LGA Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg Leitlinien zur einheitlichen Durchführung und Dokumentation der kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen Landesgesundheitsamt Brandenburg, Zossen Mai 2007 Impressum Impressum Impressum Herausgeber: Fachausschuss Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg Redaktion: Landesgesundheitsamt Brandenburg im LASV Frau Dr. Gabriele Ellsäßer Wünsdorfer Platz 3 15838 Wünsdorf Tel. 033702 71108 e-mail: [email protected] Fachausschuss: Leitung Herr Müller-Senftleben, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Mitarbeit Frau Dr. Berg, Gesundheitsamt Havelland Herr Dr. Berndt, „easy-soft“ Dresden Herr Dr. Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg Frau DM Dietrich, Gesundheitsamt Havelland Frau Dr. Dükert, ehemals Gesundheitsamt Havelland Frau Dr. Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg Frau Dr. Engst, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark Frau Flaake, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Frau Dr. Friese, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Frau Dr. Greese, Gesundheitsamt Ostprignitz-Ruppin Frau Dr. Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark Frau DM Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark Herr Dr. Kreßner, Gesundheitsamt Prignitz Herr Dr. Opitz „Computer-Zentrum“ Strausberg Frau Pust, Landesgesundheitsamt Brandenburg Frau DM Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg Den Fachausschuss haben folgende Fachexperten unterstützt: Herr Dr. Albrecht, Klinikum Dortmund Herr Dr. Berg, Berlin Herr PD Dr. Eichhorn, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Herr PD Dr. Thomas Erler, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Herr Prof. Dr. Esser, Universität Potsdam Frau Dr. Greiner, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Frau Dr. Meyer, Robert Koch-Institut Berlin Herr Prof. Dr. Niedner, Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam Frau Dr. Rabe, Johanniter Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen Herr Dr. Schirm, Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen in Düsseldorf 2 < geändert Dez. 2006 > Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 2 3 Einleitung Funktionsdiagnostische Befunde - Übersicht Funktionsdiagnostische Befunde 1 Haut 1.1 Allergische Kontaktdermatitis 1.2 Acne juvenilis 1.3 Nävi 2 Nerven/Psyche 2.1 Epilepsie (cerebrale Anfallsleiden) 2.2 Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS) 2.3 Intelligenzdefizite 2.4 Umschriebene Entwicklungsstörungen 2.5 Emotionale/soziale Störungen 2.6 Sprach- und Sprechstörungen 2.7 Enuresis 3 Sinnesorgane 3.1 Sehfehler 3.2 Hörstörungen 4 Allergische Erkrankungen 4.1 Allergische Rhinitis / Konjunktivitis 4.2 Asthma bronchiale 4.3 Atopische Dermatitis 4.4 Nahrungsmittelallergie 5 Herz/Kreislauf 5.1 Hypertonie 6 Urogenitales System 6.1 Erkrankungen und Anomalien der Nieren und Harnwege 6.2 Lageanomalien des Hodens 7 Stütz- und Bewegungsapparat 7.1 Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel 7.2 Störung der Beckenstatik/Beinlängendifferenzen 7.3 Störung der Funktion des Knies 7.4 Störung der Fußstatik 7.5 Bewegungsstörungen 8 Endokrines System 8.1 Schilddrüsenfunktionsstörungen 8.2 Kleinwuchs 8.3 Hochwuchs 9 Organübergreifende Befunde 9.1 Adipositas/Übergewicht 9.2 Untergewicht 4 Dokumentationsinstrumente 4.1 Ärztlicher Dokumentationsbogen 4.2 Anamnesebogen Kita 4.3 Anamnesebogen Einschüler 4.4 Anamnesebogen 5./6. Klasse 4.5 Anamnesebogen 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung 4.6 Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens / Impfkalender 4.7 Elternanschreiben 5 Anlagen zu den Funktionsbefunden zu 2 Nerven/Psyche zu Screening auf psychische Auffälligkeiten zu Befunderhebung BUEVA zu Feststellung der Händigkeit zu 3 Sinnesorgane zu 3.1 Sehfehler zu 3.2 Hörstörungen zu 6 Urogenitales System zu 6.2 Lageanomalien des Hodens zu 8 Endokrines System zu 8.2 Kleinwuchs zu 8.3 Hochwuchs zu 9 Organübergreifende Befunde zu 9.1 Adipositas/Übergewicht zu 9.2 Untergewicht 1-1 2-1 3-1 3-2 3-2 3-4 3-5 3-7 3-8 3-11 3-14 3-17 3-21 3-23 3-26 3-28 3-28 3-33 3-38 3-40 3-42 3-44 3-46 3-48 3-48 3-53 3-53 3-55 3-57 3-57 3-61 3-62 3-64 3-66 3-70 3-70 3-72 3-74 3-75 3-75 3-77 4-1 4-2 4-4 4-7 4-10 4-13 4-16 4-34 5-1 5-1 5-1 5-5 5-11 5-15 5-15 5-22 5-24 5-24 5-26 5-26 5-27 5-28 5-28 5-37 Einleitung Einleitung 1 Einleitung Das Diagnostiksystem für die ärztlichen Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Das vorliegende Handbuch ist ein Leitfaden für eine valide und reliable Erhebung und Dokumentation bei den kinderärztlichen Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD). Die verbesserten „Funktionsdiagnostischen Tabellen“ sollen die Qualität der ärztlichen Tätigkeit erhöhen und damit auch zu geringeren Untersucherunterschieden bei der Befundung beitragen. In mehrjähriger Entwicklungsarbeit hat der Fachausschuss KJGD das bisherige Untersuchungs- und Befundsystem der Kinder- und Jugendärzte im Land Brandenburg überarbeitet. Im Fachausschuss arbeiteten Ärztinnen des KJGD aus den Gesundheitsämtern gemeinsam mit Vertretern des Gesundheitsministeriums und des Landesgesundheitsamtes. Externe Experten haben den Ausschuss beraten. Die Anzahl der Befunde wurde stark verringert, von früher 69 auf jetzt nur noch 29 Befunde. 1.1 Aufgaben der kinderärztlichen Untersuchungen Die ärztlichen Untersuchungen des KJGD dienen gleichzeitig mehreren Anliegen: 1. Individualmedizinische Aufgabe • Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes einschließlich der Erfassung körperlicher und seelischer Erkrankungen • Früherkennung von Entwicklungsstörungen und Screenings z. B. auf Hörstörungen und Sehfehler • Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Schließen von Impflücken • Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen. Kooperation mit niedergelassenen Haus-, Kinder- und Fachärzten • Vermittlung von Fördermaßnahmen und psychosozialer Dienste sowie Maßnahmen der Jugendhilfe • Betreuung und nachgehende Fürsorge 2. Beratende Aufgabe • Beratung von Eltern, Erziehern und Lehrern • Aufzeigen zu erwartender gesundheitlicher Risiken und Belastungseinschränkungen in Kita, Schule, Ausbildung und Beruf, arbeitsmedizinische Primärprävention (z. B. Allergieprävention) • Beratung zur Unfallprävention • Beratung zur kindgemäßen Arbeitsplatzgestaltung in der Schule • Beratung zur Bewegungsförderung, Ernährung und zu auditiven und visuellen Hilfen etc. 1-1 Einleitung Einleitung 3. Epidemiologische Aufgabe • Erhebung von Daten zur Gesundheitsberichterstattung, um gesundheitsrelevante Sachverhalte und Trends aufzuzeigen • Dokumentation des Handlungs- und Versorgungsbedarfs im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung • Nutzung der Daten und der Gesundheitsberichterstattung für die kommunale Gesundheitsplanung. Erstellung von „Gesundheitsprofilen“ z. B. bezogen auf Schulen, Sozialräume, Stadtteile und Gemeinden • Begleitung der kinderärztlichen Aktivitäten durch Maßnahmen der Qualitätssicherung (Untersuchervergleiche) Schließlich soll auch hervorgehoben werden, dass die ärztlichen Untersuchungen eine sozialkompensatorische Funktion haben. Die Notwendigkeit zeigt sich u. a. darin, dass die kassenfinanzierten U-Untersuchungen nicht alle Kinder erreichen. Im Berichtsjahr 2003/2004 haben beispielsweise nur 70 % der Einschüler an der Früherkennungsuntersuchung U9 teilgenommen, bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien lag die Rate mit 60 % besonders niedrig. Vor dem Hintergrund des Zusammenhangs von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit leisten die kinderärztlichen Untersuchungen in Kitas und Schulen einen unersetzbaren Beitrag zur Prävention durch rechtzeitige Identifikation von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Funktionen der kinderärztlichen Untersuchungen epidemiologisch medizinisch beratend 1-2 Einleitung Einleitung Gesetzliche Grundlagen für die Gesundheitsberichterstattung im KJGD Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG (1994, zuletzt geändert 2004) § 15 Gesundheitsberichterstattung (1) Die Landräte legen den Kreistagen und die Oberbürgermeister den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte regelmäßig Berichte über die gesundheitlichen Verhältnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich vor. Die oberste Gesundheitsbehörde ist zeitgleich zu unterrichten. (2) Die Gesundheitsbehörden stellen auf örtlicher und Landesebene die gesundheitlich bedeutsamen Erkenntnisse zusammen. Sie sollen dabei zur Erhebung und Auswertung der hierfür notwendigen Daten mit den im Gesundheitsbereich tätigen Behörden, Körperschaften, Verbänden, Vereinigungen und Einrichtungen zusammenwirken. Sie können ergänzend Untersuchungen veranlassen und durchführen. (3) Die Gesundheitsberichte sollen Analysen, Bewertungen und sich daraus ergebende Konsequenzen darstellen. Das für das Gesundheitswesen zuständige Landesministerium kann Richtlinien zum Aufbau der Gesundheitsberichte aussprechen. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Verordnung – KJGDV, § 3 (1997) (1) Die Angaben, Befunde und Ergebnisse der Reihenuntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind Teil der Gesundheitsberichterstattung gemäß § 15 Abs. 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes. Sie werden anonymisiert dem Landesgesundheitsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung in dem Umfang übermittelt, der für die Gesundheitsberichterstattung des Landes erforderlich ist und von der obersten Landesgesundheitsbehörde festgelegt wird. (2) Die Angaben, Befunde und Ergebnisse der Reihenuntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind einheitlich gemäß Anlage 1 (Ärztlicher Dokumentationsbogen) und Anlage 2 (Ärztlicher Anamnesebogen) zu dokumentieren. Die Erfassung und Übermittlung der Daten erfolgt mittels eines standardisierten ADVProgramms. (3) Die Unterlagen sind entsprechend § 28 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes mindestens zehn Jahre nach der letzten Untersuchung aufzubewahren und nur den befugten Beschäftigten des Gesundheitsamtes zugänglich. Mit Ablauf von zehn Jahren nach der letzten Untersuchung sind die Unterlagen zu löschen oder zu vernichten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach Maßgabe des § 28 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. (4) Das Landesgesundheitsamt berichtet der obersten Landesgesundheitsbehörde regelmäßig über die gesundheitliche Lage der Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg. Richtlinie des MASGF für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung (1999, zuletzt geändert 2003) In der Richtlinie werden die Aufgaben der kommunalen Gesundheitsberichterstattung beschrieben, einschließlich der Aufgaben des Landesgesundheitsamtes im Zusammenhang mit dem Datentransfer für landesweite Auswertungen der kinderärztlichen Untersuchungen. 1-3 Einleitung Einleitung 1.2 Kernpunkte des neuen Diagnostiksystems Die Funktionsbefunde für die kinderärztlichen Untersuchungen lehnen sich an das Konzept der funktionalen Gesundheit im Sinne der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health, WHO 2001) an, das in der Rehabilitation Verwendung findet. Im ICF wird eine Person vor ihrem gesamten Lebenshintergrund betrachtet - materielle, soziale und verhaltensbezogene Umweltfaktoren sowie personbezogene oder persönliche Faktoren. Im Sinne der ICF ist eine Person funktional gesund, wenn 1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen), 2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), 3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen). Mit den Funktionsbefunden für den KJGD Brandenburg sollen – wie der Name auch sagt – funktionelle Beeinträchtigungen und gesundheitliche Risiken von Kindern und Jugendlichen festgehalten werden. Zu jedem Befund gehören Definitionen und Operationalisierungen. Das heißt konkret, dass zu jeder Ausprägung des Befundes (leicht, mittelgradig, hochgradig) eine Beschreibung vorliegt, wie der Befund ermittelt wird, einschließlich Untersuchungsanleitung, verwendeter Untersuchungsinstrumente, gegebenenfalls Tests und Hinweise zur relevanten Fachliteratur. Die Befundbeschreibungen und -operationalisierungen sind, soweit möglich und notwendig, nach Altersgruppen gegliedert (Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klassen und Schulabgangsuntersuchung/10. Klassen). Hierbei ist das Kita-Alter in vielen Fällen noch weiter differenziert. Diese Altersdifferenzierung wird auch hilfreich sein, wenn in Zukunft die Altersunterschiede in der Einschulungsuntersuchung größer werden. Standardgliederung für jeden Befund: • Definition und wesentliches Wissen • Kurzdefinition der Funktionsgruppen • berücksichtigte Altersgruppen • Vorgehen in der Befunderhebung • Maßnahmen • Literatur 1-4 Einleitung Einleitung Tabelle 1: Bewertung des Befundes nach dem Ausmaß der Funktionseinschränkung in „leicht - mittelgradig – hochgradig“ Funktionsgruppen/Einstufung Perspektiven 1 2 3 funktionelle Einschränkung Kompensierung leichte Funktionseinschränkung oder Screeningbefund (= Indikator für künftige Funktionseinschränkung) gut kompensiert (kompensierbar) mittelgradige Funktionseinschränkung hochgradige Funktionseinschränkung ausreichend kompensiert (kompensierbar) trotz eines hohen Aufwands (an Behandlung oder Förderung) nicht oder nicht unzureichend kompensierbar Die Funktionsbefunde spiegeln • aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf den Alltag des Kindes in Familie, Kita und Schule • gesundheitliche Risiken, die eine künftige Beeinträchtigung wahrscheinlich werden lassen. Funktionsbefunde entsprechen nur in Einzelfällen medizinischen Diagnosen z. B. nach der ICD-10. Aber sie sind immer sozialmedizinisch begründet. Kriterien für die Berücksichtigung von Befunden bei den ärztlichen Reihenuntersuchungen waren: • Befunde, die nach epidemiologischen Studien mit einer Häufigkeit von mindestens 0,5% in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen vorkommen • Befunde mit Krankheitswert, die eine therapeutische Intervention notwendig machen • Befunde, die einen sozial-kompensatorischen Handlungsauftrag generieren (aus kommunaler oder landesweiter Sicht) • Screening-Fragen/Screening-Befunde (z. B. zu Neurodermitis, Fragenstandard zum ADHS). Das vorliegende Handbuch wird als Ordner geführt, was die Aktualisierungen erleichtert. Es steht auch eine elektronische Version (pdf-Format) zur Verfügung. Der hier im Handbuch dokumentierte Anamnesebogen für die 10. Klassen findet gegenwärtig keine Verwendung. Erst nach Fertigstellung des Handbuchs stellte sich heraus, dass der vorliegende Anamnesebogen nicht den bundeseinheitlichen Anamnesebogen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ersetzen kann. Literatur Schuntermann MF (2002). Einführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter besonderer Berücksichtigung der sozialmedizinischen Begutachtung und Rehabilitation. (http://www.dimdi.de/de/klassi/ICF/). 1-5 < geändert Dez. 2006 > Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung 2 Funktionsdiagnostische Befunde - Übersicht Befund Kita Altersgruppen Ein6. Klassen schüler 10. Klasse/ SAU 1 1.1 Haut Allergische Kontaktdermatitis x x 1.2 Acne juvenilis x x 1.3 2 2.1 Nävi Nerven/Psyche Epilepsie (cerebrale Anfallsleiden) x x x x x x x x 2.2 Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS) x x x x 2.3 Intelligenzdefizite x x 2.4 Umschriebene Entwicklungsstörungen ab 3 J. x 2.5 Emotionale/soziale Störungen ab 3 J. x F1 Acne ohne psychische Beeinträchtigung Kontrollbedürftige Nävi Bekannte Epilepsie mit längerer Anfallsfreiheit ( >2 Jahre) Auffällig im Anamnesebogen (Verhaltensfragen) und Anhaltspunkte in der Untersuchungssituation ergänzt mit Informationen der Erzieher/Eltern/Lehrer Funktionsgruppen F2 F3 Früher und heute allergische Kontaktdermatitis Acne mit psychischer Beeinträchtigung Bekannte Epilepsie (selten Anfälle) Wie F1 und zusätzlich bestätigtes ADHS und gute/ausreichende Integration in Familie und Kita bzw. Schule Schwere Anfallsleiden (Status epilepticus, häufigere Anfälle) Wie F1 und zusätzlich bestätigtes ADHS mit nicht ausreichender familiärer oder sozialer Integration (Kita, Schule etc.) Intelligenzdefizite festgestellt mit Münchener funktioneller Entwicklungsdiagnostik bzw. BUEVA-Untertests x x x Bis Einschulung: auffällig nach Tests mit der Münchener funktionellen Entwicklungsdiagnostik bzw. BUEVA-Untertests. Bei Schülern: gesicherter Befund (LeseRechtschreib-Störung oder Rechenstörung) Emotionale/soziale Störungen, die sich auf die Familie beschränken x 2-1 Wie F1 und Auswirkungen auf Kita bzw. Schule Wie F1 und erhebliche Auswirkungen auf Kita bzw. Schule < geändert Dez. 2006 > Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung Befund Kita 2.6 Sprach- und Sprechstörungen 2.7 Enuresis 3 3.1 Sinnesorgane Sehfehler 3.2 Hörstörungen 4 4.1 Allergische Erkrankungen Allergische Rhinitis / Konjunktivitis x ab 4 J. Altersgruppen Ein6. Klassen schüler x x x x x 10. Klasse/ SAU x x x x x F1 x x x x x x F2 2-2 F1 Funktionsgruppen F2 Auffällig in BUEVAUntertests, Sprachauffälligkeiten Wie für F1 und die sprachliche Kommunikation ist deutlich beeinträchtigt Bei 5- bis 7-Jährigen: nässt mindestens einmal pro Woche ein 7 Jahre und älter: mindestens einmal Einnässen pro Monat Auffällig im Sehcreening (Sehtest immer mit Brille/ Kontaktlinsen, s.u. Untersuchungsvorgehen), Erläuterung zu „auffällig“: Fernvisus mindestens auf einem Auge weniger als 0,8, aber nicht geringer als 0,5 oder in einem der drei Untersuchungstests (Lang-Test, Abdecktest, Motilität) auffällig Anmerkung: Kinder, deren Sehvermögen mit Sehhilfen voll kompensiert ist, d. h. über 0,8 Fernvisus, werden nicht dokumentiert Einseitige Hörstörung bei mindestens einer Frequenz von 30 dB und mehr, d. h., bei mindestens jeweils einer Prüffrequenz wird der 30 dBTon auf einem Ohr nicht gehört Auffällig im Sehcreening, aber Fernvisus mindestens auf einem Auge weniger als 0,5, aber nicht geringer als 0,2 Symptome nach ISAAC oder früher oder jetzt eine diagnostizierte allergische Rhinitis/Konjunktivitis Wie F1 und erhebliche Beschwerden im Lebensalltag Sehvermögen eingeschränkt, aber mit Sehhilfen ausreichend kompensiert Beidseitige Hörstörung bei jeweils mindestens einer Frequenz von 30 dB und mehr d. h., bei mindestens jeweils einer Prüffrequenz wird der 30 dB-Ton auf beiden Ohren nicht gehört F3 Auffällig im Sehscreening, aber Fernvisus mindestens auf einem Auge geringer als 0,2 Sehvermögen stark eingeschränkt und mit Sehhilfen nicht mehr kompensierbar Apparative Versorgung einer bereits bekannten Schwerhörigkeit < geändert Dez. 2006 > Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung Befund Kita 4.2 Asthma bronchiale 4.3 Atopische Dermatitis ab 4 J. x Altersgruppen Ein6. Klassen schüler x x x x 10. Klasse/ SAU x x F1 Symptome nach ISAAC oder früher oder jetzt ein diagnostiziertes Asthma Symptome nach ISAAC heute oder früher oder früher oder jetzt diagnostizierte Neurodermitis 4.4 Nahrungsmittelallergie 5 5.1 Herz/Kreislauf Hypertonie x x F3 Symptome nach ISAAC und in den letzten zwölf Monaten - mehr als fünf Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung - eine oder mehrere Nächte pro Woche wegen pfeifender oder fiepender Atmung aufgewacht Wie F1 und starker Juckreiz, mit Schlafstörung oder starke Hautveränderungen und/oder psychosoziale Beeinträchtigungen Früher diagnostizierte oder Verdacht auf Nahrungsmittelallergie x x x Hypertonie: Blutdruck >95. Perzentile der Referenzwerte bzw. Blutdruck > 140/90 mm Hg Antihypertensiv behandelte Hypertonie unabhängig vom gemessenem Wert x x Anomalien und rezidivierende Harnblasen- bzw. Nierenerkrankungen, die überwacht werden müssen Lageanomalien des Hodens, die überwachungsbedürftig sind Anomalien oder Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden x x Fehlstellungen der Wirbelsäule ohne Funktionseinschränkungen 6 Urogenitales System 6.1 Erkrankungen und Anomalien der Nieren und Harnwege x x 6.2 Lageanomalien des Hodens x x 7 Stütz- und Bewegungsapparat Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel x x 7.1 Funktionsgruppen F2 2-3 Fehlstellungen der Wirbelsäule mit Funktionseinschränkungen < geändert Dez. 2006 > Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung Befund Kita 7.2 7.3 Störung der Beckenstatik/ Beinlängendifferenzen Störung der Funktion des Knies 7.4 Störung der Fußstatik 7.5 8 8.1 x Altersgruppen Ein6. Klassen schüler x x 10. Klasse/ SAU x F1 Beinlängendifferenzen ab 1 cm Seitendifferenz Störung der Funktion des Knies Störung der Funktion des Fußes x x x ab 5 J. x x x Bewegungsstörungen Endokrines System Schilddrüsenfunktionsstörungen x x x x Bewegungsstörungen x x x 8.2 Kleinwuchs x x x x 8.3 Hochwuchs x x x x Struma bei der körperlichen Untersuchung beobachtet und ertastet Kleinwuchs: Körpergröße <3. Perzentile des Referenzsystems Hochwuchs: Körpergröße >97. Perzentile des Referenzsystems 9 9.1 Organübergreifende Befunde Adipositas/Übergewicht ab 5 J. x x x 9.2 Untergewicht x x x x Übergewicht (nach BMIGrenzwerten Cole) Untergewicht: BMI <10. und >3. Perzentile des BMIReferenzsystems (nach Kromeyer et al. 2001) 2-4 Funktionsgruppen F2 Adipositas (nach BMIGrenzwerten Cole) Starkes Untergewicht: BMI <3. Perzentile des BMIReferenzsystems (nach Kromeyer et al. 2001) F3 Funktionsdiagnostische Befunde 3 Funktionsdiagnostische Befunde 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Haut Nerven/Psyche Sinnesorgane Allergische Erkrankungen Herz/Kreislauf Urogenitales System Stütz- und Bewegungsapparat Endokrines System Organübergreifende Befunde 3-1 Befunde Haut 1 1 Haut 1.1 Allergische Kontaktdermatitis Die allergische Kontaktdermatitis tritt nur bei vorheriger Sensibilisierung gegenüber Kontaktallergenen nach erneuter Exposition – dann auch mit geringsten Dosen – auf und kann sich über den Ort der Einwirkung hinaus ausbreiten. Als Auslöser kommen vor allem solche Gegenstände in Frage, die dauernd am Körper getragen werden (Nickel in Ohrringen und sonstigem Schmuck, Metallschließen an der Kleidung) und Lokaltherapeutika (Anästesin, Neomycin). In späteren Jahren sind in erster Linie Berufsstoffe verantwortlich, Kosmetika viel seltener. Die Häufigkeit liegt altersbezogen zwischen mindestens 6 % (Jugendalter) bis 15 % im Erwachsenenalter (Kunz 1999). Durch den Beruf ausgelöste Hautkrankheiten stehen mit einem Anteil von mehr als 30 % seit Jahren an der Spitze der Berufskrankheiten. Die am meisten gefährdeten Berufsgruppen sind inzwischen bekannt: Männer: Metall-, Bau- und Ernährungsberufe. Frauen: Friseurin, Heil- und Krankenpflege- und Ernährungsberufe. In fast 95 % der Fälle war die Hauterkrankung an den Händen lokalisiert, wobei insgesamt allergische Kontaktekzeme und subtoxisch-kumulative Handekzeme gleich häufig auftraten. Wichtigster Kofaktor ist die atopische Hautdiathese oder eine früher bestehende Atopie. Studien zeigen, dass Erkrankungen bereits früh, d. h. in der Ausbildung, manifest werden und häufig Umschulungen die Folge sind (Diepgen & Coenraads 1998, 1999). Studien zeigen aber auch, dass Jugendliche unzureichend über berufliche Präventionsmaßnahmen aufgeklärt sind (Innungskrankenkasse Berlin-Brandenburg, Marstedt 2000) Funktionsgruppen 1.1 – 2 Früher und heute allergische Kontaktdermatitis Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: erst ab der 6. Klasse Untersuchungsvorgehen Die Befundung sollte folgende Informationsquellen einbeziehen: die Anamnese (s. Anamnesebogen), Angaben zur weiteren Anamnese am Untersuchungstag (Hautreaktion z. B. in Form eines Erythems oder von juckenden roten Papeln beim Tragen von Schmuck bzw. Gegenständen am Körper), klinische Symptomatik und eventuell vorliegende allergologische Testergebnisse. 3-2 Haut 1 Maßnahmen JArbSchG Jugendliche, die eine allergische Kontaktdermatitis haben, hatten oder dazu neigen, sollten sich bei hautbelastenden Berufen gut schützen oder diese meiden. Daher ist die frühzeitige Berufsberatung wichtig. Zu den hautbelastenden Berufen zählen: Friseur/-in, Heil- und Pflegeberufe wie Krankenschwester und Krankenpfleger, Altenpfleger/-in, Kfz-Mechaniker/-in, Zahntechniker/-in, Fotolaborant/-in, Koch/ Köchin, Maler/-in, Lackierer/-in, Gerber/-in, Zahnarzthelfer/-in bzw. Arzthelfer/-in, Masseur/-in, Zahnarzt/-ärztin bzw. Arzt/Ärztin. Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 3-3 Haut 1.2 1 Acne juvenilis Die in der Pubertät häufig beginnende Acne vulgaris entsteht durch eine hormonell mitbeeinflusste Verhornungsstörung im Haarfollikel, die zunehmende Aktivität der Talgdrüsen und die Mitwirkung von Propionibacterium acnes in den Follikeln. Betroffen sind das Gesicht und daneben oft Schultern, Brust und Rücken. Kleine Hornzysten werden als Mitesser (Komedonen) bezeichnet, aus denen sich entzündliche Papulopusteln entwickeln (Acne comedonica, Acne papulopustulosa, als schwerste Form die keloidartig vernarbende Acne conglobata). Funktionsgruppen 1.2 – 1 1.2 – 2 Acne ohne psychische Beeinträchtigung Acne mit psychischer Beeinträchtigung Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: erst ab der 6. Klasse Untersuchungsvorgehen Der Befund hat die Inspektion am Untersuchungstag zur Grundlage. Die Zuordnung zu den Funktionsgruppen 1 und 2 beruht auf der Feststellung von psychischen Beeinträchtigungen (z. B. Gefühl der Stigmatisierung, sozialer Rückzug). Mögliche psychische Beeinträchtigungen spiegeln sich im Fragenkomplex der emotionalen Störungen (s. Elternfragebogen) wider. Maßnahmen Hinweis auf Körperhygiene und Behandlungsmöglichkeit durch den Dermatologen. Vermeiden fetthaltiger Kosmetika und Sonnenschutzöle. JArbSchG Nur bei schwersten Fällen individuelle Berufsberatung empfohlen (Vermeiden von Hautverschmutzungen). Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 3-4 Haut 1.3 1 Nävi Unter Nävi (Hautmalen) versteht man seit Geburt bestehende oder erst später sich entwickelnde umschriebene Fehlbildungen der Haut. Nävi können eingeteilt werden in: • melanozytäre Nävi (durch Vermehrung von Melanozyten, oft auch deren verstärkte Pigmentproduktion) • Nävuszellnävi (Vermehrung von Nävuszellen, die eng mit den Melanozyten verwandt sind) • Gefäßnävi (Vermehrung und Erweiterung von Blutgefäßen) • Organoide Nävi (Vermehrung bestimmter Gewebe oder Hautadnexe) Funktionsgruppen Kontrollbedürftige Nävi 1.3 – 1 Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Bei der Untersuchung der Kinder werden vorrangig die melanozytären Nävi, atypischen und kongenitalen Nävi beurteilt und dokumentiert, da durch ein sorgfältiges Screening Melanome frühzeitig erkannt werden können. Die Zuordnung zur Funktionsgruppe 1 erfolgt immer dann, wenn Nävi kontrollbedürftig sind. Die folgenden Kriterien sind ein Screening zur frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs (z. B. eines Melanoms). Folgende zutreffende Kriterien (jedes für sich zählt) sind der Auslöser für die Empfehlung einer dermatologischen Untersuchung: • Gesamtanzahl der Nävi >50 • atypische Zellnävi (eher rötlicher Farbton) oder große kongenitale Nävi (Tierfellnävi 2 cm und größer) • und wenn für einen Nävus ein Merkmal aus der ABCD-Regel zutrifft: A) B) C) D) Asymmetrie Begrenzung unscharf Colour (unterschiedliche Farbpigmentierung) Durchmesser >0,5 cm Maßnahmen Kontrollbedürftige Nävi müssen weiter dermatologisch abgeklärt werden und daher wird die gezielte Empfehlung für den Dermatologen ausgesprochen. 3-5 Haut 1 Literatur Coenraads PJ, Diepgen TL (1998). Risk of hand eczema in employees with past or present atopic dermatitis. Int Arch Occup Environ Health 17: 7-13 Diepgen TL, Coenraads PJ (1999). The epidemiology of occupational contact dermatitis. Int Arch Occup Environ Health 72: 496-506 Innungskrankenkasse Berlin-Brandenburg, Marstedt G (2000). Gesunder Start ins Handwerk. Ergebnisse einer Befragung Auszubildender in Handwerksbetrieben in Brandenburg über Arbeitsbelastungen, Berufswahl und Gesundheit im Auftrag der Innungskrankenkasse Berlin-Brandenburg. Bremen Kunz H (1999) Häufigkeit allergischer Krankheiten in Ost- und Westdeutschland. Gesundheitswesen 61 Sonderheft 2 S. 100-105 Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 3-6 Nerven/Psyche 2 2 Nerven/Psyche Einleitung - Befunde in der Hauptgruppe Nerven/Psyche In dieser Gruppe werden schwerpunktmäßig folgende Befundgruppen erfasst: - emotionale und soziale Störungen - umschriebene Entwicklungsstörungen - psychische Störungen - neurologische Erkrankungen - Intelligenzdefizite Ausgangspunkt für die Befunderhebung sind die Angaben der Eltern im Anamnesebogen bzw. das Kind/ der Jugendliche selbst in der Untersuchungssituation. Zu berücksichtigen ist, dass emotionale und soziale Störungen primär (z. B. Trennungsangst) oder im Verlauf einer anderen Störung (z. B. Sprachstörung) auftreten können. Im zuletzt genannten Fall müssen beide Befunde getrennt erfasst werden. Die Verhaltensfragen in den Anamnesebögen beziehen sich auf die häufigsten emotionalen und sozialen Störungen im Kita-, Schul- und Jugendalter und richten sich an die Eltern. Von einer direkten Befragung der Jugendlichen hat der Fachausschuss aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen. Da die umschriebenen Entwicklungsstörungen eine hohe Prävalenz von 17% haben (Esser & Schlack 2003), werden diese differenzierter erfasst. Dabei sind die Kinder mit einer Sprachstörung Ausgangspunkt für die Definition von Risikogruppen und der dann folgenden ausführlicheren Diagnostik über Untertests aus der BUEVA (Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter, Esser 2002). Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass Sprachstörungen einen hohen Prädiktionswert für eine Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. für schulische Leistungsprobleme haben. Diese Kinder benötigen frühzeitig Förderung, um ihre Entwicklungsschancen zu verbessern. Auf eine spezielle visuomotorische Diagnostik wurde verzichtet, da Studien zeigen, dass umschriebene motorische Entwicklungsstörungen keinen Einfluss auf die schulische Laufbahn und Persönlichkeitsentwicklung haben (Ciurea 2003). Zur Diagnose von umschriebenen Entwicklungsstörungen ist jedoch unabdingbar festzustellen, ob das Kind über eine normale Intelligenz verfügt. Daher wird bei jedem dieser Risikokinder ein nonverbaler Intelligenztest (CMM - Columbia Mental Maturity Scale) durchgeführt. Die vier verschiedenen Untertests aus der Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter (BUEVA) sind des Weiteren Informationsquellen für den Befund „Intelligenzdefizit“. Für den kinderärztlichen Untersuchungsgang ist daher wichtig, sich mit der Sequenz und auch mit einzelnen Testbewertungen vertraut zu machen. Im Anlagenteil sind die Untertests differenziert erläutert und auch die Bewertungsskalen aufgeführt. 3-7 Nerven/Psyche 2.1 2 Epilepsie (cerebrale Anfallsleiden) Epilepsien sind chronische Erkrankungen des Zentralnervensystems mit wiederholt auftretenden, in der Regel unprovozierten cerebralen Anfällen als Ausdruck einer paroxysmalen lokalen und/oder generalisierten neuronalen Funktionsstörung. Die Inzidenz für Kinder zwischen 0 - 15 Jahren liegt bei 60,7/100.000 (Freitag 2001). Etwa 0,6 % der Kinder und Jugendlichen erkranken an einer Epilepsie. Mehr als drei Viertel der Epilepsien treten vor dem 18. Lebensjahr auf. Es wird grundsätzlich zwischen generalisierten und fokalen (partiellen) Anfallsformen unterschieden. Generalisiert heißt: Die initialen klinischen Symptome weisen auf die Einbeziehung beider Hemisphären hin (abrupter Beginn, keine Aura), EEG-Muster initial bilateral; eine genetische Disposition ist fast immer nachweisbar (familiäre Belastung 25 - 30 %). Fokal heißt: Klinische Symptomatik und EEG weisen auf die Aktivierung eines herdförmig begrenzten Neuronensystems hin. Hirnorganische Störungen (Trauma, Tumor, Entzündung, Narben) spielen hier eine Rolle. Sie treten in jedem Alter auf. Mindestens 10 % der Epilepsien sind fokal. Ist das Bewusstsein nicht gestört, handelt es sich um einfache fokale Anfälle, sonst um komplexe. Fokale Anfälle können in generalisierte übergehen. Sehr viel häufiger als Epilepsien sind Gelegenheitskrämpfe wie: • Neugeborenenkrämpfe (Prävalenz 5 %) • Fieberkrämpfe bei Kindern unter 5 Jahren (Prävalenz 2 - 4 %) und Altersgipfel im 2. Lebensjahr • posttraumatische Anfälle nach Schädel-Hirn-Trauma Gelegenheitskrämpfe sind symptomatisch zerebrale Anfälle als Folge direkt auf das Gehirn einwirkender Noxen bzw. Traumen. Da im Kleinkindalter eine erhöhte Anfallsbereitschaft besteht, sind Gelegenheitskrämpfe in dieser Altersgruppe besonders häufig. Für diese Kinder besteht ein erhöhtes Risiko, eine Epilepsie zu entwickeln. Funktionsgruppen 2.1 – 1 2.1 – 2 2.1 – 3 Bekannte Epilepsie mit längerer Anfallsfreiheit ( >2 Jahre) Bekannte Epilepsie (selten Anfälle) Schwere Anfallsleiden (Status epilepticus, häufigere Anfälle) 3-8 Nerven/Psyche 2 Befunderhebung Informationen zur Befunderhebung fußen auf anamnestischen Angaben. Für die Zuordnung der Funktionsgruppen gelten folgende Anhaltspunkte: Untersuchte Altersgruppen: alle 2.1 - 1: Bekannte Epilepsie mit längerer Anfallsfreiheit ( >2 Jahre) • Im Mittelpunkt stehen die weitere Beobachtung, Begleitung und Beratung, aber auch die Indikations-Überprüfung zu Medikation bzw. hinsichtlich Aussetzversuchen bei bestehender Medikation. 2.1 - 2: Bekannte Epilepsie (selten Anfälle, kurzzeitige Symptomatik), Grand mal möglich • Epilepsie mit vergleichsweise seltenen Anfällen (max. 1x/Monat); aber kein Status epilepticus • Epilepsie mit myoklonischen Anfällen, fokalen Anfällen oder komplexfokalen Anfällen • Es besteht der unbedingte Bedarf zu einer medikamentösen Therapiefortführung bzw. -einleitung 2.1 - 3: Schwere Anfallsleiden (Status epilepticus, häufigere Anfälle) • auch unter Medikation keine längere Anfallsfreiheit, Anfälle treten häufiger (mindestens 1x/Monat) auf • Status epilepticus im letzten Jahr; unabhängig von sonstiger Anfallsfrequenz • Epilepsien ohne Anfallsfreiheit, unbehandelt oder suboptimal betreut (Mangelcompliance) Maßnahmen Beratung von Bezugspersonen: Kenntnis der Telefonnummer vom behandelnden Arzt und Notruf; Handhabung der Notfallmedikation; Hinweise auf Selbsthilfegruppen Kindergarten- und Schulsport Teilfreistellungen bei Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, z. B. Turnen an Geräten mit erhöhter Absturzgefahr, Kampfsport, Tauchen und Springen; Schwimmen und auch Wettkämpfe sind erlaubt JArbSchG Gefährdung durch Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr, Verletzungsgefahr durch ungesicherte rotierende oder schneidende Maschinen, Arbeiten mit besonderer Einwirkung von Schwingungen auf den ganzen Körper, Nachtarbeit ungünstig. In jedem Fall muss in Zusammenarbeit von Berufsberatung und behandelndem Arzt eine individuelle Entscheidung getroffen werden. 3-9 Nerven/Psyche 2 Führerschein: Hier die Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin von 2000 berücksichtigen Literatur Gesellschaft für Neuropädiatrie (2003). Diagnostische und therapeutische Prinzipien bei Epilepsien im Kindesalter (ICD-10: G40.0 - 40.9). AWMF. http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/awmfleit.htm Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn PD Dr. Thomas Erler, Chefarzt Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Frau Dr. Christiane Meyer, Robert Koch-Institut Berlin 3-10 Nerven/Psyche 2.2 2 Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS) Basierend auf den beiden Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF 2000) in ihren Leitlinien folgende Definition: Hyperkinetische Störungen sind durch ein durchgehendes Muster von Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität gekennzeichnet, das in einem für den Entwicklungsstand des Betroffenen abnormen Ausmaß situations-übergreifend auftritt. Die Störung beginnt vor dem Alter von 6 Jahren und sollte in mindestens zwei Lebensbereichen/Situationen (z. B. in der Schule, in der Familie, in der Untersuchungssituation) konstant auftreten. Leitsymptome der hyperkinetischen Störung sind Unaufmerksamkeit (Aufmerksamkeitsstörung, Ablenkbarkeit), Überaktivität (Hyperaktivität, motorische Unruhe) und Impulsivität. Tabelle 2 Subgruppeneinteilung hyperkinetischer Störungen Unterteilung gemäß DSM-IV vorherrschend unaufmerksamer Typ vorherrschend hyperaktiv-impulsiver Typ gemischter Typ Unterteilung gemäß ICD-10 - einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (F90.0) - hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (F90.1) - andere hyperkinetische Störungen (F90.8) - nicht näher bezeichnete Störung (F90.9) Quelle: Fegert et al. 2004 Häufig sind Störungen des Sozialverhaltens sowie Lern- und Leistungsstörungen assoziiert. Jungen sind etwa doppelt so häufig betroffen wie Mädchen. Je nach Definition des Störungsbereiches werden Prävalenzen zwischen 3 % und 10 % genannt (RKI 2004). Funktionsgruppen 2.2 – 1 2.2 – 2 2.2 – 3 Auffällig im Anamnesebogen (Verhaltensfragen) und Anhaltspunkte in der Untersuchungssituation ergänzt mit Informationen der Erzieher/ Eltern/Lehrer Wie F1 und zusätzlich bestätigtes ADHS und gute/ ausreichende Integration in Familie und Kita bzw. Schule Wie F1 und zusätzlich bestätigtes ADHS mit nicht ausreichender familiärer oder sozialer Integration (Kita, Schule etc.) 3-11 Nerven/Psyche 2 Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen zu 2.2 – 1: Die einschlägigen Fragen aus den Anamnesebögen einschließlich Regeln zur Auswertung sind im Folgenden wiedergegeben (vgl. auch Anlage S. 5-1 ff.) Kita-Alter und Einschulung: stimmt Mein Kind ... ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert stimmt nicht beiden Items „zu Hause“ oder beiden Items „Kita“ zugestimmt ADHS ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen 5./6. Klassen: 3 von 3 Fragen zugestimmt ADHS ist leicht ablenkbar und unkonzentriert • in der Schule • bei den Hausaufgaben • bei den Regelspielen (Karten- oder Brettspiele) 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung: nicht zutreffend teilweise zutreffend eindeutig zutreffend unruhig, überaktiv, kann nicht lange stillsitzen 1 2 3 leicht ablenkbar, unkonzentriert 1 2 3 ständig zappelig 1 2 3 denkt meistens nicht nach, bevor er/sie handelt 1 2 3 führt Aufgaben selten zu Ende, keine gute Konzentrationsspanne 1 2 3 KJGD Bewertung Hyperaktivität 10-15 Pkt. ADHS zu 2.2 – 3: Hier werden alle Kinder erfasst, deren Diagnose fachärztlich bzw. psychologisch abgeklärt ist und die trotz Therapie ungenügend familiär oder sozial integriert sind. Sie haben z. B. eine unterbrochene Schullaufbahn oder einen Schulwechsel wegen ADHS hinter sich. 3-12 Nerven/Psyche 2 Maßnahmen Die einschlägigen Leitlinien empfehlen bei diagnostisch abgeklärter Diagnose eine multimodale Therapie: • Pharmakotherapie mit Stimulanzien (ab Schulalter) • verhaltenstherapeutische Methoden / Kontingenzprogramme • Elternberatung • sonderpädagogische Maßnahmen Symptomatisch positive Auswirkungen der Stimulanzien können aufgrund der Literatur bei 60 – 90 % der Kinder erwartet werden. In der Praxis bedeutet das Ansprechen auf die Pharmakotherapie vielfach erst den Einsatz weiterer therapeutischer Maßnahmen. Als Präventionsmaßnahmen werden für die Schule Konzentrations- und Entspannungsübungen, aber auch Übungen zur Problembewältigung und zum Erlernen sozialer Kompetenzen empfohlen. Literatur Eggers C, Fegert JM, Resch F (Hrsg.) (2004). Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters. Springer-Verlag Berlin Heidelberg Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2004). Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Berlin Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/ Psychotherapie an der Universität Potsdam 3-13 Nerven/Psyche 2.3 2 Intelligenzdefizite Im Gegensatz zur umschriebenen Entwicklungsstörung (Befund 2.4), geht es hier um eine breite Palette kognitiver Störungen. Intelligenzdefizite sind eine komplexe Störung der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Das Ausmaß des geistigen Entwicklungsdefizits lässt sich nicht nur durch psychometrische Tests definieren, sondern wird auch durch das Potenzial an sozialen Fähigkeiten bestimmt. Beide Dimensionen bedingen einander. Das heißt, weicht der Intelligenzquotient wenig vom Durchschnittswert ab, so ist eine Prognose der sozialen und bildungsmäßigen Entwicklung auch weniger sicher. Für die „Intelligenz“ gibt es keine allgemein akzeptierte Definition oder Messmethode. Die Ausprägung ist von kulturellen, sozialen und genetischen Faktoren abhängig. Intelligenzdefizite im Kindesalter sind immer verbunden mit einer Entwicklungsverzögerung der kognitiven und psychischen Funktionen. Etwa 1,5 % aller 7-jährigen Schüler haben eine leichte intellektuelle Behinderung (Landgren et al. 1996), etwa 1 % der Schulkinder – so Schätzungen – sind geistig behindert (mittelgradige bis schwere Intelligenzminderung). Für die Ursache von insbesondere leichten Intelligenzstörungen sind neben biologisch-organischen Faktoren soziale, kulturelle und psychologische Faktoren von Bedeutung. Die Klassifikation der Intelligenzdefizite erfolgt über Intelligenztests. Damit wird der relative Leistungsstand definiert, den das Kind zu einer repräsentativen Stichprobe Gleichaltriger erreicht. Leichte Intelligenzminderung: Etwa 80 % der Personen mit geistigen Behinderungen; Spracherwerb verzögert, soziale und kommunikative Fähigkeiten reichen für die Bewältigung der Alltagsprobleme aus. Schwierigkeiten bestehen in der schulischen und beruflichen Ausbildung. Die Berufswahl sollte praxisorientiert sein. Mittelgradige Intelligenzminderung: Etwa 12 % der Personen mit geistiger Behinderung; Spracherwerb deutlich verzögert und bleibend beeinträchtigt (einfache Konversation möglich bis zu knappen Mitteilungen). Fortschritte in der Schule über das Niveau der 2. Klasse sind selten. Bei leichter sozialer und ökonomischer Belastung benötigen diese Menschen Aufsicht und Anleitung. Schwere Intelligenzminderung: Etwa 3 - 4 % der Personen mit geistiger Behinderung; sind im Vorschulalter schlecht motorisch entwickelt, Sprachfähigkeit minimal, lernen gar nicht oder eingeschränkt sprechen. Im Erwachsenenalter können sie unter ständiger Aufsicht einfache Arbeiten verrichten. 3-14 Nerven/Psyche 2 Funktionsgruppen 2.3 – 2 Intelligenzdefizite festgestellt mit Münchener Entwicklungsdiagnostik bzw. BUEVA-Untertests funktioneller Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: bis Einschulung Untersuchungsvorgehen bis 3 Jahre Die Befunderhebung für Kinder unter 3 Jahren wird bei Verdacht auf ein Intelligenzdefizit über die Münchner funktionelle Entwicklungsdiagnostik durchgeführt. Befunderhebung im Kita- und Einschulungsalter Die Befundung mit den unten genannten BUEVA-Tests wird nur durchgeführt, wenn beim Kind auch Sprach- und Sprechstörungen befundet wurden (Risikokinder). Kita und Einschulung: auffällig in 2 der 3 Tests: CMM, WE, GT • allgemeine Intelligenz (CMM, Untertest 1): Testergebnis T <45 • rezeptive Sprache (Wörter ergänzen WE, Untertest 5): Testergebnis T <42 • expressive Sprache (Grammatiktest GT, Untertest 4) T <40 CMM WE GT* Allg. Intelligenz Wörterergänzen Grammatiktest (Untertest 1) (Untertest 5) (Untertest 4) auffällig in 2 der 3 Tests (CMM, WE, GT) Intelligenzdefizite Abbildung 1: Nutzung der BUEVA-Tests im Kita-Alter und zur Einschulung 3-15 Nerven/Psyche 2 Maßnahmen Bei allen Formen von Entwicklungsverzögerungen und damit auch intellektuellen Leistungsproblemen sollte überprüft werden, ob Bedarf bzw. Indikation besteht hinsichtlich: - einer weiteren Diagnostik - Förder- und Therapiemaßnahmen - der Schaffung von angemessenen sozialen Integrationsbedingungen Bei stark auffälligen Kindern sollte eine ausführliche Leistungstestung (z. B. im Sozialpädiatrischen Zentrum - SPZ) und eine rasche Realisierung der im Ergebnis der ärztlichen Untersuchung indiziert erscheinenden Hilfen erfolgen, um optimale Entwicklungsfortschritte zu ermöglichen (insbesondere: Frühförderung). Bei der Auffindung geeigneter Hilfen ist die interprofessionelle Zusammenarbeit, z. B. mit Frühförder- und Beratungsstellen, SPZ, Schulen und Fachdiensten unerlässlich. Weitere Maßnahmen: Überprüfung des Anspruches auf Eingliederungshilfen nach BSHG/KJHG, psychosoziale Beratung JArbSchG Einschränkung für Arbeiten mit Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung erhöhten psychischen Belastungen, Empfehlungen zu berufsvorbereitenden Förderlehrjahren oder geschützten Werkstätten. Hinweise auf Beratungsangebote bei Arbeitsämtern, auf Begutachtungen zu Betreuungsfragen Literatur Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie. München: Urban & Fischer Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn PD Dr. Thomas Erler, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Frau Dr. Christiane Meyer, Robert Koch-Institut 3-16 Nerven/Psyche 2.4 2 Umschriebene Entwicklungsstörungen Umschriebene Entwicklungsstörungen fassen eine Gruppe isolierter Leistungsstörungen zusammen, die aufgrund von spezifischen Störungen der Informationsverarbeitung und Handlungsorganisation zustande kommen. Wichtig ist, dass diese Störungen weder durch die allgemeine Intelligenz, durch bestehende psychische Störungen noch durch die Förderung der Kinder zu erklären sind. Voraussetzungen sind: normale Intelligenz, fehlende Sinnesschädigungen, fehlende neurologische Erkrankungen und angemessene Förderung. Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist wichtig für die differenzialdiagnostische Abgrenzung insbesondere von geistiger Behinderung, deprivierten Kindern und Kindern mit Taubheit oder Schwerhörigkeit. Unter den 3- bis 6-Jährigen finden sich ca. 9 % Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen. Insgesamt wird im Kindes- und Jugendalter eine Prävalenz von 17 % angenommen. Zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen gehören: • umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens • umschriebene Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen • umschriebene Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten Wesentliches für die Praxis... Die Langzeitprognose der verschiedenen Entwicklungsstörungen ist unterschiedlich: • Gut ist die Prognose bei Kindern mit Sprechstörungen (Lautbildungsstörungen) • Sehr viel ungünstiger ist die Prognose bei Kindern mit Störungen der Sprache • Die ungünstige Prognose bei Kindern mit Legasthenie wird wesentlich durch die Symptompersistenz und die Komorbidität bestimmt • Die an sich günstige Prognose bei Kindern mit isolierter Störung der motorischen Entwicklung wird getrübt durch das Risiko möglicher Sekundärsymptome als Folge des sozialen Erlebens der Ungeschicklichkeit Quelle: Esser (2003) Wegen der großen Bedeutung der Sprachfunktionen (Grammatik), liegt der Schwerpunkt der Befundung auf diesem Bereich. Störungen der motorischen Funktionen werden im Befund Bewegungsstörungen erfasst. Kinder mit einer spezifischen Lernstörung sind dadurch charakterisiert, dass sie über eine normale Intelligenz verfügen und keine Sinnesbehinderung haben. Sie haben aber extrem niedrige Leistungen in den Schulleistungsbereichen Lesen, Schreiben oder Rechnen bezogen auf die Altersnorm. Es wird angenommen, dass neuropsychologische Funktionsstörungen im Entwicklungsprozess dieser betroffenen Kinder und nicht etwa eine psychische Störung als primäre Ursache 3-17 Nerven/Psyche 2 bedeutsam sind. Gleichwohl können gerade emotionale Störungen koexistieren oder sich als Folge entwickeln. Spezifische Lernstörungen sind abzugrenzen von Lernbehinderungen gekennzeichnet durch eine niedrigere Intelligenz im Bereich IQ = 70 - 85. Nur ein Viertel der von Lese-Rechtschreib-Störungen (LRS) betroffenen Kinder zeigen am Ende der Grundschulzeit eine altersgemäße Leistung. Wichtig ist bei allen Behandlungsbemühungen, dass der Entwicklung sekundärer psychischer Störungen entgegengewirkt wird. Besonders benachteiligt sind Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus, die auf institutionelle Förderung in der Schule angewiesen sind. Funktionsgruppen 2.4 – 1 Bis Einschulung: auffällig nach Tests mit der Münchener funktionellen Entwicklungsdiagnostik bzw. BUEVA-Untertests. Bei Schülern: gesicherter Befund (Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung) Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab 3 Jahren Untersuchungsvorgehen Befunderhebung im Kita- und Einschulungsalter Für Kinder unter 3 Jahren gibt die Münchener Funktionsdiagnostik Hinweise Kita und Einschulung: auffällig in BUEVA-Tests GT (Grammatiktest) und nicht auffällig im CMM (allgemeine Intelligenz) GT Testergebnis T <40 CMM Testergebnis T >45 Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren (Kita und Einschulung) wird die Befunderhebung mit den oben genannten BUEVA-Tests nur vorgenommen, wenn beim Kind auch Sprach- und Sprechstörungen befundet wurden (Risikokinder; vgl. Befund Sprach- und Sprechstörungen). 3-18 Nerven/Psyche 2 CMM GT* Allg. Intelligenz Grammatiktest (Untertest 1) (Untertest 4) auffällig in GT und nicht auffällig in CMM Umschriebene Entwicklungsstörungen Abbildung 2: Nutzung der BUEVA-Tests im Kita-Alter und zur Einschulung Befunderhebung im Schulalter 5./6. Klasse und 10. Klasse Die Funktionsgruppe 1 wird zugeordnet, wenn ein gesicherter Befund über LeseRechtschreib-Störungen oder Rechenstörungen vorliegt. Maßnahmen bei Kita-Kindern und Einschülern • Besteht nach den Ergebnissen der BUEVA-Untertests der Verdacht auf eine umschriebene Entwicklungsstörung, muss das Kind zur weiteren Diagnostik eingeladen (Sprechstunde des KJGD, Psychologen des KJGD) oder auch an das SPZ überwiesen werden. • Im Ergebnis der Entwicklungsdiagnostik sollten über die Frühförder- und Beratungsstellen Fördermaßnahmen eingeleitet werden. • Schulvorbereitende Maßnahmen über sonderpädagogische Beratungsstellen. bei Schülern • Weitere schulpsychologische Klärung • Integrative Therapie bei Lese-Rechtschreib-Störung (LRS): Spezifisches LRS-Training Schulpädagogische Maßnahmen (Förderkurse, leichtere Übungen, Notenbefreiung etc.) Verbesserung der Motivation, Abbau der Schulunlust (kindzentriert, elternzentriert, lehrerzentriert) Psychotherapie bei Vorliegen erheblicher Begleitstörungen 3-19 Nerven/Psyche 2 Literatur Ciuera I (2003). Motorisch auffällige Kinder. Kinderärztliche Praxis 8: 527-530 Esser G (2003). Umschriebene Entwicklungsstörungen. Kinderärztliche Praxis 5: 313-315 Esser G (1991). Was wird aus Kindern mit Teilleistungsschwächen? Enke, Stuttgart Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/ Psychotherapie an der Universität Potsdam 3-20 Nerven/Psyche 2.5 2 Emotionale/soziale Störungen Emotionale Störungen sind der häufigste Anlass für die Vorstellung von Kindern und Jugendlichen zur kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Behandlung (Prävalenz zwischen 10 % und 12 %). Die meisten emotionalen Störungen des Kindes- und Jugendalters sind altersspezifische Manifestationen z. B. Trennungsängste, Tierphobien in der frühen Kindheit. Agoraphobien, Zwangsstörungen und auch depressive Störungen treten typischerweise erst in der Adoleszenz auf. Dies gilt auch für Suizidhandlungen. Die wichtigsten emotionalen Störungen des Kindes- und Jugendalters sind: Angststörungen, Phobien, depressive Störungen und Zwangsstörungen Die Altersbindungen der Angststörungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Altersbindung der Angststörungen Alter Säuglings- und Kleinkindalter Vorschulalter, mittlere Kindheit mittlere Kindheit, frühe Adoleszenz Adoleszenz Angsttyp Trennungsangst Tierphobie, Dunkelangst Schulphobie (Trennungsangst) und Schulangst, Sozialphobie generalisierte Angststörung, Panikstörung, Agoraphobie Epidemiologische Studien zeigen, dass Trennungsängste mit bedeutsamer klinischer Relevanz bei 1 % bis 5 % der Kinder vorkommen. Angststörungen sind häufig Anlass für Schulverweigerung (d. h. nicht nur sporadisch, sondern Wochen oder sogar Monate). Während die Schulphobie im Kern eine Trennungsangst ist (eine übermäßig enge Bindung - meist zur Mutter), ist die Schulangst eine auf die Schule gerichtete Angst, die zum Beispiel durch das Verhalten von Lehrern oder Schülern ausgelöst sein kann. Dem Schuleschwänzen liegt dagegen eine Störung des Sozialverhaltens zugrunde. Angststörungen können mit depressiven Störungen auftreten (häufig in der Präadoleszens). Als Hinweiszeichen gelten: Rückzug von familiären Bezugspersonen/Freunden, Einschlaf- und Appetitstörungen, Verschlechterung der Schulleistungen, Passivität etc.). Bestimmend für Störungen des Sozialverhaltens sind ein sich wiederholendes und andauerndes Muster dissozialen, aggressiven oder aufsässigen Verhaltens mit einer Mindestdauer von 6 Monaten. 3-21 Nerven/Psyche 2 Die Prävalenz der Störungen des Sozialverhaltens liegt in epidemiologischen Studien bei 1,5 bis 3,4 %. Aggressives Verhalten ist im Kindesalter häufig zu beobachten (Jungen bis zu 3-mal häufiger als Mädchen). In der Präadoleszenz nimmt die körperliche Aggressivität ab, während die verdeckten Formen dissozialen Verhaltens wie z. B. Schulschwänzen, zündeln, stehlen in der Präadoleszenz zunehmen. Wichtig für eine günstige Prognose von Störungen des Sozialverhaltens sind die protektiven Faktoren wie dichtes Netz sozialer und betreuender Dienste, stabile Partnerschaft der Bezugspersonen, Intelligenz des Kindes, Familien mit genügend Wohnraum. Funktionsgruppen 2.5 – 1 2.5 – 2 2.5 – 3 Emotionale/soziale Störungen, die sich auf die Familie beschränken Wie F1 und Auswirkungen auf Kita bzw. Schule Wie F1 und erhebliche Auswirkungen auf Kita bzw. Schule Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle ab 3 Jahren Untersuchungsvorgehen Hinweise für die Befundung ergeben sich in erster Linie aus den Anamnesebögen. Eine Hilfe zur Bewertung der elterlichen Antworten wird in der Anlage S. 5-1 ff. gegeben. Weitere Hinweise ergeben sich aus der Untersuchungssituation, dem Kontakt mit dem Kind, den Eltern und Erziehern. Maßnahmen Emotionale und soziale Störungen müssen zunächst kinderpsychiatrisch bzw. kinderpsychologisch abgeklärt werden. Entscheidend ist ein familienzentriertes Vorgehen. Bei einem problematischen familiären oder psychosozialen Umfeld ist der Einsatz von Sozialarbeit und Pädagogik unverzichtbar, d. h. eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Erziehungsberatungsstellen bzw. Schulpsychologen ist notwendig. Literatur Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie. München: Urban & Fischer Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/ Psychotherapie an der Universität Potsdam 3-22 Nerven/Psyche 2.6 2 Sprach- und Sprechstörungen Sprach- und Sprechstörungen sind ein Teilproblem von umschriebenen Entwicklungsstörungen. Wegen der speziellen Fördermaßnahmen wird der Befund aber eigenständig festgehalten. Die Sprach- und Sprechstörungen beziehen sich einerseits auf die Sprachfunktion (gesprochene Sprache, Sprachverständnis, Zeichen und Gesten) und andererseits auf Störungen des Sprechens (Artikulationsstörungen, Stottern und Poltern). Da die Sprache als wichtigstes Kommunikationsmittel eine entscheidende soziale Fertigkeit ist, besteht bei Sprach- und Sprechstörungen die Gefahr der Entwicklung von sozialer Isolation oder auch von psychischen Störungen. In gravierenden Fällen ist rechtzeitig eine kinderpsychiatrische Untersuchung einzuleiten. Während Kinder mit Artikulationsstörungen einen günstigen Verlauf zeigen und der Schulverlauf in der Regel normal ist, zeigen Kinder mit Sprachstörungen massive Langzeitfolgen, insbesondere durch Schulleistungsprobleme. Studien konnten zeigen, dass sprachgestörte Kinder (rezeptiv und expressiv) zu mehr als 50 % eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hatten (Esser 1991) und häufig auch psychische Auffälligkeiten aufwiesen (insbesondere hyperkinetische Störungen oder Störungen des Sozialverhaltens (Stevenson et al 1985, Esser & Schlack 2003). Daher ist die frühzeitige Förderung dieser Kinder dringend geboten und auch sonderpädagogische Maßnahmen sind in der Schule flankierend notwendig. Die Beurteilung des Schweregrades einer Sprach- und Sprechstörung ist abhängig vom Alter des Kindes. Bei Auffälligkeiten und bei den Maßnahmen sind folgende Faktoren mit einzubeziehen: • Liegen familiäre Belastungen mit Sprachstörungen vor? • Wie ist die intrafamiliäre bzw. institutionelle Anregung? • Wie sehen die individuellen Förderbedingungen für das Kind aus (psychosoziale Momente)? • Ist das Kind zweisprachig aufgewachsen? Bei den Sprach- und Sprechstörungen ist immer eine Hörstörung auszuschließen. Häufige Differentialdiagnose ist die geistige Behinderung, bei der die Sprachentwicklungsverzögerung in eine allgemeine Minderung von Entwicklungsfunktionen eingebettet ist. Schwere Sprach- und Sprechstörungen gehen oft mit emotionalen/sozialen Störungen sowie ADS/ADHS einher. Funktionsgruppen 2.6 – 1 2.6 – 2 Auffällig in BUEVA-Untertests, Sprachauffälligkeiten Wie für F1 und die sprachliche Kommunikation ist deutlich beeinträchtigt 3-23 Nerven/Psyche 2 Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: Kita-Alter und Einschulung Untersuchungsvorgehen Befunderhebung im Kita-Alter und Einschulung Bei Kindern mit 2 bis 2 ½ Jahren kann von einer Sprachentwicklungsverzögerung gesprochen werden, sofern nur 4 Wörter beherrscht werden bzw. wenn bis Ende des 3. Lebensjahres keine Sprachentwicklung eingesetzt hat Bei allen Kindern ab drei Jahren wird zur Beurteilung der Sprach- und Sprechstörungen ein Screening mit dem Grammatiktest und dem Möhringtest aus der BUEVA-Diagnostik nach Esser durchgeführt. Interpretation der BUEVA-Untertests: Kita und Einschulung: auffällig in BUEVA-Untertests: 2.6 – 1 GT (Grammatiktest) Testergebnis: T <40 Möhringtest Testergebnis: T <40 Wie für Funktionsgruppe 1, zusätzlich: 2.6 – 2 die sprachliche Kommunikation ist deutlich beeinträchtigt Ein weiteres Kriterium liegt im Ausmaß der Beeinträchtigung der sprachlichen Kommunikation. Zur Beurteilung dieses Aspektes zieht der Untersucher die Untersuchungssituation heran und ebenso Informationen aus der Anamnese. GT* Möhring* Grammatiktest Artikulation (Untertest 4) (Untertest 3) auffällig in GT und Möhring Sprach- und Sprechstörungen Abbildung 3: Nutzung der BUEVA-Untertests im Kita-Alter und zur Einschulung 3-24 Nerven/Psyche 2 Maßnahmen Ist ein Kind im Grammatiktest (GT) und im Möhringtest auffällig, wird den Eltern eine vertiefende Sprachentwicklungsdiagnostik empfohlen. Bei den therapeutischen Maßnahmen sind die Eltern unbedingt in die Behandlung einzubeziehen. Bei der individuellen Förderung des Kindes durch Logopädie oder Sprachheilpädagogik ist Voraussetzung, dass Sprache weniger durch Üben und Leistung als durch lustvolles Erleben bestimmt werden soll. Nach dem Lehrbuch für Kinder- und Jugendpsychiatrie von Steinhausen (2002) soll „die Behandlung durch eine gemeinsame Förderung von Sprache im Sinne von Verständlichkeit, korrekter Grammatik und Artikulation mit Gefühlserfahrung, Sinneswahrnehmung, Nachahmung und Gedächtnis sowie sprachmotivierenden Situationen gekenn-zeichnet sein.“ Wichtig ist eine anregende Sprachförderung durch Lieder, Reime oder Rollenspiele in der Kita. Literatur Esser G, Schlack HG (2003). Umschriebene Entwicklungsstörungen. Bedeutung und langfristiger Verlauf. Kinderärztliche Praxis 5: 304-315 Esser G (1991). Was wird aus Kindern mit Teilleistungsschwächen? Enke, Stuttgart Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. München: Urban & Fischer Stevenson J, Richman N, Graham P (1985). Behaviour problems an language abilities at three years and behavioural deviance at eight years. J Child Psychol Psychiatrie 26: 215-230 Jahn T (2005). Die kindliche Sprachentwicklung von der U3 bis zur U9. Hrsg: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl), Berufsverband der Kinderund Jugendärzte (BVKJ) beziehbar über die Geschäftsstelle des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl) www.dbl-ev.de, E-mail: [email protected] Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/ Psychotherapie an der Universität Potsdam 3-25 Nerven/Psyche 2.7 2 Enuresis Enuresis ist das wiederholte, altersunangemessene unwillkürliche Einnässen ohne organische Läsion ab 5 Jahren und einem Intelligenzalter von 4 Jahren. Im Alter von 5 Jahren sind 16 % aller Kinder noch nicht trocken. Bei 7-Jährigen beträgt die Rate noch 7 %. Bis zum Alter von 12 Jahren nimmt die Enuretikerpopulation jährlich um 13 % ab. Nächtliches Einnässen (Enuresis nocturna) ist mit 80 % die häufigste Form. Eine Kombination mit Enuresis diurna ist mit 15 % schon seltener und eine funktionelle Harninkontinenz kommt nur bei 5 % der Fälle vor. Die Entwicklung einer sekundären Enuresis (Rückfall nach ca. 3 bis 6 Monaten trockenem Intervall) ist im Alter von 5 bis 6 Jahren am häufigsten und ab 11 Jahren selten. Eine sekundäre Enuresis weist eventuell auf traumatisierende Lebensereignisse, problematische Familienbeziehungen und psychiatrische Störungen hin. Bis zum Alter von 7 Jahren sind beide Geschlechter gleichermaßen betroffen, danach ist die Rate bei Jungen höher (Steinhausen 2002, Eggers, et al 2004). Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bezeichnet • eine Enuresis eine normale, vollständige Blasenentleerung am falschen Platz und zur falschen Zeit, die überwiegend nachts auftritt und tagsüber sehr selten ist • eine Harninkontinenz dagegen einen ungewollten Harnabgang mit Blasendysfunktion, welche strukturell, neurogen oder funktionell bedingt sein kann Wegen des häufigeren Auftretens sind bei einnässenden Kindern zu berücksichtigen: • Teilleistungsschwächen und spezifische Entwicklungsdefizite (im Bereich des Sprechens und der Sprache, aber auch motorische, feinneurologische Auffälligkeiten) • psychiatrische Störungen (bei sekundärer Enuresis nocturna und bei Enuresis diurna öfter bei Detrusor-Sphinkter-Dyskoordination und Harninkontinenz bei Miktionsaufschub) • eine Lern- oder geistige Behinderung Diese Befunde werden, ebenso wie alle anderen Funktionsbefunde, gesondert verschlüsselt. 3-26 Nerven/Psyche 2 Funktionsgruppen 2.7 – 2 Bei 5- bis 7-Jährigen: nässt mindestens einmal pro Woche ein 7 Jahre und älter: mindestens einmal Einnässen pro Monat Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: Einschulung und Schüler der 6. Klassen Untersuchungsvorgehen Die Informationen zur Befunderhebung ergeben sich aus den Anamnesebögen zur Einschulungsuntersuchung und zur Untersuchung der 6. Klassen sowie aus der Exploration von Eltern, Kind und Erzieherinnen. Nicht befundet wird Einnässen infolge einer organischen Erkrankung, z. B. Harnwegsinfekte. Einschulungsuntersuchung (Auszug aus dem Anamnesebogen) stimmt Mein Kind ... stimmt nicht nässt mindestens einmal pro Woche ein Untersuchung 6. Klassen (Auszug aus dem Anamnesebogen) hat mehr als einmal in den letzten 6 Monaten ins Bett gemacht Maßnahmen Zu den Aufgaben des KJGD gehören: • die Erfassung von Einnäss-Störungen • eine Vorfeld-Diagnostik (Exploration von Eltern/Kind zur Symptomatik sowie zu bisherigen Behandlungen und Therapieversuchen) • in der Beratung die Anbahnung einer gezielten Diagnostik/Therapie ggf. auch eine gezielte Weitervermittlung Literatur Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie et al. (Hrsg.) (2000). Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Köln: Deutscher Ärzte Verlag Eggers C, Fegert JM, Resch F (2004). Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters. Berlin: Springer Remschmidt H, Schmidt MH (Hrsg.) (1994). Multiaxiales Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 und WHO. Bern: Huber (3. Aufl.) Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. München: Urban & Fischer Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-27 Sinnesorgane 3 3 Sinnesorgane 3.1 Sehfehler Eine Reihe verschiedener Sehfehler unterschiedlicher Art und Genese werden unter dem Befund geführt (vgl. ausführliche Darstellung in der Anlage S. 5-15). Kurzsichtigkeit/Myopie: 4 - 6 % der 2- bis 6-jährigen Kinder sind kurzsichtig. Oft entwickelt sich die Myopie erst zwischen dem 6. und 9. Lebensjahr und verstärkt sich während der Adoleszenz (max. Veränderungen um den Zeitpunkt der Pubertät herum). Daher ist die Visusüberprüfung in den 6. Klassen wichtig. Übersichtigkeit/Hyperopie: Dies ist der häufigste Sehfehler bei Kindern, die Hyperopie ist anlagebedingt. Schwachsichtigkeit/Amblyopie: Die Häufigkeit wird in der deutschen Bevölkerung mit 10 % angesetzt. Meist ist nur ein Auge betroffen. Nach der noch vorhandenen Sehschärfe unterscheidet man: • hochgradige Amblyopie – Sehschärfe weniger als 0,2 • mittelgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,2 - 0,5 • geringgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,5 - 0,9 Schielen/Strabismus: Die Häufigkeit wird für die deutsche Bevölkerung mit 4 - 7 % angegeben. Es gibt viele Arten und Schweregrade von Schielen. Die Entstehungsmechanismen sind unterschiedlich und zum Teil noch nicht endgültig geklärt. Störungen des Stereosehens: Im Stereotest zeigt sich aber überwiegend erst ab dem Alter von 8 Jahren volles Stereosehen. Die Behandlung muss frühestmöglich erfolgen durch Orthoptik und Korrektion vorhandener Sehfehler. Farbsinnstörungen: Vererbbare oder erworbene Schwäche, selten völliger Ausfall der Wahrnehmung und Unterscheidung von Rot und Grün, in Ausnahmefällen auch Blau. Betrifft 8 % der Männer und 0,4 % der Frauen. Kein Ausgleich bzw. keine Therapie möglich. 3-28 < geändert Dez. 2006 > Sinnesorgane 3 Risikofaktoren Liegen bei einem Kind ein oder mehrere Risikofaktoren vor, wird immer die Empfehlung für die augenärztliche Diagnostik ausgesprochen. Ein Sehtest ist immer indiziert bei: • frühgeborenen Kindern • Kindern, deren Eltern oder Geschwister einen Sehfehler/Augenkrankheiten haben (Übersichtigkeit, Anisometropie, vererbbare Augenerkrankungen z. B. Netzhauterkrankungen) • Kindern, die Anzeichen für eine verzögerte Sehentwicklung und/oder für erhöhte Blendungsempfindlichkeit aufweisen • Kindern mit neurologischen Entwicklungsstörungen • Kindern, die eine Kopfschiefhaltung – ohne orthopädisch erkennbare Ursachen haben • Kindern mit Hörstörungen Funktionsgruppen 3.1 – 1 3.1 – 2 3.1 – 3 • Auffällig im Sehcreening (Sehtest immer mit Brille/Kontaktlinsen, siehe unten Untersuchungsvorgehen) Erläuterung zu „auffällig“: Fernvisus mindestens auf einem Auge weniger als 0,8, aber nicht geringer als 0,5 * oder in einem der drei Untersuchungstests (Lang-Test, Abdecktest, Motilität) auffällig Anmerkung: Kinder, deren Sehvermögen mit Sehhilfen voll kompensiert ist, d. h. über 0,8 Fernvisus, werden nicht dokumentiert • Auffällig im Sehcreening, aber Fernvisus mindestens auf einem Auge weniger als 0,5, aber nicht geringer als 0,2 * • Sehvermögen eingeschränkt, aber mit Sehhilfen ausreichend kompensiert • Auffällig im Sehcreening, aber Fernvisus mindestens auf einem Auge geringer als 0,2 • Sehvermögen stark eingeschränkt und mit Sehhilfen nicht mehr kompensierbar Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensjahr Untersuchunsgvorgehen Vorschulalter und Einschulung Folgende Parameter der Sehfunktion sind zu untersuchen: 1. monokularer Sehtest mittels logarithmisch gestaffelten (Optotypen) (LEA-Test) 2. Stereosehen (Lang-Test) 3. Schielen/Koordination (Abdeck-Test) 4. Motilität * genannte Zahl mit eingeschlossen 3-29 Sehzeichen Sinnesorgane 6. und 10. Klassen 1. monokularer Visus (Test mit logarithmisch angeordneten zeichen/Buchstaben, z. B. ETDRS-Tafeln), 2. Farbsehen (z. B. Farbtafeln nach Velhagen, Ishihara-Tafeln etc.) 3. Stereosehen 3 Seh- In den 6. Klassen ist neben der Visusprüfung zusätzlich das Farbsinn- und Stereosehen zu testen, da diese Informationen vor der Ausbildung rechtzeitig vorliegen müssen. Bewertung der Tests Bei folgenden Testergebnissen und Beobachtungen ist eine weitere Untersuchung durch einen Augenarzt zu empfehlen, wenn: • das Kind mit einem oder beiden Augen nicht mindestens die Visuszeile 0,1 logMAR (0,8 dezimal) erkennt oder der Unterschied zwischen beiden Augen 1 Zeile oder mehr beträgt • nicht-vollständiges Erkennen der Figuren im Lang-Test • Einstellbewegungen im Cover-Test • Augenbewegungsstörungen bei Verfolgung eines Fixierobjektes (s. unten) • Kopfschiefhaltung Testdurchführung (s. auch Anlage S. 5-18) Grundsätzlich werden der Sehtest monokular und (falls vorhanden) mit der Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen etc.) durchgeführt. Es werden nur Sehtafeln benutzt. Für das Vorschul- und Einschulungsalter empfehlen wir den LEA-Test und für Schüler ab 6. Klasse den ETDRS–Test. Die Testdurchführung ist in der Anlage S. 5-19 beschrieben. Maßnahmen und Empfehlungen Im Screening auffällige Kinder erhalten die Empfehlung zur weiteren ärztlichen Diagnostik. Für unter 4-jährige Kinder wird kein Screening durchgeführt. Liegen Risikofaktoren vor, wird die Empfehlung zur augenärztlichen Diagnostik ausgesprochen. Die Empfehlung zum Augenarzt sollte mit einem Vordruck für eine Rückantwort/ Befundmitteilung erfolgen. Auf dem Vordruck sollte ebenfalls nach den Zeitabständen von Kontrolluntersuchungen gefragt werden. Bei starker Ausprägung der Störung sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Hinweise an die Schule geben (z. B. Sitzplatz vorne) - evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen. 3-30 Sinnesorgane 3 Bei hochgradiger Farbsinnstörung sollte der Lehrer, möglichst mit Einverständnis der Eltern, informiert werden, dass es Schwierigkeiten mit farbigem Anschauungsmaterial und beim Arbeiten mit Farben bzw. farbigen Materialien geben kann. Berufswahl Schielen bedeutet eine Eignungseinschränkung für Berufe mit hohen Anforderungen an das Sehvermögen. Daher ist vor der Ausbildung eine augenärztliche Untersuchung und Beratung erforderlich. Bei Störungen des Stereosehens ergeben sich bei hohen beruflichen Anforderungen (z. B. Montage feiner Kleinteile) Schwierigkeiten. Für einige Berufe im Fahr- und Steuerungswesen ist volles Stereosehen Voraussetzung. Eine augenärztliche Diagnostik und Beratung ist daher bei Störungen des Stereosehens vor der Ausbildung notwendig. Eine Schielbehandlung (Orthoptik) wird überwiegend durch Sehschulen durchgeführt. Schielbehandlungen sind meist langwierig und erfordern die konsequente, oft zeitaufwändige Mitarbeit der Eltern. Die Erwartung, ein Schielfehler könne „mal eben“ durch Operation behoben werden, lässt sich nur in seltenen Fällen erfüllen. Die Operation – sofern sie überhaupt angezeigt ist – , ist in der Regel nur ein Teil der Schielbehandlung und die Brille ist auch danach nicht überflüssig. Schielbehandelte Kinder müssen bis zum 14. Lebensjahr in augenärztlicher Kontrolle bleiben, um den Behandlungserfolg zu sichern. Literatur Becker R, Hubsch S, Graf MH, Kaufmann H (2002). Examination of young children with Lea symbols. Br J Ophthalmol. 86: 513-6. Hartmann EE, Dobson V, Hainline L, Marsh-Tootle W, Quinn GE, Ruttum MS, Schmidt PP, Simons K (2000). Preschool vision screening: summary of a Task Force report. Pediatrics. 106: 1105-16. Rahi JS, Williams C, Bedford H, Elliman D (2001). Screening and surveillance for ophthalmic disorders and visual deficits in children in the United Kingdom. Br J Ophthalmol. 85: 257-9. Repka MX (2002). Use of Lea symbols in young children. Brit J Ophthalmol. 86: 489-90. Stiers P, Vanderkelen R, Vandenbussche E (2003). Optotype and grating visual acuity in preschool children. Invest Ophthalmol Vis Sci. 44: 4123-30. Williams C, Northstone K, Harrad RA, Sparrow JM, Harvey I (2003). Amblyopia treatment outcomes after preschool screening v school entry screening: observational data from a prospective cohort study. Br J Ophthalmol. 87:988-93. 3-31 Sinnesorgane 3 Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Frau Dr. Kathrin Greiner, Chefärztin der Augenklinik im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus 3-32 Sinnesorgane 3.2 3 Hörstörungen Mit der ärztlichen Untersuchung sollen die Kinder herausgefiltert werden, bei denen eine Hörstörung vorliegen könnte, d. h. auch „leicht bis mittelgradige“ Hörstörungen sollen erfasst werden (s. Anlage S. 5-22). Hintergrundwissen • 1 - 3 von 1.000 Neugeborenen weisen angeborene Hörstörungen auf (0,1 0,3 %). • Entsprechend der Lokalisation, die für das Auftreten der Schwerhörigkeit verantwortlich ist, unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Schallleitungsschwerhörigkeit (SLS) und Schallempfindungsschwerhörigkeit (SES). Schallleitungsschwerhörigkeiten haben ihre Ursache im äußeren Ohr bzw. im Mittelohr. Schallempfindungsschwerhörigkeiten haben ihre Ursache stets im Innenohr oder im Bereich der Hörnerven. • 85 % der nachweisbaren schallempfindungsbedingten Schwerhörigkeiten bei Kindern (Innenohr- und Nervenschwerhörigkeiten) sind bereits bis zum Ende der Postportalperiode (etwa 1. Lebensjahr) entstanden. • Hauptursache der jenseits des 1. Lebensjahres auftretenden Schwerhörigkeiten stellen bei Kindern Schallleitungsschwerhörigkeiten dar, die im Rahmen eines Infektes der oberen Atemwege (meist Erkältung) auftreten und bei suffizienter Behandlung passagerer Natur sind. • Nicht ausreichend behandelte Schallleitungsstörungen können zu lebenslang bleibenden und nicht mehr zufriedenstellend behandelbaren Hörstörungen führen. Für das Auftreten kindlicher Hörstörungen werden eine Reihe von Risikofaktoren verantwortlich gemacht, diese erhöhen die Auftretenswahrscheinlichkeit für eine Hörstörung um ein Vielfaches. Risikofaktoren Bestehen bei einem Kind ein oder mehrere Risikofaktoren wird auch bei unauffälligem Screeningergebnis zu einem differenzierten Hörtest an den HNOArzt/Pädaudiologen weiterverwiesen. Häufige Risikofaktoren bezogen auf Schwangerschaft und Neugeborenenzeit, die einen Hörtest erforderlich machen: • Frühgeburt, Geburtsgewicht <1.500 g • Fehlbildungen, insbesondere kraniofaziale Anomalien • Erkrankungen der Mutter (Blutungen während der Schwangerschaft, Diabetes, Mangelernährung, Infektionen, Alkoholismus) • Besonderheiten unter der Geburt und in der Neonatalperiode (Sauerstoffmangel, mechanische Geburtsschäden, lang andauernde Geburt, Sepsis/Meningitis, schwere neurologische Erkrankungen) 3-33 Sinnesorgane 3 • Postnatal erforderliche intensivmedizinische Behandlung einschließlich Einnahme von Aminoglykosiden (Risiko einer beidseitigen Schwerhörigkeit 1 3 %) • Hyperbilirubinämie Häufige Risikofaktoren, die bei Kindern aller Altersstufen einen Hörtest erforderlich machen: • bekannte familiäre Schwerhörigkeit • von Eltern geäußerter Verdacht auf eine Schwerhörigkeit • wiederholte Mittelohrentzündungen und persistierender Paukenerguss • Ausbleiben altersentsprechender sprachlicher Fortschritte • Infektionskrankheiten (Masern, Mumps, Röteln, bakterielle/virale Meningitis und Encephalitis, kongenitale Infektionen) • Schädelhirntrauma • Lärmtrauma Informationen zum Spracherwerb In grober Vereinfachung gilt folgendes Zeitmuster für die Erlangung der Sprachkompetenz: 1 Jahr - Einwortsätze 2 Jahre - Zweiwortsätze 3 Jahre - Drei- bis Vierwortsätze Entsprechend des Ausmaßes einer Hörstörung wirkt sich eine Schwerhörigkeit unterschiedlich stark auf die Sprachentwicklung aus: ab 25 dB Hörstörung Zwischen 20 und 50 dB Hörstörung Zwischen 50 und 70 dB Hörstörung • Artikulationsstörung • Sprachentwicklungsverzögerung • schwere Sprachstörung (es fehlen Adverbien und Pronomen; Verwendung fast ausschließlich von Substantiven) Funktionsgruppen 3.2 – 1 Einseitige Hörstörung bei mindestens einer Frequenz von 30 dB und mehr, d. h., bei mindestens jeweils einer Prüffrequenz wird der 30 dBTon auf einem Ohr nicht gehört 3.2 – 2 Beidseitige Hörstörung bei jeweils mindestens einer Frequenz von 30 dB und mehr, d. h., bei mindestens jeweils einer Prüffrequenz wird der 30 dB-Ton auf beiden Ohren nicht gehört 3.2 – 3 Apparative Versorgung einer bereits bekannten Schwerhörigkeit 3-34 Sinnesorgane 3 Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Die Befunderhebung fußt auf Anamnese, Eltern-, Erzieher- und Arztbeobachtung und Audiometrie. Anamnese Hierzu liefert der Elternfragebogen Informationen. Bei entsprechenden Antworten sollte nach den oben genannten Risikofaktoren gefragt werden. Eltern-, Erzieher- und Arztbeobachtung Hinweise im Kita-Alter: • Versteht das Kind sicher Anweisungen, auch wenn es dabei dem Sprecher nicht auf den Mund sehen kann? • Werden sprachliche Äußerungen insgesamt vom Kind sicher verstanden? • Kann sich das Kind beim Spielen oder Erzählen gut konzentrieren oder lässt die Aufmerksamkeit schnell nach? • Ist die Aussprache des Kindes deutlich? • Kann sich das Kind mit seinen Spielkameraden sprachlich ausreichend verständigen oder ist es isoliert? • Fragt das Kind häufig beim Erzählen oder Vorlesen nach? • Stellt sich das Kind das Radio oder den Kassettenrecorder ungewöhnlich laut? Hinweise im Schulalter: Liegen eine Aufmerksamkeitsstörung, Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsstörungen vor? Audiometrie: Testvoraussetzungen • möglichst ruhigen Raum wählen • möglichst wenig optische Ablenkung • Test altersentsprechend erläutern • Kopfhörer durch Einstellen des Kopfbügels sorgfältig platzieren: Die Schallaustrittsöffnungen sollen sich vor den Gehörgangsöffnungen, die Ohrmuscheln ganz in den Kopfhörern, die Haare außerhalb der Kopfhörer befinden, nötigenfalls die • ggf. prüfen: heben Brillenbügel die Schallschutzkappen ab? Brille absetzen lassen • Rot markierten Kopfhörer auf das rechte Ohr setzen Testdurchführung (s. auch Anlage S. 5-22) • Gerät auf Lautstärke 30 dB einstellen; mit der Frequenz 1 kHz (1.000 Hz) beginnen (die hohen und tiefen Frequenzen werden am besten wahrgenommen, wenn von 1 kHz ausgehend aufsteigend und absteigend getestet wird) 3-35 Sinnesorgane 3 • Das Auslösen des Tones darf nicht sichtbar sein, d. h. es darf nicht aus dem Verhalten des Prüfers erkennbar sein • Das Auslösen des Tones muss in unregelmäßigen zeitlichen Intervallen, möglichst mit häufigem unregelmäßigen Wechsel der Seiten erfolgen • Das jüngere Kind (Kita, Einschulung) soll jeweils sofort auf den tongebenden Kopfhörer zeigen. Getestet wird in allen Altersgruppen nur mit 30 dB und mit mindestens 6 Prüffrequenzen, d. h. einschließlich 6 kHz als Mindeststandard. Tabelle 3: Geprüfte Frequenzen (in Hertz) 250 500 1.000 2.000 4.000 6.000 8.000 (*) *Sinus- oder Wobbelton (gleichbleibender oder an- und abschwellender Ton) Maßnahmen Befund Verdacht auf Hörstörung bei Infekt Maßnahme Testwiederholung beim KJGD bzw. Weiterverweis zum Kinderarzt oder HNO-Arzt Verdacht auf Hörstörung ohne Infekt Überweisung zum HNO-Arzt (wenn bisher nicht diagnostiziert) Maßnahmen nach Berücksichtigung der Risikofaktoren Auf Grund der anzunehmenden höheren Prävalenz der Kinder mit Risikofaktoren werden diese grundsätzlich, auch bei negativem Screeningbefund, an den HNOArzt zur weiteren Diagnostik verwiesen. Nachsorge und sozialkompensatorische Aufgabe des ÖGD • Überweisung zum Hals-Nasen-Ohrenarzt (Kinderarzt) mit einem Vordruck für eine Rückantwort/Befundmitteilung • Befundeingang kontrollieren, ggf. Sorgeberechtigte erinnern • Befundmitteilung auswerten: Störung behoben bzw. keine Störung erledigt Bei anhaltender Störung oder Rezidivneigung sollten folgende Maßnahmen veranlasst werden: Hinweise an die Schule geben (behinderungsgerechter Sitzplatz, deutlich sprechender Lehrer) evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen. JArbschG Jugendlichen mit einer Schallempfindungsschwerhörigkeit sollte von Tätigkeiten mit starker Lärmentwicklung abgeraten werden. 3-36 Sinnesorgane 3 Literatur Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (1988) Heft zur Feststellung der Hörfähigkeit Dude A (2002), Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, Standards und Qualitätssicherung im Hörscreening Eichhorn (2002) Hören und Sprechen. Script Workshop 29.08.02 im Carl-ThiemKlinikum Cottbus Löwe A (1996) Hörprüfungen in der kinderärztlichen Praxis. Edition Schindele Ptok M (1997) Das schwerhörige Kind. Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 28/ 29 Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn PD Dr. Eichhorn, Chefarzt der Klinik für HNO-Krankheiten im Carl-ThiemKlinikum Cottbus 3-37 Allergische Erkrankungen 4 4 Allergische Erkrankungen Unter „Allergie“ versteht man eine spezifische Veränderung der Immunitätslage im Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit. Bei einer genetischen Disposition zur Überempfindlichkeit gegenüber natürlichen Allergenen der Umwelt, die mit Asthma, Rhinitis oder Neurodermitis einhergehen, spricht man von einer Atopie. Die atopischen Erkrankungen zeigen einen alterstypischen Verlauf (so genannter atopischer Marsch). Die atopische Dermatitis erreicht im Kleinkindalter ihr Häufigkeitsmaximum, das Asthma bronchiale tritt dagegen erst in den ersten Grundschuljahren gehäuft auf und im Jugend- und Erwachsenenalter dominiert der allergische Schnupfen. Problemschwerpunkt in den ersten sechs Grundschuljahren ist daher der Umgang mit an Asthma leidenden Kindern und insbesondere ihre Förderung im Sportunterricht. Bei Schülern in den 10. Klassen, die sich oft an der Schwelle zur beruflichen Ausbildung befinden, müssen hingegen Fragen der Berufswahl besonders bedacht werden, da eine atopische Vorbelastung ein wichtiger Risikofaktor für das Auftreten berufsbedingter Kontakt- und Inhalationsallergien ist. Immunologisch unterscheidet man nach Coombs 5 Typen von Überempfindlichkeitsreaktionen. Bei bevölkerungsmedizinischen Untersuchungen im Kindesund Jugendalter sind die Typ-I-Allergien am häufigsten anzutreffen – hierzu zählen insbesondere die atopischen Erkrankungen (die allergische Rhinitis, das Asthma bronchiale und die Neurodermitis) sowie Nahrungsmittelallergien und im Jugendalter zusätzlich Allergien vom Typ VI insbesondere die allergische Kontaktdermatitis. Allergien sind die häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter mit einem Anteil von ca.15 % bis 20 %. Studien in Deutschland zeigen, dass sie häufig unterdiagnostiziert sind (Mutius 1992, Ellsäßer & Diepgen 2002). 3-38 Allergische Erkrankungen 4 Allgemeine Hinweise zur Befunderhebung: Bei der Dokumentation der Befunde ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auch allergische Erkrankungen, die früher beispielsweise im Säuglings- oder Kleinkindalter diagnostiziert wurden (z. B. atopische Dermatitis), aber zum Untersuchungszeitpunkt nicht mehr klinisch manifest sind (z. B. 6. Klasse), in die aktuelle Dokumentation einbezogen werden. Daher ist es wichtig kinderärztlich zu klären, ob bisher irgendwann einmal atopische Erkrankungen aufgetreten sind. Erfasst wird die Lebenszeitprävalenz. Darüber hinaus erfolgt die Befunderhebung für alle Altersgruppen über Screeningfragen nach ISAAC (International Study of Asthma and Allergy in Childhood). Wenn diese Fragen von den Eltern bejaht werden, liegt der Verdacht auf eine atopische Erkrankung vor und der Befund muss allergologisch weiter abgeklärt werden. Insofern werden der Funktionsgruppe 1 zwei Befundkategorien zugeordnet: die Arztdiagnose Atopie oder auffällige Beschwerden nach ISAAC. Die Funktionsgruppe 2 wird nach dem Schweregrad der Erkrankung zum Untersuchungszeitpunkt definiert. Die genaue Erfassung der atopischen Erkrankungen ist von Beginn an wichtig, da im Verlauf des Kindes- und Jugendalters weitere atopische Manifestationen hinzukommen können (z. B. eine allergische Atemwegserkrankung). Außerdem besteht ausbildungs- bzw. berufsbezogen für bestimmte Berufe ein deutlich erhöhtes Risiko für die Auslösung einer berufsbezogenen Allergie. 3-39 Allergische Erkrankungen 4.1 4 Allergische Rhinitis / Konjunktivitis Die allergische Rhinitis / Konjunktivitis ist eine symptomatische Überempfindlichkeitsreaktion der Nase, induziert durch eine IgE-vermittelte Entzündung der Nasenschleimhaut infolge Allergenexposition gegenüber Inhalationsallergenen. Sie kann ganzjährig (z. B. Hausstaubmilbenallergie) oder saisonal, durch Pollen ausgelöst, auftreten. Die Symptomatik reicht von einer behinderten Nasenatmung über Niesanfälle bis zur serösen Sekretion mit Juckreiz der Nase und Augen (Rhinokonjunktivitis). Die Einteilung erfolgt nach Dauer und Schweregrad. Die Erkrankung beginnt in der Regel nach dem dritten Lebensjahr und entwickelt sich bis zum Jugendalter zur häufigsten atopischen Manifestation. Knapp ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland leidet an einer überwiegend saisonal bedingten allergischen Rhinitis bzw. Rhinokonjunktivitis. Bei etwa 40 % der betroffenen Kinder tritt ein Etagenwechsel auf, d. h. der Ausbildung eines Asthma bronchiale. Nicht selten kommt es zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und zu Auswirkungen auf den Lebensalltag des Kindes. Funktionsgruppen 4.1 – 1 4.1 – 2 Symptome nach ISAAC oder früher oder jetzt eine diagnostizierte allergische Rhinitis bzw. Konjunktivitis Wie F1 und erhebliche Beschwerden im Lebensalltag Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: Funktionsgruppe 1 alle Altersgruppen Funktionsgruppe 2 nur 6. und 10. Klasse Untersuchungsvorgehen Als Informationsquellen für die Befundung werden hinzugezogen: • die Screeningfrage nach ISAAC aus dem Anamnesebogen • weitere Angaben aus dem Anamnesebogen (z. B. Arztdiagnosen bzw. familiäre Disposition) • der aktuelle Befund zum Zeitpunkt der Untersuchung und weitere Angaben der Eltern oder des Schülers (z. B. Durchschlafstörungen) Die Befunderhebung erfolgt für alle Altersgruppen über eine Screeningfrage nach ISAAC (s. Anamnesebogen): Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klasse, 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung Hatte Ihr Kind/der Jugendliche in den letzten 12 Monaten gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase und/oder tränende Augen, obwohl es/er nicht erkältet war? 3-40 Allergische Erkrankungen 4 Wenn diese Frage von den Eltern bejaht wird, liegt der Verdacht auf eine allergische Rhinitis vor und der Befund muss allergologisch weiter abgeklärt werden. Die weitere Einteilung in Funktionsgruppe 2 richtet sich nach dem Vorhandensein von Beschwerden bzw. Beeinträchtigungen des Schulalltags wegen Durchschlafstörungen, Konzentrationsstörungen in der Schule und körperlicher Leistungsminderung. Maßnahmen Bei Funktionsgruppe 1 ist die Empfehlung einer allergologischen Diagnostik auszusprechen (Kinderarzt/Allergologe), wenn die atopische Rhinitis bisher nicht diagnostiziert wurde. Dasselbe gilt für die Funktionsgruppe 2. JArbSchG Jugendliche, die allergische Atemwegsbeschwerden haben, hatten oder dazu neigen, sollten sich bei Berufen mit allergieauslösenden Stoffen, Stäuben oder Feuchtigkeit gut schützen oder diese ggf. meiden (s. Befund 4.2 Asthma bronchiale S. 3-42 Hochrisikoberufe). Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] In Zusammenarbeit mit Frau Dr. Uta Rabe, Chefärztin Allergologie im Johanniter Krankenhaus im Fläming 3-41 Allergische Erkrankungen 4.2 4 Asthma bronchiale Das Asthma bronchiale ist eine entzündliche Erkrankung der Atemwege mit bronchialer Hyperreagibilität gegenüber verschiedenartigen Reizen. Klinisch gekennzeichnet ist das Asthma bronchiale durch eine überwiegend anfallsweise auftretende, vor allem exspiratorische Behinderung der Atmung, die entweder spontan oder infolge der Behandlung variabel ist. Die Mehrzahl der kindlichen Asthmatiker zeigt Hinweise auf eine exogene allergische Sensibilisierung (z. B. Innenraumallergene, Pollen etc). Die Erkrankung manifestiert sich meist im 4. bis 10. Lebensjahr. Dem allergischen Asthma geht häufig eine allergische Krankengeschichte voraus (positive Familienanamnese, atopisches Ekzem, allergischer Schnupfen). Bis zu 40 % der Klein- und Schulkinder mit Pollinosis erkranken zusätzlich an Asthma bronchiale. 40 – 80 % der asthmakranken Kinder entwickeln ihre Symptome vor dem 5. Lebensjahr. Asthma ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindesalter. Bis zum Schulalter sind in Deutschland zirka 8 % der Kinder erkrankt. Je nach Schwere sind damit zusätzlich Schlafstörungen, Aktivitätseinschränkungen und Entwicklungsbeeinträchtigungen verbunden. Funktionsgruppen 4.2 – 1 4.2 – 2 Symptome nach ISAAC oder früher oder jetzt ein diagnostiziertes Asthma Symptome nach ISAAC und in den letzten zwölf Monaten - mehr als fünf Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung - eine oder mehrere Nächte pro Woche wegen pfeifender oder fiepender Atmung aufgewacht Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab 4 Jahren Untersuchungsvorgehen Als Informationsquellen für die Befundung werden hinzugezogen: • die vier Screeningfragen nach ISAAC • weitere Angaben aus dem Elternfragebogen z. B. Arztdiagnosen • der aktuelle Befund zum Zeitpunkt der Untersuchung und weitere Angaben der Eltern oder des Schülers Die Befunderhebung erfolgt über vier Screeningfragen nach ISAAC. Dabei ist entscheidend, dass die Grundfrage bejaht wird und mindestens eine der drei Zusatzfragen ebenfalls (s. Anamnesebogen). 3-42 Allergische Erkrankungen 4 Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klasse, 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung Grundfrage Hatte Ihr Kind/der Jugendliche in den letzten zwölf Monaten beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb... Mindestens eine der Zusatzfragen muss von den Eltern bestätigt sein, damit die Funktionsgruppe 1 zugeordnet werden kann Zusatzfragen 1) 2) 3) ...und diese während oder nach körperlicher Anstrengung? ...und nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl das Kind keine Erkältung oder Bronchitis hatte? ...und 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung? Darüber hinaus wird auch dokumentiert, ob jemals ein Asthma in der Vorgeschichte diagnostiziert wurde (Lebenszeitprävalenz), da es sich beim Asthma bronchiale um eine chronische Erkrankung handelt. Die genaue Erfassung der atopischen Erkrankung von Beginn an ist wichtig, da im Verlauf des Kindes- und Jugendalters weitere atopische Manifestationen hinzukommen können und für bestimmte Berufe ein deutlich erhöhtes Risiko für die Auslösung einer berufsbezogenen allergischen Atemwegserkrankung besteht. Die weitere Einteilung in Funktionsgruppe 2 richtet sich nach dem Schweregrad der klinischen Symptomatik (Anfallshäufigkeit, nächtliches Aufwachen) und Auswirkung auf die Leistung. Maßnahmen Bei den Funktionsgruppen 1 und 2 ist die Empfehlung einer weiteren spezifischen allergologisch/pulmologischen Diagnostik zu geben, wenn das Asthma bisher nicht diagnostiziert wurde bzw. das Kind nicht ausreichend medikamentös eingestellt ist. Sport Eine vollständige Sportbefreiung ist im Allgemeinen nicht notwendig. Zu bedenken ist eine Teilsportbefreiung für Ausdauersportarten (z. B. Laufdisziplinen ab 400 m). JArbSchG Jugendliche, die allergische Atemwegsbeschwerden haben, hatten oder dazu neigen, sollten sich bei Berufen mit allergieauslösenden Stoffen, Stäuben oder Feuchtigkeit gut schützen oder diese ggf. meiden. Solche Berufe können sein: • Mehl verarbeitende Berufe: Bäcker/-in, Konditor/-in, Lagerarbeiter/-in in Mehlsilos, Koch/Köchin • Berufe mit starker Staubbelastung: Tischler/-in oder andere Holz verarbeitende Berufe Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] In Zusammenarbeit mit Frau Dr. Uta Rabe, Chefärztin Allergologie im Johanniter Krankenhaus im Fläming 3-43 Allergische Erkrankungen 4.3 4 Atopische Dermatitis Die atopische Dermatitis ist eine schubweise verlaufende entzündliche (nicht kontagiöse) chronische Hauterkrankung, deren Morphologie, Ausmaß und Lokalisation altersabhängig unterschiedlich ausgeprägt ist und meist mit starkem Juckreiz und neurovegetativen Symptomen einhergeht. Das klassische atopische Ekzem des Säuglings manifestiert sich nach dem dritten Lebensmonat und persistiert meist bis zum Grundschulalter, in einem Viertel der Fälle bis ins Jugendalter. Der Verlauf ist wechselhaft. Stress und Umweltfaktoren sind beeinflussend. Auch geringgradig ausgeprägte Manifestationen können schwere Beeinträchtigungen zur Folge haben. Komplikationen wie bakterielle, virale und mykotische Sekundärinfektionen sind nicht selten. Die atopische Dermatitis ist die häufigste chronische Hauterkrankung im Kindesalter. In Deutschland sind 11 - 13 % aller Kinder betroffen. Genetische Prädisposition, Umweltfaktoren und psychosoziale Faktoren sind bekannte Risikofaktoren für die Entstehung einer atopischen Dermatitis. Funktionsgruppen 4.3 – 1 4.3 – 2 Symptome nach ISAAC heute oder früher oder früher oder jetzt diagnostizierte Neurodermitis Wie F1 und starker Juckreiz, mit Schlafstörung oder starke Hautveränderungen und/oder psychosoziale Beeinträchtigungen Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Die Befunderhebung erfolgt nach folgenden Informationsquellen: • im Anamnesebogen Hautbeschwerden (nach ISAAC) • weitere Informationen durch die Eltern oder das Kind am Untersuchungstag (z. B. Schlafstörungen, starker Juckreiz) • Inspektionsbefund Die Befunderhebung erfolgt für alle Altersgruppen Screeningfrage nach ISAAC (s. Anamnesebogen): über die folgende Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klasse, 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung Hatte Ihr Kind irgendwann einmal einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniekehlen, an den Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer über mindestens 6 Monate auftrat? 3-44 Allergische Erkrankungen 4 Darüber hinaus wird auch dokumentiert, ob eine Neurodermitis in der Vorgeschichte bereits diagnostiziert wurde (Lebenszeitprävalenz), da es sich hierbei um eine chronische Erkrankung handelt (Funktionsgruppe 1). Die Einteilung in die Funktionsgruppe 2 erfolgt nach den Hautveränderungen mit evtl. Superinfektion (bakteriell/viral), Rhagaden, Kratzeffekten und weiteren funktionellen Beeinträchtigungen wie psychosoziale Störungen. Maßnahmen Beratung der Lehrer über fehlende Ansteckungsgefahr und mögliche Konzentrationsmängel durch starken Juckreiz. Hinweis auf Selbsthilfegruppen. Sport Ggf. Teilfreistellung (z. B. Schwimmen) JArbSchG Jugendliche, die eine Neurodermitis haben, hatten oder dazu neigen, sollten sich bei hautbelastenden Berufen gut schützen oder diese meiden. Solche Berufe können sein:Friseur/in, Bäcker/in, Florist/in, Konditor/in, Fliesenleger/in, Metallarbeiter/in, Dreher/in, Kfz-Mechaniker/in, Zahntechniker/in, Fotolaborant/in, Koch/Köchin, Maler/in, Lackierer/in, Gerber/in, Heil- und Pflegeberufe wie Krankenschwester und Krankenpfleger, Altenpfleger/in, Zahnarzthelfer/in bzw. Arzthelfer/in, Masseur/in, Zahnarzt/-ärztin bzw. Arzt/Ärztin Wichtig ist die individuelle Berufsberatung bei Gefährdung durch Arbeiten mit: • Feucht- oder Staubbelastung • Irritanzien und hautaggressiven Substanzen. Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 3-45 Allergische Erkrankungen 4.4 4 Nahrungsmittelallergie Dem Beschwerdebild bei Lebensmittelunverträglichkeiten können sowohl nicht immunologische [Nahrungsmittelintoleranz: z. B. toxisch (Fisch), pharmakologisch (Histamin), Enzymmangel (Lactose-Intoleranz)] als auch immunologische Ursachen (Nahrungsmittelallergien) zugrunde liegen. Die häufigsten Nahrungsmittelallergene im Kindesalter sind Kuhmilch, Hühnerei, Weizen, Soja und Erdnuss. Ein wichtiges Kriterium ist die Reproduzierbarkeit. Klinisch äußern sich Nahrungsmittelallergien vorwiegend als Typ-I-Reaktion wie Urtikaria, mit gastrointestinalen Symptomen, Obstruktion der oberen Atemwege, periphere Obstruktion der unteren Atemwege und – extrem selten – als anaphylaktischer Schock. Es können ein oder mehrere Organsysteme betroffen sein. Das Ausmaß der Beschwerden reicht von leichten lokalen Symptomen über milde Allgemeinreaktionen wie Hautausschläge bis hin zum anaphylaktischen Schock. Die Prognose der Nahrungsmittelallergie ist günstig, die Mehrheit der Kinder wird bis zum Schulalter beschwerdefrei, d. h. entwickelt eine Toleranz gegenüber Lebensmittelallergene (z. B. im Alter von drei Jahren 80 % der Kinder mit einer Kuhmilchallergie, 50 % der Kinder mit einer Hühnereiallergie und 20 % mit einer Erdnussallergie). Die Prävalenz einer Nahrungsmittelunverträglichkeit wird mit 6 – 8 % angegeben. Zirka ein Drittel aller Kinder mit einer atopischen Dermatitis entwickeln eine Nahrungsmittelallergie. Funktionsgruppen 4.4 – 1 Früher diagnostizierte oder Verdacht auf Nahrungsmittelallergie Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: Kita und Einschulung Untersuchungsvorgehen Befunderhebung - über die anamnestischen Angaben aus dem Anamnesebogen - über anamnestische Angaben am Untersuchungstag Maßnahmen bei anamnestischen Verdacht auf Vorliegen einer Allergie gegen Nahrungsmittel oder begründetem Verdacht auf unzureichende Behandlung Empfehlung zur Vorstellung bei einem Allergologen 3-46 Allergische Erkrankungen 4 Literatur Asher MI, Keil U, Anderson HR, Beasley R, Crane J, Martinez F, Mitchell EA, Pearce N, Sibbald B, Stewart AW, Strachan D, Weiland SK, Williams HC (1995) International study of asthma and allergies in childhood (ISAAC): rationale and methods. Eur Respir J 8: 483-491 Ellsäßer G, Diepgen TL (2002). Atopische Erkrankungen und soziale Lage bei Einschulungskindern im Land Brandenburg - Trendanalyse 1994-2000. Monatsschr Kinderheilkd 150: 839-847 Mutius E, Dold S, Wist M, Stiepel E, Reitmeier P, Frentzel-Bevme-Bauer R, Beck K, Hillebrecht A, Nicolai T, Lehmacher W, Löffelholz-Colberg E, Adam D (1991) Münchner Asthma- und Allergiestudie Prävalenzen atopischer und asthmatischer Erkrankungen im Kindesalter in Bayern. Münch Med Wschr 133: 675-679 Schmidt S (2001) Primäre Allergieprävention im Säuglings- und Kleinkindalter. Kinderumwelt Werfel T, Kapp A (2004) Zunehmende Prävalenz von Allergien. Dtsch. Ärzteblatt 101: A 1435-7 Zacharasiewicz A, Götz M, Zwick H, Frank W, Lucius C (2000) Asthma Fragebogenerhebung bei Schulanfängern im Rahmen der schulärztlichen Vorsorgeuntersuchung Monatsschr Kinderheilkd 148: 578-582 Disease-Management-Programm für Asthma Bronchiale im Kindes- und Jugendalter. Eine gemeinsame Stellungnahme von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e.V., Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie e.V., Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V., Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e. V., Fachgesellschaft für Rehabilitation in der Kinder- und Jugendmedizin. Aachen, Osnabrück, Wangen, im Oktober 2002 www.dmp-asthma.de Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] 3-47 Herz/Kreislauf 5 5 Herz/Kreislauf 5.1 Hypertonie Als arterielle Hypertonie während des Wachstums wird eine permanente Erhöhung des systolischen und/oder diastolischen Blutdrucks über die 95. Perzentile der Altersnorm definiert. Erwachsene gelten als hyperton, wenn der Grenzwert von 140/90 mm Hg überschritten wird. Die Diagnose einer Hypertonie wird durch wiederholte Blutdruckmessung gestellt (Persistenz der Blutdruckwerte in Ruhe oberhalb der 95. Perzentile). Bei den Ursachen der Hypertonie unterscheidet man zwischen • ätiologisch ungeklärter, so genannter essentieller oder primärer Hypertonie (diese findet sich frühestens im Jugendalter, dann oft mit einer Adipositas vergesellschaftet) • sekundärer, organisch begründbarer Hypertonie Im Kindesalter überwiegt die sekundäre Hypertonie, deren Ursache u. a. renale, kardiovaskuläre oder endokrine Erkrankungen sein können. Die Prävalenz der sekundären Hypertonie im Kindesalter liegt bei etwa 0,1 % und häufig finden sich Nierenerkrankungen. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist eine Häufigkeit der primären Hypertonie im Wachstumsalter von 1 bis 3 % anzunehmen; die Prävalenz liegt bei Jugendlichen wahrscheinlich höher. Der weitaus größte Anteil Jugendlicher mit Hypertonie weist eine mäßige Blutdruckerhöhung aufgrund einer primären Hypertonie auf. Leitsymptome: Die Hypertonie ist – vor allem zu Beginn und bei mäßiggradigem Verlauf – symptomfrei. Erst bei langfristigem Verlauf oder bei maligner Form treten Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Sehstörungen, Krampfanfall etc. auf. Daneben bestehen die Symptome der zur Hypertonie führenden Grundkrankheit. Funktionsgruppen 5.1 – 1 5.1 – 3 Hypertonie: Blutdruck >95. Perzentile der Referenzwerte bzw. Blutdruck >140/90 mm Hg Antihypertensiv behandelte Hypertonie unabhängig vom gemessenem Wert 3-48 < geändert Dez. 2006 > Herz/Kreislauf 5 Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab Einschulungsuntersuchungen Untersuchungsvorgehen Normwerte für den Blutdruck im Kindesalter: Die von der Deutschen Hochdruckliga empfohlenen Normwerttabellen lehnen sich an die europäische multizentrische Studie (De Man et al. 1991) an. Da der Blutdruck besser mit der Körpergröße als mit dem Alter korreliert, wird der Blutdruck vorzugsweise auf die Körpergröße bezogen. Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit den Werten für die 95. Perzentile in die Software der Gesundheitsämter integriert. Nach Eingabe des Blutdruckwertes kann so bei gegebener Körpergröße automatisch ein Überschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden. Tabelle 4: Perzentilen für den Gelegenheitsblutdruck bezogen auf die Körperlänge (nach De Man et al. 1991 mittels auskultatorischer Methode) Körperlänge (cm) Jungen Mädchen 50. Perzentile 95. Perzentile 50. Perzentile 95. Perzentile 100 96/53 113/70 96/53 113/70 110 100/56 118/72 99/56 115/72 120 102/58 120/73 102/57 118/74 130 105/59 121/74 105/58 122/75 140 107/60 124/75 107/60 126/76 150 111/61 130/77 111/62 130/77 160 116/62 137/79 115/64 134/78 170 122/64 146/81* 117/65 138/80 180 und mehr 126/66 151/83* * Systolische Blutdruckwerte >140 mm Hg gelten immer als hyperton. Der Blutdruck (unter Screeningbedingungen) wird durch eine automatische Messung mit einem Oszillometer gemessen. Wird ein auffälliger Wert festgestellt, wird die Messung zeitnah wiederholt. Erläuterung: Beim Einsatz von automatischen oszillometrischen Blutdruckmessgeräten muss darauf geachtet werden, dass nur Geräte benutzt werden, die mit Kindermanschetten ausgestattet sind. Die Messung erfolgt am rechten Arm in sitzender Position unter Ruhebedingungen. Manschettengröße (die Größenangaben beziehen sich auf das aufblasbare Gummiteil): - für Säuglinge eine 5 - 6 cm breite Manschette - für Kleinkinder eine ca. 8 - 9 cm breite Manschette - für Schulkinder und Jugendliche eine 12 - 14 cm breite Manschette Grundsätzlich gilt, dass die Manschettengröße 2/3 der Länge des Oberarms betragen sollte. 3-49 Herz/Kreislauf 5 Der Vorteil der automatischen Blutdruckmessung liegt darin, dass damit auch unter ungünstigen Feldbedingungen (Umgebungslärm, Unruhe durch das Kind oder Begleitpersonen) und unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen des Untersuchers, zuverlässig der Blutdruck gemessen werden kann (Dippelhofer et al. 2002). Der Nachteil besteht darin, dass bisher alle Normwerte mittels auskultatorischer Blutdruckmessung erhoben worden sind. Maßnahmen Empfehlung zur weiteren Diagnostik und ggf. Behandlung beim Hausarzt oder Pädiater. Literatur Bald M (2001). Diagnostik der arteriellen Hypertonie im Kindes- und Jugendalter. Kinderärztliche Praxis 6: 348-356 De Man et al. (1991). Blood pressure in childhood, J. Hypertens 9, 109-114 Deutsche Liga zur Bekämpfung des hohen Blutdruck (1994). Hypertonie bei Kindern und Jugendlichen Dippelhofer A, et al. (2002). Die körperliche Untersuchung. Das Gesundheitswesen 64, Sonderheft 1: 14 Leumann et al. (1984). Technik der Blutdruckmessung im Kindesalter. Schweiz Rundschau Med Praxis 73: 1401-1405 Leitlinie arterielle Hypertonie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften: www.uni-duesseldorf.de/AWMF Bearbeiter Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland [email protected] 3-50 Herz/Kreislauf Abbildung 4: aus Bald (2001) 3-51 5 Herz/Kreislauf Abbildung 5: aus Bald (2001) 3-52 5 Urogenitales System 6 6 Urogenitales System Anmerkung zur Nichterfassung von Phimosen Die Phimosen werden nicht erfasst, da diese bis zum Alter von 24 Lebensmonaten physiologisch vorkommen und selbst bei Verklebungen nach dem 2. Lebensjahr keine Zirkumzision indiziert ist, da diese sich meistens spontan lösen. Davon zu unterscheiden ist die Behandlung eindeutig narbiger Phimosen, die zur Beschneidung führen. Da die Phimose nur selten zu behandlungsrelevanten Störungen führt (wie Vorhautentzündungen) und auch Harnwegsinfekte in diesem Zusammenhang kaum vorkommen, stellt sie kein Problem mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz dar. Die kulturellen Einstellungen der Eltern sind in diesem Zusammenhang zu respektieren. 6.1 Erkrankungen und Anomalien der Nieren und Harnwege Erkrankungen der Nieren und Harnwege können angeboren oder erworben sein. Die angeborenen Fehlbildungen betreffen etwa 1 % der Neugeborenen. Erworbene Erkrankungen sind meistens die Folge von Infektionen, die auch sekundär infolge angeborener oder anderer Krankheiten auftreten können. Die Harnwegsinfektion stellt die zweithäufigste Infektion im Kindesalter überhaupt dar. Sie tritt bereits im Säuglingsalter auf (überwiegend bei Jungen), jenseits des Säuglingsalters vorwiegend bei Mädchen. Bis zum Jugendalter waren ca. 1 % der Jungen und 5 % der Mädchen an einer Harnwegsinfektion erkrankt. Die Lebensqualität rezidivierend oder chronisch nierenkranker Kinder kann durch Symptome, wie wiederholt auftretende fieberhafte Harnwegsinfekte, Miktionsbeschwerden, Einnässen, verzögerte körperliche und psychosoziale Entwicklung, erheblich beeinträchtigt sein. Funktionsgruppen 6.1 – 1 6.1 – 3 Anomalien und rezidivierende Harnblasen- bzw. Nierenerkrankungen, die überwacht werden müssen Anomalien oder Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Die Befunderhebung erfolgt auf der Basis folgender Informationsquellen: • Anamnese (Anamnesebogen, Gespräch mit Eltern oder Kind) • Untersuchungen: klinisch: Klopfschmerzhaftigkeit des Nierenlagers, Ödeme etc. medizinisch-physikalisch: RR-Messung labor-chemisch: Urinstatus bei Schülern der 10. Klassen 3-53 Urogenitales System 6 Maßnahmen Bei auffälligen Befunden ist die weitere Diagnostik zu empfehlen. Eltern und Kind sollten folgende Hinweise zur Vermeidung von aufsteigenden Infektionen erhalten: Vermeidung von Unterkühlung, viel trinken, Beachten der Hygiene (regelmäßiges Waschen des Genitals). Bei Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden des Kindes sollte auch die Betreuungseinrichtung oder Schule mit beraten werden – vorausgesetzt das Einverständnis der Eltern liegt vor (Themen: Schulsport, Diät, Leistungsminderung, Maßnahmen auf Reisen). Sport Generell gilt, dass bei akuten Beschwerden im Verlauf einer chronischen Nierenerkrankung eine Freistellung von sportlichen Aktivitäten ausgesprochen wird. Die Kinder können jedoch nach Besserung der akuten Beschwerden und Normalisierung der Befunde wieder gefahrlos, zunächst mit einer „Teilfreistellung“, im Sportunterricht mitmachen. JArbSchG Gesundheitlich bedingte Einschränkungen sind entsprechend der Zuordnung zu Funktionsgruppe 1 und 3 gegenüber dem Arbeitgeber auszusprechen. Funktionsgruppe 1 • Gefährdung durch Arbeiten überwiegend in Kälte, Nässe und Zugluft Funktionsgruppe 3 • Gefährdung durch Arbeiten überwiegend in Kälte, Nässe und Zugluft • keine körperlich schwere Arbeit (abhängig von den entsprechenden Befunden • kein Kontakt mit nephrotoxischen Stoffen (z. B. Blei, Quecksilber, organischen Lösungsmitteln) Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Matthias Albrecht, Chefarzt Kinderchirurgie im Klinikum Dortmund 3-54 Urogenitales System 6.2 6 Lageanomalien des Hodens Zu den Lageanomalien des Hodens (Maldescensus testis – Hodenfehllage) gehören alle einseitig oder doppelseitig unvollständig deszendierten Hoden. Man spricht auch vom „leeren Skrotum“, d. h. weder Hoden noch Nebenhoden sind im Skrotum palpabel. Bleibt der Hodendescensus länger als zwei Jahre aus, kommt es zu irreversiblen Schäden (wie Verlust von Spermatogonien, interstitielle Fibrose etc.) und damit später drohender Infertilität. Dabei gilt auch, dass je höher der nicht regelrecht deszendierte Hoden positioniert ist, desto früher und schwerer ist der Reifungsprozess gestört. Um eine spätere Fertilität zu ermöglichen, müssen fehlliegende Hoden spätestens kurz nach dem zweiten Lebensjahr ihre physiologische Lage im Skrotum erreicht haben. Ein echter Pendelhoden stellt eine physiologische Normvariante dar und bedarf keiner Behandlung. Die Diagnose eines Pendelhodens gegenüber einem Gleithoden kann dadurch gestellt werden, dass der Pendelhoden beim Herabziehen ins Skrotum dort verbleibt und über den Cremasterreflex Richtung Leiste mobilisiert werden kann. Der Gleithoden lässt sich zwar ins Skrotum herabziehen, gleitet dann aber sofort wieder in seine Ausgangslage zurück (Skrotaleingang oder außerhalb des Skrotums). Wichtig ist, die Eltern zu befragen, ob der Hoden z. B. beim Baden im Hodensack beobachtet wird (= Pendelhoden). Bei 21 % der Frühgeborenen liegt der Hoden außerhalb des Skrotums. Bei allen anderen Neugeborenen liegt in 2,7 % ein Maldescensus vor. Allein 75 % davon wandern im ersten Lebensmonat in das Skrotum. Am Ende des 1. Lebensjahres liegt bei zirka 1 % der Jungen eine Fehlposition des Hodens vor und auch nach der Pubertät liegt noch die Maldeszensusrate bei etwa 0,8 %. Funktionsgruppen 6.2 – 1 Lageanomalien des Hodens, die überwachungsbedürftig sind Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: insbesondere Krippen- und Kita-Kinder bis einschließlich Einschulungsalter Untersuchungsvorgehen Die Untersuchung der Lage des Hodens erfolgt bimanuell: Mit dem Daumen und Zeigefinger links wird die Skrotalhaut angespannt und dann mit der rechten Hand das Skrotum bzw. der Skrotalinhalt getastet. 3-55 Urogenitales System 6 Maßnahmen Wichtig: Bei der Diagnose eines Pendelhodens sind die Eltern zu beraten, dass es sich um eine physiologische Normvariante handelt, die keiner Behandlung bedarf. Bei extraskrotaler Hodenlage ist die frühzeitige Empfehlung einer Vorstellung beim Facharzt für Kinderchirurgie bzw. Urologie zu geben, da durch eine frühzeitige hormonelle Behandlung (bereits ab 6 Lebensmonaten) bei zirka 30 % - 40 % der Säuglinge mit einer Hodenfehllage, ein Deszensus erreicht werden kann. Die übrigen 60 % müssen operiert werden und zwar möglichst bis zum 24. Lebensmonat (s. Anlage S. 5-24). Literatur Hadziselimovic F, Herzog B (1990) Hodenerkrankungen im Kindesalter , Stuttgart Leitlinien der Gesellschaften: Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Urologie (1999) www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF Siemer S, Steffens J (1999): Der Hodenhochstand: Wann? Was? Wie gut? Pädiat. Prax 56: 623-634 Zöller G, Ringert R-H (2005) Hodenhochstand im Kindesalter- oft zu spät behandelt. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 102, Heft 24: C 1392-C 1394 Bearbeiter Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Matthias Albrecht, Chefarzt Kinderchirurgie im Klinikum Dortmund 3-56 Stütz- und Bewegungsapparat 7 7 Stütz- und Bewegungsapparat 7.1 Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel Zu den Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel zählen hier alle Abweichungen der Wirbelsäule in der Frontal- und Transversalebene (Skoliosen) sowie in der Sagittalebene (Kyphosen und Lordosen). Die Skoliose tritt bei 1,2 bis 8,3% und die Kyphose im Verlauf eines Morbus Scheuermann bei 1% der Jugendlichen auf (Spahn et al. 2004) Skoliose Unter Skoliose versteht man eine (teil)fixierte Seitausbiegung eines oder mehrerer Wirbelsäulenabschnitte, die mit einer Rotation, Torsion und einer strukturellen Veränderung der Wirbel einhergeht. Der Altersgipfel liegt bei 10 bis 12 Jahren, besonders Mädchen sind betroffen. Am häufigsten (ca. 85% der Skoliosen) treten im Kindes- und Jugendalter idiopathische Skoliosen (Ursache unbekannt), gefolgt von Missbildungsskoliosen, auf. Beschwerden bestehen anfänglich kaum. Infolge Abnutzungserscheinungen der Wirbelsäule treten nach Jahren Rückenschmerzen und je nach Ausprägung weitere körperliche, ästhetische und psychosoziale Probleme auf. Überblick über idiopathische Skoliose-Typen Typ Infantile Skoliose Juvenile Skoliose Alter 0–3 Form Geschlechtsverhältnis Relative Häufigkeit überwiegend thorakal, meist linkskonvex, Unterform: Säuglingsskoliose (C-förmig) thorakale wie 4 – 10 lumbale Skoliosen Adoleszente ab 11 Skoliose meist thorakal, meist rechtskonvex 3-57 Jungen : Mädchen ca. 1 : 1,5 selten Jungen = Mädchen selten Mädchen > Jungen häufig Stütz- und Bewegungsapparat 7 Kyphose Eine Kyphose wird definiert als nur gering ausgeprägte nach dorsal konvexe physiologische Krümmung der BWS. In verstärkter Form und fixiert ist sie pathologisch (so genannter „Buckel“). Die pathologische Kyphose in Form der Adoleszentenkyphose (Morbus Scheuermann) ist die häufigste Wirbelsäulenerkrankung im Jugendalter mit einem Anteil von 20 %. Sie geht einher mit Verschmälerung der Bandscheiben, Keilwirbelbildung, Deckplatteneinbrüchen und Kyphose im betroffenen Bereich. Der Morbus Scheuermann kann thorakal, thorakolumbal oder lumbal auftreten. Das Anfangsstadium verläuft häufig symptomlos, gelegentlich treten Bewegungseinschränkungen und schnelle körperliche Ermüdung auf. Im Kindes- und Jugendalter ist der Hohlrundrücken das führende Symptom. Über Schmerzen wird nur im Akutzustand geklagt. Im Endstadium folgt eine graduell unterschiedliche Deformierung der Wirbelsäule mit sich daraus ergebenden Fehlbelastungen. Funktionsgruppen 7.1 – 1 7.1 – 2 Fehlstellungen der Wirbelsäule ohne Funktionseinschränkungen Fehlstellungen der Wirbelsäule mit Funktionseinschränkungen Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen: Anamnese: Anamnesebogen, Gespräch mit Eltern oder Kind. Frage nach Schmerz und Bewegungseinschränkungen (bei Jugendlichen mit starken lumbalen Rückenschmerzen ohne vorangegangenes Trauma an Morbus Scheuermann denken! Der thorakale Morbus Scheuermann kann lumbale Schmerzen verursachen!). Klinische Untersuchung: Zuerst wird der stehende Patient in der Blickrichtung von hinten inspiziert. Man achtet auf die Stellung des Schultergürtels zum Rumpf und auf die Beckenstellung. 3-58 Stütz- und Bewegungsapparat 7 In Verbindung mit einer Beurteilung der Seitenverhältnisse der Taillendreiecke erhält man einen Eindruck, ob die Wirbelsäule im Lot steht, indem man sich eine Verbindungslinie vom Okziput zur Rima ani vorstellt. Abb. 1 Eine Rippenbuckelbildung kommt meist erst bei Vorbeugung gut zur Darstellung. In Vorbeugehaltung wird außerdem geprüft, ob sich die Wirbelsäule ausgradet oder ob die Fehlhaltung fixiert ist. Abb. 2 Danach erfolgt die Betrachtung von der Seite zur Beurteilung des Rückenreliefs: Abb. 3 3-59 Stütz- und Bewegungsapparat 7 Niemals darf die Inspektion von vorn ausgelassen werden, da die Wirbelsäulentorsion zu einer Verwindung des Thorax führt, die auch im Brustbereich asymmetrische Verhältnisse schafft. Maßnahmen • • • • • Empfehlung zur orthopädischen Diagnostik Beratung zu größengerechten Schulmöbeln Training der Rückenmuskulatur (z. B. Schwimmen, außer Delphinstil) Lesen in Bauchlage Schonung während akuter Schmerzphasen Sport Allgemein • Regelmäßiges körperliches Konditionstraining (z. B. Rückenschwimmen, Rad fahren) • Teilsportbefreiung nur nach fachärztlichem Attest (insbesondere für axiale Belastungen, Stauchungen, z. B. Sprünge, Langlauf, Gewichtheben, Rudern) Morbus Scheuermann: • Auch im floriden Stadium ist eine Vollsportbefreiung kaum einmal notwendig • Eine Teilfreistellung ist für Übungen mit starker axialer Wirbelsäulenbelastung oder Stauchungen auch für längere Zeit notwendig JArbSchG Entsprechend der fachärztlichen Ergänzungsuntersuchung nach JArbSchG erfolgt die Beurteilung zu den Punkten: • Arbeiten überwiegend im Stehen, Gehen, Sitzen, Bücken, Hocken, Knien • Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel • Arbeiten unter Einwirkung von mechanischen Schwingungen/Erschütterungen auf die Hände und Arme und auf den ganzen Körper Achtung: Auch bei ausgeheiltem Morbus Scheuermann sind langandauernde vertikale Schwingungseinwirkungen auf die Wirbelsäule zu vermeiden (Presslufthammer-, Rüttlerarbeiten). Bearbeiter Frau Dr. Kirsten Berg, Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland [email protected] [email protected] Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] [email protected] Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-60 < geändert Dez. 2006 > Stütz- und Bewegungsapparat 7.2 7 Störung der Beckenstatik/Beinlängendifferenzen Ein Unterschied der Beinlänge kann angeboren oder erworben sein. Nicht ausgeglichene Beinlängendifferenzen führen auf unterschiedliche Art und Weise zu einer Beeinträchtigung der gesamten Körperstatik mit den entsprechenden Beschwerden. Je nach Ausmaß und Art können Wirbelsäule, Hüft-, Knie- und Sprunggelenk erheblich beeinträchtigt werden. Funktionsgruppen 7.2 – 2 Beinlängendifferenzen ab 1 cm Seitendifferenz Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Untersuchung nur bei vollständig gestreckten Knie- und Hüftgelenken im Tandemstand. Die gestreckten Zeigefinger beiderseits an das Os ilium legen und den rechtwinklig abduzierten/gestreckten Daumen als Zeiger benutzen. Der Daumen muss dafür horizontal gehalten werden. Steht der eine Beckenkamm tiefer als der andere, so ist der Höhenunterschied der Daumen ablesbar. Maßnahmen Bei Feststellung einer Beinlängendifferenz ab 1 cm wird eine fachärztliche Diagnostik empfohlen. Bearbeiter Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland [email protected] Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland [email protected] Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] [email protected] Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-61 Stütz- und Bewegungsapparat 7.3 7 Störung der Funktion des Knies Hierzu zählen alle Erkrankungen, die zu einer Funktionseinschränkung des Kniegelenkes führen, wie Meniskusschäden, Bandschäden, freie Gelenkkörper (Osteochondrosis dissecans), aseptische Knochennekrosen usw. Am häufigsten ist im Jugendalter das peripatelläre Schmerzsyndrom (Synonyme: Chondropathia patellae, Patellarsyndrom, Chondromalacia patellae, femoropatelläres Schmerzsyndrom). Man versteht darunter ein in der Adoleszenz häufig auftretendes Schmerzsyndrom unbekannter Ätiologie. Die Schmerzen treten während des pubertären Wachstumsschubes auf und sind besonders stark bei großem retropatellärem Druck (bergab gehen). Sie betreffen meist sportlich aktive, überwiegend asthenische Mädchen mit verhältnismäßig schwacher Muskulatur und Bandlaxizität. Jungen können ebenso betroffen sein. Nach Wachstumsabschluss ist das Peripatelläre Schmerzsyndrom verschwunden. Funktionsgruppen 7.3 – 2 Störung der Funktion des Knies Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab Einschulung Untersuchungsvorgehen • Anamnese: s. Anamnesebogen, intensive Befragung des Schülers • Die Beurteilung erfolgt im Stehen, Gehen und Liegen mittels Inspektion, Palpation, Überprüfung der Gelenkbeweglichkeit sowie der Stabilität. Inspektion Schwellung, Muskelatrophie, Gangbild (Schonhinken), Beinachse (varisch oder valgisch) Palpation Lokalisation Druckschmerz (Druckdolenz der Patella, meist eher medial als lateral), Gelenkerguss, freier Gelenkkörper Spezifische Tests „Zohlen-Zeichen“: Hand des Untersuchers fixiert die Patella von kranial her und drückt sie gegen die Femorkondylen. Der Patient wird daraufhin aufgefordert, den Quadrizepsmuskel anzuspannen. Schmerzäußerung des Patienten wird als Hinweis auf das Vorliegen eines Peripatellären Schmerzsyndroms gedeutet. Maßnahmen Empfehlung einer weiteren fachärztlichen Diagnostik 3-62 Stütz- und Bewegungsapparat 7 Sport Entscheidung durch Facharzt JArbSchG Nach fachärztlicher Ergänzungsuntersuchung erfolgt die Beurteilung zu: • Arbeiten überwiegend im Stehen, Gehen, Sitzen, Bücken, Hocken, Knien • Arbeiten mit häufigem Heben und Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel Bearbeiter Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland [email protected] Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland [email protected] Frau Dr. Christa-Maria Engst, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-63 Stütz- und Bewegungsapparat 7.4 7 Störung der Fußstatik Aufgrund ihrer Häufigkeit werden hier nur der Hallux valgus und der kindliche Knick-Senk-Fuß erfasst. Ausgeprägte Formen können sowohl zu Funktionseinschränkungen der Füße als auch zu Fehlbelastung der Wirbelsäule führen. Hallux valgus Der Hallux valgus ist eine Fehlstellung der Großzehe mit Abweichung nach fibular und Varusstellung des Metatarsale I. Er ist fast immer erworben durch Belastung bei Spreiz-, Knick- und Plattfuß. Er tritt bei Jugendlichen aufgrund einer Adduktionsfehlstellung des Os metatarsale I auf. Knick – Senkfuß Häufigste, bis zu einem gewissen Grad physiologische Fußfehlstellung im Kleinkind- und Kindesalter. Verstärkte Valgusstellung des Fersenbeins (Knickfuß) und Abflachung der medialen Fußwölbung (Senkfuß); oft auch Abweichung des Vorfußes in Abduktion. Endzustand eines überlasteten Knick-Senk-Fußes ist der Plattfuß. Funktionsgruppen 7.4 – 2 Störung der Funktion des Fußes Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab 5 Jahren Untersuchungsvorgehen • Anamnese: Schmerzen, Funktionseinschränkung, Schuhprobleme • Inspektion - Hallux valgus Ausmaß der Valgusdeviation und der Pronation der Großzehe, Beurteilung des Gesamtfußes (Fußgewölbe, Beschwielung, Hautveränderungen), Gangauffälligkeiten Inspektion - Knick - Senkfuß Inneres Fußgewölbe abgeflacht bzw. aufgehoben. Der Vorfuß ist abgespreizt und die Fersen-X-Stellung verstärkt. Cave: im ersten Lebensjahr scheinbarer Plattfuß, durch subkutanes Fettpolster hervorgerufen • Funktionstest Zehenspitzenstand: eine normale Korrektur der Fersen-X-Stellung ist nicht nachweisbar und die Beweglichkeit der Fußgelenke ist z. B. vermindert Maßnahmen • Empfehlung einer weiteren fachärztlichen Diagnostik - jeden Hallux valgus bei einem Kind ab 6. Klasse - Knick-Senk-Füße bei auffälligem Funktionstest sowie bei Beschwerden 3-64 Stütz- und Bewegungsapparat 7 • Beratung der Eltern bzw. des Kindes - prophylaktisch bei Fußdeformitäten Fußgymnastik - bequemes Schuhwerk - barfuß laufen auf Naturboden Literatur Cotta H, Hinz P, Puhl W (1984). Orthopädie – Ein kurzgefasstes Lehrbuch. Thieme Stuttgart, New York Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (DGOT) und des Berufsverbandes der Ärzte für Orthopädie (BVO), letzte Aktualisierung Dezember 2003, autorisiert für elektronische Publikation in AWMF online: [email protected] www.aerztezeitung.de/docs/2004/08/25 www.m-ww.de/krankheiten/orthop_erkrankungen/skoliose.html www.schmerzzustaende.de/chondropathia-patellae/ www.m-ww.de/krankheiten/orthop_erkrankungen/m_scheuermann.html www.m-ww.de/krankheiten/orthop_erkrankungen/knick_senkfuss-html Spahn G, Schiele R, Langlotz A, Jung R (2004). Prävalenz funktioneller Beschwerden des Rückens und der Hüft- und Kniegelenke. Dtsch Med Wochenschr 129: 2285-2290 Bearbeiter Frau Dr. Kirsten Berg, Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland [email protected] [email protected] Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] [email protected] Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Roland Berg, Facharzt für Orthopädie, Sportmedizin 3-65 Stütz- und Bewegungsapparat 7.5 7 Bewegungsstörungen Hierunter werden einerseits umschriebene motorische Entwicklungsstörungen verstanden, andererseits Bewegungsstörungen als Folge von neurologischen und/oder orthopädischen Erkrankungen. Prä- und perinatale Risiken sind häufig. Symptome einer umschriebenen motorischen Entwicklungsstörung sind Ungeschicklichkeit, besonders im grobmotorischen Bereich, und Koordinationsschwierigkeiten. Die Feinmotorik bleibt im Allgemeinen weitgehend unberührt. Bei epidemiologischen Studien ergaben sich für die „Umschriebenen Entwicklungsstörungen der motorischen Funktion“ (ICD-10: F82) Prävalenzraten von etwa 4 - 6 %. Jungen waren deutlich häufiger betroffen als Mädchen (AWMF 2002). Im Bereich normaler Intelligenz sind motorische Leistungen und Intelligenzleistungen nicht korreliert (Schirm et al. 1986). Die körperliche Ungeschicklichkeit und die geringen Leistungen im Sportunterricht führen häufig dazu, dass die Kinder Opfer von Hänseleien werden (Esser & Schlack 2003). Funktionsgruppen 7.5 – 1 Bewegungsstörungen Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Kita-Alter bis 4 Jahre Der Befund stützt sich auf: • Anamnese: Informationen von Eltern bzw. Erziehern und/oder Hinweise aus dem Anamnesebogen (z. B. häufiges Hinfallen) • Beobachtungen in der Untersuchungssituation Kita-Alter ab 4 Jahre bis Einschulungsalter Testung mit den im folgenden angeführten drei Motorik-Prüfungen: Einbeinhüpfer, Einbeinstand, Seiltänzergang Durch diese werden Kraft, Koordination und Gleichgewicht überprüft. Wichtigstes Kriterium ist der Einbeinhüpfer. 3-66 Stütz- und Bewegungsapparat 7 1. Einbeinhüpfer Alter 4- bis 5-jährige Kinder 6-jährige Kinder Durchführung Anweisung auf dem Boden wird mittels Klebestreifen ein Kreuz markiert dürfen vorwärts hüpfen „Hüpfe bitte so oft du kannst auf einem Bein, anschließend auf dem anderen Bein vorwärts.“ sollen so auf der Stelle „Stell dich bitte mit einem Bein genau hüpfen, dass sie das auf das Kreuz, versuche jetzt so oft du Kreuz möglichst nicht kannst, auf einem Bein zu hüpfen und verlassen dabei möglichst auf dem Kreuz zu bleiben.“ Auswertung auffälliges Testergebnis im Alter 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre < 4 Hüpfer < 5 Hüpfer < 10 Hüpfer auf schwächerem Bein auf schwächerem Bein auf schwächerem Bein 2. Einbeinstand Durchführung Anweisung Das Kind wird gebeten, mit offenen „Stelle dich bitte auf ein Bein, so lange du Augen zuerst auf dem einen, dann auf kannst.“ dem anderen Bein zu stehen. Der Untersucher demonstriert die Aufgabe. Das Spielbein soll das Standbein unterhalb des Knies berühren, Ausgleichsbewegungen sollten kaum vorkommen, das Kind darf nicht weghüpfen. Auswertung Alter Dauer des Einbeinstandes rechts oder links auffälliges Testergebnis 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre < 3 sec. < 5 sec. < 12 sec. auf dem auf dem auf dem schwächeren Bein schwächeren Bein schwächeren Bein 3-67 Stütz- und Bewegungsapparat Stabilisierungsfähigkeit des Rumpfes 7 Bei 4- und 5-Jährigen können noch Ausgleichsbewegungen vorhanden sein und eine Abduktion der oberen Extremitäten ist bis 30 Grad zulässig. Bei 6-Jährigen nur sehr geringe Ausgleichsbewegungen, keine Abduktion der Arme mehr vorhanden. Die Stabilisierungsfähigkeit des Rumpfes ist beim Einbeinstand entscheidender als die Zeit, so dass bei entsprechenden Mängeln auffällig markiert werden muss. 3. Seiltänzergang vorwärts Durchführung Klebeband (handelsübliches Malerklebeband bis zu 5 cm Breite, kleinere Breite geht auch) 3 m gerade aufkleben. Das Kind soll dicht hintereinander (einmal üben!) einen Fuß vor den anderen setzen (mindestens 20 Schritte). Anweisung „Stelle dir vor, der Streifen ist ein Balken und du willst balancieren. Gehe bitte dicht hintereinander auf dem Balken, ohne daneben zu treten, du würdest sonst herunterfallen.“ Auswertung: Für 4- bis 6-Jährige sind mehr als 3 Abweichungen auffällig Abweichung wird definiert als: mehr als eine halbe Kinderfußbreite zur Seite mehr als eine Fußlänge nach vorne Zusammenfassende Auswertung der 3 motorischen Tests: Altersgruppe Testergebnis 4 - 6 Jahre/ 2 oder 3 Einschüler auffällige Tests Beurteilung auffällig Handlungsbedarf Schüler der 6. und 10. Klassen Die für diese Altersgruppen vorhandenen Testverfahren sind für eine Untersuchung zu aufwändig. Der Befund stützt sich daher nur auf: Anamnese und Beobachtung während der Untersuchungssituation. Maßnahmen Kita-Alter bis 4 Jahre: Bei Hinweisen auf Bewegungsstörung Empfehlung Frühförderstelle oder Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Altersgruppe 4 bis 6 Jahre: Bei auffälligem Testergebnis Empfehlung zur Motodiagnostik Schüler der 6. und 10. Klassen: Bei Hinweisen auf Bewegungsstörung Empfehlung zur fachärztlichen Diagnostik oder SPZ 3-68 Stütz- und Bewegungsapparat 7 Sport Beratung zu außerschulischen Sportangeboten JArbSchG Gefährdungen ergeben sich aus dem Schweregrad der Funktionseinschränkung; rechtzeitiges Einbinden der Agentur für Arbeit bei der Berufsberatung Anschrift: Agentur für Arbeit Potsdam Reha-Abteilung 14462 Potsdam Tel. 0331 8802219 Regionale Arbeitsagenturen sind zu finden unter: www.arbeitsagentur.de. Literatur Esser G, Schlack HG (2003). Umschriebene Entwicklungsstörungen. Bedeutung und langfristiger Verlauf. Kinderärztliche Praxis 5: 304-315 Fischer AWMF (2002). Motorische Koordinationsstörungen: Umschriebene Motorische Entwicklungsstörung (Leitlinien der Gesellschaft für Neuropädiatrie). www.uni-duesseldorf.de/AWMF. Schirm H, Sadowsky K, Faus-Keßler Th (1986). Münchener Pädiatrische Längsschnittstudie, Früherkennung neuromotorischer Störungen im Vorschulalter. Schlack HG (2003). Das motorisch ungeschickte Kind. Kinderärztliche Praxis 8: 506-515 Bearbeiter Frau Dr. Dükert, ehemals Gesundheitsamt Havelland Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark [email protected] [email protected] Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] In Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Hartmut Schirm, Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen Düsseldorf 3-69 Endokrines System 8 8 Endokrines System 8.1 Schilddrüsenfunktionsstörungen Unabhängig von ihrer Ätiologie wird eine Struma als eine klinisch erkennbare und sonografisch messbare Vergrößerung der Schilddrüse definiert (1). Eine sonografisch nachweisbare Vergrößerung der Schilddrüse findet sich bei noch ca. 5 % der Kinder bis 10 Jahre bzw. 10 % der 11 bis 18- Jährigen (1). In Deutschland bleibt der alimentäre Jodmangel die Hauptursache der endemischen Struma. Die Jodmangelstruma im Kindesalter ist meistens laborchemisch euthyreot („blande Struma“). Mädchen sind häufiger als Jungen betroffen. Sie ist weiterhin Symptom bei Hyperthyreose (M. Basedow, Schilddrüsenadenom), Hypothyreose, Schilddrüsenkarzinom, Thyreoiditiden. Funktionsgruppen 8.1 – 1 Struma bei der körperlichen Untersuchung beobachtet und ertastet Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab Einschulung Untersuchungsvorgehen Durch Inspektion und Palpation werden Größe nach WHO-Klassifikation und Konsistenz der Schilddrüse beurteilt. Zur Feststellung lässt man den Kopf weit nach hinten strecken, dann sieht man die Struma am besten. Bei der Betastung stellt man sich am besten hinter den Patienten. Beim Schluckakt bewegt sich die Schilddrüse nach oben. Achtung auf Stridor und auf Knoten. Klinische Gradeinteilung der Struma nach WHO (2) in Stadien: 0 I Ia Ib II III keine Struma tastbare Struma auch bei zurückgebeugtem Hals ist keine Sruma sichtbar, sondern nur zu tasten tastbare Struma, die nur bei voll zurückgebeugtem Hals sichtbar ist sichtbare Struma sehr große Struma, die schon aus der Entfernung zu sehen ist Maßnahmen Bei Verdacht auf Struma wird eine weitere Untersuchung/Behandlung beim behandelnden Kinderarzt empfohlen. 3-70 Endokrines System 8 JArbSchG Bei schweren Formen der Hyperthyreose evtl. Gefährdung durch körperlich stark belastende Arbeiten. Literatur Illing S, Spranger S (2000). Klinikleitfaden Pädiatrie. Untersuchung - Diagnostik. Therapie - Notfall (4. Auflage). München: Urban & Fischer Bearbeiter Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland [email protected] 3-71 Endokrines System 8.2 8 Kleinwuchs Ein Kleinwuchs liegt vor, wenn die Körpergröße unterhalb der 3. Perzentile der Altersnorm liegt (Hesse 1997). Sowohl Klein- wie auch Hochwuchs kann familiär bedingt sein und ist dann natürlich nicht als pathologisch anzusehen. Dies ist in der Anamnese zu klären und bei Bedarf ist eine weitere Diagnostik zu empfehlen (Hesse 1997). Das Vorliegen einer Wachstumsstörung wird auch durch eine plötzliche Veränderung der bis dahin relativ kontinuierlichen Wachstumsgeschwindigkeit angezeigt. Ursachen für große Wachstumsabweichungen von der Altersnorm: familiärer Hoch- bzw. Minderwuchs konstitutionelle Entwicklungsverzögerung Organerkrankungen Stoffwechselleiden Hormonstörungen Mangel an Aufbaustoffen psychosoziale Ursachen Klein- und Hochwuchs tritt auf im Zusammenhang mit: Syndromen (z. B. Prader-Willi-Labhart-Syndrom, Marfan-Syndrom) chromosomalen Anomalien (Trisomie 21, Turner-Syndrom) pränatalen Störungen (Alkoholembryopathie). Der Kleinwuchs bei Kindern kleiner Eltern ist das Ergebnis einer genetischen Selektion und somit im Allgemeinen nicht als pathologisch anzusehen. Für die Einschätzung des Kleinwuchses dienen Brandenburger Daten der ärztlichen Reihenuntersuchungen als Referenz (zusammenfassende Auswertung der Daten aus den drei Jahren 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002). Die Brandenburger Daten sind vergleichsweise aktuell und berücksichtigen damit auch die Akzeleration der jüngeren Vergangenheit. Funktionsgruppen 8.2 – 1 Kleinwuchs: Körpergröße <3. Perzentile des Referenzsystems Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit den Grenzwerten (3. Perzentile) in die Software der Gesundheitsämter integriert. Nach Eingabe von Körpergröße und Alter kann so automatisch ein Unterschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden. 3-72 Endokrines System 8 Maßnahmen Wenn familiärer Kleinwuchs ausgeschlossen werden kann, wird eine weitere Untersuchung beim Kinderarzt oder Endokrinologen empfohlen. Literatur Hesse V (1997) Wachstum und Reifung. In: W. Meng & R. Ziegler (Hrsg.). Endokrinologie. Jena: Fischer Bearbeiter Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-73 Endokrines System 8.3 8 Hochwuchs Hochwuchs liegt vor, wenn die Körpergröße oberhalb der 97. Perzentile des entsprechenden Alterswertes liegt (Hesse 1997). Sowohl Klein- als auch Hochwuchs kann familiär bedingt sein und ist dann nicht als pathologisch anzusehen. Dies ist in der Anamnese zu klären und bei Bedarf ist eine weitere Diagnostik zu veranlassen (Hesse 1997). Das Vorliegen einer Wachstumsstörung wird auch durch eine plötzliche Veränderung der bis dahin relativ kontinuierlichen Wachstumsgeschwindigkeit angezeigt. Für die Einschätzung des Hochwuchses dienen Brandenburger Daten der ärztlichen Reihenuntersuchungen als Referenz. Funktionsgruppen 8.3 – 1 Hochwuchs: Körpergröße >97. Perzentile des Referenzsystems Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit den Grenzwerten (97. Perzentile) in die Software der Gesundheitsämter integriert. Nach Eingabe von Körpergröße und Alter kann so automatisch ein Überschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden. Maßnahmen Wenn familiärer Hochwuchs ausgeschlossen werden kann, wird eine weitere Untersuchung beim Kinderarzt oder Endokrinologen empfohlen. Literatur Hesse V (1997) Wachstum und Reifung. In: W. Meng & R. Ziegler (Hrsg.). Endokrinologie. Jena: Fischer Bearbeiter Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-74 Organübergreifende Befunde 9 9 Organübergreifende Befunde 9.1 Adipositas/Übergewicht Der Krankheitswert der Adipositas im Kindes- und Jugendalter ergibt sich einerseits aus funktionellen Einschränkungen und psychosozialen Beeinträchtigungen (soziale Ausgrenzung und Diskriminierung). Andererseits wird bei adipösen Kindern und Jugendlichen eine erhöhte Komorbidität verzeichnet (Diabetes mellitus Typ II, Hypertonie, Muskel- und Skeletterkrankungen). Bei Übergewicht und Adipositas ist der Körperfettanteil an der Gesamtkörpermasse erhöht. Zur Ermittlung von Übergewicht und Adipositas werden die von der WHO empfohlenen internationalen Grenzwerte des Body Mass Index (BMI; kg/m2) von Cole et al. (2000) verwendet. Die Grenzwerte für Übergewicht und Adipositas sind so angelegt, dass sie im Alter von 18 Jahren den bei Erwachsenen verwendeten und von der WHO empfohlenen kritischen BMI-Werten von 25 und 30 kg/m² entsprechen. Voraussetzung einer validen Zuordnung ist die korrekte Messung von Körpergewicht und Körpergröße (vgl. Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens ab S. 4-16). Für die Beratung im Einzelfall liegen Tabellen und Diagramme vor (ab S. 5-28), die eine schnelle Einschätzung erlauben, ob Übergewicht/Adipositas vorliegen. Weiterhin liegen Tabellen vor, die bei gegebener Körpergröße das entsprechende grenzwertige Körpergewicht für Übergewicht und Adipositas angeben. Funktionsgruppen 9.1 – 1 9.1 – 2 Übergewicht (nach BMI-Grenzwerten Cole) Adipositas (nach BMI-Grenzwerten Cole) Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: ab 5 Jahre Untersuchungsvorgehen Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit den Grenzwerten in die Software der Gesundheitsämter integriert. Nach Eingabe von Körpergröße, Gewicht und Alter kann so automatisch ein Überschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden. 3-75 Organübergreifende Befunde 9 Maßnahmen Bei Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren, die übergewichtig sind oder die eine Adipositas ohne Begleiterkrankungen haben, ist es ausreichend, das aktuelle Gewicht zu halten. Bei Kindern mit Adipositas und bestehenden Begleiterkrankungen besteht in dieser Altersgruppe eine Indikation zur Gewichtsabnahme. Ausnahmen: Beim Vorliegen einer anderen schwerwiegenden Erkrankung, einer schweren psychosozialen Belastung und eines erkennbaren Risikos für eine Essverhaltensstörung kann eine andere Therapie vorrangig sein. Aufgrund des geringen langfristigen Risikos sollte bei Kindern, die jünger als 4 Jahre und deren Eltern nicht adipös sind, nur eine präventive Beratung durchgeführt werden (Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter, AGA, 2003). Bewegung im Alltag, abwechslungsreiche Ernährung und ein funktionierendes Familienleben (gemeinsame Mahlzeiten etc.) gelten als Königsweg zur Normalisierung des Körpergewichts. Ähnlich wie bei Erwachsenen sind Diäten gewöhnlich kontraproduktiv. Literatur Böhm A, Friese E, Greil H, Lüdecke K (2002). Körperliche Entwicklung und Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen - Eine Analyse von Daten aus ärztlichen Reihenuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Brandenburg. Monatsschr Kinderheilkd 150: 48-57 Cole TJ, Bellizzi MC, Flegal KM, Dietz WH (2000). Establishing a standard definition for child overweight and obesity worldwide: international survey. British Medical Journal 320: 1-6 Deutsche Adipositas-Gesellschaft (2002). Adipositas im Kindes- und Jugendalter. (Leitlinien der DGfKJ, Urban & Fischer, Oktober 2003 www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/adip-002.htm Bearbeiter Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-76 Organübergreifende Befunde 9.2 9 Untergewicht Untergewicht bzw. starkes Untergewicht liegen vor, wenn der BMI-Wert kleiner als die 10. bzw. 3. Perzentile der Referenzpopulation ist. Untergewicht ist besonders im Zusammenhang mit Anorexie (AN) wichtig. Die AN wird als psychische Störung befundet (vgl. Gruppe Nerven und Psyche) und ist gekennzeichnet durch Untergewicht und ausgeprägte Ängste vor einer Gewichtszunahme (bei bestehendem Untergewicht) und Störungen im Körperbild und bei Frauen sekundäre Amenorrhö (nach Hebebrandt et al. 1998). Die Essstörung tritt bei 0,5 bis 1 % aller Frauen auf und der Erkrankungsgipfel liegt zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr. Das Verhältnis betroffener Frauen zu Männern liegt bei ca. 1:10 bis 1:15. Die Krankheit geht mit hoher Mortalität einher (ca. 25 %). Besonders bei den 10. Klasse-Untersuchungen sollte bei Untergewicht der Verdacht auf AN abgeklärt werden: AN liegt wahrscheinlich vor, wenn in den vergangenen Monaten deutlich Gewicht verloren wurde und eine sekundäre Amenorrhö eingetreten ist. Als Gewichtskriterium zur Verdachtsdiagnose AN dient die 3. BMI-Perzentile bei Kindern ab etwa 12 Jahren. Als Referenzpopulation dienen die Werte von Kromeyer et al. (2001), die in etwa den Werten der ärztlichen Reihenuntersuchungen des KJGD im Einzelnen aus dem Jahr 1999 bis 2002 entsprechen. Die Grenzwerte nach Kromeyer werden hier aber verwendet, da sie das komplette Altersspektrum abdecken. Funktionsgruppen 9.2 – 1 9.2 – 2 Untergewicht: BMI <10. und >3. Perzentile des BMI-Referenzsystems (nach Kromeyer et al. 2001) Starkes Untergewicht: BMI <3. Perzentile des BMI-Referenzsystems (nach Kromeyer et al. 2001) Befunderhebung Untersuchte Altersgruppen: alle Untersuchungsvorgehen Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle (S. 5-37) mit den Grenzwerten in die Software der Gesundheitsämter integriert. Nach Eingabe von Körpergröße, Gewicht und Alter kann so automatisch ein Unterschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden. 3-77 Organübergreifende Befunde 9 Maßnahmen Empfehlung einer weiteren Untersuchung/Behandlung zur Abklärung der Ursachen des Untergewichts, insbesondere bei Befund in Funktionsgruppe 2. Bei Bedarf Empfehlung einer weiteren Untersuchung beim Psychiater. Literatur Hebebrand J, Ballauff A, Hinney A, Ziegler A, Remschmidt H (1998). Was impliziert die moderne Gewichtsforschung für das Verständnis der Essstörungen? In: Engelbrecht J, Dietz B (Hrsg.). Fortschritt und Fortbildung in der Medizin 22: 163-176. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag Kromeyer-Hauschild K, Wabitsch M, Kunze D. et al. (2001). Perzentile für den Body-mass-Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschr Kinderheilkd 149: 807-818 Bearbeiter Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg [email protected] 3-78 < geändert Mai 2007 > 4 Dokumentationsinstrumente 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Ärztlicher Dokumentationsbogen Anamnesebogen Kita Anamnesebogen Einschüler Anamnesebogen 5./6. Klasse Anamnesebogen 10. Klasse 1 Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens / Impfkalender Elternanschreiben 1 wird bei Untersuchungen in Gymnasien genutzt, wenn die Untersuchung nicht gleichzeitig Schulabgangsuntersuchung ist. 4-1 Ärztlicher Dokumentationsbogen für Kinder und Jugendliche (Stand: 21.05.2007) Name, Vorname: Geb.-Datum: 0. Anamnesebogen ja 1. Datum der Untersuchung: 2. Bezeichnung des Untersuchers: 3. Anlass der Untersuchung: nein 14. Sehtest mit LEA-Sehtafeln 1 ETDRS-Tafeln 2 andere 3 nicht durchgeführt 4 |___| Kindertagesstätte 1 Schuleingang vorzeitig 2 rechtzeitig 3 wiederholt 4 ärztliches Gutachten 5 Schulreihe – Klasse |___|___| Schulabgang – Klasse |___|___| Fernvisus: V. rechts V. links ohne Brille |___| , |___|___| |___| , |___|___| mit Brille |___| , |___|___| |___| , |___|___| Kontaktlinsen |___| , |___|___| |___| , |___|___| unauffällig auffällig Stereosehtest 1 2 nicht durchgef. 3 Covertest 2 3 Motilitätstest 1 2 3 Farbsinntest 1 2 3 6. Schultyp: |___|___|___|___| Gemeindekennziffer der Einrichtung: |__|__|__| |___|___||___|___|___| Geschlecht: m w 1 7. Körperhöhe in cm: |___|___|___| 15. Audiometrie: unauffällig auffällig 8. Körpergewicht in kg: |___|___|___| rechts 9. Geburtsgewicht in g: |___|___|___|___| 1 2 nicht durchgef. 3 links 1 2 3 1 2 3 4. 5. 10. Geburtslänge in cm |___|___| 16. Urintest 11. Impfstatus Impfdokument liegt vor: wenn ja: ja nein 17. Blutdruck |___|___|___| / |___|___|___| 18. Dauer des Kita-Besuchs in Jahren |___| 19. Früherkennungsuntersuchung U-Heft liegt vor ja nein wenn ja U1 U4 U7 U2 U5 U8 U3 U6 U9 J1 durchgeführt: 12. Derzeitige Förderung oder Behandlung: keine ärztliche Behandlung Komplexleistung Frühförderung Einzelmaßnahmen: Sprachheilbehandlung Physiotherapie Ergotherapie heilpädagogische Frühförderung in der Kita psychologische Behandlung sonstige 13. Tests: Möhring GT CMM WE Einbeinhüpfer Einbeinstand Seiltänzergang Händigkeit unauffällig 1 1 1 1 1 1 1 rechts links ja unbekannt 20. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen: Kinder |___|___| Erwachsene 21. Schulbildung auffällig nein nicht durchgef. 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 beide nicht festgest. |___|___| der Mutter des Vaters Abschluss <10. Klasse 1 1 Abschluss 10. Klasse 2 2 Abschluss Abitur 3 3 keine Angaben 4 4 22. Berufstätigkeit der Mutter des Vaters vollzeitbeschäftigt 1 1 teilzeitbeschäftigt 2 2 in Schichtarbeit 3 3 nicht erwerbstätig 4 4 keine Angaben 5 5 23. Funktionsdiagnostischer Befund: 24. Untersuchungsbefunde: 1.1 Allergische Kontaktdermatitis 2 B Ü1 Ü2 1.2 Acne juvenilis 1 2 B Ü1 Ü2 1.3 Nävi 1 B Ü1 Ü2 Allgemeiner Eindruck: ................................................. 1 Haut Haut: ........................................................................... Kopf - Hals: ................................................................. Mund/Nase/Rachen/Ohren: ........................................ ..................................................................................... 2.1 Epilepsie 1 2 3 B Ü1 Ü2 2 Nerven / 2.2 ADS/ADHS Psyche 1 2 3 B Ü1 Ü2 2.3 Intelligenzdefizite B Ü1 Ü2 2 2.4 umschriebene Entwicklungsstörungen 1 B Ü1 Ü2 2.5 Emotionale/soziale Störungen B Ü1 Ü2 1 2 3 2.6 Sprach- und Sprechstörungen 1 2 B Ü1 Ü2 2.7 Enuresis 2 B Ü1 Ü2 3.1 Sehfehler 1 2 3 B Ü1 Ü2 3 Sinnes3.2 Hörstörungen organe 1 2 3 B Ü1 Ü2 Gebiss: ........................................................................ 4.1 allergische Rhinitis / Konjunktivitis 1 2 B Ü1 Ü2 4 Allergische 4.2 Asthma bronchiale Erkrankungen 1 2 B Ü1 Ü2 4.3 atopische Dermatitis 1 2 B Ü1 Ü2 4.4 Nahrungsmittelallergie 1 B Ü1 Ü2 5.1 Hypertonie 1 3 B Ü1 Ü2 6.1 Nieren u. Harnwege 1 3 B Ü1 Ü2 6.2 Lageanomalien des Hodens 1 B Ü1 Ü2 5 Herz, Kreislauf 6 Urogenitales System 7.1 Thorax, Wirbelsäule u. Schultergürtel 1 2 B Ü1 Ü2 7.2 Störung d. Beckenstatik/Beinlängen 2 B Ü1 Ü2 7.3 Störung der Funktion des Knies 7 Stütz u. Bewegungsapp. 2 B Ü1 Ü2 7.4 Störung der Fußstatik B Ü1 Ü2 2 7.5 Bewegungsstörungen 1 B Ü1 Ü2 Lunge: ......................................................................... Herz (RR): ................................................................... Abdomen/Genitalorgane: ............................................ Haltungs- und Bewegungsapparat: ............................. ..................................................................................... Psyche: ....................................................................... ZNS: ............................................................................ 25. Handlungsbedarf (Mehrfachwahl möglich) kein psychologische Klärung pädagogische Klärung ärztliche Behandlung Impfung(en) Sprachheilbehandlung Physiotherapie Ergotherapie psychologische Behandl. Heilpädagogik Sonderpädagogik Ergänzungsuntersuchung (JArbSchG) sonstiger 26. Empfehlungen: Einschulung ja 27. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen für die berufliche Ausbildung: ja nein unbekannt / Fremdgutachten ausstehend 28. Freies Feld: 1: |___| 2:|___| 3:|___| 4: |___| 29. Bemerkungen: 8.1 Schilddrüsenfunktionsstörungen 1 B Ü1 Ü2 8.2 Kleinwuchs 8 Endokrines 1 B Ü1 Ü2 System 8.3 Hochwuchs B Ü1 Ü2 1 9.1 Adipositas / Übergewicht 1 2 B Ü1 Ü2 9.2 Untergewicht 1 2 B Ü1 Ü2 nein 9 Organübergreifende Befunde ................................................... Unterschrift des Arztes 5:|___| Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Kita Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006) Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht! Name, Vorname des Kindes Geb.-Datum Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten Telefon Kindertagesstätte Behindertenausweis vorhanden? ja nein Merkzeichen: B BI G aG H RF Grad der Behinderung: Pflegestufe: 1 ___ % 2 3 Allgemeine Fragen: Anzahl der Erwachsenen im Haushalt: Anzahl der Kinder im Haushalt: Muttersprache des Kindes deutsch? Mindestens ein Elternteil erwerbstätig? ja ja nein nein Wenn Sie die Fragen zur frühen Kindheit und zu Gesundheitsstörungen in der Familie schon einmal im Rahmen einer Kita-Untersuchung beantwortet haben, dann bitte nicht ausfüllen und gleich weiter mit Nummer 3 1. Rund um die Geburt Schwangerschaftsverlauf Geburtsverlauf Dauer der Schwangerschaft in Wochen: 1 normal 1 regelrecht Geburtsgewicht: 2 mit Komplikationen 2 Komplikationen Geburtslänge: 3 unbekannt 3 unbekannt 2. Gesundheitsstörungen in der Familie keine Schwerhörigkeit Brillenträger Epilepsie g cm unbekannt unbekannt andere 3. Entwicklung des Kindes Sind Sie mit der Entwicklung Ihres Kindes zufrieden? ja nein Bemerkungen: ................................................................................................................................................................... Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor? ja, nämlich: Sprachauffälligkeiten Sehstörungen Hörstörungen häufiges Hinfallen keine andere unbekannt 4. Andere Erkrankungen des Kindes Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt? ja, nämlich: Neurodermitis allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung Asthma bronchiale wiederholte Mittelohrentzündung Epilepsie (so genannte Krampfanfälle) Fieberkrämpfe Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten mehr als 3 Bronchitiden 5 Erkältungen und mehr nein Hirnhautentzündung Windpocken Hüfterkrankungen Nieren- und Harnwegserkrankungen andere (wenn ja, welche?) .............................................................................. unbekannt mehr als 3 Ohrenentzündungen eine Lungenentzündung 5. Fragen zu Allergien Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden durch - Heuschnupfen - Asthma oder - Neurodermitis Mutter/Vater ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 Geschwister ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 ja nein unbekannt 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 - diese während oder nach körperlicher Anstrengung? 1 2 3 - nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl es keine Erkältung oder 1 2 3 1 2 3 ja 1 nein 2 unbekannt 3 Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase und/oder tränende Augen, obwohl es nicht erkältet war? Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten - beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb falls ja Bronchitis hatte? - 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung? Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken, an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer über mindestens 6 Monate auftrat? 6. Fragen zum Verhalten Kreuzen Sie bitte an, ob die unten aufgeführten Probleme bei Ihrem Kind in den letzten 6 Monaten aufgetreten sind. Sollte Ihr Kind zur Zeit Medikamente erhalten, die sein Verhalten verändern, beantworten Sie bitte die Fragen so wie sich Ihr Kind verhält, wenn es keine Medikamente erhält. stimmt stimmt nicht kann sich nur schwer von der Mutter oder dem Vater trennen (z. B. im Kindergarten, bei Bekannten oder Verwandten) 1 2 • deswegen kommt es auch im Kindergarten zu größeren Problemen 1 2 ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert 1 2 ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert 1 2 ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen 1 2 ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen 1 2 ist zu Hause häufig ungehorsam ist im Kindergarten häufig ungehorsam 1 2 1 2 zerstört oft mutwillig Gegenstände oder Spiele 1 2 hat fast täglich Wutausbrüche, bei denen es sich nur schwer beruhigen kann (z. B. stampft mit den Füßen, schreit sehr laut oder wirft mit Gegenständen um sich) 1 2 Mein Kind... 7. Fragen zu Unfällen Hatte Ihr Kind jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste? 1 ja 2 nein 3 unbekannt wenn ja, welche? Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der schwerwiegendsten Unfallfolge Unfallfolge in der Kita im Straßenverkehr zu Hause Verbrühung/Verbrennung Vergiftung schwere Schnittverletzungen Gehirnerschütterung Knochenbruch noch Beschwerden/Folgen? 1 ja 2 nein 8. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt? wegen keine Krankenhausbehandlung eines Unfalls Krankheit, welche? _________________________ einer Operation (auch ambulant) wann, welche? _________________________ 9. Befand sich Ihr Kind in den letzten 6 Monaten in Förderung oder Behandlung? ja, nämlich: ärztliche Behandlung psychologische Behandlung Logopädie nein Krankengymnastik Ergotherapie Frühförderung Nahm Ihr Kind in den letzten 6 Monaten regelmäßig Medikamente ein? ja, welche? __________________________ nein 10. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Kindes mitteilen (Probleme)? ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ______________________________ Datum ___________________________________ Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschüler Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006) Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht! Name, Vorname des Kindes Geb.-Datum Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten Telefon Name und Anschrift der Schule Behindertenausweis vorhanden? ja nein Merkzeichen: B BI G aG H RF Grad der Behinderung: Pflegestufe: 1 ___ % 2 3 Allgemeine Fragen: Muttersprache des Kindes deutsch? ja nein Wenn Sie die Fragen zur frühen Kindheit und zu Gesundheitsstörungen in der Familie schon einmal im Rahmen einer Kita-Untersuchung beantwortet haben, dann bitte nicht ausfüllen und gleich weiter mit Nummer 3 1. Rund um die Geburt Schwangerschaftsverlauf Geburtsverlauf Dauer der Schwangerschaft in Wochen: 1 normal 1 regelrecht Geburtsgewicht: 2 mit Komplikationen 2 Komplikationen Geburtslänge: 3 unbekannt 3 unbekannt 2. Gesundheitsstörungen in der Familie keine Schwerhörigkeit Brillenträger Epilepsie g cm unbekannt unbekannt andere 3. Entwicklung des Kindes Sind Sie mit der Entwicklung Ihres Kindes zufrieden? ja nein Bemerkungen: ................................................................................................................................................................... Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor? ja, nämlich: Sprachauffälligkeiten Sehstörungen Hörstörungen häufiges Hinfallen keine andere unbekannt 4. Andere Erkrankungen des Kindes Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt? ja, nämlich: Allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung Asthma bronchiale Neurodermitis wiederholte Mittelohrentzündung Epilepsie (so genannte Krampfanfälle) Fieberkrämpfe Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten mehr als 3 Bronchitiden 5 Erkältungen und mehr nein Hirnhautentzündung Windpocken Hüfterkrankungen Nieren- und Harnwegserkrankungen andere (wenn ja, welche?) .............................................................................. unbekannt mehr als 3 Ohrenentzündungen eine Lungenentzündung Mutter/Vater 5. Fragen zu Allergien Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden durch - Heuschnupfen - Asthma oder - Neurodermitis ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 Geschwister ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 ja nein unbekannt 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 - diese während oder nach körperlicher Anstrengung? 1 2 3 - nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl es keine Erkältung oder 1 2 3 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase und/oder tränende Augen, obwohl es nicht erkältet war? Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten - beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb falls ja Bronchitis hatte? - 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung? Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken, an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer über mindestens 6 Monate auftrat? 6. Fragen zum Verhalten Kreuzen Sie bitte an, ob die unten aufgeführten Probleme bei Ihrem Kind in den letzten 6 Monaten aufgetreten sind. Sollte Ihr Kind zurzeit Medikamente erhalten, die sein Verhalten verändern, beantworten Sie bitte die Fragen so wie sich Ihr Kind verhält, wenn es keine Medikamente erhält. stimmt stimmt nicht ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert 1 2 ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert 1 2 ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen 1 2 ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen 1 2 ist zu Hause häufig ungehorsam 1 2 ist im Kindergarten häufig ungehorsam 1 2 prügelt sich häufig mit anderen Kindern 1 2 wird von anderen Kindern häufig geärgert, gehänselt, verprügelt 1 2 hat Angst vor anderen Kindern 1 2 nässt mindestens einmal pro Woche ein 1 2 Mein Kind 7. Fragen zu Unfällen Hatte Ihr Kind jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste? ja nein unbekannt wenn ja, welche? Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der schwerwiegendsten Unfallfolge Unfallfolge in der Kita/Schule im Straßenverkehr zu Hause Verbrühung/Verbrennung Vergiftung schwere Schnittverletzungen Gehirnerschütterung Knochenbruch noch Beschwerden/Folgen? ja nein 8. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt? wegen keine Krankenhausbehandlung eines Unfalls Krankheit, welche? _________________________ einer Operation (auch ambulant) wann, welche? _________________________ 9. Befand sich Ihr Kind in den letzten 6 Monaten in Förderung oder Behandlung? ja, nämlich: ärztliche Behandlung psychologische Behandlung Logopädie nein Krankengymnastik Ergotherapie Frühförderung Nahm Ihr Kind in den letzten 6 Monaten regelmäßig Medikamente ein? ja, welche? __________________________ nein 10. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Kindes mitteilen (Probleme)? ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ______________________________ Datum ___________________________________ Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – 5./6. Klassen Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006) Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht! Name, Vorname Geb.-Datum Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten Telefon Name und Anschrift der Schule Behindertenausweis vorhanden? ja nein Merkzeichen: B BI G aG H RF Grad der Behinderung: Pflegestufe: 1 ___ % 2 3 Allgemeine Fragen: Anzahl der Kinder im Haushalt: Muttersprache des Kindes deutsch? Mindestens ein Elternteil erwerbstätig? Anzahl der Erwachsenen im Haushalt: ja ja nein nein 1. Gesundheitsstörungen in der Familie keine Schwerhörigkeit Brillenträger Epilepsie andere 2. Entwicklung des Kindes Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor? ja, nämlich: Sprachauffälligkeiten Sehstörungen Hörstörungen Bewegungsauffälligkeiten keine andere unbekannt 3. Andere Erkrankungen des Kindes Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt? ja, nämlich: allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung Asthma bronchiale allergische Hautkrankheiten (z. B. auf Modeschmuck) Neurodermitis wiederholte Mittelohrentzündung Epilepsie (so genannte Krampfanfälle) Fieberkrämpfe nein Hirnhautentzündung Windpocken Hüfterkrankungen Nieren- und Harnwegserkrankungen andere (wenn ja, welche?) .............................................................................. unbekannt Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten mehr als 3 Bronchitiden 5 Erkältungen und mehr mehr als 3 Ohrenentzündungen eine Lungenentzündung 4. Fragen zu Allergien Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden durch - Heuschnupfen - Asthma oder - Neurodermitis Mutter/Vater ja nein 1 1 1 2 2 2 Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase und/oder tränende Augen, obwohl es nicht erkältet war? unbekannt 3 3 3 Geschwister ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 ja nein unbekannt 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 - diese während oder nach körperlicher Anstrengung? 1 2 3 - nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl es keine Erkältung oder 1 2 3 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten - beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb falls ja Bronchitis hatte? - 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung? Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken, an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer über mindestens 6 Monate auftrat? 5. Fragen zum Verhalten Kreuzen Sie bitte an, ob die unten aufgeführten Probleme bei Ihrem Kind in den letzten 6 Monaten aufgetreten sind. Sollte Ihr Kind zur Zeit Medikamente erhalten, die sein Verhalten verändern, beantworten Sie bitte die Fragen so wie Ihr Kind sich verhält, wenn es keine Medikamente einnimmt. stimmt stimmt nicht muss bei starker Aufregung stottern 1 2 hat mehr als einmal in den letzten 6 Monaten ins Bett gemacht 1 2 hat ständig Angst dick zu werden 1 2 ist sehr ängstlich und hat deswegen im Alltag Probleme 1 2 hat starke Angst davor zur Schule zu gehen 1 2 hat überhaupt keinen Kontakt zu anderen Kindern und Jugendlichen 1 2 schwänzt manchmal die Schule 1 2 - in der Schule - bei den Hausaufgaben - bei den Regelspielen (Karten- oder Brettspiele) 1 1 1 2 2 2 ist mindestens einmal pro Woche für mindestens drei Stunden traurig und niedergeschlagen • diese Stimmung steht meist in keinem Verhältnis zum auslösenden Ereignis • ist nur schwer auf andere Gedanken zu bringen, wenn es traurig ist 1 1 1 2 2 2 Mein Kind ist leicht ablenkbar und unkonzentriert trinkt Alkohol 1 nein 2 gelegentlich 3 mehrmals im Monat raucht 1 nein 2 gelegentlich 3 täglich 6. Fragen zu Unfällen Hatte Ihr Kind jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste? ja nein unbekannt wenn ja, welche? Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der schwerwiegendsten Unfallfolge Unfallfolge Verbrühung/Verbrennung Vergiftung schwere Schnittverletzungen Gehirnerschütterung Knochenbruch in der Kita/Schule im Straßenverkehr zu Hause noch Beschwerden/Folgen? ja nein 7. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt? wegen keine Krankenhausbehandlung eines Unfalls Krankheit, welche? _________________________ einer Operation (auch ambulant) wann, welche? 8. Befindet sich Ihr Kind in regelmäßiger Behandlung? ja, nämlich: ärztliche Behandlung nein Logopädie Regelmäßig einzunehmende Medikamente? Notfallmedikamente? _________________________ Krankengymnastik Ergotherapie ja, welche? __________________________ ja, welche? __________________________ nein nein 9. Körperliche Aktivität Körperliche Aktivität ist jede Aktivität, die Ihr Kind zeitweise etwas außer Atem bringt. Zum Beispiel laufen, Rad fahren, tanzen, schwimmen und Fußball spielen. Für die folgenden Fragen ist es gleich, ob Ihr Kind im Schulsport, Sportverein, beim Spiel mit Freunden oder allein körperlich aktiv ist. Wenn Sie an die vergangenen 7 Tage denken, an wie vielen Tagen war Ihr Kind für mindestens 60 Minuten an einem Tag körperlich aktiv? 0 Tage 4 Tage 1 Tag 5 Tage 2 Tage 6 Tage 3 Tage 7 Tage 10. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Kindes mitteilen (Probleme)? ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ______________________________ Datum ___________________________________ Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Angaben zur ärztlichen Untersuchung von Jugendlichen – 10. Klassen Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006) Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht! Name, Vorname Geb.-Datum Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten Telefon Name und Anschrift der Schule beabsichtigte berufliche Tätigkeit Behindertenausweis vorhanden? ja nein Merkzeichen: B BI G aG H RF Grad der Behinderung: Pflegestufe: 1 ___ % 2 3 Allgemeine Fragen: Anzahl der Erwachsenen im Haushalt: Anzahl der Kinder im Haushalt: Muttersprache des Jugendlichen deutsch? ja Mindestens ein Elternteil erwerbstätig? ja nein nein 1. Gesundheitsstörungen in der Familie Schwerhörigkeit Epilepsie/Anfallsleiden Herz-Kreislauf-Erkrankungen Zuckerkrankheit Bluthochdruck Hautkrankheiten keine Brillenträger Allergie andere 2. Entwicklung des Jugendlichen Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor? keine Sprachauffälligkeiten Sehstörungen andere Hörstörungen Bewegungsauffälligkeiten unbekannt angeborene Schäden/Behinderungen 3. Andere Erkrankungen des Jugendlichen Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt? wiederholt Mandelentzündung Allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung Asthma bronchiale Neurodermitis allergische Hautkrankheiten (z. B. auf Modeschmuck) andere Hautkrankheiten wiederholte Mittelohrentzündung Epilepsie/Anfallsleiden Fieberkrämpfe Magen-Darm-Krankheiten nein Hirnhautentzündung Windpocken Erkrankungen der Wirbelsäule, Knochen und Gelenke Nieren- und Harnwegserkrankungen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Rheumatisches Fieber Zuckerkrankheit andere (wenn ja, welche?) ................................................................................. unbekannt Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten mehr als 3 Bronchitiden 5 Erkältungen und mehr mehr als 3 Ohrentzündungen eine Lungenentzündung 4. Fragen zu Allergien Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden durch - Heuschnupfen - Asthma oder - Neurodermitis Geschwister Mutter/Vater ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 ja nein 1 1 1 2 2 2 unbekannt 3 3 3 ja nein unbekannt 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 - diese während oder nach körperlicher Anstrengung? 1 2 3 - nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl er/sie keine Erkältung oder 1 2 3 1 2 3 ja nein unbekannt 1 2 3 Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase und/oder tränende Augen, obwohl er/sie nicht erkältet war? Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten - beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb falls ja Bronchitis hatte? - 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung? Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken, an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer über mindestens 6 Monate auftrat? 5. Fragen zu häufigen Beschwerden keine Schwindel Kopfschmerzen Ohnmacht Husten/Auswurf Schlafstörungen Übelkeit/Erbrechen bei weiblichen Jugendlichen: erhebliche Menstruationsbeschwerden sonstige 6. Fragen zum Verhalten Wie gut treffen die folgenden Beschreibungen auf Ihre/n Tochter/Sohn zu? Beantworten Sie bitte alle Fragen so gut Sie können, selbst wenn Sie sich nicht ganz sicher sind oder Ihnen eine Frage merkwürdig vorkommt. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort das Verhalten Ihres Sohnes/Ihrer Tochter in den letzten sechs Monaten. nicht teilweise eindeutig zutreffend zutreffend zutreffend Unruhig, überaktiv, kann nicht lange stillsitzen 1 2 3 leicht ablenkbar, unkonzentriert 1 2 3 ständig zappelig 1 2 3 denkt meistens nicht nach, bevor er/sie handelt 1 2 3 führt Aufgaben selten zu Ende, keine gute Konzentrationsspanne 1 2 3 klagt häufig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Übelkeit 1 2 3 hat viele Sorgen, erscheint häufig bedrückt 1 2 3 oft unglücklich oder niedergeschlagen, weint häufig 1 2 3 nervös oder anklammernd in neuen Situationen, verliert leicht das Selbstvertrauen 1 2 3 hat viele Ängste, fürchtet sich leicht 1 2 3 schwänzt manchmal die Schule 1 2 3 hat ständig Angst zu dick zu werden 1 2 3 trinkt Alkohol 1 nein 2 gelegentlich 3 mehrmals im Monat raucht 1 nein 2 gelegentlich 3 täglich 7. Fragen zu Unfällen Hatte Ihr/e Sohn/Tochter jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste? ja nein unbekannt wenn ja, welche? Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der schwerwiegendsten Unfallfolge Unfallfolge in der Kita/Schule im Straßenverkehr zu Hause Verbrühung/Verbrennung Vergiftung schwere Schnittverletzungen Gehirnerschütterung Knochenbruch noch Beschwerden/Folgen? ja, welche? _____________________________________ nein 8. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt? wegen keine Krankenhausbehandlung eines Unfalls Krankheit, welche? _________________________ einer Operation (auch ambulant) wann, welche? ___________________________ nein 9. Befindet sich Ihr/e Sohn/Tochter in regelmäßiger Behandlung? ärztliche Behandlung Grund _________________ Logopädie Regelmäßig einzunehmende Medikamente? Notfallmedikamente? Krankengymnastik Ergotherapie ja, welche? __________________________ ja, welche? __________________________ nein nein 10. Körperliche Aktivität Körperliche Aktivität ist jede Aktivität, die Ihre/n Tochter/Sohn zeitweise etwas außer Atem bringt. Zum Beispiel laufen, Rad fahren, tanzen, schwimmen und Fußball. Für die folgenden Fragen ist es gleich, ob Ihr/e Sohn/Tochter im Schulsport, Sportverein, Spiel mit Freunden oder allein körperlich aktiv ist. Wenn Sie an die vergangenen 7 Tage denken, an wie vielen Tagen war Ihr/e Sohn/Tochter für mindestens 60 Minuten an einem Tag körperlich aktiv? 0 Tage 4 Tage 1 Tag 5 Tage 2 Tage 6 Tage 3 Tage 7 Tage Lag im letzten Schuljahr eine ärztliche Sportbefreiung vor? ja Andere regelmäßige sportliche Betätigung nein ja nein Sportart: ...................................... 11. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Sohnes/Tochter mitteilen (Probleme)? ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................... ______________________________ Datum ___________________________________ Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten ___________________________________ Unterschrift des Jugendlichen 4.6 Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens / Impfkalender Ankreuzfelder Typ 1: „Radioknöpfe“ Beispiel: Nur eines der beiden Ankreuzfelder ist auszuwählen. Typ 2: „Kästchen“ Beispiel: Je nach Sachverhalt können kein, ein, zwei oder alle drei Kästchen markiert werden. Anamnesebogen 0 obligatorisch, alternative Eintragung Wichtig für Auswertungen! Datum der Untersuchung 1 obligatorisch Reihenfolge: Tag, Monat, Jahr (tt.mm.jj) Bezeichnung des Untersuchers 2 obligatorisch, alphanumerisch, einstellig Untersucher ist auf Kreisebene als Ziffer oder Buchstabe festzulegen und bei allen Untersuchungen entsprechend zu kodieren. 4-16 Anlass der Untersuchung 3 Ankreuzfelder: 1 von 5 obligatorisch bei Schuleingangs- und Kita-Untersuchung Schuleingang vorzeitig: 1. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. 2. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 3 (FN 3) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr 2005/2006) Schuleingang rechtzeitig: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 2 (FN 2) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr 2005/2006) Schulreihe - Klasse: obligatorisch bei Schulreihenuntersuchungen, Zeichenfeld, zweistellig Schulabgang - Klasse: obligatorisch bei Schulabgangsuntersuchung, ganzzahlig, zweistellig Schulreihe: Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe 5 oder 6 10 (auch Gymnasium) Schulabgang: Bescheinigung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) 10. Klasse; auch 8., 9. und 11. Klasse; für die zweite Erstuntersuchung wird „A2“ codiert, für die Nachuntersuchung „NU“ Trifft der Schultyp „FG“ - Förderschule für geistig Behinderte zu, ist bei Schulreihe oder Schulabgang eine „99" zu kodieren. 4-17 Schultyp 4 obligatorisch, Zeichenfeld, rechtsbündig, vierstellig Schultyp nach Nomenklatur des MBJS. Immer der Typ jener Schule, in der die Anmeldung und damit die Untersuchung erfolgt (vgl. mit GKZ der Einrichtung). Wünsche der Eltern für eine andere Schule bzw. empfohlener Besuch einer Förderschule bleiben unberücksichtigt. Trifft der Schultyp „FG“ - Förderschule für geistig Behinderte zu, ist bei Nummer 3 zur Schulreihe oder Schulabgang eine „99" zu kodieren. Besonderheit: „VZG“ - Hier handelt es sich um keinen Schultyp, sondern informiert darüber, wenn das Kind verzogen ist. Schlüssel Schultyp K Kindertagesstätte, ohne Differenzierung in Integrationskindertagesstätte, Krippe G Grundschule O Oberschule GO Oberschule mit Grundschulteil OOG Gesamtschule mit GOST OG Gymnasium OGI Gymnasium ohne GOST OSZ Oberstufenzentrum OSZO Oberstufenzentrum mit GOST FL Allgemeine Förderschule FS Förderschule für Sprachauffällige FG Förderschule für geistig Behinderte FB Förderschule für Sehgeschädigte FK Förderschule für Körperbehinderte FE Förderschule für Erziehungshilfe FX übrige Förderschule FSH Förderschule für Hörgeschädigte WS Waldorfschule Gemeindekennziffer der Einrichtung 5 obligatorisch, numerisch, 8 Stellen Gemeindekennziffer (GKZ) der Schule/Kita, nicht des Wohnortes! Für Schulanfänger gilt die GKZ jener Schule, für die das Kind angemeldet wurde. Gehen Schüler nicht im Land Brandenburg zur Schule, wird der Schulort verschlüsselt, welcher der eigentlich zuständigen Schule entsprechen würde. Eintragung ist obligatorisch, weil die GKZ den Kreiskenner enthält. 4-18 Geschlecht 6 Ankreuzfeld: 1 von 2 obligatorisch Alternative Eintragung obligatorisch Körperhöhe (in cm) 7 ganzzahlig, rechtsbündig auf-/abrunden: 1 - 4 abrunden, 5 - 9 aufrunden z. B.: 106,2 cm = 106 cm oder 106,7 cm = 107 cm Untersuchungsverfahren und -bedingungen: Messung mit fester Messlatte ohne Schuhe, bei der die Verbindungslinie zwischen Jochbein und unterem Gehörgangsrand eine Parallele zum Boden bildet. Die Fersen sind geschlossen, die Knie durchgedrückt. Gesäß, Schulterblätter und Hinterkopf berühren leicht die Messlatte. Das Winkelstück der Messlatte bzw. ein festes Lineal wird auf den höchsten Punkt der Scheitelwölbung gelegt. Körpergewicht (in kg) 8 ganzzahlig, rechtsbündig auf-/abrunden: 1 - 4 abrunden, 5 - 9 aufrunden z. B.: 22,4 kg = 22 kg oder 22,6 kg = 23 kg Untersuchungsverfahren und -bedingungen: Die Waage ist an jedem Untersuchungstag vor Beginn auf den Nullpunkt zu kalibrieren. Das Gewicht wird ohne Schuhe und in Unterkleidung ermittelt. Geburtsgewicht (in g) 9 ganzzahlig, rechtsbündig Nur für die Kita- und Einschulungsuntersuchung notwendig. Geburtslänge (in cm) 10 ganzzahlig, rechtsbündig Nur für die Kita- und Einschulungsuntersuchung notwendig. 4-19 < geändert Mai 2007 > Impfstatus 11 Impfdokumentation Voraussetzung: Vorliegen eines Impfdokuments Als Impfdokument gelten: der Impfausweis des Kindes, Einzeldokument(e) des Arztes in Kombination mit dem Impfausweis (Impfungen aus dem Einzeldokument in den Impfausweis übertragen) und die Impfdatei des Gesundheitsamtes, soweit sie auf dem aktuellen Stand ist. In den anderen Fällen werden nur diejenigen Kinder für die Bestimmung der Impfraten herangezogen, die ihren Impfausweis vorlegen können. Nachfolgend ist die Dokumentationstabelle der erfolgten Impfungen aus dem ärztlichen Dokumentationsbogen abgebildet. Impfdokument liegt vor: ja nein Diese Tabelle basiert auf den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Juli 2006 und März 2007 (s. Epidemiologische Bulletin mit Kommentaren Nr. 30, 31 und 32/2006 und Epidemiologisches Bulletin 12 / 2007) Der dokumentierte Impfstatus gilt für den Zustand des Kindes nach Beendigung der Untersuchung, d. h. eine während der Untersuchung durchgeführte Impfung wird berücksichtigt. Vorgehensweise In Zeile 1 wird die Anzahl der Impfungen erfasst (obligatorisch). Schreibweise einstellig, ganzzahlig. Der Impfstatus „keine Impfung vorhanden“ wird durch eine Null ausgedrückt. In Zeile 2 bis 5 wird der Impfstatus erfasst. Hier ist unter den Antwortmöglichkeiten eine zutreffende auszuwählen. Angekreuzt wird der weitestgehende Impfstatus, also z. B. bei vorhandener Grundimmunisierung plus 1. Auffrischung nur die 1. Auffrischung. Je Impfung wird eine Zelle angekreuzt. Dies entfällt, wenn keine Impfung vorhanden ist. Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Falls der KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren. Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis BImpfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor. 4-20 < geändert Mai 2007 > Impfstatus Allgemeines 11 Kriterien für Handlungsempfehlungen - Fehlende Standardimpfungen sind nachzuholen (d. h. Grundimmunisierungen sind zu vervollständigen und Auffrischimpfungen nachzuholen). Die Meningokokken C Impfung ist bis zum Alter von 18 Jahren ebenfalls nachzuholen. Ausnahmen: Pneumokokkenimpfung nicht nach dem 24. Lebensmonat sowie Hib-Impfung nicht nach 5 Jahren (siehe STIKO-Empfehlungen, Stand Juli 2006). Die HPV-Impfung ist bei Mädchen ab 12 Jahren in enger Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten möglichst frühzeitig und zügig zu verabreichen (siehe Epidemiologisches Bulletin 12 /2007). Vom KJGD Nutzung jeder Aufklärungsmöglichkeit und Durchführung subsidärer Impfungen. Bei fehlenden Impfungen erfolgt die Impflückenschließung durch das Gesundheitsamt (§ 3 Abs. 5 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung; KJGDV 1997) oder die Sorgeberechtigten erhalten eine schriftliche Empfehlung, den niedergelassenen Arzt (s. Anlage: Sterntaler-Impfaktion für Kita-Kinder, Schuetzdich-Impfaktion für Schüler ab 6. Klasse). 4-21 < geändert Dez. 2006 > Impfstatus Kita-Untersuchung >2 Jahre 11 Abgeschlossene Grundimmunisierung Anzahl der Impfungen mit Hinweisen Hib 4/3 4 3 1 bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat begonnen wurde, ist auch 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht zeitgerecht verabreicht. Diphtherie 4/3 4 3 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene Tetanus Pertussis 4/3 4 Polio 4/3/2 4 oder Masern Mumps Röteln 2 2 2 Hep. B 4/3 Varizellen 1/2 oder Meningokokken C Pneumokokken siehe Diphtherie Monovalent (früher) 3 ab dem 2. vollendeten Lebensmonat (d. h. 9. Lebenswoche) und 1 ab dem 11. vollendeten Lebensmonat; Seit 2005 kann nur noch kombiniert geimpft werden. 4 3 2 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring 4 3 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene 1 2 bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes bei Kombinationsimpfstoff MMRV, entsprechend Herstellerangaben 1 4/3/2 4 3 2 Meningokokken C-Konjugatimpfstoff Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter: wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist Kriterien für Handlungsempfehlungen Fehlende Standardimpfungen sind nachzuholen (d.h. Grundimmunisierungen sind zu vervollständigen und Auffrischimpfungen nachzuholen). Die Meningokokken C Impfung ist bis zum Alter von 18 Jahren ebenfalls nachzuholen. Ausnahmen: Pneumokokkenimpfung nicht nach dem 24. Lebensmonat sowie Hib-Impfung nicht nach 5 Jahren (siehe STIKO-Empfehlungen, Stand Juli 2006). Bei fehlenden Impfungen erfolgt die Impflückenschließung durch das Gesundheitsamt (§ 3 Abs. 5 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (KJGDV 1997) oder die Sorgeberechtigten erhalten eine schriftliche Empfehlung, den niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Hierzu können die vom Landesgesundheitsamt für Impfaktionen zugesandten Materialien genutzt und abgerufen werden (s. Anlage: Sterntaler- Impfaktion für KitaKinder, Schuetzdich-Impfaktion für Schüler ab 6. Klasse). Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Falls der KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren. Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis B-Impfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor. Spezielle Hinweise zu Pertussis Bei unvollständiger Grundimmunisierung sind Kombinationsimpfstoffe, die für die Grundimmunisierung zugelassen sind, zu verwenden. Hier sind die Altersgrenzen den Fachinformationen zu entnehmen, bzw. der vom Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen (s. Anlage). Beispielsweise gelten folgende Altersgrenzen: Infanrix(TDaP)bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Pentavac bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Infanrix IPV+Hib und Infanrix hexa bis zum Alter von 36 Monaten 4-22 < geändert Dez. 2006 > Impfstatus Einschulungsuntersuchung 11 Abgeschlossene Grundimmunisierung Anzahl der Impfungen mit Hinweisen Hib 4/3 Diphtherie 4/3 Tetanus Pertussis 4/3 4 Polio 4/3/2 2 2 2 Hep. B 4/3 Varizellen 1/2 oder Meningokokken C Pneumokokken bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen 3 1 nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat begonnen wurde, ist auch 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht zeitgerecht verabreicht. 4 3 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene 4 oder Masern Mumps Röteln 4 Siehe Diphtherie Monorelevant (früher) 3 ab dem 2. Lebensmonat (d. h. 9. Lebenswoche) und 1 ab dem 11. vollendeten Lebensmonat; Seit 2005 kann nur noch kombiniert geimpft werden. 4 3 2 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoff ohne Pertussisantigene nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring 4 3 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene 1 2 bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes bei Kombinationsimpfstoff MMRV, entsprechend Herstellerangaben 1 4/3/2 4 3 2 Meningokokken C-Konjugatimpfstoff Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Gilt frühestens ab Geburtsjahrgang 2003 Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Falls der KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren. Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis B-Impfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor. Spezielle Hinweise zu Pertussis Bei unvollständiger Grundimmunisierung von Pertussis sind Kombinationsimpfstoffe, die für die Grundimmunisierung zugelassen sind, zu verwenden. Hier sind die Altersgrenzen den Fachinformationen zu entnehmen, bzw. der vom Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen (s. Anlage). Beispielsweise gelten folgende Altersgrenzen: Infanrix(TDaP)bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Pentavac bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Infanrix IPV+Hib und Infanrix hexa bis zum Alter von 36 Monaten Bei fehlender Grundimmunisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Lebensjahren eine einmalige Impfung mit Kombinationsimpfstoff möglich (TDaP, Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen Tetanus-Diphterie-Impfung ist ein Abstand von möglichst 5 Jahren (Minimum 18 Monate) einzuhalten. Auffrischung 1. Auffrischimpfung im Alter von 5 – 6 vollendeten Jahren bei Diphtherie, Tetanus und Pertussis Spezielle Hinweise zur Dokumentation der 1. Auffrischimpfung Diphtherie, Tetanus und Pertussis: Die 1. Auffrischimpfung im Alter von 5 – 6 vollendeten Jahren wird dokumentiert. Wenn diese nicht vorhanden ist, Handlungsbedarf „Impfen“ dokumentieren und das Nachholen der Auffrischimpfung veranlassen. 4-23 < geändert Mai 2007 > Impfstatus 5./6. Klasse 11 Abgeschlossene Grundimmunisierung Anzahl der Impfungen mit Hinweisen: Hib 4/3 Diphtherie 4/3 Tetanus Pertussis 4/3 4 Polio 4/3/2 2 2 2 Hep. B 4/3* Varizellen 1/2 oder Meningokokken C bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat begonnen wurde, ist 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht zeitgerecht verabreicht. 4 3 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene siehe Diphtherie 3 ab dem 2. vollendeten Monat (d. h. 9. Lebenswoche) und 1 ab dem 11. vollendeten Monat oder Masern Mumps Röteln 4 3 4 3 2 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoff ohne Pertussisantigene nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring 4 3 Bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen Nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene 1 2 bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes bei Kombinationsimpfstoff MMRV, entsprechend Herstellerangaben 1 Meningokokken C-Konjugatimpfstoff Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Gilt frühestens ab Geburtsjahrgang 2004 Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter: 4 wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist 3 wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist 2 wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist HPV 3 bei Mädchen ab 12 Jahren, frühestens ab Geburtsjahrgang 1995 *Kombinationsimpfstoffe mit Pertussisantigenen erst seit 2000 Pneumokokken 4/3/2 Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Hier sind die Impfstoffe der vom Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen zu entnehmen (s. Anlage). Falls der KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren. Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis BImpfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor. Spezielle Hinweise zu Pertussis Bei fehlender Grundimmunisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Jahren eine einmalige Impfung mit Kombinationsimpfstoff möglich (Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen TetanusDiphterie-Impfung ist ein Abstand von möglichst 5 Jahren einzuhalten. Der Mindestabstand ist nach derzeitiger Studienlage bei Jugendlichen 18 Monate (Epi.Bull. 32/2006). Herstellerangaben beachten. Spezielle Hinweise zu HPV Mündliche Aufklärung sowie Aushändigung von Infomaterial. Hinweis auf frühestmöglichen Impfzeitpunkt. Falls bei 12-Jährigen Impfung noch nicht begonnen, schriftliche Empfehlung, den niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Auffrischimpfungen Im Alter von 9 – 17 vollendeten Jahren: 1. Auffrischimpfung gegen Polio 2. Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis 4-24 < geändert Mai 2007 > Impfstatus Schulabgangsuntersuchung/10. Klasse Abgeschlossene Grundimmunisierung Anzahl der Impfungen mit Hinweisen Hib 4/3 4 3 bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat begonnen wurde, ist 1 Impfung vollständig (aber nicht zeitgerecht verabreicht). Diphtherie 4/3 4 3 bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene Tetanus Pertussis 4/3 4 Polio 4/3/2 siehe Diphtherie 3 ab dem 2. vollendeten Monat (d. h. 9. Lebenswoche) und 1 ab dem 11. vollendeten Monat oder Masern Mumps Röteln 2 2 2 Hep. B 4/3* Varizellen 1/2 oder 4 3 2 je nach Impfschema 4, 3 oder 2 Impfungen: bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen nur bei Impfstoff ohne Pertussisantigene nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring 4 3 Bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen Nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene 1 2 bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes bei Kombinationsimpfstoff MMRV, entsprechend Herstellerangaben und bei Impfung ab 13 vollendeten Jahren Meningokokken C- Konjugatimpfstoff Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter: 4 wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist 3 wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist 2 wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist HPV 3 bei Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren, frühestens ab Geburtsjahrgang 1995 *Kombinationsimpfstoffe mit Pertussisantigenen erst seit 2000 Meningokokken C Pneumokokken 1 4/3/2 Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Hier sind die Impfstoffe der vom Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen zu entnehmen (s. Anlage). Falls der KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren. Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis BImpfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor. Spezielle Hinweise zu Pertussis Bei fehlender Grundimmunisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Jahren die einmalige Impfung mit Kombinationsimpfstoff möglich (Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen Tetanus-DiphterieImpfung ist ein Abstand von möglichst 5 Jahren einzuhalten. Der Mindestabstand ist nach derzeitiger Studienlage bei Jugendlichen 18 Monate (Epi.Bull. 32/2006). Herstellerangaben beachten. Spezielle Hinweise zu HPV Mündliche Aufklärung sowie Aushändigung von Infomaterial. Hinweise auf Nutzen der Impfung, auch bei bereits vollzogenem Sexualverkehr. Falls Impfung unvollständig oder noch nicht erfolgt, schriftliche Empfehlung, den niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Auffrischung Im Alter von 9 – 17 vollendeten Jahren: 1. Auffrischimpfung gegen Polio 2. Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis 4-25 11 < geändert Dez 2006 > Impfstatus Anlage 11 Kombinationsimpfstoffe (außer Kombinationen mit Hepatitis-B-Impfstoff) (Die Liste enthält die gegenwärtig in Deutschland vertriebenen Impfstoffe, unabhängig von der Anzahl der Vertreiber. Verwendung unter Beachtung der aktuellen Fachinformationen! / Beipackzettel und STIKO-Empfehlungen, Stand: Juli 2006) Impfstoff Td Handelsname Stand: 19.12.2006* Firma Bemerkungen Td-pur Chiron Behring Td-Impfstoff Merieux Td-Rix Aventis Pasteur MSD GlaxoSmithKline Td-IPV REVAXIS Td-Virelon Aventis Pasteur MSD Chiron Behring ab vollendetem 5. Lebensjahr zur Auffrischung** TD-aP Infanrix GlaxoSmithKline Td-ap Boostrix GlaxoSmithKline COVAXIS Aventis Pasteur MSD REPEVAX Aventis Pasteur MSD Boostrix Polio GlaxoSmithKline PENTAVAC Aventis Pasteur MSD zur Grundimmunisierung* ab vollendetem 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ab vollendetem 4. Lebensjahr zur Auffrischung.* Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung gegen Pertussis nicht kontraindiziert. ab vollendetem 4. Lebensjahr zur Auffrischung.* Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung gegen Pertussis nicht kontraindiziert. ab vollendetem 3. Lebensjahr zur Auffrischung**. Bei unvollständiger oder unbekannter Impfanamnese gegen Pertussis nicht kontraindiziert. ab vollendetem 4. Lebensjahr zur Auffrischung** Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung gegen Pertussis und Polio nicht kontraindiziert. zur Grundimmunisierung ab vollendetem 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Infanrix IPV+Hib GlaxoSmithKline Infanrix hexa GlaxoSmithKline MMR Triplovax Aventis Pasteur MSD Priorix GlaxoSmithKline Priorix-Tetra GlaxoSmithKline Td-ap-IPV Hib-DTaPIPV DTaP-IPVHBV-Hib MMR MMRV ab vollendetem 5. Lebensjahr zur Grundimmunisierung und Auffrischung zur Grundimmunisierung ab vollendetem 2. Lebensmonat bis möglichst maximal 36 Monate zur Grundimmunisierung ab vollendetem 2. Lebensmonat bis maximal 36 Monate (bei Hepatitis-B-Impfung zum Zeitpunkt der Geburt bereits ab vollend. 6.Lebenswoche). Herstellerangaben beachten. ab Beginn des 12.Lebensmonats, 2. Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen möglich. – bei vorheriger Kita-Aufnahme früher, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat. In diesen Fällen Wiederholung zu Beginn des 2. Lebensjahres Ab vollendetem 9. Lebensmonat bis zum vollendeten 12. Lebens-jahr. 2 Dosen im Abstand von 6 (mindestens 4) Wochen.Herstellerangaben beachten. * Grundimmunisierung heißt: 4 Impfungen mit pertussisantigenhaltigen Impfstoffen ** Bezeichnung „Auffrischung“ basiert auf den Vorgaben der EMEA 4-26 < geändert Mai 2007 > Impfstatus Bewertung (nur zur Kenntnis, da automatische Ermittlung) Kita-Untersuchungen Alter in vollendeten Monaten: >24 Monate „vollständig“ abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib, HB, Pn 2 Impfungen MMR 1 Impfung Var oder 2 Impfungen bei MMRV 1 Impfung Men C „unvollständig“ begonnene Grundimmunisierung, 1 Impfung MMR, bzw. MMRV „fehlend“ 0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“ Schuleingangsuntersuchungen „vollständig“ mindestens abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, HB, Pn* 2 Impfungen MMR 1 Impfung Var oder 2 Impfungen bei Verwendung von MMRV 1 Impfung Men C „unvollständig“ begonnene Grundimmunisierung, 1 Impfung MMR, 1 Impfung MMRV „fehlend“ 0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“ 5./6. Klasse „vollständig“ abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, Pn*, HB, HPV* und mindestens 1 Auffrischung bei T und D und P 2 Impfungen MMR 1 Impfung Var oder 2 Impfungen bei Verwendung von MMRV 1 Impfung Men C „unvollständig“ begonnene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, HB, Pn* oder: abgeschlossene Grundimmunisierung ohne Auffrischung bei T und D und P 1 Impfung MMR bzw. 1 Impfung MMRV „fehlend“ 0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“ Schulabgangsuntersuchung 10. Klasse „vollständig“ abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, Pn*, HB, HPV* und 2 Auffrischungen bei T und D und P und 1 Auffrischung bei Po 2 Impfungen MMR 1 Impfung Men C 1 Impfung Var bei Impfung vor vollendetem 13. Lebensjahr oder 2 bei MMRV, bzw. 2 Impfungen Var bei Impfung ab 13 Jahren „unvollständig“ begonnene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib, HB, Pn oder: abgeschlossene Grundimmunisierung und nur 1 Auffrischung bei T und D und P keine Auffrischung bei Polio 1 Impfung MMR 1 Impfung Var bei Impfalter ab 13 Jahren, bzw. 1 Impfung bei MMRV „fehlend“ 0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“ *Anmerkung: Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat begonnen wurde, ist 1 Impfung vollständig (aber nicht zeitgerecht verabreicht). Nach 5 Lebensjahren (6.Geburtstag) wird die Hib-Impfung nicht mehr empfohlen. Wenn die Pn – Impfung erst ab dem 7. – 11. Lebensmonat begonnen wurde, sind 3 Impfungen vollständig (aber nicht zeitgerecht verabreicht). Wenn die Pn – Impfung erst ab dem 12. – 23. Lebensmonat begonnen wurde, sind 2 Impfungen vollständig (aber nicht zeitgerecht verabreicht). Die Pneumokokkenimpfung wird nach dem 24. Lebensmonat nicht mehr empfohlen. HPV – Impfung im Alter zwischen 12 und 17 Jahren 4-27 11 < geändert Dez. 2006 > Derzeitige Förderung oder Behandlung 12 Ankreuzfelder: 1 bis 9 obligatorisch Hier ist die ständige, laufende Behandlung oder Betreuung einzutragen. Tests 13 Ankreuzfelder obligatorisch Nur für Kita-Untersuchungen und Schuleingangsuntersuchungen Die hier genannten Tests sind obligatorisch. Die Dokumentation dient auch der Qualitätssicherung. Informationen zu den Tests und Befunden in Kap. 3 2.6 und 3 7.5. Händigkeit Ankreuzfelder (für die Schulberatung im Zusammenhang Einschulungsuntersuchung; nicht in Datenschnittstelle LGA enthalten) mit Sehtest der 14 Sehtest Tafeln: Ankreuzfelder, 1 von 4 obligatorisch Fernvisus: die Eintragung erfolgt mit 2 Stellen nach dem Komma, nur eine der drei Zeilen ist auszufüllen (vgl. zu Befund 3 3.1) (z. B. 0,70) Sehtests: Ankreuzfelder Audiometrie 15 Ankreuzfelder zur Durchführung, 1 von 3 obligatorisch 4-28 < geändert Dez. 2006 > Urintest 16 Ankreuzfelder obligatorisch nur für Schulabgangsuntersuchung Untersuchungsverfahren und -bedingungen Die Untersuchung erfolgt durch Teststreifen (Comburteststreifen) in frisch gelassenem Urin. Folgende Parameter werden überprüft: Leukozyten Protein Glukose Blut Kriterien für weitere Handlungsempfehlungen bei pathologischem Ausfall → Kontrolle oder Überweisung zur Abklärung nicht in Schnittstelle für LGA enthalten Blutdruck 17 ganzzahlig, rechtsbündig Angabe in mm Hg, systolisch/diastolisch Dauer des Kita-Besuchs in Jahren 18 nur für Schuleingangsuntersuchung und Kita-Untersuchungen, obligatorisch ganzzahlig Es wird die Dauer des Kita-Besuchs in Jahren eingetragen. (Wie lange hat Ihr Kind eine Kita besucht?). 0: kein Kita-Besuch bzw. weniger als ein halbes Jahr 1: Dauer des Kita-Besuchs bis zu 1 Jahr 2: Dauer des Kita-Besuchs bis zu 2 Jahren 3: Dauer des Kita-Besuchs bis zu 3 Jahren 4: Dauer des Kita-Besuchs länger als drei Jahre 9: keine Angaben Früherkennungsuntersuchung 19 bei Kita- und Einschulungsuntersuchung Vorliegen des U-Heftes, Ankreuzfeld obligatorisch U1: U2: Kind hat an U1 teilgenommen Kind hat an U2 teilgenommen etc. bei Untersuchung 10. Klassen / Schulabgangsuntersuchung: Ankreuzfeld 1 von 3 4-29 < geändert Dez. 2006 > Anzahl der im Haushalt lebenden Personen 20 nur für Schuleingangsuntersuchung, obligatorisch ganzzahlig, rechtsbündig „Kinder“: Es ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder (Personen unter 18 Jahren) einschließlich des untersuchten Kindes einzutragen. Für Heimkinder ist die Zahl ´99´ einzutragen. „Erwachsene“: Die Zahl der Erwachsenen sollte alle Personen, die 18 Jahre und älter sind, erfassen. Das können neben den Eltern bzw. dem Lebenspartner z. B. auch Großeltern und/oder erwachsene Geschwister sein. Schulbildung 21 nur für Schuleingangsuntersuchung Ankreuzfelder: obligatorisch je „Mutter“ und „Vater“ Es ist der jeweils höchste erreichte Schulabschluss zu markieren. Lebt Mutter oder Vater mit einem Partner in dem Haushalt, der nicht die/der leibliche Mutter/Vater des untersuchten Kindes ist, sind die Daten dieses Lebenspartners zu erfassen. Abschluss kleiner 10. Klasse: gilt auch für den Förderschulabschluss und wenn kein Schulabschluss vorhanden ist. Abschluss der 10. Klasse: gilt für Absolventen von polytechnischen Oberschulen (POS), Hauptschulen, Gesamtschulen und Realschulen, die diese bis zur 10. Klasse erfolgreich besucht haben. Abitur: alle Formen der Hochschul- und Fachhochschulreife; gilt für Absolventen von erweiterten Oberschulen (EOS), Gymnasien und Fachoberschulen. Dazu ist die Begleitperson zu befragen und nur bei Verweigerung der Antwort, ist „keine Angabe“ zu markieren. Bei Heimkindern ebenfalls „keine Angabe“ markieren. Berufstätigkeit 22 nur für Schuleingangsuntersuchung Ankreuzfelder: obligatorisch je „Mutter“ und „Vater“ Die Begleitperson ist zu befragen und bei Verweigerung der Antwort ist „keine Angabe“ zu markieren. Bei Heimkindern ebenfalls „keine Angabe“ markieren. Lebt Mutter oder Vater mit einem Partner in dem Haushalt, der nicht die/der leibliche Mutter/Vater des untersuchten Kindes ist, sind die Daten dieses Lebenspartners zu erfassen. Als „nicht erwerbstätig“ gilt hier, wer nicht oder weniger als eine Stunde arbeitet, aber mehr arbeiten will (angelehnt an „erwerbslos“ im Sinne des Stat. Bundesamtes, ILOStatistik). Beschäftigungsformen im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt (ABM etc.) werden unter den anderen Antwortmöglichkeiten registriert. 4-30 Funktionsdiagnostischer Befund 23 Funktionsdiagnostische Befunde: Bei Vorliegen eines Befundes ist eine Funktionsgruppe auszuwählen. Teilweise ist die Auswahlmöglichkeit eingeschränkt (siehe Funktionsbefunde). Ankreuzfeld B: Kind ist zu Befund in Behandlung Ankreuzfeld Ü1 oder Ü2: Der Befund erscheint dem Untersucher kontrollbedürftig oder er hält eine weitere Untersuchung für erforderlich. Ü1: erstmals Ü2: bereits in früheren Untersuchungen des KJGD wurde Ü1 angekreuzt und jetzt wird eine Empfehlung zur weiteren Untersuchung ausgesprochen. Bei jedem Einzelbefund kann fallbezogen B und/oder Ü1/Ü2 angekreuzt werden. Aufgrund von vorliegenden Messergebnissen wird durch die Software bei folgenden Befunden automatisch eine Eintragung gemacht: 5.1 Hypertonie, 8.2 Kleinwuchs, 8.3 Hochwuchs, 9.1 Adipositas, 9.2 Untergewicht Untersuchungsbefunde 24 Zeichenfeld Ergänzungen oder Kommentare zu Funktionsbefunden Nicht bei Schnittstelle für LGA enthalten. Handlungsbedarf 25 Ankreuzfelder: 1 bis 12 obligatorisch Im Gegensatz zu Nummer 12 „Derzeitige Förderung oder Behandlung“ ist hier der aktuelle Bedarf des Kindes an weiterer Diagnostik bzw. Therapie oder der Bedarf an weiteren Impfungen zu kodieren. 4-31 < geändert Dez. 2006 > Empfehlungen 26 Ankreuzfelder: 1 von 2 für Schuleingangsuntersuchung obligatorisch Gesundheitlich bedingte Einschränkungen für die berufliche Ausbildung 27 Ankreuzfelder: 1 von 3 für Schulabgangsuntersuchung obligatorisch Eine gesundheitlich bedingte Einschränkung liegt dann vor, wenn auf dem offiziellen Untersuchungsformular nach JAG eine vorübergehende oder dauernde Gefährdung der Gesundheit vermerkt wurde. Freies Feld 28 5 Zeichenfelder zu je 1 Stelle werden verwendet, wenn eine Vereinbarung innerhalb des Gesundheitsamtes bzw. zwischen Gesundheitsamt und LGA über die inhaltliche Bedeutung getroffen wurde. Datenschutzrechtliche Belange sind zu beachten. Eignet sich für spezielle Fragestellungen Bemerkungen 29 Textfeld Platz für zusätzliche Bemerkungen oder für Ergänzungen 4-32 A Auffrischimpfung; diese sollte möglichst erst 5 Jahre nach der letzten Impfdosis erfolgen G Grundimmunisierung für alle Jugendlichen, die bisher nicht geimpft wurden bzw. Komplettierung eines noch unvollständigen Impfschutzes S Standardimpfung a) Bei Einzelimpfstoffen und Impfstoffen ohne Pertussisanteil kann diese Dosis entfallen. b) Jährlich mit aktuellem Impfstoff c) Generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, Standardimpfung für Personen ≥ 60 mit Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren d) Wiederimpfung alle 10 Jahre e) Impfung von Jugendlichen ohne Windpockenerkrankung oder – impfung f) Bei Anwendung des Kombinationsimpfstoffes MMRV sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Entsprechend den Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen erforderlich. Zwischen beiden Dosen sollten 4 bis 6 Wochen liegen. g) Der Meningokokken-Konjugatimpfstoff sollte nicht gleichzeitig mit PneumokokkenKonjugatimpfstoff gegeben werden. h) Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen werden. Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs sind unverändert in Anspruch zu nehmen, da die Impfung gegen humane Papillomaviren Typ 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt. • Ziel ist, möglichst frühzeitig einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. • Abweichungen von den angegebenen Terminen sind möglich und unter Umständen notwendig. Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe eingesetzt werden. • Bei jedem Arzttermin ist der Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Quelle: Epidemiologisches Bulletin Juli 2006/Nr. 30 und Epidemiologisches Bulletin zur HPV-Impfung März 2007/Nr. 12 http://www.rki.de>Infektionsschutz>Impfen < geändert Dez. 2006 > 4.7 Elternanschreiben Die Elternanschreiben auf dieser und den folgenden Seiten sind als Empfehlung anzusehen. Weitere Schreiben stehen beim LGA als Textdateien zur Verfügung. Ärztliche Untersuchung Ihres Kindes In der Kindertagesstätte am: ab: Uhr Sehr geehrte Eltern, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge die Aufgabe, alle Kinder in Kindertagesstätten einmal jährlich ärztlich zu untersuchen und den Impfstand zu überprüfen. Diese Aufgaben werden nach § 11 des Kindertagesstättengesetzes und nach § 8 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG) wahrgenommen. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst darf personenbezogene Daten erheben, soweit deren Kenntnis zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz erforderlich ist (§ 28 BbgGDG). Die Untersuchungen erfolgen in Ergänzung und unabhängig von den Vorsorgeuntersuchungen bei niedergelassenen Ärzten. Um die Untersuchung und den Entwicklungsstand Ihres Kindes besser beurteilen zu können, bitten wir Sie, nachfolgenden Elternfragebogen auszufüllen und Ihrem Kind zur Untersuchung mitzugeben. Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei abklärungsbedürftigen Befunden und nicht vollständigem Impfstand erhalten Sie eine schriftliche Information. Außer dem ausgefüllten Fragebogen benötigt Ihr Kind am Untersuchungstag 1. 2. 3. 4. das Impfbuch (Impfdokumente), das Vorsorgeheft, Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Untersuchung teilnehmen. 4-34 Einschulungsuntersuchung Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind wird demnächst eingeschult und damit sowohl körperlich als auch geistig vor neue Aufgaben gestellt. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist gesetzlich verpflichtet, vorher zu prüfen, ob den zu erwartenden Leistungsanforderungen gesundheitliche Schäden oder Störungen entgegenstehen, die der zusätzlichen Hilfe von Seiten des Arztes oder des Lehrers bedürfen. Auch soll festgestellt werden, ob Ihr Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist. Um dies beurteilen zu können, ist eine eingehende ärztliche Untersuchung erforderlich, die auch gesundheitliche Besonderheiten in der Familie und der bisherigen Entwicklung Ihres Kindes berücksichtigt. Ein möglichst zuverlässiges Untersuchungsergebnis kann dabei nur mit Ihrer verständnisvollen Hilfe erreicht werden. Alle für den Arzt wichtigen Fragen sind in dem beiliegenden Fragebogen zusammengestellt. Bei Ihrer Beantwortung bedarf es erfahrungsgemäß einiger Überlegung, ich bitte Sie daher, den Bogen schon zu Hause auszufüllen und mitzubringen. Die Einschulungsuntersuchung findet am _______________ um ___________ Uhr in (Ort)_________________________________________________________ statt. Außer dem ausgefüllten Fragebogen bringen Sie bitte am Untersuchungstag 1. 2. 3. 4. das Impfbuch (Impfdokumente), das Vorsorgeheft, Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bitte beachten: Die Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes. 4-35 Sehr geehrte Eltern, am ……………………………….. findet um ……………………. die Kinder- und Jugendärztliche Untersuchung der 6. Klassenstufe in der Schule Ihres Kindes statt. Diese Untersuchung beinhaltet: - Hör- und Sehtest - Messung des Blutdrucks - Ganzkörperuntersuchung - Gewichts- und Längenmessung Sollten sich im Ergebnis der Untersuchung Empfehlungen ergeben, bekommen Sie diese schriftlich für Ihren Hausarzt ausgehändigt. Wie Sie wissen, sind Schutzimpfungen eine wichtige Gesundheitsvorsorge für Ihr Kind. Bei der anstehenden Untersuchung wird auch der Impfstatus Ihres Kindes überprüft. Sollten Lücken im Impfschutz festgestellt werden, so besteht die Möglichkeit, unentgeltlich den Impfstatus zu vervollständigen. Dazu benötige ich jedoch Ihre Zustimmung und die Angabe der Krankenkasse. Sollten Sie damit einverstanden sein, dass der Impfschutz Ihres Kindes, wenn erforderlich, ergänzt wird, so bitte ich Sie, sich die beiliegenden Merkblätter genau durchzulesen und die Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Außer dem ausgefüllten Erhebungsbogen (siehe Anlage) geben Sie Ihrem Kind bitte am Untersuchungstag 1. das Impfbuch (Impfdokumente), ggf. das ausgefüllte Impfmerkblatt 2. Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie 3. falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit. Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Untersuchung teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 4-36 Sehr geehrte Eltern, Personensorgeberechtigte, am ……………………………….. findet um ……………………. die Kinder- und Jugendärztliche Untersuchung der 10. Klassenstufe und die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (siehe Rückseite) in der Schule Ihres Kindes statt. Diese Untersuchung beinhaltet: - Hör- und Sehtest - Messung des Blutdrucks - Ganzkörperuntersuchung - Gewichts- und Längenmessung Sollten sich im Ergebnis der Untersuchung Empfehlungen ergeben, bekommen Sie diese schriftlich für Ihren Hausarzt ausgehändigt. Wie Sie wissen, sind Schutzimpfungen eine wichtige Gesundheitsvorsorge für Ihr Kind. Bei der anstehenden Untersuchung wird auch der Impfstatus Ihres Kindes überprüft. Sollten Lücken im Impfschutz festgestellt werden, so besteht die Möglichkeit, den Impfstatus zu vervollständigen. Dazu benötige ich jedoch Ihre Zustimmung und die Angabe der Krankenkasse. Sollten Sie damit einverstanden sein, dass der Impfschutz Ihres Kindes, wenn erforderlich, ergänzt wird, so bitte ich Sie, sich die beiliegenden Merkblätter genau durchzulesen und die Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Außer dem ausgefüllten Erhebungsbogen (siehe Anlage) geben Sie Ihrem Kind bitte am Untersuchungstag 1. das Impfbuch (Impfdokumente), ggf. das ausgefüllte Impfmerkblatt, 2. Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie 3. falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit. Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Untersuchung teilnehmen. 4-37 Information über die ärztliche Untersuchung der Schulabgänger nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Sehr geehrte Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen diese vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung erfolgt ausschließlich durch den Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit der Schulentlassungsuntersuchung in der 10. Klasse. Mit diesem Schreiben erhalten Sie einen Erhebungsbogen, der zur Untersuchung ausgefüllt und vom Schüler und vom Personensorgeberechtigten unterschrieben mitzubringen ist. Nach der Untersuchung stellt der Schularzt, wenn keine Überweisungsempfehlung zu einem Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Diese hat eine Gültigkeit von 14 Monaten. Ohne diese Bescheinigung darf der Arbeitgeber den Jugendlichen nicht beschäftigen (§ 32 JArbSchG). Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe oder Fragen zur Untersuchung wenden Sie sich bitte an umseitig genannte Adresse. Bereits jetzt mache ich Sie darauf aufmerksam, dass nach einem Jahr der Beschäftigung (frühestens jedoch nach 9 Monaten) eine Nachuntersuchung erforderlich ist. Für diese Nachuntersuchung besteht jedoch freie Arztwahl. Erfolgt die Untersuchung durch den Hausarzt, benötigt der Jugendliche für diese einen Untersuchungsberechtigungsschein, welchen er gegen Vorlage des Personalausweises in unserer Dienststelle erhält. Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 4-38 Anlagen 5 A2 Anlagen zu den Funktionsbefunden zu 2 Nerven/Psyche zu Screening auf psychische Auffälligkeiten Die Verhaltensfragen in den Anamnesebögen geben Hinweise auf psychische und soziale Auffälligkeiten der Kinder sowie auf ein mögliches Suchtpotential. Die Antworten der Eltern in den Bögen werden genutzt für die: 1. ärztliche Beratung direkt im Kontext der Untersuchung. 2. Befunderhebung zu Enuresis, ADHS, emotionale/soziale Störungen. 3. Dokumentation des Handlungsbedarfs zum Thema seelische Gesundheit im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Für die ersten beiden Zwecke wird den untersuchenden Ärzten im Folgenden eine Auswertungsanleitung zur Verfügung gestellt. Die Verhaltensfragen für die Altersgruppen Kita, Einschulung und 5./6. Klassen sind aus diagnostischen Befragungsinstrumenten von Esser entnommen (Mannheimer Elterninterview, Esser et al. 1989) und mit Prof. Esser abgestimmt. Die Fragen für die 10. Klassen sind dem Elternfragebogen SDQ entnommen, der im RKI-Kindersurvey Verwendung findet (Bettge et al. 2002). Damit werden später Vergleiche der Brandenburger Ergebnisse mit bundesweiten Daten möglich sein (vgl. Übersicht). 2 Übersicht: Hinweise auf psychische und soziale Auffälligkeiten im Anamnesebogen Kita Emot./soziale Störung - Angststörung - soziale Störung - Depressive Störung - Essstörung - Tabakabhängigkeit - Alkoholmissbrauch ADHS/Hyperaktivität Enuresis Anamnesebögen Einschulung 5./6. Klasse x x x x x x x x x x x x x x x 10. Klasse x (x) x x x x x 2 Der Anamnesebogen 10. Klassen findet wird bei ärztlicher Untersuchung in Gymnasien verwendet, nicht bei JAG-Untersuchung. 5-1 Anlagen A2 Im Folgenden sind die Verhaltensfragen aus den Anamnesebögen wiedergegeben, wobei die rechte Spalte Regeln für die Befunderhebung gibt. Kita-Alter Mein Kind... kann sich nur schwer von der Mutter oder dem Vater trennen (z. B. im Kindergarten, bei Bekannten oder Verwandten) stimmt stimmt nicht • deswegen kommt es auch im Kindergarten zu größeren Problemen ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen KJGDBewertung Trennungsangst: beiden Items zugestimmt -> emot-soz Stör. ADHS: beiden Items „zu Hause“ oder „Kita“ zugestimmt -> ADHS Störungen des Sozialverhaltens: 2 von 4 Items zugestimmt -> emot-soz Stör. ist zu Hause häufig ungehorsam ist im Kindergarten häufig ungehorsam zerstört oft mutwillig Gegenstände oder Spiele hat fast täglich Wutausbrüche, bei denen es sich nur schwer beruhigen kann (z. B. stampft mit den Füßen, schreit sehr laut oder wirft mit Gegenständen um sich) Einschulungsuntersuchung stimmt stimmt nicht KJGDBewertung Mein Kind ... ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen ist zu Hause häufig ungehorsam ist im Kindergarten häufig ungehorsam prügelt sich häufig mit anderen Kindern wird von anderen Kindern häufig geärgert, gehänselt, verprügelt hat Angst vor anderen Kindern nässt mindestens einmal pro Woche ein 5-2 ADHS: beiden Items „zu Hause“ oder „Kita“ zugestimmt -> ADHS Störungen des Sozialverhaltens: 2 von 3 Items zugestimmt -> emot-soz Stör. Angststörung: beiden Items zugestimmt -> emot-soz Stör. Enuresis: Zustimmung -> Enuresis Anlagen A2 5./6. Klassen Mein Kind stimmt stimmt nicht muss bei starker Aufregung stottern hat mehr als einmal in den letzten 6 Monaten ins Bett gemacht Enuresis Essstörung hat ständig Angst dick zu werden Angststörung: 2 von 3 Items zugestimmt -> emot-soz Störung soziale Störung: -> emot-soz Störung ist sehr ängstlich und hat deswegen im Alltag Probleme hat starke Angst davor, zur Schule zu gehen hat überhaupt keinen Kontakt zu anderen Kindern und Jugendlichen schwänzt manchmal die Schule ist leicht ablenkbar und unkonzentriert • in der Schule • bei den Hausaufgaben • bei den Regelspielen (Karten- oder Brettspiele) ADHS: 3 von 3 Fragen zugestimmt -> ADHS ist mindestens einmal pro Woche für mindestens drei Stunden traurig und niedergeschlagen • diese Stimmung steht meist in keinem Verhältnis zum auslösenden Ereignis • ist nur schwer auf andere Gedanken zu bringen, wenn es traurig ist trinkt Alkohol raucht nein nein KJGD Bewertung Sprechstörung gelegentlich gelegentlich depressive Störung: mehrmals im Monat täglich 3 von 3 Fragen zugestimmt -> emot-soz Störung Suchtpotenzial: 2 von 2 Fragen „gelegentlich“ oder mehr -> emot-soz Störung Das Screening auf psychische Störungen bei Schülern der 10. Klasse/ Schulabgangsuntersuchung Die Fragen sind dem RKI-Bogen „SDQ Parents 14 bis 17 Jahre“ entnommen (Bettge et al. 2002). Hier sind jeweils 5 Fragen nötig um den Sachverhalt zu erfassen (anders als bei den Fragen nach Esser bei jüngeren Altersgruppen). Gegenüber der Vorlage ist Folgendes verändert: • Es wurden nur die Fragen der Skalen „Hyperaktivität“ und „Emotionale Probleme“ übernommen. Die Skalen „Prosoziales Verhalten“ und „Verhaltensprobleme“ wurden weggelassen. • Um die Ad-hoc-Auswertung im Kontext der kinderärztlichen Untersuchung zu erleichtern, wurden jeweils alle Fragen einer Skala hintereinander gestellt. Die Fragen wurden teilweise umformuliert, um eine einheitliche Polung zu erreichen. 5-3 Anlagen A2 • Drei Fragen sind zusätzlich aufgenommen (vgl. auch Anamnesebögen 5./6 Klassen): „hat ständig Angst dick zu werden“ als Indikator für Essstörungen Schulschwänzen als Indikator für soziale Störungen Rauchen als Indikator für eine Suchtproblematik Alkohol als Indikator für eine Suchtproblematik Auswertung: Die ersten 10 Items des Fragebogens umfassen zwei Skalen mit je fünf Fragen. Der erste Schritt zur Auswertung des Fragebogens besteht darin, die Werte jeder einzelnen Skala aufzuaddieren: „nicht zutreffend“ =1 „teilweise zutreffend“ =2 „eindeutig zutreffend“ =3 Das Ergebnis kann auf beiden Skalen einen Wert zwischen 5 und 15 ergeben, falls Angaben zu allen fünf Merkmalen gemacht wurden. Falls ein oder zwei Werte fehlen, kann das Ergebnis hochgerechnet werden. Die Zusatzfragen nach Essstörungen und Suchtproblematik werden separat bewertet. 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung nicht teilweise eindeutig zutreffend zutreffend zutreffend unruhig, überaktiv, kann nicht lange stillsitzen 1 2 3 leicht ablenkbar, unkonzentriert 1 2 3 ständig zappelig 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 denkt meistens nicht nach, bevor er/sie handelt führt Aufgaben selten zu Ende, keine gute Konzentrationsspanne klagt häufig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Übelkeit hat viele Sorgen, erscheint häufig bedrückt oft unglücklich oder niedergeschlagen, weint häufig nervös oder anklammernd in neuen Situationen, verliert leicht das Selbstvertrauen hat viele Ängste, fürchtet sich leicht hat ständig Angst zu dick zu werden 1 schwänzt manchmal die Schule 2 nein trinkt Alkohol 1 nein 2 gelegentlich raucht 1 nein 2 gelegentlich 5-4 3 ja 3 mehrmals im Monat 3 täglich KJGD Bewertung Hyperaktivität 10-15 Pkt -> ADHS Emotionale Probleme 10-15 Pkt -> emot-soz Störung Essstörungen 3 Pkt -> emot-soz Störung soziale Störung: ja -> emot-soz Störung Suchtpotenzial 3 und mehr Pkt -> emot-soz Störung Anlagen A2 Interpretation der Werte: Die folgende Tabelle lehnt sich an die Auswertungsregeln des SDQ an (Bettge et al. 2002). Die angegebene Verteilung wurde so gewählt, dass ca. 80 % der Kinder als normal, 10 % als grenzwertig auffällig und 10 % als auffällig eingestuft werden. Für die Zuordnung eines Befundes zu „emotionale/soziale Störungen“ bzw. ADHS sollten nur auffällige Ergebnisse herangezogen werden. Emotionale Probleme Hyperaktivität zu Normal 5–7 5–7 Grenzwertig 8–9 8–9 Auffällig 10 – 15 10 – 15 Befunderhebung BUEVA Für die 3- bis 6-Jährigen dient das Testsystem BUEVA (Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter, Esser 2002) als Hilfe für die Feststellung der Befunde: • Intelligenzdefizite (Befund 2.3) • Umschriebene Entwicklungsstörungen (Befund 2.4) • Sprach- und Sprechstörungen (Befund 2.6). In der Abbildung wird gezeigt, welche Untertests der BUEVA Grundlage für die Befunde sind. 5-5 Anlagen A2 Umschriebene Entwicklungsstörungen Reihenfolge: 1. immer GT und Möhring 2. bei Bedarf WE und CMM auffällig in GT und nicht auffällig in CMM Möhring* GT* WE CMM Artikulation Grammatiktest Wörterergänzen Allg. Intelligenz (Untertest 3) (Untertest 4) (Untertest 5) (Untertest 1) auffällig in GT und Möhring auffällig in 2 der 3 Tests (CMM, WE, GT) Sprach- und Sprechstörungen Intelligenzdefizite Abbildung 6: Nutzung der BUEVA-Tests für die Befundfeststellung bei Kita-Kindern und Einschülern (Nummerierung der Untertests wie bei Esser (2002) Der Grammatiktest (GT) und der Möhringtest werden bei allen ärztlichen Untersuchungen verwendet. CMM und „Wörterergänzen“ werden nur verwendet, wenn im ersten Schritt bei Kindern eine Sprach- und Sprechstörung befundet wurde. Das heißt, diese Kinder gelten dann als Risikokinder, wobei der entscheidende Indikator die Sprachentwicklungsverzögerung ist. Eine Hörstörung muss im Vorfeld jedoch ausgeschlossen werden. Die Tests der BUEVA benötigen wenig Zeit in der Anwendung. Im Einzelnen wird die Testdurchführung im Manual der BUEVA (Esser 2002) beschrieben. Für die Auswertung im Sinne eines Screenings an Ort und Stelle genügt die Feststellung, ob ein kritischer Grenzwert über- bzw. unterschritten wird. Hierfür wird jeweils ein T-Wert zwischen 40 und 45 verwendet. Kinder, die in den Tests auffällig werden, gehören danach zu den 15 bis 30 % der leistungsschwächsten Kindern in den einzelnen Untertests. 5-6 Anlagen A2 T-Werte Die Untertests der BUEVA haben nicht immer dieselbe Anzahl von Aufgaben. Daher unterscheiden sich die Testergebnisse in den Rohwerten zum Teil beträchtlich. Bei der Testkonstruktion werden daher die Rohwerte in ein allgemeines Bezugssystem umgerechnet. In vielen psychologischen Tests werden hierfür T-Werte verwendet (vgl. Abbildung). Die T-Wertverteilung reicht vom Wert 20 bis 80 und hat (per Definition) einen Mittelwert von 50 und eine Standardabweichung von 10. Abbildung 7: Zusammenhang zwischen Rohwerten oder –punkten und verschiedenen Normwerten (in der Mitte T-Werte) Grammatiktest (GT) – expressive Sprache (Untertest 4) Der GT liefert Anhaltspunkte für drei Befunde – Intelligenzdefizite, umschriebene Entwicklungsstörungen sowie für Sprach- und Sprechstörungen. Der Test korreliert mit der verbalen Intelligenz und kann daher bei ausländischen oder bei schlecht geförderten Kindern auffällige Werte zeigen, die nicht auf eine umschriebene Entwicklungsstörung zurückzuführen sind, sondern vor allem auf Förderungsdefizite. Testprinzip: Der Untersucher zeigt auf eine Zeichnung und spricht Sätze vor, bei denen jeweils das letzte Wort vom Kind zu ergänzen ist. Es zeigt sich die Fähigkeit des Kindes grammatische Regeln anzuwenden. 5-7 < geändert Dez. 2006 > Anlagen A2 Abbildung 8: Beispiel aus GT. Untersucher: "Das ist ein Bett. Das sind zwei ..." Tabelle 5: Auswertung des GT Bewertung Alter Summe richtiger (Jahr/Monat) Antworten bei T-Wert 40 Aufgabendurchführung ab Karte 1 alle Aufgaben oder mindestens x richtige richtig gelöst bis Nr Lösungen aus der Gesamtmenge der 9 bzw. 15 Aufgaben 4;0 – 4;5 2 3 3 aus 9 Aufgaben 4;6 – 4;11 3 4 4 aus 9 Aufgaben 5;0 – 5;5 6 7 7 aus 15 Aufgaben 5;6 – 5;11 7 8 8 aus 15 Aufgaben 6;0 – 6;11 8 9 9 aus 15 Aufgaben Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten ist auffällig, wenn es nur 6 oder weniger richtige Antworten bei 15 gestellten Fragen geben kann. CMM - Allgemeine Intelligenz (Untertest 1) Der CMM (Columbia Mental Maturity Scale) liefert sowohl Anhaltspunkte für den Befund „umschriebene Entwicklungsstörungen“ wie auch für „Intelligenzdefizite“. Der Test erlaubt die Abschätzung der allgemeinen Intelligenz und ist ein sprachfreies Verfahren. Testprinzip: Dem Kind werden Karten gezeigt und es soll jeweils das Bild herausfinden, das nicht zu den anderen passt. Der Schwierigkeitsgrad steigt sukzessive an. Abbildung 9: Beispiel aus CMM, Untersucher: "Was gehört hier nicht dazu? Was ist anders?" 5-8 < geändert Febr. 2007 > Anlagen A2 Gezeigt werden zunächst die Beispielaufgaben 31 - 33. Hieran soll dem Kind das Lösungsprinzip verdeutlicht werden. Punkte werden ab Karte 34 vergeben. Der Test wird abgebrochen, wenn das Kind 4 Aufgaben in Folge falsch löst. Das Testergebnis gilt dann immer als „auffällig“. Der Test wird vorzeitig beendet, wenn das Kind eine Mindestzahl richtiger Antworten gegeben hat. Das Testergebnis signalisiert dann bereits „unauffällig“, ohne dass alle Karten gezeigt wurden. Für den Befund „Intelligenzdefizite“ wird der T-Wert 40 als Grenzwert verwendet, für den Befund „umschriebene Entwicklungsstörungen“ der T-Wert 45. Das heißt, für letzteren Befund gelten höhere Anforderungen. Tabelle 6: Auswertung des CMM für Intelligenzdefizite zu Summe Mindestzahl mindestens bis Karte Alter verwendende richtiger richtige Antworten (Jahr/Monat) Karten Antworten bei T-Wert 40 4;0 – 4;5 31 - 50 37 7 40 4;6 – 4;11 31 - 50 38 8 41 5;0 – 5;5 31 - 60 40 10 43 5;6 – 5;11 31 - 60 45 15 48 6;0 – 6;11 31 - 60 47 17 50 Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es nur 9 oder weniger richtige Antworten geben kann. Tabelle 7: Auswertung des CMM für umschriebene Entwicklungsstörungen zu Alter Summe Mindestzahl mindestens bis Karte verwendende (Jahr/Monat) richtiger richtige Antworten Karten Antworten bei T-Wert 45 4;0 – 4;5 31 - 50 39 9 43 4;6 – 4;11 31 - 50 40 10 44 5;0 – 5;5 31 - 60 44 14 48 5;6 – 5;11 31 - 60 48 18 52 6;0 – 6;11 31 - 60 50 20 54 Lesehilfe: Als auffällig für umschriebene Entwicklungsstörungen nach dem CMM gilt ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten, wenn es nur 13 richtige Antworten geben kann. Möhring – Artikulation (Untertest 3) Der Möhringtest trägt zur Entscheidung über den Befund Sprach- und Sprechstörungen bei und wird bei allen Kindern durchgeführt. Mit der Benennung von Bildern wird systematisch die Artikulation von Lauten bzw. Lautfolgen abgeprüft. 5-9 < geändert Dez. 2006 > Anlagen A2 Testprinzip: Dem Kind werden Bilder gezeigt und es soll die dargestellten Objekte benennen. Abbildung 10: Beispiel aus Möhringtest, Untersucher: "Was ist das?" Mit Hilfe der Bildkarten werden folgende Laute bzw. Lautkombinationen (fettgedruckt) abgeprüft: • 4-Jährige: Blume, Flugzeug, Dreirad, Brezel, Krone, Knopf, Wespe, Zange, Schirm, Stuhl • 5-Jährige: Flugzeug, Brezel, Wespe, Sonnenschirm, Schrank, Strumpf, Schlüssel, Zange, Zwerg. Tabelle 8: Auswertung des Möhringtests (alle 10 Items werden vorgegeben) oder mindestens Fehler Alter Summe Fehler (Jahr/Monat) bei T-Wert 40 4;0 – 4;5 4 4 aus den 10 Aufgaben 4;6 – 4;11 3 3 aus den 10 Aufgaben 5;0 – 5;5 4 4 aus den 10 Aufgaben 5;6 – 5;11 3 3 aus den 10 Aufgeben Einschulungsalter 2 2 aus den 10 Aufgaben Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es 4 oder mehr Fehler macht. WE Wörterergänzen – rezeptive Sprache (Untertest 5) Der Test WE trägt zur Entscheidung über den Befund Intelligenzminderung bei und überprüft das Sprachverständnis. 5-10 < geändert Dez. 2006 > Anlagen A2 Testprinzip: Der Untersucher spricht Wörter vor, lässt aber wesentliche Wortbestandteile weg. Das Kind soll dann das vollständige Wort angeben. Untersucher: „Jetzt machen wir es so: ich sage das Wort falsch, du sagst mir, wie das Wort richtig heißt. Scho // lade“ Wenn das Kind nicht oder falsch antwortet, sagt der Untersucher: „(Nein) Scho // lade heißt richtig Schokolade. Sag du es einmal: Scho // lade heißt richtig .....“ Hat das Kind richtig geantwortet, sagt der Untersucher: „Ja, Scho // lade heißt richtig Schokolade“ Tabelle 9: Auswertung des WE Alter Summe richtiger Zu verwendende Items (Jahr/Monat) Antworten bei T-Wert 42 4;0 – 4;5 3 1 – 10 4;6 – 4;11 4 1 – 10 5;0 – 5;5 7 1 – 16 5;6 – 5;11 8 1 – 16 Einschulungsalter 10 1 – 16 Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es 7 oder weniger richtige Antworten gibt. zu Feststellung der Händigkeit Tätigkeitsbeobachtung: Hierzu werden Tätigkeiten beobachtet, die nur mit einer Hand ausgeführt werden und die von bisherigen erzieherischen Maßnahmen wenig beeinflusst sind: • Würfeln • kleinere Gegenstände, wie beispielsweise Münzen oder Perlen, zählen • Zähne putzen • Licht an- oder ausschalten • Kämmen • Radieren • etwas aufheben/herausnehmen • einen Turm aus Bauklötzen bauen (welche Hand nimmt öfter Steine auf?). Weitere Hinweise ergeben sich aus der Anamnese - die Händigkeit von Mutter, Vater und Großeltern ist auch als Hinweis zu werten. Erwartungsgemäß sind 9 von 10 Kindern Rechtshänder (AWMF, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Untersuchung der Händigkeit, 1998; http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/002017.htm) 5-11 < geändert Dez. 2006 > Anlagen A2 Testbogen: BUEVA im KJGD Brandenburg Name: Vorname: Grammatiktest GT Möhring Artikulation (hier: Fehler eintragen!) 4-Jährige Items Ende Test für 4-Jährige Punkte Items 5-Jährige + Punkte Items 1 Blume Flugzeug 2 Flugzeug Brezel 3 Dreirad Wespe 4 Brezel Sonnenschirm 5 Krone Sonnenschirm 6 Knopf Schrank 7 Wespe Strumpf 8 Zange Schlüssel 9 Schirm Zange Stuhl Zwerg 10 Punkte 11 12 13 14 15 Σ: Σ: Σ: GT Auswertung Alter (Jahr/Monat) Summe richtiger Antworten bei T-Wert 40 4;0 – 4;5 4;6 – 4;11 5;0 – 5;5 5;6 – 5;11 6;0 – 6;11 2 3 6 7 8 ab Karte 1 alle Aufgaben richtig gelöst bis Nr 3 4 7 8 9 oder mindestens x richtige Lösungen aus der Gesamtmenge der 9 bzw. 15 Aufgaben 3 aus 9 Aufgaben 4 aus 9 Aufgaben 7 aus 15 Aufgaben 8 aus 15 Aufgaben 9 aus 15 Aufgaben Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten ist auffällig, wenn es nur 6 oder weniger richtige Antworten bei 15 gestellten Fragen geben kann. Möhringtest (alle 10 Items werden vorgegeben) Auswertung Alter (Jahr/Monat) 4;0 – 4;5, 4;6 – 4;11 5;0 – 5;5 5;6 – 5;11 Einschulungsalter Summe Fehler bei T-Wert 40 4 3 4 3 2 oder mindestens Fehler 4 aus den 10 Aufgaben 3 aus den 10 Aufgaben 4 aus den 10 Aufgaben 3 aus den 10 Aufgeben 2 aus den 10 Aufgaben Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es 4 oder mehr Fehler macht. 5-12 < geändert Febr. 2007 > Anlagen A2 5,6 13 Literatur 5-13 Anlagen A2 Literatur Bettge S, Ravens-Sieberer U, Wietzker A, Hölling H (2002). Ein Methodenvergleich der Child Behavior Checklist und des Strengths and Difficulties Questionnaire. Gesundheitswesen 64(S1): 119-124 Esser G (2002). BUEVA. Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter. Göttingen: Beltz Esser G, Blanz B, Geisel B, Laucht M (1989). Mannheimer Elterninterview. Göttingen: Hogrefe 5-14 Anlagen A3 zu 3 Sinnesorgane zu 3.1 Sehfehler Kurzsichtigkeit/Myopie: 4 - 6 % der 2- bis 6-jährigen Kinder sind kurzsichtig. Oft entwickelt sich die Myopie erst zwischen 6. und 9. Lebensjahr und verstärkt sich während der Adoleszenz (max. Veränderungen um den Zeitpunkt der Pubertät herum). Daher ist die Visusüberprüfung in den 6. Klassen wichtig. Übersichtigkeit/Hyperopie: Dies ist der häufigste Sehfehler bei Kindern, die Hyperopie ist anlagebedingt. Bei 70 % der Säuglinge besteht eine Hyperopie bis 3 Dioptrien, die in den meisten Fällen mit dem Wachstum zurückgeht. In der gesamten Bevölkerung sind Hyperopien von 1 bis 2 Dioptrien häufig. Höhergradige Hyperopien nehmen bis zum Alter von acht Jahren oft noch zu. Kinder können selbst hochgradige Hyperopien für begrenzte Zeit durch Akkommodation voll ausgleichen. Im kurzdauernden Sehtest erreichen sie deshalb normale Sehschärfewerte sowohl für die Ferne als auch für die Nähe. Die für die starke Akkommodation besonders beim Nahsehen erforderliche Muskelanspannung im Auge wird jedoch nicht lange durchgehalten; das Sehen wird unscharf, Lesen und Schreiben fallen schwer, Rechenaufgaben werden falsch gelöst, weil die Zahlen falsch gelesen wurden usw. Hyperopien zählen zu den häufigsten Ursachen von Schielfehlern und Amblyopien. Da der Sehtest bei hyperopen Kindern meist normale Sehschärfe erbringt, kommt es oft zu dem Fehlschluss, die bereits vorhandene Brille brauche nicht (mehr) getragen zu werden. Gegebenenfalls sollten auch die Eltern entsprechend aufgeklärt werden. Die genaue Feststellung einer Hyperopie ist nur durch augenärztliche Untersuchung in Zykloplegie möglich, d. h. unter vorübergehender Ausschaltung der Akkommodation durch Augentropfen. Schwachsichtigkeit/Amblyopie: Die Häufigkeit wird in der deutschen Bevölkerung mit 10 % angesetzt. Meist ist nur ein Auge betroffen. Nach der noch vorhandenen Sehschärfe unterscheidet man: • hochgradige Amblyopie – Sehschärfe weniger als 0,2 • mittelgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,2 - 0,5 • geringgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,5 - 0,9 Ursachen sind stets Sehstörungen in der sensiblen Phase der Entwicklung des Sehvermögens. Das Auge liefert keine scharfen Seheindrücke an die Sehbahn. Infolgedessen kann sich die Fähigkeit zu scharfem Sehen nicht entwickeln. Die häufigsten Ursachen sind: Schielen, als häufige Ursache von Schielen mittelbar die Hyperopie, Anisometropie, Hornhautverkrümmungen, Sehbehinderungen durch Hornhauttrübung, Linsentrübung. Die Amblyopie ist im Alter zwischen 4 und 7 Jahren noch behebbar oder besserungsfähig durch Behandlung der zugrunde liegenden Sehstörung und durch 5-15 Anlagen A3 Übungsbehandlung/Pleoptik, die, wie die Schielbehandlung/Orthopik, vorwiegend in „Sehschulen“ durchgeführt wird; Sehschulen sind an Praxen auf diesem Gebiet besonders ausgebildeter Augenärzte oder an Augenkliniken angegliedert. Schielen/Strabismus Die Häufigkeit wird für die deutsche Bevölkerung mit 4 – 7 % angegeben. Es gibt viele Arten und Schweregrade von Schielen. Die Entstehungsmechanismen sind unterschiedlich und zum Teil noch nicht endgültig geklärt. Ursachen können z. B. Lähmungen oder fehlerhafte Zusammenarbeit der Augenmuskeln, Störungen der vielfältigen Funktionen der Sehbahn, Brechungsfehler und Amblyopien sein. Bei einigen Schielformen löst schlechtes Sehen/Amblyopie das Schielen aus (die Erblindung eines Auges führt bei Kindern immer zum Abweichen dieses Auges in Schielstellung), bei anderen Formen entsteht erst der Schielfehler, dann die Amblyopie (z. B. beim Schielen infolge Hyperopie). Bei einem Teil der Schielfehler ist die Blickabweichung minimal (z. B. Mikrostrabismus). Sie fallen beim Betrachten des Betroffenen nicht auf. Auch diese Schielfehler haben schwere Folgen und sind deshalb bei Kindern dringend behandlungsbedürftig. Das Schielen bzw. die Veranlagung zum Schielen kann vererbt sein (Notwendigkeit augenärztlicher Vorsorgeuntersuchungen). Ein Teil der Schielfehler tritt bereits im ersten Lebensjahr auf. Bis zum Alter von 4 bis 6 Monaten ist gelegentliches wechselndes Schielen beider Augen noch unbedenklich. Einseitige/nichtalternierende Schielformen gehen mit Einschränkungen der Sehschärfe des schielenden Auges einher. Es entwickelt sich in den meisten Fällen schnell eine Amblyopie des schielenden Auges aufgrund folgender Vorgänge: Da schielende Augen in verschiedenen Richtungen blicken, entstehen Doppelbilder. Zur zuverlässigen Orientierung muss ein Bild unterdrückt werden. Beim Wettstreit der Augen unterliegt eins. Der von diesem Auge gelieferte Seheindruck wird im Gehirn dauernd unterdrückt, dieses Auge wird amblyop. Das andere „führende“ Auge übernimmt allein das scharfe Sehen. Diese Vorgänge sind auch ausschlaggebend für das Entstehen von Schielen und Amblyopie bei höhergradiger Hyperopie: Die Hyperopie zwingt zur Akkommodation schon beim Blick in die Ferne. Die an die Akkomodation gekoppelte Konvergenz zwingt die Augen in Innenschielstellung. Aus dieser Innenschielstellung entwickeln sich dann, wie oben beschrieben, manifestes Schielen und Amblyopie. Dagegen kann man bei Kindern und Erwachsenen, deren Hyperopie rechtzeitig mit Gläsern versorgt wurde, beobachten, dass ihre Augen nur dann in Konvergenz-/Innenschielstellung abweichen, wenn sie die Brille absetzen; mit Brille schielen sie nicht und weisen auf beiden Augen unbeeinträchtigte Sehschärfe auf. Warum ein Teil der nicht versorgten hyperopen Kinder zu schielen beginnt, der andere Teil aber offenbar die Konvergenz von der Akkommodation abkoppeln kann und nicht schielt, ist nicht bekannt. Ein weiterer Faktor der Amblyopieentstehung beim Schielen ist: Aus der falschen Blickrichtung des schielenden Auges ergibt sich, dass die vom fixierten Objekt 5-16 Anlagen A3 ausgehenden Sehstrahlen nicht an der Stelle des schärfsten Sehens auftreffen, sondern auf Netzhautbereiche, die nur unscharfe Bilder liefern. Bei der Verschmelzung des unscharfen Bildes des schielenden Auges mit dem scharfen Bild des nicht schielenden Auges im Gehirn entsteht insgesamt ein unscharfes Bild. Um scharf zu sehen, setzt wieder im Gehirn der Vorgang der Unterdrückung, der Hemmung des Seheindrucks des schielenden Auges ein. Die mit Schielen verbundenen Amblyopien fallen im Sehschärfetest auf. Störungen des Stereosehens Stereosehen ist der höchste Grad der Zusammenarbeit beider Augen und der Verarbeitung der Seheindrücke beider Augen im Gehirn. Die Entwicklung ist sehr störanfällig, insbesondere durch Schielen. Stereosehen lässt sich im Gehirn bereits ab dem 4. Lebensmonat nachweisen. Im Stereotest zeigt sich aber überwiegend erst ab dem Alter von 8 Jahren volles Stereosehen. Die Behandlung muss frühestmöglich erfolgen durch Orthoptik und Korrektion vorhandener Sehfehler. Ab dem 7. Lebensjahr verlaufen Behandlungsversuche meist ergebnislos. Im Screening sollten für Vorschulkinder und Schulanfänger Stereotests angewendet werden, die auf dem Zylinderrasterverfahren beruhen (z. B. Lang-Test), weil sie zur Erfassung von vermindertem Stereosehen (und indirekt Schielfehlern) am besten geeignet sind. Farbsinnstörungen Vererbbare oder erworbene Schwäche, selten völliger Ausfall der Wahrnehmung und Unterscheidung von Rot und Grün, in Ausnahmefällen auch Blau Betrifft 8 % der Männer und 0,4 % der Frauen. Kein Ausgleich bzw. keine Therapie möglich. Klare, kräftige Farben werden meist problemlos erkannt. In der Schule treten deshalb höchstens in schweren Fällen Schwierigkeiten auf. Erfassung mit Farbtafeltest (pseudoisochromatische Tafeln). Für einige Berufe besteht Nichteignung. Gegebenenfalls genaue Bestimmung vor der Berufswahl durch den Augenarzt mittels Anomaloskop. Sehscreening: Stand der Wissenschaft und existierende Programme In einer prospektiven Studie mit 6.081 Kindern wurde in Großbritannien untersucht, ob ein Vorschulscreening auf Amblyopie im Alter von 37 Monaten zu einer Verbesserung der Sehfunktion im Alter von 7,5 Jahren führt. Das Screening wurde von Fachkräften (Orthoptisten) mit standardisierten logarithmischen Visustafeln (ETDRS) durchgeführt (Williams et al., 2003). Der gewählte Screeningansatz im Vorschulalter führte zu keiner signifikanten Verbesserung der Sehfunktion von Schulkindern. Die Sehentwicklung im Vorschulalter, insbesondere die Entwicklung der Sehschärfe, ist bislang noch unzureichend geklärt. Es ist von einer kontinuierlichen Veränderung des Visus zwischen 2,5 und 6 Jahren auszugehen. Daher gelingt eine Definition von Visus-Normwerten bis zum 4. Lebensjahr nicht. Diese Fragestellung 5-17 Anlagen A3 wurde kürzlich in einer Studie an einer kleinen Gruppe von Kindern (n=205) in 7 Altersgruppen zwischen 2,5 und 6 Jahren untersucht (Stiers et al., 2003). Dabei zeigt sich eine kontinuierliche Veränderung der Sehschärfe im Vorschulalter (Becker et al., 2002). Eine derartige Definition ist jedoch Voraussetzung für ein Screening. Das britische Nationale Screening-Komitee hat existierende Screeningprogramme auf ihre Effizienz untersucht und empfohlen, dass kein allgemeines Sehscreening von Kindern unter 4 Jahren implementiert wird. Screeninguntersuchungen sollten im Alter von 4 - 5 Jahren durch Fachkräfte (Orthoptisten) durchgeführt werden (Rahi et al. 2001). Das Royal College of Ophthalmologists (RCO) in London hat sich diesen Empfehlungen angeschlossen. Dabei empfiehlt das RCO folgende Untersuchungs-Komponenten: monokularer Sehtest, Cover-Test, Beobachtung des Kindes, insbesondere der Kopfhaltung und Unterssuchung der Motilität und Konvergenzbewegung. Die Untersuchung der Sehschärfe im Vorschulalter muss folgende Qualitätskriterien erfüllen (Repka, 2002): Genauigkeit und Reproduzierbarkeit, Erkennbarkeit und Benennbarkeit der Sehzeichen durch Vorschulkinder, logarithmische Veränderung der Sehzeichen. Durchführung der Tests 1. Bestimmung der Sehschärfe mit dem LEA-Test (LH2501 - 15 Zeilen) Der LEA-Test besteht aus vier einfachen, aber ähnlichen Symbolen/Optotypen (Kreis, Quadrat, Haus, Herz). Zu jeder Visustesttafel gehören Erkennungskarten, so dass auch Kinder, die sich auch verbal nicht ausreichend artikulieren können, durch das Hochhalten einer Karte getestet werden können. Vor dem eigentlichen Sehtest werden die Kinder mit Hilfe der Erkennungskarten mit den Testsymbolen vertraut gemacht. Die Prüfung erfolgt monokular im Abstand von 3 m. Dabei ist auf das vollständige druckfreie Abdecken des Partnerauges zu achten. Das Kind soll die Optotypen benennen, es kann alternativ (z. B. bei Sprachschwierigkeiten) jedoch auch durch Hochhalten der jeweiligen Erkennungskarten kommunizieren. Eine Visuszeile gilt als erkannt, wenn drei von fünf Symbolen richtig identifiziert werden. Es wird solange getestet, bis weniger als drei Zeichen pro Zeile erkannt werden (Abbruchskriterium). Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens in deutscher Sprache ist unter http://www.leatest.fi zu finden. LEA-Test (LH2501-15 Zeilen) 5-18 Anlagen 2. ETDRS-Test In der Altersgruppe der 6. und 10 Klassen wird der ETDRS-Test empfohlen, da es eine standardisierte logarithmische Visustafel ist. Die Prüfung der Sehschärfe erfolgt monokular im Abstand von 4 m. Dabei ist auf das vollständige druckfreie Abdecken des Partnerauges zu achten. Eine Visuszeile gilt als anerkannt, wenn drei von fünf Buchstaben richtig benannt werden. Es wird solange getestet bis weniger als drei Buchstaben pro Zeile erkannt werden (Abbruchkriterium). 3. Prüfung des Stereosehens mit dem Lang-Test Die Lang-Stereotests beruhen auf dem Zylinderrasterverfahren, das eine Trennung der Seheindrücke von rechtem und linkem Auge ohne Brille ermöglicht. Daher werden im Gegensatz zu Polarisationstests - und nur bei binokularem Sehen Kindersymbole (z. B. Auto, Katze, Elefant und Mond) in verschiedenen Raumebenen erkannt. Der Lang-Test II weist zusätzlich ein Sternsymbol auf, das monokular wahrgenommen wird, so dass ein nicht binokular sehendes Kind überhaupt merkt, dass der Test Bilder aufzeigt. Der Test soll möglichst ruhig frontoparallel in ca. 40 cm Abstand vor dem Kind gehalten werden. Das Kind wird gefragt, ob ihm etwas auffällt und wird dann gebeten, die Objekte zu benennen bzw. darauf zu zeigen. 4. Abdecktest (Cover-Test) Dem Kind wird ein altersgerechtes kleines Fixierobjekt in 30 - 50 cm Entfernung gezeigt. Mit einer geeigneten Abdeckscheibe (s. Abbildung) oder der Hand werden die Augen im Wechsel abgedeckt und das freigegebene Auge beobachtet. Führt das Auge eine Einstellbewegung durch, liegt ein Schielen vor. 5-19 A3 Sehzeichentafel mit normaler Abstufung. Bis Visus 3.0 Anlagen A3 Motilität und Beobachtung der Kopfhaltung: Die Kopfhaltung des Kindes sollte beobachtet und auffällige Kopfzwangshaltungen (z. B. okulärer Schiefhals) erkannt werden. Zur Untersuchung der Motilität führt der Untersucher im Abstand von 50 100 cm ein Fixierobjekt (z. B. ein Spielzeug) in alle 9 Blickrichtungen (zentral und peripher in 8 Richtungen mit 45° Abstand). Das Kind soll das Objekt mit den Augen verfolgen, wobei der Kopf gerade gehalten werden muss. Dabei werden die Augenbewegungen des Kindes beobachtet. Bewegen sich die Augen nicht gleichmäßig (parallel) in alle Richtungen mit, liegt eine Bewegungsstörung vor. 5-20 Anlagen A3 5. Prüfung des Farbsinns Farbtafeln nach Ishihara (die Tafeln 1 – 11 werden durchgeprüft) oder „Tafeln zur Prüfung des Farbensinnes“ nach Velhagen und Broschmann. Die Farbsinnprüfung mit dem Rodenstock–Gerät, Testscheibe 173, entsprechend der „Arbeitsanleitung Testscheiben“ ist für Kinder ungeeignet. Auch für die Schulabgangsuntersuchungen sind die einfacheren obengenannten Testverfahren vorzuziehen. Die Störungen des Farbsinns sind nur selten besserungs- und behandlungsbedürftig. Da an Kleinkinder noch keine Anforderungen an zuverlässiges Farbensehen gestellt werden, sind Farbsinnprüfungen in der Regel erst im Schulalter (ab 6. bis 10. Klasse) sinnvoll. Bewertung: Bei Anwendung der Ishihara-Tafeln gilt eine Farbsinnstörung als gegeben, wenn 2 oder mehr Tafeln nicht richtig gelesen werden. Für die anderen obengenannten Testverfahren gelten die in den jeweiligen Anwendungsanleitungen angegebenen Bewertungen. Werte für das Farbensehen bei Ermittlung mittels Anomaloskops: Normal 0,7 – 1,4 Deuteranomalie bis Deuteranopie = 2,0 – 20 Grünschwäche bis Grünblindheit Protanomalie bis Protanopie = 0,11 – 0,6 Rotschwäche bis Rotblindheit Die weitaus häufigste Störung ist die Grünschwäche. Ein positives Testergebnis bedeutet in der Regel Farbschwäche, nicht „Farbblindheit“. 5-21 Anlagen A3 zu 3.2 Hörstörungen Klassifikation der Schwerhörigkeitsgrade Als Zusammenfassung der verschiedenen Konzepte zur Klassifikation von Schwerhörigkeitsgraden wird folgende Einteilung vorgeschlagen (Priv. Doz. Dr. med. Eichhorn/Chefarzt HNO im Carl-Thiem-Klinikum): Normalhörigkeit: Leichte/geringgradige Hörstörung: Mittelgradige Hörstörung Hochgradige Hörstörung 0 – 15 dB 20 – 35 dB 40 – 65 dB über 70 dB Hauptfehlerquellen in der Audiometrie Falsch auffällige Screeningergebnisse: • Prüfraum zu laut • Schallschutzkappen unzureichend • Brillenbügel heben Schallschutzkappen ab • Kopfhörer sitzen falsch • Haare zwischen Ohr und Kopfhörer • Batterie entladen • Gerät defekt/entjustiert Falsch positive Befunde lassen sich beim Screening nicht vermeiden, ihre Zahl sollte aber so gering wie möglich gehalten werden. Falsch unauffällige Screeningergebnisse: • Es wird abgefragt, „hörst du das“, statt auf den jeweils tongebenden Kopfhörer zeigen zu lassen. • Kind sieht, dass der Ton gegeben wird („Sehtest“ statt Hörtest) • Tongabe in regelmäßigen Zeitabständen • kein unregelmäßiger Seitenwechsel • mangelhafte Reaktion wird gewertet als Lern- oder geistige Behinderung oder als nötigenfalls kinderaudiologische Untersuchung mit Verhaltensstörung, objektiven, von der Mitarbeit der Kinder unabhängigen Untersuchungsverfahren veranlassen Empfehlungen zur Technik in der Audiometrie • Es wird empfohlen, Geräte mit der Möglichkeit der Testung auch des 8 kHzTones anzuschaffen, d. h. Mindeststandard ist 6 kHz • Prüfung auf Luftleitung • Gerät muss transportabel sein 5-22 Anlagen A3 Zurzeit empfohlene Audiometer (2004) Pilotentest MA 15 ST 20 Maico Maico Maico Präcitronic 8 11 8 8 0,25-8 0,125-8 0,25-8 0,25-8 LL LL LL/KL LL „hand-held“ - + - - Batteriebetrieb - + - - 1.300 € 1.400 € 1.500 € Hersteller Frequenzen Testart Besonderheit Kosten MA 12 +Sprache 1.800 € 5-23 Anlagen A6 zu 6 Urogenitales System zu 6.2 Lageanomalien des Hodens Leitlinien zur Hormontherapie: Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Urologie: www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF Die Hormontherapie beginnt ab dem 6. Lebensmonat mit LHRH (Kryptocur) Nasenspray: Dosierung: 3 x 200 µg je Nasenloch für eine Dauer von 4 Wochen Anschließend wird eine ß-HCG-Kur durchgeführt: Dosierung 1500 E ß-HCG i.m. (Choragon 1500) für die Dauer von 3 Wochen. Bei Kindern deutlich über 1 Jahr: 2 x 500 E ß-HCG (Predalon 500) innerhalb einer Woche für die Dauer von 5 Wochen. Ca. 30 – 40 % bekommen nach der ß-HCG-Kur einen Deszensus. Die übrigen 60 % müssen operiert werden. Dabei ist es wichtig, um eine Infertilität zu verhindern, dass rechtzeitig die Indikation zur Operation gestellt wird, d. h. nicht später als 24 Lebensmonate. OP-Methode: Orchido-Funiculolyse und Orchidopexie (Shoemaker) Phimose Eine Phimose ist eine zirkumskripte Vorhautverengung. Es handelt sich um einen narbig indurierten Schnürring, der beim Versuch, die Vorhaut zurückzuziehen, im Abstand von einigen Millimetern von der präputialen Umschlagfalte entsteht und sichtbar wird. Dieser Schnürring kann entwicklungshemmend auf den Schwellkörper wirken, er kann das Wasserlassen erschweren und wiederholt zu Entzündungen führen. In diesen Fällen ist eine Operation angezeigt – bei zirka jedem 200. Jungen Kinder bis zu einem Alter von 24 Monaten können physiologischer Weise eine „Vorhautverengung“ haben. Die Kinder lassen normal Wasser, die Vorhaut lässt sich jedoch nicht über die Glans penis zurückstreifen, weil Adhäsionen zwischen innerem Präputialblatt und Glans penis vorliegen. Auch Verklebungen nach dem 2. Lebensjahr sind physiologisch. Sie lösen sich spontan und bedürfen nur der Behandlung, wenn sich eine Entzündung ausbildet. Die Indikation zur Zirkumzision sollte erst nach dem 2. Geburtstag erwogen werden. Zusätzliche Gründe können sein: wiederholt aufgetretene Vorhautentzündungen oder Miktionsstörungen. Harnwegsinfektionen werden zwar in der Literatur angeführt, spielen aber praktisch keine Rolle. Die Zirkumzision sollte nicht vor dem Alter von 3 – 4 Jahren durchgeführt werden, weil sonst zu viele Kinder operiert werden, bei denen noch eine Spontanlösung von Vorhautverklebungen möglich ist. Aus psychologischen Gründen sollte man nicht länger als 5-6 Jahre warten, weil sich dann die Geschlechtsidentität voll ausprägt. 5-24 Anlagen A6 Die Form der Beschneidung ist in Deutschland wie in Mitteleuropa die partielle klassische Beschneidung. Unter dem Einfluss anderer kultureller Einstellungen sind mittlerweile jedoch auch totale Zirkumzisionen üblich. Es gibt keinen medizinischen Grund, die eine oder andere Form der Beschneidung zu bevorzugen. Entscheidend ist vielmehr die Vorstellung der Eltern über das gewünschte und aktzeptierte Aussehen. ! Nicht übersehen werden sollte bei der Untersuchung mit der Frage Phimose, ob eine Hypospadie vorliegt. Diese ist typischerweise durch die dorsale Vorhautschürze und die Fehllage der Harnröhrenmündung, des Meatus, zu erkennen. Bei einer Hypospadie ist eine Zirkumzision verboten, weil für fast alle Formen der Korrektur die Vorhaut gebraucht wird. 5-25 < geändert Dez. 2006 > Anlagen A8 zu 8 Endokrines System zu 8.2 Kleinwuchs Grenzwerte für Kleinwuchs (Referenzwerte 3. Perzentile: LGA Brandenburg, Daten aus den Jahren 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002) Alter (Jahre) 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 und älter Jungen Mädchen Körpergröße kleiner ...cm 81 84 88 91 95 98 102 105 109 112 115 117 120 123 125 128 131 133 136 139 142 144 147 150 152 155 158 160 163 166 168 Körpergröße kleiner ...cm 79 83 87 90 94 97 101 104 108 112 114 116 118 121 123 125 127 129 132 134 136 138 141 143 145 147 150 152 154 154 155 5-26 < geändert Dez. 2006 > Anlagen A8 zu 8.3 Hochwuchs Grenzwerte für Hochwuchs (Referenzwerte 97. Perzentile: LGA Brandenburg, Daten aus den Jahren 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002) Alter (Jahre) 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 und älter Jungen Mädchen Körpergröße größer ...cm 100 103 107 111 114 118 122 125 129 133 136 139 142 145 148 151 154 157 160 163 166 169 172 175 178 181 184 187 190 191 193 Körpergröße größer ...cm 99 103 107 110 114 117 121 124 128 132 134 137 139 141 144 146 149 151 154 156 158 161 163 166 168 171 173 176 178 178 179 Schulmöbel und Größe der Kinder Bestell-Größe Mittlere Körpergröße in cm Sitzhöhe des Stuhles in cm Tischhöhe in cm Nummerierung nach DIN ISO 5970 Bestell-Farbe 0 120 30 52 2 violett 5-27 1 135 34 58 3 gelb 2 150 38 64 4 rot 3 165 42 70 5 grün 4 180 46 76 6 blau 5 195 50 82 7 weiß zu 9 Organübergreifende Befunde zu 9.1 Adipositas/Übergewicht Tabelle: Internationale Grenzwerte im Body Mass Index (BMI) für Übergewicht und Adipositas nach Geschlecht zwischen 4 und 18 Jahren nach Cole et al. (2000) Alter (Jahre) 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 17,5 18 Übergewicht Jungen 17,55 17,47 17,42 17,45 17,55 17,71 17,92 18,16 18,44 18,76 19,10 19,46 19,84 20,20 20,55 20,89 21,22 21,56 21,91 22,27 22,62 22,96 23,29 23,60 23,90 24,19 24,46 24,73 25 Adipositas Mädchen 17,28 17,19 17,15 17,20 17,34 17,53 17,75 18,03 18,35 18,69 19,07 19,45 19,86 20,29 20,74 21,20 21,68 22,14 22,58 22,98 23,34 23,66 23,94 24,17 24,37 24,54 24,70 24,85 25 5-28 Jungen 19,29 19,26 19,30 19,47 19,78 20,23 20,63 21,09 21,60 22,17 22,77 23,39 24,00 24,57 25,10 25,58 26,02 26,43 26,84 27,25 27,63 27,98 28,30 28,60 28,88 29,14 29,41 29,70 30 Mädchen 19,15 19,20 19,17 19,34 19,65 20,08 20,51 21,01 21,57 22,18 22,81 23,46 24,11 24,77 25,42 26,05 26,67 27,24 27,76 28,20 28,57 28,87 29,11 29,29 29,43 29,56 29,69 29,84 30 Mädchen: Grenzwerte für Übergewicht und Adipositas 32 31 30 29 28 27 26 Übergewicht 24 Adipositas 23 BMI 25 22 21 20 19 18 17 16 15 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Alter nach: Cole, T.J., Bellizzi, M.C., Flegal K.M. & Dietz, W.H. (2000). Establishing a standard definition for child overweight and obesity worldwide: international survey. British Medical Journal 320 Jungen: Grenzwerte für Übergewicht und Adipositas 32 31 30 29 28 27 Adipositas 24 Übergewicht 23 22 21 20 19 18 17 16 15 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Alter nach: Cole, T.J., Bellizzi, M.C., Flegal K.M. & Dietz, W.H. (2000). Establishing a standard definition for child overweight and obesity worldwide: international British Medical Journal 320 5-29 BMI 26 25 Kita und Einschulungsuntersuchung Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Mädchen Größe (cm) Alter (Jahre) 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 9 9 9 9 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 10 10 11 11 11 11 10 11 10 11 11 11 11 12 12 12 11 11 11 11 11 12 12 12 12 13 12 12 12 12 12 12 12 13 13 13 12 12 12 12 13 13 13 13 14 14 13 13 13 13 13 14 14 14 15 15 14 14 14 14 14 14 14 15 15 16 14 14 14 14 15 15 15 16 16 16 15 15 15 15 15 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 16 17 17 17 18 16 16 16 16 17 17 17 18 18 19 17 17 17 17 17 18 18 19 19 20 18 18 18 18 18 19 19 19 20 20 18 18 18 19 19 19 20 20 21 21 Größe (cm) Alter (Jahre) 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 100 102 104 106 108 110 112 114 116 118 120 122 124 126 128 130 132 134 136 19 19 19 19 20 20 21 21 22 22 20 20 20 20 20 21 21 22 22 23 21 21 21 21 21 22 22 23 23 24 22 22 22 22 22 23 23 24 24 25 22 22 22 23 23 23 24 25 25 26 23 23 23 23 24 24 25 25 26 27 24 24 24 24 25 25 26 26 27 28 25 25 25 25 26 26 27 27 28 29 26 26 26 26 26 27 28 28 29 30 27 27 27 27 27 28 29 29 30 31 28 28 28 28 28 29 30 30 31 32 29 29 29 29 29 30 31 31 32 33 29 30 29 30 30 31 32 32 33 34 30 30 30 31 31 32 33 33 34 35 31 31 31 32 32 33 34 34 35 36 32 32 32 33 33 34 35 36 36 37 33 33 33 34 34 35 36 37 38 39 34 34 34 35 35 36 37 38 39 40 35 36 35 36 36 37 38 39 40 41 Referenzwerte: Cole et al. 2000 Lesehilfe: Ein Mädchen im Alter von 6,5 Jahren (6 Jahre u. 4 Monate bis 6 Jahre u. 9 Monate), das 120 cm groß ist, sollte weniger als 29 Kilo wiegen. Wiegt sie 29 Kilo oder mehr gilt sie als adipös. Kita und Einschulungsuntersuchung Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Jungen Größe (cm) Alter (Jahre) 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 9 9 9 10 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 10 10 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 12 11 11 11 11 11 12 12 12 12 13 12 12 12 12 12 12 13 13 13 13 12 12 12 12 13 13 13 13 14 14 13 13 13 13 13 14 14 14 15 15 14 14 14 14 14 14 15 15 15 16 14 14 14 14 15 15 15 16 16 16 15 15 15 15 15 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 16 17 17 17 18 16 16 16 16 17 17 17 18 18 19 17 17 17 17 17 18 18 19 19 20 18 18 18 18 18 19 19 19 20 20 19 18 19 19 19 19 20 20 21 21 Größe (cm) Alter (Jahre) 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 100 102 104 106 108 110 112 114 116 118 120 122 124 126 128 130 132 134 136 19 19 19 19 20 20 21 21 22 22 20 20 20 20 21 21 21 22 22 23 21 21 21 21 21 22 22 23 23 24 22 22 22 22 22 23 23 24 24 25 22 22 23 23 23 24 24 25 25 26 23 23 23 24 24 24 25 26 26 27 24 24 24 24 25 25 26 26 27 28 25 25 25 25 26 26 27 27 28 29 26 26 26 26 27 27 28 28 29 30 27 27 27 27 28 28 29 29 30 31 28 28 28 28 28 29 30 30 31 32 29 29 29 29 29 30 31 31 32 33 30 30 30 30 30 31 32 32 33 34 31 31 31 31 31 32 33 33 34 35 32 32 32 32 32 33 34 35 35 36 33 33 33 33 33 34 35 36 37 37 34 34 34 34 34 35 36 37 38 39 35 35 35 35 36 36 37 38 39 40 36 36 36 36 37 37 38 39 40 41 Referenzwerte: Cole et al. 2000 Lesehilfe: Ein Junge im Alter von 5 Jahren (4 Jahre u. 10 Monate bis 5 Jahre u. 3 Monate), der 110 cm groß ist, sollte weniger als 23 Kilo wiegen. Wiegt er 23 Kilo oder mehr gilt er als adipös. Schulreihenuntersuchungen Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Mädchen Größe (cm) Alter (Jahre) 130 132 134 136 138 140 142 144 146 148 150 152 154 156 158 160 162 164 166 168 170 172 174 176 178 180 8 36 38 39 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 52 54 55 57 58 59 61 62 64 65 67 68 70 8,5 37 39 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 55 57 58 60 61 63 64 66 67 69 70 72 9 39 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 56 57 58 60 61 63 64 66 67 69 71 72 74 9,5 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 56 57 59 60 62 63 65 66 68 69 71 73 74 76 10 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 56 57 59 60 62 63 65 66 68 70 71 73 75 76 78 10,5 42 43 44 46 47 49 50 51 53 54 56 57 59 60 62 63 65 67 68 70 72 73 75 77 78 80 11 43 44 46 47 48 50 51 53 54 56 57 59 60 62 63 65 67 68 70 72 73 75 77 79 81 82 11,5 44 45 47 48 50 51 53 54 56 57 59 60 62 63 65 67 68 70 72 74 75 77 79 81 83 84 12 45 46 48 49 51 52 54 55 57 58 60 62 63 65 67 68 70 72 73 75 77 79 81 83 85 86 12,5 46 47 49 50 52 53 55 56 58 60 61 63 65 66 68 70 71 73 75 77 79 81 82 84 86 88 13 47 48 50 51 53 54 56 58 59 61 62 64 66 68 69 71 73 75 76 78 80 82 84 86 88 90 13,5 48 49 51 52 54 55 57 58 60 62 63 65 67 69 70 72 74 76 78 80 81 83 85 87 89 91 14 48 50 51 53 54 56 58 59 61 63 64 66 68 70 71 73 75 77 79 81 83 85 86 88 91 93 14,5 49 50 52 53 55 57 58 60 62 63 65 67 68 70 72 74 76 78 80 81 83 85 87 89 91 94 Referenzwerte: Cole et al. 2000 Lesehilfe: Ein Mädchen im Alter von 11 Jahren (10 Jahre u. 10 Monate bis 11 Jahre u. 3 Monate), das 140 cm groß ist, sollte weniger als 50 Kilo wiegen. Wiegt sie 50 Kilo oder mehr gilt sie als adipös. Schulreihenuntersuchungen Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Jungen Größe (cm) Alter (Jahre) 130 132 134 136 138 140 142 144 146 148 150 152 154 156 158 160 162 164 166 168 170 172 174 176 178 180 8 37 38 39 40 41 42 44 45 46 47 49 50 51 53 54 55 57 58 60 61 62 64 65 67 68 70 8,5 37 39 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 55 57 58 60 61 63 64 66 67 69 70 72 9 38 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 55 57 58 60 61 63 64 66 67 69 71 72 74 9,5 40 41 42 43 45 46 47 49 50 51 53 54 55 57 58 60 61 63 64 66 68 69 71 72 74 76 10 41 42 43 44 46 47 48 50 51 53 54 55 57 58 60 61 63 65 66 68 69 71 73 74 76 78 10,5 42 43 44 45 47 48 50 51 52 54 55 57 58 60 61 63 64 66 68 69 71 73 74 76 78 80 11 42 44 45 46 48 49 51 52 54 55 56 58 60 61 63 64 66 68 69 71 73 74 76 78 80 81 11,5 43 45 46 47 49 50 52 53 55 56 58 59 61 62 64 65 67 69 70 72 74 76 77 79 81 83 12 44 45 47 48 50 51 52 54 55 57 59 60 62 63 65 67 68 70 72 73 75 77 79 81 82 84 12,5 45 46 47 49 50 52 53 55 56 58 59 61 63 64 66 68 69 71 73 75 76 78 80 82 84 86 13 45 47 48 50 51 53 54 56 57 59 60 62 64 65 67 69 70 72 74 76 78 79 81 83 85 87 13,5 46 47 49 50 52 53 55 57 58 60 61 63 65 66 68 70 72 73 75 77 79 81 83 84 86 88 14 47 48 50 51 53 54 56 57 59 61 62 64 66 67 69 71 73 74 76 78 80 82 84 86 88 90 14,5 47 49 50 52 53 55 56 58 60 61 63 65 66 68 70 72 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 Referenzwerte: Cole et al. 2000 Lesehilfe: Ein Junge im Alter von 11,5 Jahren (11 Jahre u. 4 Monate bis 11 Jahre u. 9 Monate), der 150 cm groß ist, sollte weniger als 58 Kilo wiegen. Wiegt er 58 Kilo oder mehr gilt er als adipös. Schulreihe 10. Klassen / Schulabgangsuntersuchungen Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Mädchen Größe (cm) Alter (Jahre) 150 152 154 156 158 160 162 164 166 168 170 172 174 176 178 180 182 184 186 188 190 14 64 66 68 70 71 73 75 77 79 81 83 85 86 88 91 93 95 97 99 101 103 14,5 65 67 68 70 72 74 76 78 80 81 83 85 87 89 91 94 96 98 100 102 104 15 65 67 69 71 73 75 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 99 101 103 105 15,5 66 68 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 101 104 106 16 66 68 70 72 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 100 102 104 106 16,5 67 68 70 72 74 76 78 80 81 83 85 87 89 92 94 96 98 100 102 104 107 17 67 69 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 101 103 105 107 17,5 67 69 71 73 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 95 97 99 101 103 105 108 18 68 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 102 104 106 108 Referenzwerte: Cole et al. 2000 Lesehilfe: Ein Mädchen im Alter von 16 Jahren (15 Jahre u. 10 Monate bis 16 Jahre u. 3 Monate), das 172 cm groß ist, sollte weniger als 87 Kilo wiegen. Wiegt sie 87 Kilo oder mehr gilt sie als adipös. Für Erwachsene (ab 18 Jahre) gelten die Grenzwerte der 18-Jährigen. Schulreihe 10. Klassen / Schulabgangsuntersuchungen Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Jungen Größe (cm) Alter (Jahre) 150 152 154 156 158 160 162 164 166 168 170 172 174 176 178 180 182 184 186 188 190 14 62 64 66 67 69 71 73 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 14,5 63 65 66 68 70 72 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 101 15 64 65 67 69 71 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 102 15,5 64 66 68 70 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 101 103 16 65 67 68 70 72 74 76 78 80 82 83 85 87 89 92 94 96 98 100 102 104 16,5 66 67 69 71 73 75 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 97 99 101 103 105 17 66 68 70 72 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 100 102 104 106 17,5 67 69 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 101 103 105 107 18 68 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 102 104 106 108 Referenzwerte: Cole et al. 2000 Lesehilfe: Ein Junge im Alter von 16 Jahren (15 Jahre u. 10 Monate bis 16 Jahre u. 3 Monate), der 176 cm groß ist, sollte weniger als 89 Kilo wiegen. Wiegt er 89 Kilo oder mehr gilt er als adipös. Für Erwachsene (ab 18 Jahre) gelten die Grenzwerte der 18-Jährigen. Wieviel muss ich abnehmen, um den BMI um ca. 1 Punkt zu senken? Körpergröße in cm Gewichtsreduktion kg 75 80 0,5 kg 85 90 95 100 1,0 kg 105 110 115 120 125 1,5 kg 130 135 140 145 2,0 kg 150 155 160 2,5 kg 165 170 175 3,0 kg 180 185 190 3,5 kg 195 5-36 < geändert Dez. 2006 > zu 9.2 Untergewicht Tabelle: BMI-Grenzwerte für Untergewicht (3. und 10. Perzentile Kromeyer et al.) Alter 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 17,5 18 und älter Jungen Fkt-Gr 2 Fkt-Gr 1 P3 P10 14,0 14,6 13,7 14,3 13,6 14,1 13,4 14,0 13,4 13,9 13,3 13,9 13,2 13,8 13,2 13,8 13,2 13,8 13,2 13,8 13,2 13,9 13,3 14,0 13,4 14,1 13,5 14,2 13,6 14,3 13,7 14,5 13,8 14,6 13,9 14,8 14,1 15,0 14,3 15,2 14,5 15,4 14,7 15,7 15,0 15,9 15,2 16,2 15,5 16,5 15,8 16,8 16,0 17,1 16,3 17,3 16,6 17,6 16,8 17,9 17,1 18,1 17,3 18,4 17,6 18,6 5-37 Mädchen Fkt-Gr 2 Fkt-Gr 1 P3 P10 13,7 14,3 13,5 14,1 13,3 13,9 13,2 13,8 13,1 13,7 13,0 13,6 13,0 13,6 12,9 13,6 12,9 13,6 12,9 13,6 13,0 13,7 13,1 13,8 13,2 13,9 13,3 14,1 13,4 14,2 13,5 14,3 13,6 14,5 13,8 14,7 14,0 14,9 14,2 15,1 14,5 15,4 14,7 15,8 15,0 16,1 15,4 16,4 15,7 16,7 15,9 17,0 16,2 17,3 16,4 17,5 16,6 17,7 16,8 17,9 17,0 18,0 17,1 18,2 17,3 18,4