Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB für den

Werbung
Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB für den
Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO der Stadt Buchholz
Der Bebauungsplan „Bremer Straße/ Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird
aufgestellt nördlich der Bremer Straße, östlich der Straße Am Kattenberge und südlich der
Straße Grenzweg. Die Aufstellung des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke 16/556,
16/555, 17/217, 16/487, 16/186 sowie 16/410. Auf der Grundlage der Beteiligungsverfahren
für den Geltungsbereich wurde die zusammenfassende Erklärung gefertigt.
1. Rechtsgrundlage
Gemäß § 10 (4) BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung über die
Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen
der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, hinzuzufügen.
2. Ziel der Bebauungsplanaufstellung
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Mit dem
Bebauungsplan sollen die im Zuge der Entwicklung der Siedlungsstrukturen gewachsenen,
das Orts- und Landschaftsbild prägenden örtlichen Strukturen unter Berücksichtigung der
städtebaulichen Erfordernisse weiterentwickelt werden. Neben Wohngebäuden sind
Erschließungsflächen, Grünflächen sowie Stellplätze geplant.
3. Umweltbezogene Informationen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß dem Verfahren und den inhaltlichen
Anforderungen gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB die Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege wie des Umweltschutzes zu beachten und zu
berücksichtigen.
Für die Bewertung der Umweltauswirkungen lagen folgende Gutachten vor:





Entwässerungskonzept, Ing.-Büro H. Stüvel, Seevetal, 29.02.2016
Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan, EGL Entwicklung und Gestaltung
von Landschaft GmbH, 17.12.2015
Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße, LÄRMKONTOR,
Hamburg, 15.12.2015.
Umweltbericht zum Bebauungsplan, EGL Entwicklung und Gestaltung von Landschaft
GmbH, 05.01.2016, ergänzt am 05.07.2016
Verkehrsuntersuchung für das geplante Baugebiet Bremer Straße, Buchholz in der
Nordheide, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover, 16.11.2015.
Seite 1 von 4
Stand: 15.09.2016
Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
4. Berücksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen der Beteiligungen
4.1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die voraussichtlichen Auswirkungen der Pläne
erfolgte in der Zeit vom 31.07.2015 bis 11.09.2015. Die ortsübliche Bekanntmachung ist am
23.07.2015 erfolgt.
Bei der Beteiligung ging es weniger um Umweltbelange als vielmehr um die Darstellung der
Zielsetzungen in der Planung. In einer den Funktionsplan ergänzenden Kurzerläuterung
wurde festgehalten, wie mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege und mit
den Anforderungen an ausreichenden Schallschutz umgegangen wird.
Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind aus der Öffentlichkeit keine umweltrelevanten
Stellungnahmen eingegangen.
4.2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 (1) BauGB)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom
17.07.2015 unter Fristsetzung bis zum 11.09.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. Das Beteiligungsverfahren wurde mit den erforderlichen Unterlagen, bestehend
aus Städtebaulichem Funktionsplan und Kurzerläuterung, durchgeführt.
Bei Trägern öffentlicher Belange, die sich nicht geäußert haben, werde davon ausgegangen,
dass diese keine Anregungen vorzutragen hatten, die umweltrelevant oder sonstig relevant
gewesen wären.
Die Belange gemäß Beteiligungsverfahren wurden in einer abschließenden Liste
zusammengestellt. Diese wurde Grundlage des Abwägungsbeschlusses.
Folgende Umweltbelange wurden beachtet:






Gemäß des Landkreises Harburg (Abfallwirtschaft) vorgebrachter Stellungnahme werden
die Radien der Straßen im Zuge der Verkehrsplanung für Schleppkurven der
Müllfahrzeugen nachgewiesen.
Die Stadtwerke Buchholz i.d.N. weisen darauf hin, dass zum Aufbau der elektrischen
Versorgung des Baugebietes eine Trafostation aufgestellt werden müsste. Der geeignete
Standort soll im Rahmen der Ausführungsplanung abgestimmt und planrechtlich
gesichert werden.
EWE Netz GmbH merkt an, dass Leitungen und Anlagen, welche sich im Plangebiet
befinden, in ihren Trassen (Lage) und Standorten (Bestand) erhalten bleiben müssen und
weder beschädigt, überbaut, überpflanzt oder anderweitig gefährdet werden dürfen.
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - RD
Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst - weist darauf hin, dass bei Fund von
Kampfmitteln im Rahmen der Erdarbeiten die Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder
der KMBD zu benachrichtigen sind.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Bodendenkmale im Plangeltungsbereich nicht
bekannt. Bei Funden ist umgehend das Archäologische Museum Hamburg-Harburg zu
informieren.
Der Niedersächsische Landesforst, Forstamt Sellhorn, fordert für die Inanspruchnahme
von 4,4 ha Wald eine Kompensation nach Waldrecht. Es ergibt sich ein Kompensationserfordernis von 1:1,3. Diese Kompensation wird durch eine mindestens flächengleiche
Ersatzaufforstung erfolgen.
Seite 2 von 4
Stand: 15.09.2016
Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
4.3. Öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB)
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 29.03.2016 bis zum 29.04.2016 der Stadt
Buchholz während der bekannt gemachten Dienstzeiten stattgefunden. Die öffentliche
Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von
jedermann schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am 17.03.2016
ortsüblich bekannt gemacht.
4.4. Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB)
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wurde im Zeitraum vom 14.03.2016 bis zum 29.04.2016 durchgeführt.
Bei Trägern öffentlicher Belange, die sich nicht geäußert haben, werde davon ausgegangen,
dass diese keine Anregungen vorzutragen hatten, die umweltrelevant oder sonstig relevant
gewesen wären.
Die Belange gemäß Beteiligungsverfahren wurden in einer abschließenden Liste
zusammengestellt. Diese wurde Grundlage des Abwägungsbeschlusses.
Folgende Umweltbelange wurden beachtet:



BA für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weist darauf
hin, dass eine Höhe von 30 m über Grund für bauliche Anlagen - einschließlich
untergeordneter Gebäudeteile - im Plangebiet nicht überschritten werden darf. Dies ist
nicht der Fall.
Die Stadtwerke Buchholz i.d.N. weisen darauf hin, dass zum Aufbau der elektrischen
Versorgung des Baugebietes eine Trafostation aufgestellt werden müsste. Der geeignete
Standort soll im Rahmen der Ausführungsplanung abgestimmt und planrechtlich
gesichert werden.
Nach Anmerkung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) wird im Rahmen des
Umweltberichtes zum Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass für die Entwicklungsflächen E 1, E2 und E 3 die Wirkungskontrolle nach 5 Jahren und eine weitere Kontrolle
nach 25 Jahren zu erfolgen hat.
4.5. Abstimmung mit Nachbargemeinden (§ 2 (2) BauGB)
Die Nachbargemeinden wurden parallel zu den Trägern öffentlicher Belange im Verfahren
zur Abgabe eine Stellungnahme aufgefordert. Es wurden keine Einwendungen gemacht, die
zu behandelnde Fragestellungen aufwerfen.
4.6. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Buchholz hat den Satzungsbeschluss am 30.08.2016 gefasst. Die Belange
sind abgewogen worden. Es wird davon ausgegangen, dass die Umweltbelange hinreichend
beachtet sind.
Seite 3 von 4
Stand: 15.09.2016
Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
5. Ergebnisse der Prüfung
Behördenbeteiligung
der
Stellungnahmen
zur
Öffentlichkeits-
und
Naturschutzfachliche Belange
Unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens sind die Anforderungen der Behörden
und Stellen des Naturschutzes in der Planzeichnung (Teil A), im Text (Teil B) und in der
Begründung zu naturschutzfachlichen Belangen einzuhalten. Die Festsetzungen sind
entsprechend auszuführen.
Belange von Ver- und Entsorgung
Die Belange der geordneten Ver- und Entsorgung sind beachtet. Mit Grund und Boden wird
durch die sparsame Erschließung sorgfältig umgegangen. Die Ableitung des anfallenden
Oberflächenwassers ist durch teilweise Verdunstung und Versickerung sowie in
Ausnahmefällen durch Abgabe in die Kanalisation vorgesehen. Hierfür sind die
Voraussetzungen zu schaffen. Die Müllentsorgung wird durch die Festsetzung von
Aufstellflächen für Mülltonnen sowie entsprechende Straßenquerschnitte gewährleistet sein.
6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB sind die in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten sowohl zum Konzept als auch zum Standort darzustellen, wobei die
Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind.
Bereits auf der Ebene des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes fand hinsichtlich der
Festlegung geeigneter Wohnbaupotenzial-Flächen eine umfangreiche Alternativprüfung und
Abwägung statt. Hier wurden die Flächen dieses Bebauungsplanes als Potentialflächen
festgelegt. Die Fläche ist derzeit vollflächig bewachsen, allerdings ist die Substanz vieler
Bäume nach dem Orkan Kyrill im Jahr 2007 nicht mehr als erhaltenswert einzustufen.
Die vorgetragenen Belange sowie die geplante Bebauungsvariante wurden aus
fachplanerischer Sicht gemäß § 1 (7) BauGB gerecht gegen- und untereinander abgewogen.
Aus diesen Erkenntnissen bilden sich keine wesentlichen Gründe, eine alternative Planung
anzustreben.
Im Auftrag
Planungsbüro WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER
für die Stadt Buchholz
Seite 4 von 4
Stand: 15.09.2016
Herunterladen