Gutachten Kliestower See

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Gutachten
Kliestower See
Artengruppen: Fledermäuse, Avifauna, Amphibien, Libellen & Mollusken
Natur+Text, Oktober 2015
Gutachten
Klietower See
Artengruppen: Fledermäuse, Avifauna, Amphibien, Libellen & Mollusken
Auftraggeber:
TERRA URBANA GmbH
Ringstraße 58
14727 Premnitz
Bearbeitung:
Natur+Text GmbH
Friedensallee 21
15834 Rangsdorf
Tel. 033708 / 20431
[email protected]
Dipl.-Biol. Dr. Arne Hinrichsen
Dipl.-Biol. Tino Siedler
Dipl.-Geogr. Jendrik Terasa
Rangsdorf, 29.10.2015
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
1.1. Anlass und Aufgabenstellung
1.2. Untersuchungsgebiet
2.
Methodik
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
3.
Fledermäuse
Avifauna
Amphibien
Libellen
Mollusken (Großmuscheln)
Ergebnisse
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
Fledermäuse
Avifauna
Amphibien
Libellen
3.4.1. Bestandsbeschreibung
3.4.2. Bestandsbewertung
3.5. Mollusken (Großmuscheln)
4.
Auswirkungen und Empfehlungen
4.1. Auswirkungen
4.1.1. Fledermäuse
4.1.2. Avifauna
4.1.3. Amphibien
4.1.4. Libellen
4.1.5. Mollusken (Großmuscheln)
4.2. Empfehlungen
4.2.1. Fledermäuse
4.2.2. Avifauna
4.2.3. Amphibien
4.2.4. Libellen
4.2.5. Mollusken (Großmuscheln)
5.
Literatur- und Quellenverzeichnis
Natur + Text
1
1
1
3
3
3
3
4
4
5
5
9
12
15
15
16
17
19
19
19
19
20
20
21
21
21
21
21
22
22
23
I
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet (Grundlage: Orthofoto, © LGB)........................................................ 2
Abbildung 2: Verortung der Fledermausnachweise aus den Detektorbegehungen, Teilkarte Nord
(Grundlage: Orthofoto, © LGB)........................................................................................................ 7
Abbildung 3: Verortung der Fledermausnachweise aus den Detektorbegehungen, Teilkarte Süd
(Grundlage: Orthofoto, © LGB)........................................................................................................ 8
Abbildung 4: Revierkarte Avifauna (Grundlage: Orthofoto, © LGB) ...................................................... 11
Abbildung 5: Nahrungshabitat des Kranichs.......................................................................................... 12
Abbildung 6: Röhricht im südlichen Abschnitt des Kliestower Sees ...................................................... 13
Abbildung 7: Amphibiennachweise (Grundlage: Orthofoto, © LGB)...................................................... 14
Abbildung 8: Grosmuschelkarte (Grundlage: Orthofoto, © LGB) .......................................................... 18
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Begehungstermine Fledermäuse............................................................................................. 3
Tabelle 2 Begehungstermine Avifauna.................................................................................................... 3
Tabelle 3 Begehungstermine Amphibien................................................................................................. 4
Tabelle 4 Begehungstermine Libellen ..................................................................................................... 4
Tabelle 5: Häufigkeitsklassen für Libellennachweise (adulte Tiere)........................................................ 4
Tabelle 6 Begehungstermine Großmuscheln .......................................................................................... 4
Tabelle 7: Nachgewiesene Rufe aus den Detektorbegehungen der Transekte sowie
Aktivitätseinstufung.......................................................................................................................... 6
Tabelle 8: Nachgewiesene Fledermausarten am Kliestower See mit Schutzstatus................................ 6
Tabelle 9 Artenliste der nachgewiesen Vogelarten mit Rote Liste Status und Angaben zur Gefährdung
sowie Angaben zum Trend und Revieren........................................................................................ 9
Tabelle 10 Liste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angaben der Gefährdung nach den Roten
Listen für Brandenburg (SCHNEEWEISS ET AL. 2004) und Deutschland (KÜHNEL ET AL. 2009) sowie
der Einstufung in die Anhänge der FFH-Richtlinie und Angaben zum Schutz nach
Bundesnaturschutzgesetz
(BNATSCHG
2010)
bzw.
Bundesartenschutzverordnung
(BARTSCHV 2009).......................................................................................................................... 12
Tabelle 11: Artenliste der Libellen am Kliestower See .......................................................................... 15
Tabelle 12 Liste der nachgewiesenen Großmuschelarten mit Angaben der Gefährdung nach den
Roten Listen für Brandenburg (HERDAM & LUCKAU 1992) und Deutschland (JUNGBLUTH & KNORRE
2011) sowie der Einstufung in die Anhänge der FFH-Richtlinie und Angaben zum Schutz nach
Bundesnaturschutzgesetz
(BNATSCHG
2010)
bzw.
Bundesartenschutzverordnung
(BARTSCHV 2009).......................................................................................................................... 17
Natur + Text
II
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
1. Einleitung
1.1.
Anlass und Aufgabenstellung
Anlass der faunistischen Untersuchungen ist die geplante Sanierung zur Verbesserung des
ökologischen und chemischen Zustandes des Kliestower Sees. Dies soll durch partielle
Sedimententnahme in ausgewählten Bereichen, Röhrichtmahd, d.h. Rückdrängung des
Schilfröhrichtgürtels auf ein naturschutzfachlich vertretbares Maß und eine Wasserspiegelanhebung umgesetzt werden. Derzeit stehen vier Varianten zur Anhebung des
Wasserspiegels am Kliestower See im Diskurs:
•
•
•
•
Variante 1: Nullvariante
Variante 2: Zuleitung von Nuthewasser
Variante 3: Zuleitung von Grundwasser
Variante 4: Anhebung von Wasserspiegel des Amtgrabens
Im Fokus der Kartierungen stehen die Artengruppen Fledermäuse, Vögel (Brutvögel, insbesondere Schilfbrüter), Amphibien, Libellen und Mollusken (Großmuscheln). Im folgenden
Bericht werden die Ergebnisse der Kartierungen sowie potentielle Auswirkung und Empfehlungen dargestellt.
1.2.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich südöstlich von Kliestow und westlich der Bahntrasse Trebbin-Luckwalde. Es umfasst ca. 18 ha und beinhaltet den Klietower See und
dessen angrenzenden Strukturen in einem Radius von ca. 30 m. Im UG befinden sich Gebäude, welche durch den „Anglerverein Trebbin“ genutzt werden. Neben einem Bootssteg im
Nordosten gibt es zahlreiche Anglerstege auf der Ostseite des Sees. Der See wird mit Ruderbooten befahren, aus denen auch geangelt wird. Zudem gibt es eine Badestelle am
Ostufer. Das Gewässer weist einen ausgeprägter Röhrichtgürtel auf, der nur an der Badestelle, den Stegen unterbrochen ist. Die stärkste Röhrichtsausprägung befindet sich im
Südteil des Sees. Der Kliestower See wird im Süden und Südwesten von Wiesen gesäumt,
ansonsten säumen Gehölzbestände unterschiedlicher Ausprägung den Uferbereich. Eine
unversiegelte Zuwegung führt von der Westseite, über den Nordrand, zur Badestelle und
darüber hinaus. Lediglich die Wiesen weisen keine befahrbaren Wege auf. Im Süden des
Sees gibt es einen Graben, der vom Westen her ins Gewässer führt.
Natur + Text
1
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet (Grundlage: Orthofoto, © LGB)
Natur + Text
2
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
2. Methodik
2.1.
Fledermäuse
Die Kartierung der Fledermäuse erfolgte mittels Detektorbegehung an zwei Nächten im Juni
und Juli. Zum Einsatz kam ein automatisches Aufzeichnungsgerät für Fledermausrufe vom
Typ Batlogger (Elekon AG). Die Transektbegehung erfolgte in Nähe zum Seeufer und umfasst die gesamte Uferlänge. Die Rufanalyse wurde manuell mit Hilfe der Software BatExplorer (Version 1.10.4.0) durchgeführt und die Ergebnisse in einer Karte dargestellt.
Die Quartiersuche tagsüber erfolgte anhand der Hinweise, welche aus den zwei Begehungsterminen gewonnen wurden. Hierbei wurde im Uferbereich bis zu einer Tiefe von 50m
augenscheinlich nach potentiellen Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse gesucht. Zum
Einsatz kamen Fernglas, Batlogger, Endoskop und Leiter.
Tabelle 1 Begehungstermine Fledermäuse
Begehungstermine
Witterung
15.06.2015 (Detektor)
06.07.2015 (Detektor)
10.07.2015 (Quartiersuche)
15°C, 0% Bedeckung, windstill
21°C, 0% Bedeckung, windstill
19°C, 40% Bedeckung, leichter Wind
2.2.
Avifauna
Die Kartierung der Brutvögel erfolgte angelehnt an den Standard nach SÜDBECK ET AL.
(2005), wobei fünf Begehungen erfolgten. Die genauen Termine sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Die Kartierung umfasste das gesamte UG. Bei der Brutvogelkartierung wurden alle
singenden und rufenden Tiere sowie weitere Hinweise auf Reviere, wie z.B. Nester oder
Nistmaterial tragende Altvögel, aufgenommen.
Tabelle 2 Begehungstermine Avifauna
Begehungstermine
Tageszeit
16.04.2015
23.04.2015
22.05.2015
28.05.2015
05.06.2015
Morgens
Dämmerung/Nacht
Morgens
Morgens
Morgens
2.3.
Amphibien
Es wurden drei Begehungen durchgeführt (vgl. Tabelle 3) an denen das Gewässer verhört
und abgesucht wurde. Da ein Keschern aufgrund der vorhandenen Strukturen nicht möglich
war, wurden an einem Termin, über Nacht, 10 Reusen ausgebracht. Dies geschah mit
freundlicher Unterstützung des Anglervereins „Anglerverein Trebbin“. Neben rufenden Tieren wurden auch Laich, Kaulquappen und gesichtete adulte Tiere aufgenommen. Soweit
möglich wurde bei den adulten Tieren zwischen Männchen und Weibchen differenziert.
Insbesondere die Schilfbereiche standen im Fokus der Amphibienkarterungen, da hier geeignete Flachwasserbereiche vorzufinden waren.
Natur + Text
3
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Tabelle 3 Begehungstermine Amphibien
Begehungstermine
Tageszeit
16.04.2015
23.04.2015
18./19.05.2015
Tag
Dämmerung/Nacht
Reusen über Nacht
2.4.
Libellen
Es wurden vier Begehungen zur Libellenerfassung durchgeführt. Dabei wurden die Imagines
per Sichtbeobachtung (Fernglas) und Kescherfang erfasst und im Gelände determiniert.
Ergänzend wurden beiläufig Exuvienaufsammlungen durchgeführt.
Tabelle 4 Begehungstermine Libellen
Begehungstermine
Witterung
5.6.2015
2.7.2015
3.8.2015
20.8.2015
sonnig
sonnig
sonnig
sonnig
Es erfolgte eine semiquantitative Einstufung der Häufigkeiten adulter Tiere entsprechend
dem in Tabelle 5 dargestellten Schema.
Tabelle 5: Häufigkeitsklassen für Libellennachweise (adulte Tiere)
Klasse
Kleinlibellen
Segellibellen
übrige Großlibellen
Einzeltier
sehr vereinzelt
vereinzelt
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
1 Tier / 100 m Ufer
2-4 Tiere / 100 m Ufer
5-9 Tiere / 100 m Ufer
10-19 Tiere / 100 m Ufer
20-29 Tiere / 100 m Ufer
>29 Tiere / 100 m Ufer
1 Tier / 100 m Ufer
2 Tiere / 100 m Ufer
3-4 Tiere / 100 m Ufer
5-9 Tiere / 100 m Ufer
10-19 Tiere / 100 m Ufer
>19 Tiere / 100 m Ufer
1 Tier / 100 m Ufer
nicht vergeben
2-3 Tiere / 100 m Ufer
4-5 Tiere / 100 m Ufer
6-9 Tiere / 100 m Ufer
>9 Tiere / 100 m Ufer
Das Auffinden von Exuvien oder frisch geschlüpfter Tiere wurde als Nachweis, Eiablagen
und Paarungen als starke Hinweise und deutliches Revierverhalten männlicher Großlibellen
oder ein nicht nur vereinzeltes Auftreten der adulten Tiere als weniger starke Hinweise auf
eine Reproduktion in dem entsprechenden Gewässer gewertet. Die Determination erfolgte
nach BELLMANN (2007) und HEIDEMANN & SEIDENBUSCH (2002).
2.5.
Mollusken (Großmuscheln)
Die Untersuchung der Großmuscheln erfolgte auf 4 Probeflächen, welche über den Kliestower See verteilt lagen und möglichst unterschiedliche Strukturen aufwiesen. Aufgrund des
fast vollständigen Röhrichtgürtels wurden die Probeflächen anhand der Besonnungslage
ausgesucht. Somit lagen die Probeflächen im Norden, Osten, Süden und Westen. Die südliche Probefläche wurde in den Mündungsbereich des Zuflusses gesetzt. Alle Probestellen
lagen im Uferbereich. Die ersten Sondierungen fanden im Mai im Rahmen der Reusenausbringung für die Amphibien statt. Die Hauptuntersuchung erfolgte im Juli. Die Kartierung
wurde mittels Boot, Sichtgerät und Keschern durchgeführt. Tauchgänge waren aufgrund der
ungenügenden Sichtverhältnisse nicht sinnvoll.
Tabelle 6 Begehungstermine Großmuscheln
Begehungstermine
Witterung
18.05.2015
06.07.2015
Sonnig und frischer Wind
Sonne
Natur + Text
4
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
3. Ergebnisse
3.1.
Fledermäuse
Im UG konnten mindestens neun Fledermausarten nachgewiesen werden (siehe Tabelle 7).
Unter den beiden nicht näher bestimmbaren Myotis-Rufen befinden sich möglicherweise
noch weitere Myotis-Arten als die nachgewiesene Wasserfledermaus. Die starke Aktivität
der Fledermäuse in beiden Untersuchungsnächten weist auf darauf hin, dass der Kliestower
See gute Jagdhabitateigenschaften besitzt.
Die Aktivitätszentren befinden sich entlang der Waldkante sowie im Uferbereich. Letzterer
wird besonders durch die Wasserfledermaus, als typische Jägerin über Gewässern, stark
frequentiert. Das Offenland wurde deutlich weniger oft überflogen (siehe Abbildung 2 und
Abbildung 3). Bei den nachgewiesenen Arten ist zumindest das Graue Langohr nach der
Roten Liste Deutschlands als "stark gefährdet" einzustufen. Die übrigen Arten sind "ungefährdet", Arten der Vorwarnliste oder die Datenlage ist defizitär (vgl. Tabelle 8).
Die dominanteste Art scheint die Zwergfledermaus zu sein, welche mit 57 registrierten Rufen
nachgewiesen wurde. Zwischen dem ersten und zweiten Begehungstermin weist diese Art
jedoch einen Rufnachweisanstieg von fast 500% auf. Dies kann durch das Ausfliegen von
flüggen Jungtieren erklärt werden, welches darauf schließen lässt, dass sich im Umfeld des
Kliestower Sees entsprechende Wochenstuben der gebäudegebundenen Art befinden müssen. Diese können jedoch auch außerhalb des UG, z.B. in dem südlichen Ausläufern der
Ortschaft Trebbin liegen, da die Tiere einen recht großen Aktivitätsradius haben.
Der Abendsegler wurde mit 32 Rufen registriert. Diese Art nutzt den Kliestower See als
Jagdhabitat. Potentielle Quartiere sind in einem Radius von bis zu 10 Km zu erwarten. Als
baumgebundene Art kommen im näheren Umfeld des Kliestower Sees die umgebenden
Waldareale in betracht. Jedoch können die Tiere z.B. auch aus dem südlich gelegenen
ehemaligen Truppenübungsplatz Sperenberg kommen.
Die Wasserfledermaus, welche mit 31 Rufen registriert wurde, ist bezüglich der Jagd auf
Gewässer angewiesen. Ihre Quartiere sind aufgrund des geringeren Aktionsradius in den
Waldarealen, im Umfeld des Kliestower Sees zu erwarten.
Die übrigen nachgewiesenen Arten nutzen den Kliestower See lediglich sporadisch als Jagdhabitat.
Quartierhinweise oder -nachweise gab es für keine nachgewiesene Art. Es wurden zwar
einige Höhlenbäume im Uferbereich aufgefunden, welche potentiell als Quartier infrage
kämen, jedoch konnte kein aktueller Besatz festgestellt werden. Somit ist davon auszugehen, das potentielle Quartiere außerhalb des UG liegen.
Natur + Text
5
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Tabelle 7: Nachgewiesene Rufe aus den Detektorbegehungen der Transekte sowie Aktivitätseinstufung
Pipistrellus pygmaeus
Pipistrellus nathusii
Myotis daubentoni
Myotis spec.
Plecotus auritus
Plecotus austriacus
15.06.2015
06.07.2015
Nachweise gesamt
Pipistrellus pipistrellus
Datum
Nyctalus leisleri
Art
Nyctalus noctula
Detektorbegehung
15
17
32
5
5
10
47
57
1
1
3
1
4
17
14
31
2
2
2
2
1
1
Gesamt
45
90
135
Tabelle 8: Nachgewiesene Fledermausarten am Kliestower See mit Schutzstatus
Lfd. Nr. Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
FFH
RL D
RL Bbg1
IV
*
4
II/IV
-
-
I Gattung Myotis
1
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
2
Myotis-Arten
Myotis spec.
II Gattung Nyctalus
3
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
IV
D
2
4
Abendsegler
Nyctalus noctula
IV
V
3
III Gattung Pipistrellus
5
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
IV
*
3
6
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
IV
*
4
7
Mückenfledermaus
Pipistrellus pygmaeus
IV
D
-
IV Gattung Plecotus
8
Braunes Langohr
Plecotus auritus
IV
V
3
9
Graues Langohr
Plecotus austriacus
IV
2
2
Signaturen:
FFH - Schutz nach der FFH-Richtlinie (Anhänge):
II - für die Art sind Schutzgebiete auszuweisen; IV - streng geschützte Art (Quelle: FFH-RICHTLINIE 1992)
RL D - Rote Liste Deutschland 2008:
0 - ausgestorben oder verschollen; 1 - vom Aussterben bedroht; 2 - stark gefährdet; 3 - gefährdet; G - Gefährdung
unbekannten Ausmaßes; R - extrem selten; V - Arten der Vorwarnliste; D - Daten unzureichend; * - ungefährdet (Quelle: MEINIG
et al. 2009)
RL Bbg - Rote Liste Brandenburg 1991:
0 - ausgerottet; 1 - vom Aussterben bedroht; 2 - stark gefährdet; 3 - gefährdet; 4 - potentiell gefährdet; - zum
Erscheinungsdatum noch unbekannt (Quelle: DOLCH et al. 1991)
1
= Rote Liste Brandenburg ist aus dem Jahr 1991 und somit veraltet.
Natur + Text
6
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 2: Verortung der Fledermausnachweise aus den Detektorbegehungen, Teilkarte Nord (Grundlage: Orthofoto, © LGB)
Natur + Text
7
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 3: Verortung der Fledermausnachweise aus den Detektorbegehungen, Teilkarte Süd (Grundlage: Orthofoto, © LGB)
Natur + Text
8
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
3.2.
Avifauna
Im UG konnten 48 Arten nachgewiesen werden. Davon hatten 27 Arten Reviere im UG (vgl.
Abbildung 4). Von diesen 27 Arten sind zwei Arten dem Anhang I der EU-VSchRL zugeordnet und fünf Arten werden in der Vorwarnstufe der Roten Listen Deutschland/Brandenburg
geführt. 21 der kartierten Arten nutzten das UG als Nahrungshabitat oder Durchzugsgebiet.
Der Kranich brütete im südlichen Schilfgürtel des Kliestower Sees und nutzte die anliegenden Wiesen als Nahrungshabitat (vgl. Abbildung 5). Der Neuntöter wurde ebenfalls im
Süden, am Rand des Schilfgürtels, in den dort vorhandenen Gebüschstrukturen (mit
2 Revieren) lokalisiert.
Die in der Tabelle 9 aufgeführten Arten Feldlerche und Grauammer haben ihre Reviere im
Süden außerhalb des UG, auf den angrenzenden Offenlandflächen mit Gehölzstrukturen.
Gleiches gilt für den Girlitz.
Rotmilan, Turmfalke und Rauchschwalbe nutzen den Kliestower See als Nahrungshabitat.
Ein Rotmilan-Horst konnte im UG nicht festgestellt werden.
Beim Haubentaucher konnte ein Bruterfolg von vier, später nur noch drei Jungtieren beobachtet werden.
Tabelle 9 Artenliste der nachgewiesen Vogelarten mit Rote Liste Status und Angaben zur Gefährdung sowie
RL D
RL BB
SPEC
BArtSchV
Trend BB
EU-VSchRL
Angaben zum Trend und Revieren
Anzahl
Reviere im
UG
Amsel
Turdus merula
∗
∗
E
§
0
2
Blaumeise
Parus caeruleus
∗
∗
E
§
0
2
Blessralle
Fulica atra
∗
∗
∗
§
0
1
Buchfink
Fringilla coelebs
∗
∗
∗
§
0
2
Buntspecht
Dendrocopus major
∗
∗
∗
§
0
2
Dorngrasmücke
∗
∗
E
§
0
-
V
V
∗
§§
+2
3
Eichelhäher
Sylvia communis
Acrocephalus
arundinaceus
Garrulus glandarius
∗
∗
∗
§
+1
-
Feldlerche
Alauda arvensis
3
3
3
§
-1
-
Fitis
Phylloscopus trochilus
∗
∗
∗
§
-1
-
Arten
Drosselrohrsänger
wissenschaftlicher
Name
Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
∗
∗
E
§
0
-
Girlitz
Serinus serinus
∗
V
E
§
-1
-
Goldammer
Emberiza citrinella
∗
∗
E
§
0
1
Grauammer
Emberiza calandra
3
∗
2
§§
+2
-
Grünfink
Carduelis chloris
∗
∗
E
§
-1
3
Grünspecht
Picus viridis
∗
∗
2
§§
+1
-
Graugans
Anser anser
∗
∗
∗
§
+2
1
Grauschnäpper
Musicapa striata
∗
∗
3
§
0
-
Haubentaucher
Podiceps cristatus
∗
V
∗
§
0
1
Heckenbraunelle
Prunella modularis
∗
∗
E
§
-1
-
Höckerschwan
Cygnus olor
∗
∗
E
§
+2
1
Natur + Text
9
Kohlmeise
Parus major
∗
∗
Kranich
Grus grus
∗
∗
Kuckuck
Cuculus canorus
V
∗
Mäusebussard
Buteo buteo
∗
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
∗
Misteldrossel
Turdus viscivorus
∗
Trend BB
∗
EU-VSchRL
∗
BArtSchV
Sitta europea
SPEC
Kleiber
RL BB
wissenschaftlicher
Name
Arten
RL D
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Anzahl
Reviere im
UG
∗
§
0
1
∗
§
0
2
2
§§
+2
1
∗
§
0
2
∗
∗
§§
0
-
∗
E
§
+2
3
∗
E
§
0
-
Nebelkrähe
Corvus cornix
∗
∗
Neuntöter
Lanius collurio
∗
V
Pirol
Oriolus oriolus
V
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
Rohrammer
Emberiza schoeniclus
Rohrschwirl
Locustella lusciniodes
I
∗
§
0
-
3
§
-1
2
V
∗
§
0
2
V
3
3
§
-1
-
∗
∗
∗
§
0
1
∗
∗
E
§§
0
-
E
§
0
1
2
§§
0
-
I
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
∗
∗
Rotmilan
Milvus milvus
∗
3
Singdrossel
Turdus philomelos
∗
∗
E
§
0
1
Star
Sturnus vulgaris
∗
∗
3
§
-1
2
Stieglitz
Carduelis carduelis
∗
∗
∗
§
-1
-
Stockente
Anas platyrhynchos
∗
∗
∗
§
0
-
Sumpfmeise
Parus palustris
∗
∗
3
§
+1
-
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
∗
∗
E
§
0
2
Teichralle
Gallinula chloropus
V
∗
∗
§§
+2
1
Teichrohrsänger
Acrocephalus scirpaceus
∗
∗
E
§
0
7
Trauerschnäpper
Ficedula hypoleuca
∗
∗
E
§
-1
2
Turmfalke
Falco tinnunculus
∗
V
3
§§
0
-
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
∗
∗
∗
§
0
1
Zilpzalp
Phylloscopus collybita
∗
∗
∗
§
0
5
Signaturen:
RL D
RL BB
EU-VSchRL
BArtSchV
SPEC
I
Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007)
1: Vom Aussterben bedroht; 2: Stark gefährdet; 3: Gefährdet; R: Extrem selten; *: Ungefährdet; V: Vorwarnliste
Rote Liste Brandenburg (RYSLAVY et al. 2008)
EU-Vogelschutz-Richtlinie; Art im Anhang I der Richtlinie aufgeführt
Bundesartenschutzverordnung; § besonders geschützte Art, §§ streng geschützte Art
Species of European Conservation Concern
Arten des Anhang I
EU-Vogelschutzrichtlinie
SPEC: Vogelarten mit europäischer Schutzrelevanz (Species of European
Conservation Concern; nach BURFIELD & VAN BOMMEL 2004)
SPEC 1: Weltweit bedrohte Art
Arten der Roten Listen
SPEC 2: Arten mit > 50 % des Weltbestandes in Europa und negativer
Bestandsentwicklung bzw. ungünstigem Erhaltungszustand in Europa.
Arten der Vorwarnlisten
SPEC 3: Arten mit negativer Bestandsentwicklung bzw. ungünstigem
Trend BB: Bestandsentwicklung in Brandenburg Erhaltungszustand in Europa, die aber nicht auf Europa konzentriert sind.
1995-2006 (RYSLAVY & MÄDLOW 2008)
E: non SPEC, Arten mit > 50 % des Weltbestandes in Europa, aber mit
günstigem Erhaltungszustand
-2: Abnahme um mehr als 50 %
(EW.): Arten deren Winterbestände in Europa konzentriert sind (> 50 %
-1: Abnahme zwischen 20 und 50 %
des Weltbestandes), und die einen günstigen Erhaltungszustand aufwei0: stabil oder leicht schwankend zwischen -20 sen
und +20 %
+1: Zunahme um 20 bis 50 %
+2: Zunahme um mehr als 50 %
Natur + Text
10
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 4: Revierkarte Avifauna (Grundlage: Orthofoto, © LGB)
Natur + Text
11
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 5: Nahrungshabitat des Kranichs
3.3.
Amphibien
Am Kliestower See konnten lediglich zwei Amphibienarten nachgewiesen werden (vgl.
Tabelle 10). Ein Vorkommen des Teichmolches (Lissotriton vulgaris) konnte während der
drei Untersuchungsgänge nicht bestätigt werden. Dies entspricht jedoch keinem Negativnachweis. Aufgrund der vorhandenen Strukturen, war ein Keschern, welches oft zum
Nachweis von Molchen führt, nur in wenigen Bereichen möglich. Aus diesem Grund wurde
ein Reusengang durchgeführt, welcher ebenfalls zum Nachweis von Molchen geeignet ist.
Die Vorkommen der nachgewiesenen Amphibien lagen in den Schilfbereichen im Norden,
Südosten und Westen des Kliestower Sees (vgl. Abbildung 7). In diesen Bereichen findet
auch die Reproduktion statt, da hier ungestörte Flachwasserzonen ohne Anglerstege vorhanden sind.
Tabelle 10 Liste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angaben der Gefährdung nach den Roten Listen für
Brandenburg (SCHNEEWEISS
ET AL.
2004) und Deutschland (KÜHNEL
ET AL.
2009) sowie der Einstufung in die
Anhänge der FFH-Richtlinie und Angaben zum Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG 2010) bzw.
Bundesartenschutzverordnung (BARTSCHV 2009).
Rote Liste
FFHBrandenDeutschland
Richtlinie
burg
Art
Erdkröte (Bufo bufo)
Teichfrosch (Pelophylax esculentus)
Signaturen:
Rote Liste Deutschland:
Schutzstatus:
Natur + Text
*
N
*
*
V
Schutz gem.
BNatSchG/
BArtSchV
§/§
§/§
** mit Sicherheit ungefährdet/* ungefährdet/V Vorwarnstufe/3 gefährdet/2 stark gefährdt/1 vom
Aussterben bedroht/G Gefährdung unbekannten Ausmaßes/D Daten unzureichend
§§ streng geschützte Art ; § besonders geschützte Art
12
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Der Reusenfang brachte keine Amphibienfangerfolge. Dafür konnten zahlreiche Wasserkäfer wie z.B. der Gelbrandkäfer (Dytiscus marginalis) und Libellenlarven sowie junge Hechte
(Esox lucius), d.h. Prädatoren von Amphibienlarven, nachgewiesen werden. Zudem fressen
Enten Amphibienlaich.
Der Fischbesatz im Kliestower See ist mit als Ursache für die geringe Nachweisdichte der
Amphibien anzunehmen. Die Erdkröte ist eine der wenigen einheimischen Arten, die mit
einem ausgeprägten Fischbesatz zu recht kommt, da ihr Laich bzw. ihre Larven nicht von
Fischen gefressen werden. Auch die adulten Tiere werden nur von wenigen Prädatoren
gefressen, wobei diese die drüsenreiche Haut verschmähen. Der Teichfrosch als weit verbreitete Art konnte nur mit wenigen Individuen nachgewiesen werden. Da junge
Teichfrösche lange Wanderwege zurücklegen, ist davon auszugehen, dass der Kliestower
See immer wieder „neu besiedelt“ wird. Dafür spricht auch, dass sich der Teichfrosch als
anspruchslose Art u.a. in Gräben oder anderen Kleingewässern reproduziert. Eine kleine
Teichfrosch Population ist am Kliestower See aber dennoch anzunehmen.
Neben dem Fischbesatz fehlen ausgedehnte Flachwasserbereiche, welche für Amphibien
essentiell sind. Die vorhandenen Flachwasserbereiche befinden sich fast ausschließlich in
den Schilfbereichen, womit nur wenige voll besonnte Bereiche vorhanden sind. Die Bereiche, die nicht im dichten Röhrichtgürtel liegen sind durch Angler oder Badegäste
frequentiert. Für Amphibien liegen am Kliestower See nur suboptimale Habitatstrukturen vor.
Abbildung 6: Röhricht im südlichen Abschnitt des Kliestower Sees
Natur + Text
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Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 7: Amphibiennachweise (Grundlage: Orthofoto, © LGB)
Natur + Text
14
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
3.4.
Libellen
3.4.1. Bestandsbeschreibung
Am Kliestower See wurden insgesamt 20 Libellenarten angetroffen, davon waren 13 zumindest wahrscheinlich bodenständig. Fünf Arten wurden als häufig oder sehr häufig eingestuft.
Tabelle 11: Artenliste der Libellen am Kliestower See
Art
Zygoptera - Kleinlibellen
Gebänderte Prachtlibelle
(Calopteryx splendens)
Gemeine Winterlibelle
(Sympecma fusca)
Große Binsenjungfer
(Lestes viridis)
Gemeine Federlibelle
(Platycnemis pennipes)
Großes Granatauge
(Erythromma najas)
Kleines Granatauge
(Erythromma viridulum)
Große Pechlibelle
(Ischnura elegans)
Hufeisen-Azurjungfer
(Coenagrion puella)
Fledermaus-Azurjungfer
(Coenagrion pulchellum)
Anisoptera – Großlibellen
Kleine Mosaikjungfer
(Brachytron pratense)
Blaugrüne Mosaikjungfer
(Aeshna cyanea)
Keilflecklibelle
(Aeshna isoceles)
Herbst-Mosaikjungfer
(Aeshna mixta)
Kleine Königslibelle
(Anax parthenope)
Gemeine Smaragdlibelle
(Cordulia aenea)
Glänzende Smaragdlibelle
(Somatochlora metallica)
Vierfleck
(Libellula quadrimaculata)
Großer Blaupfeil
(Orthetrum cancellatum)
Blutrote Heidelibelle
(Sympetrum sanguineum)
Gemeine Heidelibelle
(Sympetrum vulgatum)
RLD
RLB
FFH
Kliestower See
sv
V
e
3
v
sh
R
e
V
h
R
mh
(R)
mh
(R)
mh
(R)
3
3
2
G
V
V
3
v
(R)
v
(R)
e
v
(R)
v
(R)
h
R
e
(R)
h
(R)
h
R
sv
sv
Signaturen:
RLD, RLB: Rote Listen Deutschland (OTT & PIPER 1998) bzw. Brandenburg (MAUERSBERGER 2000), FFH: Anhang der FFHRichtlinie, in welchem die Art genannt wird; e: Einzeltier, sv: sehr vereinzelt, v: vereinzelt, mh: mäßig häufig, h: häufig, sh: sehr
häufig; R!: Reproduktion nachgewiesen, R: Reproduktion sehr wahrscheinlich, (R): Reproduktion anzunehmen, jedoch durch
Befunde nicht ausreichend belegt.
Natur + Text
15
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Mit der Kleinen Königslibelle konnte eine Art mit regionalem Gefährdungsstatus nachgewiesen werden, zwei weitere mutmaßlich bodenständige Arten besitzen einen bundesweiten
Gefährdungsstatus.
3.4.2. Bestandsbewertung
Der Artenbestand kann für ein Gewässer dieser Größe als durchschnittlich bezeichnet werden, allerdings mit der Einschränkung, dass die Zahl der bodenständigen Spezies
möglicherweise geringer ist als die Gesamtliste erkennen lässt. Der überwiegende Teil der
Arten wurde nur in geringen Individuenzahlen nachgewiesen, die auch zugeflogen sein
können. Speziell für die Gebänderte Prachtlibelle ist dies ausdrücklich anzunehmen.
Für die in Brandenburg als gefährdet eingestufte Kleine Königslibelle ist trotz der geringen
Individuendichte von einer Reproduktion im Kliestower See auszugehen. Die Art besiedelt im
Regelfall große Stillgewässer. Aus dieser relativ engen Bindung leitet MAUERSBERGER (2000)
die Gefährdung der Art für Brandenburg ab, da sie eine weitgehende Beschränkung auf die
Seenlandschaft entlang der Endmoränen nach sich zieht. Insofern kann das Vorkommen im
Kliestower See als lokaler Vorposten eines großen zusammenhängenden Siedlungsraumes
zwischen Brandenburg/Havel und Lieberose gedeutet werden. Darüber hinaus sind jedoch
keine spezifischen Anpassungen erkennbar, insbesondere gilt die Kleine Königslibelle aufgrund der bewegungsarmen Lebensweise der Larven als relativ unempfindlich gegenüber
benthivoren Fischarten, deren häufiges Vorkommen in dem Gewässer vorausgesetzt werden muss.
Der Deutsche Name des deutschlandweit gefährdeten Frühen Schilfjägers verweist bereits
auf eine benötigte Ressource: aufgelockerte Großseggen- oder Röhrichtbestände, vor und
in denen die Männchen auffällige Patrouillenflüge absolvieren. Gleichzeitig dienen die Rhizome des Röhrichts den Larven als Lebensraum. Meist werden größere Gewässer besiedelt,
da sowohl freie Wasserflächen (laut W ILDERMUTH & MARTENS 2014 mindestens 100 m2) als
auch reichlich submerse und emerse Vegetation vorhanden sein müssen. Die geringe Individuendichte am Kliestower See lässt einen suboptimalen Lebensraum vermuten; dies
könnte mit dem überwiegend einheitlichen und dichten Schilfgürtel im Zusammenhang stehen.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Arten wurde die ebenfalls deutschlandweit gefährdete
Fledermaus-Azurjungfer als „mäßig häufig“ eingestuft, was bei dieser fast immer nur in
geringen Individuendichten auftretenden Art bereits auf einen guten Lebensraum hindeutet.
Dies ist allerdings nur lokal der Fall, da die stärker als andere Libellen Schatten ertragende
Art stellenweise in einem schmalen Gewässersaum Gürtel zwischen Röhricht und Wald in
größerer Zahl zu finden war. Solche Strukturen waren insbesondere auf der Westseite des
Sees zu finden. Es ist anzunehmen, dass die Larvalhabitate im Kliestower See auf diese
Areale beschränkt bleiben, da nur hier ein ausreichender Schutz vor Fischen gegeben ist.
In der Summe ist die Bedeutung des Kliestower Sees für den Schutz gefährdeter Arten
gering bzw. nur auf kleine Anteile beschränkt.
Natur + Text
16
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
3.5.
Mollusken (Großmuscheln)
Es konnten zwei Großmuschelarten nachgewiesen werden, welche in Tabelle 12 aufgeführt
sind. Die Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) ist wahrscheinlich bis auf den südlichen
Uferbereich im gesamten Kliestower See verbreitet. Die Gemeine Teichmuschel (Anodonta
anatina) konnte lediglich am Westufer nachgewiesen werden. Zudem konnten von beiden
Arten nur Schalen nachgewiesen werden. Lebende Großmuscheln wurden nicht gefunden.
Insgesamt weist der Kliestower See eine ausgeprägte Schlammschicht auf, welches für die
Große Teichmuschel kein Problem darstellt, da sie große Dichten auf schlammigfeinsandigem Untergrund ausbildet. Sie bevorzugt Stillgewässer, wie z.B. Seen oder Altwässer. Ihre Wirtsfische sind u.a. Rotfeder, Blei, Flussbarsch und Hecht.
Die Gemeine Teichmuschel bevorzugt i.d.R. grob sandige Untergründe, die ins schlammige
gehen können, womit die stark ausgeprägte Schlammschicht des Kliestower Sees nur suboptimal für diese Art ist. Die geringen Funde scheinen dies zu bestätigen. Die Gemeine
Teichmuschel besiedelt alle Gewässerbereiche, wobei ein Vorkommen tiefer als acht Meter
selten ist. Sie kommt in langsam fließenden oder stehenden Gewässern vor. Als Wirtsfische
dienen u.a. Flussbarsch, Güster, Stint, Schleihe oder Plötze.
Die Gemeine Teichmuschel und die Große Teichmuschel sind Schwesternarten.
Tabelle 12 Liste der nachgewiesenen Großmuschelarten mit Angaben der Gefährdung nach den Roten Listen für
Brandenburg (HERDAM & LUCKAU 1992) und Deutschland (JUNGBLUTH & KNORRE 2011) sowie der Einstufung in die
Anhänge der FFH-Richtlinie und Angaben zum Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG 2010) bzw.
Bundesartenschutzverordnung (BARTSCHV 2009).
Art
Gemeine Teichmuschel
(Anodonta anatina)
Große Teichmuschel
(Anodonta cygnea)
Rote Liste
BrandenDeutschland
burg1
FFH-Richtlinie
Schutz gem.
BNatSchG/ BArtSchV
*
V
-
§/§
3
3
-
§/§
Signaturen:
Rote Liste Deutschland:
** mit Sicherheit ungefährdet/* ungefährdet/V Vorwarnstufe/3 gefährdet/2 stark gefährdt/1 vom
Aussterben bedroht/G Gefährdung unbekannten Ausmaßes/D Daten unzureichend
Schutzstatus:
§§ streng geschützte Art ; § besonders geschützte Art
1
= Rote Liste Brandenburg ist aus dem Jahr 1992 und somit veraltet.
Natur + Text
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Faunistisches Gutachten– Kliestower See
Abbildung 8: Grosmuschelkarte (Grundlage: Orthofoto, © LGB)
Natur + Text
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Faunistisches Gutachten– Kliestower See
4. Auswirkungen und Empfehlungen
4.1.
Auswirkungen
4.1.1. Fledermäuse
Baubedingte Auswirkungen
Da die Bautätigkeiten vermutlich ausschließlich tagsüber stattfinden sind keine baubedingten
Auswirkungen zu erwarten.
Langfristige Auswirkungen
Die langfristigen Auswirkungen im Falle der zuvor genannten Zielerreichung besteht in der
Anhebung der Wasserqualität sowie in der Erhöhung der Insektenarten durch eine vielgestaltigere Uferzone. Da Fledermäuse den See bzw. seine Uferbereiche zum Trinken bzw.
Jagen nutzen, ist hiermit eine Verbesserung für die lokale Population zu sehen. Zudem wird
durch die Schilfmahd, die Entschlammungsmaßnahmen als auch durch die Zuleitung von
Wasser einer fortschreitenden Verlandung des Gewässers entgegengewirkt.
4.1.2. Avifauna
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen entstehen bei einer Röhrichtmahd innerhalb der Vogelbrutzeit
(März bis September). Hier kommt es zu erheblichen Störungen und einem potentiellen
Verlust von Niststätten. Insbesondere die Röhrichtbrüter wie z.B. Kranich, Graugans oder
Sumpfrohrsänger, welche im südlichen Röhrichtgürtel brüten wären betroffen. Störungen
sind auch für die am Rand des Röhrichts brütenden Vögel wie z.B. dem Neuntöter zu erwarten. Eine Aufgabe von Niststätten durch die Störung kann nicht ausgeschlossen werden.
Gleiches ist für die Sedimententnahme anzunehmen, wenn diese in der Vogelbrutzeit durchgeführt wird.
Langfristige Auswirkungen
Eine Reduzierung des Röhrichts führt zu einer geringeren Lebensraumgröße (Niststättenhabitat), d.h. zu einem Kapazitätsverlust des Lebensraums der Röhrichtbrüter. Insbesondere
die Niststätte des störungssensiblen Kranichs, welche aktuell im südlichen Röhrichtgürtel
nachgewiesen wurde, kann durch eine Verringerung des Röhrichts im südlichen Gewässerabschnitt verloren gehen. Entsprechend ist dies für die Graugans und die anderen
Röhrichtbrüter zu werten. Ein Verlust von Niststätten aufgrund der geringeren Lebensraumkapazität (intra- und interspezifische Konkurrenz) kann nicht ausgeschlossen werden.
Natur + Text
19
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
4.1.3. Amphibien
Baubedingte Auswirkungen
Während der Frühjahrswanderzeiten der Amphibien (Februar bis Mai) kann es durch Bauund bauvorbereitende Aktivitäten (z.B. Transporte) zu potentiellen Schädigungen bzw. Tötungen von Amphibien kommen. Röhrichtmahd und Sedimententnahmen im Uferbereich,
während der Entwicklungsphase des Laichs, können zu Schädigungen des Amphibienlaichs
führen. Eine Sedimententnahme in den Wintermonaten kann ebenfalls zu Tierverlusten
führen, da einige Arten im Gewässer überwintern.
Langfristige Auswirkungen
Die Schilfbereiche stellen den Laichplatz für Amphibien dar, da hier benötigte Flachwasserbereiche und ein Schutz vor Prädatoren (Fische) gegeben ist. Eine Verringerung des
Röhrichts führt somit möglicherweise zu einer Reduzierung potentieller Laichplätze. Eine
verbesserte Wasserqualität durch Sedimententnahme kommt den Amphibien zu gute, jedoch kann dies auch zu einem Verlust von essentiellen Flachwasserbreichen führen, wenn
Sedimente im Ufernahen Bereich entnommen werden und es anschließend zu einem
Abrutsch des bestehenden Flachwasserbereichs kommt. Eine Wasserstandserhöhung wird
zu einer Verschiebung der Flachwasserbereiche führen. Auswirkungen auf die Amphibien
sind dadurch nicht zu erwarten.
4.1.4. Libellen
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen könnten durch eine Röhrichtmahd und Sedimententnahme im
Rahmen der Variante 4 eintreten. Der Röhrichtgürtel und die Übergangsbereiche zum Wald
sind für fast alle angetroffenen Arten relevante Habitatstrukturen. Die zu erwartenden vorübergehenden Beeinträchtigungen dürften jedoch keine langfristigen Auswirkungen haben, da
ausschließlich regional weit verbreitete Arten betroffen sind, die selbst im Falle eines lokalen
Aussterbens die ggf. neu entstehenden Lebensräume aus der Umgebung rasch wieder
besiedeln können.
Langfristige Auswirkungen
Die langfristigen Auswirkungen im Falle einer Zielerreichung im Hinblick auf eine Verringerung der Trophiestufe, der Sedimentauflage und des Algenwachstums sowie eine
Ausdünnung des Schilfgürtels kann die Ansiedlungsmöglichkeiten für Libellenarten verbessern. Zum einen steht zu erwarten, dass die Uferzonen vielgestaltiger werden und daher
zunehmend den Ansprüchen unterschiedlicher Arten gerecht werden, zum anderen könnten
sich die Sichtverhältnisse im Wasser verbessern, was für Libellenlarven als (mindestens
fakultative) Augenjäger einen Vorteil darstellen würde.
Eine Erhöhung des Wasserstandes hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Libellenfauna. Das entscheidende Kriterium in diesem Zusammenhang ist die Verfügbarkeit von
(pflanzenreichen) Flachwasserzonen.
Natur + Text
20
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
4.1.5. Mollusken (Großmuscheln)
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen sind im Zuge der Sedimententnahme zu erwarten, da das Sediment Lebensraum von Großmuscheln ist. Auch können Muscheln durch die Mahd des
Röhrichts geschädigt bzw. getötet werden.
Langfristige Auswirkungen
Eine Verringerung der Trophiestufe und des Algenwachstums sowie die Sedimententnahme
führen zu Verbesserungen der Wasser- und damit der Habitatqualität für Großmuscheln.
4.2.
Empfehlungen
4.2.1. Fledermäuse
Als Vorzugsvarianten aus Sicht der Artengruppe der Fledermäuse sind alle Varianten zu
sehen, welche einer fortschreitenden Verlandung des Gewässers entgegenwirken. Im vorliegenden Fall sind das die Varianten 2-4.
4.2.2. Avifauna
Sedimententnahmen, Röhrichtmahd und andere Bauaktivitäten sollten nur außerhalb der
Vogelbrutzeit erfolgen. Zudem ist nach § 39 Abs. 5 Satz 3 des BnatSchG ein Röhrichtrückschnitt zwischen dem 1. März und dem 30 September verboten. Eine Röhrichtmahd sollte
nur an Stellen durchgeführt werden, wo keine Beeinträchtigungen für den Kranichnistplatz
entstehen, d.h. keine Röhrichtsmahd im südlichen Uferabschnitt. Die Nahrungsflächen für
den Kranich, d.h. die umliegenden Wiesen sollten erhalten bleiben, ebenso die Gehölze
entlang des südlichen Röhrichtabschnitts, welche dem Neuntöter als Niststätte dienen. Bei
einer Reduzierung des südlichen Röhrichtgürtelabschnitts sollte während der Vogelbrutzeit
ein gewässerseitiger Mindestabstand zum Röhrichtgürtel eingehalten werden, um Störungen
zu vermeiden. Dies kann z.B. mit Hilfe von Bojen umgesetzt werden. Für die Avifauna ist es
wichtig, dass die Nahrungshabitate, d.h. die umliegenden Wiesen in ihrer Vielfalt erhalten
bleiben bzw. gefördert werden.
4.2.3. Amphibien
Röhrichtsrückschnitte sollten nicht in den Bereichen erfolgen, welche den Amphibien als
Laichplatz dienen, d.h. besonnte Flachwasserbereiche mit geringem bis keinem Zugang von
Fischen. Sedimententnahmen sollten nicht im Winter erfolgen, da das Sediment, im Gegensatz zu der an Land überwinternden Erdkröte, vom Teichfrosch als Winterquartier genutzt
wird. Gewässersanierungen, insbesondere die Sedimententnahmen sollten im Zeitraum
Oktober bis November stattfinden. Während der Frühjahrswanderzeiten der Amphibien
(Februar bis Mai) sollten keine Bau- oder bauvorbereitende Aktivitäten (z.B. Transporte) in
der Dämmerung oder Nacht erfolgen. Als Vorzugsvariante ist bezüglich der Amphibien die
Variante mit dem höchsten Vernässungsgrad der angrenzenden Wiesen zu empfehlen. Dies
würde die Eignung entsprechender Flächen als Sommerlebensraum unterstützen und bei
potentieller Teilüberstauung der Wiesen im Frühjahr Laichgewässer bieten.
Natur + Text
21
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
4.2.4. Libellen
Als Vorzugsvariante aus Sicht der Libellenfauna ist die Variante 4 zu werten, da sie mit den
begleitenden Maßnahmen Röhrichtmahd und Sedimententnahme unmittelbar einen positiven Einfluss ausüben könnte. Spezielle Rücksichtnahmen während der Ausführung sind
nicht erforderlich.
4.2.5. Mollusken (Großmuscheln)
Bei der Sedimententnahme sollte das entnommene Sediment auf Großmuschel geprüft
werden und der Besatz umgehend ins Gewässer zurückgesetzt werden. Die zu mähenden
Röhrichtbereiche sollten vor der Mahd auf einen Großmuschelbesatz hin geprüft werden. Bei
einem Besatz sollten die Großmuscheln umgesetzt werden. Eine Vorzugsvariante zwischen
den Varianten 2-4 gibt es nicht.
Natur + Text
22
Faunistisches Gutachten– Kliestower See
5. Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetze, Erlasse und Richtlinien
BartSchV: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873).
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)
FFH-Richtline (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. -Abl. EG
Nr. L 206, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 27. 10. 1997 – Abl. EG Nr. L 305:
42.
Literatur
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Merkmalen und nach ihrer Lebensweise 72. – Keltern, 328 S.
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Bd 1 Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 231-288
MAUERSBERGER, R. (2000): Artenliste und Rote Liste der Libellen (Odonata) des Landes Brandenburg.
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PAULY, A., G. LUDWIG, H. HAUPT & GRUTTKE, H. (2009): Auswertungen zu den Roten Listen dieses
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Natur + Text
24
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