2015-05-12-Bio-Verordnung

Werbung
12.5.2015
PRESSEINFORMATION
Annäherung bei umstrittener Bioverordnung
Bundesminister Rupprechter / Landesrat Seitinger: Praktikable Regelung für Bio-Bauern
(Brüssel, 12.5.2015) Die umstrittene Bioverordnung der EU-Kommission könnte doch noch
repariert werden. Bei der gestrigen Sitzung der Agrarminister in Brüssel kam es bei einigen
Punkten zu einer Annäherung. Im Juni werden die Landwirtschaftsminister einen neuen
Kompromissvorschlag der Lettischen Präsidentschaft diskutieren.
Bundesminister Andrä Rupprechter hält eine Einigung für möglich: „Wir haben wesentliche
Weichen gestellt. Es geht um eine praktikable Regelung für die Bäuerinnen und Bauern."
Diskutiert wird nach wie vor über Grenzwerte für nicht zugelassene Substanzen in
Bioprodukten und die Kontrollmechanismen sowie die Anzahl der Kontrollen. Laut einem
Vorschlag der Kommission soll beim Überschreiten von Grenzwerten dem gesamten Betrieb
die Bio-Zertifizierung aberkannt werden, auch wenn die Verunreinigung durch Luftverfrachtung
erfolgt ist. Diese Idee fand bei den Mitgliedsstaaten kaum Unterstützung. Bisher wird nur die
betroffene Parzelle gesperrt, wenn etwa Pestizide von benachbarten Flächen auf Bio-Felder
gelangen.
Rupprechter ist bereit, an einem Kompromiss mitzuarbeiten: „Das System darf nicht durch
unnötige bürokratische Hürden verkompliziert werden. Wir sind für eine Lösung, aber nicht um
jeden Preis."
Der steirische Agrarlandesrat Hans Seitinger, der gemeinsam mit Rupprechter an der
Ratssitzung teilnahm, verwies auf die besondere Situation bei Spezialkulturen wie Obst und
Gemüse.
Zwtl.: Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Auf der Tagesordnung des Agrarrates stand auch die Vereinfachung der GAP, die von
Agrarkommissar Phil Hogan versprochen wurde. Von den Mitgliedsstaaten wurden in den
letzten Monaten zahlreiche Vereinfachungsvorschläge gemacht. Handlungsbedarf besteht vor
allem beim Greening.
Seitinger ist die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein besonderes Anliegen: „Die
Signale für eine Vereinfachung sind bereits sehr erfrischend. Es gilt aber weiter mit Nachdruck
daran zu arbeiten. Als Beispiel nenne ich die Überarbeitung der Definition des
Dauergrünlandes. Das System der traditionellen Wechselwiesen kann nach derzeitigem
Rechtsstand nicht mehr weitergeführt werden, da diese nach fünf Jahren wieder zu
Dauergrünland werden. Hier gilt es den Praxisbezug wieder herzustellen.“
1
Herunterladen