Geschäftsbetriebe auf die Einhaltung des Selbstlosigkeitsgebots nach § 55 AO zu achten. Das sogenannte Drittbegünstigungsverbot ist Ausdruck dieses Selbstlosigkeitsgebots. Es bedeutet im Umkehrschluss, dass steuerbegünstigte Körperschaften für ihre Leistungen an nicht steuerbegünstigte Dritte einen marktüblichen Preis verlangen müssen. Anderenfalls riskieren sie ihre Gemeinnützigkeit. ____Steuerbegünstigte Körperschaften erbringen häufig neben ihren satzungsmäßigen Haupttätigkeiten eine Vielzahl sogenannter wirtschaftlicher Nebenbetätigungen, die aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen besteuert werden. Darunter fallen zum Beispiel Dienstleistungen in Verwaltung, Catering, Reinigung und Gebäudetechnik oder Personalgestellung. Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich geboten, diese Leistungen an Dritte mit einem marktüblichen Preis abzurechnen. Marktübliche Entgelte wichtig Ein Drittel an den Fiskus Eine verbilligte Abgabe derartiger Leistungen zu Selbstkosten ist gemeinnützigkeitsrechtlich nur zulässig, wenn sie für andere steuerbegünstigte Unternehmen erbracht werden, die ebenfalls einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen. Ertragssteuerlich sind die Leistungen gleichwohl als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu werten und unterliegen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit die Einnahmen aller wirtschaftlichen Tätigkeiten im Jahr mehr als 35 000 Euro betragen. Mögliche Gewinne unterliegen einer Steuerbelastung von rund 30 Prozent. Bei Abrechnung der Leistungen zu Selbstkosten läuft eine Gewinnbesteuerung verständlicher Weise ins Leere. Steuerbegünstigte Unternehmen haben bei der Preisgestaltung von Leistungen ihrer Gewinnrisiko Ertragssteuern Prüfer schauen neuerdings genauer hin, wenn steuerbegünstigte Unternehmen miteinander kooperieren und ihre Dienstleistungen zu Selbstkosten abrechnen. „Mobil sein – auch im Kopf – ist uns besonders wichtig.“ Franz-Josef Berntzen, Leiter der integrativen heilpädagogischen Tagesstätte St. Barbara Erfahren Sie, wie die Caritas im Kreis Soest, zu der auch die Tagesstätte St. Barbara zählt, ihre Fahrzeugflotte seit Jahren über den WGKD-Rahmenvertrag günstig einkauft. Mehr über St. Barbara: wgkd.de Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung Ausgenommen von der Forderung nach marktüblichen Preisen waren in der Vergangenheit Leistungen steuerbegünstigter Unternehmen an andere steuerbegünstigte Unternehmen. Andreas Kümpel, Sachgebietsleiter des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Köln hat nun seine Ausfassung dazu in der Fachzeitschrift Finanzrundschau (02/2014) veröffentlicht: Dienstleistungen, die aus einem steuerpflichtigen Geschäfts­betrieb gegenüber Dritten unterhalb marktüblicher Entgelte erbracht werden, verstießen gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Es bestehe für einen Geschäftsbetrieb generell das Gebot, marktübliche Entgelte zu verlangen. Der Autor verweist auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Verbilligte Verwaltungsleistungen seien ausnahmsweise möglich, wenn ein Träger in der Rechtsform eines Vereins diese gegenüber seinen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften erbringe. Dieses würde das Finanzamt nicht als ver- Die WGKD ist die Einkaufsplattform der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland, der Caritas, Diakonie und der katholischen Orden. Sie handelt exklusive Rahmenverträge mit der Wirtschaft aus, von A wie Automobil bis Z wie Zuhause-Kraftwerk. Zurzeit sind es rund 100 Rahmenverträge. Kaufen auch Sie günstig ein! www.wgkd.de Führen & Refinanzieren deckte Gewinnausschüttung werten. Eine Gewinnkorrektur, die sich aus der Abrechnung nach marktüblichen Preisen ergebe, könne insoweit unterbleiben. Die Auswirkungen einer Gewinnkorrektur können erheblich sein, wie dieses Beispiel zeigt: Eine steuerpflichtige Pflege gGmbH hat an ihre Verbundunternehmen 2013 Personalgestellungs- und Verwaltungsleistungen im Wert von rund drei Millionen Euro zu Selbstkosten abgerechnet. In den Steuererklärungen werden die Leistungen für 2013 als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit einem ausgeglichenen Ergebnis deklariert. Die Finanzverwaltung fordert bei einer späteren Betriebsprüfung eine Gewinnkorrektur. Der Betriebsprüfer kürzt in Anlehnung an einen für derartige Leistungen vermuteten marktüblichen Preis die Ausgaben um fünf Prozent im Wege einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur. Damit entsteht ein fiktiver Gewinn in Höhe von 150 000 Euro, der Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von rund 45 000 Euro auslösen würde. Fazit Kooperieren steuerbegünstigte Unternehmen zu Selbstkosten, ist bei der steuerlichen Gewinnermittlung Vorsicht geboten. Während die Vorgehensweise gemeinnützigkeitsrechtlich als zulässige Mittelzuwendung zu begrüßen ist, können ertragssteuerlich Belastungen drohen, wenn die verbilligten Preise nur Verbundunternehmen gewährt werden und anderen, auch steuerbegünstigten Dritten, marktübliche Preise abverlangt werden. Steuerbegünstigten Unternehmen ist bei entsprechenden Forderungen nach marktüblichen Preise zu empfehlen, dieses grundsätzlich nicht zu akzeptieren, sondern den Sachverhalt unter Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten qualifiziert bewerten zu lassen. Richtig filtern Fundraising Wer die Möglichkeiten seiner Spenderkartei effizient nutzt, spart unnötige Kosten und findet schneller zahlungswillige Spender. I mmer häufiger setzen die Verbände bei der Spendenakquise auf das Prinzip ‚Klasse statt Masse‘. Das spart Kosten und erhöht den Erfolg. Voraussetzung für gezieltes Fundraising ist eine gepflegte Datenbank. „Eine gut gepflegte Spenderdatenbank hilft uns, zu einem Thema genau die Spender anzusprechen, die dafür in Frage kommen“, bringt es Andreas Hauptmann auf den Punkt. Er ist beim Bundesverband der Johanniter für die Bereiche Direct Mailing, Telefonfundraising sowie den Spenderservice zuständig. Etwa 2,3 Millionen Datenprofile hat der evangelische Träger bislang in seiner elektronischen Kartei gesammelt. Die stammt von der Aachener IT-Firma Grün Software. Diese hat sich der Programmierung von Datenbanken für Spenden-Organisationen verschrieben. Die Kosten für die Nutzung einer solchen Software variiert je nach Umfang der Datenbank und der Anzahl an Lizenzen. Der Deutsche Fundraising-Verband hat ausgerechnet, dass mit Investitionskosten von rund 20 000 Euro zu Preisbeispiele für Software und Adressen Fundraisingsoftware Anbieter Produkt Preis Kontakt Vewa Grün Grün Vewa6 ab 20 000 Euro www.gruen.net Fundraisingbox Fundraisingbox 29 bis 299 Euro pro Monat www.fundraisingbox.com Kigst Context K Einmalige Lizenzgebühr: 329 bis 6795 Euro; Nutzungsgebühr inkl. Lizenz, Wartung, Betreuung und Hosting: 50 Euro pro Monat www.kigst.de Anbieter Preis Kontakt Schober Information 24 ct pro Postadresse, 13 ct pro Telefonnummer, (12 Monate Nutzung) www.schober.de Deutsche Post 600 € à 5000 Adressen www.deutschepost.de/ de/a/adressleistungen/ beschaffung.htm Best Adress Einmalige Nutzung: 12 bis 19 ct, Adresskauf: 31 bis 45 ct www.best-adress.de/ Der Autor Andreas Seeger ist Leiter des Bereichs Steuerberatung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon in Münster. Kontakt: andreas.seeger@ curacon.de 38 rechnen hat, wer sich ein solches Programm zulegt. Die laufenden jährlichen Kosten inklusive eines Updates belaufen sich auf etwa 2600 Euro. Drei Mitarbeiter sind in Diensten der Johanniter für die Datenbank zuständig, erklärt Andreas Hauptmann. Zwei von ihnen halten die Datensätze auf dem neuesten Stand, geben neue Spenderdaten ein oder nehmen Änderungen auf. Der Dritte im Bunde wacht über die Technik, pflegt systematisch Kontakthistorien und verbucht Spendeneingänge. Jeder Datensatz beinhaltet möglichst viele Informationen zum Spender, etwa Alter, Anschrift, Telefonnummer und E-MailAdresse. Wichtig sei auch die Kontakthistorie, unterstreicht Hauptmann. Darin sind Spendenfrequenz, Spendenanlass sowie Spendenhöhe hinterlegt. „So können wir sehen, auf welche Mailing-Aktionen die Menschen reagiert haben“, erklärt der Fundraising-Spezialist. Das erhöhe die Chancen, anlassbezogen genau diejenigen anzuschreiben, die mit hoher Wahrschein- Adresshändler 6 | 2014 WohlfahrtIntern