Begründung Teil I

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Gemeinde Grünendeich
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8
„Spedition Huttfleth 22-24“
Teil I
Allgemeines
Auftragnehmer und Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse
Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
Dipl.-Ing. Hannes Korte
Dipl.-Ing. Christian Piening
Falkenried 74 a, 20251 Hamburg
Tel. 040 460955-60, Fax -70, [email protected], www.elbberg.de
Inhalt
Teil I: Allgemeines
1.
Planungsanlass ............................................................................................... 3
2.
Lage des Plangebietes / Bestand .................................................................. 3
3.
Planungsvorgaben .......................................................................................... 3
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
4.
Ziele der Raumordnung ................................................................................... 3
Kulturlandschaftsanalyse Altes Land ............................................................... 4
Wirksamer Flächennutzungsplan ..................................................................... 4
Vorhandene Bebauungspläne ......................................................................... 5
Archäologie ..................................................................................................... 6
Städtebauliches Konzept ............................................................................... 6
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
Art der baulichen Nutzung ............................................................................... 6
Maß der baulichen Nutzung / Bauweise........................................................... 6
Baugrenzen / Baulinien.................................................................................... 6
Grün- und Wasserflächen, Bepflanzungen, Flächen für die Landwirtschaft ..... 7
Gestaltung ....................................................................................................... 7
5.
Erschließung ................................................................................................... 7
6.
Ver- und Entsorgung ...................................................................................... 8
7.
Immissionen .................................................................................................... 8
8.
Flächen und Kosten ........................................................................................ 8
Teil II: Umweltbericht
-
Liegt gesondert bei
Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“
Gemeinde Grünendeich
1.
Planungsanlass
Die Spedition Rapp GmbH beabsichtigt den bestehenden Betrieb an der Straße Huttfleth 2224 in Grünendeich durch den Neubau einer Lager- und Fahrzeughalle zu erweitern. Die
Spedition transportiert neben Obst aus der Region auch sonstige Fracht. Die Erweiterungsflächen befinden sich innerhalb einer größeren landwirtschaftlichen Fläche in der Ortslage
Grünendeich und sind planungsrechtlich als Außenbereich einzustufen. Daher ist zur Umsetzung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich.
2.
Lage des Plangebietes / Bestand
Das Plangebiet befindet sich in Grünendeich in der Samtgemeinde Lühe in direkter Nachbarschaft zum Rathaus der Samtgemeinde. Es liegt auf der Nordseite der Straße Huttfleth
(L 140) und hat eine Größe von ca. 1,56 ha. Die Bebauung auf der gegenüberliegende Straßenseite und das südöstlich angrenzende Rathaus befinden sich bereits auf dem Gebiet der
Gemeinde Steinkirchen.
Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche. Etwa
die Hälfte dieser Fläche soll für den Neubau einer Lagerhalle genutzt werden. Der nördliche
Bereich soll von Bebauung freigehalten werden. Südlich des geplanten Neubaus befinden
sich kleinere Lagerhäuser und Schuppen sowie ein größeres Wohnhaus. Im Südosten des
Plangebiets befindet sich nahe des Rathauses eine weitere Halle sowie an der Straße ein
Einfamilienhaus. Der Bereich des Flurstücks 12/7 ist nahezu vollständig durch eine Pflasterung versiegelt, der hintere Bereich des Hofs, auf dem Lkw abgestellt und Waren umgeschlagen werden ist mit Schotter bedeckt. Entlang der Straße erstreckt sich eine größere
Grünfläche mit dem Rest eines ehemaligen Lüheverlaufes und dichterem Baum- und Gehölzbestand. Vor den Wohnhäusern befinden sich Hausgärten mit teilweise größeren Rasenflächen.
Das Plangebiet wird von der Straße Huttfleth (L 140) von Südwesten erschlossen. Die Nachbarschaft ist als Dorfgebiet zu charakterisieren. Neben Wohngebäuden, befinden sich hier
landwirtschaftliche Betriebe, das Rathaus der Samtgemeinde (südlich angrenzend) und ein
Obstlager der Elbe Obst AG (nördlich angrenzend). Im rückwärtigen Bereich grenzen nach
Osten landwirtschaftliche Flächen und nach Norden/ Nordosten ein Wohngebiet an.
3.
Planungsvorgaben
3.1.
Ziele der Raumordnung
Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung
anzupassen. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Stade in
der Fassung der Neubekanntmachung 2004 ist das Plangebiet als Vorsorgegebiet für die
Landwirtschaft auf Grund besonderer Funktionen der Landwirtschaft gekennzeichnet. Die
südwestlich angrenzende Straße (L 140) ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.
Die Ortschaften Grünendeich und Steinkirchen sind als Grundzentrum und außerdem als
Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung gekennzeichnet.
Außerdem wird das Alte Land im RROP als eine „international bedeutsame Landschaft“ und
damit als Bestandteil des Projektes „UNESCO-Weltkulturerbelandschaft Elbe“ dargestellt. Es
heißt dort: „Die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft Altes Land und die Einbeziehung in das länderübergreifende Projekt „UNESCO-Weltkulturerbelandschaft Elbe“ sind zu
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Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“
Gemeinde Grünendeich
unterstützen. Als Ziel werden u. a. genannt der Erhalt und die nachhaltige Sicherung des
Obstbaus in den noch heute nachvollziehbaren Strukturen.
Mit der Festsetzung im Bebauungsplan als Gewerbegebiet, das überwiegend für Betriebe
zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ausgewiesen wird, wird den Darstellungen des Raumordnungsprogramms entsprochen.
3.2.
Kulturlandschaftsanalyse Altes Land
In der Kulturlandschaftsanalyse Altes Land aus dem Jahr 2007 werden folgende Aussagen
zu dem Bereich dieses Bebauungsplans getroffen:1
Es ist eine landwirtschaftliche Nutzung mit vereinzelten Siedlungsstrukturen dargestellt. Ab
1878 ist das Gebiet etwa zu gleichen Teilen als Siedlungs- bzw. Hoffläche und als Obstbauund Gartenfläche dargestellt. Das Gebiet hat seine grundlegende Struktur vom 14. bis zum
17. Jahrhundert erhalten. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, in dem heute sehr
stark überformten Bereiche und wenig veränderte Bereiche mit gut erhaltenen Kulturlandschaftsstrukturen und –elementen aneinander grenzen.
Der heutige Zustand hat sich sukzessive von einer linearen Straßenbebauung entlang der
heutigen L 140 nach Süden und Nordosten entwickelt. Ausgehend von der Besiedelung entlang der Hauptverkehrsstraßen entwickelte sich die Ortschaft Grünendeich. Die größten baulichen Veränderungen geschahen im Zeitraum von 1949 bis heute.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollen die historischen Schichten wie die Entwässerung, Grundstückstiefen, Parzellenstruktur und die Siedlungsentwicklung berücksichtigt
werden. Für diesen Bereich genannte Ziele für die Kulturlandschaft Altes Land sind der Erhalt und die Entwicklung:
o vorrangig von agrarwirtschaftlich nutzbaren Flächen zur dauerhaften Sicherung der
obstbaulichen und landwirtschaftlichen Produktion,
o der dörflichen Milieus und
o der Erholungsfunktion und deren Attraktivität für Erholungssuchende.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist ein Eingriff in die Struktur der Kulturlandschaft.
Dieser Eingriff ist wegen des Bedarfs an Hallenflächen jedoch unvermeidbar. Die Bereitstellung von Flächen dient auch der Sicherung der agrarwirtschaftlichen Nutzung im Alten Land.
Auf Grund der innerörtlichen Lage und durch eine intensive Eingrünung des Plangebietes
wird dafür gesorgt, dass eine störende Fernwirkung der Gewerbebauten vermieden wird.
Vorhandene Baufluchten, Gebäudehöhen, Farben, Materialien, Einfriedungen und die Parzellenstruktur werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt, so dass sich
die Entwicklung am Bestand orientiert. Die Erhöhung des Gebäudevolumens ist heutigen
Produktionserfordernissen angepasst und unvermeidbar.
3.3.
Wirksamer Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1994 ist das Plangebiet überwiegend als gemischte
Baufläche dargestellt. Der Bereich, in dem die neue Halle entstehen soll ist als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. An der Straße Huttfleth (L 140) ist eine Grünfläche dargestellt.
Durch diesen Bebauungsplan wird das Plangebiet überwiegend als Gewerbegebiet festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans als 4. Änderung des FNP der Samtgemeinde Lühe durchgeführt. Die Änderung wird das Plangebiet überwiegend als Gewerbegebiet und tlw. als Grünfläche darstellen.
1
Büro für historische Stadt- und Landschaftsforschung; Kulturlandschaftsanalyse Altes Land; im Auftrag der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg und des Niedersächsischen
Landesamtes für Denkmalpflege; Köln 2007
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Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“
Gemeinde Grünendeich
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (ohne Maßstab),
mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Abbildung 2: Vorgesehene parallele 4. Änderung des Flächennutzungsplans (ohne
Maßstab)
3.4.
Vorhandene Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne sind im Plangebiet und seiner direkten Umgebung nicht vorhanden.
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3.5.
Archäologie
Im Plangebiet sind keine archäologischen Fundstellen bekannt. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hierfür sind gem. § 14 Abs. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz
der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.
4.
Städtebauliches Konzept
4.1.
Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird zum Großteil als Gewerbegebiet festgesetzt, das sich in zwei Teilbereiche (GE 1 und GE 2) gliedert. Das Gewerbegebiet dient überwiegend der Unterbringung von
Betrieben zur Be- und Verarbeitung und Sammlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Speditionen sind hier nur zulässig, wenn mehr als 60 % der Betriebsfläche für landwirtschaftliche
Produkte genutzt werden. Diese Einschränkungen erfolgen, da in dieser Innerortslage ein
Gewerbegebiet zu beliebigen Zwecken nicht verträglich ist. Auch wegen der Nachbarschaft
zu Wohnhäusern ist eine gewerbliche Tätigkeit in diesem Umfang nur gerechtfertigt, da es
sich in erheblichem Umfang um den Umgang mit Obst handelt, das in der Region angebaut
wird und die Nähe zu Lagerungs- und Verpackungsmöglichkeiten benötigt wird. Zudem soll
die Modernisierung eines bestehenden Betriebs ermöglicht werden.
Im Gewerbegebiet 1 (GE 1) sind ausnahmsweise auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Hier bestehen bereits Wohngebäude.
Im Norden wird ein etwa 50 m breiter Streifen zur Trennung zu den nördlichen Wohngebieten als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Entlang der Straße Huttfleth werden die vorhandenen Grünstrukturen durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert.
Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau und
die Erweiterung der (Obst-)Lagernutzung auf dem nordöstlichen Grundstücksteil. Im Auftrag
der Rapp GmbH wurde ein Testentwurf für eine Halle erstellt. Der Umfang des Gewerbegebiets berücksichtigt diesen Entwurf, orientiert sich an der nordwestlich angrenzende Halle
der Elbe Obst AG und hält gleichzeitig einen angemessen Abstand zu den nördlich gelegenen Wohngebäuden ein.
4.2.
Maß der baulichen Nutzung / Bauweise
Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den bestehenden Hallen auf
dem Grundstück und an den Maßen des nordöstlich angrenzenden Nachbarbetriebs.
Für das Gewerbegebiet wurde auf Grund der bereits bestehenden hohen Versiegelung und
der gewerblichen Nutzung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Die maximale
Traufhöhe von 8,0 m sowie maximale Firsthöhe von 10,5 m wurden festgesetzt, um die
vorgesehene Kapazität für die neue Halle zu ermöglichen. Diese Höhenmaße sind mit der
Umgebung verträglich.
4.3.
Baugrenzen / Baulinien
Die Baugrenzen ermöglichen im Norden den Bau einer Halle und deren bauliche Verbindung
mit südwestlich angrenzenden Gebäuden. Für die bestehenden Wohngebäude werden bauliche Erweiterungen ermöglicht. Für die südöstliche Halle unmittelbar neben dem Rathaus
wurde hingegen eine Baukörperausweisung ohne Erweiterungsmöglichkeiten vorgenommen,
hier soll der Blick auf das Rathaus freigehalten werden.
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Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“
Gemeinde Grünendeich
4.4.
Grün- und Wasserflächen, Bepflanzungen, Flächen für die
Landwirtschaft
Entlang der Straße wird eine zusammenhängende Grünfläche festgesetzt, die teilweise der
Erhaltung des Restes des ehemaligen Lühelaufes und teilweise als private Gartenfläche
dient. Am Ostrand des Plangebietes wird ein weiterer vorhandener Graben als zu erhaltend
festgesetzt.
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind dichte Gehölzpflanzungen aus Feldgehölzen anzulegen und dauerhaft zu erhalten.
Die Pflanzung dient hauptsächlich der Eingrünung des geplanten Hallenkomplexes und der
Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild.
Für alle Gehölzpflanzungen wurden bestimmte Arten und Qualitäten festgesetzt; eine einheitliche Gestaltung und möglichst zeitnahe Durchgrünung des Gebietes ist zu sichern. Bei
Abgang der Bäume sind Neuanpflanzungen gleicher Art und Qualität vorzunehmen. Unverzüglich nach Baufertigstellung des Vorhabens sind die Anpflanzungen im Bereich der Flächen zum Anpflanzen so vorzunehmen, dass eine wirkungsvolle Eingrünung des Vorhabens
gewährleistet ist.
Die Fläche für die Landwirtschaft wurde im Norden des Plangebiets festgesetzt, um einen
Abstand zur nördlich gelegenen Wohnbebauung einzuhalten sowie Flächen für die notwendige Regenrückhaltung bereitzustellen.
4.5.
Gestaltung
Nach § 56 der Nds. Bauordnung (NBauO) wurden Festsetzungen zur äußeren Gestaltung
der Gebäude getroffen, die dem Schutz des Ortsbildes insgesamt und einer ansprechenden
Gestaltung des Plangebietes dienen.
So wurden für Dachflächen Satteldächer mit einer Mindestneigung von 10 Grad festgesetzt.
Beide Dachflächen sind mit der gleichen Dachneigung auszuführen. Dächer mit mehr als 22°
Dachneigungen (z. B. von Wohngebäuden) sind mit Pfannendeckung zu versehen.
Um die Einbindung der Bauten in die Umgebung zu verbessern und optische Störungen zu
vermeiden, wurden weiterhin Festsetzungen zur Gestaltung von Dachflächen und Fassaden
getroffen. Es wird ein ortstypisches Gestaltungsspektrum bestimmt.
Durch die gestalterischen Festsetzungen soll ein einheitlicher Charakter des Plangebietes
und eine Einpassung des Vorhabens in die Kulturlandschaft Altes Land erreicht werden.
Um bei Verstößen gegen örtliche Bauvorschriften ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können, wird in die örtlichen Bauvorschriften der erforderliche Verweis auf den § 91
der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufgenommen.
5.
Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes wird durch diesen Bebauungsplan nicht verändert. Das
Plangebiet wird weiterhin von Südwesten über die L 140 (Huttfleth) erschlossen. Die neue
Halle soll hauptsächlich dazu dienen, bisher ganzjährig im Freien stehende Fahrzeuge geschützt unterstellen zu können. Eine wesentliche Erhöhung des Fahrverkehrs wird daher
durch diesen Bebauungsplan nicht verursacht. Die derzeitige Erschließung ermöglicht weiterhin ein sicheres Ein- und Ausfahren auf die Straße Huttfleth.
Der Bau öffentlicher Straßen innerhalb des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Es handelt
sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Betriebsumstrukturierung, wobei die gesamte
Fläche in Besitz des Vorhabenträgers bleibt. Die innere Erschließung liegt damit in der Hand
des Vorhabenträgers und erfolgt auf dem Grundstück.
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6.
Ver- und Entsorgung
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans wird an der bisherigen Ver- und Entsorgungssituation nichts geändert. Die Flächen sind erschlossen und die Abwasserentsorgung erfolgt
über die vorhandenen Leitungen.
Durch die Erweiterung der vorhandenen versiegelten Flächen wird es zu einem erhöhten
Abfluss von Oberflächenwasser im Gebiet kommen. Dies macht eine Regenrückhaltung z. B.
in Form eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Um einen kontrollierten Abfluss des
Oberflächenwassers sicherzustellen wird festgesetzt, dass ein Oberflächenwasserabfluss
von höchstens 1,5 l/sec x ha grundsätzlich nicht überschritten werden darf um die Entwässerungsanlagen zur Elbe hin nicht zu überlasten. Die Regenrückhaltung kann innerhalb des
Geltungsbereichs auf der Fläche für die Landwirtschaft im Norden stattfinden. Bei einer Anlage außerhalb des Plangebiets entsteht ein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft der
entsprechend den Vorschriften über das Bauen im Außenbereich im Bauantragsverfahren zu
ermitteln und festzulegen ist.
Sollte eine Regenrückhaltung, auch nur teilweise, über vorhandene Gräben erfolgen, so ist
hierfür eine nachbarliche Zustimmung erforderlich. Für die Einleitung von
Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf es außerdem einer wasserrechtlichen
Erlaubnis.
7.
Immissionen
Der ansässige Betrieb ist mit der umgebenden Nutzung verträglich. Konflikte oder Beschwerden sind nicht bekannt. Wegen der innerörtlichen Lage ist eine Rücksichtnahme auf
die umgebenden Nutzungen jedoch erforderlich. Da der bestehende Betrieb dorfgebietsverträglich ist und eine wesentliche Veränderung des Betriebsablaufes nicht stattfinden wird,
waren weitere Untersuchungen zu Immissionen nicht notwendig.
Hinsichtlich der relativen Nähe des Gewerbegebietes zur Wohnbebauung wird es in
folgenden Baugenehmigungsverfahren notwendig sein, die Einhaltung der Lärmrichtwerte
über gutachterliche Aussagen nachzuweisen.
8.
Flächen und Kosten
Flächen
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 15.602 m². Davon entfallen auf (alle Angaben ZirkaWerte):
Gewerbegebiet (GE)
10.747 m²
Fläche für die Landwirtschaft
3.426 m²
Private Grünfläche
1.429 m²
Gesamt
15.602 m²
Kosten
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Gemeinde Grünendeich keine
Kosten. Sowohl die Bau- wie die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
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Gemeinde Grünendeich
Grünendeich, den ............................
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Bürgermeister
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