Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung

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Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen
gemäß Anlage 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen
Antragsteller:
BNR-ZD:
Förderobjekt1:
Erfüllung
Anforderungen nach Anlage 2
ja
geplanter Wert
nein
Generelle Anforderungen
tageslichtdurchlässige Fläche mind. 3 % der Stallgrundfläche
%
Spezielle Anforderungen
Haltung von Absatzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen
Liegebereich mit

ausreichend geeigneter trockener Einstreu oder

Tiefstreu oder

Komfortliegefläche2
mind. 3 verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente in ausreichender Anzahl, zugänglich
für alle Tiere
Für Absatzferkel, Zuchtläufer und Mastschweine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche mind. 20 %
größer als nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
Durchschnittsgewicht/Tier in kg
Absatzferkel
Zuchtläufer und Mastschweine
Mindestfläche/Tier in m2
(20 % größer als nach
TierSchNutztV)
über 5 bis 10
0,18
m2/Tier
über 10 bis 20
0,24
m2/Tier
über 20
0,42
m2/Tier
über 30 bis 50
0,60
m2/Tier
über 50 bis 110
0,90
m2/Tier
über 110
1,20
m2/Tier
Mindestens die Hälfte der Mindestfläche steht als Liegebereich zur Verfügung.
Haltung von Jung- und Zuchtsauen sowie Zuchtebern
Liegebereich im Wartebereich bei Gruppenhaltung:

planbefestigt und mit ausreichender geeigneter trockener Einstreu oder

Tiefstreu oder

Komfortliegefläche2
Liegebereich im Abferkelbereich und bei Einzelhaltung im Deckbereich:

mind. teilweise Komfortliegefläche (z. B. Gummimatten im Schulterbereich)
Beschäftigungselemente in ausreichender Anzahl

im Wartebereich bei Gruppenhaltung mind. 3 verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente

im Abferkelbereich und bei Einzelhaltung im Deckbereich mind. ein manipulierbares Beschäftigungselement
Bei Trogfütterung Fressplatzbreite je Sau bzw. Jungsau so, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können
1
2
Bei Beantragung mehrerer Stallbauinvestitionen bitte für jede ein separates Formular ausfüllen.
Zur Ausgestaltung der Komfortliegefläche wird auf die Hinweise und Erläuterungen zur Richtlinie verwiesen.
e1504011524 – 12.01.2017
Bauliche Anforderungen tiergerechte Haltung von Schweinen
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Erfüllung
Anforderungen nach Anlage 2
ja
geplanter Wert
nein
Die Fläche für Eber ist mind. 20 % größer als nach TierSchNutztV.
2
Mindestfläche/Tier in m (20 % größer als nach TierSchNutztV)
Eber ab 24 Monate
7,2
m2/Tier
Eber in Deckeinrichtungen
12,0
m2/Tier
Für Jungsauen und Sauen müssen im Zeitraum von über 4 Wochen nach dem Decken bis eine Woche
vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche verfügbar sein,
die mindestens 20 % größer ist als nach TierSchNutztV vorgeschrieben.
Mindestfläche/Tier in m
max. 5 Tiere/Gruppe
2
6 - 39 Tiere/Gruppe
> 39 Tiere/Gruppe
Jungsauen
2,22
1,98
1,80
m2/Tier
Zuchtsauen
3,00
2,70
2,46
m2/Tier
Mindestens 1,14 m2/Jungsau und 1,56 m2/Sau steht als Liegebereich zur Verfügung.
Mindestfläche je Abferkelbucht 6 m 2
m2/Tier
Haltungseinrichtung mit dauerhafter Öffnungsmöglichkeit nach dem Abferkeln; ungehindertes Umdrehen der Sau möglich
Erklärung des Antragstellers
Ich/Wir erkläre/n hiermit subventionserheblich, dass die angegebenen Anforderungen mit Abschluss der Investitionsmaßnahme erfüllt sind und über die Dauer der Zweckbindungsfrist eingehalten werden.
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer
Ort, Datum
Unterschrift(en) des Antragstellers
e1504011524 – 12.01.2017
Bauliche Anforderungen tiergerechte Haltung von Schweinen
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