Schöpflin-Areal: Entwicklung eines neuen Quartiers

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Schöpflin Stiftung
Stadt Lörrach
Schöpflin-Areal: Entwicklung eines neuen Quartiers
Nicht offener Planungs- und Realisierungswettbewerb
Auslobung
Stand 13. Januar 2014
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 1
Auslober:
Schöpflin Stiftung
Franz-Ehret-Straße 7
79541 Lörrach
http://www.werkraum-schoepflin.de/22.0.html
Stadt Lörrach
Luisenstraße 16
79539 Lörrach
http://www.loerrach.de/de/Home
Betreuung/
Durchführung:
Stadtbau Lörrach
Schillerstraße 4
79540 Lörrach
T: 0049 7621 151982
F: 0049 7621 151999
E-Mail: [email protected]
www.stadtbau-loerrach.de
Projektleitung
Schöpflin Stiftung: Isolde Britz, Stadtbau Lörrach
Projektteam
Stadt Lörrach:
Zeitraum:
Julia Arndt, Fachbereich Jugend, Schulen, Sport
Annette Buchauer, Fachbereich Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Walther Schwenzer, Fachbereich Stadtplanung und
Baurecht
Januar 2014 bis Mai 2014
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Seite
4
4
4
5
6
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Einleitung
Ausgangslage
Masterplan
Vision
Schöpflin Stiftung
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
Wettbewerbsbedingungen und Ablauf
Auslober
Wettbewerbsorganisation und -betreuung
Mitwirkung der Architektenkammer
Wettbewerbsart
Zulassungsbereich
Zielsetzung des Wettbewerbs
Teilnehmer
Auswahlverfahren
Bewerbung
Preisgericht
Preise und Anerkennungen
Weitere Bearbeitung
Nutzung der Wettbewerbsbeiträge und Urheberrecht
Auskünfte und Fragenbeantwortung
Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge
Unterlagen zum Wettbewerb
Bindende Vorgaben
Termine
8
8
8
8
8
8
8
9
9
9
10
11
11
12
12
12
12
13
13
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
Wettbewerbsleistungen
Schwarzplan der Gebäudestruktur M 1:200
Übergeordnete Bezüge und Bauabschnitte
Städtebaulicher Rahmenplan
Hochbauliches Konzept
Gebäudeentwurf Sporthalle und Gemeinbedarfsräume
Perspektivische Darstellung / Schaubild
Modell
Flächenermittlung
Erläuterungsbericht
Verfassererklärung
Abzugebende Unterlagen
Kennzeichnung der Wettbewerbsunterlagen
14
14
14
14
14
14
14
14
15
15
15
15
15
4.
4.1
4.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
Wettbewerbsaufgabe
Der Ortsteil Brombach
Rahmenbedingungen und Vorgaben
Planungsaufgabe
Allgemein
Wohnbebauung
Mehrzweckraum der Schöpflin Stiftung
Sporthalle und Gemeinbedarfsräume der
Stadt Lörrach
Erschließung und Stellplätze
Gestaltung des öffentlichen Raums
16
16
17
20
20
20
21
21
4.3.5
4.3.5
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27
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1.
Einleitung
1.1. Ausgangslage
Die Schöpflin Stiftung Lörrach1 hat in Nachbarschaft zu ihrem heutigen
Anwesen eine rund 1,5 Hektar große Brachfläche erworben. Das Areal
soll als Bindeglied zwischen den Lörracher2 Ortsteilen Brombach und
Hauingen entwickelt werden. Es soll ein zukunftsfähiges Quartier mit
Wohnnutzung, Projekträumen und Büroflächen für die Schöpflin Stiftung
entstehen. Darüber hinaus stellt die Schöpflin Stiftung der Stadt Lörrach
eine Teilfläche zur Verfügung, auf der sie eine wettkampftaugliche Dreifachsporthalle mit eingeschränkter Veranstaltungsnutzung realisieren
kann. In Verbindung mit der Halle sollen Räume für besonderen Bedarf
(der Stiftung / ortsansässiger Vereine und Initiativen) angeboten werden.
In Verbindung mit der Neubebauung des Areals soll auch dessen Umfeld
einschließlich der Verkehrsflächen neu geordnet werden.
1.2. Masterplan
Im Rahmen von Workshops prüfte das mit der Projektentwicklung beauftragte Team der Schöpflin Stiftung die Möglichkeiten, allen derzeit bekannten Flächenansprüchen auf dem zur Verfügung stehende Areal gerecht zu werden. Dabei wurde vor allem auf eine sinnfällig Zuordnung der
Nutzungen, eine optimale Ausnutzung der Projektfläche und eine Minimierung etwaiger Nutzungskonflikte geachtet und die angestrebten Qualitäten
des neuen Quartiers formuliert.
Masterplan
Schöpflin Areal
mit Vorgaben für die
Grundstücksneuordnung und den
Standort der
Dreifachsporthalle
(siehe dazu Ziffer
4.2, Seite 17und
Anlage 07)
1
2
http://www.werkraum-schoepflin.de/22.0.html
http://www.loerrach.de/de/Home
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1.3. Vision
An der Nahtstelle zwischen den Lörracher Ortsteilen Brombach und Hauingen entsteht ein neues zukunftsweisendes Quartier,
 das sich mit ideellen, sozialen und städtebaulichen Qualitäten
kraftvoll in der Mitte des Ortsteils Brombach einbringt,
 das mit der Sporthalle und den Gemeinbedarfsräumen ein vielfältiges Nutzungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen
aus dem Quartier und aus dem Ortsteil Brombach bereithält,
 dessen Kraft und Ausstrahlung in Verbindung mit den besonderen Vorzügen der Verkehrsinfrastruktur geeignet ist, eine
Klammerfunktion zwischen den Ortsteilen auf beiden Seiten
des Flusses Wiese wahrzunehmen,
 das auf der Grundlage des Leitbilds der Stiftung das Wohnen
mit Kindern fördert und dafür selbstverständlich auch Synergien mit den verschiedenen Einrichtungen der Stiftung nutzt,
 dessen Freiräume und Grünzonen den Park um die Villa
Schöpflin in angemessener Weise fortsetzen,
 dessen private, halböffentliche und öffentliche Räume einschließlich ihrer Nahtstellen sich durch hohe Gestaltqualität
und Alltagstauglichkeit auszeichnen,
 das mit einem in Architektur und Nutzung besonderen Gebäude an der Ecke Franz-Ehret-Straße und Schopfheimer Straße
ein Signal setzt und die Verzahnung zwischen neuem Quartier
und altem Ortskern herstellt.
Damit dies gelingt, bleibt die gesamte Liegenschaft im Eigentum der
Schöpflin Stiftung. Sie wird auch Bauherrin für die geplanten Mietwohnungen. Bei der Bebauung des Quartiers geht ihr Qualität in Bezug auf
das Erscheinungsbild, die Alltagstauglichkeit und die sozialen Belange vor
Quantität und Rendite. Die Wohngebäude selbst werden in mehreren
Bauabschnitten in nachfolgenden kleinen Wettbewerben und in engem
Dialog mit Architekten entwickelt.
Das Wohnquartier ist mit den östlich benachbarten ehemaligen Gewerbehallen und seinen neuen Nutzungen verbunden. Hier ist Raum für handwerkliche, künstlerische und kreative Aktivitäten aller Art.
Die Sporthalle und die Gemeinbedarfseinrichtungen stehen im Schnittpunkt der beiden Ortsteile, dem Werkraum Schöpflin und den Haltestellen
des ÖPNV. Die Sporthalle selbst funktioniert an ihrem zugewiesenen
Standort in Bezug auf das Wohnen möglichst konfliktfrei. Ihr äußeres Erscheinungsbild bietet eine gestalterisch gelungene Nachbarschaft zu den
Gebäuden der Schöpflin Stiftung und zur Wohnbebauung. Die Gemeinbedarfseinrichtungen sind gut auffindbar und können unabhängig von der
Sporthalle vielschichtig bespielt werden. Ein zugeordneter Platz bietet
sich als Forum für öffentliche Aktivitäten aller Art an.
Die Franz-Ehret-Straße ist so umgebaut und gestaltet, dass sie das neue
Wohnquartier und die Gemeinbedarfsräume mit den weiteren Einrichtungen der Schöpflin Stiftung über die Straße hinweg und die Ortskerne
Brombach und Hauingen untereinander wahrnehmbar verbindet.
In seiner Gesamtheit hat das neue Quartier die Kraft, als modellhafte Anlage mit Vorbildcharakter über den engeren städtischen Kontext hinaus
auszustrahlen und wahrgenommen zu werden.
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
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1.4.
Schöpflin Stiftung
Die Schöpflin Stiftung wurde 2001 von Hans Schöpflin mit seinen Geschwistern Albert Schöpflin und Heidi Junghanss gegründet. Sie hat gegenwärtig "drei Beine":
Villa Schöpflin - Zentrum für Suchtprävention
gegründet 2002:
Die Villa Schöpflin widmet sich der Suchtvorbeugung. Sie will verhindern,
dass Kinder und Jugendliche sich durch Suchtverhalten schaden. Dazu
gehören Alkohol, Tabak und illegale Drogen oder die übermäßige Nutzung von Internet und Computerspielen. Die Villa Schöpflin hat Modellcharakter für die ganze Republik. Für ihre Arbeit hat sie bereits mehrere
Preise und Auszeichnungen erhalten, einige Projekte des Hauses (z. B.
HaLT (www.halt-projekt.de/) wurden weit über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus übernommen.
Kinderhaus & Gärtnerhaus Schöpflin
seit 2004, Träger: Kinderhaus Lörrach gemeinnützige GmbH
Das Kinderhaus Schöpflin für Kinder von einem bis drei Jahren und das
Gärtnerhaus Schöpflin für Schulkinder werden gemeinsam mit dem Kinderhaus auf dem Bühl geführt. Maria Montessoris pädagogische Grundgedanken, Angebote zum kreativen Arbeiten in Atelier und Werkstatt und
eine Architektur, die Kinder ernst nimmt, bestimmen das pädagogische
Konzept. Gegenwärtig besuchen 145 Kinder die drei Häuser
(www.kinderhaus-loerrach.de/hauptmenue/ueber-kinderhaus-undgaertnerhaus/uebersicht/).
Werkraum Schöpflin
eröffnet 2011
Der Werkraum Schöpflin ist ein Forum für Zukunftsfragen, ein Haus der
Unruhe, der Ideen und der Poesie. Er bietet Raum und Zeit für schöpferisches Arbeiten, Kultur und kulturelle Bildung von Groß und Klein: mit Vorträgen und Gesprächen, mit Veranstaltungen und Workshops, mit Literatur, Kunst, Theater und Musik. Der Werkraum Schöpflin versteht sich als
Nische im kulturellen Angebot der Region, in der die Regeln eines Saisonbetriebs außer Kraft gesetzt sind (www.werkraumschoepflin.de/183.0.html).
„Die Werte die uns wichtig sind“
und die wir bei der Gestaltung des Stiftungsgeländes
umgesetzt haben...
Es wäre schön, wenn dieser Geist, weiterhin ein kostbares Gut für uns wäre, - wesentlich ist immer der
Geist der dem Bauen voran geht, ...
Wenn Besucher zum Werkraum Schöpflin kommen und
etwas Zeit mitbringen, fordern wir sie auf zu einem
kleinen Spaziergang über das Stiftungsgelände; es ist Park, es ist Obstwiese, es ist alte Brunnen, es ist
Gewächshaus, Atelier, Gärtnerhaus, Villa, Biotop, Bauerngarten, Urwald; Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
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die meisten Menschen kommen nach kurzer Zeit stimmungsmäßig verändert zurück, sie sind berührt, - Frage: von was?
ich glaube davon, dass uns das Unscheinbare der
Pflege wert ist, - dass wir eine Welt für Kinder und Erwachsene geschaffen haben, - die sich jeder wünscht, harmonisch, liebevoll, geborgen, vielseitig;
es ist eine Haltung des Respektes vor dem Alten gewachsenen, eine Haltung des Schutzes und der Wertschätzung.
In diesem Geist hat unser Architekt gearbeitet und in
diesem Geist haben viele unserer Handwerker mitgeholfen dieses Gelände zu gestalten. Es war diese Gemeinsamkeit, die diesen grünen Fleck zu dem werden
ließ, was er geworden ist.
Die Architektur spannt den Bogen von verantwortungsvoller, ästhetischer Altbausanierung (Villa, Gärtnerhaus, Brennerei) zu Neubau (Werkraum, Kinderhaus,
Atelier), keines der Gebäude wirkt kalt, alle Gebäude sind lichtdurchflutet, funktionell, in den Details sorgfältig ausgearbeitet, anspruchsvoll in Material und handwerklicher
Leistung;
keines der Gebäude ist dominant, sie bilden eher eine
lebendige Vielfalt; - es entsteht mit den gepflasterten
Wegen, den alten Bäumen, den Häusern und den verbindenden Wasserläufen ein harmonisches Ganzes.
Dass wir dieses Ziel erreicht haben, macht uns glücklich. Ich würde vorschlagen: Sie sollten sich diesen
Lebensraum anschauen und fühlen und prüfen ob ich
übertrieben habe!
A. Schöpflin
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
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2.
Wettbewerbsbedingungen und Ablauf
2.1.
Auslober
Der Planungs- und Realisierungswettbewerb wird gemeinsam ausgelobt
von der Schöpflin Stiftung und der Stadt Lörrach
Schöpflin Stiftung
Franz-Ehret-Straße 7
79541 Lörrach
Stadt Lörrach
Luisenstraße 16
79539 Lörrach
2.2.
Wettbewerbsorganisation und -betreuung
Die Auslober lassen sich bei der Vorbereitung und bei der Durchführung
des Verfahrens unterstützen von:
Stadtbau Lörrach
Schillerstraße 4
79540 Lörrach
T: 0049 7621 151982
F: 0049 7621 151999
E-Mail: [email protected]
www.stadtbau-loerrach.de
2.3.
Mitwirkung der Architektenkammer
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung des
Wettbewerbs mitgewirkt und hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung. Die
Auslobung erhält die Registriernummer 2014 – 4 – 1 bei der Architektenkammer Baden-Württemberg.
2.4.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Planungs- und Realisierungswettbewerb auf der Grundlage der RPW 2013 durchgeführt.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist
Deutsch.
2.5.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Interessenten aus anderen Regionen der Europäischen Union und der Schweiz
können mit Bezug auf Artikel 56 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union) am Bewerbungsverfahren teilnehmen.
2.6.
Zielsetzung des Wettbewerbs
Die Auslober erhoffen sich
 ein tragfähiges städtebauliches Grundgerüst für die Entwicklung eines
besonderen Wohnquartiers mit einem erkennbaren Mehrwert für den
Ortsteil Brombach,
 die Neuordnung und gestalterische Aufwertung des Straßenraums
zwischen den Ortskernen Brombach und Hauingen sowie der Erschließungszone zwischen Bahnlinie und künftiger Bebauung,
 einen überdurchschnittlich guten architektonischen Beitrag mit einer
überzeugenden Gestaltung / Außenwirkung der Dreifachsporthalle
und der Gemeinbedarfsräume.
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
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2.7.
Teilnehmer
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Planungsaufgabe werden interdisziplinäre Teams zum Wettbewerb eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern und / oder Landschaftsarchitekten. Soweit die zusätzliche Fachrichtung nicht durch den
Bewerber selbst abgedeckt wird oder innerhalb seines Büros vertreten ist,
ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
·
·
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (-in), Stadtplaner (-in), Landschaftsarchitekt (-in) berechtigt sind (Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie).
Juristische Personen, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck
auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der / die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen,
die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
2.8.
Auswahlverfahren
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Die folgenden acht Büros und
Arbeitsgemeinschaften werden vorab zum Wettbewerb eingeladen:
–
–
–
–
–
–
–
–
ARSP ZIVILTECHNIKER GmbH, A-Dornbirn mit Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Cukrowicz Nachbaur Architekten ZT GmbH, A-Bregenz
K9 Architekten und Stadtplaner, Freiburg mit w+p Landschaften, Berlin
Melder und Binkert, Architekten und Stadtplaner, Freiburg, mit AG Freiraum, Dittus & Böhringer, Freiburg
NA+M, Lörrach
Thoma.Lay.Buchler Architektenpartnerschaft, Todtnau mit Pit Müller,
Landschaftsarchitekt, Freiburg
Wick und Partner, Stuttgart, Stadtplaner und Architekten
Würkert & Partner, Lörrach mit Bühler und Bühler, München
Die Auswahl der weiteren Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Genügen mehr als 12 Bewerber den Anforderungen, dann werden die
Teilnehmer im Losverfahren ermittelt. Unter den 12 Bewerbern werden bis
zu zwei Berufsanfänger besonders berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt
unter unabhängiger Aufsicht und ist nicht öffentlich.
2.9.
Bewerbung
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
· Formlose Bewerbung, Bewerbungsformular unter www.stadtbauloerrach.de/de/Projekte/Organisation-Wettbewerbe
· Nachweis der Eignung:
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Städtebau:
Planung einer Quartiersbebauung, Gebietsgröße mind. 1 ha:
Preis oder Anerkennung in einem Wettbewerbsverfahren
nach dem 01.01.2004.
Architektur:
Planung und Realisierung eines öffentlichen Gebäudes,
Fertigstellung nach dem 01.01.2004.
Die Planung wurde nach einem Wettbewerbserfolg beauftragt
oder das realisierte Gebäude wurde in einem von Berufsverbänden
(z. B. Architektenkammer, BDA, SIA, BSA u. ä.) ausgeschriebenen
oder begleiteten Wettbewerbsverfahren ausgezeichnet.
Landschaftsarchitektur:
Freiraumplanung in Verbindung mit einer Quartiersbebauung,
Gebietsgröße mind. 1 ha.
Die Planung wurde nach einem Wettbewerbserfolg beauftragt
oder die Freianlage wurde in einem von Berufsverbänden
(z. B. Architektenkammer, BDA, SIA, BSA u. ä.) ausgeschriebenen
oder begleiteten Wettbewerbsverfahren ausgezeichnet.
Wettbewerbserfolg bzw. Fertigstellung nach dem 01.01.2004.
Nachweis jeweils in Form eines Projektblatts
(bitte das Jahr der Fertigstellung des Projekts bzw. des Wettbewerbserfolgs
bzw. der Auszeichnung auf dem Projektblatt vermerken).
·
Nachweis der Eignung – Berufsanfänger:
Diplom nicht älter als 7 Jahre, Stichtag 01.01.2007
Nachweis für alle Fachrichtungen im Projektteam: Diplomurkunde
2.10.
Preisgericht
Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzen die Auslober ein Preisgericht ein. Es wird unterstützt durch nicht stimmberechtigte Fachberater
und Fachberaterinnen:
Fachpreisrichter:
– Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, Karlsruhe / München
– Dr. Eckart Rosenberger, Stadtplaner / Architekt, Fellbach
– Prof. Joachim Schöffel, Landschaftsarchitekt / Stadtplaner, Rapperswil
– Prof. Bruno Trinkler, Architekt, Basel
– Daniel Wentzlaff, Architekt, Basel
Stellvertretende Fachpreisrichter:
– Walther Schwenzer, FBL Stadtplanung, Baurecht, Stadt Lörrach
– Hans Güdemann, Architekt und Stadtplaner, Lörrach
– Astrid Loquai, FBL Stadtentwicklung, Stadt Lörrach
Sachpreisrichter:
– Gudrun Heute-Bluhm, Oberbürgermeisterin, Stadt Lörrach
– Dr. Michael Wilke, Bürgermeister, Stadt Lörrach
– Hans Schöpflin, Schöpflin Stiftung
– Albert Schöpflin, Schöpflin Stiftung
Stellvertretende Sachpreisrichter:
– Ingo Michelsen, Schöpflin Stiftung
– Silke Herzog, Ortsvorsteherin Brombach
– Ulrich Heuer, Gemeinderat CDU
– Jutta Krauel, Gemeinderätin SPD
– Birgit Schmolinske, Gemeinderätin Freie Wähler
– Stephan Berg, Gemeinderat Die Grünen
– Prof. Dr. Eugen Paul, Gemeinderat Die Liberalen
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
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Fachberater:
– Thomas Wipf, FBL Jugend / Schulen / Sport, Stadt Lörrach
– Annette Buchauer, FBL Grundstücks- und Gebäudemanagement,
Stadt Lörrach
– Anne Burri, Büro für Soziale Arbeit, Basel
– Thomas Nostadt, Wohnbau Lörrach
– Klaus Stein, Architekt und Stadtplaner, Lörrach
Vorprüfung:
– Isolde Britz, Stadtbau Lörrach
– Gunther Braun, FB Grundstücks- und Gebäudemanagement,
Stadt Lörrach
– Gabriele Welsch-Egi, FB Stadtplanung, Baurecht, Stadt Lörrach
– Julia Arndt, FB Jugend / Schulen / Sport, Stadt Lörrach
2.11.
Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober einen Gesamtbetrag
in Höhe von 76.000,00 € zur Verfügung3.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis
26.000 €
2. Preis
20.000 €
3. Preis
14.000 €
4. Preis
8.000 €
Anerkennung
4.000 €
Anerkennung
4.000 €
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere
Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
2.12.
Weitere Bearbeitung
Der Auslober Stadt Lörrach wird, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts, einen der Preisträger mit der Planung der Dreifachsporthalle und den Gemeinbedarfsräumen mindestens einschließlich Leistungsphase 5 beauftragen.
Der Auslober Schöpflin Stiftung wird darüber hinaus, unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit der weiteren
städtebaulichen Rahmenplanung beauftragen. Beide Auslober werden
ferner, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der
Preisträger mit der Planung der Freianlagen beauftragen.
Die Schöpflin Stiftung beabsichtigt außerdem, einen oder mehrere Preisträger dieses Verfahrens an der weiteren Planung der Wohnanlage zu
beteiligen.
Das Preisgericht behält sich vor, für die Bereiche Städtebau, Architektur
und Freiraumplanung unterschiedliche Empfehlungen auszusprechen.
Bei Auftragserteilung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur anteiligen Höhe des Bearbeitungshonorars und der
Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der beauftragte Teil des Wettbewerbsentwurfs in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
3
anteilmäßige Berechnung der Preissumme:
- Fachrichtung Städtebau
32%
- Fachrichtung Architektur
46%
- Fachrichtung Landschaftsarchitektur
22%
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Seite 11
2.13.
Nutzung der Wettbewerbsbeiträge und Urheberrecht
Das Eigentum an der Wettbewerbsarbeit, deren Nutzung und das Recht
zur Veröffentlichung bestimmen die RPW 2013, § 8 (3).
2.14.
Auskünfte und Fragenbeantwortung
Die Auslober legen Wert darauf, dass die ideellen Anliegen, die mit der
Entwicklung des Schöpflin Quartiers verbunden sind, in die Bearbeitung
der Wettbewerbsaufgabe einfließen. Deshalb findet am 28. Februar 2014
ein Pflichtkolloquium statt. Die Nichtteilnahme am Pflichtkolloquium führt
zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Die Auslober werden die Aufgabenstellung im Rahmen des Kolloquiums
erläutern und Fragen beantworten. Darüber hinaus können bis zum
25. Februar 2014 schriftliche Rückfragen beim Wettbewerbsbetreuer
Stadtbau Lörrach eingereicht werden. Über das Kolloquium wird ein Protokoll angefertigt. Darin werden die Fragen unter Mitwirkung des Preisgerichts nochmals zusammengefasst und schriftlich beantwortet. Sie werden
damit integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms.
2.15.
Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge
Beurteilungskriterien
Städtebau, Architektur, Außenraum:
– Leitidee für das neue Wohnquartier (bauliche, typologische, soziale
und städtebauliche Qualitäten, Vernetzung mit dem Umfeld, siehe
Leitbild der Schöpflin Stiftung, Ziffer 1.3 und 1.4).
– Einhaltung der städtebaulichen Rahmenbedingungen und des Raumprogramms.
– Räumliche Synergien in Bezug auf die vorhandenen Einrichtungen der
Schöpflin Stiftung.
– Funktionalität und Alltagstauglichkeit der öffentlichen, halböffentlichen
und privaten Freiräume innerhalb des neuen Wohnquartiers.
– Architektonische Qualitäten (funktional, gestalterisch und innenräumlich) der Sporthalle und der Gemeinbedarfsräume
– Sporthalle: Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Energiestandards
(Unabhängig von einem später zu bestimmenden Standard kommt es
dabei in erster Linie auf das Verhältnis des Bruttorauminhalts zur Programmfläche an).
Die Reihenfolge dieser Beurteilungskriterien enthält keine Wertung. Das
Preisgericht wird anhand der aufgeführten Kriterien eine Gesamtwertung
vornehmen.
2.16.
Unterlagen zum Wettbewerb
Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt:
01_Auslobung (Wettbewerbsbedingungen und Aufgabenstellung)
02_Luftbild mit Koordinaten
03_Lageplan mit Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets
04_Kataster mit Höhenlinien und Baumbestand (dxf/dwg)
05_Schwarzplan (dwg / pdf)
06_Masterplan, (pdf) M 1:500
07_Plan mit First- und Traufhöhen umliegender Gebäude
08_Baumbestand Schöpflin Park
09_Anlieferung Gewerbehallen (dwg/dxf)
10_Habitatanalyse
11_Geologisches Gutachten
12_Formblätter für die Flächenberechnungen
13_Verfassererklärung
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Seite 12
Modellgrundplatte M 1:500, Abholung im Rahmen des Pflichtkolloquiums;
bei Anreise mit dem ÖPNV Versand auf Kosten der Auslober nach dem
Pflichtkolloquium.
2.17.
Bindende Vorgaben
Die Aufgabenstellung zum Wettbewerb enthält keine bindenden Vorgaben
im Sinne der RPW 2013.
2.18.
Termine
Preisrichtervorbesprechung:
Werkraum Schöpflin
Lörrach – Brombach, Franz Ehret-Straße 7
17.12.2013, 15.00 Uhr
Tag der Auslobung:
Bewerbungsschluss:
20.12.2013
24.01.2014, 12.00 Uhr
Benachrichtigung der Teilnehmer,
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen:
31.01.2014
Schriftliche Rückfragen bis zum:
per E-Mail an
[email protected]
Die Beantwortung erfolgt im Rahmen
des Pflichtkolloquiums.
Pflichtkolloquium:
Werkraum Schöpflin
Lörrach – Brombach, Franz-Ehret-Straße 7
25.02.2014
28.02.2014, 14.30 Uhr
Über das Pflichtkolloquium wird ein
Protokoll erstellt und den Teilnehmern
spätestens am
per E-Mail zugesandt.
05.03.2014
Abgabe der Pläne
Poststempel
Stadtbau Lörrach
Schillerstraße 4 79540 Lörrach
30.04.2014
Abgabe des Modells
Poststempel
Stadtbau Lörrach
Schillerstraße 4 79540 Lörrach
13.05.2014
Sitzung des Preisgerichts
23.05.2014
Die Arbeiten werden vom 24.05 bis 02.06.2014
im Werkraum Schöpflin, Lörrach – Brombach,
Franz-Ehret-Straße 7, ausgestellt.
Ausstellungseröffnung:
24.05.2014, 10.00 Uhr
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 13
3.
Wettbewerbsleistungen
3.1.
Schwarzplan der Gebäudestruktur M 1:2000
Bitte die vorgegebene Plangrundlage verwenden, die neuen Gebäude
bitte ebenfalls schwarz eintragen; keine weiteren Darstellungen im
Schwarzplan. (Erläuternde Skizzen auf der Grundlage des Schwarzplans bitte
separat darstellen, siehe Ziffer 3.2).
3.2.
Übergeordnete Bezüge und Bauabschnitte - Maßstab frei wählbar.
Darstellung übergeordneter Bezüge, insbesondere der Fuß- und Radwegebeziehungen
Darstellung der möglichen Bauabschnitte.
3.3.
Städtebaulicher Rahmenplan M 1:500
darzustellen sind
 Lage der Baukörper, Struktur und Typologie der Wohnbebauung.
 Angaben zur Geschossigkeit bzw. Gebäudehöhe (Sporthalle) und
Dachform.
 Erschließung der Sporthalle, der Wohnbebauung und der sonstigen
öffentlichen und privaten Nutzungen.
 Darstellung oberirdischer Stellplätze, Carports und Garagen.
 ggf. Kennzeichnung von Tiefgaragenzufahrten.
 Freiflächen und ihrer Nutzungen: Übergangszone Erdgeschoss – Umfeld, halböffentliche und öffentliche Räume (Bereich für Kinderspielplatz, Forum, Gartenfläche u.a.).
 Gestaltung der Franz-Ehret-Straße
3.4.
Hochbauliches Konzept M 1:200
Zur Verdeutlichung der Entwurfsidee werden für einen ausgewählten Bereich skizzenhafte Aussagen zu Fassaden- und Dachgestaltung sowie zur
Gebäudetypologie und zur möglichen Parzellierung der Grundstücke im
Maßstab 1:200 erwartet.
Ausschnitt frei wählbar nach Entwurf.
3.5.
Gebäudeentwurf Sporthalle und Gemeinbedarfsräume
darzustellen sind
 die wesentlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte
 Darstellung eines selbstgewählten, aussagekräftigen
Ausschnitts aus der Fassade
mit Aussagen zu deren Materialität und Oberflächenstruktur . Erläuterungen dazu ggf. bitte auf dem Plan.
 Erläuterung ökologischer und energetischer Aspekte;
erwartet wird ein ganzheitliches Konzept im Sinne der
Energiestandards der Stadt Lörrach.
M 1:200
M 1:100
3.6.
Perspektivische Darstellung / Schaubild
Zur Verdeutlichung der städtebaulichen Idee sind bis zu drei einfache
perspektivische Darstellungen in Form von Ideenskizzen zugelassen.
Diese Zeichnungen dürfen auch CAD-gestützt sein.
Animationen mit einer Anmutung, die der gebauten Wirklichkeit nahe
kommt (High End Rendering / Fotomontagen), sind allerdings ausdrücklich nicht gewünscht und werden von der Vorprüfung abgedeckt.
3.7.
Modell M 1:500
auf vorgegebener Grundplatte
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 14
3.8.
Flächenermittlung
 Städtebaulicher Entwurf:
Rechnerische Nachweise auf Grundlage des vorgegebenen Formblatts.
 Sporthalle und Räume für Gemeinbedarf:
Berechnung der Nutzflächen, der Bruttogeschossfläche (BGF) und
des Bruttorauminhalts (BRI)
Rechnerische Nachweise auf Grundlage des vorgegebenen Formblatts.
3.9.
Erläuterungsbericht
Der Erläuterungsbericht soll max. 2 Seiten DIN A 4 umfassen. Er soll die
städtebauliche Leitidee erläutern und alle für die Beurteilung des Konzepts notwendigen Hinweise enthalten.
Den Text soll sowohl auf den Plänen angeordnet als auch separat abgegeben werden.
3.10.
Verfassererklärung
Die Erklärung gemäß RPW § 5 (3) ist ausgefüllt in einem undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag abzugeben, als Verfassererklärung zu
bezeichnen und mit der Wettbewerbskennzahl (siehe Ziffer 3.12 der Auslobung) zu versehen.
3.11.
Abzugebende Unterlagen
 Maximal 3 Pläne Format A0 hoch.
 Zweiter Plansatz für die Vorprüfung
Beide Plansätze bitte auf normalem Papier (kein Fotopapier o.ä.) gerollt abgeben.
 Verkleinerung des kompletten Plansatzes auf A 3.
 Zur Vereinfachung der Vorprüfung und für die spätere Dokumentation
des Wettbewerbsergebnisses bitte zusätzlich alle Pläne und die Berechnungen auf Datenträger im Format jpg oder pdf abgeben. Angaben, die Rückschlüsse auf den Verfasser zulassen, bitte in den Dateien (Eigenschaften) entfernen.
3.12.
Kennzeichnung der Wettbewerbsleistungen
Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Diese Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen
Ziffern (zusammen 1 cm hoch, 6 cm breit) bestehen und auf jedem Plan
und dem Modell in der rechten oberen Ecke sowie dem Umschlag mit der
Verfassererklärung angebracht sein. Um Verwechslungen zu vermeiden,
sind keine wettbewerbsbezogenen Daten zu verwenden.
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 15
4.
Wettbewerbsaufgabe
4.1.
Der Ortsteil Brombach
Brombach ist mit etwas mehr als 6.400 Einwohnern der größte Ortsteil
von Lörrach. Er ist mit zahlreichen Geschäften des kurz- und mittelfristigen Bedarfs gut ausgestattet. Diese konzentrieren sich im Wesentlichen
im historischen Ortsbereich entlang der Lörracher Straße. Identitätsstiftend ist das 1880 erbaute Schlösschen, das heute die Ortsverwaltung
Brombach beherbergt. Dennoch ist der Ortsteil Brombach ein sehr heterogenes Gebilde ohne einen eindeutig ablesbaren Mittelpunkt.
Die ersten neueren Wohngebiete des vorigen Jahrhunderts entstanden
zwischen der Lörracher Straße und dem Hangfuß des Dinkelbergs. In den
1980er Jahren wurden die ausgedehnten Baugebiete auf dem höher gelegenen Bühl entwickelt. Auf dem Tiefgestade nördlich der Ortsdurchfahrt
haben sich entlang des Flusses Wiese schon früh Industrie- und Gewerbebetriebe, vorwiegend aus der Textilbranche, sowie unmittelbar zugeordnete Wohnquartiere angesiedelt.
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 16
Die Gleisanlage der Wiesentalbahn, der Fluss Wiese und die stark befahrene Bundesstraße trennen Brombach von den Ortsteilen Hauingen und
Haagen. Die einzige direkte Querverbindung zwischen der Ortsmitte
Brombach und der Ortsmitte Hauingen führt über die Franz-Ehret-Straße.
4.2.
Rahmenbedingen und Vorgaben für den Wettbewerb
Umgebung
Östlich des Wettbewerbsgebiets grenzt ein Gewerbegebiet (GE) an. Die
Hallen unmittelbar neben dem künftigen Wohngebiet dienen gegenwärtig
als Lager. Lärmintensivere Nutzungen sind derzeit zwar nicht abzusehen.
Sie sind in Zukunft aber auch nicht vollkommen ausgeschlossen.
 Die Wohngebäude sollten deshalb so angeordnet werden, dass Immissionen ggf. durch die Gebäudestellung und Grundrissgestaltung
minimiert werden.
Im Gewerbeareal sind heute überwiegend Handwerks- und Dienstleitungsbetriebe angesiedelt. Verschiedene Künstler und Kunsthandwerker
haben hier ihre Ateliers. Dazu gehört auch eine eigene Galerie. Club- und
Hobbyräume verschiedener Vereine runden das Nutzungsspektrum ab.
Das Quartier wird allgemein, das heißt auch über den Ortsteil Brombach
hinaus, als kreative Keimzelle wahrgenommen.
 Es besteht die Option, zwischen der künftigen Wohnbebauung und
dem Gewerbeareal eine Verbindung herzustellen und die an das
Wohngebäude angrenzende Halle für Nebenanlagen (zum Beispiel
Werkstätten und Kreativräume) zu nutzen.
Westlich des Wettbewerbsgebiets befindet sich das heutige Areal der
Schöpflin Stiftung mit der Villa, dem Werkraum, dem Kinderhaus, dem
Gärtnerhaus, einem Werkstattgebäude u.a. Prägend ist der Park mit seinem wertvollen, alten Baumbestand. Außerdem grenzen einige wenige
private Wohngebäude, zum Teil ebenfalls mit markanten Bäumen, an die
Franz-Ehret-Straße an.
 Der parkartige Charakter soll sich in der Begrünung des geplanten
Wohnquartiers in angemessener Weise fortsetzen.
Die im Süden an der Schopfheimer Straße gelegenen Gebäude liegen
gegenüber dem Wettbewerbsgebiet erhöht. Die als Bestand gekennzeichneten Grundstücke und Wohngebäude stehen nicht zur Disposition.
Im Norden trennt die Bahnlinie der Regio-S-Bahn begrenzt das Wettbewerbsgebiet von einer kleinteiligen, historischen Arbeitersiedlung.
Masterplan
Das Wettbewerbsareal umfasst ca. 2,8 ha, die eigentliche Baufläche für
die Sporthalle, die Räume für Gemeinbedarf und die Wohnbebauung umfasst einschließlich des Privatgrundstücks 3008/6 rund 1,8 ha. In mehreren Workshops mit Vertretern der Stiftung, Stadtplanern, Architekten, Sozialpädagogen und einem Verkehrsplaner wurde eine Zonierung des
Wettbewerbsgebiets festgelegt. Die Schöpflin Stiftung geht davon aus,
dass diese Zonierung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens mit geringen, nachstehend beschriebenen Abweichungen eingehalten wird.
Die Sporthalle wird an der nördlichen Grundstücksgrenze verortet. Dafür
sind die folgenden städtebaulichen Gründe ausschlaggebend:
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 17
Der Standort hat eine integrative Ausstrahlung für die Ortsteile Brombach
und Hauingen. Es entsteht kein zusätzlicher Flächenbedarf für die Erschließung der Halle. Eine Überlagerung von Wohnnutzung und Hallennutzung wird reduziert. Die Sporthalle ist den Haltestellen des ÖPNV unmittelbar zugeordnet (Anreise von auswärtigen Sportmannschaften und
Fans). Sie bietet einen wirksamen Lärmschutz zwischen der Bahnlinie
und Wohnbebauung und schirmt das Wohngebiet im Idealfall vor nutzungsbedingten Emissionen der Sporthalle ab. Das neue Wohngebiet ist
der bestehenden Wohnbebauung und dem Ortskern von Brombach zugeordnet. Für die Entwicklung des Wohngebiets verbleibt eine angemessen
große, gut geschnittene Fläche.
Die Zone für die Sporthalle und die Gemeinbedarfsfläche ist mit ca.
4.000 m² ausreichend groß bemessen.
 Die Abgrenzung der „Sportfläche“ gegenüber dem Wohngebiet ist
nicht statisch. Eine geringfügige Abweichung von der gedachten Linie ist partiell unter folgenden Voraussetzungen möglich:
 sie ergibt sich schlüssig aus dem städtebaulichen und architektonischen Konzept,
 für die Wohnbebauung verbleibt eine zusammenhängende, vergleichbar große und sinnvoll geschnitten Fläche,
 ein konfliktarmes Nebeneinander der Nutzungen wird begünstigt.
 Die erforderliche Fläche für die Andienung der Gewerbehallen wurde
von einem Fachbüro ermittelt. Sie ist durch den Eintrag der Schleppkurven belegt. Die Planung ist mit dem Nachbarn und Eigentümer der
Gewerbehallen abgesprochen. Für die Sporthalle kann eine Ecke des
Grundstücks Flurstück Nummer 3008/1 in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme dieses Fremdgrundstücks soll allerdings
so gering wie möglich ausfallen. Die erforderliche Fläche für die Andienung muss zwingend von Bebauung freigehalten werden.
Die Erschließung des Baugebiets (ggf. auch die Andienung der Sporthalle) über diese Fläche ist zulässig; auf eine konfliktfreie Verkehrsführung (LKW / PKW / Rad / Fußgänger) ist dabei zu achten.
Die in der nebenstehenden Skizze farbig gekennzeichneten Grundstücke
befinden sich alle im Eigentum der Schöpflin Stiftung.
 Das Grundstück Flurstück Nummer 3006 an der Schopfheimer Straße
ist bereits bebaut. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1851 und wird
derzeit als Gaststätte genutzt. Das Gebäude soll saniert werden. Die
Gaststätte und Saal sollen auf der Grundlage eines neuen Nutzungskonzepts erhalten werden. Eine städtebauliche Verbindung mit dem
künftigen Wohnquartier ist ausdrücklich erwünscht.
Für die weiteren Grundstücke innerhalb des Wettbewerbsgebiets gelten
folgende Vorgaben:
 Das Grundstück Flurstück Nummer 3008/8 ist im Privateigentum und
steht gegenwärtig nicht zu Verfügung. Im Sinne eines ganzheitlichen
Konzepts soll das Grundstück aber in den städtebaulichen Entwurf
einbezogen werden.
 Die Grundstücke Flurstück Nummer 438/7, 438/8 und 3008/16 (teilweise) stehen für Stellplätze zur Verfügung. Für die Erschließung
kann die bestehende Zufahrt über die Grundstücke Flurstücknummer
3008/18 und 438 genutzt werden.
 Das Grundstück Flurstück Nummer 438 gehört der Bahn. Ungeachtet
dessen sind Überlegungen zur Neuordnung der Haltestellen und ihres
Umfeldes ausdrücklich erwünscht.
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Seite 18
Artenschutz
Eine artenschutzrechtliche Habitatanalyse für das Wettbewerbsgebiet
liegt vor. Sie ist den Wettbewerbsunterlagen beigefügt.
Zusammenfassend wird die Eignung mehrerer Bäume und Baumreihen
im Untersuchungsgebiet als Quartier für baumbewohnende Fledermausarten als gut bis mittel eingestuft. Die vorhandenen Baumreihen sind auch
als Jagdhabitat und Leitstruktur für Fledermäuse potentiell relevant (s.
nachstehende Skizze).
Für die Mauer- und Zauneidechse ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet theoretisch möglich, vor allem in Randlage in bedingt bis gut geeigneten Strukturen. Die potentiellen Habitate im eigentlichen Wettbewerbsgebiet sind suboptimal ausgeprägt.
Für Vögel sind im direkten Wettbewerbsgebiet ebenfalls Gehölzstrukturen
als potentielle Brutplätze wichtig. Die wertvollen Strukturen sind weitgehend deckungsgleich mit den wertvollen Strukturen für Fledermäuse (s.
oben).
Aufgrund der Zielsetzung des Wettbewerbs kann diese Struktur insgesamt nicht erhalten werden. Davon betroffen ist vor allem die Vegetation
am vorgesehenen Standort für die Sporthalle. Ferner können die Hybridpappeln am Rand der bestehenden Wohnbebauung naturgegeben auf
Grund ihres Alters / Gefährdungspotentials nicht gehalten werden.
 Im Rahmen des Entwurfs sollen deshalb geeignete Ersatzstrukturen
(Baum- bzw. Gehölzreihen in Ost-West- und Nord-Süd-Ausrichtung)
als Leitstruktur für Fledermäuse und Nistgelegenheit für Vögel vorgesehen werden.
 Unabhängig von einer artenschutzrechtlichen Prüfung sollten – soweit
im vorgegebenen Maßstab möglich und sinnvoll – auch geeignete
Habitate (störungsarme besonnte Steinstrukturen, mosaikartige Pflanzungen u.a.) für Mauer- und Zauneidechsen angeboten werden.
Für Fledermäuse / Vögel relevante,
schützenswerte Bereiche (Baumreihen)
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Seite 19
4.3.
Planungsaufgabe
4.3.1. Allgemein
Ziel der Auslobung ist die Entwicklung eines Bebauungskonzepts, das der
besonderen Lage des Gebiets im Schnittpunkt zweier Ortsteile gerecht
wird. Was die Auslober darunter verstehen, ist in der Einleitung Ziffer 1.3,
Vision, ausführlich beschrieben.
Das gesamte Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 2,6 Hektar. Die Abgrenzung
und die Lage ergeben sich aus dem Abgrenzungslageplan. Die Baufläche
ist unterteilt in einen Bereich für Sport und Gemeinbedarf (ca. 4.000 m²)
und in eine Fläche mit Wohnbebauung / Mischnutzung (ca. 13.000 m²).
4.3.2. Wohnbebauung
Die Schöpflin Stiftung möchte auf dem Areal eine Wohnanlage mit Mitwohnungen errichten. Sie selbst ist Bauherr. Die Wohnanlage verbleit in
ihrem Eigentum. Es wird eine städtebauliche Struktur gesucht, die nachbarschaftliche Begegnungen, insbesondere aber auch das Wohnen mit
Kindern fördert. Die Qualität des städtebaulichen Gerüsts, der Architektur
und der Außenräume hat dabei Vorrang vor Quantität und Nutzungsdichte. Die Bildung von drei bis vier Bauabschnitten soll möglich sein.
Nutzung und Dichte
 Geschosswohnungsbau; größere zusammenhängende Einheiten sind
denkbar, ca. 10.000m² Wohnfläche.
 Die Gebäude sollen in der Regel II – III-geschossig sein. Wenn es
sich aus dem städtebaulichen Kontext ergibt, beispielsweise im Bereich des Geländeversprungs im Süden oder angrenzend an die Gewerbehallen, ist ausnahmsweise auch III + DG denkbar. Am Übergang
zum Ortskern von Brombach (Einmündungsbereich (Schopfheimer
Straße / Franz-Ehret-Straße ist ein markantes solitäres Gebäude mit
abweichender Kubatur denkbar.
 Entlang der Franz-Ehret-Straße und insbesondere gegenüber der Villa
Schöpflin soll eine eher weiche Raumkante ausgebildet werden. Eine
mehr oder weniger geschlossene Straßenrandbebauung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Die räumliche Dominanz der Villa Schöpflin als
„Herz“ der Stiftung soll auch von der gegenüberliegenden künftigen
Bebauung respektiert werden.
 Das bestehende Gasthaus soll als selbstverständlicher Bestandteil in
die Struktur der Wohnbebauung einbezogen werden.
 Ebenso sollte die städtebauliche Struktur eine Anbindung an die angrenzende Gewerbehalle ermöglichen.
 Ferner sollen innerhalb des Gebiets folgende Nutzungen für den Eigenbedarf der Schöpflin Stiftung nachgewiesen werden:
– eine Büroeinheit: ca. 120 m² BGF
(4 – 5 Büroräume, 1 Besprechungszimmer, Nebenflächen)
– eine Galerie: ca. 120 m² BGF
zuzüglich 1 – 2 Lagerräume, ebenfalls ca. 120 m² BGF.
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Freiflächen
Innerhalb des Gebiets sollen an geeigneter Stelle außerdem Flächen für
folgende Nutzungen angeboten werden:
 Grünbereiche als Fortsetzung des Parks um die Villa Schöpflin.
 Kleinkinderspielplatz nach LBO und „Spielräume“ für Jugendliche
 Gartenbereich für die Bewohner (Zone für „urban gardening“)
 Treffpunkt / Forum für die Bewohner;
diese Fläche kann auch als Schnittstelle zwischen dem Wohnen, dem
Multifunktionsraum der Schöpflin Stiftung (siehe Räume für den Gemeinbedarf) und dem Werkraum Schöpflin angeboten werden.
4.3.3. Mehrzweckraum der Schöpflin Stiftung
In Ergänzung zum Werkraum auf der anderen Seite der Franz-EhretStraße soll im neuen Quartier ein Mehrzweckraum für die Schöpflin Stiftung entstehen: Die Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
finden bisher im Untergeschoss des Werkraums statt. Diese Kurse sollen
aus den eigentlich als Lager gedachten Räumen ans Licht geholt und
zusammen mit anderen Veranstaltungen im neuen Mehrzweckraum angeboten werden. Daneben sollen hier fallweise auch Veranstaltungen für
und mit den künftigen Bewohnern des Quartiers stattfinden können.
Mehrzweckraum Schöpflin:
 ca. 100 – 120 m² Grundfläche,
 1 – 2 zugehörige Lagerräume jeweils ca. 10 – 20 m²; ein Teil der Lagerfläche kann auch in Form einer Schrankwand nachgewiesen werden,
 Teeküche oder integrierte Küchenzeile,
 Sanitärräume,
 separater Eingang,
 zugeordnete Freifläche (Freisitz, Terrasse, Werkhof o.ä),
Selbstverständlich in allen Teilen barrierefrei nach DIN 18040-1.
Die Schöpflin Stiftung stellt sich vor, dass dieser Mehrzweckraum dem
Teilbereich für Sport und Gemeinbedarf zugeordnet ist und künftig ein
Pendant zum Werkraum darstellt. Das gilt insbesondere auch in Bezug
auf die Gestaltqualität dieses Raums.
Dieser Mehrzweckraum kann in Verbindung mit den Gemeinbedarfsräumen der Stadt Lörrach stehen (s. u.), kann aber auch in anderer Weise in
die Bebauung integriert werden.
4.3.4. Sporthalle und Gemeinbedarfsräume der Stadt Lörrach
Vorbemerkungen
Geplant ist eine Dreifachsporthalle. Sie soll vorwiegend dem Ballsport
dienen. Vorrangig ist dabei der Handball einschließlich der Ligawettkämpfe. Darüber hinaus soll hier auch Schul- und anderer Vereinssport stattfinden, hat aber in der Belegung insgesamt eher untergeordnete Bedeutung.
Ferner sollen hier maximal zehn nicht sportlich Veranstaltungen pro Jahr
stattfinden können. Das heißt, örtliche Vereine sollen die Möglichkeit haben, hier ihre Jahresveranstaltungen (beispielsweise die Jahreskonzerte
des Musikvereins und des Chors) ausrichten zu können. Bei der Konzeption der Sporthalle soll das Hauptaugenmerk allerdings auf den reibungslosen Ablauf der Sportveranstaltungen gerichtet werden.
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 21
Die Baumasse der Dreifachsporthalle dient auch als Lärmpuffer gegenüber der künftigen Wohnbebauung: Konfliktpotential bieten erfahrungsgemäß vor allem
 an- und abfahrende Fahrzeuge,
 Besucher, die sich bei Veranstaltungen vor dem Eingangsbereich aufhalten.
 in geringerem Umfang nutzungsbedingte Emissionen
Die einzelnen Nutzungsbereiche, insbesondere Eingänge und Anlieferung, sollten deshalb so angeordnet sein, dass von ihnen möglichst wenige Störungen auf das Wohngebiet einwirken.
Auf die unbedingte Notwendigkeit, die Andienung der Gewerbe- und Lagerhallen zu gewährleisten, wurde an anderer Stelle bereits ausführlich
hingewiesen.
Die Vereinsräume sollen nach der Vorstellung der Auslober eher der
Franz-Ehret-Straße zugeordnet sein. Sie können mit dem Mehrzweckraum der Schöpflin Stiftung „unter einem Dach“ zusammengefasst werden, müssen dann aber unabhängig vom Mehrzweckraum der Stiftung
erschlossen sein. Der Bereich für die Vereine / Mehrzweckraum kann
aber auch als eigenständiges Gebäude oder Gebäudeteil errichtet werden. Ebenso ist ein Gesamtkomplex zusammen mit der Sporthalle denkbar. Bestimmend für die Konzeption sind eine schlüssige Entwurfsidee,
die außenräumliche Qualität und die Anmutung des Gebäudekomplexes
in Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung und den Werkraum.
Die Auslober legen besonderen Wert auf ein anspruchsvolles äußeres
Erscheinungsbild der Sporthalle und der Gemeinbedarfsräume. Werkraum und Kinderhaus sollen ein in seiner architektonischen Haltung angemessenes Gegenüber erhalten. Die Fassadengestaltung sollte den
unterschiedlichen benachbarten Nutzungen Rechnung tragen.
Die innenräumliche Organisation der Sporthalle und der Vereinsräume
soll so kompakt wie möglich ausfallen. Die Minimierung der Baumasse ist
aus optischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Ein Absenken der
Sporthalle etwa um die Hälfte der Gebäudehöhe ist zur Reduktion der
Hallenhöhe mit Rücksicht auf die Wohnbebauung trotz der gegebenen
Grundwasserverhältnisse zulässig. Das Ergebnis der geotechnischen
Untersuchungen ist den Wettbewerbsunterlagen beigefügt.
Die Stadt Lörrach will bis 2050 klimaneutral werden. Das energieneutrale
bzw. klimaneutrale Gebäude soll daher möglichst schnell zum Standard
werden. Bei der Konzeption der Sporthalle und der Vereinsräume soll
diesem Ziel unbedingt Rechnung getragen werden. Die Verwendung
nachhaltiger, nachwachsender Rohstoffe ist erwünscht.
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 22
Raumprogramm Sporthalle
Folgende Nutzungen sind vorgesehen:
 Breitensport in Vereinen, Schwerpunkt Handball
 Wettkampfsport, Schwerpunkt Handball
 allgemeiner Schulsport
 Seniorensport / Volkshochschulangebote
 zu wenigen, zahlmäßig eng begrenzten Anlässen (Jahreskonzert des
Musikvereins u. a.) soll die Dreifachsporthalle auch anderweitig genutzt werden können (Nutzung max. 500 Personen).
Die gültige DIN 18032 (Spielflächengröße für den Handballwettkampfsport) und die DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) sind zu beachten.
Dreifachsporthalle mit Überbreite
für zwei Handballübungsfelder:
32 x 45 x 7m
Tribüne
Die Tribüne wird ausschließlich bei Wettkampfveranstaltungen (Ligaspiele Handball) benötigt; Sie soll
ausziehbar sein und im ausgezogenen Zustand die
Differenzfläche zur Normhalle (27 x 45m) belegen.
Eine fest eingebaute Tribüne ist nicht erwünscht.
Eingangsbereich mit
 Windfang
 Foyer (vorrangig Sportbetrieb!)
 Garderobe
 WC für Besucher / Zuschauer
Damen
Herren
1 Behinderten-WC
ca. 5 x 45m
ca. 5 – 7m²
ca. 90 – 150m²
25 – 35m²
4 Sitze / 3 Waschbecken
3 Sitze / 4 Pissoir / 3 Waschbecken
Umkleidebereich
 6 Umkleideräume
mit Verbindung zum Foyer und zur Halle
(Turnschuhgang).
Länge der Garderobenbänke je Raum
Platz für Wertschließfächer (0,20 x 0,20)
 Sanitärräume
1 Duschraum (oder 2 kleine gekoppelt)
für je 2 Umkleideräume
1 Waschraum mit 2 Waschbecken
für je 2 Umkleideräume
1 WC
für je 2 Umkleideräume
je Raum 18 – 25 m²
Lehrer / Sportlehrer
 3 Umkleideräume jeweils mit WC und Dusche
Sanitätsraum (1)
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ca. 15 Meter
je ca. 10 – 13m²
je ca. 3 – 4m²
je 2m²
je 6 – 8 m²
4 – 7m²
Seite 23
Sportgeräteräume
ca. 200 - 250m²
mind. 5m tief
incl. Stellfläche für Kleingeräte und vereinseigene
Geräte. Da die Halle vorrangig für Ballsport genutzt
wird, müssen nicht drei Grundausrüstungen vorgehalten werden.
Regie und Mediengeräteraum Halle
ca. 4 – 8m²
Technikbereich
 Heizung
 Lüftung
 Elektro
 Sanitär / Anschlussraum
40 – 50m²
50 – 75m²
10 – 16m²
14 – 20m²
Sonstiges
Reinigungsgeräte
Putzmittelraum
Hallenwartraum
Magazinraum für mobile Bühne, Stuhllager
5 – 10m²
5 – 10m²
5 – 8m²
20 – 30m²
Gastronomie
Gewünscht wird eine Cateringküche. Das heißt:
KEINE KOCHKÜCHE! Vereine sollen in Verbindung
mit dieser Küche die Möglichkeit erhalten, die Besucher (zahlenmäßig eng begrenzter) geselliger Anlässe selbst mit Getränken und einfach zubereiteten
Speisen zu bewirten. Idealerweise sollte diese Küche für die Anlieferung von außen leicht zugänglich
sein. Zugleich sollte die Halle auf kurzem Weg bedient werden können.
Darüber hinaus sollten sich Zuschauer bei Sportveranstaltungen an einer Ausgabetheke (Selbstbedienung) mit Getränken und einfachen Speisen versorgen können.



Küche
Abstellraum / Lager
Länge der Ausgabetheke (Zuschauer)
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ca. 30m²
2 x ca. m²
ca.6 lfm
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Raumprogramm Gemeinbedarf
Musikverein
 Proberaum
gewünscht wird ein rechteckiger Zuschnitt ca. 8 x 11m
und eine integrierte Schrankwand.
 Raum für Zöglingsausbildung / Einzelunterricht
dieser Raum sollte durch eine Tür mit dem Proberaum
verbunden sein.
 Lagerraum für Musikinstrumente u. a.
 kleine Teeküche / Küchenzeile integriert in den kleinen
Ausbildungsraum.
Mehrzweckraum
für Chor und Schachclub
 Vereinsraum
vorzugsweise rechteckig ca. 7 x 10m
mit Stauraum in Form einer integrierten
Schrankwand (für vereinseigene Gegenstände,
Noten usw.) und kleine Teeküche / Küchenzeile
ca. 90m²
ca. 20m²
ca. 10m²
ca. 70m²
Anstelle von zwei kleinen Teeküchen / Küchenzeilen
kann auch eine Teeküche zur gemeinsamen Nutzung
außerhalb der Vereinsräume angeordnet werden.
Sanitär
WC
Damen
Herren
1 Behinderten WC
gemeinsam für beide Vereinsräume nutzbar
1 Sitz
1 Sitz, 1 Pissoir
Wenn es sich aus dem Entwurf in einfacher Weise
ergibt, wünscht sich die Stadt Lörrach eine direkte
Verbindung zwischen dem Vereinsbereich und dem
Foyer der Sporthalle sowie eine Mitnutzung der
WCs in der Sporthalle (keine zwingende Vorgabe!).
Sonstiges
Die Vereinsräume sollen einen von der Sporthalle
unabhängigen Eingang haben. Der Eingang soll so
angeordnet sein, dass Konflikte mit der Wohnbebauung nach Möglichkeit vermieden werden.
4.3.5. Erschließung und Stellplätze
Erschließung
Die Zufahrten zu den einzelnen Nutzungen (Gewerbehallen, Stellplätze,
ÖPNV, Wohnen) sollten idealerweise nördlich der neuen Sporthalle gebündelt werden.
Das Wohngebiet selbst soll weitgehend autofrei sein. Zufahrtsmöglichkeiten bestehen aber aus Richtung Norden (unter Mitbenutzung der Anlieferzone) und aus Richtung Westen (Franz-Ehret-Straße). In jedem Fall soll
durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass bei Sport- und
Veranstaltungsnutzungen kein Park-Such-Verkehr innerhalb der Wohnbebauung stattfindet.
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Seite 25
Stellplätze
 Sporthalle und Gemeinbedarfsräume
davon mindestens 4 Stellplätze in der Nähe des
Eingangs der Sporthalle.
Die Stellplätze für die Sporthalle und die Gemeinbedarfseinrichtungen sollen vorzugsweise ebenerdig
angeboten werden. Dafür stehen u. a. die Grundstücke Flurstück Nummer 438/7, 438/8 und 3008/16
(teilweise) zur Verfügung. Eine Feuerwehrumfahrt
mit einer Mindestbreite von 3,75m ist zwingend freizuhalten. Sie kann für die Erschließung der Stellplätze mitbenutzt werden. Das Baugrundstück (im
Masterplan grün gekennzeichnet) darf für öffentliche
Stellplätze nicht in Anspruch genommen werden.
40 Stellplätze

Wohnbebauung
Mindestens die Hälfte der Stellplätze für das Wohnen soll wohnungsnah in Form von offenen Stellplätzen und / oder Carports und / oder Tiefgaragenstellplätzen angeboten werden. Diese wohnungsnahen, oberirdischen Stellplätze bzw. TG-Zufahrten
sollen so angeordnet sein, dass das Wohnen möglichst nicht durch Fahrzeugverkehr gestört wird. Die
übrigen Stellplätze für das Wohnen, die unter Berücksichtigung der Zielsetzung für das Wohngebiet
(vergl. Ziffer 4.3.2) nicht auf dem Baugrundstück
untergebracht werden können, können ebenfalls auf
den Grundstücken Flurstück Nummer 438/7 und
438/8 angeboten werden (ggf. auch in Form eines
Parkdecks).
60 Stellplätze

Sonstige Nutzungen
(Besucher, Car-Sharing, Bestand Stiftung) vorzugsweise oberirdisch; straßenbegleitende
Stellplätze entlang der Franz-Ehret-Straße sind
zulässig.
20 Stellplätze
Fahrradabstellplätze
Im Bereich Bahnhof / Sporthalle sollten
 50 – 60 überdachte Fahrradabstellplätze für den öffentlichen Bedarf
angeboten werden.
Rad- und Fußwege
Von der Schopfheimer Straße führt ein Trampelpfad quer über das Wettbewerbsgrundstück zum Bahnhof. Diese Abkürzung (siehe Luftbild) wird
von Fußgängern schon so lang begangen, dass sie aus dem übergeordneten Wegesystem im Ort nicht mehr wegzudenken ist. Damit sie künftig
nicht eine willkürliche Abkürzung durch das Wohngebiet suchen, soll diese Wegeverbindung in geeigneter Form wieder angeboten werden. Dabei
sollte darauf geachtet werden,
 dass das Wohnen möglichst wenig gestört wird,
 dass die Verbindung als Abkürzung zum Bahnhof und zur Sporthalle
funktioniert und angenommen wird,
 dass die soziale Kontrolle entlang dieses Fußwegs gewährleistet ist.
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Seite 26
Der Fußweg liegt heute teilweise auf dem Grundstück Flurstücknummer
3008/1. Dieses Teilstück kann im Einverständnis mit dem Grundstückseigentümer weiterhin als öffentlicher Weg genutzt werden. Im Idealfall könnte hier in Verbindung mit dem Weg ein öffentlicher Raum entstehen, der
die bisherige Rückseite der Hallen neu in Wert setzt. Der Fußweg kann
aber auch an anderer Stelle, beispielsweise im Bereich des Grundstücks
Flurstück Nummer 3006 an den Gehweg Schopfheimer Straße anbinden.
Die Gaststätte auf dem Grundstück Flurstück Nummer 3006 an der
Schopfheimer Straße und die an die Wohnfläche angrenzende Lagerhalle
sollten aus dem Quartier heraus über Fußwege gut erreichbar sein. Eine
gute, fußläufige Anbindung an den Ortskern ist ebenfalls erwünscht.
4.3.6. Gestaltung des öffentlichen Raums
Im Sinne einer gesamthaften Quartiersentwicklung erwarten die Auslober
auch Vorschläge zu Gestaltung des öffentlichen Raums. Allerdings stehen
diese Maßnahmen frühestens nach Fertigstellung der Sporthalle zur Realisierung an.
Franz-Ehret-Straße
Die Franz-Ehret Straße weist eine Belastung von rund 4.500 Kfz/Tag auf.
Sie ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Tagsüber kommt es durch die
langen Schrankenschließzeiten vor dem Bahnübergang zu längeren
Rückstaus. An diesen Rahmenbedingungen wird sich absehbar nichts
ändern.
Die Franz-Ehret-Straße soll so umgestaltet werden, dass sie
 einerseits als attraktive Verbindung zwischen den Ortsteilen Brombach und Hauingen wahrgenommen wird,
 andererseits die öffentlichen Einrichtungen und das neue Wohnquartier über die Straße hinweg optisch mit dem heutigen Anwesen der
Schöpflin Stiftung zusammenbindet.
 Der heutige Straßenquerschnitt soll beibehalten werden.
 Auf der Ostseite der Franz-Ehret-Straße können straßenbegleitend
Stellplätze angeboten werden.
 Ferner soll auf der Ostseite eine Elternvorfahrt für das Kinderhaus der
Stiftung vorgesehen werden.
 Stellplätze und Elternvorfahrt auf der Westseite der Straße sind nicht
erwünscht.
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Seite 27
Bahnhofsumfeld
In Zusammenhang mit der Erschließung der Sporthalle und der anliegenden Grundstücke soll das Bahnhofsumfeld aufgewertet werden. Die Haltestelle ist Endpunkt mehrerer Buslinien. Zu berücksichtigen sind:



Wendeschleife für den Stadtbus. Da die Linie stark frequentiert wird,
sollen künftig Gelenkbusse eingesetzt werden. Dementsprechend soll
die Wendeschleife angepasst werden. Die Abmessungen gemäß
RaSt sind in der Anlage beigefügt.
Die Zufahrt und die Wendeschleife für den Gelenkbus sollen allerdings so angeordnet werden, dass das Grundstück 3008/28 von der
Verkehrsfläche weitgehend unberührt bleibt. (Kein Ausbau der BusEndhaltestelle, die eine Verschiebung der Sporthalle zulasten des
Grundstücks der Schöpflin Stiftung zur Folge hätte).
Überdachte Wartebereiche für ÖPNV-Benutzer,
Aufenthaltsraum / WC für Busfahrer.
Lörrach, Januar 2014
Hans Schöpflin / Albert Schöpflin
Schöpflin Stiftung
Bürgermeister Dr. Michael Wilke,
Stadt Lörrach
Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers
Seite 28
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