Ethik in der Palliativ Care ethische und juristische Konflikte Elke M. Bachstein Berlin www.elkebachstein.de [email protected] Tel: 030- 30614179 Der$Fall$Terri$Schiavo$ elkebachstein 2 1 Der$Fall$Terri$Schiavo$ elkebachstein 3 Der$Fall$Peter$K.$ elkebachstein 4 2 Ethische Konflikte elkebachstein 5 Was$bleibt$vom$Fall$der$Krebsärz3n$ Bach?$ $ Das$juris6sche$Verfahren$gegen$Mechthild$Bach$dauerte$acht$Jahre.$ ! ! Die$Jus6z$hat$die$Akte$Mechthild$Bach$geschlossen.$Am$24.$Januar$nimmt$ sich$die$Krebsärz6n$aus$Langenhagen$das$Leben$und$entzieht$sich$so$auch$ dem$Prozess$gegen$sie.$Einem$Prozess,$der$mehr$als$ein$Strafverfahren$ war:$13$schwerkranke$Menschen$seien$eines$nicht$natürlichen$Todes$ gestorben,$sagt$die$StaatsanwaltschaO.$Die$Behörden$ermiQeln,$finden$in$der$ Ärz6n$Bach$die$mutmaßliche$Täterin.$ Das$Verfahren$soll$klären:$Ist$Mechthild$Bach$der$"Todesengel",$wie$die$ BoulevardWPresse$die$Internis6n$nennt,$oder$ist$sie$W$wie$sie$selbst$immer$ beteuerte$W$unschuldig?$Einige$Angehörige$hoYen,$diese$Frage$beantwortet$ zu$bekommen.$Gerichtlich$wird$das$nicht$mehr$verhandelt.$Und$auch$ diejenigen,$die$gehoY$haQen,$dass$es$eine$generelle$Auseinandersetzung$ mit$der$Sterbehilfe$in$Deutschland$geben$würde,$sehen$sich$der$Chance$ beraubt,$strafrechtlich$die$Grenzen$zwischen$Schmerzmedizin$und$ak6ver$ Sterbehilfe$auszuloten.$ elkebachstein 6 3 Sterbehilfe$zulässig?$ ! ! Der$Fall$einer$52WJährigen$mit$einem$unheilbaren$Gesichtstumor$rührt$ganz$ Frankreich.$Sogar$die$Regierung$berät$über$eine$mögliche$Sterbehilf$ Chantal$Sébire$will$nicht$mehr$leben.$Eine$bösar6ge$Wucherung$entstellt$das$ Gesicht$der$Französin$und$lässt$ihre$Augen$monströs$zur$Seite$quellen.$ Außerdem$quälen$sie$schier$unerträgliche$Schmerzen,$die$Medikamente$kaum$ lindern$können.$Seit$der$Krebs$das$Gehirn$erreicht$hat$und$sie$erblindete,$denkt$ die$52WJährige$nur$noch$an$den$Tod.$Vor$einem$Gericht$in$Dijon$versucht$die$ frühere$Lehrerin$derzeit,$ihr$Recht$zu$sterben$durchzusetzen.$Ganz$Frankreich$ verfolgt$den$Fall.$Sogar$die$französische$Regierung$hat$darüber$beraten$und$sich$ zerstriQen.$ elkebachstein$ 7$ Strafrechtliche$Aspekte$ • §$211$StGB$Mord$ • §$212$StGB$Totschlag$ • §§$212,$13$StGB$Tötung$durch$Unterlassen$ • §$216$StGB$Tötung$auf$Verlangen$ • Assis6erter$Suizid$ • Straflose$Beihilfe$zum$Suizid$(aber:$BO$Ärzte)$ elkebachstein 8 4 Defini3onen$ „Sterbehilfe“$ $passive$Sterbehilfe$ Beihilfe$zum$ Suizid$ „ak6ve$Sterbehilfe“$ =$$$Einstellen$oder$NichtWEinleiten$ lebensverl.$Maßnahmen$ aufgrund$einer$TherapiezielW änderung$(kura6v$→$pallia6v)$ „ak6ve$direkte$S.“$ =$Tötung$auf$$ $$$$Verlangen$ $$$(mercy$killing)$ „ak6ve$indirekte$S.“$ =$Leidminderung$u.$ $$$Inkaufnahme$einer$ $$$Lebensverkürzung$ §$216$StGB$ elkebachstein 9 §$216$StGB$Tötung$auf$Verlangen$ Ak6ve$Sterbehilfe$ Mit$den$ges6egenen$medizinischen$ Möglichkeiten$$einerseits$und$dem$ zunehmenden$Bedürfnis$der$Pa6enten$ andererseits$auf$ein$anerkanntes$ Selbstbes6mmungsrecht$auch$am$ Lebensende$wird$die$DebaQe$über$ Sterbehilfe$kontrovers$geführt.$Im$ deutschen$Strafrecht$ergibt$sich$ein$ generelles$Fremdtötungsverbot$auch$eines$ Schwerstkranken,$der$unter$unerträglichen$ Schmerzen$leidet$und$die$Tötung$selbst$ wünscht$$ elkebachstein 10 5 Passive$Sterbehilfe$ $Spezielle$Probleme$können$bei$der$ sogenannten$passiven$Sterbehilfe$ auOreten,$wenn$z.B.$Maßnahmen$ unterlassen$oder$ lebensverlängernde$Maßnahmen$ abgebrochen$werden,$durch$die$in$ der$Regel$unweigerlich$der$Tod$in$ kurzer$Zeit$herbeigeführt$wird.$ elkebachstein 11 Sterbebegleitung$ • Unter$Sterbebegleitung$versteht$man$die$ärztliche$und$ pflegerische$Betreuung$des$Sterbenden$ohne$Eingriff$in$den$ Sterbeprozess$selbst.$ • Um$den$Pa6enten$seine$Würde$auch$am$Ende$seines$Lebens$ zu$erhalten,$ist$es$unumgänglich$und$segensreich$moderne$ Schmerztherapie$anzuwenden,$selbst$wenn$dabei$billigend$in$ Kauf$genommen$wird,$dass$dadurch$unter$Umständen$eine$ Lebensverkürzung$eintreten$könnte,$da$hier$$$die$ Schmerzlinderung$im$Vordergrund$steht.$ • In$solchen$Fällen$sind$$Pa6entenverfügungen$oder$schriOliche$ Bevollmäch6gungen$für$das$ärztliche$oder$$pflegerische$ Handeln$hilfreich,$um$dem$Pa6enten$gerade$auch$in$der$ Bewusstlosigkeit,$in$der$er$seinen$Willen$nicht$mehr$äußern$ kann,$so$zu$behandeln$wie$es$seinen$mutmaßlichem$Willen$ entspräche.$ elkebachstein 12 6 Pa6entenverfügungen$ elkebachstein 13 Pa6entenverfügung$(Wtestament)$ $Weisungen$und$Vorgaben$für$die$Behandlung$im$ Krankheitsfall$ Enthält$Anweisungen,$worauf$Ärzte,$Pflegepersonal$ und$Verwandte$zu$achten$haben.$ Festlegung$wer$(Bevollmäch6gter)$darauf$achten$ soll,$dass$Weisungen$und$Vorgaben$eingehalten$ werden.$ elkebachstein 14 7 Gül6gkeit$der$Pa6entenverfügungen$ " Pa6entenverfügungen$sind$grundsätzlich$zu$ beachten$ siehe:$$ W$Handreichungen$für$Ärzte$der$Ärztekammern$ $W$Pa6entenrechte$ " Ansonsten:$ $Verstoß$gegen$das$Selbstbes6mmungsrecht$$ §$223$StGB$Körperverletzung$ elkebachstein 15 Grenzen$einer$Pa3entenverfügung$ • Oberste Grenze: Anweisung zu einer gezielten Lebensverkürzung, d.h. zu einer aktiven Sterbehilfe • aktive Sterbehilfe: Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess vor Eintritt des Hirntodes • Grund: Ausführender begeht eine Straftat; aktive Sterbehilfe ist gesetzlich verboten elkebachstein 16 8 Die$neue$Rechtslage$orien6ert$sich$an$der$bisherigen$ Rechtsprechung:$ $ " Eine$von$einem$einwilligungsfähigen$Pa6enten$für$den$ Fall$des$späteren$Verlustes$der$Einwilligungsfähigkeit$ errichtete$schriOliche$Pa6entenverfügung$ist$gem.$§$ 1901$a$Abs.$1$BGB$verbindlich.$$ " Sie$ist$bei$der$Entscheidung$über$ärztliche$Maßnahmen$ zu$beachten,$wobei$es$auf$das$Stadium$der$Erkrankung$ ausdrücklich$nicht$ankommt$(§$1901$a$Abs.$3).$Sofern$ für$den$nicht$mehr$einwilligungsfähigen$Pa6enten$ein$ von$ihm$für$diesen$Fall$Bevollmäch6gter$oder$ein$vom$ Gericht$bestellter$Betreuer$handelt,$muss$dieser$den$ Willen$des$Pa6enten$gegenüber$Arzt,$Pflegepersonal$ und$Einrichtung,$in$der$sich$der$Pa6ent$befindet,$ durchsetzen.$ elkebachstein 17 Medizinische$Indika6on$ $ " Die$wich6gsten$rechtlichen$Voraussetzungen$zur$ Durchführung$jeder$ärztlichen$Maßnahme$sind$die$ medizinische$Indika6on$und$die$Einwilligung$des$Pa6enten.$ Die$Indika6on$wird$zunächst$anhand$des$Standes$der$ WissenschaO$für$den$jeweiligen$Pa6enten$in$seiner$konkreten$ klinischen$Situa6on$vom$Arzt$beurteilt.$Zu$entscheiden$ist,$ob$ die$infrage$kommende$Maßnahme$aus$ärztlicher$Sicht$einen$ Nutzen$für$den$Pa6enten$darstellen$kann.$Dazu$sind$zwei$ Fragen$zu$beantworten:$ " 1)$Welches$Therapieziel$wird$mit$der$zur$Diskussion$stehenden$ Maßnahme$angestrebt?$ " 2)$Ist$das$angestrebte$Therapieziel$durch$diese$Maßnahme$mit$ einer$realis6schen$Wahrscheinlichkeit$zu$erreichen?$ elkebachstein 18 9 Pa3entenwille$ „Bei*einwilligungsfähigen*Pa5enten*hat*der*Arzt*den* aktuell*geäußerten*Willen*des*angemessen* aufgeklärten*Pa5enten*zu*beachten,*selbst*wenn*sich* dieser*Wille*nicht*mit*den*aus*ärztlicher*Sicht*gebotenen* DiagnoseA*und*Therapiemaßnahmen*deckt.*Das*gilt* auch*für*die*Beendigung*schon*eingeleiteter* lebensverlängernder*Maßnahmen* *BÄK$2004,$Grundsätze$der$ärztlichen$Sterbebegleitung$ $$$$$$$$$$$$$$ $ $$$$$$ $* Ethische$Probleme$$ $ • knappe$Ressourcen$$ • Muss$alles$getan$werden,$was$medizinisch$ machbar$ist?$$$ • Therapiebegrenzung/Therapieverzicht$ • Unterschiedliche$Auffassungen$zwischen$Arzt$ und$Pa6ent$$ • Unterschiedliche$Meinungen$ $W$therapeu6sches$Team$ $$$$$$$$$$W$Angehörige$ elkebachstein$ 20$ 10 Ethische$Probleme$$ $ • Ist$der$Pa6ent$in$der$Lage$zu$entscheiden?$ • Entspricht$die$aktuelle$Lage$der$in$der$ Pa6entenverfügung$beschriebenen$Situa6on?$$ elkebachstein 21 Prinzipien$medizinischen$Handelns$ Aktuell erklärter Wille des aufgeklärten und einwilligungsfähigen Patienten $ (immer vorrangig, wenn vorhanden) vorausverfügter Wille, durch eine Patientenverfügung erklärt $ (fortwirkend und verbindlich, sofern auf die Situation anwendbar) wenn nicht gegeben wenn nicht vorhanden wenn nicht möglich mutmaßlicher Wille $ (aus früheren Äußerungen/Wertvorstellungen zu ermitteln) Entscheidung zum Wohl des Patienten$ (dem Lebensschutz ist Vorrang einzuräumen) elkebachstein, 22, Quelle: R. Jox 11 Frage nach Beendigung/Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen ja Patient einwilligungsfähig? nein nein Betreuer/ Bevollmächtigter? Akutsituation? ja Gemeinsame Ermittlung des tatsächlichen Patientenwillens (Arzt/ Patient/Angehörige) ja nein Einrichtung einer Gemeinsame Ermittlung Betreuung des vorausverfügten o. veranlassen mutmaßlichen Pat.willens (Arzt/Angehörige) Gemeinsame Ermittlung des vorausverfügten o. mutmaßlichen Pat.willens (Arzt/Betreuer/Angehörige) Lebensverlängernde nein Konsens? Maßnahmen zunächst durchführen ja nein Konsens? ja Überprüfung durch das Betreuungschaftsgericht Dokumentation, Indikationsstellung, Festlegung des Therapieziels Behandlung entsprechend dem Patientenwillen elkebachstein Quelle: Prof. Eisenmenger / Prof. Borasio , §$1901$a$BGB$Pa6entenverfügung$ $ (1)$Hat$ein$einwilligungsfähiger$Volljähriger$für$den$Fall$ seiner$Einwilligungsunfähigkeit$schriOlich$festgelegt,$ob$er$in$ bes6mmte,$zum$Zeitpunkt$der$Festlegung$noch$nicht$ unmiQelbar$bevorstehende$Untersuchungen$seines$ Gesundheitszustands,$Heilbehandlungen$oder$ärztliche$ Eingriffe$einwilligt$oder$sie$untersagt$(Pa6entenverfügung),$ prüO$der$Betreuer,$ob$diese$Festlegungen$auf$die$aktuelle$ LebensW$und$Behandlungssitua6on$zutreffen.$Ist$dies$der$Fall,$ hat$der$Betreuer$dem$Willen$des$Betreuten$Ausdruck$und$ Geltung$zu$verschaffen.$Eine$Pa6entenverfügung$kann$ jederzeit$formlos$widerrufen$werden.$ elkebachstein 24 12 §$1901$a$BGB$Pa6entenverfügung$ (2)$Liegt$keine$Pa6entenverfügung$vor$oder$treffen$die$ Festlegungen$einer$Pa6entenverfügung$nicht$auf$die$ aktuelle$LebensW$und$Behandlungssitua6on$zu,$hat$der$ Betreuer$die$Behandlungswünsche$oder$den$ mutmaßlichen$Willen$des$Betreuten$festzustellen$und$auf$ dieser$Grundlage$zu$entscheiden,$ob$er$in$eine$ärztliche$ Maßnahme$nach$Absatz$1$einwilligt$oder$sie$untersagt.$ Der$mutmaßliche$Wille$ist$aufgrund$konkreter$ Anhaltspunkte$zu$ermiQeln.$Zu$berücksich6gen$sind$ insbesondere$frühere$mündliche$oder$schriOliche$ Äußerungen,$ethische$oder$religiöse$Überzeugungen$und$ sons6ge$persönliche$Wertvorstellungen$des$Betreuten.$ elkebachstein 25 §$1901$a$BGB$Pa6entenverfügung$ (3)$Die$Absätze$1$und$2$gelten$unabhängig$von$Art$und$ Stadium$einer$Erkrankung$des$Betreuten.$ (4)$Niemand$kann$zur$Errichtung$einer$ Pa6entenverfügung$verpflichtet$werden.$Die$Errichtung$ oder$Vorlage$einer$Pa6entenverfügung$darf$nicht$zur$ Bedingung$eines$Vertragsschlusses$gemacht$werden.$ (5)$Die$Absätze$1$bis$3$gelten$für$Bevollmäch6gte$ entsprechend.$ elkebachstein 26 13 §$1901b$ Gespräch$zur$Feststellung$des$Pa6entenwillens$ $ (1)$Der$behandelnde$Arzt$prüO,$welche$ärztliche$Maßnahme$im$ Hinblick$auf$den$Gesamtzustand$und$die$Prognose$des$Pa6enten$ indiziert$ist.$Er$und$der$Betreuer$erörtern$diese$Maßnahme$unter$ Berücksich6gung$des$Pa6entenwillens$als$Grundlage$für$die$nach$§$ 1901a$zu$treffende$Entscheidung.$ (2)$Bei$der$Feststellung$des$Pa6entenwillens$nach$§$1901a$Absatz$1$ oder$der$Behandlungswünsche$oder$des$mutmaßlichen$Willens$nach$ §$1901a$Absatz$2$soll$nahen$Angehörigen$und$sons6gen$ Vertrauenspersonen$des$Betreuten$Gelegenheit$zur$Äußerung$ gegeben$werden,$sofern$dies$ohne$erhebliche$Verzögerung$möglich$ ist.$ (3)$Die$Absätze$1$und$2$gelten$für$Bevollmäch6gte$entsprechend.“$ 3.$Der$bisherige$§$1901a$wird$§$1901c.$ elkebachstein 27 §$1901c$SchriOliche$Betreuungswünsche,$ Vorsorgevollmacht$ $ Wer$ein$SchriOstück$besitzt,$in$dem$jemand$für$den$ Fall$seiner$Betreuung$Vorschläge$zur$Auswahl$des$ Betreuers$oder$Wünsche$zur$Wahrnehmung$der$ Betreuung$geäußert$hat,$hat$es$unverzüglich$an$das$ Betreuungsgericht$abzuliefern,$nachdem$er$von$der$ Einleitung$eines$Verfahrens$über$die$Bestellung$eines$ Betreuers$Kenntnis$erlangt$hat.$Ebenso$hat$der$ Besitzer$das$Betreuungsgericht$über$SchriOstücke,$in$ denen$der$Betroffene$eine$andere$Person$mit$der$ Wahrnehmung$seiner$Angelegenheiten$ bevollmäch6gt$hat,$zu$unterrichten.$Das$ Betreuungsgericht$kann$die$Vorlage$einer$AbschriO$ verlangen. $ elkebachstein 28 14 §$1904$BGB$Genehmigung$$ des$Betreuungsgerichts$bei$ärztlichen$Maßnahmen$ $ (1)$Die$Einwilligung$des$Betreuers$in$eine$Untersuchung$des$ Gesundheitszustands,$eine$Heilbehandlung$oder$einen$ärztlichen$ Eingriff$bedarf$der$Genehmigung$des$Betreuungsgerichts,$wenn$die$ begründete$Gefahr$besteht,$dass$der$Betreute$auf$Grund$der$ Maßnahme$s6rbt$oder$einen$schweren$und$länger$dauernden$ gesundheitlichen$Schaden$erleidet.$Ohne$die$Genehmigung$darf$die$ Maßnahme$nur$durchgeführt$werden,$wenn$mit$dem$Aufschub$Gefahr$ verbunden$ist.$ (2)$Die$Nichteinwilligung$oder$der$Widerruf$der$Einwilligung$des$Betreuers$ in$eine$Untersuchung$des$Gesundheitszustands,$eine$Heilbehandlung$oder$ einen$ärztlichen$Eingriff$bedarf$der$Genehmigung$des$Betreuungsgerichts,$ wenn$die$Maßnahme$medizinisch$angezeigt$ist$und$die$begründete$Gefahr$ besteht,$dass$der$Betreute$auf$Grund$des$Unterbleibens$oder$des$Abbruchs$ der$Maßnahme$s6rbt$oder$einen$schweren$und$länger$dauernden$ 29 gesundheitlichen$Schaden$erleidet.$elkebachstein §$1904$BGB$ (3)$Die$Genehmigung$nach$den$Absätzen$1$und$2$ist$zu$erteilen,$ wenn$die$Einwilligung,$die$Nichteinwilligung$oder$der$Widerruf$ der$Einwilligung$dem$Willen$des$Betreuten$entspricht.$ (4)$Eine$Genehmigung$nach$den$Absätzen$1$und$2$ist$nicht$ erforderlich,$wenn$zwischen$Betreuer$und$behandelndem$Arzt$ Einvernehmen$darüber$besteht,$dass$die$Erteilung,$die$ Nichterteilung$oder$der$Widerruf$der$Einwilligung$dem$nach$§$ 1901a$festgestellten$Willen$des$Betreuten$entspricht.$ (5)$Die$Absätze$1$bis$4$gelten$auch$für$einen$Bevollmäch6gten.$ Er$kann$in$eine$der$in$Absatz$1$Satz$1$oder$Absatz$2$genannten$ Maßnahmen$nur$einwilligen,$nicht$einwilligen$oder$die$ Einwilligung$widerrufen,$wenn$die$Vollmacht$diese$Maßnahmen$ ausdrücklich$umfasst$und$schriOlich$erteilt$ist.“$ elkebachstein 30 15 Literaturempfehlungen$und$Links$ " Broschüren$zum$Betreuungsrecht$$$und$zur$Pa6entenverfügung$ des$Bundesjus6zministeriums$(www.bmj.bund.de$–$Service$–$ Publika6onen)$ $ " Broschüre$des$Bayerischen$Staatsministeriums$der$Jus6z$ $$$(www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/ VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf)$ $ " Zentrum$für$Medizinische$Ethik$Bochum$e.V.$$$(www.zmeW bochum.de)$ $ " www.rechtlicheWbetreuung.de$ $ elkebachstein 31 Ethische Fallbesprechung 16 Ethische Fallbesprechung „Ethische Fallbesprechung auf Station ist der systematische Versuch, im Rahmen eines strukturierten, von einem Moderator geleiteten Gesprächs mit einem multidisziplinären Team innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zu der ethisch am besten begründbaren Entscheidung zu gelangen. Steinkamp, N.; Gordjin, B. (2003): Ethik in der Klinik – ein Arbeitsbuch. Zwischen Leitbild und Stationsalltag, München, Luchterhand Verlag, S.234 33 Bioethische Prinzipien nach Beauchamp/ Childress • Nichtschaden • Gutes tun • Autonomie • Gerechtigkeit 34 17 Ethische Fallbesprechungen nach der Nimwegener Methode sind: • • • • • interprofessionell • interdisziplinär • werden moderiert und protokolliert • dauern 1 Stunde 35 Ablauf einer ethischen Fallbesprechung • • • • • Vorstellung (Teilnehmer/innen und Methode) Anlass und Fragestellung Sammlung der Fakten Bewertung der Fakten Ergebnis / Beschluss / Zusammenfassung / Verabschiedung 36 18 Ablauf einer ethischen Fallbesprechung • Begrüßung + Vorstellung der Teilnehmer/ -innen • Kurzvorstellung des Falls 37 1 Benennung des ethischen Problems • Wichtige Phase: konkret formulieren • Ursache häufiger Probleme bei ungenauer Formulierung 38 19 2 Sammlung der Fakten a) Medizinische Gesichtspunkte: Diagnose, Behandlungsoptionen, Prognose, Schaden?, … b) Pflegerische Gesichtspunkte Pflegerische Situation, Pflegeprobleme, Pflegebedürftigkeit … c) Lebensanschauliche und soziale Dimension Wünsche, Werte, Einstellungen d. Pat., Religion Seelsorgebedarf? d) soziales Umfeld Auswirkungen auf den Lebensstil e) Organisatorische Dimension Ressourcen zur Behandlung und Pflege vorhanden? 39 3 Bewertung der Fakten a) Wohlbefinden des Patienten • Auswirkungen von Krankheit und Behandlung auf den Patienten (Lebensfreude, Bewegungsfreiheit, Schmerz, Angst, …) b) Autonomie des Patienten • Wurde der Pat. informiert / beteiligt? Wie sieht der Pat. Seine Krankheit? Wie beurteilt der Pat. Belastung und Nutzen? Welche seiner Werte sind relevant, Haltung gegenüber Intensivmedizin, … c) Verantwortlichkeit von Ärzten, Pflegenden, u. a. • Meinungsverschiedenheiten im Team? Ausreichende Beratung im Team? 40 Gerechtigkeit, Aufrichtigkeit, Richtlinien der Einrichtung, … 20 4 Beschlussfassung a) Wie lautet das ethische Problem? Fakten ausreichend bekannt? konkurrierende Werte? Welche Handlungsweise verdient den Vorzug b) Verpflichtungen c) Zusammenfassung und Verabschiedung 41 Organisatorisches • Vorbereitung • wann, warum, wer nimmt teil, wo, welche Moderatoren, • ggf. Information über die Methode, Leitfaden • Durchführung • Flipchart, Stifte, Klebeband, Protokoll, Zeit • Nachbereitung • Dokumentation in der Krankengeschichte, Protokoll • kopieren, versenden, ggf. Nachgespräche, 42 21 Nutzen durch die Einführung von E. F. • • • • • • • Bearbeitung / Lösung von ethischen Dilemmata Verbesserung der Kooperation der Berufsgruppen Verbesserung der Arbeitszufriedenheit Wertschätzung / Ernstnehmen der Patientensicht Abbau von paternalistischen Entscheidungsmotiven Aspekt in QM- Systemen Werbung für die Einrichtung / Qualitätsbericht 43 Voraussetzungen für die Einführung • Neugier, Interesse, „Lust auf mehr“ • Unterstützung durch die KH-Leitung / Direktorium • Multiprofessionelle Konzeptentwicklung in der Einrichtung • Ausbildung eines multiprofessionellen Moderatorenteams (Pflegende, Ärzte, Seelsorger/ innen, Sozialarbeiter/innen, Psychologen/innen, 44 22 Quellen und Weiterführende Literatur • Google Ethische Fallbesprechungen: 7010 Angebote • Steinkamp, Gordijn: Ethik in der Klinik, 2005 • www.malteser.de Malteser Trägergesellschaft • www.klinikum- krefeld.de/Ethik Downloads • •… 45 Vielen Dank für Ihr Interesse 23