Ethische Fallbesprechung

Werbung
Übergeordnete Verfahrensanweisung:
Ethische Fallbesprechung
Ethikberatung
Definition:
„Eine ethische Fallbesprechung ist der systematische Versuch,
im Rahmen eines strukturierten, von einem Moderator geleiteten
Gesprächs mit einem multidisziplinären Team innerhalb eines
begrenzten Zeitraumes zu der ethisch am besten begründbaren
Entscheidung zu gelangen.“
(vgl. Steinkamp, N.; Gordjin, B. (2003) Ethik in der Klinik – ein Arbeitsbuch., München, S.234.)
Anlässe für ethische
Fallbesprechungen


Allgemeine
Anlässe
Therapie- und
Adressatenbezogene
Anlässe
Ziele:
-
Die Möglichkeiten der modernen Medizin fordern von Ärzten
und Pflegenden, Patienten und Angehörigen immer wieder
komplexe Entscheidungen, bei denen ethische Überlegungen nicht außer Acht zu lassen sind.
-
Unterschiedliche Überzeugungen und Wertevorstellungen
von einem „guten Leben“ innerhalb des therapeutischen
Teams können die Entscheidungsfindung am Krankenbett erschweren; ein Austausch und mögliche Konsensfindung über
ethische Fragen sind in unseren Einrichtungen wesentlicher
Bestandteil unseres Selbstverständnisses als christlicher
Verbund.
-
Eine ethische Fallbesprechung hat eine beratende, empfehlende und klärende Funktion, ersetzt jedoch nicht medizinische Verantwortung des behandelnden Arztes.
-
(drohende) Verletzung der Würde, bzw. der ethischen
Werte der Patientin/Bewohnerin / des Patienten/Bewohners
-
Therapiebezogene Faktoren:
-
Klientenbezogene Faktoren: (Patienten / Bewohner und/oder
-
Mitarbeiterbezogene Faktoren:
-
eine optimal und ethisch-verantwortete Versorgung der
Patienten/Bewohner
Transparenz in Entscheidungsabläufen
Verbesserung der Kommunikation (Verständnis der Berufsgruppen untereinander / Konsensfindung / Handlungsfähigkeit)
-
o Langzeitbehandlungen ohne erkennbare Fortschritte, Therapiebegrenzung
o Unsicherheit, was bei Bestehen einer infausten Prognose, bei
Eintritt eines akuten Notfalls zu tun ist
o Konflikte, die aus den Spannungsfeldern von chronischen und
medizinischen Problemlagen entstehen
Angehörige)
o fehlendes Einverständnis zu einer diagnostischen oder
therapeutischen Maßnahme
o wachsendes Unverständnis oder zunehmende Ablehnung
gegenüber einer Behandlung/Betreuung
o mangelnde Einsicht und Kooperation
o mangelnder Respekt der Würde eines Sterbenden oder Verstorbenen
o Berücksichtigung der Patientenverfügung
o Gewissenskonflikte bei der Durchführung/Fortsetzung einer Behandlung/Betreuung
o Faktoren, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben
ÜVA 7.405.0-1 Ethische Fallbesprechung_07.2014 (Ethik).doc
Seite 1 von 4
Übergeordnete Verfahrensanweisung:
Ethische Fallbesprechung
Ethikberatung
Ausschlüsse:
(Wann ist eine ethische Fallbesprechung nicht angezeigt?)
-
Beurteilung der medizinische Qualität der Behandlung
Beurteilung der pflegerischen Qualität der Versorgung
Kooperations- oder Kommunikationsprobleme im Team
Supervisionsbedarf
Bedarf an rein fachlicher Diskussion, Informationsdefizite
Stellenplandiskussionen/Personalmangel
 bei nicht-ethischen Fragestellungen, aber Gesprächsbedarf:
-
Einschaltung der psychologischen Beratung
Beantragung einer Team-Supervision beim Vorgesetzten
Einschaltung der Mitarbeitervertretung
Meldung an Beschwerdemanagement
Wer kann eine ethische
Fallbesprechung
beantragen?
-
behandelnde/r Arzt/ Ärztin
betreuende/r Pflegerin / Pfleger
am Patienten mitwirkende Heil- und Hilfsberufe
Verwaltung / Geschäftsführung
Patient/Bewohner
juristische Stellvertretung des Patienten
Angehörige (auch: Bevollmächtigte, Betreuer)
Anforderung /
Beantragung
Eine ethische Fallbesprechung ist wie folgt anzufordern:
1. Information an Ethikberatung (per Mail)
einer ethischen
Fallbesprechung:
 Kontaktdaten siehe: MU „Erreichbarkeit Ethikberatung“
oder
Information der Kontaktperson der Ethikgruppe der jeweiligen Einrichtung (per Mail oder telefonisch)
 Kontaktdaten siehe: MU „Mitglieder Ethikgruppe“
2. Idealerweise auch Information des therapeutischen / betreuerischen Teams
Teilnehmerkreis:
-
ca. 4 - 8 Teilnehmer
-
behandelnde/r Arzt / Ärztin
betreuende/r Pfleger/in
ggf. Stations-/ Wohnbereichsleitung / Pflegedienstleitung
Seelsorge / Sozialdienst
ggf. eingebundene therapeutische Dienste (z.B. psychologischer
Dienst)
Moderator
Protokollant
evtl. (ggf. auch zeitweise) Patient/Bewohner, Angehörige, Bevollmächtigte/r bzw. Betreuer
-
Teilnahmevoraussetzungen:
-
Koordinator /
Moderator:
persönliche Kenntnis des/r Patient/in / Bewohner/in
Kenntnisse zur aktuellen Fallsituation
zeitliche Verfügbarkeit
Motivation und Bereitschaft die eigene Meinung, Einsicht und
Haltung zu formulieren und diskutieren
Verschwiegenheit (Schweigepflicht der Teilnehmer)
-
Die Rolle des Koordinators/Moderators übernimmt vorzugsweise der Ethikberater (Hospitalverbund) oder bei dessen
Verhinderung ein Mitglied der Ethikgruppe der Einrichtung
-
Der Moderator sollte nach Möglichkeit nicht in Behandlung,
Pflege oder Begleitung des Patienten eingebunden sein.
-
Dem Moderator obliegt die Gesprächsführung einer ethischen Fallbesprechung.
ÜVA 7.405.0-1 Ethische Fallbesprechung_07.2014 (Ethik).doc
Seite 2 von 4
Übergeordnete Verfahrensanweisung:
Ethische Fallbesprechung
Ethikberatung
-
Der Moderator hilft bei der ethischen Reflexion und bei der
Suche nach einer für alle Beteiligten nachvollziehbaren
Entscheidung.
Dauer:
-
ca. 45 – 60 Minuten
Ort:
-
geschlossener Besprechungsraum im Haus
Durchführung:
-
Die Einladung zu einer ethischen Fallbesprechung erfolgt zeitnah
durch den Koordinator/Moderator (siehe oben).
-
Eine ethische Fallbesprechung sollte innerhalb von 7 Tagen nach
Antragstellung stattfinden.
-
Über eine bevorstehende ethische Fallbesprechung ist im Vorfeld
immer der Ethikberater des Hospitalverbundes zu informieren!
Telefon: 02303-100 2624, Mail: [email protected]
(bei Urlaub/Krankheit ist er per E-Mail in Kenntnis zu setzen).
1. Eröffnung: Moderator nennt Anlass und Zeitvorgabe,
evtl. kurze Vorstellungsrunde (Teilnehmer sollten sich mit Namen und Funktion kennen).
2. Die ethische Fragestellung wird formuliert, die in der Besprechung diskutiert werden soll.
3. Alle relevanten Fakten aus medizinischer, pflegerischer,
psychosozialer, lebensanschaulicher und organisatorischer Sicht werden gesammelt und dargelegt.
 Die Teilnehmer formulieren ihre Meinungen, Einsichten und
Haltungen zu der konkreten Frage (ethische Bewertung und
Abwägung).
4. Es wird ein möglichst gemeinsamer Konsens gesucht und
eine Empfehlung formuliert.
 siehe auch: Frage-/Protokollbogen für ethische Fallbesprechungen
Dokumentation:
Nachbereitung:
-
wichtige Fakten und Gesichtspunkte werden schriftlich im
Frage-/Protokollbogen für ethische Fallbesprechungen
dokumentiert.
-
eine Person sollte die Rolle des Protokollführers übernehmen (Moderator kann nicht Protokoll führen!).
-
In die Patienten-/Bewohnerakte wird die letzte Seite des
ausgefüllten Fragebogens übernommen (= Zusammenfassung); der übrige Teil des ausgefüllten Fragebogen wird der
Ethikberatung (Stabsstelle des Hospitalverbundes) zugeleitet
und dort sicher archiviert.
-
Die „Nachbereitung“ einer ethischen Fallbesprechung ist abhängig vom Besprechungsergebnis. Hieraus können beispielsweise konkrete Maßnahmen, Empfehlungen oder auch
Haltungen resultieren.
-
In der Regel ist das Team, welches den Patienten/Bewohner
betreut, in geeigneter Weise über das Besprechungsergebnis
zu informieren. Abweichungen von dieser Regel werden im
Rahmen der Besprechung festgelegt.
-
Der/die Angehörige/n, Bevollmächtigte/n, Betreuer sind
ÜVA 7.405.0-1 Ethische Fallbesprechung_07.2014 (Ethik).doc
Seite 3 von 4
Übergeordnete Verfahrensanweisung:
Ethische Fallbesprechung
Ethikberatung
über das Ergebnis der ethischen Fallbesprechung zu informieren, wenn aus dem Ergebnis eine Änderung der Behandlung,
Pflege, Betreuung oder Versorgung des Betroffenen resultiert
und wenn der Angehörige Initiator der ethischen Fallbesprechung war.
Im Rahmen der Besprechung ist in dem Fall festzulegen, wer
mit der/den Bezugsperson/en spricht. Über das stattgefundene Gespräch ist eine Notiz auf dem Fragebogen sowie auf
der Zusammenfassung (Bogen für Patienten-/Bewohnerakte)
anzufertigen.
Hinweis: Dieses Dokument ersetzt die „Geschäftsordnung Ethische Fallbesprechung“ vom 01.07.2004.
ÜVA 7.405.0-1 Ethische Fallbesprechung_07.2014 (Ethik).doc
Seite 4 von 4
Herunterladen
Study collections