PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS: R.P. WOLFF, EINE VERTEIDIGUNG DES ANARCHISMUS AUTORITÄT §§6-23 WOLFF §§6-7: POLITIK & STAAT Was ist Politik? Was ist politische Philosophie? • Politik = Ausübung der Staatsgewalt • Politische Philosophie → Staatsphilosophie • „[wir müssen] mit dem Begriff des Staates beginnen.“ Was ist der Staat? • „eine Personengruppe, die innerhalb eines gegebenen Territoriums die oberste Autorität innehat und ausübt.“ • Mögliche Variablen: • Der Nomadenstamm • Die Größe der Gruppe: alle Personen, einige Personen, eine einzige Person • Spezifisches Charakteristikum des Staates • „höchste Autorität“, „Souveränität“ • „Volkssouveränität“: wenn die Gruppe alle Personen umfasst • Souveränität des Monarchen: wenn die Gruppe einen König umfasst WOLFF §8: AUTORITÄT & MACHT Was ist Autorität? • „das Recht, Befehle zu erteilen, und dementsprechend des Recht darauf, dass einem Folge geleistet wird.“ Was ist Macht? • „[die Fähigkeit], Einverständnis zu erzwingen durch den Einsatz oder die Androhung von Gewalt.“ Beispiele: • Der Dieb mit dem Gewehr → Macht → kein Recht, Geld zu bekommen • Habe ich eine Pflicht, dem Dieb mein Geld zu geben? • Kann ich den Dieb betrügen? • Die Regierung verlangt Steuern → Autorität → das Recht, Geld zu bekommen • Bezahlen die Leute (normalerweise) nur deshalb, weil sie schlechtere Konsequenzen befürchten, wenn sie nicht bezahlen? • Kann ich die Regierung betrügen? WOLFF §9: AUTORITÄT BEANSPRUCHEN & ÜBER AUTORITÄT VERFÜGEN X verfügt über Autorität de jure (normative Bedeutung) • erfolgreich • • X beansprucht Autorität • erfolglos • • de facto (deskriptive Bedeutung) X hat das Recht, dass die anderen ihm gehorchen. Die anderen haben die Pflicht, X zu gehorchen. Und: Die anderen anerkennen die Pflicht, X zu gehorchen • X hat das Recht, dass die anderen ihm gehorchen. Die anderen haben die Pflicht, X zu gehorchen. Aber: Die anderen anerkennen die Pflicht nicht, X zu gehorchen • • • • • X beansprucht das Recht, dass die anderen ihm gehorchen. Die anderen haben keine Pflicht, X zu gehorchen. Aber: Die anderen anerkennen die Pflicht, X zu gehorchen X beansprucht das Recht, dass die anderen ihm gehorchen. Die anderen haben keine Pflicht, X zu gehorchen. Und: Die anderen anerkennen die Pflicht nicht, X zu gehorchen „Der Begriff ‘Autorität’ ist doppeldeutig, er hat sowohl beschreibenden als auch normativen Sinn. Auch der beschreibende Sinn bezieht sich natürlich auf Regeln und Verpflichtungen, das jedoch, indem er beschreibt, was die Menschen glauben, dass sie tun sollten, und nicht so sehr dadurch, dass er behauptet, sie sollten es tun.“ WOLFF §10: ZWEI BEGRIFFE VOM STAAT Konsequenz der zwei Bedeutungen von „Autorität“ • Deskriptive Bedeutung des Staates • „Personengruppe… deren höchste Autorität innerhalb eines Territoriums anerkannt wird“ • Studium „der Formen, der charakteristischen Kennzeichen, der Institutionen und des Funktionnierens der faktischen Staaten“ → politische Wissenschaften • Normative Bedeutung des Staates • „Personengruppe, die über das Recht verfügt, die höchste Autorität innerhalb eines Territoriums auszuüben“ • „Entdeckung, Analyse und Erklärung der Formen und Grundsätze legitimer Autorität – des Rechtes zu herrschen“→ politische Philosophie WOLFF §11: WAS BEDEUTET „HÖCHSTE AUTORITÄT“? Erste mögliche Antwort: Der Geltungsbereich der höchsten Autorität ist unbeschränkt • Jean-Jacques Rousseaus Position • Wenn ein Gesellschaftsvertrag existiert, dann hat die „politische Körperschaft die absolute Befehlsgewalt über die Mitglieder, aus denen sie sich zusammensetzt“ • Diese Befehlsgewalt – „wenn sie von dem Allgemeinwillen („volonté générale“) gelenkt wird“ – nennt Rousseau „Souveränität“ Zweite mögliche Antwort: Der Geltungsbereich der höchsten Autorität ist beschränkt • John Lockes Position • „Die höchste Autorität… [erstreckt sich] nur auf die Angelegenheiten, welche ihrer eigenen Natur nach der Staatskontrolle [unterliegen]“ • Laut John Locke umfassen dieses Angelegenheiten die Sicherheit, die Freiheit und den Genuss des Eigentums. Wolff beantwortet die Frage nicht, welche dieser Antworten richtig ist. WOLFF §12: AUTORITÄRER BEFEHL ≠ ÜBERZEUGENDES ARGUMENT X befiehlt mir, die Handlung H auszuführen • Meine Reaktion • • Ich glaube, dass ich H tun sollte Ich tue H • Warum diese Reaktion ? • • • • Ich bin von einem Argument überzeugt, dass es richtig ist, H zu tun. Ich würde H tun, auch wenn X nichts „befohlen“ hätte X hat mir die „Gelegenheit [gegeben], mir meiner Pflicht bewusst zu werden“ Wenn mein Freund Y – oder mein Gewissen – mich auf meine Pflicht aufmerksam gemacht hätte, würde ich H auch ausführen • Konsequenz: • • • • Ich tue H unabhängig von den „persönlichen Qualitäten“ von X Autorität ist eine persönliche Qualität. Der Grund meiner Handlung ist nicht der Gehorsam gegenüber X, sondern meine moralische Überzeugung Nur wenn ich H tue, weil ich die Autorität von X anerkenne, gehorche ich dem Befehl von X • Beispiel: X befiehlt mir, nicht zu stehlen, nicht zu morden, usw. WOLFF §§13-16: GRÜNDE FÜR DIE ANERKENNUNG VON AUTORITÄT Tradition • „Die Tatsache, dass etwas immer so getan wurde…“ Charisma • „Menschen von geradezu heiligem Charakter oder… machtvolle Persönlichkeiten“ Offizielle Stellungen • Häufig „reicht der bloße Anblick einer Uniform aus, uns spüren zu lassen, dass der Mann, der darin steckt, ein Recht darauf hat, dass man ihm gehorcht.“ • Nur wenn ich H tue, weil ich die Autorität von X anerkenne, gehorche ich dem Befehl von X Die Tatsachen und die philosophische Frage • • • „Dass die Menschen in die Ansprüche der höchsten Autorität einwilligen, ist eindeutig. Dass sich Menschen aber den Forderungen der höchsten Autorität beugen sollten, ist durchaus nicht so klar.“ „Unter welchen Bedingungen kann ein Staat (im normativen Sinn verstanden) existieren?“ Kann es legitime Autorität überhaupt geben ? WOLFF §17: KANTS „DEDUKTION“ (= TRANSZENDENTALES ARGUMENT) Die Form eines transzendentalen Arguments („Deduktion“) • • • P1: Der Begriff B ist eine notwendige Bedingung für die Möglichkeit der Erfahrung E. P2: Die Erfahrung E gibt es (wir können E identifizieren). K: Deshalb ist es legitim, den Begriff B zu verwenden. Wolffs Beispiel für einen empirischen Begriff „Pferd“ • • • P1: Der Begriff „Pferd“ ist eine notwendige Bedingung für die Möglichkeit, Pferde zu identifizieren. P2: Wir können Pferde identifizieren. K: Deshalb ist es legitim, den Begriff „Pferd“ zu verwenden. Wolffs Beispiel für den empirischen Begriff „Staat“ • • • P1: Der Begriff „Staat“ ist eine notwendige Bedingung für die Möglichkeit, kollektive soziale Ordnungen zu identifizieren, „in denen einige Menschen die höchste Autorität über die übrigen beanspruchen und denen darin gefolgt wird“. P2: Wir können kollektive soziale Ordnungen identifizieren, „in denen einige Menschen die höchste Autorität über die übrigen beanspruchen und denen darin gefolgt wird“. K: Deshalb ist es legitim, den Begriff „Staat“ zu verwenden. Das Problem bei normativen Begriffen, zum Beispiel beim normativen Begriff „Staat“ • • Erfahrung (empirische Identifikation) ist nicht möglich, da „alle normativen Begriffe… sich darauf [beziehen], was sein soll, und nicht so sehr darauf, was ist.“ Deshalb müssten wir „Erfahrung E“ durch eine „a priori bekannte Tatsache APT“ ersetzen. • „Die Grundfrage der politischen Philosophie [besteht] darin, eine Deduktion des [normativen, MH] Staatsbegriffs zu leisten“ WOLFF §§18-19: WARUM EMPIRISCHE PRÄMISSEN DAS PROBLEM NICHT LÖSEN (1) Warum Gehorsam gegenüber faktischen Autoritäten nichts beweisen kann • • • • • • „Selbst unter der ungerechtesten Regierung wird es häufig gute Gründe geben, eher zu gehorchen als zu trotzen.“ Befehle der Regierung können Handlungen betreffen, wozu Individuen „in Wirklichkeit bereits eine davon unabhängige Verpflichtung verspürt haben“ „Die schlimmen Folgen von Ungehorsam [können] die Unwürde der Unterwerfung weitaus überwiegen“ „Aufträge einer Regierung können wohltätige Folgen versprechen“ Aus Gründen der Klugheit können Menschen sich „den Forderungen einer Regierung beugen, unter deren faktischer Autorität er sich vorfindet“ Der beobachtete tatsächliche Gehorsam beweist nicht, dass die Autorität legitim ist, das heißt, dass sie das Recht zu herrschen hat und dass die Individuen die Pflicht haben, ihr zu gehorchen. Wo liegen die Gründe der legitimen oder rechtmäßigen Autorität? • „Gehorsam bezieht sich darauf, dass du tust, was er dir befiehlt, weil er dir es zu tun befiehlt. Legitime oder rechtmäßige Autorität betrifft demzufolge die Grundlagen und Ursprünge moralischer Verpflichtung. “ WOLFF §§20-22: WARUM EMPIRISCHE PRÄMISSEN DAS PROBLEM NICHT LÖSEN (2) Muss der Begriff „legitime Autorität“ sich auf etwas Reales beziehen? • „Wir könnten denken…, dass… unmöglicherweise alle solche Forderungen [Autorität als legitim zu erkennen, MH] falsch seien, da wir ja sonst niemals auf den Begriff der legitimen Autorität gekommen wären“ Kants „transzendentales Argument“ zur Widerlegung des Idealismus • • • • • P1: Der Begriff „permanente objektive Realität“ ist eine notwendige Bedingung für die Möglichkeit, die temporale Abfolge von mentalen Zuständen zu identifizieren. P2a: Wir können die temporale Abfolge von mentalen Zuständen zu identifizieren. P2b: Der Grund für Möglichkeit, die temporale Abfolge von mentalen Zuständen zu identifizieren ist weder das Bewusstsein eines permanenten „ich“ (das können wir, laut Hume, nicht identifizieren), noch das Bewusstsein permanenter Sinneseindrücken und Vorstellungen (denn diese verändern sich ständig, laut Hume). K1: Der Begriff „permanente objektive Realität“ ist kein Resultat von unseren subjektiven mentalen Zuständen (also keine Phantasie, Traum, usw.) sondern muss sich auf etwas beziehen, das unabhängig von uns existiert und identifiziert (erfahren) werden kann. K2: Deshalb ist es legitim, den Begriff „permanente objektive Realität“ zu verwenden. Warum ein analoges Argument nicht weiterhelfen kann • • Wir müssen voraussetzen, dass die Verwendung von Begriffen wie „Recht“, „Pflicht“ usw. schon legitim ist. Dass die Menschen an die „legitime Autorität“ von faktischen Staaten glauben, beweist nicht, dass ihre Ansicht richtig ist. • „In der Tat mag jeder Glaube an die Autorität falsch sein – es mag sein, dass es keinen einzigen Staat in der Geschichte der Menschheit gibt, der heutzutage oder jemals zuvor das Recht darauf besessen hat, dass man ihm gehorcht.“ WOLFF §23: WENN ES KEINE LEGITIME STAATEN GÄBE… …dann gäbe es immer noch moralische Fragen zur Beziehung zwischen faktischen Staaten und Individuen • • „Wir fragen, ob es zum Beispiel irgendwelche moralischen Grundsätze gibt, die der Staat bei seiner Gesetzgebung befolgen sollte, wie zum Beispiel den Grundsatz des Utilitarismus“ „Wir können die sozialen Ideale der Gleichheit und der Vollendung, die Grundsätze des Strafsystems oder die Rechtfertigung von Kriegen untersuchen.“ Diese Fragestellungen kann man als solche der „kasuistische Politik“ bezeichnen • „Wenn wir annehmen, dass moralische Vorgehensweise im allgemeinen legitim ist, dann müssen sich hinsichtlich solcher Staaten moralische Fragestellungen ergeben.“ Konsequenz • • „Kasuistische Politik als eine Unterabteilung der Ethik gibt [es]“ „Es bleibt die Frage, ob es politische Philosophie [das heißt Staatsphilosophie, §6, MH] als solche gibt.“