Messen der Gebäudedichtheit 3.8.1 Es gibt verschiedene Verfahren zur Bestimmung der Gebäudedichtheit. Das so genannte Differenzdruck-Verfahren eignet sich hierfür besonders gut. Mit diesem Verfahren können die relative Gebäudedichtheit bestimmt und ggf. vorhandene Undichtheiten in den Bauteilen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche eines Gebäudes aufgespürt werden. Mit dem Vorhandensein von Undichtheiten ist oftmals das Auftreten von Zuglufterscheinungen verbunden. Dies ist häufig der erste Anlass für Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und den anderen am Bau Beteiligten. Dieser Luftvolumenstrom wird durch das austauschfähige Luftvolumen des Gebäudes geteilt. Das Ergebnis ist die Luftwechselrate. Sie wird als so genannter n50 -Wert gekennzeichnet und zwar in der Einheit h-1. Das Ergebnis, z. B. gemittelt aus Über- und Unterdruckmessungen von n50= 3 h-1 bedeutet, dass das austauschfähige Luftvolumen des Gebäudes unter Prüfbedingungen bei 50 Pa Druckdifferenz zwischen innen und außen in einer Stunde dreimal mit Außenluft ausgetauscht wird. Das Differenzdruck-Verfahren gestattet allerdings nicht direkt die Bestimmung/ Ermittlung des natürlichen Luftwechsels. Mit Hilfe der ermittelten Werte der Durchlässigkeit kann jedoch über Näherungsberechnungen auch der natürliche Luftwechsel unter Normalbedingungen abgeschätzt werden. © Initiative Bauen mit Backstein – www.backstein.com Foto 3: Messapparatur zur Überprüfung der Luftdurchlässigkeit: Messuhren, eingebauter Spannrahmen mit Folie und Ventilator. Foto 4: Strömungsprüfer für Luft zum Sichtbarmachen von Luftströmungen bei Undichtheiten, Strömungsprüfröhrchen-Set. © alle Abb. Horschler/Pohl Relative Gebäudedichtheit Die relative Gebäudedichtheit ist bei diesem Prüfverfahren wie folgt definiert: Der von einem Ventilator (Bestandteil der Messeinrichtung) geförderte Luftvolumenstrom aus dem Gebäude heraus (Unterdruckmessung) bzw. in das Gebäude hinein (Überdruckmessung) wird bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pascal gemessen. Foto 5: Aufgesägtes Glasröhrchen; durch Drücken auf den Gummiball wird Rauch freigesetzt. Planungsordner „Von der Idee bis zur Ausführung“ (Stand 11/2009) – Gebäudedichtheit 3.8.1 3.8.2 Messen der Gebäudedichtheit Beschreibung des Messvorganges Für die Messung der Luftdurchlässigkeit mit Hilfe des Differenzdruck-Verfahrens wird ein Ventilator in eine Außentür einer Wohnung oder eines Gebäudes luftdicht eingebaut. Dies geschieht mit Hilfe einer Spezialfolie, einem Spannrahmen und Abdichtungsmaterialien. In dieser Spezialfolie befindet sich eine Öffnung, in die ein Ventilator mit einer Durchflussdüse installiert wird; Foto 3. Foto 6: Kehlbalkendecke mit Bekleidung aus Gipskarton und integrierten Lichtauslässen. Einströmende Außenluft wird mit freigesetztem Rauch sichtbar gemacht. Nach DIN EN 13829 können die Messungen nach zwei Messrandbedingungen unterschieden werden. Im Fall A dürfen nur bestimmte Öffnungen abgeklebt werden, wie z.B. der Abluftventilator einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die übrigen Öffnungen werden lediglich verschlossen, jedoch nicht abgeklebt. Das Gebäude befindet sich dann im „Nutzungszustand“. Im Fall B werden alle Öffnungen, wie z.B. Briefschlitze, Bestandteile einer Lüftungsanlage usw., abgeklebt. Das Gebäude befindet sich dann in einem speziell präparierten „Messzustand“. In beiden Fällen sind die Messrandbedingungen in einem Messbericht detailliert aufzuführen. Mit Hilfe eines elektronischen Gerätes zur Regelung der Ventilatorleistung (Drehzahlregelung) und verschiedene Reduzierblenden auf der Ventilatoröffnung können Gebäude mit unterschiedlichen Luftvolumina und Dichtheitsgraden überprüft werden. © alle Abb. Horschler/Pohl Durch das Öffnen und Feststellen aller Innentüren wird aus dem Vielraumgebäude im Sinne der hier zu behandelnden Thematik ein Ein-Zonen-Gebäude. Nach dem Schließen aller Fenster und Fenstertüren wird im Gebäude durch den Betrieb des Ventilators ein Unter- bzw. Überdruck aufgebaut. Foto 7: Hohlkammersystem, die luftdichte Schicht darf nicht an diese Wand angeschlossen werden, sondern muss in der Ebene des Daches ohne Unterbrechung durchlaufen. Das Differenzdruck-Verfahren ermöglicht über die Bestimmung der Luftwechselzahl n50 hinaus auch das Aufspüren von Orten mit Undichtheiten im Bereich der inneren Bauteiloberfläche der wärmeübertragenden Umfassungsfläche. Hierzu wird eine Druckdifferenz von etwa 50 Pa für die Dauer der Suche aufrechterhalten. In Kenntnis der Struktur und des Aufbaus der Bauteile der wärme- übertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes (Fugen, Anschlüsse von Bauteilen, Stöße von Folien, Durchdringungen usw.) werden diese Orte mit einem Unter- oder einem Überdruck gegenüber außen überprüft. Hier können Luftgeschwindigkeitsmessgeräte, so genannte Thermoanemometersonden, der Strömungsprüfer für Luft (Rauchröhrchen), Foto 4 und 5 oder eine Thermografiekamera eingesetzt werden. Gebäudedichtheit 3.8.2 – Planungsordner „Von der Idee bis zur Ausführung“ (Stand 11/2009) © Initiative Bauen mit Backstein – www.backstein.com Messen der Gebäudedichtheit Die Messung zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit sollte daher immer dann durchgeführt werden, wenn die luftdichten Schichten eingebaut und ihre Anschlüsse hergestellt worden sind. Jedoch sollten die luftdichten Schichten und deren Anschlüsse dabei noch nicht mit Deckschichten bekleidet sein. Dies bedingt, dass beim Aufstellen des Dichtheitskonzeptes dieser Aspekt bereits entsprechend berücksichtigt wird, d. h. der Termin zur Durchführung der Messung ist in den Ablauf der Arbeiten frühzeitig einzuplanen. Messungen, die während dieses Ausbauzustandes durchgeführt werden, haben den großen Vorteil, dass eventuell vorhandene Undichtheiten schnell erkannt bzw. quantifiziert und mit relativ einfachen Mitteln und damit auch kostengünstig beseitigt werden können. Die o. a. Empfehlung sollte besonders bei Leichtbauten berücksichtigt werden, da diese Konstruktionsart in vielen Fällen ein sich über das ganze Gebäude erstreckendes zusammenhängendes Hohlkammersystem ergibt, Foto 6 und 7. In Abhängigkeit vom Ausmaß und der Qualität der noch durchzuführenden weiteren Ausbauarbeiten, muss nach der Fertigstellung dieser Arbeiten und dem Einzug der Bewohner ggf. noch eine Kontrollmessung durchgeführt werden. Hierbei soll geprüft werden, ob im Rahmen der weiteren Ausbauarbeiten (Elektroinstallationen, Herstellen der inneren Bekleidung usw.), nach Einbau der luftdichten Schicht ggf. diese nennenswert beschädigt worden ist, Foto 8 und Abbildung 3. Eine Messung zur Bestimmung der Luftdichtheit sollte immer durchgeführt werden, da sie ein gutes Kosten/NutzenVerhältnis aufweist und darüber hinaus hilft, Ärger zu vermeiden. Foto 8: Kontrollmessung nach Bezug des Gebäudes. Massive Zuglufterscheinungen im Bereich von Deckenlampen Abbildung 3: Schnittdarstellung aus Foto 17. Zerstörung der luftdichten Schicht durch nachträglichen Einbau von Elt-Kabeln © Initiative Bauen mit Backstein – www.backstein.com Planungsordner „Von der Idee bis zur Ausführung“ (Stand 11/2009) – Gebäudedichtheit 3.8.3 © alle Abb. Horschler/Pohl Anmerkung: Der aufgespürte Ort mit einer Undichtheit (Austrittsstelle an der inneren Bauteiloberfläche) ist bei einem Unterdruck die Austrittsstelle der Außenluft in den Innenraum. Die Eintrittsstelle der Außenluft in das Bauteil kann von diesem Ort weit entfernt liegen. Dies trifft z. B. zu bei Dächern, bei denen eine mit Abstand aufgebrachte innere Bekleidung (Gipskarton, Profilholzschalung usw.) vorhanden ist oder auch bei Schächten, leichten Trennwänden und bei Abseiten im Bereich von Drempeln, Foto 6 und 7. Die hierdurch entstandenen Räume stehen ohne spezielle Abdichtungsmaßnahmen strömungstechnisch als Hohlkammersysteme miteinander in Verbindung. Das Beseitigen der eigentlichen Undichtheit (Eintrittsstelle) bedingt dann oft einen großen Aufwand, bis hin zur Entfernung der gesamten in Frage kommenden inneren Bekleidung. 3.8.3