FT-Wipo-Nr. 22 Raster – Muster Name: Groh Datum: Klasse: E Thema der Stunde: BVG schafft 5-%-Klausel ab – "ein guter Tag für die Demokratie"? Thema der UE: Demokratie – Identität, Repräsentation, Konkurrenz? Vor-/Folgestunde: Das Bundestagswahlrecht – muss Demokratie kompliziert sein?/neue Sequenz Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit, - am Beispiel der 5%-Klausel beim BTWR zum "demokratischen" Charakter dieses Wahlrechts im Spannungsfeld von Partizipations- und Stabilitäts-/ Effizienzmaximierung reflektiert Stellung nehmen zu können, HI - dabei den eigenen Demokratiebegriff verdeutlichen und reflektieren zu können Zeit Didaktische Funktion/ Sozialform 08.40- Einstieg: 08.49 LSG Inhalt/ Lehrimpulse Material/ Medien Erwartete Antworten Materialarbeit zum Clip, ggf. kleinschrittiger: Videoclip Süddeutsche -Abschaffung 5%-Hürde gut: - kleine Parteien besser gestellt dadurch mehr Wettbewerb mehr Bürgerbeteiligung, weniger "Abgehobenheit mehr Demokratie (?) + ist das so? welche Kriterien? Ist auch nur Europaebene … 1) Gegenstand des Clips! 2) Aussage des Klägers! 3) Infragestellung! Gelenk: LV 08.50- Auswertung/ 09.05 Sicherung: LSG 09.06- Erarbeitung: 09.15 GA 09.16- Vertiefung/ 09.25 Transfer: SSG HA: Tafelbild: Siehe folgende Seite Tatsächlich auf die Bundesebene gehen, da ja in der HA auch Forderungen laut wurden, dies auf Bundesebene durchzusetzen. Dabei Demokratiebegriff verdeutlichen und reflektieren. Aufgabe 1: Dabei nur - Quelle - Gegenstand - Hauptthese -------------------------------------------------------------------- zentrale Aussagen der Parteien/ Betroffenen -------------------------------------------------------------------Aufgabe 2: Beurteilung der Positionen knapp (Interessen, leitende Kategorien bei Demokratiebegriffen) 3) Abschließende Position zu Forderungen Arnims und der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel auf Bundesebene unter Verdeutlichung eigenen Demokratiebegriffs mit Gewichtung der Kriterien! Aufgabe 3 kurzer Austausch/ eigene Position im Diskurs festigen Aufgabe 3 Ggf. Impuls: "Guter Tag für die Demokratie"? Ergebnisse Siehe Tafel HA: Abo Pol 07 Zentral: Tafel Interessengeleitete Argumentationen Aber auch: Betonung ganz bestimmter Kategorien für Demokratiebegriff Abo Pol 07 eigener Demokratiebegriff im Spannungsfeld DK vs. EFK … Verschriftlichung der Aufgabe 3 Abo Pol 07 Abo Pol 07 Tafel … bzw. Partizipationsmaximierung vs. Effizienz-/ Stabilitätsmaximierung Tafelbild zum Raster: BVG schafft 5-%-Klausel ab – ein guter Tag für die Demokratie? BVG: Nur bei Wahlen zum Europaparlament keine 5%-Klausel, weil dort weniger GesGeb und Reg-Wahl Von Arnim (Kläger) 1) Mehr Alternativen = mehr Demokratie 2) Exakte Gleichheit der Stimmen ist Demokratie (Repräsentation, Gleichheit, Partizipation, Konkurrenz) Linkspartei "Verzerrung" ist "undemokratisch" Grüne Gleichheit ist Gerechtigkeit Verein "Mehr Demokratie" Taktisches Wahlverhalten ist undemokratisch (Exakte Repräsentation) (Gleichheit) - ggf. "tiefe CG"? (Partizipation) DEMOKRATIE im Spannungsfeld: Diskriminierungskosten versus Entscheidungsfindungskosten Partizipation max Stabilität/ Effizienz max Wirtschaft/ Politik 11 (Aufgabe 1und 2! = vorbereitende Hausaufgabe) Abo Pol 07 Aufgaben: 1) Strukturierte Materialarbeit: - Quelle und Gegenstand - Position des BVG - Positionen weiterer Personen/ Gruppen 2) Beurteilen Sie die verschiedenen Reaktionen (also nicht das Urteil des BVG) – auch unter Berücksichtigung der sie vertretenden Interessen – mit Rückgriff auf Kenntnisse und Fachmethodik! 3) Nehmen Sie selbst zu den Forderungen Arnims und der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel auf Bundesebene unter Verdeutlichung Ihres eigenen Demokratiebegriffs Stellung! M 1 Urteil in Karlsruhe – Fünf-Prozent-Klausel bei EU-Wahl verfassungswidrig. In: Süddeutsche Zeitung, 09.11.11 (abgerufen am 30.11.11 von http://www.sueddeutsche.de/politik/bvg-o-fuenf-prozent-klauselbei-eu-wahl-gekippt-1.1184981) 5 10 15 20 25 30 Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verletzt die Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Das Urteil der Richter fiel denkbar knapp aus - mit fünf zu drei Richterstimmen. Zwei Richter gaben eigens ein Sondervotum ab. Die entsprechende Vorschrift im Europawahlgesetz, das deutsches Bundesrecht ist, erklärte das Gericht damit für verfassungswidrig und nichtig. Dem Urteil zufolge bewirkt die Fünf-Prozent-Hürde eine "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen". Denn die Stimmen für Parteien, die an der Sperrklausel gescheitert sind, blieben letztlich ohne Erfolg. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim, der zusammen mit zwei Wählern gegen die Klausel geklagt hatten. Dadurch, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien bei der Europawahl 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, argumentierte der Staatsrechtler. (…) Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bestimmt jeder Mitgliedstaat die Regeln selbst. Mehrere EU-Staaten haben niedrigere oder überhaupt keine Sperrklauseln. Staatsrechtsprofessor von Arnim sprach von einem "guten Tag für die Demokratie": Dass die Sperrklausel nun gefallen sei, belebe den Wettbewerb der politischen Parteien, sagte der Beschwerdeführer nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Seiner Meinung nach kann das Urteil "auch Auswirkungen haben für die Beurteilung von Bundestagswahlen". Kleine Parteien seien für den Wähler "oft die einzige Alternative, wenn man den großen Parteien nicht mehr glaubt". Stimmen für kleine Parteien fielen nun nicht mehr unter den Tisch. (…) Die Linkspartei forderte als Konsequenz aus dem Urteil, auch bei Bundestagswahlen die Sperrklausel abzuschaffen. Dieses "undemokratische Relikt" passe nicht in die Zeit, verzerre Wahlergebnisse und verstärke Politikverdrossenheit, erklärte Bundesgeschäftsführer Werner Breibus. Die Grünen begrüßten, dass das Verfassungsgericht auf Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit abhebe. (…) Der Verein Mehr Demokratie erklärte, ohne Fünf-Prozent-Hürde werde das taktische Wahlverhalten eingedämmt. Bisher hätten viele Wähler ihre Stimme eher etablierten Parteien gegeben aus Angst, sie ganz zu verschenken, wenn sie kleine Parteien ankreuzten, sagte Vorstandssprecher Michael Efler. Der Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies in der Urteilsbegründung allerdings auf die strukturellen Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Das EU-Parlament wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei. Darüber hinaus sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden Mehrheit im Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig. Dass die Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer Kleinparteien unverhältnismäßig erschwert werde, sei nicht zu erkennen.* (…) * Bei zahlreichen europäischen Gesetzgebungen hat das Parlament weder die Möglichkeit, Gesetze einzubringen noch von anderen EU-Institutionen eingebrachte Vorschläge endgültig zu verhindern. Mögliche Ergebnisse (maximal) der Materialarbeit und Beurteilung von Abo Pol 07, M 1 Aufgaben 1 und 2 Gegenstand: BVG hat 5%-Klausel bei Europawahlen für nichtig erklärt. Dazu äußern sich verschiedene Personen/ Gruppen. BVG: 5%-Klausel ist bei Europawahl laut BVG rechtswidrig (Stimmenungleichgewichtung) Begründung: Dort keine stabile Parlamentsmehrheit für Regierung/ Gesetzgebung nötig Prüfung: - Abwägung des Gegensatzes von EFK und DK in DIESEM Fall EFK deutlich weniger wichtig, deshalb HIER DK wichtiger (für möglichst exakte Repräsentation) Kläger von Arnim: + "guter Tag für Demokratie" + "auch auf Bundesebene" ein Signal + kleine Parteien oft einzige Alternative + jetzt endlich fallen keine Stimmen für Kleine mehr unter den Tisch mehr Alternativen bedeuten mehr Demokratie, exakte Gleichheit der Stimmen ist Demokratie, bedeutet viel mehr Partizipation der Bürger Beurteilung Arnim: - guter Tag für Extremisten - schlechter Tag für Handlungsfähigkeit des EU-Parlaments - kleine Parteien müssen nicht besser sein als große (eher noch Klientelvertreter) - warum "politische Klasse" nur bei großen Parteien? - einseitig EFK unter den Tisch fallen gelassen - gibt schon 5 Parteien im Bundestag, braucht es nur sechste oder siebte? + tatsächlich guter Tag für mehr Partizipation/ Auswahl der Bürger + und damit exaktere Repräsentation des Bürgerwillens einseitiger Demokratiebegriff, der möglichst exakte Repräsentation will (letztendlich eben mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung, also mehr Partizipation. Effizienzverluste werden in Kauf genommen) Linkspartei: + auch auf Bundesebene abschaffen, weil: + undemokratisch + Relikt aus vergangener Zeit + verzerrt Wahlergebnisse + fördert Politikverdrossenheit Beurteilung Linkspartei: - durchsichtige Interessen (Linkspartei z.T. davon betroffen, vor allem in Westdeutschland) - warum undemokratisch? Kommt auf Demokratiebegriff an, letztendlich hat z.B. die Mehrheit entschieden, andere Länder haben noch "radikalere" Wahlsysteme (GB) – sind das dann keine Demokratien? - warum vergangene Zeit? Heute weniger Extremismus und Probleme bei der Regierungsbildung (5-Parteien-Parlament zeigt eher Gegenteil) - verzerrt WE stimmt, aber in welchem Maße? Muss man das in Kauf nehmen zwecks stabiler Regierung und Gesetzgebung (EFK hier wichtiger als DK?) - Förderung von Politikverdrossenheit: ist nicht nachgewiesen? Warum? einseitige, interessengeleitete Stellungnahme mit stark gleichheitsfixiertem bzw. exakt repräsentativem Demokratiebegriff. Stabilität von GesGeb und Reg bleibt unberücksichtigt Grüne: + Chancengleichheit der Parteien + Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit (gemeint ist Gleichheit) Beurteilung Grüne: - CG stimmt - ob das "Wahlgerechtigkeit" ist, liegt am Gerechtigkeitsbegriff die Grünen verwechseln Gleichheit und Gerechtigkeit Verein "mehr Demokratie": - weniger taktisches Wahlverhalten "ehrlichere", also demokratischere Wahl (exaktere Repräsentation) Beurteilung: - das stimmt sicherlich auf der Sachebene, ob das zu mehr Demokratie führt, hängt vom Demokratiebegriff ab Nach diesem Begriff müsste eigentlich jeder Wähler eine eigene Partei haben, also letztendlich direkte Demokratie Aufgabe 3 Konkret (Beispiele): + kleine Parteien kommen leichter zum Zug bessere Repräsentation und Partizipation (mehr Auswahl) bessere Interessenvertretung der Bürger über Wettbewerb (dagegen ließe sich sagen, dass wir schon 5 Parteien im Bundestag haben trotz 5%-Klausel. Braucht es noch mehr?) + Stimmenungleichgewicht wird reduziert Gleichheit, Partizipation - Handlungsfähigkeit des Bundestages erfordert Klausel (siehe Weimarer Republik), EFK explodieren (sowohl über IK als auch über Aushandlungskosten) - ist ein solches System transparenter, wenn tatsächlich 30 Parteien im Parlament sitzen? - Repräsentation ist weitgehend gewährleistet, Gleichheit formal auch dann muss auch Effizienz zum Zug kommen Demokratiebegriff: - was ist für mich besonders wichtig? Und in welchem Maß? * Gleichheit * Exakte Repräsentation * Partizipation (dabei z.B. Auswahl, Wahl der "passenden" Partei) * Funktionsfähigkeit Regierung/ Gesetzgebung = Stabilität, Effizienz (…)