Messen der Gebäudedichtheit 3.8.1

Werbung
Messen der Gebäudedichtheit
3.8.1
Es gibt verschiedene Verfahren
zur Bestimmung der Gebäudedichtheit. Das so genannte Differenzdruck-Verfahren eignet
sich hierfür besonders gut. Mit
diesem Verfahren können die
relative Gebäudedichtheit bestimmt und ggf. vorhandene
Undichtheiten in den Bauteilen
der wärmeübertragenden Umfassungsfläche eines Gebäudes
aufgespürt werden.
Mit dem Vorhandensein von
Undichtheiten ist oftmals das
Auftreten von Zuglufterscheinungen verbunden. Dies ist
häufig der erste Anlass für Auseinandersetzungen zwischen
dem Bauherrn und den anderen
am Bau Beteiligten.
Dieser Luftvolumenstrom wird
durch das austauschfähige
Luftvolumen des Gebäudes
geteilt. Das Ergebnis ist die
Luftwechselrate. Sie wird als
so genannter n50 -Wert gekennzeichnet und zwar in der
Einheit h-1. Das Ergebnis, z. B.
gemittelt aus Über- und Unterdruckmessungen von n50= 3 h-1
bedeutet, dass das austauschfähige Luftvolumen des Gebäudes unter Prüfbedingungen
bei 50 Pa Druckdifferenz zwischen innen und außen in einer
Stunde dreimal mit Außenluft
ausgetauscht wird.
Das Differenzdruck-Verfahren
gestattet allerdings nicht direkt
die Bestimmung/ Ermittlung
des natürlichen Luftwechsels.
Mit Hilfe der ermittelten Werte
der Durchlässigkeit kann jedoch
über Näherungsberechnungen
auch der natürliche Luftwechsel unter Normalbedingungen
abgeschätzt werden.
© Initiative Bauen mit Backstein – www.backstein.com
Foto 3: Messapparatur zur Überprüfung der Luftdurchlässigkeit:
Messuhren, eingebauter Spannrahmen mit Folie und Ventilator.
Foto 4: Strömungsprüfer für Luft zum Sichtbarmachen von Luftströmungen
bei Undichtheiten, Strömungsprüfröhrchen-Set.
© alle Abb. Horschler/Pohl
Relative Gebäudedichtheit
Die relative Gebäudedichtheit
ist bei diesem Prüfverfahren
wie folgt definiert: Der von
einem Ventilator (Bestandteil
der Messeinrichtung) geförderte
Luftvolumenstrom aus dem
Gebäude heraus (Unterdruckmessung) bzw. in das Gebäude
hinein (Überdruckmessung)
wird bei einer Druckdifferenz
zwischen innen und außen von
50 Pascal gemessen.
Foto 5: Aufgesägtes Glasröhrchen; durch Drücken auf den Gummiball wird
Rauch freigesetzt.
Planungsordner „Von der Idee bis zur Ausführung“ (Stand 11/2009) – Gebäudedichtheit 3.8.1
3.8.2
Messen der Gebäudedichtheit
Beschreibung des
Messvorganges
Für die Messung der Luftdurchlässigkeit mit Hilfe des Differenzdruck-Verfahrens wird ein
Ventilator in eine Außentür
einer Wohnung oder eines Gebäudes luftdicht eingebaut.
Dies geschieht mit Hilfe einer
Spezialfolie, einem Spannrahmen und Abdichtungsmaterialien. In dieser Spezialfolie befindet sich eine Öffnung, in die ein
Ventilator mit einer Durchflussdüse installiert wird; Foto 3.
Foto 6: Kehlbalkendecke mit Bekleidung aus Gipskarton und integrierten
Lichtauslässen. Einströmende Außenluft wird mit freigesetztem Rauch
sichtbar gemacht.
Nach DIN EN 13829 können die
Messungen nach zwei Messrandbedingungen unterschieden
werden. Im Fall A dürfen nur bestimmte Öffnungen abgeklebt
werden, wie z.B. der Abluftventilator einer Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung. Die
übrigen Öffnungen werden
lediglich verschlossen, jedoch
nicht abgeklebt. Das Gebäude
befindet sich dann im „Nutzungszustand“. Im Fall B werden
alle Öffnungen, wie z.B. Briefschlitze, Bestandteile einer Lüftungsanlage usw., abgeklebt.
Das Gebäude befindet sich dann
in einem speziell präparierten
„Messzustand“. In beiden Fällen
sind die Messrandbedingungen
in einem Messbericht detailliert
aufzuführen.
Mit Hilfe eines elektronischen
Gerätes zur Regelung der Ventilatorleistung (Drehzahlregelung)
und verschiedene Reduzierblenden auf der Ventilatoröffnung
können Gebäude mit unterschiedlichen Luftvolumina und
Dichtheitsgraden überprüft
werden.
© alle Abb. Horschler/Pohl
Durch das Öffnen und Feststellen aller Innentüren wird aus
dem Vielraumgebäude im Sinne
der hier zu behandelnden Thematik ein Ein-Zonen-Gebäude.
Nach dem Schließen aller Fenster und Fenstertüren wird im
Gebäude durch den Betrieb des
Ventilators ein Unter- bzw.
Überdruck aufgebaut.
Foto 7: Hohlkammersystem, die luftdichte Schicht darf nicht an diese Wand
angeschlossen werden, sondern muss in der Ebene des Daches ohne Unterbrechung durchlaufen.
Das Differenzdruck-Verfahren
ermöglicht über die Bestimmung
der Luftwechselzahl n50 hinaus
auch das Aufspüren von Orten
mit Undichtheiten im Bereich
der inneren Bauteiloberfläche
der wärmeübertragenden Umfassungsfläche.
Hierzu wird eine Druckdifferenz
von etwa 50 Pa für die Dauer
der Suche aufrechterhalten. In
Kenntnis der Struktur und des
Aufbaus der Bauteile der wärme-
übertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes (Fugen,
Anschlüsse von Bauteilen, Stöße
von Folien, Durchdringungen
usw.) werden diese Orte mit
einem Unter- oder einem Überdruck gegenüber außen überprüft. Hier können Luftgeschwindigkeitsmessgeräte,
so genannte Thermoanemometersonden, der Strömungsprüfer
für Luft (Rauchröhrchen), Foto 4
und 5 oder eine Thermografiekamera eingesetzt werden.
Gebäudedichtheit 3.8.2 – Planungsordner „Von der Idee bis zur Ausführung“ (Stand 11/2009)
© Initiative Bauen mit Backstein – www.backstein.com
Messen der Gebäudedichtheit
Die Messung zur Bestimmung
der Luftdurchlässigkeit sollte
daher immer dann durchgeführt werden, wenn die luftdichten Schichten eingebaut
und ihre Anschlüsse hergestellt
worden sind. Jedoch sollten
die luftdichten Schichten und
deren Anschlüsse dabei noch
nicht mit Deckschichten bekleidet sein.
Dies bedingt, dass beim Aufstellen des Dichtheitskonzeptes
dieser Aspekt bereits entsprechend berücksichtigt wird, d. h.
der Termin zur Durchführung
der Messung ist in den Ablauf
der Arbeiten frühzeitig einzuplanen.
Messungen, die während dieses
Ausbauzustandes durchgeführt
werden, haben den großen Vorteil, dass eventuell vorhandene
Undichtheiten schnell erkannt
bzw. quantifiziert und mit relativ einfachen Mitteln und damit
auch kostengünstig beseitigt
werden können.
Die o. a. Empfehlung sollte
besonders bei Leichtbauten
berücksichtigt werden, da diese
Konstruktionsart in vielen
Fällen ein sich über das ganze
Gebäude erstreckendes zusammenhängendes Hohlkammersystem ergibt, Foto 6 und 7.
In Abhängigkeit vom Ausmaß
und der Qualität der noch
durchzuführenden weiteren
Ausbauarbeiten, muss nach
der Fertigstellung dieser Arbeiten
und dem Einzug der Bewohner
ggf. noch eine Kontrollmessung
durchgeführt werden.
Hierbei soll geprüft werden, ob
im Rahmen der weiteren Ausbauarbeiten (Elektroinstallationen, Herstellen der inneren
Bekleidung usw.), nach Einbau
der luftdichten Schicht ggf. diese nennenswert beschädigt
worden ist, Foto 8 und Abbildung 3.
Eine Messung zur Bestimmung
der Luftdichtheit sollte immer
durchgeführt werden, da sie
ein gutes Kosten/NutzenVerhältnis aufweist und darüber hinaus hilft, Ärger zu
vermeiden.
Foto 8: Kontrollmessung nach Bezug des Gebäudes. Massive Zuglufterscheinungen im Bereich von Deckenlampen
Abbildung 3: Schnittdarstellung aus Foto 17. Zerstörung der luftdichten
Schicht durch nachträglichen Einbau von Elt-Kabeln
© Initiative Bauen mit Backstein – www.backstein.com
Planungsordner „Von der Idee bis zur Ausführung“ (Stand 11/2009) – Gebäudedichtheit 3.8.3
© alle Abb. Horschler/Pohl
Anmerkung: Der aufgespürte
Ort mit einer Undichtheit (Austrittsstelle an der inneren Bauteiloberfläche) ist bei einem
Unterdruck die Austrittsstelle
der Außenluft in den Innenraum. Die Eintrittsstelle der
Außenluft in das Bauteil kann
von diesem Ort weit entfernt
liegen. Dies trifft z. B. zu bei
Dächern, bei denen eine mit
Abstand aufgebrachte innere
Bekleidung (Gipskarton, Profilholzschalung usw.) vorhanden
ist oder auch bei Schächten,
leichten Trennwänden und bei
Abseiten im Bereich von Drempeln, Foto 6 und 7. Die hierdurch
entstandenen Räume stehen
ohne spezielle Abdichtungsmaßnahmen strömungstechnisch als Hohlkammersysteme
miteinander in Verbindung.
Das Beseitigen der eigentlichen
Undichtheit (Eintrittsstelle)
bedingt dann oft einen großen
Aufwand, bis hin zur Entfernung der gesamten in Frage
kommenden inneren Bekleidung.
3.8.3
Herunterladen