„Soziologie der Behinderten“ als Anteilsdisziplin im Studium des Lehramts Sonderpädagogik nach der alten Lehramtsprüfungsordnung Auch im Studium des Lehramts Sonderpädagogik nach der alten Lehramtsprüfungsordnung (gültig bis August 2003) ist die Soziologie in der Heilpädagogik (lt. Prüfungsordnung: „Soziologie der Behinderten“) vertreten. Sie ist zusammen mit der Sozialpädagogik eine Anteilsdisziplin im Rahmen der ersten Fachrichtung: A1 B1 B2 B3 Allgemeine Heilpädagogik Medizin/Psychiatrie Heilpädagogische Psychologie Sozialpädagogik / Soziologie der Behinderten Je nach erster Fachrichtung sind die Stundenanteile der Anteilsdisziplinen unterschiedlich gewichtet. Prinzipiell kann auch in der Anteilsdisziplin „Soziologie der Behinderten“ die schriftliche Hausarbeit für das 1. Staatsexamen angefertigt werden. Je nach Seminarleistungen und Leistungsnachweisen sind die Anteilsdisziplinen auch an der Abschlussprüfung in der ersten Fachrichtung beteiligt, mit einer Klausur oder einem Prüfungsanteil (20 Min.) in der mündlichen Prüfung. Detaillierte Information hierzu können Sie bei den VertreterInnen der einzelnen Fachrichtungen erhalten oder über die Studienordnungen Ihrer Fachrichtung, hierfür wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Leistungsnachweis: Wird die Soziologie in der Heilpädagogik als Anteilsdisziplin studiert, existieren für den zu erbringenden Leistungsnachweis folgende Anforderungen: Der Leistungsnachweis in B 3 (Soziologie der Behinderten) für das Lehramt besteht aus zwei Teilleistungsnachweisen. Teilleistungsnachweise können in den Soziologie-Seminaren erworben werden, die für Lehramtsstudierende ausgeschrieben sind. Voraussetzung für einen Teilleistungsschein ist die Präsentation eines Referats plus schriftlicher Ausarbeitung. Zu den Anforderungen informieren Sie sich bitte am Schwarzen Brett des Lehrstuhls (R. 118, HPF). Eine Mischung von Teilleistungsnachweisen aus der Soziologie und der Sozialpädagogik ist nicht möglich. Die Teilleistungsnachweise (Lehramt) für „Soziologie der Behinderten“ sind als blaue Scheine im DINA 5-Format kenntlich gemacht. Bei Vorlage einer Bescheinigung über das abgeleistete Grundstudium und der beiden Teilleistungsscheine werden diese mit dem zusammenfassenden Leistungsnachweis in das Sekretariat (R. 118, HPF) eingereicht. Nach Unterschrift durch Frau Prof. Dr. Waldschmidt werden sie in den vor der Tür befindlichen Karteikasten für die Abholung ausgelegt. Empfohlen wird allen Lehramtsstudierenden, die die Anteilsdisziplin B 3 studieren und den Leistungsnachweis in „Soziologie der Behinderten“ erwerben wollen, die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Grundlagen der Soziologie in der Heilpädagogik bzw. Sozialpolitik für behinderte Menschen. Prüfung im Fach „Soziologie der Behinderten“: In der Regel ist Voraussetzung für die B 3-Prüfung im Lehramt der erfolgreiche Seminarbesuch im Fach Soziologie in der Heilpädagogik, der mit dem Leistungsnachweis dokumentiert wird. Die mündliche Prüfung hat eine Dauer von 20 Minuten. Die Prüfungsanmeldung findet in der Sprechstunde von Frau Prof. Dr. Waldschmidt statt. Für die Prüfungsvorbereitung steht im Lesesaal der Heilpädagogischen Fakultät ein „Prüfungsordner“ zur Verfügung, der u.a. Informationen zu den Prüfungsthemen (mit Literatur) enthält. Wenn Sie im Fach „Soziologie der Behinderten“ geprüft werden möchten, nutzen Sie bitte diesen Ordner zur ersten Orientierung. Außerdem finden Sie Informationen zur Prüfung am Schwarzen Brett des Lehrstuhls. © Prof. Dr. Anne Waldschmidt, 03.08.2005