MERKBLATT (ACHTUNG: ersetzt MB 3 – EBOLA „Informationen für Angehörige von Reisenden in die EBOLA-Krisenregion) Informationen für Angehörige von Teilnehmern an der Humanitären Hilfsmission Westafrika (HumHi WA)“ Sehr geehrte Angehörige! Ihnen nahestehende Menschen sind bei der Bekämpfung des EBOLA-Ausbruchs im Rahmen der Humanitären Hilfe Westafrika (HumHi WA) eingesetzt. Hierzu wird alles getan, damit diesem Personenkreis keine unvermeidbaren Risiken zugemutet werden. Was hat es mit dem EBOLA-Virus auf sich? Das EBOLA-Virus ist ein Virus, das bereits in geringer Menge krankheitsauslösend sein kann. Der derzeitige Ausbruch ist gegenüber anderen bisherigen Fällen ungewöhnlich, weil durch Reisetätigkeit von Betroffenen in den Krisenländern das Virus sich auch in stark besiedelten Gebieten ausbreiten konnte. Bestattungsrituale, bei denen eine Berührung der Leichen nicht auszuschließen ist, haben zusätzlich zur Verbreitung beigetragen. FAKT ist… Vergessen Sie den Film „Outbreak“, die Luftübertragung spielt bei der Übertragung des Ebolavirus praktisch keine Rolle! Um das Risiko einer Ansteckung abschätzen zu können, sollten Sie folgende, fachlich gesicherte Informationen kennen: Ansteckend sind nur erkrankte Menschen, die bereits Symptome zeigen (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber, Durchfall, Erbrechen, usw.), bis dahin ist die Anzahl der Viren im Blut zu gering, um infektiös zu sein. EBOLA wird praktisch nicht – wie z.B. die Grippe – über die Luft übertragen. Ansteckend sind dagegen alle Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin, Stuhl, Schweiß, Speichel, Erbrochenes, Muttermilch, Vaginalsekret und/oder Sperma. Direktes Anhusten oder Erbrechen kann somit zur Ansteckung führen. Das EBOLA-Virus kann durch einfache Desinfektionsmaßnahmen wirkungsvoll beseitigt werden. Gerade auch Händewaschen stellt bereits eine wirksame Maßnahme zur Vorbeugung dar. Seite 1/6 Stand 14.11.2014 Freigegeben: Kdo SanDstBw TF EBOLA, Offen Erstellt von: OTA Dr. Lüke Wie erfolgt auf dieser Basis eine Einstufung der Rückkehrer? Wer keinen ungeschützten Umgang und Kontakt mit Ebola-Patienten oder Verdachtsfällen hatte, gilt als symptomloser Rückkehrer und ist somit gem. RKI kein Verdachtsfall – es sind keine spezifischen Maßnahmen erforderlich Wer dagegen ungeschützte Kontakte oder gar eine Nadelstichverletzung bei der Versorgung eines Ebola-Patienten hatte, wird als symptomlose Kontaktperson (im Sprachgebrauch des RKI: Ansteckungsverdächtiger) eingestuft und muss bezüglich einer möglichen Ansteckung beobachtet werden. Traten ungeschützte Kontakte auf und treten für Ebola typische Symptome auf, besteht ein begründeter Verdacht auf Ebola. Nun gilt es auch Schutzmaßnahmen gegen eine weitere Ansteckung vorzunehmen. Krankheitssymptome ohne Hinweis auf einen Ansteckungszusammenhang mit Ebola müssen dennoch gründlich aufgeklärt werden. Im Folgenden wird auf diese Zusammenhänge näher eingegangen. Wie kann man allgemein eine Ansteckung verhindern? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass selbst bei mehr als 6.000 Fällen in Liberia diese Zahl in Anbetracht einer Millionenbevölkerung relativ gering und damit das Risiko, engen körperlichen Kontakt zu einem Infizierten aufzunehmen sehr niedrig ist. Dennoch kann man natürlich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, auf infizierte Personen zu treffen. Da Ebola auch auf der intakten Haut von symptomatischen Infizierten mit Symptomen nachzuweisen ist, sollte im Umgang mit Einheimischen, der vom Robert Koch-Institut empfohlene Abstand von mindestens 1m eingehalten und grundsätzlich auf Körperkontakt verzichtet werden. FAKT ist… Von Gesunden geht kein Risiko aus. Ca. 99% der Bevölkerung in Liberia ist nicht krank. Kranke sind meist in Häusern bei der Familie oder in Behandlungszentren. Solange keine direkte Tätigkeit an EBOLA-Erkrankten oder Verstorbenen bzw. ungeschützter Kontakt zu deren Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Stuhl, Schweiß) besteht, ist das Risiko im Umgang mit den Menschen in Liberia also sehr gering. Auch der Umgang mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs stellt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Risiko dar. Taxis und Motorradtaxis, die häufig aufgrund fehlender Krankenambulanzfahrzeuge für den Krankentransport genutzt werden, sollten allerdings vermieden werden. Wie schützt sich das Behandlungspersonal? Es gibt klar definierte Verfahren und eine hierzu vorgesehene persönliche Schutzausrüstung (PSA), um sich beim direkten Kontakt mit EBOLA-Patienten zu schützen. Wichtigstes Ziel: Kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten auf ungeschützter Haut und Schleimhaut! Seite 2/6 Stand 14.11.2014 Freigegeben: Kdo SanDstBw TF EBOLA, Offen Erstellt von: OTA Dr. Lüke Deshalb lernen alle am Patienten eingesetzte Personen vor ihrem Einsatz das Anlegen von virusdichten Schutzanzügen, Schutzbrille, Kopfhaube und Handschuhe Korrekte Abdichten der offenen Stellen Verhalten bei der Patientenbehandlung Sichere Desinfizieren der Schutzkleidung beim Verlassen des Patientenbereiches Sorgfältige und sicheres Entkleiden der Schutzausrüstung. Die Maßnahmen basieren auf den Erfahrungen der WHO und der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ und werden in Lehrgangsform ausgebildet und geübt. Von Vorteil ist zudem, dass das EBOLA-Virus sehr empfindlich auf Desinfektionsmittel reagiert und somit schnell abgetötet werden kann. Alle aufgeführten Maßnahmen werden nicht allein durchgeführt sondern immer im Team und bei kritischen Maßnahmen immer unter Anleitung. In den EbolaBehandlungseinrichtungen wird in Schichten gearbeitet, die genügend Ruhepausen berücksichtigen. Wie wird mit den Rückkehrern verfahren? Evaluierung I Ein ausgeklügeltes System sorgt schon vor Rückreise zu einer sinnvollen Einstufung der zurückkehrenden Teilnehmer an der HumHi WA durch ein Evaluierungsteam, bestehend aus einem erfahrenen Arzt und einem Assistenten. Nachsorgeseminar und Evaluierung II Direkt nach Rückkehr durchläuft jeder Rückkehrer aus der Ebola-Krisenregion, der nicht ein akutes Kontaktrisiko aufweist oder unklare Krankheitssymptome hat, verpflichtend ein 1wöchiges Nachsorgeseminar. Dies entspricht in etwa den sonst üblichen „Einsatznachbereitungsseminaren“. Zum Ende dieses Nachsorgeseminars erfolgt eine abschließende medizinische Evaluation zur Risikoeinschätzung im Hinblick auf eine Infektionsgefährdung. Präventivmaßnahme Für jeden, auch für Personen ohne Ansteckungsrisiko, wird eine weitere 14 Tage dauernde Maßnahme in einer Einrichtung mit Sport- und Freizeitmöglichkeiten angeboten. Dies dient auch der Beruhigung und Absicherung der Rückkehrer selbst, verunsicherter Angehöriger und sonstiger Menschen in der Umgebung der Rückkehrer. Vornehmlich zielt diese Maßnahme auf direkt an der Ebola-Bekämpfung eingesetzte Teilnehmer, eine Verpflichtung zur Teilnahme bedarf noch einer abschließenden Entscheidung durch das BMVg Seite 3/6 Stand 14.11.2014 Freigegeben: Kdo SanDstBw TF EBOLA, Offen Erstellt von: OTA Dr. Lüke Assistierte Selbstbeobachtung Für Personen ohne konkretes Ansteckungsrisiko (LTStPkt, Führungsunterstützungselement, Verbindungselemente zu US Joint Force Command, HQ UNMEER) ist die Präventivmaßnahme nicht zwingend erforderlich. Hier wird empfohlen, zweimal täglich die Körpertemperatur zu messen und sich bei verdächtigen Symptomen telefonisch beim zuständigen Truppenarzt bzw. bei der bekannten 24/7 MedInt-Hotline (089 1249 7575) zu melden. Schließlich können auch andere Tropenerkrankungen ähnliche Anfangssymptome verursachen (z.B. Malaria). FAKT ist… Für Personen, die im Rahmen der Humanitären Hilfe Westafrika keine ungeschützten Kontakte zu EBOLA-Patienten oder deren Kleidung hatten, besteht definitiv kein Ansteckungsverdacht! Für medizinisches Personal, welches unter Schutzbedingungen gearbeitet hat, gibt es eine assistierte Selbstbeobachtung. Das heißt, dass Gesundheitswerte (Körpertemperatur, Symptome) regelmäßig abgefragt werden, um frühzeitig eine drohende Infektion erkennen zu können. FAKT ist… Für Personen, die im Rahmen des EBOLA-Ausbruchsgeschehens unter den vorgegebenen Schutzmaßnahmen tätig waren, gelten keine Zwangsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was passiert, wenn man doch einen direkten Kontakt zu Kranken hatte? Zuerst einmal ist Kontakt nicht gleich Kontakt. Virusmaterial auf intakter Haut führt eher selten zu einer Infektion, wogegen Nadelstichverletzungen, virushaltige Körperflüssigkeiten auf der Schleimhaut (Mund, Auge, offene Wunden, Sexualkontakte) eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine tatsächliche Infektion haben. FAKT ist… Wer einen ungeschützten „EBOLA-Kontakt“ hatte, muss diesen melden und sollte innerhalb von 48 nach Deutschland zurückgeführt werden. Für diesen Fall werden in Deutschland Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Handelt es sich um einen Hoch-Risiko-Kontakt, werden Quarantänemaßnahmen eingeleitet, die die betroffene Person in einer geeigneten Einrichtung unter Beobachtung stellt. Seite 4/6 Stand 14.11.2014 Freigegeben: Kdo SanDstBw TF EBOLA, Offen Erstellt von: OTA Dr. Lüke Im Falle des Auftretens typischer Symptome kann dann schnell über spezifische Laboruntersuchungen festgestellt werden, ob es sich um eine EBOLA-Infektion handelt und die notwendige Behandlung eingeleitet werden. Wie soll sich Ihr Angehöriger verhalten, wenn er nach Rückkehr Symptome entwickelt, die auch bei EBOLA auftreten können? EBOLA-typische Anfangssymptome, wie z.B. Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen können bei Rückkehrern aus WestAfrika immer Zeichen einer schwerwiegenden Erkrankung (z.B. Malaria) sein und müssen verzugslos abgeklärt werden. Alle Rückkehrer mit Fieber müssen sich verzugslos beim Truppenarzt melden. Außerhalb der Behandlungszeiten ist die bekannte 24/7 MedIntel-Hotline zu Rate zu ziehen (089-1249-7575). Denken Sie bitte daran, bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung auf den Tropenaufenthalt und die jeweilige Tätigkeit bei dieser humanitären Mission hinzuweisen. Für medizinisches Personal sind größere Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen, da ein unbemerkter Kontakt in der Behandlung ein geringes Restrisiko für eine Ansteckung birgt. FAKT ist… Behandlungspersonal, welches unter Schutz gearbeitet hat und Verdachtssymptome entwickelt, informiert die Hotline des Amtsarzt Bw EBOLA (AABw EBOLA) … dieser legt mit ihm das weitere Vorgehen fest. Gegebenenfalls sind besondere Schutzmaßnahmen (Selbstisolierung, Laboruntersuchung, etc.) erforderlich. Was passiert, wenn bei meinem Angehörigen in Westafrika ein EBOLA-Verdacht auftritt? Sollte es dazu kommen, dass der Verdacht einer Erkrankung auftritt, ist hierzu vorgesehen, den Erkrankten noch im frühen Stadium nach Deutschland zu transportieren. Für diesen Fall sind spezielle Transportisolatoren vorhanden. Erkrankte werden nach Rückkehr unverzüglich in eines der spezialisierten Behandlungszentren verlegt, über die Deutschland verfügt und dort nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft optimal therapiert. Seite 5/6 Stand 14.11.2014 Freigegeben: Kdo SanDstBw TF EBOLA, Offen Erstellt von: OTA Dr. Lüke Und zum Schluss… Was hat sich zum ersten Merkblatt geändert? Zunächst wurde aus großer Vorsicht und auf Grundlage der ersten verfügbaren Erkenntnisse beim Umgang mit eingesetztem Behandlungspersonal eine „routinemäßige Quarantäne“ für diesen Personenkreis angestrebt. Nach Auswertung der Erfahrungen seitens WHO und von Hilfsorganisationen, insbesondere der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF1) sowie rechtlicher Prüfung ist dieses weder fachlich-infektiologisch nötig noch möglich. Mittlerweile ist klar, dass die von WHO/MSF angewendeten Schutzmaßnahmen wirksam sind und werden daher auch von der Bundeswehr und dem DRK komplett übernommen. Deren Arbeitsprotokolle haben bisher trotz erheblicher Belastung zu einem sehr geringen Risiko geführt. Es ist unser Bestreben, unsere Rückkehrer und ihre Angehörigen bestmöglich zu schützen. Dennoch muss zwischen diesen Schutzmaßnahmen und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen der Grundrechte ein vernünftiger Ausgleich bestehen. Bei verantwortungsvollem Umgang mit einem nie auszuschließenden statistischen Restrisiko kann dies gefahrlos gelingen. 1 Médicin sans Frontière Seite 6/6 Stand 14.11.2014 Freigegeben: Kdo SanDstBw TF EBOLA, Offen Erstellt von: OTA Dr. Lüke