BVG schafft 5-%-Klausel ab – "ein guter Tag für die Demokratie"

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FT-Wipo-Nr. 22
Raster – Muster
Name: Groh
Datum:
Klasse: E
Thema der Stunde: BVG schafft 5-%-Klausel ab – "ein guter Tag für die Demokratie"?
Thema der UE: Demokratie – Identität, Repräsentation, Konkurrenz?
Vor-/Folgestunde: Das Bundestagswahlrecht – muss Demokratie kompliziert sein?/neue Sequenz
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit,
- am Beispiel der 5%-Klausel beim BTWR zum "demokratischen" Charakter dieses Wahlrechts im Spannungsfeld
von Partizipations- und Stabilitäts-/ Effizienzmaximierung reflektiert Stellung nehmen zu können, HI
- dabei den eigenen Demokratiebegriff verdeutlichen und reflektieren zu können
Zeit
Didaktische
Funktion/
Sozialform
08.40- Einstieg:
08.49 LSG
Inhalt/ Lehrimpulse
Material/
Medien
Erwartete Antworten
Materialarbeit zum Clip, ggf. kleinschrittiger:
Videoclip
Süddeutsche
-Abschaffung 5%-Hürde
gut: - kleine Parteien
besser gestellt
dadurch
mehr
Wettbewerb  mehr
Bürgerbeteiligung,
weniger "Abgehobenheit
 mehr Demokratie (?)
+ ist das so? welche
Kriterien? Ist auch nur
Europaebene …
1) Gegenstand des Clips!
2) Aussage des Klägers!
3) Infragestellung!
Gelenk:
LV
08.50- Auswertung/
09.05 Sicherung:
LSG
09.06- Erarbeitung:
09.15 GA
09.16- Vertiefung/
09.25 Transfer:
SSG
HA:
Tafelbild:
Siehe folgende Seite
Tatsächlich auf die Bundesebene gehen, da ja in der HA
auch Forderungen laut wurden, dies auf Bundesebene
durchzusetzen. Dabei Demokratiebegriff verdeutlichen
und reflektieren.
Aufgabe 1: Dabei nur
- Quelle
- Gegenstand
- Hauptthese
-------------------------------------------------------------------- zentrale Aussagen der Parteien/ Betroffenen
-------------------------------------------------------------------Aufgabe 2: Beurteilung der Positionen knapp (Interessen,
leitende Kategorien bei Demokratiebegriffen)
3) Abschließende Position zu Forderungen Arnims und
der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel
auf Bundesebene unter Verdeutlichung eigenen
Demokratiebegriffs mit Gewichtung der Kriterien!
Aufgabe 3 kurzer Austausch/ eigene Position im Diskurs
festigen
Aufgabe 3
Ggf. Impuls: "Guter Tag für die Demokratie"?
Ergebnisse Siehe Tafel
HA: Abo
Pol 07
Zentral:
Tafel
Interessengeleitete
Argumentationen
Aber auch: Betonung
ganz
bestimmter
Kategorien
für
Demokratiebegriff
Abo Pol 07 eigener
Demokratiebegriff
im
Spannungsfeld DK vs.
EFK …
Verschriftlichung der Aufgabe 3
Abo Pol 07
Abo Pol 07
Tafel
… bzw. Partizipationsmaximierung
vs.
Effizienz-/
Stabilitätsmaximierung
Tafelbild zum Raster:
BVG schafft 5-%-Klausel ab – ein guter Tag für die Demokratie?
BVG: Nur bei Wahlen zum Europaparlament keine 5%-Klausel, weil dort weniger GesGeb und Reg-Wahl
Von Arnim (Kläger)
1) Mehr Alternativen = mehr
Demokratie
2) Exakte Gleichheit der
Stimmen ist Demokratie
(Repräsentation, Gleichheit,
Partizipation, Konkurrenz)
Linkspartei
"Verzerrung" ist
"undemokratisch"
Grüne
Gleichheit ist Gerechtigkeit
Verein "Mehr Demokratie"
Taktisches Wahlverhalten ist
undemokratisch
(Exakte Repräsentation)
(Gleichheit)
- ggf. "tiefe CG"?
(Partizipation)
DEMOKRATIE im Spannungsfeld:
Diskriminierungskosten versus Entscheidungsfindungskosten
Partizipation max
Stabilität/ Effizienz max
Wirtschaft/ Politik 11 (Aufgabe 1und 2! = vorbereitende Hausaufgabe)
Abo Pol 07
Aufgaben:
1) Strukturierte Materialarbeit:
- Quelle und Gegenstand
- Position des BVG
- Positionen weiterer Personen/ Gruppen
2) Beurteilen Sie die verschiedenen Reaktionen (also nicht das Urteil des BVG) – auch unter Berücksichtigung der sie
vertretenden Interessen – mit Rückgriff auf Kenntnisse und Fachmethodik!
3) Nehmen Sie selbst zu den Forderungen Arnims und der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel auf
Bundesebene unter Verdeutlichung Ihres eigenen Demokratiebegriffs Stellung!
M 1 Urteil in Karlsruhe – Fünf-Prozent-Klausel bei EU-Wahl verfassungswidrig. In: Süddeutsche Zeitung,
09.11.11 (abgerufen am 30.11.11 von http://www.sueddeutsche.de/politik/bvg-o-fuenf-prozent-klauselbei-eu-wahl-gekippt-1.1184981)
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Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verletzt die Chancengleichheit der Parteien sowie den
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.
Das Urteil der Richter fiel denkbar knapp aus - mit fünf zu drei Richterstimmen. Zwei Richter gaben eigens ein
Sondervotum ab. Die entsprechende Vorschrift im Europawahlgesetz, das deutsches Bundesrecht ist, erklärte das Gericht
damit für verfassungswidrig und nichtig.
Dem Urteil zufolge bewirkt die Fünf-Prozent-Hürde eine "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen". Denn die Stimmen für
Parteien, die an der Sperrklausel gescheitert sind, blieben letztlich ohne Erfolg. Das Gericht folgte damit der Argumentation
des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim, der zusammen mit zwei Wählern gegen die Klausel geklagt hatten.
Dadurch, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden
dürften, seien bei der Europawahl 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, argumentierte
der Staatsrechtler. (…)
Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bestimmt jeder Mitgliedstaat die Regeln selbst. Mehrere EU-Staaten haben
niedrigere oder überhaupt keine Sperrklauseln.
Staatsrechtsprofessor von Arnim sprach von einem "guten Tag für die Demokratie": Dass die Sperrklausel nun gefallen sei,
belebe den Wettbewerb der politischen Parteien, sagte der Beschwerdeführer nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Seiner Meinung nach kann das Urteil "auch Auswirkungen haben für die Beurteilung von Bundestagswahlen". Kleine
Parteien seien für den Wähler "oft die einzige Alternative, wenn man den großen Parteien nicht mehr glaubt". Stimmen für
kleine Parteien fielen nun nicht mehr unter den Tisch. (…)
Die Linkspartei forderte als Konsequenz aus dem Urteil, auch bei Bundestagswahlen die Sperrklausel abzuschaffen. Dieses
"undemokratische Relikt" passe nicht in die Zeit, verzerre Wahlergebnisse und verstärke Politikverdrossenheit, erklärte
Bundesgeschäftsführer Werner Breibus.
Die Grünen begrüßten, dass das Verfassungsgericht auf Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der
Wahlrechtsgerechtigkeit abhebe. (…)
Der Verein Mehr Demokratie erklärte, ohne Fünf-Prozent-Hürde werde das taktische Wahlverhalten eingedämmt. Bisher
hätten viele Wähler ihre Stimme eher etablierten Parteien gegeben aus Angst, sie ganz zu verschenken, wenn sie kleine
Parteien ankreuzten, sagte Vorstandssprecher Michael Efler.
Der Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies in der Urteilsbegründung allerdings auf die strukturellen
Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Das EU-Parlament wähle keine Regierung, die auf seine
andauernde Unterstützung angewiesen sei. Darüber hinaus sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden
Mehrheit im Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig. Dass die Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer
Kleinparteien unverhältnismäßig erschwert werde, sei nicht zu erkennen.* (…)
* Bei zahlreichen europäischen Gesetzgebungen hat das Parlament weder die Möglichkeit, Gesetze einzubringen noch von
anderen EU-Institutionen eingebrachte Vorschläge endgültig zu verhindern.
Mögliche Ergebnisse (maximal) der Materialarbeit und Beurteilung von Abo Pol 07, M 1
Aufgaben 1 und 2
Gegenstand: BVG hat 5%-Klausel bei Europawahlen für nichtig erklärt. Dazu äußern sich verschiedene Personen/ Gruppen.
BVG:
5%-Klausel ist bei Europawahl laut BVG rechtswidrig (Stimmenungleichgewichtung)
Begründung: Dort keine stabile Parlamentsmehrheit für Regierung/ Gesetzgebung nötig
Prüfung:
- Abwägung des Gegensatzes von EFK und DK  in DIESEM Fall EFK deutlich weniger wichtig, deshalb HIER DK
wichtiger (für möglichst exakte Repräsentation)
Kläger von Arnim:
+ "guter Tag für Demokratie"
+ "auch auf Bundesebene" ein Signal
+ kleine Parteien oft einzige Alternative
+ jetzt endlich fallen keine Stimmen für Kleine mehr unter den Tisch
 mehr Alternativen bedeuten mehr Demokratie, exakte Gleichheit der Stimmen ist Demokratie, bedeutet viel mehr
Partizipation der Bürger
Beurteilung Arnim:
- guter Tag für Extremisten
- schlechter Tag für Handlungsfähigkeit des EU-Parlaments
- kleine Parteien müssen nicht besser sein als große (eher noch Klientelvertreter)
- warum "politische Klasse" nur bei großen Parteien?
- einseitig EFK unter den Tisch fallen gelassen
- gibt schon 5 Parteien im Bundestag, braucht es nur sechste oder siebte?
+ tatsächlich guter Tag für mehr Partizipation/ Auswahl der Bürger
+ und damit exaktere Repräsentation des Bürgerwillens
 einseitiger Demokratiebegriff, der möglichst exakte Repräsentation will (letztendlich eben mehr Möglichkeiten der
Mitbestimmung, also mehr Partizipation. Effizienzverluste werden in Kauf genommen)
Linkspartei:
+ auch auf Bundesebene abschaffen, weil:
+ undemokratisch
+ Relikt aus vergangener Zeit
+ verzerrt Wahlergebnisse
+ fördert Politikverdrossenheit
Beurteilung Linkspartei:
- durchsichtige Interessen (Linkspartei z.T. davon betroffen, vor allem in Westdeutschland)
- warum undemokratisch? Kommt auf Demokratiebegriff an, letztendlich hat z.B. die Mehrheit entschieden, andere Länder
haben noch "radikalere" Wahlsysteme (GB) – sind das dann keine Demokratien?
- warum vergangene Zeit? Heute weniger Extremismus und Probleme bei der Regierungsbildung (5-Parteien-Parlament zeigt
eher Gegenteil)
- verzerrt WE stimmt, aber in welchem Maße? Muss man das in Kauf nehmen zwecks stabiler Regierung und Gesetzgebung
(EFK hier wichtiger als DK?)
- Förderung von Politikverdrossenheit: ist nicht nachgewiesen? Warum?
 einseitige, interessengeleitete Stellungnahme mit stark gleichheitsfixiertem bzw. exakt repräsentativem
Demokratiebegriff. Stabilität von GesGeb und Reg bleibt unberücksichtigt
Grüne:
+ Chancengleichheit der Parteien
+ Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit (gemeint ist Gleichheit)
Beurteilung Grüne:
- CG stimmt
- ob das "Wahlgerechtigkeit" ist, liegt am Gerechtigkeitsbegriff
 die Grünen verwechseln Gleichheit und Gerechtigkeit
Verein "mehr Demokratie":
- weniger taktisches Wahlverhalten  "ehrlichere", also demokratischere Wahl (exaktere Repräsentation)
Beurteilung:
- das stimmt sicherlich auf der Sachebene, ob das zu mehr Demokratie führt, hängt vom Demokratiebegriff ab
 Nach diesem Begriff müsste eigentlich jeder Wähler eine eigene Partei haben, also letztendlich direkte Demokratie
Aufgabe 3
Konkret (Beispiele):
+ kleine Parteien kommen leichter zum Zug  bessere Repräsentation und Partizipation (mehr Auswahl)
 bessere Interessenvertretung der Bürger über Wettbewerb
(dagegen ließe sich sagen, dass wir schon 5 Parteien im Bundestag haben trotz 5%-Klausel. Braucht es noch mehr?)
+ Stimmenungleichgewicht wird reduziert  Gleichheit, Partizipation
- Handlungsfähigkeit des Bundestages erfordert Klausel (siehe Weimarer Republik), EFK explodieren (sowohl über IK als
auch über Aushandlungskosten)
- ist ein solches System transparenter, wenn tatsächlich 30 Parteien im Parlament sitzen?
- Repräsentation ist weitgehend gewährleistet, Gleichheit formal auch  dann muss auch Effizienz zum Zug kommen
Demokratiebegriff:
- was ist für mich besonders wichtig? Und in welchem Maß?
* Gleichheit
* Exakte Repräsentation
* Partizipation (dabei z.B. Auswahl, Wahl der "passenden" Partei)
* Funktionsfähigkeit Regierung/ Gesetzgebung = Stabilität, Effizienz
(…)
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