IVH-Presseinformation 26.03.2014 Einstweilige Verfügung gegen Xella bleibt bestehen Maaßstraße 32/1 D-69123 Heidelberg Telefon +49 6221 77 60 71 Fax +49 6221 77 51 06 [email protected] www.ivh.de Bestätigung der Einstweiligen Verfügung gegen Xella GmbH Heidelberg. Herabsetzende und irreführende Werbung der Xella Deutschland GmbH gegen den Dämmstoff Polystyrol bleibt weiterhin verboten. Industrieverband Hartschaum e. V. gewinnt auch Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Xella erkennt Urteil als endgültige Regelung an. Mit Urteil des Landgerichts Duisburg vom 17. Juli 2013 erwirkte der IVH eine einstweilige Verfügung gegen die Xella Deutschland GmbH (IVH-Pressemitteilung vom 24.07.2013). Damit wurde Xella verboten, das Wärmedämmprodukt Polystyrol/Styropor durch Bezeichnungen wie „Dämmfalle“ oder „Sondermüll“ zu diskreditieren oder durch vergleichende Werbung, Polystyrol hinsichtlich acht weiterer Produkteigenschaften schlechter darzustellen als ein Xella-Produkt und damit in die Irre zu führen. Dagegen legte Xella Deutschland GmbH Berufung ein. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. März 2014 wurde die einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg nahezu vollumfänglich bestätigt. Xella hat die herabsetzende und irreführende Werbung daher weiterhin zu unterlassen und akzeptiert das Urteil nun als endgültige Regelung. Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser, Höcker Rechtsanwälte, Köln: „Herabsetzungen des Konkurrenzproduktes sowie unwahre Angaben des Werbenden haben in einer vergleichenden Werbung nicht zu suchen. Es bleibt bei der Unzulässigkeit der vergleichenden Xella-Werbung. Werbung bezieht sich seit jeher auf die positiven Eigenschaften des eigenen Produkts. Werden darüber hinaus Vergleiche zu Konkurrenzprodukten gezogen, darf die Werbung in Bezug auf das Konkurrenzprodukt nicht herabsetzend oder irreführend sein.“ Kontakt: Ute Hagmann Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit IVH Industrieverband Hartschaum e.V. Telefon +49 6221 77 60 71 Fax +49 6221 77 51 06 Mobil +49 160 96 24 68 57 [email protected] www.ivh.de Registergericht Amtsgericht Heidelberg VR 1037 ® Eingetragenes Verbandszeichen des IVH Qualitätszeichen der Bundesfachabteilung Qualitätssicherung Seite 2 Der Industrieverband Hartschaum e.V. (IVH), Heidelberg, ist der Dachverband der Hersteller von Dämmstoffprodukten aus EPS-Hartschaum/Styropor. Der Verband wurde im November 1973 in Frankfurt gegründet. Seine Mitglieder sind die führenden Hersteller von EPS-Hartschaum als Dämmstoff für die Wärmedämmung und den Schallschutz. Als Gastmitglieder gehören auch der europäische Rohstoffherstellerverband sowie Maschinenhersteller dem IVH an. Der IVH arbeitet eng zusammen mit wichtigen Organisationen wie dem Fachverband WärmedämmVerbundsysteme, dem Industrieverband Werkmörtel, dem Bundesverband Ausbau und Fassade sowie dem Bundesverband der Maler und dem Bundesverband der Flächenheizungen. Registergericht Amtsgericht Heidelberg VR 1037 ® Eingetragenes Verbandszeichen des IVH Qualitätszeichen der Bundesfachabteilung Qualitätssichewrung