Gemeinde Grünendeich Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Spedition Huttfleth 22-24“ Teil I Allgemeines Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies Dipl.-Ing. Hannes Korte Dipl.-Ing. Christian Piening Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax -70, [email protected], www.elbberg.de Inhalt Teil I: Allgemeines 1. Planungsanlass ............................................................................................... 3 2. Lage des Plangebietes / Bestand .................................................................. 3 3. Planungsvorgaben .......................................................................................... 3 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 4. Ziele der Raumordnung ................................................................................... 3 Kulturlandschaftsanalyse Altes Land ............................................................... 4 Wirksamer Flächennutzungsplan ..................................................................... 4 Vorhandene Bebauungspläne ......................................................................... 5 Archäologie ..................................................................................................... 6 Städtebauliches Konzept ............................................................................... 6 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. Art der baulichen Nutzung ............................................................................... 6 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise........................................................... 6 Baugrenzen / Baulinien.................................................................................... 6 Grün- und Wasserflächen, Bepflanzungen, Flächen für die Landwirtschaft ..... 7 Gestaltung ....................................................................................................... 7 5. Erschließung ................................................................................................... 7 6. Ver- und Entsorgung ...................................................................................... 8 7. Immissionen .................................................................................................... 8 8. Flächen und Kosten ........................................................................................ 8 Teil II: Umweltbericht - Liegt gesondert bei Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich 1. Planungsanlass Die Spedition Rapp GmbH beabsichtigt den bestehenden Betrieb an der Straße Huttfleth 2224 in Grünendeich durch den Neubau einer Lager- und Fahrzeughalle zu erweitern. Die Spedition transportiert neben Obst aus der Region auch sonstige Fracht. Die Erweiterungsflächen befinden sich innerhalb einer größeren landwirtschaftlichen Fläche in der Ortslage Grünendeich und sind planungsrechtlich als Außenbereich einzustufen. Daher ist zur Umsetzung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich. 2. Lage des Plangebietes / Bestand Das Plangebiet befindet sich in Grünendeich in der Samtgemeinde Lühe in direkter Nachbarschaft zum Rathaus der Samtgemeinde. Es liegt auf der Nordseite der Straße Huttfleth (L 140) und hat eine Größe von ca. 1,56 ha. Die Bebauung auf der gegenüberliegende Straßenseite und das südöstlich angrenzende Rathaus befinden sich bereits auf dem Gebiet der Gemeinde Steinkirchen. Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche. Etwa die Hälfte dieser Fläche soll für den Neubau einer Lagerhalle genutzt werden. Der nördliche Bereich soll von Bebauung freigehalten werden. Südlich des geplanten Neubaus befinden sich kleinere Lagerhäuser und Schuppen sowie ein größeres Wohnhaus. Im Südosten des Plangebiets befindet sich nahe des Rathauses eine weitere Halle sowie an der Straße ein Einfamilienhaus. Der Bereich des Flurstücks 12/7 ist nahezu vollständig durch eine Pflasterung versiegelt, der hintere Bereich des Hofs, auf dem Lkw abgestellt und Waren umgeschlagen werden ist mit Schotter bedeckt. Entlang der Straße erstreckt sich eine größere Grünfläche mit dem Rest eines ehemaligen Lüheverlaufes und dichterem Baum- und Gehölzbestand. Vor den Wohnhäusern befinden sich Hausgärten mit teilweise größeren Rasenflächen. Das Plangebiet wird von der Straße Huttfleth (L 140) von Südwesten erschlossen. Die Nachbarschaft ist als Dorfgebiet zu charakterisieren. Neben Wohngebäuden, befinden sich hier landwirtschaftliche Betriebe, das Rathaus der Samtgemeinde (südlich angrenzend) und ein Obstlager der Elbe Obst AG (nördlich angrenzend). Im rückwärtigen Bereich grenzen nach Osten landwirtschaftliche Flächen und nach Norden/ Nordosten ein Wohngebiet an. 3. Planungsvorgaben 3.1. Ziele der Raumordnung Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Stade in der Fassung der Neubekanntmachung 2004 ist das Plangebiet als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft auf Grund besonderer Funktionen der Landwirtschaft gekennzeichnet. Die südwestlich angrenzende Straße (L 140) ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt. Die Ortschaften Grünendeich und Steinkirchen sind als Grundzentrum und außerdem als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung gekennzeichnet. Außerdem wird das Alte Land im RROP als eine „international bedeutsame Landschaft“ und damit als Bestandteil des Projektes „UNESCO-Weltkulturerbelandschaft Elbe“ dargestellt. Es heißt dort: „Die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft Altes Land und die Einbeziehung in das länderübergreifende Projekt „UNESCO-Weltkulturerbelandschaft Elbe“ sind zu 3 Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich unterstützen. Als Ziel werden u. a. genannt der Erhalt und die nachhaltige Sicherung des Obstbaus in den noch heute nachvollziehbaren Strukturen. Mit der Festsetzung im Bebauungsplan als Gewerbegebiet, das überwiegend für Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ausgewiesen wird, wird den Darstellungen des Raumordnungsprogramms entsprochen. 3.2. Kulturlandschaftsanalyse Altes Land In der Kulturlandschaftsanalyse Altes Land aus dem Jahr 2007 werden folgende Aussagen zu dem Bereich dieses Bebauungsplans getroffen:1 Es ist eine landwirtschaftliche Nutzung mit vereinzelten Siedlungsstrukturen dargestellt. Ab 1878 ist das Gebiet etwa zu gleichen Teilen als Siedlungs- bzw. Hoffläche und als Obstbauund Gartenfläche dargestellt. Das Gebiet hat seine grundlegende Struktur vom 14. bis zum 17. Jahrhundert erhalten. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, in dem heute sehr stark überformten Bereiche und wenig veränderte Bereiche mit gut erhaltenen Kulturlandschaftsstrukturen und –elementen aneinander grenzen. Der heutige Zustand hat sich sukzessive von einer linearen Straßenbebauung entlang der heutigen L 140 nach Süden und Nordosten entwickelt. Ausgehend von der Besiedelung entlang der Hauptverkehrsstraßen entwickelte sich die Ortschaft Grünendeich. Die größten baulichen Veränderungen geschahen im Zeitraum von 1949 bis heute. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollen die historischen Schichten wie die Entwässerung, Grundstückstiefen, Parzellenstruktur und die Siedlungsentwicklung berücksichtigt werden. Für diesen Bereich genannte Ziele für die Kulturlandschaft Altes Land sind der Erhalt und die Entwicklung: o vorrangig von agrarwirtschaftlich nutzbaren Flächen zur dauerhaften Sicherung der obstbaulichen und landwirtschaftlichen Produktion, o der dörflichen Milieus und o der Erholungsfunktion und deren Attraktivität für Erholungssuchende. Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist ein Eingriff in die Struktur der Kulturlandschaft. Dieser Eingriff ist wegen des Bedarfs an Hallenflächen jedoch unvermeidbar. Die Bereitstellung von Flächen dient auch der Sicherung der agrarwirtschaftlichen Nutzung im Alten Land. Auf Grund der innerörtlichen Lage und durch eine intensive Eingrünung des Plangebietes wird dafür gesorgt, dass eine störende Fernwirkung der Gewerbebauten vermieden wird. Vorhandene Baufluchten, Gebäudehöhen, Farben, Materialien, Einfriedungen und die Parzellenstruktur werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt, so dass sich die Entwicklung am Bestand orientiert. Die Erhöhung des Gebäudevolumens ist heutigen Produktionserfordernissen angepasst und unvermeidbar. 3.3. Wirksamer Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1994 ist das Plangebiet überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bereich, in dem die neue Halle entstehen soll ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. An der Straße Huttfleth (L 140) ist eine Grünfläche dargestellt. Durch diesen Bebauungsplan wird das Plangebiet überwiegend als Gewerbegebiet festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans als 4. Änderung des FNP der Samtgemeinde Lühe durchgeführt. Die Änderung wird das Plangebiet überwiegend als Gewerbegebiet und tlw. als Grünfläche darstellen. 1 Büro für historische Stadt- und Landschaftsforschung; Kulturlandschaftsanalyse Altes Land; im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege; Köln 2007 4 Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich Abbildung 1: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (ohne Maßstab), mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs Abbildung 2: Vorgesehene parallele 4. Änderung des Flächennutzungsplans (ohne Maßstab) 3.4. Vorhandene Bebauungspläne Rechtskräftige Bebauungspläne sind im Plangebiet und seiner direkten Umgebung nicht vorhanden. 5 Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich 3.5. Archäologie Im Plangebiet sind keine archäologischen Fundstellen bekannt. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hierfür sind gem. § 14 Abs. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. 4. Städtebauliches Konzept 4.1. Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird zum Großteil als Gewerbegebiet festgesetzt, das sich in zwei Teilbereiche (GE 1 und GE 2) gliedert. Das Gewerbegebiet dient überwiegend der Unterbringung von Betrieben zur Be- und Verarbeitung und Sammlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Speditionen sind hier nur zulässig, wenn mehr als 60 % der Betriebsfläche für landwirtschaftliche Produkte genutzt werden. Diese Einschränkungen erfolgen, da in dieser Innerortslage ein Gewerbegebiet zu beliebigen Zwecken nicht verträglich ist. Auch wegen der Nachbarschaft zu Wohnhäusern ist eine gewerbliche Tätigkeit in diesem Umfang nur gerechtfertigt, da es sich in erheblichem Umfang um den Umgang mit Obst handelt, das in der Region angebaut wird und die Nähe zu Lagerungs- und Verpackungsmöglichkeiten benötigt wird. Zudem soll die Modernisierung eines bestehenden Betriebs ermöglicht werden. Im Gewerbegebiet 1 (GE 1) sind ausnahmsweise auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Hier bestehen bereits Wohngebäude. Im Norden wird ein etwa 50 m breiter Streifen zur Trennung zu den nördlichen Wohngebieten als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Entlang der Straße Huttfleth werden die vorhandenen Grünstrukturen durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert. Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau und die Erweiterung der (Obst-)Lagernutzung auf dem nordöstlichen Grundstücksteil. Im Auftrag der Rapp GmbH wurde ein Testentwurf für eine Halle erstellt. Der Umfang des Gewerbegebiets berücksichtigt diesen Entwurf, orientiert sich an der nordwestlich angrenzende Halle der Elbe Obst AG und hält gleichzeitig einen angemessen Abstand zu den nördlich gelegenen Wohngebäuden ein. 4.2. Maß der baulichen Nutzung / Bauweise Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den bestehenden Hallen auf dem Grundstück und an den Maßen des nordöstlich angrenzenden Nachbarbetriebs. Für das Gewerbegebiet wurde auf Grund der bereits bestehenden hohen Versiegelung und der gewerblichen Nutzung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Die maximale Traufhöhe von 8,0 m sowie maximale Firsthöhe von 10,5 m wurden festgesetzt, um die vorgesehene Kapazität für die neue Halle zu ermöglichen. Diese Höhenmaße sind mit der Umgebung verträglich. 4.3. Baugrenzen / Baulinien Die Baugrenzen ermöglichen im Norden den Bau einer Halle und deren bauliche Verbindung mit südwestlich angrenzenden Gebäuden. Für die bestehenden Wohngebäude werden bauliche Erweiterungen ermöglicht. Für die südöstliche Halle unmittelbar neben dem Rathaus wurde hingegen eine Baukörperausweisung ohne Erweiterungsmöglichkeiten vorgenommen, hier soll der Blick auf das Rathaus freigehalten werden. 6 Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich 4.4. Grün- und Wasserflächen, Bepflanzungen, Flächen für die Landwirtschaft Entlang der Straße wird eine zusammenhängende Grünfläche festgesetzt, die teilweise der Erhaltung des Restes des ehemaligen Lühelaufes und teilweise als private Gartenfläche dient. Am Ostrand des Plangebietes wird ein weiterer vorhandener Graben als zu erhaltend festgesetzt. Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind dichte Gehölzpflanzungen aus Feldgehölzen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflanzung dient hauptsächlich der Eingrünung des geplanten Hallenkomplexes und der Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild. Für alle Gehölzpflanzungen wurden bestimmte Arten und Qualitäten festgesetzt; eine einheitliche Gestaltung und möglichst zeitnahe Durchgrünung des Gebietes ist zu sichern. Bei Abgang der Bäume sind Neuanpflanzungen gleicher Art und Qualität vorzunehmen. Unverzüglich nach Baufertigstellung des Vorhabens sind die Anpflanzungen im Bereich der Flächen zum Anpflanzen so vorzunehmen, dass eine wirkungsvolle Eingrünung des Vorhabens gewährleistet ist. Die Fläche für die Landwirtschaft wurde im Norden des Plangebiets festgesetzt, um einen Abstand zur nördlich gelegenen Wohnbebauung einzuhalten sowie Flächen für die notwendige Regenrückhaltung bereitzustellen. 4.5. Gestaltung Nach § 56 der Nds. Bauordnung (NBauO) wurden Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der Gebäude getroffen, die dem Schutz des Ortsbildes insgesamt und einer ansprechenden Gestaltung des Plangebietes dienen. So wurden für Dachflächen Satteldächer mit einer Mindestneigung von 10 Grad festgesetzt. Beide Dachflächen sind mit der gleichen Dachneigung auszuführen. Dächer mit mehr als 22° Dachneigungen (z. B. von Wohngebäuden) sind mit Pfannendeckung zu versehen. Um die Einbindung der Bauten in die Umgebung zu verbessern und optische Störungen zu vermeiden, wurden weiterhin Festsetzungen zur Gestaltung von Dachflächen und Fassaden getroffen. Es wird ein ortstypisches Gestaltungsspektrum bestimmt. Durch die gestalterischen Festsetzungen soll ein einheitlicher Charakter des Plangebietes und eine Einpassung des Vorhabens in die Kulturlandschaft Altes Land erreicht werden. Um bei Verstößen gegen örtliche Bauvorschriften ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können, wird in die örtlichen Bauvorschriften der erforderliche Verweis auf den § 91 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufgenommen. 5. Erschließung Die Erschließung des Plangebietes wird durch diesen Bebauungsplan nicht verändert. Das Plangebiet wird weiterhin von Südwesten über die L 140 (Huttfleth) erschlossen. Die neue Halle soll hauptsächlich dazu dienen, bisher ganzjährig im Freien stehende Fahrzeuge geschützt unterstellen zu können. Eine wesentliche Erhöhung des Fahrverkehrs wird daher durch diesen Bebauungsplan nicht verursacht. Die derzeitige Erschließung ermöglicht weiterhin ein sicheres Ein- und Ausfahren auf die Straße Huttfleth. Der Bau öffentlicher Straßen innerhalb des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Betriebsumstrukturierung, wobei die gesamte Fläche in Besitz des Vorhabenträgers bleibt. Die innere Erschließung liegt damit in der Hand des Vorhabenträgers und erfolgt auf dem Grundstück. 7 Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich 6. Ver- und Entsorgung Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans wird an der bisherigen Ver- und Entsorgungssituation nichts geändert. Die Flächen sind erschlossen und die Abwasserentsorgung erfolgt über die vorhandenen Leitungen. Durch die Erweiterung der vorhandenen versiegelten Flächen wird es zu einem erhöhten Abfluss von Oberflächenwasser im Gebiet kommen. Dies macht eine Regenrückhaltung z. B. in Form eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Um einen kontrollierten Abfluss des Oberflächenwassers sicherzustellen wird festgesetzt, dass ein Oberflächenwasserabfluss von höchstens 1,5 l/sec x ha grundsätzlich nicht überschritten werden darf um die Entwässerungsanlagen zur Elbe hin nicht zu überlasten. Die Regenrückhaltung kann innerhalb des Geltungsbereichs auf der Fläche für die Landwirtschaft im Norden stattfinden. Bei einer Anlage außerhalb des Plangebiets entsteht ein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft der entsprechend den Vorschriften über das Bauen im Außenbereich im Bauantragsverfahren zu ermitteln und festzulegen ist. Sollte eine Regenrückhaltung, auch nur teilweise, über vorhandene Gräben erfolgen, so ist hierfür eine nachbarliche Zustimmung erforderlich. Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf es außerdem einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 7. Immissionen Der ansässige Betrieb ist mit der umgebenden Nutzung verträglich. Konflikte oder Beschwerden sind nicht bekannt. Wegen der innerörtlichen Lage ist eine Rücksichtnahme auf die umgebenden Nutzungen jedoch erforderlich. Da der bestehende Betrieb dorfgebietsverträglich ist und eine wesentliche Veränderung des Betriebsablaufes nicht stattfinden wird, waren weitere Untersuchungen zu Immissionen nicht notwendig. Hinsichtlich der relativen Nähe des Gewerbegebietes zur Wohnbebauung wird es in folgenden Baugenehmigungsverfahren notwendig sein, die Einhaltung der Lärmrichtwerte über gutachterliche Aussagen nachzuweisen. 8. Flächen und Kosten Flächen Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 15.602 m². Davon entfallen auf (alle Angaben ZirkaWerte): Gewerbegebiet (GE) 10.747 m² Fläche für die Landwirtschaft 3.426 m² Private Grünfläche 1.429 m² Gesamt 15.602 m² Kosten Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Gemeinde Grünendeich keine Kosten. Sowohl die Bau- wie die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. 8 Begründung zum B-Plan Nr. 8 Teil I „Allgemeines“ Gemeinde Grünendeich Grünendeich, den ............................ ............................................................ Bürgermeister 9