2 - LASV Brandenburg

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LGA
Handbuch für den Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst im
Land Brandenburg
Leitlinien zur einheitlichen Durchführung
und Dokumentation der kinder- und
jugendärztlichen Untersuchungen
Landesgesundheitsamt Brandenburg, Zossen
Mai 2007
Impressum
Impressum
Impressum
Herausgeber:
Fachausschuss Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) im Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
Redaktion:
Landesgesundheitsamt Brandenburg im LASV
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer
Wünsdorfer Platz 3
15838 Wünsdorf
Tel. 033702 71108
e-mail: [email protected]
Fachausschuss:
Leitung
Herr Müller-Senftleben, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Mitarbeit
Frau Dr. Berg, Gesundheitsamt Havelland
Herr Dr. Berndt, „easy-soft“ Dresden
Herr Dr. Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg
Frau DM Dietrich, Gesundheitsamt Havelland
Frau Dr. Dükert, ehemals Gesundheitsamt Havelland
Frau Dr. Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
Frau Dr. Engst, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
Frau Flaake, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Frau Dr. Friese, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Frau Dr. Greese, Gesundheitsamt Ostprignitz-Ruppin
Frau Dr. Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
Frau DM Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
Herr Dr. Kreßner, Gesundheitsamt Prignitz
Herr Dr. Opitz „Computer-Zentrum“ Strausberg
Frau Pust, Landesgesundheitsamt Brandenburg
Frau DM Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg
Den Fachausschuss haben folgende Fachexperten unterstützt:
Herr Dr. Albrecht, Klinikum Dortmund
Herr Dr. Berg, Berlin
Herr PD Dr. Eichhorn, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Herr PD Dr. Thomas Erler, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Herr Prof. Dr. Esser, Universität Potsdam
Frau Dr. Greiner, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Frau Dr. Meyer, Robert Koch-Institut Berlin
Herr Prof. Dr. Niedner, Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
Frau Dr. Rabe, Johanniter Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen
Herr Dr. Schirm, Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen in Düsseldorf
2
< geändert Dez. 2006 >
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
1
2
3
Einleitung
Funktionsdiagnostische Befunde - Übersicht
Funktionsdiagnostische Befunde
1
Haut
1.1 Allergische Kontaktdermatitis
1.2 Acne juvenilis
1.3 Nävi
2
Nerven/Psyche
2.1 Epilepsie (cerebrale Anfallsleiden)
2.2 Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
2.3 Intelligenzdefizite
2.4 Umschriebene Entwicklungsstörungen
2.5 Emotionale/soziale Störungen
2.6 Sprach- und Sprechstörungen
2.7 Enuresis
3
Sinnesorgane
3.1 Sehfehler
3.2 Hörstörungen
4
Allergische Erkrankungen
4.1 Allergische Rhinitis / Konjunktivitis
4.2 Asthma bronchiale
4.3 Atopische Dermatitis
4.4 Nahrungsmittelallergie
5
Herz/Kreislauf
5.1 Hypertonie
6
Urogenitales System
6.1 Erkrankungen und Anomalien der Nieren und Harnwege
6.2 Lageanomalien des Hodens
7
Stütz- und Bewegungsapparat
7.1 Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel
7.2 Störung der Beckenstatik/Beinlängendifferenzen
7.3 Störung der Funktion des Knies
7.4 Störung der Fußstatik
7.5 Bewegungsstörungen
8
Endokrines System
8.1 Schilddrüsenfunktionsstörungen
8.2 Kleinwuchs
8.3 Hochwuchs
9
Organübergreifende Befunde
9.1 Adipositas/Übergewicht
9.2 Untergewicht
4
Dokumentationsinstrumente
4.1 Ärztlicher Dokumentationsbogen
4.2 Anamnesebogen Kita
4.3 Anamnesebogen Einschüler
4.4 Anamnesebogen 5./6. Klasse
4.5 Anamnesebogen 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung
4.6 Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens / Impfkalender
4.7 Elternanschreiben
5
Anlagen zu den Funktionsbefunden
zu 2
Nerven/Psyche
zu Screening auf psychische Auffälligkeiten
zu Befunderhebung BUEVA
zu Feststellung der Händigkeit
zu 3
Sinnesorgane
zu 3.1
Sehfehler
zu 3.2
Hörstörungen
zu 6
Urogenitales System
zu 6.2
Lageanomalien des Hodens
zu 8
Endokrines System
zu 8.2
Kleinwuchs
zu 8.3
Hochwuchs
zu 9
Organübergreifende Befunde
zu 9.1
Adipositas/Übergewicht
zu 9.2
Untergewicht
1-1
2-1
3-1
3-2
3-2
3-4
3-5
3-7
3-8
3-11
3-14
3-17
3-21
3-23
3-26
3-28
3-28
3-33
3-38
3-40
3-42
3-44
3-46
3-48
3-48
3-53
3-53
3-55
3-57
3-57
3-61
3-62
3-64
3-66
3-70
3-70
3-72
3-74
3-75
3-75
3-77
4-1
4-2
4-4
4-7
4-10
4-13
4-16
4-34
5-1
5-1
5-1
5-5
5-11
5-15
5-15
5-22
5-24
5-24
5-26
5-26
5-27
5-28
5-28
5-37
Einleitung
Einleitung
1
Einleitung
Das Diagnostiksystem für die ärztlichen Untersuchungen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes
Das vorliegende Handbuch ist ein Leitfaden für eine valide und reliable Erhebung
und Dokumentation bei den kinderärztlichen Untersuchungen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes (KJGD). Die verbesserten „Funktionsdiagnostischen
Tabellen“ sollen die Qualität der ärztlichen Tätigkeit erhöhen und damit auch zu
geringeren Untersucherunterschieden bei der Befundung beitragen.
In mehrjähriger Entwicklungsarbeit hat der Fachausschuss KJGD das bisherige
Untersuchungs- und Befundsystem der Kinder- und Jugendärzte im Land
Brandenburg überarbeitet. Im Fachausschuss arbeiteten Ärztinnen des KJGD aus
den Gesundheitsämtern gemeinsam mit Vertretern des Gesundheitsministeriums
und des Landesgesundheitsamtes. Externe Experten haben den Ausschuss beraten.
Die Anzahl der Befunde wurde stark verringert, von früher 69 auf jetzt nur noch 29
Befunde.
1.1
Aufgaben der kinderärztlichen Untersuchungen
Die ärztlichen Untersuchungen des KJGD dienen gleichzeitig mehreren Anliegen:
1. Individualmedizinische Aufgabe
• Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes
einschließlich der Erfassung körperlicher und seelischer Erkrankungen
• Früherkennung von Entwicklungsstörungen und Screenings z. B. auf
Hörstörungen und Sehfehler
• Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Schließen von Impflücken
• Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen.
Kooperation mit niedergelassenen Haus-, Kinder- und Fachärzten
• Vermittlung von Fördermaßnahmen und psychosozialer Dienste sowie
Maßnahmen der Jugendhilfe
• Betreuung und nachgehende Fürsorge
2. Beratende Aufgabe
• Beratung von Eltern, Erziehern und Lehrern
• Aufzeigen zu erwartender gesundheitlicher Risiken und Belastungseinschränkungen in Kita, Schule, Ausbildung und Beruf, arbeitsmedizinische
Primärprävention (z. B. Allergieprävention)
• Beratung zur Unfallprävention
• Beratung zur kindgemäßen Arbeitsplatzgestaltung in der Schule
• Beratung zur Bewegungsförderung, Ernährung und zu auditiven und
visuellen Hilfen etc.
1-1
Einleitung
Einleitung
3. Epidemiologische Aufgabe
• Erhebung von Daten zur Gesundheitsberichterstattung, um gesundheitsrelevante Sachverhalte und Trends aufzuzeigen
• Dokumentation des Handlungs- und Versorgungsbedarfs im Rahmen der
Gesundheitsberichterstattung
• Nutzung der Daten und der Gesundheitsberichterstattung für die kommunale
Gesundheitsplanung. Erstellung von „Gesundheitsprofilen“ z. B. bezogen auf
Schulen, Sozialräume, Stadtteile und Gemeinden
• Begleitung der kinderärztlichen Aktivitäten durch Maßnahmen der
Qualitätssicherung (Untersuchervergleiche)
Schließlich soll auch hervorgehoben werden, dass die ärztlichen Untersuchungen
eine sozialkompensatorische Funktion haben. Die Notwendigkeit zeigt sich u. a.
darin, dass die kassenfinanzierten U-Untersuchungen nicht alle Kinder erreichen.
Im Berichtsjahr 2003/2004 haben beispielsweise nur 70 % der Einschüler an der
Früherkennungsuntersuchung U9 teilgenommen, bei Kindern aus sozial
benachteiligten Familien lag die Rate mit 60 % besonders niedrig. Vor dem
Hintergrund des Zusammenhangs von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit
leisten die kinderärztlichen Untersuchungen in Kitas und Schulen einen
unersetzbaren Beitrag zur Prävention durch rechtzeitige Identifikation von Kindern
mit besonderem Förderbedarf.
Funktionen der kinderärztlichen
Untersuchungen
epidemiologisch
medizinisch
beratend
1-2
Einleitung
Einleitung
Gesetzliche Grundlagen für die Gesundheitsberichterstattung im KJGD
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG (1994, zuletzt geändert 2004)
§ 15 Gesundheitsberichterstattung
(1)
Die
Landräte
legen
den
Kreistagen
und
die
Oberbürgermeister
den
Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte regelmäßig Berichte über die
gesundheitlichen Verhältnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich vor. Die oberste
Gesundheitsbehörde ist zeitgleich zu unterrichten.
(2)
Die Gesundheitsbehörden stellen auf örtlicher und Landesebene die gesundheitlich
bedeutsamen Erkenntnisse zusammen. Sie sollen dabei zur Erhebung und Auswertung
der hierfür notwendigen Daten mit den im Gesundheitsbereich tätigen Behörden,
Körperschaften, Verbänden, Vereinigungen und Einrichtungen zusammenwirken. Sie
können ergänzend Untersuchungen veranlassen und durchführen.
(3)
Die Gesundheitsberichte sollen Analysen, Bewertungen und sich daraus ergebende
Konsequenzen darstellen. Das für das Gesundheitswesen zuständige Landesministerium
kann Richtlinien zum Aufbau der Gesundheitsberichte aussprechen.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Verordnung – KJGDV, § 3 (1997)
(1)
Die Angaben, Befunde und Ergebnisse der Reihenuntersuchungen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes sind Teil der Gesundheitsberichterstattung gemäß § 15 Abs. 1
des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes. Sie werden anonymisiert dem
Landesgesundheitsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung in dem Umfang
übermittelt, der für die Gesundheitsberichterstattung des Landes erforderlich ist und von
der obersten Landesgesundheitsbehörde festgelegt wird.
(2)
Die Angaben, Befunde und Ergebnisse der Reihenuntersuchungen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes
sind
einheitlich
gemäß
Anlage
1
(Ärztlicher
Dokumentationsbogen) und Anlage 2 (Ärztlicher Anamnesebogen) zu dokumentieren. Die
Erfassung und Übermittlung der Daten erfolgt mittels eines standardisierten ADVProgramms.
(3)
Die
Unterlagen
sind
entsprechend
§
28
des
Brandenburgischen
Gesundheitsdienstgesetzes mindestens zehn Jahre nach der letzten Untersuchung
aufzubewahren und nur den befugten Beschäftigten des Gesundheitsamtes zugänglich.
Mit Ablauf von zehn Jahren nach der letzten Untersuchung sind die Unterlagen zu löschen
oder zu vernichten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach Maßgabe des § 28
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen
Datenschutzgesetz.
(4)
Das Landesgesundheitsamt berichtet der obersten Landesgesundheitsbehörde regelmäßig
über die gesundheitliche Lage der Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg.
Richtlinie des MASGF für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung (1999, zuletzt
geändert 2003)
In der Richtlinie werden die Aufgaben der kommunalen Gesundheitsberichterstattung beschrieben,
einschließlich der Aufgaben des Landesgesundheitsamtes im Zusammenhang mit dem
Datentransfer für landesweite Auswertungen der kinderärztlichen Untersuchungen.
1-3
Einleitung
Einleitung
1.2
Kernpunkte des neuen Diagnostiksystems
Die Funktionsbefunde für die kinderärztlichen Untersuchungen lehnen sich an das
Konzept der funktionalen Gesundheit im Sinne der ICF (International Classification
of Functioning, Disability and Health, WHO 2001) an, das in der Rehabilitation
Verwendung findet. Im ICF wird eine Person vor ihrem gesamten
Lebenshintergrund betrachtet - materielle, soziale und verhaltensbezogene Umweltfaktoren sowie personbezogene oder persönliche Faktoren.
Im Sinne der ICF ist eine Person funktional gesund, wenn
1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und
Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen
(Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen),
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne
Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten),
3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise
und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne
Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten
erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).
Mit den Funktionsbefunden für den KJGD Brandenburg sollen – wie der Name
auch sagt – funktionelle Beeinträchtigungen und gesundheitliche Risiken von
Kindern und Jugendlichen festgehalten werden. Zu jedem Befund gehören
Definitionen und Operationalisierungen. Das heißt konkret, dass zu jeder
Ausprägung des Befundes (leicht, mittelgradig, hochgradig) eine Beschreibung
vorliegt, wie der Befund ermittelt wird, einschließlich Untersuchungsanleitung,
verwendeter Untersuchungsinstrumente, gegebenenfalls Tests und Hinweise zur
relevanten Fachliteratur.
Die Befundbeschreibungen und -operationalisierungen sind, soweit möglich und
notwendig, nach Altersgruppen gegliedert (Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klassen
und Schulabgangsuntersuchung/10. Klassen). Hierbei ist das Kita-Alter in vielen
Fällen noch weiter differenziert. Diese Altersdifferenzierung wird auch hilfreich
sein, wenn in Zukunft die Altersunterschiede in der Einschulungsuntersuchung
größer werden.
Standardgliederung für jeden Befund:
• Definition und wesentliches Wissen
• Kurzdefinition der Funktionsgruppen
• berücksichtigte Altersgruppen
• Vorgehen in der Befunderhebung
• Maßnahmen
• Literatur
1-4
Einleitung
Einleitung
Tabelle 1: Bewertung des Befundes nach dem Ausmaß der Funktionseinschränkung
in „leicht - mittelgradig – hochgradig“
Funktionsgruppen/Einstufung
Perspektiven
1
2
3
funktionelle
Einschränkung
Kompensierung
leichte Funktionseinschränkung
oder Screeningbefund
(= Indikator für
künftige Funktionseinschränkung)
gut kompensiert
(kompensierbar)
mittelgradige Funktionseinschränkung
hochgradige Funktionseinschränkung
ausreichend kompensiert (kompensierbar)
trotz eines hohen
Aufwands (an Behandlung oder Förderung) nicht oder
nicht unzureichend
kompensierbar
Die Funktionsbefunde spiegeln
• aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf den
Alltag des Kindes in Familie, Kita und Schule
• gesundheitliche Risiken, die eine künftige Beeinträchtigung wahrscheinlich
werden lassen.
Funktionsbefunde entsprechen nur in Einzelfällen medizinischen Diagnosen z. B.
nach der ICD-10. Aber sie sind immer sozialmedizinisch begründet. Kriterien für
die Berücksichtigung von Befunden bei den ärztlichen Reihenuntersuchungen
waren:
• Befunde, die nach epidemiologischen Studien mit einer Häufigkeit von
mindestens 0,5% in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen
vorkommen
• Befunde mit Krankheitswert, die eine therapeutische Intervention notwendig
machen
• Befunde, die einen sozial-kompensatorischen Handlungsauftrag generieren
(aus kommunaler oder landesweiter Sicht)
• Screening-Fragen/Screening-Befunde (z. B. zu Neurodermitis, Fragenstandard zum ADHS).
Das vorliegende Handbuch wird als Ordner geführt, was die Aktualisierungen
erleichtert. Es steht auch eine elektronische Version (pdf-Format) zur Verfügung.
Der hier im Handbuch dokumentierte Anamnesebogen für die 10. Klassen findet
gegenwärtig keine Verwendung. Erst nach Fertigstellung des Handbuchs stellte sich
heraus, dass der vorliegende Anamnesebogen nicht den bundeseinheitlichen
Anamnesebogen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ersetzen kann.
Literatur
Schuntermann MF (2002). Einführung in die Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter besonderer Berücksichtigung der sozialmedizinischen
Begutachtung und Rehabilitation. (http://www.dimdi.de/de/klassi/ICF/).
1-5
< geändert Dez. 2006 >
Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung
2
Funktionsdiagnostische Befunde - Übersicht
Befund
Kita
Altersgruppen
Ein6. Klassen
schüler
10. Klasse/
SAU
1
1.1
Haut
Allergische Kontaktdermatitis
x
x
1.2
Acne juvenilis
x
x
1.3
2
2.1
Nävi
Nerven/Psyche
Epilepsie (cerebrale
Anfallsleiden)
x
x
x
x
x
x
x
x
2.2
Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
x
x
x
x
2.3
Intelligenzdefizite
x
x
2.4
Umschriebene
Entwicklungsstörungen
ab 3 J.
x
2.5
Emotionale/soziale Störungen
ab 3 J.
x
F1
Acne ohne psychische
Beeinträchtigung
Kontrollbedürftige Nävi
Bekannte Epilepsie mit
längerer Anfallsfreiheit
( >2 Jahre)
Auffällig im Anamnesebogen
(Verhaltensfragen) und
Anhaltspunkte in der
Untersuchungssituation
ergänzt mit Informationen der
Erzieher/Eltern/Lehrer
Funktionsgruppen
F2
F3
Früher und heute allergische Kontaktdermatitis
Acne mit psychischer
Beeinträchtigung
Bekannte Epilepsie (selten
Anfälle)
Wie F1 und zusätzlich
bestätigtes ADHS und
gute/ausreichende
Integration in Familie und
Kita bzw. Schule
Schwere Anfallsleiden
(Status epilepticus,
häufigere Anfälle)
Wie F1 und zusätzlich
bestätigtes ADHS mit
nicht ausreichender
familiärer oder sozialer
Integration (Kita, Schule
etc.)
Intelligenzdefizite festgestellt mit Münchener
funktioneller Entwicklungsdiagnostik bzw.
BUEVA-Untertests
x
x
x
Bis Einschulung: auffällig
nach Tests mit der Münchener funktionellen Entwicklungsdiagnostik bzw.
BUEVA-Untertests.
Bei Schülern:
gesicherter Befund (LeseRechtschreib-Störung oder
Rechenstörung)
Emotionale/soziale
Störungen, die sich auf die
Familie beschränken
x
2-1
Wie F1 und Auswirkungen
auf Kita bzw. Schule
Wie F1 und erhebliche
Auswirkungen auf Kita
bzw. Schule
< geändert Dez. 2006 >
Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung
Befund
Kita
2.6
Sprach- und Sprechstörungen
2.7
Enuresis
3
3.1
Sinnesorgane
Sehfehler
3.2
Hörstörungen
4
4.1
Allergische Erkrankungen
Allergische Rhinitis /
Konjunktivitis
x
ab 4 J.
Altersgruppen
Ein6. Klassen
schüler
x
x
x
x
x
10. Klasse/
SAU
x
x
x
x
x
F1 x
x
x
x
x
x
F2
2-2
F1
Funktionsgruppen
F2
Auffällig in BUEVAUntertests, Sprachauffälligkeiten
Wie für F1 und die sprachliche Kommunikation ist
deutlich beeinträchtigt
Bei 5- bis 7-Jährigen: nässt
mindestens einmal pro
Woche ein
7 Jahre und älter:
mindestens einmal Einnässen pro Monat
Auffällig im Sehcreening
(Sehtest immer mit Brille/
Kontaktlinsen, s.u. Untersuchungsvorgehen), Erläuterung zu „auffällig“: Fernvisus
mindestens auf einem Auge
weniger als 0,8, aber nicht
geringer als 0,5 oder in einem der drei Untersuchungstests (Lang-Test, Abdecktest,
Motilität) auffällig
Anmerkung: Kinder, deren
Sehvermögen mit Sehhilfen
voll kompensiert ist, d. h.
über 0,8 Fernvisus, werden
nicht dokumentiert
Einseitige Hörstörung bei
mindestens einer Frequenz
von 30 dB und mehr, d. h.,
bei mindestens jeweils einer
Prüffrequenz wird der 30 dBTon auf einem Ohr nicht
gehört
Auffällig im Sehcreening,
aber Fernvisus mindestens auf einem Auge
weniger als 0,5, aber nicht
geringer als 0,2
Symptome nach ISAAC
oder
früher oder jetzt eine diagnostizierte allergische
Rhinitis/Konjunktivitis
Wie F1 und erhebliche
Beschwerden im Lebensalltag
Sehvermögen eingeschränkt, aber mit Sehhilfen ausreichend kompensiert
Beidseitige Hörstörung bei
jeweils mindestens einer
Frequenz von 30 dB und
mehr d. h., bei mindestens
jeweils einer Prüffrequenz
wird der 30 dB-Ton auf
beiden Ohren nicht gehört
F3
Auffällig im Sehscreening, aber Fernvisus
mindestens auf einem
Auge geringer als 0,2
Sehvermögen stark eingeschränkt und mit Sehhilfen nicht mehr kompensierbar
Apparative Versorgung
einer bereits bekannten
Schwerhörigkeit
< geändert Dez. 2006 >
Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung
Befund
Kita
4.2
Asthma bronchiale
4.3
Atopische Dermatitis
ab 4 J.
x
Altersgruppen
Ein6. Klassen
schüler
x
x
x
x
10. Klasse/
SAU
x
x
F1
Symptome nach ISAAC
oder
früher oder jetzt ein
diagnostiziertes Asthma
Symptome nach ISAAC
heute oder früher
oder
früher oder jetzt diagnostizierte Neurodermitis
4.4
Nahrungsmittelallergie
5
5.1
Herz/Kreislauf
Hypertonie
x
x
F3
Symptome nach ISAAC
und in den letzten zwölf
Monaten
- mehr als fünf Anfälle von
pfeifender oder fiepender Atmung
- eine oder mehrere
Nächte pro Woche wegen pfeifender oder fiepender Atmung aufgewacht
Wie F1 und starker
Juckreiz, mit Schlafstörung oder starke Hautveränderungen und/oder
psychosoziale Beeinträchtigungen
Früher diagnostizierte oder
Verdacht auf Nahrungsmittelallergie
x
x
x
Hypertonie: Blutdruck >95.
Perzentile der Referenzwerte bzw. Blutdruck
> 140/90 mm Hg
Antihypertensiv
behandelte Hypertonie
unabhängig vom
gemessenem Wert
x
x
Anomalien und rezidivierende Harnblasen- bzw.
Nierenerkrankungen, die
überwacht werden müssen
Lageanomalien des Hodens,
die überwachungsbedürftig
sind
Anomalien oder Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden
x
x
Fehlstellungen der Wirbelsäule ohne Funktionseinschränkungen
6
Urogenitales System
6.1
Erkrankungen und Anomalien
der Nieren und Harnwege
x
x
6.2
Lageanomalien des Hodens
x
x
7
Stütz- und
Bewegungsapparat
Fehlstellungen von Thorax,
Wirbelsäule und Schultergürtel
x
x
7.1
Funktionsgruppen
F2
2-3
Fehlstellungen der Wirbelsäule mit Funktionseinschränkungen
< geändert Dez. 2006 >
Funktionsdiagnostische Befunde - Zusammenfassung
Befund
Kita
7.2
7.3
Störung der Beckenstatik/
Beinlängendifferenzen
Störung der Funktion des Knies
7.4
Störung der Fußstatik
7.5
8
8.1
x
Altersgruppen
Ein6. Klassen
schüler
x
x
10. Klasse/
SAU
x
F1
Beinlängendifferenzen ab
1 cm Seitendifferenz
Störung der Funktion des
Knies
Störung der Funktion des
Fußes
x
x
x
ab 5 J.
x
x
x
Bewegungsstörungen
Endokrines System
Schilddrüsenfunktionsstörungen
x
x
x
x
Bewegungsstörungen
x
x
x
8.2
Kleinwuchs
x
x
x
x
8.3
Hochwuchs
x
x
x
x
Struma bei der körperlichen
Untersuchung beobachtet
und ertastet
Kleinwuchs: Körpergröße
<3. Perzentile des Referenzsystems
Hochwuchs: Körpergröße
>97. Perzentile des Referenzsystems
9
9.1
Organübergreifende Befunde
Adipositas/Übergewicht
ab 5 J.
x
x
x
9.2
Untergewicht
x
x
x
x
Übergewicht (nach BMIGrenzwerten Cole)
Untergewicht: BMI <10. und
>3. Perzentile des BMIReferenzsystems (nach
Kromeyer et al. 2001)
2-4
Funktionsgruppen
F2
Adipositas (nach BMIGrenzwerten Cole)
Starkes Untergewicht: BMI
<3. Perzentile des BMIReferenzsystems (nach
Kromeyer et al. 2001)
F3
Funktionsdiagnostische Befunde
3
Funktionsdiagnostische Befunde
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Haut
Nerven/Psyche
Sinnesorgane
Allergische Erkrankungen
Herz/Kreislauf
Urogenitales System
Stütz- und Bewegungsapparat
Endokrines System
Organübergreifende Befunde
3-1
Befunde
Haut
1
1 Haut
1.1
Allergische Kontaktdermatitis
Die allergische Kontaktdermatitis tritt nur bei vorheriger Sensibilisierung gegenüber
Kontaktallergenen nach erneuter Exposition – dann auch mit geringsten Dosen – auf
und kann sich über den Ort der Einwirkung hinaus ausbreiten. Als Auslöser
kommen vor allem solche Gegenstände in Frage, die dauernd am Körper getragen
werden (Nickel in Ohrringen und sonstigem Schmuck, Metallschließen an der
Kleidung) und Lokaltherapeutika (Anästesin, Neomycin). In späteren Jahren sind in
erster Linie Berufsstoffe verantwortlich, Kosmetika viel seltener. Die Häufigkeit
liegt altersbezogen zwischen mindestens 6 % (Jugendalter) bis 15 % im
Erwachsenenalter (Kunz 1999).
Durch den Beruf ausgelöste Hautkrankheiten stehen mit einem Anteil von mehr als
30 % seit Jahren an der Spitze der Berufskrankheiten. Die am meisten gefährdeten
Berufsgruppen sind inzwischen bekannt: Männer: Metall-, Bau- und Ernährungsberufe. Frauen: Friseurin, Heil- und Krankenpflege- und Ernährungsberufe. In fast
95 % der Fälle war die Hauterkrankung an den Händen lokalisiert, wobei insgesamt
allergische Kontaktekzeme und subtoxisch-kumulative Handekzeme gleich häufig
auftraten. Wichtigster Kofaktor ist die atopische Hautdiathese oder eine früher
bestehende Atopie. Studien zeigen, dass Erkrankungen bereits früh, d. h. in der
Ausbildung, manifest werden und häufig Umschulungen die Folge sind (Diepgen &
Coenraads 1998, 1999). Studien zeigen aber auch, dass Jugendliche unzureichend
über berufliche Präventionsmaßnahmen aufgeklärt sind (Innungskrankenkasse
Berlin-Brandenburg, Marstedt 2000)
Funktionsgruppen
1.1 – 2
Früher und heute allergische Kontaktdermatitis
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: erst ab der 6. Klasse
Untersuchungsvorgehen
Die Befundung sollte folgende Informationsquellen einbeziehen: die Anamnese (s.
Anamnesebogen), Angaben zur weiteren Anamnese am Untersuchungstag
(Hautreaktion z. B. in Form eines Erythems oder von juckenden roten Papeln beim
Tragen von Schmuck bzw. Gegenständen am Körper), klinische Symptomatik und
eventuell vorliegende allergologische Testergebnisse.
3-2
Haut
1
Maßnahmen
JArbSchG
Jugendliche, die eine allergische Kontaktdermatitis haben, hatten oder dazu neigen,
sollten sich bei hautbelastenden Berufen gut schützen oder diese meiden. Daher ist
die frühzeitige Berufsberatung wichtig. Zu den hautbelastenden Berufen zählen:
Friseur/-in, Heil- und Pflegeberufe wie Krankenschwester und Krankenpfleger,
Altenpfleger/-in, Kfz-Mechaniker/-in, Zahntechniker/-in, Fotolaborant/-in, Koch/
Köchin, Maler/-in, Lackierer/-in, Gerber/-in, Zahnarzthelfer/-in bzw. Arzthelfer/-in,
Masseur/-in, Zahnarzt/-ärztin bzw. Arzt/Ärztin.
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum
Ernst von Bergmann, Potsdam
3-3
Haut
1.2
1
Acne juvenilis
Die in der Pubertät häufig beginnende Acne vulgaris entsteht durch eine hormonell
mitbeeinflusste Verhornungsstörung im Haarfollikel, die zunehmende Aktivität der
Talgdrüsen und die Mitwirkung von Propionibacterium acnes in den Follikeln.
Betroffen sind das Gesicht und daneben oft Schultern, Brust und Rücken. Kleine
Hornzysten werden als Mitesser (Komedonen) bezeichnet, aus denen sich
entzündliche Papulopusteln entwickeln (Acne comedonica, Acne papulopustulosa,
als schwerste Form die keloidartig vernarbende Acne conglobata).
Funktionsgruppen
1.2 – 1
1.2 – 2
Acne ohne psychische Beeinträchtigung
Acne mit psychischer Beeinträchtigung
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: erst ab der 6. Klasse
Untersuchungsvorgehen
Der Befund hat die Inspektion am Untersuchungstag zur Grundlage. Die Zuordnung
zu den Funktionsgruppen 1 und 2 beruht auf der Feststellung von psychischen
Beeinträchtigungen (z. B. Gefühl der Stigmatisierung, sozialer Rückzug). Mögliche
psychische Beeinträchtigungen spiegeln sich im Fragenkomplex der emotionalen
Störungen (s. Elternfragebogen) wider.
Maßnahmen
Hinweis auf Körperhygiene und Behandlungsmöglichkeit durch den Dermatologen.
Vermeiden fetthaltiger Kosmetika und Sonnenschutzöle.
JArbSchG
Nur bei schwersten Fällen individuelle Berufsberatung empfohlen (Vermeiden von
Hautverschmutzungen).
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum
Ernst von Bergmann, Potsdam
3-4
Haut
1.3
1
Nävi
Unter Nävi (Hautmalen) versteht man seit Geburt bestehende oder erst später sich
entwickelnde umschriebene Fehlbildungen der Haut.
Nävi können eingeteilt werden in:
• melanozytäre Nävi (durch Vermehrung von Melanozyten, oft auch deren
verstärkte Pigmentproduktion)
• Nävuszellnävi (Vermehrung von Nävuszellen, die eng mit den Melanozyten
verwandt sind)
• Gefäßnävi (Vermehrung und Erweiterung von Blutgefäßen)
• Organoide Nävi (Vermehrung bestimmter Gewebe oder Hautadnexe)
Funktionsgruppen
Kontrollbedürftige Nävi
1.3 – 1
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Bei der Untersuchung der Kinder werden vorrangig die melanozytären Nävi,
atypischen und kongenitalen Nävi beurteilt und dokumentiert, da durch ein
sorgfältiges Screening Melanome frühzeitig erkannt werden können.
Die Zuordnung zur Funktionsgruppe 1 erfolgt immer dann, wenn Nävi
kontrollbedürftig sind. Die folgenden Kriterien sind ein Screening zur frühzeitigen
Erkennung von Hautkrebs (z. B. eines Melanoms). Folgende zutreffende Kriterien
(jedes für sich zählt) sind der Auslöser für die Empfehlung einer dermatologischen
Untersuchung:
• Gesamtanzahl der Nävi >50
• atypische Zellnävi (eher rötlicher Farbton) oder große kongenitale Nävi
(Tierfellnävi 2 cm und größer)
• und wenn für einen Nävus ein Merkmal aus der ABCD-Regel zutrifft:
A)
B)
C)
D)
Asymmetrie
Begrenzung unscharf
Colour (unterschiedliche Farbpigmentierung)
Durchmesser >0,5 cm
Maßnahmen
Kontrollbedürftige Nävi müssen weiter dermatologisch abgeklärt werden und daher
wird die gezielte Empfehlung für den Dermatologen ausgesprochen.
3-5
Haut
1
Literatur
Coenraads PJ, Diepgen TL (1998). Risk of hand eczema in employees with past or
present atopic dermatitis. Int Arch Occup Environ Health 17: 7-13
Diepgen TL, Coenraads PJ (1999). The epidemiology of occupational contact
dermatitis. Int Arch Occup Environ Health 72: 496-506
Innungskrankenkasse Berlin-Brandenburg, Marstedt G (2000). Gesunder Start ins
Handwerk. Ergebnisse einer Befragung Auszubildender in Handwerksbetrieben in
Brandenburg über Arbeitsbelastungen, Berufswahl und Gesundheit im Auftrag der
Innungskrankenkasse Berlin-Brandenburg. Bremen
Kunz H (1999) Häufigkeit allergischer Krankheiten in Ost- und Westdeutschland.
Gesundheitswesen 61 Sonderheft 2 S. 100-105
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum
Ernst von Bergmann, Potsdam
3-6
Nerven/Psyche
2
2 Nerven/Psyche
Einleitung - Befunde in der Hauptgruppe Nerven/Psyche
In dieser Gruppe werden schwerpunktmäßig folgende Befundgruppen erfasst:
- emotionale und soziale Störungen
- umschriebene Entwicklungsstörungen
- psychische Störungen
- neurologische Erkrankungen
- Intelligenzdefizite
Ausgangspunkt für die Befunderhebung sind die Angaben der Eltern im
Anamnesebogen bzw. das Kind/ der Jugendliche selbst in der
Untersuchungssituation. Zu berücksichtigen ist, dass emotionale und soziale
Störungen primär (z. B. Trennungsangst) oder im Verlauf einer anderen Störung
(z. B. Sprachstörung) auftreten können. Im zuletzt genannten Fall müssen beide
Befunde getrennt erfasst werden.
Die Verhaltensfragen in den Anamnesebögen beziehen sich auf die häufigsten
emotionalen und sozialen Störungen im Kita-, Schul- und Jugendalter und richten
sich an die Eltern. Von einer direkten Befragung der Jugendlichen hat der
Fachausschuss aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.
Da die umschriebenen Entwicklungsstörungen eine hohe Prävalenz von 17% haben
(Esser & Schlack 2003), werden diese differenzierter erfasst. Dabei sind die Kinder
mit einer Sprachstörung Ausgangspunkt für die Definition von Risikogruppen und
der dann folgenden ausführlicheren Diagnostik über Untertests aus der BUEVA
(Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter, Esser
2002). Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass Sprachstörungen einen hohen
Prädiktionswert für eine Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. für schulische
Leistungsprobleme haben. Diese Kinder benötigen frühzeitig Förderung, um ihre
Entwicklungsschancen zu verbessern.
Auf eine spezielle visuomotorische Diagnostik wurde verzichtet, da Studien zeigen,
dass umschriebene motorische Entwicklungsstörungen keinen Einfluss auf die
schulische Laufbahn und Persönlichkeitsentwicklung haben (Ciurea 2003).
Zur Diagnose von umschriebenen Entwicklungsstörungen ist jedoch unabdingbar
festzustellen, ob das Kind über eine normale Intelligenz verfügt. Daher wird bei
jedem dieser Risikokinder ein nonverbaler Intelligenztest (CMM - Columbia
Mental Maturity Scale) durchgeführt.
Die vier verschiedenen Untertests aus der Basisdiagnostik für umschriebene
Entwicklungsstörungen im Vorschulalter (BUEVA) sind des Weiteren
Informationsquellen für den Befund „Intelligenzdefizit“. Für den kinderärztlichen
Untersuchungsgang ist daher wichtig, sich mit der Sequenz und auch mit einzelnen
Testbewertungen vertraut zu machen. Im Anlagenteil sind die Untertests
differenziert erläutert und auch die Bewertungsskalen aufgeführt.
3-7
Nerven/Psyche
2.1
2
Epilepsie (cerebrale Anfallsleiden)
Epilepsien sind chronische Erkrankungen des Zentralnervensystems mit wiederholt
auftretenden, in der Regel unprovozierten cerebralen Anfällen als Ausdruck einer
paroxysmalen lokalen und/oder generalisierten neuronalen Funktionsstörung. Die
Inzidenz für Kinder zwischen 0 - 15 Jahren liegt bei 60,7/100.000 (Freitag 2001).
Etwa 0,6 % der Kinder und Jugendlichen erkranken an einer Epilepsie. Mehr als
drei Viertel der Epilepsien treten vor dem 18. Lebensjahr auf.
Es wird grundsätzlich zwischen generalisierten und fokalen (partiellen)
Anfallsformen unterschieden.
Generalisiert heißt: Die initialen klinischen Symptome weisen auf die
Einbeziehung beider Hemisphären hin (abrupter Beginn, keine Aura), EEG-Muster
initial bilateral; eine genetische Disposition ist fast immer nachweisbar (familiäre
Belastung 25 - 30 %).
Fokal heißt: Klinische Symptomatik und EEG weisen auf die Aktivierung eines
herdförmig begrenzten Neuronensystems hin. Hirnorganische Störungen (Trauma,
Tumor, Entzündung, Narben) spielen hier eine Rolle. Sie treten in jedem Alter auf.
Mindestens 10 % der Epilepsien sind fokal. Ist das Bewusstsein nicht gestört,
handelt es sich um einfache fokale Anfälle, sonst um komplexe. Fokale Anfälle
können in generalisierte übergehen.
Sehr viel häufiger als Epilepsien sind Gelegenheitskrämpfe wie:
• Neugeborenenkrämpfe (Prävalenz 5 %)
• Fieberkrämpfe bei Kindern unter 5 Jahren (Prävalenz 2 - 4 %) und
Altersgipfel im 2. Lebensjahr
• posttraumatische Anfälle nach Schädel-Hirn-Trauma
Gelegenheitskrämpfe sind symptomatisch zerebrale Anfälle als Folge direkt auf das
Gehirn einwirkender Noxen bzw. Traumen. Da im Kleinkindalter eine erhöhte Anfallsbereitschaft besteht, sind Gelegenheitskrämpfe in dieser Altersgruppe
besonders häufig. Für diese Kinder besteht ein erhöhtes Risiko, eine Epilepsie zu
entwickeln.
Funktionsgruppen
2.1 – 1
2.1 – 2
2.1 – 3
Bekannte Epilepsie mit längerer Anfallsfreiheit ( >2 Jahre)
Bekannte Epilepsie (selten Anfälle)
Schwere Anfallsleiden (Status epilepticus, häufigere Anfälle)
3-8
Nerven/Psyche
2
Befunderhebung
Informationen zur Befunderhebung fußen auf anamnestischen Angaben. Für die
Zuordnung der Funktionsgruppen gelten folgende Anhaltspunkte:
Untersuchte Altersgruppen: alle
2.1 - 1: Bekannte Epilepsie mit längerer Anfallsfreiheit ( >2 Jahre)
• Im Mittelpunkt stehen die weitere Beobachtung, Begleitung und Beratung,
aber auch die Indikations-Überprüfung zu Medikation bzw. hinsichtlich
Aussetzversuchen bei bestehender Medikation.
2.1 - 2: Bekannte Epilepsie (selten Anfälle, kurzzeitige Symptomatik), Grand
mal möglich
• Epilepsie mit vergleichsweise seltenen Anfällen (max. 1x/Monat); aber kein
Status epilepticus
• Epilepsie mit myoklonischen Anfällen, fokalen Anfällen oder komplexfokalen Anfällen
• Es besteht der unbedingte Bedarf zu einer medikamentösen
Therapiefortführung bzw. -einleitung
2.1 - 3: Schwere Anfallsleiden (Status epilepticus, häufigere Anfälle)
• auch unter Medikation keine längere Anfallsfreiheit, Anfälle treten häufiger
(mindestens 1x/Monat) auf
• Status epilepticus im letzten Jahr; unabhängig von sonstiger
Anfallsfrequenz
• Epilepsien ohne Anfallsfreiheit, unbehandelt oder suboptimal betreut
(Mangelcompliance)
Maßnahmen
Beratung von Bezugspersonen: Kenntnis der Telefonnummer vom behandelnden
Arzt und Notruf; Handhabung der Notfallmedikation; Hinweise auf Selbsthilfegruppen
Kindergarten- und Schulsport
Teilfreistellungen bei Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, z. B. Turnen an
Geräten mit erhöhter Absturzgefahr, Kampfsport, Tauchen und Springen;
Schwimmen und auch Wettkämpfe sind erlaubt
JArbSchG
Gefährdung durch Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr, Verletzungsgefahr durch
ungesicherte rotierende oder schneidende Maschinen, Arbeiten mit besonderer
Einwirkung von Schwingungen auf den ganzen Körper, Nachtarbeit ungünstig. In
jedem Fall muss in Zusammenarbeit von Berufsberatung und behandelndem Arzt
eine individuelle Entscheidung getroffen werden.
3-9
Nerven/Psyche
2
Führerschein: Hier die Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirates für
Verkehrsmedizin von 2000 berücksichtigen
Literatur
Gesellschaft für Neuropädiatrie (2003). Diagnostische und therapeutische
Prinzipien bei Epilepsien im Kindesalter (ICD-10: G40.0 - 40.9). AWMF.
http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/awmfleit.htm
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn PD Dr. Thomas Erler, Chefarzt Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Frau Dr. Christiane Meyer, Robert Koch-Institut Berlin
3-10
Nerven/Psyche
2.2
2
Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperaktivitätsstörungen
(ADS/ADHS)
Basierend auf den beiden Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV empfiehlt
die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
(AWMF 2000) in ihren Leitlinien folgende Definition:
Hyperkinetische Störungen sind durch ein durchgehendes Muster von
Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität gekennzeichnet, das in
einem für den Entwicklungsstand des Betroffenen abnormen Ausmaß
situations-übergreifend auftritt. Die Störung beginnt vor dem Alter von 6
Jahren und sollte in mindestens zwei Lebensbereichen/Situationen (z. B. in der
Schule, in der Familie, in der Untersuchungssituation) konstant auftreten.
Leitsymptome der hyperkinetischen Störung sind Unaufmerksamkeit
(Aufmerksamkeitsstörung, Ablenkbarkeit), Überaktivität (Hyperaktivität,
motorische Unruhe) und Impulsivität.
Tabelle 2
Subgruppeneinteilung hyperkinetischer Störungen
Unterteilung gemäß DSM-IV
vorherrschend unaufmerksamer Typ
vorherrschend hyperaktiv-impulsiver Typ
gemischter Typ
Unterteilung gemäß ICD-10
- einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (F90.0)
- hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (F90.1)
- andere hyperkinetische Störungen (F90.8)
- nicht näher bezeichnete Störung (F90.9)
Quelle: Fegert et al. 2004
Häufig sind Störungen des Sozialverhaltens sowie Lern- und Leistungsstörungen
assoziiert. Jungen sind etwa doppelt so häufig betroffen wie Mädchen. Je nach
Definition des Störungsbereiches werden Prävalenzen zwischen 3 % und 10 %
genannt (RKI 2004).
Funktionsgruppen
2.2 – 1
2.2 – 2
2.2 – 3
Auffällig im Anamnesebogen (Verhaltensfragen) und Anhaltspunkte in
der Untersuchungssituation ergänzt mit Informationen der Erzieher/
Eltern/Lehrer
Wie F1 und zusätzlich bestätigtes ADHS und gute/ ausreichende
Integration in Familie und Kita bzw. Schule
Wie F1 und zusätzlich bestätigtes ADHS mit nicht ausreichender
familiärer oder sozialer Integration (Kita, Schule etc.)
3-11
Nerven/Psyche
2
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
zu 2.2 – 1: Die einschlägigen Fragen aus den Anamnesebögen einschließlich
Regeln zur Auswertung sind im Folgenden wiedergegeben (vgl. auch Anlage
S. 5-1 ff.)
Kita-Alter und Einschulung:
stimmt
Mein Kind ...
ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert
stimmt
nicht
beiden Items „zu
Hause“ oder
beiden Items
„Kita“
zugestimmt
ADHS
ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert
ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann
nicht stillsitzen
ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht
stillsitzen
5./6. Klassen:
3 von 3
Fragen
zugestimmt
ADHS
ist leicht ablenkbar und unkonzentriert
• in der Schule
• bei den Hausaufgaben
• bei den Regelspielen (Karten- oder Brettspiele)
10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung:
nicht
zutreffend
teilweise
zutreffend
eindeutig
zutreffend
unruhig, überaktiv, kann nicht lange stillsitzen
1
2
3
leicht ablenkbar, unkonzentriert
1
2
3
ständig zappelig
1
2
3
denkt meistens nicht nach, bevor er/sie handelt
1
2
3
führt Aufgaben selten zu Ende, keine gute
Konzentrationsspanne
1
2
3
KJGD
Bewertung
Hyperaktivität
10-15 Pkt.
ADHS
zu 2.2 – 3: Hier werden alle Kinder erfasst, deren Diagnose fachärztlich bzw.
psychologisch abgeklärt ist und die trotz Therapie ungenügend familiär oder sozial
integriert sind. Sie haben z. B. eine unterbrochene Schullaufbahn oder einen
Schulwechsel wegen ADHS hinter sich.
3-12
Nerven/Psyche
2
Maßnahmen
Die einschlägigen Leitlinien empfehlen bei diagnostisch abgeklärter Diagnose eine
multimodale Therapie:
• Pharmakotherapie mit Stimulanzien (ab Schulalter)
• verhaltenstherapeutische Methoden / Kontingenzprogramme
• Elternberatung
• sonderpädagogische Maßnahmen
Symptomatisch positive Auswirkungen der Stimulanzien können aufgrund der
Literatur bei 60 – 90 % der Kinder erwartet werden. In der Praxis bedeutet das
Ansprechen auf die Pharmakotherapie vielfach erst den Einsatz weiterer therapeutischer Maßnahmen.
Als Präventionsmaßnahmen werden für die Schule Konzentrations- und
Entspannungsübungen, aber auch Übungen zur Problembewältigung und zum
Erlernen sozialer Kompetenzen empfohlen.
Literatur
Eggers C, Fegert JM, Resch F (Hrsg.) (2004). Psychiatrie und Psychotherapie des
Kindes- und Jugendalters. Springer-Verlag Berlin Heidelberg
Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2004). Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Berlin
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/
Psychotherapie an der Universität Potsdam
3-13
Nerven/Psyche
2.3
2
Intelligenzdefizite
Im Gegensatz zur umschriebenen Entwicklungsstörung (Befund 2.4), geht es hier
um eine breite Palette kognitiver Störungen. Intelligenzdefizite sind eine komplexe
Störung der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Das Ausmaß des geistigen
Entwicklungsdefizits lässt sich nicht nur durch psychometrische Tests definieren,
sondern wird auch durch das Potenzial an sozialen Fähigkeiten bestimmt. Beide
Dimensionen bedingen einander. Das heißt, weicht der Intelligenzquotient wenig
vom Durchschnittswert ab, so ist eine Prognose der sozialen und bildungsmäßigen
Entwicklung auch weniger sicher.
Für die „Intelligenz“ gibt es keine allgemein akzeptierte Definition oder
Messmethode. Die Ausprägung ist von kulturellen, sozialen und genetischen
Faktoren abhängig. Intelligenzdefizite im Kindesalter sind immer verbunden mit
einer Entwicklungsverzögerung der kognitiven und psychischen Funktionen.
Etwa 1,5 % aller 7-jährigen Schüler haben eine leichte intellektuelle Behinderung
(Landgren et al. 1996), etwa 1 % der Schulkinder – so Schätzungen – sind geistig
behindert (mittelgradige bis schwere Intelligenzminderung).
Für die Ursache von insbesondere leichten Intelligenzstörungen sind neben
biologisch-organischen Faktoren soziale, kulturelle und psychologische Faktoren
von Bedeutung.
Die Klassifikation der Intelligenzdefizite erfolgt über Intelligenztests. Damit wird
der relative Leistungsstand definiert, den das Kind zu einer repräsentativen
Stichprobe Gleichaltriger erreicht.
Leichte Intelligenzminderung: Etwa 80 % der Personen mit geistigen Behinderungen; Spracherwerb verzögert, soziale und kommunikative Fähigkeiten reichen
für die Bewältigung der Alltagsprobleme aus. Schwierigkeiten bestehen in der schulischen und beruflichen Ausbildung. Die Berufswahl sollte praxisorientiert sein.
Mittelgradige Intelligenzminderung: Etwa 12 % der Personen mit geistiger Behinderung; Spracherwerb deutlich verzögert und bleibend beeinträchtigt (einfache
Konversation möglich bis zu knappen Mitteilungen). Fortschritte in der Schule über
das Niveau der 2. Klasse sind selten. Bei leichter sozialer und ökonomischer
Belastung benötigen diese Menschen Aufsicht und Anleitung.
Schwere Intelligenzminderung: Etwa 3 - 4 % der Personen mit geistiger Behinderung; sind im Vorschulalter schlecht motorisch entwickelt, Sprachfähigkeit
minimal, lernen gar nicht oder eingeschränkt sprechen. Im Erwachsenenalter
können sie unter ständiger Aufsicht einfache Arbeiten verrichten.
3-14
Nerven/Psyche
2
Funktionsgruppen
2.3 – 2
Intelligenzdefizite
festgestellt
mit
Münchener
Entwicklungsdiagnostik bzw. BUEVA-Untertests
funktioneller
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: bis Einschulung
Untersuchungsvorgehen
bis 3 Jahre
Die Befunderhebung für Kinder unter 3 Jahren wird bei Verdacht auf ein
Intelligenzdefizit über die Münchner funktionelle Entwicklungsdiagnostik durchgeführt.
Befunderhebung im Kita- und Einschulungsalter
Die Befundung mit den unten genannten BUEVA-Tests wird nur durchgeführt,
wenn beim Kind auch Sprach- und Sprechstörungen befundet wurden (Risikokinder).
Kita und Einschulung: auffällig in 2 der 3 Tests: CMM, WE, GT
• allgemeine Intelligenz (CMM, Untertest 1): Testergebnis T <45
• rezeptive Sprache (Wörter ergänzen WE, Untertest 5): Testergebnis T <42
• expressive Sprache (Grammatiktest GT, Untertest 4) T <40
CMM
WE
GT*
Allg. Intelligenz
Wörterergänzen
Grammatiktest
(Untertest 1)
(Untertest 5)
(Untertest 4)
auffällig in
2 der 3 Tests
(CMM, WE, GT)
Intelligenzdefizite
Abbildung 1: Nutzung der BUEVA-Tests im Kita-Alter und zur Einschulung
3-15
Nerven/Psyche
2
Maßnahmen
Bei allen Formen von Entwicklungsverzögerungen und damit auch intellektuellen
Leistungsproblemen sollte überprüft werden, ob Bedarf bzw. Indikation besteht
hinsichtlich:
- einer weiteren Diagnostik
- Förder- und Therapiemaßnahmen
- der Schaffung von angemessenen sozialen Integrationsbedingungen
Bei stark auffälligen Kindern sollte eine ausführliche Leistungstestung (z. B. im
Sozialpädiatrischen Zentrum - SPZ) und eine rasche Realisierung der im Ergebnis
der ärztlichen Untersuchung indiziert erscheinenden Hilfen erfolgen, um optimale
Entwicklungsfortschritte zu ermöglichen (insbesondere: Frühförderung).
Bei der Auffindung geeigneter Hilfen ist die interprofessionelle Zusammenarbeit,
z. B. mit Frühförder- und Beratungsstellen, SPZ, Schulen und Fachdiensten
unerlässlich.
Weitere Maßnahmen: Überprüfung des Anspruches auf Eingliederungshilfen nach
BSHG/KJHG, psychosoziale Beratung
JArbSchG
Einschränkung für Arbeiten mit
Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung
erhöhten psychischen Belastungen, Empfehlungen zu berufsvorbereitenden
Förderlehrjahren oder geschützten Werkstätten. Hinweise auf Beratungsangebote
bei Arbeitsämtern, auf Begutachtungen zu Betreuungsfragen
Literatur
Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie. München: Urban & Fischer
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn PD Dr. Thomas Erler, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Frau Dr. Christiane Meyer, Robert Koch-Institut
3-16
Nerven/Psyche
2.4
2
Umschriebene Entwicklungsstörungen
Umschriebene Entwicklungsstörungen fassen eine Gruppe isolierter Leistungsstörungen zusammen, die aufgrund von spezifischen Störungen der Informationsverarbeitung und Handlungsorganisation zustande kommen. Wichtig ist, dass diese
Störungen weder durch die allgemeine Intelligenz, durch bestehende psychische
Störungen noch durch die Förderung der Kinder zu erklären sind.
Voraussetzungen sind: normale Intelligenz, fehlende Sinnesschädigungen, fehlende
neurologische Erkrankungen und angemessene Förderung.
Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist wichtig für die differenzialdiagnostische
Abgrenzung insbesondere von geistiger Behinderung, deprivierten Kindern und
Kindern mit Taubheit oder Schwerhörigkeit.
Unter den 3- bis 6-Jährigen finden sich ca. 9 % Kinder mit umschriebenen
Entwicklungsstörungen. Insgesamt wird im Kindes- und Jugendalter eine Prävalenz
von 17 % angenommen.
Zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen gehören:
• umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
• umschriebene Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen
• umschriebene Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
Wesentliches für die Praxis...
Die Langzeitprognose der verschiedenen Entwicklungsstörungen ist unterschiedlich:
• Gut ist die Prognose bei Kindern mit Sprechstörungen (Lautbildungsstörungen)
• Sehr viel ungünstiger ist die Prognose bei Kindern mit Störungen der Sprache
• Die ungünstige Prognose bei Kindern mit Legasthenie wird wesentlich durch die
Symptompersistenz und die Komorbidität bestimmt
• Die an sich günstige Prognose bei Kindern mit isolierter Störung der motorischen
Entwicklung wird getrübt durch das Risiko möglicher Sekundärsymptome als
Folge des sozialen Erlebens der Ungeschicklichkeit
Quelle: Esser (2003)
Wegen der großen Bedeutung der Sprachfunktionen (Grammatik), liegt der
Schwerpunkt der Befundung auf diesem Bereich. Störungen der motorischen
Funktionen werden im Befund Bewegungsstörungen erfasst.
Kinder mit einer spezifischen Lernstörung sind dadurch charakterisiert, dass sie
über eine normale Intelligenz verfügen und keine Sinnesbehinderung haben. Sie
haben aber extrem niedrige Leistungen in den Schulleistungsbereichen Lesen,
Schreiben oder Rechnen bezogen auf die Altersnorm. Es wird angenommen, dass
neuropsychologische Funktionsstörungen im Entwicklungsprozess dieser
betroffenen Kinder und nicht etwa eine psychische Störung als primäre Ursache
3-17
Nerven/Psyche
2
bedeutsam sind. Gleichwohl können gerade emotionale Störungen koexistieren oder
sich als Folge entwickeln.
Spezifische Lernstörungen sind abzugrenzen von Lernbehinderungen
gekennzeichnet durch eine niedrigere Intelligenz im Bereich IQ = 70 - 85.
Nur ein Viertel der von Lese-Rechtschreib-Störungen (LRS) betroffenen Kinder
zeigen am Ende der Grundschulzeit eine altersgemäße Leistung. Wichtig ist bei
allen Behandlungsbemühungen, dass der Entwicklung sekundärer psychischer
Störungen entgegengewirkt wird. Besonders benachteiligt sind Kinder aus Familien
mit niedrigem Sozialstatus, die auf institutionelle Förderung in der Schule
angewiesen sind.
Funktionsgruppen
2.4 – 1
Bis Einschulung: auffällig nach Tests mit der Münchener funktionellen
Entwicklungsdiagnostik bzw. BUEVA-Untertests.
Bei Schülern: gesicherter Befund (Lese-Rechtschreib-Störung oder
Rechenstörung)
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab 3 Jahren
Untersuchungsvorgehen
Befunderhebung im Kita- und Einschulungsalter
Für Kinder unter 3 Jahren gibt die Münchener Funktionsdiagnostik Hinweise
Kita und Einschulung: auffällig in BUEVA-Tests GT (Grammatiktest) und
nicht auffällig im CMM (allgemeine Intelligenz)
GT Testergebnis
T <40
CMM Testergebnis
T >45
Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren (Kita und Einschulung) wird die
Befunderhebung mit den oben genannten BUEVA-Tests nur vorgenommen, wenn
beim Kind auch Sprach- und Sprechstörungen befundet wurden (Risikokinder; vgl.
Befund Sprach- und Sprechstörungen).
3-18
Nerven/Psyche
2
CMM
GT*
Allg. Intelligenz
Grammatiktest
(Untertest 1)
(Untertest 4)
auffällig in
GT und nicht auffällig
in CMM
Umschriebene
Entwicklungsstörungen
Abbildung 2: Nutzung der BUEVA-Tests im Kita-Alter und zur Einschulung
Befunderhebung im Schulalter 5./6. Klasse und 10. Klasse
Die Funktionsgruppe 1 wird zugeordnet, wenn ein gesicherter Befund über LeseRechtschreib-Störungen oder Rechenstörungen vorliegt.
Maßnahmen
bei Kita-Kindern und Einschülern
• Besteht nach den Ergebnissen der BUEVA-Untertests der Verdacht auf eine
umschriebene Entwicklungsstörung, muss das Kind zur weiteren Diagnostik
eingeladen (Sprechstunde des KJGD, Psychologen des KJGD) oder auch an
das SPZ überwiesen werden.
• Im Ergebnis der Entwicklungsdiagnostik sollten über die Frühförder- und
Beratungsstellen Fördermaßnahmen eingeleitet werden.
• Schulvorbereitende Maßnahmen über sonderpädagogische Beratungsstellen.
bei Schülern
• Weitere schulpsychologische Klärung
• Integrative Therapie bei Lese-Rechtschreib-Störung (LRS):
Spezifisches LRS-Training
Schulpädagogische Maßnahmen (Förderkurse, leichtere Übungen, Notenbefreiung etc.)
Verbesserung der Motivation, Abbau der Schulunlust (kindzentriert,
elternzentriert, lehrerzentriert)
Psychotherapie bei Vorliegen erheblicher Begleitstörungen
3-19
Nerven/Psyche
2
Literatur
Ciuera I (2003). Motorisch auffällige Kinder. Kinderärztliche Praxis 8: 527-530
Esser G (2003). Umschriebene Entwicklungsstörungen. Kinderärztliche Praxis 5:
313-315
Esser G (1991). Was wird aus Kindern mit Teilleistungsschwächen? Enke, Stuttgart
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/
Psychotherapie an der Universität Potsdam
3-20
Nerven/Psyche
2.5
2
Emotionale/soziale Störungen
Emotionale Störungen sind der häufigste Anlass für die Vorstellung von Kindern
und Jugendlichen zur kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und
Behandlung (Prävalenz zwischen 10 % und 12 %). Die meisten emotionalen
Störungen des Kindes- und Jugendalters sind altersspezifische Manifestationen z. B.
Trennungsängste, Tierphobien in der frühen Kindheit. Agoraphobien, Zwangsstörungen und auch depressive Störungen treten typischerweise erst in der
Adoleszenz auf. Dies gilt auch für Suizidhandlungen.
Die wichtigsten emotionalen Störungen des Kindes- und Jugendalters sind:
Angststörungen, Phobien, depressive Störungen und Zwangsstörungen
Die Altersbindungen der Angststörungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Altersbindung der Angststörungen
Alter
Säuglings- und Kleinkindalter
Vorschulalter, mittlere Kindheit
mittlere Kindheit, frühe Adoleszenz
Adoleszenz
Angsttyp
Trennungsangst
Tierphobie, Dunkelangst
Schulphobie (Trennungsangst) und Schulangst,
Sozialphobie
generalisierte Angststörung, Panikstörung,
Agoraphobie
Epidemiologische Studien zeigen, dass Trennungsängste mit bedeutsamer klinischer
Relevanz bei 1 % bis 5 % der Kinder vorkommen.
Angststörungen sind häufig Anlass für Schulverweigerung (d. h. nicht nur
sporadisch, sondern Wochen oder sogar Monate).
Während die Schulphobie im Kern eine Trennungsangst ist (eine übermäßig enge
Bindung - meist zur Mutter), ist die Schulangst eine auf die Schule gerichtete
Angst, die zum Beispiel durch das Verhalten von Lehrern oder Schülern ausgelöst
sein kann.
Dem Schuleschwänzen liegt dagegen eine Störung des Sozialverhaltens zugrunde.
Angststörungen können mit depressiven Störungen auftreten (häufig in der
Präadoleszens). Als Hinweiszeichen gelten: Rückzug von familiären
Bezugspersonen/Freunden, Einschlaf- und Appetitstörungen, Verschlechterung der
Schulleistungen, Passivität etc.).
Bestimmend für Störungen des Sozialverhaltens sind ein sich wiederholendes und
andauerndes Muster dissozialen, aggressiven oder aufsässigen Verhaltens mit einer
Mindestdauer von 6 Monaten.
3-21
Nerven/Psyche
2
Die Prävalenz der Störungen des Sozialverhaltens liegt in epidemiologischen
Studien bei 1,5 bis 3,4 %. Aggressives Verhalten ist im Kindesalter häufig zu
beobachten (Jungen bis zu 3-mal häufiger als Mädchen). In der Präadoleszenz
nimmt die körperliche Aggressivität ab, während die verdeckten Formen dissozialen
Verhaltens wie z. B. Schulschwänzen, zündeln, stehlen in der Präadoleszenz zunehmen.
Wichtig für eine günstige Prognose von Störungen des Sozialverhaltens sind die
protektiven Faktoren wie dichtes Netz sozialer und betreuender Dienste, stabile
Partnerschaft der Bezugspersonen, Intelligenz des Kindes, Familien mit genügend
Wohnraum.
Funktionsgruppen
2.5 – 1
2.5 – 2
2.5 – 3
Emotionale/soziale Störungen, die sich auf die Familie beschränken
Wie F1 und Auswirkungen auf Kita bzw. Schule
Wie F1 und erhebliche Auswirkungen auf Kita bzw. Schule
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle ab 3 Jahren
Untersuchungsvorgehen
Hinweise für die Befundung ergeben sich in erster Linie aus den Anamnesebögen.
Eine Hilfe zur Bewertung der elterlichen Antworten wird in der Anlage S. 5-1 ff.
gegeben. Weitere Hinweise ergeben sich aus der Untersuchungssituation, dem
Kontakt mit dem Kind, den Eltern und Erziehern.
Maßnahmen
Emotionale und soziale Störungen müssen zunächst kinderpsychiatrisch bzw.
kinderpsychologisch abgeklärt werden. Entscheidend ist ein familienzentriertes
Vorgehen. Bei einem problematischen familiären oder psychosozialen Umfeld ist
der Einsatz von Sozialarbeit und Pädagogik unverzichtbar, d. h. eine enge
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Erziehungsberatungsstellen bzw.
Schulpsychologen ist notwendig.
Literatur
Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie. München: Urban & Fischer
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/
Psychotherapie an der Universität Potsdam
3-22
Nerven/Psyche
2.6
2
Sprach- und Sprechstörungen
Sprach- und Sprechstörungen sind ein Teilproblem von umschriebenen
Entwicklungsstörungen. Wegen der speziellen Fördermaßnahmen wird der Befund
aber eigenständig festgehalten. Die Sprach- und Sprechstörungen beziehen sich
einerseits auf die Sprachfunktion (gesprochene Sprache, Sprachverständnis, Zeichen
und Gesten) und andererseits auf Störungen des Sprechens (Artikulationsstörungen,
Stottern und Poltern).
Da die Sprache als wichtigstes Kommunikationsmittel eine entscheidende soziale
Fertigkeit ist, besteht bei Sprach- und Sprechstörungen die Gefahr der Entwicklung
von sozialer Isolation oder auch von psychischen Störungen. In gravierenden Fällen
ist rechtzeitig eine kinderpsychiatrische Untersuchung einzuleiten.
Während Kinder mit Artikulationsstörungen einen günstigen Verlauf zeigen und der
Schulverlauf in der Regel normal ist, zeigen Kinder mit Sprachstörungen massive
Langzeitfolgen, insbesondere durch Schulleistungsprobleme. Studien konnten
zeigen, dass sprachgestörte Kinder (rezeptiv und expressiv) zu mehr als 50 % eine
Lese-Rechtschreib-Schwäche hatten (Esser 1991) und häufig auch psychische
Auffälligkeiten aufwiesen (insbesondere hyperkinetische Störungen oder Störungen
des Sozialverhaltens (Stevenson et al 1985, Esser & Schlack 2003). Daher ist die
frühzeitige Förderung dieser Kinder dringend geboten und auch sonderpädagogische Maßnahmen sind in der Schule flankierend notwendig.
Die Beurteilung des Schweregrades einer Sprach- und Sprechstörung ist abhängig
vom Alter des Kindes. Bei Auffälligkeiten und bei den Maßnahmen sind folgende
Faktoren mit einzubeziehen:
• Liegen familiäre Belastungen mit Sprachstörungen vor?
• Wie ist die intrafamiliäre bzw. institutionelle Anregung?
• Wie sehen die individuellen Förderbedingungen für das Kind aus
(psychosoziale Momente)?
• Ist das Kind zweisprachig aufgewachsen?
Bei den Sprach- und Sprechstörungen ist immer eine Hörstörung auszuschließen.
Häufige Differentialdiagnose ist die geistige Behinderung, bei der die Sprachentwicklungsverzögerung
in
eine
allgemeine
Minderung
von
Entwicklungsfunktionen eingebettet ist. Schwere Sprach- und Sprechstörungen
gehen oft mit emotionalen/sozialen Störungen sowie ADS/ADHS einher.
Funktionsgruppen
2.6 – 1
2.6 – 2
Auffällig in BUEVA-Untertests, Sprachauffälligkeiten
Wie für F1 und die sprachliche Kommunikation ist deutlich
beeinträchtigt
3-23
Nerven/Psyche
2
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: Kita-Alter und Einschulung
Untersuchungsvorgehen
Befunderhebung im Kita-Alter und Einschulung
Bei Kindern mit 2 bis 2 ½ Jahren kann von einer Sprachentwicklungsverzögerung
gesprochen werden, sofern nur 4 Wörter beherrscht werden bzw. wenn bis Ende des
3. Lebensjahres keine Sprachentwicklung eingesetzt hat
Bei allen Kindern ab drei Jahren wird zur Beurteilung der Sprach- und
Sprechstörungen ein Screening mit dem Grammatiktest und dem Möhringtest aus
der BUEVA-Diagnostik nach Esser durchgeführt.
Interpretation der BUEVA-Untertests:
Kita und Einschulung: auffällig in BUEVA-Untertests:
2.6 – 1
GT (Grammatiktest) Testergebnis:
T <40
Möhringtest Testergebnis:
T <40
Wie für Funktionsgruppe 1, zusätzlich:
2.6 – 2
die sprachliche Kommunikation ist deutlich beeinträchtigt
Ein weiteres Kriterium liegt im Ausmaß der Beeinträchtigung der sprachlichen
Kommunikation. Zur Beurteilung dieses Aspektes zieht der Untersucher die
Untersuchungssituation heran und ebenso Informationen aus der Anamnese.
GT*
Möhring*
Grammatiktest
Artikulation
(Untertest 4)
(Untertest 3)
auffällig in GT
und Möhring
Sprach- und
Sprechstörungen
Abbildung 3: Nutzung der BUEVA-Untertests im Kita-Alter und zur Einschulung
3-24
Nerven/Psyche
2
Maßnahmen
Ist ein Kind im Grammatiktest (GT) und im Möhringtest auffällig, wird den Eltern
eine vertiefende Sprachentwicklungsdiagnostik empfohlen.
Bei den therapeutischen Maßnahmen sind die Eltern unbedingt in die Behandlung
einzubeziehen. Bei der individuellen Förderung des Kindes durch Logopädie oder
Sprachheilpädagogik ist Voraussetzung, dass Sprache weniger durch Üben und
Leistung als durch lustvolles Erleben bestimmt werden soll. Nach dem Lehrbuch für
Kinder- und Jugendpsychiatrie von Steinhausen (2002) soll „die Behandlung durch
eine gemeinsame Förderung von Sprache im Sinne von Verständlichkeit, korrekter
Grammatik und Artikulation mit Gefühlserfahrung, Sinneswahrnehmung, Nachahmung und Gedächtnis sowie sprachmotivierenden Situationen gekenn-zeichnet
sein.“
Wichtig ist eine anregende Sprachförderung durch Lieder, Reime oder Rollenspiele
in der Kita.
Literatur
Esser G, Schlack HG (2003). Umschriebene Entwicklungsstörungen. Bedeutung
und langfristiger Verlauf. Kinderärztliche Praxis 5: 304-315
Esser G (1991). Was wird aus Kindern mit Teilleistungsschwächen? Enke, Stuttgart
Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
München: Urban & Fischer
Stevenson J, Richman N, Graham P (1985). Behaviour problems an language
abilities at three years and behavioural deviance at eight years. J Child Psychol
Psychiatrie 26: 215-230
Jahn T (2005). Die kindliche Sprachentwicklung von der U3 bis zur U9. Hrsg:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl), Berufsverband der Kinderund Jugendärzte (BVKJ)
beziehbar über die Geschäftsstelle des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie
(dbl) www.dbl-ev.de, E-mail: [email protected]
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Günter Esser, Leiter des Lehrstuhls Klinische Psychologie/
Psychotherapie an der Universität Potsdam
3-25
Nerven/Psyche
2.7
2
Enuresis
Enuresis ist das wiederholte, altersunangemessene unwillkürliche Einnässen ohne
organische Läsion ab 5 Jahren und einem Intelligenzalter von 4 Jahren. Im Alter
von 5 Jahren sind 16 % aller Kinder noch nicht trocken. Bei 7-Jährigen beträgt die
Rate noch 7 %. Bis zum Alter von 12 Jahren nimmt die Enuretikerpopulation
jährlich um 13 % ab.
Nächtliches Einnässen (Enuresis nocturna) ist mit 80 % die häufigste Form. Eine
Kombination mit Enuresis diurna ist mit 15 % schon seltener und eine funktionelle
Harninkontinenz kommt nur bei 5 % der Fälle vor.
Die Entwicklung einer sekundären Enuresis (Rückfall nach ca. 3 bis 6 Monaten
trockenem Intervall) ist im Alter von 5 bis 6 Jahren am häufigsten und ab 11 Jahren
selten. Eine sekundäre Enuresis weist eventuell auf traumatisierende
Lebensereignisse, problematische Familienbeziehungen und psychiatrische
Störungen hin. Bis zum Alter von 7 Jahren sind beide Geschlechter gleichermaßen
betroffen, danach ist die Rate bei Jungen höher (Steinhausen 2002, Eggers, et al
2004).
Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie bezeichnet
• eine Enuresis eine normale, vollständige Blasenentleerung am falschen Platz
und zur falschen Zeit, die überwiegend nachts auftritt und tagsüber sehr
selten ist
• eine Harninkontinenz dagegen einen ungewollten Harnabgang mit
Blasendysfunktion, welche strukturell, neurogen oder funktionell bedingt
sein kann
Wegen des häufigeren Auftretens sind bei einnässenden Kindern zu
berücksichtigen:
• Teilleistungsschwächen und spezifische Entwicklungsdefizite (im Bereich
des Sprechens und der Sprache, aber auch motorische, feinneurologische
Auffälligkeiten)
• psychiatrische Störungen (bei sekundärer Enuresis nocturna und bei Enuresis
diurna öfter bei Detrusor-Sphinkter-Dyskoordination und Harninkontinenz
bei Miktionsaufschub)
• eine Lern- oder geistige Behinderung
Diese Befunde werden, ebenso wie alle anderen Funktionsbefunde, gesondert
verschlüsselt.
3-26
Nerven/Psyche
2
Funktionsgruppen
2.7 – 2
Bei 5- bis 7-Jährigen: nässt mindestens einmal pro Woche ein
7 Jahre und älter:
mindestens einmal Einnässen pro Monat
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: Einschulung und Schüler der 6. Klassen
Untersuchungsvorgehen
Die Informationen zur Befunderhebung ergeben sich aus den Anamnesebögen zur
Einschulungsuntersuchung und zur Untersuchung der 6. Klassen sowie aus der
Exploration von Eltern, Kind und Erzieherinnen. Nicht befundet wird Einnässen
infolge einer organischen Erkrankung, z. B. Harnwegsinfekte.
Einschulungsuntersuchung (Auszug aus dem Anamnesebogen)
stimmt
Mein Kind ...
stimmt
nicht
nässt mindestens einmal pro Woche ein
Untersuchung 6. Klassen (Auszug aus dem Anamnesebogen)
hat mehr als einmal in den letzten 6 Monaten ins Bett gemacht
Maßnahmen
Zu den Aufgaben des KJGD gehören:
• die Erfassung von Einnäss-Störungen
• eine Vorfeld-Diagnostik (Exploration von Eltern/Kind zur Symptomatik
sowie zu bisherigen Behandlungen und Therapieversuchen)
• in der Beratung die Anbahnung einer gezielten Diagnostik/Therapie ggf.
auch eine gezielte Weitervermittlung
Literatur
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie et al.
(Hrsg.) (2000). Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen
im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Köln: Deutscher Ärzte Verlag
Eggers C, Fegert JM, Resch F (2004). Psychiatrie und Psychotherapie des Kindesund Jugendalters. Berlin: Springer
Remschmidt H, Schmidt MH (Hrsg.) (1994). Multiaxiales Klassifikationsschema
für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 und WHO.
Bern: Huber (3. Aufl.)
Steinhausen HC (2002). Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
München: Urban & Fischer
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-27
Sinnesorgane
3
3 Sinnesorgane
3.1
Sehfehler
Eine Reihe verschiedener Sehfehler unterschiedlicher Art und Genese werden unter
dem Befund geführt (vgl. ausführliche Darstellung in der Anlage S. 5-15).
Kurzsichtigkeit/Myopie: 4 - 6 % der 2- bis 6-jährigen Kinder sind kurzsichtig. Oft
entwickelt sich die Myopie erst zwischen dem 6. und 9. Lebensjahr und verstärkt
sich während der Adoleszenz (max. Veränderungen um den Zeitpunkt der Pubertät
herum). Daher ist die Visusüberprüfung in den 6. Klassen wichtig.
Übersichtigkeit/Hyperopie: Dies ist der häufigste Sehfehler bei Kindern, die
Hyperopie ist anlagebedingt.
Schwachsichtigkeit/Amblyopie: Die Häufigkeit wird in der deutschen Bevölkerung mit 10 % angesetzt. Meist ist nur ein Auge betroffen. Nach der noch
vorhandenen Sehschärfe unterscheidet man:
• hochgradige Amblyopie – Sehschärfe weniger als 0,2
• mittelgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,2 - 0,5
• geringgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,5 - 0,9
Schielen/Strabismus: Die Häufigkeit wird für die deutsche Bevölkerung mit
4 - 7 % angegeben. Es gibt viele Arten und Schweregrade von Schielen. Die
Entstehungsmechanismen sind unterschiedlich und zum Teil noch nicht endgültig
geklärt.
Störungen des Stereosehens: Im Stereotest zeigt sich aber überwiegend erst ab
dem Alter von 8 Jahren volles Stereosehen. Die Behandlung muss frühestmöglich
erfolgen durch Orthoptik und Korrektion vorhandener Sehfehler.
Farbsinnstörungen: Vererbbare oder erworbene Schwäche, selten völliger Ausfall
der Wahrnehmung und Unterscheidung von Rot und Grün, in Ausnahmefällen auch
Blau. Betrifft 8 % der Männer und 0,4 % der Frauen. Kein Ausgleich bzw. keine
Therapie möglich.
3-28
< geändert Dez. 2006 >
Sinnesorgane
3
Risikofaktoren
Liegen bei einem Kind ein oder mehrere Risikofaktoren vor, wird immer die
Empfehlung für die augenärztliche Diagnostik ausgesprochen. Ein Sehtest ist immer
indiziert bei:
• frühgeborenen Kindern
• Kindern, deren Eltern oder Geschwister einen Sehfehler/Augenkrankheiten
haben (Übersichtigkeit, Anisometropie, vererbbare Augenerkrankungen z. B.
Netzhauterkrankungen)
• Kindern, die Anzeichen für eine verzögerte Sehentwicklung und/oder für erhöhte
Blendungsempfindlichkeit aufweisen
• Kindern mit neurologischen Entwicklungsstörungen
• Kindern, die eine Kopfschiefhaltung – ohne orthopädisch erkennbare Ursachen
haben
• Kindern mit Hörstörungen
Funktionsgruppen
3.1 – 1
3.1 – 2
3.1 – 3
• Auffällig im Sehcreening (Sehtest immer mit Brille/Kontaktlinsen,
siehe unten Untersuchungsvorgehen)
Erläuterung zu „auffällig“: Fernvisus mindestens auf einem Auge
weniger als 0,8, aber nicht geringer als 0,5 * oder in einem der drei
Untersuchungstests (Lang-Test, Abdecktest, Motilität) auffällig
Anmerkung: Kinder, deren Sehvermögen mit Sehhilfen voll kompensiert ist, d. h. über 0,8 Fernvisus, werden nicht dokumentiert
• Auffällig im Sehcreening, aber Fernvisus mindestens auf einem
Auge weniger als 0,5, aber nicht geringer als 0,2 *
• Sehvermögen eingeschränkt, aber mit Sehhilfen ausreichend
kompensiert
• Auffällig im Sehcreening, aber Fernvisus mindestens auf einem
Auge geringer als 0,2
• Sehvermögen stark eingeschränkt und mit Sehhilfen nicht mehr
kompensierbar
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensjahr
Untersuchunsgvorgehen
Vorschulalter und Einschulung
Folgende Parameter der Sehfunktion sind zu untersuchen:
1. monokularer Sehtest mittels logarithmisch gestaffelten
(Optotypen) (LEA-Test)
2. Stereosehen (Lang-Test)
3. Schielen/Koordination (Abdeck-Test)
4. Motilität
* genannte Zahl mit eingeschlossen
3-29
Sehzeichen
Sinnesorgane
6. und 10. Klassen
1. monokularer Visus (Test mit logarithmisch angeordneten
zeichen/Buchstaben, z. B. ETDRS-Tafeln),
2. Farbsehen (z. B. Farbtafeln nach Velhagen, Ishihara-Tafeln etc.)
3. Stereosehen
3
Seh-
In den 6. Klassen ist neben der Visusprüfung zusätzlich das Farbsinn- und Stereosehen zu testen, da diese Informationen vor der Ausbildung rechtzeitig vorliegen
müssen.
Bewertung der Tests
Bei folgenden Testergebnissen und Beobachtungen ist eine weitere Untersuchung
durch einen Augenarzt zu empfehlen, wenn:
• das Kind mit einem oder beiden Augen nicht mindestens die Visuszeile 0,1
logMAR (0,8 dezimal) erkennt oder der Unterschied zwischen beiden Augen 1
Zeile oder mehr beträgt
• nicht-vollständiges Erkennen der Figuren im Lang-Test
• Einstellbewegungen im Cover-Test
• Augenbewegungsstörungen bei Verfolgung eines Fixierobjektes (s. unten)
• Kopfschiefhaltung
Testdurchführung (s. auch Anlage S. 5-18)
Grundsätzlich werden der Sehtest monokular und (falls vorhanden) mit der
Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen etc.) durchgeführt. Es werden nur Sehtafeln benutzt.
Für das Vorschul- und Einschulungsalter empfehlen wir den LEA-Test und für
Schüler ab 6. Klasse den ETDRS–Test. Die Testdurchführung ist in der Anlage
S. 5-19 beschrieben.
Maßnahmen und Empfehlungen
Im Screening auffällige Kinder erhalten die Empfehlung zur weiteren ärztlichen
Diagnostik.
Für unter 4-jährige Kinder wird kein Screening durchgeführt. Liegen Risikofaktoren
vor, wird die Empfehlung zur augenärztlichen Diagnostik ausgesprochen.
Die Empfehlung zum Augenarzt sollte mit einem Vordruck für eine Rückantwort/
Befundmitteilung erfolgen. Auf dem Vordruck sollte ebenfalls nach den Zeitabständen von Kontrolluntersuchungen gefragt werden.
Bei starker Ausprägung der Störung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Hinweise an die Schule geben (z. B. Sitzplatz vorne)
- evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen.
3-30
Sinnesorgane
3
Bei hochgradiger Farbsinnstörung sollte der Lehrer, möglichst mit Einverständnis
der Eltern, informiert werden, dass es Schwierigkeiten mit farbigem Anschauungsmaterial und beim Arbeiten mit Farben bzw. farbigen Materialien geben
kann.
Berufswahl
Schielen bedeutet eine Eignungseinschränkung für Berufe mit hohen Anforderungen an das Sehvermögen. Daher ist vor der Ausbildung eine augenärztliche
Untersuchung und Beratung erforderlich.
Bei Störungen des Stereosehens ergeben sich bei hohen beruflichen Anforderungen
(z. B. Montage feiner Kleinteile) Schwierigkeiten. Für einige Berufe im Fahr- und
Steuerungswesen ist volles Stereosehen Voraussetzung. Eine augenärztliche Diagnostik und Beratung ist daher bei Störungen des Stereosehens vor der Ausbildung
notwendig.
Eine Schielbehandlung (Orthoptik) wird überwiegend durch Sehschulen durchgeführt. Schielbehandlungen sind meist langwierig und erfordern die konsequente,
oft zeitaufwändige Mitarbeit der Eltern. Die Erwartung, ein Schielfehler könne „mal
eben“ durch Operation behoben werden, lässt sich nur in seltenen Fällen erfüllen.
Die Operation – sofern sie überhaupt angezeigt ist – , ist in der Regel nur ein Teil
der Schielbehandlung und die Brille ist auch danach nicht überflüssig.
Schielbehandelte Kinder müssen bis zum 14. Lebensjahr in augenärztlicher
Kontrolle bleiben, um den Behandlungserfolg zu sichern.
Literatur
Becker R, Hubsch S, Graf MH, Kaufmann H (2002). Examination of young
children with Lea symbols. Br J Ophthalmol. 86: 513-6.
Hartmann EE, Dobson V, Hainline L, Marsh-Tootle W, Quinn GE, Ruttum MS,
Schmidt PP, Simons K (2000). Preschool vision screening: summary of a Task
Force report. Pediatrics. 106: 1105-16.
Rahi JS, Williams C, Bedford H, Elliman D (2001). Screening and surveillance for
ophthalmic disorders and visual deficits in children in the United Kingdom.
Br J Ophthalmol. 85: 257-9.
Repka MX (2002). Use of Lea symbols in young children. Brit J Ophthalmol. 86:
489-90.
Stiers P, Vanderkelen R, Vandenbussche E (2003). Optotype and grating visual
acuity in preschool children. Invest Ophthalmol Vis Sci. 44: 4123-30.
Williams C, Northstone K, Harrad RA, Sparrow JM, Harvey I (2003). Amblyopia
treatment outcomes after preschool screening v school entry screening:
observational data from a prospective cohort study. Br J Ophthalmol. 87:988-93.
3-31
Sinnesorgane
3
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Frau Dr. Kathrin Greiner, Chefärztin der Augenklinik im Carl-Thiem-Klinikum
Cottbus
3-32
Sinnesorgane
3.2
3
Hörstörungen
Mit der ärztlichen Untersuchung sollen die Kinder herausgefiltert werden, bei denen
eine Hörstörung vorliegen könnte, d. h. auch „leicht bis mittelgradige“ Hörstörungen sollen erfasst werden (s. Anlage S. 5-22).
Hintergrundwissen
• 1 - 3 von 1.000 Neugeborenen weisen angeborene Hörstörungen auf (0,1 0,3 %).
• Entsprechend der Lokalisation, die für das Auftreten der Schwerhörigkeit
verantwortlich ist, unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Schallleitungsschwerhörigkeit (SLS) und Schallempfindungsschwerhörigkeit (SES).
Schallleitungsschwerhörigkeiten haben ihre Ursache im äußeren Ohr bzw. im
Mittelohr. Schallempfindungsschwerhörigkeiten haben ihre Ursache stets im
Innenohr oder im Bereich der Hörnerven.
• 85 % der nachweisbaren schallempfindungsbedingten Schwerhörigkeiten bei
Kindern (Innenohr- und Nervenschwerhörigkeiten) sind bereits bis zum Ende der
Postportalperiode (etwa 1. Lebensjahr) entstanden.
• Hauptursache der jenseits des 1. Lebensjahres auftretenden Schwerhörigkeiten
stellen bei Kindern Schallleitungsschwerhörigkeiten dar, die im Rahmen eines
Infektes der oberen Atemwege (meist Erkältung) auftreten und bei suffizienter
Behandlung passagerer Natur sind.
• Nicht ausreichend behandelte Schallleitungsstörungen können zu lebenslang
bleibenden und nicht mehr zufriedenstellend behandelbaren Hörstörungen
führen.
Für das Auftreten kindlicher Hörstörungen werden eine Reihe von Risikofaktoren
verantwortlich gemacht, diese erhöhen die Auftretenswahrscheinlichkeit für eine
Hörstörung um ein Vielfaches.
Risikofaktoren
Bestehen bei einem Kind ein oder mehrere Risikofaktoren wird auch bei
unauffälligem Screeningergebnis zu einem differenzierten Hörtest an den HNOArzt/Pädaudiologen weiterverwiesen.
Häufige Risikofaktoren bezogen auf Schwangerschaft und Neugeborenenzeit, die
einen Hörtest erforderlich machen:
• Frühgeburt, Geburtsgewicht <1.500 g
• Fehlbildungen, insbesondere kraniofaziale Anomalien
• Erkrankungen der Mutter (Blutungen während der Schwangerschaft, Diabetes,
Mangelernährung, Infektionen, Alkoholismus)
• Besonderheiten unter der Geburt und in der Neonatalperiode (Sauerstoffmangel,
mechanische Geburtsschäden, lang andauernde Geburt, Sepsis/Meningitis,
schwere neurologische Erkrankungen)
3-33
Sinnesorgane
3
• Postnatal erforderliche intensivmedizinische Behandlung einschließlich Einnahme von Aminoglykosiden (Risiko einer beidseitigen Schwerhörigkeit 1 3 %)
• Hyperbilirubinämie
Häufige Risikofaktoren, die bei Kindern aller Altersstufen einen Hörtest erforderlich machen:
• bekannte familiäre Schwerhörigkeit
• von Eltern geäußerter Verdacht auf eine Schwerhörigkeit
• wiederholte Mittelohrentzündungen und persistierender Paukenerguss
• Ausbleiben altersentsprechender sprachlicher Fortschritte
• Infektionskrankheiten (Masern, Mumps, Röteln, bakterielle/virale Meningitis und
Encephalitis, kongenitale Infektionen)
• Schädelhirntrauma
• Lärmtrauma
Informationen zum Spracherwerb
In grober Vereinfachung gilt folgendes Zeitmuster für die Erlangung der Sprachkompetenz:
1 Jahr - Einwortsätze
2 Jahre - Zweiwortsätze
3 Jahre - Drei- bis Vierwortsätze
Entsprechend des Ausmaßes einer Hörstörung wirkt sich eine Schwerhörigkeit
unterschiedlich stark auf die Sprachentwicklung aus:
ab 25 dB Hörstörung
Zwischen 20 und 50 dB Hörstörung
Zwischen 50 und 70 dB Hörstörung
• Artikulationsstörung
• Sprachentwicklungsverzögerung
• schwere Sprachstörung (es fehlen
Adverbien
und
Pronomen;
Verwendung fast ausschließlich von
Substantiven)
Funktionsgruppen
3.2 – 1
Einseitige Hörstörung bei mindestens einer Frequenz von 30 dB und
mehr, d. h., bei mindestens jeweils einer Prüffrequenz wird der 30 dBTon auf einem Ohr nicht gehört
3.2 – 2
Beidseitige Hörstörung bei jeweils mindestens einer Frequenz von 30
dB und mehr, d. h., bei mindestens jeweils einer Prüffrequenz wird der
30 dB-Ton auf beiden Ohren nicht gehört
3.2 – 3
Apparative Versorgung einer bereits bekannten Schwerhörigkeit
3-34
Sinnesorgane
3
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Die Befunderhebung fußt auf Anamnese, Eltern-, Erzieher- und Arztbeobachtung
und Audiometrie.
Anamnese
Hierzu liefert der Elternfragebogen Informationen. Bei entsprechenden Antworten
sollte nach den oben genannten Risikofaktoren gefragt werden.
Eltern-, Erzieher- und Arztbeobachtung
Hinweise im Kita-Alter:
• Versteht das Kind sicher Anweisungen, auch wenn es dabei dem Sprecher nicht
auf den Mund sehen kann?
• Werden sprachliche Äußerungen insgesamt vom Kind sicher verstanden?
• Kann sich das Kind beim Spielen oder Erzählen gut konzentrieren oder lässt die
Aufmerksamkeit schnell nach?
• Ist die Aussprache des Kindes deutlich?
• Kann sich das Kind mit seinen Spielkameraden sprachlich ausreichend
verständigen oder ist es isoliert?
• Fragt das Kind häufig beim Erzählen oder Vorlesen nach?
• Stellt sich das Kind das Radio oder den Kassettenrecorder ungewöhnlich laut?
Hinweise im Schulalter: Liegen eine Aufmerksamkeitsstörung, Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsstörungen vor?
Audiometrie: Testvoraussetzungen
• möglichst ruhigen Raum wählen
• möglichst wenig optische Ablenkung
• Test altersentsprechend erläutern
• Kopfhörer durch Einstellen des Kopfbügels sorgfältig platzieren: Die Schallaustrittsöffnungen sollen sich vor den Gehörgangsöffnungen, die Ohrmuscheln
ganz in den Kopfhörern, die Haare außerhalb der Kopfhörer befinden,
nötigenfalls die
• ggf. prüfen: heben Brillenbügel die Schallschutzkappen ab?
Brille absetzen lassen
• Rot markierten Kopfhörer auf das rechte Ohr setzen
Testdurchführung (s. auch Anlage S. 5-22)
• Gerät auf Lautstärke 30 dB einstellen; mit der Frequenz 1 kHz (1.000 Hz)
beginnen (die hohen und tiefen Frequenzen werden am besten wahrgenommen,
wenn von 1 kHz ausgehend aufsteigend und absteigend getestet wird)
3-35
Sinnesorgane
3
• Das Auslösen des Tones darf nicht sichtbar sein, d. h. es darf nicht aus dem
Verhalten des Prüfers erkennbar sein
• Das Auslösen des Tones muss in unregelmäßigen zeitlichen Intervallen,
möglichst mit häufigem unregelmäßigen Wechsel der Seiten erfolgen
• Das jüngere Kind (Kita, Einschulung) soll jeweils sofort auf den tongebenden
Kopfhörer zeigen.
Getestet wird in allen Altersgruppen nur mit 30 dB und mit mindestens 6
Prüffrequenzen, d. h. einschließlich 6 kHz als Mindeststandard.
Tabelle 3: Geprüfte Frequenzen (in Hertz)
250
500
1.000
2.000
4.000
6.000
8.000 (*)
*Sinus- oder Wobbelton (gleichbleibender oder an- und abschwellender Ton)
Maßnahmen
Befund
Verdacht auf Hörstörung bei Infekt
Maßnahme
Testwiederholung beim KJGD bzw.
Weiterverweis zum Kinderarzt oder
HNO-Arzt
Verdacht auf Hörstörung ohne Infekt Überweisung zum HNO-Arzt
(wenn bisher nicht diagnostiziert)
Maßnahmen nach Berücksichtigung der Risikofaktoren
Auf Grund der anzunehmenden höheren Prävalenz der Kinder mit Risikofaktoren
werden diese grundsätzlich, auch bei negativem Screeningbefund, an den HNOArzt zur weiteren Diagnostik verwiesen.
Nachsorge und sozialkompensatorische Aufgabe des ÖGD
• Überweisung zum Hals-Nasen-Ohrenarzt (Kinderarzt) mit einem Vordruck für
eine Rückantwort/Befundmitteilung
• Befundeingang kontrollieren, ggf. Sorgeberechtigte erinnern
• Befundmitteilung auswerten:
Störung behoben bzw. keine Störung erledigt
Bei anhaltender Störung oder Rezidivneigung sollten folgende Maßnahmen
veranlasst werden:
Hinweise an die Schule geben (behinderungsgerechter Sitzplatz, deutlich sprechender Lehrer)
evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen.
JArbschG
Jugendlichen mit einer Schallempfindungsschwerhörigkeit sollte von Tätigkeiten
mit starker Lärmentwicklung abgeraten werden.
3-36
Sinnesorgane
3
Literatur
Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (1988) Heft zur
Feststellung der Hörfähigkeit
Dude A (2002), Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf,
Standards und Qualitätssicherung im Hörscreening
Eichhorn (2002) Hören und Sprechen. Script Workshop 29.08.02 im Carl-ThiemKlinikum Cottbus
Löwe A (1996) Hörprüfungen in der kinderärztlichen Praxis. Edition Schindele
Ptok M (1997) Das schwerhörige Kind. Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 28/ 29
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn PD Dr. Eichhorn, Chefarzt der Klinik für HNO-Krankheiten im Carl-ThiemKlinikum Cottbus
3-37
Allergische Erkrankungen
4
4 Allergische Erkrankungen
Unter „Allergie“ versteht man eine spezifische Veränderung der Immunitätslage im
Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit. Bei einer genetischen
Disposition zur Überempfindlichkeit gegenüber natürlichen Allergenen der
Umwelt, die mit Asthma, Rhinitis oder Neurodermitis einhergehen, spricht man von
einer Atopie.
Die atopischen Erkrankungen zeigen einen alterstypischen Verlauf (so genannter
atopischer Marsch).
Die atopische Dermatitis erreicht im Kleinkindalter ihr Häufigkeitsmaximum, das
Asthma bronchiale tritt dagegen erst in den ersten Grundschuljahren gehäuft auf
und im Jugend- und Erwachsenenalter dominiert der allergische Schnupfen.
Problemschwerpunkt in den ersten sechs Grundschuljahren ist daher der Umgang
mit an Asthma leidenden Kindern und insbesondere ihre Förderung im
Sportunterricht. Bei Schülern in den 10. Klassen, die sich oft an der Schwelle zur
beruflichen Ausbildung befinden, müssen hingegen Fragen der Berufswahl
besonders bedacht werden, da eine atopische Vorbelastung ein wichtiger
Risikofaktor für das Auftreten berufsbedingter Kontakt- und Inhalationsallergien
ist.
Immunologisch unterscheidet man nach Coombs 5 Typen von Überempfindlichkeitsreaktionen. Bei bevölkerungsmedizinischen Untersuchungen im Kindesund Jugendalter sind die Typ-I-Allergien am häufigsten anzutreffen – hierzu zählen
insbesondere die atopischen Erkrankungen (die allergische Rhinitis, das Asthma
bronchiale und die Neurodermitis) sowie Nahrungsmittelallergien und im
Jugendalter zusätzlich Allergien vom Typ VI insbesondere die allergische
Kontaktdermatitis.
Allergien sind die häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindes- und
Jugendalter mit einem Anteil von ca.15 % bis 20 %. Studien in Deutschland zeigen,
dass sie häufig unterdiagnostiziert sind (Mutius 1992, Ellsäßer & Diepgen 2002).
3-38
Allergische Erkrankungen
4
Allgemeine Hinweise zur Befunderhebung:
Bei der Dokumentation der Befunde ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auch
allergische Erkrankungen, die früher beispielsweise im Säuglings- oder Kleinkindalter diagnostiziert wurden (z. B. atopische Dermatitis), aber zum Untersuchungszeitpunkt nicht mehr klinisch manifest sind (z. B. 6. Klasse), in die aktuelle
Dokumentation einbezogen werden. Daher ist es wichtig kinderärztlich zu klären,
ob bisher irgendwann einmal atopische Erkrankungen aufgetreten sind. Erfasst
wird die Lebenszeitprävalenz.
Darüber hinaus erfolgt die Befunderhebung für alle Altersgruppen über
Screeningfragen nach ISAAC (International Study of Asthma and Allergy in
Childhood). Wenn diese Fragen von den Eltern bejaht werden, liegt der Verdacht
auf eine atopische Erkrankung vor und der Befund muss allergologisch weiter
abgeklärt werden. Insofern werden der Funktionsgruppe 1 zwei Befundkategorien
zugeordnet: die Arztdiagnose Atopie oder auffällige Beschwerden nach ISAAC.
Die Funktionsgruppe 2 wird nach dem Schweregrad der Erkrankung zum
Untersuchungszeitpunkt definiert.
Die genaue Erfassung der atopischen Erkrankungen ist von Beginn an wichtig, da
im Verlauf des Kindes- und Jugendalters weitere atopische Manifestationen
hinzukommen können (z. B. eine allergische Atemwegserkrankung). Außerdem
besteht ausbildungs- bzw. berufsbezogen für bestimmte Berufe ein deutlich
erhöhtes Risiko für die Auslösung einer berufsbezogenen Allergie.
3-39
Allergische Erkrankungen
4.1
4
Allergische Rhinitis / Konjunktivitis
Die allergische Rhinitis / Konjunktivitis ist eine symptomatische Überempfindlichkeitsreaktion der Nase, induziert durch eine IgE-vermittelte Entzündung der
Nasenschleimhaut infolge Allergenexposition gegenüber Inhalationsallergenen. Sie
kann ganzjährig (z. B. Hausstaubmilbenallergie) oder saisonal, durch Pollen
ausgelöst, auftreten. Die Symptomatik reicht von einer behinderten Nasenatmung
über Niesanfälle bis zur serösen Sekretion mit Juckreiz der Nase und Augen
(Rhinokonjunktivitis). Die Einteilung erfolgt nach Dauer und Schweregrad. Die
Erkrankung beginnt in der Regel nach dem dritten Lebensjahr und entwickelt sich
bis zum Jugendalter zur häufigsten atopischen Manifestation. Knapp ein Viertel der
Jugendlichen in Deutschland leidet an einer überwiegend saisonal bedingten
allergischen Rhinitis bzw. Rhinokonjunktivitis. Bei etwa 40 % der betroffenen
Kinder tritt ein Etagenwechsel auf, d. h. der Ausbildung eines Asthma bronchiale.
Nicht selten kommt es zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und zu
Auswirkungen auf den Lebensalltag des Kindes.
Funktionsgruppen
4.1 – 1
4.1 – 2
Symptome nach ISAAC
oder
früher oder jetzt eine diagnostizierte allergische Rhinitis bzw.
Konjunktivitis
Wie F1 und erhebliche Beschwerden im Lebensalltag
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen:
Funktionsgruppe 1
alle Altersgruppen
Funktionsgruppe 2
nur 6. und 10. Klasse
Untersuchungsvorgehen
Als Informationsquellen für die Befundung werden hinzugezogen:
• die Screeningfrage nach ISAAC aus dem Anamnesebogen
• weitere Angaben aus dem Anamnesebogen (z. B. Arztdiagnosen bzw.
familiäre Disposition)
• der aktuelle Befund zum Zeitpunkt der Untersuchung und weitere Angaben
der Eltern oder des Schülers (z. B. Durchschlafstörungen)
Die Befunderhebung erfolgt für alle Altersgruppen über eine Screeningfrage nach
ISAAC (s. Anamnesebogen):
Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klasse, 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung
Hatte Ihr Kind/der Jugendliche in den letzten 12 Monaten gleichzeitig mit
Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase und/oder tränende
Augen, obwohl es/er nicht erkältet war?
3-40
Allergische Erkrankungen
4
Wenn diese Frage von den Eltern bejaht wird, liegt der Verdacht auf eine
allergische Rhinitis vor und der Befund muss allergologisch weiter abgeklärt
werden.
Die weitere Einteilung in Funktionsgruppe 2 richtet sich nach dem Vorhandensein
von Beschwerden bzw. Beeinträchtigungen des Schulalltags wegen Durchschlafstörungen, Konzentrationsstörungen in der Schule und körperlicher Leistungsminderung.
Maßnahmen
Bei Funktionsgruppe 1 ist die Empfehlung einer allergologischen Diagnostik
auszusprechen (Kinderarzt/Allergologe), wenn die atopische Rhinitis bisher nicht
diagnostiziert wurde. Dasselbe gilt für die Funktionsgruppe 2.
JArbSchG
Jugendliche, die allergische Atemwegsbeschwerden haben, hatten oder dazu neigen,
sollten sich bei Berufen mit allergieauslösenden Stoffen, Stäuben oder Feuchtigkeit
gut schützen oder diese ggf. meiden (s. Befund 4.2 Asthma bronchiale S. 3-42
Hochrisikoberufe).
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Frau Dr. Uta Rabe, Chefärztin Allergologie im Johanniter Krankenhaus im Fläming
3-41
Allergische Erkrankungen
4.2
4
Asthma bronchiale
Das Asthma bronchiale ist eine entzündliche Erkrankung der Atemwege mit
bronchialer Hyperreagibilität gegenüber verschiedenartigen Reizen. Klinisch
gekennzeichnet ist das Asthma bronchiale durch eine überwiegend anfallsweise
auftretende, vor allem exspiratorische Behinderung der Atmung, die entweder
spontan oder infolge der Behandlung variabel ist. Die Mehrzahl der kindlichen
Asthmatiker zeigt Hinweise auf eine exogene allergische Sensibilisierung (z. B.
Innenraumallergene, Pollen etc). Die Erkrankung manifestiert sich meist im 4. bis
10. Lebensjahr. Dem allergischen Asthma geht häufig eine allergische
Krankengeschichte voraus (positive Familienanamnese, atopisches Ekzem,
allergischer Schnupfen). Bis zu 40 % der Klein- und Schulkinder mit Pollinosis
erkranken zusätzlich an Asthma bronchiale. 40 – 80 % der asthmakranken Kinder
entwickeln ihre Symptome vor dem 5. Lebensjahr. Asthma ist die häufigste
chronische Erkrankung im Kindesalter. Bis zum Schulalter sind in Deutschland
zirka 8 % der Kinder erkrankt. Je nach Schwere sind damit zusätzlich
Schlafstörungen, Aktivitätseinschränkungen und Entwicklungsbeeinträchtigungen
verbunden.
Funktionsgruppen
4.2 – 1
4.2 – 2
Symptome nach ISAAC
oder
früher oder jetzt ein diagnostiziertes Asthma
Symptome nach ISAAC und in den letzten zwölf Monaten
- mehr als fünf Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung
- eine oder mehrere Nächte pro Woche wegen pfeifender oder
fiepender Atmung aufgewacht
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab 4 Jahren
Untersuchungsvorgehen
Als Informationsquellen für die Befundung werden hinzugezogen:
• die vier Screeningfragen nach ISAAC
• weitere Angaben aus dem Elternfragebogen z. B. Arztdiagnosen
• der aktuelle Befund zum Zeitpunkt der Untersuchung und weitere Angaben
der Eltern oder des Schülers
Die Befunderhebung erfolgt über vier Screeningfragen nach ISAAC. Dabei ist
entscheidend, dass die Grundfrage bejaht wird und mindestens eine der drei
Zusatzfragen ebenfalls (s. Anamnesebogen).
3-42
Allergische Erkrankungen
4
Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klasse, 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung
Grundfrage
Hatte Ihr Kind/der Jugendliche in den letzten zwölf Monaten beim Atmen
pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb...
Mindestens eine der Zusatzfragen muss von den Eltern bestätigt sein, damit die
Funktionsgruppe 1 zugeordnet werden kann
Zusatzfragen
1)
2)
3)
...und diese während oder nach körperlicher Anstrengung?
...und nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl das Kind keine Erkältung
oder Bronchitis hatte?
...und 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung?
Darüber hinaus wird auch dokumentiert, ob jemals ein Asthma in der Vorgeschichte
diagnostiziert wurde (Lebenszeitprävalenz), da es sich beim Asthma bronchiale um
eine chronische Erkrankung handelt. Die genaue Erfassung der atopischen
Erkrankung von Beginn an ist wichtig, da im Verlauf des Kindes- und Jugendalters
weitere atopische Manifestationen hinzukommen können und für bestimmte Berufe
ein deutlich erhöhtes Risiko für die Auslösung einer berufsbezogenen allergischen
Atemwegserkrankung besteht.
Die weitere Einteilung in Funktionsgruppe 2 richtet sich nach dem Schweregrad der
klinischen Symptomatik (Anfallshäufigkeit, nächtliches Aufwachen) und
Auswirkung auf die Leistung.
Maßnahmen
Bei den Funktionsgruppen 1 und 2 ist die Empfehlung einer weiteren spezifischen
allergologisch/pulmologischen Diagnostik zu geben, wenn das Asthma bisher nicht
diagnostiziert wurde bzw. das Kind nicht ausreichend medikamentös eingestellt ist.
Sport
Eine vollständige Sportbefreiung ist im Allgemeinen nicht notwendig. Zu bedenken
ist eine Teilsportbefreiung für Ausdauersportarten (z. B. Laufdisziplinen ab 400 m).
JArbSchG
Jugendliche, die allergische Atemwegsbeschwerden haben, hatten oder dazu neigen,
sollten sich bei Berufen mit allergieauslösenden Stoffen, Stäuben oder Feuchtigkeit
gut schützen oder diese ggf. meiden. Solche Berufe können sein:
• Mehl verarbeitende Berufe: Bäcker/-in, Konditor/-in, Lagerarbeiter/-in in
Mehlsilos, Koch/Köchin
• Berufe mit starker Staubbelastung: Tischler/-in oder andere Holz
verarbeitende Berufe
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Frau Dr. Uta Rabe, Chefärztin Allergologie im Johanniter Krankenhaus im Fläming
3-43
Allergische Erkrankungen
4.3
4
Atopische Dermatitis
Die atopische Dermatitis ist eine schubweise verlaufende entzündliche (nicht
kontagiöse) chronische Hauterkrankung, deren Morphologie, Ausmaß und
Lokalisation altersabhängig unterschiedlich ausgeprägt ist und meist mit starkem
Juckreiz und neurovegetativen Symptomen einhergeht. Das klassische atopische
Ekzem des Säuglings manifestiert sich nach dem dritten Lebensmonat und
persistiert meist bis zum Grundschulalter, in einem Viertel der Fälle bis ins
Jugendalter. Der Verlauf ist wechselhaft. Stress und Umweltfaktoren sind
beeinflussend. Auch geringgradig ausgeprägte Manifestationen können schwere
Beeinträchtigungen zur Folge haben. Komplikationen wie bakterielle, virale und
mykotische Sekundärinfektionen sind nicht selten.
Die atopische Dermatitis ist die häufigste chronische Hauterkrankung im
Kindesalter. In Deutschland sind 11 - 13 % aller Kinder betroffen. Genetische
Prädisposition, Umweltfaktoren und psychosoziale Faktoren sind bekannte
Risikofaktoren für die Entstehung einer atopischen Dermatitis.
Funktionsgruppen
4.3 – 1
4.3 – 2
Symptome nach ISAAC heute oder früher
oder
früher oder jetzt diagnostizierte Neurodermitis
Wie F1 und starker Juckreiz, mit Schlafstörung oder starke
Hautveränderungen und/oder psychosoziale Beeinträchtigungen
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Die Befunderhebung erfolgt nach folgenden Informationsquellen:
• im Anamnesebogen Hautbeschwerden (nach ISAAC)
• weitere Informationen durch die Eltern oder das Kind am Untersuchungstag
(z. B. Schlafstörungen, starker Juckreiz)
• Inspektionsbefund
Die Befunderhebung erfolgt für alle Altersgruppen
Screeningfrage nach ISAAC (s. Anamnesebogen):
über
die
folgende
Kita-Alter, Einschulung, 5./6. Klasse, 10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung
Hatte Ihr Kind irgendwann einmal einen juckenden Hautausschlag
in den Ellenbeugen oder Kniekehlen,
an den Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals,
der stärker oder schwächer über mindestens 6 Monate auftrat?
3-44
Allergische Erkrankungen
4
Darüber hinaus wird auch dokumentiert, ob eine Neurodermitis in der
Vorgeschichte bereits diagnostiziert wurde (Lebenszeitprävalenz), da es sich hierbei
um eine chronische Erkrankung handelt (Funktionsgruppe 1).
Die Einteilung in die Funktionsgruppe 2 erfolgt nach den Hautveränderungen mit
evtl. Superinfektion (bakteriell/viral), Rhagaden, Kratzeffekten und weiteren
funktionellen Beeinträchtigungen wie psychosoziale Störungen.
Maßnahmen
Beratung der Lehrer über fehlende Ansteckungsgefahr und mögliche
Konzentrationsmängel durch starken Juckreiz. Hinweis auf Selbsthilfegruppen.
Sport
Ggf. Teilfreistellung (z. B. Schwimmen)
JArbSchG
Jugendliche, die eine Neurodermitis haben, hatten oder dazu neigen, sollten sich bei
hautbelastenden Berufen gut schützen oder diese meiden. Solche Berufe können
sein:Friseur/in, Bäcker/in, Florist/in, Konditor/in, Fliesenleger/in, Metallarbeiter/in,
Dreher/in, Kfz-Mechaniker/in, Zahntechniker/in, Fotolaborant/in, Koch/Köchin,
Maler/in, Lackierer/in, Gerber/in, Heil- und Pflegeberufe wie Krankenschwester
und Krankenpfleger, Altenpfleger/in, Zahnarzthelfer/in bzw. Arzthelfer/in,
Masseur/in, Zahnarzt/-ärztin bzw. Arzt/Ärztin
Wichtig ist die individuelle Berufsberatung bei Gefährdung durch Arbeiten mit:
• Feucht- oder Staubbelastung
• Irritanzien und hautaggressiven Substanzen.
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Prof. Dr. Roland Niedner, Chefarzt Klinik für Dermatologie im Klinikum
Ernst von Bergmann, Potsdam
3-45
Allergische Erkrankungen
4.4
4
Nahrungsmittelallergie
Dem Beschwerdebild bei Lebensmittelunverträglichkeiten können sowohl nicht
immunologische [Nahrungsmittelintoleranz: z. B. toxisch (Fisch), pharmakologisch (Histamin), Enzymmangel (Lactose-Intoleranz)] als auch immunologische
Ursachen (Nahrungsmittelallergien) zugrunde liegen. Die häufigsten Nahrungsmittelallergene im Kindesalter sind Kuhmilch, Hühnerei, Weizen, Soja und
Erdnuss.
Ein wichtiges Kriterium ist die Reproduzierbarkeit. Klinisch äußern sich
Nahrungsmittelallergien vorwiegend als Typ-I-Reaktion wie Urtikaria, mit
gastrointestinalen Symptomen, Obstruktion der oberen Atemwege, periphere
Obstruktion der unteren Atemwege und – extrem selten – als anaphylaktischer
Schock. Es können ein oder mehrere Organsysteme betroffen sein. Das Ausmaß der
Beschwerden reicht von leichten lokalen Symptomen über milde Allgemeinreaktionen wie Hautausschläge bis hin zum anaphylaktischen Schock.
Die Prognose der Nahrungsmittelallergie ist günstig, die Mehrheit der Kinder wird
bis zum Schulalter beschwerdefrei, d. h. entwickelt eine Toleranz gegenüber
Lebensmittelallergene (z. B. im Alter von drei Jahren 80 % der Kinder mit einer
Kuhmilchallergie, 50 % der Kinder mit einer Hühnereiallergie und 20 % mit einer
Erdnussallergie).
Die Prävalenz einer Nahrungsmittelunverträglichkeit wird mit 6 – 8 % angegeben.
Zirka ein Drittel aller Kinder mit einer atopischen Dermatitis entwickeln eine
Nahrungsmittelallergie.
Funktionsgruppen
4.4 – 1
Früher diagnostizierte oder
Verdacht auf Nahrungsmittelallergie
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: Kita und Einschulung
Untersuchungsvorgehen
Befunderhebung
- über die anamnestischen Angaben aus dem Anamnesebogen
- über anamnestische Angaben am Untersuchungstag
Maßnahmen
bei anamnestischen Verdacht auf Vorliegen einer Allergie gegen Nahrungsmittel
oder begründetem Verdacht auf unzureichende Behandlung Empfehlung zur
Vorstellung bei einem Allergologen
3-46
Allergische Erkrankungen
4
Literatur
Asher MI, Keil U, Anderson HR, Beasley R, Crane J, Martinez F, Mitchell EA,
Pearce N, Sibbald B, Stewart AW, Strachan D, Weiland SK, Williams HC (1995)
International study of asthma and allergies in childhood (ISAAC): rationale and
methods. Eur Respir J 8: 483-491
Ellsäßer G, Diepgen TL (2002). Atopische Erkrankungen und soziale Lage bei
Einschulungskindern im Land Brandenburg - Trendanalyse 1994-2000. Monatsschr
Kinderheilkd 150: 839-847
Mutius E, Dold S, Wist M, Stiepel E, Reitmeier P, Frentzel-Bevme-Bauer R, Beck
K, Hillebrecht A, Nicolai T, Lehmacher W, Löffelholz-Colberg E, Adam D (1991)
Münchner Asthma- und Allergiestudie Prävalenzen atopischer und asthmatischer
Erkrankungen im Kindesalter in Bayern. Münch Med Wschr 133: 675-679
Schmidt S (2001) Primäre Allergieprävention im Säuglings- und Kleinkindalter.
Kinderumwelt
Werfel T, Kapp A (2004) Zunehmende Prävalenz von Allergien. Dtsch. Ärzteblatt
101: A 1435-7
Zacharasiewicz A, Götz M, Zwick H, Frank W, Lucius C (2000) Asthma Fragebogenerhebung bei Schulanfängern im Rahmen der schulärztlichen
Vorsorgeuntersuchung Monatsschr Kinderheilkd 148: 578-582
Disease-Management-Programm für Asthma Bronchiale im Kindes- und
Jugendalter. Eine gemeinsame Stellungnahme von: Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte e.V., Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin
e.V., Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie e.V., Arbeitsgemeinschaft
Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V., Deutsche Gesellschaft für
Kinderheilkunde und Jugendmedizin e. V., Fachgesellschaft für Rehabilitation in
der Kinder- und Jugendmedizin. Aachen, Osnabrück, Wangen, im Oktober 2002
www.dmp-asthma.de
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
Frau Dr. Anja Groß, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
[email protected]
3-47
Herz/Kreislauf
5
5 Herz/Kreislauf
5.1
Hypertonie
Als arterielle Hypertonie während des Wachstums wird eine permanente Erhöhung
des systolischen und/oder diastolischen Blutdrucks über die 95. Perzentile der
Altersnorm definiert. Erwachsene gelten als hyperton, wenn der Grenzwert von
140/90 mm Hg überschritten wird. Die Diagnose einer Hypertonie wird durch
wiederholte Blutdruckmessung gestellt (Persistenz der Blutdruckwerte in Ruhe
oberhalb der 95. Perzentile).
Bei den Ursachen der Hypertonie unterscheidet man zwischen
• ätiologisch ungeklärter, so genannter essentieller oder primärer Hypertonie
(diese findet sich frühestens im Jugendalter, dann oft mit einer Adipositas
vergesellschaftet)
• sekundärer, organisch begründbarer Hypertonie
Im Kindesalter überwiegt die sekundäre Hypertonie, deren Ursache u. a. renale,
kardiovaskuläre oder endokrine Erkrankungen sein können.
Die Prävalenz der sekundären Hypertonie im Kindesalter liegt bei etwa 0,1 % und
häufig finden sich Nierenerkrankungen. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist eine
Häufigkeit der primären Hypertonie im Wachstumsalter von 1 bis 3 % anzunehmen;
die Prävalenz liegt bei Jugendlichen wahrscheinlich höher. Der weitaus größte
Anteil Jugendlicher mit Hypertonie weist eine mäßige Blutdruckerhöhung aufgrund
einer primären Hypertonie auf.
Leitsymptome: Die Hypertonie ist – vor allem zu Beginn und bei mäßiggradigem
Verlauf – symptomfrei. Erst bei langfristigem Verlauf oder bei maligner Form
treten Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Sehstörungen,
Krampfanfall etc. auf. Daneben bestehen die Symptome der zur Hypertonie
führenden Grundkrankheit.
Funktionsgruppen
5.1 – 1
5.1 – 3
Hypertonie: Blutdruck >95. Perzentile der Referenzwerte bzw.
Blutdruck >140/90 mm Hg
Antihypertensiv behandelte Hypertonie unabhängig vom gemessenem
Wert
3-48
< geändert Dez. 2006 >
Herz/Kreislauf
5
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab Einschulungsuntersuchungen
Untersuchungsvorgehen
Normwerte für den Blutdruck im Kindesalter: Die von der Deutschen
Hochdruckliga empfohlenen Normwerttabellen lehnen sich an die europäische
multizentrische Studie (De Man et al. 1991) an. Da der Blutdruck besser mit der
Körpergröße als mit dem Alter korreliert, wird der Blutdruck vorzugsweise auf die
Körpergröße bezogen.
Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit
den Werten für die 95. Perzentile in die Software der Gesundheitsämter integriert.
Nach Eingabe des Blutdruckwertes kann so bei gegebener Körpergröße automatisch
ein Überschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden.
Tabelle 4: Perzentilen für den Gelegenheitsblutdruck bezogen auf die Körperlänge
(nach De Man et al. 1991 mittels auskultatorischer Methode)
Körperlänge (cm)
Jungen
Mädchen
50. Perzentile
95. Perzentile
50. Perzentile
95. Perzentile
100
96/53
113/70
96/53
113/70
110
100/56
118/72
99/56
115/72
120
102/58
120/73
102/57
118/74
130
105/59
121/74
105/58
122/75
140
107/60
124/75
107/60
126/76
150
111/61
130/77
111/62
130/77
160
116/62
137/79
115/64
134/78
170
122/64
146/81*
117/65
138/80
180 und mehr
126/66
151/83*
* Systolische Blutdruckwerte >140 mm Hg gelten immer als hyperton.
Der Blutdruck (unter Screeningbedingungen) wird durch eine automatische
Messung mit einem Oszillometer gemessen. Wird ein auffälliger Wert festgestellt,
wird die Messung zeitnah wiederholt.
Erläuterung: Beim Einsatz von automatischen oszillometrischen Blutdruckmessgeräten muss darauf geachtet werden, dass nur Geräte benutzt werden, die mit
Kindermanschetten ausgestattet sind. Die Messung erfolgt am rechten Arm in
sitzender Position unter Ruhebedingungen.
Manschettengröße (die Größenangaben beziehen sich auf das aufblasbare Gummiteil):
- für Säuglinge eine 5 - 6 cm breite Manschette
- für Kleinkinder eine ca. 8 - 9 cm breite Manschette
- für Schulkinder und Jugendliche eine 12 - 14 cm breite Manschette
Grundsätzlich gilt, dass die Manschettengröße 2/3 der Länge des Oberarms betragen
sollte.
3-49
Herz/Kreislauf
5
Der Vorteil der automatischen Blutdruckmessung liegt darin, dass damit auch unter
ungünstigen Feldbedingungen (Umgebungslärm, Unruhe durch das Kind oder
Begleitpersonen) und unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen des
Untersuchers, zuverlässig der Blutdruck gemessen werden kann (Dippelhofer et al.
2002).
Der Nachteil besteht darin, dass bisher alle Normwerte mittels auskultatorischer
Blutdruckmessung erhoben worden sind.
Maßnahmen
Empfehlung zur weiteren Diagnostik und ggf. Behandlung beim Hausarzt oder
Pädiater.
Literatur
Bald M (2001). Diagnostik der arteriellen Hypertonie im Kindes- und Jugendalter.
Kinderärztliche Praxis 6: 348-356
De Man et al. (1991). Blood pressure in childhood, J. Hypertens 9, 109-114
Deutsche Liga zur Bekämpfung des hohen Blutdruck (1994). Hypertonie bei
Kindern und Jugendlichen
Dippelhofer A, et al. (2002). Die körperliche Untersuchung. Das Gesundheitswesen
64, Sonderheft 1: 14
Leumann et al. (1984). Technik der Blutdruckmessung im Kindesalter. Schweiz
Rundschau Med Praxis 73: 1401-1405
Leitlinie arterielle Hypertonie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften: www.uni-duesseldorf.de/AWMF
Bearbeiter
Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
3-50
Herz/Kreislauf
Abbildung 4: aus Bald (2001)
3-51
5
Herz/Kreislauf
Abbildung 5: aus Bald (2001)
3-52
5
Urogenitales System
6
6 Urogenitales System
Anmerkung zur Nichterfassung von Phimosen
Die Phimosen werden nicht erfasst, da diese bis zum Alter von 24 Lebensmonaten
physiologisch vorkommen und selbst bei Verklebungen nach dem 2. Lebensjahr
keine Zirkumzision indiziert ist, da diese sich meistens spontan lösen. Davon zu
unterscheiden ist die Behandlung eindeutig narbiger Phimosen, die zur
Beschneidung führen.
Da die Phimose nur selten zu behandlungsrelevanten Störungen führt (wie
Vorhautentzündungen) und auch Harnwegsinfekte in diesem Zusammenhang kaum
vorkommen, stellt sie kein Problem mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz dar.
Die kulturellen Einstellungen der Eltern sind in diesem Zusammenhang zu
respektieren.
6.1
Erkrankungen und Anomalien der Nieren und Harnwege
Erkrankungen der Nieren und Harnwege können angeboren oder erworben sein.
Die angeborenen Fehlbildungen betreffen etwa 1 % der Neugeborenen. Erworbene
Erkrankungen sind meistens die Folge von Infektionen, die auch sekundär infolge
angeborener oder anderer Krankheiten auftreten können. Die Harnwegsinfektion
stellt die zweithäufigste Infektion im Kindesalter überhaupt dar. Sie tritt bereits im
Säuglingsalter auf (überwiegend bei Jungen), jenseits des Säuglingsalters
vorwiegend bei Mädchen. Bis zum Jugendalter waren ca. 1 % der Jungen und 5 %
der Mädchen an einer Harnwegsinfektion erkrankt. Die Lebensqualität rezidivierend
oder chronisch nierenkranker Kinder kann durch Symptome, wie wiederholt
auftretende fieberhafte Harnwegsinfekte, Miktionsbeschwerden, Einnässen,
verzögerte körperliche und psychosoziale Entwicklung, erheblich beeinträchtigt
sein.
Funktionsgruppen
6.1 – 1
6.1 – 3
Anomalien und rezidivierende Harnblasen- bzw. Nierenerkrankungen,
die überwacht werden müssen
Anomalien oder Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Die Befunderhebung erfolgt auf der Basis folgender Informationsquellen:
• Anamnese (Anamnesebogen, Gespräch mit Eltern oder Kind)
• Untersuchungen:
klinisch: Klopfschmerzhaftigkeit des Nierenlagers, Ödeme etc.
medizinisch-physikalisch: RR-Messung
labor-chemisch: Urinstatus bei Schülern der 10. Klassen
3-53
Urogenitales System
6
Maßnahmen
Bei auffälligen Befunden ist die weitere Diagnostik zu empfehlen.
Eltern und Kind sollten folgende Hinweise zur Vermeidung von aufsteigenden
Infektionen erhalten: Vermeidung von Unterkühlung, viel trinken, Beachten der
Hygiene (regelmäßiges Waschen des Genitals).
Bei Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden des Kindes sollte auch die
Betreuungseinrichtung oder Schule mit beraten werden – vorausgesetzt das
Einverständnis der Eltern liegt vor (Themen: Schulsport, Diät, Leistungsminderung,
Maßnahmen auf Reisen).
Sport
Generell gilt, dass bei akuten Beschwerden im Verlauf einer chronischen
Nierenerkrankung eine Freistellung von sportlichen Aktivitäten ausgesprochen
wird. Die Kinder können jedoch nach Besserung der akuten Beschwerden und
Normalisierung der Befunde wieder gefahrlos, zunächst mit einer „Teilfreistellung“,
im Sportunterricht mitmachen.
JArbSchG
Gesundheitlich bedingte Einschränkungen sind entsprechend der Zuordnung zu
Funktionsgruppe 1 und 3 gegenüber dem Arbeitgeber auszusprechen.
Funktionsgruppe 1
• Gefährdung durch Arbeiten überwiegend in Kälte, Nässe und Zugluft
Funktionsgruppe 3
• Gefährdung durch Arbeiten überwiegend in Kälte, Nässe und Zugluft
• keine körperlich schwere Arbeit (abhängig von den entsprechenden
Befunden
• kein Kontakt mit nephrotoxischen Stoffen (z. B. Blei, Quecksilber,
organischen Lösungsmitteln)
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Dr. Matthias Albrecht, Chefarzt Kinderchirurgie im Klinikum Dortmund
3-54
Urogenitales System
6.2
6
Lageanomalien des Hodens
Zu den Lageanomalien des Hodens (Maldescensus testis – Hodenfehllage) gehören
alle einseitig oder doppelseitig unvollständig deszendierten Hoden. Man spricht
auch vom „leeren Skrotum“, d. h. weder Hoden noch Nebenhoden sind im Skrotum
palpabel. Bleibt der Hodendescensus länger als zwei Jahre aus, kommt es zu
irreversiblen Schäden (wie Verlust von Spermatogonien, interstitielle Fibrose etc.)
und damit später drohender Infertilität. Dabei gilt auch, dass je höher der nicht
regelrecht deszendierte Hoden positioniert ist, desto früher und schwerer ist der
Reifungsprozess gestört. Um eine spätere Fertilität zu ermöglichen, müssen
fehlliegende Hoden spätestens kurz nach dem zweiten Lebensjahr ihre
physiologische Lage im Skrotum erreicht haben.
Ein echter Pendelhoden stellt eine physiologische Normvariante dar und bedarf
keiner Behandlung.
Die Diagnose eines Pendelhodens gegenüber einem Gleithoden kann dadurch
gestellt werden, dass der Pendelhoden beim Herabziehen ins Skrotum dort verbleibt
und über den Cremasterreflex Richtung Leiste mobilisiert werden kann. Der
Gleithoden lässt sich zwar ins Skrotum herabziehen, gleitet dann aber sofort wieder
in seine Ausgangslage zurück (Skrotaleingang oder außerhalb des Skrotums).
Wichtig ist, die Eltern zu befragen, ob der Hoden z. B. beim Baden im Hodensack
beobachtet wird (= Pendelhoden).
Bei 21 % der Frühgeborenen liegt der Hoden außerhalb des Skrotums.
Bei allen anderen Neugeborenen liegt in 2,7 % ein Maldescensus vor. Allein 75 %
davon wandern im ersten Lebensmonat in das Skrotum.
Am Ende des 1. Lebensjahres liegt bei zirka 1 % der Jungen eine Fehlposition des
Hodens vor und auch nach der Pubertät liegt noch die Maldeszensusrate bei etwa
0,8 %.
Funktionsgruppen
6.2 – 1
Lageanomalien des Hodens, die überwachungsbedürftig sind
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: insbesondere Krippen- und Kita-Kinder bis einschließlich Einschulungsalter
Untersuchungsvorgehen
Die Untersuchung der Lage des Hodens erfolgt bimanuell: Mit dem Daumen und
Zeigefinger links wird die Skrotalhaut angespannt und dann mit der rechten Hand
das Skrotum bzw. der Skrotalinhalt getastet.
3-55
Urogenitales System
6
Maßnahmen
Wichtig: Bei der Diagnose eines Pendelhodens sind die Eltern zu beraten, dass
es sich um eine physiologische Normvariante handelt, die keiner Behandlung
bedarf.
Bei extraskrotaler Hodenlage ist die frühzeitige Empfehlung einer Vorstellung beim
Facharzt für Kinderchirurgie bzw. Urologie zu geben, da durch eine frühzeitige
hormonelle Behandlung (bereits ab 6 Lebensmonaten) bei zirka 30 % - 40 % der
Säuglinge mit einer Hodenfehllage, ein Deszensus erreicht werden kann. Die
übrigen 60 % müssen operiert werden und zwar möglichst bis zum 24.
Lebensmonat (s. Anlage S. 5-24).
Literatur
Hadziselimovic F, Herzog B (1990) Hodenerkrankungen im Kindesalter , Stuttgart
Leitlinien der Gesellschaften: Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde,
Kinderchirurgie und Urologie (1999)
www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF
Siemer S, Steffens J (1999): Der Hodenhochstand: Wann? Was? Wie gut? Pädiat.
Prax 56: 623-634
Zöller G, Ringert R-H (2005) Hodenhochstand im Kindesalter- oft zu spät
behandelt. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 102, Heft 24: C 1392-C 1394
Bearbeiter
Frau Dr. Gabriele Ellsäßer, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Dr. Matthias Albrecht, Chefarzt Kinderchirurgie im Klinikum Dortmund
3-56
Stütz- und Bewegungsapparat
7
7 Stütz- und Bewegungsapparat
7.1
Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel
Zu den Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel zählen hier alle
Abweichungen der Wirbelsäule in der Frontal- und Transversalebene (Skoliosen)
sowie in der Sagittalebene (Kyphosen und Lordosen). Die Skoliose tritt bei 1,2 bis
8,3% und die Kyphose im Verlauf eines Morbus Scheuermann bei 1% der
Jugendlichen auf (Spahn et al. 2004)
Skoliose
Unter Skoliose versteht man eine (teil)fixierte Seitausbiegung eines oder mehrerer
Wirbelsäulenabschnitte, die mit einer Rotation, Torsion und einer strukturellen
Veränderung der Wirbel einhergeht. Der Altersgipfel liegt bei 10 bis 12 Jahren,
besonders Mädchen sind betroffen. Am häufigsten (ca. 85% der Skoliosen) treten im
Kindes- und Jugendalter idiopathische Skoliosen (Ursache unbekannt), gefolgt von
Missbildungsskoliosen, auf. Beschwerden bestehen anfänglich kaum. Infolge
Abnutzungserscheinungen der Wirbelsäule treten nach Jahren Rückenschmerzen
und je nach Ausprägung weitere körperliche, ästhetische und psychosoziale
Probleme auf.
Überblick über idiopathische Skoliose-Typen
Typ
Infantile
Skoliose
Juvenile
Skoliose
Alter
0–3
Form
Geschlechtsverhältnis Relative
Häufigkeit
überwiegend
thorakal, meist
linkskonvex,
Unterform:
Säuglingsskoliose
(C-förmig)
thorakale wie
4 – 10 lumbale
Skoliosen
Adoleszente ab 11
Skoliose
meist thorakal,
meist
rechtskonvex
3-57
Jungen : Mädchen
ca. 1 : 1,5
selten
Jungen = Mädchen
selten
Mädchen > Jungen
häufig
Stütz- und Bewegungsapparat
7
Kyphose
Eine Kyphose wird definiert als nur gering ausgeprägte nach dorsal konvexe
physiologische Krümmung der BWS. In verstärkter Form und fixiert ist sie
pathologisch (so genannter „Buckel“).
Die pathologische Kyphose in Form der Adoleszentenkyphose (Morbus
Scheuermann) ist die häufigste Wirbelsäulenerkrankung im Jugendalter mit einem
Anteil von 20 %.
Sie geht einher mit Verschmälerung der Bandscheiben, Keilwirbelbildung, Deckplatteneinbrüchen und Kyphose im betroffenen Bereich. Der Morbus Scheuermann
kann thorakal, thorakolumbal oder lumbal auftreten. Das Anfangsstadium verläuft
häufig symptomlos, gelegentlich treten Bewegungseinschränkungen und schnelle
körperliche Ermüdung auf.
Im Kindes- und Jugendalter ist der Hohlrundrücken das führende Symptom. Über
Schmerzen wird nur im Akutzustand geklagt. Im Endstadium folgt eine graduell
unterschiedliche Deformierung der Wirbelsäule mit sich daraus ergebenden
Fehlbelastungen.
Funktionsgruppen
7.1 – 1
7.1 – 2
Fehlstellungen der Wirbelsäule ohne Funktionseinschränkungen
Fehlstellungen der Wirbelsäule mit Funktionseinschränkungen
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen:
Anamnese:
Anamnesebogen, Gespräch mit Eltern oder Kind. Frage nach Schmerz und
Bewegungseinschränkungen (bei Jugendlichen mit starken lumbalen Rückenschmerzen ohne vorangegangenes Trauma an Morbus Scheuermann denken! Der
thorakale Morbus Scheuermann kann lumbale Schmerzen verursachen!).
Klinische Untersuchung:
Zuerst wird der stehende Patient in der Blickrichtung von hinten inspiziert. Man
achtet auf die Stellung des Schultergürtels zum Rumpf und auf die Beckenstellung.
3-58
Stütz- und Bewegungsapparat
7
In Verbindung mit einer Beurteilung der Seitenverhältnisse der Taillendreiecke
erhält man einen Eindruck, ob die Wirbelsäule im Lot steht, indem man sich eine
Verbindungslinie vom Okziput zur Rima ani vorstellt.
Abb. 1
Eine Rippenbuckelbildung kommt meist erst bei Vorbeugung gut zur Darstellung.
In Vorbeugehaltung wird außerdem geprüft, ob sich die Wirbelsäule ausgradet oder
ob die Fehlhaltung fixiert ist.
Abb. 2
Danach erfolgt die Betrachtung von der Seite zur Beurteilung des Rückenreliefs:
Abb. 3
3-59
Stütz- und Bewegungsapparat
7
Niemals darf die Inspektion von vorn ausgelassen werden, da die Wirbelsäulentorsion zu einer Verwindung des Thorax führt, die auch im Brustbereich
asymmetrische Verhältnisse schafft.
Maßnahmen
•
•
•
•
•
Empfehlung zur orthopädischen Diagnostik
Beratung zu größengerechten Schulmöbeln
Training der Rückenmuskulatur (z. B. Schwimmen, außer Delphinstil)
Lesen in Bauchlage
Schonung während akuter Schmerzphasen
Sport
Allgemein
• Regelmäßiges körperliches Konditionstraining (z. B. Rückenschwimmen, Rad
fahren)
• Teilsportbefreiung nur nach fachärztlichem Attest (insbesondere für axiale
Belastungen, Stauchungen, z. B. Sprünge, Langlauf, Gewichtheben, Rudern)
Morbus Scheuermann:
• Auch im floriden Stadium ist eine Vollsportbefreiung kaum einmal notwendig
• Eine Teilfreistellung ist für Übungen mit starker axialer Wirbelsäulenbelastung
oder Stauchungen auch für längere Zeit notwendig
JArbSchG
Entsprechend der fachärztlichen Ergänzungsuntersuchung nach JArbSchG erfolgt
die Beurteilung zu den Punkten:
• Arbeiten überwiegend im Stehen, Gehen, Sitzen, Bücken, Hocken, Knien
• Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne
mechanische Hilfsmittel
• Arbeiten unter Einwirkung von mechanischen Schwingungen/Erschütterungen
auf die Hände und Arme und auf den ganzen Körper
Achtung: Auch bei ausgeheiltem Morbus Scheuermann sind langandauernde
vertikale Schwingungseinwirkungen auf die Wirbelsäule zu vermeiden
(Presslufthammer-, Rüttlerarbeiten).
Bearbeiter
Frau Dr. Kirsten Berg, Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
[email protected]
Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt
Potsdam-Mittelmark
[email protected]
[email protected]
Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-60
< geändert Dez. 2006 >
Stütz- und Bewegungsapparat
7.2
7
Störung der Beckenstatik/Beinlängendifferenzen
Ein Unterschied der Beinlänge kann angeboren oder erworben sein.
Nicht ausgeglichene Beinlängendifferenzen führen auf unterschiedliche Art und
Weise zu einer Beeinträchtigung der gesamten Körperstatik mit den entsprechenden
Beschwerden. Je nach Ausmaß und Art können Wirbelsäule, Hüft-, Knie- und
Sprunggelenk erheblich beeinträchtigt werden.
Funktionsgruppen
7.2 – 2 Beinlängendifferenzen ab 1 cm Seitendifferenz
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Untersuchung nur bei vollständig gestreckten Knie- und Hüftgelenken im
Tandemstand. Die gestreckten Zeigefinger beiderseits an das Os ilium legen und
den rechtwinklig abduzierten/gestreckten Daumen als Zeiger benutzen. Der
Daumen muss dafür horizontal gehalten werden. Steht der eine Beckenkamm tiefer
als der andere, so ist der Höhenunterschied der Daumen ablesbar.
Maßnahmen
Bei Feststellung einer Beinlängendifferenz ab 1 cm wird eine fachärztliche
Diagnostik empfohlen.
Bearbeiter
Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt
Potsdam-Mittelmark
[email protected]
[email protected]
Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-61
Stütz- und Bewegungsapparat
7.3
7
Störung der Funktion des Knies
Hierzu zählen alle Erkrankungen, die zu einer Funktionseinschränkung des
Kniegelenkes führen, wie Meniskusschäden, Bandschäden, freie Gelenkkörper
(Osteochondrosis dissecans), aseptische Knochennekrosen usw.
Am häufigsten ist im Jugendalter das peripatelläre Schmerzsyndrom (Synonyme:
Chondropathia patellae, Patellarsyndrom, Chondromalacia patellae, femoropatelläres Schmerzsyndrom). Man versteht darunter ein in der Adoleszenz häufig
auftretendes Schmerzsyndrom unbekannter Ätiologie. Die Schmerzen treten
während des pubertären Wachstumsschubes auf und sind besonders stark bei
großem retropatellärem Druck (bergab gehen). Sie betreffen meist sportlich aktive,
überwiegend asthenische Mädchen mit verhältnismäßig schwacher Muskulatur und
Bandlaxizität. Jungen können ebenso betroffen sein. Nach Wachstumsabschluss ist
das Peripatelläre Schmerzsyndrom verschwunden.
Funktionsgruppen
7.3 – 2 Störung der Funktion des Knies
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab Einschulung
Untersuchungsvorgehen
• Anamnese: s. Anamnesebogen, intensive Befragung des Schülers
• Die Beurteilung erfolgt im Stehen, Gehen und Liegen mittels Inspektion,
Palpation, Überprüfung der Gelenkbeweglichkeit sowie der Stabilität.
Inspektion
Schwellung, Muskelatrophie, Gangbild (Schonhinken), Beinachse (varisch
oder valgisch)
Palpation
Lokalisation Druckschmerz (Druckdolenz der Patella, meist eher medial als
lateral), Gelenkerguss, freier Gelenkkörper
Spezifische Tests
„Zohlen-Zeichen“: Hand des Untersuchers fixiert die Patella von kranial her
und drückt sie gegen die Femorkondylen. Der Patient wird daraufhin
aufgefordert, den Quadrizepsmuskel anzuspannen. Schmerzäußerung des
Patienten wird als Hinweis auf das Vorliegen eines Peripatellären
Schmerzsyndroms gedeutet.
Maßnahmen
Empfehlung einer weiteren fachärztlichen Diagnostik
3-62
Stütz- und Bewegungsapparat
7
Sport
Entscheidung durch Facharzt
JArbSchG
Nach fachärztlicher Ergänzungsuntersuchung erfolgt die Beurteilung zu:
• Arbeiten überwiegend im Stehen, Gehen, Sitzen, Bücken, Hocken, Knien
• Arbeiten mit häufigem Heben und Tragen oder Bewegen von Lasten ohne
mechanische Hilfsmittel
Bearbeiter
Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
Frau Dr. Christa-Maria Engst, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
[email protected]
Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark
[email protected]
Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-63
Stütz- und Bewegungsapparat
7.4
7
Störung der Fußstatik
Aufgrund ihrer Häufigkeit werden hier nur der Hallux valgus und der kindliche
Knick-Senk-Fuß erfasst. Ausgeprägte Formen können sowohl zu Funktionseinschränkungen der Füße als auch zu Fehlbelastung der Wirbelsäule führen.
Hallux valgus
Der Hallux valgus ist eine Fehlstellung der Großzehe mit Abweichung nach fibular
und Varusstellung des Metatarsale I. Er ist fast immer erworben durch Belastung
bei Spreiz-, Knick- und Plattfuß. Er tritt bei Jugendlichen aufgrund einer
Adduktionsfehlstellung des Os metatarsale I auf.
Knick – Senkfuß
Häufigste, bis zu einem gewissen Grad physiologische Fußfehlstellung im
Kleinkind- und Kindesalter. Verstärkte Valgusstellung des Fersenbeins (Knickfuß)
und Abflachung der medialen Fußwölbung (Senkfuß); oft auch Abweichung des
Vorfußes in Abduktion. Endzustand eines überlasteten Knick-Senk-Fußes ist der
Plattfuß.
Funktionsgruppen
7.4 – 2 Störung der Funktion des Fußes
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab 5 Jahren
Untersuchungsvorgehen
• Anamnese: Schmerzen, Funktionseinschränkung, Schuhprobleme
• Inspektion - Hallux valgus
Ausmaß der Valgusdeviation und der Pronation der Großzehe, Beurteilung des
Gesamtfußes (Fußgewölbe, Beschwielung, Hautveränderungen), Gangauffälligkeiten
Inspektion - Knick - Senkfuß
Inneres Fußgewölbe abgeflacht bzw. aufgehoben. Der Vorfuß ist abgespreizt
und die Fersen-X-Stellung verstärkt. Cave: im ersten Lebensjahr scheinbarer
Plattfuß, durch subkutanes Fettpolster hervorgerufen
• Funktionstest
Zehenspitzenstand: eine normale Korrektur der Fersen-X-Stellung ist nicht
nachweisbar und die Beweglichkeit der Fußgelenke ist z. B. vermindert
Maßnahmen
• Empfehlung einer weiteren fachärztlichen Diagnostik
- jeden Hallux valgus bei einem Kind ab 6. Klasse
- Knick-Senk-Füße bei auffälligem Funktionstest sowie bei Beschwerden
3-64
Stütz- und Bewegungsapparat
7
• Beratung der Eltern bzw. des Kindes
- prophylaktisch bei Fußdeformitäten Fußgymnastik
- bequemes Schuhwerk
- barfuß laufen auf Naturboden
Literatur
Cotta H, Hinz P, Puhl W (1984). Orthopädie – Ein kurzgefasstes Lehrbuch. Thieme
Stuttgart, New York
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (DGOT)
und des Berufsverbandes der Ärzte für Orthopädie (BVO), letzte Aktualisierung
Dezember 2003, autorisiert für elektronische Publikation in AWMF online:
[email protected]
www.aerztezeitung.de/docs/2004/08/25
www.m-ww.de/krankheiten/orthop_erkrankungen/skoliose.html
www.schmerzzustaende.de/chondropathia-patellae/
www.m-ww.de/krankheiten/orthop_erkrankungen/m_scheuermann.html
www.m-ww.de/krankheiten/orthop_erkrankungen/knick_senkfuss-html
Spahn G, Schiele R, Langlotz A, Jung R (2004). Prävalenz funktioneller
Beschwerden des Rückens und der Hüft- und Kniegelenke. Dtsch Med Wochenschr
129: 2285-2290
Bearbeiter
Frau Dr. Kirsten Berg, Frau DM Marita Dietrich, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
[email protected]
Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt
Potsdam-Mittelmark
[email protected]
[email protected]
Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Dr. Roland Berg, Facharzt für Orthopädie, Sportmedizin
3-65
Stütz- und Bewegungsapparat
7.5
7
Bewegungsstörungen
Hierunter werden einerseits umschriebene motorische Entwicklungsstörungen
verstanden, andererseits Bewegungsstörungen als Folge von neurologischen
und/oder orthopädischen Erkrankungen. Prä- und perinatale Risiken sind häufig.
Symptome einer umschriebenen motorischen Entwicklungsstörung sind
Ungeschicklichkeit, besonders im grobmotorischen Bereich, und Koordinationsschwierigkeiten. Die Feinmotorik bleibt im Allgemeinen weitgehend unberührt.
Bei epidemiologischen Studien ergaben sich für die „Umschriebenen
Entwicklungsstörungen der motorischen Funktion“ (ICD-10: F82) Prävalenzraten
von etwa 4 - 6 %. Jungen waren deutlich häufiger betroffen als Mädchen (AWMF
2002). Im Bereich normaler Intelligenz sind motorische Leistungen und
Intelligenzleistungen nicht korreliert (Schirm et al. 1986). Die körperliche
Ungeschicklichkeit und die geringen Leistungen im Sportunterricht führen häufig
dazu, dass die Kinder Opfer von Hänseleien werden (Esser & Schlack 2003).
Funktionsgruppen
7.5 – 1
Bewegungsstörungen
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Kita-Alter bis 4 Jahre
Der Befund stützt sich auf:
• Anamnese: Informationen von Eltern bzw. Erziehern und/oder Hinweise aus
dem Anamnesebogen (z. B. häufiges Hinfallen)
• Beobachtungen in der Untersuchungssituation
Kita-Alter ab 4 Jahre bis Einschulungsalter
Testung mit den im folgenden angeführten drei Motorik-Prüfungen:
Einbeinhüpfer, Einbeinstand, Seiltänzergang
Durch diese werden Kraft, Koordination und Gleichgewicht überprüft.
Wichtigstes Kriterium ist der Einbeinhüpfer.
3-66
Stütz- und Bewegungsapparat
7
1. Einbeinhüpfer
Alter
4- bis 5-jährige
Kinder
6-jährige Kinder
Durchführung
Anweisung
auf dem Boden wird
mittels
Klebestreifen
ein Kreuz markiert
dürfen vorwärts hüpfen „Hüpfe bitte so oft du kannst auf einem
Bein, anschließend auf dem anderen Bein
vorwärts.“
sollen so auf der Stelle „Stell dich bitte mit einem Bein genau
hüpfen, dass sie das auf das Kreuz, versuche jetzt so oft du
Kreuz möglichst nicht kannst, auf einem Bein zu hüpfen und
verlassen
dabei möglichst auf dem Kreuz zu
bleiben.“
Auswertung
auffälliges Testergebnis im Alter
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
< 4 Hüpfer
< 5 Hüpfer
< 10 Hüpfer
auf schwächerem Bein
auf schwächerem Bein
auf schwächerem Bein
2. Einbeinstand
Durchführung
Anweisung
Das Kind wird gebeten, mit offenen „Stelle dich bitte auf ein Bein, so lange du
Augen zuerst auf dem einen, dann auf kannst.“
dem anderen Bein zu stehen. Der
Untersucher demonstriert die Aufgabe.
Das Spielbein soll das Standbein
unterhalb des Knies berühren, Ausgleichsbewegungen sollten kaum vorkommen,
das Kind darf nicht weghüpfen.
Auswertung
Alter
Dauer des Einbeinstandes rechts oder
links
auffälliges Testergebnis
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
< 3 sec.
< 5 sec.
< 12 sec.
auf dem
auf dem
auf dem
schwächeren Bein schwächeren Bein
schwächeren Bein
3-67
Stütz- und Bewegungsapparat
Stabilisierungsfähigkeit des Rumpfes
7
Bei 4- und 5-Jährigen können noch Ausgleichsbewegungen
vorhanden sein und eine Abduktion der oberen Extremitäten ist
bis 30 Grad zulässig.
Bei 6-Jährigen nur sehr geringe Ausgleichsbewegungen, keine
Abduktion der Arme mehr vorhanden.
Die Stabilisierungsfähigkeit des Rumpfes ist beim Einbeinstand
entscheidender als die Zeit, so dass bei entsprechenden
Mängeln auffällig markiert werden muss.
3. Seiltänzergang vorwärts
Durchführung
Klebeband (handelsübliches Malerklebeband bis zu 5 cm Breite, kleinere Breite
geht auch) 3 m gerade aufkleben. Das
Kind soll dicht hintereinander (einmal
üben!) einen Fuß vor den anderen setzen
(mindestens 20 Schritte).
Anweisung
„Stelle dir vor, der Streifen ist ein Balken
und du willst balancieren. Gehe bitte dicht
hintereinander auf dem Balken, ohne
daneben zu treten, du würdest sonst
herunterfallen.“
Auswertung:
Für 4- bis 6-Jährige sind mehr als 3 Abweichungen auffällig
Abweichung wird definiert als:
mehr als eine halbe Kinderfußbreite zur Seite
mehr als eine Fußlänge nach vorne
Zusammenfassende Auswertung der 3 motorischen Tests:
Altersgruppe Testergebnis
4 - 6 Jahre/ 2 oder 3
Einschüler
auffällige Tests
Beurteilung
auffällig
Handlungsbedarf
Schüler der 6. und 10. Klassen
Die für diese Altersgruppen vorhandenen Testverfahren sind für eine Untersuchung
zu aufwändig. Der Befund stützt sich daher nur auf: Anamnese und Beobachtung
während der Untersuchungssituation.
Maßnahmen
Kita-Alter bis 4 Jahre: Bei Hinweisen auf Bewegungsstörung Empfehlung
Frühförderstelle oder Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Altersgruppe 4 bis 6 Jahre: Bei auffälligem Testergebnis Empfehlung zur
Motodiagnostik
Schüler der 6. und 10. Klassen: Bei Hinweisen auf Bewegungsstörung Empfehlung zur fachärztlichen Diagnostik oder SPZ
3-68
Stütz- und Bewegungsapparat
7
Sport
Beratung zu außerschulischen Sportangeboten
JArbSchG
Gefährdungen ergeben sich aus dem Schweregrad der Funktionseinschränkung;
rechtzeitiges Einbinden der Agentur für Arbeit bei der Berufsberatung
Anschrift:
Agentur für Arbeit Potsdam
Reha-Abteilung
14462 Potsdam
Tel. 0331 8802219
Regionale Arbeitsagenturen sind zu finden unter: www.arbeitsagentur.de.
Literatur
Esser G, Schlack HG (2003). Umschriebene Entwicklungsstörungen. Bedeutung
und langfristiger Verlauf. Kinderärztliche Praxis 5: 304-315
Fischer AWMF (2002). Motorische Koordinationsstörungen: Umschriebene
Motorische Entwicklungsstörung (Leitlinien der Gesellschaft für Neuropädiatrie).
www.uni-duesseldorf.de/AWMF.
Schirm H, Sadowsky K, Faus-Keßler Th (1986). Münchener Pädiatrische Längsschnittstudie, Früherkennung neuromotorischer Störungen im Vorschulalter.
Schlack HG (2003). Das motorisch ungeschickte Kind. Kinderärztliche Praxis
8: 506-515
Bearbeiter
Frau Dr. Dükert, ehemals Gesundheitsamt Havelland
Frau Dr. Christa-Maria Engst, Frau DM Cornelia Juchert, Gesundheitsamt
Potsdam-Mittelmark
[email protected]
[email protected]
Frau DM Elke Röhl, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
In Zusammenarbeit mit
Herrn Dr. Hartmut Schirm, Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen
Düsseldorf
3-69
Endokrines System
8
8 Endokrines System
8.1
Schilddrüsenfunktionsstörungen
Unabhängig von ihrer Ätiologie wird eine Struma als eine klinisch erkennbare und
sonografisch messbare Vergrößerung der Schilddrüse definiert (1). Eine
sonografisch nachweisbare Vergrößerung der Schilddrüse findet sich bei noch ca.
5 % der Kinder bis 10 Jahre bzw. 10 % der 11 bis 18- Jährigen (1).
In Deutschland bleibt der alimentäre Jodmangel die Hauptursache der endemischen
Struma. Die Jodmangelstruma im Kindesalter ist meistens laborchemisch euthyreot
(„blande Struma“). Mädchen sind häufiger als Jungen betroffen. Sie ist weiterhin
Symptom bei Hyperthyreose (M. Basedow, Schilddrüsenadenom), Hypothyreose,
Schilddrüsenkarzinom, Thyreoiditiden.
Funktionsgruppen
8.1 – 1
Struma bei der körperlichen Untersuchung beobachtet und ertastet
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab Einschulung
Untersuchungsvorgehen
Durch Inspektion und Palpation werden Größe nach WHO-Klassifikation und
Konsistenz der Schilddrüse beurteilt.
Zur Feststellung lässt man den Kopf weit nach hinten strecken, dann sieht man die
Struma am besten. Bei der Betastung stellt man sich am besten hinter den Patienten.
Beim Schluckakt bewegt sich die Schilddrüse nach oben. Achtung auf Stridor und
auf Knoten.
Klinische Gradeinteilung der Struma nach WHO (2) in Stadien:
0
I
Ia
Ib
II
III
keine Struma
tastbare Struma
auch bei zurückgebeugtem Hals ist keine Sruma sichtbar, sondern nur zu
tasten
tastbare Struma, die nur bei voll zurückgebeugtem Hals sichtbar ist
sichtbare Struma
sehr große Struma, die schon aus der Entfernung zu sehen ist
Maßnahmen
Bei Verdacht auf Struma wird eine weitere Untersuchung/Behandlung beim
behandelnden Kinderarzt empfohlen.
3-70
Endokrines System
8
JArbSchG
Bei schweren Formen der Hyperthyreose evtl. Gefährdung durch körperlich stark
belastende Arbeiten.
Literatur
Illing S, Spranger S (2000). Klinikleitfaden Pädiatrie. Untersuchung - Diagnostik.
Therapie - Notfall (4. Auflage). München: Urban & Fischer
Bearbeiter
Frau Dr. Kirsten Berg, Gesundheitsamt Havelland
[email protected]
3-71
Endokrines System
8.2
8
Kleinwuchs
Ein Kleinwuchs liegt vor, wenn die Körpergröße unterhalb der 3. Perzentile der
Altersnorm liegt (Hesse 1997). Sowohl Klein- wie auch Hochwuchs kann familiär
bedingt sein und ist dann natürlich nicht als pathologisch anzusehen. Dies ist in der
Anamnese zu klären und bei Bedarf ist eine weitere Diagnostik zu empfehlen
(Hesse 1997). Das Vorliegen einer Wachstumsstörung wird auch durch eine
plötzliche Veränderung der bis dahin relativ kontinuierlichen Wachstumsgeschwindigkeit angezeigt.
Ursachen für große Wachstumsabweichungen von der Altersnorm:
familiärer Hoch- bzw. Minderwuchs
konstitutionelle Entwicklungsverzögerung
Organerkrankungen
Stoffwechselleiden
Hormonstörungen
Mangel an Aufbaustoffen
psychosoziale Ursachen
Klein- und Hochwuchs tritt auf im Zusammenhang mit:
Syndromen (z. B. Prader-Willi-Labhart-Syndrom, Marfan-Syndrom)
chromosomalen Anomalien (Trisomie 21, Turner-Syndrom)
pränatalen Störungen (Alkoholembryopathie).
Der Kleinwuchs bei Kindern kleiner Eltern ist das Ergebnis einer genetischen
Selektion und somit im Allgemeinen nicht als pathologisch anzusehen.
Für die Einschätzung des Kleinwuchses dienen Brandenburger Daten der ärztlichen
Reihenuntersuchungen als Referenz (zusammenfassende Auswertung der Daten aus
den drei Jahren 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002). Die Brandenburger Daten sind
vergleichsweise aktuell und berücksichtigen damit auch die Akzeleration der
jüngeren Vergangenheit.
Funktionsgruppen
8.2 – 1
Kleinwuchs: Körpergröße <3. Perzentile des Referenzsystems
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit
den Grenzwerten (3. Perzentile) in die Software der Gesundheitsämter integriert.
Nach Eingabe von Körpergröße und Alter kann so automatisch ein Unterschreiten
des Grenzwertes ausgewiesen werden.
3-72
Endokrines System
8
Maßnahmen
Wenn familiärer Kleinwuchs ausgeschlossen werden kann, wird eine weitere
Untersuchung beim Kinderarzt oder Endokrinologen empfohlen.
Literatur
Hesse V (1997) Wachstum und Reifung. In: W. Meng & R. Ziegler (Hrsg.).
Endokrinologie. Jena: Fischer
Bearbeiter
Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-73
Endokrines System
8.3
8
Hochwuchs
Hochwuchs liegt vor, wenn die Körpergröße oberhalb der 97. Perzentile des
entsprechenden Alterswertes liegt (Hesse 1997).
Sowohl Klein- als auch Hochwuchs kann familiär bedingt sein und ist dann nicht
als pathologisch anzusehen. Dies ist in der Anamnese zu klären und bei Bedarf ist
eine weitere Diagnostik zu veranlassen (Hesse 1997). Das Vorliegen einer
Wachstumsstörung wird auch durch eine plötzliche Veränderung der bis dahin
relativ kontinuierlichen Wachstumsgeschwindigkeit angezeigt.
Für die Einschätzung des Hochwuchses dienen Brandenburger Daten der ärztlichen
Reihenuntersuchungen als Referenz.
Funktionsgruppen
8.3 – 1
Hochwuchs: Körpergröße >97. Perzentile des Referenzsystems
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit
den Grenzwerten (97. Perzentile) in die Software der Gesundheitsämter integriert.
Nach Eingabe von Körpergröße und Alter kann so automatisch ein Überschreiten
des Grenzwertes ausgewiesen werden.
Maßnahmen
Wenn familiärer Hochwuchs ausgeschlossen werden kann, wird eine weitere
Untersuchung beim Kinderarzt oder Endokrinologen empfohlen.
Literatur
Hesse V (1997) Wachstum und Reifung. In: W. Meng & R. Ziegler (Hrsg.).
Endokrinologie. Jena: Fischer
Bearbeiter
Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-74
Organübergreifende Befunde
9
9 Organübergreifende Befunde
9.1
Adipositas/Übergewicht
Der Krankheitswert der Adipositas im Kindes- und Jugendalter ergibt sich einerseits
aus funktionellen Einschränkungen und psychosozialen Beeinträchtigungen (soziale
Ausgrenzung und Diskriminierung). Andererseits wird bei adipösen Kindern und
Jugendlichen eine erhöhte Komorbidität verzeichnet (Diabetes mellitus Typ II,
Hypertonie, Muskel- und Skeletterkrankungen).
Bei Übergewicht und Adipositas ist der Körperfettanteil an der Gesamtkörpermasse
erhöht. Zur Ermittlung von Übergewicht und Adipositas werden die von der WHO
empfohlenen internationalen Grenzwerte des Body Mass Index (BMI; kg/m2) von
Cole et al. (2000) verwendet. Die Grenzwerte für Übergewicht und Adipositas sind
so angelegt, dass sie im Alter von 18 Jahren den bei Erwachsenen verwendeten und
von der WHO empfohlenen kritischen BMI-Werten von 25 und 30 kg/m²
entsprechen.
Voraussetzung einer validen Zuordnung ist die korrekte Messung von
Körpergewicht und Körpergröße (vgl. Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens ab S. 4-16).
Für die Beratung im Einzelfall liegen Tabellen und Diagramme vor (ab S. 5-28), die
eine schnelle Einschätzung erlauben, ob Übergewicht/Adipositas vorliegen.
Weiterhin liegen Tabellen vor, die bei gegebener Körpergröße das entsprechende
grenzwertige Körpergewicht für Übergewicht und Adipositas angeben.
Funktionsgruppen
9.1 – 1
9.1 – 2
Übergewicht (nach BMI-Grenzwerten Cole)
Adipositas (nach BMI-Grenzwerten Cole)
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: ab 5 Jahre
Untersuchungsvorgehen
Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle mit
den Grenzwerten in die Software der Gesundheitsämter integriert. Nach Eingabe
von Körpergröße, Gewicht und Alter kann so automatisch ein Überschreiten des
Grenzwertes ausgewiesen werden.
3-75
Organübergreifende Befunde
9
Maßnahmen
Bei Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren, die übergewichtig sind oder die eine
Adipositas ohne Begleiterkrankungen haben, ist es ausreichend, das aktuelle
Gewicht zu halten. Bei Kindern mit Adipositas und bestehenden
Begleiterkrankungen besteht in dieser Altersgruppe eine Indikation zur
Gewichtsabnahme.
Ausnahmen: Beim Vorliegen einer anderen schwerwiegenden Erkrankung, einer
schweren psychosozialen Belastung und eines erkennbaren Risikos für eine
Essverhaltensstörung kann eine andere Therapie vorrangig sein. Aufgrund des
geringen langfristigen Risikos sollte bei Kindern, die jünger als 4 Jahre und deren
Eltern nicht adipös sind, nur eine präventive Beratung durchgeführt werden
(Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter, AGA,
2003).
Bewegung im Alltag, abwechslungsreiche Ernährung und ein funktionierendes
Familienleben (gemeinsame Mahlzeiten etc.) gelten als Königsweg zur
Normalisierung des Körpergewichts. Ähnlich wie bei Erwachsenen sind Diäten
gewöhnlich kontraproduktiv.
Literatur
Böhm A, Friese E, Greil H, Lüdecke K (2002). Körperliche Entwicklung und
Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen - Eine Analyse von Daten aus ärztlichen
Reihenuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Brandenburg.
Monatsschr Kinderheilkd 150: 48-57
Cole TJ, Bellizzi MC, Flegal KM, Dietz WH (2000). Establishing a standard
definition for child overweight and obesity worldwide: international survey. British
Medical Journal 320: 1-6
Deutsche Adipositas-Gesellschaft (2002). Adipositas im Kindes- und Jugendalter.
(Leitlinien der DGfKJ, Urban & Fischer, Oktober 2003
www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/adip-002.htm
Bearbeiter
Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-76
Organübergreifende Befunde
9.2
9
Untergewicht
Untergewicht bzw. starkes Untergewicht liegen vor, wenn der BMI-Wert kleiner als
die 10. bzw. 3. Perzentile der Referenzpopulation ist.
Untergewicht ist besonders im Zusammenhang mit Anorexie (AN) wichtig. Die AN
wird als psychische Störung befundet (vgl. Gruppe Nerven und Psyche) und ist
gekennzeichnet durch Untergewicht und ausgeprägte Ängste vor einer
Gewichtszunahme (bei bestehendem Untergewicht) und Störungen im Körperbild
und bei Frauen sekundäre Amenorrhö (nach Hebebrandt et al. 1998). Die
Essstörung tritt bei 0,5 bis 1 % aller Frauen auf und der Erkrankungsgipfel liegt
zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr. Das Verhältnis betroffener Frauen zu
Männern liegt bei ca. 1:10 bis 1:15. Die Krankheit geht mit hoher Mortalität einher
(ca. 25 %).
Besonders bei den 10. Klasse-Untersuchungen sollte bei Untergewicht der Verdacht
auf AN abgeklärt werden: AN liegt wahrscheinlich vor, wenn in den vergangenen
Monaten deutlich Gewicht verloren wurde und eine sekundäre Amenorrhö
eingetreten ist.
Als Gewichtskriterium zur Verdachtsdiagnose AN dient die 3. BMI-Perzentile bei
Kindern ab etwa 12 Jahren. Als Referenzpopulation dienen die Werte von
Kromeyer et al. (2001), die in etwa den Werten der ärztlichen Reihenuntersuchungen des KJGD im Einzelnen aus dem Jahr 1999 bis 2002 entsprechen.
Die Grenzwerte nach Kromeyer werden hier aber verwendet, da sie das komplette
Altersspektrum abdecken.
Funktionsgruppen
9.2 – 1
9.2 – 2
Untergewicht: BMI <10. und >3. Perzentile des BMI-Referenzsystems
(nach Kromeyer et al. 2001)
Starkes Untergewicht: BMI <3. Perzentile des BMI-Referenzsystems
(nach Kromeyer et al. 2001)
Befunderhebung
Untersuchte Altersgruppen: alle
Untersuchungsvorgehen
Zur Erleichterung der Dokumentation des Funktionsbefundes wird die Tabelle
(S. 5-37) mit den Grenzwerten in die Software der Gesundheitsämter integriert.
Nach Eingabe von Körpergröße, Gewicht und Alter kann so automatisch ein
Unterschreiten des Grenzwertes ausgewiesen werden.
3-77
Organübergreifende Befunde
9
Maßnahmen
Empfehlung einer weiteren Untersuchung/Behandlung zur Abklärung der Ursachen
des Untergewichts, insbesondere bei Befund in Funktionsgruppe 2. Bei Bedarf
Empfehlung einer weiteren Untersuchung beim Psychiater.
Literatur
Hebebrand J, Ballauff A, Hinney A, Ziegler A, Remschmidt H (1998). Was
impliziert die moderne Gewichtsforschung für das Verständnis der Essstörungen?
In: Engelbrecht J, Dietz B (Hrsg.). Fortschritt und Fortbildung in der Medizin 22:
163-176. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag
Kromeyer-Hauschild K, Wabitsch M, Kunze D. et al. (2001). Perzentile für den
Body-mass-Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschr Kinderheilkd 149: 807-818
Bearbeiter
Herr Dr. Andreas Böhm, Landesgesundheitsamt Brandenburg
[email protected]
3-78
< geändert Mai 2007 >
4
Dokumentationsinstrumente
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Ärztlicher Dokumentationsbogen
Anamnesebogen Kita
Anamnesebogen Einschüler
Anamnesebogen 5./6. Klasse
Anamnesebogen 10. Klasse 1
Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens / Impfkalender
Elternanschreiben
1 wird bei Untersuchungen in Gymnasien genutzt, wenn die Untersuchung nicht gleichzeitig
Schulabgangsuntersuchung ist.
4-1
Ärztlicher Dokumentationsbogen für Kinder und Jugendliche (Stand: 21.05.2007)
Name, Vorname:
Geb.-Datum:
0.
Anamnesebogen
ja
1.
Datum der Untersuchung:
2.
Bezeichnung des Untersuchers:
3.
Anlass der Untersuchung:
nein
14. Sehtest mit
LEA-Sehtafeln 1
ETDRS-Tafeln 2
andere 3
nicht durchgeführt 4
|___|
Kindertagesstätte
1
Schuleingang
vorzeitig 2
rechtzeitig 3
wiederholt 4
ärztliches Gutachten
5
Schulreihe – Klasse
|___|___|
Schulabgang – Klasse
|___|___|
Fernvisus:
V. rechts
V. links
ohne Brille
|___| , |___|___|
|___| , |___|___|
mit Brille
|___| , |___|___|
|___| , |___|___|
Kontaktlinsen
|___| , |___|___|
|___| , |___|___|
unauffällig
auffällig
Stereosehtest
1
2
nicht
durchgef.
3
Covertest
2
3
Motilitätstest
1
2
3
Farbsinntest
1
2
3
6.
Schultyp:
|___|___|___|___|
Gemeindekennziffer
der Einrichtung: |__|__|__| |___|___||___|___|___|
Geschlecht:
m
w
1
7.
Körperhöhe in cm:
|___|___|___|
15. Audiometrie:
unauffällig
auffällig
8.
Körpergewicht in kg:
|___|___|___|
rechts
9.
Geburtsgewicht in g:
|___|___|___|___|
1
2
nicht
durchgef.
3
links
1
2
3
1
2
3
4.
5.
10. Geburtslänge in cm
|___|___|
16. Urintest
11. Impfstatus
Impfdokument liegt vor:
wenn ja:
ja nein
17. Blutdruck
|___|___|___| / |___|___|___|
18. Dauer des Kita-Besuchs in Jahren |___|
19. Früherkennungsuntersuchung
U-Heft liegt vor ja nein
wenn ja
U1
U4
U7
U2
U5
U8
U3
U6
U9
J1 durchgeführt:
12. Derzeitige Förderung oder Behandlung:
keine
ärztliche Behandlung
Komplexleistung Frühförderung
Einzelmaßnahmen:
Sprachheilbehandlung
Physiotherapie
Ergotherapie
heilpädagogische Frühförderung
in der Kita
psychologische Behandlung
sonstige
13. Tests:
Möhring
GT
CMM
WE
Einbeinhüpfer
Einbeinstand
Seiltänzergang
Händigkeit
unauffällig
1
1
1
1
1
1
1
rechts links
ja
unbekannt
20. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen:
Kinder |___|___|
Erwachsene
21. Schulbildung
auffällig
nein
nicht
durchgef.
3
3
3
3
3
3
3
2
2
2
2
2
2
2
beide nicht festgest.
|___|___|
der Mutter
des Vaters
Abschluss <10. Klasse
1
1
Abschluss 10. Klasse
2
2
Abschluss Abitur
3
3
keine Angaben
4
4
22. Berufstätigkeit
der Mutter
des Vaters
vollzeitbeschäftigt
1
1
teilzeitbeschäftigt
2
2
in Schichtarbeit
3
3
nicht erwerbstätig
4
4
keine Angaben
5
5
23. Funktionsdiagnostischer Befund:
24. Untersuchungsbefunde:
1.1 Allergische Kontaktdermatitis
2
B Ü1 Ü2 1.2 Acne juvenilis
1 2
B Ü1 Ü2 1.3 Nävi
1
B Ü1 Ü2 Allgemeiner Eindruck: .................................................
1 Haut
Haut: ...........................................................................
Kopf - Hals: .................................................................
Mund/Nase/Rachen/Ohren: ........................................
.....................................................................................
2.1 Epilepsie
1 2 3
B Ü1 Ü2 2 Nerven /
2.2 ADS/ADHS
Psyche
1 2 3
B Ü1 Ü2 2.3 Intelligenzdefizite
B Ü1 Ü2 2
2.4 umschriebene Entwicklungsstörungen
1
B Ü1 Ü2 2.5 Emotionale/soziale Störungen
B Ü1 Ü2 1 2 3
2.6 Sprach- und Sprechstörungen
1 2
B Ü1 Ü2 2.7 Enuresis
2
B Ü1 Ü2 3.1 Sehfehler
1 2 3
B Ü1 Ü2 3 Sinnes3.2 Hörstörungen
organe
1 2 3
B Ü1 Ü2 Gebiss: ........................................................................
4.1 allergische Rhinitis / Konjunktivitis
1 2
B Ü1 Ü2 4 Allergische
4.2 Asthma bronchiale
Erkrankungen
1 2
B Ü1 Ü2 4.3 atopische Dermatitis
1 2
B Ü1 Ü2 4.4 Nahrungsmittelallergie
1
B Ü1 Ü2 5.1 Hypertonie
1
3
B Ü1 Ü2 6.1 Nieren u. Harnwege
1
3
B Ü1 Ü2 6.2 Lageanomalien des Hodens
1
B Ü1 Ü2 5 Herz, Kreislauf
6 Urogenitales
System
7.1 Thorax, Wirbelsäule u. Schultergürtel
1 2
B Ü1 Ü2 7.2 Störung d. Beckenstatik/Beinlängen
2
B Ü1 Ü2 7.3 Störung der Funktion des Knies 7 Stütz u.
Bewegungsapp.
2
B Ü1 Ü2 7.4 Störung der Fußstatik
B Ü1 Ü2 2
7.5 Bewegungsstörungen
1
B Ü1 Ü2 Lunge: .........................................................................
Herz (RR): ...................................................................
Abdomen/Genitalorgane: ............................................
Haltungs- und Bewegungsapparat: .............................
.....................................................................................
Psyche: .......................................................................
ZNS: ............................................................................
25. Handlungsbedarf (Mehrfachwahl möglich)
kein
psychologische Klärung
pädagogische Klärung
ärztliche Behandlung
Impfung(en)
Sprachheilbehandlung
Physiotherapie
Ergotherapie
psychologische Behandl.
Heilpädagogik
Sonderpädagogik
Ergänzungsuntersuchung
(JArbSchG)
sonstiger
26. Empfehlungen:
Einschulung
ja
27. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen für
die berufliche Ausbildung:
ja
nein unbekannt / Fremdgutachten ausstehend
28. Freies Feld:
1: |___|
2:|___|
3:|___|
4: |___|
29. Bemerkungen:
8.1 Schilddrüsenfunktionsstörungen
1
B Ü1 Ü2 8.2 Kleinwuchs
8 Endokrines
1
B Ü1 Ü2 System
8.3 Hochwuchs
B Ü1 Ü2 1
9.1 Adipositas / Übergewicht
1 2
B Ü1 Ü2 9.2 Untergewicht
1 2
B Ü1 Ü2 nein
9 Organübergreifende
Befunde
...................................................
Unterschrift des Arztes
5:|___|
Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Kita
Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006)
Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!
Name, Vorname des Kindes
Geb.-Datum
Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten
Telefon
Kindertagesstätte
Behindertenausweis vorhanden? ja
nein
Merkzeichen: B BI G aG H RF
Grad der Behinderung:
Pflegestufe:
1
___ %
2
3
Allgemeine Fragen:
Anzahl der Erwachsenen im Haushalt:
Anzahl der Kinder im Haushalt:
Muttersprache des Kindes deutsch?
Mindestens ein Elternteil erwerbstätig?
ja
ja
nein
nein
Wenn Sie die Fragen zur frühen Kindheit und zu Gesundheitsstörungen in der Familie schon einmal im
Rahmen einer Kita-Untersuchung beantwortet haben, dann bitte nicht ausfüllen und gleich weiter mit
Nummer 3
1. Rund um die Geburt
Schwangerschaftsverlauf
Geburtsverlauf
Dauer der Schwangerschaft in Wochen:
1 normal
1 regelrecht
Geburtsgewicht:
2 mit Komplikationen
2 Komplikationen
Geburtslänge:
3 unbekannt
3 unbekannt
2. Gesundheitsstörungen in der Familie
keine
Schwerhörigkeit
Brillenträger
Epilepsie
g
cm
unbekannt
unbekannt
andere
3. Entwicklung des Kindes
Sind Sie mit der Entwicklung Ihres Kindes zufrieden?
ja
nein
Bemerkungen:
...................................................................................................................................................................
Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor?
ja, nämlich:
Sprachauffälligkeiten
Sehstörungen
Hörstörungen
häufiges Hinfallen
keine
andere
unbekannt
4. Andere Erkrankungen des Kindes
Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt?
ja, nämlich:
Neurodermitis
allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung
Asthma bronchiale
wiederholte Mittelohrentzündung
Epilepsie (so genannte Krampfanfälle)
Fieberkrämpfe
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
mehr als 3 Bronchitiden
5 Erkältungen und mehr
nein
Hirnhautentzündung
Windpocken
Hüfterkrankungen
Nieren- und Harnwegserkrankungen
andere (wenn ja, welche?)
..............................................................................
unbekannt
mehr als 3 Ohrenentzündungen
eine Lungenentzündung
5. Fragen zu Allergien
Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden
durch
- Heuschnupfen
- Asthma oder
- Neurodermitis
Mutter/Vater
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
Geschwister
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
- diese während oder nach körperlicher Anstrengung?
1
2
3
- nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl es keine Erkältung oder
1
2
3
1
2
3
ja
1
nein
2
unbekannt
3
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase
und/oder tränende Augen, obwohl es nicht erkältet war?
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
- beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb
falls ja
Bronchitis hatte?
- 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung?
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken,
an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer
über mindestens 6 Monate auftrat?
6. Fragen zum Verhalten
Kreuzen Sie bitte an, ob die unten aufgeführten Probleme bei Ihrem Kind in den letzten 6 Monaten aufgetreten
sind. Sollte Ihr Kind zur Zeit Medikamente erhalten, die sein Verhalten verändern, beantworten Sie bitte die
Fragen so wie sich Ihr Kind verhält, wenn es keine Medikamente erhält.
stimmt
stimmt
nicht
kann sich nur schwer von der Mutter oder dem Vater trennen
(z. B. im Kindergarten, bei Bekannten oder Verwandten)
1
2
• deswegen kommt es auch im Kindergarten zu größeren Problemen
1
2
ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert
1
2
ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert
1
2
ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen
1
2
ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen
1
2
ist zu Hause häufig ungehorsam
ist im Kindergarten häufig ungehorsam
1
2
1
2
zerstört oft mutwillig Gegenstände oder Spiele
1
2
hat fast täglich Wutausbrüche, bei denen es sich nur schwer beruhigen kann
(z. B. stampft mit den Füßen, schreit sehr laut oder wirft mit Gegenständen um sich)
1
2
Mein Kind...
7. Fragen zu Unfällen
Hatte Ihr Kind jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste?
1 ja
2 nein
3 unbekannt
wenn ja, welche?
Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der
schwerwiegendsten Unfallfolge
Unfallfolge
in der Kita
im Straßenverkehr
zu Hause
Verbrühung/Verbrennung
Vergiftung
schwere Schnittverletzungen
Gehirnerschütterung
Knochenbruch
noch Beschwerden/Folgen?
1 ja
2 nein
8. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt?
wegen
keine Krankenhausbehandlung
eines Unfalls
Krankheit, welche? _________________________
einer Operation (auch ambulant)
wann, welche?
_________________________
9. Befand sich Ihr Kind in den letzten 6 Monaten in Förderung oder Behandlung?
ja, nämlich:
ärztliche Behandlung
psychologische Behandlung
Logopädie
nein
Krankengymnastik
Ergotherapie
Frühförderung
Nahm Ihr Kind in den letzten 6 Monaten regelmäßig Medikamente ein?
ja, welche? __________________________
nein
10. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Kindes mitteilen (Probleme)?
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
______________________________
Datum
___________________________________
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschüler
Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006)
Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!
Name, Vorname des Kindes
Geb.-Datum
Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten
Telefon
Name und Anschrift der Schule
Behindertenausweis vorhanden? ja
nein
Merkzeichen: B BI G aG H RF
Grad der Behinderung:
Pflegestufe:
1
___ %
2
3
Allgemeine Fragen:
Muttersprache des Kindes deutsch?
ja
nein
Wenn Sie die Fragen zur frühen Kindheit und zu Gesundheitsstörungen in der Familie schon einmal im
Rahmen einer Kita-Untersuchung beantwortet haben, dann bitte nicht ausfüllen und gleich weiter mit
Nummer 3
1. Rund um die Geburt
Schwangerschaftsverlauf
Geburtsverlauf
Dauer der Schwangerschaft in Wochen:
1 normal
1 regelrecht
Geburtsgewicht:
2 mit Komplikationen
2 Komplikationen
Geburtslänge:
3 unbekannt
3 unbekannt
2. Gesundheitsstörungen in der Familie
keine
Schwerhörigkeit
Brillenträger
Epilepsie
g
cm
unbekannt
unbekannt
andere
3. Entwicklung des Kindes
Sind Sie mit der Entwicklung Ihres Kindes zufrieden?
ja
nein
Bemerkungen:
...................................................................................................................................................................
Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor?
ja, nämlich:
Sprachauffälligkeiten
Sehstörungen
Hörstörungen
häufiges Hinfallen
keine
andere
unbekannt
4. Andere Erkrankungen des Kindes
Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt?
ja, nämlich:
Allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung
Asthma bronchiale
Neurodermitis
wiederholte Mittelohrentzündung
Epilepsie (so genannte Krampfanfälle)
Fieberkrämpfe
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
mehr als 3 Bronchitiden
5 Erkältungen und mehr
nein
Hirnhautentzündung
Windpocken
Hüfterkrankungen
Nieren- und Harnwegserkrankungen
andere (wenn ja, welche?)
..............................................................................
unbekannt
mehr als 3 Ohrenentzündungen
eine Lungenentzündung
Mutter/Vater
5. Fragen zu Allergien
Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden
durch
- Heuschnupfen
- Asthma oder
- Neurodermitis
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
Geschwister
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
- diese während oder nach körperlicher Anstrengung?
1
2
3
- nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl es keine Erkältung oder
1
2
3
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase
und/oder tränende Augen, obwohl es nicht erkältet war?
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
- beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb
falls ja
Bronchitis hatte?
- 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung?
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken,
an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer
über mindestens 6 Monate auftrat?
6. Fragen zum Verhalten
Kreuzen Sie bitte an, ob die unten aufgeführten Probleme bei Ihrem Kind in den letzten 6 Monaten aufgetreten
sind. Sollte Ihr Kind zurzeit Medikamente erhalten, die sein Verhalten verändern, beantworten Sie bitte die Fragen
so wie sich Ihr Kind verhält, wenn es keine Medikamente erhält.
stimmt
stimmt
nicht
ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert
1
2
ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert
1
2
ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen
1
2
ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen
1
2
ist zu Hause häufig ungehorsam
1
2
ist im Kindergarten häufig ungehorsam
1
2
prügelt sich häufig mit anderen Kindern
1
2
wird von anderen Kindern häufig geärgert, gehänselt, verprügelt
1
2
hat Angst vor anderen Kindern
1
2
nässt mindestens einmal pro Woche ein
1
2
Mein Kind
7. Fragen zu Unfällen
Hatte Ihr Kind jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste?
ja
nein
unbekannt
wenn ja, welche?
Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der
schwerwiegendsten Unfallfolge
Unfallfolge
in der Kita/Schule
im Straßenverkehr
zu Hause
Verbrühung/Verbrennung
Vergiftung
schwere Schnittverletzungen
Gehirnerschütterung
Knochenbruch
noch Beschwerden/Folgen?
ja
nein
8. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt?
wegen
keine Krankenhausbehandlung
eines Unfalls
Krankheit, welche? _________________________
einer Operation (auch ambulant)
wann, welche?
_________________________
9. Befand sich Ihr Kind in den letzten 6 Monaten in Förderung oder Behandlung?
ja, nämlich:
ärztliche Behandlung
psychologische Behandlung
Logopädie
nein
Krankengymnastik
Ergotherapie
Frühförderung
Nahm Ihr Kind in den letzten 6 Monaten regelmäßig Medikamente ein?
ja, welche? __________________________
nein
10. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Kindes mitteilen (Probleme)?
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
______________________________
Datum
___________________________________
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – 5./6. Klassen
Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006)
Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!
Name, Vorname
Geb.-Datum
Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten
Telefon
Name und Anschrift der Schule
Behindertenausweis vorhanden? ja
nein
Merkzeichen: B BI G aG H RF
Grad der Behinderung:
Pflegestufe:
1
___ %
2
3
Allgemeine Fragen:
Anzahl der Kinder im Haushalt:
Muttersprache des Kindes deutsch?
Mindestens ein Elternteil erwerbstätig?
Anzahl der Erwachsenen im Haushalt:
ja
ja
nein
nein
1. Gesundheitsstörungen in der Familie
keine
Schwerhörigkeit
Brillenträger
Epilepsie
andere
2. Entwicklung des Kindes
Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor?
ja, nämlich:
Sprachauffälligkeiten
Sehstörungen
Hörstörungen
Bewegungsauffälligkeiten
keine
andere
unbekannt
3. Andere Erkrankungen des Kindes
Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt?
ja, nämlich:
allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung
Asthma bronchiale
allergische Hautkrankheiten (z. B. auf Modeschmuck)
Neurodermitis
wiederholte Mittelohrentzündung
Epilepsie (so genannte Krampfanfälle)
Fieberkrämpfe
nein
Hirnhautentzündung
Windpocken
Hüfterkrankungen
Nieren- und Harnwegserkrankungen
andere (wenn ja, welche?)
..............................................................................
unbekannt
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
mehr als 3 Bronchitiden
5 Erkältungen und mehr
mehr als 3 Ohrenentzündungen
eine Lungenentzündung
4. Fragen zu Allergien
Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden
durch
- Heuschnupfen
- Asthma oder
- Neurodermitis
Mutter/Vater
ja
nein
1
1
1
2
2
2
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase
und/oder tränende Augen, obwohl es nicht erkältet war?
unbekannt
3
3
3
Geschwister
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
- diese während oder nach körperlicher Anstrengung?
1
2
3
- nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl es keine Erkältung oder
1
2
3
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
- beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb
falls ja
Bronchitis hatte?
- 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung?
Hatte Ihr Kind in den letzten 12 Monaten
einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken,
an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer
über mindestens 6 Monate auftrat?
5. Fragen zum Verhalten
Kreuzen Sie bitte an, ob die unten aufgeführten Probleme bei Ihrem Kind in den letzten 6 Monaten aufgetreten
sind. Sollte Ihr Kind zur Zeit Medikamente erhalten, die sein Verhalten verändern, beantworten Sie bitte die
Fragen so wie Ihr Kind sich verhält, wenn es keine Medikamente einnimmt.
stimmt
stimmt
nicht
muss bei starker Aufregung stottern
1
2
hat mehr als einmal in den letzten 6 Monaten ins Bett gemacht
1
2
hat ständig Angst dick zu werden
1
2
ist sehr ängstlich und hat deswegen im Alltag Probleme
1
2
hat starke Angst davor zur Schule zu gehen
1
2
hat überhaupt keinen Kontakt zu anderen Kindern und Jugendlichen
1
2
schwänzt manchmal die Schule
1
2
- in der Schule
- bei den Hausaufgaben
- bei den Regelspielen (Karten- oder Brettspiele)
1
1
1
2
2
2
ist mindestens einmal pro Woche für mindestens drei Stunden traurig
und niedergeschlagen
• diese Stimmung steht meist in keinem Verhältnis zum auslösenden Ereignis
• ist nur schwer auf andere Gedanken zu bringen, wenn es traurig ist
1
1
1
2
2
2
Mein Kind
ist leicht ablenkbar und unkonzentriert
trinkt Alkohol
1 nein
2 gelegentlich
3 mehrmals im Monat
raucht
1 nein
2 gelegentlich
3 täglich
6. Fragen zu Unfällen
Hatte Ihr Kind jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste?
ja
nein
unbekannt
wenn ja, welche?
Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der
schwerwiegendsten Unfallfolge
Unfallfolge
Verbrühung/Verbrennung
Vergiftung
schwere Schnittverletzungen
Gehirnerschütterung
Knochenbruch
in der Kita/Schule
im Straßenverkehr
zu Hause
noch Beschwerden/Folgen?
ja
nein
7. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt?
wegen
keine Krankenhausbehandlung
eines Unfalls
Krankheit, welche? _________________________
einer Operation (auch ambulant)
wann, welche?
8. Befindet sich Ihr Kind in regelmäßiger Behandlung?
ja, nämlich:
ärztliche Behandlung
nein
Logopädie
Regelmäßig einzunehmende Medikamente?
Notfallmedikamente?
_________________________
Krankengymnastik
Ergotherapie
ja, welche? __________________________
ja, welche? __________________________
nein
nein
9. Körperliche Aktivität
Körperliche Aktivität ist jede Aktivität, die Ihr Kind zeitweise etwas außer Atem bringt. Zum Beispiel laufen, Rad
fahren, tanzen, schwimmen und Fußball spielen. Für die folgenden Fragen ist es gleich, ob Ihr Kind im
Schulsport, Sportverein, beim Spiel mit Freunden oder allein körperlich aktiv ist.
Wenn Sie an die vergangenen 7 Tage denken, an wie vielen Tagen war Ihr Kind für mindestens 60 Minuten an
einem Tag körperlich aktiv?
0 Tage
4 Tage
1 Tag
5 Tage
2 Tage
6 Tage
3 Tage
7 Tage
10. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Kindes mitteilen (Probleme)?
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
______________________________
Datum
___________________________________
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Angaben zur ärztlichen Untersuchung von Jugendlichen – 10. Klassen
Vertraulich! (Nur für den Kinderarzt Ihres Gesundheitsamtes) (Stand: 30.01.2006)
Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!
Name, Vorname
Geb.-Datum
Name und Anschrift der/des Personensorgeberechtigten
Telefon
Name und Anschrift der Schule
beabsichtigte berufliche Tätigkeit
Behindertenausweis vorhanden? ja
nein
Merkzeichen: B BI G aG H RF
Grad der Behinderung:
Pflegestufe:
1
___ %
2
3
Allgemeine Fragen:
Anzahl der Erwachsenen im Haushalt:
Anzahl der Kinder im Haushalt:
Muttersprache des Jugendlichen deutsch? ja
Mindestens ein Elternteil erwerbstätig?
ja
nein
nein
1. Gesundheitsstörungen in der Familie
Schwerhörigkeit
Epilepsie/Anfallsleiden
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Zuckerkrankheit
Bluthochdruck
Hautkrankheiten
keine
Brillenträger
Allergie
andere
2. Entwicklung des Jugendlichen
Liegen gesundheitliche Besonderheiten vor?
keine
Sprachauffälligkeiten
Sehstörungen
andere
Hörstörungen
Bewegungsauffälligkeiten unbekannt
angeborene Schäden/Behinderungen
3. Andere Erkrankungen des Jugendlichen
Wurde jemals durch einen Arzt eine der folgenden Erkrankungen festgestellt?
wiederholt Mandelentzündung
Allergischer Schnupfen und/oder Augenentzündung
Asthma bronchiale
Neurodermitis
allergische Hautkrankheiten (z. B. auf Modeschmuck)
andere Hautkrankheiten
wiederholte Mittelohrentzündung
Epilepsie/Anfallsleiden
Fieberkrämpfe
Magen-Darm-Krankheiten
nein
Hirnhautentzündung
Windpocken
Erkrankungen der Wirbelsäule, Knochen und Gelenke
Nieren- und Harnwegserkrankungen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Rheumatisches Fieber
Zuckerkrankheit
andere (wenn ja, welche?)
.................................................................................
unbekannt
Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten
mehr als 3 Bronchitiden
5 Erkältungen und mehr
mehr als 3 Ohrentzündungen
eine Lungenentzündung
4. Fragen zu Allergien
Haben Mutter, Vater oder auch die Geschwister Beschwerden
durch
- Heuschnupfen
- Asthma oder
- Neurodermitis
Geschwister
Mutter/Vater
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
ja
nein
1
1
1
2
2
2
unbekannt
3
3
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
- diese während oder nach körperlicher Anstrengung?
1
2
3
- nachts einen trockenen Reizhusten, obwohl er/sie keine Erkältung oder
1
2
3
1
2
3
ja
nein
unbekannt
1
2
3
Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten
gleichzeitig mit Niesanfällen eine laufende, verstopfte oder juckende Nase
und/oder tränende Augen, obwohl er/sie nicht erkältet war?
Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten
- beim Atmen pfeifende oder fiepende Atemgeräusche im Brustkorb
falls ja
Bronchitis hatte?
- 5 Anfälle von pfeifender oder fiepender Atmung?
Hatte Ihr/e Sohn/Tochter in den letzten 12 Monaten
einen juckenden Hautausschlag in den Ellenbeugen oder Kniegelenken,
an Hand- und Fußgelenken, im Gesicht oder am Hals, der stärker oder schwächer
über mindestens 6 Monate auftrat?
5. Fragen zu häufigen Beschwerden
keine
Schwindel
Kopfschmerzen
Ohnmacht
Husten/Auswurf
Schlafstörungen
Übelkeit/Erbrechen
bei weiblichen Jugendlichen:
erhebliche Menstruationsbeschwerden
sonstige
6. Fragen zum Verhalten
Wie gut treffen die folgenden Beschreibungen auf Ihre/n Tochter/Sohn zu?
Beantworten Sie bitte alle Fragen so gut Sie können, selbst wenn Sie sich nicht ganz sicher sind oder Ihnen eine
Frage merkwürdig vorkommt. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort das Verhalten Ihres Sohnes/Ihrer
Tochter
in den letzten sechs Monaten.
nicht
teilweise
eindeutig
zutreffend zutreffend zutreffend
Unruhig, überaktiv, kann nicht lange stillsitzen
1
2
3
leicht ablenkbar, unkonzentriert
1
2
3
ständig zappelig
1
2
3
denkt meistens nicht nach, bevor er/sie handelt
1
2
3
führt Aufgaben selten zu Ende, keine gute Konzentrationsspanne
1
2
3
klagt häufig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Übelkeit
1
2
3
hat viele Sorgen, erscheint häufig bedrückt
1
2
3
oft unglücklich oder niedergeschlagen, weint häufig
1
2
3
nervös oder anklammernd in neuen Situationen, verliert leicht das
Selbstvertrauen
1
2
3
hat viele Ängste, fürchtet sich leicht
1
2
3
schwänzt manchmal die Schule
1
2
3
hat ständig Angst zu dick zu werden
1
2
3
trinkt Alkohol
1 nein
2 gelegentlich
3 mehrmals im Monat
raucht
1 nein
2 gelegentlich
3 täglich
7. Fragen zu Unfällen
Hatte Ihr/e Sohn/Tochter jemals einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste?
ja
nein
unbekannt
wenn ja, welche?
Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle die Anzahl an. Dabei soll jeder Unfall nur einmal erfasst werden – mit der
schwerwiegendsten Unfallfolge
Unfallfolge
in der Kita/Schule
im Straßenverkehr
zu Hause
Verbrühung/Verbrennung
Vergiftung
schwere Schnittverletzungen
Gehirnerschütterung
Knochenbruch
noch Beschwerden/Folgen?
ja, welche?
_____________________________________
nein
8. Wurde Ihr/e Sohn/Tochter im Krankenhaus behandelt?
wegen
keine Krankenhausbehandlung
eines Unfalls
Krankheit, welche? _________________________
einer Operation (auch ambulant)
wann, welche?
___________________________
nein
9. Befindet sich Ihr/e Sohn/Tochter in regelmäßiger Behandlung?
ärztliche Behandlung
Grund _________________
Logopädie
Regelmäßig einzunehmende Medikamente?
Notfallmedikamente?
Krankengymnastik
Ergotherapie
ja, welche? __________________________
ja, welche? __________________________
nein
nein
10. Körperliche Aktivität
Körperliche Aktivität ist jede Aktivität, die Ihre/n Tochter/Sohn zeitweise etwas außer Atem bringt. Zum Beispiel
laufen, Rad fahren, tanzen, schwimmen und Fußball. Für die folgenden Fragen ist es gleich, ob Ihr/e
Sohn/Tochter
im Schulsport, Sportverein, Spiel mit Freunden oder allein körperlich aktiv ist.
Wenn Sie an die vergangenen 7 Tage denken, an wie vielen Tagen war Ihr/e Sohn/Tochter für mindestens 60
Minuten an einem Tag körperlich aktiv?
0 Tage
4 Tage
1 Tag
5 Tage
2 Tage
6 Tage
3 Tage
7 Tage
Lag im letzten Schuljahr eine ärztliche Sportbefreiung vor?
ja
Andere regelmäßige sportliche Betätigung
nein
ja
nein
Sportart: ......................................
11. Möchten Sie uns noch etwas zur Entwicklung Ihres Sohnes/Tochter mitteilen (Probleme)?
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................
______________________________
Datum
___________________________________
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
___________________________________
Unterschrift des Jugendlichen
4.6
Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens / Impfkalender
Ankreuzfelder
Typ 1: „Radioknöpfe“
Beispiel:
Nur eines der beiden Ankreuzfelder ist auszuwählen.
Typ 2: „Kästchen“
Beispiel:
Je nach Sachverhalt können kein, ein, zwei
oder alle drei Kästchen markiert werden.
Anamnesebogen
0
obligatorisch, alternative Eintragung
Wichtig für Auswertungen!
Datum der Untersuchung
1
obligatorisch
Reihenfolge: Tag, Monat, Jahr (tt.mm.jj)
Bezeichnung des Untersuchers
2
obligatorisch, alphanumerisch, einstellig
Untersucher ist auf Kreisebene als Ziffer oder Buchstabe festzulegen und bei allen
Untersuchungen entsprechend zu kodieren.
4-16
Anlass der Untersuchung
3
Ankreuzfelder: 1 von 5 obligatorisch bei Schuleingangs- und Kita-Untersuchung
Schuleingang vorzeitig:
1. Kinder, die in der Zeit vom 1.
Oktober bis zum 31. Dezember
das
sechste
Lebensjahr
vollenden, werden auf Antrag der
Eltern zu Beginn des Schuljahres
in die Schule aufgenommen.
2. In begründeten Ausnahmefällen
können Kinder aufgenommen
werden, die nach dem 31.
Dezember, jedoch vor dem 1.
August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des
Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
(Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 3 (FN 3) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr
2005/2006)
Schuleingang rechtzeitig:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr
vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
(Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG, § 37 Abs. 2 (FN 2) erstmals für Anmeldungen zum Schuljahr
2005/2006)
Schulreihe - Klasse:
obligatorisch bei Schulreihenuntersuchungen,
Zeichenfeld, zweistellig
Schulabgang - Klasse:
obligatorisch bei Schulabgangsuntersuchung,
ganzzahlig, zweistellig
Schulreihe:
Jahrgangsstufe
Jahrgangsstufe
5 oder 6
10 (auch Gymnasium)
Schulabgang: Bescheinigung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) 10. Klasse;
auch 8., 9. und 11. Klasse; für die zweite Erstuntersuchung wird „A2“
codiert, für die Nachuntersuchung „NU“
Trifft der Schultyp „FG“ - Förderschule für geistig Behinderte zu, ist bei Schulreihe oder
Schulabgang eine „99" zu kodieren.
4-17
Schultyp
4
obligatorisch, Zeichenfeld, rechtsbündig, vierstellig
Schultyp nach Nomenklatur des MBJS. Immer der Typ jener Schule, in der die
Anmeldung und damit die Untersuchung erfolgt (vgl. mit GKZ der Einrichtung). Wünsche
der Eltern für eine andere Schule bzw. empfohlener Besuch einer Förderschule bleiben
unberücksichtigt.
Trifft der Schultyp „FG“ - Förderschule für geistig Behinderte zu, ist bei Nummer 3 zur
Schulreihe oder Schulabgang eine „99" zu kodieren.
Besonderheit:
„VZG“ - Hier handelt es sich um keinen Schultyp, sondern informiert darüber, wenn das
Kind verzogen ist.
Schlüssel Schultyp
K
Kindertagesstätte, ohne Differenzierung in
Integrationskindertagesstätte, Krippe
G
Grundschule
O
Oberschule
GO
Oberschule mit Grundschulteil
OOG
Gesamtschule mit GOST
OG
Gymnasium
OGI
Gymnasium ohne GOST
OSZ
Oberstufenzentrum
OSZO
Oberstufenzentrum mit GOST
FL
Allgemeine Förderschule
FS
Förderschule für Sprachauffällige
FG
Förderschule für geistig Behinderte
FB
Förderschule für Sehgeschädigte
FK
Förderschule für Körperbehinderte
FE
Förderschule für Erziehungshilfe
FX
übrige Förderschule
FSH
Förderschule für Hörgeschädigte
WS
Waldorfschule
Gemeindekennziffer der Einrichtung
5
obligatorisch, numerisch, 8 Stellen
Gemeindekennziffer (GKZ) der Schule/Kita, nicht des Wohnortes!
Für Schulanfänger gilt die GKZ jener Schule, für die das Kind angemeldet wurde. Gehen
Schüler nicht im Land Brandenburg zur Schule, wird der Schulort verschlüsselt, welcher
der eigentlich zuständigen Schule entsprechen würde. Eintragung ist obligatorisch, weil
die GKZ den Kreiskenner enthält.
4-18
Geschlecht
6
Ankreuzfeld: 1 von 2 obligatorisch
Alternative Eintragung obligatorisch
Körperhöhe (in cm)
7
ganzzahlig, rechtsbündig
auf-/abrunden: 1 - 4 abrunden, 5 - 9 aufrunden
z. B.: 106,2 cm = 106 cm oder 106,7 cm = 107 cm
Untersuchungsverfahren und -bedingungen: Messung mit fester Messlatte ohne Schuhe,
bei der die Verbindungslinie zwischen Jochbein und unterem Gehörgangsrand eine
Parallele zum Boden bildet.
Die Fersen sind geschlossen, die Knie durchgedrückt. Gesäß, Schulterblätter und
Hinterkopf berühren leicht die Messlatte. Das Winkelstück der Messlatte bzw. ein festes
Lineal wird auf den höchsten Punkt der Scheitelwölbung gelegt.
Körpergewicht (in kg)
8
ganzzahlig, rechtsbündig
auf-/abrunden: 1 - 4 abrunden, 5 - 9 aufrunden
z. B.: 22,4 kg = 22 kg oder 22,6 kg = 23 kg
Untersuchungsverfahren und -bedingungen: Die Waage ist an jedem Untersuchungstag vor Beginn auf den Nullpunkt zu kalibrieren. Das Gewicht wird ohne Schuhe und in
Unterkleidung ermittelt.
Geburtsgewicht (in g)
9
ganzzahlig, rechtsbündig
Nur für die Kita- und Einschulungsuntersuchung notwendig.
Geburtslänge (in cm)
10
ganzzahlig, rechtsbündig
Nur für die Kita- und Einschulungsuntersuchung notwendig.
4-19
< geändert Mai 2007 >
Impfstatus
11
Impfdokumentation
Voraussetzung: Vorliegen eines Impfdokuments
Als Impfdokument gelten: der Impfausweis des Kindes, Einzeldokument(e) des Arztes in
Kombination mit dem Impfausweis (Impfungen aus dem Einzeldokument in den Impfausweis
übertragen) und die Impfdatei des Gesundheitsamtes, soweit sie auf dem aktuellen Stand ist.
In den anderen Fällen werden nur diejenigen Kinder für die Bestimmung der Impfraten
herangezogen, die ihren Impfausweis vorlegen können.
Nachfolgend ist die Dokumentationstabelle der erfolgten Impfungen aus dem
ärztlichen Dokumentationsbogen abgebildet.
Impfdokument liegt vor:
ja
nein
Diese Tabelle basiert auf den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom
Juli 2006 und März 2007
(s. Epidemiologische Bulletin mit Kommentaren Nr. 30, 31 und 32/2006 und Epidemiologisches
Bulletin 12 / 2007)
Der dokumentierte Impfstatus gilt für den Zustand des Kindes nach Beendigung der
Untersuchung, d. h. eine während der Untersuchung durchgeführte Impfung wird
berücksichtigt.
Vorgehensweise
In Zeile 1 wird die Anzahl der Impfungen erfasst (obligatorisch).
Schreibweise einstellig, ganzzahlig.
Der Impfstatus „keine Impfung vorhanden“ wird durch eine Null ausgedrückt.
In Zeile 2 bis 5 wird der Impfstatus erfasst.
Hier ist unter den Antwortmöglichkeiten eine zutreffende auszuwählen. Angekreuzt wird der
weitestgehende Impfstatus, also z. B. bei vorhandener Grundimmunisierung plus 1. Auffrischung
nur die 1. Auffrischung.
Je Impfung wird eine Zelle angekreuzt. Dies entfällt, wenn keine Impfung vorhanden ist.
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der
Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und
entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige
Grundimmunisierung dokumentiert. Falls der KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf
und dieser ist als solcher zu dokumentieren.
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis BImpfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren.
Über die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor.
4-20
< geändert Mai 2007 >
Impfstatus
Allgemeines
11
Kriterien für Handlungsempfehlungen
-
Fehlende Standardimpfungen sind nachzuholen (d. h. Grundimmunisierungen sind zu
vervollständigen und Auffrischimpfungen nachzuholen).
Die Meningokokken C Impfung ist bis zum Alter von 18 Jahren ebenfalls
nachzuholen.
Ausnahmen: Pneumokokkenimpfung nicht nach dem 24. Lebensmonat sowie
Hib-Impfung nicht nach 5 Jahren (siehe STIKO-Empfehlungen, Stand Juli 2006).
Die HPV-Impfung ist bei Mädchen ab 12 Jahren in enger Zusammenarbeit mit den
niedergelassenen Ärzten möglichst frühzeitig und zügig zu verabreichen (siehe
Epidemiologisches
Bulletin
12
/2007).
Vom
KJGD
Nutzung
jeder
Aufklärungsmöglichkeit und Durchführung subsidärer Impfungen.
Bei fehlenden Impfungen erfolgt die Impflückenschließung durch das Gesundheitsamt
(§ 3 Abs. 5 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung; KJGDV 1997) oder die
Sorgeberechtigten erhalten eine schriftliche Empfehlung, den niedergelassenen Arzt
(s. Anlage: Sterntaler-Impfaktion für Kita-Kinder, Schuetzdich-Impfaktion für Schüler ab
6. Klasse).
4-21
< geändert Dez. 2006 >
Impfstatus
Kita-Untersuchung >2 Jahre
11
Abgeschlossene Grundimmunisierung
Anzahl der Impfungen mit Hinweisen
Hib
4/3
4
3
1
bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat
begonnen wurde, ist auch 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht
zeitgerecht verabreicht.
Diphtherie
4/3
4
3
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
Tetanus
Pertussis
4/3
4
Polio
4/3/2
4
oder
Masern
Mumps
Röteln
2
2
2
Hep. B
4/3
Varizellen
1/2
oder
Meningokokken C
Pneumokokken
siehe Diphtherie
Monovalent (früher) 3 ab dem 2. vollendeten Lebensmonat (d. h.
9. Lebenswoche) und 1 ab dem 11. vollendeten Lebensmonat;
Seit 2005 kann nur noch kombiniert geimpft werden.
4
3
2
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring
4
3
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene
1
2
bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes
bei Kombinationsimpfstoff MMRV,
entsprechend Herstellerangaben
1
4/3/2
4
3
2
Meningokokken C-Konjugatimpfstoff
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter:
wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist
wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist
wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist
Kriterien für Handlungsempfehlungen
Fehlende Standardimpfungen sind nachzuholen (d.h. Grundimmunisierungen sind zu vervollständigen
und Auffrischimpfungen nachzuholen).
Die Meningokokken C Impfung ist bis zum Alter von 18 Jahren ebenfalls nachzuholen.
Ausnahmen: Pneumokokkenimpfung nicht nach dem 24. Lebensmonat sowie Hib-Impfung
nicht nach 5 Jahren (siehe STIKO-Empfehlungen, Stand Juli 2006).
Bei fehlenden Impfungen erfolgt die Impflückenschließung durch das Gesundheitsamt (§ 3 Abs. 5 Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (KJGDV 1997) oder die Sorgeberechtigten erhalten eine schriftliche
Empfehlung, den niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Hierzu können die vom Landesgesundheitsamt für
Impfaktionen zugesandten Materialien genutzt und abgerufen werden (s. Anlage: Sterntaler- Impfaktion für KitaKinder, Schuetzdich-Impfaktion für Schüler ab 6. Klasse).
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der
Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu
dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Falls der
KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren.
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis B-Impfdosis, so ist
diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der
Ergänzung liegen keine Daten vor.
Spezielle Hinweise zu Pertussis
Bei unvollständiger Grundimmunisierung sind Kombinationsimpfstoffe, die für die Grundimmunisierung
zugelassen sind, zu verwenden. Hier sind die Altersgrenzen den Fachinformationen zu entnehmen, bzw. der vom
Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen (s. Anlage).
Beispielsweise gelten folgende Altersgrenzen:
Infanrix(TDaP)bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Pentavac bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Infanrix IPV+Hib und Infanrix hexa bis zum Alter von 36 Monaten
4-22
< geändert Dez. 2006 >
Impfstatus
Einschulungsuntersuchung
11
Abgeschlossene Grundimmunisierung
Anzahl der Impfungen mit Hinweisen
Hib
4/3
Diphtherie
4/3
Tetanus
Pertussis
4/3
4
Polio
4/3/2
2
2
2
Hep. B
4/3
Varizellen
1/2
oder
Meningokokken C
Pneumokokken
bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen
3
1
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat
begonnen wurde, ist auch 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht
zeitgerecht verabreicht.
4
3
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
4
oder
Masern
Mumps
Röteln
4
Siehe Diphtherie
Monorelevant (früher) 3 ab dem 2. Lebensmonat (d. h. 9.
Lebenswoche) und 1 ab dem 11. vollendeten Lebensmonat;
Seit 2005 kann nur noch kombiniert geimpft werden.
4
3
2
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoff ohne Pertussisantigene
nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring
4
3
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene
1
2
bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes
bei Kombinationsimpfstoff MMRV,
entsprechend Herstellerangaben
1
4/3/2
4
3
2
Meningokokken C-Konjugatimpfstoff
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Gilt frühestens ab Geburtsjahrgang 2003
Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter
wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist
wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist
wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der
Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu
dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Grundimmunisierung dokumentiert. Falls der
KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren.
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis B-Impfdosis, so ist
diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der
Ergänzung liegen keine Daten vor.
Spezielle Hinweise zu Pertussis
Bei unvollständiger Grundimmunisierung von Pertussis sind Kombinationsimpfstoffe, die für die
Grundimmunisierung zugelassen sind, zu verwenden. Hier sind die Altersgrenzen den Fachinformationen zu
entnehmen, bzw. der vom Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen (s.
Anlage).
Beispielsweise gelten folgende Altersgrenzen:
Infanrix(TDaP)bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Pentavac bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Infanrix IPV+Hib und Infanrix hexa bis zum Alter von 36 Monaten
Bei fehlender Grundimmunisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Lebensjahren eine einmalige Impfung mit
Kombinationsimpfstoff möglich (TDaP, Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen Tetanus-Diphterie-Impfung ist ein
Abstand von möglichst 5 Jahren (Minimum 18 Monate) einzuhalten.
Auffrischung
1. Auffrischimpfung
im Alter von 5 – 6 vollendeten Jahren bei Diphtherie, Tetanus und Pertussis
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der 1. Auffrischimpfung Diphtherie, Tetanus und Pertussis:
Die 1. Auffrischimpfung im Alter von 5 – 6 vollendeten Jahren wird dokumentiert.
Wenn diese nicht vorhanden ist, Handlungsbedarf „Impfen“ dokumentieren und das Nachholen der
Auffrischimpfung veranlassen.
4-23
< geändert Mai 2007 >
Impfstatus
5./6. Klasse
11
Abgeschlossene Grundimmunisierung
Anzahl der Impfungen mit Hinweisen:
Hib
4/3
Diphtherie
4/3
Tetanus
Pertussis
4/3
4
Polio
4/3/2
2
2
2
Hep. B
4/3*
Varizellen
1/2
oder
Meningokokken C
bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat
begonnen wurde, ist 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht
zeitgerecht verabreicht.
4
3
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
siehe Diphtherie
3 ab dem 2. vollendeten Monat (d. h. 9. Lebenswoche)
und 1 ab dem 11. vollendeten Monat
oder
Masern
Mumps
Röteln
4
3
4
3
2
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoff ohne Pertussisantigene
nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring
4
3
Bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
Nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene
1
2
bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes
bei Kombinationsimpfstoff MMRV,
entsprechend Herstellerangaben
1
Meningokokken C-Konjugatimpfstoff
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Gilt frühestens ab
Geburtsjahrgang 2004
Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter:
4
wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist
3
wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist
2
wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist
HPV
3
bei Mädchen ab 12 Jahren,
frühestens ab Geburtsjahrgang 1995
*Kombinationsimpfstoffe mit Pertussisantigenen erst seit 2000
Pneumokokken
4/3/2
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der
Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und
entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige
Grundimmunisierung dokumentiert. Hier sind die Impfstoffe der vom Landesgesundheitsamt zur
Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen zu entnehmen (s. Anlage). Falls der KJGD
nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren.
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis BImpfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über
die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor.
Spezielle Hinweise zu Pertussis
Bei fehlender Grundimmunisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Jahren eine einmalige
Impfung mit Kombinationsimpfstoff möglich (Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen TetanusDiphterie-Impfung ist ein Abstand von möglichst 5 Jahren einzuhalten. Der Mindestabstand ist nach
derzeitiger Studienlage bei Jugendlichen 18 Monate (Epi.Bull. 32/2006). Herstellerangaben beachten.
Spezielle Hinweise zu HPV
Mündliche Aufklärung sowie Aushändigung von Infomaterial. Hinweis auf frühestmöglichen
Impfzeitpunkt. Falls bei 12-Jährigen Impfung noch nicht begonnen, schriftliche Empfehlung, den
niedergelassenen Arzt aufzusuchen.
Auffrischimpfungen
Im Alter von 9 – 17 vollendeten Jahren:
1. Auffrischimpfung gegen Polio
2. Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis
4-24
< geändert Mai 2007 >
Impfstatus
Schulabgangsuntersuchung/10. Klasse
Abgeschlossene Grundimmunisierung
Anzahl der Impfungen mit Hinweisen
Hib
4/3
4
3
bei Kombinationsimpfstoffen mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat
begonnen wurde, ist 1 Impfung vollständig (aber nicht zeitgerecht
verabreicht).
Diphtherie
4/3
4
3
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene
Tetanus
Pertussis
4/3
4
Polio
4/3/2
siehe Diphtherie
3 ab dem 2. vollendeten Monat (d. h. 9. Lebenswoche)
und 1 ab dem 11. vollendeten Monat
oder
Masern
Mumps
Röteln
2
2
2
Hep. B
4/3*
Varizellen
1/2
oder
4
3
2
je nach Impfschema 4, 3 oder 2 Impfungen:
bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
nur bei Impfstoff ohne Pertussisantigene
nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring
4
3
Bei Kombinationsimpfstoff mit Pertussisantigenen
Nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene
1
2
bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes
bei Kombinationsimpfstoff MMRV, entsprechend Herstellerangaben
und bei Impfung ab 13 vollendeten Jahren
Meningokokken C- Konjugatimpfstoff
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter:
4
wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist
3
wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist
2
wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist
HPV
3
bei Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren,
frühestens ab Geburtsjahrgang 1995
*Kombinationsimpfstoffe mit Pertussisantigenen erst seit 2000
Meningokokken C
Pneumokokken
1
4/3/2
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Grundimmunisierung
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der
Grundimmunisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Grundimmunisierung unvollständig und
entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige
Grundimmunisierung dokumentiert. Hier sind die Impfstoffe der vom Landesgesundheitsamt zur
Verfügung gestellten Liste zu Kombinationsimpfstoffen zu entnehmen (s. Anlage). Falls der KJGD
nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf und dieser ist als solcher zu dokumentieren.
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis BImpfdosis, so ist diese Grundimmunisierung unvollständig und entsprechend zu dokumentieren. Über
die Notwendigkeit der Ergänzung liegen keine Daten vor.
Spezielle Hinweise zu Pertussis
Bei fehlender Grundimmunisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Jahren die einmalige Impfung
mit Kombinationsimpfstoff möglich (Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen Tetanus-DiphterieImpfung ist ein Abstand von möglichst 5 Jahren einzuhalten. Der Mindestabstand ist nach derzeitiger
Studienlage bei Jugendlichen 18 Monate (Epi.Bull. 32/2006). Herstellerangaben beachten.
Spezielle Hinweise zu HPV
Mündliche Aufklärung sowie Aushändigung von Infomaterial. Hinweise auf Nutzen der Impfung, auch
bei bereits vollzogenem Sexualverkehr. Falls Impfung unvollständig oder noch nicht erfolgt, schriftliche
Empfehlung, den niedergelassenen Arzt aufzusuchen.
Auffrischung
Im Alter von 9 – 17 vollendeten Jahren:
1. Auffrischimpfung gegen Polio
2. Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis
4-25
11
< geändert Dez 2006 >
Impfstatus
Anlage
11
Kombinationsimpfstoffe
(außer Kombinationen mit Hepatitis-B-Impfstoff)
(Die Liste enthält die gegenwärtig in Deutschland vertriebenen Impfstoffe, unabhängig von der Anzahl
der Vertreiber. Verwendung unter Beachtung der aktuellen Fachinformationen! / Beipackzettel
und STIKO-Empfehlungen, Stand: Juli 2006)
Impfstoff
Td
Handelsname
Stand: 19.12.2006*
Firma
Bemerkungen
Td-pur
Chiron Behring
Td-Impfstoff Merieux
Td-Rix
Aventis Pasteur MSD
GlaxoSmithKline
Td-IPV
REVAXIS
Td-Virelon
Aventis Pasteur MSD
Chiron Behring
ab vollendetem 5. Lebensjahr
zur Auffrischung**
TD-aP
Infanrix
GlaxoSmithKline
Td-ap
Boostrix
GlaxoSmithKline
COVAXIS
Aventis Pasteur MSD
REPEVAX
Aventis Pasteur MSD
Boostrix Polio
GlaxoSmithKline
PENTAVAC
Aventis Pasteur MSD
zur Grundimmunisierung* ab
vollendetem 2. Lebensmonat bis
zum vollendeten 6. Lebensjahr
ab vollendetem 4. Lebensjahr
zur Auffrischung.* Bei fehlender
oder unvollständiger Grundimmunisierung gegen Pertussis
nicht kontraindiziert.
ab vollendetem 4. Lebensjahr zur
Auffrischung.* Bei fehlender oder
unvollständiger Grundimmunisierung gegen Pertussis
nicht kontraindiziert.
ab vollendetem 3. Lebensjahr
zur Auffrischung**. Bei unvollständiger oder unbekannter
Impfanamnese gegen Pertussis
nicht kontraindiziert.
ab vollendetem 4. Lebensjahr
zur Auffrischung** Bei fehlender
oder unvollständiger Grundimmunisierung gegen Pertussis und
Polio nicht kontraindiziert.
zur Grundimmunisierung ab
vollendetem 2. Lebensmonat bis
zum vollendeten 5. Lebensjahr
Infanrix IPV+Hib
GlaxoSmithKline
Infanrix hexa
GlaxoSmithKline
MMR Triplovax
Aventis Pasteur MSD
Priorix
GlaxoSmithKline
Priorix-Tetra
GlaxoSmithKline
Td-ap-IPV
Hib-DTaPIPV
DTaP-IPVHBV-Hib
MMR
MMRV
ab vollendetem 5. Lebensjahr
zur Grundimmunisierung
und Auffrischung
zur Grundimmunisierung ab
vollendetem 2. Lebensmonat bis
möglichst maximal 36 Monate
zur Grundimmunisierung ab
vollendetem 2. Lebensmonat bis
maximal 36 Monate
(bei Hepatitis-B-Impfung zum
Zeitpunkt der Geburt bereits
ab vollend. 6.Lebenswoche).
Herstellerangaben beachten.
ab Beginn des 12.Lebensmonats, 2.
Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen möglich. –
bei vorheriger Kita-Aufnahme
früher, jedoch nicht vor dem 9.
Lebensmonat. In diesen Fällen
Wiederholung zu Beginn des
2. Lebensjahres
Ab vollendetem 9. Lebensmonat
bis zum vollendeten 12. Lebens-jahr.
2 Dosen im Abstand von 6
(mindestens 4) Wochen.Herstellerangaben beachten.
* Grundimmunisierung heißt: 4 Impfungen mit pertussisantigenhaltigen Impfstoffen
** Bezeichnung „Auffrischung“ basiert auf den Vorgaben der EMEA
4-26
< geändert Mai 2007 >
Impfstatus
Bewertung (nur zur Kenntnis, da automatische Ermittlung)
Kita-Untersuchungen
Alter in vollendeten Monaten: >24 Monate
„vollständig“
abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib, HB, Pn
2 Impfungen MMR
1 Impfung Var oder 2 Impfungen bei MMRV
1 Impfung Men C
„unvollständig“
begonnene Grundimmunisierung, 1 Impfung MMR, bzw. MMRV
„fehlend“
0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“
Schuleingangsuntersuchungen
„vollständig“
mindestens abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, HB, Pn*
2 Impfungen MMR
1 Impfung Var oder 2 Impfungen bei Verwendung von MMRV
1 Impfung Men C
„unvollständig“
begonnene Grundimmunisierung, 1 Impfung MMR, 1 Impfung MMRV
„fehlend“
0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“
5./6. Klasse
„vollständig“
abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, Pn*, HB, HPV* und
mindestens 1 Auffrischung bei T und D und P
2 Impfungen MMR
1 Impfung Var oder 2 Impfungen bei Verwendung von MMRV
1 Impfung Men C
„unvollständig“
begonnene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, HB, Pn*
oder: abgeschlossene Grundimmunisierung ohne Auffrischung bei T und D und P
1 Impfung MMR bzw. 1 Impfung MMRV
„fehlend“
0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“
Schulabgangsuntersuchung 10. Klasse
„vollständig“
abgeschlossene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib*, Pn*, HB, HPV* und
2 Auffrischungen bei T und D und P und 1 Auffrischung bei Po
2 Impfungen MMR
1 Impfung Men C
1 Impfung Var bei Impfung vor vollendetem 13. Lebensjahr oder 2 bei MMRV, bzw.
2 Impfungen Var bei Impfung ab 13 Jahren
„unvollständig“
begonnene Grundimmunisierung bei D, T, Po, P, Hib, HB, Pn
oder: abgeschlossene Grundimmunisierung und nur 1 Auffrischung bei T und D und P
keine Auffrischung bei Polio
1 Impfung MMR
1 Impfung Var bei Impfalter ab 13 Jahren, bzw. 1 Impfung bei MMRV
„fehlend“
0 Impfungen im Feld „Anzahl Impfungen“
*Anmerkung:
Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat begonnen wurde, ist 1 Impfung
vollständig (aber nicht zeitgerecht verabreicht). Nach 5 Lebensjahren (6.Geburtstag) wird die
Hib-Impfung nicht mehr empfohlen.
Wenn die Pn – Impfung erst ab dem 7. – 11. Lebensmonat begonnen wurde, sind 3
Impfungen vollständig (aber nicht zeitgerecht verabreicht). Wenn die Pn – Impfung erst ab
dem 12. – 23. Lebensmonat begonnen wurde, sind 2 Impfungen vollständig (aber nicht
zeitgerecht verabreicht).
Die Pneumokokkenimpfung wird nach dem 24. Lebensmonat nicht mehr empfohlen.
HPV – Impfung im Alter zwischen 12 und 17 Jahren
4-27
11
< geändert Dez. 2006 >
Derzeitige Förderung oder Behandlung
12
Ankreuzfelder: 1 bis 9 obligatorisch
Hier ist die ständige, laufende Behandlung oder Betreuung einzutragen.
Tests
13
Ankreuzfelder obligatorisch
Nur für Kita-Untersuchungen und Schuleingangsuntersuchungen
Die hier genannten Tests sind obligatorisch. Die Dokumentation dient auch der Qualitätssicherung. Informationen zu den Tests und Befunden in Kap. 3 2.6 und 3 7.5.
Händigkeit
Ankreuzfelder
(für
die
Schulberatung
im
Zusammenhang
Einschulungsuntersuchung; nicht in Datenschnittstelle LGA enthalten)
mit
Sehtest
der
14
Sehtest Tafeln: Ankreuzfelder, 1 von 4 obligatorisch
Fernvisus:
die Eintragung erfolgt mit 2 Stellen nach dem Komma, nur eine der drei
Zeilen ist auszufüllen (vgl. zu Befund 3 3.1)
(z. B. 0,70)
Sehtests:
Ankreuzfelder
Audiometrie
15
Ankreuzfelder zur Durchführung, 1 von 3 obligatorisch
4-28
< geändert Dez. 2006 >
Urintest
16
Ankreuzfelder obligatorisch nur für Schulabgangsuntersuchung
Untersuchungsverfahren und -bedingungen
Die Untersuchung erfolgt durch Teststreifen (Comburteststreifen) in frisch gelassenem
Urin.
Folgende Parameter werden überprüft:
Leukozyten
Protein
Glukose
Blut
Kriterien für weitere Handlungsempfehlungen
bei pathologischem Ausfall → Kontrolle oder Überweisung zur Abklärung
nicht in Schnittstelle für LGA enthalten
Blutdruck
17
ganzzahlig, rechtsbündig
Angabe in mm Hg, systolisch/diastolisch
Dauer des Kita-Besuchs in Jahren
18
nur für Schuleingangsuntersuchung und Kita-Untersuchungen, obligatorisch
ganzzahlig
Es wird die Dauer des Kita-Besuchs in Jahren eingetragen. (Wie lange hat Ihr Kind eine
Kita besucht?).
0: kein Kita-Besuch bzw. weniger als ein halbes Jahr
1: Dauer des Kita-Besuchs bis zu 1 Jahr
2: Dauer des Kita-Besuchs bis zu 2 Jahren
3: Dauer des Kita-Besuchs bis zu 3 Jahren
4: Dauer des Kita-Besuchs länger als drei Jahre
9: keine Angaben
Früherkennungsuntersuchung
19
bei Kita- und Einschulungsuntersuchung
Vorliegen des U-Heftes,
Ankreuzfeld obligatorisch
U1:
U2:
Kind hat an U1 teilgenommen
Kind hat an U2 teilgenommen etc.
bei Untersuchung 10. Klassen /
Schulabgangsuntersuchung: Ankreuzfeld 1
von 3
4-29
< geändert Dez. 2006 >
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
20
nur für Schuleingangsuntersuchung, obligatorisch
ganzzahlig, rechtsbündig
„Kinder“: Es ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder (Personen unter 18 Jahren)
einschließlich des untersuchten Kindes einzutragen.
Für Heimkinder ist die Zahl ´99´ einzutragen.
„Erwachsene“: Die Zahl der Erwachsenen sollte alle Personen, die 18 Jahre und älter
sind, erfassen. Das können neben den Eltern bzw. dem Lebenspartner z. B. auch
Großeltern und/oder erwachsene Geschwister sein.
Schulbildung
21
nur für Schuleingangsuntersuchung
Ankreuzfelder: obligatorisch je „Mutter“ und „Vater“
Es ist der jeweils höchste erreichte Schulabschluss zu markieren.
Lebt Mutter oder Vater mit einem Partner in dem Haushalt, der nicht die/der leibliche
Mutter/Vater des untersuchten Kindes ist, sind die Daten dieses Lebenspartners zu
erfassen.
Abschluss kleiner 10. Klasse: gilt auch für den Förderschulabschluss und wenn kein
Schulabschluss vorhanden ist.
Abschluss der 10. Klasse: gilt für Absolventen von polytechnischen Oberschulen (POS),
Hauptschulen, Gesamtschulen und Realschulen, die diese bis zur 10. Klasse erfolgreich
besucht haben.
Abitur: alle Formen der Hochschul- und Fachhochschulreife; gilt für Absolventen von
erweiterten Oberschulen (EOS), Gymnasien und Fachoberschulen.
Dazu ist die Begleitperson zu befragen und nur bei Verweigerung der Antwort, ist „keine
Angabe“ zu markieren. Bei Heimkindern ebenfalls „keine Angabe“ markieren.
Berufstätigkeit
22
nur für Schuleingangsuntersuchung
Ankreuzfelder: obligatorisch je „Mutter“ und „Vater“
Die Begleitperson ist zu befragen und bei
Verweigerung der Antwort ist „keine
Angabe“ zu markieren. Bei Heimkindern
ebenfalls „keine Angabe“ markieren.
Lebt Mutter oder Vater mit einem Partner
in dem Haushalt, der nicht die/der leibliche
Mutter/Vater des untersuchten Kindes ist,
sind die Daten dieses Lebenspartners zu
erfassen.
Als „nicht erwerbstätig“ gilt hier, wer nicht oder weniger als eine Stunde arbeitet, aber
mehr arbeiten will (angelehnt an „erwerbslos“ im Sinne des Stat. Bundesamtes, ILOStatistik). Beschäftigungsformen im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt (ABM etc.) werden
unter den anderen Antwortmöglichkeiten registriert.
4-30
Funktionsdiagnostischer Befund
23
Funktionsdiagnostische Befunde: Bei Vorliegen eines Befundes ist eine Funktionsgruppe
auszuwählen.
Teilweise
ist
die
Auswahlmöglichkeit
eingeschränkt
(siehe
Funktionsbefunde).
Ankreuzfeld B: Kind ist zu Befund in Behandlung
Ankreuzfeld Ü1 oder Ü2:
Der Befund erscheint dem Untersucher kontrollbedürftig oder er hält eine weitere
Untersuchung für erforderlich.
Ü1:
erstmals
Ü2:
bereits in früheren Untersuchungen des KJGD wurde Ü1 angekreuzt und jetzt
wird eine Empfehlung zur weiteren Untersuchung ausgesprochen.
Bei jedem Einzelbefund kann fallbezogen B und/oder Ü1/Ü2 angekreuzt werden.
Aufgrund von vorliegenden Messergebnissen wird durch die Software bei folgenden
Befunden automatisch eine Eintragung gemacht:
5.1 Hypertonie, 8.2 Kleinwuchs, 8.3 Hochwuchs, 9.1 Adipositas, 9.2 Untergewicht
Untersuchungsbefunde
24
Zeichenfeld
Ergänzungen oder Kommentare zu Funktionsbefunden
Nicht bei Schnittstelle für LGA enthalten.
Handlungsbedarf
25
Ankreuzfelder: 1 bis 12 obligatorisch
Im Gegensatz zu Nummer 12 „Derzeitige Förderung oder Behandlung“ ist hier der
aktuelle Bedarf des Kindes an weiterer Diagnostik bzw. Therapie oder der Bedarf an
weiteren Impfungen zu kodieren.
4-31
< geändert Dez. 2006 >
Empfehlungen
26
Ankreuzfelder: 1 von 2 für Schuleingangsuntersuchung obligatorisch
Gesundheitlich bedingte Einschränkungen
für die berufliche Ausbildung
27
Ankreuzfelder: 1 von 3 für Schulabgangsuntersuchung obligatorisch
Eine gesundheitlich bedingte Einschränkung liegt dann vor, wenn auf dem offiziellen
Untersuchungsformular nach JAG eine vorübergehende oder dauernde Gefährdung der
Gesundheit vermerkt wurde.
Freies Feld
28
5 Zeichenfelder zu je 1 Stelle
werden verwendet, wenn eine Vereinbarung innerhalb des Gesundheitsamtes bzw.
zwischen Gesundheitsamt und LGA über die inhaltliche Bedeutung getroffen wurde.
Datenschutzrechtliche Belange sind zu beachten.
Eignet sich für spezielle Fragestellungen
Bemerkungen
29
Textfeld
Platz für zusätzliche Bemerkungen oder für Ergänzungen
4-32
A Auffrischimpfung; diese sollte möglichst erst 5 Jahre nach der letzten Impfdosis erfolgen
G Grundimmunisierung für alle Jugendlichen, die bisher nicht geimpft wurden bzw.
Komplettierung eines noch unvollständigen Impfschutzes
S Standardimpfung
a) Bei Einzelimpfstoffen und Impfstoffen ohne Pertussisanteil kann diese Dosis entfallen.
b) Jährlich mit aktuellem Impfstoff
c) Generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten
2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, Standardimpfung für Personen
≥ 60 mit Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren
d) Wiederimpfung alle 10 Jahre
e) Impfung von Jugendlichen ohne Windpockenerkrankung oder – impfung
f) Bei Anwendung des Kombinationsimpfstoffes MMRV sind die Angaben des Herstellers zu
beachten. Entsprechend den Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen
erforderlich. Zwischen beiden Dosen sollten 4 bis 6 Wochen liegen.
g) Der Meningokokken-Konjugatimpfstoff sollte nicht gleichzeitig mit PneumokokkenKonjugatimpfstoff gegeben werden.
h) Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen
werden. Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs sind unverändert
in Anspruch zu nehmen, da die Impfung gegen humane Papillomaviren Typ 16 und
18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt.
• Ziel ist, möglichst frühzeitig einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.
• Abweichungen von den angegebenen Terminen sind möglich und unter
Umständen notwendig. Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu
halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe eingesetzt werden.
• Bei jedem Arzttermin ist der Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls
zu vervollständigen.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin Juli 2006/Nr. 30 und Epidemiologisches Bulletin zur HPV-Impfung März 2007/Nr. 12
http://www.rki.de>Infektionsschutz>Impfen
< geändert Dez. 2006 >
4.7
Elternanschreiben
Die Elternanschreiben auf dieser und den folgenden Seiten sind als Empfehlung
anzusehen. Weitere Schreiben stehen beim LGA als Textdateien zur Verfügung.
Ärztliche Untersuchung Ihres Kindes
In der Kindertagesstätte
am:
ab:
Uhr
Sehr geehrte Eltern,
der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge die
Aufgabe, alle Kinder in Kindertagesstätten einmal jährlich ärztlich zu untersuchen und den Impfstand
zu überprüfen. Diese Aufgaben werden nach § 11 des Kindertagesstättengesetzes und nach § 8
Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG) wahrgenommen.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst darf personenbezogene Daten erheben, soweit deren
Kenntnis zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz
erforderlich ist (§ 28 BbgGDG). Die Untersuchungen erfolgen in Ergänzung und unabhängig von den
Vorsorgeuntersuchungen bei niedergelassenen Ärzten.
Um die Untersuchung und den Entwicklungsstand Ihres Kindes besser beurteilen zu können, bitten
wir Sie, nachfolgenden Elternfragebogen auszufüllen und Ihrem Kind zur Untersuchung mitzugeben.
Sämtliche Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei
abklärungsbedürftigen Befunden und nicht vollständigem Impfstand erhalten Sie eine schriftliche
Information.
Außer dem ausgefüllten Fragebogen benötigt Ihr Kind am Untersuchungstag
1.
2.
3.
4.
das Impfbuch (Impfdokumente),
das Vorsorgeheft,
Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie
falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Untersuchung teilnehmen.
4-34
Einschulungsuntersuchung
Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind wird demnächst eingeschult und damit sowohl körperlich als auch geistig vor neue Aufgaben
gestellt.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist gesetzlich verpflichtet, vorher zu prüfen, ob den zu
erwartenden Leistungsanforderungen gesundheitliche Schäden oder Störungen entgegenstehen, die
der zusätzlichen Hilfe von Seiten des Arztes oder des Lehrers bedürfen. Auch soll festgestellt
werden, ob Ihr Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen
ist.
Um dies beurteilen zu können, ist eine eingehende ärztliche Untersuchung erforderlich, die auch
gesundheitliche Besonderheiten in der Familie und der bisherigen Entwicklung Ihres Kindes
berücksichtigt. Ein möglichst zuverlässiges Untersuchungsergebnis kann dabei nur mit Ihrer
verständnisvollen Hilfe erreicht werden. Alle für den Arzt wichtigen Fragen sind in dem beiliegenden
Fragebogen zusammengestellt. Bei Ihrer Beantwortung bedarf es erfahrungsgemäß einiger
Überlegung, ich bitte Sie daher, den Bogen schon zu Hause auszufüllen und mitzubringen.
Die Einschulungsuntersuchung findet am _______________ um ___________ Uhr
in (Ort)_________________________________________________________
statt.
Außer dem ausgefüllten Fragebogen bringen Sie bitte am Untersuchungstag
1.
2.
3.
4.
das Impfbuch (Impfdokumente),
das Vorsorgeheft,
Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie
falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bitte beachten:
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung gemäß § 37 des Brandenburgischen
Schulgesetzes.
4-35
Sehr geehrte Eltern,
am ……………………………….. findet um ……………………. die Kinder- und Jugendärztliche
Untersuchung der 6. Klassenstufe in der Schule Ihres Kindes statt.
Diese Untersuchung beinhaltet:
- Hör- und Sehtest
- Messung des Blutdrucks
- Ganzkörperuntersuchung
- Gewichts- und Längenmessung
Sollten sich im Ergebnis der Untersuchung Empfehlungen ergeben, bekommen Sie diese schriftlich
für Ihren Hausarzt ausgehändigt.
Wie Sie wissen, sind Schutzimpfungen eine wichtige Gesundheitsvorsorge für Ihr Kind. Bei der
anstehenden Untersuchung wird auch der Impfstatus Ihres Kindes überprüft. Sollten Lücken im
Impfschutz festgestellt werden, so besteht die Möglichkeit, unentgeltlich den Impfstatus zu
vervollständigen.
Dazu benötige ich jedoch Ihre Zustimmung und die Angabe der Krankenkasse. Sollten Sie damit
einverstanden sein, dass der Impfschutz Ihres Kindes, wenn erforderlich, ergänzt wird, so bitte ich
Sie, sich die beiliegenden Merkblätter genau durchzulesen und die Einverständniserklärung
auszufüllen und zu unterschreiben.
Außer dem ausgefüllten Erhebungsbogen (siehe Anlage) geben Sie Ihrem Kind bitte am
Untersuchungstag
1. das Impfbuch (Impfdokumente), ggf. das ausgefüllte Impfmerkblatt
2. Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie
3. falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Untersuchung teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
4-36
Sehr geehrte Eltern, Personensorgeberechtigte,
am ……………………………….. findet um ……………………. die Kinder- und Jugendärztliche
Untersuchung der 10. Klassenstufe und die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
(siehe Rückseite) in der Schule Ihres Kindes statt.
Diese Untersuchung beinhaltet:
- Hör- und Sehtest
- Messung des Blutdrucks
- Ganzkörperuntersuchung
- Gewichts- und Längenmessung
Sollten sich im Ergebnis der Untersuchung Empfehlungen ergeben, bekommen Sie diese schriftlich
für Ihren Hausarzt ausgehändigt.
Wie Sie wissen, sind Schutzimpfungen eine wichtige Gesundheitsvorsorge für Ihr Kind. Bei der
anstehenden Untersuchung wird auch der Impfstatus Ihres Kindes überprüft. Sollten Lücken im
Impfschutz festgestellt werden, so besteht die Möglichkeit, den Impfstatus zu vervollständigen.
Dazu benötige ich jedoch Ihre Zustimmung und die Angabe der Krankenkasse. Sollten Sie damit
einverstanden sein, dass der Impfschutz Ihres Kindes, wenn erforderlich, ergänzt wird, so bitte ich
Sie, sich die beiliegenden Merkblätter genau durchzulesen und die Einverständniserklärung
auszufüllen und zu unterschreiben.
Außer dem ausgefüllten Erhebungsbogen (siehe Anlage) geben Sie Ihrem Kind bitte am
Untersuchungstag
1. das Impfbuch (Impfdokumente), ggf. das ausgefüllte Impfmerkblatt,
2. Bescheinigungen wie z.B. den Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass sowie
3. falls vorhanden, verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä. mit.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Untersuchung teilnehmen.
4-37
Information
über die ärztliche Untersuchung der Schulabgänger nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG)
Sehr geehrte Eltern bzw. Personensorgeberechtigte,
um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu
schützen, müssen diese vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des
Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.
Diese Untersuchung erfolgt ausschließlich durch den Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit
der Schulentlassungsuntersuchung in der 10. Klasse.
Mit diesem Schreiben erhalten Sie einen Erhebungsbogen, der zur Untersuchung ausgefüllt und
vom Schüler und vom Personensorgeberechtigten unterschrieben mitzubringen ist.
Nach der Untersuchung stellt der Schularzt, wenn keine Überweisungsempfehlung zu einem
Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Diese hat eine Gültigkeit von 14
Monaten.
Ohne diese Bescheinigung darf der Arbeitgeber den Jugendlichen nicht beschäftigen (§ 32
JArbSchG).
Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe oder Fragen zur Untersuchung wenden Sie sich
bitte an umseitig genannte Adresse.
Bereits jetzt mache ich Sie darauf aufmerksam, dass nach einem Jahr der Beschäftigung (frühestens
jedoch nach 9 Monaten) eine Nachuntersuchung erforderlich ist.
Für diese Nachuntersuchung besteht jedoch freie Arztwahl.
Erfolgt die Untersuchung durch den Hausarzt, benötigt der Jugendliche für diese einen
Untersuchungsberechtigungsschein, welchen er gegen Vorlage des Personalausweises in unserer
Dienststelle erhält.
Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
4-38
Anlagen
5
A2
Anlagen zu den Funktionsbefunden
zu 2 Nerven/Psyche
zu
Screening auf psychische Auffälligkeiten
Die Verhaltensfragen in den Anamnesebögen geben Hinweise auf psychische und
soziale Auffälligkeiten der Kinder sowie auf ein mögliches Suchtpotential. Die
Antworten der Eltern in den Bögen werden genutzt für die:
1. ärztliche Beratung direkt im Kontext der Untersuchung.
2. Befunderhebung zu Enuresis, ADHS, emotionale/soziale Störungen.
3. Dokumentation des Handlungsbedarfs zum Thema seelische Gesundheit im
Rahmen der Gesundheitsberichterstattung.
Für die ersten beiden Zwecke wird den untersuchenden Ärzten im Folgenden eine
Auswertungsanleitung zur Verfügung gestellt.
Die Verhaltensfragen für die Altersgruppen Kita, Einschulung und 5./6. Klassen
sind aus diagnostischen Befragungsinstrumenten von Esser entnommen
(Mannheimer Elterninterview, Esser et al. 1989) und mit Prof. Esser abgestimmt.
Die Fragen für die 10. Klassen sind dem Elternfragebogen SDQ entnommen, der im
RKI-Kindersurvey Verwendung findet (Bettge et al. 2002). Damit werden später
Vergleiche der Brandenburger Ergebnisse mit bundesweiten Daten möglich sein
(vgl. Übersicht). 2
Übersicht: Hinweise auf psychische und soziale Auffälligkeiten im Anamnesebogen
Kita
Emot./soziale Störung
- Angststörung
- soziale Störung
- Depressive Störung
- Essstörung
- Tabakabhängigkeit
- Alkoholmissbrauch
ADHS/Hyperaktivität
Enuresis
Anamnesebögen
Einschulung 5./6. Klasse
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
10. Klasse
x
(x)
x
x
x
x
x
2 Der Anamnesebogen 10. Klassen findet wird bei ärztlicher Untersuchung in Gymnasien verwendet, nicht
bei JAG-Untersuchung.
5-1
Anlagen
A2
Im Folgenden sind die Verhaltensfragen aus den Anamnesebögen wiedergegeben,
wobei die rechte Spalte Regeln für die Befunderhebung gibt.
Kita-Alter
Mein Kind...
kann sich nur schwer von der Mutter oder dem Vater trennen
(z. B. im Kindergarten, bei Bekannten oder Verwandten)
stimmt
stimmt
nicht
• deswegen kommt es auch im Kindergarten zu größeren Problemen
ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert
ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert
ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig,
kann nicht stillsitzen
ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen
KJGDBewertung
Trennungsangst:
beiden Items
zugestimmt
-> emot-soz Stör.
ADHS:
beiden Items „zu
Hause“ oder
„Kita“
zugestimmt
-> ADHS
Störungen des
Sozialverhaltens:
2 von 4 Items
zugestimmt
-> emot-soz Stör.
ist zu Hause häufig ungehorsam
ist im Kindergarten häufig ungehorsam
zerstört oft mutwillig Gegenstände oder Spiele
hat fast täglich Wutausbrüche, bei denen es sich nur schwer
beruhigen kann (z. B. stampft mit den Füßen, schreit sehr laut oder
wirft mit Gegenständen um sich)
Einschulungsuntersuchung
stimmt stimmt
nicht
KJGDBewertung
Mein Kind ...
ist zu Hause beim Spielen leicht ablenkbar und unkonzentriert
ist im Kindergarten sehr leicht ablenkbar und unkonzentriert
ist zu Hause (z. B. beim Essen) sehr unruhig, zappelig,
kann nicht stillsitzen
ist im Kindergarten sehr unruhig, zappelig, kann nicht stillsitzen
ist zu Hause häufig ungehorsam
ist im Kindergarten häufig ungehorsam
prügelt sich häufig mit anderen Kindern
wird von anderen Kindern häufig geärgert, gehänselt, verprügelt
hat Angst vor anderen Kindern
nässt mindestens einmal pro Woche ein
5-2
ADHS:
beiden Items „zu
Hause“ oder
„Kita“
zugestimmt
-> ADHS
Störungen des
Sozialverhaltens:
2 von 3 Items
zugestimmt
-> emot-soz Stör.
Angststörung:
beiden Items
zugestimmt
-> emot-soz Stör.
Enuresis:
Zustimmung
-> Enuresis
Anlagen
A2
5./6. Klassen
Mein Kind
stimmt
stimmt
nicht
muss bei starker Aufregung stottern
hat mehr als einmal in den letzten 6 Monaten ins Bett
gemacht
Enuresis
Essstörung
hat ständig Angst dick zu werden
Angststörung:
2 von 3 Items
zugestimmt
-> emot-soz
Störung
soziale
Störung:
-> emot-soz
Störung
ist sehr ängstlich und hat deswegen im Alltag Probleme
hat starke Angst davor, zur Schule zu gehen
hat überhaupt keinen Kontakt zu anderen Kindern und
Jugendlichen
schwänzt manchmal die Schule
ist leicht ablenkbar und unkonzentriert
• in der Schule
• bei den Hausaufgaben
• bei den Regelspielen (Karten- oder Brettspiele)
ADHS:
3 von 3 Fragen
zugestimmt
-> ADHS
ist mindestens einmal pro Woche für mindestens drei
Stunden traurig und niedergeschlagen
• diese Stimmung steht meist in keinem Verhältnis zum
auslösenden Ereignis
• ist nur schwer auf andere Gedanken zu bringen,
wenn es traurig ist
trinkt Alkohol
raucht
nein
nein
KJGD
Bewertung
Sprechstörung
gelegentlich
gelegentlich
depressive
Störung:
mehrmals im Monat
täglich
3 von 3 Fragen
zugestimmt
-> emot-soz
Störung
Suchtpotenzial:
2 von 2 Fragen
„gelegentlich“
oder mehr
-> emot-soz
Störung
Das Screening auf psychische Störungen bei Schülern der 10. Klasse/
Schulabgangsuntersuchung
Die Fragen sind dem RKI-Bogen „SDQ Parents 14 bis 17 Jahre“ entnommen
(Bettge et al. 2002). Hier sind jeweils 5 Fragen nötig um den Sachverhalt zu
erfassen (anders als bei den Fragen nach Esser bei jüngeren Altersgruppen).
Gegenüber der Vorlage ist Folgendes verändert:
• Es wurden nur die Fragen der Skalen „Hyperaktivität“ und „Emotionale
Probleme“ übernommen. Die Skalen „Prosoziales Verhalten“ und
„Verhaltensprobleme“ wurden weggelassen.
• Um die Ad-hoc-Auswertung im Kontext der kinderärztlichen Untersuchung zu
erleichtern, wurden jeweils alle Fragen einer Skala hintereinander gestellt. Die
Fragen wurden teilweise umformuliert, um eine einheitliche Polung zu
erreichen.
5-3
Anlagen
A2
• Drei Fragen sind zusätzlich aufgenommen (vgl. auch Anamnesebögen 5./6
Klassen):
„hat ständig Angst dick zu werden“ als Indikator für Essstörungen
Schulschwänzen als Indikator für soziale Störungen
Rauchen als Indikator für eine Suchtproblematik
Alkohol als Indikator für eine Suchtproblematik
Auswertung: Die ersten 10 Items des Fragebogens umfassen zwei Skalen mit je
fünf Fragen. Der erste Schritt zur Auswertung des Fragebogens besteht darin, die
Werte jeder einzelnen Skala aufzuaddieren:
„nicht zutreffend“
=1
„teilweise zutreffend“
=2
„eindeutig zutreffend“
=3
Das Ergebnis kann auf beiden Skalen einen Wert zwischen 5 und 15 ergeben, falls
Angaben zu allen fünf Merkmalen gemacht wurden. Falls ein oder zwei Werte
fehlen, kann das Ergebnis hochgerechnet werden.
Die Zusatzfragen nach Essstörungen und Suchtproblematik werden separat
bewertet.
10. Klasse/Schulabgangsuntersuchung
nicht
teilweise eindeutig
zutreffend zutreffend zutreffend
unruhig, überaktiv, kann nicht lange stillsitzen
1
2
3
leicht ablenkbar, unkonzentriert
1
2
3
ständig zappelig
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
denkt meistens nicht nach, bevor er/sie handelt
führt Aufgaben selten zu Ende, keine gute
Konzentrationsspanne
klagt häufig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen
oder Übelkeit
hat viele Sorgen, erscheint häufig bedrückt
oft unglücklich oder niedergeschlagen, weint
häufig
nervös oder anklammernd in neuen Situationen,
verliert leicht das Selbstvertrauen
hat viele Ängste, fürchtet sich leicht
hat ständig Angst zu dick zu werden
1
schwänzt manchmal die Schule
2
nein
trinkt Alkohol
1
nein
2
gelegentlich
raucht
1
nein
2
gelegentlich
5-4
3
ja
3
mehrmals im Monat
3
täglich
KJGD
Bewertung
Hyperaktivität
10-15 Pkt
-> ADHS
Emotionale
Probleme
10-15 Pkt
-> emot-soz
Störung
Essstörungen
3 Pkt
-> emot-soz
Störung
soziale
Störung:
ja -> emot-soz
Störung
Suchtpotenzial
3 und mehr Pkt
-> emot-soz
Störung
Anlagen
A2
Interpretation der Werte: Die folgende Tabelle lehnt sich an die
Auswertungsregeln des SDQ an (Bettge et al. 2002). Die angegebene Verteilung
wurde so gewählt, dass ca. 80 % der Kinder als normal, 10 % als grenzwertig
auffällig und 10 % als auffällig eingestuft werden. Für die Zuordnung eines
Befundes zu „emotionale/soziale Störungen“ bzw. ADHS sollten nur auffällige
Ergebnisse herangezogen werden.
Emotionale Probleme
Hyperaktivität
zu
Normal
5–7
5–7
Grenzwertig
8–9
8–9
Auffällig
10 – 15
10 – 15
Befunderhebung BUEVA
Für die 3- bis 6-Jährigen dient das Testsystem BUEVA (Basisdiagnostik für
umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter, Esser 2002) als Hilfe für
die Feststellung der Befunde:
• Intelligenzdefizite (Befund 2.3)
• Umschriebene Entwicklungsstörungen (Befund 2.4)
• Sprach- und Sprechstörungen (Befund 2.6).
In der Abbildung wird gezeigt, welche Untertests der BUEVA Grundlage für die
Befunde sind.
5-5
Anlagen
A2
Umschriebene
Entwicklungsstörungen
Reihenfolge:
1. immer GT und Möhring
2. bei Bedarf WE und CMM
auffällig in
GT und nicht auffällig
in CMM
Möhring*
GT*
WE
CMM
Artikulation
Grammatiktest
Wörterergänzen
Allg. Intelligenz
(Untertest 3)
(Untertest 4)
(Untertest 5)
(Untertest 1)
auffällig in GT
und Möhring
auffällig in
2 der 3 Tests
(CMM, WE, GT)
Sprach- und
Sprechstörungen
Intelligenzdefizite
Abbildung 6: Nutzung der BUEVA-Tests für die Befundfeststellung bei Kita-Kindern
und Einschülern (Nummerierung der Untertests wie bei Esser (2002)
Der Grammatiktest (GT) und der Möhringtest werden bei allen ärztlichen
Untersuchungen verwendet. CMM und „Wörterergänzen“ werden nur verwendet,
wenn im ersten Schritt bei Kindern eine Sprach- und Sprechstörung befundet
wurde. Das heißt, diese Kinder gelten dann als Risikokinder, wobei der
entscheidende Indikator die Sprachentwicklungsverzögerung ist. Eine Hörstörung
muss im Vorfeld jedoch ausgeschlossen werden.
Die Tests der BUEVA benötigen wenig Zeit in der Anwendung. Im Einzelnen wird
die Testdurchführung im Manual der BUEVA (Esser 2002) beschrieben.
Für die Auswertung im Sinne eines Screenings an Ort und Stelle genügt die
Feststellung, ob ein kritischer Grenzwert über- bzw. unterschritten wird. Hierfür
wird jeweils ein T-Wert zwischen 40 und 45 verwendet. Kinder, die in den Tests
auffällig werden, gehören danach zu den 15 bis 30 % der leistungsschwächsten
Kindern in den einzelnen Untertests.
5-6
Anlagen
A2
T-Werte
Die Untertests der BUEVA haben nicht immer dieselbe Anzahl von Aufgaben.
Daher unterscheiden sich die Testergebnisse in den Rohwerten zum Teil
beträchtlich. Bei der Testkonstruktion werden daher die Rohwerte in ein
allgemeines Bezugssystem umgerechnet. In vielen psychologischen Tests werden
hierfür T-Werte verwendet (vgl. Abbildung). Die T-Wertverteilung reicht vom Wert
20 bis 80 und hat (per Definition) einen Mittelwert von 50 und eine
Standardabweichung von 10.
Abbildung 7: Zusammenhang zwischen Rohwerten oder –punkten und verschiedenen Normwerten
(in der Mitte T-Werte)
Grammatiktest (GT) – expressive Sprache (Untertest 4)
Der GT liefert Anhaltspunkte für drei Befunde – Intelligenzdefizite, umschriebene
Entwicklungsstörungen sowie für Sprach- und Sprechstörungen.
Der Test korreliert mit der verbalen Intelligenz und kann daher bei ausländischen
oder bei schlecht geförderten Kindern auffällige Werte zeigen, die nicht auf eine
umschriebene Entwicklungsstörung zurückzuführen sind, sondern vor allem auf
Förderungsdefizite.
Testprinzip: Der Untersucher zeigt auf eine Zeichnung und spricht Sätze vor, bei
denen jeweils das letzte Wort vom Kind zu ergänzen ist. Es zeigt sich die Fähigkeit
des Kindes grammatische Regeln anzuwenden.
5-7
< geändert Dez. 2006 >
Anlagen
A2
Abbildung 8: Beispiel aus GT. Untersucher: "Das ist ein Bett. Das sind zwei ..."
Tabelle 5: Auswertung des GT
Bewertung
Alter
Summe richtiger
(Jahr/Monat)
Antworten
bei T-Wert 40
Aufgabendurchführung
ab Karte 1 alle Aufgaben
oder mindestens x richtige
richtig gelöst bis Nr
Lösungen aus der
Gesamtmenge der 9 bzw. 15
Aufgaben
4;0 – 4;5
2
3
3 aus 9 Aufgaben
4;6 – 4;11
3
4
4 aus 9 Aufgaben
5;0 – 5;5
6
7
7 aus 15 Aufgaben
5;6 – 5;11
7
8
8 aus 15 Aufgaben
6;0 – 6;11
8
9
9 aus 15 Aufgaben
Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten ist auffällig, wenn es nur 6 oder weniger
richtige Antworten bei 15 gestellten Fragen geben kann.
CMM - Allgemeine Intelligenz (Untertest 1)
Der CMM (Columbia Mental Maturity Scale) liefert sowohl Anhaltspunkte für den
Befund „umschriebene Entwicklungsstörungen“ wie auch für „Intelligenzdefizite“.
Der Test erlaubt die Abschätzung der allgemeinen Intelligenz und ist ein
sprachfreies Verfahren.
Testprinzip: Dem Kind werden Karten gezeigt und es soll jeweils das Bild
herausfinden, das nicht zu den anderen passt. Der Schwierigkeitsgrad steigt
sukzessive an.
Abbildung 9: Beispiel aus CMM, Untersucher: "Was gehört hier nicht dazu? Was ist anders?"
5-8
< geändert Febr. 2007 >
Anlagen
A2
Gezeigt werden zunächst die Beispielaufgaben 31 - 33. Hieran soll dem Kind das
Lösungsprinzip verdeutlicht werden. Punkte werden ab Karte 34 vergeben.
Der Test wird abgebrochen, wenn das Kind 4 Aufgaben in Folge falsch löst. Das
Testergebnis gilt dann immer als „auffällig“.
Der Test wird vorzeitig beendet, wenn das Kind eine Mindestzahl richtiger
Antworten gegeben hat. Das Testergebnis signalisiert dann bereits „unauffällig“,
ohne dass alle Karten gezeigt wurden.
Für den Befund „Intelligenzdefizite“ wird der T-Wert 40 als Grenzwert verwendet,
für den Befund „umschriebene Entwicklungsstörungen“ der T-Wert 45. Das heißt,
für letzteren Befund gelten höhere Anforderungen.
Tabelle 6: Auswertung des CMM für Intelligenzdefizite
zu
Summe
Mindestzahl
mindestens bis Karte
Alter
verwendende
richtiger
richtige Antworten
(Jahr/Monat)
Karten
Antworten
bei T-Wert 40
4;0 – 4;5
31 - 50
37
7
40
4;6 – 4;11
31 - 50
38
8
41
5;0 – 5;5
31 - 60
40
10
43
5;6 – 5;11
31 - 60
45
15
48
6;0 – 6;11
31 - 60
47
17
50
Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es nur 9 oder
weniger richtige Antworten geben kann.
Tabelle 7: Auswertung des CMM für umschriebene Entwicklungsstörungen
zu
Alter
Summe
Mindestzahl
mindestens bis Karte
verwendende
(Jahr/Monat)
richtiger
richtige Antworten
Karten
Antworten
bei T-Wert 45
4;0 – 4;5
31 - 50
39
9
43
4;6 – 4;11
31 - 50
40
10
44
5;0 – 5;5
31 - 60
44
14
48
5;6 – 5;11
31 - 60
48
18
52
6;0 – 6;11
31 - 60
50
20
54
Lesehilfe: Als auffällig für umschriebene Entwicklungsstörungen nach dem CMM gilt ein Kind im
Alter von 5 Jahren und 3 Monaten, wenn es nur 13 richtige Antworten geben kann.
Möhring – Artikulation (Untertest 3)
Der Möhringtest trägt zur Entscheidung über den Befund Sprach- und
Sprechstörungen bei und wird bei allen Kindern durchgeführt. Mit der Benennung
von Bildern wird systematisch die Artikulation von Lauten bzw. Lautfolgen
abgeprüft.
5-9
< geändert Dez. 2006 >
Anlagen
A2
Testprinzip: Dem Kind werden Bilder gezeigt und es soll die dargestellten Objekte
benennen.
Abbildung 10: Beispiel aus Möhringtest, Untersucher: "Was ist das?"
Mit Hilfe der Bildkarten werden folgende Laute bzw. Lautkombinationen
(fettgedruckt) abgeprüft:
• 4-Jährige: Blume, Flugzeug, Dreirad, Brezel, Krone, Knopf, Wespe, Zange,
Schirm, Stuhl
• 5-Jährige: Flugzeug, Brezel, Wespe, Sonnenschirm, Schrank, Strumpf,
Schlüssel, Zange, Zwerg.
Tabelle 8: Auswertung des Möhringtests (alle 10 Items werden vorgegeben)
oder mindestens Fehler
Alter
Summe Fehler
(Jahr/Monat)
bei T-Wert 40
4;0 – 4;5
4
4 aus den 10 Aufgaben
4;6 – 4;11
3
3 aus den 10 Aufgaben
5;0 – 5;5
4
4 aus den 10 Aufgaben
5;6 – 5;11
3
3 aus den 10 Aufgeben
Einschulungsalter
2
2 aus den 10 Aufgaben
Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es 4 oder mehr
Fehler macht.
WE Wörterergänzen – rezeptive Sprache (Untertest 5)
Der Test WE trägt zur Entscheidung über den Befund Intelligenzminderung bei und
überprüft das Sprachverständnis.
5-10
< geändert Dez. 2006 >
Anlagen
A2
Testprinzip: Der Untersucher spricht Wörter vor, lässt aber wesentliche
Wortbestandteile weg. Das Kind soll dann das vollständige Wort angeben.
Untersucher: „Jetzt machen wir es so: ich sage das Wort falsch, du sagst mir,
wie das Wort richtig heißt. Scho // lade“
Wenn das Kind nicht oder falsch antwortet, sagt der Untersucher: „(Nein) Scho //
lade heißt richtig Schokolade. Sag du es einmal: Scho // lade heißt richtig .....“
Hat das Kind richtig geantwortet, sagt der Untersucher: „Ja, Scho // lade heißt
richtig Schokolade“
Tabelle 9: Auswertung des WE
Alter
Summe richtiger
Zu verwendende Items
(Jahr/Monat)
Antworten
bei T-Wert 42
4;0 – 4;5
3
1 – 10
4;6 – 4;11
4
1 – 10
5;0 – 5;5
7
1 – 16
5;6 – 5;11
8
1 – 16
Einschulungsalter
10
1 – 16
Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig, wenn es 7 oder weniger
richtige Antworten gibt.
zu
Feststellung der Händigkeit
Tätigkeitsbeobachtung: Hierzu werden Tätigkeiten beobachtet, die nur mit einer
Hand ausgeführt werden und die von bisherigen erzieherischen Maßnahmen wenig
beeinflusst sind:
• Würfeln
• kleinere Gegenstände, wie beispielsweise Münzen oder Perlen, zählen
• Zähne putzen
• Licht an- oder ausschalten
• Kämmen
• Radieren
• etwas aufheben/herausnehmen
• einen Turm aus Bauklötzen bauen (welche Hand nimmt öfter Steine auf?).
Weitere Hinweise ergeben sich aus der Anamnese - die Händigkeit von Mutter,
Vater und Großeltern ist auch als Hinweis zu werten.
Erwartungsgemäß sind 9 von 10 Kindern Rechtshänder (AWMF, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Untersuchung der Händigkeit, 1998; http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/002017.htm)
5-11
< geändert Dez. 2006 >
Anlagen
A2
Testbogen: BUEVA im KJGD Brandenburg
Name:
Vorname:
Grammatiktest
GT
Möhring
Artikulation (hier: Fehler eintragen!)
4-Jährige
Items
Ende
Test für
4-Jährige
Punkte
Items
5-Jährige +
Punkte
Items
1
Blume
Flugzeug
2
Flugzeug
Brezel
3
Dreirad
Wespe
4
Brezel
Sonnenschirm
5
Krone
Sonnenschirm
6
Knopf
Schrank
7
Wespe
Strumpf
8
Zange
Schlüssel
9
Schirm
Zange
Stuhl
Zwerg
10
Punkte
11
12
13
14
15
Σ:
Σ:
Σ:
GT Auswertung
Alter
(Jahr/Monat)
Summe richtiger
Antworten
bei T-Wert 40
4;0 – 4;5
4;6 – 4;11
5;0 – 5;5
5;6 – 5;11
6;0 – 6;11
2
3
6
7
8
ab Karte 1 alle
Aufgaben
richtig gelöst
bis Nr
3
4
7
8
9
oder mindestens x richtige Lösungen
aus der Gesamtmenge der 9 bzw. 15
Aufgaben
3 aus 9 Aufgaben
4 aus 9 Aufgaben
7 aus 15 Aufgaben
8 aus 15 Aufgaben
9 aus 15 Aufgaben
Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten ist auffällig, wenn es nur 6 oder weniger
richtige Antworten bei 15 gestellten Fragen geben kann.
Möhringtest (alle 10 Items werden vorgegeben) Auswertung
Alter
(Jahr/Monat)
4;0 – 4;5,
4;6 – 4;11
5;0 – 5;5
5;6 – 5;11
Einschulungsalter
Summe Fehler
bei T-Wert 40
4
3
4
3
2
oder mindestens Fehler
4 aus den 10 Aufgaben
3 aus den 10 Aufgaben
4 aus den 10 Aufgaben
3 aus den 10 Aufgeben
2 aus den 10 Aufgaben
Lesehilfe: Ein Kind im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten gilt als auffällig,
wenn es 4 oder mehr Fehler macht.
5-12
< geändert Febr. 2007 >
Anlagen
A2
5,6
13
Literatur
5-13
Anlagen
A2
Literatur
Bettge S, Ravens-Sieberer U, Wietzker A, Hölling H (2002). Ein
Methodenvergleich der Child Behavior Checklist und des Strengths and Difficulties
Questionnaire. Gesundheitswesen 64(S1): 119-124
Esser G (2002). BUEVA. Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen
im Vorschulalter. Göttingen: Beltz
Esser G, Blanz B, Geisel B, Laucht M (1989). Mannheimer Elterninterview.
Göttingen: Hogrefe
5-14
Anlagen
A3
zu 3 Sinnesorgane
zu 3.1 Sehfehler
Kurzsichtigkeit/Myopie: 4 - 6 % der 2- bis 6-jährigen Kinder sind kurzsichtig. Oft
entwickelt sich die Myopie erst zwischen 6. und 9. Lebensjahr und verstärkt sich
während der Adoleszenz (max. Veränderungen um den Zeitpunkt der Pubertät
herum). Daher ist die Visusüberprüfung in den 6. Klassen wichtig.
Übersichtigkeit/Hyperopie: Dies ist der häufigste Sehfehler bei Kindern, die
Hyperopie ist anlagebedingt. Bei 70 % der Säuglinge besteht eine Hyperopie bis 3
Dioptrien, die in den meisten Fällen mit dem Wachstum zurückgeht. In der
gesamten Bevölkerung sind Hyperopien von 1 bis 2 Dioptrien häufig. Höhergradige
Hyperopien nehmen bis zum Alter von acht Jahren oft noch zu. Kinder können
selbst hochgradige Hyperopien für begrenzte Zeit durch Akkommodation voll
ausgleichen. Im kurzdauernden Sehtest erreichen sie deshalb normale Sehschärfewerte sowohl für die Ferne als auch für die Nähe. Die für die starke
Akkommodation besonders beim Nahsehen erforderliche Muskelanspannung im
Auge wird jedoch nicht lange durchgehalten; das Sehen wird unscharf, Lesen und
Schreiben fallen schwer, Rechenaufgaben werden falsch gelöst, weil die Zahlen
falsch gelesen wurden usw. Hyperopien zählen zu den häufigsten Ursachen von
Schielfehlern und Amblyopien.
Da der Sehtest bei hyperopen Kindern meist normale Sehschärfe erbringt, kommt es
oft zu dem Fehlschluss, die bereits vorhandene Brille brauche nicht (mehr) getragen
zu werden. Gegebenenfalls sollten auch die Eltern entsprechend aufgeklärt werden.
Die genaue Feststellung einer Hyperopie ist nur durch augenärztliche Untersuchung
in Zykloplegie möglich, d. h. unter vorübergehender Ausschaltung der Akkommodation durch Augentropfen.
Schwachsichtigkeit/Amblyopie: Die Häufigkeit wird in der deutschen
Bevölkerung mit 10 % angesetzt. Meist ist nur ein Auge betroffen. Nach der noch
vorhandenen Sehschärfe unterscheidet man:
• hochgradige Amblyopie – Sehschärfe weniger als 0,2
• mittelgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,2 - 0,5
• geringgradige Amblyopie – Sehschärfe 0,5 - 0,9
Ursachen sind stets Sehstörungen in der sensiblen Phase der Entwicklung des
Sehvermögens. Das Auge liefert keine scharfen Seheindrücke an die Sehbahn.
Infolgedessen kann sich die Fähigkeit zu scharfem Sehen nicht entwickeln. Die
häufigsten Ursachen sind: Schielen, als häufige Ursache von Schielen mittelbar die
Hyperopie, Anisometropie, Hornhautverkrümmungen, Sehbehinderungen durch
Hornhauttrübung, Linsentrübung.
Die Amblyopie ist im Alter zwischen 4 und 7 Jahren noch behebbar oder
besserungsfähig durch Behandlung der zugrunde liegenden Sehstörung und durch
5-15
Anlagen
A3
Übungsbehandlung/Pleoptik, die, wie die Schielbehandlung/Orthopik, vorwiegend
in „Sehschulen“ durchgeführt wird; Sehschulen sind an Praxen auf diesem Gebiet
besonders ausgebildeter Augenärzte oder an Augenkliniken angegliedert.
Schielen/Strabismus
Die Häufigkeit wird für die deutsche Bevölkerung mit 4 – 7 % angegeben. Es gibt
viele Arten und Schweregrade von Schielen. Die Entstehungsmechanismen sind
unterschiedlich und zum Teil noch nicht endgültig geklärt. Ursachen können z. B.
Lähmungen oder fehlerhafte Zusammenarbeit der Augenmuskeln, Störungen der
vielfältigen Funktionen der Sehbahn, Brechungsfehler und Amblyopien sein. Bei
einigen Schielformen löst schlechtes Sehen/Amblyopie das Schielen aus (die
Erblindung eines Auges führt bei Kindern immer zum Abweichen dieses Auges in
Schielstellung), bei anderen Formen entsteht erst der Schielfehler, dann die
Amblyopie (z. B. beim Schielen infolge Hyperopie).
Bei einem Teil der Schielfehler ist die Blickabweichung minimal (z. B.
Mikrostrabismus). Sie fallen beim Betrachten des Betroffenen nicht auf. Auch diese
Schielfehler haben schwere Folgen und sind deshalb bei Kindern dringend
behandlungsbedürftig.
Das Schielen bzw. die Veranlagung zum Schielen kann vererbt sein (Notwendigkeit
augenärztlicher Vorsorgeuntersuchungen). Ein Teil der Schielfehler tritt bereits im
ersten Lebensjahr auf. Bis zum Alter von 4 bis 6 Monaten ist gelegentliches
wechselndes Schielen beider Augen noch unbedenklich.
Einseitige/nichtalternierende Schielformen gehen mit Einschränkungen der Sehschärfe des schielenden Auges einher. Es entwickelt sich in den meisten Fällen
schnell eine Amblyopie des schielenden Auges aufgrund folgender Vorgänge: Da
schielende Augen in verschiedenen Richtungen blicken, entstehen Doppelbilder.
Zur zuverlässigen Orientierung muss ein Bild unterdrückt werden. Beim Wettstreit
der Augen unterliegt eins. Der von diesem Auge gelieferte Seheindruck wird im
Gehirn dauernd unterdrückt, dieses Auge wird amblyop. Das andere „führende“
Auge übernimmt allein das scharfe Sehen.
Diese Vorgänge sind auch ausschlaggebend für das Entstehen von Schielen und
Amblyopie bei höhergradiger Hyperopie:
Die Hyperopie zwingt zur Akkommodation schon beim Blick in die Ferne. Die an
die Akkomodation gekoppelte Konvergenz zwingt die Augen in Innenschielstellung. Aus dieser Innenschielstellung entwickeln sich dann, wie oben
beschrieben, manifestes Schielen und Amblyopie. Dagegen kann man bei Kindern
und Erwachsenen, deren Hyperopie rechtzeitig mit Gläsern versorgt wurde,
beobachten, dass ihre Augen nur dann in Konvergenz-/Innenschielstellung
abweichen, wenn sie die Brille absetzen; mit Brille schielen sie nicht und weisen
auf beiden Augen unbeeinträchtigte Sehschärfe auf. Warum ein Teil der nicht
versorgten hyperopen Kinder zu schielen beginnt, der andere Teil aber offenbar die
Konvergenz von der Akkommodation abkoppeln kann und nicht schielt, ist nicht
bekannt.
Ein weiterer Faktor der Amblyopieentstehung beim Schielen ist: Aus der falschen
Blickrichtung des schielenden Auges ergibt sich, dass die vom fixierten Objekt
5-16
Anlagen
A3
ausgehenden Sehstrahlen nicht an der Stelle des schärfsten Sehens auftreffen,
sondern auf Netzhautbereiche, die nur unscharfe Bilder liefern. Bei der Verschmelzung des unscharfen Bildes des schielenden Auges mit dem scharfen Bild
des nicht schielenden Auges im Gehirn entsteht insgesamt ein unscharfes Bild. Um
scharf zu sehen, setzt wieder im Gehirn der Vorgang der Unterdrückung, der
Hemmung des Seheindrucks des schielenden Auges ein. Die mit Schielen
verbundenen Amblyopien fallen im Sehschärfetest auf.
Störungen des Stereosehens
Stereosehen ist der höchste Grad der Zusammenarbeit beider Augen und der
Verarbeitung der Seheindrücke beider Augen im Gehirn. Die Entwicklung ist sehr
störanfällig, insbesondere durch Schielen. Stereosehen lässt sich im Gehirn bereits
ab dem 4. Lebensmonat nachweisen. Im Stereotest zeigt sich aber überwiegend erst
ab dem Alter von 8 Jahren volles Stereosehen.
Die Behandlung muss frühestmöglich erfolgen durch Orthoptik und Korrektion
vorhandener Sehfehler. Ab dem 7. Lebensjahr verlaufen Behandlungsversuche
meist ergebnislos.
Im Screening sollten für Vorschulkinder und Schulanfänger Stereotests angewendet
werden, die auf dem Zylinderrasterverfahren beruhen (z. B. Lang-Test), weil sie zur
Erfassung von vermindertem Stereosehen (und indirekt Schielfehlern) am besten
geeignet sind.
Farbsinnstörungen
Vererbbare oder erworbene Schwäche, selten völliger Ausfall der Wahrnehmung
und Unterscheidung von Rot und Grün, in Ausnahmefällen auch Blau
Betrifft 8 % der Männer und 0,4 % der Frauen.
Kein Ausgleich bzw. keine Therapie möglich.
Klare, kräftige Farben werden meist problemlos erkannt. In der Schule treten
deshalb höchstens in schweren Fällen Schwierigkeiten auf.
Erfassung mit Farbtafeltest (pseudoisochromatische Tafeln).
Für einige Berufe besteht Nichteignung. Gegebenenfalls genaue Bestimmung vor
der Berufswahl durch den Augenarzt mittels Anomaloskop.
Sehscreening: Stand der Wissenschaft und existierende Programme
In einer prospektiven Studie mit 6.081 Kindern wurde in Großbritannien untersucht,
ob ein Vorschulscreening auf Amblyopie im Alter von 37 Monaten zu einer
Verbesserung der Sehfunktion im Alter von 7,5 Jahren führt. Das Screening wurde
von Fachkräften (Orthoptisten) mit standardisierten logarithmischen Visustafeln
(ETDRS) durchgeführt (Williams et al., 2003). Der gewählte Screeningansatz im
Vorschulalter führte zu keiner signifikanten Verbesserung der Sehfunktion von
Schulkindern.
Die Sehentwicklung im Vorschulalter, insbesondere die Entwicklung der Sehschärfe, ist bislang noch unzureichend geklärt. Es ist von einer kontinuierlichen
Veränderung des Visus zwischen 2,5 und 6 Jahren auszugehen. Daher gelingt eine
Definition von Visus-Normwerten bis zum 4. Lebensjahr nicht. Diese Fragestellung
5-17
Anlagen
A3
wurde kürzlich in einer Studie an einer kleinen Gruppe von Kindern (n=205) in 7
Altersgruppen zwischen 2,5 und 6 Jahren untersucht (Stiers et al., 2003). Dabei
zeigt sich eine kontinuierliche Veränderung der Sehschärfe im Vorschulalter
(Becker et al., 2002). Eine derartige Definition ist jedoch Voraussetzung für ein
Screening.
Das britische Nationale Screening-Komitee hat existierende Screeningprogramme
auf ihre Effizienz untersucht und empfohlen, dass kein allgemeines Sehscreening
von Kindern unter 4 Jahren implementiert wird. Screeninguntersuchungen sollten
im Alter von 4 - 5 Jahren durch Fachkräfte (Orthoptisten) durchgeführt werden
(Rahi et al. 2001). Das Royal College of Ophthalmologists (RCO) in London hat
sich diesen Empfehlungen angeschlossen. Dabei empfiehlt das RCO folgende
Untersuchungs-Komponenten: monokularer Sehtest, Cover-Test, Beobachtung des
Kindes, insbesondere der Kopfhaltung und Unterssuchung der Motilität und
Konvergenzbewegung.
Die Untersuchung der Sehschärfe im Vorschulalter muss folgende Qualitätskriterien
erfüllen (Repka, 2002): Genauigkeit und Reproduzierbarkeit, Erkennbarkeit und
Benennbarkeit der Sehzeichen durch Vorschulkinder, logarithmische Veränderung
der Sehzeichen.
Durchführung der Tests
1. Bestimmung der Sehschärfe mit dem LEA-Test (LH2501 - 15 Zeilen)
Der LEA-Test besteht aus vier einfachen, aber ähnlichen Symbolen/Optotypen
(Kreis, Quadrat, Haus, Herz). Zu jeder Visustesttafel gehören Erkennungskarten, so
dass auch Kinder, die sich auch verbal nicht ausreichend artikulieren können, durch
das Hochhalten einer Karte getestet werden können. Vor dem eigentlichen Sehtest
werden die Kinder mit Hilfe der Erkennungskarten mit den Testsymbolen vertraut
gemacht. Die Prüfung erfolgt monokular im Abstand von 3 m. Dabei ist auf das
vollständige druckfreie Abdecken des Partnerauges zu achten. Das Kind soll die
Optotypen benennen, es kann alternativ (z. B. bei Sprachschwierigkeiten) jedoch
auch durch Hochhalten der jeweiligen Erkennungskarten kommunizieren.
Eine Visuszeile gilt als erkannt, wenn drei
von fünf Symbolen richtig identifiziert
werden. Es wird solange getestet, bis
weniger als drei Zeichen pro Zeile erkannt
werden
(Abbruchskriterium).
Eine
detaillierte Beschreibung des Vorgehens in
deutscher Sprache ist unter http://www.leatest.fi zu finden.
LEA-Test (LH2501-15 Zeilen)
5-18
Anlagen
2. ETDRS-Test
In der Altersgruppe der 6. und 10 Klassen
wird der ETDRS-Test empfohlen, da es
eine
standardisierte
logarithmische
Visustafel ist. Die Prüfung der Sehschärfe
erfolgt monokular im Abstand von 4 m.
Dabei ist auf das vollständige druckfreie
Abdecken des Partnerauges zu achten. Eine
Visuszeile gilt als anerkannt, wenn drei von
fünf Buchstaben richtig benannt werden. Es
wird solange getestet bis weniger als drei
Buchstaben pro Zeile erkannt werden
(Abbruchkriterium).
3. Prüfung des Stereosehens mit dem
Lang-Test
Die Lang-Stereotests beruhen auf dem
Zylinderrasterverfahren, das eine Trennung
der Seheindrücke von rechtem und linkem
Auge ohne Brille ermöglicht. Daher
werden im Gegensatz zu Polarisationstests
- und nur bei binokularem Sehen Kindersymbole (z. B. Auto, Katze, Elefant
und Mond) in verschiedenen Raumebenen
erkannt. Der Lang-Test II weist zusätzlich
ein Sternsymbol auf, das monokular
wahrgenommen wird, so dass ein nicht
binokular sehendes Kind überhaupt merkt,
dass der Test Bilder aufzeigt. Der Test soll
möglichst ruhig frontoparallel in ca.
40 cm Abstand vor dem Kind gehalten
werden. Das Kind wird gefragt, ob ihm
etwas auffällt und wird dann gebeten, die
Objekte zu benennen bzw. darauf zu
zeigen.
4. Abdecktest (Cover-Test)
Dem Kind wird ein altersgerechtes kleines
Fixierobjekt in 30 - 50 cm Entfernung
gezeigt. Mit einer geeigneten Abdeckscheibe (s. Abbildung) oder der Hand
werden die Augen im Wechsel abgedeckt
und das freigegebene Auge beobachtet.
Führt das Auge eine Einstellbewegung
durch, liegt ein Schielen vor.
5-19
A3
Sehzeichentafel mit normaler Abstufung. Bis
Visus 3.0
Anlagen
A3
Motilität und Beobachtung der Kopfhaltung: Die Kopfhaltung des Kindes sollte
beobachtet und auffällige Kopfzwangshaltungen (z. B. okulärer Schiefhals) erkannt
werden. Zur Untersuchung der Motilität führt der Untersucher im Abstand von 50 100 cm ein Fixierobjekt (z. B. ein Spielzeug) in alle 9 Blickrichtungen (zentral und
peripher in 8 Richtungen mit 45° Abstand). Das Kind soll das Objekt mit den
Augen verfolgen, wobei der Kopf gerade gehalten werden muss. Dabei werden die
Augenbewegungen des Kindes beobachtet. Bewegen sich die Augen nicht
gleichmäßig (parallel) in alle Richtungen mit, liegt eine Bewegungsstörung vor.
5-20
Anlagen
A3
5. Prüfung des Farbsinns
Farbtafeln nach Ishihara (die Tafeln 1 – 11 werden durchgeprüft) oder „Tafeln zur
Prüfung des Farbensinnes“ nach Velhagen und Broschmann.
Die Farbsinnprüfung mit dem Rodenstock–Gerät, Testscheibe 173, entsprechend
der „Arbeitsanleitung Testscheiben“ ist für Kinder ungeeignet. Auch für die
Schulabgangsuntersuchungen sind die einfacheren obengenannten Testverfahren
vorzuziehen.
Die Störungen des Farbsinns sind nur selten besserungs- und behandlungsbedürftig.
Da an Kleinkinder noch keine Anforderungen an zuverlässiges Farbensehen gestellt
werden, sind Farbsinnprüfungen in der Regel erst im Schulalter (ab 6. bis 10.
Klasse) sinnvoll.
Bewertung: Bei Anwendung der Ishihara-Tafeln gilt eine Farbsinnstörung als
gegeben, wenn 2 oder mehr Tafeln nicht richtig gelesen werden. Für die anderen
obengenannten Testverfahren gelten die in den jeweiligen Anwendungsanleitungen
angegebenen Bewertungen.
Werte für das Farbensehen bei Ermittlung mittels Anomaloskops:
Normal
0,7 – 1,4
Deuteranomalie bis Deuteranopie = 2,0 – 20
Grünschwäche bis Grünblindheit
Protanomalie bis Protanopie =
0,11 – 0,6
Rotschwäche bis Rotblindheit
Die weitaus häufigste Störung ist die Grünschwäche. Ein positives Testergebnis
bedeutet in der Regel Farbschwäche, nicht „Farbblindheit“.
5-21
Anlagen
A3
zu 3.2 Hörstörungen
Klassifikation der Schwerhörigkeitsgrade
Als Zusammenfassung der verschiedenen Konzepte zur Klassifikation von
Schwerhörigkeitsgraden wird folgende Einteilung vorgeschlagen (Priv. Doz. Dr.
med. Eichhorn/Chefarzt HNO im Carl-Thiem-Klinikum):
Normalhörigkeit:
Leichte/geringgradige Hörstörung:
Mittelgradige Hörstörung
Hochgradige Hörstörung
0 – 15 dB
20 – 35 dB
40 – 65 dB
über 70 dB
Hauptfehlerquellen in der Audiometrie
Falsch auffällige Screeningergebnisse:
• Prüfraum zu laut
• Schallschutzkappen unzureichend
• Brillenbügel heben Schallschutzkappen ab
• Kopfhörer sitzen falsch
• Haare zwischen Ohr und Kopfhörer
• Batterie entladen
• Gerät defekt/entjustiert
Falsch positive Befunde lassen sich beim Screening nicht vermeiden, ihre Zahl
sollte aber so gering wie möglich gehalten werden.
Falsch unauffällige Screeningergebnisse:
• Es wird abgefragt, „hörst du das“, statt auf den jeweils tongebenden Kopfhörer
zeigen zu lassen.
• Kind sieht, dass der Ton gegeben wird („Sehtest“ statt Hörtest)
• Tongabe in regelmäßigen Zeitabständen
• kein unregelmäßiger Seitenwechsel
• mangelhafte Reaktion wird gewertet als Lern- oder geistige Behinderung oder als
nötigenfalls kinderaudiologische Untersuchung mit
Verhaltensstörung,
objektiven, von der Mitarbeit der Kinder unabhängigen Untersuchungsverfahren
veranlassen
Empfehlungen zur Technik in der Audiometrie
• Es wird empfohlen, Geräte mit der Möglichkeit der Testung auch des 8 kHzTones anzuschaffen, d. h. Mindeststandard ist 6 kHz
• Prüfung auf Luftleitung
• Gerät muss transportabel sein
5-22
Anlagen
A3
Zurzeit empfohlene Audiometer (2004)
Pilotentest
MA 15
ST 20
Maico
Maico
Maico Präcitronic
8
11
8
8
0,25-8
0,125-8
0,25-8
0,25-8
LL
LL
LL/KL
LL
„hand-held“
-
+
-
-
Batteriebetrieb
-
+
-
-
1.300 €
1.400 €
1.500 €
Hersteller
Frequenzen
Testart
Besonderheit
Kosten
MA 12
+Sprache
1.800 €
5-23
Anlagen
A6
zu 6 Urogenitales System
zu 6.2 Lageanomalien des Hodens
Leitlinien zur Hormontherapie: Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Urologie: www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF
Die Hormontherapie beginnt ab dem 6. Lebensmonat mit LHRH (Kryptocur)
Nasenspray: Dosierung: 3 x 200 µg je Nasenloch für eine Dauer von 4 Wochen
Anschließend wird eine ß-HCG-Kur durchgeführt: Dosierung 1500 E ß-HCG i.m.
(Choragon 1500) für die Dauer von 3 Wochen.
Bei Kindern deutlich über 1 Jahr: 2 x 500 E ß-HCG (Predalon 500) innerhalb einer
Woche für die Dauer von 5 Wochen.
Ca. 30 – 40 % bekommen nach der ß-HCG-Kur einen Deszensus. Die übrigen 60 %
müssen operiert werden. Dabei ist es wichtig, um eine Infertilität zu verhindern,
dass rechtzeitig die Indikation zur Operation gestellt wird, d. h. nicht später als 24
Lebensmonate.
OP-Methode: Orchido-Funiculolyse und Orchidopexie (Shoemaker)
Phimose
Eine Phimose ist eine zirkumskripte Vorhautverengung. Es handelt sich um einen
narbig indurierten Schnürring, der beim Versuch, die Vorhaut zurückzuziehen, im
Abstand von einigen Millimetern von der präputialen Umschlagfalte entsteht und
sichtbar wird. Dieser Schnürring kann entwicklungshemmend auf den
Schwellkörper wirken, er kann das Wasserlassen erschweren und wiederholt zu
Entzündungen führen. In diesen Fällen ist eine Operation angezeigt – bei zirka
jedem 200. Jungen
Kinder bis zu einem Alter von 24 Monaten können physiologischer Weise eine
„Vorhautverengung“ haben. Die Kinder lassen normal Wasser, die Vorhaut lässt
sich jedoch nicht über die Glans penis zurückstreifen, weil Adhäsionen zwischen
innerem Präputialblatt und Glans penis vorliegen. Auch Verklebungen nach dem 2.
Lebensjahr sind physiologisch. Sie lösen sich spontan und bedürfen nur der
Behandlung, wenn sich eine Entzündung ausbildet.
Die Indikation zur Zirkumzision sollte erst nach dem 2. Geburtstag erwogen
werden. Zusätzliche Gründe können sein: wiederholt aufgetretene Vorhautentzündungen oder Miktionsstörungen. Harnwegsinfektionen werden zwar in der
Literatur angeführt, spielen aber praktisch keine Rolle.
Die Zirkumzision sollte nicht vor dem Alter von 3 – 4 Jahren durchgeführt werden,
weil sonst zu viele Kinder operiert werden, bei denen noch eine Spontanlösung von
Vorhautverklebungen möglich ist. Aus psychologischen Gründen sollte man nicht
länger als 5-6 Jahre warten, weil sich dann die Geschlechtsidentität voll ausprägt.
5-24
Anlagen
A6
Die Form der Beschneidung ist in Deutschland wie in Mitteleuropa die partielle
klassische Beschneidung. Unter dem Einfluss anderer kultureller Einstellungen sind
mittlerweile jedoch auch totale Zirkumzisionen üblich. Es gibt keinen
medizinischen Grund, die eine oder andere Form der Beschneidung zu bevorzugen.
Entscheidend ist vielmehr die Vorstellung der Eltern über das gewünschte und
aktzeptierte Aussehen.
! Nicht übersehen werden sollte bei der Untersuchung mit der Frage Phimose, ob
eine Hypospadie vorliegt. Diese ist typischerweise durch die dorsale
Vorhautschürze und die Fehllage der Harnröhrenmündung, des Meatus, zu
erkennen. Bei einer Hypospadie ist eine Zirkumzision verboten, weil für fast alle
Formen der Korrektur die Vorhaut gebraucht wird.
5-25
< geändert Dez. 2006 >
Anlagen
A8
zu 8 Endokrines System
zu 8.2 Kleinwuchs
Grenzwerte für Kleinwuchs
(Referenzwerte 3. Perzentile: LGA Brandenburg, Daten aus den Jahren 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002)
Alter (Jahre)
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
7,5
8
8,5
9
9,5
10
10,5
11
11,5
12
12,5
13
13,5
14
14,5
15
15,5
16
16,5
17 und älter
Jungen
Mädchen
Körpergröße
kleiner ...cm
81
84
88
91
95
98
102
105
109
112
115
117
120
123
125
128
131
133
136
139
142
144
147
150
152
155
158
160
163
166
168
Körpergröße
kleiner ...cm
79
83
87
90
94
97
101
104
108
112
114
116
118
121
123
125
127
129
132
134
136
138
141
143
145
147
150
152
154
154
155
5-26
< geändert Dez. 2006 >
Anlagen
A8
zu 8.3 Hochwuchs
Grenzwerte für Hochwuchs
(Referenzwerte 97. Perzentile: LGA Brandenburg, Daten aus den Jahren 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002)
Alter (Jahre)
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
7,5
8
8,5
9
9,5
10
10,5
11
11,5
12
12,5
13
13,5
14
14,5
15
15,5
16
16,5
17 und älter
Jungen
Mädchen
Körpergröße
größer ...cm
100
103
107
111
114
118
122
125
129
133
136
139
142
145
148
151
154
157
160
163
166
169
172
175
178
181
184
187
190
191
193
Körpergröße
größer ...cm
99
103
107
110
114
117
121
124
128
132
134
137
139
141
144
146
149
151
154
156
158
161
163
166
168
171
173
176
178
178
179
Schulmöbel und Größe der Kinder
Bestell-Größe
Mittlere Körpergröße in cm
Sitzhöhe des Stuhles in cm
Tischhöhe in cm
Nummerierung nach DIN ISO 5970
Bestell-Farbe
0
120
30
52
2
violett
5-27
1
135
34
58
3
gelb
2
150
38
64
4
rot
3
165
42
70
5
grün
4
180
46
76
6
blau
5
195
50
82
7
weiß
zu 9 Organübergreifende Befunde
zu 9.1 Adipositas/Übergewicht
Tabelle:
Internationale Grenzwerte im Body Mass Index (BMI) für Übergewicht und
Adipositas nach Geschlecht zwischen 4 und 18 Jahren nach Cole et al. (2000)
Alter (Jahre)
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
7,5
8
8,5
9
9,5
10
10,5
11
11,5
12
12,5
13
13,5
14
14,5
15
15,5
16
16,5
17
17,5
18
Übergewicht
Jungen
17,55
17,47
17,42
17,45
17,55
17,71
17,92
18,16
18,44
18,76
19,10
19,46
19,84
20,20
20,55
20,89
21,22
21,56
21,91
22,27
22,62
22,96
23,29
23,60
23,90
24,19
24,46
24,73
25
Adipositas
Mädchen
17,28
17,19
17,15
17,20
17,34
17,53
17,75
18,03
18,35
18,69
19,07
19,45
19,86
20,29
20,74
21,20
21,68
22,14
22,58
22,98
23,34
23,66
23,94
24,17
24,37
24,54
24,70
24,85
25
5-28
Jungen
19,29
19,26
19,30
19,47
19,78
20,23
20,63
21,09
21,60
22,17
22,77
23,39
24,00
24,57
25,10
25,58
26,02
26,43
26,84
27,25
27,63
27,98
28,30
28,60
28,88
29,14
29,41
29,70
30
Mädchen
19,15
19,20
19,17
19,34
19,65
20,08
20,51
21,01
21,57
22,18
22,81
23,46
24,11
24,77
25,42
26,05
26,67
27,24
27,76
28,20
28,57
28,87
29,11
29,29
29,43
29,56
29,69
29,84
30
Mädchen: Grenzwerte für Übergewicht und Adipositas
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Alter
nach: Cole, T.J., Bellizzi, M.C., Flegal K.M. & Dietz, W.H. (2000). Establishing a standard definition for child overweight and obesity worldwide: international survey.
British Medical Journal 320
Jungen: Grenzwerte für Übergewicht und Adipositas
32
31
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Alter
nach: Cole, T.J., Bellizzi, M.C., Flegal K.M. & Dietz, W.H. (2000). Establishing a standard definition for child overweight and obesity worldwide: international
British Medical Journal 320
5-29
BMI
26
25
Kita und Einschulungsuntersuchung
Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Mädchen
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
4
4,5
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20
21
21
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
4
4,5
5
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6
6,5
7
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8
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100
102
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35
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40
41
Referenzwerte: Cole et al. 2000
Lesehilfe: Ein Mädchen im Alter von 6,5 Jahren (6 Jahre u. 4 Monate bis 6 Jahre u. 9 Monate), das 120 cm groß ist, sollte weniger als 29 Kilo wiegen.
Wiegt sie 29 Kilo oder mehr gilt sie als adipös.
Kita und Einschulungsuntersuchung
Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Jungen
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
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21
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
4
4,5
5
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6
6,5
7
7,5
8
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102
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40
41
Referenzwerte: Cole et al. 2000
Lesehilfe: Ein Junge im Alter von 5 Jahren (4 Jahre u. 10 Monate bis 5 Jahre u. 3 Monate), der 110 cm groß ist, sollte weniger als 23 Kilo wiegen.
Wiegt er 23 Kilo oder mehr gilt er als adipös.
Schulreihenuntersuchungen
Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Mädchen
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
130
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89
91
94
Referenzwerte: Cole et al. 2000
Lesehilfe: Ein Mädchen im Alter von 11 Jahren (10 Jahre u. 10 Monate bis 11 Jahre u. 3 Monate), das 140 cm groß ist, sollte weniger als 50 Kilo wiegen.
Wiegt sie 50 Kilo oder mehr gilt sie als adipös.
Schulreihenuntersuchungen
Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Jungen
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
130
132
134
136
138
140
142
144
146
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69
70
72
74
76
77
79
81
83
12
44
45
47
48
50
51
52
54
55
57
59
60
62
63
65
67
68
70
72
73
75
77
79
81
82
84
12,5
45
46
47
49
50
52
53
55
56
58
59
61
63
64
66
68
69
71
73
75
76
78
80
82
84
86
13
45
47
48
50
51
53
54
56
57
59
60
62
64
65
67
69
70
72
74
76
78
79
81
83
85
87
13,5
46
47
49
50
52
53
55
57
58
60
61
63
65
66
68
70
72
73
75
77
79
81
83
84
86
88
14
47
48
50
51
53
54
56
57
59
61
62
64
66
67
69
71
73
74
76
78
80
82
84
86
88
90
14,5
47
49
50
52
53
55
56
58
60
61
63
65
66
68
70
72
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
Referenzwerte: Cole et al. 2000
Lesehilfe: Ein Junge im Alter von 11,5 Jahren (11 Jahre u. 4 Monate bis 11 Jahre u. 9 Monate), der 150 cm groß ist, sollte weniger als 58 Kilo wiegen.
Wiegt er 58 Kilo oder mehr gilt er als adipös.
Schulreihe 10. Klassen / Schulabgangsuntersuchungen
Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Mädchen
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
150
152
154
156
158
160
162
164
166
168
170
172
174
176
178
180
182
184
186
188
190
14
64
66
68
70
71
73
75
77
79
81
83
85
86
88
91
93
95
97
99
101
103
14,5
65
67
68
70
72
74
76
78
80
81
83
85
87
89
91
94
96
98
100
102
104
15
65
67
69
71
73
75
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
99
101
103
105
15,5
66
68
69
71
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
99
101
104
106
16
66
68
70
72
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
100
102
104
106
16,5
67
68
70
72
74
76
78
80
81
83
85
87
89
92
94
96
98
100
102
104
107
17
67
69
70
72
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
98
101
103
105
107
17,5
67
69
71
73
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
95
97
99
101
103
105
108
18
68
69
71
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
99
102
104
106
108
Referenzwerte: Cole et al. 2000
Lesehilfe: Ein Mädchen im Alter von 16 Jahren (15 Jahre u. 10 Monate bis 16 Jahre u. 3 Monate), das 172 cm groß ist, sollte weniger als 87 Kilo wiegen.
Wiegt sie 87 Kilo oder mehr gilt sie als adipös.
Für Erwachsene (ab 18 Jahre) gelten die Grenzwerte der 18-Jährigen.
Schulreihe 10. Klassen / Schulabgangsuntersuchungen
Grenzwerte Gewicht in kg für Adipositas bei Jungen
Größe (cm)
Alter
(Jahre)
150
152
154
156
158
160
162
164
166
168
170
172
174
176
178
180
182
184
186
188
190
14
62
64
66
67
69
71
73
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
98
100
14,5
63
65
66
68
70
72
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
99
101
15
64
65
67
69
71
72
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
98
100
102
15,5
64
66
68
70
71
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
99
101
103
16
65
67
68
70
72
74
76
78
80
82
83
85
87
89
92
94
96
98
100
102
104
16,5
66
67
69
71
73
75
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
97
99
101
103
105
17
66
68
70
72
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
100
102
104
106
17,5
67
69
70
72
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
98
101
103
105
107
18
68
69
71
73
75
77
79
81
83
85
87
89
91
93
95
97
99
102
104
106
108
Referenzwerte: Cole et al. 2000
Lesehilfe: Ein Junge im Alter von 16 Jahren (15 Jahre u. 10 Monate bis 16 Jahre u. 3 Monate), der 176 cm groß ist, sollte weniger als 89 Kilo wiegen.
Wiegt er 89 Kilo oder mehr gilt er als adipös.
Für Erwachsene (ab 18 Jahre) gelten die Grenzwerte der 18-Jährigen.
Wieviel muss ich abnehmen, um den BMI um ca. 1 Punkt zu senken?
Körpergröße
in cm
Gewichtsreduktion
kg
75
80
0,5 kg
85
90
95
100
1,0 kg
105
110
115
120
125
1,5 kg
130
135
140
145
2,0 kg
150
155
160
2,5 kg
165
170
175
3,0 kg
180
185
190
3,5 kg
195
5-36
< geändert Dez. 2006 >
zu 9.2 Untergewicht
Tabelle:
BMI-Grenzwerte für Untergewicht (3. und 10. Perzentile Kromeyer et al.)
Alter
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
7,5
8
8,5
9
9,5
10
10,5
11
11,5
12
12,5
13
13,5
14
14,5
15
15,5
16
16,5
17
17,5
18 und älter
Jungen
Fkt-Gr 2
Fkt-Gr 1
P3
P10
14,0
14,6
13,7
14,3
13,6
14,1
13,4
14,0
13,4
13,9
13,3
13,9
13,2
13,8
13,2
13,8
13,2
13,8
13,2
13,8
13,2
13,9
13,3
14,0
13,4
14,1
13,5
14,2
13,6
14,3
13,7
14,5
13,8
14,6
13,9
14,8
14,1
15,0
14,3
15,2
14,5
15,4
14,7
15,7
15,0
15,9
15,2
16,2
15,5
16,5
15,8
16,8
16,0
17,1
16,3
17,3
16,6
17,6
16,8
17,9
17,1
18,1
17,3
18,4
17,6
18,6
5-37
Mädchen
Fkt-Gr 2
Fkt-Gr 1
P3
P10
13,7
14,3
13,5
14,1
13,3
13,9
13,2
13,8
13,1
13,7
13,0
13,6
13,0
13,6
12,9
13,6
12,9
13,6
12,9
13,6
13,0
13,7
13,1
13,8
13,2
13,9
13,3
14,1
13,4
14,2
13,5
14,3
13,6
14,5
13,8
14,7
14,0
14,9
14,2
15,1
14,5
15,4
14,7
15,8
15,0
16,1
15,4
16,4
15,7
16,7
15,9
17,0
16,2
17,3
16,4
17,5
16,6
17,7
16,8
17,9
17,0
18,0
17,1
18,2
17,3
18,4
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