen und politischen
Leben partizipieren kann. Somit wird hier ersichtlich, dass es um das Mehr jenseits des
Existenznotwendigen geht: Es geht darum, soziale Gleichheit zu erreichen. Was bedeutet
nun soziale Gleichheit? Für Stuart White (2007) untergliedert sich diese in Statusgleichheit
und Absenz von Dominanz im privaten und öffentlichen Bereich. Statusgleichheit ist dann
erreicht, wenn jede/r von Institutionen und Personen gleich respektiert wird. Statusgleichheit
erfordert keine ökonomischen Rechte per se. Wird aber eine Freiheit von Dominanz
gefordert, muss soziale Gleichheit weiter definiert werden, da man sich nicht der Herrschaft
eines/r anderen unterwerfen muss. Formen der Dominanz können im Privaten bestehen,
etwa aufgrund einer ökonomischen Abhängigkeit in einer Paarbeziehung oder der Beziehung
der Eltern zu den Kindern, und am Arbeitsmarkt, wenn man sich aufgrund der Notwendigkeit,
ein Einkommen zu erzielen, in ein solches Abhängigkeitsverhältnis zu stark ungleichen
Bedingungen begeben muss. Einerseits kann es in beiden Fällen sein, dass das Gesetz
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solche Machtungleichheiten nicht verhindert bzw. sie sogar vorsieht, andererseits kann auch
aufgrund eines Mangels an sozialen Rechten eine solche Abhängigkeit (re)produziert oder
verstärkt werden, weil es keine oder nur eine zu geringe staatliche Unterstützung gibt (White
2007).
Nun stellt sich die Frage, wie soziale Gleichheit in der Sozialpolitik gemessen werden kann.
Betrachtet man Georg Simmels Aussage über die Beschreibung der Rolle der Armen zu
Beginn des 20. Jahrhundert, so ergeben sich erste Ansatzpunkte für eine Analyse. Zunächst
handelt es sich bei der Armenfürsorge um eine soziale Konstruktion: Es erhält nur jemand
Unterstützung, der von der Gesellschaft dort zugeordnet wird. Dies gilt auch für andere
Formen der sozialen Sicherung. Im Gegensatz dazu geht es bei der Sozialhilfe aber nun
nicht um eine Lebensstandardsicherung, einen Anschluss an die gesellschaftliche Mitte,
sondern um eine Absicherung des gesellschaftlichen Status quo. Nur extreme Formen der
sozialen Ungleichheit sollen abgeschwächt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um eine
Form der Ausgrenzung, sondern um eine Form der besonderen Einbindung, da die
Gesellschaft eine Unterstützung gewährleistet und mit der Sozialhilfe ein ‚Inside’ herstellt.
Anknüpfend an Georg Simmels Beschreibung des Status der Armen als ungleich, hat Martin
Kronauer die Leistungen der Sozialhilfe (2002, 149) als ‚institutionalisierte Gleichzeitigkeit
des Drinnen und des Draußen’ bezeichnet. Menschen erhalten zwar eine Leistung, können
aber nichts fordern und werden als Objekte der Verwaltung behandelt. Sozialhilfe kann
weder rechtlich eine Angleichung an die Sozialversicherung noch monetär einen Zugang zu
Lebensstandards erwirken. Trotzdem leistet sie eine Anbindung an die Gesellschaft, wenn
auch nur bis zu einem gewissen Grad. Gleichwohl erlaubt eine solche graduelle Definition
eine kritische Distanz zum Dualismus des ‚Inside’ und ‚Outside’. Betrachtet man nämlich die
Diskussion über Inklusion und Exklusion, so wird hier oft ebenso nur ein Entweder oder ein
Oder formuliert, was auf eine unkritischen Reflexion der gesellschaftlichen Gegebenheiten
rückschließen lässt.
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Was bedeutet ein solcher Dualismus im Fall der Inklusions- und Exklusionsdebatte und was
kann daraus für die Debatte des Dualismus im Wohlfahrtsstaat abgeleitet werden? Nun kann
man einerseits einen Reformbedarf feststellen:
‘The solution implied by a discourse of social exclusion is a minimalist one: a transition across the boundary to
become an insider rather than an outsider in a society whose structural inequalities remain largely
uninterrogated.’ (Levitas 2005, 7)
So ist die sozialpolitische Reaktion auf die Exklusion eine verstärkte Aktivierung, die auf eine
raschere Re-Integration in den Arbeitsmarkt von Individuen abziel(t)en (Barbier & LudwigMayerhofer 2004). Dies führte sehr oft zu einer ‚politique d’insertion’, die den so Aktivierten
einen speziellen, stigmatisierten Status zuspricht (Castel 2000b). Wiederum wird hier
argumentiert, dass die Menschen unterstützt werden, aber aufgrund der residualen und
spezifischen Konstruktion eben anders behandelt würden.
Würde man einer kritischen Definition von sozialer Exklusion folgen, wäre der Analysefokus
auf die strukturellen Gegebenheiten und den darin zugrundeliegenden Mechanismen der
Exklusion zu legen, wobei auch das stratifizierende Element der Sozialpolitik näher
betrachtet werden muss (Barry 2002, Byrne 2005, Hills 2002, Castel 2002a, 2002b,
Kronauer 2000, 2006, Bude & Willisch 2006, Veit-Wilson 1998). So fordert Robert Castel
eine ‚politique d’intégration’, in der grundsätzliche alle sozialen Leistungen auf ihre
Inklusionsfunktion hin verbessert werden. Ein Blick auf Ökonomie und Sozialpolitik kann
helfen, strukturelle Ursachen offen zu legen, gleichzeitig wird der Fokus von den ‚Rändern’
ins ‚Zentrum’ der Gesellschaft gelegt. Grundsätzlich verschiebt der Terminus ‚Dualismus’
den Fokus vom Rand, von den Exkludierten zum System und den strukturellen Ursachen:
der sozialpolitischen und ökonomischen Transformation, was grundsätzlich eine Stärke des
Begriffs in Vergleich zu dem der sozialer Exklusion darstellt. Insbesondere der Blick auf den
institutionellen Aufbau mit dem sozialpolitischen und ökonomischen Wandel kann
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Differenzierungstendenzen, die in der Mitte ihren Ursprung haben, sichtbar machen.
In all diesen Theorien wird die Verschiebung des Dualismus von Arbeiter/innen und Armen
zu
gut
abgesicherten
Arbeitnehmer/innen
und
ungenügend
abgesicherten
Arbeitnehmer/innen diskutiert. Geht man zurück zu Georg Simmel, wird ebenfalls eine
Abgrenzung angesprochen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass diese nicht ‚Draußen’
sind, sondern mit der Armenfürsorge eingebunden sind. Mit der Verwendung des Begriffs
‚Outside’ bei der Dualismus-These wird suggeriert, dass die Gruppe der ungenügend
Abgesicherten keine Leistung mehr erhält, obwohl sie mit niedrigeren, meistens
einkommensgeprüften Leistungen unterstützt wird.
Mit einem Rückgriff auf die Diskussion über soziale Exklusion wird ein weiteres Dilemma der
Verwendung ‚Inside’ und ‚Outside’ sichtbar. Grundsätzlich wird so ein statisches Verständnis
impliziert. Jemand kann sich nicht von einem Zustand zum anderen Zustand bewegen, man
verharrt also in seiner/ihrer Position. Ebenso lässt, wie bereits erwähnt, die Theorie kein
Dazwischen zu. Beides führt zu einem rigiden Raster der Zuordnung. So kann man zwar
davon ausgehen, dass die einzelnen Lebensbiographien brüchiger werden und die
Normalerwerbsbiographie
seltener
oder
eben
die
Mittelschicht
weniger
stark
von
Aufstiegsmobilität geprägt ist (Burzan 2010). Zugleich kann es nicht sein, dass alle zu den
‚Outsiders’ gezählt werden. Graduelle Veränderungen werden so nicht angezeigt. So kann
jemand, der/die zu den ‚Insiders’ zählt, ebenso vermehrt Druck oder Arbeitsplatzunsicherheit
erfahren.
Im
Fall
von
Arbeitslosigkeit
könnte
auch
hier
eine
Änderung
im
Arbeitslosenversicherungsgesetz dazu führen, dass jemand eher eine neue Tätigkeit
annimmt, die zu Dequalifizierung und Einkommensverlust führt. Ferner soll hier nicht der
Einfluss
der
institutionellen
Komponente
als
Meso-Ebene
auf
Umverteilung
und
Ressourcenzugängen vergessen werden (Burzan 2010). Diese Formen der sozialpolitischen
Unterstützung weisen zwar keine ausreichende Lebensstandardsicherung auf, aber trotzdem
ein Mehr an Unterstützung als eine Existenzsicherung durch stark einkommensgeprüfte
10
Leistungen. Berthold Vogel (2009) spricht in diesem Zusammenhang von einem ‚prekären
Wohlstand’ oder einem Zustand der ‚sozialen Verwundbarkeit’ für die Mittelschicht, wo der
Wohlfahrtsstaat zwar keine ausreichende Statussicherheit mehr gewährleistet, gleichzeitig
aber noch vielen einen Status zugänglich gemacht hat. Hier kann wieder ein Vergleich mit
sozialer Exklusion gezogen werden, die als ein Prozess des ‚becoming detached from the
organisations and communities of which the society is composed and from the rights and
obligations that they embod.’ (Room 1995) definiert werden kann. Serge Paugam (1995) und
Robert Castel (2000a) beschreiben in ihren Auseinandersetzungen mit sozialen Exklusion
verschiedene Phasen oder Stufen der Exklusion als ein ‚Kontinuum von Positionen’, ohne
rigide Definition von ‚Inside’ und ‚Outside’.
In den Ausführungen zur These des ‚Dualismus’ wird nicht zwischen Individual- und
Haushaltsebene unterschieden. Zwar kann beispielhaft die Aufnahme einer geringfügigen
Beschäftigung für das Individuum eine zu geringe soziale Absicherung bedeuten, insgesamt
aber kann dies auf Haushaltsebene eine wesentliche Verbesserung darstellen. Vor allem bei
einem Wandel der Aufteilung zwischen Care- und Erwerbsarbeit zwischen den Partner/innen
und neuen Formen des Zusammenlebens kann die Analyse des Zusammenspiels zwischen
Sozialpolitik und Arbeit auf der Ebene des Haushalts wie des Individuums zu
unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Eine weitere wesentliche Frage stellt sich mit der Abgrenzung nach ‚oben’. Gibt es soziale
Schichten, die sich ganz aus der Sozialversicherung verabschiedet haben und nur mehr über
private Vorsorge und Kapitalerträge Risiken abdecken? Eine solche Abgrenzung würde eine
Schließung nach oben hin bedeuten, die in der Exklusionsdebatte oftmals gestellt wurde und
als gefährdend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesehen wird (Barry 2002, Giddens
1998, Levitas 2005). Bei der These des ‚Dualismus’ wird diese Gruppen einfach dem ‚Inside’
zugeordnet. Oder gehören sie doch zum ‚Outside’, da sie keine Lebensstandardsicherung
durch den Wohlfahrtsstaat erfahren?
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Eine weitere Vereinfachung betrifft die Gruppe ‚Outside’. So werden nun zwei in der Debatte
ganz unterschiedliche Gruppen in ‚eine’ zusammengefügt. So handelt es sich bei einer
Gruppe, um eine, die noch eine Verbindung zur Erwerbstätigkeit haben ‚in-work’-Leistungen
erhalten oder ihren Lebensunterhalt, wenn sie beschäftigt sind, bestreiten können. Die
andere Gruppe lebt von bedarfsgeprüften Leistungen und erfährt keine Anbindung an den
Erwerbsmarkt mehr, sie werden sogar als ‚Überflüssige’ bezeichnet, die nicht einmal mehr
zur industriellen Reservearmee gezählt werden können (Bude 1998). Für Claus Offe (1996)
stratifiziert die Gesellschaft auf einer vertikalen Dimension in Exklusion und ‚normale’
Teilhabe. Als Gewinner/innen, Verlierer/innen und ‚Nicht-Komponent/innen’ definiert Claus
Offe die Rollen in Anlehnung an die Spieltheorie. Die Gewinner/innen und Verlierer/innen
verhandeln über die Verteilung, während die ‚Nicht-Komponent/innen gar nicht mehr daran
teilnehmen und die ‚wahren’ Exkludierten darstellen. Die Verlierer/innen sind in Vergleich zu
diesen noch immer privilegiert, insofern sie aushandeln können und somit noch
Handlungsmacht besitzen.
‘The tripartition of modern societies suggested above into winners, losers and those who are actually disqualified
from participation (…) implies two demarcation lines: the upper one, along which occur institutionalized
distributional conflicts, and the lower one, along which occur battles for recognition, assistance, and inclusion.’
(Offe 1996, 372)
2) Dimension der individuellen Lebensbiographien, über die Zeit und im
Querschnitt
Wie oben gezeigt, können Debatten, die eine solche Form der Ausgrenzung und
Eingrenzung thematisieren, stark vereinfachend sein, weil sie keine zeitliche Dimension
berücksichtigen. So können drei unterschiedliche Formen der Messung angedacht werden:
Der Wandel von individuellen Lebensbiographien und der Zugang zu Leistungssystemen
kann hier eine Messung von Umverteilung über Lebenszyklus und -biographien im
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Zeitvergleich geben: Welche Lebensphasen (etwa Kindheit, Berufseinstieg etc.) bergen
aufgrund welcher Umstände Ausgrenzungspotenzial? Durch welche Leistungen werden
Risiken genügend abgedeckt? Ein solcher Ansatz ermöglicht die Perspektive auf das
Leistungssystem vom Individuum aus und kann Rückschlüsse geben, bei welchen Risiken
und persönlichen Lebensumständen das Versicherungs-, Fürsorge- oder Versorgungsprinzip
(nicht) greift. Insbesondere kann hier aufgezeigt werden, wann die Umverteilung durch den
Staat, Markt oder Familie präferiert wird und wie sich die Formen von Umverteilung im
Lebenszyklus über Kohorten hinweg gewandelt haben. Dabei soll ein besonderes
Augenmerk etwa auf den Wechsel von einer Berufstätigkeit in die Arbeitslosigkeit, in die
Pension oder ganz generell auf die Geburt eines Kindes gelegt werden. Wünschenswert
wäre ein Blick auf die Haushaltszusammensetzung, um die Umverteilungswirkung für
Männer wie Frauen mit unterschiedlichen Biographien besser abbilden zu können.
Gegenwärtig wird versucht, die These des Dualismus der Bismarck’schen Wohlfahrtsstaaten
über den Ausgaben- und Einnahmenwandel sowie die sozialpolitischen Reformen der
nationalen Wohlfahrtsstaaten zu argumentieren. Vergessen wird dabei oft, wie sich die
Reformen
auf
die
Einkommen
von
Haushalten
und
Individuen
auswirken.
Längsschnittuntersuchungen können den Wandel der Umverteilung innerhalb und zwischen
sozialen Schichten gut abbilden. Neben (freiwilligen und verpflichtenden) privaten
Vorsorgeleistungen,
Sozialversicherungs-
und
Fürsorgeleistungen
soll
die
Umverteilungswirksamkeit von Steuern und Versorgungsleistungen berücksichtigt werden.
Ebenso geht es darum, den Grad der Unterstützung durch verschiedene Formen von
Leistungen für bestimmte Haushalte und/oder für Individuen im Querschnitt zu vergleichen,
etwa im Fall von Arbeitslosigkeit, Geburten, Scheidung, Ausbildung. Zudem ist davon
auszugehen, dass sich nicht nur der Grad der Unterstützung für bestimmte Gruppen ändert,
sondern ebenso deren Anteil an der Bevölkerung. Wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht
unbedingt ein Anstieg von Sozialhilfebezieher/innen mit einem Anstieg von Menschen mit
einem
sehr
niedrigen
Einkommen
(oder
einer
Verschlechterung
im
13
Arbeitslosenversicherungsgesetz)
gleichzusetzen
ist:
Eine
Verbesserung
im
Sozialhilfegesetz kann den Zugang vereinfachen.
So muss schlussendlich eine Verknüpfung von sozialpolitischen Reformen mit dem
gesellschaftlichen und ökomischen Wandel erfolgen. Die Transformation der Gesetze sowie
der
soziodemografischen
Anspruchsvoraussetzungen
und
der
ökonomischen
Leistungen
Gegebenheiten,
und
deren
die
Generosität
und
Outcome
hinsichtlich
der
gesellschaftlichen Stratifizierung und des individuellen Ressourcenzugangs sind relevante
Größen. Nur unter Berücksichtigung der Umverteilung über Lebenszyklen sowie eines
Längs- und Querschnitts auf Individual- und Haushaltsebene kann jene Frage nach der
‚Dualisierung’ der Bismarck’schen Wohlfahrtsstaaten beantwortet werden: Ob die Reformen
in den letzten Jahrzehnten nur die Eingrenzung für die einen und die Ausgrenzung für die
anderen verstärken, oder es sich doch um eine differenziertere Entwicklung handelt.
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