speichern unter drucken vergrößern Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen gemäß Anlage 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen Antragsteller: BNR-ZD: Förderobjekt1: Erfüllung Anforderungen nach Anlage 2 ja geplanter Wert nein Generelle Anforderungen tageslichtdurchlässige Fläche mind. 3 % der Stallgrundfläche % Spezielle Anforderungen Haltung von Absatzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen Liegebereich mit ausreichend geeigneter trockener Einstreu oder Tiefstreu oder Komfortliegefläche2 mind. 3 verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente in ausreichender Anzahl, zugänglich für alle Tiere Für Absatzferkel, Zuchtläufer und Mastschweine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche mind. 20 % größer als nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) Durchschnittsgewicht/Tier in kg Absatzferkel Zuchtläufer und Mastschweine Mindestfläche/Tier in m2 (20 % größer als nach TierSchNutztV) über 5 bis 10 0,18 m2/Tier über 10 bis 20 0,24 m2/Tier über 20 0,42 m2/Tier über 30 bis 50 0,60 m2/Tier über 50 bis 110 0,90 m2/Tier über 110 1,20 m2/Tier Mindestens die Hälfte der Mindestfläche steht als Liegebereich zur Verfügung. Haltung von Jung- und Zuchtsauen sowie Zuchtebern Liegebereich im Wartebereich bei Gruppenhaltung: planbefestigt und mit ausreichender geeigneter trockener Einstreu oder Tiefstreu oder Komfortliegefläche2 Liegebereich im Abferkelbereich und bei Einzelhaltung im Deckbereich: mind. teilweise Komfortliegefläche (z. B. Gummimatten im Schulterbereich) Beschäftigungselemente in ausreichender Anzahl im Wartebereich bei Gruppenhaltung mind. 3 verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente im Abferkelbereich und bei Einzelhaltung im Deckbereich mind. ein manipulierbares Beschäftigungselement Bei Trogfütterung Fressplatzbreite je Sau bzw. Jungsau so, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können 1 2 Bei Beantragung mehrerer Stallbauinvestitionen bitte für jede ein separates Formular ausfüllen. Zur Ausgestaltung der Komfortliegefläche wird auf die Hinweise und Erläuterungen zur Richtlinie verwiesen. e1504011524 – 12.01.2017 Bauliche Anforderungen tiergerechte Haltung von Schweinen 1 von 2 Erfüllung Anforderungen nach Anlage 2 ja geplanter Wert nein Die Fläche für Eber ist mind. 20 % größer als nach TierSchNutztV. 2 Mindestfläche/Tier in m (20 % größer als nach TierSchNutztV) Eber ab 24 Monate 7,2 m2/Tier Eber in Deckeinrichtungen 12,0 m2/Tier Für Jungsauen und Sauen müssen im Zeitraum von über 4 Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche verfügbar sein, die mindestens 20 % größer ist als nach TierSchNutztV vorgeschrieben. Mindestfläche/Tier in m max. 5 Tiere/Gruppe 2 6 - 39 Tiere/Gruppe > 39 Tiere/Gruppe Jungsauen 2,22 1,98 1,80 m2/Tier Zuchtsauen 3,00 2,70 2,46 m2/Tier Mindestens 1,14 m2/Jungsau und 1,56 m2/Sau steht als Liegebereich zur Verfügung. Mindestfläche je Abferkelbucht 6 m 2 m2/Tier Haltungseinrichtung mit dauerhafter Öffnungsmöglichkeit nach dem Abferkeln; ungehindertes Umdrehen der Sau möglich Erklärung des Antragstellers Ich/Wir erkläre/n hiermit subventionserheblich, dass die angegebenen Anforderungen mit Abschluss der Investitionsmaßnahme erfüllt sind und über die Dauer der Zweckbindungsfrist eingehalten werden. Ort, Datum Unterschrift Betreuer Ort, Datum Unterschrift(en) des Antragstellers e1504011524 – 12.01.2017 Bauliche Anforderungen tiergerechte Haltung von Schweinen 2 von 2