Ethik in der Palliativ Care jur.u. EF.pptx

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Ethik in der Palliativ
Care
ethische und juristische Konflikte
Elke M. Bachstein
Berlin
www.elkebachstein.de
[email protected]
Tel: 030- 30614179
Der$Fall$Terri$Schiavo$
elkebachstein
2
1
Der$Fall$Terri$Schiavo$
elkebachstein
3
Der$Fall$Peter$K.$
elkebachstein
4
2
Ethische Konflikte
elkebachstein
5
Was$bleibt$vom$Fall$der$Krebsärz3n$
Bach?$
$
Das$juris6sche$Verfahren$gegen$Mechthild$Bach$dauerte$acht$Jahre.$
! 
! 
Die$Jus6z$hat$die$Akte$Mechthild$Bach$geschlossen.$Am$24.$Januar$nimmt$
sich$die$Krebsärz6n$aus$Langenhagen$das$Leben$und$entzieht$sich$so$auch$
dem$Prozess$gegen$sie.$Einem$Prozess,$der$mehr$als$ein$Strafverfahren$
war:$13$schwerkranke$Menschen$seien$eines$nicht$natürlichen$Todes$
gestorben,$sagt$die$StaatsanwaltschaO.$Die$Behörden$ermiQeln,$finden$in$der$
Ärz6n$Bach$die$mutmaßliche$Täterin.$
Das$Verfahren$soll$klären:$Ist$Mechthild$Bach$der$"Todesengel",$wie$die$
BoulevardWPresse$die$Internis6n$nennt,$oder$ist$sie$W$wie$sie$selbst$immer$
beteuerte$W$unschuldig?$Einige$Angehörige$hoYen,$diese$Frage$beantwortet$
zu$bekommen.$Gerichtlich$wird$das$nicht$mehr$verhandelt.$Und$auch$
diejenigen,$die$gehoY$haQen,$dass$es$eine$generelle$Auseinandersetzung$
mit$der$Sterbehilfe$in$Deutschland$geben$würde,$sehen$sich$der$Chance$
beraubt,$strafrechtlich$die$Grenzen$zwischen$Schmerzmedizin$und$ak6ver$
Sterbehilfe$auszuloten.$
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6
3
Sterbehilfe$zulässig?$
! 
! 
Der$Fall$einer$52WJährigen$mit$einem$unheilbaren$Gesichtstumor$rührt$ganz$
Frankreich.$Sogar$die$Regierung$berät$über$eine$mögliche$Sterbehilf$
Chantal$Sébire$will$nicht$mehr$leben.$Eine$bösar6ge$Wucherung$entstellt$das$
Gesicht$der$Französin$und$lässt$ihre$Augen$monströs$zur$Seite$quellen.$
Außerdem$quälen$sie$schier$unerträgliche$Schmerzen,$die$Medikamente$kaum$
lindern$können.$Seit$der$Krebs$das$Gehirn$erreicht$hat$und$sie$erblindete,$denkt$
die$52WJährige$nur$noch$an$den$Tod.$Vor$einem$Gericht$in$Dijon$versucht$die$
frühere$Lehrerin$derzeit,$ihr$Recht$zu$sterben$durchzusetzen.$Ganz$Frankreich$
verfolgt$den$Fall.$Sogar$die$französische$Regierung$hat$darüber$beraten$und$sich$
zerstriQen.$
elkebachstein$
7$
Strafrechtliche$Aspekte$
•  §$211$StGB$Mord$
•  §$212$StGB$Totschlag$
•  §§$212,$13$StGB$Tötung$durch$Unterlassen$
•  §$216$StGB$Tötung$auf$Verlangen$
•  Assis6erter$Suizid$
•  Straflose$Beihilfe$zum$Suizid$(aber:$BO$Ärzte)$
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4
Defini3onen$
„Sterbehilfe“$
$passive$Sterbehilfe$
Beihilfe$zum$
Suizid$
„ak6ve$Sterbehilfe“$
=$$$Einstellen$oder$NichtWEinleiten$
lebensverl.$Maßnahmen$
aufgrund$einer$TherapiezielW
änderung$(kura6v$→$pallia6v)$
„ak6ve$direkte$S.“$
=$Tötung$auf$$
$$$$Verlangen$
$$$(mercy$killing)$
„ak6ve$indirekte$S.“$
=$Leidminderung$u.$
$$$Inkaufnahme$einer$
$$$Lebensverkürzung$
§$216$StGB$
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9
§$216$StGB$Tötung$auf$Verlangen$
Ak6ve$Sterbehilfe$
Mit$den$ges6egenen$medizinischen$
Möglichkeiten$$einerseits$und$dem$
zunehmenden$Bedürfnis$der$Pa6enten$
andererseits$auf$ein$anerkanntes$
Selbstbes6mmungsrecht$auch$am$
Lebensende$wird$die$DebaQe$über$
Sterbehilfe$kontrovers$geführt.$Im$
deutschen$Strafrecht$ergibt$sich$ein$
generelles$Fremdtötungsverbot$auch$eines$
Schwerstkranken,$der$unter$unerträglichen$
Schmerzen$leidet$und$die$Tötung$selbst$
wünscht$$
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10
5
Passive$Sterbehilfe$
$Spezielle$Probleme$können$bei$der$
sogenannten$passiven$Sterbehilfe$
auOreten,$wenn$z.B.$Maßnahmen$
unterlassen$oder$
lebensverlängernde$Maßnahmen$
abgebrochen$werden,$durch$die$in$
der$Regel$unweigerlich$der$Tod$in$
kurzer$Zeit$herbeigeführt$wird.$
elkebachstein
11
Sterbebegleitung$
•  Unter$Sterbebegleitung$versteht$man$die$ärztliche$und$
pflegerische$Betreuung$des$Sterbenden$ohne$Eingriff$in$den$
Sterbeprozess$selbst.$
•  Um$den$Pa6enten$seine$Würde$auch$am$Ende$seines$Lebens$
zu$erhalten,$ist$es$unumgänglich$und$segensreich$moderne$
Schmerztherapie$anzuwenden,$selbst$wenn$dabei$billigend$in$
Kauf$genommen$wird,$dass$dadurch$unter$Umständen$eine$
Lebensverkürzung$eintreten$könnte,$da$hier$$$die$
Schmerzlinderung$im$Vordergrund$steht.$
•  In$solchen$Fällen$sind$$Pa6entenverfügungen$oder$schriOliche$
Bevollmäch6gungen$für$das$ärztliche$oder$$pflegerische$
Handeln$hilfreich,$um$dem$Pa6enten$gerade$auch$in$der$
Bewusstlosigkeit,$in$der$er$seinen$Willen$nicht$mehr$äußern$
kann,$so$zu$behandeln$wie$es$seinen$mutmaßlichem$Willen$
entspräche.$
elkebachstein
12
6
Pa6entenverfügungen$
elkebachstein
13
Pa6entenverfügung$(Wtestament)$
 $Weisungen$und$Vorgaben$für$die$Behandlung$im$
Krankheitsfall$
 Enthält$Anweisungen,$worauf$Ärzte,$Pflegepersonal$
und$Verwandte$zu$achten$haben.$
 Festlegung$wer$(Bevollmäch6gter)$darauf$achten$
soll,$dass$Weisungen$und$Vorgaben$eingehalten$
werden.$
elkebachstein
14
7
Gül6gkeit$der$Pa6entenverfügungen$
" Pa6entenverfügungen$sind$grundsätzlich$zu$
beachten$
siehe:$$
W$Handreichungen$für$Ärzte$der$Ärztekammern$
$W$Pa6entenrechte$
" Ansonsten:$
$Verstoß$gegen$das$Selbstbes6mmungsrecht$$
§$223$StGB$Körperverletzung$
elkebachstein
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Grenzen$einer$Pa3entenverfügung$
•  Oberste Grenze: Anweisung zu einer gezielten
Lebensverkürzung, d.h. zu einer aktiven
Sterbehilfe
•  aktive Sterbehilfe: Verkürzung des
verlöschenden Lebens durch eine aktive
Einflussnahme auf den Krankheits- und
Sterbeprozess vor Eintritt des Hirntodes
•  Grund: Ausführender begeht eine Straftat; aktive
Sterbehilfe ist gesetzlich verboten
elkebachstein
16
8
Die$neue$Rechtslage$orien6ert$sich$an$der$bisherigen$
Rechtsprechung:$
$
" Eine$von$einem$einwilligungsfähigen$Pa6enten$für$den$
Fall$des$späteren$Verlustes$der$Einwilligungsfähigkeit$
errichtete$schriOliche$Pa6entenverfügung$ist$gem.$§$
1901$a$Abs.$1$BGB$verbindlich.$$
" Sie$ist$bei$der$Entscheidung$über$ärztliche$Maßnahmen$
zu$beachten,$wobei$es$auf$das$Stadium$der$Erkrankung$
ausdrücklich$nicht$ankommt$(§$1901$a$Abs.$3).$Sofern$
für$den$nicht$mehr$einwilligungsfähigen$Pa6enten$ein$
von$ihm$für$diesen$Fall$Bevollmäch6gter$oder$ein$vom$
Gericht$bestellter$Betreuer$handelt,$muss$dieser$den$
Willen$des$Pa6enten$gegenüber$Arzt,$Pflegepersonal$
und$Einrichtung,$in$der$sich$der$Pa6ent$befindet,$
durchsetzen.$
elkebachstein
17
Medizinische$Indika6on$
$
" Die$wich6gsten$rechtlichen$Voraussetzungen$zur$
Durchführung$jeder$ärztlichen$Maßnahme$sind$die$
medizinische$Indika6on$und$die$Einwilligung$des$Pa6enten.$
Die$Indika6on$wird$zunächst$anhand$des$Standes$der$
WissenschaO$für$den$jeweiligen$Pa6enten$in$seiner$konkreten$
klinischen$Situa6on$vom$Arzt$beurteilt.$Zu$entscheiden$ist,$ob$
die$infrage$kommende$Maßnahme$aus$ärztlicher$Sicht$einen$
Nutzen$für$den$Pa6enten$darstellen$kann.$Dazu$sind$zwei$
Fragen$zu$beantworten:$
" 1)$Welches$Therapieziel$wird$mit$der$zur$Diskussion$stehenden$
Maßnahme$angestrebt?$
" 2)$Ist$das$angestrebte$Therapieziel$durch$diese$Maßnahme$mit$
einer$realis6schen$Wahrscheinlichkeit$zu$erreichen?$
elkebachstein
18
9
Pa3entenwille$
„Bei*einwilligungsfähigen*Pa5enten*hat*der*Arzt*den*
aktuell*geäußerten*Willen*des*angemessen*
aufgeklärten*Pa5enten*zu*beachten,*selbst*wenn*sich*
dieser*Wille*nicht*mit*den*aus*ärztlicher*Sicht*gebotenen*
DiagnoseA*und*Therapiemaßnahmen*deckt.*Das*gilt*
auch*für*die*Beendigung*schon*eingeleiteter*
lebensverlängernder*Maßnahmen*
*BÄK$2004,$Grundsätze$der$ärztlichen$Sterbebegleitung$
$$$$$$$$$$$$$$ $
$$$$$$
$*
Ethische$Probleme$$
$
•  knappe$Ressourcen$$
•  Muss$alles$getan$werden,$was$medizinisch$
machbar$ist?$$$
•  Therapiebegrenzung/Therapieverzicht$
•  Unterschiedliche$Auffassungen$zwischen$Arzt$
und$Pa6ent$$
•  Unterschiedliche$Meinungen$
$W$therapeu6sches$Team$
$$$$$$$$$$W$Angehörige$
elkebachstein$
20$
10
Ethische$Probleme$$
$
•  Ist$der$Pa6ent$in$der$Lage$zu$entscheiden?$
•  Entspricht$die$aktuelle$Lage$der$in$der$
Pa6entenverfügung$beschriebenen$Situa6on?$$
elkebachstein
21
Prinzipien$medizinischen$Handelns$
Aktuell erklärter Wille des aufgeklärten und einwilligungsfähigen
Patienten
$
(immer vorrangig, wenn vorhanden)
vorausverfügter Wille, durch eine Patientenverfügung erklärt $
(fortwirkend und verbindlich, sofern auf die Situation
anwendbar)
wenn nicht
gegeben
wenn nicht
vorhanden
wenn
nicht möglich
mutmaßlicher Wille $
(aus früheren Äußerungen/Wertvorstellungen zu
ermitteln)
Entscheidung zum Wohl des Patienten$
(dem Lebensschutz ist Vorrang einzuräumen)
elkebachstein,
22,
Quelle: R. Jox
11
Frage nach Beendigung/Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen
ja
Patient
einwilligungsfähig?
nein
nein
Betreuer/
Bevollmächtigter?
Akutsituation?
ja
Gemeinsame Ermittlung
des tatsächlichen
Patientenwillens (Arzt/
Patient/Angehörige)
ja
nein
Einrichtung einer
Gemeinsame Ermittlung
Betreuung
des vorausverfügten o.
veranlassen
mutmaßlichen Pat.willens
(Arzt/Angehörige)
Gemeinsame Ermittlung
des vorausverfügten o.
mutmaßlichen Pat.willens
(Arzt/Betreuer/Angehörige)
Lebensverlängernde nein
Konsens?
Maßnahmen zunächst
durchführen
ja
nein
Konsens?
ja
Überprüfung durch das
Betreuungschaftsgericht
Dokumentation, Indikationsstellung,
Festlegung des Therapieziels
Behandlung entsprechend
dem Patientenwillen
elkebachstein
Quelle: Prof. Eisenmenger / Prof. Borasio ,
§$1901$a$BGB$Pa6entenverfügung$
$
(1)$Hat$ein$einwilligungsfähiger$Volljähriger$für$den$Fall$
seiner$Einwilligungsunfähigkeit$schriOlich$festgelegt,$ob$er$in$
bes6mmte,$zum$Zeitpunkt$der$Festlegung$noch$nicht$
unmiQelbar$bevorstehende$Untersuchungen$seines$
Gesundheitszustands,$Heilbehandlungen$oder$ärztliche$
Eingriffe$einwilligt$oder$sie$untersagt$(Pa6entenverfügung),$
prüO$der$Betreuer,$ob$diese$Festlegungen$auf$die$aktuelle$
LebensW$und$Behandlungssitua6on$zutreffen.$Ist$dies$der$Fall,$
hat$der$Betreuer$dem$Willen$des$Betreuten$Ausdruck$und$
Geltung$zu$verschaffen.$Eine$Pa6entenverfügung$kann$
jederzeit$formlos$widerrufen$werden.$
elkebachstein
24
12
§$1901$a$BGB$Pa6entenverfügung$
(2)$Liegt$keine$Pa6entenverfügung$vor$oder$treffen$die$
Festlegungen$einer$Pa6entenverfügung$nicht$auf$die$
aktuelle$LebensW$und$Behandlungssitua6on$zu,$hat$der$
Betreuer$die$Behandlungswünsche$oder$den$
mutmaßlichen$Willen$des$Betreuten$festzustellen$und$auf$
dieser$Grundlage$zu$entscheiden,$ob$er$in$eine$ärztliche$
Maßnahme$nach$Absatz$1$einwilligt$oder$sie$untersagt.$
Der$mutmaßliche$Wille$ist$aufgrund$konkreter$
Anhaltspunkte$zu$ermiQeln.$Zu$berücksich6gen$sind$
insbesondere$frühere$mündliche$oder$schriOliche$
Äußerungen,$ethische$oder$religiöse$Überzeugungen$und$
sons6ge$persönliche$Wertvorstellungen$des$Betreuten.$
elkebachstein
25
§$1901$a$BGB$Pa6entenverfügung$
(3)$Die$Absätze$1$und$2$gelten$unabhängig$von$Art$und$
Stadium$einer$Erkrankung$des$Betreuten.$
(4)$Niemand$kann$zur$Errichtung$einer$
Pa6entenverfügung$verpflichtet$werden.$Die$Errichtung$
oder$Vorlage$einer$Pa6entenverfügung$darf$nicht$zur$
Bedingung$eines$Vertragsschlusses$gemacht$werden.$
(5)$Die$Absätze$1$bis$3$gelten$für$Bevollmäch6gte$
entsprechend.$
elkebachstein
26
13
§$1901b$
Gespräch$zur$Feststellung$des$Pa6entenwillens$
$
(1)$Der$behandelnde$Arzt$prüO,$welche$ärztliche$Maßnahme$im$
Hinblick$auf$den$Gesamtzustand$und$die$Prognose$des$Pa6enten$
indiziert$ist.$Er$und$der$Betreuer$erörtern$diese$Maßnahme$unter$
Berücksich6gung$des$Pa6entenwillens$als$Grundlage$für$die$nach$§$
1901a$zu$treffende$Entscheidung.$
(2)$Bei$der$Feststellung$des$Pa6entenwillens$nach$§$1901a$Absatz$1$
oder$der$Behandlungswünsche$oder$des$mutmaßlichen$Willens$nach$
§$1901a$Absatz$2$soll$nahen$Angehörigen$und$sons6gen$
Vertrauenspersonen$des$Betreuten$Gelegenheit$zur$Äußerung$
gegeben$werden,$sofern$dies$ohne$erhebliche$Verzögerung$möglich$
ist.$
(3)$Die$Absätze$1$und$2$gelten$für$Bevollmäch6gte$entsprechend.“$
3.$Der$bisherige$§$1901a$wird$§$1901c.$
elkebachstein
27
§$1901c$SchriOliche$Betreuungswünsche,$
Vorsorgevollmacht$
$
Wer$ein$SchriOstück$besitzt,$in$dem$jemand$für$den$
Fall$seiner$Betreuung$Vorschläge$zur$Auswahl$des$
Betreuers$oder$Wünsche$zur$Wahrnehmung$der$
Betreuung$geäußert$hat,$hat$es$unverzüglich$an$das$
Betreuungsgericht$abzuliefern,$nachdem$er$von$der$
Einleitung$eines$Verfahrens$über$die$Bestellung$eines$
Betreuers$Kenntnis$erlangt$hat.$Ebenso$hat$der$
Besitzer$das$Betreuungsgericht$über$SchriOstücke,$in$
denen$der$Betroffene$eine$andere$Person$mit$der$
Wahrnehmung$seiner$Angelegenheiten$
bevollmäch6gt$hat,$zu$unterrichten.$Das$
Betreuungsgericht$kann$die$Vorlage$einer$AbschriO$
verlangen. $
elkebachstein
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14
§$1904$BGB$Genehmigung$$
des$Betreuungsgerichts$bei$ärztlichen$Maßnahmen$
$
(1)$Die$Einwilligung$des$Betreuers$in$eine$Untersuchung$des$
Gesundheitszustands,$eine$Heilbehandlung$oder$einen$ärztlichen$
Eingriff$bedarf$der$Genehmigung$des$Betreuungsgerichts,$wenn$die$
begründete$Gefahr$besteht,$dass$der$Betreute$auf$Grund$der$
Maßnahme$s6rbt$oder$einen$schweren$und$länger$dauernden$
gesundheitlichen$Schaden$erleidet.$Ohne$die$Genehmigung$darf$die$
Maßnahme$nur$durchgeführt$werden,$wenn$mit$dem$Aufschub$Gefahr$
verbunden$ist.$
(2)$Die$Nichteinwilligung$oder$der$Widerruf$der$Einwilligung$des$Betreuers$
in$eine$Untersuchung$des$Gesundheitszustands,$eine$Heilbehandlung$oder$
einen$ärztlichen$Eingriff$bedarf$der$Genehmigung$des$Betreuungsgerichts,$
wenn$die$Maßnahme$medizinisch$angezeigt$ist$und$die$begründete$Gefahr$
besteht,$dass$der$Betreute$auf$Grund$des$Unterbleibens$oder$des$Abbruchs$
der$Maßnahme$s6rbt$oder$einen$schweren$und$länger$dauernden$
29
gesundheitlichen$Schaden$erleidet.$elkebachstein
§$1904$BGB$
(3)$Die$Genehmigung$nach$den$Absätzen$1$und$2$ist$zu$erteilen,$
wenn$die$Einwilligung,$die$Nichteinwilligung$oder$der$Widerruf$
der$Einwilligung$dem$Willen$des$Betreuten$entspricht.$
(4)$Eine$Genehmigung$nach$den$Absätzen$1$und$2$ist$nicht$
erforderlich,$wenn$zwischen$Betreuer$und$behandelndem$Arzt$
Einvernehmen$darüber$besteht,$dass$die$Erteilung,$die$
Nichterteilung$oder$der$Widerruf$der$Einwilligung$dem$nach$§$
1901a$festgestellten$Willen$des$Betreuten$entspricht.$
(5)$Die$Absätze$1$bis$4$gelten$auch$für$einen$Bevollmäch6gten.$
Er$kann$in$eine$der$in$Absatz$1$Satz$1$oder$Absatz$2$genannten$
Maßnahmen$nur$einwilligen,$nicht$einwilligen$oder$die$
Einwilligung$widerrufen,$wenn$die$Vollmacht$diese$Maßnahmen$
ausdrücklich$umfasst$und$schriOlich$erteilt$ist.“$
elkebachstein
30
15
Literaturempfehlungen$und$Links$
" Broschüren$zum$Betreuungsrecht$$$und$zur$Pa6entenverfügung$
des$Bundesjus6zministeriums$(www.bmj.bund.de$–$Service$–$
Publika6onen)$
$
" Broschüre$des$Bayerischen$Staatsministeriums$der$Jus6z$
$$$(www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/
VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf)$
$
" Zentrum$für$Medizinische$Ethik$Bochum$e.V.$$$(www.zmeW
bochum.de)$
$
" www.rechtlicheWbetreuung.de$
$
elkebachstein
31
Ethische Fallbesprechung
16
Ethische Fallbesprechung
„Ethische Fallbesprechung auf Station ist der
systematische Versuch, im Rahmen eines
strukturierten, von einem Moderator geleiteten
Gesprächs mit einem multidisziplinären Team
innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zu der
ethisch am besten begründbaren Entscheidung zu
gelangen.
Steinkamp, N.; Gordjin, B. (2003):
Ethik in der Klinik – ein Arbeitsbuch. Zwischen Leitbild und
Stationsalltag, München, Luchterhand Verlag, S.234
33
Bioethische Prinzipien nach
Beauchamp/ Childress
•  Nichtschaden
•  Gutes tun
•  Autonomie
•  Gerechtigkeit
34
17
Ethische Fallbesprechungen nach der
Nimwegener Methode sind:
• 
• 
• 
• 
• interprofessionell
• interdisziplinär
• werden moderiert und protokolliert
• dauern 1 Stunde
35
Ablauf einer ethischen Fallbesprechung
• 
• 
• 
• 
• 
Vorstellung (Teilnehmer/innen und Methode)
Anlass und Fragestellung
Sammlung der Fakten
Bewertung der Fakten
Ergebnis / Beschluss / Zusammenfassung /
Verabschiedung
36
18
Ablauf einer ethischen Fallbesprechung
•  Begrüßung + Vorstellung der Teilnehmer/ -innen
•  Kurzvorstellung des Falls
37
1 Benennung des ethischen Problems
•  Wichtige Phase:
konkret formulieren
•  Ursache häufiger Probleme bei ungenauer
Formulierung
38
19
2 Sammlung der Fakten
a)  Medizinische Gesichtspunkte:
Diagnose, Behandlungsoptionen, Prognose, Schaden?, …
b)  Pflegerische Gesichtspunkte
Pflegerische Situation, Pflegeprobleme, Pflegebedürftigkeit …
c)  Lebensanschauliche und soziale Dimension
Wünsche, Werte, Einstellungen d. Pat., Religion Seelsorgebedarf?
d)  soziales Umfeld
Auswirkungen auf den Lebensstil
e)  Organisatorische Dimension
Ressourcen zur Behandlung und Pflege vorhanden?
39
3 Bewertung der Fakten
a)  Wohlbefinden des Patienten
•  Auswirkungen von Krankheit und Behandlung auf den Patienten
(Lebensfreude, Bewegungsfreiheit, Schmerz, Angst, …)
b)  Autonomie des Patienten
•  Wurde der Pat. informiert / beteiligt? Wie sieht der Pat. Seine
Krankheit? Wie beurteilt der Pat. Belastung und Nutzen?
Welche seiner Werte sind relevant, Haltung gegenüber
Intensivmedizin, …
c)  Verantwortlichkeit von Ärzten, Pflegenden, u. a.
•  Meinungsverschiedenheiten im Team? Ausreichende Beratung im Team?
40
Gerechtigkeit, Aufrichtigkeit, Richtlinien der Einrichtung, …
20
4 Beschlussfassung
a)  Wie lautet das ethische Problem?
Fakten ausreichend bekannt?
konkurrierende Werte?
Welche Handlungsweise verdient den Vorzug
b)  Verpflichtungen
c)  Zusammenfassung und Verabschiedung
41
Organisatorisches
•  Vorbereitung
•  wann, warum, wer nimmt teil, wo, welche
Moderatoren,
•  ggf. Information über die Methode, Leitfaden
•  Durchführung
•  Flipchart, Stifte, Klebeband, Protokoll, Zeit
•  Nachbereitung
•  Dokumentation in der Krankengeschichte, Protokoll
•  kopieren, versenden, ggf. Nachgespräche,
42
21
Nutzen durch die Einführung von E. F.
• 
• 
• 
• 
• 
• 
• 
Bearbeitung / Lösung von ethischen Dilemmata
Verbesserung der Kooperation der Berufsgruppen
Verbesserung der Arbeitszufriedenheit
Wertschätzung / Ernstnehmen der Patientensicht
Abbau von paternalistischen Entscheidungsmotiven
Aspekt in QM- Systemen
Werbung für die Einrichtung / Qualitätsbericht
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Voraussetzungen für die Einführung
•  Neugier, Interesse, „Lust auf mehr“
•  Unterstützung durch die KH-Leitung /
Direktorium
•  Multiprofessionelle Konzeptentwicklung in der
Einrichtung
•  Ausbildung eines multiprofessionellen
Moderatorenteams (Pflegende, Ärzte, Seelsorger/
innen, Sozialarbeiter/innen, Psychologen/innen,
44
22
Quellen und Weiterführende Literatur
•  Google Ethische Fallbesprechungen: 7010
Angebote
•  Steinkamp, Gordijn: Ethik in der Klinik, 2005
•  www.malteser.de Malteser Trägergesellschaft
•  www.klinikum- krefeld.de/Ethik Downloads
•  •…
45
Vielen Dank für Ihr Interesse
23
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