Untervazer Burgenverein Untervaz Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz 1983 Bürgerrechtsbrief für einen römischen Soldaten Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini. -2- 1983 Bürgerrechtsbrief für einen römischen Soldaten in: Vaterland vom 3. September 1983. Joseph Bühlmann von Joseph Bühlmann Dem Schweizerischen Landesmuseum in Zürich gelang kürzlich die Erwerbung eines höchst seltenen und kostbaren Militärdiploms, einer Bürgerrechtsverleihung und Entlassungsurkunde für einen Soldaten der 1. Rätischen Kohorte, es wurde in Rom im Jahre 148 n. Chr. ausgestellt. Diese Truppe kämpfte zuletzt in Kleinasien. Der Ankauf der ausserordentlich gut erhaltenen kaiserlichen Urkunde war dank der bedeutenden Hilfe der Schweizerischen Bankgesellschaft möglich. Im römischen Heere kämpften Legionssoldaten und Hilfstruppen. Bei der Entlassung aus dem aktiven Dienst erhielten die Legionäre eine Abfindung, entweder eine Geldsumme oder Landbesitz. Den Soldaten der Hilfstruppen wurde nach 25-jähriger Dienstzeit das Bürgerrecht sowie das Eherecht verliehen, das sogenannte Militärdiplom. Diese Soldaten stammten meistens aus unterworfenen Gebieten und waren deshalb nicht im Besitz des römischen Bürgerrechts mit seinen Vorteilen. Das Bürgerrecht, eine staatliche Verfügung, wurde in Rom auf einer öffentlichen Erztafel aufgezeichnet und so bekanntgemacht, ähnlich wie heute eine amtliche Bekanntmachung angeschlagen wird. Der Neubürger erhielt eine Abschrift des kaiserlichen Erlasses auf zwei versiegelten Bronzeplatten, die aufklappbar waren. Der Aussentext war mit dem Innentext identisch. Durch Aufbrechen des Siegels und Vergleich des Aussentextes mit dem Innentext konnte die Echtheit des Diploms festgestellt werden. Das vom Landesmuseum erworbene Militärdiplom verleiht das römische Bürgerrecht den Soldaten der 1. Rätischen Kohorte, die namentlich erwähnt wird. Diese Truppeneinheit war in dem im Jahre 15 v. Chr. von den Römern eroberten rätischen Gebiet, zu welchem die Ostschweiz samt Graubünden. Vorarlberg sowie der westbayerische Alpen- und Voralpenraum gehörten, ausgehoben worden. -3- Römisches Militärdiplom des Kaisers Antonius Pius aus dem Jahre 148 n. Chr. Die Bronzeplatte von 11 x 14 Zentimeter trägt den Text einer kaiserlichen Verfügung, mit welcher einem Angehörigen der ersten Rätischen Kohorte nach 25 Dienstjahren das römische Bürger- und Eherecht verliehen worden ist. (Bild Schweizerisches Landesmuseum) -4- Ihre Soldaten hatten als Hilfstruppe im römischen Heer zu dienen. Die I. Rätische Kohorte stand an der gefährdeten Nordgrenze des römischen Reiches im Dienst, dann im Donaugebiet und schliesslich im 2. Jahrhundert in Kleinasien. Die ursprüngliche Mannschaft dieser Kohorte setzte sich aus Teilen der unterworfenen rätischen Jungmannschaft zusammen. Später wurde der Bestand, wie das Diplom zeigt, durch Rekrutierung neuer Soldaten aus dem jeweiligen Garnisonsraum ergänzt. Laut Konservator Dr. Rudolf Degen ist das Militärdiplom durch die Erwähnung der I. Rätischen Kohorte ein Zeugnis für die Eingliederung junger rätischer Männer ins römische Heer und für deren Einsatz im weiten Raum des römischen Weltreiches. Er bezeichnet das Dokument als kostbar und von gesamtschweizerischer Bedeutung. Gegenwärtig sind etwa 160 bis 180 solche Militärdiplome bekannt, sie bestehen meistens nur aus kleinen Fragmenten. Nur 20 bis 30 Tafeln sind mehr oder weniger vollständig erhalten. Der Bürgerrechtsbrief, das Diplom, wurde in Rom im Jahre 148 n. Chr. ausgestellt. Dem Urkundentext ist zu entnehmen, dass von Kaiser Antonius Pius denjenigen Fusssoldaten, die in der I. Räterkohorte gedient haben, die unter dem Statthalter Flavius Tertullus in Asien unter dem Kommando des Praefekten Flavius Julianus stehen und die nach 25 oder mehr Dienstjahren ehrenvoll entlassen wurden, das römische Bürgerrecht verliehen wird, soweit sie es noch nicht haben. Sie erhalten auch das Recht auf legale Ehe mit ihren Frauen, die sie bereits haben, einschliesslich des Bürgerrechts an diese, desgleichen die Frauen, die sie später ehelichen, aber jeweils nur eine einzige. Die Namen der Begünstigten sind nachstehend erwähnt. Der Erlass wurde verzeichnet und bekanntgemacht auf einer Erztafel, die zu Rom hinter dem Tempel des vergöttlichten Augustus zum Minervatempel hin befestigt war Internet-Bearbeitung: K. J. Version 04/2012 --------