Arbeitsblatt 8

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Kant und Nagarjuna - Erkenntnistheoretische und ethische Grundlagen im
Idealismus und Madhyamaka
Arbeitsblatt 8
Kurze Zusammenfassung und Übergang zu Praktischen Philosophie
1. Transzendentale Ästhetik (vgl. Arbeitsblatt 4)
1.1. Raum
1.1.1 Metaphysische Erörterung
1. Der Raum ist eine Vorstellung a priori.
Da jeder Gegenstand nicht anders als im Raum vorgestellt werden kann, kann der Raum
den Gegenständen nicht wie eine empirische Eigenschaft zukommen, die von der
Erfahrung dieser Gegenstände abgezogen werden kann.
2. Der Raum ist eine notwendige Vorstellung a priori.
Zwar können wir uns einen Raum ohne Gegenstände vorstellen, nicht aber, dass kein
Raum sei. Die Vorstellung des Raumes liegt allen unseren äußeren Anschauungen ohne
Ausnahme zugrunde.
3. Der Raum ist kein diskursiver Begriff, sondern eine reine Anschauung.
Der Raum kann kein Begriff von Gegenständen sein, weil diskursive Begriffe sich auf
Begriffe bzw. Vorstellungen von eigenständigen Dingen beziehen, die unter diesen Begriff
subsumiert werden können. Die Vorstellung des Raumes enthält die Dinge nicht unter sich,
sondern in sich. Auch die verschiedenen Räume, von denen wir sprechen, die wir uns
denken oder vorstellen können sind nicht als selbständige Dinge voneinander getrennt,
sondern es gibt nur das Ganze eines einzigen Raumes, welches alle Teilräume als
unselbständige Teile in sich enthält.
4. Der Raum ist eine notwendige und reine Anschauung a priori.
Da der Raum nicht anders gedacht werden kann, als dass er eine unendliche Menge von
Vorstellungen in sich enthält, kann die uns ursprünglich gegebene Vorstellung des Raumes
kein Begriff, sondern nur eine Anschauung a priori sein.
1.1.2 Transzendentalen Erörterung
In der transzendentalen Erörterung zeigt Kant, dass die Anschauungsform des Raumes
selbst Prinzip für Erkenntnisse a priori ist, nämlich diejenigen der Geometrie im Rahmen
der reinen Mathematik.
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1.2. Zeit
1.2.1 Metaphysische Erörterung
1. Die Zeit ist eine Vorstellung a priori.
Die Erfahrung kann nicht Quelle der Zeitanschauung sein, sondern die Zeit muss als
Vorstellung a priori den Wahrnehmungen von gleichzeitigen oder nacheinander folgenden
Ereignissen bereits zugrunde liegen.
2. Die Zeit ist eine notwendige Vorstellung a priori.
Zwar kann man sich eine Zeit vorstellen, aus der alle Erscheinungen weggenommen sind,
nicht aber lässt sich die Zeit selbst aufheben.
3. Die Zeit ist kein diskursiver Begriff, sondern eine reine Anschauung.
Die verschiedenen Zeiten, die wir uns denken können, sind nicht als selbständige Zeiten
voneinander getrennt, d.h. es gibt nur das Ganze einer einzigen Zeit, die alle verschiedenen
Zeiten als unselbständige Teile in sich enthält.
4. Die Zeit ist eine notwendige und reine Anschauung a priori
Die Zeit ist kein Begriff, sondern als intuitiv gegebene Größe in Bezug auf ein mögliches
Nacheinander eine notwenige und reine Anschauung a priori.
1.2.2 Transzendentalen Erörterung
In der transzendentalen Erörterung zeigt Kant, dass die Anschauungsform des Raumes
selbst Prinzip für Erkenntnisse a priori ist, nämlich diejenigen der reinen Mathematik und
der allgemeinen Bewegungslehre oder Mechanik.
1.3 Folgerungen aus den Begriffen des Raumes und der Zeit
Als Formen unseres äußeren Sinns überhaupt (Raum) und als Form aller Vorstellungen
überhaupt (Zeit) besitzen Raum und Zeit Gültigkeit für alle Subjekte und gelten objektiv
für alle Objekte, die im Bereich einer möglichen Erfahrung dieser Subjekte sinnlich zur
Erscheinung gelangen, d.h. in Hinsicht auf mögliche Erfahrung besitzen Raum und Zeit
empirische Realität.
Da Raum und Zeit im Hinblick auf Dinge an sich nur ideale Bedeutung haben, sie aber
notwendige Bedingungen für unsere sinnliche Erkenntnis überhaupt darstellen, besitzen
Raum und Zeit transzendentale Idealität.
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2. Transzendentale Analytik (vgl. Arbeitsblatt 5)
2.1 Analytik der Begriffe des reinen Verstandes
2.1.1 Metaphysische Deduktion
Um die Kategorien des reinen Verstandes aufzufinden, nimmt Kant zunächst den Weg
über die logischen Funktionen des Verstandes in Urteilen, die er in einer Urteilstafel nach
ihren Titeln und Momenten vollständig darstellt.
1.
2.
3.
4.
Quantität der Urteile (Allgemeine, Besondere, Einzelne [ein S ist P])
Qualität der Urteile (Bejahende [S ist P], Verneinende, Unendliche)
Relation der Urteile (Kategorische [S ist P], Hypothetische, Disjunktive)
Modalität der Urteile (Problematische, Assertorische [es ist in der Tat so, dass S P
ist], Apodiktische)
Gemäß der Urteilstafel (Schaubild I) drückt jedes Erkenntnisurteil eine bestimmte Qualität,
eine bestimmte Quantität, eine bestimmte Relation und eine bestimmte Modalität aus.
(Beispiel: Entsprechens ist das Urteil: „Die Rose ist rot“ ein einzelnes (Quantität),
bejahendes (Qualität), kategorisches (Relation) und assertorisches (Modalität) Urteil.)
Also ergeben sich die Kategorien als apriorische Momente des Urteilens, weil der Verstand
nichts anderes tut, als durch Urteile Einheit herzustellen. Die Kategorien (Schaubild II) lassen
sich entsprechend aus der Urteilstafel ableiten:
1. Kategorien der Quantität (Einheit, Vielheit, Allheit)
2. Kategorien der Qualität (Realität, Negation, Limitation)
3. Kategorien der Relation (Inhärenz und Subsistenz, Kausalität und Dependenz, der
Gemeinschaft)
4. Kategorien der Modalität (Möglichkeit und Unmöglichkeit, Dasein und Nichtsein,
Notwendigkeit und Zufälligkeit)
2.1.2 Transzendentale Deduktion
In der transzendentalen Deduktion zeigt Kant, dass Vorstellungen nur mit Hilfe von
Kategorien auf Gegenstände bezogen werden können. (Stichworte: transzendentale
Apperzeption, transzendentale Einbildungskraft).
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2.2 Analytik der Grundsätze des reinen Verstandes
2.2.1 Schematismus der reinen Verstandesbegriffe
Hier stellt Kant die Weisen fest, in denen Kategorien auf Aspekte der (zeitlichen)
Anschauung bezogen (schematisiert) werden. (Stichworte: Schemata der Einbildungskraft,
bestimmende Urteilskraft)
2.2.2 Grundsätze des reinen Verstandes
Die Darlegung der synthetischen Urteile a priori bzw. der Grundsätze des reinen
Verstandes besteht in nichts anderem, als in der Auslegung der Bedingungen der
Möglichkeit von Erfahrung überhaupt, d.h. die Grundsätze des reinen Verstandes sind
nichts anderes, als die Regeln des objektiven Gebrauchs der Kategorien bzw. die Regeln
der Anwendung der Kategorien auf Erscheinungen.
Beispiel: Entsprechend führt Kant das Prinzip der Kausalität auf den reinen
Verstandesbegriff einer Relation der Kausalität und Dependenz zurück, der – gemäß der
geleisteten Deduktion – in strengem Bezug auf das in Raum und Zeit Gegebene die Zweite
Analogie der Erfahrung als ein – im Rahmen einer uns möglichen Erfahrung – objektiv
gültiges synthetisches Urteil a priori begründet: »Alle Veränderungen geschehen nach dem
Gesetze der Verknüpfung von Ursache und Wirkung«.
3. Transzendentale Dialektik
Begriffe der reinen Vernunft
Die Transzendentale Dialektik ist, nach der Transzendentalen Analytik, der zweite Teil der
Transzendentalen Logik. Vom Aufbau der transzendentalen Dialektik her werden, nach
einer Einleitung, die vom transzendentalen Schein und der Vernunft als dem Sitz des
transzendentalen Scheins handelt, in einem ersten Buch die Begriffe der reinen Vernunft
und die transzendentalen Ideen behandelt. Das zweite Buch legt anschließend die
dialektischen Schlüsse der reinen Vernunft dar. Diese Darstellung erfolgt in drei
Hauptstücken unter der Titeln: Von den Paralogismen der reinen Vernunft (die Idee
„Seele“ betreffend), die Antinomien der reinen Vernunft (die Idee „Welt“ als Totalität aller
Erscheinungen betreffend) und das Ideal der reinen Vernunft (die Idee „Gott“ betreffend).
Hatte die transzendentale Logik nur den reinen Verstand zum Gegenstand ihrer
Untersuchungen, so nimmt Kant nun in der Transzendentalen Dialektik eine
terminologisch-sachliche Unterscheidung der Vernunft im weiteren und engeren Sinne vor.
Die Vernunft im engeren Sinne als „Vermögen der Prinzipien“ unterscheidet Kant nun von
dem Verstand als dem „Vermögen der Regeln“. Im Unterschied zu der Vernunft im
weiteren Sinne, die das ganze obere Erkenntnisvermögen umfasst (Verstand, Urteilskraft
und Vernunft), meint der Begriff „Vernunft“ in der transzendentalen Dialektik immer die
Vernunft im engeren Sinne, nämlich die Vernunft als das Vermögen, ausgehend von der
Erfahrung des Bedingten auf das Unbedingte zu schließen. Andererseits wird der Vernunft
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aber auch die kritische Funktion zugestanden, den Schein, der durch die Hypostasierung
von Vernunftideen entsteht, durchschaubar zu machen und zu überwinden. Insofern tritt
die Dialektik dem Anspruch entgegen, den Ideen von Unbedingtem (Seele, Welt, Gott)
wirklich unbedingte Wesen zuzuordenen und eine jenseitige Wirklichkeit in theoretischer
Hinsicht erkennen zu können.
Die Vernunftideen bzw. die Begriffe der reinen Vernunft leitet Kant in ähnlicher Weise ab
wie die Kategorien. Während sich Kant bei den Kategorien von der Einteilung der Urteile
bzw. der Urteilsformen leiten ließ, stützt er sich bei der Auffindung der Vernunftideen
allerdings auf die Einteilung der Schlüsse in kategorische, hypothetische und disjunktive
Schlüsse.
1. Die Idee „Seele“
In einem kategorischen Schluss wird vom Bedingten als innerer Erscheinung bzw. als
Bewusstseinsphänomen auf ein Unbedingtes geschlossen. Hier werden wir also auf die
»Totalität der Bedingungen« der »kategorischen Synthesis in einem Subject« bzw. ein
Unbedingtes als Subjekt (zurück)geführt, »welches selbst nicht mehr Prädicat ist«.
Diese Klasse fordert als Prinzip die »absolute (unbedingte) Einheit des denkenden
Subjects« (die Idee „Seele“), wobei das denkende Subjekt Gegenstand der »Psychologie«
ist. Hier gibt also die »reine Vernunft die Idee zu einer transscendentalen Seelenlehre
(psychologia rationalis)«.
2. Die Idee „Welt“
In einem hypothetischen Schluss, wird, ausgehend von bedingten Erscheinungen, auf ein
Unbedingtes außer uns zurückgeschlossen. Hier werden wir also auf die »Totalität der
Bedingungen« der »hypothetischen Synthesis der Glieder einer Reihe« bzw. ein
Unbedingtes als erste »Voraussetzung, die nichts weiter voraussetzt« zurückgeführt.
Diese Klasse fordert als Prinzip die »absolute Einheit der Reihe der Erscheinung« (die
Idee „Welt“), wobei der »Inbegriff aller Erscheinungen (die Welt) der Gegenstand der
Kosmologie« ist. Die reine Vernunft gibt hier also die Idee zu einer »transscendentalen
Weltwissenschaft (cosmologia rationalis)«.
3. Die Idee „Gott“
In einem disjunktiven Schluss wird vom Bedingten als Gegenstand überhaupt die Idee des
Inbegriffs aller möglichen Realitäten erreicht. Hier werden wir also auf die »Totalität der
Bedingungen« der »disjunctiven Synthesis der Theile in einem System« bzw. ein
Unbedingtes als Inbegriff der Bestimmungen der Realität überhaupt geführt. Diese Klasse
fordert also als Prinzip die »absolute Einheit der Bedingungen aller Gegenstände des
Denkens überhaupt« (die Idee „Gott“), wobei dasjenige, welches die »oberste Bedingung
der Möglichkeit von allem, was gedacht werden kann«, als das »Wesen aller Wesen«,
»Gegenstand der Theologie« ist. Somit gibt also die reine Vernunft hier die Idee zu einer
»transscendentalen Gotteserkenntniß (theologia rationalis)«
(Kr.d.r.V., B 379–380/A 322–323; B 391–392/A 334–335)
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Damit haben diese drei Klassen ihre Entsprechung zwar in der Einteilung der Metaphysica
specialis (Seelenlehre, Kosmologie, philosophische Theologie), doch entspricht diese
Einteilung für Kant letztlich nicht der Metaphysik, sondern vielmehr »dem logischen
Fortgange der Vernunft« (Kr.d.r.V., B 394/A 337).
Was die Vernunft in ihrem (spekulativen) Streben, vom Bedingten auf ein Unbedingtes
zurückzuschließen und dieses Unbedingte als Gegenstand zu erkennen, beirrt, ist das
transzendentale Prinzip der Vernunft selbst: „Wenn das Bedingte gegeben ist, so ist auch
die Reihe einander untergeordneter Bedingungen, die mithin selbst unbedingt ist,
gegeben“ (Kr.d.r.V., B 364).
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