Gewinnrisiko

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Geschäftsbetriebe auf die Einhaltung des
Selbstlosigkeitsgebots nach § 55 AO zu achten. Das sogenannte Drittbegünstigungsverbot ist Ausdruck dieses Selbstlosigkeitsgebots. Es bedeutet im Umkehrschluss, dass
steuerbegünstigte Körperschaften für ihre
Leistungen an nicht steuerbegünstigte Dritte einen marktüblichen Preis verlangen
müssen. Anderenfalls riskieren sie ihre Gemeinnützigkeit.
____Steuerbegünstigte Körperschaften erbringen häufig neben ihren satzungsmäßigen Haupttätigkeiten eine Vielzahl sogenannter wirtschaftlicher Nebenbetätigungen,
die aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen besteuert werden. Darunter fallen
zum Beispiel Dienstleistungen in Verwaltung, Catering, Reinigung und Gebäudetechnik oder Personalgestellung. Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht ist es
grundsätzlich geboten, diese Leistungen an
Dritte mit einem marktüblichen Preis abzurechnen.
Marktübliche Entgelte wichtig
Ein Drittel an den Fiskus
Eine
verbilligte
Abgabe
derartiger
Leistungen zu Selbstkosten ist gemeinnützigkeitsrechtlich nur zulässig, wenn sie für
andere steuerbegünstigte Unternehmen erbracht werden, die ebenfalls einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen. Ertragssteuerlich sind die Leistungen gleichwohl als
steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu werten und unterliegen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit
die Einnahmen aller wirtschaftlichen Tätigkeiten im Jahr mehr als 35 000 Euro betragen. Mögliche Gewinne unterliegen einer
Steuerbelastung von rund 30 Prozent. Bei
Abrechnung der Leistungen zu Selbstkosten läuft eine Gewinnbesteuerung verständlicher Weise ins Leere.
Steuerbegünstigte Unternehmen haben bei
der Preisgestaltung von Leistungen ihrer
Gewinnrisiko
Ertragssteuern Prüfer
schauen neuerdings genauer
hin, wenn steuerbegünstigte
Unternehmen miteinander
kooperieren und ihre
Dienstleistungen zu
Selbstkosten abrechnen.
„Mobil sein – auch im Kopf –
ist uns besonders wichtig.“
Franz-Josef Berntzen, Leiter der integrativen heilpädagogischen Tagesstätte St. Barbara
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Evangelisches Werk für
Diakonie und Entwicklung
Ausgenommen von der Forderung nach
marktüblichen Preisen waren in der Vergangenheit Leistungen steuerbegünstigter
Unternehmen an andere steuerbegünstigte
Unternehmen. Andreas Kümpel, Sachgebietsleiter des Finanzamts für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung in Köln hat nun
seine Ausfassung dazu in der Fachzeitschrift Finanzrundschau (02/2014) veröffentlicht: Dienstleistungen, die aus einem
steuerpflichtigen Geschäfts­betrieb gegenüber Dritten unterhalb marktüblicher Entgelte erbracht werden, verstießen gegen das
Gebot der Selbstlosigkeit. Es bestehe für einen Geschäftsbetrieb generell das Gebot,
marktübliche Entgelte zu verlangen. Der
Autor verweist auf die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs. Verbilligte Verwaltungsleistungen seien ausnahmsweise möglich,
wenn ein Träger in der Rechtsform eines
Vereins diese gegenüber seinen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften erbringe.
Dieses würde das Finanzamt nicht als ver-
Die WGKD ist die Einkaufsplattform der
evangelischen und katholischen Kirche
in Deutschland, der Caritas, Diakonie
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deckte Gewinnausschüttung werten. Eine
Gewinnkorrektur, die sich aus der Abrechnung nach marktüblichen Preisen ergebe,
könne insoweit unterbleiben.
Die Auswirkungen einer Gewinnkorrektur
können erheblich sein, wie dieses Beispiel
zeigt: Eine steuerpflichtige Pflege gGmbH
hat an ihre Verbundunternehmen 2013 Personalgestellungs- und Verwaltungsleistungen im Wert von rund drei Millionen
Euro zu Selbstkosten abgerechnet. In den
Steuererklärungen werden die Leistungen
für 2013 als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit einem ausgeglichenen Ergebnis
deklariert. Die Finanzverwaltung fordert
bei einer späteren Betriebsprüfung eine Gewinnkorrektur. Der Betriebsprüfer kürzt in
Anlehnung an einen für derartige
Leistungen vermuteten marktüblichen
Preis die Ausgaben um fünf Prozent im
Wege einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur. Damit entsteht ein fiktiver Gewinn
in Höhe von 150 000 Euro, der Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von
rund 45 000 Euro auslösen würde.
Fazit
Kooperieren steuerbegünstigte Unternehmen zu Selbstkosten, ist bei der steuerlichen
Gewinnermittlung Vorsicht geboten. Während die Vorgehensweise gemeinnützigkeitsrechtlich als zulässige Mittelzuwendung zu
begrüßen ist, können ertragssteuerlich Belastungen drohen, wenn die verbilligten Preise
nur Verbundunternehmen gewährt werden
und anderen, auch steuerbegünstigten Dritten, marktübliche Preise abverlangt werden.
Steuerbegünstigten Unternehmen ist bei
entsprechenden Forderungen nach marktüblichen Preise zu empfehlen, dieses grundsätzlich nicht zu akzeptieren, sondern den
Sachverhalt unter Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten qualifiziert bewerten
zu lassen.
Richtig filtern
Fundraising Wer die Möglichkeiten
seiner Spenderkartei effizient nutzt,
spart unnötige Kosten und findet
schneller zahlungswillige Spender.
I
mmer häufiger setzen die Verbände bei
der Spendenakquise auf das Prinzip
‚Klasse statt Masse‘. Das spart Kosten
und erhöht den Erfolg. Voraussetzung für
gezieltes Fundraising ist eine gepflegte Datenbank. „Eine gut gepflegte Spenderdatenbank hilft uns, zu einem Thema genau die
Spender anzusprechen, die dafür in Frage
kommen“, bringt es Andreas Hauptmann
auf den Punkt. Er ist beim Bundesverband
der Johanniter für die Bereiche Direct Mailing, Telefonfundraising sowie den Spenderservice zuständig.
Etwa 2,3 Millionen Datenprofile hat der
evangelische Träger bislang in seiner elektronischen Kartei gesammelt. Die stammt
von der Aachener IT-Firma Grün Software.
Diese hat sich der Programmierung von
Datenbanken für Spenden-Organisationen
verschrieben. Die Kosten für die Nutzung
einer solchen Software variiert je nach Umfang der Datenbank und der Anzahl an Lizenzen. Der Deutsche Fundraising-Verband hat ausgerechnet, dass mit
Investitionskosten von rund 20 000 Euro zu
Preisbeispiele für Software und Adressen
Fundraisingsoftware
Anbieter
Produkt
Preis
Kontakt
Vewa Grün
Grün Vewa6
ab 20 000 Euro
www.gruen.net
Fundraisingbox
Fundraisingbox
29 bis 299 Euro pro Monat
www.fundraisingbox.com
Kigst
Context K
Einmalige Lizenzgebühr: 329 bis 6795 Euro;
Nutzungsgebühr inkl. Lizenz, Wartung,
Betreuung und Hosting: 50 Euro pro Monat
www.kigst.de
Anbieter
Preis
Kontakt
Schober Information
24 ct pro Postadresse,
13 ct pro Telefonnummer,
(12 Monate Nutzung)
www.schober.de
Deutsche Post
600 € à 5000 Adressen
www.deutschepost.de/
de/a/adressleistungen/
beschaffung.htm
Best Adress
Einmalige Nutzung: 12 bis 19 ct,
Adresskauf: 31 bis 45 ct
www.best-adress.de/
Der Autor
Andreas Seeger ist
Leiter des Bereichs
Steuerberatung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon
in Münster. Kontakt:
andreas.seeger@
curacon.de
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rechnen hat, wer sich ein solches Programm
zulegt. Die laufenden jährlichen Kosten inklusive eines Updates belaufen sich auf etwa
2600 Euro.
Drei Mitarbeiter sind in Diensten der Johanniter für die Datenbank zuständig, erklärt Andreas Hauptmann. Zwei von ihnen
halten die Datensätze auf dem neuesten
Stand, geben neue Spenderdaten ein oder
nehmen Änderungen auf. Der Dritte im
Bunde wacht über die Technik, pflegt systematisch Kontakthistorien und verbucht
Spendeneingänge.
Jeder Datensatz beinhaltet möglichst viele
Informationen zum Spender, etwa Alter,
Anschrift, Telefonnummer und E-MailAdresse. Wichtig sei auch die Kontakthistorie, unterstreicht Hauptmann. Darin sind
Spendenfrequenz, Spendenanlass sowie
Spendenhöhe hinterlegt. „So können wir
sehen, auf welche Mailing-Aktionen die
Menschen reagiert haben“, erklärt der
Fundraising-Spezialist. Das erhöhe die
Chancen, anlassbezogen genau diejenigen
anzuschreiben, die mit hoher Wahrschein-
Adresshändler
6 | 2014 WohlfahrtIntern
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