Merkblatt Grundlegende Anforderungen an die Stufen zur Umsetzung von GQ-BY „Schweine und Schweinefleisch“ Stufe Ferkelerzeuger Stufe Schlachtschweineerzeuger Teilnahme und Zertifizierung nach QS/GQ-BY bayerische Ferkel Garantieerklärung/ Lieferschein an Mäster mit Nachweis bay. Ferkel Einstiegsregelung für GQ-BY-Zertifizierung: - QS-Zertifizierung - unterschriebene Eigenkontroll-Checkliste - unterschriebene Teilnahmeerklärung für GQ-BY - Teilnahme Offene Stalltür - >Anerkennung der GQ-BY-Lieferfähigkeit durch LQB/QAL Künftige Voraussetzung für GQ-BY-Zertifizierung: - Kombi-Kontrolle für GQ-BY/QS-Zertifizierung oder alleinige Kontrolle für GQ-BY-Zertifizierung - Teilnahme Offene Stalltür Einhaltung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen; Kriterien zusätzlich zu QS: - Verbot von Klärschlamm - Nachweis bay. Ferkel - A-Futter - Verbot des Einsatzes von Fischöl - Verbot des Einsatzes von Fischmehl (In geschlossenen Haltungssystemen für Sauen und Ferkel bis 40 kg erlaubt, soweit die Verschleppung von Fischmehl in Schweinemastrationen vermieden werden kann) Salmonellenmonitoring Stufe Schlacht-/ Zerlegebetrieb GQ-BY Tiere / Schlachtkörper müssen durch zusätzliche GQ-BY-Markierung gekennzeichnet sein Einholung der GQ-BY-Garantieerklärung von der Vorstufe Eindeutige Kennzeichnung der Schlachtkörper und Zuordenbarkeit zum GQ-BY-Programm Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden: Kontakt: Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH Am Branden 6c 85256 Vierkirchen 08139/ 9368-31 oder 08139/80 27 10 Informationen zu Geprüfte Qualität – Bayern finden Sie unter www.gq-bayern.de