Beratung und Seelsorge „Ich habe auch gar nicht erwartet, dass Sie alle meine Probleme lösen können. Es hat mir einfach gut getan, einmal darüber zu reden - dass mir einmal jemand zugehört hat.“ (74-jährige Frau nach einem Gespräch im Pfarramt) „Als unsere Mutter im Sterben lag, kam die Pfarrerin und hat am Krankenbett ein Gebet gesprochen. Das hat uns in jener schweren Stunde sehr geholfen.“ (44-jährige Tochter) Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Situationen Beratung und Seelsorge sind die „stillen“ Leistungen Ihrer Kirche. Manchmal treten im Leben plötzlich Schwierigkeiten auf, die man nicht allein angehen kann. In solchen Momenten bietet sich ein Gespräch mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin an: Pfarrpersonen sind für Beratungs- und Seelsorgegespräche ausgebildet und ein erstes Gespräch kann oft schon vieles klären oder einer Lösung näher bringen. Pfarrerinnen und Pfarrer sind ans Seelsorgegeheimnis gebunden. Was zwischen ihnen und Ratsuchenden zur Sprache kommt, dringt auf keinen Fall nach aussen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind in der Regel sofort verfügbar – so dass keine langen Wartezeiten entstehen. Beratung und Seelsorge wird in allen Gemeinden angeboten. Spitäler haben eigene Spitalseelsorgepersonen, und der Kanton unterhält einen Notfallseelsorgedienst, in dem auch Pfarrpersonen mitwirken - beispielsweise bei schweren Unfällen. Beratung und Seelsorge Zu den wichtigsten Aufgaben Ihrer Kirche zählen Beratung und Seelsorge. Die Mitglieder unserer Kirche können jederzeit um ein Gespräch bei einer Pfarrperson nachsuchen. Diese Beratung ist völlig kostenlos. Die Gespräche verlaufen hinter verschlossenen Türen und nichts von dem, was beredet wurde, dringt nach aussen. Pfarrerinnen und Pfarrer unterliegen der absoluten Schweigepflicht. Die Pfarrerinnen und Pfarrer gleichen einer unspezialisierten Beratungsinstanz. Das heisst: Niemand ist zum vornherein an der falschen Adresse, wenn er sich mit Fragen oder persönlichen Problemen zum Pfarramt begibt. Übrigens können solche Beratungs- und Seelsorgekontakte auch telefonisch erfolgen – sogar, wenn das gewünscht wird – anonym. Manchmal hilft bereits ein Gespräch, bei dem die ratsuchende Person einmal eine „AuslegeOrdnung“ vornimmt. Dabei zeigt sich bald, ob weitere Hilfe nötig ist. Die Pfarrperson kann dann Ratsuchende nötigenfalls auf weitere Fachpersonen, Beratungsstellen oder Hilfsmöglichkeiten hinweisen. Sie kennt sich mit den bestehenden Angeboten aus und kann auch über die finanziellen Aspekte einer weitergehenden Hilfe Auskunft geben. In manchen Fällen erweist sich eine längere Begleitung als hilfreich. Auch dazu bietet Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer Hand. Immer wieder kommen Menschen mit seelischen Konflikten oder Schuldgefühlen zur Beratung ins Pfarramt. Seelsorge ist eine der Kernkompetenzen der Pfarrperson. Im ganz persönlichen Gespräch finden Ratsuchende einen einfühlsamen Menschen, der im Wesentlichen einmal zuhört. So ein Gespräch kann helfen, eigene Lösungsansätze zu entfalten und hat darum auch eine heilende Wirkung. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind sich der Grenzen ihrer Möglichkeiten bewusst und raten nötigenfalls zur Konsultation einer geeigneten Fachperson: Arzt, Therapeut oder einer spezialisierten Beratungsstelle. Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Baselland unterhält in Muttenz eine Beratungsstelle für Partnerschaft, Ehe und Familie, die spezialisiert ist auf Hilfe bei akuten oder schleichenden Partnerschafts- und Familienproblemen. Pfarrerinnen und Pfarrer knüpfen nicht von sich aus Kontakte zu weitergehenden Hilfsstellen oder Hilfspersonen. Dies muss immer von der ratsuchenden Person ausgehen. Werden von einer hilfesuchenden Person mehrere verschiedene Hilfsangebote beansprucht findet zwischen deren Erbringern ein Kontakt nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Ratsuchenden statt. Das Angebot für Gespräche und seelsorgerliche Begleitung gibt es auch in den Spitälern und Altersheimen. In den grossen Spitälern arbeiten speziell ausgebildete Spitalseelsorgerinnen und -seelsorger; die Heime werden meistens durch ein Team der Pfarrerinnen und Pfarrer der Ortsgemeinden betreut. Manchmal äussern Patientinnen oder Patienten den Wunsch nach einer seelsorgerlichen Begleitung. Benachrichtigen Sie in diesem Fall die Stationsleitung der Spitäler oder Altersheime. Sie werden einen Kontakt vermitteln. Oder wenden Sie sich direkt an eine dem Patienten vertraute Pfarrperson. Sie finden die Ansprechperson Ihrer Kirchgemeinde auf der Page www.refbl.ch. unter der Registerkarte „Kirchgemeinden“. FAQ frequently asked questions Seelsorge und Beratung Was kostet die Beratung? Für Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft sind Seelsorgeund Beratungsgespräche gratis. Bei Inanspruchnahme der Beratungsstelle für Partnerschaft, Ehe und Familie in Muttenz wird eine den finanziellen Verhältnissen entsprechend tragbare Gebühr erhoben – sofern die Ratsuchenden in der Lage sind, eine solche zu bezahlen. Ist der Seelsorger oder die Seelsorgerin gegenüber Behörden und Gerichten auskunftspflichtig? Das Berufsgeheimnis (Seelsorgegeheimnis) ist unantastbar. Wird eine Seelsorgeperson dennoch in den Zeugenstand gerufen, wird sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wie weit geht die Informationspflicht der Seelsorgeperson gegenüber beispielsweise dem behandelnden Arzt? Eine Seelsorgeperson kann durch Ratsuchende zur Kontaktnahme mit einer bestimmten Drittperson ermächtigt werden. Dafür muss aber eine schriftliche Erlaubnis vorliegen.Wenn mehrere Pfarrpersonen mit der gleichen ratsuchenden Person in einem Beratungs- oder Seelsorgeverhältnis stehen, gilt unter ihnen die Teamschweigepflicht (analog zu jener der Ärzte). Ist die sofortige Bereitschaft bei Notfällen gewährleistet? Pfarrpersonen stehen bei Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung. Bei Unglücksfällen kommt das (kantonale) Care-Team zum Einsatz, in welches auch Pfarrerinnen und Pfarrer eingebunden sind. Habe ich Anspruch darauf, eine Pfarrperson von ausserhalb meiner Kirchgemeinde konsultieren zu können? Ein solcher Anspruch besteht im Prinzip nicht. Wenn die von Ihnen gewünschte Pfarrperson bereit ist, mit Ihnen zu sprechen, wird sie die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihres Wohnorts darüber unterrichten, dass ein Kontakt besteht, ohne weitere Angaben zu machen. Wie gehen Seelsorgerinnen und Seelsorger mit ihren Belastungen um? Pfarrerinnen und Pfarrer können besonders belastende Dinge mit ihrem Dekan oder ihrer Dekanin besprechen. Ferner haben sie die Möglichkeit zur Supervision. In beiden Fällen werden keine Namen genannt, und auch keine Fakten, welche Rückschlüsse auf Personen ermöglichen. Im Übrigen stehen auch die Betreuer/innen der Seelsorger/innen unter der strikten Schweigepflicht. Kann ein Seelsorgegespräch auch völlig anonym erfolgen? Ja. Dies wird in der Regel nur bei einem telefonischen Seelsorgegespräch möglich sein. Was ist „Die dargebotene Hand“? Oder „Tele-Hilfe“ Basel? Unter Telefon 143 ist in der ganzen Schweiz, und zwar rund um die Uhr, die Organisation „Die dargebotene Hand“ oder (in Basel) „Tele-Hilfe“ erreichbar. Diese Telefonlinie steht allen Anrufenden ungeachtet ihrer Konfession oder Nationalität zur Verfügung. Die Anrufe verursachen auch keine Telefonkosten. Auch bei Telefon 143 gilt die absolute Schweigepflicht. Anrufe können anonym erfolgen.