Neue Studie von E-Finance Lab MiFID-Umsetzung: Gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt – Beim Anlegerschutz noch Nachbesserungsbedarf Frankfurt am Main, 20. August 2008. Bei der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution) durch Banken bzw. Wertpapierdienstleister, die mit Einführung der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)“ für die Finanzindustrie verbindlich geworden ist, werden von den deutschen Kreditinstituten und Online-Brokern inzwischen so gut wie alle gesetzlichen Vorgaben beachtet. Die meisten Häuser konzentrieren sich bisher jedoch auf die Umsetzung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des E-Finance Lab (EFL) unter den 100 größten deutschen Kreditinstituten und 15 Onlinebrokern in Deutschland. Seit Einführung der MiFID im November 2007 müssen Wertpapierfirmen die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Best Execution durch interne Vorkehrungen sicherstellen und die wesentlichen Maßnahmen als Ausführungsgrundsätze („Best Execution Policies) an ihre Kunden kommunizieren. Die Studie ist bereits mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diskutiert worden. Projektleiter Prof. Dr. Peter Gomber (EFL): „Viele Häuser haben sich bei den Grundsätzen der Auftragsausführung auf die Realisierung der Minimalanforderungen beschränkt und damit sicher den gesetzlichen Anforderungen genüge getan.“ So legen rund 97 Prozent der befragten Unternehmen in ihren Ausführungsgrundsätzen ihr Vorgehen offen, mit dem sie das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden erzielen wollen. Während einige Unternehmen die gewählte Vorgehensweise sehr umfangreich und ausführlich beschreiben, beschränken sich andere auf Mindestangaben, die für Kunden weniger aussagekräftig sind. Für die künftige Entwicklung des Marktes geben sich die Wissenschaftler des EFL optimistisch. Professor Gomber meint: „Sicherlich hat der kurze Zeitraum zur Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben zu einer pragmatischen Realisierung in den meisten Häusern geführt.“ Anlegerschutz verbessern In einer Studie des E-Finance Lab im vergangenen Jahr hatten rund ein Drittel der damals befragten Unternehmen angekündigt, die Ausführungsgrundsätze als Wettbewerbsfaktor nutzen zu wollen. Bei der aktuellen Analyse der Ausführungsgrundsätze ist dieser Ansatz, so Gomber, „nur selten erkennbar“. So sind die Angaben zu den angebotenen Ausführungsplätzen für Wertpapiergeschäfte bei einem Großteil der Anbieter nur abstrakt formuliert. Lediglich bei 24 Prozent, d.h. etwa in jeder vierten Policy, sind konkrete Nennungen bzw. eine Rangfolge der Ausführungsplätze vorzufinden. 1 Nur in einem der untersuchten Fälle, so Gomber, kann von einem innovativen Ansatz gesprochen werden, der eine Ausführung von Kundenaufträgen anhand der aktuellen Marktlage auf Einzelorderbasis vorsieht. „Das zeigt, dass sich durch die MiFID als Treiber des Wettbewerbs neue Chancen eröffnen, die bisher von den Marktteilnehmern nur in Ansätzen genutzt werden.“ Das E-Finance Lab ist ein gemeinsames Forschungsinstitut der Universität Frankfurt und der TU Darmstadt. In Zusammenarbeit mit namhaften Partnern aus der Praxis forschen und lehren rund 40 Professoren und Doktoranden mit dem Ziel, die Industrialisierung im Finanzdienstleistungssektor zu fördern. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Banken und Sparkassen sowie deren unterstützende IT-Unternehmen. Praxisnahe Forschung unter aktiver Mitwirkung der Unternehmen, ein intensiver Wissenstransfer sowie eine enge institutsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des House of Finance ermöglichen wichtige Impulse für die Finanzbranche. Derzeit unterstützen 12 Praxispartner die Arbeit des E-Finance Lab: Accenture, BearingPoint, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Postbank, DZ Bank Gruppe, FinanzIT, IBM, Siemens, T-Systems, DAB bank und Interactive Data. Für weitere Informationen: Britta Held Jutta Rubach & Partner Marketing - Kommunikation & Networking Rosenstr. 18 (Am Hackeschen Markt) D-10178 Berlin phone: +49 30 826 62 05 fax: +49 30 89 72 82 10 email: [email protected] 2