Rechtshistorisches Seminar: Die Reden Ciceros gegen Verres

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Prof. Dr. Guido Pfeifer
Sommersemester 2008
Rechtshistorisches Seminar:
Die Reden Ciceros gegen Verres
Zeit/Ort: Blockveranstaltung, Freitag, 4. April 2008,
Raum Jur 416
Zuordnung: Schwerpunktbereich 3
Vorbesprechung: Donnerstag, 31. Januar 2008,
12-13 Uhr, Raum Jur 416
Wichtig: Wegen der Abhaltung als Blockveranstaltung
ist eine verbindliche Themenwahl ausschließlich im
Rahmen dieser Vorbesprechung möglich!
Leistungsnachweis/Voraussetzungen:
Für den Erwerb eines Seminarscheins ist ein Seminarreferat von etwa 30 Minuten Dauer
vorzutragen, das zusätzlich schriftlich auszuarbeiten ist. Kenntnisse der lateinischen Sprache
sind nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Fremdsprachenkenntnisse (Englisch,
Französisch) sind hilfreich.
Literaturempfehlung:
Wird im Rahmen der Vorbesprechung bekannt gegeben. Die Teilnehmer erhalten darüber
hinaus jede Unterstützung bei der Recherche von Quellen und Literatur zu dem von ihnen
gewählten Thema.
Programm/Inhalt:
"... er liebte sie (seine Kunstschätze) mehr als das Leben", schreibt Wilhelm Drumann in seiner Römischen Geschichte (Bd. 5, 21919, S. 349) über Verres, der von Antonius nur deshalb
auf die Proskriptionsliste gesetzt wurde, weil er sich weigerte, ihm seine korinthischen Gefäße zu überlassen. Doch da war Verres bereits seit Jahren im Exil in Marseille. Er verließ
Rom im Jahre 70 v. Chr., als er nach der ersten Rede Ciceros „gegen Verres“ keine Hoffnung mehr hatte, den Prozess wegen Ausbeutung der Provinz Sizilien, den Cicero gegen ihn
angestrengt hatte, zu gewinnen. Eine Meisterleistung der Rhetorik bieten die Reden Ciceros
gegen Verres, den Statthalter von Sizilien, einen einzigartigen Einblick in das Rechtsleben in
Rom und in der Provinz Sizilien in der ausgehenden römischen Republik. Cicero beginnt mit
der Tätigkeit des Verres als Stadtprätor in Rom: Bereits dort waren die Entscheidungen des
Verres käuflich. Die kriminelle Karriere setzte sich in Sizilien nahtlos fort: Neben der Ausplünderung von Tempeln und Städten (der berühmte „Kunstraub“ des Verres) wirft Cicero
Verres vor allem Justizwillkür im Zivilrecht und Strafrecht vor. Der bestochene Verres habe
nicht nur die provinziale Rechtsordnung missachtet, sondern auch elementare Grundrechte
der römischen Bürger in der Provinz, die er etwa ans Kreuz schlagen ließ.
Im Seminar werden die juristischen Fragen, die die Reden gegen Verres aufwerfen, genauer
untersucht. Dabei soll die Darstellung Ciceros kritisch unter dem Blickwinkel hinterfragt werden, ob nicht für das Handeln des Verres, das Cicero als Willkür eines gewinnsüchtigen und
dekadenten Lebemannes hinstellt, gute Gründe sprechen könnten.
Die beiden besten Referenten haben Gelegenheit, am Internationalen Sommerseminar
„Recht und Politik in der späten römischen Republik“ teilzunehmen, das vom 17. bis 20. April
2008 in Leibnitz, Südsteiermark stattfindet, und ihre Referate in diesem Rahmen vor einem
internationalen akademischen Publikum vorzustellen.
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