Finanzierung der Myofunktionellen Therapie (MFT) in Graubünden ….nur noch bei Vorliegen einer Artikulationsstörung! Die Logopädie im Schulalter wird als „pädagogisch-therapeutische Massnahme“ durch die Schulgemeinde finanziert und von der zuständigen Logopädin des Schulortes des Kindes durchgeführt. Der Antrag für die Finanzierung geht nach fachlicher und inhaltlicher Korrektur durch die zuständige Regionallogopädin an die Schulleitung oder den Schulrat. Liegt neben oder im Rahmen der MFS eine Artikulationsstörung im Sinne eines Sigmatismus oder Schetismus (fehlerhafte Aussprache der Laute /s/ und oder /sch/) vor sollte die Schulbehörde die Logopädie bewilligen. (Empfehlung vom HPD vom März 2016). Dann handelt es sich nach Schulgesetz Art 43 bSchwierigkeiten in den Sprach- und Sprechkompetenzen und des Artikels 44 der Verordnung zum Schulgesetz um eine Indikation als pädagogischtherapeutische Massnahme. Handelt es sich um eine isolierte Myofunktionelle Störung (das heisst ohne Vorliegen einer Artikulationsstörung) gilt dies als „medizinisch-therapeutische Massnahme“ und wird seit März 2016 nicht mehr von den Gemeinden übernommen. Da auch die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen (weil nicht in ihrem Leistungsauftrag enthalten) gehen die Kosten der MFT derzeit leider zu Lasten der Eltern. Die Arbeitsgruppe „Myofunktionelle Therapie“ des BBL ist dabei, ein Konzept zu erstellen, damit in Zusammenarbeit mit Zahnärzten und Kieferorthopäden eine Abdeckung der MFT in Graubünden gewährleistet werden kann. Dies weil die MFT ein Teilbereich der Logopädie ist und bleiben soll. Nach dem Prinzip „form follows function“ trainiert und verbessert die MFT das muskuläre und strukturelle Gleichgewicht und ist daher vor, während oder nach einer möglichen kieferorthopädischen Behandlung indiziert Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie fortlaufend auf dem Laufenden halten. Kontaktperson: Barbara Köppl, Logopädin, [email protected] Stand: 14.12.2016