Artenschutzkontrolle

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Bebauungsplan Nr. 6322-1 ‘west.side’ Siemensstraße 21, Bonn-Endenich
Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen
Aufgabenstellung
Die west.side gmbh plant die Rückbauphase 2 im ersten Bauabschnitt ab Juni 2015.
Folgende Gebäude sollen kurzfristig abgebrochen werden: A03/A04 und B13, B30, B09,
anschließend A08, A09, A10, A11, A12, A15 und abschließend V22, B21 und B16.
Des Weiteren werden die unmittelbar an den Gebäuden stehenden Bäume 437, 439, 465, 456, 454,
und 800 gerodet. Die erforderliche Fällerlaubnis der Stadt Bonn liegt vor. Die Pappel 669 ist bereits
aufgrund des hohen Gefährdungsrisikos im April gerodet worden. Die in der Darstellung grün
markierten Bäume sind während der Abbrucharbeiten zu schützen.
Abb. 1: Darstellung der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude (gelb hervorgehoben)
Nach den Auflagen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung1 sind die Gebäude in Hinblick auf
Fledermäuse und Vögel zu untersuchen. Im Artenschutzbericht wurden die Gebäude A12 und B09,
sowie die Pappel Nr. 800 mit einem mittleren Quartierpotenzial für Fledermäuse eingestuft. Die
übrigen Gebäude und Bäume weisen ein geringes Potenzial auf.
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RMP Landschaftsarchitekten (2015): Bebauungsplan Nr. 6322-1 ‘west.side’ Siemensstraße 21,
Bonn-Endenich Artenschutzbericht Stufe I (Vorprüfung). I.A. west.side gmbh
Ergebnis der Untersuchung
Am 28. Mai wurden die Fassaden und Innenräume der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude durch
den Diplom Biologen Stefan Möhler auf Vorkommen von Vögeln und Fledermäuse untersucht.
Gebäude A03/A05
In dem Gebäudekomplex A03/A04 neben dem Pförtnerhäuschen an der Siemensstraße 21 wurden
keine Vogelbruten festgestellt. Ein Vorkommen von Fledermäusen in den niedrigen Gebäuden wird
ausgeschlossen, da an der Fassade keine Nischen und Spalten vorhanden sind. Hinweise
(Tierspuren) liegen nicht vor. Der Abbruch der beiden Gebäude ist artenschutzrechtlich
unbedenklich.
Gebäude B13/B30
Der langgestreckte Gebäudekomplex B13, B30, B09 weist keine aktuellen Hinweise auf eine
Besiedlung durch Vögel und Fledermäuse auf. Die in den vorigen Jahren von einem
Hausrotschwanz genutzte Nische unter dem Dach am Gebäude B13 ist in diesem Jahr nicht besetzt.
Ein kurzfristiger Abbruch ist aus artenschutzrechtlichen Gründen unbedenklich.
Gebäude B09
Die Räume und die Fassade des Mehrfamilienhauses B09 an der Siemensstraße 23 wurden
eingehend auf Vorkommen beider Tiergruppen untersucht. Der ungedämmte Dachstuhl besteht aus
einer Holzbalkenkonstruktion. An den Giebelseiten sind Lüftungslöcher an den Fassaden
eingelassen, so dass theoretisch Vögel in das Dach gelangen können. Der Dachboden weist keine
Besiedlungsspuren auf. Niststätten gebäudebrütender Vogelarten, wie Haussperling und
Hausrotschwanz sind nicht vorhanden. Versteckmöglichkeiten für Fledermäuse sind nicht erkennbar.
Die Fassade und der Dachüberstand weist keine Nester oder Spalten auf, die von Vögel oder
Fledermäuse genutzt werden können. Eine derzeitige Besiedlung des Hauses durch
artenschutzrechtlich relevante Arten wird nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen.
Gebäude B21/V22
Die große Halle B21 mit dem vorgelagerten Schuppen V22 ist als Quartier für Fledermäuse nicht
geeignet. Eine Vogelbrut wurde nicht festgestellt.
Gebäude A08/A09/A10/A11/A12/A15
Der Gebäudekomplex A08, A09, A10, A11, A12 und A15 weist bis auf einen nicht zu verortenden
Nistplatz eines Hausrotschwanzes keine Hinweise auf eine Besiedlung durch Vögel auf. Die
intensive Gesangsaktivität des Hausrotschwanzes lässt darauf schließen, dass die Erstbrut bereits
abgeschlossen ist. Futtertragende Tiere wurden nicht beobachtet. Bei dieser ungefährdeten und im
Stadtgebiet verbreiteten Vogelart ist eine Zweitbrut bis Ende Juli möglich. Der Verlust eines
Brutrevieres führt zu keiner Verletzung der Vorschriften des Artenschutzrechtes (BNatSchG § 44
Abs.1), da die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungsstätte im räumlichen
Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Eine Besiedlung durch Fledermäuse wird nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Die
Gebäude weisen keine für Fledermäuse nutzbaren Spalten oder Nischen auf. Die Rollladenkästen
des Gebäudes A12 von der Innenseite offen, so dass eine Kontrolle ohne Befund möglich war.
Rodungsbäume 437/439/465/456/454/800
Die Bäume 437, 439, 465, 456, 454, und 800 weisen keine Höhlen oder Spalten auf. Nester oder
andere Hinweise auf eine Vogelbrut liegen nicht vor. Da Höhlen oder Spalten nicht vorhanden sind
wird ein Vorkommen von Fledermäusen ausgeschlossen. Die Hybridpappel Nr. 800 weist an der
Stammbasis typische Fraßlöcher des artenschutzrechtlich nicht relevanten Großen Pappelbockes
(Saperda carcharias) auf. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt nicht vor.
Aufgestellt: Bonn, 01.06.2015
i.A. Stefan Möhler
Diplom Biologe
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
Anhang Fotodokumentation
Foto 1: Pappel Nr. 800 mit Gebäudeteile A15 und A12
Foto 2: Fassadenansicht Gebäude A12
Foto 3: Gebäudeansicht A08 und A09
Foto 4: Dachansicht Gebäude A8 bis A11
Foto 5: Dachansicht Gebäude A15
Foto 6: Gebäudeansicht B13 und B30
Foto 7: Innenräume des Gebäudes B21
Foto 8: Schuppen V22
Foto 9: Giebelansicht Gebäude B09, Siemensstraße 21
Foto 10: Dachstuhl Gebäude B09
Foto 11: Längsseite Gebäude B09 und Birke Nr. 437
Foto 12: Gebäudefassade B16
Foto 13: Ahorn Nr. 456
Foto 14: Ahorn Nr. 465 vor dem Gebäude A03/A04
Foto 15: zu rodende Säulenpappel Nr. 454 neben dem Gebäude A15
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