Vorlesung 1

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Strafrechtliche Sanktionen
Sommersemester 2012
Universität Freiburg
Vorlesungsbezogene Unterlagen
 Vorlesungen und Vorlesungsmaterialien
– www.mpicc.de/ww/de/pub/aktuelles/veranstaltungen/
lehrveranstaltungen.htm
 Schwerpunkt „Strafrecht“
– www.mpicc.de/schwerpunkt
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Gliederung
 Was ist Strafe?
– Konzepte und Begriff
– Historische und kulturelle Variabilität
 Warum wird bestraft? Theorien der Strafe
 Grenzen der Strafe
– Menschenrechte: Europäische und internationale Konventionen
– Verfassungsrechtliche Schranken
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Das System strafrechtlicher Sanktionen
Die Strafzumessung
Strafrechtliche Sanktionen im Vergleich
Die Reform des Sanktionensystems
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Spiegel Online 2. 5. 2011
 Strafe muss wehtun
 Von Jan Fleischhauer
 Nach dem Gewaltexzess in einer Berliner U-Bahn-Station
diskutiert die Politik über den "Warnschussarrest" für
Jugendliche. Kritiker sagen, dass Haft noch niemanden
gebessert habe, doch genau da beginnt das Missverständnis:
Sinn von Strafe ist nicht Besserung, sondern Vergeltung.
 Wir haben uns angewöhnt, Strafe als pädagogische Maßnahme zu
sehen. Weil im Vordergrund des modernen Strafrechts, wie es sich
nach 1969 durchgesetzt hat, die Resozialisierung, also Besserung
des Übeltäters, steht, misstrauen die Experten dem Gefängnis, das
ja von seinem Wesen her noch immer weniger Therapie- denn
Strafanstalt ist.
 In den Hintergrund getreten ist dabei die Idee, dass Strafe Gewalt ist,
ja ursprünglich auch sein soll. Sie vergilt das Übel grob asozialen
Verhaltens mit einem anderen Übel.
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Sanktionskonzepte
 Recht
– Strafrechtliche und nichtstrafrechtliche Sanktionen
– Formelle und informelle Sanktionen
– Staatliche und nicht-staatliche Sanktionen
 Psychologie
– Sanktion als negativer Stimulus: Konditionierung und
Lernen
 Soziologie
– Norm und Sanktion: Sanktionen machen Normen und damit
Werte in einer Gesellschaft sichtbar und dienen vor allem
der sozialen Integration (Durkheim)
» Funktionalismus und Integrationsprävention
 Ökonomie
– Warum bestrafen Menschen, obwohl dies mit mehr Kosten
als Nutzen verbunden ist?
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Recht und Sanktionsformen
 Kriminalstrafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung,
Verwaltungsstrafe, Schadensersatz (unerlaubte Handlungen)
– Kriminalstrafe und nulla poena sine lege Grundsatz (und
Rückwirkungsverbot)
– Kriminalstrafe und Schuldgrundsatz (und Unschuldsvermutung)
– Maßregel und Verhältnismäßigkeit
– Disziplinarstrafen und Geldbuße (Ordnungswidrigkeiten)
– Schadensersatz, Schmerzensgeld und „punitive damages“
 Formell und informell
– Beispiel: Auflagen des Staatsanwalts bei Anwendung des §153a
StPO
 Staatliche Strafe und private Strafe
– Betriebsjustiz, Vertragsstrafe
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Sanktion und Psychologie
 Lerntheorien und Sanktionen
– Eine Person wird dann antisoziales Verhalten (kriminelles Verhalten) zeigen, wenn sie in
der Vergangenheit dafür bekräftigt/belohnt worden ist und wenn aversive Konsequenzen
(Sanktionen) das Verhalten nicht unterdrückt haben
 Gerechtigkeitsempfinden und Vergeltung
– Anstatt die andere Backe hinzuhalten, wie uns das Neue Testament rät, wollen wir
Vergeltung
– Wir wollen Vergeltung, auch wenn dies mit erheblichen Kosten und Nachteilen verbunden
ist
– Langfristig wirksame Entwicklung eines Gefühls für Ungerechtigkeit, die darin besteht,
dass man in unfairer Weise einer Macht unterworfen wurde, gegen die man sich nicht
wehren konnte
– Ungerechtigkeit erzeugt dann ein Gefühl des Ungleichgewichts, das nach einem
wirksamen Ausgleich drängt
– Das Bedürfnis nach Vergeltung führt dazu, zurück zu blicken, an vergangenes Unrecht zu
erinnern und die Zukunft selbst zurückzustellen zu Gunsten des Ausgleichs für erlittenes
Unrecht
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Soziologisches Konzept der Sanktion
 Normen enthalten generalisierte Erwartungen
 Der Verstoß gegen eine Norm löst Enttäuschung aus
 Die Enttäuschung muss verarbeitet werden
– Aufgabe der Erwartung
– (kontrafaktische) Beibehaltung der Erwartung
 Bei Strafnormen: in aller Regel Stabilisierung der
Erwartung
 Das Strafrecht legt fest
– Wer ist für die Enttäuschung zuständig (verantwortlich)
– und demonstriert durch Strafe, dass die Erwartungen
beibehalten werden dürfen
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Literatur
 Durkheim, E.: Über die Teilung der sozialen Arbeit. Frankfurt 1977.
 Durkheim, E.: Kriminalität als normales Phänomen. In: Sack, F., König,
R.(Hrsg.): Kriminalsoziologie. 3. Aufl., Wiesbaden 1979, S. 3-8.
 Jung, H.: Was ist Strafe? Ein Essay. Nomos: Baden-Baden 2002.
 Kerner, H.J.: Sanktionen. In: Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3.
Aufl., Müller: Heidelberg 1993, S. 437-439.
 Spittler, G.: Norm und Sanktion. Walter Verlag: Freiburg 1967.
 Jaffe, Y., Yinon, Y.: Retaliatory aggression in individuals and groups.
European Journal of Social Psychology 9(1979), S. 177-186.
 Jacobs, B.A., Wright, R.: Street Justice. Retaliation in the Criminal
Underworld. Cambridge 2006.
 Ulrich Orth, U.: Does Perpetrator Punishment Satisfy Victims’ Feelings of
Revenge? Aggressive Behavior 30(2004), S. 62–70
 Sigmund, K.: Punish or perish? Retaliation and collaboration among
humans. TRENDS in Ecology and Evolution 22(2007), S. 593-600.
 Shinada, M., Yamagishi, T.: Punishing free riders: direct and indirect
promotion of cooperation. Evolution and Human Behavior 28 (2007) S.
330–339.
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Eine kurze Geschichte des Strafens
 Bis zum 16./17. Jahrhundert
– Todesstrafe, Körperstrafen, Geldstrafen
 17./18. Jahrhundert
– Todesstrafe, Zwangsarbeit, Freiheitsstrafe
 19./20. Jahrhundert
– Freiheitsstrafe
 20./21. Jahrhundert
– Freiheitsstrafe, nicht freiheitsentziehende alternative
Sanktionen (Geldstrafe, Bewährungsstrafe, gemeinnützige
Arbeit)
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Histor. Siegeszug der Geldstrafe
Michael Kilchling | Vorlesung Strafvollzugsrecht | WS 2011/2012
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Soziale und kulturelle Grundlagen der Veränderungen im
Strafen
 Prozess der Zivilisation
– Immer stärkere Beschränkungen physischer Gewalttätigkeit (vgl.
hierzu Eisner 2003)
– Stärkung des Privaten
 Entstehung starker Zentralgewalten und des modernen Staats
– Strafe als Über-/Unterordnungsverhältnis
– Transformation von Rache/Fehde in staatliche Strafe
– Strafe als Entmachtung und Konsolidierung staatlicher Herrschaft
 Aufklärung
– Beschränkungen der Strafe durch Menschenrechte
– Ausrichtung der Strafe auf Nützlichkeit
– Freiheit und Gleichheit der Bürger
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Der Prozess der Zivilisation
 Entstehung von sozialen Abhängigkeiten und Vergrößerung der
Verletzlichkeit des Einzelnen
 Zügelung von Aggressivität, Vordringen zivilisierten Verhaltens und
einer effektiven Selbstkontrolle
 Veränderung der Psyche und der Gefühle
– Zurückhaltung bei Gewalttätigkeit und Ablehnung der (öffentlichen)
Zufügung von Schmerz und Leiden
 Handlungen, die starke Gefühle auslösen oder demonstrieren,
werden weitgehend aus der Öffentlichkeit entfernt
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Strafe und Staat
 Verbot privater Gewalt
– Ausnahmen: Notwehr, Notstand
 Monopolisierung der Gewalt im Staat und in staatlichen
Institutionen (Polizei, Strafvollzug, Militär)
 Zunehmende Effizienz in staatlicher Gewaltanwendung
und Bestrafung
– Reduzierung des Bedarfs an öffentlicher Demonstration der
Autorität und der Herrschaft
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Fragen
 Wieviele Personen werden in Deutschland pro Jahr mit
Kriminalstrafe bestraft?
» 2010 sind in Deutschland 813.266 Personen zu einer
Kriminalstrafe verurteilt worden
» Strafverfolgungsstatistik 2010
(download: www.destatis.de)
» 1. 1. 2011: 4.451.000 wegen Ordnungswidrigkeiten (>40 €)
registrierte Personen im Verkehrszentralregister
 Wieviele Menschen haben eine Vorstrafe?
» Bis zum Abschluss des 3. Lebensjahrzehnts sind 30-35%
der männlichen Bevölkerung in Deutschland wenigstens
ein Mal zu Kriminalstrafe verurteilt worden (Keske, M.: Der
Anteil der Bestraften in der Bevölkerung. Monatsschrift für
Kriminologie 62(1979), S. 257-272)
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Sanktion und Selektion 2010
5.933.278
Polizeilich registrierte
Straftaten
3.322.320 aufgeklärt (56,0%)
2.152.803 Tatverdächtige
Staatsanwaltschaft
4.602.685 Fälle
512.498 Anklagen
533.732 Strafbefehlsanträge
Gerichte
1.018.006 Abgeurteilte
813.266 Verurteilte
37.660 zu unbedingter
Freiheitsstrafe
Einstellungen
(§§153ff, 170 II StPO)
Einstellungen, Freisprüche
17,4%
Geldstrafe und Bewährung
94,7 %
Strafvollzug
(31.3. 2010)
60.693 verurteilte Gefangene
10.781
Untersuchungshäftlinge
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Vergeltung, Versöhnung und Strafe
 Ausgangsfrage:
– Wie wird Ordnung (Normen) unter Bedingungen fehlender oder
schwacher Zentralgewalt aufrechterhalten
 Vergeltung/Rache/Fehde sind sozial gefordert (Normdurchsetzung)
und obliegen der Familie, dem Stamm, der Gemeinschaft
 Problem der Eskalation bei Vergeltung und Rache (Blutfehden)
 Beispiel: Sulha (Palästina)
– Nach einer Gewalttat gehen die Verwandten des Täters zu einem
Vermittler (eine Person, die Ansehen und Reputation genießt) und
bitten um Vermittlung
– Der Vermittler sucht die Familie des Opfers auf und verhandelt die
Bedingungen, unter denen verziehen werden kann (in einzelnen
Regionen (beispw. Somalia) existieren feste Tarife (die allerdings
verhandelt werden können)
– Sozialer Druck hin zu einer gütlichen Einigung
» Wird begründet mit dem Koran: Verzeihung und Vergeben sind
besondere Werte
» Ziel: Vermeiden von dauerhaften Konflikten
– Die Versöhnung wird öffentlich erklärt
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Strafe, Macht und Gewalt: Das Problem der Sanktionierung
 Sanktionierung/Strafe ist Gewalt und trägt deshalb ein Stigma in
sich
 Auch in der Anwendung strafender (vergeltender) Gewalt ist das
Risiko der Gegengewalt (Widerstand, Rache) enthalten
 Überlegene Gewalt (Aktionsmacht, Popitz) bedeutet Macht über
eine Person (allerdings nur für einen Moment)
– Talleyrand: Sire, mit Bajonetten kann man viel
machen, man kann nur nicht darauf sitzen
 Herrschaft muss auf Dauer gestellt werden und das heißt,
Herrschaft muss vom Stigma der bloßen Gewalttätigkeit entlastet
werden
 Dies bedeutet, dass die Sanktion und die Sanktionierung normiert
werden müssen
 Erst wenn die Sanktion normiert ist, kann es zu dauerhafter und
stabiler Herrschaft kommen
» Kodifizierung
» Akzeptanz/Legitimation
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