Klinik für Herz- und Kreislauferkrankungen Direktor Prof. Dr. med. H. Schunkert Lazarettstraße 36 80636 München www.dhm.mhn.de Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, im Rahmen des stationären Aufenthaltes kann aufgrund eines Bluthochdruckes bzw. einer chronischen Herzschwäche, einer Durchblutungsstörung des Herzens, einer Nierenschwäche oder eines Diabetes mellitus eine Therapie mit einem Medikament aus der Gruppe der ACE-Hemmer begonnen werden. Zur Gruppe der ACE-Hemmer gehören z.B. die Wirkstoffe Ramipril, Enalapril, Benazepril, Captopril und Lisinopril (Vesdil®, Delix®, Xanef®, Cibacen®, Lopirin®, Acerbon® etc.). Die Abkürzung ACE steht dabei für „Angiotensin-Umwandlungs-Enzym“. Diese Medikamente entfalten ihre Wirkung, in dem sie die Umwandlung bestimmter körpereigener Hormone hemmen. Großangelegte wissenschaftliche Studien haben dabei gezeigt, dass die ACE-Hemmer den Blutdruck senken und z.B. den gefährlichen Umbau des Herzmuskels nach einem Herzinfarkt bzw. bei einer Herzmuskelschwäche abschwächen. Empfehlungen internationaler medizinischer Fachgesellschaften sprechen sich für die Einnahme der ACE-Hemmer im Rahmen der Behandlung Ihres Krankheitsbildes aus. Durch Beachten der Gegenanzeigen und frühzeitiges Erkennen möglicher Nebenwirkungen können arzneimittelinduzierte Komplikationen verhindert werden. Wie bei allen Medikamenten kann es auch bei ACE-Hemmern zu möglichen Nebenwirkungen kommen. Es kann zu überschießenden Blutdrucksenkungen, erhöhten Kaliumwerten im Blut und Nierenfunktionsstörungen kommen. Bei einem Teil der mit ACE-Hemmer behandelten Patienten kann ein trockener Reizhusten beobachtet werden. Folgende Gegenanzeigen sind zu beachten: ACE-Hemmer sollten unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Anwendung kommen. Dazu gehören Patientinnen die schwanger sind oder stillen, Patienten/innen die eine Verengung beider Nierenarterien oder eine Aortenklappenstenose aufweisen. Auch Patienten mit nur einer Niere sollten ACE-Hemmer nur nach genauer Überprüfung der Risiken verordnet bekommen. Bei schon vorbestehender Nierenfunktionsstörung oder Erkrankungen des Immunsystems sollten ACE-Hemmer nur unter strenger ärztlicher Betreuung gegeben werden Bei einer Abwägung der Vor- und Nachteile der Medikamente ergibt sich jedoch für Sie ein erheblicher Nutzen, so dass die Fachgesellschaften in Ihrer Situation dringend die Einnahme dieser Medikamente empfehlen. Wir hoffen mit dieser Information zu einer verbesserten Sicherheit Ihrer Behandlung einen Beitrag geleistet zu haben.