Infotafel NSG Langenbachgrund und Haarweiherkette

Werbung
Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiet
Langenbachgrund
und Haarweiherkette
Liebe Besucher,
bitte beachten Sie
im Naturschutzgebiet folgende
Regeln:
Wege nicht
verlassen
Dämme nicht betreten
vom 01.03. bis 30.06.
(Teichwirte ausge-
Foto: A. Niedling
nommen)
Liebe Besucher,
willkommen im Naturschutzgebiet!
Blaukehlchen (Foto: B. Flieger)
Das Gebiet ist gekennzeichnet durch zwei Teichketten (Haarweiher
und Langenbachgrund) in Verbindung mit angrenzenden Wiesen,
Waldbereichen und sandigen Dünenarealen.
Wegen seiner landschaftlichen Schönheit, der Biotopvielfalt sowie
der Bedeutung für seltene Tier- und Pflanzenarten wurde das
Gebiet 1996 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es ist Teil des
europäischen Biotopverbundsystems NATURA 2000.
Hunde anleinen
Keine Pflanzen
entnehmen
Viele hier lebende Tiere sind sehr störungsempfindlich.
Bitte bleiben Sie deshalb auf den Wegen und beachten Sie die
nebenstehenden Regeln.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Angeln nur auf
Flurnummer 1040
für Berechtigte
Ihre Naturschutzbehörde
Reiten nur auf den
vom Landratsamt
markierten Wegen
Nicht lagern,
kein Feuer machen
S
NIS
MI
T
A
E
UM
RI
LEBE
N
E
B
Gefördert durch Mittel des StMUG
und den Bayer. Naturschutzfonds
(Gebietsbetreuung) mit Kofinanzierung
durch die EU (ESF in Bayern)
Y E
.D
R N
Regierung von Oberfranken
Herunterladen