Wolfenbüttel Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Die Bank der Zukunft. Eine Branche im Zeichen der Vertrauenskrise. Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB und mögliche Auswirkungen auf den Finanz- und Realsektor – analysiert am Beispiel der Banca d´Italia Betreuender Hochschullehrer: Prof. Dr. Stefan Zeranski Studentische Teammitglieder: Laura Fleischer Lars Koschker Mailin Lamp Christian Schmutzler Luisa Stutzig Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB und mögliche Auswirkungen auf den Finanz- und Realsektor – analysiert am Beispiel der Banca d´Italia Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 zum Thema Die Bank der Zukunft. Eine Branche im Zeichen der Vertrauenskrise. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Geldpolitik in Bezug auf die EZB 3 2.1 Geldpolitische Grundlage der EZB 3 2.1.1 Die Europäische Zentralbank 3 2.1.2 Geldpolitische Strategien 4 2.2 Vergleich zwischen EZB, Fed, Bank of Japan, Bank of China 5 2.2.1 Das Federal Reserve System 6 2.2.2 Die Bank of Japan 7 2.2.3 Die People's Bank of China 8 2.2.4 Der direkte Vergleich der Zentralbanken 9 2.3 PIIGS-Staaten 11 2.3.1 Ursachen und Verlauf der Krise 12 2.3.2 Lösungsansätze 14 2.4 Geldsystem Kritik 17 3. Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank 21 3.1 Aufgaben, Entstehung, allgemeine Erläuterung und Einbeziehung wichtigster Gremien 21 3.2 Welche bankenaufsichtlichen Instrumente besitzt die EZB 4. Interessenkonflikt zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik 24 27 4.1 Geldpolitik, Bankenaufsicht und Fiskalpolitik 27 4.1.1 Geldpolitik 27 4.1.2 Bankenaufsicht 30 4.1.3 Definition Fiskalpolitik 31 4.1.4 Problematik der Fiskalpolitik 32 4.2 SoFFin, ESM, EFSF 35 4.3 Persönliche Strafen für Banker 36 5. Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht der EZB – mögliche Auswirkungen auf den Finanz- und Realsektor 5.1 Off-site Überwachung der Banken 37 37 5.1.1 Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität 37 5.1.2 Überwachung der Kreditgeschäfte 37 5.1.3 Auswertung von Prüfungsberichten 38 5.1.4 Anzeige- und Meldepflichten 39 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 5.2 On-site Überwachung der Banken 39 5.2.1 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 40 5.2.2 Basel I 41 5.2.3 Basel II 41 5.2.3.1 Säule I: Eigenkapitalanforderungen 42 5.2.3.2 Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess 42 5.2.3.3 Säule III: Aufsichtliche Offenlegung 43 5.2.4 Basel III 43 5.2.4.1 Leverage Ratio 44 5.2.4.2 Höhere Eigenkapitalunterlegung 44 5.2.4.3 Liquiditätsvorschriften 44 5.3 EBA 6. Zusammenfassung 44 46 Quellenverzeichnis Eigenständigkeitserklärungen Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Abbildungsverzeichnis Titelbild: http://boerse.ard.de/nomapping/mario-draghi-ezb-1408-104~_v-large.jpg (Zugriff: 25.03.2013, 20:49 Uhr) Abbildung 1: http://finance.wiwi.tu-dresden.de/Wiki-fi/images/b/bf/ESZB_Struktur (Zugriff: 13.02.2013, 15:12 Uhr) Abbildung 2: http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/govc/shared/img/governingcouncil_HR.jpg (Zugriff: 15.02.2013, 18:09 Uhr) Abbildung 3: http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/eb/shared/img/executiveboard_HR.jpg (Zugriff: 27.02.2013, 10:26 Uhr) Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 1.Einleitung Auf der Internetseite www.finanzen.net findet sich ein Artikel vom 27.09.2012 mit folgender Überschrift: „EZB – eine Banca d´Italia 2.0“ verfasst von Jürgen Callies. 1 Ähnliche Schlagzeilen finden sich zu dieser Zeit auch in anderen Zeitungen in ganz Deutschland. Was hat das zu bedeuten? Eine Banca d´Italia 2.0? Wer oder was ist eigentlich die Banca d´Italia? „Die Banca d´Italia ist die italienische Zentralbank. Sie wurde 1893 als Aktiengesellschaft gegründet, 1936 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der Regierung unabhängig. Gemeinsam mit den anderen Zentralbanken der EU-Staaten und der Europäischen Zentralbank (EZB) bildet sie das Europäische Zentralbankensystem. Neben ihren Aufgaben als Notenbank übt die Banca d’Italia auch die Bankenaufsicht in Italien aus. Darüber hinaus berät sie die nationalen Verfassungsorgane in finanzpolitischen Angelegenheiten und ist im Bereich Wirtschaftsforschung tätig. Der Hauptsitz der Banca d´Italia befindet sich im Palazzo Koch in Rom. Amtierender Gouverneur ist seit dem 1. November 2011 Ignazio Visco.“ 2 Im Jahre 1992 erhielt die Banca d´Italia, welche als wichtigste Funktion die Sicherstellung von Währungs- und Finanzstabilität hat, die alleinige Zuständigkeit um die offiziellen Zinssätze festzulegen. Die Europäische Zentralbank, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, gehört gemäß Artikel 13 EUV zu den Organen der Europäischen Union (EU) und wird seit dem 1. November 2011 von dem EZB-Präsidenten Mario Draghi, welcher von 2006 bis 2011 Präsident der Banca d´Italia war, geleitet. Ihre Aufgaben finden sich in Artikel 282 AEUV. Hierzu gehört als vorrangigstes Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, außerdem ist sie als einzige befugt die Ausgabe des Euros zu genehmigen. In der Ausübung ihrer Befugnisse und der Verwaltung ihrer Mittel ist sie unabhängig. Jedoch befindet sich gerade die Unabhängigkeit der EZB seit geraumer Zeit immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Führt Herr Draghi die EZB wirklich so unabhängig wie er es sollte? Oder lässt er sich vielleicht doch zu sehr von der Politik lenken? 1 2 EZB – eine Banca d´Italia 2.0 (2012), Zugriff: 13.02.2013, 14:03 Uhr Banca d´Italia (2012), Zugriff: 13.02.2013, 14:19 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 „Die Europäische Zentralbank […] steht vor einer Verwandlung […]. Von der Notenbank nach deutschem Vorbild – unabhängig, staatsfern und mit dem ersten Ziel, Inflation zu verhindern – wird sie zur Notenbank, die sich gen Süden orientiert: Wie einst die Banca d´Italia soll sie massiv Staatsanleihen kaufen und es den Staaten damit deutlich billiger machen, sich zu verschulden.“3 Dies scheint bei vielen Menschen ein Unbehagen zu verursachen. Woher kommt aber diese Unbehaglichkeit? Womöglich ist sie ein Resultat der Geschichte. Zum Beispiel 1340 die Pleite von England, welche zum Hundertjährigen Krieg führte. Eine Gedankenkette zu den Begriffen Banken und Vertrauenskrise soll dies verdeutlichen: PIIGS–Staaten – Geldsystem – Bankenaufsicht – Interessenkonflikte – Geldpolitik – Inflation – Arbeitslosigkeit Fiskalpolitik – Strafen für Banker- usw. Diese Gedanken verdeutlichen wohl besser als Worte, woher das Misstrauen und die Angst der Menschen in den Bankensektor kommen. In den letzten Jahren haben Staatspleiten viel Leid über die Menschheit gebracht und vor allem die negativen Auswirkungen haben sich festgesetzt. Geblieben ist aber auch noch etwas anderes, das in der Natur des Menschen liegt und das sich auch wahrscheinlich niemals ändern wird, nämlich die Angst vor Unbekanntem. 3 Notenbank nach deutschem Vorbild (2012), Zugriff: 13.02.2013, 15:12 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 2. Geldpolitik in Bezug auf die EZB 2.1 Geldpolitische Grundlage der EZB 2.1.1 Die Europäische Zentralbank Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 01.06.1998 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik gegründet wurde. Die EZB ist so gesehen das „Herz“ des Eurosystems. Präsident der Zentralbank, in der aktuell 17 EUStaaten vertreten sind, ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. Die primären Aufgaben der EZB liegen in der Überwachung des Bankensystems und der Regulierung der Geldmenge in der EU. Im Detail sind dies die Ausgabe der Euro-Banknoten, die Verwaltung der Währungsreserven der Eurozone und die Durchführung der Devisengeschäfte. Zudem ist die EZB für die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU zuständig. Das Hauptaugenmerk liegt aber in dem Ziel der Gewährleistung der Preisniveaustabilität, welches den Anstieg des harmonisierten Verbraucherindex HVPI darstellt. Dieser sollte im besten Fall knapp 2 % im Vergleich zum Vorjahr betragen. Durch die Preisstabilität soll es zur Vermeidung nicht nur von Inflation, sondern auch von Deflation kommen. Weitere Ziele liegen Beschäftigungsgrad sowie in einem beständigen Wirtschaftswachstum. in einem hohen 4 Um Ihre Aufgaben zu bewältigen und somit die Ziele zu erreichen, benötigt die EZB geldpolitische Instrumente. Hierbei handelt es sich um die ständigen Fazilitäten, welche aus der Einlagen- und Spitzenrefinanzierungsfazilität bestehen, die Offenmarktgeschäfte, die Devisenmarktinterventionen sowie die Mindestreserve. Einen direkten Einfluss hat die EZB jedoch nur auf die Notenbankzinsen. Wenn die EZB den Banken bei Liquiditätsproblemen Geld leiht, erhält sie von Ihnen den Leitzins, welcher die Geldpolitik der EU steuert. Er wird auch Hauptfinanzierungssatz genannt und hält sich derzeit bei 0,75 %. Dies ist ein historisches Tief, welches hauptsächlich der Rezession in der europäischen Wirtschaft geschuldet ist. Der Einlagesatz beträgt weiterhin 0,00 % und der Spitzenrefinanzierungssatz liegt bei 1,50 %.5 4 5 vgl. ECB 7, Zugriff: 28.02.2013, 09:52 Uhr vgl. Leitzinsen 1, Zugriff: 28.02.2013, 10:01 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Laut Artikel 107 des Maastricht-Vertrags ist die Europäische Zentralbank verpflichtet, keine Weisungen von anderen Stellen und Organen entgegenzunehmen. Somit besitzt sie Unabhängigkeit gegenüber der Politik anderen möglichen Einflussgebern. Als Folge daraus erhofft man sich eine bessere Durchführung der Gewährleistung der Preisniveaustabilität.6 2.1.2 Geldpolitische Strategien Um das Hauptziel der Preisniveaustabilität zu erreichen, ist besonders die Durchführung der Geldpolitik von Bedeutung. Hierfür benötigt die EZB eine starke geldpolitische Strategie. Diese wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt. Die Strategie beinhaltet drei zentrale Elemente. Zum einen ist es eine quantitative Festlegung der Preisstabilität. Daneben zeichnet sie sich aus, indem sie eine bedeutende Rolle für die Geldmenge spielt. Außerdem beinhaltet sie eine Beurteilung der Preisentwicklung sowie der Gefahren für die Preisstabilität im Euro-Währungsraum. In dieser bewertet der EZB-Rat regelmäßig die Risiken für die Preisstabilität.7 Hierfür wurde das so genannte 2-Säulen-Konzept entwickelt. Dieses soll hilfreich sein bei der Bewertung der Risiken und dafür sorgen, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen. Die zwei Säulen bestehen zum einen aus der wirtschaftlichen Analyse (1. Säule) und zum anderen aus der monetären Analyse (2. Säule).8 Die wirtschaftliche Analyse Die wirtschaftliche Analyse konzentriert sich auf die Bestimmung der kurz- bis mittelfristigen Risiken für die Preisstabilität. Das Augenmerk liegt dabei auf der realen Wirtschaftstätigkeit und den Finanzierungsbedingungen. Sie stützt sich darauf, dass die Preisentwicklung kurzund mittelfristig hauptsächlich von Angebot und Nachfrage an den Märkten beeinflusst wird. In diesem Rahmen werden von der EZB regelmäßig die Größen überprüft, die Einfluss auf die Inflation haben. Dies sind u. a. die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets, die langfristigen Zinssätze sowie die Fiskalpolitik. Die wirtschaftliche Analyse trägt so auch dazu bei, gesamtwirtschaftliche Schocks sowie deren vorübergehende Auswirkungen auf die Preisgestaltung zu erkennen.9 6 vgl. Handelsblatt 1, Zugriff: 28.02.2013, 10:14 Uhr vgl. ECB 8, Zugriff: 28.02.2013, 10:29 Uhr 8 vgl. ECB 9, Zugriff: 28.02.2013, 12:03 Uhr 9 vgl. ECB 10, Zugriff: 28.02.2013, 12:20 Uhr 7 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Die monetäre Analyse Da das Geldmengenwachstum auch über einen längeren Zeitraum hinaus mit dem Ziel der Preisstabilität zusammen passen muss, bewertet die monetäre Analyse die mittel- bis langfristigen Inflationsrisiken in Bezug auf die langfristige enge Verbundenheit zwischen dem Geldmengenwachstum und der Inflation. Insofern können die Erkenntnisse der wirtschaftlichen Analyse noch einmal gegen geprüft werden. Solch eine Analyse „vermittelt zugleich einen Gesamteindruck von den Liquiditätsbedingungen in der Volkswirtschaft und deren Konsequenzen in Bezug auf die Risiken für die Preisstabilität.“10 Diese zwei unterschiedlichen Analysen ergänzen sich in der Hinsicht, dass sie die Gesamtrisikobewertung für die Preisstabilität durch den EZB-Rat unterstützen.11 Zudem kann man in dieser geldpolitischen Strategie den Vorteil sehen, dass die EZB in der Lage ist, je nach Situation auf die Marktanforderungen zu reagieren. Da die Risiken einer Inflation aufgrund des niedrigen Wirtschaftswachstums eher gering sind, ist es für sie möglich in einer Depression die Zinsen zu senken und mehr Geld bzw. Kredite an die Geschäftsbanken zu vergeben. Dadurch können sich die Geschäftsbanken einfacher refinanzieren. Dies erleichtert Kreditvergaben, wodurch die Zinsen gesenkt werden können, um schließlich die Investitionen wieder anzukurbeln. In einer guten wirtschaftlichen Lage besteht jedoch das Risiko einer stärkeren Inflation. Dann muss die EZB eine restriktive Geldpolitik betreiben, indem sie die Zinsen anzieht. Als Folge werden von den Geschäftsbanken weniger Kredite vergeben, wodurch der Konsum verteuert wird. 2.2 Vergleich zwischen EZB, Fed, Bank of Japan, Bank of China Neben der Europäischen Zentralbank (EZB) treten in der europäischen und weltweiten Wirtschaft noch weitere bedeutende Institute auf. Hierzu zählen u. a. das Federal Reserve System (FED), die Bank of Japan (BOJ) und die People's Bank of China (PBoC). 10 11 Geldpolitik, Zugriff: 17.01.2013, 22:11 Uhr vgl. ECB 11, Zugriff: 17.01.2013, 22:19 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 2.2.1 Das Federal Reserve System Das 1913 gegründete Federal Reserve System ist ähnlich wie die EZB in Europa, wobei sie allerdings aus zwölf einzelnen regionalen Zentralbanken besteht, von denen die Federal Reserve Bank of New York die höchste Stellung einnimmt. Die Fed ist auch bekannt als USNotenbank und hat sowohl öffentliche als auch private Strukturen. Zu ihr gehören das Board of Governors, einige Mitgliedsbanken, das Federal Open Market Committee (FOMC) und zusätzliche Institutionen. Die Fed-Rate, also der amerikanische Leitzins liegt zurzeit bei 0 0,25 %. Dies soll nach der Federal Reserve auch in Zukunft so bleiben. Der Diskontsatz beträgt aktuell 0,75 %. Als Vorstand der Fed agiert der Board of Govenors in Washington D.C. In diesem sitzen 7 Mitglieder, die für 14 Jahre gewählt wurden. Das wichtigste aller Gremien der Fed ist aber das Federal Open Market Committee, mit dessen aktuellen Vorsitzenden (Notenbankchef) Ben Bernanke. Das FOMC ist vor allem für die Geld- und Währungspolitik der USA sowie der Durchführung der Offenmarktgeschäfte zuständig. Aufgaben wie die Änderung des amerikanischen Leitzinses sowie des Dollar-Wechselkurses durch Eingriffe im Devisenmarkt liegen somit in der Hand des FOMC. Des Weiteren werden die vom FOMC getroffen Entscheidungen an das Board of Govenors weiter geleitet, wo diese schließlich umgesetzt werden. Nicht minder wichtige Aufgaben der Fed liegen in der Steuerung der Mindestreserve, Anpassung, Kontrolle und Regulierung des Bankwesens sowie der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Zahlungssystems. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Steuerung von Liquidität an den Geldmärkten stehen ebenso wie der EZB, auch der Fed geldpolitische Instrumente zur Verfügung. Dies sind die Mindestreservesätze der Banken, welche die Fed ändern kann und die Offenmarktgeschäfte, wobei Staatspapiere an- und verkauft werden. Zudem kann die Fed Diskontkredite an Geschäftsbanken vergeben.12 Veränderungen an den Aufgaben sowie an der Struktur sind aber nur per Gesetz möglich, da die Fed von gesetzlicher Natur ist. Eine exakte Rechtsgrundlage für die Unabhängigkeit der Fed ist jedoch nicht existent. 12 vgl. Wagner-Berlin 1, Zugriff: 10.01.2013, 15:48 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Wie schon bei der EZB bildet die geldpolitische Strategie auch bei der Fed das Grundgerüst für die Geldpolitik, die sehr expansiv ausgeführt wird. Sie soll „als Kommunikationsmedium mit der Öffentlichkeit eingesetzt werden sowie zur Berechenbarkeit von Notenbankaktionen und Reduktion von geldpolitischer Unsicherheit beitragen.“13 Als geldpolitische Ziele wurden hier, neben der aus den EZB-Zielen bekannten Preisstabilität, auch ein hoher Beschäftigungsstand und moderate langfristige Zinsen ausgegeben. Allerdings hat die Fed hat im Gegensatz zur EZB mehrere gleichberechtigte Ziele, wobei diese nicht näher definiert sind. „Im Federal Reserve Act heißt es dazu in Abschnitt 2A.1: „The Board of Governors of the Federal Reserve System and the Federal Open Market Committee shall maintain long run growth of the monetary and credit aggregates commensurate with the country’s long run potential to increase production, so as to promote effectively the goals of maximum employment, stable prices and moderate long-term interest rates.“14 Dies kann allerdings auch nachteilig sein, wenn durch die verschiedenen gleichberechtigten Ziele keine direkte Transparenz mehr vorhanden ist. Es fehlt an einer Orientierungsgröße sowohl für die Entscheidungen der Notenbank als auch für die Erwartungen der Öffentlichkeit.15 2.2.2 Die Bank of Japan Die japanische Zentralbank ist die Nippon Ginkō. Sie wird allerdings oft nur Nichigan oder vereinfacht Bank of Japan (BOJ) genannt. Nach der Gründung 1982 wurde sie mehrmals umstrukturiert. Seit April 2008 ist ihr Gouverneur Masaaki Shirakawa, der die BOJ zusammen mit einem Lenkungsrat leitet. Dieser hat die Amtsgewalt über die Währungspolitik und besteht neben dem Gouverneur aus seinen 2 Stellvertretern sowie 6 zusätzlichen Mitgliedern. Insgesamt hat die BOJ ein 32 Filialen umfassendes System, welches unmittelbar die finanziellen Geschäfte mit privaten und staatlichen Banken führt. Der zentrale Entscheidungsort liegt allerdings in Tokio. Den Schritt zur Unabhängigkeit hat die japanische Zentralbank aber erst im Jahr 1998 mit der so genannten „Big Bang“-Liberalisierung getan. Von da an stand die Geldpolitik nicht mehr unter der politischen Einflussnahme. Der wichtigste Leitzins in Japan ist der Overnight Call Rate und liegt derzeit bei 0 - 0,1 %. Der Diskontsatz dagegen steht bei 0,30 %. 13 Ruckriegel, Zugriff: 10.01.2012, 16:10 Uhr Ruckriegel, Zugriff: 10.01.2012, 16:10 Uhr 15 vgl. Ruckriegel 3, Zugriff: 01.03.2013, 11:12 Uhr 14 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Die primäre Aufgabe der BOJ liegt in der Herausgabe von Geldnoten. Weitere Aufgaben liegen in dem Kauf und Verkauf von Staatsanleihen, der Refinanzierung von Geschäftsbanken sowie der Einführung der Geldmarktpolitik, wobei die Kreditpolitik und insbesondere die Kreditgewährung gegenüber der japanischen Regierung hierbei am bedeutendsten sind.16 Auch international ist die BOJ ein nicht unwichtiger Partner. Sie führt u. a. Devisengeschäfte durch und unterstützt ausländische Zentralbanken und Institute, deren Investitionen mit dem Yen (japanische Währung) im Zusammenhang stehen. Für die Ausführung Ihrer Aufgaben und der politischen Umsetzung benötigt ebenso die japanische Zentralbank Instrumente der Geldpolitik. Auch hier sind es klassischer Weise die Offenmarktpolitik, die Änderung des Leitzinses und die Anforderungen an die Mindestreserve. Hinzu kommt das „windowguidance“, bei der die BOJ Empfehlungen zum Wachstum des Kreditvolumens abgibt. Das Kernziel der japanischen Zentralbank ist die Preisstabilität, mit der allerdings auch zu einer gesunden volkswirtschaftlichen Entwicklung beigetragen werden soll. Eine Gefahr ist aber darin zu sehen, dass die BOJ, genau wie andere Zentralbanken den Markt mit zu viel Geld überschwemmt. So kann leicht eine Inflation entstehen. Insofern würde dem Ziel der Preis - und Finanzmarktstabilität dadurch sogar entgegengewirkt werden. 2.2.3 Die People's Bank of China Die in Peking ansässige People's Bank of China die Zentralbank Chinas. Sie wurde 1948 gegründet und ist für die Währungs- und Geldpolitik des in China verwendeten Zahlungsmittel Yuan Renminbi verantwortlich. Die PBoC ist der Nachfolger der Central Bank of China und ist dem Staatsrat Chinas unterstellt. Ihr Präsident ist zurzeit Zhou Xiaochuan. Seit der Asienkrise 1997 kam es bei der Zentralbank zu einer verstärkten Kontrolle und Aufsicht der Banken. Dadurch hat sich ihre Unabhängigkeit deutlich erhöht. Die Filialen wurden von 31 auf 9 reduziert, wodurch diese nun für einen größeren Raum zuständig sind. Von 1998 an verlor die PBoC fast komplett Ihre Aufsichtsaufgaben, sodass seither eine klare Trennung zwischen Geldpolitik und Aufsicht vorliegt. Schließlich entstand ein neues chinesisches Bankensystem, wobei das kommerzielle vom politischen Bankwesen getrennt ist. 16 vgl. Wagner-Berlin 2, Zugriff: 01.03.2013, 11:20 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Der aktuelle Leitzins der PBoC liegt bei 6,00 %, der Einlagensatz beträgt 3,00 %. Dieser wurde aufgrund der immer schwächer werdenden Konjunktur zuletzt um 25 Basispunkte gesenkt. Hiervon erhofft man sich zukünftig eine Ankurblung der Wirtschaft. Der Leitzins wurde ebenfalls um 0,31 Prozentpunkte gesenkt.17 Die Aufgaben der People's Bank of China liegen neben der Ausführung der Geldpolitik, in der Verwahrung und Verwaltung der Goldreserven und Staatsfinanzen, in der Ausgabe von Banknoten und der Festlegung des Wechselkurses.18 Das oberste Ziel ist auch in China die Gewährleistung der Geldwertstabilität sowie die Unterstützung des Wirtschaftswachstums. Im 3.Artikel des „Law of the People’s Republic of China on the People’s Bank of China“ steht geschrieben„the aim of monetary policies shall be to maintain the stability of the value of the currency and thereby promote economic growth”19. Da der Staatsrat die Notenbank bestimmt und sie damit abhängig ist von politischen Weisungen, kann man sagen, dass die PBoC mindestens zwei eigenständige Ziele verfolgt, wobei das zweite eher ein politisches Ziel darstellt. Die Instrumente bei der Geldpolitik sind die Rediskont- und Offenmarktgeschäfte, die Mindestreserve sowie die Leitzinssätze. Mitte 2012 wurde entschieden dass sowohl bei der Mindestreserve als auch bei den Zinsen in Zukunft weiteren Kürzungen wahrscheinlich sind. Allerdings ist das geldpolitische Konzept der People’s Bank of China „in der westlichen Welt relativ unbekannt, da die Transparenz der Politik und der Institution der PBoC nicht den westlichen Grundvorstellungen einer transparenten Notenbankkonzeption entspricht“20. 2.2.4 Der direkte Vergleich der Zentralbanken Aus den Kapiteln 2.2.1 bis 2.2.3 ist zu erkennen, dass die EZB viele Gemeinsamkeiten mit der Fed, der BOJ und der PBoC hat. Man kann feststellen dass in allen 4 Zentralbanken die Leitzinsen in den letzten Jahren mehr oder weniger stark gesunken sind. Der im Vergleich zum Federal Funds Rate erst späte Abfall des EZB-Hauptfinanzierungszins 2008/2009 ist vielleicht noch positiv anzusehen. Zudem ist dieser bisher immerhin noch nicht tiefer als auf 0,75 % geschrumpft. Nur der chinesische Leitzins hält sich noch deutlich höher bei 6,00 %, aber auch dieser wurde schon gesenkt.21 17 vgl. Handelsblatt 2, Zugriff: 01.03.2013, 12:00 Uhr vgl. books 1, Zugriff: 04.03.2013, 11:03 Uhr 19 Asienkunde, Zugriff: 02.03.2013, 09:52 Uhr 20 Asienkunde, Zugriff: 02.03.2013, 09:52 Uhr 21 vgl. FAZ 1, Zugriff: 04.03.2013, 11:50 Uhr 18 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Hieraus wird deutlich, dass die Wirtschaftslage sowohl in Europa, als auch in den Wirtschaftsmächten USA, Japan und China aktuell ziemlich schwach ist. In Europa, wo man schon länger in einer Rezession steckt, zeigt sich dies hauptsächlich in der Finanz- und Bankenkrise. Die Arbeitslosenquote in der EU ist auf einem Rekordniveau. Außerdem stagniert die Wirtschaft und die erwartete Inflation ist nicht herausragend hoch. Da aber vor allem in den Krisenländern Italien und Spanien die Banken billiges Geld benötigen, bleibt der EZB gar nichts anderes übrig, als eine Leitzinssenkung. Durch die Leitzins-Funktion als Steuerungselement der Geldmärkte, kann sie den nationalen Banken somit Kredite zu günstigeren Konditionen anzubieten. Derzeit liegt der Schwerpunkt am Devisenmarkt allerdings bei der japanischen Währung. Im Vergleich zum US-Dollar wurde der Yen seit Mitte November um knapp 20 % abgewertet. Sogar um 25 % ist er zum Euro gesunken.22 Besser einander zu vergleichen lassen sich aber die Europäische Zentralbank und das amerikanische Federal Reserve System. „Das geldpolitische Ziel des Eurosystems ist klar auf Preisstabilität ausgerichtet“23. Bei der Fed ist dies nicht so. Aus dem Federal Reserve Reform Act von 1977 gehen als Ziele „maximum employment, stable prices and moderate long-term interest rates“ (Board of Governors, 1994, 17) hervor. Bei diesen mehrfachen Zielvorgaben fehlt eine Orientierungsgröße für den Entscheidungsprozess der Notenbank und den Erwartungen in der Öffentlichkeit. Möglicherweise reagieren die Inflationserwartungen so zu überempfindlich auf unabhängige Preisschocks. Des Weiteren hat die Fed keine Unabhängigkeit, die sowohl finanzieller, als auch personeller, institutioneller und operativer Natur ist, wie bei der EZB. Fast die einzige Freiheit liegt bei der Fed darin, sich aus seinen eigenen Einnahmen finanzieren zu dürfen. Im Großen und Ganzen kann man aber behaupten, dass seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsunion (EWU) das Hauptaugenmerk in der weltweiten Geldpolitik auf der EZB und der Fed liegen. Es hat sich gezeigt, dass die EU seither auf aktuellem Stand der Geldpolitik ist. Durch das primäre Ziel der Preisstabilität ist sie zudem längerfristiger ausgerichtet als die Fed.24 22 vgl. N-TV 1, Zugriff: 04.03.2013, 12:00 Uhr Ruckriegel 2, Zugriff: 08.03.2013, 14:02 Uhr 24 vgl. Ruckriegel 4, Zugriff: 08.03.2013, 14:05 Uhr 23 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Auch aktuell spielen die EZB und die Fed eine bedeutende Rolle, indem sie zusammen mit den Notenbanken Japans, Großbritanniens, Kanadas und der Schweiz andere krisengeschüttelte Banken und Wirtschaftsbereiche helfen durch die Versorgung mit frischem Geld.25 Jedoch kam es auch hier zu Differenzen, da der Europäische Zentralbankchef Mario Draghi sich lange sträubte Staatsanleihen schwacher Euro-Staaten zu kaufen, was unter anderen die Fed vehement forderte. Draghi aber fürchtete eine Steigerung der Inflation bei einem unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen, sollte die Wirtschaft in den Krisenländern wieder ins Laufen kommen und das Geld von den EZB-Konten zurück in die jeweiligen Volkswirtschaften fließen.26 Inzwischen hat die EZB allerdings mehrfach Papiere von den schwachen EU-Staaten gekauft. Nach eigenen Angaben machte sie dabei im Jahr 2012 sogar einen Milliardengewinn. Bei den Einnahmen der Zinsen aus dem ersten Anleihe-Kauf soll es sich um ganze 1,1 Milliarden Euro handeln.27 2.3 PIIGS-Staaten Die europäische Staatsschuldenkrise hat in den vergangenen Jahren vielen Länder arg zugesetzt. Vor allem betroffen waren und sind hiervon Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien. Zusammengefasst werden sie als die so genannten PIIGS-Staaten. Erstmals trat dieser Begriff im Jahr 2010 auf. Die Gemeinsamkeit dieser Länder liegt hauptsächlich darin, dass ihre Staatsverschuldung so hoch ist, dass ein Staatsbankrott nicht mehr weit entfernt zu sein scheint. Ohne fremde Hilfe sind die PIIGS-Staaten wohl nicht in der Lage in naher Zukunft ihre Schulden zu refinanzieren. Der Grund für die Krise war nicht in allen der fünf Länder der gleiche. Häufig waren makroökonomische Ungleichgewichte entscheidend für die Schwierigkeiten bei der Refinanzierung. Des Weiteren waren auch institutionelle Eigenschaften und die Folgen der Finanzkrise von 2007 ursächlich. 25 vgl. Ftd1, Zugriff: 08.03.2013, 14:41 Uhr vgl. Welt1, Zugriff: 08.03.2013, 14:50 Uhr 27 vgl. Spiegel 1, Zugriff: 08.03.2013, 15:03 Uhr 26 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 2.3.1 Ursachen und Verlauf der Krise Griechenland: In Griechenland, wo das Dilemma anfing, war ein wichtiger Faktor die vorherige Entwicklung der Staatsschulden. Schon vor Beginn der Krise war das Defizit des Budgets mit ca. 6 % der Wirtschaftsleistung als auch der Schuldenstand extrem hoch. Auch die Schuldenquote lag 2008 mit 113 % weit über dem europäischen Durchschnitt, der im Vergleich nur 62 % betrug. Zudem brach die griechische Sparquote nach der Euro-Einführung 2001 enorm ein. Dies ist vor allem als eine Folge des Inflations- und Zinsrückgangs zu sehen. Die daraufhin eintretenden Erwartungen des Wirtschaftswachstums mit anschließenden Konsumsteigerungen waren zum Nachteil für die privaten Ersparnisse. Die griechische Leistungsbilanz ging somit noch weiter in den Keller. Weitere nicht unbedeutende Zahlungsausfälle kamen in Griechenland durch Steuerflucht und Korruption zustande. Im Jahr 2011 lag die Staatsverschuldung inzwischen bei 349,8 Milliarden Euro. Spanien: Spanien, das bis 2008 nicht negativ im Bezug auf die Anforderungen des EuroStabilitätspakts aufgefallen war, lag die Staatsschuld vor der Krise noch bei niedrigen 36 % des Brutto-Inlands-Produkts (BIP). Allerdings gab es dort schon länger eine hohe Verschuldung der privaten Haushalte. Die Krise hatte ihren Ursprung in den Immobiliengeschäften. Trotz eines starken Wachstums in diesem Bereich, der 2007 14 % des Bruttoinlandsproduktes erreichte, kam es im gleichen Jahr doch zu einem Platzen der so genannten "Immobilienblase". Die Preise sanken und es kam zu einer Masse an Hausverkäufen. Dies hatte einen drastischen Effekt auf die gesamte Volkswirtschaft, wobei der BIP um knapp 4 % gesunken ist. Bis zum Jahr 2010 stieg die Staatsverschuldung dann auf 61,0 %. Des Weiteren verursachten die hohe Arbeitslosigkeit, vor allem bei Jugendlichen (über 40%) eine Menge Probleme. Das Wirtschaftswachstum lag 2010 schließlich bei dramatischen -0,1 %. Irland: Die Problematik in Irland ähnelt sich der von Spanien. Auch hier gab es bis 2008 keinerlei Anzeichen einer Krise. Die Staatsschulden waren mit 25 % des BIP sogar noch geringer als dort. Das Immobiliengeschäft boomte u. a. Durch einen leichten Zugang an Kredite ebenso. Jedoch brachte auch in Irland der Einbruch der Immobilienpreise, ähnlich wie schon 2007 in den USA den Markt zum Fallen. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Da hierdurch zudem eine Bankenkrise folgte, wodurch auch die Kreditvergabe einbrach, wurde die Krise (Wirtschaftswachstum 2010: -1,0 %) noch enormer als in Spanien, sodass die Schuldenquote im Jahr 2011 ganze 109 % des BIP betrug. Italien: Im Gegensatz zu Irland und Spanien, hatte Italien schon vor 2008 eine Schuldenquote von 100 - 110 %. Bis 2010 wuchs diese sogar bis 120 % an. Der 2011 gemessene Wert in Euro lag dann bei 1.873,4 Milliarden. Das Budget-Defizit betrug ca. 3 %. Durch die Finanzkrise kam Italien in eine starke Rezession, wobei sich der Anstieg des BIP bei gerade mal ca. 1,1 % bewegte. Hinzu kam eine starke Problematik durch die hohe Arbeitslosigkeit von Jugendlichen. Portugal: Vor dem Einbruch sah es im Jahr 2007 für Portugal noch recht passabel aus. Eine Schuldenquote von 68 % war nur leicht höher als der Mittelwert in Europa und war ähnlich dem deutschen Wert. Jedoch schaffte es Portugal durchweg nie die 3 %-Grenze des Haushaltsdefizits einzuhalten. Da zudem das Leistungsbilanzdefizit immer weiter absank und die Portugiesen eine Verschuldung des privaten Haushalts von 127 % zu verkraften hatten, gingen folglich auch die Arbeitsproduktivität und die Lohnstückkosten immer weiter auseinander. Dass die Refinanzierungsschwierigkeiten Folgen der steigenden Schuldenquote sind, trifft somit hauptsächlich nur auf Griechenland zu. In den anderen PIIGS-Staaten sank die Schuldenquote teilweise sogar bis zum Beginn der großen Krise. Im Vergleich zu Deutschland war in den PIIGS-Staaten auch die Inflation deutlich höher. Aufgrund der fehlenden Ausgleichsfunktion eines Wechselkurses seit Einführung des Euro, führt die Lohnstückkostenentwicklung speziell bei den Ländern mit hoher Inflation zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit. Eine weitere Auswirkung der Staatsschuldenkrise war u. a., dass in den Krisenstaaten eine geringere Liquidität in den Kreditanstalten vorhanden war, wodurch es zu einem Rückgang in der Kreditvergabe kam. Zudem stiegen die Risikobewertung und das Risikoempfinden. Ebenso nachteilig für die Entwicklung in der Krise war, das Verzichten auf eine einzelstaatliche Geld- und Wechselkurspolitik sowie das Nichtvorhandensein eines vollständigen Insolvenzverfahrens. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Besonders schwerwiegend war aber, dass die Ratingagenturen häufig die Warnsignale bei der wirtschaftlichen Entwicklung der PIIGS-Staaten übersahen. Auch die folglich eingetretenen Sparmaßnahmen können negative Auswirkungen haben, wenn durch sie eine Deflation entsteht, welche wiederum die Arbeitslosigkeit ansteigen lässt und so der Haushaltsanierung im Wege stehe könnte. Schließlich stuften die Ratingagenturen vor allem die PIIGS-Staaten mehrmals ab, sodass Irland, Griechenland und Portugal Ende 2011 nicht mehr als Investment-Grade bewertet werden konnten. Auch in der Politik machte die Krise nicht halt. In allen 5 PIIGS-Staaten gab es einen Wechsel in der Regierung seit Beginn der Staatsschuldenkrise. 2.3.2 Lösungsansätze Griechenland: Im Jahr 2010 wurde mit Hilfe eines Notfallplans versucht dem weiteren Verlauf der Krise in Griechenland entgegenzuwirken. Dieser beinhaltete Kredite der Euro-Länder über 80 Milliarden Euro sowie einen 30 Milliarden Euro- Kredit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Aufgrund eines Sparpakets, welches das Einfrieren der Renten sowie Senkungen der Gehälter im öffentlichen Dienst und Steuererhöhungen enthielt, sollte das Haushaltsdefizit noch vor 2011 um 4 % nach unten gehen. Nachdem dies nicht wie erhofft gelang, beschloss Draghi dann 2 Jahre später den unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen. Griechenland ist seither das bisher einzige Land, dem zudem ein großer Teil ihrer Schulden komplett erlassen wurde. Diskutiert wird außerdem über einen Schuldenschnitt von 100 %, falls die Insolvenz sich nicht auf anderem Wege zu verhindern lässt. Jedoch wird dies zunächst u. a. durch die Privatisierung von griechischem Staatseigentum versucht. Spanien: Seit dem Platzen der "Immobilienblase" gab es etliche Banken mit faulen Krediten, die vor knapp einem Jahr auf 260 Milliarden Euro geschätzt wurden. 76 Milliarden davon können sie allerdings nicht selbst tragen. Von 2008 an gab es mehrere Versuche zur Lösung dieser Probleme. Angefangen von einem Konjunkturpaket über 11 Millionen Euro, welches neue Arbeitsplätze schaffen sollte, bis hin zu Steuererhöhungen und Kürzungen der Staatsausgaben und einen Rückgang bei den Neueinstellungen im öffentlichen Dienst um ca. 90 %, wodurch man das Budgetdefizit im Jahr 2013 unter dem 3 %-Grenzwert der EU bekommen wollte. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Im August wurde dies zudem verschärft, indem die Kürzungen aufgrund gestiegener Zinsen nun beachtliche 102 Milliarden Euro betrugen. Im Juni 2012 wurde den spanischen Banken schließlich ein in vier Tranchen aufgeteilter Kredit von maximal 100 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Irland: Nach dem Wirtschaftseinbruch in Irland als Folge der geplatzten "Immobilienblase" wodurch die Auswanderungen dort stark anstiegen, waren die Iren die ersten, die Hilfe durch den EURettungsschirm bekamen, in Form eines 85 Milliarden Euro-Kredits. Diesen erhielten Sie nicht nur von den europäischen Organisationen sondern auch von Schweden, Dänemark und Großbritannien. Dem Staatshaushalt sollten 50 Milliarden davon zugute kommen. Die restlichen 35 Milliarden waren für das irische Bankensystem eingeplant. Allerdings muss sich Irland weiterhin an seinem strikten Sparprogramm halten, welches u. a. die Senkung der Sozialausgaben in der Regierung und dem Gesundheitssystem sowie bei den Bezügen im öffentlichen Dienst beinhaltet. Nachdem die EZB schließlich seine Zinslast für Notkredite senken wird, scheinen die Iren auf einem guten Weg aus der Schuldenkrise heraus zu sein. Für Ende 2013 soll sogar schon die Rückkehr zum Kapitalmarkt in Angriff genommen werden.28 Italien: Ende 2009 wurde Italien eine Frist zum Schuldenabbau bis 2013 gesetzt. In den Jahren 2010 und 2011 wurden daraufhin erst ein Austeritätsprogramm sowie eine Rentenreform und später zwei Maßnahmenpakete abgeschlossen, durch welche es zu weiteren Einsparungen inklusive einer Mehrwertsteuererhöhung kommen sollte. Unter Mario Monti wurde dann ein Reformpaket mit dem Namen „Salva Italia“ beschlossen, sodass die Summe der Maßnahmen schließlich 330 Milliarden Euro erreichte. Aufgrund der großen Anzahl an Unternehmenspleiten wurde die Kontrolle ab 2012 enorm erhöht. Das BIP ging im gleichen Jahr um ca. 2,4 % zurück, 2013 könnte es um weitere 0,2 % sinken. Portugal: Durch die Befürwortung zum Stabilitätsprogramm 2010 soll das Haushaltsdefizit um 6,5 % auf dann 2,8 % schrumpfen. Damit dies gelingt, dienen Kürzungen bei Militär- und Sozialausgaben, Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst sowie Steuererhöhungen und die Privatisierung von Staatseigentum. Auch hier wurde ein Austeritätsprogramm beschlossen. 28 vgl. Welt 2, Zugriff: 11.03.2013, 10:05 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Nach dessen Scheitern und folgender Herabstufung durch die Ratingagentur Standard & Poor's, bekam Portugal doch noch ein Hilfspaket über 78 Milliarden Euro von der EU. Inzwischen hat sich die wirtschaftliche Lage klar verbessert, was man u. a. am nun weiter sinkenden Haushaltsdefizit sehen kann. Der Euro-Rettungsschirm, der von Griechenland, Portugal und Irland in Anspruch genommen wurde, ist somit scheinbar notwendig gewesen, um die Krisenländer aus ihrer dramatischen Situation wieder herauszuführen. Ohne die Kredite der EU wäre ein Weg aus den Liquiditätsengpässen heraus für die PIIGS-Staaten wohl sowieso nur sehr schwer umzusetzen. Die EZB, die ab Mitte 2010 ebenso am Kauf von Staatsanleihen beteiligt war, hatte zuletzt einen Betrag von 208,7 Milliarden Euro für diese Papiere auf ihrer Seite, wobei 30,8 Milliarden auf Griechenland fielen, 43,7 Milliarden auf Spanien, irische Staatsanleihen waren im Wert von 13,6 Milliarden Euro dabei. Hinzu kamen noch 99,0 Milliarden für Italien und 21,6 Milliarden Euro für Portugal. Nichtsdestoweniger werden noch weitere Rettungsmöglichkeiten diskutiert. Ein Konzept liegt in der gemeinsamen Emission garantierter Anleihen von mehreren zusammengeschlossenen Staaten. Beispielsweise soll ein Staat bei diesen Papieren nur für den von ihm in Anspruch genommenen Teil haften. Des Weiteren könnten schwache Länder Anleihen herausgeben. Durch eine Deckung durch die Vermögenswerte des Staates, würde schließlich die Refinanzierungskosten gedrückt werden. Andere drastischere Möglichkeiten sehen einen Austritt aus dem Euro einzelner Staaten oder auch ganz Europa vor sowie die Spaltung in ein Nord- und Südeuropa. Gerade bei Staaten wie Griechenland, die Kriterien der EU stark verletzen, wäre ein Ausschluss aus dem Euro mit Rückkehr zur einheimischen Währung nicht undenkbar. Allerdings kann dies aufgrund der Schlussendlich vorhandenen beinhaltet Verträge eine nicht Überlegung ohne auch weiteres die durchgesetzt Vermögensabgabe werden. reicherer Privathaushalte oder doch einen kompletten Abschied der Maßnahmen mit daraus folgender Insolvenz. Durch das Euro-Rettungspaket besteht aber eine sehr hilfreiche Rettungsaktion, wodurch solche Maßnahmen nicht unbedingt von Nöten sind.29 29 vgl. FAZ 2, Zugriff: 11.03.2013, 11:31 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 2.4 Geldsystem Kritik Das bereits unter Punkt 2.1 angesprochene Geldsystem der Europäischen Zentralbank erntet nicht nur Zustimmung unter den beteiligten und außenstehenden Personen. Speziell seit dem der Italiener Mario Draghi die Präsidentschaft übernommen hat, wird über diese Politik sehr scharf diskutiert. Schon länger existiert die Kritik an der direkten geldpolitischen Strategie der EZB. Hierbei wird vor allem die 2. Säule, also die monetäre Analyse kritisiert. Angeblich wird das angestrebte Geldmengenwachstum von 4,5 % zu selten erreicht. Zudem soll sogar eine konkrete Aussagefähigkeit dieser Analyse nicht vorliegen. Da die EZB je nach Informationen aus der wirtschaftlichen Analyse zwischen expansiver- und restriktiver Geldpolitik umschalten kann, unabhängig von den Ergebnissen der 2. Säule, fehlt die erwünschte Transparenz dieses geldpolitischen Systems. Auch das angestrebte Ziel von 2 % bei der Inflation wird von den Kritikern als Fehlvorgabe angesehen. Stattdessen wird von Ihnen eine expansivere Geldpolitik ähnlich der USA gefordert mit einem Inflationsziel von 3,5 %. Dadurch wird sich hauptsächlich ein höheres Wirtschaftswachstum erhofft. Eine weitere Kritik, die aber auch bei der amerikanischen Fed vorhanden ist, zeigt sich in der geringen Kommunikationsbereitschaft der EZB, wodurch die Unsicherheit am Markt noch gestärkt werde. Zuletzt wurde diese Kritik aber größtenteils entkräftet, da sich die EZB nach einigen Unstimmigkeiten transparenter zeigt. In den letzten Jahren hat die EZB ihren Kritikern allerdings neuen Anlass für Diskussionsstoff geliefert, durch den Ankauf von fremden Staatsanleihen, hauptsächlich der PIIGS-Staaten. Einige Stimmen behaupten, dieses entspräche nicht dem Gesetz. Denn nach Art. 123 AEUV ist „der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Regierungen der Mitgliedstaaten durch die Europäische Zentralbank“ nicht erlaubt. Da dieses Geschäft allerdings mit den Banken und nicht direkt mit den Krisenländern getätigt wurde, könnte es als mittelbar angesehen werden und wäre wiederum nicht verboten. Doch selbst wenn der Ankauf dieser Papiere legal ist, gefällt dies nicht jedem. Da sich diese Maßnahme wohl als die einzige wirkliche Hilfe für einige Staaten darstellt, ist u. a. der EZBChefvolkswirt Jürgen Stark zurückgetreten. Für ihn waren die Anleihekäufe nicht mehr geldpolitisch motiviert, da kein Anzeichen einer Deflation zu sehen ist. Stattdessen sollten sie nur dazu dienen, „überschuldete Länder vor dem Marktpreis ihrer Staatsanleihen zu Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 schützen“30. Dies hat für ihn nicht mehr viel mit der eigentlichen Aufgabe der Zentralbank gemein. Ebenso stellt sich der Präsident der Bundesbank Jens Weidmann gegen weitere Ankäufe von Staatsanleihen. Nach seiner Meinung ginge dies zu sehr in die Richtung einer Staatsfinanzierung. Das Vertrauen zur Bewältigung der Krise würde dadurch eher sinken als steigen. Außerdem werde nach Meinung der Bundesbank ein großes Inflationspotenzial geschaffen, da sich die überschuldeten Staaten wohl nur durch eine starke Entwertung des Geldes entschulden können, was wiederum zulasten der Sparer und Arbeitnehmer geht. Andere Institutionen, wie der Internationale Währungsfond (IWF) und die Europäische Kommission stehen dem Beschluss der EZB zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen aber positiv entgegen, damit auch die Gesamtnachfrage in Europa vorhanden bleibt. Vor allem einer Zusammenarbeit mit dem IWF als unabhängige Partei stellt die ganze Aktion der Zentralbank wieder mehr ins grüne Licht. 31 Jedoch hat nicht zuletzt die aktuell durchgeführte lockere Geldpolitik immer mehr kritische Stimmen hervorgerufen. Gerade im Fall Spanien wird der Zentralbank vorgeworfen, zu leicht und ohne entsprechenden Sicherheiten Geld zu vergeben, wodurch das Kreditrisiko der EZB enorm ansteigt und die Geldpolitik allmählich überfordert wird. Laut Peter Praet, dem Chefvolkswirt der EZB kann diese lockere Politik nicht dauerhaft die Probleme lösen.32 Da sich die Anleihen nun in den Büchern wieder finden und die EZB sich diese nicht ruinieren möchte, wird auch der Vermutung, sie verliere allmählich immer mehr ihre Selbstbestimmtheit gegenüber dem Bankensektor, häufig doch Recht gegeben. Schon zuvor wurde dem italienischen Präsident Draghi vorgeworfen, gerade die Unabhängigkeit bei der vergünstigten Refinanzierung Italiens, nicht zu haben. Wenn man die hohe Anzahl an Staatsanleihekäufen, die Niedrigzinspolitik und auch die bevorstehende Bankenaufsicht der EZB betrachtet, kann man schnell zu dem Entschluss kommen, sie habe zwar an Macht gewonnen, jedoch gleichzeitig stark an Unabhängigkeit eingebüßt.33 Immerhin scheint dies noch längst nicht so großem Ausmaß anzunehmen, wie bei der amerikanischen Fed, die stark unter dem Einfluss der Privatbanken steht und der Banca d'Italia. Diese ist fast vollständig im Besitz der privaten Finanzwirtschaft, womit man auch eine Unabhängigkeit dieser ausschließen kann. So gesehen steht es mit der 30 Geldsystem, Zugriff: 07.02.2013, 7:16 Uhr vgl. Spiegel 2, Zugriff: 07.02.2013, 8:00 Uhr 32 vgl. FOCUS 1, Zugriff: 10.02.2013, 8:04 Uhr 33 vgl. Tagesschau 1, Zugriff: 10.02.2013, 8:22 Uhr 31 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Selbstbestimmung der EZB momentan noch einigermaßen gut. Man kann nur hoffen, dass dies auch zukünftig so bleibt.34 Allerdings ist aufgrund der Menge an Veränderungen in den letzten Jahren, der EZB-Chef Mario Draghi selbst schwer in die Kritik geraten. Für viele ist die EZB unter der Regierung Draghis fast zu einer Art angelsächsische Zentralbank geworden.35 Es kommt die Frage auf, ob es primär immer noch um Geldwertstabilität geht oder eigentlich nur die Finanzmärkte mit schnellem Geld besänftigt werden sollen. Vor allem die Senkung des Leitzinses auf ein Niedrigstniveau wirft Fragen auf, da nicht nur die Sparer darunter leiden. Auch die Investitionen haben sich nicht etwa erhöht, sondern sind eher deutlich gesunken. Aufgrund schwacher Wirtschaftsleistungen und hoher Arbeitslosigkeitszahlen in Europa wird sich dies auch mit tiefen Zinsen nicht leicht ändern lassen. Für manche hat sich dadurch die Krise sogar verschlimmert, denn gerade für starke Banken wird es schwerer Marktanteile gewinnen zu können, wenn schwache Banken künstlich am Leben gehalten werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch sieht in der aktuellen Politik der EZB eher die italienische Zentralbank (Banca d'Italia) als Vorbild. Dies bekräftigt er, durch die inflationsrisikoreich geführte expansive Geldpolitik von Draghi, der immerhin zuvor Präsident dieser Zentralbank war. Anstatt eines Versuches zur Vermeidung der Inflation, macht es die EZB den Krisenstaaten, im Besonderen Italien nur günstiger sich zu verschulden. Durch die enormen Schwierigkeiten während der Krise mit fehlenden wirklich nützlichen Alternativen, könnte dieser Weg jedoch auch der richtige sein. Dies wird sich wohl erst in naher oder ferner Zukunft herausstellen.36 Da aber zum aktuellen Zeitpunkt auch das Ziel der Preisstabilität durchgehend verfehlt wurde und zudem das Interbankensystem nicht recht zu funktionieren scheint, was zu einem heftigen Vertrauensverlust in Deutschland und den übrigen EU-Ländern geführt hat, kann man sagen, dass es bisher zu wenig wirklich positive Effekte durch die neue Geldpolitik von Draghi gab.37 34 vgl. FOCUS 2, Zugriff: 10.02.2013, 8:50 Uhr vgl. Tagesschau 1, Zugriff: 10.02.2013, 8:22 Uhr 36 vgl. Deutsche Wirtschaft 1, Zugriff: 10.02.2013, 10:05 Uhr 37 vgl. MMNEWS 1, Zugriff: 10.02.2013, 10:23 Uhr 35 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Insofern forderte nicht nur der Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung Jens Ulbrich ein Umdenken der EZB-Führung. Um aus sämtlichen Problemen wieder einen Ausweg zu finden, kommt für ihn nur in Frage, dass die Staaten der EU die Risiken selbst tragen oder sie komplett an die EU abgeben.38 Weil sich jedoch inzwischen die Lage in den meisten Krisenländern jedoch wieder entspannt hat, kann auch die EZB, und vor allem Draghi etwas aufatmen. Allerdings mahnt dieser weiter zur Vorsicht. Durch den Kampf im letzten Jahr für den Erhalt des Euro, müsse man seiner Meinung nach, nun alles dafür tun, dass in Zukunft die Währungsunion stabil bleibt und möglichen neuen Krisen entgegen trotzt. Die EU-Staaten müssen daher weiter sparen. Auch am bisherigen Ziel der Preisstabilität und der lockeren Geldpolitik möchte er festhalten, da die Inflation bislang den Rahmen nicht sprengt. Ebenfalls sprach er sich gegen eine aktivere Wechselkurspolitik, wie von Frankreichs Präsident Hollande gewünscht, aus. Dagegen stellte er sich gegen eine erneute Senkung des Leitzinses in näherer Zukunft. Einen direkten Aufschwung sieht er aber erst ab Mitte bis Ende 2013. Hierfür müssen nach ihm die EU-Länder allerdings die Strukturreformen auch umsetzen. Einen positiven Ansatz sieht er jedoch u.a. schon in den bisherigen Rückzahlungen der Kredite für kriselnde Banken von 137,2 Milliarden Euro (Stand Februar 2013).39, 40, 41, 42 Die EZB- Geldpolitik könnte somit vielleicht doch die richtige sein, welche Europa schlussendlich wieder aus der Krise heraus führt. Dafür sollte sie ihren Weg aber zielstrebig weitergehen, wobei alle EU-Länder, nicht zuletzt, die PIIGS-Staaten mitziehen müssen. 38 vgl. Handelsblatt 3, Zugriff: 10.02.2013, 10:51 Uhr vgl. FAZ 3, Zugriff: 10.02.2013, 11:38 Uhr 40 vgl. Handelsblatt 4, Zugriff: 10.02.2013, 11:57 Uhr 41 vgl. Spiegel 3, Zugriff: 10.02.2013, 12:04 Uhr 42 vgl. Spiegel 4, Zugriff: 10.02.2013, 12:26 Uhr 39 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 3. Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank 3.1 Aufgaben, Entstehung, allgemeine Erläuterung und Einbeziehung wichtigster Gremien Die Europäische Zentralbank (im folgendem nur noch EZB genannt) ist ein Organ der Europäischen Union (EU), welche ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Sie ist die Notenbank der gemeinsamen Währung des Euroraums, den Euro. Ihr oberstes und vorrangiges Ziel, ist die Erhaltung der Preisstabilität. Das Währungsgebiet besteht aus den 17 Ländern der EU, welche den Euro seit 1999 eingeführt haben. Dieses Währungsgebiet bildet den zweitgrößten Wirtschaftsraum auf der Welt (nach den Vereinigten Staaten). Um einen guten Überblick über die EZB zu schaffen, möchten wir vorerst auf die Entstehung dieses Organs eingehen. Um eine zentrale Steuerung der Währungs- und Kreditpolitik innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu erreichen wurde der so genannte Werner-Plan (1970) eingeführt. Er forderte außerdem die Freizügigkeit des Kapital- und Geldverkehrs und unveränderliche Wechselkurse. Im Jahre 1979 wurde das Europäische Währungssystem (EWS) errichtet. Das EWS bestand vom 13. März 1979 bis zum 31. Dezember 1998 und enthielt als Kernelement den Wechselkursmechanismus.43 1989 wurde die Grundlage für den Maastrichtvertrag geschaffen, welcher letztendlich im Jahre 1992 von allen zwölf Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde. Der Maastrichtvertrag enthielt die verschiedenen Regelungen bezüglich der Währungseinheit des Euro. Er schaffte unter anderem Aufnahmekriterien für Mitgliedsstaaten, Begrenzungen von Staatsverschuldungen (max. 60 % des BIP) und Inflationsraten (3 %). Außerdem sah er den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. Die erste Stufe befasste sich mit der Koordinierung der Währungs- und Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten, z.B. die Liberalisierung des Kapitalverkehrs. Danach folgte die zweite Stufe, die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Das EWI trat am 1. Januar 1994 in Kraft und entwickelte sich im späteren Verlauf zu der EZB. Die dritte Stufe stellte schließlich die 43 vgl. Währungssystem, Zugriff: 20.01.2013, 09:13 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Festlegung der Wechselkurse innerhalb der teilnehmenden Währungen fest, sowie die Umstellung auf die neue Währung, dem Euro.44 Dies war die Geburtsstunde der EZB, welche die Verantwortung für die Währungspolitik übernahm. ,,Die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB. Gemäß der Satzung wurden sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am 1. Juni 1998 geschaffen. Die EZB ist das Herzstück des Eurosystems und des ESZB. Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben gemeinsam wahr. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit im Sinne des Völkerrechts.”45 Die Aufgaben der EZB unterteilen sich in verschiedene Bereiche. Die oberste Priorität steht der Erhaltung des Preisniveaus zu. „Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen.“, in Artikel 2 wird ein hoher Beschäftigungsgrad und ein stetiges Wirtschaftswachstum angegeben, dies soll eine Rezession innerhalb der Eurozone vermeiden. Die EZB beschäftigt sich mit folgenden weiteren Aufgaben: “(2) Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin: Die Geldpolitik der Union festlegen und auszuführen, Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 durchführen, Die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten halten und verwalten, Das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme fördern.46 (3) Absatz 2 dritter Gedankenstrich berührt nicht die Haltung und Verwaltung von Arbeitsguthaben in Fremdwährungen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten. 44 vgl. ECB, Zugriff: 19.01.2013, 15:31 Uhr ECB 2, Zugriff: 03.02.2013, 13:08 Uhr 46 Artikel 105 Abs. 2 EGV 45 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 (4) Die Europäische Zentralbank wird gehört Zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank, Von den nationalen Behörden zu allen Entwürfen für Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank, und zwar innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels 129 Absatz 4 festlegt. Die Europäische Zentralbank kann gegenüber den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union und gegenüber den nationalen Behörden Stellungnahmen zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen abgeben. (5) Das ESZB trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei. (6) Der Rat kann einstimmig durch Verordnungen gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen der Europäischen Zentralbank übertragen.“ Die EZB besteht aus insgesamt drei Organen, dem Rat und dem erweiterten Rat, welche die Beschlussorgane bilden und dem Direktorium. Das Direktorium ist das ausführende Organ.47 47 Artikel 105 Abs. 3, 4 , 5, 6 EGV Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 3.2 Welche bankenaufsichtlichen Instrumente besitzt die EZB Abb. 1: Aufbau Europäisches System der Zentralbanken Der Rat setzt sich aus sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 17 Mitgliedsstaaten zusammen. Er ist das oberste Beschlussorgan. Seine Aufgaben beschäftigen sich mit der Erlassung von Beschlüssen und Leitlinien von geldpolitische Ziele und Leitzinssätze. Außerdem trifft der Rat Entscheidungen über die Bereitstellung von Zentralbankengeld. Zweimal im Monat tagt der Rat im Eurotower in Frankfurt am Main. 48 48 ECB 4, Zugriff: 03.02.2013, 14:06 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Das zweite Organ ist der Erweiterte Rat der EZB. Der Erweiterte Rat besteht aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB. Er wird als Übergangsgremium angesehen.49 Abb. 2: EZB- Rat Das letzte Organ ist das Direktorium der EZB, es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiter Mitgliedern, welche vom Europäischen Rat ernannt werden. Präsident der EZB ist zurzeit Mario Draghi. Die Aufgabe des Direktoriums ist die Führung der Geschäfte der EZB. Ebenfalls tätigt das Direktorium Vorbereitungen für die Sitzungen des Rates.50 49 vgl. ECB 5, Zugriff: 03.02.2013, 14:23 Uhr 50 ECB 6, Zugriff: 05.02.2013, 21:11 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Abb. 3: EZB Direktorium Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 4. Interessenkonflikt zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik 4.1 Geldpolitik, Bankenaufsicht und Fiskalpolitik 4.1.1 Geldpolitik In der Geldpolitik sind Preisstabilität oder Konjunkturstabilisierung die Hauptziele der Notenbanken welche sich aufgrund vorhandener Wirkungsverzögerungen (time lags) und unvollständiger Maßnahmen Kenntnisse nicht direkt über die steuern genauen lassen. Übertragungskanäle Geldpolitische Strategien geldpolitischer sollen den Entscheidungsprozess in einer Notenbank festhalten sowie die Darstellung und Begründung Geldpolitischer Entscheidungen gegenüber den Marktteilnehmern erleichtern. Diese Strategien umfassen den kompletten Übertragungsprozess geldpolitischer Impulse wie den Einsatz der Instrumente, operative Ziele (operational targets) und Zwischenziele (intermediate targets) bis zu den Endzielen. Die Instrumente der Geldpolitik sind die Mindestreservepolitik, die Zins- oder Fazilitätenpolitik und die Offenmarktpolitik. Notenbanken können beim Einsatz dieser Instrumente entweder Preis- oder Mengengrößen festlegen. Eine Erhöhung der Mindestreservesätze führt direkt zu einer Verringerung der freien Liquiditätsreserven wodurch der Geld- und Kreditschöpfungs-spielraum der Banken sinkt. Gleichzeitig erhofft man sich von Mindestreservesatzvariationen einen Beitrag zur Stabilisierung der Geldmarktsätze und des Zentralbankgeldbedarfs, da zu einer Erhöhung des Zinsniveaus führende Rentabilitätseffekte auftreten. Die Zins oder Fazilitätenpolitik findet auf dem Interbankenmarkt und oftmals auf den Tagesgeldmarkt statt. Sie stellen entweder den Geschäftsbanken Liquidität gegen Besicherung (als Diskont-, Lombard- oder Pensionsgeschäfte) zur Verfügung oder ermöglichen Geschäftsbanken, Überschussliquiditäten bei der Zentralbank kurzfristig anzulegen. Offenmarktgeschäfte der Offenmarktpolitik sind geldpolitische Geschäfte, die auf Initiative der Zentralbank am Finanzmarkt durchgeführt werden. Es gibt Outrightgeschäfte, welche definitive Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und sonstigen Aktiva sind und Devisenswaps welche gleichzeitige Durchführung eines Kassa- und eines Termingeschäfts sind. Sie können sowohl liquiditätserhöhend als auch liquiditätssenkend wirken. Zur Liquiditätsbereitstellung gehören befristete Tendergeschäfte, zur Liquiditätsabschöpfung gehört die Emission von kurzlaufenden abgezinsten Schuldverschreibungen. Die operativen Ziele der Geldpolitik sind ökonomische Variablen, die von den Notenbanken durch ihre Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Instrumente kontrolliert werden können. Von fast allen Notenbanken werden kurzfristige Geldmarktzinssätze wie z.B. der Tagesgeldsatz als operative Ziele angesehen. Ersatzweise können auch Mengengrößen wie die Geldbasis herangezogen werden. Wenn das der Fall ist, versucht die Notenbank den Bargeldumlauf zzgl. der Reservehaltung von Geschäftsbanken zu steuern. Da die Banken über ihre Einlagenstruktur oder ihr Refinanzierungsverhalten einen Einfluss auf die Geldbasis nehmen können, wird die einfache Geldbasis häufig noch korrigiert, um derartige Effekte zumindest partiell zu neutralisieren. Die Notenbanken nehmen um ihre Wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen auf die Finanzierungsbedingungen Einfluss, indem sie die Geldversorgung und die Zinsen beeinflussen. Die Zwischenziele der Notenbanken stehen normalerweise in einem recht engen Zusammenhang mit dem eigenen wirtschaftspolitischen Ziel und sollten gut beobachtbar und kurzfristig beeinflussbar sein. Die Bedeutung dieser Zwischenziele hat in den vergangenen Jahren in der Praxis allerdings immer mehr abgenommen. Die Geldmengensteuerung basiert auf der Annahme des Monetarismus, dass die Geldnachfrage in einer Volkswirtschaft langfristig stabil ist. Bei der Liquiditätssteuerung sind die freien Liquiditätsreserven der Banken Indikator für die Zwischenziele „Kreditvergabe“ und „Kreditkosten“. Die Notenbank versucht das Kreditangebot und die Kreditnachfrage auf einmal zu regulieren, in dem die die freien Liquiditätsreserven steuert und zinspolitische Maßnahmen zur Hilfe nimmt. Mit einer restriktiven Politik verringern die Banken bei einsetzender Liquiditätsverknappung ihr Kreditangebot und die Wirtschaftssubjekte reduzieren aufgrund eines höheren Zinssatzes ihre Kreditnachfrage. Bei einer expansiven Politik hingegen erhöhen die Banken bei einsetzender Liquiditätsausweitung ihr Kreditangebot woraufhin die Wirtschaftssubjekte wegen des niedrigeren Zinssatzes ihre Kreditnachfrage erhöhen. Aufgrund von zeitlichen Wirkungsverzögerungen und der Zinsempfindlichkeit der Investitionen wird diese Art der Politik nicht als unproblematisch eingeschätzt. Dies hat zur Folge, dass Banken ihre Kreditexpansion im Zweifel auch ohne freie Liquiditätsreserven noch vorantreiben. Die Wechselkursbindung ist insbesondere für kleine Länder mit einem großen außenwirtschaftlichen Sektor kann es sinnvoll sein, die Geldpolitik einem Wechselkursziel unterzuordnen. Dadurch wird eine autonome nationale Geldpolitik zwar aufgegeben aber es kann vorteilhaft sein, wenn es dadurch bspw. gelingt, Vertrauen und eine höhere Reputation einer ausländischen Zentralbank zu importieren. Allerdings droht eine Deflationskrise, wenn die heimische Wirtschaft deutlich dynamischer als die Leitwährungswirtschaft wächst. Mit der Direktiven Inflationssteuerung kehrten viele Länder aufgrund von Zweifeln an den Interdependenzen zwischen Geldmengenaggregaten und den Endzielen wie Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Preisniveaustabilität oder Outputstabilisierung den geldpolitischen Strategien unter Berücksichtigung expliziter Zwischenziele den Rücken zu. Dies ist die Direktive Inflationssteuerung. Hier legen Geldpolitische Entscheidungsträger ein Inflationsziel fest und beobachten die gegenwärtige Preisniveausteigerung sowie Frühindikatoren für die künftige Preisniveauentwicklung. Ihre Strategie basiert auf der Steuerung der vorausgesagten Inflationsrate. Wenn die Indikatoren eine Gefährdung des Inflationsziels andeuten, wird je nachdem ob inflationärer Druck oder deflationärer Druck besteht mit restriktiver bzw. expansiver Geldpolitik reagiert. Endziele der Geldpolitik sind Ziele die die Notenbank langfristig erreichen will. Es hat sich inzwischen herauskristallisiert, dass die Notenbanken nur Inflationsprozesse bekämpfen und somit nur das Ziel der Preisniveaustabilität verfolgen können. Es gibt die diskretionäre und die regelgebundene Geldpolitik. In der diskretionären Geldpolitik wird von den geldpolitischen Entscheidungsträgern von Fall zu Fall entschieden welche Maßnahmen sie zur Erreichung ihrer Ziele ergreifen müssen. Der Vorteil dieser Strategie liegt in der hohen Flexibilität wodurch es der Zentralbank möglich ist auf die sich ständig wechselnden Probleme mit immer unterschiedlichen Mitteln zu reagieren. Der Nachteil aber ist, dass der Markt für die Marktakteure unberechenbar ist was bei ihnen zu einer Erwartungsunsicherheit führt wodurch sie keine Basis für ihre individuellen ökonomischen Pläne haben. Bei der Regelgebundenen Geldpolitik (open-loop-policy) ist die Zentralbank dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlungsregel ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Handlungssituation auszuführen. Eine Alternative zur regelgebundenen Geldpolitik stellt die Feedback-Regel (closed-loop-policy) dar. Hier ist die Ausführung der Handlungsregeln an den Eintritt spezieller Ereignisse gebunden, sodass eine Rückkopplung (closedloop) zwischen Zielgröße und Instrumentenwahl bzw. -einsatz integriert ist. Hierbei ist die Erwartungssicherheit gegenüber der Geldpolitik gegeben, da die Marktakteure die Feedback-Regel kennen. Diese Art der Regelbindung ist gegenüber verschiedenen Inflations- oder Deflationssituationen und Ursachen relative Flexibel ist solange alle relevanten Situationsparameter bekannt sind. Bei unerwarteten Ursachen hingegen ist sie ziemlich unflexibel. Insgesamt wird es sich in der Realität nicht vermeiden lassen, den geldpolitischen Akteuren (den Zentralbankern) gewisse allerdings ziemlich beschränkte diskretionäre Spielräume zu belassen, um auf unerwartete Zukunftssituationen reagieren zu können. In der Praxis kann man also nur unvollständige Regelbindungen erstellen. Außerdem stellen sich die expansive und die kontraktive Geldpolitik gegenüber. Die Expansive Geldpolitik ist eine geldpolitische Maßnahme, bei der die Änderungsrate der Geldmenge bzw. das Geldangebots dargestellt wird. Sie versucht die Wirtschaft zu beleben und somit konjunkturellen Abschwüngen entgegen zu wirken. In einem deflationären Umfeld ist sie allerdings wirkungslos. Außerdem wirkt sie wenn dann nur kurzfristig. Die kontraktive Geldpolitik hingegen umfasst alle Maßnahmen, welche die Änderungsrate des Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Geldangebotes, d.h. die Menge des umlaufenden Geldes verringern. Sie kann vor allem bei konjunktureller Überhitzung ein wirksames Mittel sein. Durch sie kommt es zu Zinssteigerungen, Produktions- und Investitionsrückgängen und sie soll außerdem den Anstieg des Preisniveaus verlangsamen und somit Inflationstendenzen eindämmen. Es besteht aber die Gefahr, dass Liquiditätsengpässe auftreten, die den Bankensektor destabilisieren können.51 Die in Italien traditionell schwache Exekutive hinterließ dort im Machtgefüge eine Lücke die von der Banca d'Italia geschlossen wurde wodurch sie maßgeblich die Wirtschaftspolitik steuerte. Die Banca d'Italia war bis 1981 eng mit dem Italienischen Schatzamt verbunden. Dieses legte die Obergrenze der Zinsen für die Staatsschulden fest und alle Anleihen die zu diesem Preis nicht abgesetzt werden konnten mussten von der Banca d'Italia aufgekauft werden. Die Staatsverschuldung wurde somit verbilligt, was dazu führte, dass sich der Staat übermäßig verschuldete und die Geldmenge immer weiter stieg. Daraus resultierten hohe Inflationen und eine stark schwächelnde Lira. Dies war zwischenzeitlich so schlimm, das Politiker überlegten 3 Nullen auf den Geldscheinen zu streichen. Im Gegensatz zu den Heutigen Interventionen wo die EU Staaten das Risiko gemeinsam tragen, trug damals Der Italienische Staat selbst das Risiko.52,53 4.1.2 Bankenaufsicht Die Bankenaufsicht überwacht die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten mit dem Ziel, dass Banken- und Finanzsystem funktionsfähig zu halten. Grundlage hierfür ist in Deutschland das Kreditwesengesetz (KWG). Eine Vielzahl der Vorschriften im KWG zielt darauf ab die Risiken, die die Banken eingehen können beschränkt werden um die Einlagen zu schützen. Zur Unterstützung hierzu gibt es noch das gesetzliche System der Einlagensicherung. Die Aufsicht teilen sich in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. In Italien haben seit 2007 die neuen Regeln zur Bankenaufsicht gelten verschiedene Institute neben der Banca d'italia die Bankenaufsicht zur Aufgabe. Unter anderem ist auch das Finanzministerium beteiligt wodurch natürlich eine enge Bindung zur Politik besteht welche von einigen Markteilnehmern wie z.B. dem Generaldirektor des Italienischen Bankenverbandes Giovanni Sabatini stark kritisiert wird. In Sachen Überprüfungen ist die Aufsicht durch die Banca d'Italia ein Vorbild für andere, da ihre Überprüfungen mit 3 bis 6 Monaten länger dauern als bei anderen Aufsichtsbehörden.54,55 51 vgl. Gabler Wirtschaftslexikon: Geldpolitik, Zugriff 08.02.13, 10:00 Uhr vgl. EZB – Eine Banca d’Italia 2.0, Zugriff 08.02.13, 10:15 Uhr 53 vgl. Weidmanns Schlacht, Zugriff 08.02.13, 10:15Uhr 54 vgl. Gabler Wirtschaftslexikon: Bankenaufsicht, Zugriff 14.02.13, 14:25 Uhr 52 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 4.1.3 Definition Fiskalpolitik Eine Fiskalpolitik (fiscalpolicy) gibt es im engeren Sinn erst seit der Entwicklung der keynesnianischen Theorie. Vorher wurde die Geldpolitik nur als langfristiges Stabilisierungsinstrument angesehen. Erst durch eine Theorie rückte auch die kurze Frist in den Vordergrund. Demnach tritt der Staat als Ersatznachfrager auf dem Markt auf wenn die Wirtschaft stagniert. Außerdem muss der Staat durch höhere Investitionen für Wachstum sorgen, wenn Unternehmen auf Investitionen verzichten, da sich durch den schwindenden Konsum die Absatzzahlen verschlechtern. Die neuen Staatsaufträge verbessern die Absatzlage wodurch die Wirtschaft auf Kosten neuer Staatsschulden wieder wächst. Diese sind am Ende der Wirkungskette aber niedriger als zu Beginn. Diese Theorie befindet sich auf der Ausgabenseite der Fiskalpolitik. Durch sie werden mit Hilfe von Staatlichen Investitionsausgaben Nachfragekomponenten bedient und gesteuert. Entgegen den zu Sparmaßnahmen aufrufenden Meinungen kann in konjunkturellen Schwächephasen mit Hilfe von neuen Staatsschulden ein Wirtschaftswachstum hervorgerufen werden. Die andere Möglichkeit für den Staat in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen, ist das beeinflussen von Steuern und Transferzahlungen. Hierdurch kann das Einkommen der Haushalte und dadurch deren Nachfrage verändert werden. Bei beiden Möglichkeiten verschiebt sich die aggregierte Nachfragekurve. Bei einer Erhöhung der Staatsausgaben verschiebt sich die Kurve nach rechts und bei einer Verringerung nach links. Wie wirksam die beiden Maßnahmen sind hängt von den folgenden 2 Effekten ab. Der Multiplikatoreffekt gibt an wie stark sich die Änderung der Staatsausgaben auf die Gesamtnachfrage und das Gesamteinkommen auswirkt. Wenn der Staat z.B. seine Ausgaben zu Verteidigungszwecken um 10 Mrd. Erhöht verschiebt sich die Kurve um diesen Betrag nach rechts. Wenn die Unternehmen noch ungenutzte Kapazitäten besitzen produzieren sie mehr aufgrund der gestiegenen Nachfrage. Hierfür werden auch mehr Güter benötigt und durch die gestiegene Produktion erhöht sich auch das Einkommen der Bevölkerung und dadurch erhöht sich dann auch die Nachfrage. Da ein Teil der Einkommenserhöhung gespart wird ist der Konsumanstieg kleiner als eben die Einkommenserhöhung. Durch den erneuten Nachfrageanstieg erhöhen sich auch wieder das Einkommen und auch der Gewinn der Unternehmen. Dieser Vorgang wiederholt sich immer wieder mit immer kleinerem Ausmaß. Die Investition von 10 Mrd. hat also eine größere Auswirkung als nur einen Anstieg der aggregierten Nachfrage um 10 Mrd. Euro. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Der auch als Crowding-Out Effekt bekannter Verdrängungseffekt besagt, dass durch die Zinssteigerung bei expansiver Fiskalpolitik ein Nachfragerückgang erfolgt. Es gibt 2 Möglichkeiten die zu einem solchen Zinsanstieg führen können. Die eine Möglichkeit ist, wenn die Erhöhung der Staatsausgaben wie oben beschrieben zu einer Steigerung des Gesamteinkommens sowie zu einer Erhöhung der Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen führt und die Menschen dadurch ihre Kassenhaltung vergrößern. Ist die Geldmenge konstant so liegt ein Geldnachfrageüberhang vor und die Zinsen steigen. Die andere Möglichkeit ist wenn der Staat Kredite aufnimmt um die Investitionen zu tätigen. Diese Zinserhöhungen drängen private Bauinvestitionen sowie unternehmerische Investitionen zurück, da durch sie die Kreditfinanzierung zu teuer wird. Die expansiven Effekte der Staatsausgabenerhöhung werden teilweise von dem Verdrängungseffekt kompensiert. Welche Auswirkungen die Fiskalpolitik hat hängt davon ab, welcher der beiden Effekte dominiert. Ist es der Multiplikatoreffekt kommt es bei Staatsausgaben von 10 Mrd. Euro zu einem Nachfrageanstieg von über 10 Mrd. Euro. Ist es der Verdrängungseffekt bleibt die Veränderung der Nachfrage bei unter 10 Mrd. Euro.56 4.1.4 Problematik der Fiskalpolitik Die Fiskalpolitik ist ein mächtiges wirtschaftspolitisches Instrument. Wie bei anderen konjunkturpolitischen Maßnahmen gibt es hier das Problem der zeitlichen Verzögerung der Maßnahmen. Dies kann sich durch zeitaufwendige Verwaltungsakte sowie Baugenehmigungen oder ähnliche Zwischenschritte hinausziehen. Dadurch kann es passieren, dass sich die Wirtschaft bei greifen der Maßnahmen in einer anderen Konjunkturphase befindet und deswegen negative statt positive Auswirkungen hat. Auch kann man vor dem Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente nie wissen, wie Unternehmen oder die privaten Haushalte auf die Maßnahmen reagieren. So ist also jeder Eingriff mit einem gewissen Risiko verbunden und kann sich dann auch negativ auswirken, da man vorher nicht weiß, wie die Unternehmen und privaten Haushalte auf die getroffenen Maßnahmen reagieren. Ein weiteres Problem bei der Fiskalpolitik ist, wenn der unter Punkt 4.1.3 auf Seite 4 beschriebene Crowding-Out Effekt zu stark auftritt. Um somit nicht selbstverschuldet die Probleme zu steigern sollte man also umsichtig mit den Fiskalpolitischen Instrumenten umgehen. Es sollten in Zeiten mit höheren Einnahmen Rücklagen gebildet werden.57 56 vgl. Astrid Baumer und Christian Bauer: Fisalpolitik, Zugriff 220.2.13, 12:40 Uhr vgl. Die Fiskalpolitik–Ein wirkungsvolles wirtschaftspolitisches Instrument?, Zugriff 25.02.13, 15:10 Uhr 57 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Nachdem die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion durch die Staatsschuldenkrise deutlich gefährdet wurde, musste der Rahmen für die Fiskalpolitik dringend verbessert werden. Die Reform die den Stabilitäts- und Wachstumspakt änderte und neue Regeln und Instrumente für die Überwachung der nationalen Fiskalpolitiken festlegte trat am 13.12.2011 in Kraft. Die Rechtsgrundlage für diesen Neuen Rahmen der Fiskalpolitik bilden der Art. 3 AEUV, die Art. 119-144 AEUV, der Art. 219 AEUV und die Artikel 282-284AEUV. Im Art. 3 ist legt fest, dass die Union die Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist hat. In den Artikeln 119-144 ist die Wirtschafts- und Währungspolitik geregelt und in den Art. 282-284 AEUV geht es um die EZB. Dieser Rahmen soll dafür sorgen, dass die fiskalpolitischen Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten wirksamer koordiniert und überwacht werden können. Er baut aus den Erfahrungen aus den Konstruktionsfehlern aus der Gründungszeit der Währungsunion auf und versucht das Leitprinzip der gesunden öffentlichen Finanzen zu stärken, welches in Artikel 119 Absatz 3 AEUV verankert ist. Stabilitäts- und Währungspakt (SWP): Die zentrale Rechtsgrundlage für den SWP sind im Primärrecht der EU die Artikel 121AEUV und 126AEUVund das Protokoll Nummer 12. Die Anweisungen zur Umsetzung findet man im Sekundärrecht der EU. Am 13.12.2011 trat das eine Reform und Änderung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakt vorsehende Paket zur Wirtschaftlichen Steuerung („SixPack) in Kraft. Der so geänderte SWP beinhaltet wichtige Instrumente zur Überwachung. Nach diesen Änderungen besteht dieser Pakt aus: − „Entschließungen des Europäischen Rates zu, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Amsterdam, 17.6.1997 − Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7.7.1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 und die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 vom 16. November 2011. Diese Verordnung bildet die präventive Komponente. − Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 und die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 vom 8. November 2011. Diese Verordnung bildet die korrektive Komponente. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 − Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet.“58 Der SWP besteht aus einer präventiven Komponente und aus einer korrektiven Komponente. Die präventive Komponente ist die multilaterale Überwachung auf Grundlage des Art. 121 AEUV. Ein Teil dieser Multilateralen Überwachung stellen die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP) dar. Jedes Jahr im April müssen alle Mitgliedstaaten der Währungsunion der Kommission und dem Rat ein Stabilitätsprogramm und alle EU Mitgliedsstaaten ein Konvergenzprogramm vorlegen. Im Stabilitätsprogramm müssen das mittelfristige Ziel der Haushaltsposition, der Weg zur Erreichung des Ziels und ein Szenario für den Fall das Abweichungen entstehen. Diese Berechnungen müssen auf den wahrscheinlichsten gesamtfiskalischen Prognosen basieren und werden veröffentlicht. Nach einer Bewertung der Programme durch die Kommission und den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) werden sie vom Rat geprüft. Es wird hierbei vor allem auf den Fortschritt bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels sowie die Entwicklung der Ausgaben geachtet. Daraufhin gibt der Rat auf Empfehlung der Kommission und des WFA eine Stellungnahme zu dem Programm ab in der er auch den Mitgliedstaat zu einer Änderung des Programms auffordern kann. Bei erheblichen Abweichungen vom Weg zur Erreichung des Haushaltsziels kann die Kommission die zusammen mit dem Rat die Umsetzung der SKP überwacht gem. Artikel 121 Absatz 4 den entsprechenden Mitgliedstaat verwarnen. Falls die Bedingungen nicht eingehalten werden, können für Euro Staaten Sanktionen in Form einer verzinslichen Einlage in Höhe von 0,2 % des Vorjahres BIP verhängt werden. Bei Manipulationen der Schulden- oder Defizitdaten können Geldstrafen verhängt werden. Die Vorlage und die Bewertung des SKP gehören zum Europäischen Semester welches ein neuer Bestandteil des präventiven Teils des SWP. Der korrektive Teil des SWP beinhaltet das Verfahren bei übermäßigem Defizit (VÜD). Es beruht auf dem Artikel 126 AEUV, dem Vertrag beigefügtem Protokoll Nr.12 und der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1467/97 und soll übermäßige Defizite verhindern und deren Korrektur ermöglichen. Dieses Verfahren kann durch folgende zwei Kriterien ausgelöst werden: − „Defizitkriterium: Ein gesamtstaatliches Defizit gilt als übermäßig, wenn es den Referenzwert von 3% des BIP zu Marktpreisen übersteigt. − Schuldenstandskriterium: Der Schuldenstand übersteigt 60 % des BIP und man konnte das jährliche Ziel den Schuldenstand um 5 % zu verringern nicht erreicht.“59 58 59 Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik, Zugriff am 22.2.13, 13:20 Uhr Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik, Zugriff 22.02.13, 13:20 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Im Ernstfall kann der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an den betreffenden Mitgliedstaat richten und ihn damit Auffordern Maßnahmen zu ergreifen um das Defizit zu bereinigen. Es wird eine Frist von bis zu 6 Monaten gesetzt und wenn in diesem Zeitraum keine greifenden Maßnahmen getroffen werden, kann der Rat seine Empfehlung auch veröffentlichen. Mitgliedstaaten des EU Währungsraums können bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen belegt werden, die einen festen Teil von 0,2% des BIP und einen variablen Teil enthalten. Die Gesamtstrafe darf allerdings nicht über 0,5 % des BIP liegen. Zusätzlich kann auch eine unverzinsliche Einlage von 0,2 % des BIP und eine Geldstrafe von 0,2 % des BIP der Vorjahre angeordnet werden.60 4.2 SoFFin, ESM, EFSF Der Finanzmarkstabilisierungsfond (SoFFin) besteht seit Oktober 2008. Er kann genutzt werden um die Maßnahmen die durch das dritte Finanzmarktstabilisierungs-gesetz welches am 1. Januar 2013 in Kraft trat gewährt werden dürfen durchzuführen. Außerdem wird er mit dem Restrukturierungsfonds verzahnt wodurch dieser dazu verpflichtet wird den SoFFin bei Verlusten aus Stabilisierungs-maßnahmen auszugleichen. Dies wird gemacht damit die Bankenbranche die mit ihren Abgaben den Restrukturierungsfonds finanziert Ihre Verluste quasi selbst trägt und der Steuerzahler in Zukunft möglichst keine Kosten für Maßnahmen hat. Die Instrumente des SoFFin unterliegen den Prinzipien „Hilfe zur Selbsthilfe“, „keine Leistung ohne Gegenleistung“ und verfolgt das Ziel „nachhaltige und angemessene Vergütungssysteme“ zu schaffen. Die Institute die den SoFFin in Anspruch nehmen müssen Gebühren bezahlen sowie sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten. Die Vergütungssysteme Der Finanzdienstleistungsinstitute sollen Leistung belohnen aber nicht so hoch sein, das Mitarbeiter zu zu hohem Risiko animiert werden. Die Instrumente des SoFFin sind Garantien, Rekapitalisierung, Risikoübernahme und Abwicklungsanstalten. Bei der Garantie übernimmt der SoFFin die Rückzahlung der neu aufgenommenen Kredite wenn das Institut den Kredit nicht selbst zurückzahlen kann. Die Laufzeit der garantierten Verbindlichkeiten beträgt grundsätzlich 36 – 60 Monate. Das Institut muss hierfür an den Fonds einen individuellen Prozentsatz von 0,5 bis 2 % des Höchstbetrages. Bei der Rekapitalisierung erwirbt der SoFFin neu ausgegebene Aktien oder stille Beteiligungen um die Eigenkapitalausstattung des Institutes zu erhöhen und erhält dafür eine marktgerechte Vergütung die in der Regel bei stillen Beteiligungen zwischen 9 und 10 % liegt. Bei der Risikoübernahme kann der Fonds Risikopositionen von den Banken übernehmen und bis zu 36 Monate halten. An Abwicklungsanstalten können Banken Risikopositionen abgeben um ihre Eigenkapitalanforderungen runter zu schrauben und sich 60 vgl. Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik, Zugriff 220.2.13, 13:20 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 somit zu entlasten. Die Banken behalten allerdings die finanzielle Verantwortung für Verluste der Abwicklungsanstalten. Für Garantien kann das Bundesministerium für Finanzen bis zu 400 Milliarden Euro Kredit aufnehmen, für Kapitalmaßnahmen und Risikoübernahmen kann das Ministerium bis zu 70 Milliarden Euro. Dieser Rahmen kann durch den Haushaltsausschuss des Bundestages um 10 Milliarden erweitert werden.61 Der EFSM ist der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus ist Teil des 2010 eingeführten Euro Rettungsschirms und beträgt 60 Milliarden Euro. Die EFSF ist die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität. Euro Mitgliedstaaten können sich hier gegen strikte Auflagen Finanzhilfen holen um ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das Ausleihvolumen beträgt insgesamt 400 Milliarden Euro und der Garantierahmen wurde von den Staats- und Regierungschefs auf 780 Milliarden Euro erhöht. Diese Auflagen werden von der sogenannten Troika bestehend aus der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF. Der EFSM und die EFSF sind bis Mitte 2013 begrenzt und werden dann vom ESM abgelöst. Der ESM ist der Europäische Stabilitätsmechanismus welcher am 27. September 2012 eingeführt wurde und bis Mitte 2013 den EFSM und die EFSF vollständig ablösen soll. Er ist unbefristet und soll helfen die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu stützen. Er hat ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro und kann Darlehen von bis zu 500 Milliarden Euro vergeben. Das Stammkapital setzt sich aus 80 Milliarden Euro eingezahltem Kapital das von den Vertragsländern in 5 Raten eingezahlt wird und Gewährleistungen in Höhe von 520 Milliarden Euro zusammen. Hilfe aus dem ESM können nur Staaten in Anspruch nehmen, die den Fiskalvertrag der EU ratifiziert haben und auch nationale Schuldenbremsen eingeführt haben.62 4.3 Persönliche Strafen für Banker Bei vorsätzlicher Missachtung von Vorschriften sollen für Manager von Banken oder Versicherungen bis zu 5 Jahre Haft möglich sein, wenn dadurch das entsprechende. Zusätzlich werden Risikoreiche Investmentgeschäfte vom klassischen Einlagengeschäft getrennt sobald diese Investmentgeschäfte 20 Prozent der Bilanzsumme ausmachen oder die Grenze von 100 Milliarden Euro überschreitet.63,64 61 vgl. Finanzmarktstabilisierungsfonds, Zugriff 01.03.13, 12:30 Uhr vgl. Was sind EFSM, EFSF und ESM?, Zugriff 10.3.13, 12:40 Uhr 63 vgl. Schäuble will Strafen für Banker drastisch verschärfen, Zugriff am 18.03.13, 20:00 Uhr 64 vgl. Bundesregierung bringt härtere Strafen für Banker auf den Weg, Zugriff 18.3.13, 20: 05 Uhr 62 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 5. Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht der EZB – mögliche Auswirkungen auf den Finanz- und Realsektor 5.1. Off-site Überwachung der Banken Früher wurde die deutsche Bankenaufsicht off-site was übersetzt „außer Haus“ bedeutet betrieben. Das heißt, dass die von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen sowie die Jahresabschlüsse und Sonderprüfungsberichte, welche der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Institute dienen, von den Bankenaufsehern der Bankenaufsichtsbehörden in den eigenen Räumlichkeiten überprüft und ausgewertet wurden. Wenn eine Prüfung in einem Bankinstitut direkt stattgefunden hat war dies eine große Ausnahme. Die off-site Überwachung bezieht sich auf die Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität, auf die Überwachung der Kreditgeschäfte, die Auswertung von Prüfungsberichten und die Bearbeitung von Anzeigen und Meldungen. 65 5.1.1. Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität Das KWG schreibt vor, dass Kreditinstitute sowie Kreditinstitutsgruppen über ein angemessenes haftendes Eigenkapital verfügen müssen (§10 KWG) und ihre Mittel so anzulegen haben, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist (§11 KWG). Dies dient zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern und insbesondere zur Sicherung der ihnen anvertrauten Vermögenswerte. Die BaFin erlässt im Einvernehmen mit der Bundesbank Rechtsverordnungen um festzulegen, wann und ob diese Voraussetzungen gegeben sind.66 5.1.2 Überwachung der Kreditgeschäfte Durch die laufende Überwachung des Kreditgeschäfts durch die Bankenaufsicht sollen Gefahren bei der Kreditvergabe erkannt werden und wenn nötig zum Schutz der dem Kreditinstitut anvertrauten Gelder ein einschreiten ermöglichen. Grundlage der Überwachung sind hauptsächlich die Meldungen der Großkreditvergaben, Millionenkredite und die Regelungen über Organkredite. Zentrale Vorschrift zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken ist die Begrenzung des einzelnen Großkredits auf 25 % sowie aller Großkredite zusammen auf das Achtfache des haftenden Eigenkapitals bzw. der Eigenmittel. 65 vgl. Guido Eilenberger off-site, Zugriff: 19.03.2013, 13:22 Uhr vgl. Guido Eilenberger Kontrolle des EK, Zugriff: 19.03.2013, 23:05 Uhr 66 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Bei der Millionenkreditkontrolle gemäß § 14 KWG haben Kreditinstitute, Versicherungen, bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen der Bundesbank die von ihnen gewährten Kredite welche 1,5 Mio. EUR oder mehr betragen anzuzeigen. Die Bundesbank fasst die einzelnen Kredite zusammen und informiert die Kreditgeber über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer und die Anzahl der Kreditgeber. Bei den Organkrediten gemäß § 15 KWG muss vor der Gewährung ein einstimmiger Beschluss aller Geschäftsleiter des Instituts sowie die ausdrückliche Zustimmung des Aufsichtsorgans vorliegen. Laut § 18 KWG dürfen Kreditinstitute keine Kredite von mehr als 750.000 EUR gewähren bevor sie sich nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kunden offen legen lassen haben. Seit Mai 2005 hat die BaFin alle konkretisierenden Auslegungsschreiben zu § 18 KWG aufgehoben, so dass es nun den Banken selbst obliegt für ein System zur Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe zu sorgen.67 5.1.3 Auswertung von Prüfungsberichten Durch die jährlich einzureichenden Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses (Prüfungsberichte) der Banken ist es der Bankenaufsicht möglich, sich einen umfassenden Überblick über die Institute zu verschaffen. Diese Berichte stellen besonders hohe Anforderungen, da das Berichtswesen der Bankenaufsicht durch Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Institute geprägt ist. Diese Prüfungen werden durch externe Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Ihre Bestellung erfolgt durch die Institute, kann jedoch von der Bankenaufsicht abgelehnt werden. Gemäß § 29 Abs. 3 KWG hat der Prüfer auf Verlangen der Bankenaufsicht nähere Auskünfte über die Ergebnisse der Prüfung zu erteilen und dabei bestimmte Tatbestände unverzüglich anzuzeigen. Gemäß § 44 Abs. 1 KWG besitzen die Aufsichtsbehörden, soweit sie es für aufsichtliche Zwecke als notwendig erachten, zusätzliche Sachverhaltsermittlungsrechte, die darin bestehen, Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu verlangen und auch ohne besonderen Anlass Sonderprüfungen vornehmen zu können. 67 vgl. Guido Eilenberger Überwachung Kreditinstitute, Zugriff: 19.03.2013, 23:51 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 MaRisk-Prüfungen werden entweder zur Hälfte von Prüfern der Bundesbank oder externen Wirtschaftsprüfern durchgeführt.68 5.1.4 Anzeige- und Meldepflichten Gemäß § 25 Abs. 1 KWG haben die beaufsichtigten Institute der Bundesbank Kurzbilanzen einzureichen, aus denen die wichtigsten Bilanz- und Risikopositionen hervorgehen (Monatsausweise). Diese dienen der Bankenaufsicht um eine laufende Analyse der geschäftlichen Entwicklung der beaufsichtigten Institute zu ermöglichen. Gemäß § 25 Abs. 2 KWG haben die Spitzeninstitute einer Institutsgruppe zusätzlich einen quotal zusammengefassten (konsolidierten) Monatsausweis zu erstellen. Gemäß § 24 KWG sind organisatorische Veränderungen des laufenden Betriebes bei Kreditinstituten der Bankenaufsicht anzuzeigen. Dazu zählen insbesondere: • Personelle Veränderungen der Leitung des Kreditinstitutes • Änderung der Firma sowie der Rechtsform • Absinken des Anfangskapitals unter die Mindestanforderungen gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG • Eintritt eines Verlustes in Höhe von 25 % des haftenden Eigenkapitals • Absicht der Auflösung der Gesellschaft • Verlegung der Niederlassung oder des Sitzes der Gesellschaft • Einstellung des Geschäftsbetriebes • Fusionen von Kreditinstituten § 26 KWG verlangt die unverzügliche Einreichung des auf- bzw. festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Prüfungsberichtes der Institute.69 5.2 On-site Überwachung der Banken Das On-Site Verfahren was übersetzt „vor Ort“ bedeutet findet in der heutigen Zeit mehr Anwendung als das off-Site Verfahren. Bei dem On-Site Verfahren werden die Prüfungen in den Räumlichkeiten der Kreditinstitute durchgeführt. Ein Grund für diese Änderung sind die Einführung der qualitativen Aufsichtsregeln (Basel II) und die MaRisk. Um die Beurteilung und Einhaltung der MaRisk zu überprüfen finden bei den Kreditinstituten durch Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden oder Wirtschaftsprüfer bankenaufsichtliche Prüfungen statt. 68 vgl. Guido Eilenberger Auswertung Prüfungsberichte, Zugriff: 19.03.2013, 23:54 Uhr vgl. Guido Eilenberger Anzeige- und Meldepflichten, Zugriff: 19.03.2013, 23:56 Uhr 69 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Durch den Supervisory Review Process (SRP) wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzten. Informationen der On-Site-Aufsicht basieren in der Regel auf den Erkenntnissen aus den MaRisk-Prüfungen sowie den Modellprüfungen, welche bei den Instituten vor Ort gewonnen werden. Modellprüfungen sind Prüfungen, welche die bankeigenen Modelle zur Messung und Steuerung von Marktpreisrisiken zum Inhalt haben. Alle Prüfungen beinhalten die Analyse interner Berichte, Prozess- und Bilanzprüfungen und Gespräche mit Geschäftsleitern und Mitarbeitern der Institute. Da bei den Vor-Ort-Prüfungen die Möglichkeit besteht interne Dokumente und Prozesse einzusehen kann sich die Bankenaufsicht auch ein besseres Urteil über die Vertrauenswürdigkeit der im Rahmen der off-site-Aufsicht eingereichten Anzeigen und Meldungen bilden. Die Vor-Ort-Prüfungen vermitteln den Bankenaufsehern einen treffenderen Eindruck des Geschäftsbetriebes der Institute und den damit verbundenen Risiken.70 5.2.1 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision BCBS) hat seinen Sitz an der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Er wurde 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten gegründet. Derzeit gehören ihm Vertreter aus 27 Ländern an, diese sind Repräsentanten der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten. Der Ausschuss tritt alle drei Monate zusammen. Seine Hauptaufgabe ist es, bei der Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Dafür entwickelt er Richtlinien und Empfehlungen für die Bankenaufsicht u. a. die Basel Core Principlesforeffective Banking Supervision und die Eigenkapitalvorschriften des Baseler Rahmenwerkes, die nicht rechtlich verbindlich sind. Außerdem soll er die Zusammenarbeit mit den national zuständigen Aufsichtsbehörden verbessern.7172 70 vgl. Guido Eilenberger on-site, Zugriff: 19.03.2013, 14:00 Uhr vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Zugriff: 19.03.2013, 15:04 Uhr 72 vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2, Zugriff: 19.03.2013, 15:25 Uhr 71 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 „In der Regel sind diese Richtlinien und Empfehlungen die Basis für Rechtsakte der Europäischen Union, die dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen oder auch unmittelbar anwendbar sind. […] Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht stellt ein Forum für regelmäßige Kooperation zwischen den Mitgliedern dar. Er trägt somit zur Verbesserung der Qualität und des Verständnisses von Bankenaufsicht weltweit bei durch • Informationsaustausch, • Verbesserung der Aufsichtstechniken und • Empfehlung aufsichtsrechtlicher Mindeststandards.“73 5.2.2 Basel I „Nach der Krise des Kölner Bankhauses Herstatt bestand die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, dass das Eigenkapital bedeutsamer Banken weltweit auf ein unzureichendes Niveau gefallen sein könnte. Daher mündeten die Verhandlungen des Basler Ausschusses 1988 darin, umfangreiche Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten (Basel I) zu empfehlen. Diesen Empfehlungen folgte auch die EU weitgehend, sodass die Regelungen durch den "Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute" auch in Deutschland eingeführt wurden. Danach müssen die Kreditinstitute im Verhältnis zu ihren gewichteten Risikoaktiva 8% haftendes Eigenkapital zur Abdeckung von Ausfallrisiken vorhalten.“74 5.2.3 Basel II „Wesentliches Ziel von Basel II ist, die Eigenkapitalanforderungen risikogerechter als bisher zu gestalten. Hintergrund ist der Hauptkritikpunkt an Basel I: Das Regelwerk gab eine kaum differenzierende Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken vor, die das tatsächliche Risiko häufig nur unzureichend abbildete. Weitere Ziele sind die Schaffung von Grundprinzipien für eine qualitative Bankenaufsicht sowie Vorgaben für die Offenlegung zur Stärkung der Marktdisziplin. Diesen Zielen folgend beruht Basel II auf drei Säulen: In Säule I werden Regelungen für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen formuliert und der bankaufsichtliche Eigenkapitalbegriff festgelegt. Säule II regelt das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren und Säule III enthält Offenlegungsanforderungen.“75 73 Richtlinien und Empfehlungen, Zugriff: 19.03.2013, 15:29 Uhr Basel I, Zugriff: 19.03.2013, 16:08 Uhr 75 Basel II, Zugriff: 19.03.2013, 17:18 Uhr 74 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 5.2.3.1 Säule I: Eigenkapitalanforderungen „Die Eigenkapitalanforderungen der ersten Säule erfassen zusätzlich zu den bereits nach Basel I berücksichtigten Kredit- und Marktpreisrisiken erstmals auch operationelle Risiken. Der neue Akkord trägt zudem der zentralen Kritik an Basel I Rechnung: Durch verschiedene Messverfahren für das Bonitätsrisiko von Kreditnehmern ist eine differenzierende und damit risikosensitivere Ermittlung der Eigenkapitalelanforderungen im Bereich der Kreditrisiken möglich. So steht den Instituten der Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und der auf internen Ratings basierende Ansatz (Internal Rating Based Approach – IRBA) zur Verfügung. Im IRBA wird zudem häufig noch zwischen einem Basis- und einem fortgeschrittenen Ansatz unterschieden. Der wesentliche Unterschied zwischen KSA und IRBA liegt darin, dass Institute, die den KSA verwenden, zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen entweder – wie vormals im Grundsatz I – auf relativ pauschale, aufsichtlich vorgegebene Risikogewichte zurückgreifen oder die Bonitätsbeurteilungen anerkannter Ratingagenturen heranziehen dürfen, während sie hierfür im IRBA eigene Schätzungen bestimmter Risikoparameter verwenden dürfen. Die Eigenkapitalanforderungen der ersten Säule, beziehungsweise die darauf aufbauenden Anforderungen der korrespondierenden EU-Richtlinien, sind durch Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und vor allem durch den Erlass der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in deutsches Recht umgesetzt worden.“76 5.2.3.2 Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess „Die zweite Säule enthält Vorgaben zum bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process – SRP). Der SRP hat seine Grundlage in der neuen Bankenrichtlinie und stellt Anforderungen an Institute und nationale Aufsichtsbehörden. Kernelemente sind die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme und deren Überwachung durch die Aufsicht: So müssen die Institute den so genannten „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ - ICAAP) einrichten, der gewährleistet, dass sie über genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken verfügen. Außerdem müssen angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse („Robust Governance Arrangements“) vorliegen. Die Einhaltung dieser und weiterer Anforderungen wird durch die nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen des „Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP) beurteilt. Die damit einhergehenden höheren Anforderungen an die bankeigenen Risikosteuerungssysteme stehen für eine künftig stärker an qualitativen Anforderungen ausgerichtete Bankenaufsicht. 76 Säule 1, Zugriff: 19.03.2013, 17:20 Uhr Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 In diesem Sinne hat die Aufsicht mit der Anpassung des § 25a KWG sowie der Veröffentlichung der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk - Rundschreiben 11/2010 (BA)) den Instituten einen Rahmen vorgegeben, welcher der Umsetzung der qualitativen Anforderungen der maßgeblichen EU-Richtlinien in den Instituten dient. Nach Maßgabe dieses qualitativen Rahmens haben die Institute ein angemessenes Risikomanagement einzurichten. Das bedeutet vor allem, dass unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit angemessene Strategien und angemessene interne Kontrollverfahren festgelegt werden sollen.“77 5.2.3.3 Säule III: Aufsichtliche Offenlegung „Zur Stärkung der Marktdisziplin enthält die dritte Säule Offenlegungsvorgaben für die Institute. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement von Kreditinstituten in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren beziehungsweise risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren. Für die Kreditinstitute ergibt sich daraus ein zusätzlicher Anreiz, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern. Die Offenlegungsanforderungen der neu gefassten Bankenrichtlinie wurden durch Einfügen des neuen § 26a KWG in Verbindung mit Teil 5 der Solvabilitätsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben zur Offenlegung beziehen sich auf die Anwendung der Eigenmittelvorschriften, die Eigenmittelausstattung sowie die qualitative und quantitative Darstellung der eingegangen Risiken.“78 5.2.4 Basel III Im Dezember 2010 wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die als Basel III bezeichneten Regeln mit deutlich verschärften Regulierungsvorschriften für Banken veröffentlicht, welche geänderte Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen enthalten. Ziel soll die bessere Regelung des Eigenkapitalausweises, eine höhere Transparenz und eine internationale Vereinheitlichung sein. Die Regeln treten 2013 in Kraft und bringen insbesondere für große Banken enorme Herausforderungen mit sich. Um die Banken nicht zu überfordern, sind unterschiedlich lange Übergangsfristen für die Umsetzung vorgesehen. 77 Säule 2; Zugriff: 19.03.2013, 17:23 Uhr Säule 3; Zugriff: 19.03.2013, 17:24 Uhr 78 Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 5.2.4.1 Leverage Ratio Zusätzlich zu der höheren Unterlegung mit Eigenkapital wird eine Leverage Ratio eingeführt, welche eine risikoungewichtete Verschuldungsobergrenze festschreibt. Diese beträgt mehr als 3 Prozent. Sie soll systemische Risiken als Folge eines massiven De-Leveraging verringern. 5.2.4.2 Höhere Eigenkapitalunterlegung Banken müssen in Zukunft zu ihrem haftenden Eigenkapital von acht Prozent einen Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent und einen antizyklischen Kapitalpuffer bis zu 2,5 Prozent aufbauen. Dieser wird benötigt, um in Krisensituationen Verluste aufzufangen, ohne das Mindesteigenkapital zu gefährden. Ein weiterer Zuschlag ist für systemrelevante Banken vorgesehen. Wenn der Kapitalpuffer zu gering ist müssen die Ausschüttungen eingeschränkt werden. Bei starker Kreditexpansion wird der antizyklische Kapitalpuffer aufgebaut und kann in schlechten Zeiten abgebaut werden, sodass prozyklische Effekte verhindert werden können. Haftendes Eigenkapital besteht zukünftig hauptsächlich aus Kernkapital. Das Ergänzungskapital (Tier 2) darf nur noch zwei Prozent statt wie bisher vier Prozent betragen. Drittrangmittel entfallen komplett. Das Kernkapital muss nun zu 4,5 Prozent aus hartem Kernkapital (Tier 1) bestehen und ergibt zusammen mit dem Kapitalerhaltungspuffer eine Quote von sieben Prozent, vorher lag diese Quote bei zwei Prozent. Durch die neuen Anforderungen an das Eigenkapital sind stille Beteiligungen künftig kein Kernkapital mehr. 5.2.4.3 Liquiditätsvorschriften Mit der Einführung von Basel III wurden zum ersten Mal Liquiditätsvorschriften vorgegeben. Hierzu gehört die Liquidity Coverage Ratio, welche fordert, dass eine Bank ausreichend Bestand an unbelasteten, hochwertigen liquiden Aktiva hat um auch während einer 30tägigen Stressphase liquide bleiben zu können sowie die Net Stable Funding Ratio, welche eine gesicherte Refinanzierung über einen Zeitraum von einem Jahr fordert. 5.3 EBA Die European Banking Authority (EBA) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 gegründet. Sie ist eine der drei Aufsichtsbehörden der EU. Sie besitzt die Kompetenz, die Geschäftsbanken direkt anzuweisen und kann im Krisenfall die nationalen Aufsichtsbehörden zu Maßnahmen verpflichten. Sie sollte dazu beitragen, dass das Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Funktionieren des Binnenmarktes verbessert wird, sollte öffentliche Werte wie die Stabilität des Finanzsystems und die Transparenz der Märkte und Finanzprodukte schützen und den Schutz von Einlegern und Anlegern gewährleisten. Die EBA sollte Aufsichtsarbitrage verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten sowie die internationale Koordinierung der Aufsicht zum Wohle der Volkswirtschaften insgesamt. Sie berät die Organe der Union auf dem Gebiet der Regulierung und Aufsicht im Banken-, Zahlungs- und E-Geld-Sektor sowie in damit zusammenhängenden Fragen der Unternehmensführung, der Rechnungsprüfung und der Rechnungslegung (Verordnung Nr. 1093/2010, Punkt 11 f.). Die Behörde ist in der Lage, bestimmte Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren, die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der Union gefährdet wird vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken (Verordnung Nr. 1093/2010, Punkt 12 f.). Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 6. Zusammenfassung Die Geldpolitik der EZB war ursprünglich anhand des deutschen Vorbildes gestaltet worden. Losgelöst von der Politik sollte sie für Preisniveaustabilität sorgen. In den letzten Jahren glich sich dies aber immer mehr dem Vorbild der Banca d'Italia an, die eine sehr inflationsrisikoreiche expansive Geldpolitik betrieb. Dies behebt nicht die Probleme sondern vereinfacht es den Staaten wie hier Italien lediglich nur, sich immer weiter zu verschulden. Die Banca d'Italia war bis 1981 eng mit dem italienischen Schatzamt verbunden, welches die Obergrenze der Zinsen für die Staatsschulden festlegte. Alle Staatsanleihen die nicht zu diesem Preis verkauft wurden musste die Banca d'Italia aufkaufen. Immerhin lag in Italien unter der Banca d'Italia eine Gleichverteilung der Chancen und Risiken vor, was jetzt in Europa nicht gegeben ist, da die anderen Länder das Risiko für den betroffenen Staat mittragen müssen. In Italien musste die Banca d'Italia eine Lücke im politischen Machtgefüge schließen, wodurch sie maßgeblich die italienische Wirtschaftspolitik steuerte und somit die nötige Distanz zur Politik nicht gewahrt wurde. Diese Problematik wird inzwischen auch bei der EZB immer deutlicher. Da im Frühjahr 2014 die EZB die alleinige Bankenaufsicht der Eurozone übernimmt, stellt sich hier die Frage, ob die EZB dann noch in der Lage ist ihre Funktionen unabhängig von der Politik auszuüben. Denn auch hier könnte man vermuten, dass die Übernahme der Bankenaufsicht eine erneute Abkupferung der Banca d´Italia darstellt. Diese hatte ebenso die vollständige Aufsicht in Italien auf sich genommen und somit keine unabhängige Preispolitik mehr betrieben. Beitrag zum Postbank Finance Award 2013 Quellenverzeichnis Literaturquellen: Deutsche Bundesbank: Geld und Geldpolitik. Frankfurt am Main: Deutsche Bundesbank, 2009 Grill, Wolfgang / Perczynski, Hans: Wirtschaftslehre des Kreditwesens. Köln: Bildungsverlag EINS, 2012, 46. Aufl. 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