Ergänzende Bestimmungen für Werbung 1. Gegenstand und Geltungsbereich Diese ergänzenden Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über die Website www.immobilienscout24.de zugänglichen Services der Immobilen Scout GmbH(AGB) für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin (nachfolgend „ImmobilienScout24” genannt) und Werbetreibenden und Werbeagenturen (nachfolgend jeweils „Kunden” genannt). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass die Parteien explizit deren Einbeziehung schriftlich vereinbaren. Diese ergänzenden Bestimmungen gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den von der ImmobilienScout24 betriebenen Medien (Websites, Applikationen, mobile Anwendungen). 2. Vertragsschluss Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit schriftlicher Annahme des Auftrags durch ImmobilienScout24 zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail, Fax, oder Briefpost erfolgen. Diese Bedingungen und das Auftragsformular geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wider. Mündliche Zusagen der ImmobilienScout24 vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer Doppelbuchung desselben Inventars zum selben Zeitpunkt, kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande, dessen Auftragsbestätigung zeitlich zuerst bei ImmobilienScout24 per Fax eingegangen ist. Über diesen Umstand wird der „verspätete“ Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Werbung, insbesondere die Werbeform, die Werbeplatzierung sowie der Werbezeitraum ergeben sich aus dem entsprechenden schriftlichen Vertrag. Soweit die Regelungen eines solchen Vertrages von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird die ImmobilienScout24 den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei der ImmobilienScout24 schaltet, namentlich benennt. Die ImmobilienScout24 ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis über ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden zu verlangen. 3. Pflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit der ImmobilienScout24 unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Der Kunde wird der ImmobilienScout24 das Werbemittel bis spätestens 5 (fünf) Arbeitstage vor Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Für Sonderwerbeformen oder Integrationen von Partnerseiten wird der Kunde alle notwendigen Informationen und Inhalte (nachfolgend insgesamt „Werbemittel“) der ImmobilienScout24 spätestens 10 (zehn) Arbeitstage vor Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die administrativen und technischen Anforderungen an Online-Werbemitteln, abrufbar unter www.immobilienscout24.de, berücksichtigen. Die Anlieferung der Werbemittel erfolgt per E-Mail an die Adresse: [email protected]. Bei nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Nichtlieferung der Werbeanzeige bzw. –mittel durch den Kunden behält sich ImmobilienScout24 vor, ein Standardwerbemittel mit den der ImmobilienScout24 zur Verfügung stehenden Daten zu erstellen; Aktualität der Daten ist nicht Bestandteil des Auftrages. Bei Erstellung der Werbeanzeige durch ImmobilienScout24 können elektronische Gegenstände eingesetzt werden. Dabei kann es sich z.B. durch ImmbilienScout24 selbst entwickelte sowie erstellte und/oder per Lizenz erworbene Inhalte (z.B. Bilder und/oder Motive) handeln. ImmobilienScout24 räumt durch das Recht zur Herstellung der Werbeanzeige (elektronischen Weiterverkaufsware) dem Kunden der Werbeanzeige kein geistiges Eigentumsrecht oder sonstige Rechte an dem Inhalt ein und garantiert dem Kunden keine Exklusivität der Inhalte. Die Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Bestandteile dürfen insbesondere nicht in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben, noch von dem Kunden außerhalb eines Werbeauftrags zwischen dem Kunden und der ImmobilienScout24 für eigene Zwecke genutzt werden. Alle anderen Bedingungen und Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich derjenigen zu verbotenen Nutzungen, bleiben davon unberührt und in Kraft. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Werbemittel aus verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrages abrufbar zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, die ImmobilienScout24 unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter gleich welcher Art beeinträchtigt oder verletzt. Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies der ImmobilienScout24 unverzüglich mitteilen. Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche der ImmobilienScout24 aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen. ImmobilienScout24 ist berechtigt, dem Kunden die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, wenn die Werbung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht geschaltet werden kann, insbesondere weil das Material der ImmobilienScout24 zu spät, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zugesandt wurde. Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung ist eine vertragsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich (siehe § 13). Kosten der ImmobilienScout24 für eine vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Kunde zu tragen. Eine Pflicht der ImmobilienScout24 zur Aufbewahrung des zur Werbung erforderlichen Materials endet mit Erfüllung des Auftrags. Die ImmobilienScout24 sendet das Material an den Kunden zurück, falls dieser dies innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach dem letzten Schaltungstermin gegenüber der ImmobilienScout24 schriftlich verlangt. Andernfalls ist die ImmobilienScout24 zur Vernichtung des zugesandten Materials berechtigt. Für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den von der ImmobilienScout24 betriebenen Medien und der Auslieferung der Werbemittel via externem AdServer (Redirect) gilt: Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin ImmobilienScout24 möchte dem Kunden für seine elektronischen Anzeigen in den von ImmobilienScout24 vermarkteten elektronischen Publikationen in Form von Bannern und Buttons die Möglichkeit bieten, den externen AdServer an das AdServer-System von ImmobilienScout24 anzubinden, um dadurch die Anzeigenveröffentlichung in den von ImmobilienScout24 vermarkteten elektronischen Publikationen zu erleichtern und eine bessere Auswertung der Werbemittel zu ermöglichen. Im Hinblick darauf vereinbaren die Parteien: ImmobilienScout24 ermöglicht dem Kunden über die jeweils von ImmobilienScout24 einseitig nach freiem Ermessen festgelegte Schnittstelle, einen sogenannten externen AdServer anzubinden. Diese Anbindung ist nach freiem Ermessen von ImmobilienScout24 jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar. Der Kunde ist verpflichtet, Redirect-Tags (Link-URL, Werbemittelaufruf) 5 (fünf) Arbeitstage, für RichMedia-Formate und Sonderwerbeformen 10 (zehn) Arbeitstage, vor Schaltung elektronisch an ImmobilienScout24 zu übermitteln. Der Kunde garantiert die Funktionalität der programmtechnischen Anteile der Redirects. Der Kunde versichert, keine reduzierten Targets (wie z.B. Frequency Cap) einzusetzen. Diese Einstellungen werden ausschließlich über den AdServer von ImmobilienScout24 gesteuert. ImmobilienScout24 hat das Recht, eine Anbindung des externen AdServers automatisch zu unterbrechen, wenn die Antwortzeit bei einem Traceroute auf den externen AdServer eine Sekunde oder länger dauert. 4. Durchführung des Vertrages Die ImmobilienScout24 hat die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über ihre Medien. Die ImmobilienScout24 ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen. Die ImmobilienScout24 ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort “Anzeige” als solches zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt des Mediums, in dem es Veröffentlicht wird, räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen. Die ImmobilienScout24 wird das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum Erreichen der vereinbarten Medialeistung auf den von ihr betriebenen Medien in den Werberaum einstellen. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Kunden und der von der ImmobilienScout24 gemessenen Medialeistung sind die von der ImmobilienScout24 ermittelten Zahlen maßgebend. Die gebuchte Werbung wird von der ImmobilienScout24 auf dem vereinbarten Medium im entsprechenden Umfeld in der üblichen Wiedergabequalität geschaltet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbung auf einem bestimmten Medium oder einer bestimmten Position des jeweiligen Mediums, noch auf Schaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern dies nicht im Auftragsformular und der Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Bei animierten Werbemitteln, z.B. Flash, liefert der Kunde auch ein alternatives Werbemittel in den Formaten JPG/GIF. 5. Rechteeinräumung Der Kunde räumt der ImmobilienScout24 ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Werbeauftrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung und Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Werbeauftrags erforderlich ist. Der Kunde räumt der ImmobilienScout24 des Weiteren das Recht ein, die Werbemittel und die erstellten Werbemaßnahmen selbst zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen). Die ImmobilienScout24 ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde räumt der ImmobilienScout24 insbesondere das nicht ausschließliche, zeitlich und nach Abrufmengen unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche Recht ein, das Werbemittel umfassend für Eigenwerbung zu nutzen. Die ImmobilienScout24 kann jederzeit frei darüber entscheiden, ob und wie das Werbemittel im Rahmen der Eigenwerbung eingebunden wird, wobei eine technische Bearbeitung oder Formatänderungen hierzu ohne inhaltliche Veränderung zulässig sind. Ferner räumt der Kunde der ImmobilienScout24 das Recht zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung des Werbemittels (allein oder zusammen mit anderen Produkten) in beliebiger Anzahl auf digitalen Datenträgern-, Printmedien, Onlinemedien, Werbefilmen, Newslettern oder sonstigen Mailing-Aktionen und Präsentationen ein. Sollte der Kunde nicht oder nicht vollständig oder nur für eine befristete Zeit über die entsprechenden Rechte verfügen, so ist er verpflichtet ImmobilienScout24 bei Vertragsschluss hierüber zu informieren. Der Kunde räumt ImmobilienScout24 das Recht ein, die Bruttowerbeumsätze (sog. Mediawerte – MB 1) in angemessenem Umfang zu Forschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. 6. Prüfung des Werbemittels durch den Kunden Der Kunde wird das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung unverzüglich prüfen und der ImmobilienScout24 auftretende Fehler innerhalb von 3 (drei) Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als akzeptiert. Verlangt der Kunde nach Ablauf dieser Frist eine Änderung der Werbemittel, muss er für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. 7. Vergütung und Rabatte Die Preise und Produkte für die einzelnen ImmobilienScout24-Dienstleistungen richten sich nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisen und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche 2 (zwei) Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für den Kunden Gültigkeit hat. Die Leistungen der ImmobilienScout24 stellt diese auf Basis des vom Kunden erteilten Auftrages und der von der ImmobilienScout24 erfassten Anzahl von Werbemittelauslieferungen unter Zugrundelegung des von ihr verwendeten Zählmechanismus jeweils nachträglich in Rechnung. Weicht die von dem Kunden durchgeführte Zählung mehr als 10 % von der der ImmobilienScout24 ab, so stellt ihm die ImmobilienScout24 einen detaillierten Leistungsbericht zur Verfügung. Bei Auftragsabwicklung über eine Agentur und Vergütung einer Agenturprovision, darf die Agentur dem Werbetreibenden, der die Werbung bei der ImmobilienScout24 schaltet, Ergänzende Bestimmungen für Werbung max. den mit der Immobilien Scout GmbH vertraglich vereinbarten Preis exklusive Agenturrabatt in Rechnung stellen (sog. Kundennetto – MN 1). Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular bzw. der Auftragsbestätigung geregelt ist, ergibt sie sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der ImmobilienScout24. 8. Vertraulichkeit Die Parteien werden gegenüber Dritten über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für die Zeit von 3 (drei) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Die Verpflichtung gilt nicht, soweit dieser Vertrag ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt, Dritte zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht. Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Zusammenarbeit zwischen Kunde und ImmobilienScout24 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ImmobilienScout24. Dies gilt entsprechend für Logoveröffentlichungen für von ImmobilienScout24 gelieferte Logos. 9. Laufzeit und Kündigung Der Kunde kann Werbeaufträge, mit Ausnahme von Sonderwerbeformen und Integrationen von Partnerseiten, nach Vertragsabschluss bis zu 5 (fünf) Tagen vor vertraglich vereinbartem Schaltungsbeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (per Brief oder Fax) erfolgen. Eine solche Stornierung ist nach Vertragsschluss bis zu 2 (zwei) Wochen vor Schaltungsbeginn kostenfrei möglich. Im Falle einer Stornierung zwischen 2 Wochen und 5 Tagen vor Schaltungsbeginn stellt die ImmobilienScout24 30 % der gebuchten Nettowerbeumsätze (sog. Kundennetto – MN 1) in Rechnung. Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird bei Stornierung vor Schaltungsbeginn keine Agenturprovision vergütet. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die ImmobilienScout24 insbesondere dann vor, wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder gegen seine Verpflichtung aus §§ 3, 5, 6 und/oder 7 verstößt. Kündigungen haben in der gemäß gesonderter Vereinbarung festgesetzten Frist schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Stand: Mai 2015 Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin