Orthophoto © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Schöpflin Stiftung Stadt Lörrach Schöpflin-Areal: Entwicklung eines neuen Quartiers Nicht offener Planungs- und Realisierungswettbewerb Auslobung Stand 13. Januar 2014 Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 1 Auslober: Schöpflin Stiftung Franz-Ehret-Straße 7 79541 Lörrach http://www.werkraum-schoepflin.de/22.0.html Stadt Lörrach Luisenstraße 16 79539 Lörrach http://www.loerrach.de/de/Home Betreuung/ Durchführung: Stadtbau Lörrach Schillerstraße 4 79540 Lörrach T: 0049 7621 151982 F: 0049 7621 151999 E-Mail: [email protected] www.stadtbau-loerrach.de Projektleitung Schöpflin Stiftung: Isolde Britz, Stadtbau Lörrach Projektteam Stadt Lörrach: Zeitraum: Julia Arndt, Fachbereich Jugend, Schulen, Sport Annette Buchauer, Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement Walther Schwenzer, Fachbereich Stadtplanung und Baurecht Januar 2014 bis Mai 2014 Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 4 4 4 5 6 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Einleitung Ausgangslage Masterplan Vision Schöpflin Stiftung 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 Wettbewerbsbedingungen und Ablauf Auslober Wettbewerbsorganisation und -betreuung Mitwirkung der Architektenkammer Wettbewerbsart Zulassungsbereich Zielsetzung des Wettbewerbs Teilnehmer Auswahlverfahren Bewerbung Preisgericht Preise und Anerkennungen Weitere Bearbeitung Nutzung der Wettbewerbsbeiträge und Urheberrecht Auskünfte und Fragenbeantwortung Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge Unterlagen zum Wettbewerb Bindende Vorgaben Termine 8 8 8 8 8 8 8 9 9 9 10 11 11 12 12 12 12 13 13 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 Wettbewerbsleistungen Schwarzplan der Gebäudestruktur M 1:200 Übergeordnete Bezüge und Bauabschnitte Städtebaulicher Rahmenplan Hochbauliches Konzept Gebäudeentwurf Sporthalle und Gemeinbedarfsräume Perspektivische Darstellung / Schaubild Modell Flächenermittlung Erläuterungsbericht Verfassererklärung Abzugebende Unterlagen Kennzeichnung der Wettbewerbsunterlagen 14 14 14 14 14 14 14 14 15 15 15 15 15 4. 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 Wettbewerbsaufgabe Der Ortsteil Brombach Rahmenbedingungen und Vorgaben Planungsaufgabe Allgemein Wohnbebauung Mehrzweckraum der Schöpflin Stiftung Sporthalle und Gemeinbedarfsräume der Stadt Lörrach Erschließung und Stellplätze Gestaltung des öffentlichen Raums 16 16 17 20 20 20 21 21 4.3.5 4.3.5 Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers 25 27 Seite 3 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage Die Schöpflin Stiftung Lörrach1 hat in Nachbarschaft zu ihrem heutigen Anwesen eine rund 1,5 Hektar große Brachfläche erworben. Das Areal soll als Bindeglied zwischen den Lörracher2 Ortsteilen Brombach und Hauingen entwickelt werden. Es soll ein zukunftsfähiges Quartier mit Wohnnutzung, Projekträumen und Büroflächen für die Schöpflin Stiftung entstehen. Darüber hinaus stellt die Schöpflin Stiftung der Stadt Lörrach eine Teilfläche zur Verfügung, auf der sie eine wettkampftaugliche Dreifachsporthalle mit eingeschränkter Veranstaltungsnutzung realisieren kann. In Verbindung mit der Halle sollen Räume für besonderen Bedarf (der Stiftung / ortsansässiger Vereine und Initiativen) angeboten werden. In Verbindung mit der Neubebauung des Areals soll auch dessen Umfeld einschließlich der Verkehrsflächen neu geordnet werden. 1.2. Masterplan Im Rahmen von Workshops prüfte das mit der Projektentwicklung beauftragte Team der Schöpflin Stiftung die Möglichkeiten, allen derzeit bekannten Flächenansprüchen auf dem zur Verfügung stehende Areal gerecht zu werden. Dabei wurde vor allem auf eine sinnfällig Zuordnung der Nutzungen, eine optimale Ausnutzung der Projektfläche und eine Minimierung etwaiger Nutzungskonflikte geachtet und die angestrebten Qualitäten des neuen Quartiers formuliert. Masterplan Schöpflin Areal mit Vorgaben für die Grundstücksneuordnung und den Standort der Dreifachsporthalle (siehe dazu Ziffer 4.2, Seite 17und Anlage 07) 1 2 http://www.werkraum-schoepflin.de/22.0.html http://www.loerrach.de/de/Home Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 4 1.3. Vision An der Nahtstelle zwischen den Lörracher Ortsteilen Brombach und Hauingen entsteht ein neues zukunftsweisendes Quartier, das sich mit ideellen, sozialen und städtebaulichen Qualitäten kraftvoll in der Mitte des Ortsteils Brombach einbringt, das mit der Sporthalle und den Gemeinbedarfsräumen ein vielfältiges Nutzungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen aus dem Quartier und aus dem Ortsteil Brombach bereithält, dessen Kraft und Ausstrahlung in Verbindung mit den besonderen Vorzügen der Verkehrsinfrastruktur geeignet ist, eine Klammerfunktion zwischen den Ortsteilen auf beiden Seiten des Flusses Wiese wahrzunehmen, das auf der Grundlage des Leitbilds der Stiftung das Wohnen mit Kindern fördert und dafür selbstverständlich auch Synergien mit den verschiedenen Einrichtungen der Stiftung nutzt, dessen Freiräume und Grünzonen den Park um die Villa Schöpflin in angemessener Weise fortsetzen, dessen private, halböffentliche und öffentliche Räume einschließlich ihrer Nahtstellen sich durch hohe Gestaltqualität und Alltagstauglichkeit auszeichnen, das mit einem in Architektur und Nutzung besonderen Gebäude an der Ecke Franz-Ehret-Straße und Schopfheimer Straße ein Signal setzt und die Verzahnung zwischen neuem Quartier und altem Ortskern herstellt. Damit dies gelingt, bleibt die gesamte Liegenschaft im Eigentum der Schöpflin Stiftung. Sie wird auch Bauherrin für die geplanten Mietwohnungen. Bei der Bebauung des Quartiers geht ihr Qualität in Bezug auf das Erscheinungsbild, die Alltagstauglichkeit und die sozialen Belange vor Quantität und Rendite. Die Wohngebäude selbst werden in mehreren Bauabschnitten in nachfolgenden kleinen Wettbewerben und in engem Dialog mit Architekten entwickelt. Das Wohnquartier ist mit den östlich benachbarten ehemaligen Gewerbehallen und seinen neuen Nutzungen verbunden. Hier ist Raum für handwerkliche, künstlerische und kreative Aktivitäten aller Art. Die Sporthalle und die Gemeinbedarfseinrichtungen stehen im Schnittpunkt der beiden Ortsteile, dem Werkraum Schöpflin und den Haltestellen des ÖPNV. Die Sporthalle selbst funktioniert an ihrem zugewiesenen Standort in Bezug auf das Wohnen möglichst konfliktfrei. Ihr äußeres Erscheinungsbild bietet eine gestalterisch gelungene Nachbarschaft zu den Gebäuden der Schöpflin Stiftung und zur Wohnbebauung. Die Gemeinbedarfseinrichtungen sind gut auffindbar und können unabhängig von der Sporthalle vielschichtig bespielt werden. Ein zugeordneter Platz bietet sich als Forum für öffentliche Aktivitäten aller Art an. Die Franz-Ehret-Straße ist so umgebaut und gestaltet, dass sie das neue Wohnquartier und die Gemeinbedarfsräume mit den weiteren Einrichtungen der Schöpflin Stiftung über die Straße hinweg und die Ortskerne Brombach und Hauingen untereinander wahrnehmbar verbindet. In seiner Gesamtheit hat das neue Quartier die Kraft, als modellhafte Anlage mit Vorbildcharakter über den engeren städtischen Kontext hinaus auszustrahlen und wahrgenommen zu werden. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 5 1.4. Schöpflin Stiftung Die Schöpflin Stiftung wurde 2001 von Hans Schöpflin mit seinen Geschwistern Albert Schöpflin und Heidi Junghanss gegründet. Sie hat gegenwärtig "drei Beine": Villa Schöpflin - Zentrum für Suchtprävention gegründet 2002: Die Villa Schöpflin widmet sich der Suchtvorbeugung. Sie will verhindern, dass Kinder und Jugendliche sich durch Suchtverhalten schaden. Dazu gehören Alkohol, Tabak und illegale Drogen oder die übermäßige Nutzung von Internet und Computerspielen. Die Villa Schöpflin hat Modellcharakter für die ganze Republik. Für ihre Arbeit hat sie bereits mehrere Preise und Auszeichnungen erhalten, einige Projekte des Hauses (z. B. HaLT (www.halt-projekt.de/) wurden weit über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus übernommen. Kinderhaus & Gärtnerhaus Schöpflin seit 2004, Träger: Kinderhaus Lörrach gemeinnützige GmbH Das Kinderhaus Schöpflin für Kinder von einem bis drei Jahren und das Gärtnerhaus Schöpflin für Schulkinder werden gemeinsam mit dem Kinderhaus auf dem Bühl geführt. Maria Montessoris pädagogische Grundgedanken, Angebote zum kreativen Arbeiten in Atelier und Werkstatt und eine Architektur, die Kinder ernst nimmt, bestimmen das pädagogische Konzept. Gegenwärtig besuchen 145 Kinder die drei Häuser (www.kinderhaus-loerrach.de/hauptmenue/ueber-kinderhaus-undgaertnerhaus/uebersicht/). Werkraum Schöpflin eröffnet 2011 Der Werkraum Schöpflin ist ein Forum für Zukunftsfragen, ein Haus der Unruhe, der Ideen und der Poesie. Er bietet Raum und Zeit für schöpferisches Arbeiten, Kultur und kulturelle Bildung von Groß und Klein: mit Vorträgen und Gesprächen, mit Veranstaltungen und Workshops, mit Literatur, Kunst, Theater und Musik. Der Werkraum Schöpflin versteht sich als Nische im kulturellen Angebot der Region, in der die Regeln eines Saisonbetriebs außer Kraft gesetzt sind (www.werkraumschoepflin.de/183.0.html). „Die Werte die uns wichtig sind“ und die wir bei der Gestaltung des Stiftungsgeländes umgesetzt haben... Es wäre schön, wenn dieser Geist, weiterhin ein kostbares Gut für uns wäre, - wesentlich ist immer der Geist der dem Bauen voran geht, ... Wenn Besucher zum Werkraum Schöpflin kommen und etwas Zeit mitbringen, fordern wir sie auf zu einem kleinen Spaziergang über das Stiftungsgelände; es ist Park, es ist Obstwiese, es ist alte Brunnen, es ist Gewächshaus, Atelier, Gärtnerhaus, Villa, Biotop, Bauerngarten, Urwald; Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 6 die meisten Menschen kommen nach kurzer Zeit stimmungsmäßig verändert zurück, sie sind berührt, - Frage: von was? ich glaube davon, dass uns das Unscheinbare der Pflege wert ist, - dass wir eine Welt für Kinder und Erwachsene geschaffen haben, - die sich jeder wünscht, harmonisch, liebevoll, geborgen, vielseitig; es ist eine Haltung des Respektes vor dem Alten gewachsenen, eine Haltung des Schutzes und der Wertschätzung. In diesem Geist hat unser Architekt gearbeitet und in diesem Geist haben viele unserer Handwerker mitgeholfen dieses Gelände zu gestalten. Es war diese Gemeinsamkeit, die diesen grünen Fleck zu dem werden ließ, was er geworden ist. Die Architektur spannt den Bogen von verantwortungsvoller, ästhetischer Altbausanierung (Villa, Gärtnerhaus, Brennerei) zu Neubau (Werkraum, Kinderhaus, Atelier), keines der Gebäude wirkt kalt, alle Gebäude sind lichtdurchflutet, funktionell, in den Details sorgfältig ausgearbeitet, anspruchsvoll in Material und handwerklicher Leistung; keines der Gebäude ist dominant, sie bilden eher eine lebendige Vielfalt; - es entsteht mit den gepflasterten Wegen, den alten Bäumen, den Häusern und den verbindenden Wasserläufen ein harmonisches Ganzes. Dass wir dieses Ziel erreicht haben, macht uns glücklich. Ich würde vorschlagen: Sie sollten sich diesen Lebensraum anschauen und fühlen und prüfen ob ich übertrieben habe! A. Schöpflin Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 7 2. Wettbewerbsbedingungen und Ablauf 2.1. Auslober Der Planungs- und Realisierungswettbewerb wird gemeinsam ausgelobt von der Schöpflin Stiftung und der Stadt Lörrach Schöpflin Stiftung Franz-Ehret-Straße 7 79541 Lörrach Stadt Lörrach Luisenstraße 16 79539 Lörrach 2.2. Wettbewerbsorganisation und -betreuung Die Auslober lassen sich bei der Vorbereitung und bei der Durchführung des Verfahrens unterstützen von: Stadtbau Lörrach Schillerstraße 4 79540 Lörrach T: 0049 7621 151982 F: 0049 7621 151999 E-Mail: [email protected] www.stadtbau-loerrach.de 2.3. Mitwirkung der Architektenkammer Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung. Die Auslobung erhält die Registriernummer 2014 – 4 – 1 bei der Architektenkammer Baden-Württemberg. 2.4. Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Planungs- und Realisierungswettbewerb auf der Grundlage der RPW 2013 durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. 2.5. Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Interessenten aus anderen Regionen der Europäischen Union und der Schweiz können mit Bezug auf Artikel 56 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) am Bewerbungsverfahren teilnehmen. 2.6. Zielsetzung des Wettbewerbs Die Auslober erhoffen sich ein tragfähiges städtebauliches Grundgerüst für die Entwicklung eines besonderen Wohnquartiers mit einem erkennbaren Mehrwert für den Ortsteil Brombach, die Neuordnung und gestalterische Aufwertung des Straßenraums zwischen den Ortskernen Brombach und Hauingen sowie der Erschließungszone zwischen Bahnlinie und künftiger Bebauung, einen überdurchschnittlich guten architektonischen Beitrag mit einer überzeugenden Gestaltung / Außenwirkung der Dreifachsporthalle und der Gemeinbedarfsräume. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 8 2.7. Teilnehmer Aufgrund der Vielschichtigkeit der Planungsaufgabe werden interdisziplinäre Teams zum Wettbewerb eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern und / oder Landschaftsarchitekten. Soweit die zusätzliche Fachrichtung nicht durch den Bewerber selbst abgedeckt wird oder innerhalb seines Büros vertreten ist, ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. · · Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (-in), Stadtplaner (-in), Landschaftsarchitekt (-in) berechtigt sind (Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie). Juristische Personen, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der / die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. 2.8. Auswahlverfahren Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Die folgenden acht Büros und Arbeitsgemeinschaften werden vorab zum Wettbewerb eingeladen: – – – – – – – – ARSP ZIVILTECHNIKER GmbH, A-Dornbirn mit Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart Cukrowicz Nachbaur Architekten ZT GmbH, A-Bregenz K9 Architekten und Stadtplaner, Freiburg mit w+p Landschaften, Berlin Melder und Binkert, Architekten und Stadtplaner, Freiburg, mit AG Freiraum, Dittus & Böhringer, Freiburg NA+M, Lörrach Thoma.Lay.Buchler Architektenpartnerschaft, Todtnau mit Pit Müller, Landschaftsarchitekt, Freiburg Wick und Partner, Stuttgart, Stadtplaner und Architekten Würkert & Partner, Lörrach mit Bühler und Bühler, München Die Auswahl der weiteren Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium. Genügen mehr als 12 Bewerber den Anforderungen, dann werden die Teilnehmer im Losverfahren ermittelt. Unter den 12 Bewerbern werden bis zu zwei Berufsanfänger besonders berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt unter unabhängiger Aufsicht und ist nicht öffentlich. 2.9. Bewerbung Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: · Formlose Bewerbung, Bewerbungsformular unter www.stadtbauloerrach.de/de/Projekte/Organisation-Wettbewerbe · Nachweis der Eignung: Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 9 Städtebau: Planung einer Quartiersbebauung, Gebietsgröße mind. 1 ha: Preis oder Anerkennung in einem Wettbewerbsverfahren nach dem 01.01.2004. Architektur: Planung und Realisierung eines öffentlichen Gebäudes, Fertigstellung nach dem 01.01.2004. Die Planung wurde nach einem Wettbewerbserfolg beauftragt oder das realisierte Gebäude wurde in einem von Berufsverbänden (z. B. Architektenkammer, BDA, SIA, BSA u. ä.) ausgeschriebenen oder begleiteten Wettbewerbsverfahren ausgezeichnet. Landschaftsarchitektur: Freiraumplanung in Verbindung mit einer Quartiersbebauung, Gebietsgröße mind. 1 ha. Die Planung wurde nach einem Wettbewerbserfolg beauftragt oder die Freianlage wurde in einem von Berufsverbänden (z. B. Architektenkammer, BDA, SIA, BSA u. ä.) ausgeschriebenen oder begleiteten Wettbewerbsverfahren ausgezeichnet. Wettbewerbserfolg bzw. Fertigstellung nach dem 01.01.2004. Nachweis jeweils in Form eines Projektblatts (bitte das Jahr der Fertigstellung des Projekts bzw. des Wettbewerbserfolgs bzw. der Auszeichnung auf dem Projektblatt vermerken). · Nachweis der Eignung – Berufsanfänger: Diplom nicht älter als 7 Jahre, Stichtag 01.01.2007 Nachweis für alle Fachrichtungen im Projektteam: Diplomurkunde 2.10. Preisgericht Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzen die Auslober ein Preisgericht ein. Es wird unterstützt durch nicht stimmberechtigte Fachberater und Fachberaterinnen: Fachpreisrichter: – Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, Karlsruhe / München – Dr. Eckart Rosenberger, Stadtplaner / Architekt, Fellbach – Prof. Joachim Schöffel, Landschaftsarchitekt / Stadtplaner, Rapperswil – Prof. Bruno Trinkler, Architekt, Basel – Daniel Wentzlaff, Architekt, Basel Stellvertretende Fachpreisrichter: – Walther Schwenzer, FBL Stadtplanung, Baurecht, Stadt Lörrach – Hans Güdemann, Architekt und Stadtplaner, Lörrach – Astrid Loquai, FBL Stadtentwicklung, Stadt Lörrach Sachpreisrichter: – Gudrun Heute-Bluhm, Oberbürgermeisterin, Stadt Lörrach – Dr. Michael Wilke, Bürgermeister, Stadt Lörrach – Hans Schöpflin, Schöpflin Stiftung – Albert Schöpflin, Schöpflin Stiftung Stellvertretende Sachpreisrichter: – Ingo Michelsen, Schöpflin Stiftung – Silke Herzog, Ortsvorsteherin Brombach – Ulrich Heuer, Gemeinderat CDU – Jutta Krauel, Gemeinderätin SPD – Birgit Schmolinske, Gemeinderätin Freie Wähler – Stephan Berg, Gemeinderat Die Grünen – Prof. Dr. Eugen Paul, Gemeinderat Die Liberalen Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 10 Fachberater: – Thomas Wipf, FBL Jugend / Schulen / Sport, Stadt Lörrach – Annette Buchauer, FBL Grundstücks- und Gebäudemanagement, Stadt Lörrach – Anne Burri, Büro für Soziale Arbeit, Basel – Thomas Nostadt, Wohnbau Lörrach – Klaus Stein, Architekt und Stadtplaner, Lörrach Vorprüfung: – Isolde Britz, Stadtbau Lörrach – Gunther Braun, FB Grundstücks- und Gebäudemanagement, Stadt Lörrach – Gabriele Welsch-Egi, FB Stadtplanung, Baurecht, Stadt Lörrach – Julia Arndt, FB Jugend / Schulen / Sport, Stadt Lörrach 2.11. Preise und Anerkennungen Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von 76.000,00 € zur Verfügung3. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 26.000 € 2. Preis 20.000 € 3. Preis 14.000 € 4. Preis 8.000 € Anerkennung 4.000 € Anerkennung 4.000 € Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. 2.12. Weitere Bearbeitung Der Auslober Stadt Lörrach wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit der Planung der Dreifachsporthalle und den Gemeinbedarfsräumen mindestens einschließlich Leistungsphase 5 beauftragen. Der Auslober Schöpflin Stiftung wird darüber hinaus, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit der weiteren städtebaulichen Rahmenplanung beauftragen. Beide Auslober werden ferner, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit der Planung der Freianlagen beauftragen. Die Schöpflin Stiftung beabsichtigt außerdem, einen oder mehrere Preisträger dieses Verfahrens an der weiteren Planung der Wohnanlage zu beteiligen. Das Preisgericht behält sich vor, für die Bereiche Städtebau, Architektur und Freiraumplanung unterschiedliche Empfehlungen auszusprechen. Bei Auftragserteilung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur anteiligen Höhe des Bearbeitungshonorars und der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der beauftragte Teil des Wettbewerbsentwurfs in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 3 anteilmäßige Berechnung der Preissumme: - Fachrichtung Städtebau 32% - Fachrichtung Architektur 46% - Fachrichtung Landschaftsarchitektur 22% Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 11 2.13. Nutzung der Wettbewerbsbeiträge und Urheberrecht Das Eigentum an der Wettbewerbsarbeit, deren Nutzung und das Recht zur Veröffentlichung bestimmen die RPW 2013, § 8 (3). 2.14. Auskünfte und Fragenbeantwortung Die Auslober legen Wert darauf, dass die ideellen Anliegen, die mit der Entwicklung des Schöpflin Quartiers verbunden sind, in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einfließen. Deshalb findet am 28. Februar 2014 ein Pflichtkolloquium statt. Die Nichtteilnahme am Pflichtkolloquium führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Die Auslober werden die Aufgabenstellung im Rahmen des Kolloquiums erläutern und Fragen beantworten. Darüber hinaus können bis zum 25. Februar 2014 schriftliche Rückfragen beim Wettbewerbsbetreuer Stadtbau Lörrach eingereicht werden. Über das Kolloquium wird ein Protokoll angefertigt. Darin werden die Fragen unter Mitwirkung des Preisgerichts nochmals zusammengefasst und schriftlich beantwortet. Sie werden damit integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. 2.15. Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge Beurteilungskriterien Städtebau, Architektur, Außenraum: – Leitidee für das neue Wohnquartier (bauliche, typologische, soziale und städtebauliche Qualitäten, Vernetzung mit dem Umfeld, siehe Leitbild der Schöpflin Stiftung, Ziffer 1.3 und 1.4). – Einhaltung der städtebaulichen Rahmenbedingungen und des Raumprogramms. – Räumliche Synergien in Bezug auf die vorhandenen Einrichtungen der Schöpflin Stiftung. – Funktionalität und Alltagstauglichkeit der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräume innerhalb des neuen Wohnquartiers. – Architektonische Qualitäten (funktional, gestalterisch und innenräumlich) der Sporthalle und der Gemeinbedarfsräume – Sporthalle: Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Energiestandards (Unabhängig von einem später zu bestimmenden Standard kommt es dabei in erster Linie auf das Verhältnis des Bruttorauminhalts zur Programmfläche an). Die Reihenfolge dieser Beurteilungskriterien enthält keine Wertung. Das Preisgericht wird anhand der aufgeführten Kriterien eine Gesamtwertung vornehmen. 2.16. Unterlagen zum Wettbewerb Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt: 01_Auslobung (Wettbewerbsbedingungen und Aufgabenstellung) 02_Luftbild mit Koordinaten 03_Lageplan mit Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets 04_Kataster mit Höhenlinien und Baumbestand (dxf/dwg) 05_Schwarzplan (dwg / pdf) 06_Masterplan, (pdf) M 1:500 07_Plan mit First- und Traufhöhen umliegender Gebäude 08_Baumbestand Schöpflin Park 09_Anlieferung Gewerbehallen (dwg/dxf) 10_Habitatanalyse 11_Geologisches Gutachten 12_Formblätter für die Flächenberechnungen 13_Verfassererklärung Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 12 Modellgrundplatte M 1:500, Abholung im Rahmen des Pflichtkolloquiums; bei Anreise mit dem ÖPNV Versand auf Kosten der Auslober nach dem Pflichtkolloquium. 2.17. Bindende Vorgaben Die Aufgabenstellung zum Wettbewerb enthält keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013. 2.18. Termine Preisrichtervorbesprechung: Werkraum Schöpflin Lörrach – Brombach, Franz Ehret-Straße 7 17.12.2013, 15.00 Uhr Tag der Auslobung: Bewerbungsschluss: 20.12.2013 24.01.2014, 12.00 Uhr Benachrichtigung der Teilnehmer, Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 31.01.2014 Schriftliche Rückfragen bis zum: per E-Mail an [email protected] Die Beantwortung erfolgt im Rahmen des Pflichtkolloquiums. Pflichtkolloquium: Werkraum Schöpflin Lörrach – Brombach, Franz-Ehret-Straße 7 25.02.2014 28.02.2014, 14.30 Uhr Über das Pflichtkolloquium wird ein Protokoll erstellt und den Teilnehmern spätestens am per E-Mail zugesandt. 05.03.2014 Abgabe der Pläne Poststempel Stadtbau Lörrach Schillerstraße 4 79540 Lörrach 30.04.2014 Abgabe des Modells Poststempel Stadtbau Lörrach Schillerstraße 4 79540 Lörrach 13.05.2014 Sitzung des Preisgerichts 23.05.2014 Die Arbeiten werden vom 24.05 bis 02.06.2014 im Werkraum Schöpflin, Lörrach – Brombach, Franz-Ehret-Straße 7, ausgestellt. Ausstellungseröffnung: 24.05.2014, 10.00 Uhr Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 13 3. Wettbewerbsleistungen 3.1. Schwarzplan der Gebäudestruktur M 1:2000 Bitte die vorgegebene Plangrundlage verwenden, die neuen Gebäude bitte ebenfalls schwarz eintragen; keine weiteren Darstellungen im Schwarzplan. (Erläuternde Skizzen auf der Grundlage des Schwarzplans bitte separat darstellen, siehe Ziffer 3.2). 3.2. Übergeordnete Bezüge und Bauabschnitte - Maßstab frei wählbar. Darstellung übergeordneter Bezüge, insbesondere der Fuß- und Radwegebeziehungen Darstellung der möglichen Bauabschnitte. 3.3. Städtebaulicher Rahmenplan M 1:500 darzustellen sind Lage der Baukörper, Struktur und Typologie der Wohnbebauung. Angaben zur Geschossigkeit bzw. Gebäudehöhe (Sporthalle) und Dachform. Erschließung der Sporthalle, der Wohnbebauung und der sonstigen öffentlichen und privaten Nutzungen. Darstellung oberirdischer Stellplätze, Carports und Garagen. ggf. Kennzeichnung von Tiefgaragenzufahrten. Freiflächen und ihrer Nutzungen: Übergangszone Erdgeschoss – Umfeld, halböffentliche und öffentliche Räume (Bereich für Kinderspielplatz, Forum, Gartenfläche u.a.). Gestaltung der Franz-Ehret-Straße 3.4. Hochbauliches Konzept M 1:200 Zur Verdeutlichung der Entwurfsidee werden für einen ausgewählten Bereich skizzenhafte Aussagen zu Fassaden- und Dachgestaltung sowie zur Gebäudetypologie und zur möglichen Parzellierung der Grundstücke im Maßstab 1:200 erwartet. Ausschnitt frei wählbar nach Entwurf. 3.5. Gebäudeentwurf Sporthalle und Gemeinbedarfsräume darzustellen sind die wesentlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte Darstellung eines selbstgewählten, aussagekräftigen Ausschnitts aus der Fassade mit Aussagen zu deren Materialität und Oberflächenstruktur . Erläuterungen dazu ggf. bitte auf dem Plan. Erläuterung ökologischer und energetischer Aspekte; erwartet wird ein ganzheitliches Konzept im Sinne der Energiestandards der Stadt Lörrach. M 1:200 M 1:100 3.6. Perspektivische Darstellung / Schaubild Zur Verdeutlichung der städtebaulichen Idee sind bis zu drei einfache perspektivische Darstellungen in Form von Ideenskizzen zugelassen. Diese Zeichnungen dürfen auch CAD-gestützt sein. Animationen mit einer Anmutung, die der gebauten Wirklichkeit nahe kommt (High End Rendering / Fotomontagen), sind allerdings ausdrücklich nicht gewünscht und werden von der Vorprüfung abgedeckt. 3.7. Modell M 1:500 auf vorgegebener Grundplatte Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 14 3.8. Flächenermittlung Städtebaulicher Entwurf: Rechnerische Nachweise auf Grundlage des vorgegebenen Formblatts. Sporthalle und Räume für Gemeinbedarf: Berechnung der Nutzflächen, der Bruttogeschossfläche (BGF) und des Bruttorauminhalts (BRI) Rechnerische Nachweise auf Grundlage des vorgegebenen Formblatts. 3.9. Erläuterungsbericht Der Erläuterungsbericht soll max. 2 Seiten DIN A 4 umfassen. Er soll die städtebauliche Leitidee erläutern und alle für die Beurteilung des Konzepts notwendigen Hinweise enthalten. Den Text soll sowohl auf den Plänen angeordnet als auch separat abgegeben werden. 3.10. Verfassererklärung Die Erklärung gemäß RPW § 5 (3) ist ausgefüllt in einem undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag abzugeben, als Verfassererklärung zu bezeichnen und mit der Wettbewerbskennzahl (siehe Ziffer 3.12 der Auslobung) zu versehen. 3.11. Abzugebende Unterlagen Maximal 3 Pläne Format A0 hoch. Zweiter Plansatz für die Vorprüfung Beide Plansätze bitte auf normalem Papier (kein Fotopapier o.ä.) gerollt abgeben. Verkleinerung des kompletten Plansatzes auf A 3. Zur Vereinfachung der Vorprüfung und für die spätere Dokumentation des Wettbewerbsergebnisses bitte zusätzlich alle Pläne und die Berechnungen auf Datenträger im Format jpg oder pdf abgeben. Angaben, die Rückschlüsse auf den Verfasser zulassen, bitte in den Dateien (Eigenschaften) entfernen. 3.12. Kennzeichnung der Wettbewerbsleistungen Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Diese Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (zusammen 1 cm hoch, 6 cm breit) bestehen und auf jedem Plan und dem Modell in der rechten oberen Ecke sowie dem Umschlag mit der Verfassererklärung angebracht sein. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind keine wettbewerbsbezogenen Daten zu verwenden. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 15 4. Wettbewerbsaufgabe 4.1. Der Ortsteil Brombach Brombach ist mit etwas mehr als 6.400 Einwohnern der größte Ortsteil von Lörrach. Er ist mit zahlreichen Geschäften des kurz- und mittelfristigen Bedarfs gut ausgestattet. Diese konzentrieren sich im Wesentlichen im historischen Ortsbereich entlang der Lörracher Straße. Identitätsstiftend ist das 1880 erbaute Schlösschen, das heute die Ortsverwaltung Brombach beherbergt. Dennoch ist der Ortsteil Brombach ein sehr heterogenes Gebilde ohne einen eindeutig ablesbaren Mittelpunkt. Die ersten neueren Wohngebiete des vorigen Jahrhunderts entstanden zwischen der Lörracher Straße und dem Hangfuß des Dinkelbergs. In den 1980er Jahren wurden die ausgedehnten Baugebiete auf dem höher gelegenen Bühl entwickelt. Auf dem Tiefgestade nördlich der Ortsdurchfahrt haben sich entlang des Flusses Wiese schon früh Industrie- und Gewerbebetriebe, vorwiegend aus der Textilbranche, sowie unmittelbar zugeordnete Wohnquartiere angesiedelt. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 16 Die Gleisanlage der Wiesentalbahn, der Fluss Wiese und die stark befahrene Bundesstraße trennen Brombach von den Ortsteilen Hauingen und Haagen. Die einzige direkte Querverbindung zwischen der Ortsmitte Brombach und der Ortsmitte Hauingen führt über die Franz-Ehret-Straße. 4.2. Rahmenbedingen und Vorgaben für den Wettbewerb Umgebung Östlich des Wettbewerbsgebiets grenzt ein Gewerbegebiet (GE) an. Die Hallen unmittelbar neben dem künftigen Wohngebiet dienen gegenwärtig als Lager. Lärmintensivere Nutzungen sind derzeit zwar nicht abzusehen. Sie sind in Zukunft aber auch nicht vollkommen ausgeschlossen. Die Wohngebäude sollten deshalb so angeordnet werden, dass Immissionen ggf. durch die Gebäudestellung und Grundrissgestaltung minimiert werden. Im Gewerbeareal sind heute überwiegend Handwerks- und Dienstleitungsbetriebe angesiedelt. Verschiedene Künstler und Kunsthandwerker haben hier ihre Ateliers. Dazu gehört auch eine eigene Galerie. Club- und Hobbyräume verschiedener Vereine runden das Nutzungsspektrum ab. Das Quartier wird allgemein, das heißt auch über den Ortsteil Brombach hinaus, als kreative Keimzelle wahrgenommen. Es besteht die Option, zwischen der künftigen Wohnbebauung und dem Gewerbeareal eine Verbindung herzustellen und die an das Wohngebäude angrenzende Halle für Nebenanlagen (zum Beispiel Werkstätten und Kreativräume) zu nutzen. Westlich des Wettbewerbsgebiets befindet sich das heutige Areal der Schöpflin Stiftung mit der Villa, dem Werkraum, dem Kinderhaus, dem Gärtnerhaus, einem Werkstattgebäude u.a. Prägend ist der Park mit seinem wertvollen, alten Baumbestand. Außerdem grenzen einige wenige private Wohngebäude, zum Teil ebenfalls mit markanten Bäumen, an die Franz-Ehret-Straße an. Der parkartige Charakter soll sich in der Begrünung des geplanten Wohnquartiers in angemessener Weise fortsetzen. Die im Süden an der Schopfheimer Straße gelegenen Gebäude liegen gegenüber dem Wettbewerbsgebiet erhöht. Die als Bestand gekennzeichneten Grundstücke und Wohngebäude stehen nicht zur Disposition. Im Norden trennt die Bahnlinie der Regio-S-Bahn begrenzt das Wettbewerbsgebiet von einer kleinteiligen, historischen Arbeitersiedlung. Masterplan Das Wettbewerbsareal umfasst ca. 2,8 ha, die eigentliche Baufläche für die Sporthalle, die Räume für Gemeinbedarf und die Wohnbebauung umfasst einschließlich des Privatgrundstücks 3008/6 rund 1,8 ha. In mehreren Workshops mit Vertretern der Stiftung, Stadtplanern, Architekten, Sozialpädagogen und einem Verkehrsplaner wurde eine Zonierung des Wettbewerbsgebiets festgelegt. Die Schöpflin Stiftung geht davon aus, dass diese Zonierung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens mit geringen, nachstehend beschriebenen Abweichungen eingehalten wird. Die Sporthalle wird an der nördlichen Grundstücksgrenze verortet. Dafür sind die folgenden städtebaulichen Gründe ausschlaggebend: Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 17 Der Standort hat eine integrative Ausstrahlung für die Ortsteile Brombach und Hauingen. Es entsteht kein zusätzlicher Flächenbedarf für die Erschließung der Halle. Eine Überlagerung von Wohnnutzung und Hallennutzung wird reduziert. Die Sporthalle ist den Haltestellen des ÖPNV unmittelbar zugeordnet (Anreise von auswärtigen Sportmannschaften und Fans). Sie bietet einen wirksamen Lärmschutz zwischen der Bahnlinie und Wohnbebauung und schirmt das Wohngebiet im Idealfall vor nutzungsbedingten Emissionen der Sporthalle ab. Das neue Wohngebiet ist der bestehenden Wohnbebauung und dem Ortskern von Brombach zugeordnet. Für die Entwicklung des Wohngebiets verbleibt eine angemessen große, gut geschnittene Fläche. Die Zone für die Sporthalle und die Gemeinbedarfsfläche ist mit ca. 4.000 m² ausreichend groß bemessen. Die Abgrenzung der „Sportfläche“ gegenüber dem Wohngebiet ist nicht statisch. Eine geringfügige Abweichung von der gedachten Linie ist partiell unter folgenden Voraussetzungen möglich: sie ergibt sich schlüssig aus dem städtebaulichen und architektonischen Konzept, für die Wohnbebauung verbleibt eine zusammenhängende, vergleichbar große und sinnvoll geschnitten Fläche, ein konfliktarmes Nebeneinander der Nutzungen wird begünstigt. Die erforderliche Fläche für die Andienung der Gewerbehallen wurde von einem Fachbüro ermittelt. Sie ist durch den Eintrag der Schleppkurven belegt. Die Planung ist mit dem Nachbarn und Eigentümer der Gewerbehallen abgesprochen. Für die Sporthalle kann eine Ecke des Grundstücks Flurstück Nummer 3008/1 in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme dieses Fremdgrundstücks soll allerdings so gering wie möglich ausfallen. Die erforderliche Fläche für die Andienung muss zwingend von Bebauung freigehalten werden. Die Erschließung des Baugebiets (ggf. auch die Andienung der Sporthalle) über diese Fläche ist zulässig; auf eine konfliktfreie Verkehrsführung (LKW / PKW / Rad / Fußgänger) ist dabei zu achten. Die in der nebenstehenden Skizze farbig gekennzeichneten Grundstücke befinden sich alle im Eigentum der Schöpflin Stiftung. Das Grundstück Flurstück Nummer 3006 an der Schopfheimer Straße ist bereits bebaut. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1851 und wird derzeit als Gaststätte genutzt. Das Gebäude soll saniert werden. Die Gaststätte und Saal sollen auf der Grundlage eines neuen Nutzungskonzepts erhalten werden. Eine städtebauliche Verbindung mit dem künftigen Wohnquartier ist ausdrücklich erwünscht. Für die weiteren Grundstücke innerhalb des Wettbewerbsgebiets gelten folgende Vorgaben: Das Grundstück Flurstück Nummer 3008/8 ist im Privateigentum und steht gegenwärtig nicht zu Verfügung. Im Sinne eines ganzheitlichen Konzepts soll das Grundstück aber in den städtebaulichen Entwurf einbezogen werden. Die Grundstücke Flurstück Nummer 438/7, 438/8 und 3008/16 (teilweise) stehen für Stellplätze zur Verfügung. Für die Erschließung kann die bestehende Zufahrt über die Grundstücke Flurstücknummer 3008/18 und 438 genutzt werden. Das Grundstück Flurstück Nummer 438 gehört der Bahn. Ungeachtet dessen sind Überlegungen zur Neuordnung der Haltestellen und ihres Umfeldes ausdrücklich erwünscht. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 18 Artenschutz Eine artenschutzrechtliche Habitatanalyse für das Wettbewerbsgebiet liegt vor. Sie ist den Wettbewerbsunterlagen beigefügt. Zusammenfassend wird die Eignung mehrerer Bäume und Baumreihen im Untersuchungsgebiet als Quartier für baumbewohnende Fledermausarten als gut bis mittel eingestuft. Die vorhandenen Baumreihen sind auch als Jagdhabitat und Leitstruktur für Fledermäuse potentiell relevant (s. nachstehende Skizze). Für die Mauer- und Zauneidechse ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet theoretisch möglich, vor allem in Randlage in bedingt bis gut geeigneten Strukturen. Die potentiellen Habitate im eigentlichen Wettbewerbsgebiet sind suboptimal ausgeprägt. Für Vögel sind im direkten Wettbewerbsgebiet ebenfalls Gehölzstrukturen als potentielle Brutplätze wichtig. Die wertvollen Strukturen sind weitgehend deckungsgleich mit den wertvollen Strukturen für Fledermäuse (s. oben). Aufgrund der Zielsetzung des Wettbewerbs kann diese Struktur insgesamt nicht erhalten werden. Davon betroffen ist vor allem die Vegetation am vorgesehenen Standort für die Sporthalle. Ferner können die Hybridpappeln am Rand der bestehenden Wohnbebauung naturgegeben auf Grund ihres Alters / Gefährdungspotentials nicht gehalten werden. Im Rahmen des Entwurfs sollen deshalb geeignete Ersatzstrukturen (Baum- bzw. Gehölzreihen in Ost-West- und Nord-Süd-Ausrichtung) als Leitstruktur für Fledermäuse und Nistgelegenheit für Vögel vorgesehen werden. Unabhängig von einer artenschutzrechtlichen Prüfung sollten – soweit im vorgegebenen Maßstab möglich und sinnvoll – auch geeignete Habitate (störungsarme besonnte Steinstrukturen, mosaikartige Pflanzungen u.a.) für Mauer- und Zauneidechsen angeboten werden. Für Fledermäuse / Vögel relevante, schützenswerte Bereiche (Baumreihen) Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 19 4.3. Planungsaufgabe 4.3.1. Allgemein Ziel der Auslobung ist die Entwicklung eines Bebauungskonzepts, das der besonderen Lage des Gebiets im Schnittpunkt zweier Ortsteile gerecht wird. Was die Auslober darunter verstehen, ist in der Einleitung Ziffer 1.3, Vision, ausführlich beschrieben. Das gesamte Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 2,6 Hektar. Die Abgrenzung und die Lage ergeben sich aus dem Abgrenzungslageplan. Die Baufläche ist unterteilt in einen Bereich für Sport und Gemeinbedarf (ca. 4.000 m²) und in eine Fläche mit Wohnbebauung / Mischnutzung (ca. 13.000 m²). 4.3.2. Wohnbebauung Die Schöpflin Stiftung möchte auf dem Areal eine Wohnanlage mit Mitwohnungen errichten. Sie selbst ist Bauherr. Die Wohnanlage verbleit in ihrem Eigentum. Es wird eine städtebauliche Struktur gesucht, die nachbarschaftliche Begegnungen, insbesondere aber auch das Wohnen mit Kindern fördert. Die Qualität des städtebaulichen Gerüsts, der Architektur und der Außenräume hat dabei Vorrang vor Quantität und Nutzungsdichte. Die Bildung von drei bis vier Bauabschnitten soll möglich sein. Nutzung und Dichte Geschosswohnungsbau; größere zusammenhängende Einheiten sind denkbar, ca. 10.000m² Wohnfläche. Die Gebäude sollen in der Regel II – III-geschossig sein. Wenn es sich aus dem städtebaulichen Kontext ergibt, beispielsweise im Bereich des Geländeversprungs im Süden oder angrenzend an die Gewerbehallen, ist ausnahmsweise auch III + DG denkbar. Am Übergang zum Ortskern von Brombach (Einmündungsbereich (Schopfheimer Straße / Franz-Ehret-Straße ist ein markantes solitäres Gebäude mit abweichender Kubatur denkbar. Entlang der Franz-Ehret-Straße und insbesondere gegenüber der Villa Schöpflin soll eine eher weiche Raumkante ausgebildet werden. Eine mehr oder weniger geschlossene Straßenrandbebauung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Die räumliche Dominanz der Villa Schöpflin als „Herz“ der Stiftung soll auch von der gegenüberliegenden künftigen Bebauung respektiert werden. Das bestehende Gasthaus soll als selbstverständlicher Bestandteil in die Struktur der Wohnbebauung einbezogen werden. Ebenso sollte die städtebauliche Struktur eine Anbindung an die angrenzende Gewerbehalle ermöglichen. Ferner sollen innerhalb des Gebiets folgende Nutzungen für den Eigenbedarf der Schöpflin Stiftung nachgewiesen werden: – eine Büroeinheit: ca. 120 m² BGF (4 – 5 Büroräume, 1 Besprechungszimmer, Nebenflächen) – eine Galerie: ca. 120 m² BGF zuzüglich 1 – 2 Lagerräume, ebenfalls ca. 120 m² BGF. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 20 Freiflächen Innerhalb des Gebiets sollen an geeigneter Stelle außerdem Flächen für folgende Nutzungen angeboten werden: Grünbereiche als Fortsetzung des Parks um die Villa Schöpflin. Kleinkinderspielplatz nach LBO und „Spielräume“ für Jugendliche Gartenbereich für die Bewohner (Zone für „urban gardening“) Treffpunkt / Forum für die Bewohner; diese Fläche kann auch als Schnittstelle zwischen dem Wohnen, dem Multifunktionsraum der Schöpflin Stiftung (siehe Räume für den Gemeinbedarf) und dem Werkraum Schöpflin angeboten werden. 4.3.3. Mehrzweckraum der Schöpflin Stiftung In Ergänzung zum Werkraum auf der anderen Seite der Franz-EhretStraße soll im neuen Quartier ein Mehrzweckraum für die Schöpflin Stiftung entstehen: Die Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden bisher im Untergeschoss des Werkraums statt. Diese Kurse sollen aus den eigentlich als Lager gedachten Räumen ans Licht geholt und zusammen mit anderen Veranstaltungen im neuen Mehrzweckraum angeboten werden. Daneben sollen hier fallweise auch Veranstaltungen für und mit den künftigen Bewohnern des Quartiers stattfinden können. Mehrzweckraum Schöpflin: ca. 100 – 120 m² Grundfläche, 1 – 2 zugehörige Lagerräume jeweils ca. 10 – 20 m²; ein Teil der Lagerfläche kann auch in Form einer Schrankwand nachgewiesen werden, Teeküche oder integrierte Küchenzeile, Sanitärräume, separater Eingang, zugeordnete Freifläche (Freisitz, Terrasse, Werkhof o.ä), Selbstverständlich in allen Teilen barrierefrei nach DIN 18040-1. Die Schöpflin Stiftung stellt sich vor, dass dieser Mehrzweckraum dem Teilbereich für Sport und Gemeinbedarf zugeordnet ist und künftig ein Pendant zum Werkraum darstellt. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die Gestaltqualität dieses Raums. Dieser Mehrzweckraum kann in Verbindung mit den Gemeinbedarfsräumen der Stadt Lörrach stehen (s. u.), kann aber auch in anderer Weise in die Bebauung integriert werden. 4.3.4. Sporthalle und Gemeinbedarfsräume der Stadt Lörrach Vorbemerkungen Geplant ist eine Dreifachsporthalle. Sie soll vorwiegend dem Ballsport dienen. Vorrangig ist dabei der Handball einschließlich der Ligawettkämpfe. Darüber hinaus soll hier auch Schul- und anderer Vereinssport stattfinden, hat aber in der Belegung insgesamt eher untergeordnete Bedeutung. Ferner sollen hier maximal zehn nicht sportlich Veranstaltungen pro Jahr stattfinden können. Das heißt, örtliche Vereine sollen die Möglichkeit haben, hier ihre Jahresveranstaltungen (beispielsweise die Jahreskonzerte des Musikvereins und des Chors) ausrichten zu können. Bei der Konzeption der Sporthalle soll das Hauptaugenmerk allerdings auf den reibungslosen Ablauf der Sportveranstaltungen gerichtet werden. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 21 Die Baumasse der Dreifachsporthalle dient auch als Lärmpuffer gegenüber der künftigen Wohnbebauung: Konfliktpotential bieten erfahrungsgemäß vor allem an- und abfahrende Fahrzeuge, Besucher, die sich bei Veranstaltungen vor dem Eingangsbereich aufhalten. in geringerem Umfang nutzungsbedingte Emissionen Die einzelnen Nutzungsbereiche, insbesondere Eingänge und Anlieferung, sollten deshalb so angeordnet sein, dass von ihnen möglichst wenige Störungen auf das Wohngebiet einwirken. Auf die unbedingte Notwendigkeit, die Andienung der Gewerbe- und Lagerhallen zu gewährleisten, wurde an anderer Stelle bereits ausführlich hingewiesen. Die Vereinsräume sollen nach der Vorstellung der Auslober eher der Franz-Ehret-Straße zugeordnet sein. Sie können mit dem Mehrzweckraum der Schöpflin Stiftung „unter einem Dach“ zusammengefasst werden, müssen dann aber unabhängig vom Mehrzweckraum der Stiftung erschlossen sein. Der Bereich für die Vereine / Mehrzweckraum kann aber auch als eigenständiges Gebäude oder Gebäudeteil errichtet werden. Ebenso ist ein Gesamtkomplex zusammen mit der Sporthalle denkbar. Bestimmend für die Konzeption sind eine schlüssige Entwurfsidee, die außenräumliche Qualität und die Anmutung des Gebäudekomplexes in Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung und den Werkraum. Die Auslober legen besonderen Wert auf ein anspruchsvolles äußeres Erscheinungsbild der Sporthalle und der Gemeinbedarfsräume. Werkraum und Kinderhaus sollen ein in seiner architektonischen Haltung angemessenes Gegenüber erhalten. Die Fassadengestaltung sollte den unterschiedlichen benachbarten Nutzungen Rechnung tragen. Die innenräumliche Organisation der Sporthalle und der Vereinsräume soll so kompakt wie möglich ausfallen. Die Minimierung der Baumasse ist aus optischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Ein Absenken der Sporthalle etwa um die Hälfte der Gebäudehöhe ist zur Reduktion der Hallenhöhe mit Rücksicht auf die Wohnbebauung trotz der gegebenen Grundwasserverhältnisse zulässig. Das Ergebnis der geotechnischen Untersuchungen ist den Wettbewerbsunterlagen beigefügt. Die Stadt Lörrach will bis 2050 klimaneutral werden. Das energieneutrale bzw. klimaneutrale Gebäude soll daher möglichst schnell zum Standard werden. Bei der Konzeption der Sporthalle und der Vereinsräume soll diesem Ziel unbedingt Rechnung getragen werden. Die Verwendung nachhaltiger, nachwachsender Rohstoffe ist erwünscht. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 22 Raumprogramm Sporthalle Folgende Nutzungen sind vorgesehen: Breitensport in Vereinen, Schwerpunkt Handball Wettkampfsport, Schwerpunkt Handball allgemeiner Schulsport Seniorensport / Volkshochschulangebote zu wenigen, zahlmäßig eng begrenzten Anlässen (Jahreskonzert des Musikvereins u. a.) soll die Dreifachsporthalle auch anderweitig genutzt werden können (Nutzung max. 500 Personen). Die gültige DIN 18032 (Spielflächengröße für den Handballwettkampfsport) und die DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) sind zu beachten. Dreifachsporthalle mit Überbreite für zwei Handballübungsfelder: 32 x 45 x 7m Tribüne Die Tribüne wird ausschließlich bei Wettkampfveranstaltungen (Ligaspiele Handball) benötigt; Sie soll ausziehbar sein und im ausgezogenen Zustand die Differenzfläche zur Normhalle (27 x 45m) belegen. Eine fest eingebaute Tribüne ist nicht erwünscht. Eingangsbereich mit Windfang Foyer (vorrangig Sportbetrieb!) Garderobe WC für Besucher / Zuschauer Damen Herren 1 Behinderten-WC ca. 5 x 45m ca. 5 – 7m² ca. 90 – 150m² 25 – 35m² 4 Sitze / 3 Waschbecken 3 Sitze / 4 Pissoir / 3 Waschbecken Umkleidebereich 6 Umkleideräume mit Verbindung zum Foyer und zur Halle (Turnschuhgang). Länge der Garderobenbänke je Raum Platz für Wertschließfächer (0,20 x 0,20) Sanitärräume 1 Duschraum (oder 2 kleine gekoppelt) für je 2 Umkleideräume 1 Waschraum mit 2 Waschbecken für je 2 Umkleideräume 1 WC für je 2 Umkleideräume je Raum 18 – 25 m² Lehrer / Sportlehrer 3 Umkleideräume jeweils mit WC und Dusche Sanitätsraum (1) Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers ca. 15 Meter je ca. 10 – 13m² je ca. 3 – 4m² je 2m² je 6 – 8 m² 4 – 7m² Seite 23 Sportgeräteräume ca. 200 - 250m² mind. 5m tief incl. Stellfläche für Kleingeräte und vereinseigene Geräte. Da die Halle vorrangig für Ballsport genutzt wird, müssen nicht drei Grundausrüstungen vorgehalten werden. Regie und Mediengeräteraum Halle ca. 4 – 8m² Technikbereich Heizung Lüftung Elektro Sanitär / Anschlussraum 40 – 50m² 50 – 75m² 10 – 16m² 14 – 20m² Sonstiges Reinigungsgeräte Putzmittelraum Hallenwartraum Magazinraum für mobile Bühne, Stuhllager 5 – 10m² 5 – 10m² 5 – 8m² 20 – 30m² Gastronomie Gewünscht wird eine Cateringküche. Das heißt: KEINE KOCHKÜCHE! Vereine sollen in Verbindung mit dieser Küche die Möglichkeit erhalten, die Besucher (zahlenmäßig eng begrenzter) geselliger Anlässe selbst mit Getränken und einfach zubereiteten Speisen zu bewirten. Idealerweise sollte diese Küche für die Anlieferung von außen leicht zugänglich sein. Zugleich sollte die Halle auf kurzem Weg bedient werden können. Darüber hinaus sollten sich Zuschauer bei Sportveranstaltungen an einer Ausgabetheke (Selbstbedienung) mit Getränken und einfachen Speisen versorgen können. Küche Abstellraum / Lager Länge der Ausgabetheke (Zuschauer) Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers ca. 30m² 2 x ca. m² ca.6 lfm Seite 24 Raumprogramm Gemeinbedarf Musikverein Proberaum gewünscht wird ein rechteckiger Zuschnitt ca. 8 x 11m und eine integrierte Schrankwand. Raum für Zöglingsausbildung / Einzelunterricht dieser Raum sollte durch eine Tür mit dem Proberaum verbunden sein. Lagerraum für Musikinstrumente u. a. kleine Teeküche / Küchenzeile integriert in den kleinen Ausbildungsraum. Mehrzweckraum für Chor und Schachclub Vereinsraum vorzugsweise rechteckig ca. 7 x 10m mit Stauraum in Form einer integrierten Schrankwand (für vereinseigene Gegenstände, Noten usw.) und kleine Teeküche / Küchenzeile ca. 90m² ca. 20m² ca. 10m² ca. 70m² Anstelle von zwei kleinen Teeküchen / Küchenzeilen kann auch eine Teeküche zur gemeinsamen Nutzung außerhalb der Vereinsräume angeordnet werden. Sanitär WC Damen Herren 1 Behinderten WC gemeinsam für beide Vereinsräume nutzbar 1 Sitz 1 Sitz, 1 Pissoir Wenn es sich aus dem Entwurf in einfacher Weise ergibt, wünscht sich die Stadt Lörrach eine direkte Verbindung zwischen dem Vereinsbereich und dem Foyer der Sporthalle sowie eine Mitnutzung der WCs in der Sporthalle (keine zwingende Vorgabe!). Sonstiges Die Vereinsräume sollen einen von der Sporthalle unabhängigen Eingang haben. Der Eingang soll so angeordnet sein, dass Konflikte mit der Wohnbebauung nach Möglichkeit vermieden werden. 4.3.5. Erschließung und Stellplätze Erschließung Die Zufahrten zu den einzelnen Nutzungen (Gewerbehallen, Stellplätze, ÖPNV, Wohnen) sollten idealerweise nördlich der neuen Sporthalle gebündelt werden. Das Wohngebiet selbst soll weitgehend autofrei sein. Zufahrtsmöglichkeiten bestehen aber aus Richtung Norden (unter Mitbenutzung der Anlieferzone) und aus Richtung Westen (Franz-Ehret-Straße). In jedem Fall soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass bei Sport- und Veranstaltungsnutzungen kein Park-Such-Verkehr innerhalb der Wohnbebauung stattfindet. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 25 Stellplätze Sporthalle und Gemeinbedarfsräume davon mindestens 4 Stellplätze in der Nähe des Eingangs der Sporthalle. Die Stellplätze für die Sporthalle und die Gemeinbedarfseinrichtungen sollen vorzugsweise ebenerdig angeboten werden. Dafür stehen u. a. die Grundstücke Flurstück Nummer 438/7, 438/8 und 3008/16 (teilweise) zur Verfügung. Eine Feuerwehrumfahrt mit einer Mindestbreite von 3,75m ist zwingend freizuhalten. Sie kann für die Erschließung der Stellplätze mitbenutzt werden. Das Baugrundstück (im Masterplan grün gekennzeichnet) darf für öffentliche Stellplätze nicht in Anspruch genommen werden. 40 Stellplätze Wohnbebauung Mindestens die Hälfte der Stellplätze für das Wohnen soll wohnungsnah in Form von offenen Stellplätzen und / oder Carports und / oder Tiefgaragenstellplätzen angeboten werden. Diese wohnungsnahen, oberirdischen Stellplätze bzw. TG-Zufahrten sollen so angeordnet sein, dass das Wohnen möglichst nicht durch Fahrzeugverkehr gestört wird. Die übrigen Stellplätze für das Wohnen, die unter Berücksichtigung der Zielsetzung für das Wohngebiet (vergl. Ziffer 4.3.2) nicht auf dem Baugrundstück untergebracht werden können, können ebenfalls auf den Grundstücken Flurstück Nummer 438/7 und 438/8 angeboten werden (ggf. auch in Form eines Parkdecks). 60 Stellplätze Sonstige Nutzungen (Besucher, Car-Sharing, Bestand Stiftung) vorzugsweise oberirdisch; straßenbegleitende Stellplätze entlang der Franz-Ehret-Straße sind zulässig. 20 Stellplätze Fahrradabstellplätze Im Bereich Bahnhof / Sporthalle sollten 50 – 60 überdachte Fahrradabstellplätze für den öffentlichen Bedarf angeboten werden. Rad- und Fußwege Von der Schopfheimer Straße führt ein Trampelpfad quer über das Wettbewerbsgrundstück zum Bahnhof. Diese Abkürzung (siehe Luftbild) wird von Fußgängern schon so lang begangen, dass sie aus dem übergeordneten Wegesystem im Ort nicht mehr wegzudenken ist. Damit sie künftig nicht eine willkürliche Abkürzung durch das Wohngebiet suchen, soll diese Wegeverbindung in geeigneter Form wieder angeboten werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Wohnen möglichst wenig gestört wird, dass die Verbindung als Abkürzung zum Bahnhof und zur Sporthalle funktioniert und angenommen wird, dass die soziale Kontrolle entlang dieses Fußwegs gewährleistet ist. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 26 Der Fußweg liegt heute teilweise auf dem Grundstück Flurstücknummer 3008/1. Dieses Teilstück kann im Einverständnis mit dem Grundstückseigentümer weiterhin als öffentlicher Weg genutzt werden. Im Idealfall könnte hier in Verbindung mit dem Weg ein öffentlicher Raum entstehen, der die bisherige Rückseite der Hallen neu in Wert setzt. Der Fußweg kann aber auch an anderer Stelle, beispielsweise im Bereich des Grundstücks Flurstück Nummer 3006 an den Gehweg Schopfheimer Straße anbinden. Die Gaststätte auf dem Grundstück Flurstück Nummer 3006 an der Schopfheimer Straße und die an die Wohnfläche angrenzende Lagerhalle sollten aus dem Quartier heraus über Fußwege gut erreichbar sein. Eine gute, fußläufige Anbindung an den Ortskern ist ebenfalls erwünscht. 4.3.6. Gestaltung des öffentlichen Raums Im Sinne einer gesamthaften Quartiersentwicklung erwarten die Auslober auch Vorschläge zu Gestaltung des öffentlichen Raums. Allerdings stehen diese Maßnahmen frühestens nach Fertigstellung der Sporthalle zur Realisierung an. Franz-Ehret-Straße Die Franz-Ehret Straße weist eine Belastung von rund 4.500 Kfz/Tag auf. Sie ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Tagsüber kommt es durch die langen Schrankenschließzeiten vor dem Bahnübergang zu längeren Rückstaus. An diesen Rahmenbedingungen wird sich absehbar nichts ändern. Die Franz-Ehret-Straße soll so umgestaltet werden, dass sie einerseits als attraktive Verbindung zwischen den Ortsteilen Brombach und Hauingen wahrgenommen wird, andererseits die öffentlichen Einrichtungen und das neue Wohnquartier über die Straße hinweg optisch mit dem heutigen Anwesen der Schöpflin Stiftung zusammenbindet. Der heutige Straßenquerschnitt soll beibehalten werden. Auf der Ostseite der Franz-Ehret-Straße können straßenbegleitend Stellplätze angeboten werden. Ferner soll auf der Ostseite eine Elternvorfahrt für das Kinderhaus der Stiftung vorgesehen werden. Stellplätze und Elternvorfahrt auf der Westseite der Straße sind nicht erwünscht. Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 27 Bahnhofsumfeld In Zusammenhang mit der Erschließung der Sporthalle und der anliegenden Grundstücke soll das Bahnhofsumfeld aufgewertet werden. Die Haltestelle ist Endpunkt mehrerer Buslinien. Zu berücksichtigen sind: Wendeschleife für den Stadtbus. Da die Linie stark frequentiert wird, sollen künftig Gelenkbusse eingesetzt werden. Dementsprechend soll die Wendeschleife angepasst werden. Die Abmessungen gemäß RaSt sind in der Anlage beigefügt. Die Zufahrt und die Wendeschleife für den Gelenkbus sollen allerdings so angeordnet werden, dass das Grundstück 3008/28 von der Verkehrsfläche weitgehend unberührt bleibt. (Kein Ausbau der BusEndhaltestelle, die eine Verschiebung der Sporthalle zulasten des Grundstücks der Schöpflin Stiftung zur Folge hätte). Überdachte Wartebereiche für ÖPNV-Benutzer, Aufenthaltsraum / WC für Busfahrer. Lörrach, Januar 2014 Hans Schöpflin / Albert Schöpflin Schöpflin Stiftung Bürgermeister Dr. Michael Wilke, Stadt Lörrach Schöpflin Stiftung I Stadt Lörrach: Entwicklung eines neuen Quartiers Seite 28