„Soziologie der Behinderten“ als Anteilsdisziplin im Studium de

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„Soziologie der Behinderten“ als Anteilsdisziplin im Studium
des Lehramts Sonderpädagogik nach der alten
Lehramtsprüfungsordnung
Auch im Studium des Lehramts Sonderpädagogik nach der alten
Lehramtsprüfungsordnung (gültig bis August 2003) ist die Soziologie in der
Heilpädagogik (lt. Prüfungsordnung: „Soziologie der Behinderten“) vertreten. Sie ist
zusammen mit der Sozialpädagogik eine Anteilsdisziplin im Rahmen der ersten
Fachrichtung:
A1
B1
B2
B3
Allgemeine Heilpädagogik
Medizin/Psychiatrie
Heilpädagogische Psychologie
Sozialpädagogik / Soziologie der Behinderten
Je nach erster Fachrichtung sind die Stundenanteile der Anteilsdisziplinen
unterschiedlich gewichtet.
Prinzipiell kann auch in der Anteilsdisziplin „Soziologie der Behinderten“ die
schriftliche Hausarbeit für das 1. Staatsexamen angefertigt werden.
Je nach Seminarleistungen und Leistungsnachweisen sind die Anteilsdisziplinen
auch an der Abschlussprüfung in der ersten Fachrichtung beteiligt,
 mit einer Klausur oder
 einem Prüfungsanteil (20 Min.) in der mündlichen Prüfung.
Detaillierte Information hierzu können Sie bei den VertreterInnen der einzelnen
Fachrichtungen erhalten oder über die Studienordnungen Ihrer Fachrichtung, hierfür
wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Leistungsnachweis:
Wird die Soziologie in der Heilpädagogik als Anteilsdisziplin studiert, existieren für
den zu erbringenden Leistungsnachweis folgende Anforderungen:
Der Leistungsnachweis in B 3 (Soziologie der Behinderten) für das Lehramt besteht
aus zwei Teilleistungsnachweisen. Teilleistungsnachweise können in den
Soziologie-Seminaren
erworben
werden,
die
für
Lehramtsstudierende
ausgeschrieben sind.
Voraussetzung für einen Teilleistungsschein ist die Präsentation eines Referats plus
schriftlicher Ausarbeitung. Zu den Anforderungen informieren Sie sich bitte am
Schwarzen Brett des Lehrstuhls (R. 118, HPF). Eine Mischung von
Teilleistungsnachweisen aus der Soziologie und der Sozialpädagogik ist nicht
möglich.
Die Teilleistungsnachweise (Lehramt) für „Soziologie der Behinderten“ sind als blaue
Scheine im DINA 5-Format kenntlich gemacht. Bei Vorlage einer Bescheinigung über
das abgeleistete Grundstudium und der beiden Teilleistungsscheine werden diese
mit dem zusammenfassenden Leistungsnachweis in das Sekretariat (R. 118, HPF)
eingereicht. Nach Unterschrift durch Frau Prof. Dr. Waldschmidt werden sie in den
vor der Tür befindlichen Karteikasten für die Abholung ausgelegt.
Empfohlen wird allen Lehramtsstudierenden, die die Anteilsdisziplin B 3 studieren
und den Leistungsnachweis in „Soziologie der Behinderten“ erwerben wollen, die
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Grundlagen der Soziologie in der
Heilpädagogik bzw. Sozialpolitik für behinderte Menschen.
Prüfung im Fach „Soziologie der Behinderten“:
In der Regel ist Voraussetzung für die B 3-Prüfung im Lehramt der erfolgreiche
Seminarbesuch im Fach Soziologie in der Heilpädagogik, der mit dem
Leistungsnachweis dokumentiert wird. Die mündliche Prüfung hat eine Dauer von 20
Minuten.
Die Prüfungsanmeldung findet in der Sprechstunde von Frau Prof. Dr. Waldschmidt
statt. Für die Prüfungsvorbereitung steht im Lesesaal der Heilpädagogischen
Fakultät ein „Prüfungsordner“ zur Verfügung, der u.a. Informationen zu den
Prüfungsthemen (mit Literatur) enthält. Wenn Sie im Fach „Soziologie der
Behinderten“ geprüft werden möchten, nutzen Sie bitte diesen Ordner zur ersten
Orientierung. Außerdem finden Sie Informationen zur Prüfung am Schwarzen Brett
des Lehrstuhls.
© Prof. Dr. Anne Waldschmidt, 03.08.2005
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