Ethische Antworten auf moralische Anfragen an die Geflügelhaltung

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Arch.Geflügelk., 74 (1). S. 1–5, 2010, ISSN 0003-9098. © Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart
Ethische Antworten auf moralische Anfragen an die Geflügelhaltung
Public morals and an ethical approach for keeping birds
P. Kunzmann
Invited Special Paper
Tierethik auf dem Weg zu den wesentlichen Fragen
Fragen von Tierhaltung und Tierschutz zeigen sich im gesellschaftlichen Kontext als ein wahres Bündel, ein Knäuel
von Bildern, Intuitionen, Wertungen, auch gefühlsmäßigen Wertungen, von Idealen und Prinzipien. Die kommunikative Unübersichtlichkeit wird noch dadurch gesteigert,
dass es sich bei diesem Feld um eines handelt, auf dem
jeder Kompetenz für sich beansprucht. Für die Bewertung
von Tierhaltung gilt allgemein: Alle verstehen etwas
davon. Zumindest trauen sich das die allermeisten zu. Das
klingt trivial, ist aber der Benennung wert, denn gleiches
gilt nicht etwa von der Kieferchirurgie. Und dies, obwohl
letztere als Zweig menschlichen Wissens kaum komplexer
sein dürfte als die Haltung von Tieren in all ihren unterschiedlichen Facetten. Dass die fachlichen Fragen, was
denn eine „gute“ Haltung von Tieren ausmacht und wie
man sie erreicht, außerordentlich kompliziert sind, hindert
kaum einen Zeitgenossen, darüber seine Urteile zu fällen.
Man wird kaum jemanden in der Bevölkerung antreffen,
der sich selbst als nicht sachkundig genug sähe, Zustände
und Missstände in der Haltung von Tieren zu beurteilen.
Nach den Gründen, warum dies hier zutrifft, aber nicht für
die Kieferchirurgie, wird man eigens forschen müssen. Sie
könnten schon mit der Vertrautheit des Kinderbuches
beginnen, die den meisten Menschen ein bestimmtes Bild
vom Tier als das ihre nahe legt. Festzuhalten bleibt, dass
die Expertise, die sonst Professionals zuerkannt wird, in
Fragen der öffentlichen Qualifizierung von Tierhaltung
nicht ohne weiteres durchdringt.
Aber nicht nur sachlich, auch moralisch sind sich die
meisten Mitbürger ihrer Sache überwiegend sicher. Während vielen etwa eine entsprechende Bewertung des
Steuerrechts schwer fiele, wissen – überspitzt gesagt – mit
Blick auf die Tiere alle, was falsch und was richtig ist. Auch
von der Bewertung solcher Fragen unter moralischer Hinsicht wird man annehmen dürfen, dass sie zwar im Diskurs
heftig umkämpft ist, aber jeder der engagierten Fraktion
sich ihres moralischen Vorrangs sicher wähnt. Auch dies
erscheint trivial; dennoch ist es wichtig, sich diese Zusammenhänge vor Augen zu halten, will man Konflikte um die
Haltung von Nutztieren produktiv angehen.
Bei Geflügel nun sind für die moralische Bewertung bestimmte Intuitionen leitend, die die Situation im Vergleich
zu anderen Nutztieren noch verschärfen:
1) Geflügel ist der Inbegriff der „Massentierhaltung“;
der geringe ökonomische Wert des tierlichen Individuums
bringt es mit sich, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Haltung von Nutzgeflügel enorm hohe Stück-
Ethikzentrum der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Arch.Geflügelk. 1/2010
zahlen erzwingt. Entsprechend sind schon die Bilder aus
der Geflügelhaltung quasi symbolisch für die so genannte
Massentierhaltung. Diese wiederum wird unter dem Aspekt
bestimmter idyllischer Vorstellungen vom Verhältnis des
Menschen zum Nutztier immer schon als eine „Ungerechtigkeit“ beurteilt und verurteilt, und zwar ganz unabhängig von den tatsächlichen Befunden zu Tiergesundheit und
tierlichem Wohlergehen.
2) Dazu kommt die Käfighaltung als eigenes Tierschutzsymbol. Wie kein anderes Thema der Nutztierhaltung ist
die Frage nach der Käfighaltung zu einem symbolischen
Kampf geworden. Neben der sachlichen Frage sollte man
dabei nicht die kommunikative Bewandtnis vergessen:
Während viele Fragen an die Praxis der Nutztier-Haltung
kompliziert und auch nicht einfach mit Ja oder Nein zu
entscheiden sind, erzwingt und ermöglicht „der Käfig“
eine klar konturierte Antwort, die viel eindeutiger ausfallen kann als etwa die Fragen nach Spaltenbreiten oder
Besatzdichten. „Der Käfig“ ist, anders gesagt, kommunikativ ein ideales Objekt: Einfach und klar für jedermann zu
erkennen und einfach und klar für jedermann abzulehnen.
Dies ist natürlich kein Plädoyer für die Käfighaltung, nur
ein Hinweis darauf, warum sich die gesellschaftliche und
politische Wucht hier massiv entlädt.
Moral und Ethik
Bei alledem geht es zunächst um Moral, verstanden als
jene wertenden Vollzüge, in denen Menschen zwischen gut
und böse entscheiden. Moral lebt in der Befolgung dessen,
was „man“ tut, in gelebten Überzeugungen, Intuitionen
und Handlungen über das Sittliche. Die Anfragen an die
Geflügelhaltung und Geflügelwirtschaft speist sich aus
moralischen Quellen. Ihnen zu begegnen, braucht es ethisches Urteilsvermögen. Gegenüber der Moral beansprucht
Ethik die Reflexion, das kritische und selbst-kritische
Nachdenken über die moralischen Maßstäbe und Prinzipien. Das gründliche Durchdenken unserer moralischen
Standards mit Blick auf die Tiere ist unerlässlicher Teil des
reflektierten Lebensvollzuges verantwortlich Handelnder.
Damit wird es auch möglich, die konkrete landwirtschaftliche Praxis zu reflektieren und ethisch zu bewerten.
Das Durchdenken der eigenen moralischen Standards
trägt aber auch dazu bei, den Dialog über moralische Fragen
der Nutztierhaltung zu strukturieren und zu unterstützen.
Erst bewusste Positionen sind diskursfähig. Im erwähnten
bunten Konzert all derer, die sich zu Fragen der Tierhaltung
äußern, genügt es nicht, sich auf seine Erfahrung oder seinen professionellen Zugang zu stützen. Weil ständig moralische Perspektiven einbezogen werden, ist es auch für die
Diskussion wichtig und hilfreich, die Prinzipien des eigenen
Tuns positiv ausweisen und begründen zu können.
2
Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen
Zu diesen beiden Punkten ist Ethik als ein Nachdenken
über die Moral erforderlich. Obwohl nun Fragen des Tierschutzes in der großen Öffentlichkeit heftig, manchmal
hitzig diskutiert werden, ist dennoch die ethische Beschäftigung mit Formen und Fehlformen menschlichen Handelns an Tieren, im Vergleich zu anderen Gebieten angewandter Ethik, immer noch eher spärlich. „Auf der Suche
nach verlässlichen Anhaltspunkten, die die Anwendung
der ... Moralprinzipien auch auf betroffene Tiere nah
legen, [ist] die tierethische Diskussion ... auf der normativ-ethischen Reflexionsebene stecken geblieben und [hat]
die angewandt-normative Reflexionsebene noch kaum erreicht.“ So lautete vor einem Jahrzehnt das Verdikt von
URS THURNHERR (2000, 60). Daran hat sich manches verändert; richtig daran bleibt, dass ein reiches Schrifttum über
Mensch-Tier-Verhältnisse im Allgemeinen einer eher dürftigen Literatur zu ethisch relevanten, spezifischen Konstellationen gegenübersteht. Eine Ausnahme bildet ein klassisches Thema, nämlich der Tierversuch. Andere konkrete
Beziehungen zwischen Mensch und Tier, die ganz eigene
Problemlagen kennen, werden in der fachwissenschaftlichen Ethik wenig bearbeitet. Dazu gehört das nahezu
vollkommen unbeachtete Gebiet der Heim- und Hobbytiere, und auch über Nutztiere ist noch nicht allzu viel zu
lesen. Die Praxis wird hier weitgehend vom wissenschaftlichen Tierschutz, also durch Tiermediziner und Agrarier,
aufgearbeitet, die in erster Linie nach der Tierschutzrelevanz fragen, nicht nach deren moralischer Reichweite.
Die Prinzipienfrage und die Bedeutung Albert
Schweitzers
Die ethische Reflexion muss ihr Urteil aber auch auf
plausible Prinzipien der Sittlichkeit stellen können. Diese
Prinzipien zu finden und ihnen Anerkennung zu verschaffen, fällt unserer Kultur nicht besonders leicht. Es erscheint
immer mehr Menschen fragwürdig oder schlicht unerträglich, was mit Tieren geschieht. Wenn sich auch dieser Wandel im Bewusstsein nicht gleichförmig in der westlichen
Welt vollzieht, vollzieht er sich doch mächtig. Er kommt
einer Revolution gleich, denn die hohe Achtung vor dem
Tier ist unserer Kultur nicht wirklich vorgegeben. Im
Gegenteil, die christliche Tradition hält für diese Anfrage
kaum einen renommierten Denker vorrätig.
Von den allgemeinen bioethischen Grundoptionen
schlägt in deutschen tierethischen (nicht rechtlichen) Debatten besonders die „biozentrische“ durch. Dies lässt sich
klar auf die Autorität zurückführen, die ALBERT SCHWEITZER
(1875–1965) in diesen Fragen immer noch beigemessen
wird. Für SCHWEITZER galt das Prinzip, Leben zu erhalten,
als das „denknotwendige, absolute Grundprinzip des Sittlichen“. Für den „denkend gewordenen Mensch erwächst“
die Nötigung dazu: „Als gut gilt ihm: Leben erhalten,
Leben fördern, entwickelbares Leben auf seinen höchsten
Stand bringen; als böse: Leben vernichten, Leben schädigen, entwickelbares Leben niederhalten“ (SCHWEITZER,
1974, 171). SCHWEITZERS fundamentaler Vorsatz, alles
Leben zu schützen, scheitert daran, dass es Lebewesen
gibt, die selbst töten müssen, um zu leben. Wir selbst sind
als Lebewesen auf andere Lebewesen angewiesen und
manche Tiere, die wir uns zu verschiedenen Zwecken halten, sind dies auch. Alles Leben gleichmäßig zu schonen,
wird uns nicht gelingen: Schweitzer selbst hat vielerorts
auf die immer wiederkehrenden Aporien hingewiesen, die
Situationen, aus denen es keinen Ausweg gibt, der alles
Leben gleichermaßen schonen könnte.
SCHWEITZERS ethische Maxime „allem Leben die gleiche
Ehrfurcht entgegenzubringen“, bringt erhebliche Probleme
mit sich. Ganz radikal gedacht und gelebt führte die
Gleichwertigkeit aller Lebewesen zu kontraintuitiven
Ergebnissen, jedenfalls zu erheblichen Schwierigkeiten für
eine entsprechende konsequente Praxis im Alltag. SCHWEITZER selbst weist keinen Weg aus diesem Dilemma. Dies aber
mit voller Absicht und aus systematischem Grund. Die
vermeintliche Schwäche, aus dem ethischen Ansatz Regeln
für den ethischen Konfliktfall zu gewinnen, oder gar bei
Handlungsanweisungen zu landen, ist bei Licht betrachtet
ihr Vorzug oder ihr zentrales Anliegen. Dass es keine
„Ausführungsbestimmungen“ (SCHWEITZER) für seine Ethik
einer Ehrfurcht vor dem Leben geben kann, ist für Schweitzer kein Defizit. Es ist ihr immanent. Ethik als Regelwerk,
das den immer wiederkehrenden sittlichen Konflikt durch
die Anwendung von allgemeinen Formeln scheinbar aufhebt, enthält in SCHWEITZERS Augen eine perfide Selbsttäuschung. „Gebrauchsfertige zu beziehende Ausgleiche
von Ethik und Notwendigkeit“ (SCHWEITZER, 1974, II, 387)
wiegen den Menschen nur in falscher Sicherheit. „Das gute
Gewissen“, so ein Diktum SCHWEITZERS (ebd., 388), „ist
eine Erfindung des Teufels.“
Gäbe es eine Ethik, die uns in jedem Einzelfall sagte, was
falsch und richtig ist, dann wäre der Einzelne seiner Aufgabe enthoben. Eine solche Ethik ist nicht nur utopisch, sie
ist in Schweitzers Augen auch nicht wünschenswert. Wer
den richtigen Kompass hat, der kann sich auch nicht verirren, wenn er in den Winkeln und Gassen, in denen wir
unseren Weg täglich entscheiden müssen, nicht den einen
Stadtplan hat, der alle Pfade vorzeichnet. Genauso kann
und soll keine Ethik uns jeden Schritt in jeder denkbaren
Situation vorgeben.
Pathozentrik – Verantwortung für das leidensfähige Tier
Es bleibt aber eine stete Forderung, immer nach der schonendsten Alternative zu suchen und das Töten und überhaupt jede Schädigung von Lebewesen, besonders von
Tieren, auf das schlechthin Notwendige zu beschränken.
Aus dieser Verantwortung ist der Einzelne schlichtweg
nicht zu entlassen.
Diese besondere Verantwortung nimmt je verschiedene
Gestalt an, je nach dem, in welchem Kontext die Menschen
den Tieren begegnen. Immer werden spezifisch menschliche Handlungsoptionen diskutiert, denn immer kontrolliert der Mensch die Situation. Dies gilt in extremer Weise
für das Nutztier, denn es steht ganz in der Obhut des Menschen oder ist ihm vollständig ausgeliefert.
Für das Nutztier bietet sich die „pathozentrische“ Perspektive an, das heißt, das mögliche Leiden des tierlichen
Individuums zum ethischen Bewertungsmaßstab zu machen. Bei Nutztieren rührt uns das Leiden von Tieren besonders und diese Intuition ist ethisch gut zu begründen:
Ob wir Tiere überhaupt „nutzen“ oder „ausbeuten“ dürfen,
wie dies zumindest unsere Biologie nahe legt, darauf
werden wir philosophisch keine eindeutige Antwort geben
können. Philosophie nach konsequenter Aufklärung glaubt
hier nicht mehr an „objektive“ Gründe: Wir setzen für jede
Antwort ein bestimmtes Weltbild voraus, das immer nur
eine Selbstauslegung und Selbstdarstellung des Menschen
sein kann.
Ganz sicher dagegen ist es unmittelbar und ohne große
Metaphysik ein Übel, einem empfindungsfähigen Wesen
Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Außerdem bietet die
Pathozentrik einen genauen Maßstab, welche Belastungen
wir den Tieren auferlegen. Die Tiermedizin hält dafür gute
Indikatoren bereit. Damit wird die Diskussion wesentlich
versachlicht und aus dem Feld rein intuitiver Wertungen
gezogen, auch wenn in vielen Details der Tierhaltung die
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Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen
fachliche Wertung, was Tieren zuträglich ist, erheblich
verschieden ausfallen kann.
Ethisch problematisch wird es genau dann, wenn am
Tier selbst sichtbar wird, dass wir es überfordern, wenn
Tiere krank werden, Verletzungen und Schäden zeigen
oder aber in ihrem Verhalten Störungen aufweisen. Nach
pathozentrischem Prinzip muss Tierhaltung demnach
nicht „naturnah“ stattfinden, sondern so, dass es dem Tier
prüfbar möglichst gut geht. Entsprechend heißt das Ideal
„tiergerecht“, nicht „artgerecht“. Maßstab guter Haltung
ist das Wohlbefinden des Individuums – was natürlich am
ehesten sicher zu stellen ist, wenn die Haltungsbedingungen
allen spezies-bedingten Bedürfnissen entgegen kommen.
Mit der pathozentrischen Forderung nach Verringerung
von Leiden steht jede Belastung für das Tier auf dem Prüfstand: Ist dieser Eingriff in das Wohlbefinden wirklich
unausweichlich oder erreicht der Halter denselben Zweck
nicht mit geringerer Belastung? Gibt es keine schonendere
Haltungsform? Gibt es keine Alternativen zu dieser Aufstallung, zu dieser Tierrasse oder Zuchtlinie, wenn es zu
Problemen kommt? Gibt es keine Alternativen zu dieser
Handlung am Tier? Was ließe sich vermeiden, und wenn
ja: unter welchen Bedingungen? Eine Belastung darf dem
Tier nur auferlegt werden, wenn es nachweislich keine
Alternativen dazu gibt und nur, solange diese Belastung in
sich nicht schon zu massiv ausfällt. Eine konsequente
Durchführung dieses Ansatzes steht ganz im Einklang mit
dem Tierschutzrecht und sie konkretisiert modern eine
alte biblische Forderung (Sprüche 12,10), die explizit Tierschutz gebietet: „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehes.“
Vorzüge der „Pathozentrik“
Pathozentrisch heißen also diejenigen bioethischen Ansätze,
die zum Maßstab das „Leiden“ (gr. pathos) von Lebewesen
nehmen. „Leiden“ wird hierbei im umfassenden Sinne verstanden, also gerade nicht wie im Tierschutzgesetz (§ 1)
auf eine Ebene mit „Schmerzen“ und „Schäden“ gestellt
und davon abgegrenzt. Den Leidensbegriff des Tierschutzgesetzes gewinnen LORZ und METZGER (1999, 102) dadurch,
dass sie darunter alle „Beeinträchtigungen der Wohlbefindens“ erfassen, die nicht Schmerzen sind. Dagegen ließe sich
der ethische Begriff gerade als Gesamtheit aller „Beeinträchtigungen der Wohlbefindens“ auffassen, gleichgültig,
wodurch sie ausgelöst werden und worin sie bestehen.
Der pathozentrische Entwurf bietet für die ethische Bewertung eine Reihe von Vorteilen (vgl. KUNZMANN, 2005a):
1) Wenn Handlungsalternativen zur Diskussion stehen,
steht mit dem „Leiden“, also der Belastung von Tieren, ein
skalierbares Maß zur Beurteilung zur Verfügung. „Leiden“
kennt Grade und ist deshalb der reale Maßstab für die
Erfassung, wie viel sozusagen dem Tier „zugemutet“ wird.
Nicht alle Handlungen des Menschen an Tieren sind gleich
schwer zu sehen und die „Stufen“ der Belastung lassen sich
problemlos pathozentrisch fassen. Für eine ethische Beurteilung lässt sich dann auch sagen: Je höher die Belastung
für das Tier, desto schwerwiegender der Eingriff, desto
gewichtiger muss der Grund sein, aus dem der Mensch ihn
dem Tier zumutet. („Eingriff“ wird hier wie im Folgenden
nicht auf einen therapeutischen „Eingriff“ bezogen, sondern gilt für jede Handlung eines Menschen, die auf das
Wohlbefinden von Tieren einwirkt.)
2) Im Falle der Nutztierhaltung führt die Pathozentrik
direkt auf den ethisch problematischen Kern. Während
etwa Schweitzers Ansatz in einer Metaphysik des „Willens
zum Leben“ gründet, braucht die Pathozentrik keine
weiteren Annahmen als diejenigen, im Leiden ein Übel zu
sehen, das es zu meiden gilt. Letzteres ist evident, unmitArch.Geflügelk. 1/2010
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telbar einleuchtend. Schweitzers Ansatz dagegen wird nur
auf dem Hintergrund vieler weltanschaulicher und religiöser Überzeugungen plausibel. Das gilt für eine ganze Reihe
weiterer ethischer Theorien. Man könnte demgegenüber
sagen, die Pathozentrik sei hinsichtlich ihrer Begründung
die „schlankste“ Form der Bioethik.
BUSCH und KUNZMANN (2004, 56) bringen es auf die
Formel, „Leiden“ habe für die Tierethik die Funktion von
Grund und von Maß: „Der Grund, weil uns die Empfindungsfähigkeit von Tieren nötigt, auf sie besondere Rücksicht zu nehmen; und das Maß, weil die Vermeidung tierlichen Leidens eine unhintergehbare Aufgabe ethisch legitimen Handelns darstellt.“
3) Direkte Überprüfung ist möglich: Während etwa
SCHWEITZERS „Lebenswille“ in hohem Maße auf die Intuition
des Betrachters angewiesen ist, gibt es eine ganze Reihe von
Indikatoren, die Aufschluss geben über das Wohlbefinden
des Tieres und dessen Störungen. Einigt man sich auf das
pathozentrische Prinzip, dann kann und soll man am Tier
selbst Maß nehmen. Die Minderungen im Wohlbefinden des
Tieres einzuschätzen und zu qualifizieren, ist, trotz vieler
methodischer Fallstricke, mit hoher Plausibilität möglich:
„Kriterien, mit deren Hilfe man die Reaktionen des Tieres auf die jeweilige Haltungsumwelt erfassen kann, sind:
– das Verhalten,
– die Leistung des Einzeltieres
– physiologische Parameter
– klinische Veränderungen
– die Ausfälle bzw. Ausfallursachen.“ (UNSHELM in METHLING und UNSHELM, 2002, 242).
En detail bietet sich ein Fülle von Möglichkeiten, um zu
überprüfen, in welchem Maße des Wohlbefinden des Einzeltieres gestört ist: Zeigt es auffällige, untypische Verhaltensweisen, etwa stereotype Wiederholungen oder funktionslose, leerlaufende Tätigkeiten? Leistungen (z.B. Fressleistung, Milcherzeugung) lassen sich messen, ebenso
physiologische Parameter wie erhöhte Hormonspiegel im
Blut etc. Zeigen sich „Technopathien“, die sich das Tier in
seiner künstlichen Umwelt zugezogen hat? Dies alles liefert unmittelbaren Aufschluss über Störungen. Damit wird
die ethische Bewertung auf die Verfassung und den Zustand des Einzeltieres bezogen, der damit sachgerecht zum
Ausgangspunkt auch der ethischen Überlegungen wird.
Eine nicht unbedeutende Nachbemerkung: Aus dem
Vorliegen günstiger Werte in den Indikatorengruppen, zumal der Leistung, kann nicht direkt auf das Wohlbefinden
der Tiere geschlossen werden. Selbst wenn alle Parameter
„in Ordnung“ sind, wird es schwer sein zu bestimmen,
wann sich ein Tier wirklich wohl befindet. Aber: Störungen
dieses Wohlbefinden bilden sich natürlich verlässlich in
den Parametergruppen ab, und im Kontext einer „pathozentrisch“ orientierten Tierethik genügt dies auch: Wo
immer Minderung des Wohlbefindens von Tieren feststellbar ist, ist ihr Verursacher rechtfertigungspflichtig.
Das „Leiden“ bei Nutztieren
Wie diese erstrebte Vermeidung tierlichen Leidens für
Nutztiere aussehen soll, ergibt sich trefflich aus einer Liste,
die als die „fünf Freiheiten“ (five freedoms) des britischen
„Farm Animal Welfare Council“ (http://www.fawc.org.
uk/freedoms.htm) international rezipiert wurden. Nach dieser Liste sind dem Nutztier folgende Dinge zu gewähren:
1) Freiheit von Hunger und Durst – durch Zugang zu
frischem Wasser und gesunder Nahrung.
2) Freisein von Unbehagen – durch die Bereitstellung
einer angemessenen Umgebung mit Schutzzonen und
komfortablen Ruhezonen.
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Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen
3) Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten – durch Prävention oder schnelle Diagnose und Behandlung.
4) Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen –
durch ausreichend Platz, angemessene Einrichtungen und
Kontakt zu Artgenossen.
5) Freisein von Angst und Leiden – durch Haltungsbedingungen und eine Behandlung, die kein psychisches
Leiden fördern.
Das „Farm Animal Welfare Council“ sah darin Idealnormen, die in der Tierhaltung nie vollständig zu erreichen
sein werden. Eine vollständig belastungsfreie Haltung ist
nicht denkbar. Aber Tiere sind in Grenzen anpassungsfähig
und nicht jede Einschränkung bedeutet notwenig Leiden.
Wenn diese Adaption aber überstrapaziert wird, greifen wir
in das Wohlbefinden der Tiere ein oder vernachlässigen es.
Die berühmte Formel, tiergerecht sei, was die Anpassungsfähigkeit nicht überfordert, soll genau dies besagen. Sie soll
gerade nicht jede Tierhaltung quasi „bis zum Anschlag“
rechtfertigen, bis zum dem, was gerade „noch geht“.
Die Stufen des Bewertungsmodells
In unserem ethischen Bewertungsmodell nahmen wir
(BUSCH und KUNZMANN, 2006) die „five freedoms“ zum Ausgangspunkt: Jeder Eingriff in diese fünf Freiheiten bedarf
einer Rechtfertigung durch einen bestimmten Nutzen, der
daraus erwächst, analog zum „vernünftigen Grund“, den
das TSchG verlangt.
Das Modell basiert auf drei Prinzipien:
1) Jeder Eingriff, der das Wohlbefinden von Tieren
beeinträchtigt, bedarf der Rechtfertigung.
2) Es gibt Belastungen, die einem Tier unter keinen
Umständen zugemutet werden dürfen.
3) Jeder moralisch erlaubte Eingriff muss unter dem
Prinzip der Belastungsminimierung auf Alternativen hin
geprüft werden.
Um diese Prinzipien in der Bewertung zu realisieren,
sieht das Modell (vgl. KUNZMANN, 2005b) eine Reihe von
Schritten vor:
a) Zunächst muss in einem ersten Schritt eruiert werden, wie intensiv der Eingriff ist. Dieser Schritt ist besonders deshalb erforderlich, weil viele tierethische Streitfälle
allein dadurch unbeantwortet bleiben, dass Kritiker und
Befürworter sich hinsichtlich einer bestimmten Praxis
nicht einmal darüber einigen, für wie „schlimm“ sie die
Wirkung auf das Tier einstufen. Hier handelt es sich aber
nicht um ethische, sondern um sachliche Fragen: Wie
„schlimm“ ist etwa das Enthornen von Kälbern für die
Tiere? Ein Klassiker ist auch hier der Käfig-Streit, denn der
unterschiedlichen Bewertung lag u.a. die offene Frage
zugrunde, für wie „intensiv“ das „Leiden“ der Tiere unter
der Reduktion ihrer arteigenen Verhaltenskreise zu bewerten ist. Aber erst, wenn Einigkeit über die Intensität des
Eingriffs besteht, können wir sinnvoller Weise über rechtfertigende Gründe nachdenken.
Die Intensität eines Eingriffs ergibt sich durch Eingriffstiefe und Eingriffsdauer. Ein Eingriff in das tierliche
Wohlbefinden ist also umso intensiver, je heftiger er dieses
mindert und je länger dieser Zustand anhält.
Das Modell kennzeichnet damit nicht einfachhin den
auffälligen, den massiven oder den „brutalen“ Eingriff als
problematisch. Es können vielmehr auch Eingriffe als
intensiv eingestuft werden, die in sich betrachtet nicht sehr
tief gehen, also eher ein „Unbehagen“ erzeugen, aber für
das Tier über lange Zeit oder lebenslänglich anhalten. Als
einen solchen Eingriff hat das BVerfG die konventionelle
Käfighaltung von Legehennen eingestuft.
Diese Bewertung ist ein Muster für den nächsten Bewertungsschritt.
b) Der Eingriff ist in sich zu hoch.
Ist dies der Fall, wird er an dieser Stelle als nicht zu
rechtfertigen ausgeschlossen. Dies gilt, wie gesagt, bei der
konventionellen Käfighaltung für Legehennen, es gilt auch
für die Stopfmast, die Anbindhaltung für Kälber etc. Wir
brauchen nicht nach weiteren Gründen suchen: Die pure
Intensität des Eingriffs verbietet jedes weitere Abwägen
mit dem Nutzen. Dies ist auch der Punkt, an dem üblicherweise das Tierschutzrecht ansetzt, das solche Handlungsweisen unterbindet.
Nebenbei wird an dieser Stelle auch deutlich, dass Wertungsunschärfen bestehen und notwendig bestehen bleiben werden: Wo die Grenze überhaupt zumutbarer Belastungen überschritten wird, kann im Einzelnen selten
trennscharf behauptet werden und dann auch nicht immer
im Konsens unter allen Kundigen. Diese „Belastungsgrenze“
wird im Einzelfall strittig sein.
Dies hat wiederum mehrere Gründe.
Zum einen sind solche Grenzziehungen vom Wissensstand abhängig: Vorgänge können im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einer anderen Bewertung unterliegen. Viel wichtiger aber ist, dass wir es hier mit menschlichen Urteilen zu tun haben, denn wir ziehen eine Schranke zum Schutz der Tiere, die wir und andere Menschen
nicht durchbrechen sollen. Das „Leiden“ im genannten
Sinne ist an den Tieren zu konstatieren, die Grenzziehung
ist menschliche Aufgabe. Dazu gehört auch, dass solche
Grenzziehungen sozial relativ sind: Die Stopfmast ist in
Deutschland z.B. verboten und dieses Verbot ruht auf
einem festen gesellschaftlichen Konsens. Diese Relativität
hindert aber nicht, dass sehr belastende Eingriffe innerhalb einer moralischen oder rechtlichen Gemeinschaft bindend als zu intensiv für das Tier ausgeschlossen werden.
Aus beidem nun, aus der sozialen Einbindung und dem
steten Wandel im Wissen um das Tier, ändern sich diese
Grenzen auch durch die Zeit. Kettenhunde sieht man in
Südeuropa allerorten, bei uns nicht mehr – obwohl dies
vor Jahrzehnten auch hierzulande anders war.
Entscheidend für das Bewertungsmodell ist, dass eine
ganze Reihe von Praktiken an dieser Stelle schon herausfallen können, ohne dass es zu einer weiteren „Güterabwägung“ kommt.
Dabei ist aber manches, was rechtlich nicht verboten ist,
nicht deswegen moralisch schon erlaubt. Erlaubt ist im
Bewertungsmodell nur eine Handlung, deren Nutzen nicht
ohne diese Handlung erreicht werden kann. Unter Nutzen
wird dabei alles verstanden, was etwa dem Halter zugute
kommt, zu seiner Arbeitserleichterung, zur Erhöhung
seiner Sicherheit, zu seinem Einkommen beiträgt. Es kann
aber auch ein Nutzen für das betroffene Tier selbst entstehen, etwa bei der Klauenpflege, oder aber für seine Stallgenossen, etwa durch das „depeaking“ bei Geflügel.
Entgegen der gängigen Redenwendung von der Güterabwägung lassen sich selten Nutzen gegen Belastung wägen, jedenfalls nicht ohne „freihändige“ Einschätzungen
und schon gar nicht, wenn wir Vorteile für den Menschen
gegen Nachteile für die Tiere verrechnen. Wir haben dafür
keine „Währung“, keinen übergreifenden Maßstab, kurz:
wir vergleichen Äpfel mit Birnen.
c) Das Modell folgt deshalb einer anderen Logik, nämlich der Logik der Notwendigkeit. Wenn ein Eingriff nicht
schon in sich zu intensiv ist und wenn er einen plausiblen
Nutzen bewirkt, dann kommt dazu die Bedingung, dass
dieser Nutzen nicht anders zu erreichen ist, dass es also
keine Alternativen zu diesem Eingriff gibt.
Als legitim, weil unvermeidlich kann er nur gelten,
wenn unmöglich ist
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Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen
1) denselben Effekt innerhalb desselben Haltungssystems zu erreichen, etwa durch besseres Management oder
z.B. dadurch, weniger Tiere im selben Raum zu halten.
Immer geht es in diesem Schritt darum, denselben Nutzen
durch Alternativen zu erreichen, die weniger belastend
sind. Die Idee hier besteht darin, den „Rahmen“ zunächst
zu belassen und in diesem Rahmen nach Wegen zu suchen,
die eine Minderung der Belastung mit sich bringen. Dazu
sind eigentlich immer außerordentlich viele Wege denkbar, im Übrigen auch oft ohne großen finanziellen Einsatz.
Die Möglichkeiten bieten eine ganze Palette: Verbesserungen im Management oder in der Ausgestaltung der Stallungen, Verringerung der Besatzdichte, Wahl anderer Zuchtlinien etc. Gerade im Geflügelbereich werden genau an diesem Punkt der Zucht ganz entscheidende Weichen gestellt.
2) Wenn dies alles nicht fruchtet und der belastende Eingriff nötig bleibt, gilt es eine zweite Alternative zu prüfen,
und das Haltungssystem zu wechseln, also in einem sehr
plakativen Fall Legehennen nicht im Käfig, sondern in der
Voliere zu halten. Die Idee besteht abermals darin, den
Erfolg, den sich der menschliche Akteur von bestimmten
Maßnahmen verspricht, beizubehalten, aber mit geringeren Kosten für das Tier. Viele Eingriffe werden nämlich erst
durch das Haltungssystem erzwungen und sind – der Logik
des Modells nach – nur legitim, wenn zu diesem System
keine Alternative besteht. Dies wiederum hängt davon ab,
ob die umgebenden „Strukturen“ ein anderes Haltungssystem erlauben. Unter Struktur werden hier alle Bedingungen zusammengefasst, unter denen ein Haltungssystem besteht, also Marktlage, gesetzliche Vorgaben, Förderinstrumente wie Subventionen etc. Natürlich kann ein
wirtschaftender Tierhalter Alternativen nur realisieren,
wenn sie nachhaltig erfolgreich sind.
3) Wenn es einem Halter unter gegebenen Bedingungen
nicht möglich ist, in ein Haltungssystem zu wechseln, das
geringere Belastungen bedeutet, bleibt noch ein letzte Alternative, nämlich zu versuchen, eine andere Struktur zu
erzeugen, die es ermöglicht, für tiergerechter erzeugte Produkte (= weniger Belastung für das individuelle Tier) ein
angemessenes Einkommen zu erzielen. Dies ist denkbar
durch veränderten Konsum, durch gesetzliche Regelung,
durch entsprechende Subvention etc. Schulbeispiel ist der
Schweizer Ausstieg aus der Käfighaltung, der nur durch ein
ganzes Bündel von Faktoren, eben von geänderten Strukturen möglich war. Eine Chance zu einer weniger dramatischen strukturellen Veränderung liegt etwa in TierschutzLabels, um ein Beispiel zu nennen. Immer geht es darum,
die Rahmenbedingungen zu ändern, so dass die konkrete
Haltung zu geringeren Lasten des Tieres geht. Von den drei
Varianten ist dies die langwierigste, aber auch die dauerhafteste Lösung, die ein Halter allein auch nicht implementieren kann. Im Unterschied zum klassischen Appell an „den
Verbraucher“ richtet sich das Bewertungsmodell aber zunächst an die Verantwortung des Halters, der Alternativen
suchen muss, und ganz am Ende an andere, von Ferne Beteiligte, wie etwa den Konsumenten oder den Gesetzgeber.
Wenn aber Alternativen innerhalb eines Systems oder zu
diesem System nicht innerhalb der gegebenen Strukturen
realisierbar sind, sind auch andere Akteure gefordert.
Nur wenn der fragliche Eingriff in eine der fünf Freiheiten des Tieres durch die erwähnten drei Instanzen keine
Alternative findet, kann er als notwendig gelten.
Das Modell funktioniert zusammengefasst in der Logik
eines Rüttel-Siebes, aus dem am Ende als moralisch legitim nur übrig bleibt, was durch einen Nutzen gerechtfertigt
ist, was Tiere nicht in sich zu hoch belastet und wozu es
keine Alternative gibt – 1) zur konkreten Praxis „vor Ort“,
2) zum Haltungssystem und schließlich 3) zu den Strukturen.
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Es ist nun nicht die Aufgabe des Ethikers, dieses Modell
mit den unendlich vielen Detailfragen der Tierhaltung
durchzuexerzieren oder sich zum Juror in diesen Verhältnissen aufzuspielen. Das Modell bietet eine übersichtliche
und folgerichtig aufgebaute Handreichung, an der entlang
sich die konkreten Verhältnisse beurteilen lassen. Es bietet
außerdem die Möglichkeit, anhand dieses Leitfadens den
verwirrenden Diskurs zur Fragen der Tierhaltung etwas
sachorientierter zu gestalten.
Zusammenfassung
Inmitten unübersichtlicher gesellschaftlicher Diskussionen
über Tierhaltung allgemein ist es auch für die unmittelbaren Akteure sinnvoll, den bunten moralischen Intuitionen
mit ethisch reflektierten Urteilen zu begegnen. Dazu dient
das skizzierte Bewertungsmodell. Die Tierethik wird in der
Verantwortung des Menschen und der Leidensfähigkeit
des Tieres grundgelegt. Daraus folgt in Stufen, welche Handlungen sich auch ethisch begründet rechtfertigen lassen.
Stichworte
Tierethik, Tierschutz, gesellschaftlicher Diskurs
Summary
Keeping animals has become an issue of highly controversial
debate. Moral statements play an important role, so that it
seems advisable for those involved to reflect upon their
actions according to ethical principles. The paper presents
an ethical model based on human responsibility for animals capable of suffering. It differentiates which types of
action can be justified in line with ethical standards.
Key words
Animal ethics, animal welfare, public discourse
Literatur
BUSCH, R., P. KUNZMANN, 2006: Leben mit und von Tieren.
Utz Verlag, München.
FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL, 2009: Five Freedoms.
<http://www.fawc.org.uk/freedoms.htm> am 29.09.2009.
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Correspondence: Prof. Dr. Peter Kunzmann, Ethikzentrum der Friedrich-SchillerUniversität, Zwätzengasse 3, 07743 Jena; E-mail: [email protected]
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