Gestaltungssatzung und Qualitätskatalog für Münzenberg

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Gestaltungssatzung und Qualitätskatalog
für Münzenberg
6. Studentenworkshop
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalpflege
INHALTSVERZEICHNIS
I
Satzung 3
II Begründung der Satzung
4
III Geltungsbereich der Satzung
5
IV Grundlagen der Gestaltungssatzung
6
4.1 Analyse des historischen Kernbereichs
6
4.2 Analyse prägnanter Straßenzüge im historischen Kernbereich
7
V Qualitätskatalog 8
5.1 Allgemeine städtebauliche Anforderungen
8
5.2 Gebäudehöhen und -kubaturen
9
5.3 Dachaufbauten und Dachdeckungen
10
5.4 Fassadengestaltung11
5.5 Fenster, Türen, Tore12
5.6 Werbeanlagen14
5.7 Anlagen zur Energiegewinnung
15
5.8 Satellitenschüsseln und Antennen
15
5.9 Garagen und Stellplätze
15
5.10 Nebengebäude und Gewerbebetriebe
15
5.11 Einfriedungen16
5.12 Bepflanzungen16
5.13 Nebenanlagen und befestigte Bereiche
16
VI Farbspektrum17
VII Abbildungsverzeichnis18
I Satzung
§ 1Generalklausel
§ 4 Qualitätskatalog
Die gewachsene Gestalt des Ortskernes von Münzenberg in seiner unverwechselbaren Eigenart und Eigentümlichkeit zu erhalten, zu schützen und weiterzuentwickeln ist eine Aufgabe von
kultureller Bedeutung und wichtiges Sanierungsziel.
Die Charakteristika in Form, Material, Architektur und Städtebau
sind zu bewahren und in der gegenwärtigen Architektursprache
umzusetzen.
Für die im Geltungsbereich anfallenden Maßnahmen gilt grundsätzlich, dass alter Gebäudebestand abhängig vom Denkmalwert zu erhalten und zu pflegen ist. Zusätzlich sind erforderliche
bauliche Veränderungen wie Sanierung, Umbau oder Neubau so
auszuführen, dass sie sich am Bestand orientieren, indie historische Umgebung einfügen und dürfen die umgebendeBebauung in ihrem Gefüge nicht beeinträchtigen. Dabei sind grundsätzlich überlieferte Bauweisen und Materialien anzuwenden.
Vorhandene städtebauliche und architektonische Gestaltungsmängel sind im Sinne dieser Satzung zu verbessern.
Der folgende Qualitätskatalog ist Bestandteil der Gestaltungssatzung und dementsprechend zu beachten.
Dabei ist der Katalog richtungsweisend und gibt Vorschläge.
Soweit der Katalog konkrete Anforderungen stellt, werden diese
rechtsverbindlicher Bestandteil der Satzung und sind umzusetzen.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
§ 5 Abweichungen
Von den Vorschriften dieser Satzung können von der Stadt Münzenberg Abweichungen gewährt werden, wenn das Ziel der Satzung, das Ortsbild zu erhalten, nicht beeinträchtigt wird.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Mit Geldbuße bis zu 50.000 € kann belangt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen einen Tatbestand der Gestaltungssatzung zuwiderhandelt.
Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung bezieht sich im
Wesentlichen auf den historischen Altstadtkern Münzenbergs.
Für diesen Kernbereich haben die Vorgaben verbindlichen Charakter, in den angrenzenden jüngeren Stadtgebieten sind die
Maßgaben als Empfehlung anzusehen, die unter großer Priorität
umzusetzen sind.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind zeichnerisch im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich umfasst die genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Errichtung, Änderung, Instandsetzung und Unterhaltung sowie den Abbruch von
baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen im Sinne
der Hessischen Bauordnung. Weiterhin schließt der Geltungsbereich die Gestaltung der privaten Freiflächen mit Stützmauern
und Einfriedungen ein.
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes und notwendige denkmalrechtliche Genehmigungen bleiben von dieser Satzung unberührt und sind gesondert zu beachten.
3
II Begründung der Satzung
Rechtliche Hintergründe
Verbindung von historischer Altstadt mit moderner Architektur
Eine Satzung dient dazu, einen Ort als „Genius Loci“ zu definieren und diesen in seiner ortstypisch-historischen Gestalt
zu wahren. Die Gestalt eines Ortes ist wesentlicher Bestandteil
regionaler Identität und immanent für die Beziehung zwischen
Mensch und Raum. Das für ein Gebiet charakteristische Bild
entsteht aufgrund typischer Materialien und Architekturformen,
die für jeden Ort einzigartig sind.
Auch von rechtlicher Seite wird der Bedeutung regionaler Merkmale besondere Bedeutung zugeschrieben. Laut der Bestimmungen des §1(5) Nr. 4 BauGB muss bei Aufstellung der Bauleitpläne die Erhaltung und Pflege bestehender Ortsteile und die
Gestaltung des Ortsbildes berücksichtigt werden.
Die Erweiterung der Altstadt und einzelner Bauten spiegelt die
gesellschaftliche Entwicklung wider und stellt besondere Anforderungen an die Umsetzung. Durch Bezug auf historische
Bauformen fügt sich moderne Architektur in ein einheitliches
Stadtbild ein, ohne das gewachsene Stadtgefüge zu stören.
Ein wichtiger Bestandteil ist es, ehemalig gewerblich genutzte
Bauten in neue Nutzungskonzepte unter Beibehaltung des historischen Hintergrunds einzugliedern.
Münzenberg nimmt aufgrund seiner fast gänzlich erhaltenen
historischen Stadtstruktur eine besondere Stellung in der Wetterau ein. Der Stadt wird hierdurch ein besonderes Maß an
Wiedererkennung durch die für Münzenberg ortstypischen
Merkmale zuteil. Die Beziehung zwischen Burg, Stadt und
Landschaft gestaltet sich hier wie selbstverständlich und zeichnet sich durch eine besondere und nahezu unberührte Harmonie aus. Die Burg stellt den Hauptidentitätsträger Münzenbergs
dar und prägt das historische Stadtbild wesentlich durch ihren
erhöhten Standpunkt.
Sowohl beim Um- und Durchfahren der Stadt als auch bei einem Rundgang mit näherer Betrachtung der Straßenzüge und
Einzelgebäude zeigen sich zahlreiche Charakteristika der örtlichen Architektur, die typisch für den Wetteraukreis sind. Gerade durch die historisch bewahrten Haus- und Stadtstrukturen
nimmt Münzenberg eine prägnante und prägende Stellung ein.
Die gleichmäßige Verteilung der Parzellen, sowie klare und
einheitliche Grundformen der Gebäude kennzeichnen das gewachsene Stadtgefüge Münzenbergs.
Zudem besagen die verwaltungsrechtlichen Vorschriften im
Rahmen der Dorferneuerungsprogramme innerhalb der Bauleitplanung, dass die Einbindung des Dorfs in die Landschaft harmonisch zu entwickeln ist. Stark exponierte und expandierende
Ergänzungen von Neubaugebieten in den Außenbereichen der
Stadt sind nicht zulässig, da der Charakter der Stadt mit seinem überlieferten Erscheinungsbild erhalten werden soll. Dabei
ist auch der örtlich typische Bezug der Häuser zueinander und
zum Straßenraum zu beachten.
Diese althergebrachten Strukturen zu bewahren und zu pflegen,
ist das Hauptanliegen dieser Gestaltungssatzung. Die folgenden Grundsätze und Leitlinien sollen Bauherren, Hausbesitzern,
Architekten und auch Investoren Hilfestellung leisten und zum
Dialog mit Gemeindeverwaltung und Denkmalpflege beitragen.
Der Wunsch nach Innovation und Selbstverwirklichung stellt
ein wichtiges Motiv für Um- und Neubauten dar. Neue Gebäude und Gebäudeteile können entweder historischen Fassaden
angepasst oder bewusst kontras¬tierend gebaut werden. Das
historische Stadtbild darf dabei nicht durch allzu ortsfremde
Gestaltungselemente beeinträchtigt werden. Dies erfordert
eine klare Konzeption der Bauweise und Materialverwendung,
welche die Besonderheiten von Städtebau und Topografie der
Stadt Münzenberg aufgreift.
Bei jedem einzelnen Bauvorhaben muss explizit auf Grundstück, Eingliederung in das Stadtbild und die Nachbarbebauung eingegangen werden. Die Gestaltungssatzung dient als
Leitfaden für die Umsetzung mit genügend Raum für individuelle Ausführungen.
Die einzigartigen Elemente der Stadt schaffen einen Ortsbezug
und tragen zur Identitätsbildung bei. Sie gehen unwiederbringlich verloren, wenn zukünftiger Schutz und Pflege der ortstypischen Charakteristika nicht mit höchster Priorität vorangetrieben und als festes Ziel verankert werden.
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III Geltungsbereich der Gestaltungssatzung
Analyse des historischen Kernbereichs
Bebauung
Historisch und ortstypisch
Falkensteiner Straße
5
IV Grundlagen der Gestaltungssatzung
4.1 Analyse des historischen Kernbereichs
rote Dacheindeckung
schwarze Dacheindeckung
6
IV Grundlagen der Gestaltungssatzung
4.2 Analyse prägnanter Straßenzüge im historischen Kernbereich
Fachwerk
kein Fachwerk
sichtbares Fachwerk
7
V Qualitätskatalog
5.1 Allgemeine städtebauliche Anforderungen
Ausrichtung von Gebäuden
Alle baulichen Anlagen und Freiräume der Stadt Münzenberg
sind so zu gestalten, dass der städtebauliche Zusammenhang
gewahrt wird.
Dies gilt besonders für die Ausrichtung der Gebäude zueinander und zum öffentlichen Raum, für die Dachlandschaft, Dichte
und Höhe der Bebauung, Straßen und Plätze sowie private Freiflächen.
Die bestehenden Straßenfluchten mit geschlossener Bebauung
und der Wechsel von giebel- und traufständigen Gebäuden mit
ihren Hofanlagen sind zu erhalten bzw. bei künftigen baulichen
Maßnahmen wieder aufzunehmen. Dabei liegen die Wohngebäude den Straßen zugewandt, die Wirtschafts- und Nebengebäude sind üblicherweise in einem zurückgesetzten Querriegel
untergebracht.
Münzenberg, Steinweg, Bruchsteinbrunnen als Gestaltungsmittel einer Freifläche.
Gestalt des öffentlichen Raumes
Das gewachsene Straßen- und Wegenetz der Stadt Münzenberg ist über den Altstadtbereich hinaus an das historische Vorbild anzugleichen. Gliederungs- und Gestaltungsmerkmale der
Straßen, Platzsituationen und Wege hierfür sind:
Fahrbahn und Gehweg sind durch verschiedene Materialien
voneinander abzugrenzen. Dies bedeutet für die Fahrbahn eine
anthrazitfarben Asphaltierung und für den Gehweg eine Pflasterung mit Naturbruchsteinen.
Für die Einbettung der Gebäude in den Straßenraum empfiehlt
sich eine Bebauung bis zur Gehsteigkante.
Städtebauliche Ausstattungselemente, wie Treppenanlagen,
sind entsprechend der Umgebung zurückhaltend zu gestalten.
Brunnen, Bänke, Mauern, Treppen etc. sind in ihrer Materialität
und Formensprache den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Hierzu zählt insbesondere die Verwendung ortstypischer Materialien.Baumbepflanzung ist sinnvoll in das Stadtbild zu integrieren.
Geländer und Brüstungen sind in gedeckten Farben zu streichen oder in naturbelassenem Holz auszuführen. Metallstufen
sind nicht erlaubt.
Die Straßenbeleuchtung soll mittels Standleuchten geschehen.
Dies soll in einheitlicher Form und Farbe und der historischen
Umgebung angemessen geschehen. Verkehrsschilder und öffentliche Hinweisschilder sind in möglichst reduzierter Anzahl
und Größe und übersichtlicher Anordnung einzusetzen.
Telefonhäuschen, Wartehäuschen, Warenautomaten, Elektroverteiler- und Verstärkerkästen sind. unauffällig in das Straßenbild
zu integrieren.
Münzenberg, Hospitalsplatz, Brunnen aus ortstypischem Sandstein, sinnvoll in die Straßen-Platz-Situation integriert.
Münzenberg, Ecke zum Haingraben, Bank mit Holzelementen.
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5.2 Gebäudehöhen und -kubaturen
Proportionierung
Die Baukörper sollen als klar definierte, schlichte Kubaturen
ohne Vor- und Rücksprünge und Aufbauten auftreten.
Es wird eine ästhetisch und funktional reduzierte Architektur mit
Beschränkung auf möglichst wenige Materialien und Bauteile
sowie typische Elemente angestrebt.
Zulässig sind nur Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Es werden schmale Gebäudeformen bevorzugt, deren Gebäudebreite 7,00 m nicht überschreiten soll. Bei der Proportionierung der
Gebäude ist darauf zu achten, dass die Längenverhältnisse des
Haupthauses 1 : 3 betragen.
Anbauten sind dem Haupthaus in Kubatur, Größe, Material und
Farbe anzupassen. Zu empfehlen ist die Ergänzung des Hauptgebäudes durch einenquerstehendenAnbau in der Interpretation der für die Region typischen Vierseit-Höfe. Es ergibt sich ein
L-förmiger Grundriss.
Architekturelemente
Balkone dürfen nur im nicht einsehbaren Bereichangeordnet
werden. Zulässig sind ausschließlich Balkone mit einem Mindestabstand von 2,00 m zur Gebäudekante, sowie einer Länge
von höchstens 1/3 der Gebäudelänge. Balkone, die um Gebäudeecken führen, sind nicht zugelassen.
Vordächer im Straßenbereich sind nicht zugelassen.
Schornsteine sollen in Firstnähe angebracht werden und sind
aus Sichtmauerwerk oder verputzt.
Münzenberg, Marktplatz, traufständiges Gebäude mit schmaler
Kubatur und hochkantigen Formaten, funktional reduzierte Architektur mit wenigen, typischen Materialien und einer klaren Gliederung.
Münzenberg, Tränkgasse, schmales, giebelständiges Wohnhaus ohne sichtbares Fachwerk, moderne aber reduzierte und
zur Architektur passende Farbgestaltung.
Münzenberg, Steinweg. Schmale, schlichte Kubaturen, zwei ausgebildete Vollgeschosse ohne Vor- und Rücksprünge und Aufbauten.
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5.3 Dachaufbauten und Dachdeckungen
Dachform und Dachneigung
Es sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 40°-50° zulässig.
Pultdächer, Zeltdächer, Krüppelwalmdächer, Mansarddächer
o.ä. dürfen nicht ausgebildet werden.
Ortgang und Traufe sollen entsprechend dem historischen Bestand der Umgebung nachempfunden werden. First- und Traufhöhen müssen an die direkte Nachbarbebauung angepasst
werden und dürfen um maximal 0,30 m variieren. Dachüberstände sollen nicht mehr als 0,30 m auskragen und möglichst
zurückhalten gestaltet werden.
Dacheindeckung und -aufbauten
Als Dacheindeckung wird die Ziegelfarbe naturrot festgelegt. Für
die Dacheindeckung selbst werden Bieberschwanzziegel oder
Doppelmuldenfalzziegel empfohlen, da diese dem historischen
Vorbild entsprechen. Glasierte Pfannen sind nicht zulässig.
Dachaufbauten sind in Form von Schleppgauben erlaubt.
Aufbauten sind nach Anzahl, Maß und Anordnung am historischen Bestand des umliegenden Bereichs auszurichten, was
in der Regel eine Beschränkung auf maximal drei Gauben darstellt. Diese sollenmöglichst an der zur Straße abgewandten
Dachfläche angebracht werden. Die Giebelfläche der Gaube
sollte 1,5 qm nicht überschreitet. Fenster in Gauben müssen in
ihren Abmessungen (Höhe, Breite) in jedem Fall kleiner sein, als
darunterliegende Fenster in den Wandflächen.
Die Gauben sollen in zurückhaltender Form angeordnet und
gestaltet werden, dazu zählt insbesondere die Eindeckung und
Verkleidung mit dem Material des Daches oder darauf abgestimmten, ähnlichen Materialien. Blechverkleidungen sind nicht
zulässig. Auch Farblich müssen die Gauben in unauffälliger Weise in das Dach integriert werden (weiß ist nicht zulässig). Bei der
Anordnung der Gauben ist auf die Fensterachsen der Fassaden
Bezug zu nehmen.
Dachflächenfenster sind nur dann zulässig, wenn sie städtebaulich nicht wirksam sind. Die Anzahl und Größe ist auf das zur
Belichtung unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es ist
darauf zu achten, dass Dachflächenfenster möglichst flächenbündig mit der Dachdeckung eingebaut werden.
Dachrinnen und Fallrohre sind in Zink auszuführen.
Münzenberg, Eichergasse, Dachbelag, naturrote Bieberschwanziegel in historischer Form.
Blick von der Burg auf Münzenberg, rote Satteldächer, meist
ohne Aufbauten.
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5.4 Fassadengestaltung
Fassaden sind in ortstypischer Weise zu gestalten. Dies beinhaltet eine Sockelzone mit einer Höhe von mindestens 0,50 m,
die aus natürlichen Materialien in Form von Bruchsteinen oder
Putz in angemessener Farbgebung auszuführen ist. Der verwendete Putz muss aufgrund bauphysikalischer Ursachen dampfdurchlässig sein (z.B. Kalkanstriche, Silikatfarbe). Holzteile sind
mit dampfdiffusionsfähigen Imprägnierungen oder offenporigen
Holzanstrichen (z.B. Leinöl, Lasuren) zu versehen. Die Sockelzone darf maximal 2 - 3 cm über die Hauptfassade hervorragen.
Eine Verkleidung mit Kacheln ist nicht zulässig. Die Fassade
selbst wird möglichst weiß verputzt.
Eine Holzverschalung ist lediglich im Erdgeschoss unzulässig.
Kellerfensterschächte an der Straßenseite sind zu vermeiden.
Die Fassadengestaltung in Form von Fenstern, Türen und Toren
soll sich auf den historischen Kontext im Ensemble beziehen und
umfasst die Oberflächengestaltung, Farbigkeit und Profilierung.
Münzenberg, Steinweg, Fassade der Giebelseite mit klarer Unterteilung in Sockelgeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss,
natürliche Farbigeit, gleichmäßige Ausrichtung der Fensterachsen, einer Untergliederung der Fenster wäre wünschenswert.
Münzenberg, Pfarrgasse, historische Sichtfassade.
Münzenberg, Eichergasse, zeitgenössische Umsetzung der Gebäudegliederung mit Sockelzone und zwei vollausgebildeten
schlicht gehaltenen und übersichtlich gegliederten Geschossen.
Münzenberg, Markplatz, klar gegliederte Fassade der Traufseite
mit Sockelgeschoss, Fensterachsen mit Bezug auf das Tor, zurückgenommene Farbigkeit, Fensterläden nach historischem Vorbild, natürliche Materialien.
Münzenberg, Raiffeisenstraße, Neubau, der die historische Fassadengliederung wie natürliche Materialität adaptiert und sich
farblich passend in die Umgebung integriert.
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5.5 Fenster, Türen, Tore
Fenster
Die Anzahl und Größe der Wandöffnungen sowie ihre Anordnung
sollen sich an dem Vorbild der historischen Fassadengestaltung
orientieren. Dies bedeutet pro Vollgeschoss maximal zwei Fenster in der Giebelfassade sowie ein bis maximal zwei in ihren Proportionen verkleinerte Fenster im Dachgeschoss.
Alle Fensteröffnungen sollen einen Abstand von ca. einer Fensterbreite zur Gebäudeaußenkante einhalten und gleichmäßig mit
mittiger Ausrichtung angeordnet werden. Ihre Größe soll angemessen gewählt sein. Auf eine sinnvolle Unterteilung der Fensterflächen und eine möglichst zweiflügelige Ausführung muss
Rücksicht genommen werden. Das Format ist stehend. Liegende Formate sind nicht zulässig.
Die Fenster sind aus Holz auszuführen, da Holz der historische
Baustoff für die Herstellung von Fenstern, Türen und Toren ist.
Sonnenschutzmaßnahmen sind nur in Form von Fensterläden
zulässig. Weitere Ausführungen sind im Innenbereich des Haues
zulässig. Die Läden sollen sich an den historisch vorherrschenden Formen und Materialien orientieren, dürfen in angemessener Form auch zurückhaltend farbig gestaltet werden.
Dreiborn, Oberstraße: historisch authentische Farbgebung in Tannengrün und Ochsenblutrot. Die Fenster selbst sind klassich in
Weiß gestrichen.
Münzenberg, Steinweg, Fensterlädem im moderner Farbgestaltung und unterteilten Holzfenstern.
Münzenberg, Eichergasse, farblich ansprechende Torrekonstruktion nach historischem Vorbild in Ochsenblutrot und Braun.
Münzenberg, Eichergasse, hölzernes Hoftor in angemessener
Farbgebung mit erhaltenen historischen Zierschnitzereien.
Türen
Türen und Tore sollen sich auf den historischen Kontext im Ensemble mit Oberflächengestaltung, Farbigkeit und Profilierung
beziehen.
Tore
Tore sind als ein- oder zweiflügelige Drehtoreaus Holz oder mit
Holzbeplankung
auszuführen.
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Münzenberg, Steinweg, historische Eingangstür mit gelungener Gliederung des Oberlichtes im Bezug auf das angrenzende
Fenster.
Münzenberg, Burgweg, nach historischem Vorbild gefertigte Holztür integriert in einen Altbestand.
Simmerath, Übersetzung alter Türgestaltungen in zeitgenössische Formen. Klare, eindeutige Linien und passende Farben
kennzeichnen den Eingangsbereich des Gebäudes.
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5.6 Werbeanlagen
Zulässige Werbeanlagen sind:
Auf die Fassade aufgemalte Schriften oder an der Fassade befestigte Einzelbuchstaben, Buchstabenhöhe max. 50 cm. Auch
beleuchtete Schaufenster sind möglich.
Ausleger aus Metall mit integrierten Werbeschildern in gedeckten Farben; die Ausleger dürfen max. 1,00 m vor die Fassade
hervortreten. Sie sollen das Lichtraumprofil des Straßenraumes
nicht einschränken.
Die Werbeanlage darf nicht länger sein als 2/3 der Fassade.
Eine Beleuchtung der Werbeanlagen ist nur durch einzelne
Spots zulässig. An der Fassade befestigte Einzelbuchstaben
können hinterleuchtet werden, die Einzelbuchstaben selbst dürfen jedoch nicht als Leuchtobjekte ausgeführt sein. Kastenförmige oder selbstleuchtende Werbeanlagen sind nicht zulässig.
Eine Häufung von Werbeanlagen, die das Fassadenbild beeinträchtigen, ist zu vermeiden.
Werbeanlagen sind nur an dem Gebäude zulässig, in dem die
angebotene Leistung erbracht wird. Wegweiser oder sonstige
Hinweisschilder sind nicht gestattet.
Münzenberg, Burgweg, schlichter Ausleger, Einzelbuchstaben
auf einfarbigem Grund, unbeleuchtet.
Lammersdorf: Dezente, aber nicht unauffällige Einzelbuchstaben.
Farblich und formal passend zur Fassade gestaltet.
Münzenberg, Burgweg, dezente sich in das Stadtbild eingliedernde Werbung in Form eines Auslegers in Stahl mit historisierender Gestaltung.
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5.7 Anlagen zur Energiegewinnung
5.10 Nebengebäude und Gewerbebetriebe
Solar- und Photovoltaikanlagen
Nebengebäude landwirtschaftlicher oder sonstiger Art oder gewerblich genutzte Gebäude müssen sich den Festsetzungen
der Gestaltungssatzung anpassen und sind so zu behandeln
wie Wohngebäude. Eine Gewerbeeinheit darf eine Parzelle nicht
überschreiten.
Nebengebäude und Gewerbegebäude müssen sich dem Haupthaus in Kubatur, Material, Form und Farbe anpassen. Eine Länge von max. 40 m sollte nicht überschritten werden, die gesamte
überbaute Fläche sollte nicht mehr 800 qm betragen.
Freistehende Gewächshäuser aus Glas sind zulässig.
Aus brandschutztechnischen und denkmalpflegerischen Gründen wird das Anbringen von Solarkollektoren sowie Photovoltaikanlagen im Altstadtbereich nicht gestattet.
Geothermie, BHKW, Pelletheizungen
Die Nutzung geothermischer Anlagen sowie vonBlockheizkraftwerkenist erlaubt. Nötige technische Aufbauten sind auf nicht
einsehbaren Seiten der Gebäude.
Kamine und Schornsteine, wie sie bei Holzpelletheizungen notwendig werden können, sind ortstypisch anzugleichen. Edelstahlkamine oder Metallverblendungen sind nicht erlaubt.
5.8 Satellitenschüsseln und Antennen
Parabolantennen, Satellitenschüsseln, Kabelstränge, Mobiltelefonmasten o.ä. und technische Anlagen wie z.B. zur Kühlung
und Lüftung sind nur auf der Rückseite der Gebäude erlaubt,
die von der Straße aus nicht einsichtig sind. Sie dürfen den First
nicht überragen.
5.9 Garagen und Stellplätze
Carports, freistehende Garagen und anderweitig überdachte
Stellplätze sind nicht erlaubt. Garagen sind dann zulässig, wenn
sie ins Haupthaus integriert sind.
Es wird empfohlen, Autos und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wie Traktoren, Pflüge o.ä aber auch Wohnwagen in Scheunen
auf privaten Grundstücken unterzubringen, um öffentliche Parkplätze zu entlasten.
Münzenberg, Haingraben, Wirtschaftgebäude in schmaler Kubatur, die Fassadengliederung des Hauptgebäudes adaptierdend.
Auch natürliche Materialien dürfen bei Nebengebäuden nicht vernachlässigt werden.
Münzenberg, Haingraben, gläsernes Gewächshaus sinnvoll in
einen Privatgarten integriert, farblich ließe sich das Objekt noch
besser in die natürliche Umgebung integrieren.
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5.11 Einfriedungen
5.12 Bepflanzungen
Einfriedungen sind zulässig, wenn sich deren Gestaltung an der
Umgebung orientiert.
Bei Mauern ist eine Höhe von 1,20 m auf der zur Straße gelegenen Seite erlaubt. Abgrenzungen zu Nachbarparzellen in Form
von Mauern, Hecken oder Zäunen dürfen eine Höhe von 2,00
m nicht überschreiten. Sie müssen aus den gleichen ortstypischen Materialien bestehen, wie sie auch für Fassaden zulässig
sind und sich in Form, Farbe, Größe und Material dem Gebäude
sowie der Umgebung anpassen. Möglich sind Mauern aus geschlämmtem Mauerwerk, Bruchsteinmauern, Lehmmauern.
Nicht gestattet sind Gabionen.
Freiflächen, die nicht als Fahr- oder Laufwege genutzt werden,
sind zu ortstypisch begrünen.
Private Gartenanlagen können frei bepflanzt werden und sind zu
pflegen.
Münzenberg, Steinweg, Garteneinfriedung in Form einer Bruchsteinmauer, welche sich bezüglich der Sockelkante optimal an
das angrenzende Wohnhaus anpasst.
Münzenberg, Haingraben, Grundstücksbegrenzung aus Bruchsteinmauerwerk in Kombination zu ansprechender Bepflanzung.
Münzenberg, am Kastanienplatz, Plflanzen einzelner Bäume an
sinnvollen Orten helfen das Stadtbild zu verbessern und Landschaft und Ort in Einklang zu bringen.
5.13 Nebenanlagen und befestigte Bereiche
Fahrradstellplätze oder Abfallbehälter sind sinnvoll in der Stadt
anzuordnen.
Für die Farbgestaltung wird empfohlen, sich am Material und der
Farbe der Straßenbeleuchtung zu orientieren.
Münzenberg, Haingraben, gelungene natürliche Einfriedung.
Münzenberg, Haingraben, harmonisches Zusammenspiel von natürlichem Holzzaun mit Bruchsteinmauerwerk.
Mit dieser Festsetzung wird eine gewisse Einheitlichkeit der
Stadtstruktur angestrebt ohne gestalterische Spielräume zu
stark einzuengen.
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VI Farbspektrum
Fassadenflächen - Putz und Gefache
Fassadenflächen - Fachwerkbalken
Fensterpartien, Türen und Tore, Zäune und Geländer
Reinweiss
Sandsteinrot
Reinweiß
Gebrochenes Weiss
Karminrot
Gebrochenes Weiß
Hellblau
Ochsenblutrot
Sandsteinrot (nicht Fensterrahmen)
Hellgrau
Schwarz
Karminrot (nicht Fensterrahmen)
Beige
Anthrazit
Ochsenblutrot (nicht Fensterrahmen)
Hellbraun
Ocker
Graugrün
Hellgrün
Blaugrau
Tannengrün
Mittelgrau
Dunkelgrün (nicht Fensterrahmen)
Fassadenflächen - Holzschalungen
Beigegrau
Horizontblau (nicht Fensterrahmen)
Reinweiß
Lehmbraun
Blaugrau
Gebrochenes Weiß
Dunkelbraun
Mittelgrau
Hellblau
Beigegrau
Ochsenblutrot
Hellbeige (nicht Fensterrahmen)
Anthrazit
Sockel
Lehmbraun
Graugrün
Mittelgrau
Dunkelbraun
Tannengrün
Beigegrau
Dunkelgrün
Anthrazitgrau
Dachflächen
Blaugrau
Lehmbraun
Ziegelrot
Mittelgrau
Ocker
Beigegrau
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VII Abbildungsverzeichnis
Alle Abildungen dieses Gestaltungskatalogs sind Aufnahmen
und Eigentum der Verfasser.
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