zusammenfassung – reiserücktritt + reiseschutz

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ZUSAMMENFASSUNG – REISERÜCKTRITT
+ REISESCHUTZ
WICHTIGE INFORMATIONEN
ANSPRUCHSBERECHTIGUNG: Um durch diese Versicherungspolice abgedeckt zu sein, müssen Sie als Versicherungsnehmer und alle anderen im Rahmen dieser Versicherung versicherten Personen
während der gesamten Versicherungsdauer ihren ständigen Hauptwohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Diese Versicherungspolice ist nicht für Einwohner von Ländern außerhalb
des EWR (z. B. der Schweiz) geeignet.
Weitere Informationen zu den Versicherungsbedingungen der Versicherungspolice erhalten Sie unter dem folgenden Link: LINK
Versicherungsschutz
Maximale
Unterstützungsleistungen
Selbstbehalt
Leistungen für medizinische Hilfe im
Ausland
Wenn der Versicherte während einer Auslandsreise erkrankt oder einen Unfall erleidet, übernimmt der Versicherer bis zu einer Höhe
von maximal 10.500 Euro je Versichertem und je Reise folgende Kosten: Arztkosten, von einem Arzt oder Operateur verschriebene
Medikamente, Krankenhauskosten, Kosten für einen Krankenwagen, wenn dieser von einem Arzt für eine lokale Fahrt bestellt wurde.
50 Euro pro Versichertem je
Schadensfall.
Verlängerter Hotelaufenthalt aufgrund
von Krankheit oder Unfall
Wenn die Art der Krankheit oder des Unfalls den Versicherten an der Fortsetzung seiner Reise hindert, jedoch keine
Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Klinik erforderlich ist, übernimmt der Versicherer die Kosten für einen verlängerten
Hotelaufenthalt des Versicherten, wenn dies von einem Arzt verschrieben wurde, bis zu einer Höhe von 55 Euro/Tag und einer
maximalen Aufenthaltsdauer von 10 Tagen.
Medizinischer Transport des
Versicherten im Falle einer Erkrankung
oder Verletzung
Der Versicherer stellt unmittelbar nach der diesbezüglichen Unterrichtung die notwendigen Kontakte zwischen seinem
medizinischen Dienst und den behandelnden Ärzten des Versicherten her.
Frühzeitige Rückkehr der versicherten
Mitreisenden
Der Versicherer trägt die Kosten eines Flugtickets für einen Linienflug (Economy-Klasse) oder einer Zugfahrkarte (1. Klasse),
um besagte Mitreisende zu ihrem gewöhnlichen Aufenthalt (wie unter „Begriffsbestimmungen“ näher erläutert) oder zu dem Ort
zu bringen, an dem der überführte Versicherte stationär aufgenommen wurde.
Reise einer Begleitperson bei
stationärem Aufenthalt des
Versicherten
Der Versicherer trägt die Kosten eines Hin- und Rückflugtickets für einen Linienflug (Economy-Klasse) oder einer Hin- und
Rückfahrkarte für eine Zugfahrt (1. Klasse) vom gewöhnlichen Aufenthalt (wie unter „Begriffsbestimmungen“ näher erläutert) für
eine Person als Begleitung des stationär aufgenommen Versicherten.
Kosten der Begleitperson des stationär
aufgenommenen Versicherten
Der Versicherer trägt die Aufenthalts- und Unterbringungskosten im Hotel für eine Person, die angereist ist, um den stationär
aufgenommenen Versicherten zu begleiten, und zwar nach Vorlage der entsprechenden Originalrechnungen bis zu einer Höhe
von 55 Euro/Tag und einer maximalen Aufenthaltsdauer von 10 Tagen.
Minderjährige oder behinderte
Begleitpersonen
Wenn der Versicherte in Begleitung von Personen mit Behinderungen oder von Kindern unter 14 Jahren reist, die auch zu den
versicherten Personen zählen, und wenn es während der Vertragslaufzeit der Versicherung für den Versicherten aufgrund einer
Krankheit oder eines Unfalls, die von der Versicherung abgedeckt ist, nicht möglich ist, sich um diese zu kümmern, wird der
Versicherer die Reise einer vom Versicherten oder seiner Familie benannten Person organisieren und die Reisekosten für Hinund Rückfahrt übernehmen, wobei die besagte Person in dem Land ansässig ist, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt (wie
unter „Begriffsbestimmungen“ näher erläutert) befindet, oder der Versicherer kann die Kosten für einen von ihm benannten
Reisebegleiter übernehmen, sodass die benannte Person die minderjährigen Kinder oder die Menschen mit Behinderungen so
schnell wie möglich zurück an den gewöhnlichen Aufenthalt (wie unter „Begriffsbestimmungen“ näher erläutert) begleiten kann.
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+ REISESCHUTZ
Transport von sterblichen Überresten
Wenn der Versicherte während einer Reise verstirbt, organisiert der Versicherer den Transport der sterblichen Überreste bis zur
Begräbnisstätte am gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherten innerhalb der Stadt- bzw. Gemeindegrenzen und übernimmt die dafür
anfallenden sowie etwaige weitere Kosten in Verbindung mit der Einbalsamierung, für einen vorgeschriebenen Sarg in Mindestausstattung und
für die administrativen Formalitäten.
Bestattungskosten
Gemäß dem Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem „TRANSPORT VON STERBLICHEN ÜBERRESTEN“ garantiert der
Versicherer, bis zu einer maximalen Höhe von 1.200 Euro für die Bestattungskosten bei Tod des Versicherten einschließlich der Organisation
der Trauerfeier und einer Beerdigung oder Einäscherung aufzukommen.
Versand von Medikamenten ins Ausland
Wenn der Versicherte ein Medikament benötigt, das am Aufenthaltsort des Versicherten nicht erhältlich ist, verpflichtet sich der Versicherer,
dieses zu finden und es dem Versicherten auf dem schnellstmöglichen Weg und im Einklang mit den lokalen Gesetzen zu schicken.
Verauslagung einer Kaution für im
Ausland verübte Straftaten
Wenn der Versicherte aufgrund eines Verkehrsunfalls im Ausland inhaftiert oder verhaftet wird, gewährt der Versicherer dem Versicherten
eine Vorauszahlung, die der festzusetzenden Kaution entspricht und die von den betreffenden Behörden verlangt wird, bis zu einer
maximalen Höhe von 8.000 Euro.
Zahlung einer Rechtsverteidigung im
Ausland
In Übereinstimmung mit dem Versicherungsschutz für die „Verauslagung einer Kaution für im Ausland verübte Straftaten“ trägt der
Versicherer die Kosten bis zu einer Höhe von 1.500 Euro für Zahlungen, die im Ausland für Rechtsanwaltsgebühren und Anwaltsgebühren
vor Gericht getätigt wurden, die aufgrund einer gerichtlichen Unterstützung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstanden sind.
Übermittlung von eiligen Nachrichten
(aufgrund der versicherten
Dienstleistungen)
Der Versicherer nimmt im Rahmen eines 24-Stunden-Dienstes eilige Nachrichten des Versicherten entgegen und leitet diese weiter, sofern
der Versicherte nicht über andere Mittel verfügt, solche Nachrichten an die betreffenden Empfänger zu übermitteln, und sofern besagte
Nachrichten infolge eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Versicherungspolice abgedeckt ist, erforderlich geworden sind.
Zivilrechtliche Haftung
Die Versicherungspolice deckt Schadensersatzansprüche von bis zu 6.000 Euro für Personen- und Sachschäden und/oder etwaige
Folgeschäden ab, die vom Versicherten gegenüber Dritten verursacht wurden und für die er gemäß den geltenden Gesetzen innerhalb des
betreffenden Landes und hinsichtlich von Haftungen nicht vertraglicher Art verantwortlich ist.Sowohl die zivilrechtliche Berufshaftpflicht als
auch die Haftung in Verbindung mit der Nutzung, dem Gebrauch, dem Eigentum, dem Besitz oder der Verwendung eines Fahrzeugs,
Flugzeugs oder Wasserfahrzeugs oder mit der Nutzung oder dem Eigentum von Sprengkörpern oder von Schusswaffen jeder Art
oder Beschaffenheit sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche für die Folgen von
wirtschaftlichen Schäden, die nicht aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstanden sind, die im Rahmen dieser
Versicherungspolice abgedeckt sind, werden ebenfalls ausgeschlossen.
Gepäckverspätung
Wenn das aufgegebene Gepäck mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden durch Gründe, die das Beförderungsunternehmen zu vertreten
hat, ausgehändigt wird, so werden die Kosten für etwaige Einkäufe an dem Ort, an dem die Verzögerung eintrat, bis zu einer Höhe von
250 Euro erstattet, sofern solche Einkäufe sich auf notwendige persönliche Gebrauchsgegenstände beziehen (für die sowohl die betreffenden
Originalrechnungen als auch die Original-Bordkarte sowie der vom Beförderungsunternehmen ausgestellte Originalbeleg für die verzögerte
Aushändigung vorgelegt werden müssen).
Verlust, Beschädigung und Raub von
Gepäck
Der Versicherer zahlt Schadensersatz von bis zu 85 Euro pro Gegenstand miti einer Maximalhöhe von 850 Euro je Versicherter und
einer maximalen Gesamthöhe von 8.500 Euro je Buchung/Kauf und Schadensfall.
45 Euro/Versicherter
RÜCKTRITT: bei Tod, schwerer
Krankheit oder schwerem Unfall des
Versicherten
5.000 Euro/Versichertem/Verlust
50.000 Euro je Buchung/Kauf
10 % der Reisekosten abzüglich aller
Steuer je Versichertem
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RÜCKTRITT: bei jedem anderen
nachgewiesenen Vorfall, den der
Versicherte nicht beabsichtigt und nicht
zu verantworten hat
5.000 Euro/Versichertem/Verlust
50.000 Euro je Buchung/Kauf
10 % der Reisekosten abzüglich aller
Steuer je Versichertem
VERPASSTER FLUG: Wenn der
Versicherte aufgrund eines
unbeabsichtigten Ereignisses zu spät
eintrifft, um das Flugzeug zu besteigen,
ausser die ausgenommen.
50 % der Kosten des Tickets
5.000 Euro/Versichertem/Verlust
25.000 Euro/Buchung/Kauf
Kein Selbstbehalt
Vertragsbruch seitens der Fluggesellschaft
und/oder des Flughafens, wenn ein Flug
ausfällt, aufgrund von:
- einem Problem der Fluggesellschaft
und/oder des Flughafens
- Abflugverspätung von mehr als 7 Stunden
5.000 Euro/Versichertem/Verlust
25.000 Euro/Buchung/Kauf
30 Euro/Versicherter
FLUGVERSPÄTUNG: Flugverspätung
(regulärer, Low-Cost- oder Charterflug)
bei mehr als 4 Stunden
30 Euro/Versichtem für jede 2 Stunden Verspätung, bis zu 150 Euro/Versichertem
Kein Selbstbehalt
IM SCHADENSFALL: Der Versicherte muss dem VERSICHERER den Schadensfall melden, und zwar entweder unter der Telefonnummer für Arzthilfe + 49 69 38 07 91 050 oder
per E-Mail an [email protected] oder durch Eingabe auf der Website unter www.earefund.com für Schadensfälle, die aus anderen Gründen aufgetreten sind, wobei
diese innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt gemeldet werden müssen.
ABTEILUNG KUNDENDIENST
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Telefon: +49 69380791050 (Option 3) von 9.00 bis 17.00 Uhr (Montag bis Freitag)
E-Mail: [email protected]
Website: www.earefund.com
Chat (9.00 bis 17.00 Uhr, Montag bis Freitag) www.earefund.com
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+ REISESCHUTZ
In Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen informiert Sie der Versicherer über Folgendes:
Europ Assistance S.A. (handelnd als Europ Assistance S.A. Irish Branch) 4-8 Eden Quay, Dublin 1 D01 N5W8 Irland.Europ Assistance S.A. ist eine französische Aktiengesellschaft, die durch die französische Versicherungsordnung geregelt wird, mit
eingetragenem Geschäftssitz in 1, promenade de la Bonnette, 92230 Gennevilliers, Frankreich, eingetragenen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 451 366 405.
Wenn Sie die Reiseversicherung durch die Einbeziehung und die Abdeckung durch den Versicherungsnehmer erwerben, wird dieser eine Zahlung von Ihnen einziehen, die sich auf Ihre zu leistende Zahlung für die Ihnen bereitgestellten Leistungen im
Rahmen Ihres Vertrags über Vermittlungsleistungen mit dem Versicherungsnehmer sowie auf Ihre zu zahlende Versicherungsprämie für die Bereitstellung des Versicherungsschutzes durch Europ Assistance bezieht, die Ihnen im Rahmen dieser
Versicherungspolice bereitgestellt werden. Die Höhe der Prämie wird Ihnen beim Verkauf mitgeteilt. Die Gebühr für die Ihnen im Rahmen des Vertrags über Vermittlungsleistungen mit dem Versicherungsnehmer bereitgestellten Leistungen ergibt sich
aus der Differenz zwischen der Versicherungsprämie und Ihrer Gesamtzahlung.
Wenn Sie die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Datum des Antritts der versicherten Reise abschließen, haben Sie kein Recht auf Stornierung des Versicherungsvertrags. Ansonsten gilt Folgendes: Kündigung innerhalb der gesetzlichen
Frist: Sie können diese Versicherungspolice innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen (die „Kündigungsfrist“) kündigen und die Kündigung während der Kündigungsfrist in schriftlicher Form an den Versicherungsnehmer an die
in den Sonderbedingungen angegebene Adresse senden. Jede bis dahin entrichtete Versicherungsprämie wird Ihnen erstattet, sofern Sie nicht gereist sind und keine Forderung erhoben wurde und es auch nicht beabsichtigt ist, eine Forderung zu
erheben, und sich kein Vorfall ereignet hat, der Anlass für eine Forderung geben würde. Die Versicherungspolice wird mit Wirkung vom Ausstellungsdatum gekündigt. Kündigung außerhalb der gesetzlichen Frist: Sie können diese Versicherungspolice
nach Ablauf der Kündigungsfrist jederzeit kündigen und diese Kündigung in schriftlicher Form an den Versicherungsnehmer an die in den Sonderbedingungen angegebene Adresse senden. Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, wird
Ihnen keine Versicherungsprämie erstattet. Nichtzahlung von Prämien: Wir behalten uns das sofortige Kündigungsrecht bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie oder im Falle einer betrügerischen Nutzung einer Kreditkarte oder einer anderen
Zahlungsmethode vor; dann wird die Versicherungspolice automatisch null und nichtig.
Diese Versicherungspolice und alle in Verbindung mit dieser Versicherungspolice auftretenden Angelegenheiten unterliegen dem deutschen Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die in Verbindung mit dieser Versicherungspolice auftreten, sind
ausschließlich die deutschen Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Deutschland.
Aon Marketing Directo, S.A.U., als Vermittler eingebundener Versicherungsagent, eingetragen in C/ Rosario Pino, nº 14-16, 28020 Madrid, im Unternehmensregister von Madrid, Band 15.995, Blatt 114, Abschnitt 8, Seitennummer M270.594 mit der Steuernummer des Unternehmens A-82782582 und eingetragen im besonderen Verwaltungsregister der Versicherungsmakler der Generaldirektion für das Versicherungswesen unter Code AJ-0061 mit einer
Haftpflichtversicherung angeordnet durch das Gesetz 26/2006 vom 17. Juli.
In Übereinstimmung mit den Vorschriften von Artikel 44 des Gesetzes 26/2006 vom 17. Juli müssen Sie jede Forderung oder Beschwerde an das Kundenservicezentrum (Customer Service Centre) der Versicherungsgesellschaft unter
der in diesem Dokument angegebenen Adresse und Telefonnummer richten.
In Übereinstimmung mit den Vorschriften von Artikel 42 und gemäß dem Gesetz 26/2006 vom 17. Juli geben wir bekannt, dass Aon Marketing Directo, S.A.U. als Versicherungsvermittler für verschiedene Versicherungsgesellschaften
tätig
ist,
über
deren
Einzelheiten
wir
Sie
informieren
können
und
die
in
jedem
Fall
auch
in
den
öffentlichen
Archiven
der
Generaldirektion
für
das
Versicherungswesen
(https://www.dgsfp.meh.es/Mediadores/Punto_Unico_Mediadores.asp) einsehbar sind.
Aon Marketing Directo, S.A.U. bietet als eingebundener Versicherungsagent keine Beratung auf der Basis objektiver und allgemeiner Analysen von Versicherungsverträgen, die auf dem Markt angeboten werden.
Aon Marketing Directo, S.A.U., als Vermittler eingebundener Versicherungsagent, eingetragen in C/ Rosario Pino, nº 14-16, 28020 Madrid, im Unternehmensregister von Madrid, Band 15.995, Blatt 114, Abschnitt 8, Seitennummer M-270.594 mit der Steuernummer des
Unternehmens A-82782582 und eingetragen im besonderen Verwaltungsregister der
Versicherungsmakler der Generaldirektion für das Versicherungswesen unter Code AJ-0061 mit einer Haftpflichtversicherung angeordnet durch das Gesetz 26/2006 vom 17. Juli.
In Übereinstimmung mit den Vorschriften von Artikel 44 des Gesetzes 26/2006 vom 17. Juli müssen Sie jede Forderung oder Beschwerde an das Kundenservicezentrum (Customer Service Centre) der Versicherungsgesellschaft unter der in diesem Dokument
angegebenen Adresse und Telefonnummer richten.
In Übereinstimmung mit den Vorschriften von Artikel 42 und gemäß dem Gesetz 26/2006 vom 17. Juli geben wir bekannt, dass Aon Marketing Directo, S.A.U. als Versicherungsvermittler für verschiedene Versicherungsgesellschaften tätig ist, über deren Einzelheiten wir
Europ Assistance S.A. (handelnd als Europ Assistance S.A. Irish Branch)
Sie
informieren
können
die 1,
in D01
jedem
Fall Irland.
auch in
den öffentlichen
Archiven
der Generaldirektion
4th Floor,
4 -8 Eden
Quay,und
Dublin
N5W8
Registriert
in Irland unter
der Zertifikatnummer:
907089
für
dasAssistance
Versicherungswesen
(https://www.dgsfp.meh.es/Mediadores/Punto_Unico_Mediadores.asp)
erhältlich sind. geregelt
Europ
S.A. (handelnd
als Europ Assistance S.A. Irish Branch) wird durch die französische Versicherungsordnung
Aon Marketing Directo, S.A.U. bietet als eingebundener Versicherungsagent keine Beratung auf der Basis objektiver und allgemeiner Analysen von Versicherungsverträgen, die auf dem Markt angeboten werden.
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