Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO der Stadt Buchholz Der Bebauungsplan „Bremer Straße/ Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird aufgestellt nördlich der Bremer Straße, östlich der Straße Am Kattenberge und südlich der Straße Grenzweg. Die Aufstellung des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke 16/556, 16/555, 17/217, 16/487, 16/186 sowie 16/410. Auf der Grundlage der Beteiligungsverfahren für den Geltungsbereich wurde die zusammenfassende Erklärung gefertigt. 1. Rechtsgrundlage Gemäß § 10 (4) BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, hinzuzufügen. 2. Ziel der Bebauungsplanaufstellung Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Mit dem Bebauungsplan sollen die im Zuge der Entwicklung der Siedlungsstrukturen gewachsenen, das Orts- und Landschaftsbild prägenden örtlichen Strukturen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse weiterentwickelt werden. Neben Wohngebäuden sind Erschließungsflächen, Grünflächen sowie Stellplätze geplant. 3. Umweltbezogene Informationen Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß dem Verfahren und den inhaltlichen Anforderungen gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie des Umweltschutzes zu beachten und zu berücksichtigen. Für die Bewertung der Umweltauswirkungen lagen folgende Gutachten vor: Entwässerungskonzept, Ing.-Büro H. Stüvel, Seevetal, 29.02.2016 Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan, EGL Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, 17.12.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße, LÄRMKONTOR, Hamburg, 15.12.2015. Umweltbericht zum Bebauungsplan, EGL Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, 05.01.2016, ergänzt am 05.07.2016 Verkehrsuntersuchung für das geplante Baugebiet Bremer Straße, Buchholz in der Nordheide, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover, 16.11.2015. Seite 1 von 4 Stand: 15.09.2016 Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften 4. Berücksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen der Beteiligungen 4.1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die voraussichtlichen Auswirkungen der Pläne erfolgte in der Zeit vom 31.07.2015 bis 11.09.2015. Die ortsübliche Bekanntmachung ist am 23.07.2015 erfolgt. Bei der Beteiligung ging es weniger um Umweltbelange als vielmehr um die Darstellung der Zielsetzungen in der Planung. In einer den Funktionsplan ergänzenden Kurzerläuterung wurde festgehalten, wie mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege und mit den Anforderungen an ausreichenden Schallschutz umgegangen wird. Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind aus der Öffentlichkeit keine umweltrelevanten Stellungnahmen eingegangen. 4.2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 17.07.2015 unter Fristsetzung bis zum 11.09.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Das Beteiligungsverfahren wurde mit den erforderlichen Unterlagen, bestehend aus Städtebaulichem Funktionsplan und Kurzerläuterung, durchgeführt. Bei Trägern öffentlicher Belange, die sich nicht geäußert haben, werde davon ausgegangen, dass diese keine Anregungen vorzutragen hatten, die umweltrelevant oder sonstig relevant gewesen wären. Die Belange gemäß Beteiligungsverfahren wurden in einer abschließenden Liste zusammengestellt. Diese wurde Grundlage des Abwägungsbeschlusses. Folgende Umweltbelange wurden beachtet: Gemäß des Landkreises Harburg (Abfallwirtschaft) vorgebrachter Stellungnahme werden die Radien der Straßen im Zuge der Verkehrsplanung für Schleppkurven der Müllfahrzeugen nachgewiesen. Die Stadtwerke Buchholz i.d.N. weisen darauf hin, dass zum Aufbau der elektrischen Versorgung des Baugebietes eine Trafostation aufgestellt werden müsste. Der geeignete Standort soll im Rahmen der Ausführungsplanung abgestimmt und planrechtlich gesichert werden. EWE Netz GmbH merkt an, dass Leitungen und Anlagen, welche sich im Plangebiet befinden, in ihren Trassen (Lage) und Standorten (Bestand) erhalten bleiben müssen und weder beschädigt, überbaut, überpflanzt oder anderweitig gefährdet werden dürfen. Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - RD Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst - weist darauf hin, dass bei Fund von Kampfmitteln im Rahmen der Erdarbeiten die Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder der KMBD zu benachrichtigen sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Bodendenkmale im Plangeltungsbereich nicht bekannt. Bei Funden ist umgehend das Archäologische Museum Hamburg-Harburg zu informieren. Der Niedersächsische Landesforst, Forstamt Sellhorn, fordert für die Inanspruchnahme von 4,4 ha Wald eine Kompensation nach Waldrecht. Es ergibt sich ein Kompensationserfordernis von 1:1,3. Diese Kompensation wird durch eine mindestens flächengleiche Ersatzaufforstung erfolgen. Seite 2 von 4 Stand: 15.09.2016 Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften 4.3. Öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 29.03.2016 bis zum 29.04.2016 der Stadt Buchholz während der bekannt gemachten Dienstzeiten stattgefunden. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am 17.03.2016 ortsüblich bekannt gemacht. 4.4. Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB) Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 14.03.2016 bis zum 29.04.2016 durchgeführt. Bei Trägern öffentlicher Belange, die sich nicht geäußert haben, werde davon ausgegangen, dass diese keine Anregungen vorzutragen hatten, die umweltrelevant oder sonstig relevant gewesen wären. Die Belange gemäß Beteiligungsverfahren wurden in einer abschließenden Liste zusammengestellt. Diese wurde Grundlage des Abwägungsbeschlusses. Folgende Umweltbelange wurden beachtet: BA für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weist darauf hin, dass eine Höhe von 30 m über Grund für bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - im Plangebiet nicht überschritten werden darf. Dies ist nicht der Fall. Die Stadtwerke Buchholz i.d.N. weisen darauf hin, dass zum Aufbau der elektrischen Versorgung des Baugebietes eine Trafostation aufgestellt werden müsste. Der geeignete Standort soll im Rahmen der Ausführungsplanung abgestimmt und planrechtlich gesichert werden. Nach Anmerkung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) wird im Rahmen des Umweltberichtes zum Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass für die Entwicklungsflächen E 1, E2 und E 3 die Wirkungskontrolle nach 5 Jahren und eine weitere Kontrolle nach 25 Jahren zu erfolgen hat. 4.5. Abstimmung mit Nachbargemeinden (§ 2 (2) BauGB) Die Nachbargemeinden wurden parallel zu den Trägern öffentlicher Belange im Verfahren zur Abgabe eine Stellungnahme aufgefordert. Es wurden keine Einwendungen gemacht, die zu behandelnde Fragestellungen aufwerfen. 4.6. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Buchholz hat den Satzungsbeschluss am 30.08.2016 gefasst. Die Belange sind abgewogen worden. Es wird davon ausgegangen, dass die Umweltbelange hinreichend beachtet sind. Seite 3 von 4 Stand: 15.09.2016 Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Bremer Straße/Grenzweg“ mit örtlichen Bauvorschriften 5. Ergebnisse der Prüfung Behördenbeteiligung der Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Naturschutzfachliche Belange Unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens sind die Anforderungen der Behörden und Stellen des Naturschutzes in der Planzeichnung (Teil A), im Text (Teil B) und in der Begründung zu naturschutzfachlichen Belangen einzuhalten. Die Festsetzungen sind entsprechend auszuführen. Belange von Ver- und Entsorgung Die Belange der geordneten Ver- und Entsorgung sind beachtet. Mit Grund und Boden wird durch die sparsame Erschließung sorgfältig umgegangen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist durch teilweise Verdunstung und Versickerung sowie in Ausnahmefällen durch Abgabe in die Kanalisation vorgesehen. Hierfür sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die Müllentsorgung wird durch die Festsetzung von Aufstellflächen für Mülltonnen sowie entsprechende Straßenquerschnitte gewährleistet sein. 6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB sind die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowohl zum Konzept als auch zum Standort darzustellen, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind. Bereits auf der Ebene des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes fand hinsichtlich der Festlegung geeigneter Wohnbaupotenzial-Flächen eine umfangreiche Alternativprüfung und Abwägung statt. Hier wurden die Flächen dieses Bebauungsplanes als Potentialflächen festgelegt. Die Fläche ist derzeit vollflächig bewachsen, allerdings ist die Substanz vieler Bäume nach dem Orkan Kyrill im Jahr 2007 nicht mehr als erhaltenswert einzustufen. Die vorgetragenen Belange sowie die geplante Bebauungsvariante wurden aus fachplanerischer Sicht gemäß § 1 (7) BauGB gerecht gegen- und untereinander abgewogen. Aus diesen Erkenntnissen bilden sich keine wesentlichen Gründe, eine alternative Planung anzustreben. Im Auftrag Planungsbüro WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER für die Stadt Buchholz Seite 4 von 4 Stand: 15.09.2016