Windpark Eisenkehl` Fledermäuse

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Artenschutzgutachten
‚Windpark Eisenkehl‘
Fledermäuse
April 2016
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Impressum
Auftraggeber:
NIDAG Wind Fünfte UG (haftungsbeschränkt)
Liebigstraße 15
35390 Gießen
Technische Bearbeitung:
iTerra Wind GmbH & Co KG
Liebigstraße 15
D-35390 Gießen
Auftragnehmer:
Institut für Umweltplanung
Dr. Kübler GmbH
Fritz-Henkel-Str. 22
56579 Rengsdorf
Tel: 02634-1414
[email protected]
www.kuebler-umweltplanung.de
Inhaltliche Bearbeitung:
Dr. Karin Kübler, Projektleitung
Carina Meurer, B. Sc. BioGeowissenschaften
Kartierung:
Alexander Diel, Geograf, M.A.
Daniel Schmidt, M. Sc. BioGeowissenschafen
Jens Geyer, Diplom Biogeograf
Florian Benninghoff, Diplom Geograf
Ulrike Balzer, Diplom-Biologin
Ulrich Marckmann, Dr. Diplom-Biologe
Knut Neubeck, Dr. rer. biol. vet.
Carina Meurer, B. Sc. BioGeowissenschaften
Rengsdorf, 12.04.2016
Dr. Karin Kübler
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Inhalt
1
2
3
Einleitung ....................................................................................................................... 4
1.1
Anlass und Auftrag ................................................................................................... 5
1.2
Nachuntersuchung 2015........................................................................................... 7
1.3
Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 8
1.4
Biologie und Ökologie der Fledermäuse ..................................................................10
Untersuchungsgebiet (UG) ............................................................................................13
2.1
Lage und Naturraum ................................................................................................13
2.2
Vorhabensbeschreibung ..........................................................................................14
Methodik .......................................................................................................................14
3.1
Untersuchungsmethodik 2014 .................................................................................15
3.2
Nicht-akustische Erfassung .....................................................................................17
3.2.1
Analyse der Landschaft .....................................................................................17
3.2.2
Höhlenbaumkartierung ......................................................................................17
3.2.3
Netzfänge / Telemetrie ......................................................................................17
3.2.4
Quartierkontrollen..............................................................................................19
3.2.5
Sichtbeobachtungen in der Dämmerung ...........................................................21
3.3
3.3.1
Detekorbegehungen..........................................................................................21
3.3.2
Automatische Erfassung ...................................................................................22
3.4
4
Akustische Erfassung ..............................................................................................21
Methodik Nachuntersuchung 2015 ..........................................................................23
3.4.1
Großer Abendsegler..........................................................................................23
3.4.2
Bechsteinfledermaus.........................................................................................25
Untersuchungsergebnisse .............................................................................................28
4.1
Ergebnisse der nicht-akustischen Erfassung ...........................................................29
4.1.1
Analyse der Landschaft .....................................................................................29
4.1.2
Höhlenbaumkartierung ......................................................................................29
4.1.3
Netzfänge / Telemetrie ......................................................................................33
4.1.4
Quartierkontrollen..............................................................................................34
4.1.5
Sichtbeobachtungen in der Dämmerung ...........................................................34
4.2
Ergebnisse der akustischen Erfassung ....................................................................35
4.2.1
Ergebnisse der Detektorbegehungen ................................................................35
4.2.2
Ergebnisse der Batcorder-Standorte .................................................................38
4.3
Artnachweise im Untersuchungsraum .....................................................................44
4.3.1
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) ............................................................45
4.3.2
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) ..............................................................48
4.3.3
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) .........................................................49
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
1
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
4.3.4
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus).......................................................51
4.3.5
Großes Mausohr (Myotis myotis) ......................................................................53
4.3.6
Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) .............................................................55
4.3.7
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) .......................................................56
4.3.8
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ...........................................................58
4.3.9
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ........................................................60
4.3.10
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) ...................................................62
4.3.11
Fransenfledermaus (Myotis nattereri).............................................................64
4.3.12
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) ......................................................66
4.3.13
Graues Langohr (Plecotus austriacus) ...........................................................68
4.3.14
Braunes Langohr (Plecotus auritus) ...............................................................69
4.4
5
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Ergebnisse der Nachuntersuchung 2015 .................................................................71
4.4.1
Großer Abendsegler..........................................................................................71
4.4.2
Bechsteinfledermaus.........................................................................................72
Artenschutzrechliche Bewertung ...................................................................................74
5.1
5.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren .................................................................................74
5.1.2
Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................................76
5.1.3
Betriebsbedingte Wirkfaktoren ..........................................................................77
5.2
Projektspezifische Wirkfaktoren des Bauvorhabens auf Fledermäuse .....................79
5.2.1
Baubedingte Wirkfaktoren .................................................................................79
5.2.2
Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................................80
5.2.3
Betriebsbedingte Wirkfaktoren ..........................................................................82
5.3
6
Allgemeine Wirkfaktoren des Bauvorhabens auf Fledermäuse ................................74
Gebiets-/Objektschutz und Verbotstatbestände .......................................................85
Vermeidungs-, Minderungs-, Kompensations- bzw. Schutzmaßnahmen ......................87
6.1
Vermeidungsmaßnahmen .......................................................................................87
6.2
Minderungsmaßnahmen ..........................................................................................88
6.3
Schutzmaßnahmen .................................................................................................89
6.4
Habitatverbessernde Maßnahmen ...........................................................................89
7
Fazit ..............................................................................................................................90
8
Quellenangaben ............................................................................................................92
9
Anhang..........................................................................................................................96
9.1
Auswertung der Fledermausrufaufnahmen Detektorbegehungen ............................96
9.2
Auswertung der Fledermausrufaufnahmen Batcorder ............................................102
10
Karten .......................................................................................................................103
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
2
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Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Standorte der 2 WEA im geplanten Windpark „Eisenkehl“ ............................................. 6
Abbildung 2:
Übersicht der Methodik ................................................................................................. 15
Abbildung 3:
Durchführung eines Netzfangs mit Befreiung der Tiere aus dem Netz
und anschließender Bestimmung der Art ..................................................................... 18
Abbildung 4:
Ausflugskontrolle an ausgesuchten Höhlenbäumen .................................................... 19
Abbildung 5:
Beispiel für mit dem Endoskop kontrollierte Höhlenbäume im geplanten
Windpark „Eisenkehl“.................................................................................................... 20
Abbildung 6:
Beispiele der Anbringung von Batcordern an einem Baum gegenüber
von einem Höhlenbaum (BAT 04) und an einem Hochsitz (BAT 20) ........................... 22
Abbildung 7:
Übersicht der Transekte mit Höhlenbäumen und der BatcorderStandorte ...................................................................................................................... 24
Abbildung 8:
Höhlenbaum, der aufgrund der Eignung für Große Abendsegler
genauer untersucht wurde ............................................................................................ 25
Abbildung 9:
Netzfang-Standorte für Bechsteinfledermaus-Nachweise............................................ 26
Abbildung 10:
Beispiele für Netzfang-Standorte zum Fang der Zielart
Bechsteinfledermaus 2015 ........................................................................................... 27
Abbildung 11:
Höhlenbäume im Untersuchungsgebiet „Eisenkehl“ .................................................... 30
Abbildung 12:
Beispiele für Höhlenbäume im Untersuchungsgebiet zum geplanten
Windpark „Eisenkehl“.................................................................................................... 31
Abbildung 13:
Detailausschnitte des WEA-Standortes A1 mit den im Eingriffsbereich
kartierten Höhlenbäumen ............................................................................................. 32
Abbildung 14:
Ergebnisse der Detektorbegehungen ........................................................................... 35
Abbildung 15:
Ergebnisse der Rufaktivität bei den Detektorbegehungen ........................................... 36
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Geplante Standorte von 2 WEA der Firma NIDAG Wind Fünfte UG ............................. 7
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Flächengrößen der Abstandsradien ............................................................................. 13
Methodenkombination der Fledermauskartierung 2014 im Überblick .......................... 16
Nachuntersuchung 2015 Netzfänge und Transektbegehungen ................................... 23
Schutzstatus der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen
Fledermausarten mit Erhaltungszuständen in Rheinland-Pfalz und
Deutschland .................................................................................................................. 28
Höhlenbäume im Eingriffsbereich zzgl. Puffer ............................................................. 32
Ergebnis der Netzfänge für den Windpark Eisenkehl 2014.......................................... 33
Rufaktivität und festgestellte Arten während der Detektorbegehungen ....................... 37
Rufaktivität (Rufkontakte = Aufnahmen pro Erfassungsstunde) an den
Batcorder-Standorten im Jahresverlauf ........................................................................ 39
Anhand der Kartierung in 2014 nachgewiesenen Fledermausarten ............................ 44
Ergebnis der Netzfänge der Nachuntersuchung im geplanten Windpark
Eisenkehl ...................................................................................................................... 72
Ergebnisse der Detektorbegehungen mit Rufaktivität an einem
Detektorpunkt im Jahresverlauf .................................................................................... 96
Ergebnisse der Batcorder-Standorte .......................................................................... 102
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
3
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
1
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Einleitung
Von den weltweit ca. 1200 Fledermausarten (DIETZ & KIEFER 2014), kommen 53 Arten in
Europa (EUROBATS 2014), 25 Arten in Deutschland (BfN 2016) und 22 Arten in RheinlandPfalz (LUWG 2014) vor. Seit den 1950er Jahren begann bereits der Einbruch der Bestände
und in der Mitte der 1970er Jahre kam es dann zum Erlöschen lokaler Vorkommen, beispielsweise der Hufeisennasen. Somit wurden viele unserer einheimischen Fledermäuse
bereits 1984 in die Rote Liste der bestandsgefährdeten Arten der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Als Ursachen wurde damals bereits auf die Verknappung der Insektennahrung, die Giftbelastung und die Vernichtung von Wochenstuben- und Winterquartieren
hingewiesen. Als Ursachen für den Mangel an Nahrung kann die Ausräumung der offenen
Kulturlandschaft, sowie die Vergiftung der Nahrung durch Insektizide und Pestizide genannt
werden. Die Fällung von Bäumen mit Baumhöhlen, der langfristige Verlust baumhöhlenreicher Wälder durch Übernutzung der Wälder, die Renovierung von alten Türmen und Dachstühlen oder die Sanierung von Wohneigentum, der Abriss von leerstehenden Häusern sowie der Verschluss von Stollen aus Sicherheitsgründen sind Ursachen für die Zerstörung von
Quartieren. Darüber hinaus kann es durch Straßen- und Bahnverkehr, durch Kontakt mit
Giften in Holzschutzmitteln oder durch Kollision an Windenergieanlagen zur direkten Tötung
von Fledermäusen kommen.
Aufgrund der Kenntnislücken in Bezug auf die Thematik Fledermäuse und Windkraft hat das
BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) eine umfangreiche
Studie gefördert (BRINKMANN et al. 2011), in der Abschaltalgorithmen für WEA im Offenland
entwickelt wurden. Nach dieser Studie befinden sich folgende Arten besonders häufig unter
den Schlagopfern:
 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
 Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
 Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)
 Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Als weitere Arten könnten ebenfalls noch die Nordfledermaus, Weißrandfledermaus und
Mopsfledermaus betroffen sein.
Hierbei handelt es sich überwiegend um ziehende oder im offenen Luftraum jagende Arten,
die besonders während der Schwärm- und Zugzeiten bei Nahrungs- und Erkundungsflügen
im freien Luftraum an den Rotorblättern oder durch das sogenannte „Barotrauma“ verunglücken. Eine besonders hohe Schlagopferzahl wurde in den Monaten Juli, August, September
festgestellt, wenn sich die Wochenstuben auflösen und der Zug in die Winterquartiere beginnt.
Aufgrund des bewaldeten Untersuchungsgebietes, das in Richtung der Siedlungen in strukturreiches Offenland übergeht, ist mit dem Vorkommen von Fledermäusen zu rechnen. Insbesondere die Wälder haben eine besondere Relevanz für die Belange von Fledermäusen,
da es zu einem langfristigen Lebensraumverlust für Waldfledermausarten kommen kann. Der
Sommerlebensraum von Fledermäusen setzt sich hauptsächlich aus den verschiedenen
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
4
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Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Sommerquartieren (Tages-, Zwischen-, Paarungs- und Wochenstuben-quartiere) zusammen, den Jagdgebieten und den Flugrouten, auf denen die Fledermäuse zwischen diesen
Habitaten wechseln. Während der Zugzeiten sind auch die Aktivitäten bei der Migration vom
Sommer- zum Winterquartier zu berücksichtigen.
1.1 Anlass und Auftrag
Die iTerra Wind GmbH & Co. KG plant die Errichtung von 2 Windenergieanlagen (WEA) südlich der B 417 zwischen Hirschberg und Altendiez. Die WEA-Standorte befinden sich in der
Gemarkung der Gemeinde Altendiez, Verbandsgemeinde Diez (Rhein-Lahn-Kreis), Rheinland-Pfalz (Abbildung 1).
Alle heimischen Fledermäuse sind in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und somit gemäß § 7 BNatSchG streng geschützt. Da WEA in Waldgebieten oder anderen Teillebensräumen von Fledermäusen ein erhöhtes Tötungsrisiko für Fledermäuse darstellen, sind für
die Genehmigung die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu
prüfen.
Für die Genehmigung zur Errichtung von WEA ist ein Fachbeitrag Artenschutz für Fledermäuse erforderlich, in dem die Beeinträchtigungen der lokalen Fledermauspopulation untersucht und bewertet werden. Vor dem Hintergrund bedeutender Strukturen für Fledermäuse
wurden neben der Analyse der Landschaft, Daten zum Vorkommen von Fledermäusen im
1.000m-Radius erhoben.
Hierfür wurde das Institut für Umweltplanung Dr. Kübler beauftragt.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
5
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Fledermäuse
Abbildung 1: Standorte der 2 WEA im geplanten Windpark „Eisenkehl“
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
6
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Fledermäuse
In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die in der Verbandsgemeinde Diez geplanten Standorte
für den Bau von zwei Windenergieanlagen (WEA) angegeben.
Tabelle 1: Geplante Standorte von 2 WEA der Firma NIDAG Wind Fünfte UG
Standorte
Rechtswert
1
Hochwert
WEA A1
425802
5580561
WEA A2
425344
5580261
1
1.2 Nachuntersuchung 2015
Bei einem Scoping Termin mit Herrn Kießling von der Unteren Naturschutzbehörde und mit
Herrn Isselbächer von der SGD Nord (Obere Naturschutzbehörde) bei der Kreisverwaltung in
Bad Ems wurden die Ergebnisse aus der Kartierung 2014 vorgestellt. Nach Rücksprache
von Herrn Isselbächer mit dem Kreisbetreuer des Arbeitskreises Fledermausschutz Herr
Dr. Klenk wurde in Bezug auf Große Abendsegler und Bechsteinfledermaus eine Nachuntersuchung beschlossen. Grund hierfür ist das stetige Vorkommen von Großen Abendseglern
und der Nachweis von Soziallauten zur Wochenstubenzeit. Vermutlich handelt es sich hierbei um übersommernde Männchen oder nichtträchtige Weibchen, die sich den weiten Zug in
die Wochenstubengebiete aus Gründen der Energieeffizienz ersparen. Laut Herr Isselbächer
sei jedoch im Lahntal (Gießen/Philosophenwald) ein Reproduktionsvorkommen bekannt, so
dass eine Wochenstube auch hier im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden
kann.
In Bezug auf die Bechsteinfledermaus ist durch Herrn Isselbächer und Herrn Dr. Klenk ebenfalls eine Nachuntersuchung beschlossen worden, da bei den Netzfängen im Jahr 2014 lediglich eine männliche Bechsteinfledermaus gefangen wurde, sich das UG aufgrund seiner
Habitatstruktur (Höhlenbaumreichtum, strukturreiche Wälder) jedoch durchaus für einen Wochenstubenverband der Bechsteinfledermaus eignet. Die Nachuntersuchung sollte mit weiteren Netzfängen im Jahr 2015 stattfinden, mit dem Ziel laktierende Weibchen von
Bechsteinfledermäusen zu fangen, zu besendern und mit Hilfe der Telemetrie die Wochenstubenquartiere der Tiere ausfindig zu machen.
1
ETRS 89 UTM Zone 32N
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
7
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
1.3 Rechtliche Grundlagen
Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften
erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 - FFH-Richtlinie - (ABl. EG Nr. L 206/7) sowie in
den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild
lebenden Vogelarten vom 02.04.1979 - Vogelschutzrichtlinie - (ABl. EG Nr. L 103) verankert.
Aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Urteil vom 10.01.2006
(C-98/03) wurde das Bundesnaturschutzgesetz zum 12.12.2007 (BGBl I S 2873), in Kraft
getreten am 18.12.2007, geändert. Im März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Kraft getreten (BGBl 2009 Teil I Nr. 51). Alle Gesetzeszitate beziehen sich im
Folgenden auf diese Neufassung.
Der Bundesgesetzgeber hat durch die Neufassung der §§ 44 und 45 BNatSchG die europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz, die sich aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben, umgesetzt. Dabei hat er die Spielräume, die die Europäische Kommission bei der Interpretation der artenschutzrechtlichen Vorschriften zulässt, rechtlich abgesichert.
Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 sind folgendermaßen gefasst:
"Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(Zugriffsverbote)."
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
8
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Mit der Erweiterung des § 44 BNatSchG durch den Absatz 5 für Eingriffsvorhaben wird eine
akzeptable und im Vollzug praktikable Lösung bei der Anwendung der Verbotsbestimmungen des Absatzes 1 erzielt:
1
„Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne
des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind,
gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5.
2
Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54
Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1
Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
3
Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
4
Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie
92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
5
Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.
Die Artenschutzprüfung gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG ist eine eigenständige Prüfung im
Rahmen der naturschutzrechtlichen Zulassung eines Bauvorhabens.
Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 5 gelten die artenschutzrechtlichen Verbote für nach § 15
zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2
Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, nur für die in Anhang
IV der FFH-Richtlinie aufgeführte Tier- und Pflanzenarten sowie die heimischen europäischen Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie.
Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt bzw. können nicht ausgeschlossen werden,
müssen für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7
BNatSchG erfüllt sein.
Artikel 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie und Art. 9 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sind hierbei zu
beachten.
Als einschlägige Ausnahmevoraussetzungen muss gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nachgewiesen werden, dass:

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher
sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen,

zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten führen, nicht gegeben sind,
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
9
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
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
keine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes der Population einer Art zu
erwarten ist bzw. bei derzeitig schlechtem Erhaltungszustand eine Verbesserung nicht
behindert wird.
Unter Berücksichtigung des Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie bedeutet dies bei Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie:

das Vorhaben darf zu keiner Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes führen und

das Vorhaben darf bei Arten, die sich derzeit in einem ungünstigen Erhaltungszustand
befinden, diesen nicht weiter verschlechtern und eine Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes nicht behindern.
Hinsichtlich des europäischen Artenschutzes ist außerdem die Änderung des
§ 15 BNatSchG von Bedeutung, nach der nur die Ausgleichsmaßnahme (beeinträchtigte
Funktion des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt) eine artenschutzrechtliche Kompensation gewährleisten kann.
1.4 Biologie und Ökologie der Fledermäuse
Für unsere heimischen Fledermäuse stellen Wälder bei ausreichend vorhandenem Quartierpotenzial je nach Art sowohl eine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, als auch als
Nahrungshabitat dar.

Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Bechstein-, Wasser-, Mops-, Rauhaut- und
Nymphenfledermaus sind Waldfledermausarten, für die der Wald ein essentielles Element für Tagesquartiere, Fortpflanzungsstätten und Jagd darstellt.

Zwergfledermäuse, Breitflügelfledermäuse und Graue Langohren haben ihre Fortpflanzungshabitate ausschließlich in Gebäuden und jagen im Wald und Offenland.

Darüber hinaus gibt es jedoch sehr viele Arten, die neben Gebäuden auch Baumhöhlen
als Wohn- und Fortpflanzungshabitat nutzen können (u.a. Fransenfledermaus, Braunes
Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus)
Aus diesem Grund sollten bei der Anlage von Windenergieanlagen im Wald bereits intensiv
forstwirtschaftlich genutzte Nadel- und Kiefernforsten oder Wälder mit geringem naturschutzfachlichem Wert für die Standortwahl genutzt werden. Neben der naturschutzverträglichen
Gestaltung des Standortes sind sowohl eine fallbezogene Prognose über die mit dem Vorhaben zusammenhängenden Auswirkungen sowie eine entsprechende Folgenbewältigung
erforderlich (BfN 2011).
Ebenso zu beachten für Windkraftplanungen im Wald ist das Jagdverhalten der verschiedenen Fledermausarten. Um eine Konkurrenz um Nahrungsressourcen im Wald zu umgehen,
haben sich verschiedene Mikrohabitate entwickelt, in denen die Fledermäuse jagen. Je nach
Abstand zur Vegetation und des damit verbundenen Echoortungsverhaltens werden diese
Jagdräume auch in Gilden eingeteilt (Dietz & Kiefer 2014):

Jäger des offenen Luftraumes: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus, (Mopsfledermaus).
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
10
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse

Jäger im Bereich von Grenzstrukturen z.B. an Waldrändern und über Wiesen: Zwerg-,
Rauhaut-, Mücken-, Weißrandfledermaus, Langflügelfledermaus, Breitflügelfledermaus,
Nordfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus.

Dicht über der Wasseroberfläche jagende Fledermäuse, die ihre Beute von der Wasseroberfläche „abfischen“ (Wasser-, Teich-, Nymphen- und Langfußfledermaus)

Innerhalb und sehr nah an der Vegetation jagende Arten wie die Hufeisennasen, die
durch ihre langen konstantfrequenten Laute die sog. „glints“ (Flügelschläge der Beute,
die charakteristische Echos erzeugen) nahe der Vegetation orten können.

Innerhalb und sehr nah an der Vegetation jagende, sog. Gleaner-Arten:
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Graues und Braunes Langohr, Fransen- und
Wimperfledermaus, die ihre Beute vom Substrat ablesen.
Das folgende Kapitel zeigt den Zusammenhang der Biologie und Ökologie unserer heimischen Fledermäuse in Bezug auf die Windenergienutzung und bildet die Grundlage für die in
Kapitel 5 dargelegten Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Die Ausführungen sind
Dietz & Kiefer (2014), Skiba (2009) und ITN (2012) zu entnehmen.
Bisher gehörten die Fledermäuse (Microchiroptera) mit den Flughunden (Megachiroptera)
zur Ordnung der Fledertiere (Chiroptera). Nach neuen molekulargenetischen Untersuchungen setzt sich die Ordnung der Fledertiere nach heutigen Erkenntnissen aus der Unterordnung der Flughundartigen (Pteropodiformes) und der Glattnasenartigen (Vespertilioniformes)
zusammen. Unsere Fledermäuse (Microchiroptera) gehören nach diesem Stammbaum den
Glattnasenartigen an, bei der die Hufeisennasenartigen (Yinochiroptera) ausgenommen sind,
da diese näher mit den Flughunden verwandt sind und deshalb der Ordnung der
Pteropodiformes zugeordnet wurden.
Fledermäuse sind die einzigen Säugetiere, die aktiv fliegen können. Sie sind sowohl in der
Nacht, als auch in der Dämmerung aktiv und orientieren sich mit Hilfe der auf Ultraschall basierenden Echoortung. Der Ruf wird im Kehlkopf erzeugt, wo die Luft durch die Stimmbänder
gepresst wird, so dass diese in Schwingung geraten. Die Membranen der Stimmbänder enthalten Muskeln, mit Hilfe derer durch Anspannung mehr als fünf unterschiedlich hohe Töne
im Ultraschallbereich (i.d.R. 15 bis 100 kHz) erzeugt werden können, deren Dauer eine Sekunde bis wenige Millisekunden betragen können. Die Echos dieser Rufe nehmen die Fledermäuse in beiden Ohren auf, woraufhin sie im Gehirn anhand der Frequenzen zu einem
dreidimensionalen Bild zusammengefügt werden. Auf diese Weise erbeutet eine Fledermaus
in einer Nacht Insekten von etwa 1/4 bis 1/3 ihres Körpergewichts. Das kann bei einem
Abendsegler 10-15 g Insekten pro Nacht entsprechen.
Als Jagdgebiete dienen den Fledermäusen je nach Art eine Vielzahl an Biotoptypen. Hierzu
können Wälder, Waldränder, Waldwege, Wasserläufe, stehende Gewässer und Feuchtgebiete ebenso wie Parks, Gärten, Streuobstwiesen und Siedlungen gehören. Hierbei zählt vor
allem eine strukturreiche Landschaft, die ein reichhaltiges Insektenangebot beinhaltet.
Ebenso benötigen Fledermäuse im Laufe eines Jahreszyklus eine Vielzahl an Quartieren:
Wochenstuben, Tagesquartiere, Paarungs- bzw. Zwischenquartiere, Schwarm- und Winterquartiere.
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Fledermäuse
Ganz besonders wichtig für die nachtaktiven Fledermäuse ist die Beschaffenheit von Tagesquartieren, in denen sie ihren Tagesschlaf verbringen. Da Fledermäuse ihre Körpertemperatur aktiv regulieren können, passen sie diese um Energie zu sparen an die Außentemperatur
an. Die Anforderungen an die Qualität eines Tagesquartiers von Fledermäusen sind deshalb
sehr hoch. Einerseits darf es Fressfeinden keinen Zugang bieten und andererseits sollte das
Quartier ein konstantes Tagesklima oder aber eine den Torpor (Tagesschlaf und Winterschlaf) begünstigende niedrige Außentemperatur aufweisen. Solche Quartiere können sich in
Baumhöhlen befinden, hinter abgeplatzter Rinde von Bäumen, in Dachstühlen von Gebäuden oder in Spalten von Gebäuden, Mauern und Brücken.
In den Wochenstuben versammeln sich zwischen Mai und Juli die Weibchen, um dort meist
ein Junges, selten zwei Junge zu gebären. Diese werden 4-6 Wochen gesäugt, bis sie selbständig ausfliegen.
Nach Auflösung der Wochenstuben streifen viele Fledermäuse entfernt von ihren eigentlichen Jagdgebieten umher. Vor allem unter den Weitstreckenziehern besetzen die Männchen
im Zeitraum Juli bis September sogenannte Paarungsquartiere (meist Baumhöhlen), in die
sie die auf dem Zug ins Winterquartier befindlichen Weibchen durch Balzrufe locken. Die
Winterschlaf haltenden Arten schwärmen vor Höhleneingängen ihrer Winterquartiere. An
diesen sogenannten Schwarmquartieren finden sich selbst ortstreue Kurzstreckenwanderer
ein, da besonders bei Ihnen das Vermeiden von Inzucht wichtig ist. Diese Strategie dient
womöglich der genetischen Durchmischung, die bei den ziehenden Arten automatisch erfolgt. Die Weibchen paaren sich in dieser Zeit mit mehreren Männchen. Die Spermien werden den Winter über gespeichert und erst im nächsten Frühjahr wird die Befruchtung in Abhängigkeit von den Außenbedingungen (Temperatur und Nahrungsangebot) von dem Weibchen aktiv gesteuert.
Wenn das Nahrungsgebiet im Sommer zwar ein reichhaltiges Nahrungsangebot, jedoch nur
wenige Höhlen für einen frostfreien Winterschlaf aufweist, wandern Fledermäuse je nach Art
in unterschiedlich weit entfernte Winterquartiere. Das Winterquartier muss neben einer konstant niedrigen Temperatur eine hohe Luftfeuchtigkeit aufweisen. Nur dann können die Fledermäuse ihre Körpertemperatur bis auf wenige Grad absenken und damit die Pulsfrequenz
auf nur noch vereinzelte Schläge erniedrigen. Diese Verlangsamung des Stoffwechsels ermöglicht den Tieren den Winter ohne Nahrung zu überstehen. Darüber hinaus setzen Fledermäuse im Winterquartier in besonderem Maße auf Störungsfreiheit. Diese finden sie vor
allem in alten Felsenkellern, Bergwerksstollen und in Höhlen, aber auch in frostfreien Baumhöhlen, Felsspalten und Gebäudequartieren.
Im März bzw. April ziehen die Tiere dann wieder in ihre Sommerlebensräume, wobei die sogenannten „Langstreckenwanderer“ (Zweifarbfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner
Abendsegler, Rauhautfledermaus) weit mehr als 1.000 km zurücklegen können, wohingegen die „Mittelstreckenwanderer“ (Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Nordfledermaus, vermutlich Mückenfledermaus) bei Ihren Wanderungen meist lediglich einige
hundert Kilometer zurücklegen. Die „Kurzstreckenwanderer“ (Bechsteinfledermaus, Braunes
und Graues Langohr, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Kleine Hufeisennase)
wandern als relativ ortstreue Fledermausarten nur wenige Kilometer zwischen ihren Sommer- und Winterhabitaten.
Aus den oben genannten Ausführungen wird die Notwendigkeit einer reich strukturierten
Landschaft deutlich, die für das Überleben von Fledermäusen wichtig ist. Sommerquartiere
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Fledermäuse
(Tages- und Zwischenquartiere, Paarungsquartiere, Wochenstuben) für waldbewohnende
Fledermausarten befinden sich besonders in baumhöhlenreichen alten Wäldern (auch alten
Parkanlagen). Von den siedlungsgebundenen Fledermäusen, die ihre Sommerquartiere in
Gebäuden haben, werden vor allem Gebäude in der Nähe ihrer Jagdgebiete genutzt. Unterirdische Höhlen und Stollen stellen aufgrund der gleichmäßigen Feuchtigkeit und Frostsicherheit wichtige Winterquartiere dar. Die meisten Fledermausarten fliegen strukturgebunden. Für ihre Transferflüge in die verschiedenen Habitate sind Hecken und Gehölzgruppen
im Offenland sowie Gewässer mit angrenzenden Gehölzen essentiell.
2
Untersuchungsgebiet (UG)
2.1 Lage und Naturraum
Das Areal für die geplanten Windenergieanlagen (WEA) befindet sich nördlich des Steinrücks bzw. der Ortslage Langenscheid, zwischen Altendiez im Osten und Hirschberg im
Westen.
Die Standorte der Anlagen A1 und A2 befinden sich ca. 1,8-2 km östlich von Hirschberg bzw.
1,4-1,8 km westlich von Altendiez sowie ca. 1 km nördlich von Langenscheid.
Die beiden WEA-Standorte befinden sich in der Verbandsgemeinde Diez (Rhein-Lahn-Kreis),
auf dem Gebiet der Gemeinde Altendiez. Die Standorte befinden sich im Gemeindewald Altendiez.
Alle geplanten Anlagenstandorte befinden sich in Rheinland-Pfalz. Die Entfernung zur Landesgrenze Hessen beträgt knapp 4,4 km.
Das engere Untersuchungsgebiet (UG) beschreibt einen 500 m Radius um die geplanten
Anlagen. Es umfasst damit eine Fläche von ca. 130 ha.
Das UG wird im 500 m ganz überwiegend von geschlossenen Waldbeständen bestimmt.
Lediglich im Ostend des UG befinden sich landwirtschaftliche Offenlandbereiche. Im Südosten durchschneidet eine Hochspannungstrasse das UG in Südwest – Nordost-Richtung.
Tabelle 2: Flächengrößen der Abstandsradien
Abstandsradien Flächen
500 m
130 ha
1000 m
422 ha
Das UG liegt in der „Großlandschaft Lahntal“. Das Lahntal ist ein tief eingeschnittenes
Durchbruchstal im Rheinischen Schiefergebirge. Es trennt die Naturräume Westerwald und
Taunus voneinander. Das Untere Lahntal (310) ist als Engtal ausgebildet, geprägt vom gewundenen Flusslauf der Lahn, von Felsen, Trockenwäldern und Trockengebüschen, landschaftlich exponierten Kulturdenkmälern auf Felsspornen und Bergkuppen (z.B. Kloster
Arnstein) sowie kleinen Ortschaften am Fluss.
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Fledermäuse
Innerhalb der Großlandschaft liegt das UG in der naturräumlichen Untereinheit
„Balduinsteiner Lahntal“ (310.0) an der nordwestlichen Grenze des UG schließt sich die
„Eppenroder Hochfläche“ (324.04) an.
Die geplanten Anlagen liegen nördlich der Erhebung des Steinrücks. Der bewaldete Höhenzug fällt nach Südwesten bzw. Südosten hin ab. Die geplanten Standorte liegen auf ca.
253 m ü. NN.
Das Untersuchungsgebiet entwässert nach Nordosten zum Langenbach und nach Südwesten zum Daubach. Diese Bäche 3. Ordnung fließen in südöstlicher Richtung unmittelbar der
Lahn (Gewässer 1. Ordnung) zu.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet Lahnhänge
Nr. 5613-301. Für das FFH-Gebiet sind Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr als Anhang II-Arten gemeldet.
2.2 Vorhabensbeschreibung
Es sollen die WEA-Modelle V126 – 3.3, 50 Hz mit einer Nabenhöhe von 149 m und einem
Rotordurchmesser von 126 m errichtet werden. Die Gesamthöhe beträgt somit 212 m (Rotorbereich 86 – 212 m über dem Bodenniveau). Die Nennleistung beträgt 3,3 MW. Die
Fundamentfläche beschreibt ein Oktogon mit einem Durchmesser von 22,7 m. Für das Fundament wird eine Fläche von 426 m² dauerhaft versiegelt. Für die Kranstellfläche werden
1.500 m² dauerhaft als Schotterfläche in Anspruch genommen. Für die Kranausleger / montage werden 1.500 m² temporär durch Rodung in Anspruch genommen.
Pro WEA werden somit ca. 426 m² als Fundament versiegelt und ca. 1.500 m² dauerhaft als
Schotterfläche in Anspruch genommen (versiegelte Fläche insgesamt ca. 0,2 ha / WEA; gesamte Flächeninanspruchnahme ca. 0,8 ha KSF inkl. aller weiteren Rodungsflächen)
Für den gesamten Windpark mit 2 WEA ist daher von einer dauerhaften Flächenversiegelung von ca. 0,4 ha und von einem Gesamtflächenbedarf von insgesamt ca. 1,6 ha auszugehen.
Die Zuwegung weist eine befahrbare Breite von max. 4,50 m, eine lichte Durchfahrtbreite
von 6 m sowie eine lichte Durchfahrthöhe von 5 m auf. Für die geplanten 2 WEA werden
überwiegend bestehende befestigte Waldwege genutzt, die ggf. punktuell durch einseitige
Verbreiterung ertüchtigt werden.
3
Methodik
Das UG weist überwiegend einen geschlossenen Waldbestand auf und geht in Richtung der
Siedlungen in strukturreiches Offenland über. Für die Untersuchung der Auswirkungen des
Vorhabens auf die Artengruppe Fledermäuse wurde ein 1.000 m-Radius um die geplanten
Anlagen beschrieben.
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Fledermäuse
3.1 Untersuchungsmethodik 2014
In Tabelle 3 ist der Untersuchungsrahmen aus einer Kombination verschiedener Erfassungsmethoden dargestellt: Detektorbegehungen, automatische akustische Erfassung und
Netzfänge (Abbildung 2).
Abbildung 2: Übersicht der Methodik (pink = Batcorder; blau = Detektorpunkte;gelb = Netzfang)
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Fledermäuse
Tabelle 3: Methodenkombination der Fledermauskartierung 2014 im Überblick
Standort
1
2
3
4
5
8
6
7
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
∑
Datum
20.05.2014 / 21.05.2014
03.06.2014 - 05.06.2014
03.06.2014 - 05.06.2014
03.06.2014 - 05.06.2014
06.06.2014 - 09.06.2014
06.06.2014 - 09.06.2014
06.06.2014 - 09.06.2014
10.06.2014 - 12.06.2014
10.06.2014 - 12.06.2014
10.06.2014 - 11.06.2014
10.06.2014 / 16.06.2014
23.06.2014 / 24.06.2014
26.06.2014 - 27.06.2014
26.06.2014 - 27.06.2014
26.06.2014 - 27.06.2014
28.06.2014 - 29.06.2014
28.06.2014 - 29.06.2014
28.06.2014 - 29.06.2014
07.07.2014
14.07.2014
18.07.2014 - 22.07.2014
18.07.2014 - 22.07.2014
22.07.2014 / 23.07.2014
23.07.2014 - 26.07.2014
23.07.2014 - 27.07.2014
31.07.2014 / 05.08.2014
06.08.2014
18.08.2014 - 25.08.2014
18.08.2014 - 25.08.2014
18.08.2014
26.08.2014 - 28.08.2014
26.08.2014 - 28.08.2014
03.09.2015
08.09.2014 / 11.09.2014
12.09.2014 - 14.09.2014
11.09.2014 - 12.09.2014
23.09.2014 / 25.09.2014
25.09.2015
25.09.2014 - 28.09.2014
25.09.2014 - 28.09.2014
12.10.2014 - 14.10.2014
12.10.2014 - 13.10.2014
15.10.2014 - 19.10.2014
15.10.2014 - 21.10.2014
15.10.2014 / 16.10.2014
22.10.2014 - 26.10.2014
22.10.2014 - 26.10.2014
27.10.2014 - 29.10.2014
27.10.2014
30.10.2014 - 04.11.2014
30.10.2014 - 04.11.2014
Detektorbegehung
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N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
Batcorder
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Batcordernächte
Netzfänge
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3
3
3
4
4
4
3
3
2
2
2
2
2
2
2
5
5
4
5
8
8
3
3
2
3
4
4
3
2
5
7
5
5
3
1
6
6
138
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9
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Fledermäuse
3.2 Nicht-akustische Erfassung
3.2.1
Analyse der Landschaft
Im geplanten Eingriffsbereich wurde zu Beginn der Untersuchungen nach fledermausrelevanten Strukturen Ausschau gehalten. In diesem Rahmen wurden ebenfalls die Detektorpunkte für die Detektorbegehungen festgelegt.
3.2.2
Höhlenbaumkartierung
Besonders die Bereiche in einem Umkreis von 50 m um die geplanten WEA-Standorte, sowie 10 m um die geplante Zuwegung und ebenso das weitere Umfeld wurden nach Biotopbäumen im Sinne des BAT-Konzeptes geprüft. Der „Leitfaden für den Umgang mit
Biotop-
bäumen, Altbäumen und Totholz bei Landesforsten Rheinland-Pfalz“ (2011) beschreibt
Bäume als Biotopbäume, die folgende Merkmale besitzen:
 Bäume mit Spechthöhlen oder Ausfaulungen von Ästen
 Tote Bäume mit hohem Anteil an Kronen-Totholz oder starkes, stehendes Totholz mit
Stämmen ab BHD > 40 cm
 Altbäume, sog. „Methusalembäume“, die aufgrund ihres Alters keine wirtschaftliche
Bedeutung mehr haben
 Bäume oder Baumbestände seltener einheimischer Arten, die im Land oder im Naturraum nur noch sporadisch vorhanden sind
 Bäume mit größeren Stammverletzungen, Stammfäulen, Mulmhöhlen, Pilzkonsolen,
Blitzschäden, ausgebrochene Zwiesel, starker Moos-, Flechten- oder Efeubewuchs
oder sonstige ungewöhnliche Wuchsformen
 Bäume mit sich lösender Rinde
 „Obligatorische Biotopbäume“ (Bäume mit Großhöhlen, Bäume mit bekannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von FFH-Arten des Anhanges II und IV)
3.2.3
Netzfänge / Telemetrie
Besonders bei Windkraftplanungen im Wald ist die Durchführung von Netzfängen unumgänglich, da mit Hilfe der Telemetrie laktierender Weibchen der Standort der Wochenstube
festgestellt werden kann. Um den Eingriff für Fledermäuse durch die Telemetrie so gering
wie möglich zu halten, wurde die Priorität auf die reinen „Waldfledermausarten“ gelegt, da
diese sowohl Wohn-, als auch Fortpflanzungs- und Jagdhabitat im Wald haben. Darüber
hinaus unterstützen die Netzfänge die sichere Unterscheidung der leise rufenden bzw. der
mit Hilfe der Rufanalyse schwer zu differenzierenden Arten der Gattung Myotis
(Bechsteinfledermaus, Große und Kleine Bartfledermaus) und Plecotus (Braunes und Graues Langohr).
Im Untersuchungsgebiet wurden an neun Standorten Netzfänge durchgeführt (Abbildung 3).
Dabei kamen pro Standort zwischen 3-8 Netze zum Einsatz. Je nach Beschaffenheit des
Standortes wurde zwischen drei und sechs Netze aufgestellt. Um Fledermäuse auf ihrer
Flugroute ins Nahrungsgebiet abzufangen, wurden Rückegassen an Waldrandlichtungen
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
oder Waldwege mit den Netzen versperrt. Es wurden auch Netze innerhalb des Jagdgebiets
aufgestellt (Lichtungen, Schlagfluren) und in strukturreiche Buchen-Hallenwälder, um die dort
jagenden „Gleaner“-Arten, die ihre Beute vom Boden oder von der Strauchschicht ablesen,
zu fangen.
Abbildung 3:
Durchführung eines Netzfangs mit Befreiung der Tiere aus dem Netz und anschließender
Bestimmung der Art
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3.2.4
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Quartierkontrollen
Bei der Detektorbegehung am 15.10.2014 war an Detektorpunkt Nr. 9 ein Aufkommen von
Großen Abendseglern im Detektor zu beobachten. Der Detektorpunkt befindet sich bei den
„Scheurenwiesen“. Hierbei handelt es sich um eine Lichtung mit angrenzenden alten, höhlenreichen Laubwäldern, die von Abendseglern auf dem Durchzug als Zwischen- bzw. Paarungsquartiere genutzt werden könnten. Um dies zu überprüfen, wurden im Bereich der
Scheurenwiese über mehrere Tage Batcorder (Standorte Nr. 32, 33, 34, 35, 36, 37) aufgestellt, um die Aufnahmen auf Balz- und Sozialrufe von Abendseglern zu kontrollieren. Darüber hinaus wurden in diesem Bereich geeignete Höhlenbäume aufgenommen. Besonders
geeignete Höhlen wurden in der frühen Abenddämmerung mit mehreren Personen auf Ausflüge von Abendseglern kontrolliert (Abbildung 4) und mit dem Endoskop auf Besatz überprüft (Abbildung 5).
Abbildung 4:
Ausflugskontrolle an ausgesuchten Höhlenbäumen
im geplanten Windpark „Eisenkehl“ (rot = auf
ausfliegende Fledermäuse kontrollierte Höhlenbäume)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Abbildung 5:
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Beispiel für mit dem Endoskop kontrollierte Höhlenbäume im geplanten Windpark „Eisenkehl“
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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3.2.5
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Fledermäuse
Sichtbeobachtungen in der Dämmerung
In den Monaten September und Oktober wurden an mehreren Tagen bereits am frühen
Abend vor Sonnenuntergang exponierte Lichtungen aufgesucht, um nach ziehenden Großen
Abendseglern Ausschau zu halten.
3.3 Akustische Erfassung
Für die Aufnahme und Auswertung der Fledermausrufe kamen folgende Geräte und Programme zum Einsatz:
 Detektoren D240(X) von Pettersson für die Detektion der Ultraschallrufe

ZOOM Handy Recorder H2 und H2next für die Aufnahme der zeitgedehnten Rufe
aus dem Detektor
 Software BatSound Version 4.1 von Pettersson für die Rufanalyse zur Artbestimmung
der Detektorbegehungen
 Software bcAdmin 2.0/ 3.0, bcAnalyze 1.13/ 2.0 und batIdent 1.5 für die Rufanalyse
zur Artbestimmung der Batcorder-Standorte
Bei der akustischen Erfassung von Fledermäusen kann nicht zwischen verschiedenen Individuen unterschieden werden, weil die gemessene Aktivität sowohl von einem, als auch von
mehreren Tieren verursacht worden sein kann. Deshalb werden für die Interpretation der
Ergebnisse relative Aktivitätsmaße genutzt.
3.3.1
Detekorbegehungen
Im Zeitraum Mai bis Oktober 2014 fanden 10 Begehungen nach der Punkt-Stopp-Methode
statt. Für das Untersuchungsgebiet wurden 31 Detektorpunkte festgelegt, an denen bei jeder
Begehung für 10 Minuten Fledermausrufe aufgezeichnet wurden. Die Detektorpunkte wurden dabei so angelegt, dass möglichst alle für Fledermäuse relevanten Strukturen abgedeckt
sind. An einem Detektorpunkt wurde innerhalb des Beobachtungszeitraums jede Minute mit
Fledermausaktivität notiert. Für die Bewertung der Ergebnisse wurde die Rufaktivität an einem Detektorpunkt ermittelt:
Rufaktivität [%] = Minuten mit Fledermauskontakten / Beobachtungsminuten
Um festzustellen wie stark verschiedene Landschaftsräume von Fledermäusen frequentiert
werden, wurde pro Detektorpunkt die durchschnittliche Aktivität aus allen Begehungen ermittelt (= durchschnittliche Fledermausaktivität im Jahresverlauf) (Tabelle 12 Anhang).
Bisher existieren noch keine allgemeingültigen Werte für Fledermausaktivität in unterschiedlichen Habitaten. Darüber hinaus variiert die Aktivitätsdichte an einem Standort stark mit den
vorkommenden Arten, da die laut rufenden Arten (Großer Abendsegler) im Gegensatz zu
den leise rufende Arten (Bechsteinfledermaus, Langohren) oft überrepräsentiert sind.
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Für eine Vergleichbarkeit zur Nutzungshäufigkeit der Habitate (Detektorpunkte) wird für die
Bewertung eine 5-stufige Klassifizierung der ermittelten durchschnittlichen Rufaktivität gewählt.

sehr gering =
< 10 % Aktivität

gering =
11 % bis 30 % Aktivität

mittel =
31 % bis 50 % Aktivität

hoch =
51 % bis 70 % Aktivität

sehr hoch =
71 % bis 100 % Aktivität
3.3.2
Automatische Erfassung
Es wurden an 37 Standorten Batcorder (EcoObs GmbH) an hoch gelegenen Orten, beispielsweise an Hochsitzen oder an Bäumen im gesamten im Untersuchungsraum angebracht (Abbildung 6), die über mehrere Nächte Fledermausrufe aufzeichneten.
Abbildung 6:
Beispiele der Anbringung von Batcordern an einem Baum gegenüber von einem
Höhlenbaum (BAT 04) und an einem Hochsitz an der Stromtrasse (BAT 20)
Die Bewertung erfolgt mit der Software bcAdmin 2.0/ 3.0, bcAnalyze 1.13/ 2.0 und BatIdent
1.5. Um eine Vergleichbarkeit der Aktivitätsdichten zu gewährleisten, wurde ein normierter
Index „Aufnahmen pro Erfassungsstunde“ gewählt. Bei der Interpretation der Ergebnisse
wird die Zahl „Aufnahmen pro Erfassungsstunde“ als Rufkontakte bezeichnet.
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Fledermäuse
3.4 Methodik Nachuntersuchung 2015
Tabelle 4: Nachuntersuchung 2015 Netzfänge und Transektbegehungen
Transektbegehung
3.4.1
Netzstandort
Datum
Transektbegehung
Netzfänge
1.1 / 2.1
29.06.2015


2.2 / 3.1
3.2 / 4
30.06.2015
01.07.2015




1
2
06.07.2015
10.07.2015




3
∑
20.07.2015


3
6
Großer Abendsegler
3.4.1.1 Transektbegehungen
In Bezug auf den Großen Abendsegler wurden erweiterte Detektorbegehungen in Verbindung mit gezielten Baumhöhlenkartierungen bzw. Quartiersuchen in geeigneten Habitaten in
der geplanten Windparkfläche beschlossen. Hierzu wurden 11 Transekte in Bereichen angelegt, wo im Jahr 2014 Sozialrufe von Großen Abendseglern nachgewiesen wurden oder wo
die Habitatstruktur aufgrund von Bestandesalter und Höhlenbaumreichtum eine Eignung als
Wochenstubenquartier für den Großen Abendsegler bietet (Abbildung 7). Diese Transekte
wurden zur Wochenstubenzeit am 06.07.2015, 10.07.2015 und am 20.07.2015 für jeweils 15
Minuten ganznächtlich begangen. Die Reihenfolge der Transekte wurde bei jeder Begehung
dahingehend variiert, dass der Beginn der Begehung sowohl in der frühen Abenddämmerung
bzw. in der späten Nacht, als auch am frühen Morgen stattfand. In jeder Nacht wurden in
einem Durchgang alle Transekte bis ca. 3:00 Uhr begangen. Im weiteren Verlauf der Nacht
fand eine Wiederholung der Transekte bis zur Morgendämmerung ca. 5:30 Uhr statt. Zum
morgendlichen Einflug wurden Transekte mit besonders höhlenreichen Wäldern ausgesucht.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
23
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Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Abbildung 7: Übersicht der Transekte mit Höhlenbäumen und der Batcorder-Standorte mit
Sozialrufen von Großen Abendseglern (grüne Punkte = Höhlenbäume) (Karte mit
größerem Maßstab im Anhang)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
24
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Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
3.4.1.2 Erweiterte Baumhöhlenkartierung bzw. Quartiersuche
Wie bereits in Kapitel 3.2.4 beschrieben, wurde im Jahr 2014 bereits aufgrund eines erhöhten Aufkommens von Großen Abendseglern im Oktober eine Höhlenbaumkartierung in Teilbereichen des UG vorgenommen (Altbestände). Weiterhin fanden eine abendliche Ausflugsbeobachtung und Kontrollen mit dem Endoskop an für Abendsegler geeigneten Höhlenbäumen statt. Im Rahmen der Nachuntersuchung wurde zusätzlich am 26.06.2015 eine erweiterte Höhlenbaumkartierung in weiteren Teilbereichen des UG vorgenommen, insbesondere in
den Bereichen mit festgestellter Abendsegleraktivität. Besonders geeignete Bäume wurden
genauer untersucht und auf Besatz geprüft (Abbildung 8). Einige der Höhlenbäume, die eine
Quartiereignung darstellten, wurden vor bzw. nach den Transektbegehungen zur Ausflugszeit in der frühen Abenddämmerung bzw. zur Einflugszeit in den frühen Morgenstunden beobachtet.
Abbildung 8: Höhlenbaum, der aufgrund der Eignung für Große Abendsegler genauer untersucht wurde
3.4.2
Bechsteinfledermaus
3.4.2.1 Netzfänge / Telemetrie
Ebenfalls in Absprache mit der Oberen Naturschutzbehörde (Hr. Isselbächer, SGD Nord)
wurde für die Bechsteinfledermaus im Jahr 2015 eine Nachuntersuchung vorgenommen. Es
wurden Netzfänge mit Telemetrie beschlossen, bei denen zwei laktierende Weibchen pro
Nacht besendert und an bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen geortet werden sollten, bis
das Quartier gefunden wird. Es fanden 6 Netzfänge in 3 Nächten in für Bechsteinfledermaus
geeigneten Habitaten statt (Abbildung 9).
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
25
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Abbildung 9: Netzfang-Standorte für Bechsteinfledermaus-Nachweise
(Netz 1 = 1 Nacht; Netz 2 = 2 Nächte; Netz 3 = 2 Nächte; Netz 4 = 1 Nacht)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
26
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Fledermäuse
Die Netzfänge fanden an 4 Netzfang-Standorten statt. Um Fledermäuse auf ihrer Flugroute
ins Nahrungsgebiet abzufangen, wurden Rückegassen an Waldrandlichtungen oder Waldwege mit den Netzen versperrt (Abbildung 10).
Abbildung 10: Beispiele für Netzfang-Standorte zum Fang der Zielart Bechsteinfledermaus 2015
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
27
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4
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Untersuchungsergebnisse
Tabelle 5: Schutzstatus der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten mit
2
3
Erhaltungszuständen in Rheinland-Pfalz und Deutschland
Fledermäuse
Chiroptera
Schutzstatus / Erhaltungszustand
FFH-RL
Anhang
RLP
(2006)
BRD (2009)
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
s
IV
3
V
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
s
IV
2
D
Bechsteinfledermaus
Myotis bechsteinii
s
II / IV
2
2
Braunes Langohr
Graues Langohr
Kleine Bartfledermaus
Große Bartfledermaus
Plecotus auritus
Plecotus austriacus
Myotis mystacinus
Myotis brandtii
s
s
s
s
IV
IV
2
2
2
2
V
2
V
V
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
s
IV
1
G
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
s
IV
1
*
Großes Mausohr
Myotis myotis
s
II / IV
2
V
Mückenfledermaus
Pipistrellus pygmaeus
n.a.
D
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
s
IV
2
*
Wasserfledermaus
Myotis daubentoni
s
IV
3
*
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
s
IV
3
*
Art
Erhaltungszustände:
Wissenschaftlicher Name
günstig
§7
BNatschG
ungünstig – unzureichend
IV
unbekannt
Rote Liste Status: 1 - vom Aussterben bedroht; 2 - stark gefährdet; 3 - gefährdet; V - Vorwarnliste; G Gefährdung unbekannten Ausmaßes; * - Ungefährdet; D - Daten unzureichend; n.a. – nicht aufgeführt
2
3
LBM Rheinland-Pfalz (Anhang Erhaltungszustände der Arten zum Mustertext Artenschutz nach § 44)
Bundesamt für Naturschutz (2013)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
28
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
4.1 Ergebnisse der nicht-akustischen Erfassung
4.1.1
Analyse der Landschaft
Die Detektorpunkte für die Detektorbegehungen wurden insbesondere in Bereichen mit Altholzbeständen, an Waldrändern, an Still- bzw. Fließgewässern, sowie in Nadelholzbeständen angelegt. Die Habitattypen an den Detektorpunkten sind repräsentativ für das UG.
4.1.2
Höhlenbaumkartierung
Waldbewohnende Fledermäuse nutzen als Quartier vielfach Baumhöhlen von Spechten oder
Ausfaulungen von Astabbrüchen sowie Spalten hinter abstehender Borke oder am Stamm
nach Blitzeinschlägen. Derartige Biotopbäume nach dem BAT-Konzept der Landesforsten
Rheinland-Pfalz wurden sowohl bei den Geländebegehungen zufällig aufgenommen, als
auch nach Vorlage der konkreten WEA-Planung (Fundament, Kranstell-, Kranausleger- und
Kranmontageflächen, sowie Zuwegung) 50 m um die WEA und 10 m um die Zuwegung kartiert (Tabelle 6). In Teilbereichen (Altbestände) wurde intensiver nach Höhlenbäumen geschaut. Dabei wurden 219 Höhlenbäume aufgenommen, die als potenzielle Quartierbäume
für Fledermäuse in Frage kommen (Abbildung 11).
Zwei potenzielle Quartierbäume liegen im Eingriffsbereich, die gerodet werden müssen. Innerhalb von 10 m um die Zuwegung (inkl. Kranstell-, Kranauflieger- und Montageflächen)
sowie innerhalb 50 m um die Standorte liegen zwei weitere potenzielle Quartierbäume
(Abbildung 13). Hinweise auf einen Nutzung durch Fledermäuse fanden sich bei zwei der
kartierten Bäume (dunkel verfärbte Einflugöffnungen). Diese wurden im Zuge der Quartierkontrollen mit dem Endoskop auf Besatz überprüft, es konnte jedoch kein Besatz mit Fledermäusen festgestellt (Abbildung 12).
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
29
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Abbildung 11: Höhlenbäume im Untersuchungsgebiet „Eisenkehl“ (Karte mit größerem Maßstab im Anhang)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
30
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Abbildung 12:
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Fledermäuse
Beispiele für Höhlenbäume im Untersuchungsgebiet zum geplanten Windpark
„Eisenkehl“
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Tabelle 6: Höhlenbäume im Eingriffsbereich zzgl. Puffer
Nr
Baumart
Quartierart
BHD
Quartierhöhe
Standort
1
2
3
5
Eiche
Rotbuche
Rotbuche
Rotbuche
Spechthöhle
Stammriss
Spechthöhle/Spalten
Borkenriss
100 cm
45 cm
20 cm
40 cm
20 m
10 m
10 m
6m
A1-A2
A1
A1
A1
50 m
um
WEA
10 m
Zuwe
gung
Innerh
alb
x
x
x
x
Abbildung 13: Detailausschnitte des WEA-Standortes A1 mit den im Eingriffsbereich kartierten
Höhlenbäumen (rot = innerhalb Eingriff; orange = 10 m Puffer um Zuwegung;
gelb = 50 m Puffer um WEA)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
32
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Windpark Eisenkehl
4.1.3
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Netzfänge / Telemetrie
Bei den Netzfängen wurden 14 Fledermäuse aus 6 Arten gefangen: Bechsteinfledermaus,
Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus (Tabelle 7).
Bei den Netzfängen im UG wurde keine Telemetrie durchgeführt, da keines der gefangenen
windkraftsensiblen Tiere laktierende Weibchen waren. Große Mausohren und Zwergfledermäuse haben ihre Wochenstuben üblicherweise in Siedlungen. Das gefangene Fransenfledermausweibchen war nicht laktierend. Männliche Fledermäuse halten sich im Sommer nicht
in den Wochenstubenquartieren der Weibchen auf, sondern leben solitär oder in kleinen Kolonien im Wald oder in Gebäuden. Die Telemetrie der Männchen könnte somit keinen Nachweis einer Wochenstube im Wald erbringen.
N2
N3
N4
N5
Wetter
22,9 °C  12 °C
kaum Wind, tro07.07./
cken, 8/8 Bewöl08.07.2014 kung (ab 3:00
Uhr Niederschlag)
25,9  9 °C
31.07./
windstill, 1/8 Be01.08.2014
wölkung, trocken
24,8  7 °C
Wind 3-5, 8/8
06.08./
Bewölkung, in
07.08.2014 der zweiten
Nachthälfte leichter Niederschlag
Art
Gewicht
(g)
N1
Datum
UA (mm)
Stelle
Uhrzeit
(h)
Tabelle 7: Ergebnis der Netzfänge für den Windpark Eisenkehl 2014
laktierend /
Nebenhoden
füllung (%)
22:50
Bechsteinfl
edermaus
♂/a
39,7
8,75
50 %
00:05
Großes
Mausohr
♂/a
62,4
28,0
25 %
00:10
Großes
Mausohr
♀/a
62,3
28,6
laktierend
01:28
Großes
Mausohr
♂/a
61,4
29,0
0%
01:50
Zwergfledermaus
♀/a
32,0
6,4
laktierend
3:00
Großes
Mausohr
(entwischt)
♂/a
-
-
0%
01:00
Zwergfledermaus
♀/a
32,0
4,4
laktierend
♂♀
Alter
Kein Fang
Kein Fang
22:30
Fransenfledermaus
♀/a
41,9
11,3
nicht laktierend
02:30
Großes
Mausohr
♂/a
56,1
23,5
100 %
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
33
Wetter
17,1  6 °C
Wind 2, 8/8 Bewölkung, trocken
N6
03.09./
04.09.2014
Art
Gewicht
(g)
Datum
UA (mm)
Stelle
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Uhrzeit
(h)
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
laktierend /
Nebenhoden
füllung (%)
02:30
Großes
Mausohr
♂/a
58,5
25,8
100 %
21:00
Kleine
Bartfledermaus
♂/a
35,5
5,4
25 %
21:05
Zwergfledermaus
♂/a
31,5
5,0
0%
♂♀
17,1  6 °C
Wind 6, 8/8 Bewölkung, trocken
N7
Kein Fang
N8
N9
Kein Fang
16  9 °C
25.09./
Wind 2, 7/8 Be26.09.2014 wölkung, leichter
Niederschlag
UA = Unterarmlänge
4.1.4
Alter
♂ = männlich
21:00
Großes
Mausohr
Großer
21:00 Abendsegler
♀ = weiblich
♂/a
57,0
24,3
75 %
♀/a
54,0
25,8
nicht laktierend
a = adult
j = juvenil
Quartierkontrollen
Sowohl die Ein- und Ausflugskontrollen, als auch die Kontrollen der Höhlenbäume mit dem
Endoskop ergaben keinen Hinweis auf Besatz mit Fledermäusen.
4.1.5
Sichtbeobachtungen in der Dämmerung
Während der Sichtbeobachtungen in der frühen Abenddämmerung konnten keine ziehenden
Fledermäuse festgestellt werden.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
34
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Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
4.2 Ergebnisse der akustischen Erfassung
4.2.1
Ergebnisse der Detektorbegehungen
Die nachgewiesenen Arten bei den Detektorkontrollen können zusammenfassend der Abbildung 14 und und Tabelle 8 entnommen werden. Die Details können der Tabelle 12 im Anhang
entnommen werden.
Abküzungen Fledermausarten:
Ppip
Ppyg
Pnat
Eser
Mbart
Mbec
Mdau
Mnat
Mmyo
Nnoc
Nlei
Abbildung 14:
Zwergfledermaus
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Breitflügelfledermaus
Gr. / Kl. Bartfledermaus
Bechsteinfledermaus
Wasserfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler
Ergebnisse der Detektorbegehungen (Karte mit größerem Maßstab im Anhang)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Fledermäuse
Wie bereits im Methodenteil beschrieben, wurde pro Detektorpunkt die durchschnittliche Aktivität aller Begehungen ermittelt. Mit Hilfe dieses Wertes (hier als Rufaktivität in %) kann
festgestellt werden, wie stark verschiedene Habitatstrukturen von Fledermäusen frequentiert
werden. Die Rufaktivität kann der Abbildung 15 und Tabelle 8 entnommen werden. Die Details können der Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.
Abbildung 15:
Ergebnisse der Rufaktivität bei den Detektorbegehungen (Karte mit
größerem Maßstab im Anhang)
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
36
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Tabelle 8: Rufaktivität und festgestellte Arten während der Detektorbegehungen
Detektorpunkt
ᴓ Rufaktivität Jahr
1
42 % (mittel)
Ppip, Mnat, Mbart
2
46 % (mittel)
Ppip, Mnat, Nnoc
3
51 % (hoch)
Ppip, Mnat
4
48 % (mittel)
Ppip, Mnat
5
24 % (gering)
Ppip, Eser
6
17 % (gering)
Ppip, Mnat
7
35 % (mittel)
Ppip, Mnat, Mmyo, Mbart
8
13 % (gering)
Ppip, Mmyo
9
51 % (hoch)
Ppip, Mbart, Nnoc
10
58 % (hoch)
Ppip, Pnat, Nnoc, Myotis
11
27 % (gering)
Ppip, Mbart, Mnat, Mmyo, Nnoc
12
46 % (mittel)
Ppip, Pnat, Mmyo
13
40 % (mittel)
Ppip, Eser, Mnat, Pnat
14
43 % (mittel)
Ppip, Pnat, Mnat
15
36 % (mittel)
Ppip, Eser, Mdau, Nnoc
16
57 % (hoch)
Ppip, Mnat, Nnoc
17
21 % (gering)
Ppip, Mmyo
18
35 % (mittel)
Ppip, Pnat, Mmyo, Nnoc
19
43 % (mittel)
Ppip, Mmyo
20
50 % (mittel)
Ppip, Pnat
21
32 % (mittel)
Ppip
22
48 % (mittel)
Ppip
23
41 % (mittel)
Ppip
24
23 % (gering)
Ppip, Nnoc
25
25 % (gering)
Ppip, Mmyo, Mbec, Nlei
26
39 % (mittel)
Ppip, Myotis
27
14 % (gering)
Ppip, Mmyo
28
30 % (gering)
Ppip, Nnoc
29
67 % (hoch)
Ppip, Eser, Mmyo
30
14 % (gering)
Mmyo, Nyctaloid
31
26 % (gering)
Ppip
Arten
WEA A1: An Detektorpunkt 23 wurde eine mittlere Rufaktivität festgestellt, die ausschließlich
von jagenden Zwergfledermäusen stammt. An Detektorpunkt 27 wurde eine geringe Rufaktivität festgestellt, die bis auf einen Ruf eines Großen Mausohrs überwiegend von jagenden
Zwergfledermäusen stammt.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
WEA A2: An Detektorpunkt 26 wurde im Jahresdurchschnitt eine mittlere Rufaktivität festgestellt, die bis auf einen nicht weiter bestimmbaren Nachweis der Gattung Myotis auf Jagdaktivität von Zwergfledermäusen zurückzuführen ist. An Detektorpunkt 28 wurde im Jahresdurchschnitt eine geringe Rufaktivität festgestellt, die bis auf einen Transferflug eines Großen Abendseglers auf Jagdaktivität von Zwergfledermäusen zurückzuführen ist. An Detektorpunkt 29 wurde eine hohe Rufaktivität festgestellt, die sowohl auf Nachweisen von jagenden Zwergfledermäusen, als auch auf solchen der Breitflügelfledermaus und des Großen
Abendsegler zurückzuführen ist. Aus diesem Grund und aufgrund des Höhlenreichtums wurde der Standort A2 weiter nordwestlich in den Nadelwald verlegt.
Die Präsenz von Fledermäusen an einem Standort ist von den Habitattypen abhängig. Im
Laubwald wurden Rufaktivitäten von 24 – 58 % festgestellt, während junger Laubwald und
Laub-Nadelwald erwartungsgemäß nur wenig frequentiert wurde (17 - 12 %). Wider Erwarten
wurde im Nadelwald eine Rufaktivität von 43 % festgestellt (Detektorpunkt 19), diese ist aber
wie bereits oben beschrieben bis auf zwei Nachweise von Großen Mausohren, auf jagenden
Zwergfledermäuse zurückzuführen. Die höchsten Rufaktivitäten sind an den Waldrändern zu
verzeichnen, besonders hervorzuheben sind hier die Waldränder angrenzend an Offenland
(35 – 67 %). An Gehölzen im Offenland sind nur geringe Rufaktivitäten vorhanden (13 –
14 %). Im Offenland wurde eine unerwartet hohe Rufaktivität von 32 – 50 % festgestellt. Diese beruht auf dem Vorhandensein eines Fließgewässers an Detektorpunkt 2 und einer Straßenlampe im Bereich des Detektorpunktes 20.
4.2.2
Ergebnisse der Batcorder-Standorte
Um eine Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, wurde bei der Ergebnisdarstellung der
Index „Aufnahmen pro Erfassungsstunde“ verwendet. Dieses Ergebnis wird bei der Interpretation als „Rufkontakt“ bezeichnet. Zusammenfassend können die Ergebnisse der Batcorder
der Tabelle 9 entnommen werden. Die Details können der Tabelle 13 im Anhang entnommen
werden.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Fledermäuse
Standort
Datum
Eptesicus serotinus
Myotis brandtii / mystacinus
Myotis bechsteinii
Myotis daubentonii
Mkm (Mbart, Mbec, Mdau)
Myotis myotis
Myotis nattereri
Myotis spec.
Nyctalus leislerli
Nyctalus noctula
Nycmi
Nyctaloid
Pipistrelloid
Plecotus auritus / austriacus
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Pipistrellus pygmaeus
∑ Rufkontakte
∑Arten (gesichert)
Tabelle 9: Rufaktivität (Rufkontakte = Aufnahmen pro Erfassungsstunde) an den Batcorder-Standorten im Jahresverlauf
1
03.06. bis
05.06.2014
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,03
0,13
0,00
0,00
0,00
0,00
0,27
0,00
0,00
5,53
0,00
5,99
3
2
04.06. bis
05.06.2014
0,00
0,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,15
0,20
0,00
0,00
1,15
0,00
0,00
8,70
0,00
10,50
4
3
04.06. bis
05.06.2014
0,00
5,35
0,00
0,90
2,55
0,10
0,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
10,60
0,00
19,60
5
4
06.06. bis
09.06.2014
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
0,28
0,00
0,00
0,00
0,25
0,00
0,10
0,12
0,10
0,15
6,43
0,00
7,46
6
5
06.06. bis
09.06.2014
0,00
0,05
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
0,25
1,30
0,08
0,08
0,00
0,00
0,00
0,20
0,00
1,99
4
6
10.06. bis
12.06.2014
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
0,10
0,00
0,10
0,00
0,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2,77
0,00
3,33
4
7
10.06. bis
12.06.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
4,00
0,00
4,10
2
8
06.06. bis
09.06.2014
2,20
1,00
0,00
0,00
0,05
0,05
0,03
0,03
0,03
1,83
0,17
1,10
0,03
0,00
0,08
17,85
0,00
24,45
8
9
10.06. bis
11.06.2014
0,07
0,07
0,00
0,00
0,07
0,03
0,00
0,00
0,00
1,39
0,11
1,01
0,00
0,00
0,00
3,67
0,00
6,42
5
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
39
Datum
Eptesicus serotinus
Myotis brandtii / mystacinus
Myotis bechsteinii
Myotis daubentonii
Mkm (Mbart, Mbec, Mdau)
Myotis myotis
Myotis nattereri
Myotis spec.
Nyctalus leislerli
Nyctalus noctula
Nycmi
Nyctaloid
Pipistrelloid
Plecotus auritus / austriacus
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Pipistrellus pygmaeus
∑ Rufkontakte
∑Arten (gesichert)
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Standort
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
10
26.06. bis
27.06.2014
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
0,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
4,30
0,00
5,10
3
11
26.06. bis
27.06.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,10
0,00
0,00
0,00
0,10
0,00
0,15
0,05
0,00
0,00
0,20
0,00
0,60
3
12
26.06. bis
27.06.2014
0,00
0,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,65
0,00
0,75
2
13
28.06. bis
29.06.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,65
0,00
0,65
1
14
28.06. bis
29.06.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,40
0,00
0,45
2
15
28.06. bis
29.06.2014
0,00
0,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,10
0,00
0,25
2
16
18.07. bis
22.07.2014
0,02
0,00
0,00
0,10
0,04
0,22
0,00
0,00
0,04
0,40
0,00
0,38
0,00
0,00
0,00
15,98
0,00
17,18
6
17
18.07. bis
22.07.2014
0,00
0,00
0,00
0,02
0,04
0,10
0,00
0,00
0,02
0,06
0,02
0,04
0,00
0,00
0,00
11,06
0,00
11,36
5
18
23.07. bis
26.07.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,08
0,25
0,00
0,05
0,00
0,06
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2,00
0,00
2,44
3
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
40
Datum
Eptesicus serotinus
Myotis brandtii / mystacinus
Myotis bechsteinii
Myotis daubentonii
Mkm (Mbart, Mbec, Mdau)
Myotis myotis
Myotis nattereri
Myotis spec.
Nyctalus leislerli
Nyctalus noctula
Nycmi
Nyctaloid
Pipistrelloid
Plecotus auritus / austriacus
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Pipistrellus pygmaeus
∑ Rufkontakte
∑Arten (gesichert)
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Standort
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
19
23.07. bis
27.07.2014
0,02
0,06
0,00
0,02
0,06
0,09
0,00
0,06
0,00
0,19
0,04
0,13
0,00
0,00
0,00
0,91
0,00
1,58
6
20
18.08. bis
25.08.2014
0,06
1,67
0,08
0,42
1,55
0,28
0,05
0,08
0,06
0,60
0,07
0,15
0,00
0,00
0,10
44,39
0,01
49,57
11
21
18.08. bis
25.08.2014
0,00
0,17
0,00
0,00
0,23
0,03
0,01
0,06
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,59
0,00
2,09
4
22
27.08. bis
28.08.2014
0,10
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,15
0,05
0,00
11,45
0,00
0,20
0,00
0,00
0,40
6,35
0,00
18,75
5
23
27.08. bis
28.08.2014
0,00
1,80
0,00
0,00
6,40
0,00
0,05
0,15
0,00
0,05
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
21,50
0,00
30,00
4
24
12.09. bis
14.09.2014
0,00
13,17
0,19
6,06
29,58
0,22
0,03
0,75
0,00
0,03
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
53,47
0,00
103,53
7
25
11.09. bis
12.09.2014
0,00
0,17
0,00
0,00
0,17
0,00
0,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2,08
0,00
2,46
3
26
25.09. bis
28.09.2014
0,00
0,00
0,02
0,00
0,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,33
0,02
0,00
0,00
0,00
0,02
1,37
0,00
1,86
4
27
25.09. bis
28.09.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,25
0,00
0,44
2
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
41
Datum
Eptesicus serotinus
Myotis brandtii / mystacinus
Myotis bechsteinii
Myotis daubentonii
Mkm (Mbart, Mbec, Mdau)
Myotis myotis
Myotis nattereri
Myotis spec.
Nyctalus leislerli
Nyctalus noctula
Nycmi
Nyctaloid
Pipistrelloid
Plecotus auritus / austriacus
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Pipistrellus pygmaeus
∑ Rufkontakte
∑Arten (gesichert)
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Standort
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
28
12.10. bis
14.10.2014
0,00
0,03
0,00
0,00
0,58
0,00
0,00
0,00
0,00
9,25
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
0,69
0,00
10,58
3
29
12.10. bis
13.10.2014
0,00
0,63
0,00
0,00
0,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4,20
0,00
5,92
3
30
15.10. bis
19.10.2014
0,00
0,26
0,00
0,00
0,32
0,00
0,02
0,35
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,06
2,68
0,00
3,69
4
31
15.10. bis
22.10.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,01
0,00
0,00
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,22
0,00
1,26
4
32
22.10. bis
26.10.2014
0,00
0,02
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,18
0,00
0,49
3
33
22.10. bis
26.10.2014
0,00
1,27
0,00
0,04
1,15
0,02
0,01
0,35
0,01
2,25
0,35
0,18
0,00
0,00
0,03
15,04
0,00
20,70
8
34
27.10. bis
29.10.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,23
0,00
0,23
1
35
27.10.2014
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,08
0,00
0,09
2
36
30.10. bis
04.11.2014
0,00
0,02
0,00
0,00
0,03
0,00
0,02
0,06
0,00
0,02
0,00
0,00
4,29
0,00
0,18
71,00
0,05
75,67
6
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
42
Myotis bechsteinii
Myotis daubentonii
Mkm (Mbart, Mbec, Mdau)
Myotis myotis
Myotis nattereri
Myotis spec.
Nyctalus leislerli
Nyctalus noctula
Nycmi
Nyctaloid
Pipistrelloid
Plecotus auritus / austriacus
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Pipistrellus pygmaeus
∑ Rufkontakte
∑Arten (gesichert)
0,00
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2,23
0,00
3,06
2
∑Rufkontakte
2,47
26,38
0,29
7,56
44,01
2,65
0,54
2,22
0,57
31,58
0,86
3,60
6,12
0,10
1,03
324,55
0,06
454,59
%
0,54
5,80
0,06
1,66
9,68
0,58
0,12
0,49
0,13
6,95
0,19
0,79
1,35
0,02
0,23
71,39
0,01
100
Stetigkeit*
6
23
3
7
22
17
13
13
8
24
8
13
11
1
9
37
2
Datum
0,00
Standort
Myotis brandtii / mystacinus
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Eptesicus serotinus
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
37
31.10. bis
03.11.2014
* Stetigkeit = Wie oft eine Art im UG im Jahresverlauf an den Batcorder-Standorten nachgewiesen wurde
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
43
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
4.3 Artnachweise im Untersuchungsraum
Die Bestimmung der Art basiert bei der Erfassung von Fledermäusen hauptsächlich auf der
Analyse der bei der akustischen Erfassung detektierten Fledermausrufe (Detektor und
Batcorder). In unterschiedlichen Raumverhältnissen variieren die Rufe je nach Nähe zu Hindernissen oder im freien Luftraum, so dass der Bestimmung bis zur Art Grenzen gesetzt
sind. Darüber hinaus rufen einige Arten sehr leise, wodurch die Ultraschallemissionen im
Detektor leicht überhört werden können. Die Ortungsrufe der Artenpaare der Bartfledermäuse und Langohren sind bei der Rufanalyse nur sehr schwer zu unterscheiden, so dass die
Artnachweise nicht getrennt werden können. Diese werden somit als eine Art betrachtet. Mit
Hilfe der Netzfänge konnte das erfasste Artenspektrum hinsichtlich des Vorkommens von
Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus und Bechsteinfledermaus verifiziert werden.
Im Untersuchungsgebiet wurden 12 Fledermausarten festgestellt (Tabelle 10). Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Kleinabendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus,
Braunes/ Graues Langohr und Mückenfledermaus konnten konnten nicht durch Netzfänge
bestätigt werden. Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus können
aber recht sicher per Detektor angesprochen werden.
Tabelle 10: Anhand der Kartierung in 2014 nachgewiesenen Fledermausarten
Nachweise
Fledermausart:
1
2
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
akustisch
Detektor
Batcorder
+
+
+
+
nicht-akustisch
Netzfang
+
3
Mückenfledermaus
(Pipistrellus pygmaeus)
4
Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula)
+
+
5
Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri)
+
+
6
Große / Kleine Bartfledermaus
(Myotis brandtii / mystacinus)
7
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
+
+
8
GroßesMausohr
(Myotis myotis)
+
+
+
9
Fransenfledermaus
(Myotis nattereri)
+
+
+
10
Wasserfledermaus
(Myotis daubentonii)
+
+
11
Braunes / GrauesLangohr
(Plecotus auritus / austriacus)
12
Bechsteinfledermaus (Myotis
bechsteinii)
+
+
+
+ (M. mystacinus)
+
+
+
+
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
44
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Das festgestellte Artenspektrum umfasst 48 % der landes- und 54 % bundesweiten Artenliste, u.a. auch die waldnutzenden Arten des FFH-Anhangs II Großes Mausohr und
Bechsteinfledermaus. Es wurden keine Quartiere im Wald festgestellt, es sind jedoch zahlreiche Höhlenbäume im UG vorhanden. Nach vorliegender Kartierung liegen zwei potenzielle
Quartierbäume im direkten Eingriffsbereich. Zwei weitere potenzielle Quartierbäume liegen
im Pufferbereich.
Im Folgenden wird die Lebensweise der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten dargestellt4. Weiterhin werden die Verbreitung in Deutschland5 und RheinlandPfalz6 sowie das Vorkommen im UG aufgezeigt. Im Anschluss wird auf die Gefährdung durch
Windenergieanlagen und potenziellen Beeinträchtigungen7 eingegangen.
4.3.1
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Lebensraum:
Der Große Abendsegler ist eine charakteristische Laubwaldart. Als Jagdhabitat dienen fast
alle Landschaftstypen, wobei jedoch vor allem Gewässer und Auwälder aufgesucht werden.
Während der Reproduktionszeit erreicht der Große Abendsegler kaum Höhen über 550 m ü
NN.
Quartiere:
Im Sommer befinden sich die Quartiere in Spechthöhlen und anderen Baumhöhlen im Mittel
in ca. 19 m Höhe. Häufig werden Eschen, Weiden, Buchen, Erlen, Eichen und Pappeln in
der Nähe von Waldrändern und Waldwegen besiedelt. Die Wochenstuben werden meist von
20-60 Weibchen gebildet. Ab Mitte Juni werden 1-2 Junge geboren, die nach 4 Wochen erste Flüge außerhalb des Quartiers machen. Gegen Ende Juli verlassen die adulten Weibchen
die Wochenstuben. Die Männchen bilden im Sommer ebenfalls Kolonien von 20 Tieren in
Baumhöhlen, Felsspalten, Deckenspalten von Höhlen oder an Gebäuden. Sie sind bei höheren Temperaturen sehr aktiv, wobei die Sozialrufe für den Menschen gut hörbar sind. Ab
Anfang August besetzen die Männchen die Paarungsquartiere in Baumhöhlen und locken
hier die Weibchen durch Balzflüge an. Die Winterquartiere befinden sich in dickwandigen
Baumhöhlen, hier können 100-200 Tiere (max. 400 Tiere) überwintern. Auch in Spalten an
Gebäuden und Brücken, in Felsspalten und Deckenspalten von Höhlen überwinternd.
Nahrungshabitat:
Große Abendsegler fliegen über 50 km/h schnell in Höhen von 10-50m teilweise auch in
mehreren hundert Metern Höhe. Die Jagd findet über Gewässern, Wiesen, Straßenlampen
im Abstand von mehreren Metern zur Vegetation statt. Jagdflüge können in bis zu 2,5 km
entfernte Gebiete stattfinden. Meist schweifen die Tiere aber umher bei der Jagd und suchen
keine regelmäßigen Jagdgebiete auf. Im Herbst und Winter kommen bei warmer Witterung
auch tagsüber Nahrungsflüge vor.
4
Dietz & Kiefer 2014
http://www.ffh-anhang4.bfn.de/fileadmin/AN4/documents/chiroptera/Pipistrellus_pipistrellus_Verbr.pdf
6
http://arten.deinfo.eu/elearning
7
ITN 2012 und LBM 2011
5
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
45
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Wanderung:
Ab Anfang September bis in den Spätherbst wandern die Tiere Richtung Südwest und von
Mitte März bis Mitte April nach Nordost. Hierbei kann man auch tagsüber Abendsegler mit
Schwalben oder Mauerseglern fliegen sehen. Die Wanderung kann bis 1.500 km betragen,
hierbei wandern die Tiere von ihren Fortpflanzungsgebieten in Nordosteuropa und im nördlichen Mitteleuropa in ihre Winterquartiere und Paarungsquartiere in Südeuropa und im südlichen Mitteleuropa.
Quartierwechsel:
Wochenstuben in Baumquartieren werden auf etwa 200 ha in Entfernungen von ca. 12 km
häufig gewechselt.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Der Große Abendsegler kommt in Deutschland flächendeckend vor. Das Vorkommen unterliegt jedoch einer Populationsverschiebung, da es sehr stark durch die Wanderungen der
Tiere geprägt ist. Die Wochenstuben befinden sich im Norden und im Nordosten von
Deutschland, während sich in Richtung Südwesten vor allem Sommerquartiere von Männchen und Winterquartiere befinden. Winterquartiere befinden sich in Süddeutschland, der
Schweiz oder Südfrankreich (BOYE & DIETZ 2004, MESCHEDE & HELLER 2000). Der Große
Abendsegler ist in RLP eine regelmäßig mit dem Detektor nachgewiesene Art. Hierbei handelt es sich meist um männliche Tiere (Sommerkolonien), die in den sog. Zwischenquartieren verweilen und auf die im Herbst vorbeiziehenden Weibchen warten, um sich mit ihnen zu
paaren oder weiter in die Winterquartiere zu ziehen. Wochenstuben wurden bisher nicht
nachgewiesen. Außer für den Westrich und das Rheinhessische Hügelland exisiteren in allen
Regionen Winternachweise.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Der Große Abendsegler wurde bei den Detektorbegehungen an den Detektorpunkten 02, 09,
10, 11, 15, 16, 18 und 24 nachgewiesen. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit
Batcordern wurde die Art mit einer Stetigkeit von 24 an folgenden Standorten nachgewiesen:
Nr. 2, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 31, 32, 33, 36, 37.
Die höchste Rufaktivität an Standort Nr. 22 mit 11,45 Rufkontakten. Der hohe Wert wird vor
allem durch die hohe Aktivität am 27.08.2014 verursacht. Bei diesem Standort handelt es
sich um Offenland, das mit einzelnen Obstbäumen bestanden ist und von einem bachbegleitenden Gehölzstreifen durchzogen wird. Vermutlich wird die hohe Jagdaktivität in dieser
Nacht aufgrund von Niederschlägen und kühleren Temperaturen in den zwei Nächten davor
begründet. Am 25.08.2014 war ein Niederschlag von 28,4 mm und am 26.08.2014 von 42
mm in der Nacht zu verzeichnen. Am 27.08.2014 war es am Tag trocken und die Temperaturen stiegen auf 20 C, so dass am Abend an mikroklimatisch günstigen Stellen im Gebiet ein
erhöhtes Insektenaufkommen vermutet wird. An Standort 28 war die zweithöchste Rufaktivität mit 9,25 Rufkontakten zu verzeichnen. Dieser Wert wird durch die hohe Aktivität am
13.10.2014 hervorgerufen. Der Standort befindet sich am Waldrandbereich in Angrenzung
an Offenland mit einem Gehölzstreifen.
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An Batcorder-Standort Nr. 4 konnten mehrere Sozialrufe von Großen Abendsegler in der
Nacht vom 09.06.2014 aufgezeichnet werden. Der Ruftyp wird laut PFALZER (2002) am Quartier verwendet. Es besteht somit die Möglichkeit, dass sich in diesem Bereich ein Quartier
befindet. Ein weiterer Sozialruf eines Großen Abendseglers wurde am 12.06.2014 an Standort Nr. 6 aufgezeichnet. An Standort Nr. 16 wurde am 21.07.2014 um 0:33 Uhr ein Sozialruf
von Großen Abendseglern aufgezeichnet. Hierbei handelte es sich um mehrere Tiere, es
könnte sich dabei um schwärmende Tiere vor dem Quartier gehandelt haben.
Bei den Netzfängen wurde am 25.09.2014 an Standort 9 ein weiblicher Großer Abendsegler
gefangen, der jedoch nicht laktierend war. Beim dem Standort handelt es sich um eine Lichtung mit Grünland, die von Buchenwald umgeben ist.
Große Abendsegler haben ihre Wochenstuben überwiegend im Norden und Nordosten
Deutschlands. Dennoch verweilen mitunter die Männchen dieser Art im Bereich der Zugrouten in waldreichen Gebieten mit ausreichendem Höhlenangebot, wobei sie die Weibchen auf
dem Herbstzug durch ihre Balzrufe zur Paarung in ihre Baumhöhlen locken. Ebenso verbringen nichtträchtige Weibchen den Sommer in solchen Gebieten, um sich die Energie für den
Zug in die Wochenstubenquartiere zu ersparen. Gebiete mit einem hohen Aufkommen von
Insekten (Gewässerreichtum) dienen ihnen hierbei als Nahrungsgebiet (Zwischenquartier).
Die Rufe von Großen Abendseglern während der Wochenstubenzeit werden somit vermutlich von Männchen bzw. nichtträchtigen Weibchen stammen. Im Herbst wurde eine Zunahme
der Aktivität dieser Art verzeichnet, aufgrund fehlender Balz- und Paarungsrufe wird jedoch
nicht von einer Funktion des UG als Paarungsquartier ausgegangen. Das UG stellt für Große
Abendsegler somit eine Funktion als Zwischenquartier dar.
Nachuntersuchung 2015
Aufgrund der zahlreichen Sozialrufe während des Untersuchungszeitraumes 2014 wurde in
Absprache mit der Behörde im Jahr 2015 eine Nachuntersuchung in Bezug auf Große
Abendsegler vorgenommen, um eine mögliche Wochenstube im Gebiet auszuschließen.
Die Ergebnisse der Nachuntersuchung aus 2015 decken sich weitgehend mit denen aus
dem Jahr 2014. Es sind nach wie vor jagende Abendsegler während der Wochenstubenzeit
im UG vorhanden. Der Fang eines adulten nichtlaktierenden Weibchens im Jahr 2014 und
der Fang eines männlichen Tieres am 29.06.2015 stützt die Vermutung erneut, dass es sich
bei dieser Rufaktivität um im UG übersommernde Männchen bzw. nichtträchtige Weibchen
handelt.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Der Große Abendsegler ist ein Langstreckenwanderer, der aufgrund seines Flugverhaltens
im offenen Luftraum in sehr hohem Maße kollisionsgefährdet ist. Während der Zugzeiten
kann er mehrere 100 m hoch fliegen (300-500 m). Als Migrationskorridor werden Flusstäler
bevorzugt, die reich an Balz- und Winterquartieren sind. Da die Männchen zumindest teilweise in den Durchzugs- bzw. Wintergebiete verweilen und dort Baumhöhlen bewohnen, besteht ein Risiko für den Verlust von Balz- und Winterquartieren im Wald.
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4.3.2
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Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Lebensraum:
Der Kleine Abendsegler ist ebenfalls eine typische Laubwaldart, ist aber auch in Streuobstwiesen und Parkanlagen zu finden. Bevorzugt werden Wälder mit hohen Altholzbeständen.
Der Kleinabendsegler jagt an Randstrukturen und in Wäldern.
Quartiere:
Im Sommer befinden sich die Quartiere in Fäulnishöhlen oder überwucherten Spalten nach
Blitzeinschlägen, sowie in Astlöchern. Natürlich entstandene Höhlen werden Spechthöhlen
vorgezogen. Die Höhlen befinden sich im Mittel in 18-19 m Höhe. Vereinzelt gibt es in
Deutschland auch Quartiere in Gebäuden. Winterquartiere befinden sich in Baumhöhlen,
aber auch in Gebäuden. Die Männchen bilden im Sommer Kolonien von 12 Tieren. Quartiere
werden oft mit Großen Abendseglern, Rauhaut-, Wasser-, Fransen- und
Bechsteinfledermäusen geteilt. Die Wochenstuben werden von 20-50 Weibchen gebildet.
Anfang bis Ende Juni werden 1-2 Junge geboren, die überwiegend im ersten Herbst die Geschlechtsreife erreichen. Gegen Ende Juli verlassen die adulten Weibchen die Wochenstuben und es beginnt die Paarung. Bis in den September besetzen die Männchen die Paarungsquartiere in Baumhöhlen und locken hier bis zu 10 Weibchen durch Singflüge an.
Nahrungshabitat:
Kleinabendsegler fliegen schnell und geradlinig dicht über oder unter den Baumkronen und
entlang von Waldwegen und Schneisen. Weiterhin jagen sie über Gewässern und um Straßenlampen. Die Jagdgebiete haben eine Fläche von 1,4-18,4 km² und befinden sich ca. 7,5
km bis 17 km vom Quartier entfernt. Bis auf Gewässer und Straßenlampen werden Jagdgebiete jedoch nicht regelmäßig aufgesucht.
Wanderung:
Die Wanderung findet im Spätherbst statt, dann können Tiere bereits am späten Nachmittag
beobachtet werden. Kleinabendsegler legen zwischen ihren Sommer- und Winterlebensräumen sehr weite Strecken zurück, zwischen 1.000 und 1.500 km. Manche KleinabendseglerPopulationen sind möglicherweise auch ortstreu. Die Männchen verbleiben zum Teil in den
Durchzugs- und Wintergebieten, während die Weibchen ziehen.
Quartierwechsel:
Quartierwechsel sind sehr häufig, zum Teil werden die Quartiere innerhalb einer Entfernung
von 1,7 km täglich gewechselt. Somit nutzt eine Kolonie von Kleinabendseglern in einem
Sommer bis zu 50 Quartiere in einen Gebiet von 300 ha.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Der Kleine Abendsegler kommt in Deutschland häufiger vor als bisher vermutet. Dennoch
sind aufgrund der Nachweise dieser Art lediglich grobe Aussagen über die Verbreitung und
Häufigkeit möglich. Wochenstubennachweise sind aus neun Bundesländern bekannt, überwinternde Tiere sind lediglich in Baden-Württemberg gemeldet. Wochenstuben sind in
Rheinland-Pfalz weit verbreitet, während in der nördlichen Oberrheinniederung lediglich vereinzelte Fortpflanzungsnachweise vorhanden sind.
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Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Der Kleine Abendsegler wurde bei den Detektorbegehungen lediglich an Detektorpunkt 25
an einem Weiher südöstlich von Hirschberg nachgewiesen. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit Batcorder wurde die Art mit einer Stetigkeit von 8 an folgenden Standorten nachgewiesen: Nr. 2 (0,15 Rufkontakte), Nr. 5 (0,25 Rufkontakte), Nr. 8 (0,03 Rufkontakte), Nr. 16 (0,04 Rufkontakte), Nr. 17 (0,02 Rufkontakte), Nr. 20 (0,06 Rufkontakte), Nr. 31
(0,01 Rufkontakte) und Nr. 33 ( 0,01 Rufkontakte) nachgewiesen. Die höchste Rufaktivität
war somit an Standort Nr. 5 mit 0,25 Rufkontakten zu verzeichnen. Dieser hohe Wert wird
hauptsächlich durch die Aktivität am 06.06.2014 hervorgerufen. Der Standort befindet sich
an einem bachbegleitenden Gehölzstreifen im Bereich der „Schreurenwiese“. Aufgrund eines
Niederschlagereignisses am 04.06.2014 und eines Temperaturanstieges am 06.06.2014 auf
25,5 °C wird es im Bereich des Quellbaches, der die Scheurenwiesen durchfließt, zu einem
erhöhten Insektenaufkommen gekommen sein. Bei den Netzfängen wurden diese Art nicht
nachgewiesen.
Auch Kleinabendsegler sind Langstreckenwanderer, es gibt jedoch deutlich mehr Standpopulationen als beim Großen Abendsegler. Das UG kann genau wie für den Großen Abendsegler eine Funktion als Zwischen- oder Paarungsquartier haben. Von einer Wochenstube
wird aufgrund der geringen Nachweisdichte nicht ausgegangen. Da im Herbst keine erhöhte
Aktivität dieser Art auffällt, fehlen zudem Hinweise auf Zuggeschehen. Für eine Funktion als
Balz- oder Paarungsquartiere gibt es ebenfalls keine Hinweise, da keine Balzrufe dieser Art
zur Paarungszeit (Herbst) festgestellt wurden. Eine Funktion des UG für die Tiere dieser Art
kann aufgrund der geringen Nachweisdichte mit fehlendem Kontext nicht abgeleitet werden.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Der Kleine Abendsegler ist ein Langstreckenwanderer. Obwohl er mit einer Flughöhe von 520 m bzw. 30-100 m etwas niedriger als der Große Abendsegler fliegt, ist er dennoch in erhöhtem Maße kollisionsgefährdet. Als Migrationskorridor werden Flusstäler bevorzugt, die
reich an Balz- und Winterquartieren sind. Da die Männchen zumindest teilweise in den
Durchzugs- bzw. Wintergebiete verweilen und dort Baumhöhlen bewohnen, besteht ein Risiko für den Verlust von Balz- und Winterquartieren im Wald. Da immer wieder Standpopulationen von Kleinabendseglern in den Sommergebieten festgestellt werden, besteht ebenfalls
ein Risiko für den Verlust von Wochenstubenquartieren im Wald.
4.3.3
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Lebensraum:
Die Rauhautfledermaus bevorzugt naturnahe, reich strukturierte Waldhabitate (Laubmischwälder, feuchte Niederungswälder, Auwälder und auch Nadelwälder, Parklandschaften).
Jagdgebiete befinden sich in Wäldern, an Waldrändern, über Gewässern. Auf dem Zug sind
vor allem Feuchtgebiete, Röhrichte, Auwälder wichtiger Nahrungshabitate. Die Wochenstuben befinden sich im Tiefland, die höchsten liegen unterhalb 500 m ü. NN.
Quartiere:
Im Sommer befinden sich die Quartiere in Borkenspalten und Baumhöhlen, aber auch in
Fledermaus- und Vogelkästen. Wochenstuben können sich auch in Holzverkleidungen und in
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Zwischendächern von Scheunen, Häusern und Kirchen befinden. Von Einzeltieren werden
auch Baumhöhlen, Dehnungsfugen, Brückenspalten und Felsspalten bewohnt. Paarungsquartiere befinden sich an exponierten Stellen, wie Alleebäume, einzeln stehende Häuser,
Brücken und Türme. Winterquartiere sind Baumhöhlen, Holzstapel, Gebäude und Felswände. Die Wochenstuben umfassen meist 20, je nach Raumangebot auch bis zu 200 Weibchen. Die Weibchen vergesellschaften sich mit Teich- und Zwergfledermaus und Großer
Bartfledermaus. Meist werden Zwillinge geboren, selten Drillinge. Bereits Ende Juli lösen
sich die Wochenstuben auf. Zur Paarungszeit bilden die Männchen Harems mit 3-10 Tieren,
hierbei werden auch Jung-Männchen akzeptiert. Sie locken mit Balzrufen vorbeiziehende
Weibchen an und vermitteln so auch Quartiere an ortsunkundige Tiere. Paarungen finden in
der Nähe zu den Wochenstuben oder auf dem Zug bis in die Winterquartiere (Anfang November) statt.
Nahrungshabitat:
Rauhautfledermäuse jagen schnell und geradlinig entlang von Waldwegen und – rändern,
Schneisen, Gewässern und um Straßenlampen. Auch größere Gewässer wie der Bodensee
und Chiemsee gehören zum Jagdgebiet der Rauhautfledermaus. Die Flughöhe beträgt 3-20
m. Jagdgebiete könne eine Fläche von bis zu 20 km² haben, in denen jedoch 4-11 Teiljagdgebiete von wenigen Hektar beflogen werden. Die Jagdgebiete befinden sich ca. 6,5 km vom
Quartier entfernt.
Wanderung:
Die Rauhautfledermaus ist ein Weitstrecken-Wanderer. Der weiteste Überflug betrug 1.905
km. Der Zug findet entlang von Küsten und Flüssen statt, aber es werden auch Gebirge und
Meere überflogen. Rauhautfledermäuse der nordostdeutschen und baltischen Populationen
liegen ca. 1.000-2.000 km entfernt z.B. Niederlanden, Frankreich, Süddeutschland, Schweiz,
Norditalien und dem Nordwesten der Balkanhalbinsel. Aus den Wochenstuben ziehen im
August zuerst die Weibchen und bis spätestens Oktober die Männchen ab. Im Süden kommen im November sogar noch Durchzügler vor. Pro Nacht werden Strecken zwischen 29 km
und 48 km, sogar bis 80 km zurückgelegt.
Quartierwechsel:
Quartiere werden regelmäßig gewechselt.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Das Hauptverbreitungsgebiet der Rauhautfledermaus ist Mittel- und Osteuropa, ihre Wochenstuben haben die Weibchen im Nordosten ihres Verbreitungsgebietes. In Deutschland
sind mittlerweile ebenfalls Wochenstuben aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
bekannt. Einzelfunde von Wochenstuben liegen ebenfalls aus Schleswig-Holstein, Bayern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vor. In Rheinland-Pfalz kommt die Art nach
bisherigen Erkenntnissen nur während der Paarungszeit und auf dem Durchzug vor.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Bei den Transektbegehungen wurde die Rauhautfledermaus an den Detektorpunkten 10
(Buchenwald), 12 (Scheurenwiesen, Quellbach), 14 (Heistenbach) und 20 (Straßenlampe)
nachgewiesen. Bei der automatischen akustischen Erfassung wurde die Rauhautfledermaus
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mit einer Stetigkeit von 9 an den Batcorder-Standorten Nr. 4 (0,15 Rufkontakte), Nr. 8 (0,08
Rufkontakte), Nr. 20 (0,01 Rufkontakte), Nr. 22 (0,4 Rufkontakte), Nr. 26 (0,02 Rufkontakte),
Nr. 30 (0,06 Rufkontakte), Nr. 33 (0,03 Rufkontakte), Nr. 35 (0,01 Rufkontakte) und Nr. 36
(0,18 Rufkontakte) nachgewiesen. Somit war die höchste Rufaktivität mit 0,4 Rufkontakten
an Standort 22 zu verzeichnen. Dieser Wert wird sich hauptsächlich durch die hohe Aktivität
vom 27.08.2015 hervorgerufen. Bei diesem Standort handelt es sich um Offenland, das zum
Teil mit Obstbäumen bestanden ist und von einem bachbegleitenden Gehölzstreifen durchzogen wird. Die Rauhautfledermaus konnte bei den Netzfängen nicht nachgewiesen werden.
Auch Rauhautfledermäuse sind Langstreckenwanderer, von denen die Weibchen ihre Wochenstuben überwiegend im Nordosten Europas beziehen. Bei den Nachweisen im UG
könnte es sich somit um übersommernde Männchen handeln, die ähnlich denen des Großen
und Kleinen Abendseglers im Bereich der Zugrouten in höhlenreichen Wäldern auf die im
Herbst durchziehenden Weibchen warten. Da aber auch hier keine Balzrufe dieser Art zu
verzeichnen waren, wird von einer Funktion des UG als Zwischenquartier für die Art ausgegangen. Ebenso könnte es sich um nichtträchtige Weibchen handeln, die sich aus Gründen
der Energieeffizienz den Zug in die Wochenstubenquartiere ersparen.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Als Langstreckenwanderer besteht für die Rauhautfledermaus aufgrund ihrer besonders zur
Zugzeit großen Flughöhen (> 40 m) im offenen Luftraum eine hohe Kollisionsgefährdung.
Direkte Verluste von Wochenstuben sind als gering einzustufen, da sich diese in Nordosteuropa befinden. Dennoch besteht das Risiko Detektorpunktdes Verlustes von Zwischen- und
Paarungsquartieren von nichtträchtigen Weibchen oder Männchen.
4.3.4
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Lebensraum:
Die Breitflügelfledermaus besiedelt alle mitteleuropäische und mediterranen Lebensräume.
Als Jagdgebiete dienen ihnen strukturreiche Randbereiche von Siedlungen, Parks, Streuobstwiesen, Viehweiden, Waldränder und Gewässer. Sie jagen auch in Dörfern und Städten,
während geschlossene Wälder, bis auf Schneisen und Waldwege, gemieden werden. Die
Wochenstuben befinden selten über 800 m ü. NN.
Quartiere:
Wochenstuben befinden sich in Mitteleuropa fast ausschließlich in Gebäuden, z.B. in Spalten
von Dachstühlen oder hinter Fassadenverkleidungen. Von Einzeltieren werden auch Baumhöhlen und Fledermauskästen bewohnt. Männchen können Kolonien mit bis zu 20 Tieren
bilden. Die Wochenstuben umfassen meist 10-60 Weibchen, selten bis zu 300 Weibchen.
Die Wochenstuben-Kolonie baut sich ab Anfang Mai auf. Mitte Juni wird meist ein Junges
geboren, selten Zwillinge. Manchmal gibt es noch Geburten im August. Die Jungen fliegen
nach 4-5 Wochen aus und werden dann entwöhnt. Die Wochenstuben lösen sich im Allgemeinen im August auf. Die Weibchen werden vermutlich erst im zweiten Jahr geschlechtsreif. Die Tiere überwintern in Gebäuden. Hier werden vor allem Zwischendecken und Zwischenräume isolierter Wände genutzt, aber auch Felsspalten. Selten überwintern sie auch in
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kleinen Gruppen oder einzeln an trockenen, kahlen Stellen in Spalten und im Bodengeröll
von Höhlen.
Nahrungshabitat:
Breitflügelfledermäuse jagen entlang von Vegetation, an Einzelbäumen und im freien Luftraum. Sie sammeln sowohl Beutetiere vom Boden z.B. auf frisch gemähten Wiesen oder
Maikäfer vom Kronendach der Bäume ab. Im Allgemeinen reagieren Breitflügelfledermäuse
sehr flexibel auf die aktuelle Verfügbarkeit der Beutetiere. Je nach Flugzeiten bestimmter
Käferarten stellen diese die Hauptnahrungsquelle dar (Dungkäfer, Junikäfer, Maikäfer). Über
Weiden wird die Gelbe Dungfliege bejagt. Ebenso werden Nachtfalter, andere Insekten z.B.
Schlupfwespen und Wanzen erbeutet. Die Flughöhe beträgt 10-15 m. Jagdgebiete können
eine Fläche von 4,6 km² bis zu 48 km² haben, in denen jedoch 2-10 Teiljagdgebiete bejagt
werden. Die Jagdgebiete befinden sich ca. 4,5-12 km vom Quartier entfernt.
Wanderung:
Breitflügelfledermäuse sind standorttreu. Die Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartier ist nur gering. Es wurde ein Winterquartier in 50 km Entfernung entdeckt. Zwar gab es
auch einzelne weite Überflüge von 330 km, bei denen jedoch eine Fernansiedlung bzw. Dispersionsbewegungen angenommen werden.
Quartierwechsel:
Während der Wochenstubenzeit können Weibchen für eine Nacht in bis zu 10 km entfernte
Ausweichquartiere wechseln.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Die Breitflügelfledermaus ist in ganz Deutschland verbreitet, in den Mittelgebirgen seltener
als im Tiefland. In Nordwestdeutschland ist sie häufig. In Rheinland-Pfalz existieren viele
Wochenstubennachweise und Detektornachweise in der gesamten Pfalz, im Pfälzerwald und
im Nordpfälzer Bergland existieren außerdem einige Winternachweise.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Breitflügelfledermaus wurde bei den Detektorbegehungen am 14.07.2014 an Detektorpunkt 15 und am 22.07.2014 an Detektorpunkt 29 festgestellt. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit Batcordern wurde die Art mit einer Stetigkeit von 6 an den folgenden
Standorten nachgewiesen: Nr. 8 (2,2 Rufkontakte), Nr. 9 (0,07 Rufkontakte), Nr. 16 (0,02
Rufkontakte), Nr. 19 (0,02 Rufkontakte), Nr. 20 (0,06 Rufkontakte) und Nr. 22 (0,1 Rufkontakte). Die höchste Rufaktivität wurde an Standort 8 mit einer Rufaktivität von 2,2 Rufkontakten festgestellt. Der Wert wird durch die Aktivität am 06.06.2014 an einer Waldlichtung hervorgerufen. Die zweithöchste Rufaktivität der Breitflügelfledermaus wurde an Standort 22 am
28.08.2014 (Gehölzstreifen, Offenland, Obstbäume) mit 0,1 Rufkontakten festgestellt. Bei
den Netzfängen wurde keine Breitflügelfledermaus nachgewiesen.
Breitflügelfledermäuse haben ihre Wochenstuben in Siedlungen, jagen jedoch im Wald
ebenso wie über Wiesen und Weiden. Dies hängt von dem gerade vorhandenen Insektenangebot ab. Das UG hat für die Breitflügelfledermaus eine Funktion als Jagdhabitat.
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Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Obwohl ein Großteil der bisher festgestellten Winterquartiere < 50 km liegen und ebenfalls
Wanderungen in bis zu 330 km weit entfernte Winterquartiere bekannt sind, wird die Breitflügelfledermaus als Mittelstreckenwanderer eingestuft. Jagdflüge finden in Höhen von ca. 3 40 m statt, Wanderflüge in ca. 70 - 80 m Höhe. Das Kollisionsrisiko von Breitflügelfledermäusen ist zwar geringer als bei den wandernden Arten, die im hohen freien Luftraum fliegen. Dennoch wird die Art häufiger als Schlagopfer unter WEA gefunden, als z.B. Große
Mausohren.
Direkte Verluste von Wochenstuben von Breitflügelfledermäusen sind als gering einzustufen,
da sich diese überwiegend im Siedlungsraum befinden.
4.3.5
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Lebensraum:
Das Große Mausohr besiedelt in Mitteleuropa Habitate in Gebieten mit hohem Waldanteil,
meist unter 800 m über NN. Die Jagdgebiete befinden sich in Laubwäldern mit geringer Bodenbedeckung, da Große Mausohren Arthropoden vom Boden absammeln. Zeitweise werden ebenfalls gemähte Wiesen, Weiden und abgeerntete Äcker bejagt.
Quartiere:
Wochenstuben befinden sich in Mitteleuropa in großen Dachräumen, selten auch in Kellern
oder in großen Brücken. Dächer, Türme, Fensterläden, Brücken, Baumhöhlen und auch Fledermauskästen stellen Quartiere für einzelne Männchen dar. Die Weibchen bilden im Sommerquartier große Cluster, wobei mitteleuropäische Wochenstuben meist 50 - 1.000 Weibchen umfassen können, selten bis zu 5000 Weibchen. Die Geburt eines Jungen erfolgt Ende
Mai bis Anfang Juni. Die Jungen machen bereits nach 3-4 Wochen erste Flüge im Quartier
und nach einer weiteren Woche finden auch Ausflüge außerhalb statt. Wochenstuben lösen
sich Mitte August auf. Dann schwärmen die Männchen an Höhlen, wobei es bereits zu vereinzelten Paarungen kommt. Vor allem finden Paarungen jedoch in den Einzelquartieren
statt, die die Männchen mit Sekreten aus ihren Gesichtsdrüsen markiert haben. In Deutschland paaren sich 15 - 40 % der Jungweibchen erfolgreich im ersten Herbst. Große Mausohren überwintern meist einzeln oder in kleinen Gruppen frei an der Decke oder in Spalten von
Höhlen, Stollen und Bunkeranlagen, sowie Bergkeller und auch in Felsen, wobei diese eine
gleichmäßige Feuchte sowie eine Temperatur bis zu 12°C aufweisen.
Nahrungshabitat:
Mausohren bejagen in geringer Höhe und zeitweise rüttelnd den Waldboden. Dabei identifizieren sie ihre Beute (Arthropoden > 1cm) jedoch nicht durch Echoortung, sondern anhand
von Raschelgeräuschen. Bei dieser Art von Nahorientierung dient vermutlich der Geruchssinn ebenfalls der Ortung. Maikäfer und Großinsekten können auch im Flug gefangen werden. Gefressen wird große Beute meist im Hängen und Kleininsekten im Flug. Beutetiere
sind vor allem Laufkäfer, Hundertfüßern, Spinnen, Käferlarven, Käfer, Maulwurfsgrillen, Kohlund Wiesenschnaken und Heuschrecken. Die Flughöhe der Mausohren beträgt bei der Jagd
0,5 - 3 m, wobei Transferflüge auch in größerer Höhe stattfinden. Zwischen Quartier und
Jagdgebiet werden Strecken von bis zu 26 km zurückgelegt, meist befinden sie sich jedoch
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in ca. 5 - 15 km Entfernung. Jagdgebiete können eine Fläche von 1.000 ha haben, in denen
jedoch 1 - 5 Kernjagdhabitate von ca. 10 ha bejagt werden.
Wanderung:
Das Mausohr wandert regional und legt dabei Strecken zwischen 50 - 100 km zwischen
Sommer-, Schwarm- und Winterquartieren zurück. Die weiteste bisher festgestellte Entfernung eines Überflugs war von den Niederlanden nach Deutschland mit 436 km.
Quartierwechsel:
Quartiere können in bis zu 34 km Entfernung gewechselt werden. Von den Weibchen werden Paarungsquartiere in bis zu 12 km Entfernung und Schwarmquartiere in über 100 km
Entfernung von der Wochenstube aufgesucht.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Das Große Mausohr kommt in Deutschland in geeigneten Habitaten flächendeckend vor. In
Rheinland-Pfalz ist die Art ebenfalls in geeigneten Habitaten häufig. Wochenstuben befinden
sich vor allem im Norden von Rheinland-Pfalz, während Winternachweise aus der gesamten
Pfalz bekannt sind.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Bei den Transektbegehungen wurde das Große Mausohr an den Detektorpunkten 1, 7, 8,
11, 12, 17, 18, 19, 25, 27, 29 und 30 nachgewiesen. Bei der automatisch akustischen Erfassung wurde die Art mit einer Stetigkeit von 17 an folgenden Standorten nachgewiesen: Nr. 3,
4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 24, 31, 33.
Die höchste Rufaktivität wurde an Standort 10 mit 0,7 Rufkontakten festgestellt. Bei dem
Standort handelt es sich um eine schmale Schneise in einem Buchenwald mit einzelnen alten Eichen. Die zweithöchste Aktivität wurde an den Standorten 4 (Buchen-Hallenwald bei
abgestorbenem Baum) und 20 (Stromtrasse) mit jeweils 0,28 Rufkontakten nachgewiesen.
Bei den Standorten Nr. 10 und Nr. 4 wurde das Große Mausohr in jeder Nacht mit ähnlich
vielen Rufkontakten aufgezeichnet. Bei Standort 20 wird der Wert hauptsächlich durch die
hohe Aktivität vom 22.08.2014 hervorgerufen.
Bei den Netzfängen wurden insgesamt sieben Große Mausohren gefangen. Davon wurden
vier am 08.07.2014 bei Netzfang-Standort Nr. 1 gefangen. Hierbei handelte es sich um drei
adulte Männchen, sowie ein laktierendes Weibchen. Der Standort befand sich an einer
Rückegasse in einem Buchenwald. Zwei weitere Große Mausohren wurden am 07.08.2014
am Netzstandort Nr. 5 gefangen. Hierbei handelte es sich ebenfalls um Männchen. Der
Standort befand sich an einer Wegkreuzung im Laubwald, westlich des Heistenbachtals, im
Osten grenzt Offenland an den Wald. Ein weitereres Männchen wurde am 25.09.2014 an
Standort Nr. 9 gefangen. Der Standort befindet sich an einer Lichtung, die von Laubwald
(v.a. alter Buchenwaldbestand) umgeben ist.
Große Mausohren haben ihre Wochenstuben häufig in Dachstühlen von Gebäude z.B. in
Kirchen. Die Jagdhabitate befinden sich in geschlossenen Wäldern, wobei BuchenHallenwälder mit geringer Strauch- und Krautschicht bevorzugt werden. Männliche Tiere
dieser Art beziehen im Wald auch Baumhöhlen als Tagesquartiere. Die zahlreichen Fänge
von Männchen bei den Netzfängen deutet auf eine Nutzung des UG durch solitäre Männchen hin, die im Wald sowohl Quartiere als auch Nahrungshabitat haben.
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Die Aktivität von Großen Mausohren verteilt sich gleichmäßig über das gesamte Untersuchungsgebiet, wobei jedoch eine Affinität zu Gewässern und alten Buchenhallenwäldern
festzustellen ist. Das UG hat eine Funktion als Jagdhabitat für diese Art.
Nachuntersuchung im Jahr 2015
Im Zuge der Nachuntersuchung für die Bechsteinfledermaus wurden 2015 bei sechs Netzfängen neun Große Mausohren gefangen, von denen acht Tiere laktierende Weibchen waren. Diese Ergebnisse belegen die Nutzung des Waldes durch Wochenstubentiere als Nahrungshabitat.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Das Große Mausohr wird als Mittelstreckenwanderer eingestuft. Dennoch besteht für die Art
aufgrund der geringen Flughöhe von 0 - 15 m und der strukturgebundenen Flugart nur eine
geringe Kollisionsgefährdung.
Direkte Verluste von Wochenstuben sind als gering einzustufen, da sich diese überwiegend
in Gebäuden befinden. Dennoch sind Besiedlungen von Baumhöhlen durch solitäre Männchen oder Paarungsgruppen im UG möglich.
4.3.6
Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)
Lebensraum:
Die Große Bartfledermaus ist eine charakteristische Waldfledermaus, deren wichtigsten Lebensraumelemente Wälder und Gewässer sind. Sie kommt in Au- und Bruchwäldern, Moorund Feuchtgebieten vor. Sie kann ebenfalls in feuchten Schluchten und Bergwäldern bis
über 1.500 m ü. NN vorkommen. Sowohl Laub-, Laubmisch- und Nadelwälder, als auch
Feldgehölze und Hecken stellen wichtige Jagdgebiete dar.
Quartiere:
Sommerquartiere befinden sich in Baumhöhlen, Stammrissen, hinter abstehender Borke,
sowie in Fledermauskästen. Weiterhin werden auch Spalten an hölzernen Fassaden von
Gebäuden oder in Verkleidungen und zwischen Balken von Dachräumen besiedelt. Gebäudequartiere befinden sich immer in der Nähe von Wäldern oder strukturreichen Gebieten, die
eine direkte Anbindung an Gehölzreihen oder Wälder haben. Die Wochenstuben werden im
Allgemeinen von 20 - 60 Weibchen gebildet, es sind aber auch Quartiere mit über 200 Tieren
bekannt. Es ist eine Vergesellschaftung mit Rauhaut- und Mückenfledermaus möglich. In
Mitteleuropa wird ab Anfang bis Ende Juni ein Junges geboren. Die Wochenstuben werden
bereits Ende Juli aufgelöst. Die Jungweibchen werden überwiegend erst im zweiten Jahr
geschlechtsreif. Paarungen finden Ende Juli bis Anfang August an Schwarmquartieren statt,
in denen sich vor allem die Männchen einfinden. die Paarung findet aber ebenfalls noch im
Winterquartier statt. Bei der Überwinterung in Höhlen, Bergwerken und Bergkellern hängen
die Tiere einzeln oder in kleinen Clustern entweder frei oder in Spalten.
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Fledermäuse
Nahrungshabitat:
Die Große Bartfledermaus jagt in wendigem Flug in Höhen von 1,5 - 6 m in lichten Au- und
Hallenwäldern ebenso wie an Gewässern und deren Vegetationsrändern. Meist findet die
Jagd entlang von Vegetation (hier auch in Kronenhöhe) statt. Über Gewässern jagt sie mit
etwas größerem Abstand zur Wasseroberfläche als die Wasserfledermaus. Überwiegend
werden Schmetterlinge, Spinnen und Zweiflügler gejagt, allerdings können auch nichtfliegende Beutetiere wie Spinnen, Weberknechte und Ohrwürmer als Nahrung dienen. Sie bejagt bis zu 13 Teiljagdgebiete von 1 - 4 ha Größe auf einer Fläche von bis zu 100 km² in einer Entfernung von bis zu 10 km vom Quartier.
Wanderung:
Die Große Bartfledermaus ist ein Kurzstreckenzieher (< 50 - 100 km) und weist eine relative
Ortstreue auf. Wanderungen liegen meist unter 40 km. Es existieren fünf Nachweise mit
Überflügen zwischen 100 km und 308 km.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Die Große Bartfledermaus kommt in Deutschland überwiegend im Norddeutschen Tiefland
und Alpenvorland vor. Wenn auch nicht flächendeckend, liegen jedoch aus jedem Bundesland Nachweise vor. In Rheinland-Pfalz wurde die Art außer im Pfälzisch-Saarländischen
Muschelkalkgebiet in allen Naturräumen nachgewiesen. Einige Winternachweise befinden
sich im Rheinhessischen Hügelland, im Nordpfälzer Bergland und im Pfälzerwald. Wochenstubennachweise stammen aus dem Nordpfälzer Bergland und der Nördlichen Oberrheinniederung (LBM 2011).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Große und Kleine Bartfledermaus sind in der Rufanalyse nur schwer zu differenzieren. Da
bei den Netzfängen keine Große Bartfledermaus, sondern eine Kleine Bartfledermaus nachgewiesen wurde, wird das Vorkommen im Untersuchungsgebiet bei dieser Art abgehandelt.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Die Große Bartfledermaus ist ein Mittelstreckenwanderer. Obwohl nur wenige Funde von
Schlagopfern dieser Art existieren (DÜRR 2015), besteht für diese Art dennoch aufgrund ihres der Zwergfledermaus ähnlichen Flugverhaltens eine Kollisionsgefährdung.
Das Risiko für direkte Verluste von Wochenstuben dieser Art im Wald ist gegeben, da neben
Sommerquartieren im Siedlungsbereich, ebenfalls Stammspalten oder abstehende Borke als
Quartiere genutzt werden.
4.3.7
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Lebensraum:
Die Kleine Bartfledermaus bewohnt in Mitteleuropa offene und halboffene Landschaften mit
Gehölzen und Hecken. Sie ist ebenso in Feuchtgebieten und reich strukturieren Landschaf-
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Fledermäuse
ten, als auch in Siedlungsbereichen (Streuobstwiesen, Gärten) anzutreffen. Auch Wälder
werden bejagt, dann häufig entlang von Gewässern und Bächen.
Quartiere:
Sommerquartiere befinden sich in Spalten an Häusern (Fensterläden, Wandverkleidungen),
aber auch hinter abstehender Borke von Bäumen und an Hochsitzen. Einzeltiere können ein
weites Spektrum an Quartieren haben. Die Wochenstuben werden von 20 - 60 Weibchen
gebildet, die oft mit Zwergfledermäusen vergesellschaftet sind. Ab Mitte bis Ende Juni wird
meist 1 Junges geboren. Spätestens im August werden die Wochenstuben aufgelöst, dann
schwärmen sowohl Männchen, als auch Weibchen vor Höhlen. Während bei anderen Fledermausarten meist die adulten Männchen schwärmen, ist das Verhältnis zwischen weiblichen, männlichen Tieren bei den Bartfledermäusen relativ ausgeglichen. Da die Jungweibchen bereits im ersten Jahr reproduktiv sind, ist der Anteil an schwärmenden Jungtieren vor
Höhlen relativ hoch. Paarungen finden aber auch an Hangplätzen von Männchen und im
Winterquartier statt. Die Überwinterung findet in Höhlen, Bergwerken und Bergkellern statt,
möglicherweise werden auch Blockhalden genutzt. Bei der Überwinterung hängen die Tiere
einzeln oder in Clustern entweder frei, oder sie befinden sich in Spalten oder im Bodengeröll.
Nahrungshabitat:
Die Kleine Bartfledermaus jagt häufig in Höhen von 1 - 6 m, kann aber auch in Kronenhöhe
jagen. Meist findet die Jagd entlang von Hecken und Waldrändern statt, aber auch in Streuobstwiesen. Die mitteleuropäischen Bartfledermäuse jagen bevorzugt über kleinen Stillgewässern. Überwiegend findet die Jagd auf fliegende Beute statt, teilweise können sie aber
auch Beute nahe der Vegetation oder von Oberflächen abgesammelt werden. Die Kleine
Bartfledermaus bejagt bis zu 12 Teiljagdgebiete auf einer Fläche von bis zu 800 ha (im Mittel
230 ha) in einer Entfernung von bis zu 5 km vom Quartier. Das Kernjagdgebiet hat eine Größe von 60 ha.
Wanderung:
Trotz der Unsicherheiten bei der Artzuordnung früherer Beringungsergebnisse von Kleiner
und Großer Bartfledermaus, geht man davon aus, dass die Kleine Bartfledermaus ein
Kurzstreckenzieher (<50-100 km) ist und eine relative Ortstreue aufweist. Bei lediglich vier
Nachweisen betrugen die Überflüge über 150 km, dabei erfolgte der weiteste Überflug aus
Frankreich mit 625 km.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Außer in Norddeutschland kommt die Art in Deutschland verbreitet vor. In BadenWürttemberg und Bayern häufiger. In Rheinland-Pfalz ist die Art in allen Naturräumen vorhanden, vermutlich lokal in einigen Naturräumen häufiger (LBM 2011).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Bartfledermäuse wurden bei den Detektorbegehungen an den Detektorpunkten Nr. 1, 7, 9
und Nr. 11 nachgewiesen. Bei der automatisch akustischen Erfassung mit den Batcordern
wurden Bartfledermäuse mit einer Stetigkeit von 23 an folgenden Standorten nachgewiesen:
Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 15, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 33, 36.
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Fledermäuse
Die höchste Rufaktivität war an Standort 24 am 12.09.2014 mit 13,17 Rufkontakten. Bei diesem Standort handelt es sich um einen Ahorn-Jungwald nordöstlich von Görgeshausen am
Gilauerberg, der an Offenland angrenzt. Dieser Wert wird vor allem durch eine hohe Aktivität
am 12.09.2014 verursacht (15,25 Rufkontakte). Die zweithöchste Rufaktivität wurde an
Standort 3 mit 5,35 Rufkontakten festgestellt. Dieser Wert wird vor allem durch eine hohe
Aktivität am 05.06.2014 (10,5 Rufkontakte) verursacht. Der Standort befindet sich im Wald
an einer an einer Brücke über den Heistenbach.
Bei den Netzfängen wurde nur am 03.09.2014 eine männliche Kleine Bartfledermaus an
Standort 6 nachgewiesen. Der Standort befand sich im Bereich einer Feuchtwiese, von der
aus zwei Rückegassen in den Laubwald mit Netzen abgehangen wurden.
Die Kleine Bartfledermaus hat ihre Wochenstuben überwiegend in Siedlungen. Das Jagdhabitat befindet sich in gewässerreichen Wäldern. Das UG hat für diese Art überwiegend eine
Funktion als Nahrungshabitat.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Die Kleine Bartfledermaus ist ein Kurzstreckenwanderer, deren Winterquartiere zwischen 50
und 100 km von den Sommerlebensräumen entfernt liegen. Der Jagdflug dieser Art weist
eine Höhe von lediglich 1 - 6 m auf (LBM 2011), womit das Kollisionsrisiko als gering einzustufen ist. Auch das Risiko eines Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist für diese
Art gering, da sich Wochenstuben meist in Gebäuden befinden.
4.3.8
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Lebensraum:
Die Wasserfledermaus ist sehr anpassungsfähig, so dass sich ihre Lebensraumansprüche
nicht nur auf Wald und Wasser reduzieren lässt. Die meisten Tiere jagen über Gewässern
oder in der Nähe von Gewässern. Vereinzelt werden aber auch Wälder, Parks und Streuobstwiesen bejagt. Quartiere befinden sich in Auwäldern, gewässerbegleitenden Gehölzen
oder in entfernt gelegenen Wäldern und Siedlungen.
Quartiere:
Die Wochenstuben befinden sich in Baumhöhlen und Fledermauskästen, aber auch in Spalten von Brücken. Selten befinden sich Wochenstuben in Gebäuden. Vereinzelt gibt es
Nachweise von unterirdischen Quartieren. Baumquartiere befinden sich in Stammrissen,
Fäulnis- oder Spechthöhlen. Bei der Auswahl der Bäume werden oft Bäume am Waldrand
bevorzugt. Werden die Quartiere als geeignet angenommen, können diese bis zu zwanzig
Jahre lang genutzt werden. Die Männchen, die im Sommer in höheren Lagen vorkommen,
bilden Kolonien von bis 20 Tieren, vereinzelt bis zu 200 Tieren. Die Weibchen dominieren in
den niedrigeren, gewässerreichen Lagen, wo die Temperaturverhältnisse günstig sind.
Männchenquartiere befinden sich auch in Spalten von Brücken, in Baumhöhlen oder in unterirdischen Kanälen. Die Wochenstuben umfassen 20 - 50 Weibchen, in Bäumen bis zu 200
Tiere, in Gebäuden bisweilen bis zu 600 Tiere. Ab Anfang Juni wird meist nur ein Junges
geboren. Der Geburtstermin wird jedoch maßgeblich durch die Temperatur im April bestimmt. Die Jungen fangen mit 3 Wochen bereits an zu fliegen und verlassen im Alter von 4
Wochen das Quartier. Mitte August lösen sich die Wochenstuben auf. Männliche, wie auch
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Fledermäuse
weibliche Jungtiere können bereits im ersten Herbst geschlechtsreif werden. Wasserfledermäuse schwärmen Mitte August bis Anfang September an Höhlen, Stollen und großen Bunkeranlagen. Hierbei treffen Tiere aus größeren Gebieten zusammen. Die Paarung findet aber
über den ganzen Winter bis ins Frühjahr statt, mit einem Peak im Oktober und November.
Winterquartiere befinden sich in Höhlen, Stollen, Bunkeranlagen und Felsspalten.
Nahrungshabitat:
Wasserfledermäuse weisen einen wendigen und schnellen Flug auf, der oft in 5 - 40 cm über
dem Wasser stattfindet. Wasserfledermäuse sind typische „trawlingbats“, d.h. sie greifen mit
den Füßen oder mit der Schwanzflughaut im Flug Insekten von der Wasseroberfläche ab.
Aufgrund dieser Jagdstrategie werden vor allem vegetationsfreie und stille Wasserbereiche
bevorzugt. Einige Wasserfledermäuse jagen in 1 - 5 m Höhe regelmäßig und oft im Wald, an
Waldrändern oder über Feuchtwiesen. Köcherfliegen und Zuckmücken stellen den Hauptbestandteil der Nahrung von Wasserfledermäusen dar, jedoch werden auch Schnaken, Blattläuse, Eintagsfliegen, Netzflügler und Hautflügler sowie Falter erbeutet. Es können auch
Kleinfische erbeutet werden. Die Weibchen nutzen Jagdgebiete in einer Entfernung von
6 - 10 km (im Mittel 2,3 km), während die Männchen im Mittel 3,7 km vom Quartier entfernt
jagen. Einzeltiere legen bis über 15 km ins Jagdgebiet zurück. Wasserfledermäuse haben
meist 2 - 8 Teiljagdgebiete, die Größen zwischen 0,1 ha und 7,5 ha aufweisen.
Wanderung:
Die Wasserfledermaus wandert zwischen Sommer- und Winterquartier unter 150 km. Die
weitesten Wiederfunde erfolgten 257 - 304 km vom Beringungsort entfernt. Die Schwarmhöhlen befinden sich in ca. 30 km Entfernung.
Quartierwechsel:
Regelmäßiger Quartierwechsel von Wochenstubenverbänden in bis zu 40 verschiedenen
Baumhöhlen, die auf einer Fläche von bis zu 5,3 km² bis zu 2,6 km voneinander entfernt sein
können.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Die Wasserfledermaus ist in Deutschland verbreitet. Besonders in seenreichen Landschaften
von Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Mittelfrankens und der
Sächsischen Oberlausitz ist sie mit hohen Populationsdichten vertreten. In Rheinland-Pfalz
kommt sie in allen Naturräumen vor.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Wasserfledermaus wurde bei den Detektorbegehungen lediglich am 22.07.2014 an Detektorpunkt 15 angetroffen. Bei der automatisch akustischen Erfassung mit Batcordern wurde
die Wasserfledermaus mit einer Stetigkeit von 7 an den Standorten Nr. 3 (0,9 Rufkontakte),
Nr. 16 (0,1 Rufkontakte), Nr. 17 (0,02 Rufkontakte), Nr. 19 (0,02 Rufkontakte), Nr. 20 (0,42
Rufkontakte), Nr. 24 (6,06 Rufkontakte) und Nr. 33 (0,04 Rufkontakte) nachgewiesen.
Am Standort 24 (Waldrandbereich in Angrenzung an Offenland) wurde somit die höchste
Rufaktivität mit 6,06 Rufkontakten ermittelt. Mit 0,9 Rufkontakten wurde die zweithöchste
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Fledermäuse
Rufaktivität an Standort 3 (Brücke über den Heistenbach im Buchenwald) festgestellt. Bei
den Netzfängen konnte keine Wasserfledermaus nachgewiesen werden.
Wasserfledermäuse haben ihre Wochenstuben im Wald und jagen bevorzugt über Stillgewässern bzw. langsam fließenden Gewässern, können aber auch an Waldrändern und im
Wald jagen. Die lediglich geringen Rufkontakte im Jahresverlauf im UG lassen nicht auf einen Wochenstubenverband schließen. Wasserfledermäuse wechseln häufig ihre Quartiere
innerhalb eines Wochenstubenverbandes und bejagen zur Wochenstubenzeit Jagdhabitate
in der Nähe des Quartiers. Aufgrund der zahlreichen Quellbäche und Feuchtwiesen wäre die
Aktivitätsdichte bei Vorhandensein eines Wochenstubenverbandes im UG deutlich höher, als
die nachgewiesene. Das UG hat für die Wasserfledermäuse somit vermutlich eine Funktion
als sporadisches Nahrungshabitat.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Die Wasserfledermaus gilt als Mittelstreckenwanderer. Auf Transferflügen fliegt die Art strukturgebunden. Die Höhe des Jagdfluges beträgt lediglich 5 - 20 cm (selten höher als 5 m) und
findet fast ausschließlich über der Oberfläche von stehenden oder langsam fließenden Gewässern statt. Von daher ist die Kollisionsgefährdung für diese Art als gering anzusehen.
Das Risiko für direkte Verluste von Wochenstuben im Wald ist gegeben, da die Wochenstuben sich überwiegend in Baumhöhlen im Wald befinden und darüber hinaus ein reger Quartierwechsel zwischen verschiedenen Quartierbäumen stattfindet.
4.3.9
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Lebensraum:
Die Zwergfledermaus ist in ihren Lebensraumansprüchen sehr flexibel, sie kommt fast in
allen Habitaten von ländlichen Siedlungen bis Innenstädte vor. Bevorzugt werden jedoch
Gewässer und Wälder.
Quartiere:
Als Kulturfolger (synanthrope Art) finden sich Sommerquartiere und Wochenstuben in Spalten von Gebäuden, hinter Verkleidungen und Zwischendächern. Einzeltiere können zudem in
Felsspalten und hinter abstehender Rinde Quartier beziehen. Quartiergebäude werden oft
durch Kot markiert, der im Flug an Wänden und Fenstern abgesetzt wird. Die Wochenstuben
haben eine Größe von 50 - 100 Tieren (selten 250 Tiere). Mitte Juni werden 1 - 2 Junge geboren, die nach 4 Wochen selbstständig sind, so dass sich die Wochenstuben rasch auflösen. Viele Jungtiere erreichen die Geschlechtsreife bereits im ersten Herbst. Die adulten
Männchen locken die Weibchen mit Singflügen in ihr Paarungsquartier und bauen Harems
von bis zu 10 Weibchen auf. An großen Winterquartieren schwärmen Zwergfledermäuse von
Mai bis September mit Hauptaktivität Anfang August. Winterquartiere befinden sich sowohl in
Felsspalten unterirdischer kalter Keller, Höhlen und Tunneln, als auch hinter Fassadenverkleidungen von Gebäuden.
Nahrungshabitat:
Die Zwergfledermaus erbeutet in wendigem und kurvenreichem Flug ihre Nahrung. Dazu
werden lineare Strukturen regelmäßig abgeflogen, Einzeltiere können kleinräumig mehrere
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Fledermäuse
Stunden z.B. an Straßenlampen jagen. Die Jagdgebiete sind im Mittel 92 ha groß und befinden sich in einer Entfernung von 1,5 km von der Wochenstube entfernt.
Wanderung:
Zwergfledermäuse sind ortstreu, die Überflüge von Sommer- und Winterquartier liegen meist
unter 100 km. Schwarmquartiere werden in bis zu 22,5 km, Winterquartiere in bis zu 50 km
Entfernung aufgesucht.
Quartierwechsel:
Wochenstuben werden von einzelnen Tieren bis in 15 km Entfernung, ganze Wochenstubenverbände bis in 1,3 km gewechselt. Die Wochenstuben werden durchschnittlich alle 12
Tage gewechselt.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Die Zwergfledermaus ist sowohl in Deutschland, als auch in Rheinland-Pfalz die am häufigsten vorkommende Fledermausart mit einer flächendeckenden Verbreitung.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Zwergfledermaus wurde bei den Detektorbegehungen an allen Detektorpunkten außer
an Detektorpunkt 30 nachgewiesen. Insgesamt wurde sie im UG mit einer Stetigkeit von 10
bei den Detektorbegehungen angetroffen. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit
Batcorder wurde die Art an allen Standorten mit einer Stetigkeit von 37 nachgewiesen.
Eine besonders hohe Rufaktivität wurde an den Batcorder-Standorten Nr. 20 (44,39 Rufkontakte), Nr. 23 (25,1 Rufkontakte), Nr. 24 (53,47 Rufkontakte), Nr. 36 (71 Rufkontakte) nachgewiesen. Der hohe Wert an Stelle 36 wird hauptsächlich durch die hohe Aktivität vom
30.10.2014 verursacht. An Standort 24 war die höchste Aktivität am 12.09.2014, an Standort
23 am 28.08.2014 und an Standort 20 am 25.08.2014 zu verzeichnen. Bei den Standorten
handelt es sich um Lichtungen innerhalb des Waldes (Standort 23 und 36) sowie Waldrandbereiche in Angrenzung an Offenland (Standort 24) und eine Stromtrasse (Standort 20).
Bei den Netzfängen wurden insgesamt 3 Zwergfledermäuse gefangen. Am 08.07.2014, wurde an Netzfang-Standort Nr. 1, sowie am 01.08.2014 an Standort Nr. 2 jeweils ein laktierendes Weibchen gefangen. Der Standort Nr. 2 befand sich an einer Schlagflur zwischen einem
nördlich angrenzenden Nadelwald und einem Laubwald im Süden. Ein adultes Männchen
wurde am 03.09.2014 an Standort 6 gefangen. Hier handelt es sich um eine Feuchtwiese,
von der aus zwei Rückegassen in den Laubwald führen.
Zwergfledermäuse haben ihre Wochenstuben ausschließlich in Gebäuden. Das Jagdhabitat
befindet sich bei dieser Art im Wald, vorzugsweise werden Grenzstrukturen wie z.B. Waldränder und Gehölzreihen bejagt. Weiterhin werden Gewässer, Feuchtwiesen, Straßenlampen bejagt. Nach Auflösung der Wochenstuben Ende Juli beginnt die Paarung, hierbei verlagert die Art ihre Aktivität überwiegend in den Wald. Die hohe Aktivität im September kann
deshalb auf schwärmende Männchen zurückgeführt werden, die zu dieser Zeit Paarungsquartiere besetzen, in die sie die Weibchen mit Singflügen locken (Dietz, Helversen, Nill
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Fledermäuse
2007). Das UG stellt für Zwergfledermäuse sowohl Nahrungshabitat, als auch Paarungshabitat dar.
Nachuntersuchung im Jahr 2015
Im Zuge der Nachuntersuchung für die Bechsteinfledermaus wurden 2015 bei sechs Netzfängen vier Zwergfledermäuse gefangen, von denen drei Tiere laktierende Weibchen waren.
Der Netzfang-Standort Nr. 1.1 befand sich südöstlich von Görgeshausen oberhalb des
Gilauerberges im Bereich eines jungen Ahornbestandes. Dies bestätigt die Funktion des UG
als Nahrungshabitat auch für Wochenstubentiere der Zwergfledermaus.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Als Mittelstreckenwanderer besteht für die Zwergfledermaus aufgrund ihrer Flüge im offenen
Luftraum eine Kollisionsgefährdung. Dennoch basieren die häufigen Funde von Schlagopfern dieser Art vermutlich weniger auf direkter Kollision im Flug, als auf einem ausgeprägten
Erkundungsverhalten an den WEA (Dürr 2012), welches die Tiere besonders im August und
September bei der Quartiererkundung zeigen.
Direkte Verluste von Wochenstuben von Zwergfledermäusen sind als gering einzustufen, da
sich diese überwiegend in und an Gebäuden befinden. Dennoch sind Besiedlungen von
Baumhöhlen oder abstehender Borke durch solitäre Männchen oder Paarungsgruppen im
UG möglich.
4.3.10 Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Lebensraum:
Die Mückenfledermaus bewohnt große Teile Europas und ist auf Auwälder, Niederungen
sowie Gewässer angewiesen. Gerade zur Zeit der Jungenaufzucht werden Flächen in Wassernähe zur Jagd genutzt. Landwirtschaftlich genutzte Flächen und Grünland werden weitestgehend gemieden.
Quartiere:
Die Wochenstubenquartiere finden sich oft in Baumhöhlen, Hochsitzen, Häusern (Hausverschalungen, Zwischendächer, Flachdachverkleidungen), Hohlwänden und Fledermauskästen. Die Wochenstuben können dann bis zu 900 Weibchen umfassen, wobei auch solche mit
wesentlich weniger Tieren (15 – 20 Tiere) vorkommen können. Die Jungen werden oft nur
nachts von ihren Müttern zum Säugen aufgesucht, sodass sich regelrechte Kindergärten
bilden. Geschlechtsreif werden die Tiere bereits im ersten Herbst, die Paarungen finden in
der Regel von Ende Juni bis in den Oktober hinein statt. In der Paarungszeit werden von den
Männchen vor allem exponiert gelegene Türme, Gebäude, Fledermauskästen und Baumhöhlen als Paarungsquartiere genutzt, in die sie bis zu 12 Weibchen mit ihrem Balzgesang
locken. Den Winter verbringen die meisten Tiere in Baumquartieren, wobei auch Spalten an
Gebäuden und Zwischenwände aufgesucht werden.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Nahrungshabitat:
Die Mückenfledermaus jagt als wendiger Flieger kleinräumig und an die Vegetation gebunden. Oft findet die Jagd an Gewässern unter überhängenden Ästen, über Kleingewässer und
Seen statt. Aber auch im Wald wird in eng begrenzten Vegetationslücken nach Nahrung gesucht, wobei Tiere schon eine Stunde bevor die Sonne untergeht umherstreifen können.
Meist werden kleine Lichtungen oder der Kronenbereich bejagt. Bei der Jagd entfernen sich
die Tiere im Durchschnitt 1,7 km von ihrem Quartier, wobei auch Entfernungen bis zu 12,3
km nachgewiesen wurden.
Wanderung:
Das Wanderverhalten der Mückenfledermaus ist noch nicht vollständig erforscht. Zumindest
ein Teil der Tiere ist standorttreu, wobei auch Wanderungen von bis zu 1.280 km nachgewiesen wurden. Tendenziell wird die Mückenfledermaus (nach ITN 2012) als Mittelstreckenwanderer behandelt.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Die Mückenfledermaus ist nach dem heutigen Kenntnisstand in ganz Deutschland vertreten.
Nach intensiver Suche scheint sie nicht so selten zu sein, wie bisher vermutet. Die größte
Wochenstube in Deutschland besteht aus 700 - 1.000 Individuen (VOLKMER 2009) am
Parchauer See im Urstromtal der Elbe in einer Dachverblendung eines Gebäudes. In Hessen
existiert eine Wochenstube mit 600 Tieren im Forsthaus Plattenhof auf dem Kühkopf (Simon
&Widdig GbR 2006).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Mückenfledermaus wurde bei den Detektorbegehungen nicht nachgewiesen. Bei der
automatischen akustischen Erfassung mit Batcordern wurde die Art mit einer Stetigkeit von 2
am 21.08.2014 an Standort 20 (Stromtrasse) und am 03.11.2014 an Standort 36 (Schneise
Scheurenwiesen) nachgewiesen. Bei den Netzfängen wurden keine Mückenfledermäuse
gefangen.
Die Wochenstuben von Mückenfledermäusen können sich sowohl im Wald (Baumhöhlen,
Spalten, Hochsitze), als auch in Siedlungen in oder an Gebäuden befinden. Jagdhabitate
befinden sich in Gewässernähe, wobei hier vegetationsgebunden an der Ufervegetation gejagt wird. Die lediglich sehr geringen Rufkontakte im Jahresverlauf im UG lassen nicht auf
einen Wochenstubenverband schließen. Im Jahresverlauf wurde die Art mit sehr wenigen
Nachweisen im August und November festgestellt, wobei es sich ausschließlich um Jagdaktivität handelt. Laut ITN (2012) kann es in Gebieten, in denen im Sommer keine Tiere festgestellt wurden, im Herbst zum Auftreten von balzenden Tieren kommen (ITN 2012). Zwar ist
die Art erst im Herbst (November) im UG aufgetreten, dennoch liegen hier keine Hinweise
auf Balzrufe vor, womit das UG von Mückenfledermäusen nur sporadisch als Jagdhabitat
evtl. auf dem Weg ins Winterquartier genutzt wird.
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Fledermäuse
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Das Flugverhalten der Mückenfledermaus ähnelt dem der Zwergfledermaus, womit das Konfliktrisiko mit dem der Zwergfledermaus zu vergleichen ist. Aus diesem Grund wird die Mückenfledermaus tendenziell als Mittelstreckenwanderer behandelt. Direkte Verluste von Wochenstuben sind als gering einzustufen, da sich diese überwiegend in und an Gebäuden
befinden. Eine Nutzung von Spalten in stehendem Totholz ist aber nicht auszuschließen.
4.3.11 Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Lebensraum:
Die Fransenfledermaus weist eine sehr variable Lebensraumnutzung auf und kommt in Mittel- und Nordeuropa in Wäldern, aber auch auf parkartigen Flächen mit lockerem Baumbestand sowie in Streuobstwiesen entlang von Gewässern vor. An Wäldern werden neben fast
allen Laubwaldtypen auch Fichten-, Tannen- oder Kiefernwälder besiedelt. Obstwiesen und
Wälder werden durchaus zum Jagen aufgesucht, während reines Offenland selten zur Jagd
genutzt wird.
Quartiere:
Sommerquartiere befinden sich in Mitteleuropa vor allem in Baumhöhlen und Fledermauskästen, vereinzelt auch in Gebäuden, häufig in Hohlblocksteinen von unverputzten Häusern
Einzeltiere können sich auch in und an Bäumen, Felswänden, Gebäuden und in Spalten von
Brücken befinden. Die Wochenstuben umfassen in Mitteleuropa 20 - 50 Weibchen, in Gebäuden können über 120 Tiere Quartier beziehen. Anfang Juni bis Anfang Juli wird ein Junges geboren, welches mit etwa 20 Tagen die ersten Flüge unternimmt und nach 4 Wochen
bereits selbstständig ist. Außergewöhnlich ist, dass sich einzelne Männchen in den Wochenstuben aufhalten, sie bilden aber auch Kolonien von bis zu 25 Tieren, in denen die Hangplätze alle 2-5 Tage gewechselt werden und die Größe der Teilkolonien ständig variiert. Morgens schwärmen die Tiere vor dem Quartier, dies ist besonders nach Quartierwechseln zu
beobachten. Nach Auflösung der Wochenstuben schwärmen ab August, vor allem Mitte bis
Ende September Fransenfledermäuse an Höhlen. Dabei kommen die Tiere aus einen Gebiet
von bis zu 4.100 km² an die Höhlen. Es schwärmen sowohl Männchen, als auch Weibchen
vor Höhlen. Bei Fransenfledermäusen schwärmen mehr Männchen als Weibchen. Die
Jungweibchen sind bereits im ersten Jahr reproduktiv. Winterquartiere befinden sich in Felsspalten, Höhlen, Bergkellern und unterirdischen Gängen, auch im Bodengeröll.
Nahrungshabitat:
Die Fransenfledermaus ist sehr manövrierfähig, sie ist in der Lage auf engstem Raum sehr
langsam zu fliegen und zu rütteln. Sie jagt vegetationsnah und greift ihre Beute mit der
Schwanzflughaut von den Blättern oder direkt im Flug ab (man vermutet, dass die Borsten
an der Schwanzflughaut eine Bedeutung als Tastorgan haben). Im Wald jagen sie Spinnen
und Weberknechte, die sie mit Hilfe der Echoortung finden. Sie jagen aber auch nach Gehör
in Viehställen nach Fliegen. Die Fransenfledermaus bejagt intensiv bis zu 6 Teiljagdgebiete
zu je 2 - 10 ha auf einer Fläche von bis zu 170 - 580 ha (im Mittel 215 ha). Das Jagdgebiet
liegt in einer Entfernung von bis zu 6 km vom Quartier.
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Wanderung:
Fransenfledermäuse sind ortstreu, es gibt jedoch einen kleinen Anteil der kürzere Wanderungen durchführt. Sommer-, Schwarm- und Winterquartiere liegen in einem Umkreis von
weniger als 40 km. Es wurden bereits längere Überflüge von 266 - 327 km beobachtet.
Schwarmquartiere können noch in einer Entfernung von 20 - 60 km liegen.
Quartierwechsel:
Im Laufe eines Sommers nutzt ein Wochenstubenverband eine Vielzahl von Hangplätzen in
einem Gebiet von bis zu 2 km².
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
In Deutschland kommt die Fransenfledermaus flächendeckend vor. In Nordrhein-Westfalen
gibt es einige Wintermassenquartiere mit jeweils mehreren hundert Individuen. Außer im
Rhein-Main-Tiefland, im Bergisch-Sauerländischen Gebirge und in der Niederrheinischen
Bucht wurde die Art in allen Naturräumen von Rheinland-Pfalz nachgewiesen (LBM 2011).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Fransenfledermaus wurde bei den Detektorbegehungenan den Detektorpunkten Nr. 2, 3,
4, 6, 7, 11, 14, 16 nachgewiesen. Bei der automatisch akustischen Erfassung mittels
Batcordern wurde die Art mit einer Stetigkeit von 13 an den Standorten Nr. 1, 3, 8, 14, 20,
21, 22, 23, 24, 25, 30, 33 und 36 nachgewiesen.
An Standort 22 (Gehölzstreifen, Offenland, Obstbäume) wurde mit 0,15 Rufkontakten die
höchste Rufaktivität festgestellt. Die zweithöchste Rufaktivität wurde an den Standorten 3
(Brücke in Wald), 14 (Buchen-Hallenwald), 20 (Stromtrasse) und 23 (Waldlichtung) erfasst
mit 0,5 Rufkontakten.
Bei den Netzfängen wurde am 06.08.2014 an Netzfang-Standort Nr. 5 ein adultes, nicht laktierendes Weibchen nachgewiesen. Dieser Standort befindet sich an einer Wegkreuzung im
Buchenwald. Im Westen verläuft das Heistenbachtal.
Die Wochenstuben von Fransenfledermäusen können sich sowohl im Wald (Baumhöhlen,
Spalten), als auch in Spalten von Gebäuden befinden. Die Jagd findet entweder strukturgebunden im Wald statt, darüber hinaus wird in Viehställen nach Fliegen gejagt. Die Fransenfledermaus wurde über das gesamte UG verteilt nachgewiesen. Über das Jahr wurde die
Fransenfledermaus lediglich in geringen Aktivitätsdichten und bei der Jagd im UG festgestellt. Es liegen keine Sozialrufe vor, womit das UG von Fransenfledermäusen vermutlich als
Jagdhabitat genutzt wird.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Die Fransenfledermaus gilt als Kurzstreckenwanderer, da sich die meisten Nachweise von
Winterquartieren in weniger als 40 km Entfernung zum Sommerquartier befinden. Der
Jagdflug der Art ist strukturgebunden (Gleaner) und findet in 1 - 5 m Höhe statt, so dass eine
Kollisionsgefahr als gering einzustufen ist. Obwohl immer mehr Nachweise von Wochenstuben im Siedlungsgebiet zu verzeichnen sind, kann die Art ihre Wochenstuben ebenfalls in
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Fledermäuse
Baumhöhlen und Baumspalten beziehen, wodurch ein Risiko für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegeben ist.
4.3.12 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Lebensraum:
Die Bechsteinfledermaus ist eine typische Waldfledermausart, die bevorzugt Eichenwälder
und Buchenwälder bewohnt. Strukturreiche Nadelwälder mit einer artenreichen Strauchschicht werden ebenfalls angenommen, meist jedoch nur in der Nähe von Optimalhabitaten.
Quartiere:
Sommerquartiere befinden sich in Baumhöhlen, Stammanrissen, als Ersatz häufig in Vogelund Fledermauskästen. Baumhöhlen können zwischen dicht über dem Boden bis in 20 m
Höhe liegen und finden sich häufig in Spechthöhlen von Eichen. Die Wochenstuben, die ab
Mai bezogen werden, umfassen 10 - 50 Weibchen, selten 100 Weibchen, die mit Fransenund Wasserfledermäusen vergesellschaftet sein können. Die Wochenstuben werden oft mit
vielen Jungweibchen gebildet, da diese ihre Geburtswochenstube wieder aufsuchen. Die
Tiere sind somit meist eng miteinander verwandt. Ab Anfang Juni bis Anfang Juli wird meist
ein Junges geboren. Ab August lösen sich die Wochenstuben auf und die
Bechsteinfledermäuseschwärmen mit Hauptaktivität in der zweiten Augusthälfte an Höhlen.
An diesen Schwarmquartieren treffen sich viele Fledermäuse der gleichen Art aus einem
weiten Umkreis. Die Überwinterung findet in Baumhöhlen und in unterirdischen Quartieren
aller Art statt.
Nahrungshabitat:
Die Bechsteinfledermaus jagt in Höhen von 1 - 5 m dicht an der Vegetation, vorzugsweise
jedoch im Kronenbereich von Bäumen. In alten vegetationsfreien Wäldern jagt sie auch in
Bodennähe. Die Art ist sehr manövrierfähig und kann sehr langsam fliegen, sogar rütteln. Sie
gehört zu den Gleaner-Arten, die ihre Beute von der Vegetation absammeln. Hierbei orten
die Tiere ihre Beute auch akustisch anhand von Raschelgeräuschen. Die Nahrung besteht
vor allem aus nicht flugfähigen Insekten (Spinnen, Weberknechte, Raupen, Laufkäfer). Saisonal werden auch Schmetterlinge, Zweiflügler und Florfliegen erbeutet. Ein 20-köpfiger Wochenstubenverband nutzt ein Gebiet von mindestens 250 ha, wobei die Jagdgebiete der
Weibchen größer (17-61 ha) als die der Männchen (11-17 ha) sind. Nadelwälder können
allerding auf einer Fläche von bis zu 700 ha beflogen werden. Innerhalb der Jagdgebiete
werden bis zu 9 Kernjagdgebiete regelmäßig und intensiv beflogen, die im Jahresverlauf
sowie über Jahre hinweg reviertreu von den gleichen Individuen immer wieder aufgesucht
werden. Die Entfernung der Jagdgebiete zu den Quartieren richtet sich bei
Bechsteinfledermäusen stark nach dem Lebensraum: In Alteichenwäldern kann die Jagd in
einem Radius von 1 km stattfinden, in alten Mischwäldern kann die Entfernung zum Jagdhabitat 1,0 - 2,5 km betragen, in Mischwäldern oder Streuobstwiesen sogar bis zu 10 km.
Männchen jagen nur wenige hundert Meter vom Quartierbaum entfernt.
Wanderung:
Winterquartiere befinden sich innerhalb weniger Kilometer des Sommerquartiers. Die weiteste bisher nachgewiesene Entfernung betrug 48 - 73 km.
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Quartierwechsel:
Eine 20-köpfige Wochenstubenkolonie hat auf einer Fläche von rd. 40 ha im Laufe eines
Sommers bis zu 50 Wechselquartiere.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Außer im nordwestdeutschen Tiefland und im Norden von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kommt die Art in weiten Teilen Deutschlands vor. Für die Anlage von Wochenstubenquartieren werden Höhenlagen zwischen 200 m und 500 m bevorzugt.
Schwerpunkte der Vorkommen liegen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und
in Nordbayern. Weitere Vorkommen sind aber auch in Nordrhein-Westfalen und Thüringen
zu verzeichnen. In Rheinland-Pfalz ist die Art lokal häufig, besonders wenn der Waldbestand
die bevorzugten Strukturen aufweist. Außer im Rhein-Main-Tiefland, im BergischSauerländischen Gebirge und in der Niederrheinischen Bucht wurde die Art in allen Naturräumen von Rheinland-Pfalz nachgewiesen (LBM 2011).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Bechsteinfledermaus wurde bei den Detektorbegehungen lediglich am 05.08.2014 an
Detektorpunkt Nr. 1 nachgewiesen. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit
Batcordern wurde die Art mit einer Stetigkeit von 3 an den Standorten Nr. 20 (0,08 Rufkontakte), 24 (0,19 Rufkontakte) und 26 (0,02 Rufkontakte) nachgewiesen. Hierbei muss jedoch
darauf hingewiesen werden, dass nicht weiter bestimmbare Rufe der Mkm-Gruppe zugewiesen wurden (Bechsteinfledermaus, Wasserfledermaus, Bartfledermaus). Von daher können
innerhalb dieser Gruppe noch Bechsteinfledermausrufe vorhanden sein. Die höchste Rufaktivität war an Standort 24 mit 0,19 Rufkontakten zu verzeichnen. Bei dem Standort handelt
es sich um einen jungen Ahornbestand in Angrenzung an Offenland südöstlich von
Görgeshausen am Gilauerberg. Da die Bechsteinfledermaus an Standort 24 in jeder Nacht
aufgezeichnet wurde könnte es sich hier um ein regelmäßig zur Jagd genutztes Gebiet handeln.
Bei den Netzfängen wurde am 07.07.2014 an Netzfang-Standort Nr. 1 eine männliche
Bechsteinfledermaus gefangen. Der Standort befand sich im Buchenwald, hier wurden sowohl im Wald Netze aufgestellt, als auch eine Rückegasse mit Netzen verschlossen.
Die Wochenstuben von Bechsteinfledermäusen befinden sich in Baumhöhlen innerhalb geschlossener Wälder. Eine Wochenstubenkolonie wechselt mitunter alle 3 - 5 Tage ihr Quartier. Für diese Art von Quartierwechsel ist ein Quartierangebot von bis zu 50 Wechselquartieren notwendig. Die Jagd findet in strukturreichen Wäldern statt, wobei während der Wochenstubenzeit in einem Radius von maximal 1 km um die Wochenstube gejagt wird. Im Jahresverlauf konnten nur sehr geringe Aktivitätsdichten von Bechsteinfledermäusen festgestellt
werden. Bei den Netzfängen wurde lediglich ein männliches Tier gefangen. Somit wird nicht
von einem Wochenstubenverband dieser Art im UG ausgegangen. Das UG hat für die
Bechsteinfledermaus eine Funktion als Jagdhabitat bzw. Teiljagdhabitat.
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Nachuntersuchung 2015
Da die Habitatstruktur des UG (Höhlenbaumreichtum, strukturreiche Wälder) durchaus für
einen Wochenstubenverband der Bechsteinfledermaus geeignet wäre, jedoch bei den
Unteruchungen im Jahr 2014 lediglich ein Männchen gefangen wurde, beschloss Herr
Isselbächer von der SGD Nord in Absprache mit dem Fledermausexperten Dr. Klenk, dass
eine Nachuntersuchung mit weiteren Netzfängen in Bezug auf die Bechsteinfledermaus im
Jahr 2015 stattfinden sollte.
Auch im Jahr 2015 bei der Nachuntersuchung mit dem Ziel Bechsteinfledermaus Netzfängen
wurde kein laktierendes Bechsteinfledermaus-Weibchen gefangen. Es wurde lediglich erneut
ein männliches Tier gefangen. Das Vorkommen einer Wochenstubenkolonie dieser Art im
UG hat sich nicht bestätigt.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Die Bechsteinfledermaus ist ein Kurzstreckenwanderer, deren Winterquartiere nur unweit der
Sommerquartiere liegen. Auf Flügen innerhalb der Jagdgebiete im Sommerlebensraum verhält sich die Art äußerst strukturgebunden. Der Jagdflug ist ebenfalls sehr strukturgebunden
und die Jagdhöhe liegt zwischen 1 m und 15 m Höhe (LBM 2011), womit das Kollisionsrisiko
für diese Art als gering einzustufen ist. Da die Art ihre Wochenstuben in Baumhöhlen innerhalb geschlossener Wälder bezieht und in einem Wochenstubenverband lebt, in dem die
Quartiere permanent gewechselt werden, besteht das Risiko des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
4.3.13 Graues Langohr (Plecotus austriacus)
Lebensraum:
Das Graue Langohr gilt in Mitteleuropa als typische Dorffledermaus. Im Süden besiedelt die
Fledermaus vorzugsweise die mediterrane Kulturlandschaft, so dass sie dort weniger an
menschliche Siedlungen gebunden ist. Die Art wird selten in flächendeckenden Wäldern vorgefunden. Zu beobachten ist das Graue Langohr in diesen lediglich im Verbund mit Offenland oder wenn die Art mit Gebäudeformen des Braunen Langohrs vergesellschaftet ist.
Quartiere:
Die Sommerquartiere, die regelmäßig gewechselt werden, befinden sich in Dachstühlen und
Hohlbetonwänden von Gebäuden. In Mitteleuropa werden Quartiere nicht über Höhenlagen
von 550 m ü NN bezogen (selten über 1.000 m ü NN). Die kleinen Wochenstuben umfassen
5 - 30 Weibchen, in Gebäuden in Ausnahmefällen über 100 Tiere. Ende Juni wird 1 Junges
geboren. Bereits einen Monat später beginnt die Paarung. Das Graue Langohr besitzt kein
ausgeprägtes Schwärmverhalten, so dass nur vereinzelt adulte Männchen schwärmend vor
Höhleneingängen zu beobachten sind. Als kälteharte Art kann das Graue Langohr im Winter
Quartiere in Kellern, Felsspalten und Höhlen (meist im Eingangsbereich) oder Turm- und
Mauerspalten von Kirchen und Schlössern besiedeln.
Nahrungshabitat:
Das Graue Langohr jagt in Mitteleuropa in warmen Tallagen, Gärten, Siedlungen, über Wiesen und Weiden, auf Obstwiesen und extensivem Agrarland. Die Beute wird dicht über der
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Vegetation und bis in Höhen von über 10 m (durchschnittlich in 2 - 5m) gejagt. Hauptsächlich
bilden fliegende Insekten des Offenlandes die Nahrung. Beute kann zudem von Blättern abgelesen werden. 70 - 100% der Nahrung stellen Nachtfalter dar (v.a. Eulenfalter). Außerdem
werden Blatthornkäfer, Kohlschnaken und andere Zweiflügler zum Nahrungsspektrum dieser
Fledermaus gezählt. Das Graue Langohr bejagt Jagdgebiete von circa 8,7 km² sehr kleinräumig, die Teiljagdgebiete können bis zu 10 Mal pro Nacht gewechselt werden. Das Kernjagdgebiet liegt in einer Entfernung von bis zu 5,5 km vom Quartier.
Wanderung:
Die weitesten nachgewiesenen Wanderungen betragen ca. 61 km, hauptsächlich konnten
Wiederfänge nach wenigen Kilometern dokumentiert werden. Das Graue Langohr gilt demnach als standorttreu.
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
Außer im nordwestdeutschen Tiefland kommt das Graue Langohr weit verbreitet vor, ist aber
überall eher selten. Die Art ist über 300 m ü. NN selten. In Rheinland-Pfalz kommt die Art in
allen Naturräumen vor und ist vermutlich lokal häufiger (LBM 2011).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Graues und Braunes Langohr sind in der Rufanalyse nur schwer zu differenzieren. Da bei
den Netzfängen keine der beiden Arten gefangen wurde, werden die Batcorder-Ergebnisse
der Gattung Plecotus (Langohren) hier nur kurz aufgeführt.
Sowohl bei den Detektorbegehungen als auch bei den Netzfängen wurden keine Langohren
nachgewiesen. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit Batcordern wurden sie mit
einer Stetigkeit von 1 nur an Standort 4 am 06.06.2014 mit 0,4 Rufkontakten festgestellt.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Das Graue Langohr ist ein Kurzstreckenwanderer und gilt als ortstreu. Die Winterquartiere
befinden sich in weniger als 20 km von den Sommerquartieren entfernt. Aufgrund der geringen Flughöhe von 0,5 - 10 m ist die Kollisionsgefährdung für die Art nur gering. Da die Art
ihre Wochenstuben ausschließlich in Gebäuden bezieht, ist das Risiko des Verlustes von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten ebenfalls nur gering.
4.3.14 Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Lebensraum:
Das Braune Langohr kommt in Mitteleuropa von 200 m bis über 2.000 m vor. Jagdgebiete
der Wald-Langohren befinden sich in Nadelmischwäldern, Fichtenforsten und Eichen- u. Buchenbeständen. Die Gebäude-Langohren jagen bevorzugt im Offenland, Streuobstwiesen,
Parks und Gärten.
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Quartiere:
Es existieren zwei vorherrschende Sommerquartier-Typen in Bäumen und Gebäuden. An
Bäumen werden sowohl Spalten, als auch abstehende Borke und Fäulnis- und Spechthöhlen
und auch Nistkästen genutzt. In Dachräumen werden Zwischenräume von Dachziegeln, Balken und auch Spalten hinter Verkleidungen besiedelt. Die Wochenstuben bestehen aus
5 – 50 Weibchen. Die Wochenstuben in Gebäuden sind über die Sommerphase oft stabil,
während Baum- und Nistkastenquartiere regelmäßig alle 1-5 Tage in einem Umkreis von
wenigen Hundert Metern gewechselt werden. Ab Mitte bis Ende Juni wird meist 1 Junges
geboren, im Norden und bei älteren Weibchen auch Zwillinge. Die Männchen leben den
Sommer über solitär. Paarungen finden nach Auflösung der Wochenstuben ab Anfang August bis in den Oktober mit Hauptaktivität im September statt, dann schwärmen die Tiere vor
und in Höhlen. Eine zweite Schwärmperiode findet von Anfang Februar bis April statt. Die
Überwinterung findet bei Temperaturen von 3 - 7 °C in Höhlen, Bergwerken, Kellern, Brunnenschächten und Bruchsteinmauern statt, hier hängen die Tiere meist einzeln, selten in
Kleingruppen von bis zu 5 Individuen in kaum einsehbaren Spalten.
Nahrungshabitat:
Das Braune Langohr ist eine Gleaner-Art, die ihre Beute von Oberflächen, meist der Vegetation absammelt. Darüber hinaus kann sie auch Insekten in der Luft fangen. Sie jagt häufig in
Höhen von 3 - 6 m (auch Kronenbereich größerer Bäume), dabei lokalisiert sie die Beute in
langsamem Suchflug nahe der Vegetation anhand von Raschelgeräuschen oder auch optisch. Die Beute wird dann im Rüttelflug von der Oberfläche abgelesen. Braune Langohren
tragen größere Beutetiere zu Fraßplätzen. Jagdgebiete liegen nahe der Wochenstubenkolonien (meist 20 Weibchen). Im Sommer liegen diese wenige hundert Meter bis 2,2 km vom
Jagdgebiet entfernt, im Herbst auch bis zu 3,3 km. Meisten befinden sich die Jagdgebiete
jedoch im Umkreis von 500 m um das Quartier. Die Kernjagdgebiete betragen nur wenige
Hektar, während die Jagdgebiete im Allgemeinen bis zu 100 ha groß sein können.
Wanderung:
Das Braune Langohr ist eine sehr ortstreue Art, Überflüge existieren meist zwischen 10 km
und 30 km (Rekord Deutschland: 90 km).
Verbreitung in Deutschland und Rheinland-Pfalz
In Deutschland kommt das Braune Langohr flächendeckend vor, wobei es im Tiefland von
waldarmen Mittelgebirgen seltener ist. Wochenstubenquartiere sind aus allen Bundesländern
bekannt. In Rheinland-Pfalz kommt die Art in allen Naturräumen vor und ist vermutlich lokal
häufiger (LBM 2011).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Graues und Braunes Langohr sind in der Rufanalyse nur schwer zu differenzieren. Da bei
den Netzfängen keine der beiden Arten gefangen wurde, werden die Batcorder-Ergebnisse
der Gattung Plecotus (Langohren) hier nur kurz aufgeführt.
Sowohl bei den Detektorbegehungen als auch bei den Netzfängen wurden keine Langohren
nachgewiesen. Bei der automatischen akustischen Erfassung mit Batcordern wurden sie mit
einer Stetigkeit von 1 nur an Standort 4 am 06.06.2014 mit 0,4 Rufkontakten festgestellt.
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Es muss allerdings beachtet werden, dass diese Art sehr leise ruft, so dass sie generell bei
der akustischen Erfassung stark unterrepräsentiert ist.
Die Wochenstuben von Braunen Langohren können sich sowohl in Baumhöhlen in geschlossenen Wäldern, als auch in Gebäuden z. B. Dachstühle von Gebäuden und Kirchen befinden. Die Weibchen in Baumhöhlen organisieren sich genau wie die Bechsteinfledermäuse in
einem Wochenstubenverband, in dem die Quartiere regelmäßig alle 1-5 Tage in einem Umkreis von wenigen hundert Metern gewechselt werden. Die Jagd findet in strukturreichen
Wäldern mit zahlreichen Altersklassen statt. Während der Wochenstubenzeit beschränken
auch Braune Langohren aus Gründen der Energieeffizienz ihre Jagdaktivität auf wenige
hundert Meter um die Wochenstube. Das UG eignet sich für Braune Langohren somit als
Jagdhabitat.
Gefährdung durch Windkraftanlagen und potenzielle Beeinträchtigung
Das Braune Langohr ist ein Kurzstreckenwanderer und gilt als sehr ortstreu. Die Winterquartiere befinden sich in weniger als 10 km von den Sommerquartieren entfernt. Aufgrund der
geringen Flughöhe von 0,5 - 10 m ist die Kollisionsgefährdung für die Art nur gering. Da die
Art ihre Wochenstuben neben Gebäuden auch in Baumhöhlen bezieht und in einem Wochenstubenverband lebt, in dem die Quartiere häufig gewechselt werden, besteht im Wald
das Risiko für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
4.4 Ergebnisse der Nachuntersuchung 2015
4.4.1
Großer Abendsegler
4.4.1.1 Transekte
Bei der 1. Begehung am 06.07.2015 wurden an Transekt 7 beim Alten Forsthaus um 4:08
Uhr mehrere Abendsegler jagend festgestellt. An Transekt 6 fand um 4:25 Uhr ein Transferflug statt.
Bei der 2. Begehung am 10.07.2015 wurden an Transekt 10 und 11 am frühen Abend jagende Abendsegler detektiert. An Transekt 6 wurde gegen 3:38 Uhr wieder ein Transferflug verzeichnet.
Bei der 3. Begehung am 20.07.2015 wurden an Transekt 3 um 23:35 Uhr Abendsegler mit
Zwergfledermäusen jagend festgestellt. An Transekt 10 wurden um 5:07 jagende Abendsegler vernommen.
Bei der Nachuntersuchung konnten keine Sozialrufe von Großen Abendseglern festgestellt
werden.
4.4.1.2 Erweiterte Baumhöhlenkartierung bzw. Quartiersuche
Insgesamt wurden bei der erweitertern Baumhöhlenkartierung in Bereichen mit erhöhter
Abendsegleraktivität weitere Höhlenbäume aufgenommen. Die Kontrolle eines für Abendseg-
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ler geeigneten Quartierbaumes ergab keinen Nachweis. Bei der morgendlichen Einflugsbzw. der abendlichen Ausflugskontrolle an geeigneten Quartierbäumen konnte kein Besatz
mit Fledermäusen festgestellt werden.
4.4.1.3 Netzfänge / Telemetrie
Bei einem Netzfang an Standort 2 wurde am 29.06.2015 ein männlicher Großer Abendsegler
nachgewiesen (Tabelle 11).
4.4.2
Bechsteinfledermaus
4.4.2.1 Netzfänge / Telemetrie
Bei den Netzfängen 2015 wurden 15 Fledermäuse aus 4 Arten gefangen:
Bechsteinfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr und Zwergfledermaus (Tabelle
11).
Am 30.06.2015 wurde an Netzfangstandort Nr. 3.1 eine männliche Bechsteinfledermaus gefangen. Es wurden keine laktierenden Weibchen der Bechsteinfledermaus oder des Großen
Abendseglers gefangen, somit wurde keine Telemetrie durchgeführt.
Tabelle 11: Ergebnis der Netzfänge der Nachuntersuchung im geplanten Windpark Eisenkehl
Stelle
Datum
Wetter
N1.1
laktierend
♀/a
31,9
6,2
laktierend
♂/a
32,42
6,3
75-100 %
♀/a
32,49
5,75
laktierend
Großes Mausohr
♀/a
61,6
25,15
Großes Mausohr
♀/a
60,4
26,15
Großes Mausohr
♂/a
59,3
28,0
Großes Mausohr
♀/a
60,6
37,45
4:00
Großes Mausohr
♀/a
60,35
30,6
4:00
Großer Abendsegler
♂/a
54,6
32,5
100 %
Großes Mausohr
♀/a
62,0
24,3
laktierend
2:00
4:15
23:00
N2.2
30.06.2015
22 °C
Wind 0-1 bft, tro-
Zwergfledermaus
4,35
23:00
N2.1
Alter
UA Gewicht laktierend / Neben(mm)
(g)
hodenfüllung (%)
31,25
4:45
21,5 °C
29.06.2015 Wind 3 bft, trocken,
0/8 Bewölkung
Art
♀/a
2:00
21,5 °C  15 °C
29.06.2015 Wind 2 bft, trocken,
0/8 Bewölkung
♂♀
Uhrzeit
(h)
2:00
4:00
22:45
Zwergfledermaus
Zwergfledermaus
Zwergfledermaus
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
laktierend
laktierend
80 %
laktierend
laktierend
72
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Stelle
Datum
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Wetter
cken, 0/8 Bewölkung
22:45
23:15
N3.1
19,5 °C  15 °C
30.06.2015 Wind 2 bft, trocken,
0/8 Bewölkung
♂♀
Uhrzeit
(h)
23:11
2:00
Art
Alter
Großes Mausohr
♀/a
Großes Mausohr
♀/a
Bechsteinfledermaus
Großes Mausohr
UA Gewicht laktierend / Neben(mm)
(g)
hodenfüllung (%)
62,7
25,6
laktierend
60,75
26,9
laktierend
♂/a
38,8
6,65
100 %
♀/a
60,4
29,03
laktierend
N3.2
01.07.2015
19,5 °C, Wind 2 bft,
trocken, 0/8 Bewölkung
Kein Fang
N4
01.07.2015
22 °C, Wind 0-1 bft,
trocken, 0/8 Bewölkung
Kein Fang
UA = Unterarmlänge
♂ = männlich
♀ = weiblich
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
a = adult
j = juvenil
73
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5
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Artenschutzrechliche Bewertung
Die folgende Bewertung stellt sowohl die allgemeinen Wirkfaktoren des Bauvorhabens, als
auch die projektbezogenen Wirkfaktoren der geplanten WEA auf Fledermäuse dar.
5.1 Allgemeine Wirkfaktoren des Bauvorhabens auf Fledermäuse
Aufgrund des Vorkommens von Fledermäusen im Umfeld der geplanten WEA kann eine
Beeinträchtigung dieser Tiergruppe nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hierbei muss
zwischen ortsansässigen Tieren einer Lokalpopulation und ziehenden Arten unterschieden
werden. Die über die gesamte Vegetationsperiode im Bereich der WEA anzutreffenden Tiere
einer Lokalpopulation können nach BACH & RAHMEL (2004) bestehende WEA durchaus als
Hindernis erkennen. Die fernziehenden Arten, die lediglich während der Zugzeiten im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (September/ Oktober) ein Gebiet überfliegen oder dieses als
Zwischenquartier aufsuchen, weisen diesen Gewöhnungseffekt nicht auf und sind dem Risiko einer Kollision stärker ausgesetzt. Darüber hinaus wird vermutet, dass sich Fledermäuse
auf dem Zug nicht mit Hilfe der Echoortung orientieren, so dass sie die sich drehenden Rotorblätter nicht wahrnehmen können (BRINKMANN 2011). Diese Annahme wird durch eine
hohe Anzahl von Schlagopfernachweisen in den Spätsommer- und Herbstmonaten gestützt.
Entsprechend des Positionspapiers des BfN „Windkraft über Wald“ (Juli 2011) werden die
möglichen negativen Auswirkungen von WEA auf die Fauna nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Besonderheiten jedes WEA-Typs unterschieden:
5.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind vom Baufeld und Baubetrieb ausgehende Einflüsse, die zwar
überwiegend temporär d.h. auf die Zeit der Bauphase beschränkt sind, aber dennoch dauerhafte Auswirkungen hervorrufen können:

Störung durch Lärm-, Abgas- und Staubemissionen (Lärm und Abgase der Baustellenfahrzeuge und aufgewirbelter Staub durch den Baubetrieb)

Störung durch Erschütterungen und optische Störreize (Fahrzeugverkehr, sich drehende Kräne, Lichtemission bei Nachtarbeit)

temporäre Flächeninanspruchnahme (Einrichtung von Baustellenzufahrten, Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen zur Lagerung von Baumaterial und zum Abstellen
von schweren Maschinen, Zuwegung und Stromleitung)
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Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Findet die Rodung in Altholzbeständen mit einem erhöhten Höhlenbaumpotenzial statt, kann
der artenschutzrechtliche Verbotstatbestand für die Fledermausfauna durch die Tötung einzelner Tiere während der Rodungsarbeiten hervorgerufen werden. Der Verlust essentieller
Nahrungshabitate kleinräumig jagender Arten könnte zu einem Sterben von Jungtieren führen.
Verbotstatbestand „Störung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, […],Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […].
Sowohl durch Licht von Bauschweinwerfern, als auch durch von Baumaschinen verursachten Lärm können Fledermäuse während der Balz, der Jungenaufzucht und des Winterschlafes derart gestört werden, dass ein Meidungsverhalten eintreten kann. Werden nun die betroffenen Waldflächen gemieden, geht dieses Nahrungshabitat zeitweise verloren. Diese
Störwirkung ist dann als erheblich einzustufen, wenn das betroffene Nahrungshabitat essentiell ist und das Quartier während der Wochenstubenzeit dauerhaft oder regelmäßig durch
diese Störung betroffen ist. Die Erheblichkeit tritt ein, wenn die Auswirkungen auch nach
Wegfall der Störung andauern (z.B. Aufgabe eines Wochenstubenquartieres). Bei der Aufgabe von Jagdhabitaten, tritt die Erheblichkeit bei Arten mit geringem Aktionsradius (Langohren, Bechsteinfledermaus) ein, wenn Nahrungshabitate im direkten Umfeld von Wochenstuben durch die Störung gemieden werden, die für den Wochenstubenverband essentiell sind
und aufgrund dessen keine erfolgreiche Reproduktion in der Fortpflanzungsstätte mehr möglich ist.
„Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, „[…] Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören, […].
Findet die Rodung in Altholzbeständen mit einem erhöhten Höhlenbaumpotenzial statt, kann
dieser artenschutzrechtliche Verbotstatbestand für die Fledermausfauna durch den möglichen Verlust von Quartieren oder ggf. auch infolge von Verlusten essentieller Nahrungshabitate hervorgerufen werden.
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Windpark Eisenkehl
5.1.2
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Anlagebedingte Wirkfaktoren sind Auswirkungen, die aufgrund der bestehenden WEA zu
verzeichnen sind und über die Bauphase hinausgehen z.B. Flächenumwandlung, Bodenversiegelung und Zerschneidung.

Permanenter Flächenverlust mit einer verbleibenden Waldlichtung um die WEA und
ggf. breiterer Schneisen für Zufahrtswege und Stromleitungstrassen

Kollisionsgefahr könnte beim Aufprall gegen die errichteten Maste, stillstehende Gondeln und stillstehenden Rotoren sowie bei oberirdischer Ausführung von Stromleitungen bestehen
Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Zwar sind Kollisionen von Vögeln mit Stromoberleitungen und Funkmasten keine Seltenheit.
Bei Fledermäusen jedoch gab es bisher noch keine Beobachtungen, dass diese gegen ein
stehendes Hindernis im offenen Raum fliegen und dabei zu Schaden kommen. Fledermäuse
können mit Hilfe der Echoortung Strukturen der Stärke eines Haares erkennen (Bleckmann &
Rudolph 2015) und diesen im schnellen Flug ausweichen.
Verbotstatbestand „Störung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, […], Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […].
Allein aufgrund von sich nicht drehenden WEA wird der Verbotstatbestand der Störung nicht
hervorgerufen.
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Lebensraumverlust:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, „[…] Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören, […].
Sind Kernlebensräume z. B. Wochenstubenzentren von kleinräumig jagenden Fledermausarten betroffen, können bereits geringe Habitatverluste erhebliche Auswirkungen auf die lokale
Population haben. Bei Arten mit großen Aktionsräumen bzw. mit günstigem Erhaltungszustand führt der Verlust von Nahrungshabitaten durch die Versiegelung nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung, vorausgesetzt es stehen Ausweichhabitate zur Verfügung oder werden zeitnah entwickelt.
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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Windpark Eisenkehl
5.1.3
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen im Zusammenhang mit dem Betrieb der bestehenden WEA z. B. durch die sich drehenden Rotorblätter, Beleuchtung, Unterhaltungsmaßnahmen.

Kollisionsrisiko fliegender Tiere mit den sich drehenden Rotoren

Verlust oder Verschiebung von Flugkorridoren bzw. lokaler Zugbahnen

Meidung von WEA-Standorten aufgrund von Störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten infolge Schlagschatten, Lärmemissionen oder stark beleuchteten WEAEingangstüren
Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Ein erhöhtes Kollisionsrisiko im Betrieb der WEA ergibt sich durch die sich drehenden Rotorblätter, die die Tiere nicht oder nur verspätet wahrnehmen. So kommen Fledermäuse durch
direkte Kollision mit den Rotorblättern, aber auch durch Verwirbelungen im Nahbereich dieser zu Tode (Barotrauma). Kollisionsgefahr besteht sowohl für kleinräumig jagende Arten auf
ihren Transferflügen zwischen Quartier und Jagdgebieten, als auch für Arten mit größerem
Aktionsradius. Auch die Anlockung von Insekten können Fledermäuse in den kollisionsgefährdeten Bereich der WEA locken, z.B. durch im Gondelbereich vorhandene Wärmeemissionen oder die Positionslichter.
Besonders gefährdet sind Arten wie der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die
Zwergfledermaus. Der Große Abendsegler erreicht bei der Jagd Höhen von über den Baumkronen bis in einige hundert Meter auf dem Zug ins Sommer- bzw. Winterquartier. Die Rauhautfledermaus erreicht vermutlich ebenfalls auf dem Zug in die Winter- bzw. Sommerquartiere kollisionsgefährdende Höhen. Die Zwergfledermaus ist aufgrund ihres Flugverhaltens
eigentlich keine kollisionsgefährdete Art, sie zeigt jedoch besonders im August ein ausgeprägtes Quartiererkundungsverhalten, wobei sich die Tiere am Mast hochschrauben und so
in den Nahbereich der Rotorblätter gelangen, wo sie der Gefahr des Barotraumas ausgesetzt
sind.
Alpenfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Mückenfledermaus, Nordfledermaus und Zweifarbfledermaus gehören in Deutschland ebenfalls zu den regelmäßig als
Schlagopfer nachgewiesenen Arten, sind jedoch seltener von Kollision betroffen als die vorher genannten. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Schlagopfernachsuche die Zahl der
Totfunde unter WEA meist nicht der tatsächlichen Anzahl getöteter Tiere entspricht. Dies
beruht auf der Zugänglichkeit der abzusuchenden Fläche, der Abtragsrate durch karnivore
Tiere, sowie dem Sucherfolg durch den Menschen. Aus diesem Grund werden Korrekturfaktoren angewendet, um die tatsächliche Zahl der verunglückten Fledermäuse zu berechnen.
Untersuchungen von Niermann et al. (2011) ergaben im Mittel drei Individuen pro WEA pro
Sommer. Nach Anwendung des Korrekturfaktors waren es im Mittel 9,5 tatsächlich verunglückte Tiere pro WEA.
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Lediglich ein geringes Kollisionsrisiko ist bei den Arten der Gattung Myotis und Plecotus zu
verzeichnen, da nach Rydell et al. (2010) bei der Auswertung von Schlagopfern aus 40 europäischen Windparks nur 2 % aller Totfunde dieser Artengruppe angehörten. Dies ist vor
allem durch das niedrige und strukturgebundene Flugverhalten zu erklären.
Besonders WEA-Standorte in Wäldern weisen gegenüber Offenlandstandorten höhere
Schlagopferzahlen auf, da es hier aufgrund der allgemein höheren Aktivitätsdichten von Fledermäusen, zu erhöhten Aufenthaltswahrscheinlichkeiten im Rotorbereich kommen kann.
Hier bestimmen jedoch Faktoren wie Jahreszeit, Windgeschwindigkeit, Temperatur und Niederschlag maßgeblich das Kollisionsrisiko. Die Anlagenhöhe hat ebenfalls einen Einfluss das
Kollisionsrisiko (Brinkmann et al. 2011).
Besonders kritisch sind die Zeiten, in denen sich die Fledermäuse auf dem Zug in Winterquartiere (Richtung Südwest) befinden. Es wird vermutet, dass die Tiere auf dem Frühjahrszug einen breitbandigeren Zug aufweisen, d.h. sich auf größere Gebiete verteilen (Reichenbach et al. 2007). Da die ziehenden Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus
Baumhöhlen bewohnende Fledermäuse sind und auf ihrer Wanderung in das Winterquartier
die Paarung in Baumhöhlen stattfindet, werden auf diesem Zug im Herbst bekannte baumhöhlenreiche Wälder aufgesucht, wodurch der Zug gerichteter stattfindet.
Für Tiere der Lokalpopulation sind besonders die Zeiten der Auflösung der Wochenstuben
kritisch. Bei der Zwergfledermaus fällt dieser Zeitpunkt meist auf die letzten zwei Juliwochen.
Die Jungtiere sind noch sehr unerfahren und unterliegen der Gefahr in den Gefahrenbereich
der Rotorblätter hineinzugelangen. Ebenso gefährlich ist der August für Zwergfledermäuse,
da diese Art im August ein ausgeprägtes Quartiererkundungsverhalten aufweist und dabei
besonders an der Neuerkundung vertikaler Strukturen interessiert ist.
Verbotstatbestand „Störung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, […],Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […].
1) Barriereeffekt: Verlust oder Verschiebung von Flugkorridoren bzw. lokaler Flugbahnen
Nach dem Bau der WEA sind an den Standorten neue Grenzlinien in Form von Waldrändern
entstanden und es wurden Wege neu angelegt oder bestehende Wege verbreitert. Für die
Lokalpopulation kann dies zur Aufgabe von Nahrungshabitaten führen, da die Tiere ihre traditionellen Jagdgebiete meist aus der Erinnerung „kennen“ und somit auch den räumlichen
Wirkungsbereich der Rotoren. Von daher ist es möglich, dass die Lokalpopulation diese Bereiche aufgrund von Turbulenzen durch den Rotorschlag meidet.
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es u.a. ebenfalls verboten, Fledermausarten während
ihrer Wanderungszeiten erheblich zu stören, wobei eine erhebliche Störung dann vorliegt,
wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Bei hochfliegenden Arten wie dem Großen Abendsegler wäre eine Änderung
von Flugkorridoren möglich, die letztendlich zur Aufgabe von Quartieren führen könnte.
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
2) Meidung von WEA-Standorten
In einer Studie von Bach (2001, 2003) wurden mögliche Auswirkungen von WEA auf das
Raumnutzungsverhalten von Fledermäusen untersucht. Die Studie fand im Zeitraum
1999-2002 an einem Windpark in Cuxhaven mit 70 WEA statt (70 m Nabenhöhe, 30 m Rotordurchmesser). Hierbei wurde festgestellt, dass Breitflügelfledermäuse den Windpark über
den Zeitraum von vier Jahren immer stärker mieden und auf Jagdflügen fast immer ein Abstand von > 100 m eingehalten wurde. Im Gegensatz dazu nahm die Jagdaktivität von
Zwergfledermäusen zu. Bei diesen wurde sogar ein Ausweichverhalten an den Rotorblättern
beobachtet. Als Grund für dieses Meidungsverhalten stellte Schröder bereits 1997 fest, dass
einige WEA-Typen Ultraschall-Frequenzen bis 32 kHz emittierten. Beobachtungen zeigten
ein Meideverhalten von Breitflügelfledermäusen gegenüber den Ultraschall emittierenden
WEA. Für die Zwergfledermaus konnte dies nicht festgestellt werden.
Auch Luftverwirbelungen im Bereich der sich drehenden Rotorblätter oder die Umgestaltung
von einst bewachsenen Feldwegen zu breiten Schotterwegen, die eine Änderung des Mikroklimas und somit eine Reduzierung des Insektenaufkommens bewirken, können der Grund
für eine Reduzierung der Jagdaktivität von Fledermäusen sein.
5.2 Projektspezifische Wirkfaktoren des Bauvorhabens auf Fledermäuse
Zwischen den Gemeinden Hirschberg und Altendiez Diez im Rhein-Lahn-Kreis ist die Errichtung und Inbetriebnahme von zwei WEA geplant.
5.2.1
Baubedingte Wirkfaktoren
Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Baubedingt könnte es zu einer Kollision mit Baufahrzeugen und schweren Maschinen kommen. Da Fledermäuse in der Lage sind solche Strukturen mit Hilfe der Echoortung wahrzunehmen, geht das baubedingte Tötungs- bzw. Verletzungsrisiko von Fledermäusen hierdurch nicht über das normale Lebensrisiko hinaus.
Weiterhin können während der Rodung von potenziellen Quartierbäumen Tiere zu Tode
kommen. Bei Beachtung der Vermeidungsmaßnahme V1 (Baufeldabgrenzung; Minimierung der Flächeninanspruchnahme) und V2 (Rodungszeiten zwischen dem 01. November und Ende Februar) wird es bei der Rodung nicht zu einem signifikanten Tötungsrisiko von Fledermäusen kommen.
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Fledermäuse
Verbotstatbestand „Störung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, […], Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […].
Die Störung durch Lärm-, Abgas- und Staubemissionen von Baustellenfahrzeugen bzw. Störungen durch Erschütterungen und optische Störungen werden als nicht erheblich eingestuft,
da die betroffenen Nahrungshabitate nicht essentiell und keine Wochenstuben von Fledermäusen dauerhaft oder regelmäßig betroffen sind. Das Ausweichen auf Nahrungshabitate in
der unmittelbaren Umgebung ist möglich und anzunehmen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population der im UG vorkommenden Fledermausarten wird
nicht eintreten.
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Lebensraumverlust:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, „[…] Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören, […].
Für die Errichtung der WEA, die Zuwegung sowie für Baustellenzufahrten, Baustraßen, BEFlächen zur Lagerung von Baumaterial und zum Abstellen von schweren Maschinen müssen
Gehölze gerodet werden. Im vorliegenden Fall wurden 2 potenziell für Fledermäuse als
Quartier geeignete Höhlenbäume kartiert, die im Eingriffsbereich liegen und mit Sicherheit
gefällt werden müssen. In Teilbereichen (Altbestände) des UG wurden im Rahmen eines
Abendsegleraufkommens bereits Höhlenbäume kartiert. Dabei wurden 219 potenzielle Quartierbäume festgestellt. Die ökologische Funktion bleibt bei dem angeführtem Verlust von
Quartierbäumen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten. Somit wird der Verlust
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten als nicht erheblich eingestuft. Zur Habitatoptimierung
und Bestandsstützung ist als Schutzmaßnahme (S1) für den Verlust von 2 Höhlenbäumen
im Eingriffsbereich das Aufhängen von 2 Fledermaus-Großraumhöhlen vorgesehen (vgl.
UVS/LBP DR. KÜBLER GmbH 2016). Sollten während der Rodungsarbeiten noch Quartierbäume gefällt werden müssen, sind diese ebenfalls auszugleichen. Die im LBP vorgesehene
Ausgleichsmaßnahme (A1 – Umbau eines Fichtenforstes) wirkt sich zusätzlich positiv auf
die Quartierentwicklung für Fledermäuse aus (vgl. UVS/ LBP Dr. KÜBLER GMBH 2016).
5.2.2
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Da Fledermäuse mit Hilfe der Echoortung Strukturen der Stärke eines Haares erkennen
können, wird ein Ausweichen an den sich nicht drehenden WEA angenommen. Der Verbotstatbestand der Tötung bzw. Verletzung wird allein aufgrund von sich nicht drehenden WEA
nicht hervorgerufen.
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Fledermäuse
Verbotstatbestand „Störung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, […], Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […].
Verlust lokaler Flugrouten
Durch die Anlage der geplanten WEA entstehen neue Randstrukturen, die einen Verlust oder
eine Verschiebung von Flugrouten bewirken könnten. Negative Auswirkungen könnte dies
nur auf strukturgebunden fliegende Arten haben, indem Nahrungsgebiete nicht mehr aufgesucht werden. Populationsrelevant könnte dies bei kleinräumig jagenden Arten wie der
Bechsteinfledermaus oder dem Braunem Langohr sein, da diese Arten sich aufgrund ihres
kleinräumigen Aktionsradius` keine Nahrungshabitate in größerer Entfernung erschließen
können. Deie WEA A2 befindet sich in einem Fichtenwald, welcher kein essentielles Nahrungshabitat für Fledermäuse darstellt. Die WEA A1 ist der einzige Standort, an dem älterer
Buchenbestand betroffen ist. Dieser Standort liegt darüber hinaus an einem Waldweg, so
dass ein Verlust oder eine Verschiebung von Flugrouten nicht zu befürchten ist, da der Weg
vermutlich bereits selbst als Flugroute fungiert.
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Lebensraumverlust:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, „[…] Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören, […].
Wie bereits in Kapitel 5.2.1 bei den baubedingten Wirkfaktoren beschrieben, wird der Verlust
von 4 potenziell für Fledermäuse als Quartier geeignete Höhlenbäume im Hinblick auf weitere vorhandene Quartierbäume in der unmittelbaren Nähe als nicht erheblich eingestuft.
Der anlagebedingte permanente Flächenverlust für den Bau einer WEA bewegt sich im unteren einstelligen Hektarbereich (ca. 0,2 ha). Sind Kernlebensräume z. B. Wochenstubenzentren von kleinräumig jagenden Fledermausarten (z. B. Bechsteinfleder-maus und Braunes
Langohr) betroffen, können bereits geringe Habitatverluste erhebliche Auswirkungen auf die
lokale Population haben. Bei Arten mit großen Aktionsräumen bzw. mit günstigem Erhaltungszustand führt der Verlust von Nahrungshabitaten durch die Versiegelung nicht zu einer
erheblichen Beeinträchtigung, vorausgesetzt es stehen Ausweichhabitate zur Verfügung
oder werden zeitnah entwickelt.
Bei den Netzfängen wurde zwar kein Wochenstubennachweis der Bechsteinfledermaus erbracht, der Fang zweier Männchen bei den Netzfängen zeigt jedoch, dass sich das Waldgebiet aufgrund seines Struktur- und Höhlenbaumreichtums durchaus als Lebensraum für die
Bechsteinfledermaus eignet. Die Standortwahl wurde derart optimiert, dass die anlagebedingte Vernichtung von Nahrungshabitaten für z. B. Bechsteinfledermaus oder Braunes
Langohr so gering wie möglich gehalten wird. So wurde z.B. der Standort A2 aus einem höhlenreichen Buchenwald in einen Fichtenwald gelegt. Mit Hilfe der Standortverschiebung wurde ein Eingriff in essentielle Nahrungshabitate weitgehend vermieden. Im UG stehen darüber
hinaus genügend Ausweichnahrungshabitate zur Verfügung, so dass eine potenzielle Beein-
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
trächtigung von Nahrungshabitaten als nicht erheblich betrachtet wird (vgl. Kapitel 5.2.4.2
FFH-VP Kübler GmbH 2016).
5.2.3
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Ein weiterer projektspezifischer Wirkfaktor ist die betriebsbedingte Tötung von Fledermäusen
durch Kollision an den Rotorblättern. Hiervon sind vor allem die Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Breitflügelfledermaus während der Wochenstubenzeit sowie die Rauhautfledermaus, der Kleinabendsegler und der Große Abendsegler zur Zugzeit (August bis Oktober) betroffen. Besonders die Zwergfledermaus wurde im UG mit einer sehr hohen Stetigkeit
über den gesamten Untersuchungszeitraum festgestellt. Der Große Abendsegler wurde
ebenfalls mit einer vergleichsweise hohen Stetigkeit im Untersuchungszeitraum festgestellt,
jedoch nicht in einer derart hohen Rufdichte wie die Zwergfledermaus. Die ebenfalls schlaggefährdeten Arten Kleinabendsegler, Mückenfledermaus und Breitflügelfledermaus wurden
mit einer so geringen Stetigkeit nachgewiesen, so dass hier kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht.
Bei den Kontrollterminen mit dem Detektor wurden geringe bis hohe Aktivitätsdichten von
Fledermäusen festgestellt. Besonders am Detektorpunkt Nr. 29, der an dem (ursprünglichen)
Standort A2 in einem sehr höhlenreichen Altbuchenbestand liegt, wurden hohe Aktivitätsdichten festgestellt. Der Standort A2 wurde u.a. aus diesem Grund weiter nordwestlich in den
Fichtenwald verlegt. Neben Rufen von jagenden Zwergfledermäusen und Breitflügelfledermäusen an Grenzstrukturen zum Offenland wurden auch Rufe von wandernden Arten wie
Große Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus im Untersuchungsgebiet
festgestellt. Innerhalb der Wälder sind darüber hinaus Rufe der Bechsteinfledemaus aufgezeichnet worden. Mit einer Affinität zu Gewässern wurden die Rufe von Bartfledermäusen,
Großen Mausohren, Fransenfledermäusen und Wasserfledermäusen aufgezeichnet.
Bei der automatischen Erfassung mit Batcordern wurden im Untersuchungszeitraum Arten festgestellt, die beim Betrieb von WEA einem Kollisionsrisiko ausgesetzt sind. Insbesondere sind hier die Langstreckenzieher und Jäger des offenen Luftraumes Großer Abendsegler und Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus zu nennen, wobei der Kleine Abendsegler
mit einer Stetigkeit von 6 und der Große Abendsegler mit einer Stetigkeit von 24 im Untersuchungszeitraum nachgewiesen wurde. Die Rauhautfledermaus kann auf ihren Zugrouten
ebenfalls in größeren Höhen fliegen und wurde mit einer Stetigkeit von 6 im Untersuchungszeitraum angetroffen. Der Große Abendsegler ist mit einer Stetigkeit von 24 im UG in erhöhtem Maße einem betriebsbedingten Kollisionsrisiko ausgesetzt.
Weitere kollisionsgefährdete Arten, die zwar überwiegend an Grenzstrukturen jagen, aber
auch im offenen Luftraum jagen können und damit in die Wirkzone von WEA geraten können
sind: Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Große Bartfledermaus und Breitflügelfledermaus.
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Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Ein erhöhtes betriebsbedingtes Kollisionsrisiko besteht hier für die Arten Zwergfledermaus und das Artenpaar Bartfledermäuse, da diese mit einer sehr hohen Stetigkeit von 37
(Zwergfledermaus) und 22 (Bartfledermaus) bei den Batcorder-Standorten über den gesamten Untersuchungszeitraum angetroffen wurden.
Für die Breitflügelfledermaus, die mit einer Stetigkeit von 6 im gesamten Untersuchungszeitraum nachgewiesen wurde und vermutlich, wie in Kapitel 5.1.3 bereits beschrieben, gegenüber WEA ein Meideverhalten bis auf 100 m zeigt, kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgeschlossen ausgeschlossen werden.
Für die Mückenfledermaus, die mit einer Stetigkeit von 3 im gesamten Untersuchungszeitraum nachgewiesen wurde kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ebenfalls ausgeschlossen werden.
Alle weiteren nachgewiesenen Arten wie Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Kleine
Bartfledermaus, Fransenfledermaus und Wasserfledermaus sind aufgrund ihres niedrigen
und strukturgebundenen Flugverhaltens nicht vom Kollisionsrisiko durch WEA betroffen.
Mit Hilfe der Vermeidungsmaßnahme V8 (Gondelmonitoring) soll nach den Vorgaben des
Bundesforschungsprojektes „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion
des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“ eine dauerhafte
akustische Erfassung inklusive der Erfassung von Witterungsparametern (u.a. Wind, Temperatur, Niederschlag) im Bereich der WEA-Gondel durchgeführt werden. Durch die bei dem
Monitoring errechneten Abschaltalgoritmen wird gewährleistet, dass die Zahl der verunglückten Fledermäuse im Regelfall unter zwei Individuen pro WEA und Jahr liegt8. Anlagen ohne
Fledermausaktivität in der Höhe können ohne Abschaltung betrieben werden (vgl. Kapitel
6.2).
Bei einer Anlagenzahl von 4 bis 10 WEA sind nach RICHARZ (2012) pro angefangene fünf
WEA je zwei Gondeln mit Batcordern zu bestücken. Für den Windpark Eisenkehl ist demnach 1 WEA mit einem Aufzeichnungsgerät (z. B. Batcorder) für ein FledermausMonitoring zu versehen.
Im Gegensatz zum Frühjahrszug ist der Herbstzug bei den Fledermäusen besonders
schmalbandig, da er mit der Paarung der Tiere verbunden ist. Bei den baumhöhlenbewohnenden Langstreckenziehern Großer Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus sind deshalb Zwischen- und Paarungsquartiere in höhlenreichen Wäldern auf der
Zugroute essentiell. Aufgrund der herbstlichen Zugrichtung von NO nach SW stellt die WEA
A1 (Buchenwald) den nordöstlichsten Punkt im Windpark dar und sollte somit mit einem
Monitoring belegt werden.
8
Im naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG
2012) wird hierzu Folgendes ausgeführt: Die für die Regelfall geltende Formulierung „weniger als 2 Fledermäuse je Anlage und Jahr“ ist derzeit noch eingeschränkt praxistauglich. Für den Einzelfall wird eine von
Fachkreisen getragene Empfehlung vorgeschlagen, dass [übergangsweise] ein Restrisiko von 5-10 % als vertretbar angesehen wird. D.h. der entsprechende Abschaltwert wird aus den entsprechenden Klimadaten (Parameter-Werte für Windgeschwindigkeit und Temperatur) aus standortspezifischen Untersuchungen ermittelt.
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Fledermäuse
Verbotstatbestand „Störung“:
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „[…] wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, […], Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […].
1) Barriereeffekt: Verlust oder Verschiebung von Flugkorridoren bzw. lokaler Flugbahnen
Bei hochfliegenden Arten wie dem Großen Abendsegler wäre eine Änderung von Flugkorridoren möglich, die letztendlich zur Aufgabe von Quartieren führen könnte. Ein Fortpflanzungsquartier des Großen Abendseglers hat sich weder bei der Untersuchung im Jahr 2014,
noch bei der Nachuntersuchung im Jahr 2015 bestätigt. Eine Barrierewirkung für ziehende
Fledermäuse ist bei 2 WEA aufgrund der geringen Anzahl nicht vorhanden. Gegebenenfalls
eintretende Barierrewirkungen aufgrund kumulativer Wirkungen bei weiteren geplanten
Windparks
im
Wirkbereich
sind
möglich.
Die
Vermeidungsmaßnahme
V8
(Gondelmonitoring) wird eine Barrierewirkung verhindern, da Fledermäuse in der Lage sind
den sich nicht drehenden Anlagen auszuweichen. Eine Verschlechterung der lokalen Population ist hierdurch nicht zu erwarten.
2) Scheuchwirkung
Über Meideverhalten von Fledermäusen gegenüber WEA ist bisher nur wenig bekannt. Nach
der Studie von BACH (2001, 2003) meidet die Breitflügelfledermaus die Nähe von WEA bis
zu einer Entfernung von 100 m als Jagdhabitat. Nach den vorliegenden Untersuchungen
beschränken sich die Rufe von Breitflügelfledermaus bei den Detektorbegehungen auf Standorte mit Grenzstrukturen z. B. Waldränder oder auch Lichtungen in geschlossenen Wäldern. Vereinzelt zeichneten Batcorder auch Rufe innerhalb von Wäldern auf. Da Breitflügelfledermäuse sowohl entlang von Vegetation, als auch im freien Luftraum jagen und darüber
hinaus in der Lage sind Beutetiere vom Boden auf frisch gemähten Wiesen zu sammeln,
steht der Art im näheren Umfeld ausreichend Ausweichnahrungshabitat zur Verfügung. Es
handelt sich darüber hinaus um eine großräumig jagende Art, bei der die Jagdgebiete bis zu
12 km vom Quartier entfernt liegen können. Ein potenzielles Meiden der WEA in einem Radius von 100 m um die WEA führt bei der Breitflügelfledermaus nicht zu erheblichen Beeinträchtigung in Bezug auf den Verlust von Nahrunshabitat und hat damit keine populationsbedeutende Wirkung.
Bei allen anderen Fledermausarten wird nicht von einem Meideverhalten gegenüber WEA
ausgegangen. Sollte es dennoch zu einer Meidung der WEA-Standorte durch Fledermäuse
kommen, so stehen auch für andere Fledermausarten ausreichend Ausweichjagdhabitate in
unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Somit wird ein potenzieller Verlust von Nahrungshabitat für Fledermäuse durch
Scheuchwirkung als nicht erheblich eingestuft.
Da durch die geplanten 2 WEA keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die Erhaltungszustände der lokalen Population der festgestellten Fledermausarten zu erwarten sind, werden keine Störungstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden aber vorsorglich zu ergreifen sein.
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5.3 Gebiets-/Objektschutz und Verbotstatbestände
Die WEA liegen knapp außerhalb des FFH-Gebietes Nr. 5613-301 „Lahnhänge“. Das Konfliktpotenzial dieses FFH-Gebietes wird aufgrund des Vorkommens WEA-sensibler Arten
(hier Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr) als „mittel – hoch“ eingestuft (VSW &
LUWG 2012). In der Empfehlung heißt es: „Errichtung von WEA in Teilflächen wahrscheinlich möglich, aber Erhaltungsziele dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden (Beachtung
artspezifisch wirksamer Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen)“.
Eine unmittelbare Beeinträchtigung des FFH-Gebietes 5613-301 „Lahnhänge“ kann im
vorliegenden Fall ausgeschlossen werden (vgl. FFH-VP DR. KÜBLER GMBH 2016).
Die Zielarten (Erhaltungsziele) Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr jagen strukturgebunden innerhalb von Wäldern, womit eine Gefährdung durch Kollision ausgeschlossen werden kann.
Ein günstiger Erhaltungszustand kann bewahrt werden, indem innerhalb des FFH-Gebietes
keine Wochenstubenquartiere zerstört oder beeinträchtigt werden. Dies ist für Wochenstubenkolonien der Großen Mausohren sicher auszuschließen, da sich diese auf Dachböden in
Gebäuden (meist Kirchen) oder in Scheunen befinden. Die nächste bekannte große Wochenstube von Großen Mausohren befindet in ca. 12 km Entfernung (Luftlinie) im Keller des
Lahnkraftwerks Nassau (ca. 1800 Weibchen).
Die Bechsteinfledermaus hat als typische Waldfledermaus ihre Wochenstuben in Baumhöhlen (auch in Nistkästen von Vögeln). Die Weibchen leben in einem Quartierverbund, d.h. die
Wochenstubenquartiere der Kolonien in einem Verbund werden regelmäßig gewechselt. Da
bei den Netzfängen im Jahr 2014 und bei der Nachuntersuchung im Jahr 2015 lediglich jeweils ein Männchen und kein laktierendes Weibchen gefangen wurde, wird nicht von einer
Wochenstube der Bechsteinfledermaus im UG ausgegangen.
Dennoch sind der Waldtyp und darüber hinaus ausreichende Quartierangebote in Form von
BAT-Bäumen zu erhalten. Im Eingriffsbereich liegen 2 Höhlenbäume, die ein Quartierpotenzial für Fledermäuse aufweisen, zwei weiterere potenzielle Quartierbäume liegen im 10 m
Puffer der Zuwegung und im 50 m Puffer um die WEA. In der unmittelbaren Umgebung sind
ausreichend weitere Höhlenbäume vorhanden, so dass dieser Verlust nicht erheblich ist. Zur
Habitatoptimierung und Bestandsstützung ist die Schutzmaßnahme S1 (Aufhängen von 2
Fledermaus-Großraumhöhlen) durchzuführen.
Jagdgebiete des Großen Mausohrs zeichnen sich durch eine geringe Bodenbedeckung aus,
weshalb überwiegend Buchenhallenwälder als Nahrungshabitat bevorzugt werden. Dort erbeuten sie am Boden krabbelnde Laufkäfer. Aber auch frisch gemähten Wiesen, abgeweidetes Grünland oder abgeerntete Äcker können Nahrungsgründe für Große Mausohren darstellen (MESCHEDE & HELLER 2002). Große Mausohren jagen in einem Radius bis zu 26 km von
ihrem Quartier entfernt. Bei den Netzfängen wurden laktierende Weibchen nachgewiesen.
Dass die Tiere der großen Wochenstube in Nassau entstammen ist möglich (Luftlinie ca. 11
km). Das Nahrungshabitat dieser Art wird durch den Bau der WEA nicht maßgeblich reduziert.
Die Bechsteinfledermaus jagt sehr kleinräumig um ihre Quartierzentren (1 km im Radius),
wobei sich der Radius während der Wochenstubenzeit auf 200 m um das Quartier reduzie-
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ren kann. Reich strukturierte Laub(misch)wälder mit mehrschichtigem vertikalem Aufbau stellen ein typisches Jagdgebiet für diese Art dar. Da sich die Inanspruchnahme nach Verschiebung von Standort A2 überwiegend auf Waldbereiche mit geringer ökologischer Wertigkeit
beschränkt und diese sich darüber hinaus lediglich kleinflächig über das UG verteilen, findet
durch den Bau der WEA keine erhebliche Reduzierung von essentiellen Nahrungshabitaten
der Bechsteinfledermaus statt.
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Vermeidungs-, Minderungs-, Kompensations- bzw.
maßnahmen
Schutz-
In Bezug auf die im vorherigen Kapitel genannten zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die festgestellte Fledermausfauna werden im Folgenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Konflikten mit dem Artenschutz formuliert, um Verstöße gegen § 44
BNatschG zu vermeiden. Nach der Eingriffsregelung sollten diese in folgender Reihenfolge
stattfinden: Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz.
Um Dopplungen in der Benennung zu vermeiden folgt die Auflistung der Vermeidungs-,
Minimierungs- und Schutzmaßnahmen der chronologischen Nummerierung des LBP (vgl.
UVS/ LBP DR. KÜBLER GMBH 2016).
Im Zuge der Untersuchungen wurde der Standort A2 zur Vermeidung von Verlusten
essentieller Nahrungshabitate der Bechsteinfledermaus aus dem Buchenwald in den
Nadelwald gelegt.
6.1 Vermeidungsmaßnahmen
 V1 - Baufeldabgrenzung; Minimierung der Flächeninanspruchnahme
Die geplante Errichtung der zwei WEA sowie die erforderliche Anlage von Zufahrtswegen
führen zu einem Verlust von 2 Höhlenbäumen. Weitere potenziell notwendig werdende
Baum- bzw. Waldrodungen sollen auf ein unvermeidbares Maß beschränkt werden.
 V2 - Rodungszeiten zwischen 01.November und Ende Februar
Um eine Tötung bzw. Verletzung von Fledermäusen zu verhindern, müssen Bäume mit
Höhlen und Stammrissen sowie abstehender Borke als potenzielle Quartierbäume von
Fledermäusen betrachtet werden. Die Fällung solcher Bäume ist außerhalb der Aktivitätsphasen von Fledermäusen im Zeitraum 01. November bis Ende Februar vorzunehmen.
Wochenstuben und Zwischenquartiere können in diesem Zeitraum nicht mehr beeinträchtigt werden, da die Tiere bereits in ihre Winterquartiere abgewandert sind. Bei Feststellung von streng geschützten Tiere ist das weitere Vorgehen mit der Naturschutzbehörde
bzw. mit den Beteiligten der Ökologischen Baubegleitung abzuklären. Bei einer vorzeitigen Fällung ab 01.10. müssen die zu rodenden Höhlenbäume im Eingriffsbereich mit dem
Endoskop auf Besatz kontrolliert werden. Leere Höhlen werden anschließend verschlossen, um so eine erneute Besiedlung zu vermeiden.
 V4 - Verwendung schwach scheinender Beleuchtungen
Im Falle von Nachtarbeit und bei der Ausstattung der WEA-Eingangstüren sind Beleuchtungsanlagen nach Möglichkeit mit speziellen Lampen auszustatten z. B. Natriumdampflampen, deren emittierendes Licht sich im roten Spektralbereich befindet (gelbes Licht).
Darüber hinaus sollten nach unten strahlende Lampen eingesetzt werden, die eine unnötige Erhellung der Umgebung vermeiden. Hierdurch wird eine übermäßige Anlockung von
Insekten verhindert und somit die Gefahr für Fledermäuse mit Baugeräten und Fahrzeugen zu kollidieren bzw. in den Gefahrenbereich der WEA gelockt zu werden minimiert.
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6.2 Minderungsmaßnahmen
 V8 - Gondelmonitoring
Betriebszeitenregulierung und begleitendes bioakustisches Gondelmonitoring zur Erfolgskontrolle:
Dauerhafte akustische Erfassung der Fledermausaktivität im Rotorbereich mit Aufzeichnungsgeräten (z. B. Batcorder) nach den Vorgaben des Bundesforschungs-projektes
„Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von
Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“ inklusive der Erfassung von Witterungsparametern (u.a. Wind, Niederschlag, Temperatur) im Bereich der WEA-Gondel im Zeitraum von 01.04. bis 31.08 insbesondere aufgrund der hohen Aktivitätsdichte von Zwergfledermäusen, sowie vom 01.09. bis 31.10 insbesondere aufgrund des Vorkommens von
Großen Abendseglern durchzuführen. Hierfür ist die Gondel einer WEA nach der Inbetriebnahme mit einem Aufzeichnungsgerät in der Gondelzu versehen (vgl. Kapitel 5.2.3).
Hierbei müssen sowohl die im Forschungsvorhaben des BMU verwendeten Methoden
und Einstellungen, als auch vergleichbare Geräte verwendet werden. Das
Gondelmonitoring erstreckt sich über zwei vollständige Fledermausaktivitätsperioden. Im
ersten Monitoring-Jahr findet eine temporäre Abschaltung bei einer Windgeschwindigkeit
von < 6 m/s und gleichzeitiger Temperatur von ≥ 10 °C in Gondelhöhe im Zeitraum
vom 01.04. - 31.08. von 1 h vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang statt, im Zeitraum 01.09. - 31.10. wird die Abschaltung vor Sonnenuntergang für ziehende Große
Abendseglern auf 3 h vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang erhöht ebenfalls bei
einer Windgeschwindigkeit von < 6 m/s und gleichzeitiger Temperatur von ≥ 10 °C in
Gondelhöhe. Nach dem 1. Monitoring-Jahr werden die bereits stattfindenden Betriebszeiteneinschränkungen kontrolliert. Gegebenenfalls kann der Naturschutzbehörde ein Vorschlag mit einem Abschaltalgorithmus inklusive Abschaltwindgeschwindigkeit vorgelegt
werden. In Zeiten mit geringer Fledermausaktivität kann das Monitoring ohne Abschaltalgorithmus durchgeführt werden. Nach dem 2. Monitoring-Jahr wird anhand der Ergebnisse aus beiden Jahren eine gültige Betriebszeitenregelung nach einem neu errechneten
Algorithmus festgelegt, der auch nach dem Monitoring weiterhin einzuhalten ist. Hierzu
hat der Betreiber der Anlagen der genehmigenden Behörde einen Vorschlag zur Art des
Nachweises und zur unabhängigen Prüfung anzugeben. Durch die Betriebszeitenregelung wird gewährleistet, dass die Zahl der verunglückten Fledermäuse im Regelfall unter
zwei Individuen pro WEA und Jahr liegt9. Anlagen ohne Fledermausaktivität in der Höhe
können ohne Abschaltung betrieben werden.
9
Im naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG
2012) wird hierzu Folgendes ausgeführt: Die für die Regelfall geltende Formulierung „weniger als 2 Fledermäuse je Anlage und Jahr“ ist derzeit noch eingeschränkt praxistauglich. Für den Einzelfall wird eine von
Fachkreisen getragene Empfehlung vorgeschlagen, dass [übergangsweise] ein Restrisiko von 5-10 % als vertretbar angesehen wird. D.h. der entsprechende Abschaltwert wird aus den entsprechenden Klimadaten (Parameter-Werte für Windgeschwindigkeit und Temperatur) aus standortspezifischen Untersuchungen ermittelt.
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 V11 - Ökologische Baubegleitung
Die ausführenden Baufirmen sind über das eventuelle Vorkommen gesetzlich geschützter
Tierarten zu informieren. Sollten im Baufeld gesetzlich geschützte Tiere festgestellt werden, ist das weitere Vorgehen mit der zuständigen Naturschutzbehörde bzw. den Mitarbeitern der ÖBB abzustimmen. Insbesondere während der Fällung der als Winterquartier
geeigneten Bäume, ist die Anwesenheit eines Fledermausspezialisten erforderlich.
Die Konkretisierung der Maßnahmen (Lage, Art der Umsetzung) erfolgt im UVS-LBP zum
Projekt „Windpark Eisenkehl“10.
6.3 Schutzmaßnahmen
 S1 - Aufhängen Fledermaus-Großraumhöhlen
Für die Rodung von 2 Bäumen mit Sommerquartier-Potenzial ist je eine FledermausGroßraumhöhle pro gerodetem Quartierbaum zu ersetzen. Die Instandhaltung der Kästen
muss gewährleistet sein.
6.4 Habitatverbessernde Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen sind keine Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen
der Fledermäuse. Sie wurden im Rahmen der Gesamtplanung des Windparks zum Ausgleich anderweitiger Beeinträchtigungen vorgesehen, haben jedoch ebenfalls positive Effekte
auf die Fledermausfauna. Um Dopplungen in der Benennung zu vermeiden, folgt die Auflistung der habitatverbessernden Maßnahmen der Benennung und der chronologischen Nummerierung des LBP:
 A1 Umbau eines Fichtenforstes
Buchen-Voranbau in einem Fichtenreinbestand zur langfristigen Entwicklung eines standortangepassten Mischwaldes.
Ziel: Optische Aufwertung des Bestandes auf einer Fläche von 1,9 ha durch naturnahe
Waldgestaltung, Ökologische Aufwertung u.a. durch Stabilisierung des Bestandes
(Windwurf, Trockenstress usw.), Verbesserung der Habitatqualität für Fledermäuse, Vögel, Wildkatze, etc.
10
Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH 2016
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Fazit
Im direkten Eingriffsbereich liegen 2 Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse, die gefällt werden müssen. Da im näheren und weiteren Umfeld zahlreiche Bäume mit Quartierpotenzial vorhanden sind, wird dieser Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahme V1 (Baufeldabgrenzung; Minimierung der Flächeninanspruchnahme) als nicht erheblich eingestuft, da die ökologische Funktion im
räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährt wird. Zur Habitatoptimierung und Bestandsstützung ist die Schutzmaßnahme S1 (Aufhängen von 2 Fledermaus-Großraumhöhlen)
durchzuführen. Die Stromleitungen zum Umspannwerk werden ausschließlich innerhalb des
Fundaments der WEA oder in bestehenden Waldwegen unterirdisch verlegt, ohne dass hierfür weiteren Bäume gefällt werden müssen.
Ein Verletzungs- oder Tötungsrisiko von Fledermäusen bei der Fällung von potenziellen
Quartierbäumen wird unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahme V2 (Rodungszeit 1.
November bis Ende Februar) weitgehend ausgeschlossen.
Die Baufirmen sind über das Vorkommen von Fledermäusen in Kenntnis zu setzen, im Falle
einer Feststellung von Fledermäusen ist das weitere Vorgehen mit der Ökologischen Baubegleitung (V11) bzw. der Naturschutzbehörde abzustimmen.
Ein bauzeitliches Kollisionsrisiko bei Nachtarbeit bzw. ein betriebsbedingtes Kollisionsrisiko
durch stark beleuchtete WEA-Eingangstüren kann verhindert werden, wenn die Vermeidungsmaßnahme V4 (Verwendung schwach scheinender Beleuchtung) beachtet wird.
Die geplanten WEA liegen nicht innerhalb des FFH-Gebietes „Lahnhänge“. Dennoch besteht
aufgrund der Nähe der Standorte zum FFH-Gebiet ein funktionaler Zusammenhang. Sowohl
bei den Netzfängen im Jahr 2014, als auch bei der Nachuntersuchung im Jahr 2015 wurden
keine laktierenden Weibchen von Bechsteinfledermäusen gefangen, jedoch zwei Männchen.
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde, um einen Verlust von wertvollen und
essentiellen Jagdhabitaten für die kleinräumig jagende Bechsteinfledermaus zu vermeiden,
der Standort A2 in den Nadelwald verschoben. Somit sind Verluste von
Jagdhabtitatstrukturen für kleinräumig jagende Arten wie Bechsteinfledermaus lediglich kleinflächig und in geringem Maße vorhanden, so dass diese als nicht erheblich einzustufen sind.
Während des Untersuchungszeitraumes wurden sechs kollisionsgefährdete Arten im UG
festgestellt (Zwerg-, Rauhaut- und Mückenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Breitflügelfledermaus), von denen die Zwergfledermaus mit einer sehr hohen Aktivitätsdichte über den gesamten Untersuchungszeitraum festgestellt wurde. Darüber hinaus war
ein regelmäßiges Vorkommen von Großen Abendseglern, auch während der Wochenstubenzeit zu verzeichnen. Da jedoch bei den Netzfängen kein laktierendes Weibchen dieser
Art gefangen wurde, wird es sich um übersommernde Männchen oder nichtträchtige Weibchen handeln. Um ein signifikantes Tötungsrisiko dieser und damit aller kollisionsgefährdeten Arten zu minimieren, ist an einer WEA (A1) ein Gondelmonitoring (V8) über zwei Jahre
durchzuführen.
Die Ergebnisse der Nachuntersuchung aus 2015 decken sich weitgehend mit denen aus
dem Jahr 2014. Es sind nach wie vor jagende Große Abendsegler während der Wochenstubenzeit im UG vorhanden. Der Fang eines nicht laktierendes adultes Weibchen im Jahr
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2014, sowie der Fang eines männlichen Tieres am 29.06.2015 stützt die Vermutung erneut,
dass es sich bei den Tieren im UG um übersommernde Männchen oder nichtträchtige
Weibchen handelt, die sich den Energieaufwand des Zuges ersparen.
Bei den Netzfängen 2015 konnte erneut kein laktierendes BechsteinfledermausWeibchen nachgewiesen werden. Es wurde lediglich erneut ein männliches Tier gefangen.
Das Vorkommen eines Wochenstubenverbandes dieser Art im UG hat sich nicht bestätigt.
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bau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse)
und NATURA 2000-Gebiete. Autoren: Klaus Richarz, Martin Hormann, Matthias Werner, Simon Ludwig, Thomas Wolf. Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Reinland-Pfalz
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Personen:
U. MARCKMANN
Dipl.-Biologe, NycNoc GmbH, Bamberg – mündliche Mitteilungen
V. RUNKEL
EcoObs GmbH, Nürnberg – mündliche Mitteilungen
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
95
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
9
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Anhang
9.1 Auswertung der Fledermausrufaufnahmen Detektorbegehungen
Abkürzungen der Fledermausartnamen:
Ppip = Zwergfledermaus, Pnat = Rauhautfledermaus, Nnoc = Großer Abendsegler,
Nlei = Kleiner Abendsegler, Mbart = Kleine/Große Bartfledermaus, Mnat = Fransenfle
dermaus, Eser = Breitflügelfledermaus, Mmyo = Großes Mausohr, Mbech = Bechst
einfledermaus
Tabelle 12:
Stelle
1
2
3
4
Ergebnisse der Detektorbegehungen mit Rufaktivität an einem Detektorpunkt im
Jahresverlauf
Datum
22.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
15.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
14.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
22.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
24.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
14.07.2014
24.07.2014
05.08.2014
Uhrzeit
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N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
Rufaktivität
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10%
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60%
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60%
70%
100%
ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
42 % (mittel)
Ppip
Mnat
Ppip
Ppip
Ppip, Mbart
Ppip
Nnoc
Ppip, Myotis
Mnat
Ppip
46 % (mittel)
Ppip
Ppip, Mnat
Ppip, Myotis
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip, Myotis
-
51 % (hoch)
Ppip, Mnat
Mnat
Spec.
Ppip
Mnat
Mnat
Ppip, Myotis
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
48 % (mittel)
Ppip
96
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Stelle
5
6
7
8
9
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Datum
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
14.07.2014
24.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
14.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
22.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
15.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
22.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
15.07.2014
24.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
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22:37
20:34
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N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
Rufaktivität
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100%
ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip
Ppip
Ppip, Mnat
Ppip
Ppip
Ppip
24 % (gering)
Ppip, Eser
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Mnat
Ppip
17 % (gering)
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip, Mnat
Ppip
Mkm, Myotis
Ppip, Mnat
35 % (mittel)
Ppip, Mmyo
Ppip, Mbart
Ppip
-
13 % (gering)
Ppip
Ppip
Ppip, Mmyo
Ppip
51 % (hoch)
Ppip
Ppip
97
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Stelle
10
11
12
13
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Datum
15.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
14.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
17.06.2014
23.06.2014
14.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
22.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
15.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
22.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
15.07.2014
24.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
Uhrzeit
00:39
22:32
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N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip
Ppip
Ppip, Mbart
Ppip
Ppip, Nnoc
Ppip, Pnat
Ppip
Ppip, (Pnat)
Ppip (Pnat)
58 % (hoch)
Ppip, Nnoc
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Myotis
Ppip
Ppip, Nnoc
Ppip, Mmyo
Ppip, Mmyo
27 % (gering)
Ppip, Mnat
Myotis
Ppip
Mbart
Ppip, Pnat
Ppip
Ppip
Ppip
46 % (mittel)
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip, Mmyo
Eser, Myotis
Spec.
Ppip
Ppip, Myotis
Ppip
Ppip, Mnat
40 % (mittel)
Ppip
Ppip, Mnat
Mnat, Myotis
Ppip
98
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Stelle
14
15
16
17
18
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Datum
21.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
15.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
15.10.2014
21.05.2014
16.06.2014
23.06.2014
15.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
15.10.2014
22.05.2014
16.06.2014
24.06.2014
15.07.2014
23.07.2014
05.08.2014
18.08.2014
11.09.2014
23.09.2014
15.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
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N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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0%
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30%
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100%
30%
40%
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10%
60%
20%
20%
100%
70%
80%
100%
60%
30%
30%
30%
0%
0%
70%
50%
50%
10%
0%
0%
0%
50%
20%
50%
30%
80%
70%
10%
ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip, Pnat, Mkm
Ppip
Ppip
43 % (mittel)
Ppip, Mnat
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Mnat
Ppip, Nnoc
Ppip
Eser
36 % (mittel)
Mdau
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip, Nnoc
Ppip
Ppip
Ppip
57 % (hoch)
Ppip, Myotis
Ppip
Ppip
Ppip
Nnoc, Mnat
Ppip
-
21 % (gering)
Mmyo
Ppip
Ppip
Nnoc, Pnat, Mmyo
-
35 % (mittel)
Ppip
Ppip
Ppip
99
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Stelle
19
20
21
22
23
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Datum
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
22.07.2014
14.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
Uhrzeit
21:22
00:41
05:57
00:49
01:43
01:43
00:30
23:39
22:45
23:39
20:54
23:14
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02:18
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00:26
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23:12
23:19
bis
bis
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bis
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bis
bis
21:32
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01:53
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22:55
23:49
21:04
23:24
07:13
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02:28
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23:26
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22:16
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01:05
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05:53
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00:36
23:13
00:15
22:18
23:22
23:29
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
Rufaktivität
h
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0%
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100%
70%
50%
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0%
10%
30%
30%
100%
100%
70%
0%
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20%
60%
30%
10%
40%
50%
30%
40%
30%
10%
100%
100%
20%
70%
30%
100%
30%
0%
30%
0%
30%
20%
30%
80%
100%
30%
0%
30%
ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip
Mmyo
Ppip
Ppip
43 % (mittel)
Ppip
Ppip, Mmyo
Ppip
Ppip
Pnat
-
50 % (mittel)
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
32 % (mittel)
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Spec.
Ppip
Ppip
Ppip
48 % (mittel)
Ppip
Ppip
Ppip
-
41 % (mittel)
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
100
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Stelle
24
25
26
27
28
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Datum
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
Uhrzeit
23:01
06:32
01:05
01:55
01:55
00:18
00:30
22:20
23:52
20:43
20:42
07:16
01:19
02:07
02:07
01:02
00:43
22:32
00:09
20:30
20:23
07:30
22:34
00:26
22:50
22:49
23:54
01:12
21:33
22:44
20:55
05:21
22:55
00:42
23:08
23:00
21:50
00:36
21:46
22:32
22:37
05:33
22:21
00:15
00:15
22:38
00:05
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
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bis
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bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
23:11
06:42
01:15
02:05
02:05
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00:40
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20:53
20:42
07:26
01:29
02:17
02:17
01:12
00:53
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00:19
20:40
20:33
07:40
22:44
00:36
23:00
22:59
00:04
01:22
21:43
22:54
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00:52
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22:00
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22:42
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05:43
22:31
00:25
00:25
22:48
00:15
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
Rufaktivität
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0%
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90%
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10%
0%
10%
0%
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20%
20%
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40%
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0%
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90%
0%
90%
70%
50%
10%
20%
0%
20%
50%
10%
10%
0%
10%
30%
0%
10%
0%
60%
30%
20%
30%
50%
ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip
Ppip
-
23 % (gering)
Ppip
Nnoc
Ppip
Ppip
Mmyo
-
25 % (gering)
Ppip
Nlei, Mbec
Ppip
Ppip
Ppip
-
39 % (mittel)
Ppip
Ppip
Myotis
Ppip
Ppip, Mmyo
-
14 % (gering)
Ppip
Ppip
Ppip
30 % (gering)
Ppip
Ppip
101
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Stelle
29
30
31
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
Datum
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
22.07.2014
31.07.2014
18.08.2014
08.09.2014
25.09.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
16.10.2014
20.05.2014
10.06.2014
24.06.2014
14.07.2014
16.10.2014
Uhrzeit
10:00
21:22
22:55
21:06
05:10
22:08
00:04
23:50
22:26
00:16
00:49
21:11
23:06
21:17
04:59
21:54
23:50
00:04
21:55
04:23
21:41
23:38
23:38
22:12
04:43
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
01:10
21:32
23:05
21:16
05:20
22:18
00:14
00:00
22:36
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00:59
21:21
23:16
21:27
05:09
22:04
00:00
00:14
22:05
04:33
21:51
23:48
23:48
22:22
04:53
Rufaktivität
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
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h
h
h
h
h
h
h
h
20%
50%
10%
30%
0%
100%
10%
100%
90%
100%
100%
100%
60%
10%
0%
0%
40%
30%
0%
0%
30%
20%
50%
30%
0%
ᴓ Rufaktivität Jahr
Arten
Ppip
Nnoc, Ppip
Ppip
Ppip
Ppip, Mmyo
Mmyo
67 % (hoch)
Ppip, Eser
Ppip
Ppip
Ppip
Ppip
Nyctaloid
14 %
(gering)
Mmyo
Ppip
26 % (gering)
-
9.2 Auswertung der Fledermausrufaufnahmen Batcorder
Auswertungsergebnisse der Rufaufnahmen Batcorder
Abkürzungen der Fledermausartnamen:
Ppip = Zwergfledermaus, Ppyg = Mückenfledermaus, Pnat = Rauhautfledermaus,
Eser = Breitflügelfledermaus, Nnoc = Großer Abendsegler, Nlei = Kleiner
Abendsegler, Plecotus = Braunes/Graues Langohr, Mbart = Kleine/Große Bartfleder
maus, Mnat= Fransenfledermaus, Mdau = Wasserfledermaus, Mmyo = Großes Mau
sohr, Mbec = Bechsteinfledermaus; Soz = Sozialruf
Tabelle 13: Ergebnisse der Batcorder-Standorte
Stelle
1
2
3
4
5
6
7
8
Datum
03.06. – 05.06.2014
04.06. – 05.06.2014
04.06. – 05.06.2014
06.06. – 09.06.2014
06.06. – 09.06.2014
10.06. – 12.06.2014
10.06. – 12.06.2014
06.06. – 09.06.2014
Uhrzeit
Rufe Arten
21:00 bis 7:00 187 Ppip, Mbart, Mnat
21:00 bis 7:00 193 Ppip, Mbart, Nlei, Nnoc
21:00 bis 7:00 395 Ppip, Mbart, Mdau, Mmyo, Mnat
21:00 bis 7:00 304 Ppip, Pnat, Mbart, Mmyo, Nnoc, Plecotus
21:00 bis 7:00
83 Ppip, Mbart, Nlei, Nnoc
21:00 bis 7:00
99 Ppip, Mbart, Mmyo, Nnoc
21:00 bis 7:00 123 Ppip, Mmyo
21:00 bis 7:00 956 Ppip, Pnat, Mbart, Mmyo, Mnat, Eser, Nnoc
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
102
NIDAG Wind Fünfte UG
Windpark Eisenkehl
Fachbeitrag Artenschutz
Fledermäuse
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
10.06. – 12.06.2014
26.06. – 27.06.2014
26.06. – 27.06.2014
26.06. – 27.06.2014
28.06. – 29.06.2014
28.06. – 29.06.2014
28.06. – 29.06.2014
18.07. – 22.07.2014
18.07. – 22.07.2014
23.07. – 26.07.2014
23.07. – 27.07.2014
21:00
21:00
21:00
21:00
21:00
21:00
21:00
21:00
21:00
21:00
21:45
20
18.08. – 25.08.2014
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
18.08. – 25.08.2014
27.08. – 28.08.2014
27.08. – 28.08.2014
12.09. – 14.09.2014
11.09. – 12.09.2014
25.09. – 28.09.2014
25.09. – 28.09.2014
12.10. – 14.10.2014
12.10. – 13.10.2014
15.10. – 19.10.2014
15.10. – 22.10.2014
22.10. – 26.10.2014
22.10. – 26.10.2014
27.10. – 29.10.2014
27.10.2014
30.10. – 04.11.2014
30.10. – 03.11.2014
20:00 bis 7:00 4354 Mdau, Mmyo, Mnat, Eser, Nlei, Nnoc
20:00 bis 7:00 147 Ppip, Mbart, Mmyo, Mnat
20:00 bis 7:00 381 Ppip, Pnat, Mnat, Eser, Nnoc
20:00 bis 7:00 704 Ppip, Mbart, Mnat, Nnoc
19:00 bis 7:00 3625 Ppip, Mbart, Mbec, Mdau, Mmyo, Mnat, Nnoc
19:00 bis 7:00
60 Ppip, Mbart, Mnat
18:00 bis 7:00
99 Ppip, Pnat, Mbec, Nnoc
18:00 bis 7:00
23 Ppip, Nnoc
18:00 bis 7:00 387 Ppip, Mbart, Nnoc
18:00 bis 7:00
30 Ppip, Mbart, Nnoc
18:00 bis 7:00 249 Ppip, Pnat, Mbart, Mnat
18:00 bis 7:00 118 Ppip, Mmyo, Nlei, Nnoc
17:00 bis 6:00
32 Ppip, Mbart, Nnoc
17:00 bis 6:00 1383 Ppip, Pnat, Mbart, Mdau, Mmyo, Mnat, Nlei, Nnoc
17:00 bis 6:00
10 Ppip
17:00 bis 6:00
15 Ppip, Pnat
17:00 bis 6:00 4943 Ppip, Pnat, Ppyg, Mbart, Mnat, Nnoc
17:00 bis 6:00 159 Ppip, Nnoc
10
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
7:00
202
102
18
17
13
9
5
897
595
93
72
Ppip, Mbart, Mmyo, Eser, Nnoc
Ppip, Mbart, Mmyo
Ppip, Mmyo, Nnoc
Ppip, Mbart
Ppip
Ppip, Mnat
Ppip, Mbart
Ppip, Mdau, Mmyo, Eser, Nlei, Nnoc
Ppip, Mdau, Mmyo, Nlei, Nnoc
Ppip, Mmyo, Nnoc
Ppip, Mbart, Mdau, Mmyo, Eser, Nnoc
Ppip, Ppyg, Pnat, Mbart, Mbec,
Karten
Karte 1: Methodik um die geplanten WEA am Standort „Eisenkehl“
Karte 2: Höhlenbäume im Untersuchungsgebiet
Karte 3: Festgestellte Arten bei den Transektbegehungen
Karte 4: Rufaktivität an den Detektorpunkten im Untersuchungsgebiet
Karte 5: Transekte Nachuntersuchung 2015 Großer Abendsegler
N:\WP Eisenkehl\160411-FBA_Fledermäuse_Eisenkehl.Docx
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