Ergänzende Bestimmungen

Werbung
Ergänzende Bestimmungen
für Werbung
1.
Gegenstand und Geltungsbereich
Diese ergänzenden Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der über die Website www.immobilienscout24.de zugänglichen Services
der Immobilen Scout GmbH(AGB) für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin (nachfolgend „ImmobilienScout24”
genannt) und Werbetreibenden und Werbeagenturen (nachfolgend jeweils „Kunden”
genannt). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung,
es sei denn, dass die Parteien explizit deren Einbeziehung schriftlich vereinbaren.
Diese ergänzenden Bestimmungen gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden
auf den von der ImmobilienScout24 betriebenen Medien (Websites, Applikationen,
mobile Anwendungen).
2.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit schriftlicher Annahme des Auftrags durch ImmobilienScout24 zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail, Fax, oder Briefpost
erfolgen. Diese Bedingungen und das Auftragsformular geben alle Abreden zwischen den
Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wider. Mündliche Zusagen der
ImmobilienScout24 vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und
mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt,
sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich der
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Falle einer Doppelbuchung desselben Inventars zum selben Zeitpunkt, kommt der
Vertrag mit dem Kunden zustande, dessen Auftragsbestätigung zeitlich zuerst bei
ImmobilienScout24 per Fax eingegangen ist. Über diesen Umstand wird der „verspätete“
Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Die konkrete Ausgestaltung der Werbung, insbesondere die Werbeform, die Werbeplatzierung sowie der Werbezeitraum ergeben sich aus dem entsprechenden schriftlichen
Vertrag. Soweit die Regelungen eines solchen Vertrages von diesen AGB abweichen,
gehen die Regelungen des Vertrages vor.
Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird die ImmobilienScout24 den Vertrag mit
dieser nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die
Werbung bei der ImmobilienScout24 schaltet, namentlich benennt. Die ImmobilienScout24 ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis über ihre Beauftragung
und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden zu verlangen.
3.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit der ImmobilienScout24 unverzüglich schriftlich
oder per E-Mail abzustimmen.
Der Kunde wird der ImmobilienScout24 das Werbemittel bis spätestens 5 (fünf) Arbeitstage vor Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Für Sonderwerbeformen oder Integrationen von Partnerseiten wird der Kunde alle notwendigen Informationen und Inhalte
(nachfolgend insgesamt „Werbemittel“) der ImmobilienScout24 spätestens 10 (zehn)
Arbeitstage vor Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die administrativen und technischen Anforderungen an Online-Werbemitteln, abrufbar unter
www.immobilienscout24.de, berücksichtigen. Die Anlieferung der Werbemittel erfolgt per
E-Mail an die Adresse:
[email protected].
Bei nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Nichtlieferung der Werbeanzeige bzw. –mittel
durch den Kunden behält sich ImmobilienScout24 vor, ein Standardwerbemittel mit den
der ImmobilienScout24 zur Verfügung stehenden Daten zu erstellen; Aktualität der
Daten ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Bei Erstellung der Werbeanzeige durch ImmobilienScout24 können elektronische Gegenstände eingesetzt werden. Dabei kann es sich z.B. durch ImmbilienScout24 selbst
entwickelte sowie erstellte und/oder per Lizenz erworbene Inhalte (z.B. Bilder und/oder
Motive) handeln.
ImmobilienScout24 räumt durch das Recht zur Herstellung der Werbeanzeige (elektronischen Weiterverkaufsware) dem Kunden der Werbeanzeige kein geistiges Eigentumsrecht oder sonstige Rechte an dem Inhalt ein und garantiert dem Kunden keine Exklusivität der Inhalte.
Die Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden
vertraulich zu behandeln. Diese Bestandteile dürfen insbesondere nicht in dieser noch in
abgewandelter Form an Dritte weitergegeben, noch von dem Kunden außerhalb eines
Werbeauftrags zwischen dem Kunden und der ImmobilienScout24 für eigene Zwecke
genutzt werden.
Alle anderen Bedingungen und Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich derjenigen zu verbotenen Nutzungen, bleiben davon unberührt und in Kraft.
Der Kunde verpflichtet sich, die vom Werbemittel aus verlinkte Zielseite während der
Dauer des Vertrages abrufbar zu halten.
Der Kunde verpflichtet sich, die ImmobilienScout24 unverzüglich zu informieren, wenn
ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte
Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter gleich welcher Art
beeinträchtigt oder verletzt.
Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies
der ImmobilienScout24 unverzüglich mitteilen.
Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche der ImmobilienScout24 aufgrund der
nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen
entstehen.
ImmobilienScout24 ist berechtigt, dem Kunden die vereinbarte Vergütung in Rechnung
zu stellen, wenn die Werbung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
geschaltet werden kann, insbesondere weil das Material der ImmobilienScout24 zu spät,
fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zugesandt wurde. Im Falle einer verspäteten
Werbemittelanlieferung ist eine vertragsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr
garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich (siehe § 13).
Kosten der ImmobilienScout24 für eine vom Kunden gewünschte oder zu vertretende
Änderung des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.
Eine Pflicht der ImmobilienScout24 zur Aufbewahrung des zur Werbung erforderlichen
Materials endet mit Erfüllung des Auftrags. Die ImmobilienScout24 sendet das Material
an den Kunden zurück, falls dieser dies innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach dem
letzten Schaltungstermin gegenüber der ImmobilienScout24 schriftlich verlangt. Andernfalls ist die ImmobilienScout24 zur Vernichtung des zugesandten Materials berechtigt.
Für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den von der ImmobilienScout24
betriebenen Medien und der Auslieferung der Werbemittel via externem AdServer
(Redirect) gilt:
Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin
ImmobilienScout24 möchte dem Kunden für seine elektronischen Anzeigen in den von
ImmobilienScout24 vermarkteten elektronischen Publikationen in Form von Bannern und
Buttons die Möglichkeit bieten, den externen AdServer an das AdServer-System von
ImmobilienScout24 anzubinden, um dadurch die Anzeigenveröffentlichung in den von
ImmobilienScout24 vermarkteten elektronischen Publikationen zu erleichtern und eine
bessere Auswertung der Werbemittel zu ermöglichen. Im Hinblick darauf vereinbaren die
Parteien:
ImmobilienScout24 ermöglicht dem Kunden über die jeweils von ImmobilienScout24
einseitig nach freiem Ermessen festgelegte Schnittstelle, einen sogenannten externen
AdServer anzubinden. Diese Anbindung ist nach freiem Ermessen von ImmobilienScout24 jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar.
Der Kunde ist verpflichtet, Redirect-Tags (Link-URL, Werbemittelaufruf) 5 (fünf) Arbeitstage, für RichMedia-Formate und Sonderwerbeformen 10 (zehn) Arbeitstage, vor Schaltung elektronisch an ImmobilienScout24 zu übermitteln. Der Kunde garantiert die
Funktionalität der programmtechnischen Anteile der Redirects.
Der Kunde versichert, keine reduzierten Targets (wie z.B. Frequency Cap) einzusetzen.
Diese Einstellungen werden ausschließlich über den AdServer von ImmobilienScout24
gesteuert.
ImmobilienScout24 hat das Recht, eine Anbindung des externen AdServers automatisch
zu unterbrechen, wenn die Antwortzeit bei einem Traceroute auf den externen AdServer
eine Sekunde oder länger dauert.
4.
Durchführung des Vertrages
Die ImmobilienScout24 hat die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über ihre Medien.
Die ImmobilienScout24 ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.
Die ImmobilienScout24 ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offensichtlich als
Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort “Anzeige” als solches zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt des Mediums, in dem es Veröffentlicht wird, räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen. Die ImmobilienScout24 wird das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum
Erreichen der vereinbarten Medialeistung auf den von ihr betriebenen Medien in den
Werberaum einstellen. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Kunden und der
von der ImmobilienScout24 gemessenen Medialeistung sind die von der ImmobilienScout24 ermittelten Zahlen maßgebend.
Die gebuchte Werbung wird von der ImmobilienScout24 auf dem vereinbarten Medium
im entsprechenden Umfeld in der üblichen Wiedergabequalität geschaltet. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbung auf einem bestimmten Medium oder
einer bestimmten Position des jeweiligen Mediums, noch auf Schaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern dies nicht im Auftragsformular und der Auftragsbestätigung
vereinbart wurde.
Bei animierten Werbemitteln, z.B. Flash, liefert der Kunde auch ein alternatives Werbemittel in den Formaten JPG/GIF.
5.
Rechteeinräumung
Der Kunde räumt der ImmobilienScout24 ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht
übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des
Werbeauftrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes
Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Die vorgenannte
Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung und Vorführung, zur
Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung des Werbemittels,
soweit dies zur Durchführung des Werbeauftrags erforderlich ist.
Der Kunde räumt der ImmobilienScout24 des Weiteren das Recht ein, die Werbemittel
und die erstellten Werbemaßnahmen selbst zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen). Die ImmobilienScout24 ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde räumt
der ImmobilienScout24 insbesondere das nicht ausschließliche, zeitlich und nach Abrufmengen unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche Recht ein, das Werbemittel umfassend für Eigenwerbung zu nutzen. Die ImmobilienScout24 kann jederzeit frei darüber
entscheiden, ob und wie das Werbemittel im Rahmen der Eigenwerbung eingebunden
wird, wobei eine technische Bearbeitung oder Formatänderungen hierzu ohne inhaltliche
Veränderung zulässig sind.
Ferner räumt der Kunde der ImmobilienScout24 das Recht zur Vervielfältigung und/oder
Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung des Werbemittels (allein oder zusammen
mit anderen Produkten) in beliebiger Anzahl auf digitalen Datenträgern-, Printmedien,
Onlinemedien, Werbefilmen, Newslettern oder sonstigen Mailing-Aktionen und Präsentationen ein. Sollte der Kunde nicht oder nicht vollständig oder nur für eine befristete Zeit
über die entsprechenden Rechte verfügen, so ist er verpflichtet ImmobilienScout24 bei
Vertragsschluss hierüber zu informieren.
Der Kunde räumt ImmobilienScout24 das Recht ein, die Bruttowerbeumsätze (sog.
Mediawerte – MB 1) in angemessenem Umfang zu Forschungszwecken an anerkannte
Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten.
6.
Prüfung des Werbemittels durch den Kunden
Der Kunde wird das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung unverzüglich prüfen und
der ImmobilienScout24 auftretende Fehler innerhalb von 3 (drei) Werktagen mitteilen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als akzeptiert. Verlangt der Kunde nach
Ablauf dieser Frist eine Änderung der Werbemittel, muss er für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
7.
Vergütung und Rabatte
Die Preise und Produkte für die einzelnen ImmobilienScout24-Dienstleistungen richten
sich nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisen und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die
Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der
Preisliste der Produkte, welche 2 (zwei) Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für
den Kunden Gültigkeit hat.
Die Leistungen der ImmobilienScout24 stellt diese auf Basis des vom Kunden erteilten
Auftrages und der von der ImmobilienScout24 erfassten Anzahl von Werbemittelauslieferungen unter Zugrundelegung des von ihr verwendeten Zählmechanismus jeweils
nachträglich in Rechnung. Weicht die von dem Kunden durchgeführte Zählung mehr als
10 % von der der ImmobilienScout24 ab, so stellt ihm die ImmobilienScout24 einen
detaillierten Leistungsbericht zur Verfügung.
Bei Auftragsabwicklung über eine Agentur und Vergütung einer Agenturprovision, darf
die Agentur dem Werbetreibenden, der die Werbung bei der ImmobilienScout24 schaltet,
Ergänzende Bestimmungen
für Werbung
max. den mit der Immobilien Scout GmbH vertraglich vereinbarten Preis exklusive
Agenturrabatt in Rechnung stellen (sog. Kundennetto – MN 1).
Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular bzw. der Auftragsbestätigung geregelt ist, ergibt sie sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der ImmobilienScout24.
8.
Vertraulichkeit
Die Parteien werden gegenüber Dritten über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit
im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich
bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Die
Parteien verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die
Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für die Zeit von 3 (drei)
Jahren nach Beendigung des Vertrages.
Die Verpflichtung gilt nicht, soweit dieser Vertrag ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt, Dritte zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.
Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über
die Zusammenarbeit zwischen Kunde und ImmobilienScout24 bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch ImmobilienScout24. Dies gilt entsprechend für Logoveröffentlichungen für von ImmobilienScout24 gelieferte Logos.
9.
Laufzeit und Kündigung
Der Kunde kann Werbeaufträge, mit Ausnahme von Sonderwerbeformen und
Integrationen von Partnerseiten, nach Vertragsabschluss bis zu 5 (fünf) Tagen vor
vertraglich vereinbartem Schaltungsbeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich
(per Brief oder Fax) erfolgen. Eine solche Stornierung ist nach Vertragsschluss bis zu 2
(zwei) Wochen vor Schaltungsbeginn kostenfrei möglich. Im Falle einer Stornierung
zwischen 2 Wochen und 5 Tagen vor Schaltungsbeginn stellt die ImmobilienScout24
30 % der gebuchten Nettowerbeumsätze (sog. Kundennetto – MN 1) in Rechnung. Bei
Auftragserteilung über eine Agentur wird bei Stornierung vor Schaltungsbeginn keine
Agenturprovision vergütet.
Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die ImmobilienScout24 insbesondere dann vor,
wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in
Verzug gerät oder gegen seine Verpflichtung aus §§ 3, 5, 6 und/oder 7 verstößt.
Kündigungen haben in der gemäß gesonderter Vereinbarung festgesetzten Frist schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
Stand: Mai 2015
Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin
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