Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) eV

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Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V
Verband Deutscher Zoodirektoren beschließt neuen Namen und neue Satzung Die Mitglieder des Verbands Deutscher Zoodirektoren (VDZ) e.V. haben bei ihrer Jahrestagung im westfälischen Münster über eine neue Satzung abgestimmt. Diese beinhaltet unter anderem die Umbenennung der Vereinigung in Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. Köln, 24. Juni 2014 – Das Ergebnis war eindeutig: Mit nur zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen die Mitglieder des Verbandes Deutscher Zoodirektoren e.V. bei ihrer Jahrestagung in Münster eine neue Satzung und Beitragsordnung sowie eine Namensänderung. In Zukunft wird die Vereinigung Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. heißen. Damit möchte man zum Ausdruck bringen, dass der Verband die wissenschaftlich geleiteten Zoologischen Gärten an sich repräsentiert. Die neu beschlossene Satzung beinhaltet eine klare Definition des Verbandszwecks. Im Vordergrund steht dabei der verantwortungsbewusste Betrieb zoologischer Gärten und der damit verbundene Tier-­‐, Arten-­‐ und Umweltschutz. „Die Basis unserer Arbeit ist die artgerechte Haltung und Zucht von Wildtieren. Darüber hinaus fördern der VdZ und seine Mitglieder wissenschaftliche Forschungsprojekte, die sich mit diesen Themen beschäftigen“, sagt Theo Pagel, Präsident des VdZ. Die Kategorie „korrespondierende Mitglieder“ ermöglicht nun auch Mitarbeitern der mittleren Führungsebene eine Mitgliedschaft. Außerdem ist die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft in der Satzung verankert. Durch sie können auch andere Zooverbände oder Organisationen wie z.B. der Berufsverband der Zootierpfleger (BdZ) beitreten. Außerdem schreibt die neue Satzung vor, dass im Vorstand ab jetzt immer ein Mitglied aus Österreich und der Schweiz vertreten sein muss. Darüber hinaus sollen ebenso Vertreter aus wissenschaftlichen und kaufmännischen Bereichen Teil des erweiterten Vorstands sein. Neben der neuen Satzung haben die Mitglieder des Verbandes auch Änderungen in der Beitragsordnung beschlossen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist erhöht worden und liegt nun zwischen 1.500 und 15.000 Euro. Die Beitragshöhe orientiert sich individuell an der wirtschaftlichen Stärke der Mitglieder. „Der Weg für eine besser ausgestattete Geschäftsstelle mit Büro in Berlin ist somit geebnet. Die zusätzlichen finanziellen Mittel ermöglichen uns eine noch intensivere Auseinandersetzung mit den Themen tiergerechte Haltung sowie Arten-­‐ und Naturschutz. Wir werden noch professioneller“, sagt Pagel. Der VdZ blickt auf eine über hundertjährige Tradition zurück. Der Verband wurde 1887 bei der ersten Konferenz der deutschen zoologischen Gärten gegründet. Doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt der VdZ 1951 erstmals eine Satzung. Im Laufe der Jahre öffnete sich die älteste Zoovereinigung der Welt für immer mehr Mitglieder. Ende der 1960er-­‐Jahre zunächst für Zoodirektoren aus den deutschsprachigen Nachbarländern, später auch für wissenschaftliche Mitarbeiter. Das erklärte Ziel: Gemeinsamer Einsatz für das Wohl der Tiere: Nur wer Tiere kennt wird Tiere schützen! Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V Auskünfte: Theo Pagel Präsident VdZ Tel.: +49 (0) 221 7785 -­‐102 Fax: +49 (0) 221 7785 -­‐176 E-­‐Mail: [email protected] 
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