Dissens bei ethischen Entscheidungen in der Neonatologie Eine Fallserie zu Ethikkonsilen Masterthesis vorgelegt der Medizinischen Fakultät der Universität Basel Eva Tiefenauer, 2012 Betreuung Prof. Dr. rer. soc. Stella Reiter-Theil, Dipl.-Psych. Leitung, Klinische Ethik, Support & Begleitforschung (CESAR) Universitätsspital Basel / Universitäre Psychiatrische Kliniken Institut für Bio- und Medizinethik, Universität Basel Dr. med. René Glanzmann, Spezialarzt Neonatologie Stv. Leiter, Neonatologie Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Medizinische Fakultät, Universität Basel Anonymisierung und Selbständigkeitserklärung Hiermit bestätige ich, dass die Anonymisierung der persönlichen und medizinischen Daten in der Masterthesis von Eva Tiefenauer mit dem Titel „Dissens bei ethischen Entscheidungen in der Neonatologie. Eine Fallserie zu Ethikkonsilen.“ den üblichen Standards entsprechend und damit ausreichend sicher ist. Ausserdem erkläre ich, die vorliegende Masterthesis selbständig und entsprechend den Grundsätzen wissenschaftlicher Ehrlichkeit und Standards abgefasst zu haben. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und alle sinngemässen Übernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht habe. Es ist mir bekannt, dass bei unlauterem Vorgehen meinerseits die Medizinische Fakultät das Recht hat, mir den auf Grund dieser Arbeit verliehenen Titel zu entziehen. Basel, den 03.04.2012 Eva Tiefenauer Inhalt 1! Einleitung!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!#! 2! Fragestellung und Zielsetzung!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$! 3! Theoretischer Bezugsrahmen!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!%! 3.1! Neonatologie!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!#! 3.1.1! Definitionen!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!#! 3.1.2! Postnatale Adaptation!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!#! 3.1.3! Medizinische Probleme hypotropher Neugeborener und Frühgeborener!""""""""""""""""""""""""""!$%! 3.1.4! Mortalität und Grenze der Überlebensfähigkeit!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$%! 3.1.5! Herausforderungen und Grenzen der Neugeborenenintensivmedizin!""""""""""""""""""""""""""""""!$$! 3.1.6! Bedeutung der Medizinethik für die Neonatologie!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$&! 3.2! Ethik!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$'! 3.2.1! Definitionen!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$'! 3.2.2! Die vier Prinzipien der Medizinethik!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$(! 3.2.3! Palliative Care!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!$)! 3.2.4! Dissens!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&%! 4! Methodik!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&&! 4.1! Ausgangslage!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&&! 4.2! Darstellung verwendeter Forschungsansätze!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&&! 4.2.1! Der „Embedded Researcher“!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&&! 4.2.2! Qualitative Inhaltsanalyse!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&*! 4.2.3! Kasuistik!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&'! 4.3! Studiendesign und Vorgehensweise!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&(! 5! Resultate!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&%! 5.1! Patient 1!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!&+! 5.2! Patient 2!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!*$! 5.3! Patient 3!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!**! 6! Diskussion!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!'#! 6.1! Analyse der Fallstudien!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!*(! 6.1.1! Patient 1 – Einbezug und Information der Eltern!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!*(! 6.1.2! Patient 2 – Einstellung der parenteralen Ernährung als palliative Massnahme!""""""""""""""""""!*,! 6.1.3! Patient 3 – „Pseudokonsens“ bei persistierender Ambivalenz der Mutter!"""""""""""""""""""""""""!*#! 6.2! Ethischer Dissens!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!'%! 6.3! Besprechung des Dokumentationsbogens!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!'*! 7! Schlussfolgerung!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!((! 8! Literatur!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!()! 9! Anhang!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!#*! 9.1! Ad Theoretischer Bezugsrahmen!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!($! 9.1.1! Systematischer Perspektivenwechsel (nach Reiter-Theil)!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!($! 9.1.2! Basler Leitfaden zur Klinischen Ethikkonsultation (nach Reiter-Theil ©)!"""""""""""""""""""""""""""!(&! 9.1.3! Auszüge aus den medizinisch-ethischen Richtlinien der SAMW!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""!(*! 9.2! Ad Methodik!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!()! 9.2.1! Allgemeines inhaltsanalytisches Ablaufmodell (nach Mayring)!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!()! 9.3! Ad Resultate!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!(#! 9.3.1! Informationen zur Patientengruppe!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!(#! 9.3.2! Ausführliche Beschreibung der Fallstudien!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!(+! 9.4! Dokumentationsbogen!""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!)'! 9.5! Abkürzungsverzeichnis!"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""!+%! ! -!'!-! 1 Einleitung Mit der immer schneller voranschreitenden Entwicklung in der medizinischen Forschung und dem explosionsartigen Wissenszuwachs rückt zunehmend die Sinnfrage des Machbaren in den Vordergrund: Je länger je mehr geht es nicht mehr allein um die Ausschöpfung technischer Möglichkeiten, sondern vielmehr auch darum, was für einen Patienten in einer bestimmten Situation und im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen auch notwendig und sinnvoll ist. Die Neugeborenen-Intensivpflegestation (NIPS), wo neues Leben und Tod dicht beieinander stehen, stellt im Hinblick auf die Anwendung bzw. Nichtanwendung therapeutischer Massnahmen einen besonders sensiblen Bereich in der Medizin dar. Die Einschätzung des aktuellen Leidens sowie das Abwägen längerfristiger Prognosen bezüglich Lebensdauer und -qualität bilden hierbei die Grundlage für den Entscheid, ob der Patient kurativ behandelt werden soll oder ob man ihn im Sinne der Comfort Care einer palliativen Therapie zuführen soll. Das Neugeborene hatte nie Gelegenheit, sich hinsichtlich Lebenserhaltung und Therapiemöglichkeiten eine Meinung zu bilden oder sich dazu zu äussern, sodass weder ein Wille noch eine moralische Lebenseinstellung dieser Person bekannt sind. In einer solchen Situation muss im wohlverstandenen Interesse des urteilsunfähigen Patienten entschieden werden (1). Entscheidungsträger sind in diesem Fall einerseits die medizinischen Fachpersonen, welche das Kind und sein zukünftiges Entwicklungspotential anhand von Befunden und klinischen Angaben einzuschätzen versuchen und dafür verantwortlich sind, eine Behandlungsstrategie zu erarbeiten. Andererseits entscheiden die Eltern stellvertretend für ihr Kind und lassen ihre moralischen und persönlichen Werte in den Entscheidungsfindungsprozess einfliessen. Häufig wird bei medizinethischen Entscheidungen das Prinzip des Respekts vor der Autonomie am stärksten gewichtet, obgleich die vier Prinzipien gemäss deren Begründern Beauchamp und Childress nicht einer hierarchischen Ordnung folgen, sondern als gleichwertig zu betrachten sind (2; 3). Ist ein Patient urteilsfähig und kann sich bezüglich Leidensdruck und persönlichen Wertvorstellungen verständlich äussern, so kann aufgrund dessen entschieden werden, welche weiteren medizinischen Massnahmen angestrebt oder unterlassen werden sollen. Diese Entscheidungshilfen fehlen bei Neugeborenen. ! -!(!-! Die juristische wie auch die moralische Rechtfertigung einer medizinischen Handlung verlangt nach möglichst fassbaren Kriterien, anhand derer eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Hierbei wird konkreten, durch medizinische Untersuchungen erhaltenen Informationen oft ein grösserer Stellenwert beigemessen als moralischen Wertvorstellungen und der persönlichen Einstellung zum Leben. Jedoch stellt beispielsweise die Beurteilung des Ausmasses einer zerebralen Schädigungen bei einem Neugeborenen und die prognostische Einschätzung in Bezug auf die Einschränkung späterer kognitiver und motorischer Leistungsfähigkeit aktuell eine der grössten Herausforderungen in der neonatologischen Intensivmedizin dar. Die Diskrepanz zwischen klinischer Untersuchung und apparativen Untersuchungsbefunden sowie erhebliche interindividuelle Unterschiede in Bezug auf die psychmotorische Entwicklungskinetik erlauben nur eine sehr ungenaue Abschätzung der kindlichen Prognose. Als einziger verlässlicher Entscheidungsparameter bleibt schliesslich nur die Zeit selbst, welche defizitäre Abweichungen von der Norm immer deutlicher sichtbar werden lässt, zur prospektiven Entscheidung jedoch nicht beitragen kann. Die Schwierigkeit, im wohlverstandenen Interesse eines Neugeborenen vitale Entscheidungen zu treffen wurde bereits angesprochen. Doch was geschieht, wenn sich die Entscheidungsträger nicht einig sind? Worin liegen die Differenzen und wie kann eine Lösung des Konflikts erreicht werden? Die Einschätzung, ob eine Therapiemassnahme für das Neugeborene noch tragbar und sinnvoll ist oder ob sie nur zu einer Leidensverlängerung führt, beruht auf wenigen klinisch messbaren Parametern und ist stark von den persönlichen Wertvorstellungen der Entscheidungsträger, d.h. dem medizinischen Fachpersonal und den Angehörigen geprägt. Gelingt es trotz Ausschöpfung aller vorhandenen Möglichkeiten nicht, im Konsens aller Beteiligten einen Entscheid zu treffen, so stellt sich die Frage nach der Entscheidungskompetenz. Juristisch gibt es hierzu eine ganz klare allgemeine Regelung, die jedoch in der Praxis mit konkretem Inhalt gefüllt werden muss, was nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden ist. Von Gesetzes wegen vertreten die Eltern das Kind „im Umfang der ihnen zustehenden elterlichen Sorge“ (4)1. Bei ihrer Entscheidung sind sie „an die wohlverstandenen Interessen des Betroffenen gebunden“ und dürfen deshalb „keine aus medizinischer Sicht notwendige Behandlung und Betreuung verweigern“ (1). Grundsätzlich ist „eine gemeinsam erarbeitete, !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $ ! !./012342536/026!73839:262;4<=/0>!?5;@!*%'! -!,!-! für alle annehmbare Übereinstimmung“ anzustreben, wobei die „Ansicht der Angehörigen [...] in den Entscheidungsprozess einzubeziehen“ ist, die letzte Entscheidung aber bei dem verantwortlichen Arzt liegen sollte (5). Ultima ratio bei fehlender Einigung ist die Einbeziehung der Vormundschaftsbehörde oder, falls aus zwingenden zeitlichen Gründen für diese Schritte keine Zeit bleibt, die Durchführung von Massnahmen auch ohne die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (1). 2 Fragestellung und Zielsetzung Für die vorliegende Masterthesis wurde in Abstimmung mit der parallel durchgeführten Masterthesis von Mirella Muggli der Fokus auf Dissens in der ethischen Entscheidungsfindung gelegt. Die Formulierung der Fragestellung erfolgte gemeinsam zwischen den Betreuern und den beiden Masterstudentinnen. Beide Masterthesen können an die Vorarbeiten der Dissertation von Andrea Bösch-Willi (6) anschliessen, welche 12 Fallstudien zu Ethikkonsilen bzw. ad hoc angesetzten ethischen Gesprächen in der Neonatologie untersuchte. Im Verlauf des Eingrenzungsprozesses stellte sich die Problematik des Dissens bei ethischen Entscheidungen auf der neonatologischen Intensivstation als breites, noch weitgehend unerforschtes Gebiet der Medizinethik dar: Wie häufig ist Dissens? Welcher Natur sind die häufigsten Auseinandersetzungen und in welchem Ausmass beeinflussen sie vitale medizinische Entscheidungen? Welche Parteien bzw. Entscheidungsträger geraten öfter in Konflikt miteinander und warum? Wie wird die Problematik bewältigt und wo besteht diesbezüglich noch Verbesserungsbedarf? Die Dehnbarkeit des Begriffs „Dissens“ stellte sich als Problem für die Definition von geeigneten Fällen heraus: Von welchem Zeitpunkt an kann ein Dissens als solcher bezeichnet werden? Als Ziel wurde die Erstellung, Anpassung und probatorische Etablierung eines Dokumentationsbogens zur standardisierten Erfassung und Analyse von Situationen mit Dissens auf der NIPS formuliert. Eine vollständige Etablierung des Dokumentationsbogens im Rahmen dieser Masterthesis würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Sie sollte daher anhand zweier Fallstudien lediglich für weitere Arbeiten vorgespurt werden. Der Dokumentationsbogen der beiden parallel durchgeführten Masterthesen folgt derselben Struktur und soll primär als Instrument für weitere Studien dienen. ! -!)!-! 3 Theoretischer Bezugsrahmen 3.1 Neonatologie 3.1.1 Definitionen Die Neugeborenenperiode erstreckt sich gemäss WHO-Definition vom 1. bis 28. Lebenstag. Das Gestationsalter bezeichnet die Dauer der Schwangerschaft gerechnet vom 1. Tag der letzten normalen Periode der Mutter und beträgt normalerweise rund 40 Schwangerschaftswochen (SSW). Die Perinatalperiode beginnt mit der 23. SSW und endet mit dem vollendeten 7. Lebenstag. (7) Neugeborene werden eingeteilt nach Reifegrad, Geburtsgewicht ohne Berücksichtigung der Reife oder nach dem Verhältnis von Gestationsalter zu Geburtsgewicht: Einteilung Untergruppen Reifegrad Frühgeborenes: < 38. SSW Reifes Neugeborenes: 38. – 41. SSW Übertragenes Neugeborenes: > 42. SSW Geburtsgewicht Untergewichtig (LBW = „low birth weight infants“): < 2500 g Sehr untergewichtig (VLBW = „very low birth weight infants“): <1500 g Extrem untergewichtig (ELBW = „extremely low birth weight infants“): < 1000 g Verhältnis Gestationsalter / Geburtsgewicht Eutroph: Geburtsgewicht 10. – 90. Perzentile Hypotroph (SGA = „small for gestational age“): Geburtsgewicht < 10. Perzentile Hypertroph (LGA = „large for gestational age“): Geburtsgewicht > 90. Perzentile Tabelle 1: Einteilung Neugeborener; nach WHO (7) und Obladen (8) 3.1.2 Postnatale Adaptation Die Geburt stellt einen starken Einschnitt in die kindliche Entwicklung dar, der mit grossem Stress sowohl für die Mutter als auch für ihr Kind verbunden ist. In kürzester Zeit muss das Kind alle wichtigen Vitalfunktionen, welche bislang weitgehend von der Plazenta übernommen wurden, selbst aufrecht erhalten können: Der im Wasser lebende Fetus wird zum Luft atmenden Neugeborenen und muss für Atmung, Kreislauf, Wärmeregulation, Ernährung, Stoffwechsel, Ausscheidung und Infektabwehr ! -!#!-! selbst sorgen. Die postnatalen Umstellungsvorgänge sind äusserst empfindlich und durch äussere Einflüsse besonders bei unreifen Neugeborenen leicht störbar. (9) Der Apgar-Score ist ein Punkteschema, in welchem beim Neugeborenen eine, fünf und zehn Minuten nach der Geburt fünf klinische Merkmale beurteilt werden. Je nach Ausprägung eines Merkmals werden dabei 0 Punkte (Merkmal fehlt), 1 Punkt (Merkmal ist mässig ausgeprägt) oder 2 Punkte (Merkmal ist normal bzw. gut ausgeprägt) vergeben. Die erreichte Gesamtpunktzahl variiert somit zwischen 0 und 10. Das Apgar-Schema dient als zuverlässiges Instrument zur schnellen postnatalen Zustandsdiagnostik eines reifen Neugeborenen, hat aber keine prognostische Aussagekraft bezüglich neurologischen Schäden. Auch für die Beurteilung von Frühgeborenen ist das Apgar-Schema wenig brauchbar, weshalb sich der CRIB (clinical risk index in babies) Score weitgehend durchgesetzt hat (10). Als wesentliche Ergänzung zur klinischen Beurteilung dient die Bestimmung des pH-Wertes aus Blutproben einer Nabelschnurarterie (Normalwerte pH 7.22-7.42), welcher das Ausmass einer Sauerstoffminderversorgung während der Geburt widerspiegelt. (9) Merkmale 0 1 2 Hautfarbe Blau oder weiss Akrozyanose Rosig Atmung Keine Unregelmässig Ungestört Herzaktion Keine <100 >100 Muskeltonus Schlaff Träge Flexion Aktive Bewegungen Absaugreflexe Keine Herabgesetzt Schreien Tabelle 2: Schema zur Beurteilung von Neugeborenen nach 1, 5, 10 Minuten; nach Apgar (11) Die postnatale Adaptation kann durch eine Vielfalt verschiedener mütterlicher oder fetaler Ursachen gestört sein. Versagt dabei der Gasaustausch in den Organen, entsteht Asphyxie, welche sich im Wesentlichen durch Hypoxämie, Hyperkapnie und gemischte Azidose auszeichnet (12). Eine einheitliche Definition der Asphyxie existiert nicht. Das American College of Obstetricians and Gynecologists empfiehlt jedoch, den Begriff nur zu verwenden, wenn sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt sind: Nabelschnurarterien-pH < 7.00, Apgar 0-3 für mehr als 5 Minuten, neurologische Auffälligkeiten und Multiorgandysfunktion (13). (9) ! -!+!-! 3.1.3 Medizinische Probleme hypotropher Neugeborener und Frühgeborener Grundsätzlich sind Geburtsgewicht und Reifegrad eines Neugeborenen entscheidend für dessen medizinische Probleme. Während die Schwierigkeiten hypotropher Neugeborener meist aus einer intrauterinen Mangelernährung (v.a. Hypoxie und Hypoglykämie) resultieren, kämpfen Frühgeborene hauptsächlich mit Problemen, die sich aus ihrer Unreife ergeben. Tabelle 3 listet die wichtigsten Gefährdungen eines Frühgeborenen auf (8): Bereich Probleme Temperaturregulation Hypothermie, Hyperthermie, Hypoxie, Azidose Atmung Surfactantmangel, Asphyxie, Apnoeanfälle, Schocklunge Zirkulation Schock, Rechts-links-Shunt, Persistierender Ductus arteriosus (PDA), Ischämie, Hirnblutung, periventrikuläre Leukomalazie, nekrotisierende Enterokolitis Ernährung Katabolismus, Aspiration, Subileus Stoffwechsel Hypoglykämie, Hypokalzämie, Hypoproteinämie, Ikterus, Anämie Ausscheidung Ödeme, Elektrolytimbalanzen Immunität Pneumonie, Sepsis, Meningitis Tabelle 3: Gefährdungen des Frühgeborenen 3.1.4 Mortalität und Grenze der Überlebensfähigkeit Gemäss Definition der WHO kann zwischen neonataler Mortalität (in den ersten 28 Lebenstagen Gestorbene je 1000 Lebendgeborene) und perinataler Mortalität (vor und während der Geburt und in den ersten 7 Tagen nach der Geburt Gestorbene oder Totgeborene und in den ersten 7 Lebenstagen Gestorbene je 1000 Lebendund Totgeborene) unterschieden werden. (7) Unter optimalen Bedingungen liegt die Grenze der Überlebensfähigkeit heute bei 22 vollendeten SSW (14), wobei die Überlebenschance mit jeder SSW rapide zunimmt. Als prognostisch günstige Faktoren für das Überleben haben sich erwiesen: weibliches Geschlecht (15-17), pränatale Steroidbehandlung (15; 17-19), keine Chorioamnionitis (19) und Surfactant (16; 19). Prognostisch ungünstig sind fetale Wachstumsretardierung (20; 21), männliches Geschlecht (22), Hypothermie (22), persistierende Bradykardie (22) und pathologische Plazentaveränderungen (23). ! -!$%!-! 3.1.5 Herausforderungen und Grenzen der Neugeborenenintensivmedizin Die Natur des Kindes weist altersabhängig ethisch relevante Besonderheiten auf, welche bei Neugeborenen und Säuglingen besonders stark ausgeprägt sind. So befinden sich Kinder mitten in einem körperlichen, seelischen und psychischen Entwicklungsprozess, welcher die Abschätzung des Ausmasses einer aktuellen funktionellen Schädigung körperlicher Funktionen sowie einer längerfristigen Prognose erschwert. Bei Neugeborenen und Säuglingen sind viele Funktionen noch nicht manifest und können erst im Verlauf ihrer Entwicklung beurteilt werden. Ausserdem besteht in vielen Bereichen, vor allem beim kindlichen Nervensystem, grosses Erholungspotential. Des Weiteren fehlen Hinweise auf einen mutmasslichen Patientenwillen bezüglich der medizinischen Behandlung. Bei Neugeborenen und Säuglingen gibt es auch keinerlei biographische Anhaltspunkte für Vermutungen zur subjektiven Einschätzung der Lebensqualität durch den Patienten. Nicht zuletzt sind Kinder biologisch, psychisch, sozial und rechtlich in höchstem Mass von ihren Eltern abhängig, sodass die Folgen medizinischer Behandlungsentscheide bei ungünstiger Prognose die Eltern sehr direkt und unter Umständen lebenslang betreffen. (24) Die neonatologische Intensivmedizin stösst dort an ihre Grenzen, wo die Sinnfrage einer medizinischen Massnahme in den Vordergrund rückt. Immer öfter lässt der schnelle medizinische Fortschritt die Kritik laut werden, dass der medizinische Ehrgeiz Überhand nehme und in einem „Terror der Humanität“ (25) ende, hinter welchem das eigentliche Leiden des Patienten vergessen werde. Gibt es bei sehr unreifen Frühgeborenen eine „biologische Grenze“ für den sinnvollen Einsatz einer künstlichen Beatmung? Wann gilt eine Prognose als infaust und ein Abbruch lebenserhaltender Massnahmen als gerechtfertigt? Welche ethischen Verpflichtungen haben Ärzte gegenüber den Patienten und ihren Angehörigen? Generell gültige Antworten auf solche Fragen gibt es nicht; jeder Patient und jedes Problem sollte individuell betrachtet, diskutiert und im Konsens gelöst werden. Persönliche Einstellungen dazu können abhängig von eigenen Wertvorstellungen, Religion und Kultur weit auseinanderklaffen (26; 27). Innerhalb Europa bestehen landesabhängig sowohl konservative („preserving life at any cost“) als auch liberale („proquality-of-life“) Einstellungen zur Lebenserhaltung (28). Leitlinien zur Behandlung Frühgeborener an der Grenze der Lebensfähigkeit beruhen zwar weitgehend auf ! -!$$!-! denselben Prinzipien; dennoch sind nationale Unterschiede vom ethisch Gebotenen auch hier deutlich erkennbar (29). 3.1.6 Bedeutung der Medizinethik für die Neonatologie Der Konflikt zwischen den medizinethischen Prinzipien der Hilfeleistung und Schadensvermeidung widerspiegelt sich auch in der ärztlichen Verpflichtung, „menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten, Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen“ (30)2. Auch der hippokratische Eid stellt klare Forderungen an den Arzt: „Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen [...].“ Und: „In welches Haus immer ich eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen des Kranken, frei von jedem willkürlichen Unrecht und jeder Schädigung und den Werken der Lust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.“ (31) Die Unantastbarkeit der Menschenwürde soll Voraussetzung medizinischen Eingreifens sein. Die Standesordnung der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) beziehen dazu folgende Stellung: „Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten und Patientinnen zu erfolgen.“ (30)3 „ Die Würde ist mit dem Menschsein gegeben, ist also unabhängig von der Bewusstseinslage eines Menschen oder einem bestimmten Kontext. In diesem Sinn ist Würde unverlierbar und muss bedingungslos respektiert werden. In Situationen der Schwäche – beispielsweise bei fortgeschrittener Erkrankung und im Sterben – ist sie allerdings leicht verletzbar. Die Orientierung an der Würde des Patienten zeigt sich insbesondere darin, dass die Behandelnden und Begleitenden: !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! & * ! !.;ABC26D5CB=B:!C25!EFG>!?5;@!&! !.;ABC26D5CB=B:!C25!EFG>!?5;@!'! -!$&!-! – den unheilbar kranken oder sterbenden Patienten in seiner Einzigartigkeit sehen und ihm individuell begegnen; – der besonderen Verletzlichkeit des Patienten sowohl im Verhalten als auch in jeder Form der Kommunikation Rechnung tragen; – sich auf Fragen von Sinn und Sinnlosigkeit sowie Endlichkeit einlassen und dem Patienten die Möglichkeit geben, auch existentielle Fragen anzusprechen. Die Achtung der Würde einer Person schliesst die Respektierung seiner Autonomie ein.“ (32) Die moralische und rechtliche Entscheidungsverantwortung ist unteilbar und liegt im Einzelfall bei dem für die Behandlung verantwortlichen Arzt (33). Die Eltern haben das Recht, im Rahmen der ihnen zumutbaren Belastung in den Entscheidungsprozess eingebunden zu werden: Sie dürfen bzw. sollen über die Zustimmung oder Ablehnung einer vorgeschlagenen Behandlung für ihr Kind entscheiden. Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung können medizinethische Richtlinien konsultiert oder im Rahmen eines Ethikkonsils eine professionelle ethische Beratung in Anspruch genommen werden. Im Ethikkonsil auf der NIPS haben der systematische Perspektivenwechsel4 und der Vier-Prinzipien-Ansatz eine wichtige Bedeutung (34). Gemäss Reiter-Theil (35) können die Anlässe für Anfragen von Klinischen Ethikkonsultationen („Clinical Ethics Consultation“) in vier Kategorien abstrahiert werden: – Unsicherheit in der ethischen Beurteilung einer klinischen Frage (z.B. Handeln im besten Interesse eines urteilsunfähigen Patienten) – Konflikt zwischen ethischen Verpflichtungen bzw. Prinzipien (z.B. Pflicht zur Hilfeleistung versus Wunsch des Patienten nach Therapiebegrenzung) – Dissens über eine klinisch relevante ethische Frage (z.B. Thera- piebegrenzungsmassnahmen bei infauster Prognose) – Probleme aus der Haltung bzw. Kooperation des Kranken oder der Angehörigen (z.B. Selbstgefährdung des Patienten durch Nichtbefolgung eines ärztlichen Rates) Ziel der professionellen ethischen Beratung ist die Unterstützung des Entscheidungsfindungsprozesses. Das Vorgehen auf der NIPS arbeitet darauf hin, eine argumentativ möglichst gut abgestützte gemeinsame Linie für das weitere Vorgehen zu formulieren. Dabei wird die Verantwortung für die Entscheidung nicht an eine Ethik!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ' ! !63202!?B0AB:>!H=BI;!+@$! -!$*!-! fachperson oder eine „Kommission“ delegiert; die Entscheidungsverantwortung verbleibt vielmehr bei den klinischen Fachpersonen und den Eltern des Patienten, soweit diese dazu in der Lage sind. 3.2 Ethik 3.2.1 Definitionen Der Begriff Moral subsumiert Urteile, Regeln und Haltungen, die das menschliche Verhalten regeln. Die Inhalte der moralischen Normen sind einem zeitlichen Wandel unterworfen, erheben aber immer Anspruch auf allgemeine Verbindlichkeit. (36) Die Ethik befasst sich als wichtiges Teilgebiet der Philosophie mit der Analyse und Begründbarkeit von Moral und den damit verbundenen Werten, Normen und Regeln, die das alltägliche Leben bestimmen. Im Zentrum steht demnach die Frage, was in einer bestimmten Situation zu tun ist. Ziel des ethischen Diskurses ist es, Entscheidungen und Handlungen durch moralisches Argumentieren zu rechtfertigen. Am häufigsten wird die deontologische Hintergrundtheorie der utilitaristischen gegenübergestellt, um Handlungsanleitungen zu begründen. Während bei der ersten vereinfacht gesagt vor allem die möglichen Konsequenzen, insbesondere der Nutzen einer Handlung als moralisch relevant angesehen werden, beurteilt letztere eine Handlung nach ihrem intrinsischen Charakter bzw. danach, ob sie einem anerkannten moralischen Prinzip folgt. Die Medizinethik beschäftigt sich mit dem ärztlichen Ethos im Zusammenhang mit Problemen von Krankheit und Gesundheit, Leben und Tod, insbesondere soweit sie die Rechte und Menschenwürde von Patienten betreffen. Sie umfasst eigene Forschung, zum Beispiel über ethische Herausforderungen in der Behandlung von Schwerkranken, Theoriebildung, Vermittlung von Wissen, Beratung u.a.m. (36; 37) Oft bedarf es bei medizinethischen Entscheidungen in der Patientenversorgung der Mitbeteiligung mehrerer Personen, auch des Patienten. Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch ist jeder urteilsfähig, „dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.“ (4)5 Grundsätzlich wird die Urteilsfähigkeit vermutet, muss für die konkrete Situation aber immer neu beurteilt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ( ! !./012342536/026!73839:262;4<=/0>!?5;@!$,! -!$'!-! werden. Einerseits setzt sie die Fähigkeit voraus, die Realität wahrzunehmen und sich Urteil und Wille zu bilden (Erkenntnisfähigkeit), andererseits die Fähigkeit, dem Willen entsprechend zu handeln (Steuerungsfähigkeit). Eine urteilsfähige Person muss Informationen in Bezug auf eine zu fällende Entscheidung also verstehen, rational gewichten, Konsequenzen alternativer Möglichkeiten richtig abwägen und ihre eigene Wahl äussern können. (1) Schwerwiegende Therapieentscheidungen von ethischer Tragweite sollten idealerweise im Diskurs mit allen Beteiligten getroffen werden. Das bedeutet, dass nicht nur das behandelnde Team und der Patient, sondern auch dessen Bezugspersonen einzubeziehen sind. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Autorität – aufgesplittet in verschiedene, gleichwertig angeordnete Unterformen – gemäss ReiterTheil et al. (38) dazu verwendet, die Relevanz bzw. Stärken der einzelnen am Entscheidungsprozess beteiligten Personen in ihrer Funktion hervorzuheben: – Authority of Knowledge: Wissen über private Angelegenheiten des Patienten (meist Angehörige) oder medizinische Belange (meist Medizinalpersonal) – Authority of Good-Life Judgement: Wissen über Motivation, Glaube, Lebenseinstellung des Patienten (sehr nahestehende Angehörige) – Authority of Decision-Making: Fähigkeit, Behandlungsentscheide im Namen des Patienten zu treffen (Angehörige, oft geteilt mit Medizinalpersonal) – Authority of Procedure: Fähigkeit zur Gestaltung der Entscheidungsregeln und des Entscheidungsprozesses (Medizinalpersonal, Angehörige, Mediator) – Authority of Action: Fähigkeit zum praktischen Handeln (Angehörige, Medizinalpersonal) Das Konzept wurde für die Erwachsenenmedizin entwickelt. Beim kindlichen Patienten sind in der Regel die Eltern sorge- und entscheidungsberechtigt. Ihre „Autorität“ kann analog differenziert werden. Ihre Rechte, bei Therapieentscheidungen einbezogen zu werden bzw. zuzustimmen oder auch nicht, sind dabei klar geregelt. Inwieweit Eltern, gerade bei schwerkranken Neugeborenen, diese auch wahrnehmen können, kann in der Praxis jedoch stark variieren. 3.2.2 Die vier Prinzipien der Medizinethik In der Medizinethik hat sich der Vier-Prinzipien-Ansatz nach Beauchamp und Childress international durchgesetzt (3): ! -!$(!-! – Respekt vor der Autonomie des Patienten („Respect for Autonomy“) – Vermeidung von Schaden („Nonmaleficience“) – Hilfeleistung („Beneficience“) – Gerechtigkeit („Justice“) Die Einschätzung darüber, ob einem Kind durch eine bestimmte Massnahme eher geholfen oder nur sein Leiden verstärkt bzw. verlängert wird, ist eine ständige Gratwanderung. So steht auf der einen Seite das medizinische Fachpersonal, welches primär einen Heilungs- und Linderungsauftrag hat (Prinzip der Hilfeleistung) und gleichzeitig dem Patienten durch die therapeutischen Massnahmen nur soviel potentielles Leid zumuten darf, als dadurch der zu erwartende Nutzen nicht überstiegen wird (Prinzip der Schadensvermeidung). Auf der anderen Seite stehen die Eltern, welche für ihr Kind als entscheidungsautonome Personen auftreten (Prinzip des Respekts vor der Autonomie). Schliesslich kann eine gelegentlich auftretende beschränkte Verfügbarkeit intensivmedizinischer Möglichkeiten im klinischen Alltag eine Rolle spielen. In Ländern mit entwickeltem Gesundheitswesen handelt es sich dabei eher um ein Organisationsproblem, welches durch die Bildung eines regionalen Verbundes verschiedener Neugeborenenintensiveinheiten gelöst werden kann, so dass ethische Dilemmata der Priorisierung vermieden werden können (39). Bei personeller oder apparativer Überlastung können hierbei zusätzlich eingewiesene Patienten auf die benachbarten Kliniken verteilt werden, um die gleiche Versorgung aller Patienten ohne Rücksicht auf Schweregrad der Erkrankung oder Prognose zu gewährleisten (Prinzip der Gerechtigkeit). Beauchamp und Childress weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vier Prinzipien keiner feststehenden Prioritätensetzung folgen und stets im Einzelfall entschieden werden muss, welches Prinzip vorrangig ist: „A composite theory permits each basic principle to have weight without assigning a priority weighting or ranking. Which principle overrides in a case of conflict will depend on the particular context, which always has unique features.“ (3) Die fehlende Anordnung der vier medizinethischen Prinzipien in eine hierarchische Struktur, stellt Schwierigkeit und Vorteil zugleich dar. Zum einen bietet der Ansatz Spielraum, je nach Situation ein anderes Prinzip in den Vordergrund zu stellen. Zugleich muss aber die Freiheit, die sich dadurch ergibt, mit dem Problem erkauft werden, dass bei gleicher Gewichtung zweier Prinzipen ein ethisches Dilemma ent! -!$,!-! stehen kann. Prinzipienethik verlangt deshalb individuelle Kompetenz und Urteilskraft der Akteure zur moralisch richtigen Identifikation, Interpretation und Gewichtung der Entscheidungsfaktoren, um schliesslich einen ethischen Konflikt zu lösen. (34) 3.2.3 Palliative Care Die WHO definiert Palliative Care als aktive und ganzheitliche Versorgung von Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung, in welcher die Verbesserung der Lebensqualität durch Leidensminderung und die Beherrschung von Schmerzen sowie anderen physischen, psychischen und spirituellen Problemen durch ein interdisziplinäres Team höchste Priorität hat. Sterben und Tod werden dabei als normale, zum Leben gehörige Vorgänge akzeptiert. Der Patient, seine Angehörigen und alle Mitbeteiligten werden als Einheit („unit of care“ (38)) verstanden, welche in dieses Konzept eingeschlossen sind. Palliative Care schliesst lebensverlängernde Therapien und Untersuchungen zum besseren Verständnis der aktuellen klinischen Problematik nicht aus. (40) Lebensqualität ist individuell und wird von jedem anders wahrgenommen. Die SAMW betont in ihren medizinisch-ethischen Richtlinien „Grenzfragen der Intensivmedizin“ daher: „Die voraussichtliche Lebensqualität des Patienten sollte ausschliesslich aus dessen Perspektive beurteilt werden und nicht aus der Sicht seiner Angehörigen oder des betreuenden Teams.“ (5) Therapieziele werden grundsätzlich primär kurativ formuliert. Eine akute Verschlechterung bzw. eine fehlende Besserung des Gesundheitszustandes dahingehend, dass die Prognose des Patienten als infaust eingeschätzt werden muss, kann eine Neuausrichtung der Therapie mit prioritärer Leidensminderung („redirection of care“) nötig machen. Hierzu beziehen die SAMW sowie die Swiss Society of Neonatology (SSN) folgende Stellung: „Angesichts des Sterbeprozesses kann der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen oder deren Abbruch gerechtfertigt oder geboten sein. Bei der Entscheidfindung spielen Kriterien wie Prognose, voraussichtlicher Behandlungserfolg im Sinne der Lebensqualität sowie die Belastung durch die vorgeschlagene Therapie eine Rolle. Bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern gelten grundsätzlich die gleichen Überlegungen. Erschwerend ist ! -!$)!-! allerdings der Umstand, dass eine Orientierungsmöglichkeit am mutmasslichen Willen oder der Persönlichkeit entfällt. Der Einsatz belastender Massnahmen zur Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen muss deshalb vor allem von der Prognose abhängig gemacht werden. [...]“ (41) „Erfahrungsgemäss werden Indikationen zu intensivmedizinischen Aktivitäten bei jüngeren Menschen grosszügiger gestellt. Deshalb muss die Angemessenheit intensivmedizinischer Massnahmen in regelmässigen Intervallen überprüft werden ("best interest" des Patienten). Dies gilt ganz speziell bei Neugeborenen und Frühgeborenen, die selbst bei ausgedehnten zerebralen Störungen durch intensivmedizinische Massnahmen am Leben gehalten werden können. Bei der Entscheidungsfindung muss insbesondere auch die künftige Lebensqualität des Patienten mitberücksichtigt werden. Die Konsensfindung kann durch Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung erleichtert werden.“ (5) „[...] Vielmehr sollte für jedes einzelne Kind, bei dem durch eine schwere Hirnschädigung die Entwicklung zur Kommunikationsfähigkeit und zu einer minimalen Selbstständigkeit in Frage gestellt ist, aufgrund seiner individuellen Prognose darüber entschieden werden, ob eine Modifikation des Therapiezieles [...] angemessen ist. Dabei ist der voraussehbare Gewinn an Lebensfreude, Beziehungsmöglichkeiten und Erlebnisfähigkeit, der einem Kind durch eine volle medizinische Therapie ermöglicht werden kann, gegen die Belastung abzuwägen, die in Form von Schmerzen, Diskomfort und Einschränkungen mit dieser Therapie verbunden ist.“ (24) „Life support is continued as long as there is reasonable hope for survival and the infant’s burden of intensive care is acceptable. If, on the other hand, the health care team and the parents have to recognise that in the light of a very poor prognosis the burden of the currently used therapies has become disproportionate, intensive care measures are no longer justified and other aspects of care (e.g., relief of pain and suffering) are the new priorities (i.e., redirection of care). If a decision is made to withhold or withdraw life- sustaining therapies, the health care team should focus on comfort care for the dying infant and support for the parents.“ (42) Wenn im Rahmen der Palliative Care eine Therapie unterlassen („withhold“) oder abgebrochen („withdraw“) wird , kann der Sterbeprozess in Gang gesetzt oder beschleunigt werden. Unterschieden werden muss in diesem Fall zwischen direkter ! -!$#!-! aktiver, indirekter aktiver und passiver Sterbehilfe sowie der Beihilfe zum Suizid: Während die direkte aktive Sterbehilfe die gezielte Tötung zur Verkürzung des Leidens eines anderen Menschen zum Ziel hat, wird bei der indirekten aktiven Sterbehilfe die verkürzte Lebensdauer als Nebenwirkung leidensmindernden Massnahme in Kauf genommen. Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf die Aufnahme oder den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen. Bei der Suizidbeihilfe wird dem Suizidwilligen die tödliche Substanz vermittelt, die er aber ohne Fremdeinwirkung selbst einnimmt. (43) Direkte aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz nach Artikel 111 (Vorsätzliche Tötung), 113 (Totschlag) und 114 (Tötung auf Verlangen) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verboten (44). Indirekte aktive und passive Sterbehilfe sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, gelten grundsätzlich aber als erlaubt und sind gemäss SAMWRichtlinien im Rahmen der „Komforttherapie“ gerechtfertigt „auch wenn sie lebensverkürzend wirken könnten“(5). Die Beihilfe zum Suizid bewegt sich von allen Formen der Sterbehilfe am meisten in einer juristischen Grauzone und wird in der Schweiz geduldet, solange diese Hilfe nicht „aus selbstsüchtigen Beweggründen“ (44)6 geleistet wird. Nach den SAMW-Richtlinien ist die Beihilfe zum Suizid „nicht Teil der ärztlichen Tätigkeit“(41). Trotz den vorliegenden Definitionen des Begriffs „Sterbehilfe“ kann rein äusserlich betrachtet dieselbe Massnahme als direkte aktive oder als indirekte aktive Sterbehilfe eingestuft werden; es ist allein die zur Massnahme führende Intention, die hier den ethischen und auch rechtlichen Unterschied ausmacht. So wird beispielsweise die Gabe eines starken Opiats zur Schmerzlinderung als (legale) indirekte aktive Sterbehilfe bezeichnet, wenn dabei die Beschleunigung des Sterbeprozesses nur als Nebenwirkung in Kauf genommen wird. Wird das Opiat aber primär in der Absicht verabreicht, das Leben des Patienten zu verkürzen, so betreibt der Verabreichende direkte aktive Sterbehilfe und begeht somit eine Straftat. Immer wieder gibt es Situationen, in denen die Zuordnung einer palliativen Massnahme zu einer bestimmten Form von Sterbehilfe Mühe bereitet. So wird beispielsweise die Einstellung einer begonnenen mechanischen Ventilation von Ärzten eher als aktive Sterbehilfe betrachtet als deren Unterlassung, da sie im Gegensatz zu letzterer mit einer aktiven Handlung einhergeht. Die Angst vor ungerechtfertigten oder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! , ! !./012342536/026!.;5AJ:262;4<=/0>!?5;@!$$(! -!$+!-! gar illegalen Entscheidungen kann bei den Behandelnden zu starken emotionalen Belastungen führen („moral distress“ (45)) und als Folge davon Kompromisslösungen (z.B. nicht-invasive statt invasive Ventilation), das Hinausschieben der Entscheidung und schliesslich eine Leidensverlängerung beim Patienten nach sich ziehen. (46) Ein Grund für einen manchmal zu restriktiven Einsatz therapiebegrenzender Massnahmen könnten unter anderem auch Schwierigkeiten im Umgang mit dem Begriff „Sterbehilfe“ selbst sein. Während der in der Vergangenheit angewendete Begriff der „Euthanasie“ durch die grausame Ermordung tausender Patienten im nationalsozialistischen Deutschland einen semantischen Wechsel erfahren hat und deshalb heute nicht mehr verwendet wird (46), ist auch der heute übliche Begriff der Sterbehilfe nicht frei von einer negativen Konnotation, da er oft unbewusst mit einer illegalen Handlung assoziiert wird. Auch Begriffe wie „Abbruch“ oder „Begrenzung“ sollten nur vorsichtig angewendet werden, da sonst leicht der Eindruck entstehen könnte, dass „nichts mehr gemacht“ würde. Es wird daher zunehmend empfohlen, statt der Rede von „Sterbehilfe“ doch eine klare deskriptive Terminologie wie z.B. „Beendigung“ oder „Unterlassung“ von Massnahmen zu wählen (47). In den medizinisch-ethischen Richtlinien zur Behandlung und Betreuung von zerebral schwerst geschädigten Langzeitpatienten gibt die SAMW Anhaltspunkte für den richtigen Umgang mit Patienten und Angehörigen in einem palliativen Setting.7 Darin werden die gezielte Suche und Behandlung von Beschwerden, die kontinuierliche Pflege sowie die Wichtigkeit einer ruhigen, warmen Atmosphäre und menschlicher Nähe hervorgehoben. Betont wird aber auch die Begleitung und Beratung von Angehörigen, welchen genug Zeit eingeräumt werden soll, damit eine Akzeptanz der Situation reifen kann. Eine besondere Stellung nimmt die Versorgung Neugeborener mit Flüssigkeit und Nahrung ein, auf welche nur dann verzichtet werden darf, wenn die Etablierung einer enteralen Ernährung mit grossen, belastenden Eingriffen verbunden oder überhaupt nicht möglich ist. Eine optimale Sedation ist unter solchen Umständen unabdingbar. 3.2.4 Dissens Nicht immer sind sich die Entscheidungsträger einig darüber, welche Massnahmen für das Neugeborene sinnvoll und tragbar sind. Prallen unterschiedliche Werte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ) ! !63202!?B0AB:>!H=BI;!+@$! -!&%!-! haltungen und ethische Sichtweisen aufeinander und kann in einer gewissen Frage keine Einigkeit erzielt werden, so entsteht Dissens (lat. für dissensus = Uneinigkeit). Sellmaier definiert ethischen Dissens als „Handlungskonflikt eines Akteurs beziehungsweise mehrerer Personen bezüglich der richtigen und moralisch angemessenen Handlungsweise in einer konkreten Situation“ (48). Oft ist Dissens der Grund dafür, dass Entscheidungen hinausgezögert und das Leiden von Patienten verlängert wird (45). Weitreichende Entscheidungen, z.B. zur Umstellung eines Therapieziels von kurativ auf palliativ, sollten in Ruhe getroffen und dafür soviel Zeit wie möglich eingeräumt werden. Gleichzeitig ist aber ein möglichst rascher Entscheid anzustreben, um dem Patienten unnötiges Leiden zu ersparen. Zum richtigen Verhalten in Entscheidungssituationen bietet die SAMW in diversen Richtlinien Hilfestellung.8 So ist die Rede davon, dass die Angehörigen und das gesamte Behandlungsteam in den Entscheidungsprozess miteinbezogen bzw. Entscheide im Konsens aller getroffen und schriftlich festgehalten werden sollen, sodass diese von den Beteiligten akzeptiert, möglichst mitverantwortet und auch später noch nachvollzogen werden können. Bei unmündigen Personen gilt grundsätzlich der Wille des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern), welche in ihrer Entscheidung aber an die wohlverstandenen Interessen des Kindes gebunden sind. Sie können bei medizinischen Angelegenheiten also nur in indizierte Eingriffe einwilligen und keine indizierten Eingriffe verweigern bzw. nicht indizierte Eingriffe nicht verlangen. Die letzte Entscheidung liegt bei dem direkt verantwortlichen Arzt, wobei dieser nicht dazu verpflichtet werden kann, Massnahmen zu ergreifen oder fortzusetzen, die nach seiner Meinung therapeutisch sinnlos sind. Bei Dissens in lebenswichtigen Entscheiden sind zuerst alle Möglichkeiten der Vermittlung (z.B. Ethikkonsile, ärztliche Zweitmeinung) auszuschöpfen. Bei fehlender Einigung ist die Vormundschaftsbehörde einzubeziehen – eine Option, die in der Praxis erhebliche Probleme für die Beziehung zu den Eltern mit sich bringen kann. Falls in einer Notfallsituation für diese Schritte keine Zeit bleibt, sind Massnahmen auch gegen den Willen der gesetzlichen Vertreter durchzuführen. In den SAMW-Richtlinien über Reanimationsentscheidungen ist folgendes festgehalten: „Gelegentlich fordern Patienten oder Angehörige Reanimationsversuche auch in Situationen, in welchen diese aus medizinischer Sicht nicht indiziert sind. [...] Solche !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! # ! !63202!?B0AB:>!H=BI;!+@$! -!&$!-! Situationen sind ein Indiz für einen erhöhten Bedarf an Information. [...] Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Betreuungsteams muss sorgfältig abgeklärt werden, worauf diese beruhen. Unterschiedliche Wertvorstellungen und Handlungsoptionen sollen diskutiert werden. In Konfliktsituationen sollte professionelle Unterstützung gesucht werden.“ (49) 4 Methodik 4.1 Ausgangslage Im Rahmen des enormen technischen und intellektuellen Fortschritts der Medizin tritt insbesondere im Bereich der Spitzen- und Intensivmedizin zunehmend die Relevanz ethischer Fragen und Herausforderungen im medizinischen Alltag ins Bewusstsein medizinisch tätiger Fachpersonen. Das wachsende Interesse am komplexen Gebiet der Medizinethik führt unweigerlich zu einer grösseren Nachfrage nach geeigneten systematischen Studien, welche die Thematik nicht nur als abstrakte Diskussion abhandeln, sondern problemorientierte, im klinischen Umfeld anwendbare Ergebnisse und Empfehlungen liefern. Die empirische Forschung ist in diesem Bereich derzeit aber in vielen europäischen Ländern noch unterentwickelt, was auf eine zu träge Schaffung ethischer Beratungsangebote für die Klinik sowie eine mangelnde Zusammenarbeit zwischen den genannten Angeboten und der Forschung zurückgeführt wird (50). Die Forderung nach praktikablen Empfehlungen für den klinischen Alltag verlangt nach einem interdisziplinären Forschungsansatz, in welchem normativ-ethische Analysen optimal mit klinischen Daten verflochten werden. Gemäss Reiter-Theil und Agich (50) kann dieses Ziel durch die pluralistische Verwendung methodischer Ansätze erreicht werden, wobei qualitative Studien einem explorativen Zweck sowie der Generierung neuer Hypothesen dienen, während quantitative Studien zum Ziel haben, bereits bestehende Theorien zu überprüfen. 4.2 Darstellung verwendeter Forschungsansätze 4.2.1 Der „Embedded Researcher“ Der Ansatz des „Embedded Researcher“ soll die Medizinethik darin unterstützen, empirische und theoretische Forschung zu integrieren, um eine Verbindung zwischen ! -!&&!-! klinischer Realität und ethischen Konzepten herzustellen. Als integratives Forschungsmodell vereint dieser Ansatz den Vorteil objektiver Betrachtungsweisen quantitativer Studien mit der explorativen und pragmatischen Verfahrensweise qualitativer Studien. Ziel ist es, durch Integration und Modifikation bekannter qualitativer Methodologien wie teilnehmende Beobachtung („participant observation“), Interviewstudien oder Feldforschung sowie der rigorosen Einhaltung methodischer Vorgehensweisen bei der Beobachtung und Dokumentation tiefere Einblicke in die klinische Realität zu gewinnen und auf diese Weise die eigentliche ethische Problematik besser aufspüren zu können. Ähnlich wie in der Feldforschung ist der Forscher in den klinischen Kontext eingebunden, in seiner Arbeit aber unabhängig (d.h. ohne klinische Aufgaben) und kann Daten erheben, ohne klinische Abläufe zu stören oder als „Fremdkörper“ auf Station zu irritieren. Die Datenqualität ist abhängig von der optimalen Einbindung des Forschers ins klinische Team sowie von seinen interdisziplinären Fähigkeiten: Dokumentationsdisziplin, das richtige Gespür, durch Interviews und andere Aktivitäten an Informationen zu gelangen, ohne dabei die klinische Routine zu stören und die totale Zurückhaltung wertender und interventioneller Aktivitäten. Eine entsprechende Vorbereitung des „Embedded Researchers“ zur Erlangung der nötigen Kompetenzen ist dabei Voraussetzung. (51) Das Modell des „Embedded Researcher“ hat sich in mehreren klinischen Studien mit prospektiven Fallserien sowohl in der Neonatologie (52), als auch in der Intensivmedizin (47) und der Onkologie (53) als methodischer Ansatz bereits bewährt. 4.2.2 Qualitative Inhaltsanalyse Die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring (54) hat zum Ziel, Kommunikationsmaterial systematisch zu bearbeiten und grosse Materialmengen auf die wesentlichen Inhalte zu kürzen. Dabei steht sie in der Tradition der Hermeneutik, deren Aufgabe es ist, sinnhafte Realität bzw. menschliches Verhalten zu verstehen. Um der Interpretationsbedürftigkeit und Bedeutungsfülle des sprachlichen Materials gerecht zu werden, sollte dabei nicht nur der Inhalt widergespiegelt werden, sondern es sollen auch formale Aspekte und latente Sinngehalte dargestellt werden. Nach Mayring soll ein allgemeines Ablaufmodell9 zum inhaltsanalytischen Vorgehen helfen, die Systematik beizubehalten und die Analyse dadurch verständlich, nach!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! + ! !63202!?B0AB:>!H=BI;!+@&! -!&*!-! vollziehbar und intersubjektiv überprüfbar zu machen. Im Zentrum steht dabei immer die Entwicklung eines Kategoriensystems als entscheidendes Kriterium zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse und der Abschätzung der Reliabilität der Analyse. Die Anbindung der Verfahren am konkreten Gegenstand der Analyse hat Vorrang, d.h. das Ablaufmodell der Analyse wird im Einzelfall an das jeweilige Material und die jeweilige Fragestellung angepasst. Dabei können auch quantitative Analyseschritte eingebaut werden. Die Einschätzung der Ergebnisse nach den Gütekriterien „Objektivität, Reliabilität und Validität“ wird in diesem Zusammenhang als besonders wichtig erachtet. 4.2.3 Kasuistik Der kasuistische Ansatz ist aus der Überlegung heraus entstanden, dass seriöse moralische Entscheidungsfindung nur möglich ist, wenn wir ein inniges Verständnis bestimmter Situationen erarbeiten und davon ausgehend einschätzen können, für welche ähnlichen Fälle dieses Verständnis relevant sein könnte. Sie stützt sich daher nicht auf Prinzipien oder Theorien, sondern beruht auf der praktischen Entscheidungsfindung im Einzelfall sowie dem Vergleich mit ähnlichen Fällen (55; 56). Dabei dienen sogenannte „paradigmatische Fälle“ („paradigm cases“) als Ausgangspunkt für moralische Reflexion und Entscheidungsfindung, welche auf Fälle mit ähnlichem Problemcharakter übertragen werden. Geschieht dies bei einer Vielzahl von Fällen, so können beständige Elemente generalisiert werden und sich unter Einbezug allgemein akzeptierter Wertvorstellungen als so genannte Maxime in der Gesellschaft etablieren. Die Anwendung von Prinzipien ist für die kasuistische Denkweise zweitrangig, dient jedoch der Argumentation im Einzelfall. (57) Die gelungene Kombination der kasuistischen Betrachtung mit der Reflexion ethischer Prinzipien sowie ein differenzierter Perspektivenwechsel können als Kennzeichen eines guten Ethikkonsils gelten (34). Im Buch „Methods in medical ethics“ definiert Jonson drei Schritte, welche für eine kasuistische Argumentation wichtig sind: 1. Erkennen und Herausfiltern von Problemen und Umständen, welche für eine allgemeine ethische Betrachtung relevant sind. 2. Gewichtung der involvierten ethischen Prinzipien durch ganzheitliche und kontextorientierte Betrachtung der Problematik unter Einbezug aller Perspektiven („circumstances make the case“). 3. Argumentation durch Vergleich analoger Fallbeispiele, in denen sich eine gewisse moralische Denkweise bewährt hat. Der Kritik ! -!&'!-! von G.E. Moore, Kasuistik sei „much less respectable“ (58), weil sie den Einzelfall nicht klar von allgemeinen Prinzipien trenne, entgegnet Jonsen mit den Worten „casuistry is ethics respecting the moral dimensions of the gritty stuff of daily life“. In einem Punkt stimmen aber beide überein: „Ethics cannot be complete without it.“(58). (59) 4.3 Studiendesign und Vorgehensweise Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, Situationen mit Dissens auf der NIPS in einem Dokumentationsbogen standardisiert aufzugreifen und zu analysieren. Aufgrund des explorativen Charakters des Dokumentationsbogens sowie der beschränkten Zahl geeigneter Fälle entschieden wir10 uns für ein qualitatives Studiendesign. Nach dem Ansatz des „Embedded Researcher“ (51) wurde eine systematische Fallserie zur Thematik der Uneinigkeit auf der NIPS des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) durchgeführt. Durch qualitative Inhaltsanalyse und vergleichende Kasuistik der vorhandenen Unterlagen (Krankenakte, Protokolle der Ethikkonsile) wurde das Erhebungsverfahren des Dokumentationsbogens mittels einer Probe-Fallstudie konsolidiert und anschliessend anhand zweier analog durchgeführter Fallstudien ausgewertet. Zu Beginn der vorliegenden Arbeit wurde festgehalten, dass eine Zusammenarbeit mit einer zweiten, thematisch ähnlichen Arbeit sinnvoll und fruchtbar sei. Die Erstellung und Anpassung des Dokumentationsbogens wurde deshalb grösstenteils in Kooperation mit der Masterthesis von Mirella Muggli zum Thema „Schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie im Lichte elterlicher Wertvorstellungen“ vorgenommen. Die Interdisziplinarität des gewählten Themengebietes verlangte bei beiden Arbeiten nach einer Betreuung sowohl von ethischer als auch von klinischer Seite. Der vorläufige Arbeitstitel dieser Arbeit lautete „Klärungsbedarf zu ethischen Aspekten von Entscheidungen am Lebensende“ und war bewusst allgemein formuliert, um eine weitere Fokussierung im Verlauf der Arbeit zu ermöglichen. Ausserdem wurde eine möglicherweise provokative Formulierung vermieden, um eine allfällige Befangenheit bei Beteiligten späterer Befragungen zu verhindern. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $% !KA6! L502<=B:6825JA052B! 1=5C2! 3B! 7=6AMM2BA5<23;! M3;! F35299A! F=::93! 2B;13/I29;>! C252B! FA6;25;02636! CA6! N02MA! O./013253:2!2;036/02!LB;6/023C=B:2B!3B!C25!P2DBA;D9D:32!3M!Q3/0;2!29;2593/025!R25;8D56;299=B:2BS!<20ABC29;@!! ! -!&(!-! Ethisch abgesichert wurde die Masterthesis durch ein abgekürztes Bewilligungsverfahren der Arbeitsgruppe Masterarbeiten (AMA), welche aus je einem Mitglied der Medizinischen Fakultät sowie der Ethikkomission beider Basel zusammengesetzt ist. Diese verlangte eine Anonymisierung durch eine Codenummer statt der Initialen der Mutter. Nach Prüfung dieser Forderung auf die Anwendbarkeit in der Arbeit wurde auf die Initialen der Mutter gänzlich verzichtet und jedem Patienten eine Dokumentationsnummer zugeteilt. Um später als „Embedded Researcher“ eingesetzt werden zu können, hospitierte die Autorin der vorliegenden Masterarbeit drei Tage auf der neonatologischen Intensivstation des UKBB, um den Betrieb und das Personal kennen zu lernen und sich mit der Station vertraut zu machen. Die Teilnahme an ethischen Fallbesprechungen war nur für jene Fälle vorgesehen, die nicht in die Arbeit aufgenommen werden sollten, um das Risiko für einen Selektionsbias zu vermindern. Die nötigen Kenntnisse im ethischen Bereich wurden im Selbststudium sowie durch die Teilnahme an Doktoranden-Kolloquien angeeignet. Danach wurde in enger Zusammenarbeit mit Mirella Muggli ein Dokumentationsbogen erstellt. Als Vorlage dienten der Dokumentationsbogen für die CHIPS (Chirurgische Intensivpflegestation) 11 sowie der Dokumentationsbogen für die Geriatrie$$. Der Bogen ist unterteilt in zwei Bereiche, wobei im ersten Teil medizinische Daten und im zweiten Teil ethische, spezifisch auf die Fragestellungen der beiden Masterthesen zugeschnittene Informationen erfasst werden können. Insgesamt umfasst der Bogen folgende Punkte: Teil 1: Medizin – Patientendaten und Krankengeschichte: allgemeine Daten zur Dokumentation; Daten zur Schwangerschaft und Geburt; Daten Patient; Daten Mutter – Anamnese: jetziges Leiden; System-, Familien und Sozialanamnese – Erstversorgung – Status bei Eintritt: allgemeine Daten mit Apgar-Score, Nabelschnur-pH und AZ; Einteilung in Kategorien nach Organsystemen (Neurologie, Herz/Kreislauf, Lunge/Atmung, Gastrointestinaltrakt, Urogenitaltrakt, Skelett/Haut); Anderes, z.B. Diskrepanzen zwischen verschiedenen Dokumentationen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $$ !T!L6;025!UV0925>!UA5<A5A!F2W25"720BC25>!.;299A!X23;25"N0239!Y&%%+Z! ! -!&,!-! – Status im Verlauf: Einteilung in verschiedene Kategorien (Neurologie, Herz/Kreislauf, Lunge/Atmung, Gastrointestinaltrakt, Ernährung, Urogenitaltrakt, Skelett/Haut); Anderes, z.B. Diskrepanzen zwischen verschiedenen Dokumentationen – Diagnosen: tabellarische Übersicht mit Einschätzung der Prognose und Angabe der Diagnosen, welche für die Prognose bestimmend sind – Verordnungen: Einteilung in verschiedene Kategorien (Flüssigkeit und Nahrung, Medikamente, Beatmung, Diagnostik, Varia mit Angabe von Invasivität und Belastung für den Patienten) – Therapielimitierung Teil 2: Ethik – Protokoll der Ethikkonsile nach Vorlage des Basler Protokolls zur Klinischen Ethikkonsultation (34) 12 : Beratungsfokus/Problemstellung mit medizinischen, ethischen und psychosozialen Aspekten; Beratungsverlauf/Schwerpunkte; Optionen mit ethischen Argumenten pro und contra; durch die Ethikfachperson ggf. unterstützte Option; im Verlauf des Konsils neu aufgetretene Probleme; Vorschläge/Empfehlungen für weiteres Vorgehen; Fazit; Konsens – Synthese der Ethikkonsilprotokolle – Einbezug der Eltern in ethische Entscheidungssituationen: Informations- und Aufklärungsgespräche; aktuelle Entscheidungsfähigkeit; Einfluss anderer Angehöriger; Elternhaltung betreffend Information und Miteinbezug zur Entscheidungsfindung; Elternhaltung betreffend Therapie/Procedere; Bemerkungen – Ethische Fragestellungen: Situationen mit Dissens; Einfluss elterlicher Wertvorstellungen auf die Entscheidungsfindung; Bemerkungen Dokumentationsabschluss – Grund – Bemerkungen Die Verfeinerung des Dokumentationsbogens erfolgte in einem ersten Schritt durch beide Masterstudentinnen separat. In einem zweiten Schritt wurde er auf einen konkreten Probefall angewendet, wodurch Schwachstellen entdeckt, abgeändert, ergänzt und nicht relevante Stellen gestrichen werden konnten. Auch dieser Schritt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $& !63202!?B0AB:>!H=BI;!+@$! ! -!&)!-! wurde zuerst bewusst von beiden Masterstudentinnen einzeln vorgenommen und erst danach zusammen diskutiert. Auf diese Weise erhoffte man sich die Abdeckung eines weiteren Feldes an Möglichkeiten zur Verbesserung des Dokumentationsbogens. Die Probe-Fallstudie nahm in diesem Prozess eine Doppelfunktion war: Einerseits diente sie wie bereits erwähnt der Bearbeitung des Dokumentationsbogens, andererseits bot sie den Autoren selbst die Möglichkeit, die Aufnahme von Fallstudien zu üben. Im weiteren Verlauf der Arbeit erfolgte die Konsolidierung und probatorische Etablierung des Bogens durch die Anwendung von zwei konkreten Fallstudien. Hierbei wurde der Bogen zuerst anhand vorhandener schriftlicher Informationen aus der Krankenakte ausgefüllt. Allfällige Lücken wurden später durch die Befragung von Ärzten, Pflegefachpersonen oder der beteiligten Ethikfachperson geschlossen. Auf eine Befragung der Eltern wurde verzichtet. Grundsätzlich war das Ziel der Dokumentation eine möglichst umfassende Aufarbeitung eines Falles, was unter Umständen auch eine Aufdeckung möglicher Widersprüche einzelner Informationsquellen nach sich ziehen konnte. Die Auswahl der Fallstudien erfolgte jeweils prospektiv durch die beiden Betreuungspersonen Stella Reiter-Theil (Ethik) und René Glanzmann (Neonatologie). Mit der systematischen Auswertung wurde begonnen, sobald der Fall klinisch abgeschlossen war. Zur einheitlichen Identifikation wurden alle Fälle jeweils mit den Initialen des Patienten abgekürzt mit dem Vornamen an erster und dem Nachnamen an zweiter Stelle. Bei mehreren Vor- bzw. Nachnamen eines Patienten wurden jeweils nur die Initialen des erstgenannten Namens verwendet. Für die inhaltliche Gliederung der Arbeit wurde die Dissertation von Andrea BöschWilli (6) als Hilfe herangezogen. Durch regelmässige Absprache unter den Autoren der beiden Masterthesen wurden Doppelspurigkeiten vermieden und Ähnlichkeiten der Thematik beider Arbeiten als Ressource genutzt. Zur gezielten Literatursuche wurden verschiedene Datenbanken im Internet (pubmed, DIMDI, etc.), ethische Richtlinien und Gesetzesvorlagen verwendet. 5 Resultate Die für diese Arbeit erfasste Patientengruppe umfasst 3 Kinder. Das Gestationsalter bei Geburt variierte zwischen 27 1/7 und 39 4/7 SSW, wobei zwei der Kinder Früh! -!&#!-! geborene waren. Das Geburtsgewicht lag zwischen 470g und 2760g mit einem durchschnittlichen Wert von 1437g. Alle Kinder verstarben, die durchschnittliche Lebensdauer betrug 52 Tage mit einer Spannweite von 117 Lebenstagen. Der Altersdurchschnitt der Mütter bei der Geburt lag bei 41 Jahren, wobei die jüngste Mutter 35 und die älteste 49 Jahre alt war. Zwei der drei Schwangerschaften waren auf künstlichem Weg eingetreten. Alle Kinder kamen per primäre Sectio caesarea zur Welt, welche problemlos durchgeführt werden konnten. Eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Informationen zur Patientengruppe und deren Mütter sowie eine ausführliche Beschreibung der drei Fallstudien befinden sich im Anhang unter Punkt 9.3. 5.1 Patient 1 Patient 1 kommt nach 39 4/7 SSW als Termingeburt per primäre Sectio caesarea zur Welt. Das Geburtsgewicht ist im Normbereich, Geburtslänge und Kopfumfang sind jedoch deutlich vermindert. In der Frühschwangerschaft traten vereinzelt Blutungen auf. Bei einer auffälligen präpartalen Ultraschallkontrolle wurde in der 16. SSW eine Chorionzottenbiopsie durchgeführt, welche aber keine Pathologien zeigte. Im Verlauf weiterer sonografischer Kontrollen wurden ein kleiner Ventrikelseptumdefekt (VSD), eine linksseitige Beckenniere sowie der Verdacht auf eine Ösophagusatresie geäussert. Die Kombination dieser Anomalien wurde am ehesten im Rahmen einer VACTERLAssoziation13 interpretiert, bei welcher sich Kinder abgesehen von den körperlichen Auffälligkeiten motorisch und geistig im Wesentlichen normal entwickeln. Die präpartal durchgeführte Magnetresonanztomographie (MRT) und Sonografie des Gehirns zeigten keine Auffälligkeiten. Das Wachstum des Fetus war während der ganzen Schwangerschaft perzentilenparallel. Nach der Geburt schreit der Patient sofort, zeigt jedoch trotz endotrachealer Absaugung eine angestrengte Spontanatmung. Der Versuch, eine Magensonde zu legen, misslingt. Bei rascher Erschöpfung ohne Atemhilfe wird der Patient intubiert und auf die NIPS verlegt, wo er anfangs kardiopulmonal kompensiert ist und keine neurologischen Störung zeigt. Durch apparative Untersuchungen werden mehrere Missbil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $* !?I5DBWM!JV5![DM<3BA;3DB!8DB!?BDMA932B!<26;3MM;25![\5]25;2392^!O825;2<5A2>!AB=6>!/A5C3A9>!;5A/02A9>!26D]0A:2A9>!52BA9>! 93M<S@!_;3D9D:32!=BI9A5>!825M=;2;!125C2B!U9=;8256D5:=B:66;\5=B:2B@! ! -!&+!-! dungen an Skelett, Niere und Herz festgestellt. Eine am ersten Lebenstag durchgeführte Bronchoskopie bestätigt die Ösophagusatresie und zeigt zusätzlich eine Trachealstenose. Eine operative Korrektur der Ösophagusatresie wird gleichentags durchgeführt. Im Verlauf verschlechtert sich die Neurologie. Das am dritten Lebenstag durchgeführte Elektroenzephalogramm (EEG) ist pathologisch im Sinne einer Reifungsverzögerung; MRT und Schädelsonografie zeigen einen Tag später einen frischen Infarkt der Arteria cerebri media. Bei persistierender Beatmung und wiederholt notwendiger Sedation ist der Patient neurologisch nur schwer zu beurteilen. Pulmonal zeigt sich eine vermehrt schwierige Beatmungssituation, welche auf eine zusätzlich zur Trachealstenose bestehende Bronchialhypoplasie zurückgeführt werden kann. Diese ist aufgrund ihrer Langstreckigkeit gemäss einer in London eingeholten Expertenmeinung praktisch inoperabel bzw. eine operative Korrektur nur unter Inkaufnahme hoher Risiken und Zufügen von zusätzlichen, schweren Belastungen für das Kind durchführbar, weshalb davon abgeraten wird. Ein wheaning14 bleibt wegen der Unverzichtbarkeit auf Muskelrelaxantien als bestes Mittel gegen die spastischen Krisen unmöglich. Kardial treten im Verlauf bei persistierender, schwerer pulmonalarterieller Hypertonie (PAH) Zeichen einer Rechtsherzinsuffizienz auf. Gastrointestinal bleibt die Situation unverändert. Am 12. Lebenstag wird bei sehr unsicherer Prognose ein formelles ethisches Konsil mit zugezogener Ethikfachperson einberufen mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit weiterer, allenfalls sehr aufwändiger und belastender Therapiemassnahmen. Die klinischen Einschätzungen und Zielvorstellungen bezüglich des Einholens einer Zweitmeinung gehen im Behandlungsteam auseinander. Die Eltern sind am Konsil nicht anwesend, sind durch die aktuelle Situation zunehmend belastet, hoffen aber noch auf Heilung. Sie würden deshalb Wert darauf legen, dass anstehende Untersuchungen gemacht und ihnen die Wahrheit gesagt würde. Es bleibt schwer einzuschätzen, wo die Eltern zwischen Hoffnung und Einsicht in die begrenzten Möglichkeiten stehen. Im Beratungsverlauf zeigt sich, dass die Prognose sehr unsicher ist und längerfristig eine adäquate Lebensqualität kaum erreicht werden kann. Die Frage tritt auf, wie sinnvoll es ist, die Therapieversuche bei fraglichem Erfolg und erheblichem Aufwand !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $' !U2A;M=B:62B;1\0B=B:! ! -!*%!-! voranzutreiben. Die Ausarbeitung einer klaren Empfehlung an die Eltern bereitet Schwierigkeiten: Einerseits wird betont, dass man ihnen die Option einer Therapielimitierung nicht vorenthalten dürfe, andererseits wird diese Option zum damaligen Zeitpunkt für noch zu früh gehalten. Bei bestehendem Konsens für das Anstreben einer Therapielimitierung, bleibt eine gewisse Meinungsverschiedenheit darin bestehen, welche Informationen an die Eltern weitergegeben werden sollen, um ihnen nicht zu sehr zu suggerieren, dass eine Operation durch auswärtige Spezialisten vielleicht doch eine adäquate Erfolgswahrscheinlichkeit hätte. Zudem hegt man ein gewisses Misstrauen gegenüber Chirurgen, die aus „Experimentierfreude“ alle möglichen Kinder operieren wollen. Nach eingehender Besprechung der vorhandenen Optionen (d.h. entweder Palliation statt Operation oder Einholen einer Zweitmeinung mit der möglichen Konsequenz einer Operation), stimmen die Eltern einer Therapielimitierung zu. Der Patient wird extubiert und verstirbt am 17. Lebenstag in den Armen seiner Eltern. 5.2 Patient 2 Patient 2 kommt nach 27 1/7 SSW als hypotrophe Frühgeburt per primäre Sectio caesarea zur Welt, nachdem in der Schwangerschaft eine intrauterine Wachstumsretardierung (IUWR) festgestellt worden ist. Die Primäradaption nach der Geburt erfolgt leicht verzögert. Bei persistierendem primärem Atemnotsyndrom (ANS) wird der Patient intubiert und auf die NIPS verlegt. Eine klinische Beurteilung des Patienten ist infolge Sedation bei Eintritt auf der NIPS nur eingeschränkt möglich. Grobkursorisch zeigt sich jedoch eine unauffällige Klinik. Am 44. Lebenstag wird bei klinisch akutem Abdomen aufgrund einer Röntgenaufnahme des Abdomen der Verdacht auf eine nekrotisierende Enterokolitis (NEC) geäussert, worauf mit einer dreifachen Antibiotikatherapie begonnen wird. Gleichentags erfolgt eine Laparatomie, welche eine hämorrhagische Nekrose bei einem Dünndarm-Volvolus zeigt, sodass 90cm des Dünndarms reserziert und eine Jejunound Ileostomie angelegt werden müssen. Am darauf folgenden Tag wird bei nekrotischem Kolon und Appendix erneut laparatomiert und eine Ileozökalresektion mit Neuanlage eines Aszendostomas vorgenommen. In der Folge leidet der Patient unter massiven Resorptionsstörungen bei Kurzdarmsyndrom. ! -!*$!-! Der pulmonale Verlauf ist fluktuierend mit intermittierend notwendiger Beatmung mittels CPAP(kontinuierlich positiver Atemwegsdruck)-Maske und Intubation. Am 11. Lebenstag verschlechtert sich der Patient respiratorisch akut und muss während 10 Minuten kardiopulmonal reanimiert werden. Im weiteren Verlauf ist der Patient mehrmals auf eine medikamentöse Kreislaufunterstützung angewiesen. Ein am 22. Lebenstag durchgeführtes Thoraxröntgen weist Zeichen einer beginnenden bronchopulmonalen Dysplasie (BPD) sowie einer Pneumonie auf, welche in der Folge antibiotisch erfolgreich behandelt werden kann. Neurologisch bleibt der Patient lange unauffällig. Bei Auftreten von spastischen Episoden wird am 60. Lebenstag eine intrazerebrale Hämorrhagie mit einer schweren periventrikulären multizystischen Leukomalazie (PVL) beider Grosshirnhemisphären diagnostiziert. Es wird vermutet, dass diese auf eine Perfusionsstörung bei konsekutiver Kreislaufinsuffizienz im Rahmen des Volvolus zurückzuführen ist. Am 75. Lebenstag findet zur Standortbestimmung ein erstes Ehikkonsil unter Einbezug einer Ethikfachperson statt. Im Fokus steht die äusserst ungünstige Prognose bezüglich der psychomotorischen und kognitiven Entwicklung des Patienten. Vermutet wird eine mittelschwere bis schwere Zerebralparese. Aktuell ist kein auffälliges Bewegungsmuster erkennbar; eine Behinderung würde erst im Verlauf erfassbar werden. Ausserdem besteht trotz aktuell stabilem Zustand ein hohes Risiko für weitere schwerwiegende Komplikationen. Ob das Kurzdarmsyndrom durch eine künstliche Darmverlängerung gemildert werden kann, erscheint ebenfalls unsicher. Es wird die Frage aufgeworfen, wie man sich im Fall einer akuten Komplikation konkret verhalten sollte. Die Eltern erschrecken durch die Mitteilung über die schwere Hirnschädigung und prognostizierte Behinderung sehr und fragen nach dem Sinn der weiteren Ernährung und Sauerstoffgabe sowie nach den Möglichkeiten für Tun und Unterlassen. Sie können ein behindertes Kind nicht in ihren Lebensplan integrieren und würden es in ein Heim geben. Aus Sicht einer Person aus dem Behandlungsteam tendieren sie mit ihrer Forderung nach einer Einstellung der totalen parenteralen Ernährung (TPE) in Richtung „aktive Sterbehilfe“. Nach Klärung der ethisch-rechtlichen Terminologie der Sterbehilfe durch die Ethikfachperson wird eine Einstellung der TPE im Sinne eines palliativen Konzeptes als mögliche Form der passiven Sterbehilfe akzeptiert. ! -!*&!-! Es wird jedoch eingeräumt, dass diese Option in der Neonatologie sehr ungewohnt ist. Man entscheidet sich dazu, dem Patienten ein Sterben in Würde zu ermöglichen, bei aktuell stabilem Zustand jedoch die Lebenserhaltung durch TPE und andere Massnahmen weiterzuführen. Sollte es zu Komplikationen kommen, wird im Sinne einer „redirection of care“ eine Palliation angestrebt und Massnahmen zur Therapielimitierung eingeleitet. Am 119. Lebenstag findet bei unverändert stabilem Zustand und weiterhin problematischer Ernährungssituation des Patienten ein weiteres Ethikkonsil statt. Die Eltern wünschen den Abbruch der TPE, damit ihr Kind sterben kann. Sie fühlen sich zwiegespalten zwischen ihrer Liebe zum Kind und dem Wunsch es gehen lassen, da der aktuelle Zustand ihrer Meinung nach nicht lebenswert ist. Aus medizinischer Sicht ist die Prognose nach Einschätzung der Spezialisten weiterhin infaust, weshalb für eine palliative Haltung mit „grosszügiger“ Schmerztherapie, Ausschleichen der TPE und Trinken ad libidum plädiert wird. Im Vordergrund sollte dabei die Linderung von Beschwerden und Belastungen für die gesamte „unit of care“ (d.h. Patient, Eltern und Behandlungsteam) stehen. Eine Beschleunigung des Sterbens als mögliche Nebenfolge wird in Kauf genommen. Im Entscheidungsprozess ist ein Konsens aller Beteiligter unbedingt anzustreben. Den Vorstellungen der Eltern soll als rechtlich befugte Entscheidungsträger das grösste Gewicht beigemessen werden, wobei ihre Wünsche im Kindeswohl Begrenzung finden. Sie sollen ohne moralischen Druck dafür gewonnen werden, dass man das Kind erst dann sterben lassen kann, wenn es lebensbedrohliche Komplikationen zeigt. Im Verlauf verringert sich parallel zur schrittweisen Reduktion der TPE das Gewicht des Patienten bis er am 128. Lebenstag verstirbt. 5.3 Patient 3 Patient 3 kommt nach 32 1/7 SSW als hypotrophe Frühgeburt per primäre Sectio caesarea zur Welt. Während der Schwangerschaft lehnte die Mutter eine invasive Pränataldiagnostik trotz umfassender Beratung wegen dringendem Verdacht auf eine Trisomie 18 ab aus Überzeugung, ihr Kind sei gesund und Gott-gewollt. Die postna! -!**!-! tale Adaptation erfolgt verzögert. Bei persistierend insuffizienter Spontanatmung entschliesst man sich zur Intubation und Verlegung auf die NIPS. Postnatal bestätigen sich die bereits intrauterin festgestellte Lungenhypoplasie, der VSD und die linksseitige Zwerchfellhernie. Klinisch zeigen sich weitere Missbildungen und Stigmata. Eine genetische Analyse am 2. Lebenstag ergibt ein Mosaik einer freien Trisomie 18. Der Patient wird parenteral ernährt; ein langsamer Kostaufbau über die Magensonde wird bei rezidivierendem, galligem Magenrest kaum toleriert. Im Verlauf zeigt sich eine unauffällige Neurologie. Die pulmonale Situation bleibt unverändert. Am 4. Lebenstag wird ein formelles ethisches Konsil einberufen. Es stehen Fragen zum Kindeswohl, zu ethisch gerechtfertigten Handlungsoptionen und zum Einbezug der Eltern im Raum. Ziel des Konsils soll die Herstellung von Klarheit sein, um Handlungssicherheit zu gewährleisten. Die Prognose wird von den Spezialisten aufgrund der schweren phänotypischen Ausprägung der Trisomie 18 (v.a. VSD und Zwerchfellhernie) als sehr ungünstig eingeschätzt, sodass eine starke Beeinträchtigung der somatischen und kognitiven Entwicklung zu erwarten ist. Obwohl von operativen Korrekturversuchen wegen der hohen Belastung für das Kind abgeraten wird, gilt eine Sorge aus chirurgischer Sicht einer möglichen Unterversorgung. Die Klarstellung, dass ein palliatives Konzept nicht bedeutet, dass man nichts mehr mache („nihilismus“) wird daraufhin begrüsst. Unter Vorbehalt des elterlichen Einverständnisses wird eine differenzierte Strategie zur Therapielimitierung festgesetzt, wobei die Symptomkontrolle im Vordergrund steht. Es wird beschlossen, die Eltern und die Halbschwester über die infauste Prognose zu informieren und ihnen Zeit zu geben, sich mit einem palliativen Behandlungsziel vertraut zu machen. Die Mutter ist äusserst überrascht und schockiert über die Diagnose. Gegenüber einer Extubation hat sie ambivalente Gefühle („der Kopf sagt ja, das Herz sagt nein“). Der Vater äussert sich nicht klar, die Halbschwester stimmt dem Vorschlag zur Extubation zu. Am 7. Lebenstag findet ein zweites Konsil statt. Es wird beschlossen, das Kind aufgrund der infausten Prognose in Absprache mit den Eltern zu extubieren und dabei ein Versterben des Patienten in Kauf zu nehmen. Ob und wie lange das Kind nach der Extubation noch selbständig atmen kann ist unklar. Zentral ist die Erreichung eines Konsens’ zwischen dem Behandlungsteam und den Eltern. ! -!*'!-! In zahlreichen Gesprächen lassen sich die Eltern davon überzeugen, dass eine Extubation im besten Interesse des Patienten ist und stimmen der Massnahme zu. Sie haben jedoch Mühe damit, dem Kind Nähe zu geben. Am 11. Lebenstag verstirbt der Patient weniger als drei Stunden nach der Extubation im Arm seiner Halbschwester und im Beisein des Vaters. Nach dem Tod ihres Kindes hadert die Mutter wiederholt mit dem Entscheid zur Extubation. 6 Diskussion 6.1 Analyse der Fallstudien 6.1.1 Patient 1 – Einbezug und Information der Eltern In dieser Fallstudie wird das Ethikkonsil durch die Frage ausgelöst, inwiefern die aktuellen Therapiemassnahmen noch sinnvoll sind. Die infauste Prognose wird bestimmt durch das Vorliegen einer VACTERL-Assoziation mit inoperabler tracheobronchialer Stenose sowie ein im Verlauf aufgetretener zerebraler Insult. Innerhalb des Behandlungsteams ist man sich darüber einig, dass unter diesen Umständen eine Weiterführung der bisherigen Therapie nicht indiziert bzw. angesichts der geringen Erfolgsaussichten und grossen Belastungen für das Kind „sinnlos“ ist. Uneinig ist man sich hingegen in der Frage, welche Informationen an die Eltern weitergegeben werden sollen. Konkret wird dabei die Option diskutiert, international eine Zweitmeinung zur Operabilität der tracheobronchialen Fehlbildung einzuholen. Einerseits wird befürchtet, den Eltern dadurch eine scheinbar adäquate Erfolgswahrscheinlichkeit einer Operation zu suggerieren, obwohl diese nach aktueller Einschätzung nicht vorhanden ist. Andererseits darf ihnen keine Information vorenthalten werden. Die Eltern sind bei der ethischen Besprechung nicht dabei, was dem üblichen Vorgehen eines Ethikkonsils entspricht. Ihre Sichtweise wird direkt im Gespräch vertreten. Obwohl es schwer einzuschätzen bleibt, wie einsichtig sie sich in Bezug auf eine Therapielimitierung zeigen werden, hat ihre Abwesenheit den Vorteil darin, dass innerhalb des Behandlungsteams unbefangen und sachlich diskutiert werden kann, wobei auch die elterlichen Anliegen und Wertvorstellungen vom Team referiert werden. Durch die aktuelle Situation sind Angehörige und Betreuende des Patienten enormen Belastungen ausgesetzt, welche insbesondere für die Eltern teilweise kaum erträglich sind. Obwohl jene in ihrer Entscheidungsfindung emotional beeinträchtigt ! -!*(!-! sind, steht eine Urteilsunfähigkeit auch unter den gegebenen Umständen ausser Frage. Zentral ist daher, sie durch eine fundierte Beratung in die Lage zu versetzen, eine realistische Einschätzung der Sachlage zu gewinnen und Zusammenhänge zu verstehen. Es bleibt dabei eine Herausforderung, die einzelnen Aspekte und Optionen richtig zu gewichten. Das Gespräch soll empathisch und auf Vertrauensbasis von einer erfahrenen Person geführt werden. Der Fall wirft die Frage auf, inwiefern und in welcher Form die Eltern in ethische Besprechungen miteinbezogen werden sollen bzw. wo die Informationspflicht der Behandelnden an ihre Grenzen stösst. Das Ethikkonsil dient zunächst der Orientierung des Teams. Die Einbeziehung der Eltern erfolgt vorher und nachher durch die Behandelnden, es sei denn, es wird etwas Anderes gewünscht. Grundsätzlich sollen die Eltern vollumfänglich am Entscheidungsprozess teilnehmen können und dabei – soweit sie dies nicht ausdrücklich ablehnen – alle nötigen Informationen vom Behandlungsteam erhalten. Gleichzeitig soll aber unbedingt versucht werden, die Eltern zu entlasten, indem die Entscheidungsverantwortung auf mehrere Personen verteilt wird. Die Erarbeitung von Vorschlägen durch das Behandlungsteam ohne die Anwesenheit der Eltern stellt diesbezüglich eine geeignete Vorgehensweise dar. Die Perspektive der Eltern wird dabei von Teilnehmern des Ethikkonsils vertreten und fliesst somit gleichermassen in die Besprechung ein wie alle anderen Sichtweisen. Trotzdem können die Eltern von der Bürde der alleinigen Verantwortung für das Wohlergehen ihres Kindes verschont werden. Auf eigenen Wunsch können Eltern aber durchaus auch an Ethikkonsilen teilnehmen oder diese selbst auslösen (60).15 6.1.2 Patient 2 – Einstellung der parenteralen Ernährung als palliative Massnahme Die zweite Fallstudie ist geprägt von grosser Unsicherheit innerhalb des Behandlungsteams. Die Prognose wird infolge des Kurzdarmsyndroms, der beginnenden BPD und des PVL als sehr ungünstig eingeschätzt. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass zur Diagnose der Frühgeburtlichkeit bei Plazentainsuffizienz im postnatalen Verlauf viele Komplikationen neu hinzukommen, worauf sich weder die Eltern noch das Behandlungsteam vorbereiten können. Immer wieder ist man mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, welche die Sachlage von Grund auf ändert. Bei Einberufung des ersten Ethikkonsils wird einerseits eine Therapielimitierung bei sehr !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $( !K326!423:;!23B!EA99<236]329!YM3;!L9;25B3B;258321Z!A=6!C25!FA6;25;02636!8DB!F35299A!F=::93@! ! -!*,!-! ungünstiger Prognose in Erwägung gezogen, andererseits muss der unterschiedlichen Bewertung des Ansinnens der Eltern nach einer Einstellung der TPE Rechnung getragen werden. Aus dem Konsilprotokoll scheint eine gewisse Reserviertheit des Behandlungsteams gegenüber den Eltern hervorzugehen. Man fragt sich, weshalb sich die Eltern plötzlich so deutlich gegen ein behindertes Kind und für eine möglichst rasche Einstellung der lebensverlängernden Massnahmen aussprechen, obwohl die Möglichkeit einer Behinderung bereits vor der Geburt bestanden hat. Ausserdem wird die Forderung nach einer Einstellung der TPE von einer Person aus dem Behandlungsteam als grenzwertig („aktive Sterbehilfe“) betrachtet und als ein in der Neonatologie unübliches Vorgehen bezeichnet. Die Einstellung der TPE ist in dieser Fallstudie als Form der passiven Sterbehilfe zu klassifizieren und mit der infausten Prognose gerechtfertigt. Nach einem 2. Ethikkonsil, das aus Termingründen in zwei Etappen geführt werden muss, eröffnet die Einbeziehung einer zusätzlichen ärztlichen Person die Erkenntnis, dass diese Form der Therapielimitierung dem Behandlungsteam als ethisch vertretbarer und gangbarer Weg vorgeschlagen werden kann. Dementsprechend wird die TPE nach einiger Bedenkzeit des Behandlungsteams denn auch eingestellt. Die internationale Kontroverse darüber, welche Massnahmen im Rahmen eines palliativen Konzeptes gerechtfertigt sind, scheint sich auch in diesem Beispiel zu manifestieren. Porta und Frader (61) beschreiben in ihrer Studie „Withholding hydration and nutrition in newborns“, dass Pflegende oft mehr Probleme damit haben, die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr einzustellen als eine mechanische Beatmung oder eine Kreislaufunterstützung zu stoppen. Demgegenüber zeigen Beck et al. (46), dass die Angst vor einer ungerechtfertigten oder illegalen Handlung auf deutschen Erwachsenen-Intensivstationen dazu führte, dass die mechanische Beatmung von Patienten weitergeführt wurde, obwohl sie als sinnlos eingestuft wurde. Hancock und Wiseman (62) halten schliesslich fest, dass ein Kurzdarmsyndrom diesen Ausmasses unweigerlich zum Tod führt, wobei operative Interventionen und künstliche Ernährung lediglich eine Lebens- bzw. Leidensverlängerung, nicht aber eine Verbesserung der Lebensqualität nach sich ziehen. Man könnte es als unangemessen betrachten, dass die Entscheidungsfindung bis zur Einstellung der TPE vom Behandlungsteam so viel Zeit in Anspruch nimmt. In der Tat wird aber die irrige Annahme, die Therapielimitierung sei überhaupt unzulässig – ! -!*)!-! weil sie angeblich „aktive Sterbehilfe“ bedeute – erst beim 1. Ethikkonsil entdeckt und korrigiert. Das Behandlungsteam braucht Zeit, um das Therapieziel komplett von kurativ auf palliativ zu ändern. Bisher hat es alles getan, um das Leben des Patienten zu erhalten und ihm eine möglichst komplikationsfreie Zukunft zu ermöglichen. Ausserdem möchte es abwarten, ob der elterliche Wunsch nach einer Einstellung der TPE nur vorübergehender Natur war oder auch nach einer gewissen Bedenkzeit noch bestehen würde. In einer Studie von Albisser et al. (45) in der Geriatrie und Intensivmedizin waren die Gründe für eine nicht oder zu spät erfolgte Therapiebegrenzung sehr vielseitig und reichten von Informationsdefiziten über inter- und intraprofessionellen Dissens bis hin zu Angst, Unsicherheit und überhöhtem Ehrgeiz bei Ärzten. Beschrieben wird diesbezüglich auch das Erleben von moralischem Distress beim Personal, welches auch hier klar spürbar wird. Eine Studie von Meyer-Zehnder et al. (47) ging der Frage nach, ob sich beim Ablauf von Therapiebegrenzungen auf einer ErwachsenenIntensivstation in der Schweiz ein Muster erkennen lässt und konnte zeigen, dass Therapielimitierungsmassnahmen bei unklarer Prognose sehr viel weniger schnell erfolgten als dann, wenn die Prognose infaust war. Eine Einstellung der Ernährung bei Aufrechterhaltung der Flüssigkeitszufuhr wurde dabei als letzte Massnahme vorgenommen. 6.1.3 Patient 3 – „Pseudokonsens“ bei persistierender Ambivalenz der Mutter Im Zentrum der dritten Fallstudie steht die Gewinnung des elterlichen Einverständnisses bei nicht vollumfänglich auflösbarem Dissens zwischen dem Behandlungsteam und den Kindseltern bzw. der Mutter. Die Problematik beginnt bereits in der Schwangerschaft, als die Mutter trotz umfassender Aufklärung auf eine invasive Pränataldiagnostik verzichtet16. Diese Entscheidung wird so akzeptiert, obwohl sich im weiteren Verlauf der Geschehnisse die Frage stellt, ob die Mutter die Situation verkennt bzw. nicht wahrhaben möchte und damit das Kindeswohl gefährdet. Sie scheint durch die Eröffnung einer infausten Prognose aus allen Wolken zu fallen und mit der Konfrontation einer Therapielimitierung völlig überfordert zu sein. Das Behandlungsteam versucht, den entscheidungspflichtigen Eltern bestmöglich beratend zur Seite zu stehen, informiert regelmässig und wahrheitsgetreu und gibt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $, !`2Ma66!`26]5a/06]5D;DID99!C25!]5aBA;A9M2C343B36/02B!U25A;=B:!3B!C25!&'!(b)!..R@! ! -!*#!-! ihnen Zeit, sich mit der Situation vertraut zu machen. Es muss jedoch selbst Handlungssicherheit gewinnen, sodass im ersten ethischen Konsil primär das Kindeswohl und die ethische Rechtfertigung möglicher Therapielimitierungsmassnahmen diskutiert werden. Ziel sollte sein, durch Zusammenarbeit aller Beteiligten zu einem Entscheid über das weitere Vorgehen zu kommen und die Eltern dabei soweit einzubeziehen, wie ihnen das zugemutet werden kann. Genau in diesem Punkt scheint die elterliche Autonomie jedoch vordergründig durch die Erreichung eines „Pseudokonsens“ in Frage gestellt: Aus dem Konsilprotokoll geht hervor, dass die Option der Therapielimitierung im ersten Ethikkonsil vom gesamten Behandlungsteam favorisiert und unter Vorbehalt des elterlichen Einverständnisses bereits beschlossen wird: „Das Einverständnis der Eltern dafür ist zu gewinnen.“17 Ähnliches geschieht beim Entscheid zur Extubation im zweiten Ethikkonsil: „Anstehend ist jetzt eine Extubation, die in Absprache mit den Eltern [...] durchgeführt wird.“18 In beiden Fällen werden die Eltern über alle möglichen Optionen informiert; oben genannte Vorgehensweise wird empfohlen. Es soll ihnen damit das Gefühl gegeben werden, selbst am Entscheidungsfindungsprozess mitbeteiligt gewesen zu sein, ohne sie mit der Last der Verantwortung zu überfordern. Als die Mutter einer Therapielimitierung bzw. der Extubation aber nicht eindeutig zustimmen kann, wird sie dazu gewissermassen überredet. Angesichts ihrer Überforderung ist dieser fürsorgliche („paternalistische“) Ansatz in diesem Fall durchaus angezeigt, wobei die suggestive Haltung der Behandlungsteams als sanfter Druck von aussen ohne bedrängenden Charakter verstanden werden muss. Faden et al. (63) schreiben hierzu, dass äussere Einflüsse auf Individuen bei wichtigen Entscheidungen oft unvermeidbar sind und sogar wünschenswert sein können, dass sie eine Person jedoch auch der ihr zustehenden Autonomie berauben können. Sie differenzieren daher zwischen dem Zwang („coercion“), welcher nicht mit einer autonomen Handlung kompatibel ist und der Manipulation („manipulation“) sowie der Überredung bzw. Überzeugung („persuasion“), welche sich teilweise überlappen und mit einer autonomen Handlung im Sinne eines informierten Einverständnisses („informed consent“) vereinbart werden können. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $) !`2Ma66!H5D;DID99!C26!L;03IIDB6396!AM!'@!Q2<2B6;A:!C26!HA;32B;2B@! !`2Ma66!H5D;DID99!C26!L;03IIDB6396!AM!)@!Q2<2B6;A:!C26!HA;32B;2B@! $# ! -!*+!-! Trotz aller Bemühungen des Behandlungsteams, durch den Konsens aller Beteiligten zu einem Entscheid im besten Interesse des Kindes zu kommen, spielt die Ambivalenz der Mutter eine gewichtige Rolle. Sie zieht sich durch alle Geschehnisse hindurch, zeigt sich erstmals in der verweigerten Pränataldiagnostik und dauert bis über den Tod des Patienten hinaus an. Ihre Trauer und Angst über den Verlust ihres geliebten Kindes hindern die Mutter daran, die Realität in ihrem vollen Ausmass zu erfassen und schränken sie in ihrer Entscheidungsfähigkeit ein. Ihre Zustimmung zur Extubation ist schliesslich ein Vernunftsentscheid („Kopf sagt ja“), obwohl sie gefühlsmässig nicht dahinter stehen kann („Herz sagt nein“).19 Ihre Hoffnung – beinahe Überzeugung – dass ihr Kind nach der Geburt gesund sein werde, wird erstmals zerschlagen, als man ihr kurz nach dem ersten Ethikkonsil die Therapielimitierung als Option der Wahl nahe legt. Trotzdem hegt sie insgeheim weiter Hoffnungen, dass ihr Kind doch noch geheilt werden könne oder nach der Extubation zumindest noch einige Monate leben würde. Erschwerend kommt die Unsicherheit des Behandlungsteams hinzu, ob und wie lange das Kind nach der Extubation überleben würde. Somit ist es nicht möglich, die Mutter mit klaren und nachvollziehbaren Worten zu informieren, worauf sie in ihrer Situation eigentlich besonders angewiesen wäre. Die Ambivalenz der Mutter zeigt sich auch darin, dass sie den körperlichen Kontakt zu ihrem Kind lange vermeidet, da sie eine zu starke Bindung befürchtet und Angst davor hat, dass ein Loslassen noch schwieriger würde. In einem Elterngespräch nach dem Versterben des Kindes wird deutlich, dass die Mutter immer noch hadert, ob die Extubation richtig war.20 Daher kann hier von einem „Pseudokonsens“ ausgegangen werden, der wohl nicht zu vermeiden war. 6.2 Ethischer Dissens Die drei Fallstudien zeigen, dass sich ethischer Dissens in jederlei Hinsicht auf sehr unterschiedliche Art und Weise manifestieren kann: Während sich bei Patient 2 und 3 Professionelle und Eltern gegenüberstehen, tritt der Dissens bei Patient 1 innerhalb des Behandlungsteams auf. Auffällig ist, dass ein Konsens nur in einem Fall vollständig erreicht werden kann. Tabelle 4 zeigt eine Übersicht der Situationen, in denen Uneinigkeit aufgetreten ist: !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $+ !`2Ma66!KDI=M2B;A;3DB!L9;25B:26]5a/0!AM!,@!Q2<2B6;A:!C26!HA;32B;2B@! !`2Ma66!cB;258321!M3;!4=6;aBC3:2M!d<25A54;!Y]D6;!MD5;2M!C26!HA;32B;2BZ@! &% ! -!'%!-! Patient 1 Dissens Parteien Konfliktlösung Konsens Vollständigkeit der Behandlungsteam Einigung auf teilweise Informationen an intern vollständige die Eltern Information der Eltern Patient 2, Terminologie Arzt, Eltern Klärung Terminologie 1.Ethikkonsil Sterbehilfe Patient 2, Einstellung der Behandlungsteam, Bedenkzeit, 2.Ethikkonsil TPE Eltern Berücksichtigung aller vollständig Sterbehilfe vollständig Beteiligten der „unit of care“ Patient 3, Pränataldiagnostik 1.Ethikkonsil Behandlungsteam, Entscheidung der Mutter Mutter wird akzeptiert, teilweise aber nicht gut geheissen Patient 3, 2.Ethikkonsil Extubation Behandlungsteam, Überzeugung bzw. Mutter Überredung der „Pseudokonsens“ ambivalent eingestellten Mutter Tabelle 4: Übersicht der Dissens-Situationen in den drei Fallstudien Nicht selten ist Dissens einer der Hauptgründe für die Einberufung eines ethischen Konsils (35). Oft ist ein solcher aber nicht gleich erkennbar und muss zuerst aufgedeckt werden, wobei eine systematische Zergliederung des Entscheidungsfindungsprozesses – beispielsweise mittels eines Dokumentationsbogens – sehr hilfreich sein kann. Interessanterweise wird unter den drei vorgestellten Fallstudien nur bei Patient 2 das Ethikkonsil direkt durch einen Dissens ausgelöst, wobei auch hier beim ersten Konsil primär eine andere Problematik im Vordergrund steht und der Dissens in den Krankenakten noch nicht als solcher erwähnt wird. Bei Patient 1 tritt erst im Laufe der Diskussion während des Ethikkonsils Dissens auf, während er bei Patient 3 zwar schon lange vor der aktuellen Problematik (d.h. bereits in der Schwangerschaft) besteht, zu diesem Zeitpunkt aber zu wenig beachtet wird und schliesslich aus denselben Gründen (nämlich der Ambivalenz der Mutter) sein grosses Konfliktpotential entfaltet. Das Bewusstsein, welche Bedeutung ein Dissens (auch unter ethischen Aspekten) hat oder haben kann, dürfte im Allgemeinen also noch nicht sehr ausgeprägt sein. ! -!'$!-! Ein Dissens kann auf unterschiedlichen Ebenen auftreten, bezeichnet aber immer einen Konflikt bezüglich der richtigen bzw. moralisch angemessenen Handlungsweise. Gemäss Sellmaier (48) kann er nicht nur die Handlungsebene, sondern auch die Rechtfertigungsebene betreffen, wobei auf letzterer moralische Gründe für oder gegen eine mögliche Handlungsalternative gegeben werden. Welcher dieser Gründe dabei eine Handlung moralisch rechtfertigt, wird schlussendlich durch die dahinter stehende ethische Theorie bestimmt. Meist ziehen verschiedene Theorien verschiedene Handlungen vor. Es gibt aber auch Situationen, in denen verschiedene ethische Theorien dieselbe Handlungsalternative auswählen, hinter welcher jedoch verschiedene Handlungsmotive stehen. In den drei Fallstudien äussert sich der Dissens folgendermassen: Im Falle von Patient 1 ist sich das Behandlungsteam uneinig darüber, welche Informationen an die Eltern weitergegeben werden sollen. Man möchte sie schützen und ihnen keine falschen Hoffnungen machen, ihnen gleichzeitig aber auch keine Informationen vorenthalten. Die unterschiedliche Gewichtung der beiden Verpflichtungen führt schliesslich zum Konflikt. Bei Patient 2 gründet der Dissens zuerst auf einer fehlerhaften Einstufung des Abbruchs der TPE als „aktive Sterbehilfe“ durch eine Person aus dem Behandlungsteam. Dies ist kein ethischer Dissens im eigentlichen Sinne; das Problem kann durch eine Klärung der Terminologie der „Sterbehilfe“ und der Frage, was zulässig sei, gelöst werden. Im Verlauf sind die Eltern jedoch mit ihrem wiederkehrenden Wunsch nach einer Einstellung der TPE indirekt Auslöser eines zweiten Ethikkonsils. Obwohl hier beide Parteien – Behandlungsteam und Eltern – dasselbe Ziel verfolgen, nämlich Leidensminderung und Ermöglichung eines Sterbens in Würde, besteht eine unterschiedliche Einschätzung darüber, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Die Fallstudie von Patient 3 ist weitaus komplexer als die beiden anderen. Der Dissens erstreckt sich über eine längere Zeit und gründet in der ambivalenten Haltung der Mutter. Er wird erstmals offensichtlich, als die Mutter eine invasive Pränataldiagnostik ablehnt. Zu diesem Zeitpunkt fehlt allerdings die Erkenntnis, dass die Mutter ihre Entscheidung auf der Überzeugung begründet, die Einschätzung der Ärzte sei falsch und in ihr wachse ein gesundes Kind heran. In diesem Glauben trägt sie das Kind aus und ist völlig schockiert, als ihr nach der Geburt die fatale Gesundheitssituation ihres Kindes plötzlich bewusst gemacht wird. Sie selbst gerät in einen inneren Konflikt darüber, wie dem Kind bestmöglichst zu helfen ist. Ihre ambivalenten Gefüh- ! -!'&!-! le machen sie schliesslich zumindest teilweise entscheidungsunfähig und so stimmt sie einer Massnahme zu, hinter welcher sie eigentlich gar nicht stehen kann. Die drei Fallstudien zeigen eindrücklich, wie unterschiedlich sich ethischer Dissens manifestieren kann. Entsprechend vielschichtig und angepasst muss demnach die Konfliktlösung im Rahmen ethischer Konsile sein. 6.3 Besprechung des Dokumentationsbogens Der Dokumentationsbogen ist das Herzstück der vorliegenden Arbeit. Er wurde mit dem Ziel entwickelt, ethische Konfliktsituationen systematisch zu analysieren und so einem Forschungsansatz zugänglich zu machen. Grundlage bildeten ursprünglich zwei Dokumentationsbögen aus den Bereichen Geriatrie und Intensivmedizin$$. Darauf aufbauend wurde ein neu strukturiertes, an die Gegebenheiten der Neonatologie angepasstes und ergänztes Erfassungsinstrument erstellt. Die grössten Neuerungen erfuhr dieses vor allem im zweiten Teil, wo detailliert auf die Ethikkonsile und den Einbezug der Eltern in ethische Entscheidungssituationen eingegangen wird. Des Weiteren werden hier Situationen mit Dissens und der Einfluss elterlicher Wertvorstellungen auf die Entscheidungsfindung näher beleuchtet. Zwecks besserer Übersicht werden einzelne Informationen redundant aufgeführt bzw. tabellarisch zusammengefasst. In Kapitel 6.2 konnte gezeigt werden, dass ethische Konfliktsituationen oft sehr komplex und vielschichtig sind und ein Dissens vordergründig nicht immer gleich sichtbar ist. Eine konsequente Auffächerung der einzelnen Aspekte, wie sie durch den Dokumentationsbogen ermöglicht wird, ist somit Voraussetzung für eine schrittweise Analyse der Sachverhalte und kann helfen, Konflikte besser in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Ein Schwachpunkt des Dokumentationsbogens könnte darin liegen, dass einzelne – insbesondere ethische – Informationen nicht rein deskriptiv dargestellt werden. Verlaufsprotokolle, wie sie beispielsweise bei Ethikkonsilen entstehen, geben den ursprünglichen Wortlaut nie genau wieder und sind daher anfällig für Wertungen und Interpretationen des Dokumentierenden. Durch die Erfassung im Dokumentationsbogen werden Veräusserlichungen ein weiteres Mal reproduziert und können so unter Umständen ungewollt eine andere Bedeutung erhalten, was bei den teilweise sehr diffizilen ethischen Angelegenheiten besonders problematisch ist. Ausserdem zeigt ! -!'*!-! das Beispiel von Patient 3, dass insbesondere emotionale Diskussionen dazu verleiten können, Äusserungen in einer Weise zu interpretieren, um damit ein bestimmtes Verhalten (in diesem Fall die Ambivalenz der Mutter) zu erklären: „Ihre Zustimmung ist schliesslich ein Entscheid aus Vernunft (‚Kopf sagt ja’), obwohl sie gefühlsmässig nicht dahinter stehen kann (‚Herz sagt nein’).“21 Das Risiko einer vorschnellen Interpretation kann zwar nicht ganz verhindert, durch eine genaue Quellenangabe im Dokumentationsbogen jedoch herabgesetzt werden. Eine systematische Erfassung nonverbaler Kommunikationsformen gemäss Mayrings inhaltsanalytischem Vorgehen (54) könnte das Risiko weiter senken, würde aber den Aufwand erheblich steigern. Trotz klarer Strukturierung könnte der umfangreiche Dokumentationsbogen als Erfassungsinstrument für den Anwender zu sperrig werden. Während der zweite Teil eher um oben genannte Punkte erweitert werden sollte, könnte man sich fragen, ob eine derart detaillierte Erfassung der medizinischen Fakten im ersten Teil tatsächlich notwendig ist und den erwünschten Mehrwert für eine umfassende Analyse ethischer Fragen effektiv erbringt. Die Tatsache der Vielgestaltigkeit ethischer Konfliktsituationen erlaubt hier keine eindeutige Antwort, sodass im Einzelfall entschieden werden muss, mit welcher Genauigkeit Informationen im Dokumentationsbogen erfasst werden sollen. Die vielfältigen Details dürften hingegen (wie beabsichtigt) v.a. für Forschungszwecke nützlich sein. 7 Schlussfolgerung Die klinische Ethik ist ein noch junges Teilgebiet der Medizinethik, welches seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt. Entstanden aus dem ursprünglich theoretischen Fach der Bioethik, stellt die klinische Ethik eine patientenorientierte Weiterentwicklung der allgemeinen Medizinethik dar, welche sich vor allem praktischethischen Fragen des Alltags zuwendet. (34) Als interdisziplinäres Fachgebiet kämpfte die Medizinethik besonders in ihren Anfängen immer wieder gegen Vorurteile an, welche sowohl von klinischer als auch von ethischer Seite an sie herangetragen wurden. So wurden auf klinischer Seite Bedenken geäussert, die Bioethik fokussiere zu stark auf seltene und extreme Dilemmata, welche nur für den philosophischen Diskurs, nicht jedoch für den klinischen Alltag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! &$ !`2Ma66!KDI=M2B;A;3DB6<D:2B@! ! -!''!-! Relevanz hätten. Andererseits zeigten Verfechter der klassischen Ethik Misstrauen gegenüber empirischen Ansätzen medizinethischer Forschung. Durch Integration hermeneutischer und analytischer Denkweisen in neuen Modellen ist es gelungen, viele dieser Vorurteile abzubauen. Trotzdem bleibt eine der grössten Herausforderungen der klinischen Ethik weiterhin die Verbesserung ihrer Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit im Alltag. (51) Neben der beratenden Tätigkeit sollte die Medizinethik vermehrt in die Aus-, Weiterund Fortbildung von medizinischem Fachpersonal integriert werden. Ziel sollte dabei nicht nur die Sensibilisierung für medizinethische Konfliktsituationen sein, sondern auch die Entwicklung von Methoden und Lösungsstrategien, welche ebenso für Nicht-Ethiker im klinischen Alltag anwendbar sind. Eine mögliche Konfliktsituation – gepaart mit einem ethischen Dilemma – wird oft durch Dissens zwischen verschiedenen Entscheidungsträgern hervorgerufen. Dieser kann, muss aber nicht offensichtlich sein und wirft trotz seines häufigen Auftretens noch immer viele Fragen auf. Der im Rahmen der vorliegenden Arbeit entwickelte Dokumentationsbogen soll in der medizinethischen Forschung als Grundlage für eine systematische Erfassung und Analyse ethischer Konfliktsituationen dienen. Eine Evaluation und gegebenenfalls Anpassung dieses Erfassungsinstrumentes kann durch die Anwendung in weiteren Fallstudien erreicht werden. Mit Hilfe von solchen, auch grösseren Fallserien kann das Verständnis medizinethischer Konfliktsituationen verbessert werden. Auf dieser Grundlage können dann konkrete Lösungsstrategien für den Kliniker ausgearbeitet werden. ! -!'(!-! 8 Literatur 1. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung [Internet]. In: Medizinisch-ethische Grundsätze der SAMW. 2005. Available from: www.samw.ch 2. Fuchs C. Ethische Trends infolge medizinischen Fortschritts. Deutsches Ärzteblatt. 1992 ;89:B2782-5. 3. Beauchamp T, Childress J. Principles of Biomedical Ethics. New York: Oxford University Press; 1989. 4. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Schweizerisches Zivilgesetzbuch. 2012. 5. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Grenzfragen der Intensivmedizin [Internet]. In: Medizinisch-ethische Richtlinien. 1999. Available from: www.samw.ch 6. Bösch-Willi A. Schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie. Systematische Fallanalysen von Ethikkonsilen. (Inauguraldissertation). Basel: Medizinische Fakultät der Universität Basel; 2008. 7. International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Revision. 2010. p. 151-156. 8. Obladen M. Das untergewichtige Neugeborene. In: Obladen M, Maier R, editor(s). Neugeborenenintensivmedizin. Heidelberg: Springer Medizin Verlag; 2006. p. 1-20. 9. Obladen M. Gestörte postnatale Adaptation. In: Obladen M, Maier R, editor(s). Neugeborenenintensivmedizin. Heidelberg: Springer Medizin Verlag; 2006. p. 21-46. 10. International Neonatal Network. The CRIB (clinical risk index in babies) score: A tool for assessing initial neonatal risk and comparing performance of neonatal intensive care units. Lancet. 1993 ;342(8865):193-8. 11. Apgar V. A proposal for a new method of evaluation of the newborn infant. Current Researches in Anesthesia and Analgesia. 1953 ;32(4):260-7. 12. Carter B, Haverkamp A, Merenstein G. The definition of acute perinatal asphyxia. Clinics in Perinatoloty. 1993 ;20(2):287-304. ! -!',!-! 13. Leuthner S, Das U. Low Apgar scores and the definition of birth asphyxia. Pediatric Clinics of North America. 2004 ;51(3):737-45. 14. Oishi M, Nishida H, Sasaki T. Japanese experience with micropremies weighing less than 600 grams born between 1984 to 1993. Pediatrics. 1997 ;99(6):E7. 15. Effer S, Moutquin J, Farine D, Saigal S, Nimrod C, Kelly E, et al. Neonatal survival rates in 860 singleton live births at 24 and 25 weeks gestational age. A Canadian multicentre study. BJOG: An International Journal of Obstetrics and Gynaecology. 2002 ;109(7):740-5. 16. El-Metwally D, Vohr B, Tucker R. Survival and neonatal morbidity at the limits of viability in the mid 1990s: 22 to 25 weeks. The Journal of Pediatrics. 2000 ;137(5):616-22. 17. Lucey JF, Rowan CA, Shiono P, Wilkinson AR, Kilpatrick S, Payne NR, et al. Fetal infants: the fate of 4172 infants with birth weights of 401 to 500 grams - the Vermont Oxford Network experience (1996-2000). Pediatrics. 2004 ;113(6):1559-66. 18. Dorling J, D!Amore A, Salt A, Seward A, Kaptoge S, Halliday S, et al. Data collection from very low birthweight infants in a geographical region: methods, costs, and trends in mortality, admission rates, and resource utilisation over a five-year period. Early Human Development. 2006 ;82(2):117-24. 19. Agustines L, Lin Y, Rumney P, Lu M, Bonebrake R, Asrat T, et al. Outcomes of extremely lowbirth-weight infants between 500 and 750 g. American Journal of Obstetrics and Gynecology. 2000 ;182(5):1113-6. 20. Bartels D, Kreienbrock L, Dammann O, Wenzlaff P, Poets C. Population based study on the outcome of small for gestational age newborns. Archives of Disease in Childhood. Fetal and Neonatal Edition. 2005 ;90(1):F53-59. 21. Kok J, Ouden A den, Verloove-Vanhorick S, Brand R. Outcome of very preterm small for gestational age infants: the first nine years of life. British Journal of Obstetrics and Gynaecology. 1998 ;105(2):162-8. 22. Costeloe K, Hennessy E, Gibson A, Marlow N, Wilkinson A. The EPICure study: outcomes to discharge from hospital for infants born at the threshold of viability. Pediatrics. 2000 ;106(4):659-71. 23. Sweet M, Hodgman J, Pena I, Barton L, Pavlova Z, Ramanathan R. Two-year outcome of infants weighing 600 grams or less at birth and born 1994 through 1998. Obstetrics and Gynecology. 2003 ;101(1):18-23. ! -!')!-! 24. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Behandlung und Betreuung von zerebral schwerst geschädigten Langzeitpatienten [Internet]. In: Medizinisch-ethische Richtlinien der SAMW. 2003. Available from: www.samw.ch 25. Thielicke H. Theologische Ethik. Tübingen: Mohr; 1986. 26. Streiner D, Saigal S, Burrows E, Stoskopf B, Rosenbaum P. Attitudes of parents and health care professionals toward active treatment of extremely premature infants. Pediatrics. 2001 ;108(1):152-7. 27. Cuttini M, Nadai M, Kaminski M, Hansen G, Leeuw R de, Lenoir S, et al. End-of-life decisions in neonatal intensive care: physicians! self-reported practices in seven European countries. Lancet. 2000 ;355(9221):2112-8. 28. Rebagliato M, Cuttini M, Broggin L, Berbik I, Vonderweid U de, Hansen G, et al. Neonatal Endof-Life Decision Making. JAMA: The Journal of the American Medical Association. 2000 ;284(19):2451-9. 29. Hentschel R, Reiter-Theil S. Behandlung Frühgeborener an der Grenze der Lebensfähigkeit: Deutschsprachige Leitlinien im Vergleich. Deutsches Ärzteblatt. 2008 Jan ;105(3):47-52. 30. Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Standesordnung FMH [Internet]. 2009. p. 5.Available from: www.fmh.ch 31. Hippokrates. Der hippokratische Eid. In: Deichräber K, editor(s). Der hippokratische Eid. Stuttgart: Hippokrates Verlag; 1983. p. 12-15. 32. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Palliative Care [Internet]. In: Medizinisch-ethische Richtlinien der SAMW. 2006. Available from: www.samw.ch 33. Moreno J. Ethical and legal issues in the care of the impaired newborn. Clinics in Perinatoloty. 1987 ;14:345-60. 34. Reiter-Theil S. Klinische Ethikkonsultation - eine methodische Orientierung zur ethischen Beratung am Krankenbett. Schweizerische Ärztezeitung. 2005 ;346-52. 35. Reiter-Theil S. Ethics consultation on demand: concepts, practical experiences and a case study. Journal of Medical Ethics. 2000 ;26(3):198-203. 36. Thurnherr U. Einleitung: Was versteht man unter angewandter Ethik? In: Thurnherr U, editor(s). Angewandte Ethik zur Einführung. Hamburg: Junus Verlag; 2000. p. 7-15. 37. Pieper A, Thurnherr U. Einleitung. In: Pieper A, Thurnherr U, editor(s). Angewandte Ethik. Eine Einführung. München: C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung; 1998. p. 7-13. ! -!'#!-! 38. Reiter-Theil S, Mertz M, Meyer-Zehnder B. The complex roles of relatives in end-of-life decision-making: an ethical analysis. HEC Forum: An Interdisziplinary Journal on Hospitals! Ethical and Legal Issues. 2007 ;19(4):341-64. 39. Obladen M. Grenzen der Neugeborenenintensivmedizin. In: Obladen M, Meier R, editor(s). Neugeborenenintensivmedizin. Heidelberg: Springer Medizin Verlag; 2006. p. 595-610. 40. WHO Definition of Palliative Care [Internet]. [cited 2012 Feb 10] Available from: www.who.int/cancer/palliative/definition/en 41. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende [Internet]. In: Medizinisch-ethische Richtlinien der SAMW. 2004. Available from: www.samw.ch 42. Berger TM, Bernet V, Alama SE, Fauchère J-C, Hösli I, Irion O, et al. Perinatal care at the limit of viability between 22 and 26 completed weeks of gestation in Switzerland. Swiss Medical Weekly. 2011 ;141:w13280. 43. Bundesamt für Justiz. Die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und ihre gesetzliche Regelung [Internet]. [cited 2012 Feb 10] Available from: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/sterbehilfe.html 44. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Schweizerisches Strafgesetzbuch. 2012. 45. Albisser Schleger H, Pargger H, Reiter-Theil S. "Futility“ - Übertherapie am Lebensende? Gründe für ausbleibende Therapiebegrenzung in Geriatrie und Intensivmedizin. Zeitschrift für Palliativmedizin. 2008 ;9:67-75. 46. Beck S, Loo A van de, Reiter-Theil S. A "little bit illegal"? Withholding and withdrawing of mechanical ventilation in the eyes of German intensive care physicians. Medicine, Health Care and Philosophy. 2008 ;11(1):7-16. 47. Meyer-Zehnder B, Pargger H, Reiter-Theil S. Folgt der Ablauf von Therapiebegrenzungen auf einer Intensivstation einem Muster? Intensivmedizin. 2007 ;44:429-37. 48. Sellmaier S. Moralische Konflikte. In: Münchner Kompetenzzentrum Ethik, editor(s). Ethik der Konflikte. Stuttgart: W. Kohlhammer Verlag; 2008. p. 8-63. 49. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Reanimationsentscheidungen [Internet]. In: Medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen. 2008. Available from: www.samw.ch ! -!'+!-! 50. Reiter-Theil S, Agich G. Research on clinical ethics and consultation. Introduction to the theme. Medicine, Health Care and Philosophy. 2008 ;11:3-5. 51. Reiter-Theil S. Does empirical research make bioethics more relevant? "The embedded researcher" as a methodological approach. Medicine, Health Care and Philosophy. 2004 ;7:17-29. 52. Hentschel R, Lindner K, Krueger M, Reiter-Theil S. Restriction of ongoing intensive care in neonates: A prospective study. Pediatrics. 2006 ;118(2):563-9. 53. Winkler E, Reiter-Theil S, Lange-Riess D, Schmahl-Menges N, Hiddemann W. Patient involvement in decisions to limit treatment: the crucial role of agreement between physician and patient. Journal of Clinical Oncology. 2009 ;27(13):2225-30. 54. Mayring P. Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. Weinheim und Basel: Beltz Verlag; 2010. 55. Jonsen A. Casuistry: An alternative or complement to principles? The Kennedy Institute of Ethics Journal. 1995 ;5:246-47. 56. Jonsen A. Strong on specification. Journal of Medicine and Philosophy. 2000 ;25:348-60. 57. Degrazia D, Beauchamp T. Philosophy: Ethical Principles and Common Morality. In: Sugarman J, Sulmasy D, editor(s). Methods in Medical Ethics. Washington: Georgetown University Press; 2010. p. 37-54. 58. Moore G. Principia Ethica. 2nd ed. Cambridge, New York, Melbourne, Madrid: Cambridge University Press; 1993. 59. Jonsen A. Casuistry and Clinical Ethics. In: Sugarman J, Sulmasy D, editor(s). Methods in Medical Ethics. Washington: Georgetown University Press; 2010. p. 109-26. 60. Reiter-Theil S. Balancing the perspectives . The patient’s role in clinical ethics consultation. Medicine, Health Care and Philosophy. 2003 ;6:247-54. 61. Porta N, Frader J. Withholding hydration and nutrition in newborns. Theoretical Medicine and Bioethics. 2007 ;28(5):443-51. 62. Hancock B, Wiseman N. Lethal short-bowel syndrome. Jounal of Pediatric Surgery. 1990 ;25(11):1131-4. 63. Faden R, Beauchamp T, King N. Coercion, Manipulation and Persuasion. In: Faden R, Beauchamp T, editor(s). A History and Theory of Informed Consent. New York: Oxford University Press; 1986. p. 337-82. ! -!(%!-! 9 Anhang 9.1 Ad Theoretischer Bezugsrahmen 9.1.1 Systematischer Perspektivenwechsel (nach Reiter-Theil) Ich-Perspektive Bedürfnisse der beteiligten Individuen, persönliche Werte, professionelles Selbstverständnis, Grenzen der Belastbarkeit u.a.; Rechte des Patienten. Ich-Du-Perspektive Beziehungsebene zwischen Patient und Arzt/Betreuer bzw. Bezugsperson: Erwartungen, Versprechen, Vertrauen, Überforderung u.a. Persönliche Wir-Perspektive Beziehungskontext des Patienten, vor allem Familie und Angehörige; Beziehungskontext des Arztes/Betreuers, hier vor allem das Team. Institutionelle Perspektive Leitbild, Wertorientierung, Hierarchie, Entscheidungs- und Handlungsraum, Gewissensfreiheit des Einzelnen in der Institution, Einschränkungen, z.B. durch Rationierung. Professionelle Perspektive Standards des Fachgebietes, rechtliche Rahmenbedingungen, professionelle Ethik; z.B. Sorgfaltspflichten. Kollektive Perspektive Wertehorizont, z.B. durch Mitgliedschaft in einer religiösen oder politischen Gemeinschaft; persönliche Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft; Frage: Welche Medizin und welche Gesellschaft wollen wir? ! -!($!-! 9.1.2 Basler Leitfaden zur Klinischen Ethikkonsultation (nach Reiter-Theil ©) Vorbereitung – Klärung des Rahmens und des Vorgehens (soweit nötig); – problemzentrierter Bericht aus dem klinischen Team; – Gelegenheit für Rückfragen und Ergänzungen. Spontane Falldiskussion der direkt Beteiligten (nach Bedarf) – Gemeinsame Formulierung eines Ethikfokus für die weitere Bearbeitung. Methodische Ethikanalyse – Ethische Prinzipien, Werte, Normen; – systematischer Perspektivenwechsel; – Pro und Kontra der Optionen; – ggf. Identifikation und Schliessen von Lücken oder Korrektur von Fehleinschätzungen. Fokussierte Ergebnisse – explizite Formulierung – Entscheidung(en) und ethische Begründung; – weiteres Vorgehen; – Dokumentation. Feedback, Evaluation, Begleitforschung (wenn möglich) ! -!(&!-! 9.1.3 Auszüge aus den medizinisch-ethischen Richtlinien der SAMW Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung (1) „Ist der Patient nicht urteilsfähig und war er dies auch zu einem früheren Zeitpunkt nicht, gibt der gesetzliche Vertreter die Einwilligung in die Behandlung und Betreuung. In der Regel sind dies bei nicht urteilsfähigen Kindern und Jugendlichen die Eltern. Der Vertreter ist bei seiner Entscheidung an die wohlverstandenen Interessen des Betroffenen gebunden und darf deshalb keine aus medizinischer Sicht notwendige Behandlung und Betreuung verweigern.“ „Entscheidungen über Leben und Tod sind besonders für Eltern eine enorme, manchmal kaum zu ertragende Belastung. Sie sollten deshalb in den Entscheidungsprozess soweit miteinbezogen werden, wie das von ihnen gewünscht wird. Entscheide über die Behandlung und Betreuung sollen im wohlverstandenen Interesse des Kindes und im Einvernehmen mit den Eltern oder anderen gesetzlichen Vertretern getroffen werden.“ „Verweigern die Vertreter (gesetzliche Vertreter oder die Vertrauensperson) einen aus medizinischer Sicht zur Lebensrettung oder zur Abwehr von schweren Folgeschädigungen im Interesse des urteilsunfähigen Patienten stehenden Eingriff, sollen alle Möglichkeiten der Vermittlung, z.B. auch durch klinische Ethikkonsilien, ausgeschöpft werden. Bei fehlender Einigung ist die Vormundschaftsbehörde einzubeziehen. Falls aus zwingenden zeitlichen Gründen für diese Schritte keine Zeit bleibt, ist eine solche Massnahme auch gegen den Willen der Vertreter durchzuführen.“ „Handelt es sich um Personen, die auch zu keinem früheren Zeitpunkt urteilsfähig waren (originäre Urteilsunfähigkeit), so bleiben von vornherein all diejenigen Surrogate ausser Betracht, die an eine solche frühere Fähigkeit anknüpfen, d.h. ein vom Patienten eingesetzter Vertreter oder eine Patientenverfügung. Es verbleiben dann nur die gesetzliche Vertretung durch Eltern oder Vormünder und die (sonstigen) Instrumente des Vormundschaftsrechts. Der gesetzliche Vertreter ist in jedem Fall an das objektive, d.h. medizinisch definierte Wohl des Vertretenen gebunden, kann also in medizinischen Angelegenheiten nur in indizierte Eingriffe einwilligen und keine indizierten Eingriffe verweigern bzw. nicht indizierte Eingriffe nicht verlangen.“ ! -!(*!-! Grenzfragen der Intensivmedizin (5) „Bei der Frage des Verzichts auf eine lebenserhaltende Massnahme oder ihrer Beendigung bei einem nicht oder nicht voll urteilsfähigen Patienten muss, soweit situativ möglich, den an der Betreuung des Patienten beteiligten Medizinalpersonen eine Mitsprache eingeräumt und ihre Meinung respektiert werden. Anzustreben ist eine gemeinsam erarbeitete, für alle annehmbare Uebereinstimmung (Konsensus). Die Ansicht der Angehörigen ist nach entsprechender Aufklärung in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Verantwortung aber sollte nicht den Angehörigen übertragen werden. Die letzte Entscheidung liegt bei dem für die Intensivbehandlung verantwortlichen Arzt. Die Entscheidung ist schriftlich festzuhalten.“ „Beim pädiatrischen Patienten und speziell beim Neugeborenen ist die Beurteilung der zu erwartenden Lebensqualität besonders wichtig. [...] Bei Neugeborenen mit schweren kongenitalen Fehlbildungen, perinatalen oder später acquirierten Schädigungen, ist die Prognose besonders wichtig. Falls ein Kind nur dank fortdauerndem Einsatz aussergewöhnlicher technischer Hilfsmittel überleben kann und wenn mit schwersten, diffusen zerebralen Schädigungen zu rechnen ist, darf mit dem Einverständnis der Eltern und des betreuenden Teams auf den Einsatz solcher Hilfsmittel verzichtet werden. Ist bei lebenswichtigen Entscheiden ein Konsens zwischen den Beteiligten nicht zu erreichen, so soll der Arzt die Vormundschaftsbehörde miteinbeziehen.“ „Der mit zunehmender Betreuungszeit wachsende Informationsstand muss laufend in den Entscheidungsprozess miteinfliessen.“ „Der Arzt kann nicht verpflichtet werden, Massnahmen zu ergreifen bzw. fortzusetzen, die nach seiner Ueberzeugung therapeutisch sinnlos wären oder sinnlos geworden sind. Sollte der wache und urteilsfähige Patient oder – bei nichturteilsfähigen Patienten - seine Angehörigen anderer Auffassung sein, so empfiehlt sich, ihr Einverständnis zu erlangen.“ „[...] Die Konsensfindung kann durch Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung erleichtert werden.“ ! -!('!-! Behandlung und Betreuung von zerebral schwerst geschädigten Langzeitpatienten (24) „Bei Unmündigen gilt grundsätzlich der Wille des gesetzlichen Vertreters; in der Regel sind dies die Eltern. Diese sind bei Entscheidungen über Leben und Tod jedoch oft überfordert. Entscheide über die Behandlung und Betreuung sind im besten Interesse des Kindes im Konsens mit den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern zu treffen. Ist bei lebenswichtigen Entscheiden ein Konsens nicht zu erreichen, so ist die Vormundschaftsbehörde beizuziehen.“ „Der Prozess der Entscheidungsfindung verdient besondere Aufmerksamkeit. [...] Grundlage der Entscheidung über Ziele (und Ort) der Behandlung und Betreuung sind der Zustand und die Prognose bezüglich Lebensdauer und -qualität [...]. In die Entscheidungsprozesse ist die Erfahrung und Sicht der nächsten Bezugspersonen des Patienten sowie des Pflegeteams miteinzubeziehen. Die so getroffenen Entscheide sollten von allen beteiligten Personen akzeptiert und möglichst mitverantwortet werden können. Klinische Ethikkommissionen können für die Entscheidungsfindung beigezogen werden. Die letzte Entscheidung bleibt beim direkt verantwortlichen Arzt. Entscheide, welche zum Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen führen, müssen protokolliert werden, so dass sie auch im Nachhinein noch nachvollziehbar sind.“ „[...] Zur Palliation gehört wesentlich auch die Begleitung und Beratung der dem Patienten nahestehenden Personen. Zur Pflege gehört das Erhalten der körperlichen Integrität bzw. die Vermeidung zusätzlicher Schäden sowie das Erhalten der Beweglichkeit und des Aussehens des Patienten. Pflege soll so kontinuierlich wie möglich angeboten werden. [...]“ „Neben der regelmässigen klinischen Untersuchung, der gezielten Suche nach Nebenwirkungen laufender Therapien und der Überwachung vegetativer Parameter, die auf Beschwerden (z.B. Schmerz) hindeuten können, sind auch die Beobachtungen und die Intuition jener Personen ernst zu nehmen, die viel Zeit beim Patienten verbringen (Angehörige, Pflegende). Der Wert mancher Massnahmen kann am ehesten beurteilt werden, wenn sie versuchsweise eingesetzt werden (ex juvantibus). Im Patientenzimmer soll eine ruhige, warme Atmosphäre herrschen; Kontakte sollen möglichst erhalten werden; die Akzeptanz der Dauer des vegetativen ! -!((!-! Zustandes und allenfalls eines Therapieabbruches soll reifen können; Angehörige sollen das Geschehen in ihren eigenen Lebensentwurf integrieren können.“ „Bei Neugeborenen darf, wenn eine enterale Ernährung durch wenig belastende Massnahmen (z.B. nasale Magensonde, perkutane Gastrostomie, operative Korrektur einer Duodenalatresie) möglich ist, angesichts der immer unsicheren Prognose auf die Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit nicht verzichtet werden. Wo hingegen eine enterale Ernährung nur um den Preis grosser, belastender Eingriffe oder überhaupt nicht möglich ist, kann der Verzicht auf jegliche Kalorien- und Flüssigkeitszufuhr unter optimaler Sedation und ständiger menschlicher Nähe gerechtfertigt sein. [...]“ Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende (41) „Verweigern die Vertreter (gesetzliche Vertreter oder die Vertrauensperson) eine aus ärztlicher Sicht unbedingt im Interesse des urteilsunfähigen Patienten stehende Massnahme, sollen alle Möglichkeiten der Vermittlung, z.B. auch über Ethikkonsilien, ausgeschöpft werden. Bei fehlender Einigung ist die Vormundschaftsbehörde einzubeziehen. Falls in einer Notfallsituation für diese Schritte keine Zeit bleibt, ist eine Massnahme auch gegen den Willen der Vertreter durchzuführen.“ „[...] Entscheidungen über Behandlung und Betreuung sollen, wenn immer möglich, vom Betreuungsteam und von den Angehörigen des Patienten mitgetragen werden. Wichtig ist der Einbezug der Angehörigen unter Anerkennung ihrer Doppelrolle als Betreuende und Betreute. [...]“ „Obwohl Angehörige kein Entscheidungsrecht haben, ist im Konfliktfall ein Konsens zu suchen.“ ! -!(,!-! 9.2 Ad Methodik 9.2.1 Allgemeines inhaltsanalytisches Ablaufmodell (nach Mayring) ! -!()!-! 9.3 Ad Resultate 9.3.1 Informationen zur Patientengruppe Patient 1 Patient 2 Patient 3 39 4/7 27 1/7 32 1/7 Geburtsgewicht (g) 2760 470 1080 Apgar-Score (nach 8/8/8 4/7/8 3/7/7 Grund- V.a. Ösophagusatresie, Frühgeburtlichkeit, Frühgeburtlichkeit, erkrankung(en) DD bei VACTERL- IUWR, primäres ANS IUWR, Freie Trisomie Gestationsalter bei Geburt (SSW) 1/5/10 Minuten) Assoziation 18 (Mosaik), V.a. VSD, Zwerchfellhernie Exitus letalis 17 128 11 Kardiopulmonales Kreislaufzusammen- Respiratorische Versagen bruch aufgrund Insuffizienz nach Dehydratation infolge Extubation (Lebenstage) Todesursache Abbruch der TPE Anzahl ethische 1 (12) 2 (75, 119) 2 (4, 7) 39 35 49 G1, P0 G1, P1 G2, P1 Schwangerschaft künstlich künstlich spontan Geburtsmodus Primäre Sectio Primäre Sectio Primäre Sectio caesarea caesarea caesarea Konsile (Lebenstag) Alter der Mutter bei Geburt (Jahre) Gravida (G), Para (P) +,-.//.!#0!1-.234567!8.94:4;4356.2!<,7.;!9.2!=,74.;7.;!,>3!9.;!92.4!?,//37>94.; ! -!(#!-! 9.3.2 Ausführliche Beschreibung der Fallstudien Patient 1 Patient 1 kommt nach 39 4/7 SSW als Termingeburt per primäre Sectio caesarea bei Insertio velamentosa22 zur Welt. Das Geburtsgewicht ist mit 2760g (7. Perzentile) im Normbereich, Geburtslänge und Kopfumfang sind mit 46cm (<3. Perzentile) und 35cm (<5.Perzentile) jedoch deutlich vermindert. Es handelte sich um die erste Schwangerschaft der 39-jährigen Lehrerin nach Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) mit Embryonentransfer bei Oligozoospermie und Kinderwunsch von ca. 4 Jahren. In der Frühschwangerschaft traten vereinzelt Blutungen auf. Bei einer präpartalen Ultraschallkontrolle wurde eine intrauterine Wachstumsretardierung (IUWR) sowie eine erhöhte Nackentransparenz festgestellt, worauf in der 16. SSW eine Chromosomenuntersuchung durch Chorionzottenbiopsie durchgeführt wurde, welche aber keine Auffälligkeiten zeigte. Im Verlauf weiterer sonografischer Kontrollen wurden ein kleiner Ventrikelseptumdefekt (VSD), eine linksseitige Beckenniere sowie der Verdacht auf eine Ösophagusatresie geäussert. Es fanden Gespräche mit dem Kinderchirurgen zu den operativen Therapiemöglichkeiten der Ösophagusatresie statt, während die anderen Organanomalien zu diesem Zeitpunkt als „von geringer bis keiner gesundheitlichen Relevanz für das Kind“23 beurteilt wurden. Die Kombination der Anomalien wurde am ehesten im Rahmen einer VACTERL-Assoziation24 interpretiert, bei welcher sich Kinder abgesehen von den körperlichen Auffälligkeiten motorisch und geistig im Wesentlichen normal entwickeln. Des Weiteren wurden die Eltern in einer genetischen Beratung auf die Möglichkeit hingewiesen, dass eine derartige Kombination von körperlichen Anomalien verbunden mit einer Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung des Kindes infolge sehr seltener genetischer Syndrome, welche durch die Chromosomenuntersuchung nicht erfasst werden können, auftreten kann. Die präpartal durchgeführte Magnetresonanztomographie (MRT) und Sonografie des Gehirns zeigten keine Auffälligkeiten. Das Wachstum des Fetus war während der ganzen Schwangerschaft perzentilenparallel. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! && !?B6A;4ABDMA932!C25!PA<296/0B=5>!<23!C25!C32!`2Ja662!J523!V<25!C32!L30a=;2!8259A=J2B@! !`2Ma66!<532J93/02M!U253/0;!AB!C32!L9;25B!C25!?<;239=B:!JV5!F2C343B36/02!`2B2;3I!C26!e[UU!3B!C25!&&@..R@! &' !?I5DBWM!JV5![DM<3BA;3DB!8DB!?BDMA932B!<26;3MM;25![\5]25;2392^!O825;2<5A2>!AB=6>!/A5C3A9>!;5A/02A9>!26D]0A:2A9>!52BA9>! 93M<S@!_;3D9D:32!=BI9A5>!825M=;2;!125C2B!U9=;8256D5:=B:66;\5=B:2B@! &* ! -!(+!-! Nach der Geburt schreit der Patient sofort; aus Nase und Rachen tritt massiv schaumiges Sekret. Bei angestrengter Spontanatmung, einem Atemnotsyndrom (ANS) und einer beidseitig belüfteten, sekretverlegten Lunge wird klarglasiges Sekret abgesaugt. Der Versuch, eine Magensonde zu legen, misslingt bei ausschliesslicher Aspiration von Luft und federndem Anstossen der Sonde. Wegen rascher Erschöpfung ohne Atemhilfe wird ein Rachentubus gelegt und der Patient unter Sauerstofftherapie und Beatmung mit einem kontinuierlich positivem Atemwegsdruck (CPAP) im Alter von 45 Minuten auf die NIPS verlegt. Bei Eintritt auf der Station ist der Patient sehr unruhig und wehrhaft, unter Beatmung aber kardiopulmonal kompensiert und ohne Hinweise auf eine neurologische Störung. Die apparativen Untersuchungen zeigen röntgenologisch eine grosse Magenblase und luftgefüllte Darmschlingen bis zum Sigmoid sowie zervikale Wirbelmissbildungen, eine kompensatorische Skoliose und leichte Dysproportionierungen im Körperbau. Sonografisch zeigen sich im Abdomen neben der bekannten linken Beckenniere beidseits keinen Harnstau, Gallenblasensludge ohne Cholezystitis und eine hyperechogene Lebertextur mit fraglicher Neugeborenen-Hepatitis. Die Schädelsonografie ist zu diesem Zeitpunkt unauffällig. In der Echokardiografie ist eine schwere pulmonal-arterielle Hypertonie (PAH) mit leichter Trikuspidalinsuffizienz, ein persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA) sowie ein offenes Foramen ovale (PFO) mit fraglichem Vorhofseptumdefekt (ASD) sichtbar. Der präpartal vermutete VSD bestätigt sich nicht. Die am ersten Lebenstag durchgeführte Bronchoskopie bestätigt die Ösophagusatresie und zeigt zusätzlich eine tracheoösophageale Fistel sowie eine segmentale Trachealstenose, sodass gleichentags ein chirurgischer Fistelverschluss mit primärer Ösophagusanastomose erfolgen. Die postoperativ auftretende arterielle Hypotonie kann mit Katecholaminen erfolgreich behandelt werden. Bei Verlegung des Patienten vom Operationssaal auf die Intensivstation kommt es zur akzidentellen Extubation mit schwieriger Reintubation. Im Verlauf verschlechtert sich die Neurologie, es treten zerebrale Krampfanfälle mit Zuckungen im Gesichtsund Halsbereich sowie oralen Automatismen auf, welche mit Phenobarbital behandelt werden. Das am dritten Lebenstag durchgeführte EEG ist pathologisch im Sinne einer Reifungsverzögerung; MRT und Schädelsonografie zeigen einen Tag später einen frischen, wahrscheinlich embolisch bedingten Infarkt der Arteria cerebri media. ! -!,%!-! In einem am 10. Lebenstag erneut durchgeführten EEG sind keine zerebralen Anfallszeichen mehr sichtbar; eine am 12. Lebenstag durchgeführte Schädelsonografie ist ebenfalls unauffällig. Bei persistierender Beatmung und wiederholt notwendiger Sedation ist der Patient neurologisch nur schwer zu beurteilen. Pulmonal zeigt sich eine vermehrt schwierige Beatmungssituation mit gelegentlichen Sättigungsabfällen, rezidivierenden Beatmungskrisen mit obstruktiver Symptomatik, teilweise spastischer Apnoe und CO2-Retention, welche intermittierende Beutelbeatmung, tiefe Sedation und Muskelrelaxation erfordern. Da ein wheaning25 im Verlauf nicht möglich ist, wird am 4. Lebenstag eine thorakale Computertomographie (CT) durchgeführt, welche neben der bekannten kurzstreckigen Trachealstenose eine deutliche langstreckige Bronchialhypoplasie des rechten Hauptbronchus zeigt. Bei persistierender Beatmungsproblematik wird am 11. Lebenstag mit den europaweit führenden Spezialisten der „Tracheal Services of the Cardiothoracic Unit“ im Great Ormond Street Hospital in London Kontakt aufgenommen mit der Frage nach der Operationsfähigkeit der tracheobronchialen Stenose. Dieses vermeldet, dass eine Operation aufgrund der Langstreckigkeit der Anomalie praktisch nicht möglich oder nur unter Inkaufnahme hoher Risiken durchführbar wäre. Ausserdem wäre ein Eingriff an der Herzlungenmaschine mit Heparinisierung bei vorbeschriebenem zerebralem Insult per se kontraindiziert und ein Langstreckentransport bei bestehender Zusatzproblematik kaum zumutbar, weshalb im besten Interesse des Patienten von diesem Vorgehen abzuraten sei. Am 15. Lebenstag wird bei radiologisch zunehmendem Erguss eine Pleurapunktion durchgeführt, welche aber nicht mit einer verbesserten Beatmungssituation einhergeht. Ein wheaning bleibt wegen der Unverzichtbarkeit auf Muskelrelaxantien als bestes Mittel gegen die spastischen Krisen unmöglich. Kardial treten immer wieder Tachykardien auf; echokardiografisch persistieren die schwere PAH mit vergrössertem rechten Ventrikel sowie der bidirektionale Shunt auf Vorhofebene aufgrund des PFO und des ASD. Trotz Gabe von inhalativem NO treten im Verlauf Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz bei stark gefüllten Lebervenen auf. Neben der Trikuspidalinsuffizienz wird eine leichte Aortenklappeninsuffizienz diagnostiziert und eine unklare Arterie lateral der V. cava superior entdeckt. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! &( !U2A;M=B:62B;1\0B=B:! ! -!,$!-! Gastrointestinal bleibt die Situation unverändert mit teils besserer, teils schlechterer Verdauung bei postoperativ langsamem enteralem Kostaufbau und paralleler parenteraler Ernährung. Sonografisch wird ein leichter Aszites festgestellt. Nach initial verminderter renaler Ausscheidung und massiver Ödeme bei capillary leak mit Hypoproteinämie verbessert sich die Miktion nach Gabe von Albumin und Furosemid. Am 12. Lebenstag wird bei sehr unsicherer Prognose ein formelles ethisches Konsil mit zugezogener Ethikfachperson einberufen mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit weiterer, allenfalls sehr aufwändiger und belastender Therapiemassnahmen. Im Fokus steht vor allem die extrem schwierige Beatmungssituation durch die tracheobronchiale Fehlbildung, welche aufgrund ihrer Länge als inoperabel beurteilt wird. Befürchtet wird ausserdem, dass die Atmungs- bzw. Beatmungssituation nach einer Operation ungünstiger ausfallen könnte als präoperativ, vor allem im Falle einer Infektion. Die klinischen Einschätzungen und Zielvorstellungen bezüglich des Einholens einer Zweitmeinung sowie des bestmöglichen Rahmens einer allfälligen Extubation gehen im Behandlungsteam auseinander. Diskutiert wird dabei, ob dem Kind von Anfang an keine Chance auf ein Überleben eingeräumt werden kann oder ob man es wach extubieren sollte, um ihm die Chance zu geben, selbst atmen zu können, dabei aber eine Reintubation in Betracht ziehen würde. Die Eltern sind am Konsil nicht anwesend, jedoch wird ihre Perspektive empathisch von der Pflege und dem anwesenden Neonatologen vertreten: Sie seien durch die aktuelle Situation zunehmend belastet, machten sich teilweise auch Selbstvorwürfe26, hofften aber noch auf Heilung. Aufgrund dessen würden sie Wert darauf legen, dass anstehende Untersuchungen gemacht und ihnen die Wahrheit gesagt würde.27 Es bleibt schwer einzuschätzen, wo die Eltern zwischen Hoffnung und Einsicht in die begrenzten Möglichkeiten stehen. Im Beratungsverlauf zeigt sich, dass die Prognose vor allem in Bezug auf die Beatmungssituation, die multiplen Fehlbildungen und die neurologische Entwicklung nach dem Hirninfarkt sehr unsicher ist und längerfristig eine adäquate Lebensqualität kaum erreicht werden kann. Die Frage wird besprochen, wie sinnvoll es ist, die Therapieversuche bei fraglichem Erfolg und erheblichem Aufwand voranzutreiben. Die Ausarbeitung einer klaren Empfehlung an die Eltern bereitet Schwierigkeiten: Einerseits wird betont, dass man ihnen die Option einer Therapielimitierung nicht vorenthalten dürfe, andererseits wird diese Option zum damaligen Zeitpunkt für noch zu !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! &, !`2Ma66!`26]5a/06]5D;DID99!AM!'@!Q2<2B6;A:!C26!HA;32B;2B@! !`2Ma66!KDI=M2B;A;3DB!L9;25B:26]5a/0b?=JI9a5=B:!AM!$&@!Q2<2B6;A:!C26!HA;32B;2B@! &) ! -!,&!-! früh gehalten. Es wird auch befürchtet, dass die Eltern mit der Entscheidungsverantwortung überfordert sein könnten. Trotzdem sind ihre informierte Einwilligung (aus Respekt vor deren Autonomie als Eltern und Entscheidungsberechtigte) und die Orientierung an der Vermeidung bzw. der Linderung von Leiden, sowohl auf Seiten des Kindes als auch der Eltern (im Sinne der Hilfeleistung und Schadensvermeidung) vorrangig. Es werden zwei Optionen ausgearbeitet, welche mit den Eltern besprochen werden, um ihnen eine realistische Einschätzung der Zusammenhänge zu ermöglichen: keine Operation (also Extubation, Palliation und wahrscheinlich Exitus in absehbarer Zeit) oder Einholen einer Zweitmeinung mit der möglichen Konsequenz einer Operation. Ausserdem soll den Eltern weiterhin psychologische Hilfe angeboten werden. Bei bestehendem Konsens für das Anstreben einer Therapielimitierung, bleibt eine gewisse Meinungsverschiedenheit darin bestehen, welche Informationen an die Eltern weitergegeben werden sollen, um ihnen nicht zu sehr zu suggerieren, dass eine Operation durch auswärtige Spezialisten vielleicht doch eine adäquate Erfolgswahrscheinlichkeit hätte. Zudem hegt man ein gewisses Misstrauen gegenüber Chirurgen, die aus „Experimentierfreude“ alle möglichen Kinder operieren wollen28. Die Eltern stimmen angesichts der infausten Prognose einer Therapielimitierung zu. Der Patient wird extubiert und verstirbt am 17. Lebenstag in den Armen seiner Eltern. Die Autopsie bestätigt das Vorliegen einer VACTERL-Assoziation und hält als Todesursache eine respiratorische Insuffizienz fest. Patient 2 Patient 2 kommt nach 27 1/7 SSW als Frühgeburt mit einem Geburtsgewicht von 470g (< 3. Perzentile), einer Geburtslänge von 31cm (< 3. Perzentile) und einem Kopfumfang von 21cm (<3. Perzentile) nach erfolgter Lungenreifung per primäre Sectio caesarea zur Welt. In der Schwangerschaft wurde eine IUWR infolge einer Plazentainsuffizienz bei akuter Intervillositis festgestellt, welche sich durch eine pathologische Dopplersonografie mit Zero-flow der Arteria umbilicalis bestätigte. Es handelte sich um die erste Schwangerschaft der 35-jährigen Mutter, welche auf künstlichem Weg eingetreten war. Die Mutter leidet an einer Colitis ulcerosa, welche in der Frühschwangerschaft mit Cortison behandelt werden musste. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! &# !`2Ma66!cB;258321!M3;!4=6;aBC3:2M!d<25A54;!Y]D6;!MD5;2M!C26!HA;32B;2BZ@! ! -!,*!-! Die Primäradaption nach der Geburt erfolgt leicht verzögert mit insuffizienter Spontanatmung, initial zyanotischem Hautkolorit, Bradykardie und hypotonem Muskeltonus. Durch manuelle Beatmung kann eine Normokardie und ein rosiges Kolorit bei persistierender Akrozyanose erreicht werden. Neurologisch zeigt der Patient eine gute Reaktivität mit normalem Tonus, seitengleich auslösbaren Neugeborenenreflexen und altersentsprechender Variabilität der Spontanmotorik. Bei persistierendem primärem ANS und steigendem O2-Bedarf wird das hypotrophe Frühgeborene intubiert und auf die NIPS verlegt. Eine Reduktion der Sauerstofftherapie wird in der Folge durch die Gabe von Surfactant gut toleriert. Eine klinische Beurteilung des Patienten ist infolge Sedation bei Eintritt auf der NIPS nur eingeschränkt möglich. Die Inguinalpulse sind trotz bradykarder und hypotoner Kreislauflage gut palpabel. Gastrointestinal und urogenital sind keine Auffälligkeiten erkennbar, die Fontanellen sind offen und à niveau. Bei vaginaler Besiedlung der Mutter mit B-Streptokokken und einer leichten Neutropenie des Patienten wird dieser bei Verdacht auf einen neonatalen Infekt vom 1. bis 5. Lebenstag prophylaktisch mit Amikacin und Amoxicillin behandelt. Im Rahmen der Frühgeburtlichkeit wird eine Anämie diagnostiziert, welche wiederholt mit Erythropoetin, Eisensupplementation und Erythrozytenkonzentraten therapiert wird. Ausserdem wird eine Frühgeborenen-Retinopathie (ROP) vermutet und dem Patienten Vitamin A Augensalbe verabreicht. Aufgrund erhöhter Infektparameter am 11. Lebenstag erhält der Patient erneut für einige Tage eine Antibiose. Zur Prophylaxe eines mykotischen Infektes wird Fluconazol eingesetzt; eine Osteopenie soll durch Gabe von Phosphat und Kalzium verhindert werden. Morphin wird intermittierend als Bolus oder Dauertropf zur Analgosedation verwendet. Am 39. Lebenstag zeigt sich beim Patienten intermittierend Magenrest und ein meteoristisches Abdomen, wobei die Symptomatik durch vorübergehende Nahrungskarenz sistiert. Am 44. Lebenstag wird bei klinisch akutem Abdomen aufgrund einer Röntgenaufnahme des Abdomen der Verdacht auf eine nekrotisierende Enterokolitis (NEC) geäussert, worauf mit einer dreifachen Antibiotikatherapie begonnen wird. Gleichentags erfolgt eine Laparatomie, welche eine hämorrhagische Nekrose bei einem Dünndarm-Volvolus mit histologisch frisch thrombosierten Mesenterialgefässen zeigt, sodass 90cm des Dünndarms reserziert und eine Jejuno- und Ileostomie angelegt werden müssen. Am darauf folgenden Tag wird bei Verschlechte! -!,'!-! rung des Allgemeinzustandes sonografisch intraabdominell freie Flüssigkeit dargestellt, worauf erneut laparatomiert und eine Ileozökalresektion mit Neuanlage eines Aszendostomas vorgenommen wird. Die nachfolgende histologische Untersuchung zeigt eine ischämische Nekrose und Durchwanderungsentzündung des Kolon und Appendix mit Serositis und abermals frisch thrombosierten Mesenterialgefässen, wahrscheinlich im Rahmen einer NEC. In dieser zweiten Operation wird die Leber iatrogen leicht verletzt, was für den Gesundheitszustand des Patienten jedoch ohne Folgen bleibt. Infolge massiver Resorptionsstörungen bei Kurzdarmsyndrom wird im weiteren Verlauf der grösste Teil der peroral verabreichten Nahrung via Stoma wieder ausgeschieden. Der pulmonale Verlauf ist fluktuierend: Rezidivierende Bradyapnoen unter nasaler CPAP-Beatmung werden mit Coffein behandelt und erfordern am 11. Lebenstag eine Reintubation mit konventioneller Beatmung, die bis zum 28. Lebenstag anhält. Danach wird wieder auf die CPAP-Beatmung mit Sauerstoffsupplementierung gewechselt. Aufgrund zunehmender Sättigungsabfälle wird am 22. Lebenstag ein Thoraxröntgen durchgeführt, welches Zeichen einer beginnenden bronchopulmonalen Dysplasie (BPD) sowie einer Pneumonie aufweist. Es wird mit einer Antibiose begonnen und die Flüssigkeitszufuhr restringiert, worauf sich eine Verbesserung der Situation einstellt. Am 44. Lebenstag wird der Patient erneut für die bevorstehende Operation intubiert. Nach einer akzidentellen Extubation am 46. Lebenstag kann problemlos reintubiert werden. Vom 53. bis 58. Lebenstag wird der Patient mittels nasaler CPAP-Maske beatmet. Eine Sauerstofftherapie läuft vom 53. bis 82. Lebenstag über eine Nasenbrille. Nach initialer Kreislaufunterstützung durch einen Dopamin-Perfusor ist der Blutdruck im Verlauf stabil. Am 11. Lebenstag wird der Patient in Folge respiratorischer Verschlechterung bradykard, worauf er während 10 Minuten kardiopulmonal reanimiert und einmalig Adrenalin gegeben werden muss. In den darauf folgenden Stunden zeigen sich knappe Blutdruckwerte, welche sich unter Gabe von Flüssigkeit, einem Erythrozytenkonzentrat und Katecholaminen wieder normalisieren. Eine medikamentöse Kreislaufunterstützung ist im weiteren Verlauf auch nach der Dünndarmresektion notwendig. Neben rezidivierenden Schwankungen der Sauerstoffsättigung fällt klinisch ein 2/6-Systolikum auf, welches durch ein PFO erklärt wird, das in der am 21. Lebenstag durchgeführten Echokardiografie diagnostiziert wird. ! -!,(!-! Neurologisch bleibt der Patient lange unauffällig mit normalen Verlaufs- Schädelsonografien. Bei Auftreten von spastischen Episoden wird am 60. Lebenstag erneut eine Schädelsonografie durchgeführt, wo eine intrazerebrale Hämorrhagie mit einer schweren periventrikulären multizystischen Leukomalazie (PVL) beider Grosshirnhemisphären diagnostiziert wird. Es wird vermutet, dass diese auf eine Perfusionsstörung bei konsekutiver Kreislaufinsuffizienz im Rahmen des Volvolus zurückzuführen ist. Die Diagnose wird in einem MRT am 98. Lebenstag bestätigt. Am 75. Lebenstag findet zur Standortbestimmung ein erstes Ethikkonsil statt, welches in formellem Rahmen, d.h. unter Einbezug einer Ethikfachperson abgehalten wird. Medizinisch gesehen sind bereits mehrere Komplikationen aufgetreten, welche die prognostischen Aussichten des Patienten massgeblich beeinflussen. Die Frühgeburtlichkeit mit konsekutiver Unreife, das Kurzdarmsyndrom und die ausgeprägte Leukomalazie sind dabei hauptsächlich verantwortlich für eine sehr ungünstige Prognose bezüglich der psychomotorischen und kognitiven Entwicklung. Vermutet wird eine mittelschwere bis schwere Zerebralparese ohne Regeneration des Hirngewebes, jedoch bei partiell möglicher Kompensation durch gesunde Nervenzellen. Aktuell ist kein auffälliges Bewegungsmuster erkennbar; eine Behinderung würde erst im Verlauf erfassbar werden. Ausserdem besteht trotz aktuell stabilem Zustand ein hohes Risiko für weitere schwerwiegende Komplikationen, z.B. eines Katheterinfektes mit nachfolgender lebensbedrohlicher Sepsis und möglicherweise einem Bedarf an intensivmedizinischen Massnahmen. Ob das Kurzdarmsyndrom durch eine künstliche Darmverlängerung gemildert werden kann, erscheint ebenfalls unsicher. Es wird die Frage aufgeworfen, wie man sich im Fall einer akuten Komplikation konkret verhalten und wo man Grenzen setzen sollte bzw. welche Handlungsspielräume bleiben. Dabei steht die Leidensminderung (Prinzip der Schadensvermeidung) im Widerstreit zum allfälligen Gewinn weiterer therapeutischer Massnahmen (Prinzip der Hilfeleistung). Die Eltern erschrecken durch die Mitteilung über die schwere Hirnschädigung und prognostizierte Behinderung sehr und fragen nach dem Sinn der weiteren Ernährung und Sauerstoffgabe sowie nach den Möglichkeiten für Tun und Unterlassen. Sie können ein behindertes Kind nicht in ihren Lebensplan integrieren und würden es in ein Heim geben. Aus Sicht einer Person aus dem Behandlungsteam tendieren sie mit ihrer Forderung nach einer Einstellung der totalen parenteralen Ernährung (TPE) in Richtung „aktive Sterbehilfe“. Ausserdem steht die Frage im ! -!,,!-! Raum, weshalb sie gerade jetzt solche Schwierigkeiten zeigen, mit der Prognose der Behinderung umzugehen, welche bereits intrauterin bekannt war. Die Vermutung wird geäussert, sie seien sich des Ausmasses der Problematik erst jetzt richtig bewusst geworden. Im Behandlungsteam wird der Gedanke bewegt, dass man eine Reanimation allenfalls unterlassen hätte, wenn sich die Eltern schon früher so klar gegen ein behindertes Kind geäussert hätten. Im Verlauf der Diskussion wird jedoch klar, dass die erfolgte Reanimation auch im Rückblick nicht kritisch gesehen wird. Die ethisch-rechtliche Terminologie der Sterbehilfe wird durch die Ethikfachperson kurz erklärt: Demgemäss wäre die Einstellung der TPE im Sinne eines palliativen Konzeptes als passive Form der Sterbehilfe gegebenenfalls durch eine infauste Prognose zu rechtfertigen. Die Eltern sind dabei als stellvertretende Entscheidungsträger an das Kindeswohl gebunden und müssen mit den unmittelbar Betreuenden diesbezüglich zu einem Konsens kommen. Es wird eingeräumt, dass diese Option in der Neonatologie sehr ungewohnt ist. Im Gesprächsverlauf werden folgende Optionen für die Behandlungsziele definiert: Therapielimitierung mit Abbruch der TPE, Therapielimitierung ohne Abbruch der TPE oder proaktive Lebenserhaltung. Bei vorrangigem Ziel, dem Patienten ein Sterben in Würde zu ermöglichen, wird bei aktuell stabilem Zustand die Lebenserhaltung durch TPE und andere Massnahmen weitergeführt. Sollte es zu Komplikationen kommen, wird im Sinne einer „redirection of care“ jedoch eine Palliation angestrebt, die Therapie limitiert und ein möglicher Sterbeprozess zugelassen. Falls das Kind von der TPE unabhängig werden sollte, wird eine erneute Sitzung stattfinden, um die neue Ausgangslage hinsichtlich der Therapielimitierungen (Umgang mit potentiellen Infektionen, Operation, etc.) zu diskutieren. Es wird betont, dass das Leben des Kindes auch bei potentiell schwerer Behinderung nicht von aussen be- oder gar abgewertet werden soll, sondern schützenswert bleibt. Zentral ist die Leidensminderung bzw. Verhinderung von weiteren Belastungen durch die Therapie, auch wenn das Kind dabei versterben könnte. Die klinische Einschätzung über die Konsequenzen hinsichtlich der schlechten Prognose stimmen mit den Vorstellungen der Eltern überein. Die unterschiedliche Bewertung und Gewichtung einzelner palliativer Methoden innerhalb des Behandlungsteams sind für die Ausarbeitung einer differenzierten Strategie im Falle einer Palliation wichtig. ! -!,)!-! Am 119. Lebenstag findet bei unverändert stabilem Zustand und weiterhin problematischer Ernährungssituation des Patienten ein weiteres Ethikkonsil statt, bei welchem die Ethikfachperson zwar nicht anwesend ist, jedoch mit ihr Rücksprache genommen wird. Das Kind wird nach wie vor durch eine TPE am Leben gehalten, zeigt aber eine beginnende Spastizität. Die Eltern wünschen den Abbruch der TPE, damit ihr Kind sterben kann. Auch im Behandlungsteam besteht Einigkeit über den hohen Schweregrad der Befunde bzw. die sehr ungünstige Prognose. Trotzdem wird eine Therapielimitierung durch Abbruch der TPE kritisch hinterfragt, da dieses Vorgehen im UKBB wenig üblich ist. Die Eltern haben Mühe mit einem nicht perfekten Kind ohne Kommunikationsmöglichkeiten zur Umwelt. Sie können sich ein „Spital zu Hause“ nicht vorstellen, machen kurzfristig nur Abschiedsbesuche und denken mittelfristig an eine Institution. Auch fühlen sie sich zwiegespalten zwischen ihrer Liebe zum Kind und dem Wunsch es gehen lassen, da der aktuelle Zustand ihrer Meinung nach nicht lebenswert ist. Angesichts des Leidens ihres Kindes sind sie überfordert und fühlen sich in diesem Konflikt als „Bastarde“. Im Entscheidungsprozess soll dieser zunehmenden elterlichen Belastung Rechnung getragen werden. Aus medizinischer Sicht ist die Prognose nach Einschätzung der Spezialisten unverändert schlecht: Neurologisch ist keine kognitive und kaum eine motorische Entwicklung zu erwarten; allenfalls könnten im Verlauf auch epileptische Anfälle auftreten. Es ist sehr schwierig, im Raum Basel geeignete Pflegeeinrichtungen für ein solches Kind zu finden. Die chirurgische Rückverlegung des Stomas ist ein relativ kleiner Eingriff mit jedoch aufwändiger postoperativer Phase und relativ hoher Letalität. Sie sollte deshalb nur vorgenommen werden, wenn davon ein grosser pflegerischer Benefit zu erwarten wäre. Die TPE gilt als Medikation, worunter aktuell nur eine geringe Gewichtszunahme stattfindet. Bei grösseren Trinkmengen sind Stomaverluste zu erwarten. Aus all diesen Gründen wird für eine palliative Haltung mit Schmerztherapie und Trinken ad libidum plädiert. Im Vordergrund sollte dabei die Linderung von Beschwerden und Belastungen für die gesamte „unit of care“ (d.h. Patient, Eltern und Behandlungsteam) stehen. Es wird entschieden, die TPE auszuschleichen, jedoch ohne die Ernährung und Flüssigkeitsgabe ersatzlos zu beendigen. Das Kind soll weiterhin ad libidum an der Brust oder am Schoppen trinken können. Zur Symptom! -!,#!-! kontrolle soll „grosszügig“ Morphin verabreicht werden und dabei eine Beschleunigung des Sterbens als mögliche Nebenfolge in Kauf genommen werden. Weitere Interventionen (z.B. Stoma-Rückverlegung) sollen gemäss des palliativen Konzeptes noch evaluiert werden, wobei unbedingt ein Konsens aller Beteiligter gewährleistet sein sollte. Geplant wird ausserdem ein Austritt nach Hause mit Rehospitalisation im Intervall und Aufbau eines ambulanten Settings mit Kinderarzt und Kinderspitex zu Hause. Im Entscheidungsprozess soll den Vorstellungen der Eltern als rechtlich befugte Entscheidungsträger das grösste Gewicht beigemessen werden, wobei ihre Wünsche im Kindeswohl Begrenzung finden. Sie sollen sich für die Entscheidung Zeit nehmen. Auf Empfehlung der Pflege soll gleichzeitig aber auch versucht werden, die Eltern von der Entscheidung zu entlasten, ob und wann man das Kind sterben lasse. Sie sollen ohne moralischen Druck dafür gewonnen werden, dass man das Kind erst dann sterben lassen kann, wenn es lebensbedrohliche Komplikationen zeigt. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass der vorwiegend italienisch sprechende Vater nicht in gleichem Masse am Gespräch teilnehmen kann wie die Mutter. Im Verlauf verringert sich parallel zur schrittweisen Reduktion der TPE das Gewicht des Patienten, sodass er am 128. Lebenstag an einem Kreislaufzusammenbruch verstirbt. Patient 3 Patient 3 kommt nach 32 1/7 SSW als Frühgeburt mit einem Geburtsgewicht von 1080g (< 5. Perzentile), einer Geburtslänge von 36cm (< 3. Perzentile) und einem Kopfumfang von 30cm (52. Perzentile) nach erfolgter Lungenreifung per primäre Sectio caesarea zur Welt. In der Schwangerschaft wurde sonografisch neben einer IUWR ein Polyhydramnion mit mittelgradiger Lungenhypoplasie festgestellt. Bei fraglichem Vorliegen einer linksseitigen Zwerchfellhernie und eines VSD wurde der Verdacht auf eine Trisomie 18 geäussert. Die Patientin verzichtete daraufhin trotz hohem Risiko für eine Frühgeburt auf eine invasive Pränataldiagnostik aus Überzeugung, dass ihr Kind Gott-gewollt und gesund ist. Sie entschied sich nach umfassender Beratung über Wichtigkeit, Möglichkeiten und Grenzen einer Pränataldiagnostik dazu, ihr Kind auszutragen29. Obwohl das Kardiotokogramm (CTG) und die fetoma!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! &+ !`2Ma66!`26]5a/06]5D;DID99!C25!]5aBA;A9M2C343B36/02B!U25A;=B:!3B!C25!&'!(b)!..R@! ! -!,+!-! ternale Dopplersonografie unter der Geburt pathologisch sind, kann die Sectio problemlos durchgeführt werden. Es handelte sich um die zweite Schwangerschaft der 49-jährigen Pflegerin, welche auf spontanem Weg eingetreten ist. Das erste Kind stammt aus einer anderen Ehe und wurde termingerecht mit einem Geburtsgewicht von 3’890g geboren. Die Schwangerschaft verlief damals problemlos, im Wochenbett erlitt die Mutter eine Endometritis. Die Mutter ist stark adipös und leidet an Diabetes mellitus Typ 2, welcher seit der 30. SSW insulinpflichtig ist. Des Weiteren ist bekannt, dass die Mutter bis zur 4. SSW geraucht hat. Die postnatale Adaptation erfolgt verzögert; der Patient ist akrozyanotisch, hypoton, bradykard und muss initial über die Maske beatmet werden. Bei weiterhin insuffizienter Spontanatmung entschliesst man sich zur Intubation, wobei die Sauerstoffsättigung unter sukzessiver Reduktion der Sauerstofftherapie konstant bleibt. Das Kind wird bei persistierendem primärem ANS maschinell beatmet auf die NIPS verlegt. Bei Eintritt wird aufgrund der mütterlichen vaginalen Besiedlung mit B-Streptokokken eine prophylaktische Antibiose gestartet. Klinisch sind weitere Missbildungen bzw. Anomalien sichtbar: So ist der Kopf eher klein mit ausladendem Hinterkopf, der Zeigfinger beidseits angedeutet über Mittel- und Ringfinger geschlagen und die Präputialschürze unvollständig ausgebildet. Im Verlauf zeigt sich eine unauffällige Neurologie ohne Pathologien in der Schädelsonografie. Echokardiografisch wird der VSD bestätigt, ein PDA und eine PAH bei Trikuspidalinsuffizienz und vergrössertem Präkordium festgestellt, wobei klinisch keine Zeichen einer Herzinsuffizienz feststellbar sind. Die pulmonale Situation bleibt unverändert. Der Zwerchfellhochstand wird sonografisch und radiologisch bestätigt. Aufgrund seiner Frühgeburtlichkeit und der abdominellen Fehlbildung wird der Patient primär parenteral ernährt, wobei ein langsamer Kostaufbau über die Magensonde bei rezidivierendem, galligem Magenrest kaum toleriert wird. Trotzdem nimmt der Patient adäquat an Gewicht zu. Wiederholte Blutzuckerkontrollen zeigen eine Normoglykämie unter intravenöser Glukosezufuhr. Aufgrund der multiplen Fehlbildungen und Stigmata wird am 2. Lebenstag eine genetische Analyse durchgeführt, welche ein Mosaik einer freien Trisomie 18 ergibt. Am 4. Lebenstag wird bei grosser Unsicherheit im Behandlungsteam ein formelles ethisches Konsil einberufen. Es wird nach Kriterien zur ethischen Beurteilung der ! -!)%!-! klinischen Situation gefragt: Wie ist das Kindeswohl einzuschätzen? Welche Handlungsoptionen können ethisch gerechtfertigt werden? Inwiefern sollen die Eltern in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden? Ziel des Konsils soll die Herstellung von Klarheit sein, um Handlungssicherheit zu gewährleisten. Die Problematik wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet: Die Eltern sind berechtigt, in Behandlungsmassnahmen einzuwilligen bzw. solche abzulehnen, solange dies im Sinne des Kindes ist. Das Behandlungsteam hat dabei die Aufgabe, die Eltern in der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Es sollte ihnen gegenüber daher einheitlich auftreten. Die professionelle Meinung von Spezialisten dient dazu, die Prognose einzuschätzen, auf welcher die Entscheidung für oder gegen eine Therapie beruht. Medizinisch gesehen überleben nur 10% der Patienten mit Trisomie 18 das 1. Lebensjahr. Bei Mosaiken kann die Prognose bei schwach ausgeprägter Symptomatik günstiger sein. Im aktuellen Fall sind vor allem zwei Organanomalien prognosebestimmend: Einerseits bewirkt die Zwerchfellhernie eine Verlagerung von Milz und Anteilen des linken Leberlappens in den linken Hemithorax, wobei Lunge und Herz verdrängt werden und den Patienten beatmungspflichtig machen. Andererseits wird der VSD im Verlauf zu einer Herzinsuffizienz führen. Beide Fehlbildungen sind als schwere phänotypische Ausprägungen der Trisomie 18 zu verstehen und schränken die Prognose deutlich ein. Der Erfolg operativer Korrekturversuche wird aus chirurgischer Sicht sehr zurückhaltend und mit hoher Belastung für das Kind beurteilt. Davon abgesehen ist eine starke Beeinträchtigung der somatischen und kognitiven Entwicklung zu erwarten. Es wird beschlossen, zunächst die Eltern über den genetischen Befund und die klinische Bedeutung zu informieren. Es soll ihnen nach Bedarf Zeit eingeräumt werden, sich mit einem palliativen Behandlungsziel vertraut zu machen. Eine Umfrage in der Runde erbringt, dass fast alle mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Eine Sorge gilt aus chirurgischer Sicht einer möglichen Unterversorgung, dass eine Operation unterbleiben und das Kind vorschnell aufgegeben werden könnte. Die Klarstellung, dass ein palliatives Konzept nicht bedeutet, dass man nichts mehr mache („nihilismus“) und unter Umständen auch operative Eingriffe zur Entlastung des Kindes umfassen kann wird daraufhin begrüsst. Ob und wie interveniert werden soll, hängt davon ab, ob sich das Kind stabilisiert. Unter Vorbehalt des elterlichen Ein! -!)$!-! verständnisses wird eine differenzierte Strategie zur Therapielimitierung festgesetzt, wobei die Symptomkontrolle im Sinne eines palliativen Behandlungskonzeptes im Vordergrund steht. Die Option eines Therapieabbruchs durch Extubation wird in einem weiteren Ethikkonsil zur Sprache kommen. Es findet ein Gespräch mit den Eltern und der Halbschwester statt, in dem die infauste Prognose der Trisomie 18 mehrmals erläutert wird. Die Mutter ist äusserst überrascht und schockiert über die Diagnose. Sie war lange Zeit überzeugt davon, dass ihr Kind gesund sei und scheint jegliche andere Möglichkeit völlig verdrängt gehabt zu haben. Während dem Gespräch ist sie zu sehr in ihrer Trauer verhaftet, um wirklich kommunizieren zu können. Sie möchte, dass ihr Kind weiter lebt und hat gegenüber einer Extubation ambivalente Gefühle („der Kopf sagt ja, das Herz sagt nein“30). Der Vater gibt sich zurückhaltend und distanziert. Er äussert sich nur selten, sodass auch seine Haltung zur Extubation nicht ganz klar wird. Seiner Frau gegenüber verhält er sich einfühlsam und tröstet sie. Die Halbschwester denkt sachlich, ist informiert und fragt aktiv nach, wo Unklarheiten bestehen. Sie scheint die aktuelle Situation zu akzeptieren, kann die Sicht des Behandlungsteams gut nachvollziehen und stimmt dem Vorschlag zur Extubation zu. Am 7. Lebenstag findet ein zweites, diesmal internes Konsil (d.h. ohne Einbezug einer Ethikfachperson) zur Bestätigung und Konkretisierung des palliativen Konzeptes statt. Es ist geplant, das Kind aufgrund der infausten Prognose in Absprache mit den Eltern zu extubieren unter Inkaufnahme, dass der Patient versterben könnte. Zentral ist dabei die Erreichung eines Konsens’ zwischen dem Behandlungsteam und den Eltern. Die Situation wird reevaluiert. Es wird abermals bestätigt, dass eine operative Intervention am Zwerchfell zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund des hohen Mortalitäts- und Komplikationsrisikos nicht indiziert ist. Sie würde in Bezug auf die Prognose wenig Verbesserung bringen und dem Kind eher zusätzliches Leid bescheren. Sicher ist, dass der Patient nach Extubation früher oder später versterben wird; der Zeitpunkt kann aber nur ungenau vorausgesagt werden. Folgende Optionen zum weiteren Vorgehen kristallisieren sich im Gesprächsverlauf heraus: Extubation und nachfolgende Therapielimitierung, Weiterführung der Beatmung und Therapielimitierung oder Weiterführung der Beatmung und Maximalthera!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! *% !`2Ma66!KDI=M2B;A;3DB!L9;25B:26]5a/0!AM!,@!Q2<2B6;A:!C26!HA;32B;2B@! ! -!)&!-! pie. Es wird beschlossen keine Zwerchfelloperation vorzunehmen und bis zur Extubation ein palliatives Therapiekonzept zu verfolgen. Das Vorgehen nach der Extubation wird davon abhängig sein, ob der Patient im Verlauf selbständig atmen kann. Es wird aber festgelegt, welche Therapien nach der Extubation unterlassen werden und welche nicht. Die Eltern lassen sich in zahlreichen Gesprächen davon überzeugen, dass die vorgeschlagenen Therapielimitierungsmassnahmen die Methode der Wahl sind, um im besten Interesse des Patienten zu handeln. Die Mutter wehrt sich fast bis zum Schluss dagegen, ihr Kind zu sich auf den Arm zu nehmen. Auch der Vater möchte sein Kind nicht auf den Arm nehmen. Das Behandlungsteam erläutert, wie wichtig gerade diese Nähe für ihr Kind ist. Am 11. Lebenstag verstirbt der Patient weniger als drei Stunden nach der Extubation an respiratorischer Insuffizienz im Arm seiner Halbschwester und im Beisein des Vaters. Die Ambivalenz der Mutter gegenüber dem Entscheid zum Therapieabbruch besteht bis über den Tod hinaus: Einige Male deutet sie an, dass sie wiederholt mit dem Entscheid zur Extubation hadert.31 Eine Autopsie wird von den Eltern abgelehnt. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! *$ !`2Ma66!cB;258321!M3;!4=6;aBC3:2M!d<25A54;!Y]D6;!MD5;2M!C26!HA;32B;2BZ@! ! -!)*!-! 9.4 Dokumentationsbogen Inhalt Anmerkungen ........................................................................................................................................4 Teil 1: Medizin ..........................................................................................................................................5 Patientendaten und Krankengeschichte ................................................................................................ 6 Dokumentation ..................................................................................................................................6 Daten Schwangerschaft und Geburt .................................................................................................6 Daten Patient ....................................................................................................................................6 Daten Mutter .....................................................................................................................................7 Anamnese .............................................................................................................................................8 Jetziges Leiden .................................................................................................................................8 Systemanamnese .............................................................................................................................8 Familienanamnese ............................................................................................................................8 Sozialanamnese................................................................................................................................ 8 Erstversorgung ......................................................................................................................................9 Status bei Eintritt .................................................................................................................................10 Allgemein ........................................................................................................................................10 Neurologie .......................................................................................................................................10 Herz/Kreislauf..................................................................................................................................10 Lunge/Atmung .................................................................................................................................10 Gastrointestinaltrakt (GIT) ...............................................................................................................11 Urogenitaltrakt (UGT) ......................................................................................................................11 Skelett/Haut.....................................................................................................................................11 Anderes (z.B. Diskrepanzen zw. versch. Dokumentationen) ..........................................................12 Status im Verlauf .................................................................................................................................13 Neurologie .......................................................................................................................................13 Herz/Kreislauf..................................................................................................................................13 Lunge/Atmung .................................................................................................................................13 Gastrointestinaltrakt (GIT) ...............................................................................................................13 Ernährung .......................................................................................................................................14 Urogenitaltrakt (UGT) ......................................................................................................................14 Skelett/Haut.....................................................................................................................................14 Anderes (z.B. Diskrepanzen zw. versch. Dokumentationen) ..........................................................14 Diagnosen ...........................................................................................................................................15 Verordnungen ......................................................................................................................................17 Flüssigkeit und Nahrung .................................................................................................................17 Medikamente...................................................................................................................................17 Beatmung ........................................................................................................................................18 Diagnostik .......................................................................................................................................18 Varia ................................................................................................................................................19 Therapielimitierung .............................................................................................................................. 20 Schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für die Masterarbeiten von E. Tiefenauer und M. Muggli Teil 2: Ethik .............................................................................................................................................21 Protokoll Ethikkonsile ..........................................................................................................................22 Beratungsfokus/Problemstellung ....................................................................................................22 Medizinische Aspekte .................................................................................................................22 Ethische Aspekte ........................................................................................................................22 Psychosoziale Aspekte ...............................................................................................................23 Beratungsverlauf/Schwerpunkt(e) ...................................................................................................23 Optionen..........................................................................................................................................23 ! "!#$!"!! Durch die Argumente, Ausführungen o.ä. der Ethikfachperson ggf. unterstützte Option ...............23 Neu aufgetretene Probleme im Verlauf des Konsils .......................................................................23 Vorschläge/Empfehlungen für das weitere Vorgehen .....................................................................23 Fazit ................................................................................................................................................24 Konsens der anwesenden Beteiligten .............................................................................................24 Synthese Ethikkonsilprotokolle ............................................................................................................25 Einbezug der Eltern in ethische Entscheidungssituationen .................................................................26 Ethische Fragestellungen ....................................................................................................................28 Situationen mit Dissens...................................................................................................................28 Sind Situationen mit Dissens schriftlich oder mündlich festgehalten worden? ...........................28 Zwischen welchen Parteien traten Situationen mit Dissens auf? ...............................................28 Wie wurde mit den Dissens-Situationen konkret umgegangen? ................................................28 Konnten die Konflikte beseitigt werden?.....................................................................................29 Einfluss elterlicher Wertvorstellungen auf die Entscheidungsfindung .............................................29 Welche (religiösen, spirituellen) Wertvorstellungen haben die Eltern und inwiefern äussern sie diese? .........................................................................................................................................29 Wie leben die Eltern ihre Wertvorstellungen in der konkreten Situation (auf der Station, im Umgang mit dem Kind/Behandlungsteam) aus? ........................................................................29 Wie wirken sich die elterlichen Wertvorstellungen auf die Entscheidung(en) aus? ....................30 Wie konnten die elterlichen Wertvorstellungen im Falle eines Konsenses mit der beschlossenen Entscheidung in Einklang gebracht werden?..............................................................................30 Bemerkungen ..................................................................................................................................30 Dokumentationsabschluss...................................................................................................................31 Grund ..............................................................................................................................................31 Bemerkungen (Autopsie, Gespräche, etc.) .....................................................................................31 Anmerkungen - Der vorliegende Dokumentationsbogen basiert auf einer Grundlage zweier Dokumentationsbögen von E. Bühler, B. Meyer-Zehnder und S. Reiter-Theil (2009). Im Rahmen der Masterarbeiten von E. Tiefenauer und M. Muggli wurde er für die jeweiligen Fragestellungen entsprechend angepasst und modifiziert. - Im folgenden Dokumentationsbogen werden nur Angaben erfasst, welche für die Fragestellung der jeweiligen Masterarbeit relevant sind. Der Dokumentationsbogen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. - Um die Lesbarkeit des Textes zu erleichtern, wurde bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind jeweils männliche und weibliche Personen gemeint. - Allfällige Redundanzen im Dokumentationsbogen sind beabsichtigt und dienen der besseren Übersichtlichkeit. - Abkürzungen: AA = Assistenzarzt AZ = Allgemeinzustand IPS = Intensivpflegestation IVF = in vitro Fertilisation kogn. = kognitiv NW = Nebenwirkungen OA = Oberarzt o.A. = ohne Angabe P = Perzentile POX = Pulsoximetrie som. = somatisch SSW = Schwangerschaftswoche 4 ! "!#%!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Patientendaten und Krankengeschichte Dokumentation Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Teil 1: Medizin Information zur Aufnahme in Masterarbeit durch: Dokumentationsbeginn am: Dokumentationsende am: Eintritt Neonatologie am: Austritt Neonatologie am: Grund für Aufnahme in Masterarbeit: Pränatale Therapielimitierung durchgeführt: o.A. nein ja, Ethischer Dissens aufgetreten: o.A. nein ja, Konfession: o.A. nein ja, Auffälligkeiten im Ultraschall: o.A. nein ja: Auffälligkeiten im Labor: o.A. nein ja: Daten Schwangerschaft und Geburt Spezielle Befunde während Schwangerschaft (Chorionzottenbiopsie, Amniozentese,etc.): Geburt: spontan, Lage des Kindes: Vakuum Forceps Sectio caesarea: primär o.A. Fruchtwasser: o.A. klar mek Geburtskomplikationen: o.A. nein ja: Mehrlingsschwangerschaft: o.A. nein ja: Daten Patient Initialen Patient: Geschlecht: w m Geburtsgewicht (g): Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 5 ! 6 "!#&!"! blutig sekundär Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Geburtslänge (cm): Anamnese Kopfumfang (cm): Jetziges Leiden Geburtsdatum: Gestationsalter bei Geburt (SSW): Exitus letalis: Systemanamnese nein ja* *Todesursache: * Datum (Anz. Lebenstage): Familienanamnese Blutgruppe: Grunderkrankung(en): Bekannte hereditäre Erkrankungen: Bekannte Risikofaktoren: Bemerkungen: Grund für Neo-IPS-Aufenthalt: Sozialanamnese Nationalität, Sprache: Zivilstand Eltern: Direkter Coombstest: Konfession: o.A. Bemerkungen: Versicherungsklasse: Anzahl ethische Konsile (am X-ten Lebenstag): - davon informell (ohne Ethikfachperson): Berufstätigkeit Mutter: o.A. nein ja: Berufstätigkeit Vater: o.A. nein ja: Geschwister: - davon on demand (mit Ethikfachperson): - davon mit Eltern: o.A. nein ja* *Anzahl: *bekannte Erkrankungen: *Bemerkungen: Daten Mutter Gravida: Para: Schwangerschaft: spontan künstlich (z.B. IVF, Hormonsubstitution, etc.) o.A. Alter bei Geburt des Kindes (Jahre): Blutgruppe: Auffälligkeiten Serologie: Erkrankungen/Risikofaktoren: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 7 ! 8 "!##!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Erstversorgung Status bei Eintritt Allgemein Apgar-Score 1min: 0 Herzfrequenz 0 Hautfarbe 0 Atmung 0 Tonus 0 Reflexe o.A. Apgar-Score 5min: 0 Herzfrequenz 0 Hautfarbe 0 Atmung 0 Tonus 0 Reflexe o.A. pH Nabelschnurblut: Arteriell: Venös: AZ: o.A. Bemerkungen: Neurologie Vigilanz: o.A., Fundus spiegelbar: o.A. ja nein, Grund: Neurologische Störungen: o.A. nein ja: Hyperaktivität des Herzens: o.A. nein ja Oedeme: o.A. nein ja Zyanose: o.A. nein ja Herzgeräusche: o.A. nein ja: Geräusche Fontanelle: o.A. nein ja Bemerkungen: Herz/Kreislauf Puls: Blutdruck: POX: Bemerkungen: Lunge/Atmung Atmung: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 9 ! 10 "!#'!"! Apgar-Score 10min: 0 Herzfrequenz 0 Hautfarbe 0 Atmung 0 Tonus 0 Reflexe o.A. Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Atemfrequenz: Bemerkungen: Thoraxasymmetrien: o.A. nein ja Lungenauskultation: o.A. normal Apnoen: o.A. nein ja Sauerstoffbedarf: o.A. nein ja, FiO2: Atemhilfe: o.A. nein ja: Mekonium: o.A. nein ja Magenrest: o.A. nein ja, Farbe: Missbildungen: o.A. nein ja: Miktion: o.A. nein ja Deszensus testis: o.A. nein ja hyperpigmentiertes Skrotum: o.A. nein ja Klitorishypertrophie: o.A. nein ja Missbildungen: o.A. nein ja: Anomalien: o.A. nein ja: Exantheme: o.A. nein ja: Hämangiom: o.A. nein ja, Anz.: Venenzeichnung: o.A. nein ja: Marmorierung: o.A. nein ja: abgeschwächt Anderes (z.B. Diskrepanzen zw. versch. Dokumentationen) asymmetrisch Sauerstoffsättigung (%): Bemerkungen: Gastrointestinaltrakt (GIT) Abdomen: Bemerkungen: Urogenitaltrakt (UGT) Bemerkungen: Skelett/Haut Fontanellen: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 11 ! 12 "!#(!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Status im Verlauf Neurologie Verlauf (allgemein): o.A. nein ja Splenomegalie: o.A. nein ja Nierenloge: o.A. dolent indolent Bemerkungen: Ernährung Pupillenreaktion vorhanden: o.A. nein ja Reflexe vorhanden: o.A. ja nein, Spastik: o.A. nein ja, adäquate Gewichtszunahme: o.A. nein ja o.A. nein ja, Anteil: Verlauf (allgemein): Bemerkungen: schlaffe Lähmung: o.A. nein ja, mit Flasche: Schmerz: o.A. nein ja, mit Sonde: o.A. nein ja, Anteil: gestillt: o.A. nein ja parenteral: o.A. nein ja Muttermilch: o.A. nein ja Fremdmuttermilch: o.A. nein ja Formulamilch: o.A. nein ja Anreicherung: o.A. nein ja, mit: Herz/Kreislauf Verlauf (allgemein): Bemerkungen: Bradykardien: o.A. nein ja, Tachykardien: o.A. nein ja Rekapillarisationszeit (s): Lunge/Atmung Verlauf (allgemein): Sättigungsabfall: Urogenitaltrakt (UGT) Verlauf (allgemein): Bemerkungen: o.A. nein ja, Miktion im Strahl (nur ): Gastrointestinaltrakt (GIT) Bemerkungen: o.A. nein ja Skelett/Haut Verlauf (allgemein): Verlauf (allgemein): Bemerkungen: Darmgeräusche: o.A. nein ja Resistenzen: o.A. nein ja Magenrest: o.A. nein ja, Farbe: Erbrechen/Reflux: o.A. nein ja Stuhlgang: o.A. nein ja: Frakturen: Bemerkungen: o.A. nein ja: Anderes (z.B. Diskrepanzen zw. versch. Dokumentationen) Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 13 ! Hepatomegalie: 14 "!')!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Diagnosen Datum Diagnose (Lebenstag) Prognose Bemerkungen Welche Diagnosen sind bestimmend für die Prognose? Worauf begründet sich die Prognose bei diesen Diagnosen? Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie ! Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 15 "!'*!"! 16 Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Verordnungen Flüssigkeit und Nahrung Datum (Start) Datum (Stop) Verordnung Bemerkung Beatmung Datum (Start) Datum (Stop) Verordnung Bemerkung Medikamente Datum (Start) Datum (Stop) Verordnung Bemerkung Diagnostik Datum Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Massnahme(n) Diagnose Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 17 ! Indikation 18 "!'+!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Therapielimitierung Datum Massnahme Verantwortlicher (Funktion) Bemerkung/Grund Varia Datum (Start) Datum (Stop) Invasivität/Belastung Verordnung/Bemerkung für Patient * Reanimationsverordnung: nach Möglichkeit Angabe ob medikamentös, elektrisch oder mechanisch Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 19 ! "!',!"! 20 Information Eltern Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Protokoll Ethikkonsile Konsilnummer: Datum: Teilnehmer/innen: Teil 2: Ethik Protokollführer/in: Beratungsfokus/Problemstellung Medizinische Aspekte Ethische Aspekte Grund für Einberufung1: Unsicherheit in der ethischen Beurteilung einer klinischen Frage Wahrnehmung eines Konfliktes zwischen ethischen Verpflichtungen Schwierigkeiten mit einem Dissens auf der Station über eine klinisch relevante ethische Frage im Kreis der Behandelnden und Betreuenden Probleme, die sich aus der Haltung bzw. Kooperation der Angehörigen für das klinische Team ergeben anderes: Ethischer Fokus: Normative Elemente: Prinzipien 2: Respekt vor der Autonomie des Patienten, Schadensvermeidung, Hilfeleistung, Gerechtigkeit, Richtlinien: Andere (z.B. Expertenmeinung, Gesetz): Perspektivenwechsel1: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 21 ! Ich-Perspektive: o.A. Ich-Du-Perspektive: o.A. Persönliche Wir-Perspektive: o.A. Institutionelle Perspektive: o.A. Professionelle Perspektive: o.A. Kollektive Perspektive: o.A. 22 "!'$!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Psychosoziale Aspekte 3. Fazit Beratungsverlauf/Schwerpunkt(e) Ethische Begründung: Optionen Option Konsens der anwesenden Beteiligten Pro Contra ja teilweise nein Bemerkungen: Favorisiert durch: Ärzteschaft, Pflege, Eltern, andere: Reiter-Theil S. Klinische Ethikkonsultation – eine methodische Orientierung zur ethischen Beratung am Krankenbett. Schweizerische Ärztezeitung; 2005. 2 Beauchamp TL, Childress JF. Principles of Medical Ethics. New York: Oxford University Press; 1994. 1 Favorisiert durch: Ärzteschaft, Pflege, Eltern, andere: Favorisiert durch: Ärzteschaft, Pflege, Eltern, andere: Durch die Argumente, Ausführungen o.ä. der Ethikfachperson ggf. unterstützte Option Neu aufgetretene Probleme im Verlauf des Konsils Vorschläge/Empfehlungen für das weitere Vorgehen Vorschlag Bemerkung 1. 2. Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 23 ! 24 "!'%!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Synthese Ethikkonsilprotokolle Problemstellung Einbezug der Eltern in ethische Entscheidungssituationen Konsil-Nr. Beschlussfassung und Vereinbarungen im Verlauf der Dokumentation Vorangegangene Informationsgespräche mit Eltern und Aufklärung: Beschlussfassung und Vereinbarungen am Ende der Dokumentation o.A. ja, betreffend: Diagnose Therapie Therapieoptionen NW/Risiken Prognose anderes: nein, Grund: Anzahl: einmalig, durch , Datum: mehrmals, durch , Datum: Entscheidungsfähigkeit aktuell gegeben: Einfluss anderer Angehöriger (inwiefern): Mutter: Vater: o.A. o.A. ja ja nein, Grund: nein, Grund: o.A. Verwandte: Freunde: andere: nicht vorhanden Elternwünsche betreffend Information und Miteinbezug zur Entscheidungsfindung: o.A. Wünsche wurden erfragt und/oder sind bekannt mutmasslich bekannt Wünsche wurden nicht erfragt und/oder sind nicht bekannt Bemerkungen: Elternhaltung betreffend Information und Miteinbezug zur Entscheidungsfindung: o.A. genaue Information und Mitsprache bei Entscheidungsfindung gewünscht genaue Information, aber keine Mitsprache gewünscht grobe Information erwünscht, Delegieren der Mitsprache an Fachleute kein Informations- oder Mitspracheinteresse Bemerkungen: Elternhaltung betreffend Therapie/Procedere: Haltung ist bekannt und/oder wurde erfragt mutmassliche Haltung Haltung ist nicht bekannt Patient soll um jeden Preis am Leben erhalten werden Therapie, solange Chance auf Heilung besteht Therapie, solange Chance auf „lebenswertes Leben“ besteht Therapie nur, solange Patient nicht leidet Therapie unterlassen/abbrechen Delegation der Kompetenz an Fachleute anderes: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 25 ! 26 "!'&!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Bemerkungen: Ethische Fragestellungen Bemerkungen: Situationen mit Dissens Sind Situationen mit Dissens schriftlich oder mündlich festgehalten worden? nein ja: Nr. Quelle Datum 1 Dissens Dissens über Bemerkungen: Dissens über Bemerkungen: Dissens über Bemerkungen: 2 3 , nämlich . , nämlich . , nämlich . Zwischen welchen Parteien traten Situationen mit Dissens auf? 1. Zwischen Bemerkungen: Quelle: Datum: 2. Zwischen Bemerkungen: Quelle: Datum: 3. Zwischen Bemerkungen: Quelle: Datum: und . und . und . Wie wurde mit den Dissens-Situationen konkret umgegangen? 1. Quelle: Datum: 2. Quelle: Datum: 3. Quelle: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 27 ! 28 "!'#!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Datum: Wie wirken sich die elterlichen Wertvorstellungen auf die Entscheidung(en) aus? Konnten die Konflikte beseitigt werden? Quelle: Datum: 1. 2. 3. ja: teilweise: nein: Quelle: Datum: ja: teilweise: nein: Quelle: Datum: Wie konnten die elterlichen Wertvorstellungen im Falle eines Konsenses mit der beschlossenen Entscheidung in Einklang gebracht werden? ja: teilweise: nein: Quelle: Datum: Einfluss elterlicher Wertvorstellungen auf die Entscheidungsfindung Welche (religiösen, spirituellen) Wertvorstellungen haben die Eltern und inwiefern äussern sie diese? Quelle: Datum: Quelle: Datum: Quelle: Datum: Bemerkungen Quelle: Datum: Quelle: Datum: Wie leben die Eltern ihre Wertvorstellungen in der konkreten Situation (auf der Station, im Umgang mit dem Kind/Behandlungsteam) aus? Quelle: Datum: Quelle: Datum: Quelle: Datum: Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 29 ! 30 "!''!"! Dokumentations-Nr.: Dokumentation durch: Dokumentationsabschluss Grund Tod eingetreten Limitierungsdiskussion abgeschlossen mit Massnahmen Limitierungsdiskussion abgeschlossen ohne Massnahmen Limitierungsmassnahmen aufgehoben, Grund: Bemerkungen (Autopsie, Gespräche, etc.) Dokumentationsbogen für schwierige ethische Entscheidungen in der Neonatologie 31 ! "!'(!"! 9.5 Abkürzungsverzeichnis ANS Atemnotsyndrom des Neugeborenen = „respiratory distress syndrome“ (RDS) ASD Atriumseptumdefekt = Vorhofseptumdefekt BPD Bronchopulmonale Dysplasie CPAP „Continuous positive airway pressure“ = Kontinuierlich positiver Atemwegsdruck CT Computertomographie CTG Kardiotokogramm EEG Elektroenzephalogramm FMH „Foederatio Medicorum Helveticorum“ = Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte = „Swiss Medical Association“ (SMA) ICSI Intrazytoplasmatische Spermieninjektion IUWR Intrauterine Wachstumsretardierung = „intrauterine growth restriction“ (IUGR) MRT Magnetresonanztomographie NEC Nekrotisierende Enterokolitis NIPS Neugeborenen-Intensivpflegestation = „neonatal intensive care unit“ (NICU) PAH Pulmonal-arterielle Hypertonie PDA Persistierender Ductus arteriosus PFO Persistierendes Foramen ovale PVL Periventrikuläre Leukomalazie ROP “Retinopathy of prematurity” = Frühgeborenen-Retinopathie SAMW Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SSN „Swiss Society of Neonatology“ = Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie SSW Schwangerschaftswoche TPE Totale parenterale Ernährung UKBB Universitäts-Kinderspital beider Basel VSD Ventrikelseptumdefekt ! "!#$!"!