Mifid im Währungsbereich: Wie ein einziges Wort eine ganze

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Mifid im Währungsbereich: Wie ein einziges Wort eine ganze Branche verändert
Häufig wird Politikern unterstellt, reine Wortklauberei zu betreiben und damit das grosse Ganze aus
den Augen zu verlieren. Doch wenn es um die Veränderungen der „best execution“ von MiFID I zu
MiFID II geht, wird klar, dass ein Wort eine ganze Branche verändern kann, indem es neue, komplexe
Abläufe und Millionen an Investitionen bedingt.
Doch der Reihe nach. Die sogenannte „best execution“ hat zum Ziel
sicherzustellen, dass ein Kunde die bestmöglichste und fairste
Ausführung seines Auftrages bekommt.
Dies galt auch schon unter MiFID I, nur da hiess es, dass Firmen „all reasonable steps“ unternehmen
müssen, um den Kunden den besten Preis zu bieten. Unter MiFID II heisst es jetzt „all sufficient steps“
müssen unternommen werden. Also eine Änderung von angemessen/vernünftig zu
genügend/hinreichend. Doch es geht nicht nur um den Preis per se, sondern wie es im Artikel 27 von
MiFID II heisst; „under the obligation to execute orders on terms most favourable to the client, where
firms must consider price, costs, speed, likelihood of execution and settlement, size, nature of any
other relevant consideration“.
Doch damit nicht genug: die ESMA (European Security and Market Authority) hat in ihrem „Technical
Advice on MiFID II“ vorgeschlagen, zusätzlich den Begriff der „fairness“ in die „best execution“
aufzunehmen. „Firms should also check the fairness of the price proposed to the client by gathering
market data used in the estimation of the price of such product and ... comparing with similar or
comparable products.“
Zusammengefasst heisst das, dass die Änderung eines Wortes, von „reasonable“ zu „sufficient“, und
die Ergänzung des Wortes „fairness“ alle Teilnehmer des Devisenmarktes zwingt, ihre Abläufe und
Richtlinien von Grund auf zu überarbeiten und anzupassen. Zudem muss künftig die „best execution“
für den Kunden transparent gemacht und nachweisbar sein.
Was heisst das konkret? Wer eine Order eines Kunden ausführt, muss nachweisen können, dass er alle
oben erwähnten Kriterien unter MiFID II erfüllt. Es reicht also nicht mehr, seine Hausbank anzurufen
und einen Preis zu verlangen und diesen dem Kunden abzurechnen, sondern es macht zwingend
notwendig gleichzeitig mehrere Preise einzuholen, diese zu dokumentieren und nachzuweisen, dass
beim fairsten und bestmöglichen Preis abgeschlossen wurde. Ein sehr zeit- und
administrationsaufwändiges und somit teures Unterfangen.
„Die Lösung heisst ‚multibank execution’“, weiss Felix Adam, CEO der ACT Currency Partner AG, einem
FINMA regulierten Währungsspezialisten, der sich seit über 20 Jahren exklusiv um das Thema
Währungen kümmert. „Wir haben diese Entwicklung seit Langem vorausgesehen und sehr viel Zeit und
Geld in eine exklusive „multibank execution platform“ investiert. Der Kunde ruft uns an, wir checken
bei bis zu 24 Banken gleichzeitig die Preise, wählen den besten und dokumentieren alles MiFID IIkonform.“
Die FX-Branche hat noch ziemlich genau ein Jahr Zeit, sich auf die Einführung von MiFID II anfangs
Januar 2017 vorzubereiten. Doch auch wenn es noch viele Diskussionen gibt, was jetzt wo und wie
unter MiFID II fällt und was nicht, scheint klar zu sein, wohin der Trend führt: zu Transparenz und
Fairness, die als vielversprechende Werte für den Kunden hoffentlich nicht nur Worthülsen bleiben.
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