Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

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Wolfenbüttel
Ostfalia Hochschule für angewandte
Wissenschaften
Die Bank der Zukunft. Eine Branche im Zeichen der
Vertrauenskrise.
Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB
und mögliche Auswirkungen auf den Finanz- und
Realsektor – analysiert am Beispiel der Banca d´Italia
Betreuender Hochschullehrer:
Prof. Dr. Stefan Zeranski
Studentische Teammitglieder:
Laura Fleischer
Lars Koschker
Mailin Lamp
Christian Schmutzler
Luisa Stutzig
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht
bei der EZB und mögliche Auswirkungen auf
den Finanz- und Realsektor
– analysiert am Beispiel der Banca d´Italia
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
zum Thema
Die Bank der Zukunft.
Eine Branche im Zeichen der Vertrauenskrise.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1
2. Geldpolitik in Bezug auf die EZB
3
2.1 Geldpolitische Grundlage der EZB
3
2.1.1 Die Europäische Zentralbank
3
2.1.2 Geldpolitische Strategien
4
2.2 Vergleich zwischen EZB, Fed, Bank of Japan, Bank of China
5
2.2.1 Das Federal Reserve System
6
2.2.2 Die Bank of Japan
7
2.2.3 Die People's Bank of China
8
2.2.4 Der direkte Vergleich der Zentralbanken
9
2.3 PIIGS-Staaten
11
2.3.1 Ursachen und Verlauf der Krise
12
2.3.2 Lösungsansätze
14
2.4 Geldsystem Kritik
17
3. Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank
21
3.1 Aufgaben, Entstehung, allgemeine Erläuterung und Einbeziehung
wichtigster Gremien
21
3.2 Welche bankenaufsichtlichen Instrumente besitzt die EZB
4. Interessenkonflikt
zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik
24
27
4.1 Geldpolitik, Bankenaufsicht und Fiskalpolitik
27
4.1.1 Geldpolitik
27
4.1.2 Bankenaufsicht
30
4.1.3 Definition Fiskalpolitik
31
4.1.4 Problematik der Fiskalpolitik
32
4.2 SoFFin, ESM, EFSF
35
4.3 Persönliche Strafen für Banker
36
5. Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht der EZB – mögliche
Auswirkungen auf den Finanz- und Realsektor
5.1 Off-site Überwachung der Banken
37
37
5.1.1 Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität
37
5.1.2 Überwachung der Kreditgeschäfte
37
5.1.3 Auswertung von Prüfungsberichten
38
5.1.4 Anzeige- und Meldepflichten
39
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
5.2 On-site Überwachung der Banken
39
5.2.1 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
40
5.2.2 Basel I
41
5.2.3 Basel II
41
5.2.3.1 Säule I: Eigenkapitalanforderungen
42
5.2.3.2 Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
42
5.2.3.3 Säule III: Aufsichtliche Offenlegung
43
5.2.4 Basel III
43
5.2.4.1 Leverage Ratio
44
5.2.4.2 Höhere Eigenkapitalunterlegung
44
5.2.4.3 Liquiditätsvorschriften
44
5.3 EBA
6. Zusammenfassung
44
46
Quellenverzeichnis
Eigenständigkeitserklärungen
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Abbildungsverzeichnis
Titelbild:
http://boerse.ard.de/nomapping/mario-draghi-ezb-1408-104~_v-large.jpg
(Zugriff: 25.03.2013, 20:49 Uhr)
Abbildung 1:
http://finance.wiwi.tu-dresden.de/Wiki-fi/images/b/bf/ESZB_Struktur
(Zugriff: 13.02.2013, 15:12 Uhr)
Abbildung 2:
http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/govc/shared/img/governingcouncil_HR.jpg
(Zugriff: 15.02.2013, 18:09 Uhr)
Abbildung 3:
http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/eb/shared/img/executiveboard_HR.jpg
(Zugriff: 27.02.2013, 10:26 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
1.Einleitung
Auf der Internetseite www.finanzen.net findet sich ein Artikel vom 27.09.2012 mit folgender
Überschrift: „EZB – eine Banca d´Italia 2.0“ verfasst von Jürgen Callies.
1
Ähnliche
Schlagzeilen finden sich zu dieser Zeit auch in anderen Zeitungen in ganz Deutschland. Was
hat das zu bedeuten? Eine Banca d´Italia 2.0? Wer oder was ist eigentlich die Banca
d´Italia?
„Die Banca d´Italia ist die italienische Zentralbank. Sie wurde 1893 als Aktiengesellschaft
gegründet, 1936 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der
Regierung unabhängig. Gemeinsam mit den anderen Zentralbanken der EU-Staaten und der
Europäischen Zentralbank (EZB) bildet sie das Europäische Zentralbankensystem. Neben
ihren Aufgaben als Notenbank übt die Banca d’Italia auch die Bankenaufsicht in Italien aus.
Darüber
hinaus
berät
sie
die
nationalen
Verfassungsorgane
in
finanzpolitischen
Angelegenheiten und ist im Bereich Wirtschaftsforschung tätig. Der Hauptsitz der Banca
d´Italia befindet sich im Palazzo Koch in Rom. Amtierender Gouverneur ist seit dem 1.
November 2011 Ignazio Visco.“ 2
Im Jahre 1992 erhielt die Banca d´Italia, welche als wichtigste Funktion die Sicherstellung
von Währungs- und Finanzstabilität hat, die alleinige Zuständigkeit um die offiziellen
Zinssätze festzulegen.
Die Europäische Zentralbank, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, gehört gemäß Artikel
13 EUV zu den Organen der Europäischen Union (EU) und wird seit dem 1. November 2011
von dem EZB-Präsidenten Mario Draghi, welcher von 2006 bis 2011 Präsident der Banca
d´Italia war, geleitet. Ihre Aufgaben finden sich in Artikel 282 AEUV. Hierzu gehört als
vorrangigstes Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, außerdem ist sie als einzige befugt
die Ausgabe des Euros zu genehmigen. In der Ausübung ihrer Befugnisse und der
Verwaltung ihrer Mittel ist sie unabhängig.
Jedoch befindet sich gerade die Unabhängigkeit der EZB seit geraumer Zeit immer wieder in
der öffentlichen Diskussion. Führt Herr Draghi die EZB wirklich so unabhängig wie er es
sollte? Oder lässt er sich vielleicht doch zu sehr von der Politik lenken?
1
2
EZB – eine Banca d´Italia 2.0 (2012), Zugriff: 13.02.2013, 14:03 Uhr
Banca d´Italia (2012), Zugriff: 13.02.2013, 14:19 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
„Die Europäische Zentralbank […] steht vor einer Verwandlung […]. Von der Notenbank
nach deutschem Vorbild – unabhängig, staatsfern und mit dem ersten Ziel, Inflation zu
verhindern – wird sie zur Notenbank, die sich gen Süden orientiert: Wie einst die Banca
d´Italia soll sie massiv Staatsanleihen kaufen und es den Staaten damit deutlich billiger
machen, sich zu verschulden.“3
Dies scheint bei vielen Menschen ein Unbehagen zu verursachen. Woher kommt aber diese
Unbehaglichkeit? Womöglich ist sie ein Resultat der Geschichte. Zum Beispiel 1340 die
Pleite von England, welche zum Hundertjährigen Krieg führte. Eine Gedankenkette zu den
Begriffen Banken und Vertrauenskrise soll dies verdeutlichen: PIIGS–Staaten – Geldsystem
– Bankenaufsicht – Interessenkonflikte – Geldpolitik – Inflation – Arbeitslosigkeit Fiskalpolitik – Strafen für Banker- usw. Diese Gedanken verdeutlichen wohl besser als
Worte, woher das Misstrauen und die Angst der Menschen in den Bankensektor kommen. In
den letzten Jahren haben Staatspleiten viel Leid über die Menschheit gebracht und vor allem
die negativen Auswirkungen haben sich festgesetzt. Geblieben ist aber auch noch etwas
anderes, das in der Natur des Menschen liegt und das sich auch wahrscheinlich niemals
ändern wird, nämlich die Angst vor Unbekanntem.
3
Notenbank nach deutschem Vorbild (2012), Zugriff: 13.02.2013, 15:12 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
2. Geldpolitik in Bezug auf die EZB
2.1 Geldpolitische Grundlage der EZB
2.1.1 Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 01.06.1998 gegründet und hat ihren Hauptsitz
in Frankfurt am Main. Sie bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) das Europäische System der Zentralbanken
(ESZB), welches für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik gegründet wurde. Die EZB
ist so gesehen das „Herz“ des Eurosystems. Präsident der Zentralbank, in der aktuell 17 EUStaaten vertreten sind, ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi.
Die primären Aufgaben der EZB liegen in der Überwachung des Bankensystems und der
Regulierung der Geldmenge in der EU. Im Detail sind dies die Ausgabe der Euro-Banknoten,
die Verwaltung der
Währungsreserven der Eurozone und die Durchführung der
Devisengeschäfte. Zudem ist die EZB für die Umsetzung der Wirtschafts- und
Währungspolitik der EU zuständig. Das Hauptaugenmerk liegt aber in dem Ziel der
Gewährleistung der Preisniveaustabilität, welches den Anstieg des harmonisierten
Verbraucherindex HVPI darstellt. Dieser sollte im besten Fall knapp 2 % im Vergleich zum
Vorjahr betragen. Durch die Preisstabilität soll es zur Vermeidung nicht nur von Inflation,
sondern
auch
von
Deflation
kommen.
Weitere
Ziele
liegen
Beschäftigungsgrad sowie in einem beständigen Wirtschaftswachstum.
in
einem
hohen
4
Um Ihre Aufgaben zu bewältigen und somit die Ziele zu erreichen, benötigt die EZB
geldpolitische Instrumente. Hierbei handelt es sich um die ständigen Fazilitäten, welche aus
der Einlagen- und Spitzenrefinanzierungsfazilität bestehen, die Offenmarktgeschäfte, die
Devisenmarktinterventionen sowie die Mindestreserve. Einen direkten Einfluss hat die EZB
jedoch nur auf die Notenbankzinsen.
Wenn die EZB den Banken bei Liquiditätsproblemen Geld leiht, erhält sie von Ihnen den
Leitzins, welcher die Geldpolitik der EU steuert. Er wird auch Hauptfinanzierungssatz
genannt und hält sich derzeit bei 0,75 %. Dies ist ein historisches Tief, welches
hauptsächlich der Rezession in der europäischen Wirtschaft geschuldet ist. Der Einlagesatz
beträgt weiterhin 0,00 % und der Spitzenrefinanzierungssatz liegt bei 1,50 %.5
4
5
vgl. ECB 7, Zugriff: 28.02.2013, 09:52 Uhr
vgl. Leitzinsen 1, Zugriff: 28.02.2013, 10:01 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Laut Artikel 107 des Maastricht-Vertrags ist die Europäische Zentralbank verpflichtet, keine
Weisungen von anderen Stellen und Organen entgegenzunehmen. Somit besitzt sie
Unabhängigkeit gegenüber der Politik anderen möglichen Einflussgebern. Als Folge daraus
erhofft man sich eine bessere Durchführung der Gewährleistung der Preisniveaustabilität.6
2.1.2 Geldpolitische Strategien
Um das Hauptziel der Preisniveaustabilität zu erreichen, ist besonders die Durchführung der
Geldpolitik von Bedeutung. Hierfür benötigt die EZB eine starke geldpolitische Strategie.
Diese wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt.
Die Strategie beinhaltet drei zentrale Elemente. Zum einen ist es eine quantitative
Festlegung der Preisstabilität. Daneben zeichnet sie sich aus, indem sie eine bedeutende
Rolle für
die Geldmenge spielt.
Außerdem
beinhaltet
sie eine Beurteilung
der
Preisentwicklung sowie der Gefahren für die Preisstabilität im Euro-Währungsraum. In dieser
bewertet der EZB-Rat regelmäßig die Risiken für die Preisstabilität.7
Hierfür wurde das so genannte 2-Säulen-Konzept entwickelt. Dieses soll hilfreich sein bei der
Bewertung der Risiken und dafür sorgen, dass keine wichtigen Informationen verloren
gehen. Die zwei Säulen bestehen zum einen aus der wirtschaftlichen Analyse (1. Säule) und
zum anderen aus der monetären Analyse (2. Säule).8
 Die wirtschaftliche Analyse
Die wirtschaftliche Analyse konzentriert sich auf die Bestimmung der kurz- bis mittelfristigen
Risiken für die Preisstabilität. Das Augenmerk liegt dabei auf der realen Wirtschaftstätigkeit
und den Finanzierungsbedingungen. Sie stützt sich darauf, dass die Preisentwicklung kurzund mittelfristig hauptsächlich von Angebot und Nachfrage an den Märkten beeinflusst wird.
In diesem Rahmen werden von der EZB regelmäßig die Größen überprüft, die Einfluss auf
die Inflation haben. Dies sind u. a. die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die Zahlungsbilanz
des Euro-Währungsgebiets, die langfristigen Zinssätze sowie die Fiskalpolitik. Die
wirtschaftliche Analyse trägt so auch dazu bei, gesamtwirtschaftliche Schocks sowie deren
vorübergehende Auswirkungen auf die Preisgestaltung zu erkennen.9
6
vgl. Handelsblatt 1, Zugriff: 28.02.2013, 10:14 Uhr
vgl. ECB 8, Zugriff: 28.02.2013, 10:29 Uhr
8
vgl. ECB 9, Zugriff: 28.02.2013, 12:03 Uhr
9
vgl. ECB 10, Zugriff: 28.02.2013, 12:20 Uhr
7
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
 Die monetäre Analyse
Da das Geldmengenwachstum auch über einen längeren Zeitraum hinaus mit dem Ziel der
Preisstabilität zusammen passen muss, bewertet die monetäre Analyse die mittel- bis
langfristigen Inflationsrisiken in Bezug auf die langfristige enge Verbundenheit zwischen dem
Geldmengenwachstum
und
der
Inflation.
Insofern
können
die
Erkenntnisse
der
wirtschaftlichen Analyse noch einmal gegen geprüft werden. Solch eine Analyse „vermittelt
zugleich einen Gesamteindruck von den Liquiditätsbedingungen in der Volkswirtschaft und
deren Konsequenzen in Bezug auf die Risiken für die Preisstabilität.“10
Diese zwei unterschiedlichen Analysen ergänzen sich in der Hinsicht, dass sie die
Gesamtrisikobewertung für die Preisstabilität durch den EZB-Rat unterstützen.11
Zudem kann man in dieser geldpolitischen Strategie den Vorteil sehen, dass die EZB in der
Lage ist, je nach Situation auf die Marktanforderungen zu reagieren. Da die Risiken einer
Inflation aufgrund des niedrigen Wirtschaftswachstums eher gering sind, ist es für sie
möglich in einer Depression die Zinsen zu senken und mehr Geld bzw. Kredite an die
Geschäftsbanken zu vergeben. Dadurch können sich die Geschäftsbanken einfacher
refinanzieren. Dies erleichtert Kreditvergaben, wodurch die Zinsen gesenkt werden können,
um schließlich die Investitionen wieder anzukurbeln.
In einer guten wirtschaftlichen Lage besteht jedoch das Risiko einer stärkeren Inflation. Dann
muss die EZB eine restriktive Geldpolitik betreiben, indem sie die Zinsen anzieht. Als Folge
werden von den Geschäftsbanken weniger Kredite vergeben, wodurch der Konsum verteuert
wird.
2.2 Vergleich zwischen EZB, Fed, Bank of Japan, Bank of China
Neben der Europäischen Zentralbank (EZB) treten in der europäischen und weltweiten
Wirtschaft noch weitere bedeutende Institute auf. Hierzu zählen u. a. das Federal Reserve
System (FED), die Bank of Japan (BOJ) und die People's Bank of China (PBoC).
10
11
Geldpolitik, Zugriff: 17.01.2013, 22:11 Uhr
vgl. ECB 11, Zugriff: 17.01.2013, 22:19 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
2.2.1 Das Federal Reserve System
Das 1913 gegründete Federal Reserve System ist ähnlich wie die EZB in Europa, wobei sie
allerdings aus zwölf einzelnen regionalen Zentralbanken besteht, von denen die Federal
Reserve Bank of New York die höchste Stellung einnimmt. Die Fed ist auch bekannt als USNotenbank und hat sowohl öffentliche als auch private Strukturen. Zu ihr gehören das Board
of Governors, einige Mitgliedsbanken, das Federal Open Market Committee (FOMC) und
zusätzliche Institutionen. Die Fed-Rate, also der amerikanische Leitzins liegt zurzeit bei 0 0,25 %. Dies soll nach der Federal Reserve auch in Zukunft so bleiben. Der Diskontsatz
beträgt aktuell 0,75 %.
Als Vorstand der Fed agiert der Board of Govenors in Washington D.C. In diesem sitzen 7
Mitglieder, die für 14 Jahre gewählt wurden. Das wichtigste aller Gremien der Fed ist aber
das Federal Open Market Committee, mit dessen aktuellen Vorsitzenden (Notenbankchef)
Ben Bernanke.
Das FOMC ist vor allem für die Geld- und Währungspolitik der USA sowie der Durchführung
der Offenmarktgeschäfte zuständig. Aufgaben wie die Änderung des amerikanischen
Leitzinses sowie des Dollar-Wechselkurses durch Eingriffe im Devisenmarkt liegen somit in
der Hand des FOMC. Des Weiteren werden die vom FOMC getroffen Entscheidungen an
das Board of Govenors weiter geleitet, wo diese schließlich umgesetzt werden.
Nicht minder wichtige Aufgaben der Fed liegen in der Steuerung der Mindestreserve,
Anpassung, Kontrolle und Regulierung des Bankwesens sowie der Aufrechterhaltung eines
funktionierenden Zahlungssystems. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Steuerung von
Liquidität an den Geldmärkten stehen ebenso wie der EZB, auch der Fed geldpolitische
Instrumente zur Verfügung. Dies sind die Mindestreservesätze der Banken, welche die Fed
ändern kann und die Offenmarktgeschäfte, wobei Staatspapiere an- und verkauft werden.
Zudem kann die Fed Diskontkredite an Geschäftsbanken vergeben.12
Veränderungen an den Aufgaben sowie an der Struktur sind aber nur per Gesetz möglich, da
die Fed von gesetzlicher Natur ist. Eine exakte Rechtsgrundlage für die Unabhängigkeit der
Fed ist jedoch nicht existent.
12
vgl. Wagner-Berlin 1, Zugriff: 10.01.2013, 15:48 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Wie schon bei der EZB bildet die geldpolitische Strategie auch bei der Fed das Grundgerüst
für die Geldpolitik, die sehr expansiv ausgeführt wird. Sie soll „als Kommunikationsmedium
mit der Öffentlichkeit eingesetzt werden sowie zur Berechenbarkeit von Notenbankaktionen
und Reduktion von geldpolitischer Unsicherheit beitragen.“13 Als geldpolitische Ziele wurden
hier, neben der aus den EZB-Zielen bekannten Preisstabilität, auch ein hoher
Beschäftigungsstand und moderate langfristige Zinsen ausgegeben.
Allerdings hat die Fed hat im Gegensatz zur EZB mehrere gleichberechtigte Ziele, wobei
diese nicht näher definiert sind. „Im Federal Reserve Act heißt es dazu in Abschnitt 2A.1:
„The Board of Governors of the Federal Reserve System and the Federal Open Market
Committee shall maintain long run growth of the monetary and credit aggregates
commensurate with the country’s long run potential to increase production, so as to promote
effectively the goals of maximum employment, stable prices and moderate long-term interest
rates.“14
Dies kann allerdings auch nachteilig sein, wenn durch die verschiedenen gleichberechtigten
Ziele keine direkte Transparenz mehr vorhanden ist. Es fehlt an einer Orientierungsgröße
sowohl für die Entscheidungen der Notenbank als auch für die Erwartungen der
Öffentlichkeit.15
2.2.2 Die Bank of Japan
Die japanische Zentralbank ist die Nippon Ginkō. Sie wird allerdings oft nur Nichigan oder
vereinfacht Bank of Japan (BOJ) genannt. Nach der Gründung 1982 wurde sie mehrmals
umstrukturiert. Seit April 2008 ist ihr Gouverneur Masaaki Shirakawa, der die BOJ
zusammen mit einem Lenkungsrat leitet. Dieser hat die Amtsgewalt über die Währungspolitik
und besteht neben dem Gouverneur aus seinen 2 Stellvertretern sowie 6 zusätzlichen
Mitgliedern. Insgesamt hat die BOJ ein 32 Filialen umfassendes System, welches
unmittelbar die finanziellen Geschäfte mit privaten und staatlichen Banken führt. Der zentrale
Entscheidungsort liegt allerdings in Tokio.
Den Schritt zur Unabhängigkeit hat die japanische Zentralbank aber erst im Jahr 1998 mit
der so genannten „Big Bang“-Liberalisierung getan. Von da an stand die Geldpolitik nicht
mehr unter der politischen Einflussnahme. Der wichtigste Leitzins in Japan ist der Overnight
Call Rate und liegt derzeit bei 0 - 0,1 %. Der Diskontsatz dagegen steht bei 0,30 %.
13
Ruckriegel, Zugriff: 10.01.2012, 16:10 Uhr
Ruckriegel, Zugriff: 10.01.2012, 16:10 Uhr
15
vgl. Ruckriegel 3, Zugriff: 01.03.2013, 11:12 Uhr
14
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Die primäre Aufgabe der BOJ liegt in der Herausgabe von Geldnoten. Weitere Aufgaben
liegen
in
dem
Kauf
und
Verkauf
von
Staatsanleihen,
der
Refinanzierung
von
Geschäftsbanken sowie der Einführung der Geldmarktpolitik, wobei die Kreditpolitik und
insbesondere die Kreditgewährung gegenüber der japanischen Regierung hierbei am
bedeutendsten sind.16 Auch international ist die BOJ ein nicht unwichtiger Partner. Sie führt
u. a. Devisengeschäfte durch und unterstützt ausländische Zentralbanken und Institute,
deren Investitionen mit dem Yen (japanische Währung) im Zusammenhang stehen.
Für die Ausführung Ihrer Aufgaben und der politischen Umsetzung benötigt ebenso die
japanische Zentralbank Instrumente der Geldpolitik. Auch hier sind es klassischer Weise die
Offenmarktpolitik,
die
Änderung
des
Leitzinses
und
die
Anforderungen
an
die
Mindestreserve. Hinzu kommt das „windowguidance“, bei der die BOJ Empfehlungen zum
Wachstum des Kreditvolumens abgibt.
Das Kernziel der japanischen Zentralbank ist die Preisstabilität, mit der allerdings auch zu
einer gesunden volkswirtschaftlichen Entwicklung beigetragen werden soll. Eine Gefahr ist
aber darin zu sehen, dass die BOJ, genau wie andere Zentralbanken den Markt mit zu viel
Geld überschwemmt. So kann leicht eine Inflation entstehen. Insofern würde dem Ziel der
Preis - und Finanzmarktstabilität dadurch sogar entgegengewirkt werden.
2.2.3 Die People's Bank of China
Die in Peking ansässige People's Bank of China die Zentralbank Chinas. Sie wurde 1948
gegründet und ist für die Währungs- und Geldpolitik des in China verwendeten
Zahlungsmittel Yuan Renminbi verantwortlich. Die PBoC ist der Nachfolger der Central Bank
of China und ist dem Staatsrat Chinas unterstellt. Ihr Präsident ist zurzeit Zhou Xiaochuan.
Seit der Asienkrise 1997 kam es bei der Zentralbank zu einer verstärkten Kontrolle und
Aufsicht der Banken. Dadurch hat sich ihre Unabhängigkeit deutlich erhöht. Die Filialen
wurden von 31 auf 9 reduziert, wodurch diese nun für einen größeren Raum zuständig sind.
Von 1998 an verlor die PBoC fast komplett Ihre Aufsichtsaufgaben, sodass seither eine klare
Trennung zwischen Geldpolitik und Aufsicht vorliegt. Schließlich entstand ein neues
chinesisches Bankensystem, wobei das kommerzielle vom politischen Bankwesen getrennt
ist.
16
vgl. Wagner-Berlin 2, Zugriff: 01.03.2013, 11:20 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Der aktuelle Leitzins der PBoC liegt bei 6,00 %, der Einlagensatz beträgt 3,00 %. Dieser
wurde aufgrund der immer schwächer werdenden Konjunktur zuletzt um 25 Basispunkte
gesenkt. Hiervon erhofft man sich zukünftig eine Ankurblung der Wirtschaft. Der Leitzins
wurde ebenfalls um 0,31 Prozentpunkte gesenkt.17
Die Aufgaben der People's Bank of China liegen neben der Ausführung der Geldpolitik, in
der Verwahrung und Verwaltung der Goldreserven und Staatsfinanzen, in der Ausgabe von
Banknoten und der Festlegung des Wechselkurses.18 Das oberste Ziel ist auch in China die
Gewährleistung der Geldwertstabilität sowie die Unterstützung des Wirtschaftswachstums.
Im 3.Artikel des „Law of the People’s Republic of China on the People’s Bank of China“ steht
geschrieben„the aim of monetary policies shall be to maintain the stability of the value of the
currency and thereby promote economic growth”19. Da der Staatsrat die Notenbank bestimmt
und sie damit abhängig ist von politischen Weisungen, kann man sagen, dass die PBoC
mindestens zwei eigenständige Ziele verfolgt, wobei das zweite eher ein politisches Ziel
darstellt.
Die Instrumente bei der Geldpolitik sind die Rediskont- und Offenmarktgeschäfte, die
Mindestreserve sowie die Leitzinssätze. Mitte 2012 wurde entschieden dass sowohl bei der
Mindestreserve als auch bei den Zinsen in Zukunft weiteren Kürzungen wahrscheinlich sind.
Allerdings ist das geldpolitische Konzept der People’s Bank of China „in der westlichen Welt
relativ unbekannt, da die Transparenz der Politik und der Institution der PBoC nicht den
westlichen Grundvorstellungen einer transparenten Notenbankkonzeption entspricht“20.
2.2.4 Der direkte Vergleich der Zentralbanken
Aus den Kapiteln 2.2.1 bis 2.2.3 ist zu erkennen, dass die EZB viele Gemeinsamkeiten mit
der Fed, der BOJ und der PBoC hat. Man kann feststellen dass in allen 4 Zentralbanken die
Leitzinsen in den letzten Jahren mehr oder weniger stark gesunken sind. Der im Vergleich
zum Federal Funds Rate erst späte Abfall des EZB-Hauptfinanzierungszins 2008/2009 ist
vielleicht noch positiv anzusehen. Zudem ist dieser bisher immerhin noch nicht tiefer als auf
0,75 % geschrumpft. Nur der chinesische Leitzins hält sich noch deutlich höher bei 6,00 %,
aber auch dieser wurde schon gesenkt.21
17
vgl. Handelsblatt 2, Zugriff: 01.03.2013, 12:00 Uhr
vgl. books 1, Zugriff: 04.03.2013, 11:03 Uhr
19
Asienkunde, Zugriff: 02.03.2013, 09:52 Uhr
20
Asienkunde, Zugriff: 02.03.2013, 09:52 Uhr
21
vgl. FAZ 1, Zugriff: 04.03.2013, 11:50 Uhr
18
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Hieraus wird deutlich, dass die Wirtschaftslage sowohl in Europa, als auch in den
Wirtschaftsmächten USA, Japan und China aktuell ziemlich schwach ist. In Europa, wo man
schon länger in einer Rezession steckt, zeigt sich dies hauptsächlich in der Finanz- und
Bankenkrise. Die Arbeitslosenquote in der EU ist auf einem Rekordniveau. Außerdem
stagniert die Wirtschaft und die erwartete Inflation ist nicht herausragend hoch. Da aber vor
allem in den Krisenländern Italien und Spanien die Banken billiges Geld benötigen, bleibt der
EZB gar nichts anderes übrig, als eine Leitzinssenkung. Durch die Leitzins-Funktion als
Steuerungselement der Geldmärkte, kann sie den nationalen Banken somit Kredite zu
günstigeren Konditionen anzubieten.
Derzeit liegt der Schwerpunkt am Devisenmarkt allerdings bei der japanischen Währung. Im
Vergleich zum US-Dollar wurde der Yen seit Mitte November um knapp 20 % abgewertet.
Sogar um 25 % ist er zum Euro gesunken.22
Besser einander zu vergleichen lassen sich aber die Europäische Zentralbank und das
amerikanische Federal Reserve System. „Das geldpolitische Ziel des Eurosystems ist klar
auf Preisstabilität ausgerichtet“23. Bei der Fed ist dies nicht so. Aus dem Federal Reserve
Reform Act von 1977 gehen als Ziele „maximum employment, stable prices and moderate
long-term interest rates“ (Board of Governors, 1994, 17) hervor.
Bei
diesen
mehrfachen
Zielvorgaben
fehlt
eine
Orientierungsgröße
für
den
Entscheidungsprozess der Notenbank und den Erwartungen in der Öffentlichkeit.
Möglicherweise reagieren die Inflationserwartungen so zu überempfindlich auf unabhängige
Preisschocks. Des Weiteren hat die Fed keine Unabhängigkeit, die sowohl finanzieller, als
auch personeller, institutioneller und operativer Natur ist, wie bei der EZB. Fast die einzige
Freiheit liegt bei der Fed darin, sich aus seinen eigenen Einnahmen finanzieren zu dürfen.
Im Großen und Ganzen kann man aber behaupten, dass seit der Gründung der
Europäischen Wirtschaftsunion (EWU) das Hauptaugenmerk in der weltweiten Geldpolitik
auf der EZB und der Fed liegen. Es hat sich gezeigt, dass die EU seither auf aktuellem
Stand der Geldpolitik ist. Durch das primäre Ziel der Preisstabilität ist sie zudem
längerfristiger ausgerichtet als die Fed.24
22
vgl. N-TV 1, Zugriff: 04.03.2013, 12:00 Uhr
Ruckriegel 2, Zugriff: 08.03.2013, 14:02 Uhr
24
vgl. Ruckriegel 4, Zugriff: 08.03.2013, 14:05 Uhr
23
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Auch aktuell spielen die EZB und die Fed eine bedeutende Rolle, indem sie zusammen mit
den
Notenbanken
Japans,
Großbritanniens,
Kanadas
und
der
Schweiz
andere
krisengeschüttelte Banken und Wirtschaftsbereiche helfen durch die Versorgung mit
frischem Geld.25
Jedoch kam es auch hier zu Differenzen, da der Europäische Zentralbankchef Mario Draghi
sich lange sträubte Staatsanleihen schwacher Euro-Staaten zu kaufen, was unter anderen
die Fed vehement forderte. Draghi aber fürchtete eine Steigerung der Inflation bei einem
unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen, sollte die Wirtschaft in den Krisenländern wieder
ins Laufen kommen und das Geld von den EZB-Konten zurück in die jeweiligen
Volkswirtschaften fließen.26
Inzwischen hat die EZB allerdings mehrfach Papiere von den schwachen EU-Staaten
gekauft. Nach eigenen Angaben machte sie dabei im Jahr 2012 sogar einen
Milliardengewinn. Bei den Einnahmen der Zinsen aus dem ersten Anleihe-Kauf soll es sich
um ganze 1,1 Milliarden Euro handeln.27
2.3 PIIGS-Staaten
Die europäische Staatsschuldenkrise hat in den vergangenen Jahren vielen Länder arg
zugesetzt. Vor allem betroffen waren und sind hiervon Portugal, Italien, Irland, Griechenland
und Spanien. Zusammengefasst werden sie als die so genannten PIIGS-Staaten. Erstmals
trat dieser Begriff im Jahr 2010 auf.
Die Gemeinsamkeit dieser Länder liegt hauptsächlich darin, dass ihre Staatsverschuldung so
hoch ist, dass ein Staatsbankrott nicht mehr weit entfernt zu sein scheint. Ohne fremde Hilfe
sind die PIIGS-Staaten wohl nicht in der Lage in naher Zukunft ihre Schulden zu
refinanzieren.
Der Grund für die Krise war nicht in allen der fünf Länder der gleiche. Häufig waren
makroökonomische Ungleichgewichte entscheidend für die Schwierigkeiten bei der
Refinanzierung. Des Weiteren waren auch institutionelle Eigenschaften und die Folgen der
Finanzkrise von 2007 ursächlich.
25
vgl. Ftd1, Zugriff: 08.03.2013, 14:41 Uhr
vgl. Welt1, Zugriff: 08.03.2013, 14:50 Uhr
27
vgl. Spiegel 1, Zugriff: 08.03.2013, 15:03 Uhr
26
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
2.3.1 Ursachen und Verlauf der Krise
Griechenland:
In Griechenland, wo das Dilemma anfing, war ein wichtiger Faktor die vorherige Entwicklung
der Staatsschulden. Schon vor Beginn der Krise war das Defizit des Budgets mit ca. 6 % der
Wirtschaftsleistung als auch der Schuldenstand extrem hoch. Auch die Schuldenquote lag
2008 mit 113 % weit über dem europäischen Durchschnitt, der im Vergleich nur 62 % betrug.
Zudem brach die griechische Sparquote nach der Euro-Einführung 2001 enorm ein. Dies ist
vor allem als eine Folge des Inflations- und Zinsrückgangs zu sehen. Die daraufhin
eintretenden
Erwartungen
des
Wirtschaftswachstums
mit
anschließenden
Konsumsteigerungen waren zum Nachteil für die privaten Ersparnisse. Die griechische
Leistungsbilanz ging somit noch weiter in den Keller. Weitere nicht unbedeutende
Zahlungsausfälle kamen in Griechenland durch Steuerflucht und Korruption zustande. Im
Jahr 2011 lag die Staatsverschuldung inzwischen bei 349,8 Milliarden Euro.
Spanien:
Spanien, das bis 2008 nicht negativ im Bezug auf die Anforderungen des EuroStabilitätspakts aufgefallen war, lag die Staatsschuld vor der Krise noch bei niedrigen 36 %
des Brutto-Inlands-Produkts (BIP). Allerdings gab es dort schon länger eine hohe
Verschuldung der privaten Haushalte.
Die Krise hatte ihren Ursprung in den Immobiliengeschäften. Trotz eines starken Wachstums
in diesem Bereich, der 2007 14 % des Bruttoinlandsproduktes erreichte, kam es im gleichen
Jahr doch zu einem Platzen der so genannten "Immobilienblase". Die Preise sanken und es
kam zu einer Masse an Hausverkäufen. Dies hatte einen drastischen Effekt auf die gesamte
Volkswirtschaft, wobei der BIP um knapp 4 % gesunken ist. Bis zum Jahr 2010 stieg die
Staatsverschuldung dann auf 61,0 %. Des Weiteren verursachten die hohe Arbeitslosigkeit,
vor allem bei Jugendlichen (über 40%) eine Menge Probleme. Das Wirtschaftswachstum lag
2010 schließlich bei dramatischen -0,1 %.
Irland:
Die Problematik in Irland ähnelt sich der von Spanien. Auch hier gab es bis 2008 keinerlei
Anzeichen einer Krise. Die Staatsschulden waren mit 25 % des BIP sogar noch geringer als
dort. Das Immobiliengeschäft boomte u. a. Durch einen leichten Zugang an Kredite ebenso.
Jedoch brachte auch in Irland der Einbruch der Immobilienpreise, ähnlich wie schon 2007 in
den USA den Markt zum Fallen.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Da hierdurch zudem eine Bankenkrise folgte, wodurch auch die Kreditvergabe einbrach,
wurde die Krise (Wirtschaftswachstum 2010: -1,0 %) noch enormer als in Spanien, sodass
die Schuldenquote im Jahr 2011 ganze 109 % des BIP betrug.
Italien:
Im Gegensatz zu Irland und Spanien, hatte Italien schon vor 2008 eine Schuldenquote von
100 - 110 %. Bis 2010 wuchs diese sogar bis 120 % an. Der 2011 gemessene Wert in Euro
lag dann bei 1.873,4 Milliarden. Das Budget-Defizit betrug ca. 3 %. Durch die Finanzkrise
kam Italien in eine starke Rezession, wobei sich der Anstieg des BIP bei gerade mal ca. 1,1
% bewegte. Hinzu kam eine starke Problematik durch die hohe Arbeitslosigkeit von
Jugendlichen.
Portugal:
Vor dem Einbruch sah es im Jahr 2007 für Portugal noch recht passabel aus. Eine
Schuldenquote von 68 % war nur leicht höher als der Mittelwert in Europa und war ähnlich
dem deutschen Wert. Jedoch schaffte es Portugal durchweg nie die 3 %-Grenze des
Haushaltsdefizits einzuhalten. Da zudem das Leistungsbilanzdefizit immer weiter absank und
die Portugiesen eine Verschuldung des privaten Haushalts von 127 % zu verkraften hatten,
gingen folglich auch die Arbeitsproduktivität und die Lohnstückkosten immer weiter
auseinander.
Dass die Refinanzierungsschwierigkeiten Folgen der steigenden Schuldenquote sind, trifft
somit hauptsächlich nur auf Griechenland zu. In den anderen PIIGS-Staaten sank die
Schuldenquote teilweise sogar bis zum Beginn der großen Krise.
Im Vergleich zu Deutschland war in den PIIGS-Staaten auch die Inflation deutlich höher.
Aufgrund der fehlenden Ausgleichsfunktion eines Wechselkurses seit Einführung des Euro,
führt die Lohnstückkostenentwicklung speziell bei den Ländern mit hoher Inflation zu einer
Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit.
Eine weitere Auswirkung der Staatsschuldenkrise war u. a., dass in den Krisenstaaten eine
geringere Liquidität in den Kreditanstalten vorhanden war, wodurch es zu einem Rückgang
in der Kreditvergabe kam. Zudem stiegen die Risikobewertung und das Risikoempfinden.
Ebenso nachteilig für die Entwicklung in der Krise war, das Verzichten auf eine
einzelstaatliche Geld- und Wechselkurspolitik sowie das Nichtvorhandensein eines
vollständigen Insolvenzverfahrens.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Besonders schwerwiegend war aber, dass die Ratingagenturen häufig die Warnsignale bei
der
wirtschaftlichen Entwicklung
der
PIIGS-Staaten übersahen.
Auch die folglich
eingetretenen Sparmaßnahmen können negative Auswirkungen haben, wenn durch sie eine
Deflation entsteht, welche wiederum die Arbeitslosigkeit ansteigen lässt und so der
Haushaltsanierung im Wege stehe könnte.
Schließlich stuften die Ratingagenturen vor allem die PIIGS-Staaten mehrmals ab, sodass
Irland, Griechenland und Portugal Ende 2011 nicht mehr als Investment-Grade bewertet
werden konnten. Auch in der Politik machte die Krise nicht halt. In allen 5 PIIGS-Staaten gab
es einen Wechsel in der Regierung seit Beginn der Staatsschuldenkrise.
2.3.2 Lösungsansätze
Griechenland:
Im Jahr 2010 wurde mit Hilfe eines Notfallplans versucht dem weiteren Verlauf der Krise in
Griechenland entgegenzuwirken. Dieser beinhaltete Kredite der Euro-Länder über 80
Milliarden Euro sowie einen 30 Milliarden Euro- Kredit des Internationalen Währungsfonds
(IWF). Aufgrund eines Sparpakets, welches das Einfrieren der Renten sowie Senkungen der
Gehälter im öffentlichen Dienst und Steuererhöhungen enthielt, sollte das Haushaltsdefizit
noch vor 2011 um 4 % nach unten gehen. Nachdem dies nicht wie erhofft gelang, beschloss
Draghi dann 2 Jahre später den unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen.
Griechenland ist seither das bisher einzige Land, dem zudem ein großer Teil ihrer Schulden
komplett erlassen wurde. Diskutiert wird außerdem über einen Schuldenschnitt von 100 %,
falls die Insolvenz sich nicht auf anderem Wege zu verhindern lässt. Jedoch wird dies
zunächst u. a. durch die Privatisierung von griechischem Staatseigentum versucht.
Spanien:
Seit dem Platzen der "Immobilienblase" gab es etliche Banken mit faulen Krediten, die vor
knapp einem Jahr auf 260 Milliarden Euro geschätzt wurden. 76 Milliarden davon können sie
allerdings nicht selbst tragen.
Von 2008 an gab es mehrere Versuche zur Lösung dieser Probleme. Angefangen von einem
Konjunkturpaket über 11 Millionen Euro, welches neue Arbeitsplätze schaffen sollte, bis hin
zu Steuererhöhungen und Kürzungen der Staatsausgaben und einen Rückgang bei den
Neueinstellungen im öffentlichen Dienst um ca. 90 %, wodurch man das Budgetdefizit im
Jahr 2013 unter dem 3 %-Grenzwert der EU bekommen wollte.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Im August wurde dies zudem verschärft, indem die Kürzungen aufgrund gestiegener Zinsen
nun beachtliche 102 Milliarden Euro betrugen. Im Juni 2012 wurde den spanischen Banken
schließlich ein in vier Tranchen aufgeteilter Kredit von maximal 100 Milliarden Euro in
Aussicht gestellt.
Irland:
Nach dem Wirtschaftseinbruch in Irland als Folge der geplatzten "Immobilienblase" wodurch
die Auswanderungen dort stark anstiegen, waren die Iren die ersten, die Hilfe durch den EURettungsschirm bekamen, in Form eines 85 Milliarden Euro-Kredits. Diesen erhielten Sie
nicht nur von den europäischen Organisationen sondern auch von Schweden, Dänemark
und Großbritannien. Dem Staatshaushalt sollten 50 Milliarden davon zugute kommen. Die
restlichen 35 Milliarden waren für das irische Bankensystem eingeplant.
Allerdings muss sich Irland weiterhin an seinem strikten Sparprogramm halten, welches u. a.
die Senkung der Sozialausgaben in der Regierung und dem Gesundheitssystem sowie bei
den Bezügen im öffentlichen Dienst beinhaltet. Nachdem die EZB schließlich seine Zinslast
für Notkredite senken wird, scheinen die Iren auf einem guten Weg aus der Schuldenkrise
heraus zu sein. Für Ende 2013 soll sogar schon die Rückkehr zum Kapitalmarkt in Angriff
genommen werden.28
Italien:
Ende 2009 wurde Italien eine Frist zum Schuldenabbau bis 2013 gesetzt. In den Jahren
2010 und 2011 wurden daraufhin erst ein Austeritätsprogramm sowie eine Rentenreform und
später zwei Maßnahmenpakete abgeschlossen, durch welche es zu weiteren Einsparungen
inklusive einer Mehrwertsteuererhöhung kommen sollte. Unter Mario Monti wurde dann ein
Reformpaket mit dem Namen „Salva Italia“ beschlossen, sodass die Summe der
Maßnahmen schließlich 330 Milliarden Euro erreichte. Aufgrund der großen Anzahl an
Unternehmenspleiten wurde die Kontrolle ab 2012 enorm erhöht. Das BIP ging im gleichen
Jahr um ca. 2,4 % zurück, 2013 könnte es um weitere 0,2 % sinken.
Portugal:
Durch die Befürwortung zum Stabilitätsprogramm 2010 soll das Haushaltsdefizit um 6,5 %
auf dann 2,8 % schrumpfen. Damit dies gelingt, dienen Kürzungen bei Militär- und
Sozialausgaben, Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst sowie Steuererhöhungen und die
Privatisierung von Staatseigentum. Auch hier wurde ein Austeritätsprogramm beschlossen.
28
vgl. Welt 2, Zugriff: 11.03.2013, 10:05 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Nach dessen Scheitern und folgender Herabstufung durch die Ratingagentur Standard &
Poor's, bekam Portugal doch noch ein Hilfspaket über 78 Milliarden Euro von der EU.
Inzwischen hat sich die wirtschaftliche Lage klar verbessert, was man u. a. am nun weiter
sinkenden Haushaltsdefizit sehen kann.
Der Euro-Rettungsschirm, der von Griechenland, Portugal und Irland in Anspruch
genommen wurde, ist somit scheinbar notwendig gewesen, um die Krisenländer aus ihrer
dramatischen Situation wieder herauszuführen. Ohne die Kredite der EU wäre ein Weg aus
den Liquiditätsengpässen heraus für die PIIGS-Staaten wohl sowieso nur sehr schwer
umzusetzen.
Die EZB, die ab Mitte 2010 ebenso am Kauf von Staatsanleihen beteiligt war, hatte zuletzt
einen Betrag von 208,7 Milliarden Euro für diese Papiere auf ihrer Seite, wobei 30,8
Milliarden auf Griechenland fielen, 43,7 Milliarden auf Spanien, irische Staatsanleihen waren
im Wert von 13,6 Milliarden Euro dabei. Hinzu kamen noch 99,0 Milliarden für Italien und
21,6 Milliarden Euro für Portugal.
Nichtsdestoweniger werden noch weitere Rettungsmöglichkeiten diskutiert. Ein Konzept liegt
in
der
gemeinsamen
Emission
garantierter
Anleihen
von
mehreren
zusammengeschlossenen Staaten. Beispielsweise soll ein Staat bei diesen Papieren nur für
den von ihm in Anspruch genommenen Teil haften. Des Weiteren könnten schwache Länder
Anleihen herausgeben. Durch eine Deckung durch die Vermögenswerte des Staates, würde
schließlich die Refinanzierungskosten gedrückt werden.
Andere drastischere Möglichkeiten sehen einen Austritt aus dem Euro einzelner Staaten
oder auch ganz Europa vor sowie die Spaltung in ein Nord- und Südeuropa. Gerade bei
Staaten wie Griechenland, die Kriterien der EU stark verletzen, wäre ein Ausschluss aus
dem Euro mit Rückkehr zur einheimischen Währung nicht undenkbar. Allerdings kann dies
aufgrund
der
Schlussendlich
vorhandenen
beinhaltet
Verträge
eine
nicht
Überlegung
ohne
auch
weiteres
die
durchgesetzt
Vermögensabgabe
werden.
reicherer
Privathaushalte oder doch einen kompletten Abschied der Maßnahmen mit daraus folgender
Insolvenz. Durch das Euro-Rettungspaket besteht aber eine sehr hilfreiche Rettungsaktion,
wodurch solche Maßnahmen nicht unbedingt von Nöten sind.29
29
vgl. FAZ 2, Zugriff: 11.03.2013, 11:31 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
2.4 Geldsystem Kritik
Das bereits unter Punkt 2.1 angesprochene Geldsystem der Europäischen Zentralbank
erntet nicht nur Zustimmung unter den beteiligten und außenstehenden Personen. Speziell
seit dem der Italiener Mario Draghi die Präsidentschaft übernommen hat, wird über diese
Politik sehr scharf diskutiert.
Schon länger existiert die Kritik an der direkten geldpolitischen Strategie der EZB. Hierbei
wird vor allem die 2. Säule, also die monetäre Analyse kritisiert. Angeblich wird das
angestrebte Geldmengenwachstum von 4,5 % zu selten erreicht. Zudem soll sogar eine
konkrete Aussagefähigkeit dieser Analyse nicht vorliegen. Da die EZB je nach Informationen
aus der wirtschaftlichen Analyse zwischen expansiver- und restriktiver Geldpolitik
umschalten kann, unabhängig von den Ergebnissen der 2. Säule, fehlt die erwünschte
Transparenz dieses geldpolitischen Systems.
Auch das angestrebte Ziel von 2 % bei der Inflation wird von den Kritikern als Fehlvorgabe
angesehen. Stattdessen wird von Ihnen eine expansivere Geldpolitik ähnlich der USA
gefordert mit einem Inflationsziel von 3,5 %. Dadurch wird sich hauptsächlich ein höheres
Wirtschaftswachstum erhofft. Eine weitere Kritik, die aber auch bei der amerikanischen Fed
vorhanden ist, zeigt sich in der geringen Kommunikationsbereitschaft der EZB, wodurch die
Unsicherheit am Markt noch gestärkt werde. Zuletzt wurde diese Kritik aber größtenteils
entkräftet, da sich die EZB nach einigen Unstimmigkeiten transparenter zeigt.
In den letzten Jahren hat die EZB ihren Kritikern allerdings neuen Anlass für Diskussionsstoff
geliefert, durch den Ankauf von fremden Staatsanleihen, hauptsächlich der PIIGS-Staaten.
Einige Stimmen behaupten, dieses entspräche nicht dem Gesetz. Denn nach Art. 123 AEUV
ist „der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Regierungen der Mitgliedstaaten durch die
Europäische Zentralbank“ nicht erlaubt. Da dieses Geschäft allerdings mit den Banken und
nicht direkt mit den Krisenländern getätigt wurde, könnte es als mittelbar angesehen werden
und wäre wiederum nicht verboten.
Doch selbst wenn der Ankauf dieser Papiere legal ist, gefällt dies nicht jedem. Da sich diese
Maßnahme wohl als die einzige wirkliche Hilfe für einige Staaten darstellt, ist u. a. der EZBChefvolkswirt Jürgen Stark zurückgetreten. Für ihn waren die Anleihekäufe nicht mehr
geldpolitisch motiviert, da kein Anzeichen einer Deflation zu sehen ist. Stattdessen sollten sie
nur dazu dienen, „überschuldete Länder vor dem Marktpreis ihrer Staatsanleihen zu
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
schützen“30. Dies hat für ihn nicht mehr viel mit der eigentlichen Aufgabe der Zentralbank
gemein.
Ebenso stellt sich der Präsident der Bundesbank Jens Weidmann gegen weitere Ankäufe
von Staatsanleihen. Nach seiner Meinung ginge dies zu sehr in die Richtung einer
Staatsfinanzierung. Das Vertrauen zur Bewältigung der Krise würde dadurch eher sinken als
steigen. Außerdem werde nach Meinung der Bundesbank ein großes Inflationspotenzial
geschaffen, da sich die überschuldeten Staaten wohl nur durch eine starke Entwertung des
Geldes entschulden können, was wiederum zulasten der Sparer und Arbeitnehmer geht.
Andere Institutionen, wie der Internationale Währungsfond (IWF) und die Europäische
Kommission stehen dem Beschluss der EZB zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen
aber positiv entgegen, damit auch die Gesamtnachfrage in Europa vorhanden bleibt. Vor
allem einer Zusammenarbeit mit dem IWF als unabhängige Partei stellt die ganze Aktion der
Zentralbank wieder mehr ins grüne Licht. 31
Jedoch hat nicht zuletzt die aktuell durchgeführte lockere Geldpolitik immer mehr kritische
Stimmen hervorgerufen. Gerade im Fall Spanien wird der Zentralbank vorgeworfen, zu leicht
und ohne entsprechenden Sicherheiten Geld zu vergeben, wodurch das Kreditrisiko der EZB
enorm ansteigt und die Geldpolitik allmählich überfordert wird. Laut Peter Praet, dem
Chefvolkswirt der EZB kann diese lockere Politik nicht dauerhaft die Probleme lösen.32
Da sich die Anleihen nun in den Büchern wieder finden und die EZB sich diese nicht
ruinieren möchte, wird auch der Vermutung, sie verliere allmählich immer mehr ihre
Selbstbestimmtheit gegenüber dem Bankensektor, häufig doch Recht gegeben. Schon zuvor
wurde dem italienischen Präsident Draghi vorgeworfen, gerade die Unabhängigkeit bei der
vergünstigten Refinanzierung Italiens, nicht zu haben. Wenn man die hohe Anzahl an
Staatsanleihekäufen, die Niedrigzinspolitik und auch die bevorstehende Bankenaufsicht der
EZB betrachtet, kann man schnell zu dem Entschluss kommen, sie habe zwar an Macht
gewonnen, jedoch gleichzeitig stark an Unabhängigkeit eingebüßt.33
Immerhin scheint dies noch längst nicht so großem Ausmaß anzunehmen, wie bei der
amerikanischen Fed, die stark unter dem Einfluss der Privatbanken steht und der Banca
d'Italia. Diese ist fast vollständig im Besitz der privaten Finanzwirtschaft, womit man auch
eine
Unabhängigkeit
dieser
ausschließen
kann.
So
gesehen
steht
es
mit
der
30
Geldsystem, Zugriff: 07.02.2013, 7:16 Uhr
vgl. Spiegel 2, Zugriff: 07.02.2013, 8:00 Uhr
32
vgl. FOCUS 1, Zugriff: 10.02.2013, 8:04 Uhr
33
vgl. Tagesschau 1, Zugriff: 10.02.2013, 8:22 Uhr
31
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Selbstbestimmung der EZB momentan noch einigermaßen gut. Man kann nur hoffen, dass
dies auch zukünftig so bleibt.34
Allerdings ist aufgrund der Menge an Veränderungen in den letzten Jahren, der EZB-Chef
Mario Draghi selbst schwer in die Kritik geraten. Für viele ist die EZB unter der Regierung
Draghis fast zu einer Art angelsächsische Zentralbank geworden.35
Es kommt die Frage auf, ob es primär immer noch um Geldwertstabilität geht oder eigentlich
nur die Finanzmärkte mit schnellem Geld besänftigt werden sollen. Vor allem die Senkung
des Leitzinses auf ein Niedrigstniveau wirft Fragen auf, da nicht nur die Sparer darunter
leiden. Auch die Investitionen haben sich nicht etwa erhöht, sondern sind eher deutlich
gesunken. Aufgrund schwacher Wirtschaftsleistungen und hoher Arbeitslosigkeitszahlen in
Europa wird sich dies auch mit tiefen Zinsen nicht leicht ändern lassen. Für manche hat sich
dadurch die Krise sogar verschlimmert, denn gerade für starke Banken wird es schwerer
Marktanteile gewinnen zu können, wenn schwache Banken künstlich am Leben gehalten
werden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch sieht in der aktuellen Politik der EZB
eher die italienische Zentralbank (Banca d'Italia) als Vorbild. Dies bekräftigt er, durch die
inflationsrisikoreich geführte expansive Geldpolitik von Draghi, der immerhin zuvor Präsident
dieser Zentralbank war. Anstatt eines Versuches zur Vermeidung der Inflation, macht es die
EZB den Krisenstaaten, im Besonderen Italien nur günstiger sich zu verschulden. Durch die
enormen Schwierigkeiten während der Krise mit fehlenden wirklich nützlichen Alternativen,
könnte dieser Weg jedoch auch der richtige sein. Dies wird sich wohl erst in naher oder
ferner Zukunft herausstellen.36
Da aber zum aktuellen Zeitpunkt auch das Ziel der Preisstabilität durchgehend verfehlt
wurde und zudem das Interbankensystem nicht recht zu funktionieren scheint, was zu einem
heftigen Vertrauensverlust in Deutschland und den übrigen EU-Ländern geführt hat, kann
man sagen, dass es bisher zu wenig wirklich positive Effekte durch die neue Geldpolitik von
Draghi gab.37
34
vgl. FOCUS 2, Zugriff: 10.02.2013, 8:50 Uhr
vgl. Tagesschau 1, Zugriff: 10.02.2013, 8:22 Uhr
36
vgl. Deutsche Wirtschaft 1, Zugriff: 10.02.2013, 10:05 Uhr
37
vgl. MMNEWS 1, Zugriff: 10.02.2013, 10:23 Uhr
35
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Insofern forderte nicht nur der Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung Jens Ulbrich ein
Umdenken der EZB-Führung. Um aus sämtlichen Problemen wieder einen Ausweg zu
finden, kommt für ihn nur in Frage, dass die Staaten der EU die Risiken selbst tragen oder
sie komplett an die EU abgeben.38
Weil sich jedoch inzwischen die Lage in den meisten Krisenländern jedoch wieder entspannt
hat, kann auch die EZB, und vor allem Draghi etwas aufatmen. Allerdings mahnt dieser
weiter zur Vorsicht. Durch den Kampf im letzten Jahr für den Erhalt des Euro, müsse man
seiner Meinung nach, nun alles dafür tun, dass in Zukunft die Währungsunion stabil bleibt
und möglichen neuen Krisen entgegen trotzt. Die EU-Staaten müssen daher weiter sparen.
Auch am bisherigen Ziel der Preisstabilität und der lockeren Geldpolitik möchte er festhalten,
da die Inflation bislang den Rahmen nicht sprengt. Ebenfalls sprach er sich gegen eine
aktivere Wechselkurspolitik, wie von Frankreichs Präsident Hollande gewünscht, aus.
Dagegen stellte er sich gegen eine erneute Senkung des Leitzinses in näherer Zukunft.
Einen direkten Aufschwung sieht er aber erst ab Mitte bis Ende 2013. Hierfür müssen nach
ihm die EU-Länder allerdings die Strukturreformen auch umsetzen. Einen positiven Ansatz
sieht er jedoch u.a. schon in den bisherigen Rückzahlungen der Kredite für kriselnde Banken
von 137,2 Milliarden Euro (Stand Februar 2013).39, 40, 41, 42
Die EZB- Geldpolitik könnte somit vielleicht doch die richtige sein, welche Europa
schlussendlich wieder aus der Krise heraus führt. Dafür sollte sie ihren Weg aber zielstrebig
weitergehen, wobei alle EU-Länder, nicht zuletzt, die PIIGS-Staaten mitziehen müssen.
38
vgl. Handelsblatt 3, Zugriff: 10.02.2013, 10:51 Uhr
vgl. FAZ 3, Zugriff: 10.02.2013, 11:38 Uhr
40
vgl. Handelsblatt 4, Zugriff: 10.02.2013, 11:57 Uhr
41
vgl. Spiegel 3, Zugriff: 10.02.2013, 12:04 Uhr
42
vgl. Spiegel 4, Zugriff: 10.02.2013, 12:26 Uhr
39
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
3. Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank
3.1 Aufgaben, Entstehung, allgemeine Erläuterung und Einbeziehung
wichtigster Gremien
Die Europäische Zentralbank (im folgendem nur noch EZB genannt) ist ein Organ der
Europäischen Union (EU), welche ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Sie ist die Notenbank
der gemeinsamen Währung des Euroraums, den Euro. Ihr oberstes und vorrangiges Ziel, ist
die Erhaltung der Preisstabilität. Das Währungsgebiet besteht aus den 17 Ländern der EU,
welche den Euro seit 1999 eingeführt haben. Dieses Währungsgebiet bildet den
zweitgrößten Wirtschaftsraum auf der Welt (nach den Vereinigten Staaten).
Um einen guten Überblick über die EZB zu schaffen, möchten wir vorerst auf die Entstehung
dieses Organs eingehen.
Um eine zentrale Steuerung der Währungs- und Kreditpolitik innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft zu erreichen wurde der so genannte Werner-Plan (1970) eingeführt. Er
forderte außerdem die Freizügigkeit des Kapital- und Geldverkehrs und unveränderliche
Wechselkurse.
Im Jahre 1979 wurde das Europäische Währungssystem (EWS) errichtet. Das EWS bestand
vom 13. März 1979 bis zum 31. Dezember 1998 und enthielt als Kernelement den
Wechselkursmechanismus.43
1989 wurde die Grundlage für den Maastrichtvertrag geschaffen, welcher letztendlich im
Jahre 1992 von allen zwölf Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde. Der Maastrichtvertrag
enthielt die verschiedenen Regelungen bezüglich der Währungseinheit des Euro. Er schaffte
unter
anderem
Aufnahmekriterien
für
Mitgliedsstaaten,
Begrenzungen
von
Staatsverschuldungen (max. 60 % des BIP) und Inflationsraten (3 %). Außerdem sah er den
Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. Die erste Stufe befasste sich mit der
Koordinierung der Währungs- und Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten, z.B. die
Liberalisierung des Kapitalverkehrs. Danach folgte die zweite Stufe, die Errichtung des
Europäischen Währungsinstituts (EWI). Das EWI trat am 1. Januar 1994 in Kraft und
entwickelte sich im späteren Verlauf zu der EZB. Die dritte Stufe stellte schließlich die
43
vgl. Währungssystem, Zugriff: 20.01.2013, 09:13 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Festlegung der Wechselkurse innerhalb der teilnehmenden Währungen fest, sowie die
Umstellung auf die neue Währung, dem Euro.44
Dies war die Geburtsstunde der EZB, welche die Verantwortung für die Währungspolitik
übernahm.
,,Die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken
und der EZB. Gemäß der Satzung wurden sowohl die EZB als auch das Europäische
System der Zentralbanken (ESZB) am 1. Juni 1998 geschaffen. Die EZB ist das Herzstück
des Eurosystems und des ESZB. Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die
ihnen übertragenen Aufgaben gemeinsam wahr. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit im
Sinne des Völkerrechts.”45
Die Aufgaben der EZB unterteilen sich in verschiedene Bereiche. Die oberste Priorität steht
der Erhaltung des Preisniveaus zu. „Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der
Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der
Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft
beizutragen.“, in Artikel 2 wird ein hoher Beschäftigungsgrad
und ein stetiges
Wirtschaftswachstum angegeben, dies soll eine Rezession innerhalb der Eurozone
vermeiden. Die EZB beschäftigt sich mit folgenden weiteren Aufgaben:
“(2) Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin:
 Die Geldpolitik der Union festlegen und auszuführen,
 Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 durchführen,
 Die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten halten und verwalten,
 Das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme fördern.46

(3) Absatz 2 dritter Gedankenstrich berührt nicht die Haltung und Verwaltung von
Arbeitsguthaben in Fremdwährungen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten.
44
vgl. ECB, Zugriff: 19.01.2013, 15:31 Uhr
ECB 2, Zugriff: 03.02.2013, 13:08 Uhr
46
Artikel 105 Abs. 2 EGV
45
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
(4) Die Europäische Zentralbank wird gehört
 Zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union im Zuständigkeitsbereich der
Europäischen Zentralbank,
 Von den nationalen Behörden zu allen Entwürfen für Rechtsvorschriften
im
Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank, und zwar innerhalb der
Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels
129 Absatz 4 festlegt.
Die Europäische Zentralbank kann gegenüber den zuständigen Organen, Einrichtungen oder
sonstigen Stellen der Union und gegenüber den nationalen Behörden Stellungnahmen zu in
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen abgeben.
(5) Das ESZB trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf
dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems
ergriffenen Maßnahmen bei.
(6)
Der
Rat
kann
einstimmig
durch
Verordnungen
gemäß
einem
besonderen
Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der
Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über
Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen
der Europäischen Zentralbank übertragen.“
Die EZB besteht aus insgesamt drei Organen, dem Rat und dem erweiterten Rat, welche die
Beschlussorgane bilden und dem Direktorium. Das Direktorium ist das ausführende Organ.47
47
Artikel 105 Abs. 3, 4 , 5, 6 EGV
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
3.2 Welche bankenaufsichtlichen Instrumente besitzt die EZB
Abb. 1:
Aufbau Europäisches System der Zentralbanken
Der Rat setzt sich aus sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der
nationalen Zentralbanken der 17 Mitgliedsstaaten zusammen. Er ist das oberste
Beschlussorgan. Seine Aufgaben beschäftigen sich mit der Erlassung von Beschlüssen und
Leitlinien von geldpolitische Ziele und Leitzinssätze. Außerdem trifft der Rat Entscheidungen
über die Bereitstellung von Zentralbankengeld. Zweimal im Monat tagt der Rat im Eurotower
in Frankfurt am Main. 48
48
ECB 4, Zugriff: 03.02.2013, 14:06 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Das zweite Organ ist der Erweiterte Rat der EZB. Der Erweiterte Rat besteht aus den
Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und
Vizepräsidenten der EZB. Er wird als Übergangsgremium angesehen.49
Abb. 2: EZB- Rat
Das letzte Organ ist das Direktorium der EZB, es besteht aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten und vier weiter Mitgliedern, welche vom Europäischen Rat ernannt werden.
Präsident der EZB ist zurzeit Mario Draghi. Die Aufgabe des Direktoriums ist die Führung der
Geschäfte der EZB. Ebenfalls tätigt das Direktorium Vorbereitungen für die Sitzungen des
Rates.50
49
vgl. ECB 5, Zugriff: 03.02.2013, 14:23 Uhr
50
ECB 6, Zugriff: 05.02.2013, 21:11 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Abb. 3: EZB Direktorium
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
4. Interessenkonflikt zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik
4.1 Geldpolitik, Bankenaufsicht und Fiskalpolitik
4.1.1 Geldpolitik
In der Geldpolitik sind Preisstabilität oder Konjunkturstabilisierung die Hauptziele der
Notenbanken welche sich aufgrund vorhandener Wirkungsverzögerungen (time lags) und
unvollständiger
Maßnahmen
Kenntnisse
nicht
direkt
über
die
steuern
genauen
lassen.
Übertragungskanäle
Geldpolitische
Strategien
geldpolitischer
sollen
den
Entscheidungsprozess in einer Notenbank festhalten sowie die Darstellung und Begründung
Geldpolitischer Entscheidungen gegenüber den Marktteilnehmern erleichtern. Diese
Strategien umfassen den kompletten Übertragungsprozess geldpolitischer Impulse wie den
Einsatz der
Instrumente,
operative
Ziele
(operational
targets) und
Zwischenziele
(intermediate targets) bis zu den Endzielen. Die Instrumente der Geldpolitik sind die
Mindestreservepolitik,
die
Zins-
oder
Fazilitätenpolitik
und
die
Offenmarktpolitik.
Notenbanken können beim Einsatz dieser Instrumente entweder Preis- oder Mengengrößen
festlegen. Eine Erhöhung der Mindestreservesätze führt direkt zu einer Verringerung der
freien Liquiditätsreserven wodurch der Geld- und Kreditschöpfungs-spielraum der Banken
sinkt. Gleichzeitig erhofft man sich von Mindestreservesatzvariationen einen Beitrag zur
Stabilisierung der Geldmarktsätze und des Zentralbankgeldbedarfs, da zu einer Erhöhung
des Zinsniveaus führende Rentabilitätseffekte auftreten.
Die Zins oder Fazilitätenpolitik findet auf dem Interbankenmarkt und oftmals auf den
Tagesgeldmarkt statt. Sie stellen entweder den Geschäftsbanken Liquidität gegen
Besicherung (als Diskont-, Lombard- oder Pensionsgeschäfte) zur Verfügung oder
ermöglichen Geschäftsbanken, Überschussliquiditäten bei der Zentralbank kurzfristig
anzulegen.
Offenmarktgeschäfte der Offenmarktpolitik sind geldpolitische Geschäfte, die auf Initiative der
Zentralbank am Finanzmarkt durchgeführt werden. Es gibt Outrightgeschäfte, welche
definitive Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und sonstigen Aktiva sind und
Devisenswaps welche gleichzeitige Durchführung eines Kassa- und eines Termingeschäfts
sind. Sie können sowohl liquiditätserhöhend als auch liquiditätssenkend wirken. Zur
Liquiditätsbereitstellung gehören befristete Tendergeschäfte, zur Liquiditätsabschöpfung
gehört die Emission von kurzlaufenden abgezinsten Schuldverschreibungen. Die operativen
Ziele der Geldpolitik sind ökonomische Variablen, die von den Notenbanken durch ihre
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Instrumente kontrolliert werden können. Von fast allen Notenbanken werden kurzfristige
Geldmarktzinssätze wie z.B. der Tagesgeldsatz als operative Ziele angesehen. Ersatzweise
können auch Mengengrößen wie die Geldbasis herangezogen werden. Wenn das der Fall
ist,
versucht
die
Notenbank
den
Bargeldumlauf
zzgl.
der
Reservehaltung
von
Geschäftsbanken zu steuern. Da die Banken über ihre Einlagenstruktur oder ihr
Refinanzierungsverhalten einen Einfluss auf die Geldbasis nehmen können, wird die
einfache Geldbasis häufig noch korrigiert, um derartige Effekte zumindest partiell zu
neutralisieren. Die Notenbanken nehmen um ihre Wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen
auf die Finanzierungsbedingungen Einfluss, indem sie die Geldversorgung und die Zinsen
beeinflussen. Die Zwischenziele der Notenbanken stehen normalerweise in einem recht
engen Zusammenhang mit dem eigenen wirtschaftspolitischen Ziel und sollten gut
beobachtbar und kurzfristig beeinflussbar sein. Die Bedeutung dieser Zwischenziele hat in
den vergangenen Jahren in der Praxis allerdings immer mehr abgenommen. Die
Geldmengensteuerung basiert auf der Annahme des Monetarismus, dass die Geldnachfrage
in einer Volkswirtschaft langfristig stabil ist.
Bei der Liquiditätssteuerung sind die freien Liquiditätsreserven der Banken Indikator für die
Zwischenziele
„Kreditvergabe“
und
„Kreditkosten“.
Die
Notenbank
versucht
das
Kreditangebot und die Kreditnachfrage auf einmal zu regulieren, in dem die die freien
Liquiditätsreserven steuert und zinspolitische Maßnahmen zur Hilfe nimmt. Mit einer
restriktiven Politik verringern die Banken bei einsetzender Liquiditätsverknappung ihr
Kreditangebot und die Wirtschaftssubjekte reduzieren aufgrund eines höheren Zinssatzes
ihre Kreditnachfrage. Bei einer expansiven Politik hingegen erhöhen die Banken bei
einsetzender Liquiditätsausweitung ihr Kreditangebot woraufhin die Wirtschaftssubjekte
wegen des niedrigeren Zinssatzes ihre Kreditnachfrage erhöhen. Aufgrund von zeitlichen
Wirkungsverzögerungen und der Zinsempfindlichkeit der Investitionen wird diese Art der
Politik nicht als unproblematisch eingeschätzt. Dies hat zur Folge, dass Banken ihre
Kreditexpansion im Zweifel auch ohne freie Liquiditätsreserven noch vorantreiben.
Die
Wechselkursbindung
ist
insbesondere
für
kleine
Länder
mit
einem
großen
außenwirtschaftlichen Sektor kann es sinnvoll sein, die Geldpolitik einem Wechselkursziel
unterzuordnen. Dadurch wird eine autonome nationale Geldpolitik zwar aufgegeben aber es
kann vorteilhaft sein, wenn es dadurch bspw. gelingt, Vertrauen und eine höhere Reputation
einer ausländischen Zentralbank zu importieren. Allerdings droht eine Deflationskrise, wenn
die heimische Wirtschaft deutlich dynamischer als die Leitwährungswirtschaft wächst. Mit der
Direktiven Inflationssteuerung kehrten viele Länder aufgrund von Zweifeln an den
Interdependenzen
zwischen
Geldmengenaggregaten
und
den
Endzielen
wie
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Preisniveaustabilität oder Outputstabilisierung
den geldpolitischen Strategien unter
Berücksichtigung expliziter Zwischenziele den Rücken zu. Dies ist die Direktive
Inflationssteuerung. Hier legen Geldpolitische Entscheidungsträger ein Inflationsziel fest und
beobachten die gegenwärtige Preisniveausteigerung sowie Frühindikatoren für die künftige
Preisniveauentwicklung. Ihre Strategie basiert auf der Steuerung der vorausgesagten
Inflationsrate. Wenn die Indikatoren eine Gefährdung des Inflationsziels andeuten, wird je
nachdem ob inflationärer Druck oder deflationärer Druck besteht mit restriktiver bzw.
expansiver Geldpolitik reagiert. Endziele der Geldpolitik sind Ziele die die Notenbank
langfristig erreichen will. Es hat sich inzwischen herauskristallisiert, dass die Notenbanken
nur Inflationsprozesse bekämpfen und somit nur das Ziel der Preisniveaustabilität verfolgen
können. Es gibt die diskretionäre und die regelgebundene Geldpolitik. In der diskretionären
Geldpolitik wird von den geldpolitischen Entscheidungsträgern von Fall zu Fall entschieden
welche Maßnahmen sie zur Erreichung ihrer Ziele ergreifen müssen. Der Vorteil dieser
Strategie liegt in der hohen Flexibilität wodurch es der Zentralbank möglich ist auf die sich
ständig wechselnden Probleme mit immer unterschiedlichen Mitteln zu reagieren. Der
Nachteil aber ist, dass der Markt für die Marktakteure unberechenbar ist was bei ihnen zu
einer Erwartungsunsicherheit führt wodurch sie keine Basis für ihre individuellen
ökonomischen Pläne haben. Bei der Regelgebundenen Geldpolitik (open-loop-policy) ist die
Zentralbank dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlungsregel ohne Rücksicht auf die
Besonderheiten der jeweiligen Handlungssituation auszuführen. Eine Alternative zur
regelgebundenen Geldpolitik stellt die Feedback-Regel (closed-loop-policy) dar. Hier ist die
Ausführung der Handlungsregeln an den Eintritt spezieller Ereignisse gebunden, sodass eine
Rückkopplung (closedloop) zwischen Zielgröße und Instrumentenwahl bzw. -einsatz
integriert ist. Hierbei ist die Erwartungssicherheit gegenüber der Geldpolitik gegeben, da die
Marktakteure die Feedback-Regel kennen. Diese Art der Regelbindung ist gegenüber
verschiedenen Inflations- oder Deflationssituationen und Ursachen relative Flexibel ist
solange alle relevanten Situationsparameter bekannt sind. Bei unerwarteten Ursachen
hingegen ist sie ziemlich unflexibel. Insgesamt wird es sich in der Realität nicht vermeiden
lassen, den geldpolitischen Akteuren (den Zentralbankern) gewisse allerdings ziemlich
beschränkte diskretionäre Spielräume zu belassen, um auf unerwartete Zukunftssituationen
reagieren zu können. In der Praxis kann man also nur unvollständige Regelbindungen
erstellen. Außerdem stellen sich die expansive und die kontraktive Geldpolitik gegenüber. Die
Expansive Geldpolitik ist eine geldpolitische Maßnahme, bei der die Änderungsrate der
Geldmenge bzw. das Geldangebots dargestellt wird. Sie versucht die Wirtschaft zu beleben
und somit konjunkturellen Abschwüngen entgegen zu wirken. In einem deflationären Umfeld
ist sie allerdings wirkungslos. Außerdem wirkt sie wenn dann nur kurzfristig. Die kontraktive
Geldpolitik
hingegen
umfasst
alle
Maßnahmen,
welche
die
Änderungsrate
des
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Geldangebotes, d.h. die Menge des umlaufenden Geldes verringern. Sie kann vor allem bei
konjunktureller Überhitzung ein wirksames Mittel sein. Durch sie kommt es zu
Zinssteigerungen, Produktions- und Investitionsrückgängen und sie soll außerdem den
Anstieg des Preisniveaus verlangsamen und somit Inflationstendenzen eindämmen. Es
besteht aber die Gefahr, dass Liquiditätsengpässe auftreten, die den Bankensektor
destabilisieren können.51
Die in Italien traditionell schwache Exekutive hinterließ dort im Machtgefüge eine Lücke die
von der Banca d'Italia geschlossen wurde wodurch sie maßgeblich die Wirtschaftspolitik
steuerte. Die Banca d'Italia war bis 1981 eng mit dem Italienischen Schatzamt verbunden.
Dieses legte die Obergrenze der Zinsen für die Staatsschulden fest und alle Anleihen die zu
diesem Preis nicht abgesetzt werden konnten mussten von der Banca d'Italia aufgekauft
werden. Die Staatsverschuldung wurde somit verbilligt, was dazu führte, dass sich der Staat
übermäßig verschuldete und die Geldmenge immer weiter stieg. Daraus resultierten hohe
Inflationen und eine stark schwächelnde Lira. Dies war zwischenzeitlich so schlimm, das
Politiker überlegten 3 Nullen auf den Geldscheinen zu streichen. Im Gegensatz zu den
Heutigen Interventionen wo die EU Staaten das Risiko gemeinsam tragen, trug damals Der
Italienische Staat selbst das Risiko.52,53
4.1.2 Bankenaufsicht
Die Bankenaufsicht überwacht die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten mit dem Ziel, dass
Banken- und Finanzsystem funktionsfähig zu halten. Grundlage hierfür ist in Deutschland
das Kreditwesengesetz (KWG). Eine Vielzahl der Vorschriften im KWG zielt darauf ab die
Risiken, die die Banken eingehen können beschränkt werden um die Einlagen zu schützen.
Zur Unterstützung hierzu gibt es noch das gesetzliche System der Einlagensicherung. Die
Aufsicht teilen sich in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. In Italien haben
seit 2007 die neuen Regeln zur Bankenaufsicht gelten verschiedene Institute neben der
Banca
d'italia
die
Bankenaufsicht
zur
Aufgabe.
Unter
anderem
ist
auch
das
Finanzministerium beteiligt wodurch natürlich eine enge Bindung zur Politik besteht welche
von
einigen
Markteilnehmern
wie
z.B.
dem
Generaldirektor
des
Italienischen
Bankenverbandes Giovanni Sabatini stark kritisiert wird. In Sachen Überprüfungen ist die
Aufsicht durch die Banca d'Italia ein Vorbild für andere, da ihre Überprüfungen mit 3 bis 6
Monaten länger dauern als bei anderen Aufsichtsbehörden.54,55
51
vgl. Gabler Wirtschaftslexikon: Geldpolitik, Zugriff 08.02.13, 10:00 Uhr
vgl. EZB – Eine Banca d’Italia 2.0, Zugriff 08.02.13, 10:15 Uhr
53
vgl. Weidmanns Schlacht, Zugriff 08.02.13, 10:15Uhr
54
vgl. Gabler Wirtschaftslexikon: Bankenaufsicht, Zugriff 14.02.13, 14:25 Uhr
52
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
4.1.3 Definition Fiskalpolitik
Eine Fiskalpolitik (fiscalpolicy) gibt es im engeren Sinn erst seit der Entwicklung der
keynesnianischen
Theorie.
Vorher
wurde
die
Geldpolitik
nur
als
langfristiges
Stabilisierungsinstrument angesehen. Erst durch eine Theorie rückte auch die kurze Frist in
den Vordergrund. Demnach tritt der Staat als Ersatznachfrager auf dem Markt auf wenn die
Wirtschaft stagniert. Außerdem muss der Staat durch höhere Investitionen für Wachstum
sorgen, wenn Unternehmen auf Investitionen verzichten, da sich durch den schwindenden
Konsum die Absatzzahlen verschlechtern. Die neuen Staatsaufträge verbessern die
Absatzlage wodurch die Wirtschaft auf Kosten neuer Staatsschulden wieder wächst. Diese
sind am Ende der Wirkungskette aber niedriger als zu Beginn. Diese Theorie befindet sich
auf der Ausgabenseite der Fiskalpolitik. Durch sie werden mit Hilfe von Staatlichen
Investitionsausgaben Nachfragekomponenten bedient und gesteuert. Entgegen den zu
Sparmaßnahmen aufrufenden Meinungen kann in konjunkturellen Schwächephasen mit Hilfe
von neuen Staatsschulden ein Wirtschaftswachstum hervorgerufen werden. Die andere
Möglichkeit für den Staat in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen, ist das beeinflussen von
Steuern und Transferzahlungen. Hierdurch kann das Einkommen der Haushalte und dadurch
deren Nachfrage verändert werden. Bei beiden Möglichkeiten verschiebt sich die aggregierte
Nachfragekurve. Bei einer Erhöhung der Staatsausgaben verschiebt sich die Kurve nach
rechts und bei einer Verringerung nach links. Wie wirksam die beiden Maßnahmen sind
hängt von den folgenden 2 Effekten ab.
Der Multiplikatoreffekt gibt an wie stark sich die Änderung der Staatsausgaben auf die
Gesamtnachfrage und das Gesamteinkommen auswirkt. Wenn der Staat z.B. seine
Ausgaben zu Verteidigungszwecken um 10 Mrd. Erhöht verschiebt sich die Kurve um diesen
Betrag nach rechts. Wenn die Unternehmen noch ungenutzte Kapazitäten besitzen
produzieren sie mehr aufgrund der gestiegenen Nachfrage. Hierfür werden auch mehr Güter
benötigt und durch die gestiegene Produktion erhöht sich auch das Einkommen der
Bevölkerung und dadurch erhöht sich dann auch die Nachfrage. Da ein Teil der
Einkommenserhöhung gespart
wird ist
der Konsumanstieg kleiner
als eben die
Einkommenserhöhung. Durch den erneuten Nachfrageanstieg erhöhen sich auch wieder das
Einkommen und auch der Gewinn der Unternehmen. Dieser Vorgang wiederholt sich immer
wieder mit immer kleinerem Ausmaß. Die Investition von 10 Mrd. hat also eine größere
Auswirkung als nur einen Anstieg der aggregierten Nachfrage um 10 Mrd. Euro.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Der auch als Crowding-Out Effekt bekannter Verdrängungseffekt besagt, dass durch die
Zinssteigerung bei expansiver Fiskalpolitik ein Nachfragerückgang erfolgt. Es gibt 2
Möglichkeiten die zu einem solchen Zinsanstieg führen können. Die eine Möglichkeit ist,
wenn die Erhöhung der Staatsausgaben wie oben beschrieben zu einer Steigerung des
Gesamteinkommens sowie zu einer Erhöhung der Nachfrage nach Gütern und
Dienstleistungen führt und die Menschen dadurch ihre Kassenhaltung vergrößern. Ist die
Geldmenge konstant so liegt ein Geldnachfrageüberhang vor und die Zinsen steigen. Die
andere Möglichkeit ist wenn der Staat Kredite aufnimmt um die Investitionen zu tätigen.
Diese
Zinserhöhungen
drängen
private
Bauinvestitionen
sowie
unternehmerische
Investitionen zurück, da durch sie die Kreditfinanzierung zu teuer wird. Die expansiven
Effekte der Staatsausgabenerhöhung werden teilweise von dem Verdrängungseffekt
kompensiert. Welche Auswirkungen die Fiskalpolitik hat hängt davon ab, welcher der beiden
Effekte dominiert. Ist es der Multiplikatoreffekt kommt es bei Staatsausgaben von 10 Mrd.
Euro zu einem Nachfrageanstieg von über 10 Mrd. Euro. Ist es der Verdrängungseffekt bleibt
die Veränderung der Nachfrage bei unter 10 Mrd. Euro.56
4.1.4 Problematik der Fiskalpolitik
Die Fiskalpolitik ist ein mächtiges wirtschaftspolitisches Instrument. Wie bei anderen
konjunkturpolitischen Maßnahmen gibt es hier das Problem der zeitlichen Verzögerung der
Maßnahmen.
Dies
kann
sich
durch
zeitaufwendige
Verwaltungsakte
sowie
Baugenehmigungen oder ähnliche Zwischenschritte hinausziehen. Dadurch kann es
passieren, dass sich die Wirtschaft bei greifen der Maßnahmen in einer anderen
Konjunkturphase befindet und deswegen negative statt positive Auswirkungen hat. Auch
kann man vor dem Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente nie wissen, wie Unternehmen
oder die privaten Haushalte auf die Maßnahmen reagieren. So ist also jeder Eingriff mit
einem gewissen Risiko verbunden und kann sich dann auch negativ auswirken, da man
vorher nicht weiß, wie die Unternehmen und privaten Haushalte auf die getroffenen
Maßnahmen reagieren. Ein weiteres Problem bei der Fiskalpolitik ist, wenn der unter Punkt
4.1.3 auf Seite 4 beschriebene Crowding-Out Effekt zu stark auftritt. Um somit nicht
selbstverschuldet die Probleme zu steigern sollte man also umsichtig mit
den
Fiskalpolitischen Instrumenten umgehen. Es sollten in Zeiten mit höheren Einnahmen
Rücklagen gebildet werden.57
56
vgl. Astrid Baumer und Christian Bauer: Fisalpolitik, Zugriff 220.2.13, 12:40 Uhr
vgl. Die Fiskalpolitik–Ein wirkungsvolles wirtschaftspolitisches Instrument?, Zugriff 25.02.13, 15:10
Uhr
57
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Nachdem die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion durch die Staatsschuldenkrise
deutlich gefährdet wurde, musste der Rahmen für die Fiskalpolitik dringend verbessert
werden. Die Reform die den Stabilitäts- und Wachstumspakt änderte und neue Regeln und
Instrumente für die Überwachung der nationalen Fiskalpolitiken festlegte trat am 13.12.2011
in Kraft.
Die Rechtsgrundlage für diesen Neuen Rahmen der Fiskalpolitik bilden der Art. 3 AEUV, die
Art. 119-144 AEUV, der Art. 219 AEUV und die Artikel 282-284AEUV. Im Art. 3 ist legt fest,
dass die Union die Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung
der Euro ist hat. In den Artikeln 119-144 ist die Wirtschafts- und Währungspolitik geregelt und
in den Art. 282-284 AEUV geht es um die EZB.
Dieser Rahmen soll dafür sorgen, dass die fiskalpolitischen Maßnahmen der einzelnen
Mitgliedstaaten wirksamer koordiniert und überwacht werden können. Er baut aus den
Erfahrungen aus den Konstruktionsfehlern aus der Gründungszeit der Währungsunion auf
und versucht das Leitprinzip der gesunden öffentlichen Finanzen zu stärken, welches in
Artikel 119 Absatz 3 AEUV verankert ist.
Stabilitäts- und Währungspakt (SWP):
Die zentrale Rechtsgrundlage für den SWP sind im Primärrecht der EU die Artikel 121AEUV
und 126AEUVund das Protokoll Nummer 12. Die Anweisungen zur Umsetzung findet man im
Sekundärrecht der EU. Am 13.12.2011 trat das eine Reform und Änderung der Regeln des
Stabilitäts- und Wachstumspakt vorsehende Paket zur Wirtschaftlichen Steuerung („SixPack) in Kraft. Der so geänderte SWP beinhaltet wichtige Instrumente zur Überwachung.
Nach diesen Änderungen besteht dieser Pakt aus:
−
„Entschließungen des Europäischen Rates zu, Stabilitäts- und Wachstumspakt,
Amsterdam, 17.6.1997
−
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7.7.1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 des Rates
vom 27. Juni 2005 und die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 vom 16. November 2011.
Diese Verordnung bildet die präventive Komponente.
−
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung
und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, geändert durch die
Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 und die Verordnung
(EU) Nr. 1177/2011 vom 8. November 2011. Diese Verordnung bildet die korrektive
Komponente.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
−
Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 vom 16. November 2011 über die wirksame
Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet.“58
Der SWP besteht aus einer präventiven Komponente und aus einer korrektiven
Komponente. Die präventive Komponente ist die multilaterale Überwachung auf Grundlage
des Art. 121 AEUV. Ein Teil dieser Multilateralen Überwachung stellen die Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme (SKP) dar. Jedes Jahr im April müssen alle Mitgliedstaaten der
Währungsunion der Kommission und dem Rat ein Stabilitätsprogramm und alle EU
Mitgliedsstaaten ein Konvergenzprogramm vorlegen. Im Stabilitätsprogramm müssen das
mittelfristige Ziel der Haushaltsposition, der Weg zur Erreichung des Ziels und ein Szenario
für den Fall das Abweichungen entstehen. Diese Berechnungen müssen auf den
wahrscheinlichsten gesamtfiskalischen Prognosen basieren und werden veröffentlicht. Nach
einer Bewertung der Programme durch die Kommission und den Wirtschafts- und
Finanzausschuss (WFA) werden sie vom Rat geprüft. Es wird hierbei vor allem auf den
Fortschritt bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels sowie die Entwicklung der
Ausgaben geachtet. Daraufhin gibt der Rat auf Empfehlung der Kommission und des WFA
eine Stellungnahme zu dem Programm ab in der er auch den Mitgliedstaat zu einer
Änderung des Programms auffordern kann. Bei erheblichen Abweichungen vom Weg zur
Erreichung des Haushaltsziels kann die Kommission die zusammen mit dem Rat die
Umsetzung der SKP überwacht gem. Artikel 121 Absatz 4 den entsprechenden Mitgliedstaat
verwarnen. Falls die Bedingungen nicht eingehalten werden, können für Euro Staaten
Sanktionen in Form einer verzinslichen Einlage in Höhe von 0,2 % des Vorjahres BIP
verhängt werden. Bei Manipulationen der Schulden- oder Defizitdaten können Geldstrafen
verhängt werden. Die Vorlage und die Bewertung des SKP gehören zum Europäischen
Semester welches ein neuer Bestandteil des präventiven Teils des SWP. Der korrektive Teil
des SWP beinhaltet das Verfahren bei übermäßigem Defizit (VÜD). Es beruht auf dem Artikel
126 AEUV, dem Vertrag beigefügtem Protokoll Nr.12 und der geänderten Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 und soll übermäßige Defizite verhindern und deren Korrektur ermöglichen.
Dieses Verfahren kann durch folgende zwei Kriterien ausgelöst werden:
−
„Defizitkriterium: Ein gesamtstaatliches Defizit gilt als übermäßig, wenn es den
Referenzwert von 3% des BIP zu Marktpreisen übersteigt.
−
Schuldenstandskriterium: Der Schuldenstand übersteigt 60 % des BIP und man
konnte das jährliche Ziel den Schuldenstand um 5 % zu verringern nicht erreicht.“59
58
59
Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik, Zugriff am 22.2.13, 13:20 Uhr
Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik, Zugriff 22.02.13, 13:20 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Im Ernstfall kann der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an den
betreffenden Mitgliedstaat richten und ihn damit Auffordern Maßnahmen zu ergreifen um das
Defizit zu bereinigen. Es wird eine Frist von bis zu 6 Monaten gesetzt und wenn in diesem
Zeitraum keine greifenden Maßnahmen getroffen werden, kann der Rat seine Empfehlung
auch veröffentlichen. Mitgliedstaaten des EU Währungsraums können bei Nichteinhaltung
mit Geldstrafen belegt werden, die einen festen Teil von 0,2% des BIP und einen variablen
Teil enthalten. Die Gesamtstrafe darf allerdings nicht über 0,5 % des BIP liegen. Zusätzlich
kann auch eine unverzinsliche Einlage von 0,2 % des BIP und eine Geldstrafe von 0,2 % des
BIP der Vorjahre angeordnet werden.60
4.2 SoFFin, ESM, EFSF
Der Finanzmarkstabilisierungsfond (SoFFin) besteht seit Oktober 2008. Er kann genutzt
werden um die Maßnahmen die durch das dritte Finanzmarktstabilisierungs-gesetz welches
am 1. Januar 2013 in Kraft trat gewährt werden dürfen durchzuführen. Außerdem wird er mit
dem Restrukturierungsfonds verzahnt wodurch dieser dazu verpflichtet wird den SoFFin bei
Verlusten aus Stabilisierungs-maßnahmen auszugleichen. Dies wird gemacht damit die
Bankenbranche die mit ihren Abgaben den Restrukturierungsfonds finanziert Ihre Verluste
quasi selbst trägt und der Steuerzahler in Zukunft möglichst keine Kosten für Maßnahmen
hat. Die Instrumente des SoFFin unterliegen den Prinzipien „Hilfe zur Selbsthilfe“, „keine
Leistung ohne Gegenleistung“ und verfolgt das Ziel „nachhaltige und angemessene
Vergütungssysteme“ zu schaffen. Die Institute die den SoFFin in Anspruch nehmen müssen
Gebühren bezahlen sowie sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik
verpflichten. Die Vergütungssysteme Der Finanzdienstleistungsinstitute sollen Leistung
belohnen aber nicht so hoch sein, das Mitarbeiter zu zu hohem Risiko animiert werden. Die
Instrumente des SoFFin
sind Garantien, Rekapitalisierung, Risikoübernahme und
Abwicklungsanstalten. Bei der Garantie übernimmt der SoFFin die Rückzahlung der neu
aufgenommenen Kredite wenn das Institut den Kredit nicht selbst zurückzahlen kann. Die
Laufzeit der garantierten Verbindlichkeiten beträgt grundsätzlich 36 – 60 Monate. Das Institut
muss hierfür an den Fonds einen individuellen Prozentsatz von 0,5 bis 2 % des
Höchstbetrages. Bei der Rekapitalisierung erwirbt der SoFFin neu ausgegebene Aktien oder
stille Beteiligungen um die Eigenkapitalausstattung des Institutes zu erhöhen und erhält dafür
eine marktgerechte Vergütung die in der Regel bei stillen Beteiligungen zwischen 9 und 10 %
liegt. Bei der Risikoübernahme kann der Fonds Risikopositionen von den Banken
übernehmen und bis zu 36 Monate halten. An Abwicklungsanstalten können Banken
Risikopositionen abgeben um ihre Eigenkapitalanforderungen runter zu schrauben und sich
60
vgl. Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik, Zugriff 220.2.13, 13:20 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
somit zu entlasten. Die Banken behalten allerdings die finanzielle Verantwortung für Verluste
der Abwicklungsanstalten. Für Garantien kann das Bundesministerium für Finanzen bis zu
400 Milliarden Euro Kredit aufnehmen, für Kapitalmaßnahmen und Risikoübernahmen kann
das
Ministerium
bis
zu
70
Milliarden
Euro.
Dieser
Rahmen
kann
durch
den
Haushaltsausschuss des Bundestages um 10 Milliarden erweitert werden.61
Der EFSM ist der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus ist Teil des 2010
eingeführten Euro Rettungsschirms und beträgt 60 Milliarden Euro. Die EFSF ist die
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität. Euro Mitgliedstaaten können sich hier gegen
strikte
Auflagen
Finanzhilfen
holen
um
ihre
Zahlungsfähigkeit
zu
sichern.
Das
Ausleihvolumen beträgt insgesamt 400 Milliarden Euro und der Garantierahmen wurde von
den Staats- und Regierungschefs auf 780 Milliarden Euro erhöht. Diese Auflagen werden von
der sogenannten Troika bestehend aus der Europäischen Kommission, der EZB und dem
IWF. Der EFSM und die EFSF sind bis Mitte 2013 begrenzt und werden dann vom ESM
abgelöst. Der ESM ist der Europäische Stabilitätsmechanismus welcher am 27. September
2012 eingeführt wurde und bis Mitte 2013 den EFSM und die EFSF vollständig ablösen soll.
Er ist unbefristet und soll helfen die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu
stützen. Er hat ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro und kann Darlehen von bis zu 500
Milliarden Euro vergeben. Das Stammkapital setzt sich aus 80 Milliarden Euro eingezahltem
Kapital das von den Vertragsländern in 5 Raten eingezahlt wird und Gewährleistungen in
Höhe von 520 Milliarden Euro zusammen. Hilfe aus dem ESM können nur Staaten in
Anspruch nehmen, die den Fiskalvertrag der EU ratifiziert haben und auch nationale
Schuldenbremsen eingeführt haben.62
4.3 Persönliche Strafen für Banker
Bei vorsätzlicher Missachtung von Vorschriften sollen für Manager von Banken oder
Versicherungen bis zu 5 Jahre Haft möglich sein, wenn dadurch das entsprechende.
Zusätzlich werden Risikoreiche Investmentgeschäfte vom klassischen Einlagengeschäft
getrennt sobald diese Investmentgeschäfte 20 Prozent der Bilanzsumme ausmachen oder
die Grenze von 100 Milliarden Euro überschreitet.63,64
61
vgl. Finanzmarktstabilisierungsfonds, Zugriff 01.03.13, 12:30 Uhr
vgl. Was sind EFSM, EFSF und ESM?, Zugriff 10.3.13, 12:40 Uhr
63
vgl. Schäuble will Strafen für Banker drastisch verschärfen, Zugriff am 18.03.13, 20:00 Uhr
64
vgl. Bundesregierung bringt härtere Strafen für Banker auf den Weg, Zugriff 18.3.13, 20: 05 Uhr
62
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
5. Dualität von Geldpolitik und Bankenaufsicht der EZB – mögliche
Auswirkungen auf den Finanz- und Realsektor
5.1. Off-site Überwachung der Banken
Früher wurde die deutsche Bankenaufsicht off-site was übersetzt „außer Haus“ bedeutet
betrieben. Das heißt, dass die von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen
sowie die Jahresabschlüsse und Sonderprüfungsberichte, welche der Beurteilung der
wirtschaftlichen
Lage
der
Institute
dienen,
von
den
Bankenaufsehern
der
Bankenaufsichtsbehörden in den eigenen Räumlichkeiten überprüft und ausgewertet
wurden. Wenn eine Prüfung in einem Bankinstitut direkt stattgefunden hat war dies eine
große Ausnahme.
Die off-site Überwachung bezieht sich auf die Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität,
auf die Überwachung der Kreditgeschäfte, die Auswertung von Prüfungsberichten und die
Bearbeitung von Anzeigen und Meldungen. 65
5.1.1. Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität
Das KWG schreibt vor, dass Kreditinstitute sowie Kreditinstitutsgruppen über ein
angemessenes haftendes Eigenkapital verfügen müssen (§10 KWG) und ihre Mittel so
anzulegen haben, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist
(§11 KWG). Dies dient zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern und
insbesondere zur Sicherung der ihnen anvertrauten Vermögenswerte. Die BaFin erlässt im
Einvernehmen mit der Bundesbank Rechtsverordnungen um festzulegen, wann und ob diese
Voraussetzungen gegeben sind.66
5.1.2 Überwachung der Kreditgeschäfte
Durch die laufende Überwachung des Kreditgeschäfts durch die Bankenaufsicht sollen
Gefahren bei der Kreditvergabe erkannt werden und wenn nötig zum Schutz der dem
Kreditinstitut anvertrauten Gelder ein einschreiten ermöglichen. Grundlage der Überwachung
sind hauptsächlich die Meldungen der Großkreditvergaben, Millionenkredite und die
Regelungen
über
Organkredite.
Zentrale
Vorschrift
zur
Vermeidung
von
Konzentrationsrisiken ist die Begrenzung des einzelnen Großkredits auf 25 % sowie aller
Großkredite zusammen auf das Achtfache des haftenden Eigenkapitals bzw. der Eigenmittel.
65
vgl. Guido Eilenberger off-site, Zugriff: 19.03.2013, 13:22 Uhr
vgl. Guido Eilenberger Kontrolle des EK, Zugriff: 19.03.2013, 23:05 Uhr
66
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Bei der Millionenkreditkontrolle gemäß § 14 KWG haben Kreditinstitute, Versicherungen,
bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen der Bundesbank die von
ihnen gewährten Kredite welche 1,5 Mio. EUR oder mehr betragen anzuzeigen. Die
Bundesbank fasst die einzelnen Kredite zusammen und informiert die Kreditgeber über die
Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer und die Anzahl der Kreditgeber.
Bei den Organkrediten gemäß § 15 KWG muss vor der Gewährung ein einstimmiger
Beschluss aller Geschäftsleiter des Instituts sowie die ausdrückliche Zustimmung des
Aufsichtsorgans vorliegen.
Laut § 18 KWG dürfen Kreditinstitute keine Kredite von mehr als 750.000 EUR gewähren
bevor sie sich nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kunden offen legen lassen haben.
Seit Mai 2005 hat die BaFin alle konkretisierenden Auslegungsschreiben zu § 18 KWG
aufgehoben, so dass es nun den Banken selbst obliegt für ein System zur Bonitätsprüfung
bei der Kreditvergabe zu sorgen.67
5.1.3 Auswertung von Prüfungsberichten
Durch die jährlich einzureichenden Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses
(Prüfungsberichte) der Banken ist es der Bankenaufsicht möglich, sich einen umfassenden
Überblick über die Institute zu verschaffen. Diese Berichte stellen besonders hohe
Anforderungen, da das Berichtswesen der Bankenaufsicht durch Vertrauen auf die
Richtigkeit der Angaben der Institute geprägt ist. Diese Prüfungen werden durch externe
Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Ihre Bestellung erfolgt durch die Institute, kann jedoch von
der Bankenaufsicht abgelehnt werden.
Gemäß § 29 Abs. 3 KWG hat der Prüfer auf Verlangen der Bankenaufsicht nähere Auskünfte
über die Ergebnisse der Prüfung zu erteilen und dabei bestimmte Tatbestände unverzüglich
anzuzeigen.
Gemäß § 44 Abs. 1 KWG besitzen die Aufsichtsbehörden, soweit sie es für aufsichtliche
Zwecke als notwendig erachten, zusätzliche Sachverhaltsermittlungsrechte, die darin
bestehen, Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu verlangen und auch ohne
besonderen Anlass Sonderprüfungen vornehmen zu können.
67
vgl. Guido Eilenberger Überwachung Kreditinstitute, Zugriff: 19.03.2013, 23:51 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
MaRisk-Prüfungen werden entweder zur Hälfte von Prüfern der Bundesbank oder externen
Wirtschaftsprüfern durchgeführt.68
5.1.4 Anzeige- und Meldepflichten
Gemäß § 25 Abs. 1 KWG haben die beaufsichtigten Institute der Bundesbank Kurzbilanzen
einzureichen, aus denen die wichtigsten Bilanz- und Risikopositionen hervorgehen
(Monatsausweise). Diese dienen der Bankenaufsicht um eine laufende Analyse der
geschäftlichen Entwicklung der beaufsichtigten Institute zu ermöglichen.
Gemäß § 25 Abs. 2 KWG haben die Spitzeninstitute einer Institutsgruppe zusätzlich einen
quotal zusammengefassten (konsolidierten) Monatsausweis zu erstellen.
Gemäß § 24 KWG sind organisatorische Veränderungen des laufenden Betriebes bei
Kreditinstituten der Bankenaufsicht anzuzeigen. Dazu zählen insbesondere:
• Personelle Veränderungen der Leitung des Kreditinstitutes
• Änderung der Firma sowie der Rechtsform
• Absinken des Anfangskapitals unter die Mindestanforderungen gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 KWG
• Eintritt eines Verlustes in Höhe von 25 % des haftenden Eigenkapitals
• Absicht der Auflösung der Gesellschaft
• Verlegung der Niederlassung oder des Sitzes der Gesellschaft
• Einstellung des Geschäftsbetriebes
• Fusionen von Kreditinstituten
§ 26 KWG verlangt die unverzügliche Einreichung des auf- bzw. festgestellten
Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Prüfungsberichtes der Institute.69
5.2 On-site Überwachung der Banken
Das On-Site Verfahren was übersetzt „vor Ort“ bedeutet findet in der heutigen Zeit mehr
Anwendung als das off-Site Verfahren. Bei dem On-Site Verfahren werden die Prüfungen in
den Räumlichkeiten der Kreditinstitute durchgeführt. Ein Grund für diese Änderung sind die
Einführung der qualitativen Aufsichtsregeln (Basel II) und die MaRisk. Um die Beurteilung
und Einhaltung der MaRisk zu überprüfen finden bei den Kreditinstituten durch Mitarbeiter
der Aufsichtsbehörden oder Wirtschaftsprüfer bankenaufsichtliche Prüfungen statt.
68
vgl. Guido Eilenberger Auswertung Prüfungsberichte, Zugriff: 19.03.2013, 23:54 Uhr
vgl. Guido Eilenberger Anzeige- und Meldepflichten, Zugriff: 19.03.2013, 23:56 Uhr
69
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Durch den Supervisory Review Process (SRP) wird sich diese Entwicklung weiter
fortsetzten. Informationen der On-Site-Aufsicht basieren in der Regel auf den Erkenntnissen
aus den MaRisk-Prüfungen sowie den Modellprüfungen, welche bei den Instituten vor Ort
gewonnen werden.
Modellprüfungen sind Prüfungen, welche die bankeigenen Modelle zur Messung und
Steuerung von Marktpreisrisiken zum Inhalt haben. Alle Prüfungen beinhalten die Analyse
interner Berichte, Prozess- und Bilanzprüfungen und Gespräche mit Geschäftsleitern und
Mitarbeitern der Institute.
Da bei den Vor-Ort-Prüfungen die Möglichkeit besteht interne Dokumente und Prozesse
einzusehen
kann
sich
die
Bankenaufsicht
auch
ein
besseres
Urteil
über
die
Vertrauenswürdigkeit der im Rahmen der off-site-Aufsicht eingereichten Anzeigen und
Meldungen
bilden.
Die
Vor-Ort-Prüfungen
vermitteln
den
Bankenaufsehern
einen
treffenderen Eindruck des Geschäftsbetriebes der Institute und den damit verbundenen
Risiken.70
5.2.1 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision BCBS) hat seinen Sitz an der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Er
wurde 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten gegründet. Derzeit gehören ihm
Vertreter aus 27 Ländern an, diese sind Repräsentanten der Zentralbanken und
Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten. Der Ausschuss tritt alle drei Monate zusammen.
Seine Hauptaufgabe ist es, bei der Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards
in der Bankenaufsicht beizutragen. Dafür entwickelt er Richtlinien und Empfehlungen für die
Bankenaufsicht u. a. die Basel Core Principlesforeffective Banking Supervision und die
Eigenkapitalvorschriften des Baseler Rahmenwerkes, die nicht rechtlich verbindlich sind.
Außerdem soll er die Zusammenarbeit mit den national zuständigen Aufsichtsbehörden
verbessern.7172
70
vgl. Guido Eilenberger on-site, Zugriff: 19.03.2013, 14:00 Uhr
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Zugriff: 19.03.2013, 15:04 Uhr
72
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2, Zugriff: 19.03.2013, 15:25 Uhr
71
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
„In der Regel sind diese Richtlinien und Empfehlungen die Basis für Rechtsakte der
Europäischen Union, die dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen oder auch
unmittelbar anwendbar sind. […] Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht stellt ein Forum
für regelmäßige Kooperation zwischen den Mitgliedern dar. Er trägt somit zur Verbesserung
der Qualität und des Verständnisses von Bankenaufsicht weltweit bei durch
•
Informationsaustausch,
•
Verbesserung der Aufsichtstechniken und
•
Empfehlung aufsichtsrechtlicher Mindeststandards.“73
5.2.2 Basel I
„Nach
der
Krise
des
Kölner
Bankhauses
Herstatt
bestand
die
Besorgnis
der
Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, dass das Eigenkapital bedeutsamer Banken
weltweit auf ein unzureichendes Niveau gefallen sein könnte. Daher mündeten die
Verhandlungen des Basler Ausschusses 1988 darin, umfangreiche Anforderungen an die
Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten (Basel I) zu empfehlen. Diesen Empfehlungen
folgte auch die EU weitgehend, sodass die Regelungen durch den "Grundsatz I über die
Eigenmittel der Institute" auch in Deutschland eingeführt wurden. Danach müssen die
Kreditinstitute im Verhältnis zu ihren gewichteten Risikoaktiva 8% haftendes Eigenkapital zur
Abdeckung von Ausfallrisiken vorhalten.“74
5.2.3 Basel II
„Wesentliches Ziel von Basel II ist, die Eigenkapitalanforderungen risikogerechter als bisher
zu gestalten. Hintergrund ist der Hauptkritikpunkt an Basel I: Das Regelwerk gab eine kaum
differenzierende Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken vor, die das
tatsächliche Risiko häufig nur unzureichend abbildete. Weitere Ziele sind die Schaffung von
Grundprinzipien für eine qualitative Bankenaufsicht sowie Vorgaben für die Offenlegung zur
Stärkung der Marktdisziplin.
Diesen Zielen folgend beruht Basel II auf drei Säulen: In Säule I werden Regelungen für die
Ermittlung
der
Eigenkapitalanforderungen
formuliert
und
der
bankaufsichtliche
Eigenkapitalbegriff festgelegt. Säule II regelt das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren
und Säule III enthält Offenlegungsanforderungen.“75
73
Richtlinien und Empfehlungen, Zugriff: 19.03.2013, 15:29 Uhr
Basel I, Zugriff: 19.03.2013, 16:08 Uhr
75
Basel II, Zugriff: 19.03.2013, 17:18 Uhr
74
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
5.2.3.1 Säule I: Eigenkapitalanforderungen
„Die Eigenkapitalanforderungen der ersten Säule erfassen zusätzlich zu den bereits nach
Basel I berücksichtigten Kredit- und Marktpreisrisiken erstmals auch operationelle Risiken.
Der neue Akkord trägt zudem der zentralen Kritik an Basel I Rechnung: Durch verschiedene
Messverfahren für das Bonitätsrisiko von Kreditnehmern ist eine differenzierende und damit
risikosensitivere Ermittlung der Eigenkapitalelanforderungen im Bereich der Kreditrisiken
möglich. So steht den Instituten der Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und der auf internen
Ratings basierende Ansatz (Internal Rating Based Approach – IRBA) zur Verfügung. Im
IRBA wird zudem häufig noch zwischen einem Basis- und einem fortgeschrittenen Ansatz
unterschieden. Der wesentliche Unterschied zwischen KSA und IRBA liegt darin, dass
Institute, die den KSA verwenden, zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen entweder –
wie vormals im Grundsatz I – auf relativ pauschale, aufsichtlich vorgegebene Risikogewichte
zurückgreifen oder die Bonitätsbeurteilungen anerkannter Ratingagenturen heranziehen
dürfen, während sie hierfür im IRBA eigene Schätzungen bestimmter Risikoparameter
verwenden dürfen.
Die Eigenkapitalanforderungen der ersten Säule, beziehungsweise die darauf aufbauenden
Anforderungen der korrespondierenden EU-Richtlinien, sind durch Änderungen des
Kreditwesengesetzes (KWG) und vor allem durch den Erlass der Solvabilitätsverordnung
(SolvV) in deutsches Recht umgesetzt worden.“76
5.2.3.2 Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
„Die
zweite Säule enthält Vorgaben zum bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess
(Supervisory Review Process – SRP). Der SRP hat seine Grundlage in der neuen
Bankenrichtlinie und stellt Anforderungen an Institute und nationale Aufsichtsbehörden.
Kernelemente sind die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme und deren
Überwachung durch die Aufsicht: So müssen die Institute den so genannten „Internal Capital
Adequacy Assessment Process“ - ICAAP) einrichten, der gewährleistet, dass sie über
genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken verfügen. Außerdem
müssen angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse („Robust Governance
Arrangements“) vorliegen. Die Einhaltung dieser und weiterer Anforderungen wird durch die
nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen des „Supervisory Review and Evaluation Process“
(SREP) beurteilt. Die damit einhergehenden höheren Anforderungen an die bankeigenen
Risikosteuerungssysteme stehen für eine künftig stärker an qualitativen Anforderungen
ausgerichtete Bankenaufsicht.
76
Säule 1, Zugriff: 19.03.2013, 17:20 Uhr
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
In diesem Sinne hat die Aufsicht mit der Anpassung des § 25a KWG sowie der
Veröffentlichung
der
Mindestanforderungen
für
das
Risikomanagement
(MaRisk
-
Rundschreiben 11/2010 (BA)) den Instituten einen Rahmen vorgegeben, welcher der
Umsetzung der qualitativen Anforderungen der maßgeblichen EU-Richtlinien in den
Instituten dient. Nach Maßgabe dieses qualitativen Rahmens haben die Institute ein
angemessenes Risikomanagement einzurichten. Das bedeutet vor allem, dass unter
Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit angemessene Strategien und angemessene interne
Kontrollverfahren festgelegt werden sollen.“77
5.2.3.3 Säule III: Aufsichtliche Offenlegung
„Zur Stärkung der Marktdisziplin enthält die dritte Säule Offenlegungsvorgaben für die
Institute. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass gut informierte Marktteilnehmer eine
risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement von Kreditinstituten
in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren beziehungsweise risikoreicheres
Verhalten entsprechend sanktionieren. Für die Kreditinstitute ergibt sich daraus ein
zusätzlicher Anreiz, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern.
Die Offenlegungsanforderungen der neu gefassten Bankenrichtlinie wurden durch Einfügen
des neuen § 26a KWG in Verbindung mit Teil 5 der Solvabilitätsverordnung in nationales
Recht umgesetzt. Die Vorgaben zur Offenlegung beziehen sich auf die Anwendung der
Eigenmittelvorschriften, die Eigenmittelausstattung sowie die qualitative und quantitative
Darstellung der eingegangen Risiken.“78
5.2.4 Basel III
Im Dezember 2010 wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die als Basel III
bezeichneten Regeln mit deutlich verschärften Regulierungsvorschriften für Banken
veröffentlicht, welche geänderte Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen enthalten. Ziel
soll die bessere Regelung des Eigenkapitalausweises, eine höhere Transparenz und eine
internationale Vereinheitlichung sein. Die Regeln treten 2013 in Kraft und bringen
insbesondere für große Banken enorme Herausforderungen mit sich. Um die Banken nicht
zu überfordern, sind unterschiedlich lange Übergangsfristen für die Umsetzung vorgesehen.
77
Säule 2; Zugriff: 19.03.2013, 17:23 Uhr
Säule 3; Zugriff: 19.03.2013, 17:24 Uhr
78
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
5.2.4.1 Leverage Ratio
Zusätzlich zu der höheren Unterlegung mit Eigenkapital wird eine Leverage Ratio eingeführt,
welche eine risikoungewichtete Verschuldungsobergrenze festschreibt. Diese beträgt mehr
als 3 Prozent. Sie soll systemische Risiken als Folge eines massiven De-Leveraging
verringern.
5.2.4.2 Höhere Eigenkapitalunterlegung
Banken müssen in Zukunft zu ihrem haftenden Eigenkapital von acht Prozent einen
Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent und einen antizyklischen Kapitalpuffer bis zu 2,5
Prozent aufbauen. Dieser wird benötigt, um in Krisensituationen Verluste aufzufangen, ohne
das Mindesteigenkapital zu gefährden. Ein weiterer Zuschlag ist für systemrelevante Banken
vorgesehen. Wenn der Kapitalpuffer zu gering ist müssen die Ausschüttungen eingeschränkt
werden. Bei starker Kreditexpansion wird der antizyklische Kapitalpuffer aufgebaut und kann
in schlechten Zeiten abgebaut werden, sodass prozyklische Effekte verhindert werden
können.
Haftendes
Eigenkapital
besteht
zukünftig
hauptsächlich
aus
Kernkapital.
Das
Ergänzungskapital (Tier 2) darf nur noch zwei Prozent statt wie bisher vier Prozent betragen.
Drittrangmittel entfallen komplett. Das Kernkapital muss nun zu 4,5 Prozent aus hartem
Kernkapital (Tier 1) bestehen und ergibt zusammen mit dem Kapitalerhaltungspuffer eine
Quote von sieben Prozent, vorher lag diese Quote bei zwei Prozent. Durch die neuen
Anforderungen an das Eigenkapital sind stille Beteiligungen künftig kein Kernkapital mehr.
5.2.4.3 Liquiditätsvorschriften
Mit der Einführung von Basel III wurden zum ersten Mal Liquiditätsvorschriften vorgegeben.
Hierzu gehört die Liquidity Coverage Ratio, welche fordert, dass eine Bank ausreichend
Bestand an unbelasteten, hochwertigen liquiden Aktiva hat um auch während einer 30tägigen Stressphase liquide bleiben zu können sowie die Net Stable Funding Ratio, welche
eine gesicherte Refinanzierung über einen Zeitraum von einem Jahr fordert.
5.3 EBA
Die European Banking Authority (EBA) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EG)
Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010
gegründet. Sie ist eine der drei Aufsichtsbehörden der EU. Sie besitzt die Kompetenz, die
Geschäftsbanken
direkt
anzuweisen
und
kann
im
Krisenfall
die
nationalen
Aufsichtsbehörden zu Maßnahmen verpflichten. Sie sollte dazu beitragen, dass das
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Funktionieren des Binnenmarktes verbessert wird, sollte öffentliche Werte wie die Stabilität
des Finanzsystems und die Transparenz der Märkte und Finanzprodukte schützen und den
Schutz von Einlegern und Anlegern gewährleisten. Die EBA sollte Aufsichtsarbitrage
verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten sowie die internationale
Koordinierung der Aufsicht zum Wohle der Volkswirtschaften insgesamt. Sie berät die
Organe der Union auf dem Gebiet der Regulierung und Aufsicht im Banken-, Zahlungs- und
E-Geld-Sektor sowie in damit zusammenhängenden Fragen der Unternehmensführung, der
Rechnungsprüfung und der Rechnungslegung (Verordnung Nr. 1093/2010, Punkt 11 f.). Die
Behörde ist in der Lage, bestimmte Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße
Funktionieren, die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der
Union gefährdet wird vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken (Verordnung Nr.
1093/2010, Punkt 12 f.).
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
6. Zusammenfassung
Die Geldpolitik der EZB war ursprünglich anhand des deutschen Vorbildes gestaltet worden.
Losgelöst von der Politik sollte sie für Preisniveaustabilität sorgen. In den letzten Jahren glich
sich dies aber immer mehr dem Vorbild der Banca d'Italia an, die eine sehr
inflationsrisikoreiche expansive Geldpolitik betrieb. Dies behebt nicht die Probleme sondern
vereinfacht es den Staaten wie hier Italien lediglich nur, sich immer weiter zu verschulden.
Die Banca d'Italia war bis 1981 eng mit dem italienischen Schatzamt verbunden, welches die
Obergrenze der Zinsen für die Staatsschulden festlegte. Alle Staatsanleihen die nicht zu
diesem Preis verkauft wurden musste die Banca d'Italia aufkaufen. Immerhin lag in Italien
unter der Banca d'Italia eine Gleichverteilung der Chancen und Risiken vor, was jetzt in
Europa nicht gegeben ist, da die anderen Länder das Risiko für den betroffenen Staat
mittragen müssen. In Italien musste die Banca d'Italia eine Lücke im politischen Machtgefüge
schließen, wodurch sie maßgeblich die italienische Wirtschaftspolitik steuerte und somit die
nötige Distanz zur Politik nicht gewahrt wurde. Diese Problematik wird inzwischen auch bei
der EZB immer deutlicher. Da im Frühjahr 2014 die EZB die alleinige Bankenaufsicht der
Eurozone übernimmt, stellt sich hier die Frage, ob die EZB dann noch in der Lage ist ihre
Funktionen unabhängig von der Politik auszuüben. Denn auch hier könnte man vermuten,
dass die Übernahme der Bankenaufsicht eine erneute Abkupferung der Banca d´Italia
darstellt. Diese hatte ebenso die vollständige Aufsicht in Italien auf sich genommen und
somit keine unabhängige Preispolitik mehr betrieben.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Quellenverzeichnis
Literaturquellen:
Deutsche Bundesbank: Geld und Geldpolitik. Frankfurt am Main: Deutsche Bundesbank,
2009
Grill, Wolfgang / Perczynski, Hans: Wirtschaftslehre des Kreditwesens. Köln: Bildungsverlag
EINS, 2012, 46. Aufl.
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Internetquellen:
Asienkunde:
http://www.asienkunde.de/nachwuchs/noah2002/Geiger.pdf
(Zugriff: 02.03.2013, 9:52 Uhr)
Astrid Baumer und Christian Bauer: Fiskalpolitik:
www.vwl-online.ch/spezielle-themen/staatsfinanzen/fiskalpolitik/view
(Zugriff: 22.2.13, 12:40)
Banca d´Italia (2012):
http://de.wikipedia.org/wiki/Banca_d%E2%80%99Italia
(Zugriff: 13.02.2013, 14:19 Uhr)
Bundesregierung bringt härtere Strafen für Banker auf den Weg:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesregierung-bringt-schaerferebankenregulierung-auf-den-weg-a-881741.html
(Zugriff: 18.3.13, 20:05)
Basel I:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_node.htm
l#doc2695972bodyText2
(Zugriff: 19.03.2013, 16:08 Uhr)
Basel II:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_node.htm
l#doc2695972bodyText2
(Zugriff: 19.03.2013, 17:18 Uhr)
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/GlobaleZusammenarbeit/BaselerAusschuss/baselera
usschuss_node.html
(Zugriff: 19.03.2013, 15:04 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/GlobaleZusammenarbeit/BaselerAusschuss/baselera
usschuss_node.html
(Zugriff: 19.03.2013, 15:25 Uhr)
books 1:
http://books.google.de/books?id=vACzrOgeMMC&pg=PA31&lpg=PA31&dq=bank+of+china+aufgaben&source=bl&ots=ACn6o4J
laR&sig=cztdv4xYJ8ZniDge9PZx0o_WdQ&hl=de&sa=X&ei=PFQaUc3eO4KN4ASsioCYBA&ved=0CD8Q6AEwAg#v=onepage
&q=bank%20of%20china%20aufgaben&f=false
(Zugriff: 04.03.2013, 11:03 Uhr)
Deutsche Wirtschaft 1:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2012/10/24/willsch-attackiert-draghi-ezb-agiertwie-die-banca-ditalia/
(Zugriff: 10.02.2013, 10:05 Uhr)
Die Fiskalpolitik – ein wirkungsvolles wirtschaftspolitisches Instrument?:
http://cbits.kilu.de/powi/Die%20Fiskalpolitik%20%20Ein%20wirkungsvolles%20Instrument.pdf
(Zugriff: 25.2.13, 15:10)
ECB:
http://www.ecb.int/ecb/html/index.de.html
(Zugriff: 19.01.2013, 15:12 Uhr)
ECB 2:
http://www.ecb.int/ecb/orga/escb/html/index.de.html
(Zugriff: 03.02.2013, 13:08 Uhr)
ECB 3:
http://www.ecb.int/ecb/orga/tasks/html/index.de.html
(Zugriff: 03.02.2013, 13:42 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
ECB 4:
http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/govc/html/index.de.html
(Zugriff: 03.02.2013, 14:06 Uhr)
ECB 5:
http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/genc/html/index.de.html
(Zugriff: 03.02.2013, 14:23 Uhr)
ECB 6:
http://www.ecb.int/ecb/orga/decisions/eb/html/index.de.html
(Zugriff: 05.02.2013, 21:11 Uhr)
ECB 7:
http://www.ecb.int/ecb/orga/tasks/html/index.de.html
(Zugriff: 28.02.2013, 09:52 Uhr)
Ein neuer Rahmen für die Fiskalpolitik:
http://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_5.5.pdf
(Zugriff: 22.2.13, 13:20)
ECB 8:
http://www.ecb.int/press/pr/date/2003/html/pr030508_2.de.html
(Zugriff: 28.02.2013, 10:29 Uhr)
ECB 9:
http://www.ecb.int/ecb/educational/facts/monpol/html/mp_004.de.html
(Zugriff: 28.02.2013, 12:03 Uhr)
ECB 10:
http://www.ecb.int/ecb/educational/facts/monpol/html/mp_005.de.html
(Zugriff: 28.02.2013, 12:20 Uhr)
ECB 11:
http://www.ecb.int/press/pr/date/2003/html/pr030508_2.de.html
(Zugriff: 17.01.2013, 22:19 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
EZB – eine Banca d'Italia 2.0:
http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Schuldenkrise-EZB-eine-Banca-d-Italia-20-2059465
(Zugriff: 8.2.13, 10: 15)
EZB – eine Banca d´ Italia 2.0 (2012):
http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Schuldenkrise-EZB-eine-Banca-d-Italia-20-2059465
(Zugriff: 13.02.2013, 14:03 Uhr)
FAZ 1:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/europaeische-zentralbank-leitzins-bleibt-auf-rekordtief11913517.html
(Zugriff: 04.03.2013, 11:50 Uhr)
FAZ 2:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/piigs-die-sorgenkinder-dereurozone-1943158.html
(Zugriff: 11.03.2013, 11:31 Uhr)
FAZ 3:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/geldpolitik-im-euroraum-ezb-verzichtetauf-weitere-zinssenkung-12020524.html
(Zugriff: 10.02.2013, 11:38 Uhr)
Finanzmarktstabilisierungsfonds:
http://www.fmsa.de/de/index.html
(Zugriff: 1.3.13, 12:30)
FOCUS 1:
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/konjunktur-ezb-chefoekonom-warnt-vorfolgen-lockerer-geldpolitik_aid_928343.html
(Zugriff: 10.02.2013, 8:04 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
FOCUS 2:
http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/geldpolitik-im-dienste-der-regierungen-diemaer-von-der-unabhaengigkeit-der-notenbanken_aid_799696.html
(Zugriff: 10.02.2013, 8:50 Uhr)
Ftd1:
http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:schuldenkrise-fed-und-ezb-machendas-geld-weltweit-billiger/60136241.html
(Zugriff: 08.03.2013, 14:41 Uhr)
Gabler Wirtschaftslexikon: Bankenaufsicht:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bankenaufsicht-ba.html
(Zugriff: 14.2.13, 14:25)
Gabler Wirtschaftslexikon: Geldpolitik:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/geldpolitik.html
(Zugriff: 8.2.13, 10:00 Uhr)
Geldpolitik:
http://www.ecb.int/ecb/educational/facts/monpol/html/mp_006.de.html
(Zugriff: 17.01.2013, 22:11 Uhr)
Geldsystem:
http://www.timepatternanalysis.de/Blog/2013/02/13/7943/
(Zugriff: 07.02.2013, 7:16 Uhr)
Guido Eilenberger Anzeige- und Meldepflichten:
http://books.google.de/books?id=Hw6Ie_yOggQC&pg=PA74&lpg=PA74&dq=bankenaufsicht
+off-site&source=bl&ots=VhLmohWQE&sig=2dT3XwUxab74yhv8LzqBYWGhmAU&hl=de&sa=X&ei=iV4fUYaHNsaJtQaKroBA&ve
d=0CD8Q6AEwAw#v=onepage&q=bankenaufsicht%20off-site&f=false
(Zugriff: 19.03.2013, 23:56 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Guido Eilenberger Auswertung Prüfungsberichte:
http://books.google.de/books?id=Hw6Ie_yOggQC&pg=PA74&lpg=PA74&dq=bankenaufsicht
+off-site&source=bl&ots=VhLmohWQE&sig=2dT3XwUxab74yhv8LzqBYWGhmAU&hl=de&sa=X&ei=iV4fUYaHNsaJtQaKroBA&ve
d=0CD8Q6AEwAw#v=onepage&q=bankenaufsicht%20off-site&f=false
(Zugriff: 19.03.2013, 23:54 Uhr)
Guido Eilenberger off-site:
http://books.google.de/books?id=Hw6Ie_yOggQC&pg=PA74&lpg=PA74&dq=bankenaufsicht
+offsite&source=bl&ots=VhLmohWQE&sig=2dT3XwUxab74yhv8LzqBYWGhmAU&hl=de&sa=X
&ei=iV4fUYaHNsaJtQaKroBA&ved=0CD8Q6AEwAw#v=onepage&q=bankenaufsicht%20offsite&f=false
(Zugriff: 19.03.2013, 13:22 Uhr)
Guido Eilenberger on-site:
http://books.google.de/books?id=Hw6Ie_yOggQC&pg=PA74&lpg=PA74&dq=bankenaufsicht
+off-site&source=bl&ots=VhLmohWQE&sig=2dT3XwUxab74yhv8LzqBYWGhmAU&hl=de&sa=X&ei=iV4fUYaHNsaJtQaKroBA&ve
d=0CD8Q6AEwAw#v=onepage&q=bankenaufsicht%20off-site&f=false
(Zugriff: 19.03.2013, 14:00 Uhr)
Guido Eilenberger Überwachung Kreditinstitute:
http://books.google.de/books?id=Hw6Ie_yOggQC&pg=PA74&lpg=PA74&dq=bankenaufsicht
+off-site&source=bl&ots=VhLmohWQE&sig=2dT3XwUxab74yhv8LzqBYWGhmAU&hl=de&sa=X&ei=iV4fUYaHNsaJtQaKroBA&ve
d=0CD8Q6AEwAw#v=onepage&q=bankenaufsicht%20off-site&f=false
(Zugriff: 19.03.2013, 23:51 Uhr)
Handelsblatt 1:
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/euro-krise-die-unabhaengigkeit-derezb-ist reine-fiktion/7371850.html
(Zugriff: 28.02.2013, 10:14 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Handelsblatt 2:
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/wachstum-sinkt-weiter-chinesischezentralbank-senkt-leitzins/6837820.html
(Zugriff: 01.03.2013, 12:00 Uhr)
Handelsblatt 3:
http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/ezb-in-der-kritik-dieueberforderte-zentralbank/7353346.html
(Zugriff: 10.02.2013, 10:51 Uhr)
Handelsblatt 4:
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/geldpolitik-draghi-ezb-haelt-anvorrangiger-aufgabe-fest/7672360-2.html
(Zugriff: 10.02.2013, 11:57 Uhr)
Leitzinsen 1:
http://www.leitzinsen.info/eurozone.htm
(Zugriff: 28.02.2013, 09:52 Uhr)
MMNEWS 1:
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/12083-ezb-geldsystem-massiververtrauensverlust
(Zugriff: 10.02.2013, 10:23 Uhr)
Notenbank nach deutschem Vorbild (2012):
http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/schuldenkrise-weidmanns-schlacht-11875913.html
(Zugriff: 13.02.2013, 15:12 Uhr)
N-TV 1:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/marktberichte/Euro-faellt-etwas-zurueck-article10077436.html
(Zugriff: 04.03.2013, 12:00 Uhr)
Richtlinien und Empfehlungen:
http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/BaslerAusschussfrBa_11398/_start.htm
(Zugriff: 19.03.2013, 15:29 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Ruckriegel:
http://www.ruckriegel.org/papers/FederalReserveSystem.pdf
(Zugriff: 10.01.2012, 16:10 Uhr)
Ruckriegel 2:
http://www.ruckriegel.org/papers/Beitrag%20Festschrift%20G%F6rgens.pdf
(Zugriff: 08.03.2013, 14:02 Uhr)
Ruckriegel 3:
http://www.ruckriegel.org/papers/FederalReserveSystem.pdf
(Zugriff: 01.03.2013, 11:12 Uhr)
Ruckriegel 4:
http://www.ruckriegel.org/papers/Beitrag%20Festschrift%20G%F6rgens.pdf
(Zugriff: 08.03.2013, 14:05 Uhr)
Säule 1:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_node.htm
l#doc2695972bodyText2
(Zugriff: 19.03.2013, 17:20 Uhr)
Säule 2:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_node.htm
l#doc2695972bodyText2
(Zugriff: 19.03.2013, 17:23 Uhr)
Säule 3:
http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_node.htm
l#doc2695972bodyText2
(Zugriff: 19.03.2013, 17:24 Uhr)
Schäuble will Strafen für Banker drastisch verschärfen:
http://m.focus.de/finanzen/news/bis-zu-fuenf-jahre-haft-schaeuble-will-strafen-fuer-bankerdrastisch-verschaerfen_aid_908516.html
(Zugriff: 18.3.13, 20:00)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Spiegel 1:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ezb-macht-milliardengewinn-mit-staatsanleihen-a884833.html
(Zugriff: 08.03.2013, 15:03 Uhr)
Spiegel 2:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/weidmann-bekraeftigt-seine-kritik-an-ezbanleihenkaeufen-a-854402.html
(Zugriff: 07.02.2013, 8:00 Uhr)
Spiegel 3:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/draghi-ignoriert-hollandes-euro-forderung-a882053.html
(Zugriff: 10.02.2013, 12:04 Uhr)
Spiegel 4:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/banken-zahlen-ezb-137-milliarden-eurozurueck-a-879683.html
(Zugriff: 10.02.2013, 12:26 Uhr)
Tagesschau 1:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/euroschau146.html
(Zugriff: 10.02.2013, 8:22 Uhr)
Wagner-Berlin 1:
http://www.wagner-berlin.de/bhtkreklaufed.pdf
(Zugriff: 10.01.2013, 15:48 Uhr)
Währungssystem:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_W%C3%A4hrungssystem
(Zugriff: 20.01.2013, 09:13 Uhr)
Was sind EFSM, EFSF und ESM?:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Euro/EFSFundESM/esm_efsm_efsf/
_node.Html
(Zugriff: 1.3.13, 12:40)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
Wagner-Berlin 2:
http://www.wagner-berlin.de/bhtkreklaufed.pdf
(Zugriff: 01.03.2013, 11:20 Uhr)
Weidmanns Schlacht:
http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/schuldenkrise-weidmanns-schlacht-11875913.html
(Zugriff: 8.2.13, 10: 15)
Welt1:
http://www.welt.de/wirtschaft/article13773676/Zwischen-Notenbanken-tobt-der-Kampf-derKulturen.html
(Zugriff: 08.03.2013, 14:50 Uhr)
Welt 2:
http://www.welt.de/wirtschaft/article113465524/EZB-verschiebt-das-Irland-Problem-in-dieZukunft.html
(Zugriff: 11.03.2013, 10:05 Uhr)
Beitrag zum Postbank Finance Award 2013
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